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ZEITGEMÄSSE TEILUNGSABKOMMEN - ACTINEO · 2018. 8. 3. · AM PULS Ausgabe 05 DA S MAGAZIN MÄRZ...

Date post: 08-Feb-2021
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AM PULS Ausgabe 05 DAS MAGAZIN MÄRZ 2018 TREND >> weiter auf S. 02 Von Heinz Otto Höher, Rechtsanwalt und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr EIN PLÄDOYER FÜR ZEITGEMÄSSE TEILUNGSABKOMMEN D ie Digitalisierung hat nicht nur längst die Versiche- rungsbranche erreicht, sondern beeinflusst auch zunehmend die Personenschadenregulierung. Um dieser fortschreitenden Entwicklung Rechnung zu tragen, muss ein neuer Blick auf die Teilungsabkommen geworfen werden. Können pauschale Abrechnungen den Anforde- rungen eines digitalen Schadenmanagements noch ge- recht werden? Die Regulierung von Regressansprüchen nach §§ 116, 119 SGB X ist von einem gegenseitigen Einvernehmen zwischen ständi- gen Partnern geprägt. Erfahrungen aus den Regulierungs- verhandlungen haben zu Teilungsabkommen (TA) zwischen Versicherern der Allgemeinen Haftpflicht (AH) sowie der Kraftfahrt-Haftpflicht (KH) und Regressgläubigern geführt. Die TA haben einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert: Etwa 50 Prozent aller Abrechnungen mit Sozialversicherungsträ- gern (SVT) werden auf der Basis solcher Abkommen regu- liert – mit einem Gesamtvolumen von 600 bis 700 Millionen Euro pro Jahr. Mit pauschal vereinbarten Quoten sollen auf- wändige Ermittlungen zum Haftungsgrund vermieden wer- den. Verjährungsregelungen werden ausgeweitet, um den Abläufen der Regressbearbeitung gerecht zu werden. Zu- dem werden bestimmte Abrechnungsmethoden zu Renten- berechnungen festgelegt. TA dienen damit der vereinfachten Bearbeitung auf beiden Seiten. EIN PLÄDOYER FÜR ZEITGEMÄSSE TEILUNGSABKOMMEN ACTINEO FAST TRACK SEBASTIAN STEINFORT LEITER BUSINESS INTELLIGENCE S.02 TREND S.05 IM GESPRÄCH S.04 ZUM THEMA
Transcript
  • AM PULSAusgabe 05

    D A S M A G A Z I N

    MÄRZ 2018

    TREND

    >> weiter auf S. 02

    Von Heinz Otto Höher, Rechtsanwalt und Partner BLD Bach Langheid Dallmayr

    EIN PLÄDOYER FÜR ZEITGEMÄSSE TEILUNGSABKOMMEN

    Die Digitalisierung hat nicht nur längst die Versiche

    rungsbranche erreicht, sondern beeinflusst auch

    zunehmend die Personenschadenregulierung. Um

    dieser fortschreitenden Entwicklung Rechnung zu tragen,

    muss ein neuer Blick auf die Teilungsabkommen geworfen

    werden. Können pauschale Abrechnungen den Anforde

    rungen eines digitalen Schadenmanagements noch ge

    recht werden?

    Die Regulierung von Regressansprüchen nach §§ 116, 119 SGB X ist von einem gegenseitigen Einvernehmen zwischen ständi-gen Partnern geprägt. Erfahrungen aus den Regulierungs-verhandlungen haben zu Teilungsabkommen (TA) zwischen Versicherern der Allgemeinen Haftpflicht (AH) sowie der Kraftfahrt-Haftpflicht (KH) und Regressgläubigern geführt. Die TA haben einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert: Etwa 50 Prozent aller Abrechnungen mit Sozialversicherungsträ-gern (SVT) werden auf der Basis solcher Abkommen regu-liert – mit einem Gesamtvolumen von 600 bis 700 Millionen Euro pro Jahr. Mit pauschal vereinbarten Quoten sollen auf-wändige Ermittlungen zum Haftungsgrund vermieden wer-den. Verjährungsregelungen werden ausgeweitet, um den Abläufen der Regressbearbeitung gerecht zu werden. Zu-dem werden bestimmte Abrechnungsmethoden zu Renten-berechnungen festgelegt. TA dienen damit der vereinfachten Bearbeitung auf beiden Seiten.

    EIN PLÄDOYER FÜR ZEITGEMÄSSE TEILUNGSABKOMMEN

    ACTINEO FAST TRACK

    SEBASTIAN STEINFORT LEITER BUSINESS INTELLIGENCE

    S.02 TREND

    S.05 IM GESPRÄCH

    S.04 ZUM THEMA

  • Ausgabe 05 AM PULS DAS ACTINEO MAGAZIN MÄRZ 2018

    TREND

    >> Fortsetzung von S. 01

    EDITORIAL

    Versicherungskunden wünschen sich heute zwar digitale Kommunikati-onskanäle, auf analoge Interaktion möchten sie dennoch nicht verzichten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Managementberatung A3A Strategy Consulting. So erwarten über 60 Prozent der befragten Ver-sicherungsnehmer, jede Phase ihrer Customer Journey auch über einen digitalen Kanal abwickeln zu können. Dass Versicherer trotz aller Digita-lisierungseuphorie die Offline-Kanäle nicht vernachlässigen dürfen, zeigt die Antwort auf die Frage nach den Kommunikationsmöglichkeiten, die Versicherungskunden als selbstverständlich betrachten. Hier nannten die Befragten neben der Website des Versicherers besonders häufig die Tele-fon-Hotline und den Kontakt zu einem persönlichen Berater vor Ort.

    Die Ergebnisse der Studie zeigen einmal mehr, dass Versicherer vor der Aufgabe stehen, On- und Offline-Kanäle nahtlos zu verbinden. Der Auf-bau einer Omni-Kanal-Fähigkeit und damit die Vernetzung digitaler und

    analoger Angebote gehören zu den entscheidenden Stellschrauben einer jeden Digitalisierungsstrategie – auch im Personenschaden. Ein gutes Bei-spiel dafür, wie dies gelingen kann, ist unsere neue digitale Anwendung zur Schnellschadenregulierung, der ACTINEO Fast Track. Ihn stellen wir in die-ser Ausgabe von AM PULS ausführlich vor. Außerdem beleuchten unsere Gastautoren im Magazin – ganz analog – aktuelle Themen aus dem medizi-nischen und rechtlichen Bereich des Personenschadens.

    Viel Spaß beim Lesen!Ihr

    Olav Skowronnek

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Stillschweigender Konsens

    Die Grundidee der TA bezog sich auf eine pauschalierte Rege-lung der Haftungsquote als solcher. Zunehmend kam es jedoch zu Diskussionen, ob der SVT bei einem bestehenden TA die Ver-letzung des Geschädigten nach §§ 286, 287 ZPO beweisen muss oder dem Versicherer durch den Verzicht auf die Haftungs- frage hierzu Einwendungen abgeschnitten sind. Hierüber kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, da der Wort-laut der TA nicht eindeutig ist. Die Autoren der TA sind davon ausgegangen, in streitigen Einzelfällen bilateral eine Verstän-digung finden zu können. Dieser stillschweigende Konsens kommt ins Wanken, wenn ohne Rücksicht auf veränderte rechtliche Rahmenbedingungen oder in Ausreißerfällen nur auf den Wortlaut des TA abgestellt wird.

