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z.d.A. Rat Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Nr. 2 vom 25. Januar 2018 Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, An- sprechpartnerin: Susanne Weber, Tel. 406-8881. Es wird gebeten, die in dieser Ausgabe als "nö" – nichtöffentlich - bezeichneten Informationen vertraulich zu behandeln. In diesem Zusammenhang wird auf die Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder, der bürgerschaftlichen Aus- schussmitglieder und der Mitglieder der Bezirksvertretungen gemäß der §§ 43 Abs. 2 und 30 GO NRW hingewiesen. Inhalt Anfragen (ö) Sicherheit des Stadtzentrums 3 Abschiebungen in Leverkusen 4 Emissionsschutz und -messungen auf Leverkusener Stadtgebiet 7 Mitteilungen (ö) Sachstandsbericht zur Geschwindigkeitsmessanlage auf der BAB 1 - Rheinbrücke Leverkusen, Berichtszeitraum: 12.02.2014 bis 31.12.2017 9 Zuschuss für Karnevalszüge in Leverkusen ab 2018 11 Forstwirtschaftsplan 2018 12 Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den „Gleisneuanschluss Bahnverladung Geb. T 52 im Chempark Leverkusen" durch die Currenta GmbH & Co. OHG - Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens 13 Weiterentwicklung des Geländes Auermühle 15 Verfügungsfonds Integriertes Handlungskonzept (InHK) Hitdorf 15 Bauvorhaben Lidl-Markt, Elbestraße 16
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Page 1: z.d.A.: Rat Nr. 2 vom 25.01 · PDF filez.d.A. Rat. Stadt Leverkusen . Der Oberbürgermeister. Nr. 2 vom 25. ... 300 (BK) 175 . Unstrutstraße - Wegeverbindung (BK) 343 . Unter dem

z.d.A. Rat

Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister

Nr. 2 vom 25. Januar 2018

Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, An-sprechpartnerin: Susanne Weber, Tel. 406-8881.

Es wird gebeten, die in dieser Ausgabe als "nö" – nichtöffentlich - bezeichneten Informationen vertraulich zu behandeln. In diesem Zusammenhang wird auf die Verschwiegenheitspflicht der Ratsmitglieder, der bürgerschaftlichen Aus-schussmitglieder und der Mitglieder der Bezirksvertretungen gemäß der §§ 43 Abs. 2 und 30 GO NRW hingewiesen.

Inhalt

Anfragen (ö)

Sicherheit des Stadtzentrums 3

Abschiebungen in Leverkusen 4

Emissionsschutz und -messungen auf Leverkusener Stadtgebiet 7

Mitteilungen (ö)

Sachstandsbericht zur Geschwindigkeitsmessanlage auf der BAB 1 - Rheinbrücke Leverkusen, Berichtszeitraum: 12.02.2014 bis 31.12.2017 9

Zuschuss für Karnevalszüge in Leverkusen ab 2018 11

Forstwirtschaftsplan 2018 12

Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den „Gleisneuanschluss Bahnverladung Geb. T 52 im Chempark Leverkusen" durch die Currenta GmbH & Co. OHG - Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens 13

Weiterentwicklung des Geländes Auermühle 15

Verfügungsfonds Integriertes Handlungskonzept (InHK) Hitdorf 15

Bauvorhaben Lidl-Markt, Elbestraße 16

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Verkehrssituation Gerichtsstraße - Einrichtung von Pausenplätzen für den ÖPNV

Beschlusskontrolle (ö) Abbau der Schilderdichte im Stadtgebiet - 14. Erfahrungsbericht

„Neues Übergangssystem Schule-Beruf“ in Leverkusen

Hausmeister-Konzept

Musikschule Leverkusen - Musikschulangebote in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Probeweise Einrichtung des neuen Ausbildungsgangs zur/zum praxisorientierten Erzieherin/Erzieher (PIA) in vier Kindertagesstätten der Stadt Leverkusen

Baustellen- und Umleitungsmanagement

Rad-/Gehweg "Krummer Weg"

Dieser Ausgabe ist das Stichwortverzeichnis für z.d.A.: Rat 2017 lose beigefügt.

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z.d.A.: Rat Nr. 2 25. Januar 2018 Seite 3

öffentlicher Teil

Anfragen (ö) Anfrage der Gruppe PRO NRW vom 13.09.2017 Sicherheit des Stadtzentrums Der islamische Anschlag auf die Flaniermeile „las Ramblas“ dem 13 Menschen zum Opfer fielen, führte uns erneut auf tragische Weise vor Augen, wie verwundbar unsere Gesellschaft ist. PRO NRW plädiert daher seit ihrem Bestehen für die konsequente Ab-schiebung von islamistischen Gefährdern. Duisburg schützt daher sein Stadtzentrum durch Absperrungen mittel Wassertanks und die Stadt Münster richtete im Hinblick auf den bevorstehenden Katholikentag Stahlpöl-ler auf, um die Einkaufspassage vor Anschlägen zu schützen. Die PRO NRW-Ratsgruppe bittet daher um Auskunft, über die durch die Stadtverwaltung zu ergreifen-den Sicherheitsmaßnahmen: 1. Gibt es konkrete Handlungen nach dem Vorbild anderer Städte bzw. werden diese geplant? 2. Was für spezifische Maßnahmen sind an welchen Stellen vorgesehen? 3. Inwiefern werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bezüglich terroristischer Gefah-renlagen geschult? 4. Besteht für Leverkusen aktuell eine konkrete Gefährdungslage? 5. Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele mutmaßliche islamistische Gefährder sich in Leverkusen aufhalten? Stellungnahme: Zu 1.: Aufgrund der Anschläge in Spanien hat Innenminister Reul die Polizeibehörden aufge-fordert, unverzüglich Kontakt mit den Städten und Gemeinden aufzunehmen und die bisher bestehenden Sicherungsmaßnahmen einer Überprüfung zu unterziehen. Zwischen der Polizei Köln und der Stadt Leverkusen wurden aufgrund dessen, aber auch bereits im Vorfeld, Gespräche geführt, wie besondere Punkte im Stadtgebiet (z. B. Fußgängerzonen und Feste) vor Angriffen mit Fahrzeugen geschützt werden können. Aktuell überprüft die Stadtverwaltung in enger Absprache mit weiteren sicherheitsrele-vanten Stellen, ob und mit welchen Mitteln eine effektivere Absicherung der Zugangs-bereiche erreicht werden kann. Die Polizei Köln und die Stadt Leverkusen stehen im Austausch, um eventuelle Anpas-sungsbedarfe der Sicherungsmaßnahmen immer wieder abzustimmen.

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öffentlicher Teil

Zu 2.: Die Polizei Köln und die Stadt Leverkusen haben bereits mehrere Möglichkeiten ge-schaffen, um sich intensiv auszutauschen und die Zusammenarbeit beider Behörden zu optimieren. Der Polizeibeirat und die halbjährliche Sicherheitskonferenz bilden dazu den Rahmen. Zusätzlich finden Jour Fixe zwischen der Polizei Köln und den Fachbe-reichen der Stadt Leverkusen statt. Aus polizeitaktischen Gründen können zu Details keine Angaben gemacht werden. Zu 3.: Die Bewertung sowie Abwehr terroristischer Gefahren obliegt grundsätzlich der Polizei. Der Fachbereich Recht und Ordnung führt bereits seit Jahren mit der Polizei Schulun-gen durch. Über den Inhalt und die Intensität wird aus ermittlungstaktischen Gründen keine Auskunft erteilt. Zu 4.: Der Verwaltung ist keine konkrete Gefährdung bekannt. Zu 5.: Die Bewertung sowie Abwehr terroristischer Gefahren obliegt der Polizei. Aus ermittlungstaktischen Gründen kann hier keine Auskunft erteilt werden. Dezernat für Finanzen in Verbindung mit Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales Anfrage des Ratsherrn Dietrich (Einzelvertreter) vom 19.10.2017 Abschiebungen in Leverkusen Seit einiger Zeit wird im Bund und im Land massiv politischer Druck aufgebaut, um mehr Menschen aus Deutschland abzuschieben oder sie zu einer sogenannten „freiwil-ligen Rückkehr“ zu drängen. Neben den wiederaufgenommenen Abschiebungen nach Afghanistan wurden durch Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Dublin-Verfahren für Griechenland wieder aufgenommen. 2016 sind insgesamt 26.611 Asylsu-chende „freiwillig“ aus NRW ausgereist oder abgeschoben worden. Damit haben 2016 10.769 Geduldete mehr das Land verlassen müssen als 2015. Dennoch hatte die vor-herige Landesregierung in verschiedenen Presseberichten und bei verschiedenen Ver-anstaltungen angegeben, noch mehr Flüchtlinge aus NRW abschieben zu wollen. Zu diesem Zweck wurde in Form von Erlassen Druck auf die Ausländerbehörden ausge-übt. Weitere Verschärfungen des Asylrechts sind in Planung. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Abschiebungen aus Leverkusen hat es jeweils im Jahr 2014, im Jahr 2015, im Jahr 2016 und bisher im Jahr 2017 gegeben, und in wie vielen Fällen wurde in den Jah-ren 2014, 2015, 2016 und bisher im Jahr 2017 Abschiebehaft angeordnet? Bitte unter-