    Verletzung vorgeschädigter Personen

    Bedeutsam sind diese Themen insbesondere bei der Verlet-zung vorgeschädigter Personen. Regelmäßig kommt dies vor bei Unfällen mit Krankenwagen oder in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen. Mit den TA war nicht beabsich-tigt, dass der Haftpflichtversicherer unfallfremde Aufwendun-gen übernehmen soll. Mit einer Modifikation der TA könnte die-sen Fällen begegnet werden. Hierzu bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an. So könnte man klarstellend den Verzicht auf die Haftungsprüfung

    ausdrücklich auf das haftende Ereignis beschränken und wür-de ihn damit nicht auf die Verletzung sowie deren Folgen er-strecken. Entsprechend § 3 der TA mit einigen gesetzlichen Krankenversicherungen könnte generell vereinbart werden, dass der SVT nur im Zweifelsfall die Kausalität für den Auf-wand nachzuweisen hat. Hiermit wäre zugunsten der SVT eine konkrete Regelung der Darlegungs- und Beweislast verbun-den, die ausgeglichen werden könnte durch die Verpflichtung des SVT, auf Verlangen die Belege zur Prüfung vorzulegen. Zur Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichts könnte es auch ausreichend sein, generell ein TA-Limit zu vereinbaren, nach dessen Überschreitung die Regelungen des TA ohne den Ver-zicht auf die Prüfung der Haftungsfrage Anwendung finden. In der Vergangenheit wurden durchaus Lösungen dafür ge-funden, die Abkommen geänderten Umständen anzupassen. Es wurden HWS-Bagatellklauseln in KH-Abkommen aufge-nommen und in AH-Abkommen der Sturz im Pflege- und Alten-heim geregelt.

    Anforderungen im Wandel

    Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung mit einer Ver-arbeitung der in den Dokumenten enthaltenen Informationen kommt auch Kritik an den pauschalen Abrechnungen auf. Ohne aufgeschlüsselte Daten kann der Schadenversicherer den Aufwand bei bestimmten Krankheitsbildern nicht auswerten. Zudem lässt sich ohne Belege die Plausibilität der Regressfor-derung nicht überprüfen. Es besteht daher seitens der Versi-cherer ein berechtigtes Interesse daran, auch die Einzelbelege einzusehen. Die SVT befürchten hingegen, dass sie Kürzungen ausgesetzt werden, die sie nicht oder nur teilweise an die Leis-tungserbringer weitergeben können. In neuen Verhandlungen über TA könnte vereinbart werden, die Belegprüfung einerseits zuzulassen, andererseits Kürzungen nur bei groben Abwei-chungen über ein bestimmtes Maß hinaus vorzunehmen.

    Pragmatische Lösungen gefragt

    Bei der Auslegung von TA ist zu beachten, dass es sich um bi-laterale Verträge handelt, die nach dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner und dem Empfängerhorizont auszulegen sind. Auch wenn in den TA teilweise wortgleiche Regelungen enthalten sind, können diese nicht isoliert betrachtet werden. Es bedarf einer Gesamtschau des vollständigen Abkommens. Vereinzelte gerichtliche Entscheidungen sind daher nur über-tragbar, soweit der Inhalt des Abkommens und dessen Hinter-gründe vollständig übereinstimmen. Die Abkommenspartner sollten sich den Problemen in der Handhabung der TA stellen und gemeinsam pragmatische Lösungen finden. Einige Versicherer haben sich entschlossen, die TA zu kündigen und auszuwerten, welchen Einfluss dies auf die Regulierung haben wird. Deren Erfahrungen und die der SVT könnten in neue TA münden, die auch den Anforderungen an eine zunehmend von der Digitalisierung geprägte Schaden-regulierung besser gerecht werden. ///

    EIN PLÄDOYER FÜR ZEITGEMÄSSE

    TEILUNGSABKOMMEN

    Heinz Otto Höher ist Rechtsanwalt und Partner der BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Köln. Als Leiter des BLD-Personenschadenzentrums gehören Personenschäden in der Allgemeinen Haftpflicht- sowie der Kraft-fahrt-Haftpflichtversicherung zu seinem Spezialgebiet.www.bld.de

    HEINZ OTTO HÖHER

  • 0203

    Ausgabe 05 AM PULS DAS ACTINEO MAGAZIN

    Im webbasierten Infoboard fanden ACTINEOKunden bisher

    tagesaktuell wichtige Daten zu ihren Personenschaden

    fällen. Zahlreiche neue Features machen die Anwendung

    künftig zu einem zentralen digitalen Cockpit für den Personen

    schaden.

    Basierend auf dem bisherigen Infoboard hat ACTINEO das Per-sonenschaden Cockpit entwickelt – ein modulares Instrument der aktiven Schadensteuerung für Haftpflichtversicherungen

    und private Unfallversicherungen. Der Zugang kann über ver-schiedene Rollen und Berechtigungen gesteuert und das Cock-pit so von Führungskräften zum On-Demand-Controlling und von Schadensachbearbeitern zum effizienten Fallmonitoring genutzt werden.

    Vom Fallmanager mit medizinischer Akte über die Be-rechnung von medizinischen Risk-Scores bis zum Reser-vierungsrechner: Das Cockpit hält vielfältige Anwendungen übersichtlich bereit. Der ACTINEO Fast Track, eine digitale Anwendung zur Schadenschnellregulierung, die Dauerscha-deneinschätzung und die Berichtbeschaffung sowie die Er-stellung medizinischer Gutachten lassen sich zudem direkt aus dem Cockpit beauftragen. Natürlich enthält das ACTINEO Personenschaden Cockpit alle bewährten Features des Info-boards, unter anderem die ACTINEO-Arztdatenbank und die Diagnose-Informations-Texte (DITs).

    Aktuell wird das ACTINEO Personenschaden Cockpit ge-meinsam mit der SV SparkassenVersicherung Gebäudever-sicherung AG entwickelt, bewertet und weiter optimiert. Die Anwendung wird auch künftig ständig aktualisiert und um medizi-nische Informationen sowie Steuerungselemente erweitert. ///

    ACTINEO bietet ab sofort Leistungen im für seine Versiche-rungskunden wichtigen, kostenrelevanten Bereich des Pfle-gekostencontrollings an. Jeder Personenschadenfall kann künftig einem umfassenden Pflege-Check unterzogen werden. Hier laufen alle Daten zu den vorliegenden Verletzungen des Geschädigten hinsichtlich ihrer Relevanz für die Pflege zusam-men. Mit dem daraus resultierenden ACTINEO Pflege-Score können Versicherer das Pflegerisiko eines Falles künftig rich-tig einschätzen und unter anderem bei der Reserve bildung be-rücksichtigen. „Ziel ist es, pflegerelevante Fälle möglichst früh erkennen, künftige Aufwendungen einschätzen und die Ver-sorgung optimal steuern zu können“, erklärt Dr. Michael Miller, Leiter Medizinische Produktinnovation bei ACTINEO.

    Unabhängige Pflegegutachten

    Ab Sommer 2018 erweitert ACTINEO sein Angebot um unab-hängige Pflegegutachten über eine bereits bestehende oder sich neu einstellende Pflegesituation. Nach der Beauftragung erstellt ein ACTINEO-Pflegeexperte, der gemäß den Richtlini-en des GKV-Spitzenverbandes nach § 53b SGB XI geschult ist,

    unabhängige Gutachten zu Einzelfällen. Inhalte des Gutachtens sind zum Beispiel eine Stellungnahme zum bestehenden oder zu erwartenden Pflegegrad und zur Pflegesituation, eine Emp-fehlung zu Pflegeeinrichtungen, die Einschätzung der Pflege-dauer und der zu erwartenden Pflegekosten. Mit den neuen Produkten möchte ACTINEO die Pflegekostensteuerung seiner Kunden insbesondere bei komplexen Personenschadenfällen unterstützen. ///

    Ein Cockpit für den Personenschaden

    Instrumente für die Pflegekostensteuerung

    Mit dem neuen Pflege-Modul von ACTINEO erhalten Haftpflichtversicherer künftig mehr Sicherheit bei der

    Pflegekostensteuerung. Auf Wunsch erstellt der Personenschaden-Spezialist einen fallbezogenen Pflege-Score.

    Zudem soll die Angebotspalette ab Sommer 2018 um die Erstellung unabhängiger Pflegegutachten für den

    Schadenfall erweitert werden.

    AKTUELL

    MÄRZ 2018

    ACTINEO kompakt

    Phoenix, die neue IT-Plattform von ACTINEO für eine noch schnellere und flexiblere Schadenfallbearbeitung, wird künftig nicht nur die fortschreitende Digitalisierung der Be-legbeschaffung ermöglichen (Stichwort: Optical Character Recognition/OCR). Auch Business-Intelligence-Lösungen wie dynamische Dashboards oder Prädiktionsmodelle werden auf Phoenix aufsetzen. ///

    GESTARTET

    Für einen optimalen und schnellen Kundenservice im wachsenden Bereich Rechnungsprüfung der Sozialver-sicherungsträger-Regresse hat ACTINEO ein weiteres Expertenteam an den Start geschickt. In den Teams Rech-nungsprüfung sorgen ausschließlich ACTINEO-Mitarbei-terinnen und -Mitarbeiter mit medizinischem Hintergrund für das bestmögliche Ergebnis beim Kunden. ///

    ACTINEO hat Anfang 2018 das Zertifikat „Dienstleister mit geprüftem Datenschutz-Management“ erhalten. Die Zer-tifizierung basiert auf den gesetzlichen Anforder ungen des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise ab Mai 2018 der Europäischen Datenschutzgrundverord-nung sowie auf dem internationalen Sicherheitsstandard ISO 27001 und dem IT-Grundschutz-Katalog des BSI. Das Siegel bestätigt ACTINEO ein über die Gesetzesanforde-rungen hinausgehendes Datenschutz-Management. ///

    Schon länger unterstützt ACTINEO den gemeinnützigen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung – kurz VM4K – als Mitglied. Nun hat der Personenschaden-Spezialist die Imagepflege des Vereins in den Sozialen Medien übernommen – zunächst auf XING und LinkedIn, Facebook soll bald folgen. Der VM4K wurde 2015 in Köln gegründet und setzt sich für die Vernet-zung von Versicherungswissenschaft und Versicherungs-wirtschaft im K-Bereich ein. ///www.vm4k.de

    AUFGESTOCKT

    TÜV-GEPRÜFT

    UNTERSTÜTZT

  • Die Regulierung selbst kleiner Personenschäden in

    der privaten Unfallversicherung oder Haftpflicht

    versicherung war bisher für alle Beteiligten mit

    einem hohem Aufwand verbunden. Das Ausfüllen seiten

    langer Formulare auf der einen und die umfangreiche Bear

    beitung auf der anderen Seite gehören nun der Vergan

    genheit an. Der ACTINEO Fast Track macht

    erstmals im Personenschaden eine digitale

    und unkomplizierte Schadenmeldung und

    regulierung ohne Medienbruch möglich.

    Die Mehrheit der Personenschäden in der pri-vaten Unfall- oder Haftpflichtversicherung fällt glücklicherweise in die Kategorie der Bagatell- und leichten Fälle. Die Schadenregulierung kann hier auf der Basis strukturierter Daten und mithilfe von Predictive Analytics so aufge-setzt werden, dass sie weitestgehend automa-tisiert abläuft.

    Erstmalig im Personenschaden gibt es mit dem ACTINEO Fast Track nun eine digitale An-wendung, die eine Schnellregulierung von Schäden ermöglicht und die der Geschädigte/Verunfallte auf dem Smartphone, dem Tablet oder auch am PC nutzen kann. Für den Versicherer bedeutet der ACTINEO Fast Track eine vereinfachte Kommu-nikation mit dem Kunden und mehr Raum für die Bearbeitung komplexer Fälle. „Mit dem ACTINEO Fast Track erreichen wir eine enorme Beschleunigung der Prozesse und eine Konzen-tration auf die wesentlichen Informationen. Das entlastet die Versicherungen ganz erheblich“, erklärt Sebastian Steinfort, Leiter Business Intelligence bei ACTINEO.

    Zugang per Push-Link

    So funktioniert der ACTINEO Fast Track: Im Rahmen der Scha-denmeldung nimmt der Schadensachbearbeiter des Versi-cherers die erforderlichen Daten auf und löst – zum Beispiel aus dem ACTINEO Personenschaden Cockpit – die Versendung einer SMS mit Push-Link aus, der zu einer Webanwendung im Look des Versicherers führt. Hier kann der Geschädigte/Ver-unfallte die Personenschadenmeldung digital ausfüllen, seine

    AU-Bescheinigung und eventuelle Arztberichte fotografieren und hochladen sowie die Dateneinwilligungserklärung anneh-men. Dazu muss der Nutzer keine zusätzlichen Features oder Apps auf seinem Gerät installieren; er folgt einfach dem über-sendeten Link, um sich entlang von Standardfragen durch den Vorgang zu klicken. Der Fragebogen der Versicherung wird bei

    der Schadenmeldung so abgebildet, dass nur die für den jeweiligen Fall relevanten Felder sichtbar sind – ein Ansatz, der das Verfahren für alle Beteiligten leichter macht. Unterstützt wird das Ausfüllen durch hinterlegte Eingabe-hilfen, die den Anwender automatisch weiter-führen.

    Alle Informationen auf einen Klick

    Mithilfe der eingegebenen Daten errechnet der ACTINEO Fast Track automatisch bei der Unfall -versicherung etwa invaliditätsunabhängige Tarifleistungen wie beispielsweise Kranken-haustagegeld, Genesungsgeld, Frakturleis-

    tungen oder ein Schmerzensgeld. Für den Haftpflichtbereich erstellt die Anwendung einen Schmerzensgeldvorschlag, den der Geschädigte mit einem Klick annehmen oder ablehnen kann.