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öffentlicher Teil

scheiden Sie nach Anzahl, Staatsangehörigkeit, Zielstaat und wenn möglich nach Ab-schiebegründen, Alleinstehenden, Ehepaaren und Familien mit Kindern. 2. Wie lange lebten die Menschen, die 2014, 2015 und 2016 aus Leverkusen abgescho-ben wurden, bereits in Deutschland? Falls eine genaue Auskunft aufgrund einer Viel-zahl von Fällen nicht möglich erscheint, bitte mindestens nach kurzfristigen, mittelfristi-gen, langfristigen Aufenthalten und gebürtig unterscheiden. 3. Wie viele Geduldete wohnen zurzeit in Leverkusen und wie lange leben sie schon in Deutschland? 4. Sind Menschen aus Leverkusen abgeschoben worden, die eine Zusage für einen Aus-bildungsplatz hatten oder sich in einer Ausbildung befanden bzw. sind solche Abschie-bungen derzeit geplant? 5. Wie viele Menschen in Leverkusen konnten 2016 und bisher im Jahr 2017 von Bleibe-rechtsregelungen des Aufenthaltsgesetzes und Erlassen aus NRW profitieren? (Bitte Beantragungen, Ablehnungen und Begründungen mitaufzählen.) 6. Welche Auswirkungen auf ihren Umgang mit in Leverkusen lebenden Geflüchteten mit unklarem Aufenthaltsrecht hat die Ausländerbehörde durch die seit Beginn der aktuel-len Ratsperiode geänderten oder neu eingeführten Gesetze, Erlasse, Vorschriften und weiterer Vorgaben übergeordneter Instanzen beobachtet? 7. Welche Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen von Asylsuchenden, Gedulde-ten und Ausreisepflichtigen sind der Stadtverwaltung in Leverkusen bekannt? Stellungnahme: Zu 1.: Die Anzahl der Rückführungen / Dublin-Überstellungen werden erst seit dem 01.07.2015 systematisch erfasst. Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt:

Jahr Nationalität Anzahl davon in

Abschiebehaft 2015 (ab 01.07.) Algerien 1

Georgien 1 Irak 1 Kosovo 6 Nigeria 2 k.A. 1

Gesamt 12 0

Hierbei handelte es sich um 6 Einzelpersonen und 1 Familienverband.

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z.d.A.: Rat Nr. 2 Seite 6 25. Januar 2018

öffentlicher Teil

Jahr Nationalität Anzahl davon in

Abschiebehaft 2016 Albanien 1

Afghanistan 2 Bosnien 12 Georgien 3 2 Irak 1 Kosovo 2 Mazedonien 5

Nigeria 1 Pakistan 1 Polen 1 Russland 8 Serbien 9 Tadschikistan 1 Gesamt 47 2

Hierbei handelte es sich um 13 Einzelpersonen und 7 Familienverbände.

Jahr Nationalität Anzahl davon in

Abschiebehaft 2017 (bis 31.10.) Albanien 3 1

Georgien 1 Ghana 1 Guinea 1 Kosovo 2 Marokko 2 2 Serbien 10

Gesamt 20 3

Hierbei handelte es sich um 10 Einzelpersonen und 2 Familienverbände. Zu 2.: Die Aufenthaltsdauer von rückgeführten Menschen in Deutschland wird nicht erfasst. Diese variiert im Einzelfall sehr stark. Die Gründe hierfür können unter anderem darin liegen, dass Ausweispapiere fehlen oder eine temporäre Reiseunfähigkeiten (Krankheit oder Schwangerschaft) vorliegt. Zu 3.: Zum 01.09.2017 waren in Leverkusen 401 Personen gemeldet, deren Status „Gedul-det“ aufweist. Eine automatisierte Auswertung hinsichtlich der Duldungsdauer ist nicht möglich. Auch hier variiert dies im Einzelfall sehr stark, von sehr kurzfristig (1-2 Monate) bis hin zu jahrelangem Verbleib im Duldungsstatus. Zu 4.: Bisher wurde eine Person, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befand, zurückge-führt. Weiter Fälle sind aktuell nicht absehbar.

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öffentlicher Teil

Zu 5.: Eine konkrete Rechtsnorm mit dem Titel „Bleiberecht“ sieht das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nicht vor. Im Abschnitt 5 des vorgenannten Gesetzes werden die Aufent-haltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen geregelt. In Le-verkusen sind aktuell mehr als 2.500 Personen mit derartigen Aufenthaltstiteln gemel-det. Bezüglich der in Antwort zu Frage 3 genannten 401 geduldeten Personen haben si-cherlich einige eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen beantragt, welche dann später abgelehnt wurde. Die Gründe für die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis sind im Wesentli-chen Krankheit und/ oder Reiseunfähigkeit, Abschiebehindernisse, gut integrierte Ju-gendliche und Heranwachsende und nachhaltige Integration. Seit Beginn der aktuellen Ratsperiode sind ungefähr 450 Erlasse ausgesprochen wor-den. Bezüglich der vorliegenden Thematik wird auf die Antwort zu Frage 6, Absatz 2 verwiesen. Zu 6.: Sollte die Fragestellung so zu verstehen sein, ob sich aufgrund von Änderungen in der Gesetzes- und / oder Erlasslage in den letzten 2 Jahren der Umgang der Ausländerbe-hörde mit dem Personenkreis geändert habe, ist diese Frage mit einem „Nein“ zu be-antworten. Sollte es jedoch um die Frage gehen, ob sich Änderungen in der Gesetzes- und / oder Erlasslagen innerhalb der letzten 2 Jahre auf den Personenkreis auswirken, dann ist dies mit „ja“ zu beantworten. Beispiele hierfür sind die neu geschaffenen Aufenthaltstitel für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) sowie bei nach-haltiger Integration (§25 b AufenthG) sowie die Duldung zu Ausbildungszwecken (§60a Abs. 2 AufenthG). Zu 7.: Der Ausländerbehörde Leverkusen sind für den Zeitraum Mitte 2014 bis heute ein Fall von Suizid sowie zwei Fälle von Selbstverletzungen bekannt. Dem Fachbereich Soziales liegen keine Erkenntnisse zu der Thematik vor. Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales Anfrage des Ratsherrn Boos (DIE LINKE) und des Ratsherrn Dietrich (Einzelver-treter) vom 08.01.2018 Emissionsschutz und -messungen auf Leverkusener Stadtgebiet Zurzeit ist Feinstaub und Emissionsschutz ein bundesweites Thema, das auch in Le-verkusen, insbesondere im Zuge des A1-Ausbaus, die Menschen beschäftigt. Nicht nur haben diese ein berechtigtes Interesse daran, wie es um die Luft an ihrem Wohnort

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z.d.A.: Rat Nr. 2 Seite 8 25. Januar 2018

öffentlicher Teil

bestellt ist, sondern sie sorgen sich auch um eventuelle Emissionen von der anstehen-den Baustelle an der Altlast Dhünnaue. Diesen Sorgen kann nur mit Aufklärung begeg-net werden. Darum bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es in Leverkusen mobile Messstationen zur Erfassung von Emissionsdaten und welche Messungen (NOX, SO2, PMn, etc.) können durchgeführt werden? 2. Werden im Zuge des Eingriffs in die Altlast Dhünnaue von der Stadt Leverkusen, Straßen.NRW oder einem privaten Unternehmen sogenannte Online-Messungen oder ähnliches durchgeführt, um die Emissionen während der Bauarbeiten zu überwachen? 3. Werden die Messergebnisse (insbesondere bezogen auf Frage 2) umfassend und zeitlich unbegrenzt öffentlich zugänglich gemacht? 4. Unter welchen Voraussetzungen können private Messstationen validiert oder deren Ergebnisse in die öffentliche Bewertung miteinbezogen werden? 5. Werden Orte wie Jugendeinrichtungen und Krankenhäuser besonders betrachtet? Welche Einschätzung hat die Stadtverwaltung in Bezug auf Pkw-Fahrverbote im Um-kreis von besonders schützenswerten oder regelmäßig hoch belasteten Orten? Stellungnahme: Zu 1.: Mobile Messstationen in Gestalt von Luftmesswagen werden im Stadtgebiet von der Currenta GmbH & Co. OHG betrieben. Bei Schadens- und Gefahrenquellen können auch die Berufsfeuerwehren Leverkusen bzw. Köln entsprechende Messungen vor-nehmen. Darüber hinaus unterhält das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-schutz NRW (LANUV) einen rund um die Uhr einsatzbereiten Sondereinsatzdienst mit hochqualifizierten Sachverständigen, der über einen bestens ausgestatteten Luftmess-wagen verfügt. Gemessen werden – je nach Gefährdungslage – Immissionen, d.h. Be-lastungen durch alle relevanten Luftschadstoffe an konkreten Einwirkungsorten. Neben mobilen Messvorrichtungen kommen in Leverkusen auch je zwei staatliche/private fest installierte Luftmesscontainer zum Einsatz. Mittels Computersimulationen werden die Daten zur Luftqualität vor Ort vervollständigt (vgl. hierzu Mitteilung in z.d.A.: Rat Nr. 11 vom 19.12.2017, S. 300-302). Zu 2.: Während der Eingriffe in die Altablagerung Dhünnaue werden Emissionsmessungen und Immissionsmessungen im Auftrag von Straßen.NRW durchgeführt. Zu 3.: Die Dokumentation der Messergebnisse von Straßen.NRW können bei Straßen.NRW eingesehen werden. Zu 4.: Die Messungen privater Messstationen, wie z. B. die der „Low-cost“ Feinstaubsenso-ren, die von Mitgliedern örtlicher Bürgerinitiativen betrieben werden, können nicht in die

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z.d.A.: Rat Nr. 2 25. Januar 2018 Seite 9