    Auf diese Weise erhalten Versicherer die Möglichkeit, Per-sonenschäden (teil)automatisiert zu regulieren. Auf Wunsch kann in jeden Schritt des Prozesses eine aktive Rolle des Ver-sicherers „einprogrammiert“ werden, sodass der Automati-sierungsgrad des Prozesses individuell den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden angepasst ist. Komplexe Fälle werden auto-matisch aus dem Prozess herausgesteuert.

    Höchste Datensicherheit

    Für die Sicherheit der übermittelten Daten ist dank neuester Verschlüsselungstechnologien gesorgt. ACTINEO arbeitet in diesem Bereich mit zufällig generierten IDs und einem soge-nannten Einmal-Weg, der einen unberechtigten Zugriff auf die Daten verhindert. Auf diese Weise entspricht auch der ACTINEO Fast Track den gewohnt hohen Datenschutzstandards des TÜV-zertifizierten Personenschaden-Spezialisten. ///

    ZUM THEMA

    AM PULS DAS ACTINEO MAGAZIN MÄRZ 2018

    WEG ZUM ZIELAUF DEM SCHNELLSTEN

    Mit dem ACTINEO Fast Track erreichen wir eine

    enorme Beschleunigung der Prozesse und

    eine Konzentration auf die wesentlichen

    Informationen.

    Predictive Analytics und Automatisierung bei ACTINEO …

    … beruhen auf der strukturierten Erfassung und medizinischen Codierung sowie der anonymisierten und datenschutzkonformen Auswertung von Personenschadendaten. Mithilfe von Datenmo-dellierungen zum Beispiel im Bereich des Schmerzensgeldes, der Arbeitsunfähigkeitszeit (AU) und des Invaliditätsgrades können Prognosen über die Entwicklung eines Falles gemacht werden. Data Collection, Modellierung und Prozessautomatisierung bei ACTINEO werden dabei stets in zwei Richtungen vorgenommen: nach innen zwecks einer Produktivitätsverbesserung und nach außen in Rich-tung Kunde für eine noch schnellere, kosteneffizientere Schadenre-gulierung. Das Resultat ist ein kontinuierlicher Lern- und Verbesse-rungsprozess auf digitaler wie analoger Ebene, der allen Beteiligten einfachere und effizientere Lösungen für die Praxis bringt.

    Ausgabe 05

  • Big Data ist das große Zukunftsthema, auch in der

    Versicherungsbranche. Doch das Erfassen und Sam

    meln von Daten allein generiert noch keinen Mehr

    wert: Erst durch eine effiziente Datenanalyse kann das

    Potenzial für den Personenschaden ausgeschöpft werden.

    Wo ACTINEO dabei Akzente setzt, erklärt Sebastian Steinfort,

    Leiter Business Intelligence (BI) bei dem Personenschaden

    Spezialisten.

    AM PULS: Herr Steinfort, wie sieht BI bei ACTINEO aus?

    Sebastian Steinfort: BI hat bei ACTINEO zwei Richtungen: Zum einen geht es um die Unterstützung unserer Kunden in den Schadenregulierungsprozessen, zum anderen darum, unseren eigenen Workflow und die Arbeitsprozesse zu opti-mieren. Gefragt sind einfache Lösungen unter Einbeziehung der geltenden Datenschutzrichtlinien.

    AM PULS: Sie sind seit Oktober 2017 bei ACTINEO. Was sind zur-zeit Ihre dringlichsten To-dos?

    Sebastian Steinfort: Ich habe mir zunächst einen Überblick über die vorhandenen Daten und deren Verarbeitung ver-schafft. Dabei hat sich gezeigt, dass wir die Automatisierung der Datenerfassung rasch vorantreiben müssen. Sie muss noch stärker unter dem Aspekt Auswertbarkeit erfolgen. Dies ist eine Grundvoraussetzung, um Daten sinnvoll analysieren und die Möglichkeiten effizient nutzen zu können.

    AM PULS: Was heißt das für die Kunden von ACTINEO, wie profi-tieren sie?

    Sebastian Steinfort: Bei der Rechnungsprüfung werden wir die nächste Stufe der Digitalisierung erreichen und so die Po-tenziale für Kosteneinsparungen noch besser ausschöpfen. Basierend auf dem bisherigen Infoboard haben wir ferner das ACTINEO Personenschaden Cockpit entwickelt. Es stellt unse-ren Kunden ein auf ihre Anforderungen individuell angepass-tes Dashboard bereit, mit dem sie ihre Personenschadenfälle nutzerfreundlich steuern können. Der Kunde hat dann über seinen Zugang nicht nur einen direkten Überblick über den

    IM GESPRÄCHBEST PRACTICE

    Unterstützung bei Großschadenfällen

    Die medizinischen Zusammenhänge sind bei großen

    unfallbedingten Personenschäden häufig sehr

    komplex. Widersprüchliche Gutachten und ein

    oftmals selbst für versierte Schadenbearbeiter schwer ver

    ständlicher Fachjargon erhöhen die Unübersichtlichkeit.

    Die medizinisch fundierte Unterstützung durch ACTINEO

    schafft in schwierigen medizinischen Fällen die nötige

    Transparenz.

    Großschadenfälle bringen in der Regel komplexe Verletzun-gen bis hin zur Invalidität mit sich. Aus Versicherungssicht ist daher fachärztliche Kompetenz hilfreich, um medizinische Sachverhalte korrekt bewerten zu können. Vor diesem Hinter-grund unterstützt das fachübergreifende ACTINEO-Ärzteteam Versicherungskunden bei der Bearbeitung komplexer und der Verhandlung streitiger Fälle, etwa wenn es unterschiedliche Standpunkte hinsichtlich der medizinischen Kausalität gibt.

    Enge Abstimmung empfehlenswert

    In der Praxis empfiehlt sich ein gemeinsames Vorgehen, bei dem die Mediziner des Personenschaden-Spezialisten eng mit dem Schadensachbearbeiter und dem beauftragten Rechts-anwalt zusammenarbeiten. Auf Basis der vorliegenden Infor-mationen trägt ACTINEO die medizinischen Fakten zusammen und erstellt eine schriftliche medizinische Stellungnahme. Bei Bedarf analysieren ACTINEO-Fachmediziner in einem Vor-Ort-Gespräch gemeinsam mit dem zuständigen Schadensach-bearbeiter eingehend die Kernpunkte des betreffenden Falls. Bleiben dabei noch Fragen offen, können über das hauseigene Institut für Medizinische Begutachtung zusätzlich unabhängige Zweitgutachten erstellt werden.

    Mit der fachärztlichen Unterstützung von ACTINEO kann der jeweilige Fall medizinisch korrekt bewertet werden. Das resul-tierende Gesamtbild gibt dem Versicherer eine Grundlage für die sichere Argumentation in der Schadenverhandlung und trägt zu einer effizienten und fairen Regulierung des Schadenfalls bei. ///

    AM PULS DAS ACTINEO MAGAZIN

    0405

    Ohne Analyse geht es nicht

    MÄRZ 2018

    SEBASTIAN STEINFORT

    Stand der Bearbeitung und der Kürzung, sondern verfügt zu-dem über vielfältige Controlling-Anwendungen. Außerdem haben wir mit dem ACTINEO Fast Track eine neue webbasierte Anwendung für die Schnellregulierung von Personenschäden entwickelt. Sie zielt darauf ab, Bagatell- und leichte Fälle – und diese stellen immerhin die Mehrheit der Schadenmeldun-gen – teilautomatisiert abzuwickeln.

    Nicht alle Prozesse lassen sich digitalisieren. Aber: Der Workflow lässt sich verkürzen, Schritte im Bearbeitungspro-zess können wegfallen. Der Kunde schickt nur noch die Doku-mente, ACTINEO gibt die Daten ein und liefert auf der großen Datenbasis Prognosen und Empfehlungen über Heilverläufe und Schmerzensgelder.

    AM PULS: Schlagwort Predictive Modelling: Welche Möglichkei-ten bieten sich hier für das Personenschadenmanagement?

    Sebastian Steinfort: Mit den auf Basis unserer Daten neu entwickelten prädiktiven Modellen können wir automatisch Schmerzensgeldempfehlungen erstellen. Außerdem werden wir mithilfe von Predictive Modelling bald Vorschläge für eine wahrscheinliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit auf Einzel-schadenbasis generieren.

    AM PULS: Wo liegen die Grenzen bei der Datenanalyse und ihrer Anwendung im Personenschaden?

    Sebastian Steinfort: Wo die Grenzen des Machbaren lie-gen oder ob es überhaupt welche gibt, lässt sich nur schwer prognostizieren. Wenn, dann sind es wohl eher ethische Aspekte, die zu Beschränkungen führen. Ich vermute jedoch, dass sich diese Haltung allgemein verschieben wird und dass die Menschen irgendwann künstlicher Intelligenz, die ja auf großen Datenmengen basiert, vermehrt Vertrauen schenken werden – aktuelle Umfragen bestätigen dies.

    AM PULS: Vielen Dank für das Gespräch!

    Ausgabe 05

  • AM PULS DAS ACTINEO MAGAZIN

    GASTBEITRAG

    Neurologische Untersuchungenbei Dauerschäden

    PARTNER

    Betrug auf der Spur

    Ob durch Vorsatz oder unwissentlich gemachte

    falsche Angaben: Vorgetäuschte Personen

    schäden verursachen unnötige Kosten bei den

    Versicherern. Dieser Entwicklung tritt ACTINEO

    gemeinsam mit FRISS, dem europäischen Markt

    führer im Bereich Fraud, Risk & Compliance, mit hilfe

    eines Modells für Betrugsabwehr entgegen. Das

    Fraud & RiskModell, das in Kürze mit einer Pilotphase

    startet, generiert Scorings für Auffälligkeiten und das

    Betrugsrisiko auf der Grundlage eines umfangreichen

    Datenpools.

    Für Schadensachbearbeiter ist in den meisten Fällen ohne medizinisches Vorwissen schwer zu erkennen, ob eine diag-nostizierte oder behauptete Verletzung eine Folge des Unfalls ist oder womöglich Vorerkrankungen ursächlich für die Be-schwerden sind. In vielen Fällen ist es daher nicht zweifelsfrei möglich, behauptete von tatsächlichen Unfallfolgen zu unter-scheiden.

    Das Fraud & Risk-Modell von ACTINEO und FRISS ent-hält Indikatoren für Übertreibungen und falsche Zuord-nungen, die es ermöglichen, Verdachtsfälle leichter und sehr schnell zu identifizieren. Die Datenbestände beider Partner greifen hierzu unter Einhaltung sämtlicher Daten-

    schutzrichtlinien ineinander. Von FRISS als führendem Anbieter von Lösungen für Betrugserkennung und Risi-kosteuerung in der Versicherungswirtschaft fließen aus detaillierten Unfallanalysen relevante Angaben wie Fahr-zeugtyp, -alter und -schäden ein. ACTINEO trägt Infor-mationen aus der größten unabhängigen Datenbank mit medizinisch codierten Personenschäden in Deutschland bei. Der eigens entwickelte Score für die Risikoeinschät-zung verbindet das FRISS-Scoring für Betrugsrisiko und das ACTINEO-Scoring für Auffälligkeiten bei bestimm-ten Diagnosen, Heilmitteln und Behandlungen. „Unser Fraud & Risk-Modell kann signifikant zur Verbesserung der Schaden-Kosten-Quote der Versicherer beitragen“, erklärt ACTINEO-Geschäftsführer Olav Skowronnek. ///

    Indikatoren für ein erhöhtes Betrugsrisiko:

    / Übertriebene AU-Zeiträume

    / ICD-Eskalation, also eine irregulär große Zahl von Neben-diagnosen

    / Eine ungewöhnliche oder nie dagewesene Kombination von Verletzungen

    / Verletzungen oder Beeinträchtigungen, die besonders leicht zu übertreiben oder zu simulieren sind

    / Spezifische Diagnosen, die von einer nicht entsprechend qualifizierten Stelle gestellt wurden

    Bestehen Zweifel, ob eine Sensibilitätsstörung im

    Bereich der Hand die Folge eines Schleudertrau

    mas oder unfallunabhängig – zum Beispiel durch

    ein Karpaltunnelsyndrom – bedingt ist? Ist die Konzentra

    tionsstörung wirklich auf ein leichtgradiges Schädelhirn

    trauma zurückzuführen? Diese und viele andere Fragen

    können durch eine strukturierte neurologische Begutach

    tung geklärt werden.

    Von Dr. med. Marius Fischer, Facharzt für Neurologie, Köln

    Eine erste Grundlage jeder Begutachtung ist die klinische neuro-logische Untersuchung, in der eine gezielte Testung motorischer, sensibler, koordinatorischer und kognitiver Funktionen erfolgt. Durch die genaue Kenntnis neuroanatomischer Strukturen kann eine Korrelation zwischen einer Verletzung und einer möglichen Beteiligung des Nervensystems und entsprechender Funktionen nachgewiesen oder widerlegt werden. Ergänzend zur klinischen Einschätzung kommen zur Objektivierung von Befunden zahlrei-che etablierte Untersuchungsverfahren zur Anwendung.

    Elektroneurographie und Elektromyographie

    Schädigungen im Bereich des peripheren Nervensystems wer-den dargestellt durch eine Kombination aus Elektroneurogra-phie („Nervenleitungsmessung“) und Elektromyographie (EMG). Bei der Neurographie wird ein motorischer oder sensibler Nerv an verschiedenen Stellen mit einem leichten Stromreiz stimuliert, durch die Ableitung an einem Muskel oder an einem Hautareal können die Intensität und Geschwindigkeit der Nervenleitung gemessen werden. Hierdurch kann eine Aussage zu einer mög-lichen Nervenschädigung und zur Lokalisation einer Schädigung getroffen werden. Ein unfallunabhängiges Karpaltunnelsyndrom als Ursache einer Sensibilitätsstörung lässt sich so belegen.

    Bereits wenige Tage nach einer Schädigung eines Nervs kommt es zu einem Umbau in der durch den Nerv versorgten Muskulatur. Diese Veränderungen sind durch die Elektromyo-graphie darzustellen – der Muskel wird durch eine Nadelelek-trode punktiert und das Signal abgeleitet. Diese Methode eig-net sich sehr gut für eine Aussage zum Alter einer Schädigung, da das Muskelpotential sich über die Zeit verändert. Alte und frische Schädigungen können so zuverlässig voneinander unterschieden werden, etwa eine alte unfallunabhängige Ner-venschädigung durch einen Bandscheibenvorfall von einem Unfallschaden. Zudem gelingt hiermit auch eine Abgrenzung möglicherweise vorgetäuschter Paresen.