öffentlicher Teil

Bewertung der Immissionslage einfließen. Kurzzeitige bzw. punktuelle Messungen der Sensoren („Sensor-Rohsignale“) lassen sich nicht mit den auf Jahresmittelwerten ba-sierenden Grenzwerten vergleichen. Die Geräte arbeiten außerdem nicht immer zuver-lässig und sie entsprechen nicht den qualitativen Anforderungen der EU-Richtlinien. Das LANUV führt zurzeit vergleichende Luftmessungen durch und teilt hierzu mit: „Mit Vergleichbarkeit zu amtlichen Messungen auf Basis der 39. Bundes-Immissionsschutz Verordnung (39. BImSchV) haben die Sensorenmessungen wenig zu tun“. Zu 5.: Die geltenden Luftschadstoff-Grenzwerte gemäß 39. BImSchV sind überall dort einzu-halten, wo Menschen sich dauerhaft aufhalten. Damit sind vor allem Wohngebiete ge-meint, in denen sich in der Regel auch besonders schützenswerte Einrichtungen befin-den. Einer besonderen Betrachtungsweise unterliegen solche Einrichtungen z. B. im Rahmen von Bauleit- oder sonstigen Planverfahren. Pkw-Fahrverbote bzw. -einschränkungen wären derzeit nur über die Ausweisung einer Umweltzone als Bestandteil des künftigen Luftreinhalteplans Leverkusen möglich. Umwelt Mitteilungen (ö) Mitteilung für den Rat Sachstandsbericht zur Geschwindigkeitsmessanlage auf der BAB 1 - Rheinbrü-cke Leverkusen, Berichtszeitraum: 12.02.2014 bis 31.12.2017 1. Allgemeines: Die Geschwindigkeitsmessanlage auf der Rheinbrücke Leverkusen/A1 wurde am 12.02.2014 in Betrieb genommen. Die Schrankenanlage zwecks Durchsetzung des Durchfahrverbotes für LKW wurde zum 01.10.2016 eingerichtet. Trotz der Schranken-anlage war ein signifikanter Abfall der LKW-Vorgänge nach Einführung der selbigen nicht zu verzeichnen. Seit dem 01.11.2017 hat die Verwaltung die Möglichkeit, „Schrankenfälle“ mit einem Bußgeld in Höhe von 500 € zu belegen. Die Erhöhung des Bußgeldes kann, mit Blick auf die Langwierigkeit diverser Ordnungsverfahren, erst im Laufe des Jahres 2018 mo-netär bewertet werden. Seit Einführung der Schrankenanlage wurden 12.337 Fälle sta-tistisch erfasst. Ab 2014 wurden die Kommunen sukzessive in die Lage versetzt, die Halterdaten aus 23 Ländern abzufragen. Bei Kennzeichen, bei denen eine Abfrage nicht möglich war (neben Portugal vor allem die Türkei), wurde über die LKW-Beschriftung versucht die verantwortliche Spedition zu ermitteln. Trotz allem gestaltet sich die Vollstreckung in das Ausland schwierig.

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z.d.A.: Rat Nr. 2 Seite 10 25. Januar 2018

öffentlicher Teil

An Fahrer mit ausländischem Wohnsitz (PKW und LKW) ergangene Bußgelder wurden im letzten Quartal 2017 bis zu einer Höhe von 2,3 Mio. € niedergeschlagen, da die langfristige Vollstreckung im Ausland nicht wirtschaftlich ist. 2. Statistische Daten:

Geschwindigkeitsverstöße

1 Anzahl der Gesamtverstöße Geschwindigkeit Messung ab 12.02.2014 305.878

1a Ø pro Tag 216

2

Anzahl der verwertbaren Geschwindigkeitsver-stöße

212.823 Differenz zu 1.:

Anzahl der gemessenen Verstöße abzüglich Doppelbilder, ausländische KFZ, Fahrer/Kennzeichen nicht erkennbar

2a davon im Verwarngeldbereich 185.482

2b davon im Bußgeldbereich 27.341

Gewichtsverstöße

3

LKW-Gewichtsmessung / SCHRANKE Messung ab 26.06.2014 bis 31.12.2017 Schranke aktiv ab dem 01.10.2016/Messungen möglich ab 11.10.2016

97.890

3a Ø pro Tag 76

4

Anzahl der verwertbaren Gewichtsverstöße

84.576 Differenz zu 3.:

Anzahl der gemessenen Verstöße abzüglich Doppelbilder, ausländische KFZ, Fahrer/Kennzeichen nicht erkennbar

Geschwindigkeits- und Gewichtsverstöße

5 insgesamt im Verwarngeldbereich 185.482

6 insgesamt im Bußgeldbereich 111.917

7 Sollstellungen aus den verwertbaren Verwarn- und Bußgeldern (Punkte 5+6) 13.098.309,51 €

8 Bisherige Zahlungseingänge aus den Sollstellun-gen (Punkt 7) (= Bisheriges IST)* inkl. anhängige Einspruch- und Klageverfahren**

11.669.447,88 €

* Das bisherige IST stellt keine abschließende Größe dar. Es gibt lediglich die zum aktuellen Stichtag bereits tatsächlich eingegan-genen Verwarn- und Bußgelder wieder. Weitere Einzahlungen der in das SOLL gestellten Verwarn- und Bußgelder werden - z.B. nach Abschluss laufender Rechtsverfahren - folgen.

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z.d.A.: Rat Nr. 2 25. Januar 2018 Seite 11

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** Die Anzahl der Einsprüche in 2017 beträgt 362. Die Anzahl der Klageverfahren in 2017 beträgt 175. Dezernat für Finanzen Mitteilung für den Rat, den Finanz- und Rechtsausschuss und die Bezirksvertre-tungen Zuschuss für Karnevalszüge in Leverkusen ab 2018 Bei der Beratung des Antrages Nr. 2017/2022, Zuschuss Karnevalszüge 2018, im Fi-nanz- und Rechtsausschuss am 04.12.2017 fragte Ratsherr Baake (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nach, welche Sicherheitsauflagen den Karnevalsvereinen auferlegt werden und welche Gebühren/Kosten den Vereinen dadurch in Rechnung gestellt werden. Zu-dem erkundigt er sich, ob diese Sicherheitsauflagen auch anderen Umzügen auferlegt werden, wie z. B. den Umzügen zu Fronleichnam. Der Rat der Stadt Leverkusen fasste in seiner Sitzung am 18.12.2017 zum Antrag Nr. 2017/2022 folgenden Beschluss: „Zur Unterstützung des Leverkusener Karnevals wird jährlich eine Summe von 11.200 € bereitgestellt.“ Zu den Nachfragen des Ratsherrn Baake (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wird wie folgt Stellung genommen: Sicherheitsauflagen: Generell werden für die Karnevalsumzüge Sicherheitsauflagen auferlegt, wie z. B. - Beauftragung eines Sanitätsdienstes - Beauftragung eines Ordnungsdienstes u. a. zur Absicherung der

Zugwege / Sperrstellen - Wagenbegleiter an jedem Rad eines Karnevals-Mottowagens - Vorlage von TÜV-Bescheinigungen für die Karnevals-Mottowagen - Bereitstellung von Absperrmaterial / Beschilderungsmaterial Gebühren/Kosten: Auf die Mitteilung in z.d.A.: Rat Nr. 7 vom 26. Juli 2017, Seiten 202-204, wird verwie-sen. Für die Karnevalszüge in Leverkusen wird an die jeweilige Karnevalsgesellschaft je-weils eine Erlaubnis gemäß § 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt. Für die Gast-ronomiestände entlang des Zugweges sind Sondernutzungsgenehmigungen und Ge-stattungen nach dem Gaststättengesetz (Ausschank / Speisen) erforderlich:

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z.d.A.: Rat Nr. 2 Seite 12 25. Januar 2018

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- Erlaubnis gemäß § 29 StVO: ermäßigte Verwaltungsgebühr in Höhe von jeweils 56,81 € pro Karnevalszug,

- Sondernutzungsgenehmigung für Gastronomiestände: 25,00 € Verwaltungsgebühr pro Antrag,

- Gestattungen nach dem Gaststättengesetz (Ausschank/Speisen): 25,00 € je Gastronomiestand/Tag

Die Beauftragung der privaten Ordnungsdienste und Sanitätsdienste erfolgt bilateral durch die jeweilige Karnevalsgesellschaft auf privatrechtlicher Vertragsbasis. Demnach kann zu der Höhe der Kosten für die jeweilige Karnevalsgesellschaft seitens der Ver-waltung keine Aussage getroffen werden. Sicherheitsauflagen für andere Umzüge (z.B. Fronleichnamsumzug): Die Fronleichnamsumzüge unterscheiden sich in Art und Umfang erheblich von den Karnevalszügen. Insofern werden hier nicht die gleichen Sicherheitsauflagen auferlegt. Zum Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen wird folgendes mitgeteilt: Unter Berücksichtigung der Größe der jeweiligen Karnevalszüge wird die Verwaltung ab 2018 den Karnevalsvereinen jährlich folgende Zuschüsse gewähren: Bezirk I: Karnevalszug Wiesdorf 2.500 € Karnevalszug Hitdorf 2.500 € Bezirk II: Karnevalszug Opladen 2.500 € Bezirk III: Karnevalszug Schlebusch 2.500 € Karnevalszug Lützenkirchen 1.200 € Die Auszahlung der Zuschüsse an die Karnevalsvereine erfolgt Mitte des Jahres nach Freigabe des Haushaltes. Oberbürgermeister, Rat und Bezirke in Verbindung mit Recht und Ordnung Mitteilung für den Rat und die Bezirksvertretungen Forstwirtschaftsplan 2018 Der Landesbetrieb Wald und Holz erstellt für die Forstbetriebsgemeinschaften, die ei-nen Bewirtschaftungs- und Beförsterungsvertrag abgeschlossen haben, in der Regel alle zehn Jahre das Forsteinrichtungswerk. Das heißt, dass externe Fachleute den ge-samten Waldbestand bewerten und Vorschläge für die künftige Bewirtschaftung ma-