    Evozierte Potentiale und EEG

    Als Ergänzung zur Untersuchung des peripheren Nervensystems, vor allem aber zur Beurteilung zentraler Funktionen dienen evo-zierte Potentiale. Hier wird die Verarbeitungsgeschwindigkeit eines sensiblen, visuellen, akustischen oder motorischen Rei-

    zes gemessen, wodurch zum Beispiel die Leitung im Bereich des Rückenmarks nach einer Wirbelsäulenverletzung oder beklagte Seh- oder Hörstörungen nach einem Schädelhirntrauma objek-tiviert oder widerlegt werden können.

    Funktionsstörungen des Gehirns, wie sie zum Beispiel nach einem Schädelhirntrauma auftreten können, sind oft komplex. Neben motorischen und sensiblen Störungen kann es zu Stö-rungen der Merkfähigkeit, Konzentration oder auch zu einer Veränderung der Persönlichkeitsstruktur kommen. Mittels einer Elektroenzephalographie (EEG), bei der die Hirnaktivität mithilfe von 21 über den Kopf verteilten Elektroden abgeleitet wird, gelingt es, umschriebene Funktionsstörungen darzustel-len. Zudem können durch eine Vielzahl spezifischer Testver-fahren kognitive Störungen validiert und zum Beispiel von einer Störung im Rahmen einer depressiven Symptomatik abgegrenzt werden.

    Ultraschalldiagnostik

    Neben den oben beschriebenen neurophysiologischen Unter-suchungsverfahren gehört auch die Ultraschalldiagnostik der Halsgefäße (extrakranielle Duplexsonographie) sowie der Gefä-ße im Gehirn (transkranielle Duplexsonographie) zum neurolo-gischen Repertoire. So können zum Beispiel posttraumatische Gefäßschädigungen (beispielsweise die Dissektion, also der Einriss einer Arterie) oder unfallunabhängige Gefäßpathologien (Ein engungen, Gefäßanomalien) bildgebend ohne Strahlenbe-lastung dargestellt werden.

    Zusammenfassend liefert eine umfassende neurologische Begutachtung eine Vielzahl wichtiger Informationen zur Beur-teilung einer unfallbedingten Schädigung und kann entschei-dend sein für die Abgrenzung gegenüber unfallunabhängigen Vorschädigungen. ///

    MÄRZ 2018

    DR. MED. MARIUS FISCHER

    Dr. med. Marius Fischer erstellt seit vielen Jahren fachneurologi-sche Gutachten für das Institut für Medizinische Begutachtung bei ACTINEO, das standardmäßig fachärztliche Bewertungen für die objektive Einschätzung von Unfallfolgen heranzieht. Im Rahmen der Dauerschadeneinschätzung spielt die neurologische Beurteilung – insbesondere bei Funktionsbeeinträchtigungen der Gliedmaßen – eine wichtige Rolle.

    Ausgabe 05

  • ACTINEO ist der deutsche Marktführer für die Digitalisierung und medizinische Einschätzung von Personenschäden. Wir sind ein unabhängiger, auf ganzheitliche Lösungen im Per-sonenschadenmanagement spezialisierter Dienstleister. Im Auftrag von Versicherungsunternehmen leisten wir seit 2009 innovative, medizinisch kompetente und datenbasierte Unter-stützung im gesamten Schadenmanagementprozess – für eine schnelle, transparente und faire Regulierung im Personen-schaden.

    Leistungen bei der Personenschadenregulierung:

    / Beschaffung, Strukturierung und Plausibilisierung medizinischer Daten

    / Normierung und Digitalisierung von Personenschäden

    / Entwicklung und Aufbau von Prädiktionsmodellen und KI-Lösungen im Personenschaden

    / Systematische und medizinisch fundierte Rechnungsprüfung

    / Einschätzung und Erstellung medizinischer Gutachten

    / Erstellung von Pflegegutachten

    Unsere digitale, selbstlernende Plattform optimiert und ob-jektiviert den Regulierungsprozess. Für private Unfall- und Haftpflichtversicherungen entwickeln wir auf der Basis des ACTINEO Fast Track maßgeschneiderte digitale Anwendungen für die Schnellregulierung von einfachen Personenschäden.

    ACTINEO ist durch den TÜV Rheinland als „Dienstleister mit ge-prüftem Datenschutz-Management“ zertifiziert.

    Weitere Informationen unter www.actineo.deFolgen Sie uns in den sozialen Netzwerken:

    Die Personenschaden-Spezialisten

    AM PULS DAS ACTINEO MAGAZIN

    0607

    ÜBER ACTINEOUNTERWEGS

    Auch in diesem Jahr präsentiert ACTINEO auf dem Messekongress „Schadenmanagement & Assistance“ am 10./11. April 2018 in Leipzig seine Leistungen als marktfüh-render Dienstleister in der Personenschadenregulierung. Am Stand im Congress Center Leipzig (Ebene 0, Stand 77) informiert ACTINEO-Geschäftsführer Olav Skowronnek gemeinsam mit den Geschäftsleitungskollegen Verena Klumb und Lars Klußmeyer sowie Sebastian Steinfort (Leiter Business Intelligence) und Dr. Michael Miller (Leiter Medizinische Produktinnovation) über neue Produkte und optimierte Services bei ACTINEO.

    Darüber hinaus referiert ACTINEO-Geschäftsführer Olav Skowronnek zusammen mit Onnen Siems, geschäfts-führender Gesellschafter der Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH, am 11. April um 14.15 Uhr im Fachforum Personenschadenmanagement (Saal GRÜN) zum Thema „Digitalisierung in der operativen Personenschadenregulierung“. ///

    Save the Date! Die Fachtagung Assecuranz geht in die sieb-te Runde. Auch in diesem Jahr lädt ACTINEO gemeinsam mit den Partnern e.Consult und rehacare Kunden und Part-ner zum Informations- und Erfahrungsaustausch in den Rotonda Business Club in Köln ein. Geplante Vortragsthe-men sind unter anderem digitale Lösungen und künstliche Intelligenz im Personenschaden, der Schutz von Geschä-digten-Daten, die berufliche Rehabilitation bei Geschädig-ten mit Migrationshintergrund sowie neurochirurgische Aspekte bei Unfallfolgen. Das Programm wird im Laufe des Sommers auf www.actineo.de veröffentlicht. ///

    MÄRZ 2018

    Mitarbeiter

    validierte Ärzte und Kliniken

    Personenschäden

    geprüfte SVT-Regresse

    medizinische Stellungnahmen

    Arztberichte

    Schmerzensgeldeinschätzungen

    145

    48.000

    120.000

    48.000

    47.000

    180.000

    80.000

    2018 // ACTINEO in Zahlen

    Termine 2018

    MESSE LEIPZIG 10.-11.04.2018

    FACHTAGUNG ASSECURANZ 20.09.2018

    Ausgabe 05

  • Angemessene AU

    > Ca. 6-12 Wochen6

    Zu beachtende Vorschädigung

    > Z.n. Fraktur der Orbitaboden-/Orbitadach-/

    Orbitawandfraktur 6

    DIAGNOSE INFORMATIONSTEXT

    Orbitabodenfraktur

    DIT 72

    Orbitabodenfraktur

    ICD S02.3

    Immer auf dem neuesten Stand: ACTINEO baut die von

    den Kunden abrufbaren Diagnose-Informations- Texte

    (DITs) weiter aus. Aktuell liefert der Personenscha-

    den-Spezialist rund 150 DITs mit übersichtlich aufbereite-

    ten medizinischen Fakten zu den häufigsten ICD-Diagnosen

    im Personenschaden.