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chen. Auf dieser Grundlage erstellt der zuständige Förster die jährlichen Wirtschafts-pläne. Anbei wird der Forstwirtschaftsplan 2018 zur Kenntnis gegeben (siehe Anlage 1). Der Förster, Herr Zimmermann, bietet an, interessierten Politikerinnen und Politikern die geplanten Maßnahmen zu erläutern und eventuell zu zeigen. Sofern Interesse hieran besteht, wird um Rückmeldung bis zum 30.01.2018 an den Fachbereich Umwelt, Frau Metzemacher, Telefon: 0214/406-32 49, gebeten. Umwelt Anlage 1 Mitteilung für den Rat und die Bezirksvertretungen Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den „Gleisneuanschluss Bahnverladung Geb. T 52 im Chempark Leverkusen" durch die Currenta GmbH & Co. OHG - Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für die „Gleisneuanschluss Bahnverladung Geb. T 52 im Chempark Leverkusen" wurde die Stadt Leverkusen mit Schreiben vom 08.11.2017 unter Az.: 25.7.4.2-8/15 von der Bezirksregierung Köln zur Stellungnahme aufgefordert. Folgende Stellungnahme wurde abgegeben: „Sehr geehrte Damen und Herren, mit Verfügung vom 08.11.2017, eingegangen am 13.11.2017, haben Sie die Stadt Le-verkusen um Stellungnahme im Anhörungsverfahren für den „Gleisneuanschluss Bahn-verladung Geb. T 52 im Chempark Leverkusen" gebeten. Gegen die Genehmigung des Bauvorhabens bestehen keine Bedenken, wenn die die-ser Stellungnahme aufgeführten Nebenbestimmungen und/oder Hinweise in den Be-scheid übernommen werden. Allgemein Um die Übersendung einer Durchschrift der Baugenehmigung und der Durchschrift der Baubeginnanzeige an den Fachbereich Umwelt (32-UBB) der Stadt Leverkusen wird gebeten. Auf Grundlage der §§ 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 13, 15, 16 und 18 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), der §§ 1, 2, 3, 4, 13, 15 und 17 Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie den Rege-

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lungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Bayer AG, der Lanxess Deutschland GmbH, der Currenta GmbH & Co. OHG (vormals: Bayer Industry Services GmbH & Co. OHG) und der Stadt Leverkusen vom 14.06.2007 sind folgende Auflagen und Hinweise für bodenrelevante Maßnahmen im Sinne der §§ 6 und 7 des oben ge-nannten Vertrages zu beachten: Auflagen:

1. Der Fachbereich Umwelt / Untere Bodenschutzbehörde, Herr Lachmund, Quet-tinger Straße 220, 51381 Leverkusen, Telefon-Nr.: (0214) 406-3324, Fax-Nr.: (0214) 406-3202, ist mindestens 1 Woche vor Beginn der Baumaßnahme telefo-nisch oder schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen.

2. Der Beginn der Tiefbaumaßnahme ist mit Datum zu benennen.

3. Werden kleinräumige schädliche Bodenveränderungen, die mit weniger als 800 m3 Bodenaushub verbunden sind, beseitigt, so ist das verunreinigte Erdreich auszukoffern und die Entnahmestelle mit geeignetem Bodenmaterial zu verfüllen oder anderweitig zu versiegeln.

4. Die in Anlage 5.1 des vorgenannten Vertrages genannten Untersuchungen sind durchzuführen, zu dokumentieren und der Unteren Bodenschutzbehörde zur Verfügung zu stellen.

5. Es ist sicherzustellen, dass die Untersuchungen und Maßnahmen ordnungs-gemäß durchgeführt werden und die jeweils geltenden Arbeitsschutz- und Un-fallvorschriften eingehalten werden.

6. Die gesamte Abbruchmaßnahme ist unter Berücksichtigung der Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) sach- und fachgerecht zu be-treuen.

7. Über die durchgeführte Maßnahme ist im Halbjahresbericht zu berichten. Hinweise:

1. Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Vorschriften des BBodSchG ggfs. weitere Maßnahmen von der Unteren Bodenschutzbehörde gefordert werden können.

2. Ferner wird darauf hingewiesen, dass jegliche Bodeneingriffe zu schädlichen Bodenveränderungen führen. Diese sind gemäß § 1 BBodSchG/Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG) auf das unbedingt notwendi-ge Maß zu beschränken.

3. Gemäß § 69 Absatz 2 Nr. 4. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt ord-nungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 47 Absatz 3 Satz 1 KrWG eine Auskunft nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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4. Die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Altlastensituati-on ergebenden Pflichten, insbesondere im Hinblick auf das Bundes-/ Landesbo-denschutzgesetz einschließlich der zugehörigen Rechtvorschriften, behalten (unabhängig von dieser Stellungnahme / Bewertung / Genehmigung) ihre unein-geschränkte Gültigkeit.

Begründung Die geplante Baumaßnahme liegt innerhalb der Katasterfläche des Altstandortes SW3030 – Chempark Leverkusen (Altlast / schädliche Bodenveränderung mit dauerhaf-ter Beschränkung und Überwachung). Die betroffene Fläche liegt innerhalb des Gel-tungsbereiches des Chemparkvertrages. Untersuchungsergebnisse aus diesem Be-reich liegen nicht vor. Die Auflagen entsprechen der Vorgabe aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Bodenschutz (Chemparkvertrag).“ Stadtplanung Mitteilung für den Rat und die Bezirksvertretung III Weiterentwicklung des Geländes Auermühle In der Anlage 2 wird ein Schreiben des Klinikums Leverkusen vom 30.11.2017 nebst zwei Anlagen zur Weiterentwicklung des Geländes Auermühle zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung wird den benannten Flächenbedarf des Klinikums aufgreifen und die weitere Vorgehensweise zur Entwicklung des Geländes Auermühle überarbeiten. Oberbürgermeister, Rat und Bezirke Anlage 2 Mitteilung für die Bezirksvertretung I Verfügungsfonds Integriertes Handlungskonzept (InHK) Hitdorf Rh. Scholz (CDU) hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 27.11.2017 darum gebeten, die Projekt- bzw. Antragsbeschreibungen sowie die bean-tragten und beschlossenen Mittel für die einzelnen Maßnahmen zukünftig mit den Pro-tokollen des Beirates zum Verfügungsfonds InHK Hitdorf bereitzustellen und dies rück-wirkend für die bisherigen Maßnahmen nachzuholen. Mit der als Anlage 3 beigefügten Tabelle werden die Erläuterungen zu den bisherigen Maßnahmen zur Kenntnis gegeben. Die Tabelle wird zukünftig fortgeschrieben und in aktualisierter Fassung mit dem Protokoll der jeweiligen Beiratssitzung versendet.

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In diesem Zusammenhang wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass die für die Lauf-zeit des Projektes (2016-2020) anvisierten Gesamtmittel in Höhe von 200.000 € (vgl. Vorlage Nr. 2016/1229 „IHK Hitdorf, Richtlinien zur Vergabe von Mitteln aus dem Ver-fügungsfonds“, Punkt 1 der Anlage „Richtlinien Verfügungsfonds“) mit Zuwendungsbe-scheid der Bezirksregierung vom 30.10.2016 auf 192.500 € festgesetzt wurden. Oberbürgermeister, Rat und Bezirke in Verbindung mit Stadtplanung, Soziales sowie Kinder und Jugend Anlage 3 Mitteilung für die Bezirksvertretung I Bauvorhaben Lidl-Markt, Elbestraße In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 27.11.2017 wollte Rh. Scholz (CDU) von der Verwaltung zum Sachstand des geplanten Bauvorhabens des Lidl-Marktes an der Elbestraße wissen, ob in der Übergangszeit eine Lösung für einen „temporären Großzeltverkauf“, z. B. auf der Parkfläche der Wohnungsgesellschaft Le-verkusen GmbH (WGL) hinter dem gegenüberliegenden Getränkemarkt an der El-bestraße, oder eine alternative Lösung angestrebt wird. In der Sitzung der Bezirksver-tretung für den Stadtbezirk I vom 25.09.2017 hatte Rh. Scholz (CDU) diese Lösung an-geregt. Die Verwaltung hat, wie zugesagt, den Kontakt zwischen der WGL als Grundstücksei-gentümer und der Firma Lidl hergestellt. Mit Schreiben vom 18.12.2017 teilt die Firma Lidl mit, dass ein Zeltverkauf während der Schließzeit des Lidl-Marktes an der El-bestraße leider nicht realisiert werden kann. Die Firma Lidl hat dafür keine geeignete Fläche gefunden, da das ins Auge gefasste Grundstück auf deren Nachfrage bei der WGL nicht zur Verfügung steht. Andere mögliche Flächen wurden durch die Firma Lidl geprüft, sind jedoch aufgrund der Größe und Lage nicht ausreichend, um darauf sowohl ein Zelt als auch ausreichend Stellplätze umsetzen zu können. Die Firma Lidl bedauert, hier keine positive Rückmeldung geben zu können. Bauaufsicht Mitteilung für die Bezirksvertretung II Verkehrssituation Gerichtsstraße - Einrichtung von Pausenplätzen für den ÖPNV Aufgrund der Baufeldfreimachung „westliches Entwicklungsgebiet“ und der daran an-schließenden Baumaßnahmen der neuen bahnstadt opladen GmbH (nbso) wurde die Haltestelle „Opladen Bahnhof“ (in Höhe der Bahnhofsbrücke) frühzeitig zum Fahrplan-wechsel am 10.12.2017 in den angrenzenden Busbahnhof Opladen verlegt.

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Weiterhin war vor dem Hintergrund eines zeitnahen Wegfalls der Pausenplätze des ÖPNV am Bahnhof Opladen die Einrichtung von Ersatzflächen erforderlich. Demnach wurde unter Berücksichtigung der bereits vollkommen ausgeschöpften Kapazitäten des Busbahnhofs beschlossen, diese Ersatzflächen in der Gerichtsstraße einzurichten. In diesem Zusammenhang war der Wegfall von neun öffentlichen, bewirtschafteten Stellplätzen unvermeidlich. Dementsprechend wurde im Zuge der Einrichtung der Pau-senplätze des ÖPNV die Parksituation in der Gerichtsstraße vorab hinsichtlich einer möglichen Optimierung überprüft. Infolgedessen konnten zwei neue öffentliche Stell-plätze durch die Anpassung von Parkmarkierungen geschaffen werden. Aufgrund eingehender Beschwerden nach der Versetzung der Pausenplätze wurde die Parksituation in der Gerichtsstraße erneut überprüft. Eine weitere Verbesserung der Parksituation kam lediglich durch eine Versetzung der beiden Carsharing-Plätze in Be-tracht. Insofern werden die Carsharing-Plätze an den Bahnhof Opladen versetzt und dort bis voraussichtlich Herbst 2018 aufrechterhalten. Bürger und Straßenverkehr in Verbindung mit der neuen bahnstadt opladen GmbH Beschlusskontrolle (ö) BK-Nummer 1479/2009 (16. TA) (ö) Abbau der Schilderdichte im Stadtgebiet - 14. Erfahrungsbericht Beschluss des Rates vom 16.02.2009 Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung vom 16.02.2009 beschlossen, die Reduzierung der Schilderdichte beizubehalten. Die Verwaltung soll in regelmäßigen Abständen einen aktuellen Bericht über die Anzahl der abgebauten Schilder im Stadt-gebiet vorlegen. Nachstehend wird der 14. Erfahrungsbericht zur Kenntnis gegeben: Im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 wurden im Stadtgebiet Leverkusen insge-samt 106 neue Verkehrszeichen und 67 Zusatzzeichen errichtet. Im gleichen Zeitraum wurden 26 Verkehrszeichen und 32 Zusatzzeichen abgebaut. Die Notwendigkeit dieses Beschilderungsaufwandes ergibt sich insbesondere durch die Umsetzung der von den Bezirksvertretungen beschlossenen Geschwindigkeitsände-rungen, der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, der Öffnung von Einbahnstra-ßen für Radfahrer sowie der Beschilderung des Gebietes der neuen bahnstadt opladen GmbH (nbso).

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Derzeit befinden sich nach hiesiger Statistik insgesamt 12.219 Verkehrszeichen und 2.984 Zusatzzeichen im Stadtgebiet. Bezogen auf derzeit 499,3 Straßenkilometer ergibt sich daraus eine Schilderdichte von durchschnittlich 30,45 Zeichen pro Kilometer. Der Fachbereich Bürger und Straßenverkehr ist weiterhin bemüht, die Schilderdichte im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben zu reduzieren. Der nächste Sach-standsbericht zum Abbau Schilderwald wird Anfang 2019 veröffentlicht. Bürger und Straßenverkehr BK-Nummer 1519/2012 (ö) „Neues Übergangssystem Schule-Beruf“ in Leverkusen Beschluss des Rates vom 26.03.2012 Seit dem 01.08.2012 beteiligt sich die Stadt Leverkusen an der Umsetzung des lan-desweiten Programms „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ (KAoA) in den vier Handlungsfeldern Berufs- und Studienorientierung, Über-gangssystem, Kommunale Koordinierung und Steigerung der Attraktivität des dualen Systems. Handlungsfeld Berufs- und Studienorientierung: Im Handlungsfeld Berufs- und Studienorientierung nehmen alle allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit Ausnahme von Privatschulen in Leverkusen an der Um-setzung der Standardelemente teil. Für besondere Zielgruppen werden seit dem lau-fenden Schuljahr besondere Angebote unterbreitet.

• Mit „KAoA-Kompakt“ durchlaufen Neuzugewanderte und Neuzugezogene, die bisher nicht in den Genuss der KAoA-Berufs-und Studienorientierung gekommen sind, innerhalb eines Schuljahrs eine zweitägige Potenzialanalyse, eine dreitägi-ge Berufsfelderkundung und dreitägige Praxiskurse.

• Als Modellprojekt werden erstmalig in diesem Schuljahr die Potenzialanalysen an Förderschulen zweitägig angeboten.

Handlungsfeld Übergangssystem:

• Der ganztägige Workshop „Übergang von den allgemeinbildenden Schulen zum Berufskolleg; Klärung von Strukturen und Abläufen.“ im März 2016 wandte sich an abgebende Schulen, Berufskollegs und Träger berufsorientierender Angebo-te. Ziel war es, Transparenz in Strukturen und Abläufe für alle Beteiligten beim Übergang Schule-Berufskolleg zu schaffen. Der Workshop wird im Januar 2018 fortgesetzt.

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Handlungsfeld Kommunale Koordinierung:

• Der Steuerungskreis KAoA wurde erweitert. Neue Mitglieder sind die Studienbe-ratung der Universität zu Köln und der Fachhochschule Köln.

• Die Kommunale Koordinierungsstelle „Übergang Schule –Beruf“ veröffentlichte im Sommer 2017 die Elternbroschüre „Starke Partner im Übergang Schule-Beruf in Leverkusen“.

Handlungsfeld Steigerung der Attraktivität des dualen Systems:

Dieses Handlungsfeld wird in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Ge-sundheit und Soziales (MAGS) ein Schwerpunktthema für die kommenden Mo-nate sein. Als Auftaktveranstaltung in das Thema wurde am 12.12.2017 eine Fachveranstaltung in Kooperation mit der Regionalagentur Köln durchgeführt. Unter dem Titel „Die Jugend von heute... ist bunt“ werden jugendliche Lebens-welten und ihre Bedeutung für die Studien- / Berufsorientierung sowie Azubige-winnung vorgestellt. Dazu konnte die renommierte Sinus-Akademie gewonnen werden, die die SINUS-Jugendstudie 2016 „Wie ticken Jugendliche?“ und die IHK-Studie „Azubis finden und binden.“ vorstellte.

Kinder und Jugend BK-Nummer 2015/0679 (ö) Hausmeister-Konzept Beschluss des Rates vom 14.09.2015 Die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hatte insbesondere für den Be-reich der Gebäudewirtschaft ein umfangreiches Wirtschaftlichkeitspotential ergeben. Hierin wurde insbesondere auf die Bündelung von Hausmeisteraufgaben im Arbeitsbe-reich der Gebäudewirtschaft hingewiesen. Auf dieser Basis wurden von einer hierzu eingerichteten Projektgruppe folgende Kern-punkte erarbeitet und in einem einjährigen Testbetrieb - insbesondere unter Einbezie-hung der Anregungen und Wünsche von Nutzern - positiv bestätigt:

• Zentrale Zuordnung aller Hausmeister für die Gebäude der Schulen, Kinderta-gesstätten und Verwaltungsgebäude im Fachbereich Gebäudewirtschaft (65) (in nur einem Dezernat)

• Verstärkte Bezirksbildung • Einrichtung einer Handwerkertruppe • Verstärkte Übernahme handwerklicher Tätigkeiten • Sozialverträglicher Überstundenabbau • Steigerung der Kunden-/Nutzerzufriedenheit

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Die zentrale Anbindung der Hausmeister im Fachbereich Gebäudewirtschaft ist die wirtschaftlichste Organisationsstruktur für die Stadtverwaltung Leverkusen. Der Fokus der Optimierung liegt nicht nur auf den wirtschaftlichen Belangen der Stadtverwaltung sondern auch auf den Anforderungen der Nutzer (Sicherheit, Gebäudezustand, Ser-vice). Die Gebäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer sind der notwendige Schlüssel zum Objekt und leisten einen wertvollen Beitrag zur Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nut-zer im Gebäude und der Substanzerhaltung am Gebäude. Für den Betrieb der Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude sind 41 Ge-bäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer im Einsatz. Für die Vertretungen der Ge-bäudebetreuerinnen und Gebäudebetreuer und für handwerkliche Tätigkeiten sind Planstellen für Gebäudeunterhalterinnen und Gebäudeunterhalter eingerichtet, die in der weitesten Ausprägung 18 Planstellen vorsehen. Die Maßnahmen aus dem Hausmeisterkonzept greifen auch weiterhin. So können durch erbrachte Handwerksleistungen der Gebäudeunterhaltung von über 4.000 Stun-den, die weitere Reduzierung von Überstunden im Bereich der Gebäudebetreuung so-wie die Etablierung eines eigenen Schließdienstes weitere Einsparungen in Höhe von ca. 250.000 Euro generiert werden. Mit der Einstellung von zwei Handwerksmeistern im dritten Quartal 2017 wurde der Grundstein dafür gelegt, dass die Gebäudeunterhalter künftig zusätzlich fachlich qualifizierte Dienstleistungen für die Schulen, Kindertages-stätten und Verwaltungsgebäude im Stadtgebiet ausführen werden. Neben den wirtschaftlichen Faktoren stehen die Belange der Nutzerinnen und Nutzer stets im Fokus des Konzeptes. Im Bereich der Gebäudeunterhaltung wird die Personal-ausstattung sukzessive unter Beachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgebaut, um auch gegebenenfalls die Betreuung vor Ort weiter verbessern zu kön-nen. Die Beschlusskontrolle wird eingestellt. Gebäudewirtschaft in Verbindung mit Personal und Organisation BK-Nummer 2016/1108 (ö) Musikschule Leverkusen - Musikschulangebote in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Beschluss des Rates vom 27.06.2016 Zwischen der KulturStadtLev (KSL)/Musikschule und dem Fachbereich Kinder und Ju-gend wurde ein Kooperationsvertrag mit Datum vom 25.09.2017 unterzeichnet, der das zukünftige musikalische Angebot der „ehemaligen Musikalischen Früherziehung“ in Kindergärten durch die Musikschule neu regelt. Diesem Kooperationsvertrag liegt ein vom Landesverband der Musikschulen in NRW entwickeltes Konzept „Kita und Musikschule“ zugrunde. Das Angebot basiert auf den