    Egal ob HWS-Distorsion, Schädelhirntrauma oder Humerus-kopffraktur: ACTINEO erhöht stetig die Anzahl der Diagnose -Informations-Texte und hält für seine Kunden so medizinische Informationen zu den wichtigsten Diagnosen im Personen-schaden bereit. Aktuell können Nutzer auf bis zu 150 Diagno-se-Informations-Texte im webbasierten ACTINEO Personen-

    schaden Cockpit zugreifen. Die Übersichten werden vom ACTINEO-Ärzteteam auf der Grundlage medizinischer Fach-literatur verfasst und durch anschauliche Illustrationen er-gänzt. Jeder DIT enthält neben der Definition der Verletzung und den Krankheitssymptomen auch Angaben zur Diagnostik, Therapie und Prognose sowie zur angemessenen AU und zu häufigen Nebendiagnosen. Ergänzende Informationen gibt es außerdem unter anderem zu möglichen Komplikationen, zur Nachbehandlung, zu Interventionspunkten sowie zu zu beach -tenden Vorschäden. Schnell und auf einen Blick helfen die DITs nicht medizinischen Schadenexperten, ihre Fälle faktenba-siert und effizient zu steuern. ///

    Rechnungen an Privatversicherte sind oft fehlerhaft.

    Mit LUPENWERT ging Ende 2017 ein unabhängiges

    Unternehmen an den Start, das die objektive Beurtei

    lung von Rechnungen für private Krankenversicherungen und

    Beihilfestellen anbietet. ACTINEO ist als Hauptgesellschafter

    mit an Bord.

    Die Gründe für fehlerhafte Rechnungen im privatärztlichen Bereich sind vielfältig: So ergeben sich beispielsweise aus der Gebührenordnung für Arzte (GOÄ), die mehrere Jahrzehnte alt ist, Interpretationsspielräume, die oft zu Auseinanderset-zungen zwischen Rechnungsstellern und Kostenträgern füh-ren. Genau hier setzen die Experten von LUPENWERT an: Ihre Kernkompetenz besteht in der unabhängigen und objektiven Prüfung von Rechnungen für die medizinische Heilbehand-lung von Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Zum Angebot des Unternehmens gehören die Auswahl und die Beschaffung medizinischer Unterlagen, die Tiefenprüfung von Rechnungen und die Beur-teilung der medizinischen Notwendigkeit von Leistungen nach der GOÄ und GOZ. Weitere Bestandteile der Dienstleistungen

    von LUPENWERT sind die Identifikation von „Upcoding“ allge-meiner Krankenhausleistungen (DRG-Prüfung) und das Aufde-cken von Rechnungsoptimierungen in weiteren Leistungsarten (zum Beispiel Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel).

    Start-up für Qualitätsprüfungen

    LUPENWERT-Firmengründer Daniela Jung und Michael Jung verfügen über umfassende Kenntnisse bezüglich der sich stän-dig wandelnden gebührenrechtlichen und medizinischen Lage, vielfältige Verhandlungserfahrung im Umgang mit Beteilig-ten und umfangreiche Marktkenntnisse. „Daniela und Michael Jung bringen mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beurteilung privatärzt licher Leistungen in das Unternehmen ein. In Kombina-tion mit der Marktposition und dem unternehmerischen Know-how von ACTINEO ist LUPENWERT ein erfolgversprechendes Start-up“, erklärt ACTINEO-Geschäftsführer Olav Skowronnek. ///

    PORTFOLIO

    Ausgabe 05 AM PULS DAS ACTINEO MAGAZIN MÄRZ 2018

    Gesundheit fair bewerten

    DITs: Alle Fakten auf einen Blick

    DIAGNOSE INFORMATIONSTEXT Orbitabodenfraktur DIT 72

    Die isolierte Orbitabodenfraktur entsteht meist durch ein stumpfes Trauma auf den Bulbus. Bei einer Fraktur des Orbitabodens an seiner fragilsten Stelle, kann es zu einem Weichteilprolaps in die Kieferhöhle kommen. Hierbei entsteht das Leitsymptom des „hängenden Tropfens“, welcher in der okzipizo-mentalen Schädelaufnahme gesehen werden kann.¹ Krankheitssymptome > hängender Tropf > Monokelhämatom > Bulbusmotilitätsstörungen (bis zu 7- 10 Tage nach dem

    Trauma) ¹ > Enophtalmus (tiefertreten des Bulbus) (mit

    Doppelbildern) ² > Sensibilitätsstörungen ⁵ Diagnostik > Anamnese > Inspektion > Palpation > Funktion: Bulbusmotilität > CT-Schädel > Ggf. Röntgen > Ggf, Kieferendoskopie ⁵ Therapie > bei Verletzungen der Augen, diese steril abdecken > „Reposition des Orbitabodens und Stabilisierung mit

    lyophilisierter (gefriergetrockneter) Dura oder Abstützung durch transantrale Tamponade der Kieferhöhle“³

    Cave > Die Indikation zur Intubation und Beatmung sollte

    großzügig gestellt werden weil (in seltenen Fällen) die Gefahr der Aspiration besteht.⁴

    Prognose > Bei frühzeitiger operativer Versorgung ist von einer

    guten Prognose auszugehen. > Persistierende Doppelbilder sowie bleibende

    infraorbitale Sensibilitätsstörung sind als mögliche Komplikationen bei Orbitabodenfraktur zu erwarten⁵

    Definition

    Eine Orbitabodenfraktur ist der (Durch-) Bruch des Augenhöhlenbodens, zur Kieferhöhle. Meist verursacht durch stumpfe Traumata. (z.B. Gewalteinwirkung) ⁵

    Häufige Kombinationen mit ICD S02.3 > H50.6 = Mechanisch bedingter

    Strabismus > R51 = Kopfschmerzen > S00.1 = Prellung des Augenlides und der

    Periokkularregion > S06.9 = Intrakranielle Verletzungen > S02.4 = Fraktur des Jochbeins und des

    Oberkiefers

    Synonyme > Orbitabodenbruch > Überdruckfraktur > Blow- out- Fraktur > Englisch: blow- out- fractur

    Orbitabodenfraktur

    ICD S02.3 DIAGNOSE INFORMATIONSTEXT Verstauchung und Zerrung der HWS DIT 05

    Diagnostik

    > Anamnese > Klinische Untersuchung > Bildgebende Verfahren (Röntgenaufnahme, Computertomographie (CT)

    (bei knöchernen Verletzungen) > Magnetresonanztomographie (MRT) (u.a. bei V.a. auf ein Hämatom oder auf ein