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Bildungsgrundsätzen für Kinder von 0 bis 10 Jahren des Landes Nordrhein-Westfalen und wendet sich an alle Kinder der Einrichtung. Die Partizipation aller Kinder, die die Tageseinrichtung für Kinder besuchen, sowie die Bedingung, das musikalische Angebot für alle Kinder kostenfrei zu stellen, werden er-füllt. Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen Modulen. Die Musikschule stellt hierfür eine Fachkraft zur Verfügung, die alltagsintegriert in der Tageseinrichtung für Kinder tätig ist. Bisher haben sich die Familienzentren Scharnhorststraße und Quettinger Feld zu die-ser neuen Kooperation bereit erklärt. Die Finanzierung teilen sich Musikschule und die beteiligten Familienzentren zu jeweils 50%. Die Familienzentren haben hierfür ein eigenes Budget, während die Musikschule die Kosten zunächst über Sponsoren finanziert. Eine stabile Finanzierung wird ange-strebt. KulturStadtLev in Verbindung mit Kinder und Jugend BK-Nummer 2017/1576 (ö) Probeweise Einrichtung des neuen Ausbildungsgangs zur/zum praxisorientierten Erzieherin/Erzieher (PIA) in vier Kindertagesstätten der Stadt Leverkusen Beschluss des Rates vom 22.05.2017 Die Einrichtung eines entsprechenden Ausbildungsgangs setzt die Zusammenarbeit und das Einvernehmen mit den für die schulische Ausbildung zuständigen Partnern voraus. Mit den für den Ausbildungsgang in Leverkusen zuständigen Schulen, dem Berufskolleg Opladen und dem Geschwister-Scholl-Berufskolleg, sind diesbezügliche Erörterungen erfolgt. Das Geschwister-Scholl-Berufskolleg kann sich einen entsprechenden Ausbildungsgang vorstellen, soweit die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden können. Bei positivem Verlauf könnte der Ausbildungsgang frühestens zum Schuljahr 2019/2020 eingeführt werden. Hinsichtlich notwendiger Voraussetzungen, Lehrpläne, Lehrerstunden etc. wird das Berufskolleg auf die zuständige Bezirksregierung Köln zugehen. Die weitere Entwicklung muss abgewartet werden. Ein erneutes Treffen zwischen der Stadt und dem Geschwister-Scholl-Berufskolleg soll im ersten Quartal 2018 erfolgen. Kinder und Jugend

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öffentlicher Teil

BK-Nummer 2017/1681 (ö) Baustellen- und Umleitungsmanagement Beschluss des Rates vom 10.07.2017 Die zuständigen Beschlussgremien haben im Rahmen der Stellenplanvorlage 2018 der Einrichtung der Planstelle für einen/eine Baustellenkoordinator/in zugestimmt (Personal- und Organisationsausschuss/Rat am 24.11. bzw. 18.12.2017). Im Vorgriff auf diese Entscheidung wurde im Herbst 2017 bereits eine interne Mitarbeiterin für die-se Aufgabe eingesetzt. Neben umfangreichen Koordinierungsgesprächen zu laufenden und geplanten Bau-maßnahmen der Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL), der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) sowie anderen Maßnahmeträgern werden folgende Themen derzeit vorangetrieben: - Das für die Baustellenkoordination relevante „Mobilitätsrelevante Verkehrsnetz"

(MRV) wurde festgelegt und wird derzeit für eine Veröffentlichung durch den Fach-bereich Kataster und Vermessung bearbeitet.

- Das Handlungskonzept „Verkehrsmanagement an Baustellen" wird aktuell durch

den Fachbereich Bürger und Straßenverkehr erstellt. Danach soll das Handlungs-konzept mit den übrigen Aufgabenträgern abgestimmt werden.

- Zudem soll das Baustellenmanagement durch eine geeignete Software unterstützt

werden, um die laufende Koordinierungsarbeit zu erleichtern und die Fehlerquellen zu minimieren. Hier befindet sich die Verwaltung derzeit in der Auswahl- und Be-wertungsphase der auf dem Markt erhältlichen Programme.

Es wird davon ausgegangen, dass weitere Ergebnisse in einem halben Jahr vorliegen, so dass dann erneut berichtet wird. Bürger und Straßenverkehr BK-Nr. 2015/0649 (ö) Rad-/Gehweg "Krummer Weg" Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 03.09.2015 Die beschlossene Neubaumaßnahme des Rad- und Gehweges „Krummer Weg“ zwi-schen der Straße „In der Wasserkuhl“ und der östlichen Einmündung des Ropenstaller Weges wurde vom 24.04. bis zum 07.07.2017 ausgeführt. Die Beschlusskontrolle wird eingestellt. Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR

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Anlage 1 (ö) zu z.d.A.: Rat Nr. 2 vom 25.01.2018

Stand: 14.11.2017

für Maßnahmen im Forstwirtschaftsjahr: 2018

Waldbesitzer: Stadt Leverkusen

Position: Aufforstung städtischer Waldungen

Abt. Maßnahme Menge Einheit €/Einh. Ges.Kosten Förderung

1 W Waldrandbepflanzung neben HochspannungFlächenvorbereitung 0,3 HA 2.000,00 € 600,00 € 600,00 €Ankauf Waldrandpflanzen 700 St. 2,00 € 1.400,00 € 1.400,00 €Pflanzlohn 700 St. 0,90 € 630,00 € 630,00 €

2 E/F Ankauf vonStieleichen, Herkunft 817013 jährig 120-150 cm 1000 Stück 1,75 € 1.750,00 € 1.750,00 €Roterle ; Herkunft 802013 jährig 120-150 cm 1000 Stück 1,75 € 1.750,00 € 1.750,00 €Hainbuche; Herkunft 806013 jährig 120-150 cm 1000 Stück 1,75 € 1.750,00 € 1.750,00 €Pflanzung mit Pflanzbohrerim Verband 1,5 *2,0 m 3000 Stück 0,85 € 2.550,00 € 2.550,00 €Liefern und anbringen v.Verbissschutzhüllen 1,20 m 1000 Stück 3,50 € 3.500,00 € 3.500,00 €Freischneiden 1,0 HA 650,00 € 650,00 € 650,00 €

Nachbesserung v. Kulturen aus VorjahrenPflanzenankaufBu 3j. 120-150 cm 200 Stück 1,75 € 350,00 €Ei 3j. 120-150 cm 200 Stück 1,75 € 350,00 €Pflanzlohn 400 Stück 1,00 € 400,00 €

Freischneiden Forstkulturen 4,0 HA 650,00 € 2.600,00 €aus Vorjahren

Gesamt/Übertrag 18.280,00 € 14.580,00 €

Planvorschlag

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Stand: 14.11.1027

Für Maßnahmen im Kalenderjahr

Position: Unterhaltung städtischer Waldungen

Nr. Maßnahme Menge Einh. €/Einh. Ges.Kosten

1 Wegebau1.1 Unterhaltung v. Forstwirtschaftswegen 1500 lfdm 4,00 € 6.000,00 €

Summe Wegebau 6.000,00 €

2 Übrige Betriebsmaßnahmen2.1 Verkehrssicherung entl. Straßen u. Wegen 9.000,00 €

Freischneiden von Grenzen z. Gärten und Straßen; Beseitigung v. WindwürfenBeseitigung von Kulturgattern

Summe übrige Betriebsmaßnahmen 9.000,00 €

3 Forstbetriebsgemeinschaft3.1 Mitgliedsbeitrag 320 HA 1,25 € 400,00 € 3.2 Waldbrandversicherung 320 HA 0,31 € 100,00 € 3.3 Beförsterungsvertrag 320 HA 23,00 € 7.360,00 € 3.4 Betriebsleitungsvertrag (Planungsgrundlage) 320 HA 4,50 € 1.440,00 €

Summe Forstbetriesgemeinschaft 9.300,00 €

Gesamt/Übertrag 24.300,00 €

Waldbesitzer: Stadt Leverkusen

Planvorschlag

2018

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Stand: 14.11.2017

Aufgestellt vom Regionalforstamt Bergisches Land für: Stadt Leverkusen

der Kosten und Erlöse im Wald für das Jahr 2018

Maßnahmen Kosten ErlöseHolzeinschlag 20.000,00 €Bestandesbegründung 18.280,00 € 14.580,00 €Wegebau 6.000,00 €Übrige Betriebsmaßnahmen 9.000,00 €

Beförsterung/Forstbetriebsgemeinschaft 9.300,00 €

Gesamt 42.580,00 € 34.580,00 €

Zusammenstellung

Wirtschaftsplan für Maßnahmen im Wald

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Stand: 14.11.2017

Waldbesitzer: Stadt Leverkusen

Lfd. Nr. Abt. Hiebsort Baumart Alter Fläche FM/ges. Kosten/FM Kosten ges. Erlöse/FM Erlöse ges.1 W Stixchesstr. Esche 63 1,1 HA 50 FM 30,00 € 1.500,00 € 50,00 € 2.500,00 €1 M Krankenhaus Eiche 130 3,1 HA 30 FM 30,00 € 900,00 € 120,00 € 3.600,00 €1 M Krankenhaus Robinie 80 0,2 HA 20 FM 50,00 € 1.000,00 € 80,00 € 1.600,00 €1 L Morsbroich Buche 85 1,4 HA 20 FM 40,00 € 800,00 € 60,00 € 1.200,00 €1 L Morsbroich Esche 80 0,6 HA 40 FM 40,00 € 1.600,00 € 60,00 € 2.400,00 €2 E Horkenbach Esche 110 0,2 HA 10 FM 30,00 € 300,00 € 70,00 € 700,00 €2 E Horkenbach Fichte 50 0,4 HA 120 FM 35,00 € 4.200,00 € 60,00 € 7.200,00 €2 F Horkenbach Fichte 50 0,4 HA 120 FM 35,00 € 4.200,00 € 60,00 € 7.200,00 €2 F Horkenbach Eiche 35 0,8 HA 20 FM 40,00 € 800,00 € 30,00 € 600,00 €2 G Horkenbach Ahorn 45 0,6 HA 20 FM 30,00 € 600,00 € 40,00 € 800,00 €2 G Horkenbach Kirsche 38 0,3 HA 10 FM 40,00 € 400,00 € 30,00 € 300,00 €2 M Halfenleimbach Esche 65 0,2 HA 10 FM 40,00 € 400,00 € 60,00 € 600,00 €2 N Längsleimbach Roteiche 70 0,5 HA 10 FM 40,00 € 400,00 € 60,00 € 600,00 €3 E Leimbacher Berg Esche 95 0,4 HA 25 FM 40,00 € 1.000,00 € 70,00 € 1.750,00 €5 G Ölbachtal Esche 55 0,2 HA 10 FM 50,00 € 500,00 € 60,00 € 600,00 €5 H Biesenbach Esche 85 0,2 HA 10 FM 50,00 € 500,00 € 60,00 € 600,00 €6 C Amselweg Roteiche 100 0,5 HA 20 FM 60,00 € 1.200,00 € 70,00 € 1.400,00 €7 D Reuschenberg Roteiche 80 0,6 HA 15 FM 30,00 € 450,00 € 70,00 € 1.050,00 €7 E Reuschenberg Ahorn 55 1,5 HA 30 FM 40,00 € 1.200,00 € 50,00 € 1.500,00 €7 K Reuschenberg Roteiche 55 0,2 HA 10 FM 40,00 € 400,00 € 50,00 € 500,00 €7 L Reuschenberg Ahorn 70 0,3 HA 10 FM 30,00 € 300,00 € 50,00 € 500,00 €8 B Waldwinkel Ahorn 55 2,0 HA 40 FM 30,00 € 1.200,00 € 50,00 € 2.000,00 €8 D Waldwinkel Esche 55 0,8 HA 30 FM 30,00 € 900,00 € 50,00 € 1.500,00 €

10 G Plattenbusch Esche 65 0,6 HA 30 FM 50,00 € 1.500,00 € 60,00 € 1.800,00 €ganzes Revier Sammelscheine 125 FM 30,00 € 3.750,00 €

Summen 17,1 HA 835,0 FM 26.250,00 € 46.250,00 €

Ergebnis 20.000,00 €

Einschlagsplanung für das Forstwirtschaftsjahr: 2018

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Anlage 2 (ö) zu z.d.A.: Rat Nr. 2 vom 25.01.2018

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InHK Hitdorf Stand 12/2017

Projektübersicht: Mittelverwendung Verfügungsfonds Hitdorf Haushaltsjahr 2017

Angemeldete Haushaltsmittel FB 50 und FB 51 gesamt: 42.250,00 €

Bewilligte Förderung gesamt 25.366,66 €

Restmittel laufendes Haushaltsjahr 16.883,34 €

1. Beiratssitzung am 25.04.2017: Konstituierende Sitzung - keine Beschlüsse

2. Beiratssitzung am 21.06.2017:

Projekte Antragsteller Summe beantragt Summe bewilligt Bewilligung erfolgt Umsetzung ausgezahlt

Jahrestour des Altenkreises St. Stephanus Altenkreis St. Stephanus vertagt lt. Antragsteller; neuer Antrag in 2018

Boulebahn Leben in Hitdorf e.V. 4.192,00 € 4.192,00 € 29.09.2017 Herbst 17/Frühj. 18 2.807,00 €

Projektziel(e):

Durchführung eines Tagesausflugs für Seniorinnen und Senioren aus

Leverkusen- Hitdorf, um deren Aktivierung und Vernetzung, die durch den

Altenkreis St. Stephanus Hitdorf seit nunmehr 45 Jahren mit großer Kontinuität

und einem hohen Maß an ehrenamtlicher Tätigkeit gefördert wird, noch einmal

zu verstärken und neue Teilnehmende für die regelmäßigen Treffen des

Altenkreises zu gewinnen. Das Projekt soll dazu beitragen, Seniorinnen und

Senioren, die in Hitdorf leben, noch stärker in das lokale Gemeinwesen zu

integrieren und die im Alter oft eintretenden Tendenzen zur Isolation im Stadtteil

zu überwinden.

Beantragt werden die Kosten für die Anmietung eines Busses sowie für den

Eintritt in einen Zoo.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Förderung der Kosten für den Zoobesuch entspricht

nicht den Zielen des InHK Hitdorf.

Beschluss:

Der Antrag wird mit einer

Mehrheit von 8 Stimmen

bewilligt.

Auflagen:

Gefördert werden die Kosten

für die Anmietung des Busses.

Kosten für den Zoobesuch

werden nicht bewilligt.

Projektziel(e):

Ergänzend zu den bisherigen Sportangeboten soll im Naherholungsbereich in

den Rheinauen ein Boulespielfeld hergestellt werden. Hierdurch soll der

Freizeitwert des Bereiches erhöht werden und ein weiterer integrativer

Treffpunkt entstehen.

Der Verein wird Eigenleistungen in Höhe von 1.600,00 € erbringen und künftig

die Unterhaltung der Fläche übernehmen. Beantragt werden die Kosten zur

Herstellung des Spielfeldes und für die Aufstellung zweier Bänke.

Ergebnis der Vorprüfung:

Naturschutzrechtliche Genehmigungen sind vom Verein

einzuholen. Darüber hinaus hat die Prüfung durch die

Stadt Leverkusen zu keinen Einwänden geführt.

Begründung und Empfehlung:

Der Beirat empfiehlt dem Antragsteller, in diesem

Zusammenhang auch Fragen von Haftung, Regress,

Umgang mit Vandalismus auf dem geplanten Bouleplatz

etc. verlässlich zu planen und zu regeln.

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig

bewilligt.

Auflagen:

Der Beirat weist darauf hin,

dass eine Freigabe der Förder-

mittel erst dann erfolgen kann,

wenn ein entsprechender

Pachtvertrag für die genutzte

Fläche mit der Stadt

Leverkusen rechtswirksam

abgeschlossen ist.

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Anlage 3 (ö) zu z.d.A.: Rat Nr. 2 vom 25.01.2018

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Projekte Antragsteller Summe beantragt Summe bewilligt Bewilligung erfolgt Umsetzung ausgezahlt

Tagestour mit Senioren DRK Hitdorf 850,00 € 450,00 € 05.09.2017 Herbst 2017 450,00 €

Graffiti-Kurs Matchboxtheater e.V. 1.199,60 € 1.199,60 € 02.08.2017 Aug 17 1.139,34 €

Projektziel(e):

Durchführung eines Tagesausflugs für Seniorinnen und Senioren aus

Leverkusen Hitdorf, um deren Aktivierung und Vernetzung, die durch den

Ortsverein Hitdorf e.V. des Deutschen Roten Kreuzes mit großer Kontinuität und

einem hohen Maß an ehrenamtlicher Tätigkeit gefördert wird, noch einmal zu

verstärken und ggf. auch neue Teilnehmende für die regelmäßigen Treffen des

Seniorentreffs zu gewinnen. Das Projekt soll dazu beitragen, Seniorinnen und

Senioren, die in Hitdorf leben, noch stärker in das lokale Gemeinwesen zu

integrieren und die im Alter oft eintretenden Tendenzen zur Isolation im Stadtteil

zu überwinden.

Beantragt werden die Kosten für die Anmietung des Busses und für eine

Bergische Kaffeetafel.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu Einwänden

bzgl. der Kosten für Verpflegung geführt.

Begründung und Empfehlung:

Die Mehrheit der Beiratsmitglieder stimmt der Förderung

der beantragten Kosten für die Anmietung eines Busses

zu. Diese Kosten werden bewilligt.

Einer Förderung der beantragten Kosten für eine

Bergische Kaffeetafel für 20 Personen stimmt eine

Mehrheit der Beiratsmitglieder nicht zu. Dieser Teil der

beantragten Kosten wird nicht bewilligt.

Beschluss:

Der Antrag wird mit einer

Mehrheit von 8 Stimmen

bewilligt.

Auflagen:

Gefördert werden die Kosten

für die Anmietung des Busses.

Kosten für die Verpflegung

werden nicht gefördert.