    Ödem des Rückenmarks) ³ Einteilung

    Einteilung der HWS-Distorsion in fünf Schweregrade durch die Quebec-Task-Force-Klassifikation zur besseren internationalen Vergleichbarkeit ⁴

    Therapie

    > Krankengymnastische Behandlung > Schmerzmittel (Analgetika) > Entzündungshemmende Medikamente (Antiphlogistika) > Ggf. muskelentspannende Medikamente (Muskelrelaxantien) > Physikalische Maßnahmen > Operative Versorgung bei Bandscheibenriss sowie Wirbelfrakturen ¹

    2

    Grad Klinik

    0 Keine Nackenbeschwerden, keine körperlichen Symptome

    I Nackenbeschwerden, Steifheit oder Spannung, Keine körperlichen Symptome

    II Nackenbeschwerden plus muskuloskelettale Symptome

    III Nackenbeschwerden plus neurologische Symptome

    IV Nackenbeschwerden plus Fraktur oder Dislokation

    Verstauchung und Zerrung der Halswirbelsäule

    ICD S13.4

    DIAGNOSE INFORMATIONSTEXT Verstauchung und Zerrung der HWS DIT 05

    3

    Prognose ⁵

    Angemessene AU > 14-21 Tage (Wenn der neurologische Befund unauffällig ist) ⁶

    Zu beachtende Vorschädigung > Desgenerative Veränderungen der Wirbelsäule⁶

    Verstauchung und Zerrung der Halswirbelsäule ICD S13.4

    Faktoren, die die Prognose des Beschwerdeverlaufs nach einer HWS-Beschleunigungsverletzung beeinflussen oder ohne Einfluss sind. In der Reihenfolge der Faktoren liegt keine Gewichtung. Ungünstig

    Günstig Ohne Einfluss Neurologische Reiz- oder Ausfallsymptome

    Hand- oder Armschmerz („Fernsymptome“) Okzipitaler Kopfschmerz Pathologische Röntgenbefunde der HWS: (Subluxation, Fraktur, kyphotische Knickbildung, Segmentblockade) Degenerative HWS-Veränderungen Tragedauer einer Halskrause > ¼ Jahr Erneute physikalische Therapie nach Remission Forensische Belange?

    Geringe Initialsymptomatik Fehlende Hospitalisierung Kurze Arbeitsunfähigkeit Frühe mobilisierende Physiotherapie Kurze Behandlungsdauer Niedriges Alter Männliches Geschlecht

    Initiale kurze Bewusstlosigkeit Schmerzhafte Nackensteife Prävertebrale Halsweichteilschwellung Unfallhergang Sitzplatz im Unfallwagen Ausmaß von Karosserie-bzw. Sitzbeschädigung

    DIAGNOSE INFORMATIONSTEXT Verstauchung und Zerrung der HWS DIT 05

    Verstauchung und Zerrung der Halswirbelsäule

    Verletzungen der HWS entstehen meist durch Auffahrunfälle, bei denen die HWS plötzlich stark gebeugt (Hyperflexion) und anschließend stark überstreckt (Hyperextension) wird. Weitere häufige Unfallursache ist ein Kopfsprung in flache Gewässer. Dadurch kann es zu einer Weichteil-, Gelenkkapsel- und Bänderschädigung im HWS-Bereich kommen. Je nach Schweregrad der Verstauchung (Distorsion) klagt der Geschädigte – oft nach einem symptom-freien Intervall – über Kopf-und Nackenschmerzen, über einen muskulären Hartspann (Myogelosen), sowie über Bewegungsschmerzen und eine Be-wegungseinschränkung der HWS bis hin zum Gefühl der Haltlosigkeit des Kopfes. Schluckbeschwerden können Zeichen eines retropharyngealen Hämatoms (Bluterguss hinter dem Rachen) sein. Das Ausmaß der häufig bestehenden ligamentären Verletzungen (Bandverletzungen) der Bänder im HWS-Bereich ist in den meisten Fällen im Röntgenbild nicht ersicht-lich, so dass eine zweite Bildgebung in Form einer MRT notwendig ist. Schon geringfügige Ver-schiebungen am zervikokranialen Übergang führen jedoch durch Einengung der Arteria vertebralis zu vegetativen Beschwerden wie Schwindel, Ohren-sausen und der sog. Zervikalmigräne. ² Krankheitssymptome

    > Kopf-und Nackenschmerzen > Muskulärer Hartspann (Myogelosen) > Bewegungsschmerzen und

    Bewegungseinschränkung der HWS > Gefühl der Haltlosigkeit des Kopfes > Ggf. Schluckbeschwerden > Vegetative Symptome wie Schwindel,

    Übelkeit, Erbrechen > Hörstörungen, Tinnitus > Gedächtnisbeeinträchtigung > Schmerzen im Kieferbereich > Schulter-und Armschmerzen² . > Parästhesien, Hypästhesien im Arm ¹

    Definition

    „Verbiegung/Überbiegung der Wirbelsäule durch Zug- und Scherkräfte mit und ohne Kopf-Kontakt-Wirkung“¹

    Häufige Kombinationen mit ICD S13.4

    > R51 = Kopfschmerzen > R42 =Schwindel und Taumel > R11 = Übelkeit und Erbrechen > H93.1 = Tinnitus > M62. 81 = Sonstige näher bezeichnete

    Muskelkrankheiten der Schulter-Nacken-Region

    1

    ICD S13.4

    Synonyme

    > Peitschenhiebsyndrom > Peitschenschlagphänomen > HWS-Distorsion > HWS- Schleudertrauma > Beschleunigungstrauma der HWS > Englisch: Whiplash injury

    COMPOSIT

    Cartoon

    Matchplanvon Christoph BiermannVerlag Kiepenheuer & Witsch, 2018. 14,99 Euro

    Auch im Fußball beschleunigen sich die Digitalisierungsprozesse: Mathe-matische Analysen beeinflussen die Taktik des Spiels und datenbasiertes Scouting die Zusammenstellungen der Mannschaften. Rechtzeitig zur WM in Russland hat Sportjournalist Christoph Biermann mit Wissen-schaftlern, Trainern und Managern der großen deutschen Vereine über diese Umwälzungen gesprochen. ///

    IMPRESSUM

    Herausgeber: ACTINEO GmbH

    Mannesmannstraße 5 · 50996 Köln

    Telefon +49 (0)2236 48 003 100

    Telefax +49 (0)2236 48 003 111

    [email protected]

    www.actineo.de

    Verantwortlich für den Inhalt:

    Verena Klumb, Olav Skowronnek (V.i.S.d.P.),

    ACTINEO GmbH

    Projektleitung und Redaktion:

    Kathrin Melzer/ACTINEO GmbH,

    Juliane Geller/Pronomen GmbH & Co. KG, Köln

    Text: Juliane Geller, Kathrin Melzer, Manfred Kasper,

    Andreas Tenhafen/Pronomen GmbH & Co. KG, Köln

    Gestaltung: markenmut AG, Trier

    Cartoon: Mario Lars, www.farbfiguren.de

    Lektorat: Claudia Lange, korrektopia.deDruck: W+S Druck und Medien, Siegburg Bil

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