Projektziel(e):

In enger Kooperation mit dem Stadtteilmanagement Leverkusen-Hitdorf und

weiteren Partnern aus dem Stadtteil wird das Ziel verfolgt, Hitdorfer Jugendliche

nachhaltig für eine Beteiligung an der Erneuerung und Gestaltung „ihres

Stadtteils“ zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund erscheint das für den

20.08.2017 geplante Festival des Matchboxtheaters anlässlich seines 20-

jährigen Bestehens eine hervorragende Gelegenheit, um über das bei

Jugendlichen sehr populäre Medium „Graffiti-Kunst“ in Kontakt mit Jugendlichen

zu kommen. Für den Kurs konnte ein Projektleiter und Künstler gewonnen

werden, der in Leverkusen und bei Leverkusener Jugendlichen durch solche

Aktionen bereits bekannt und eingeführt ist. Um Jugendliche für die Arbeit im

Stadtteil zu gewinnen, sollen nach diesem Auftakt-Workshop ggf. zu einem

späteren Zeitpunkt weitere angeboten werden. Erste Idee, bei der - sollte sie

sich finden - eine „Graffiti-Gruppe“ zum Einsatz kommen könnte, wäre z.B. die

Gestaltung von Postern, die bei der Umgestaltung der Hitdorfer Straße und

Plätze im öffentlichen Raum als Baustelleneinfassungen verwendet werden

könnten.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu keinen

Einwänden oder Auflagen geführt.

Begründung und Empfehlung:

Dem Beirat erscheint nicht nachvollziehbar, warum zu den

beantragten 6 Stunden Honorarkraft für die Durchführung

noch einmal weitere 6 Stunden für die Vorbereitung und

Organisation kalkuliert und beantragt werden. Dies auch

vor dem Hintergrund, dass von Seiten des Antragstellers

ehrenamtliche Tätigkeit zur Vorbereitung und Organisation

zugesagt wird. Vor Erstellung eines

Bewilligungsbescheides sollte daher plausibel erläutert

werden, woraus sich diese 6 Stunden Vorbereitung und

Organisation auf Seiten der Honorarkraft zusammensetzen

– ggf. sollte dieser Anteil reduziert werden.

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig

bewilligt.

Auflagen:

Die Bedenken des Beirats

hinsichtlich der kalkulierten

Stunden wurden auf Nachfrage

durch den Antragstellers

plausibel erläutert und konnten

ausgeräumt werden.

Seite 2

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Projekte Antragsteller Summe beantragt Summe bewilligt Bewilligung erfolgt Umsetzung ausgezahlt

Kulturbus Leverkusen AWO Seniorenforum 222,53 € 222,53 € 05.09.2017 Sep 17 222,53 €

Eltern-Kind-Gruppe Alexander Bülles 4.881,40 € 0,00 €

Projektziel(e):

Mit dem Projekt „Kulturbus Leverkusen-Hitdorf“ wird das Ziel verfolgt,

Seniorinnen und Senioren, die in Leverkusen‐Hitdorf leben, eine Chance zur

Teilhabe am kulturellen Leben der Stadt zu ermöglichen. Zugleich wird damit

das Ziel verfolgt, in Leverkusen‐Hitdorf lebenden Seniorinnen und Senioren zu

helfen, die vielfach im Alter entstehende Isolation zu überwinden und im

Rahmen solcher „Kulturausflüge“ neue Kontakte zu anderen Seniorinnen und

Senioren im Stadtteil zu knüpfen. In einer späteren Projektphase soll dieses

Angebot im Hinblick auf seine Zielgruppen ausgeweitet werden, so dass es

dann als Generationen übergreifendes Projekt im Stadtteil etabliert werden

kann.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu keinen

Einwänden oder Auflagen geführt.

Begründung und Empfehlung:

keine

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig

bewilligt.

Projektziel(e):

Durch die offene Gruppe sollen Eltern mit Kleinkindern aus dem Stadtteil Hitdorf

einmal wöchentlich für 120 Minuten die Möglichkeit erhalten, andere Eltern aus

dem Stadtteil kennen zu lernen, so dass über die Gruppe hinaus eine

Vernetzung und ein Austausch erfolgen können. Ein solches Angebot gibt es

bisher in Hitdorf nicht. Begleitet werden soll die Eltern-Kind-Gruppe von der

pädagogischen Fachkraft Alexander Bülles, die sowohl Unterstützung in Fragen

zur Entwicklung der Kinder bietet, als auch Spiel- und Bewegungsangebote

durchführt.

Als Räumlichkeit für die Gruppe kann der Spiel- und Bewegungsraum der

Evangelischen Kirche in Hitdorf kostenlos genutzt werden. Die Gruppe soll

zuerst bis zu den Sommerferien 2018 organisiert werden. Das Angebot soll für

alle Teilnehmenden komplett kostenlos sein.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu

Einwänden geführt.

Begründung und Empfehlung:

Die Beantragung durch die im Rahmen dieses Projektes

geförderte Honorarkraft erscheint der Mehrheit des Beirats

als nicht förderfähig.

Dem Antragsteller wird empfohlen, den Antrag gemeinsam

mit dem Projektpartner [AWO Familienzentrum] zu

überarbeiten und dann zur Septembersitzung des Beirats

als Förderantrag der AWO erneut vorzulegen. Dabei sollte

darauf geachtet werden, dass sich die Kalkulation durch

die voraussichtlich eintretende Veränderung im Hinblick

auf die Vorsteuerabzugsfähigkeit ändern wird.

Beschluss:

Der Antrag wird mit einer

Mehrheit von 7 Stimmen

abgelehnt.

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Projekte Antragsteller Summe beantragt Summe bewilligt Bewilligung erfolgt Umsetzung ausgezahlt

Vereinsmarkt Leverkusen-Hitdorf Dachverband Hitdorfer Vereine 1.550,00 € 0,00 €

6.064,13 € abgerechnet: 4.618,87 €

Projektziel(e):

Neu zugezogene Familien sollen über das Gemeinwesen, das Vereinsleben, die

kulturellen Angebote und die laufende Stadtteilerneuerung Hitdorf informiert und

zu einer stärkeren Beteiligung motiviert werden.

In der Vergangenheit wurde bereits eine Hitdorfer Vereinsbörse in der Stadthalle

Hitdorf organisiert. Diese Erfahrungen haben gezeigt, dass es mit diesem

Format in der Stadthalle nur sehr bedingt gelungen ist, neu in den Stadtteil

zugezogene Haushalte und Familien zu erreichen. Daher soll der geplante

Vereinsmarkt in den Teilen Hitdorfs stattfinden, in denen die neu zugezogene

Familien leben. Es ist geplant, den Vereinsmarkt auf dem Parkplatz am

Kreisverkehr in Richtung Monheim am 2. September 2017 zu veranstalten - in

unmittelbarer Nähe zur großen Neubausiedlung. Neben traditionellen Hitdorfer

Vereinen werden z.B. der Yachtclub Wuppertal-Hitdorf sowie das Matchbox-

theater sowie weitere Akteure des Stadtteils (z.B. Stadtteilmanagement) am

Markt teilnehmen. Geplant sind neben Informationsständen auch Getränke- und

Grillstände, die von Hitdorfer Vereinen und Akteuren organisiert werden.

Beantragt werden die Kosten für Werbematerial, für das Spielmobil des

Kinderschutzbundes, Arbeitsmaterialien, etc.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu keinen

Einwänden geführt.

Begründung und Empfehlung:

Nach Auffassung der Mehrheit der Beiratsmitglieder

erfordert eine solche Veranstaltung einen längeren Vorlauf

für die Planung und Werbung, als dies bei dem genannten

Termin am 02.09.2017 - auch vor dem Hintergrund der

anstehenden Sommerferien - möglich wäre.

Dem Antragsteller wird daher empfohlen, die Veranstal-

tung differenzierter zu planen und den überarbeiteten

Antrag zur Dezembersitzung des Beirats einzureichen. Im

Falle eines positiven Beschlusses wird empfohlen, die

Veranstaltung für den Frühsommer 2018 zu planen.

Beschluss:

Der Antrag wird mit einer

Mehrheit von 9 Stimmen

abgelehnt.

Fördersumme gesamt:

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3. Beiratssitzung am 26.09.2017

Projekte Antragsteller Summe beantragt Summe bewilligt Bewilligung erfolgt Umsetzung ausgezahlt

Ballspielfeld in Kleingartenanlage Hitdorf Kleingartenverein Hitdorf e.V. 4.172,56 €

Projektziel(e):

In der Kleingartenanlage Hitdorf existiert ein Spielplatz, der von Kindern und

Eltern – insbesondere aus der benachbarten Neubausiedlung – sehr gut

angenommen wird. Es fehlt jedoch ein Angebot, das diese Kinder auch für

Ballspiele nutzen können. Der Kleingartenverein Hitdorf e.V. möchte eine

Parzelle als ein eingezäuntes Ballspielfeld zur Verfügung stellen.

Die Mitglieder des Kleingartenvereins Hitdorf e.V. werden alle Arbeiten, bei

denen dies möglich und fachlich sinnvoll ist, in Selbsthilfe und ehrenamtlich

ausführen. Darüber hinaus erhalten sie die für die Errichtung des umlaufenden

Netzes notwendigen Pfosten kostenlos als Spende.

Zur Förderung werden daher ein umlaufendes 6 m hohes Fangnetz, die

notwendigen Ausstattungsgegenstände und Baumaterialien beantragt.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu

erheblichen Bedenken gegen den Antrag in der

vorliegenden Form geführt. Das geplante Schutznetz in der

vorgesehenen Höhe bedingt eine bauordnungsrechtliche

Genehmigung. Zudem sprechen planungsrechtliche

Festsetzungen des Bebauungsplans gegen das Vorhaben,

die durch ein Änderungsverfahren des geltenden

Bebauungsplans behoben werden müssten. Ohne einen

solchen Verfahrens-aufwand wäre lediglich die Aufstellung

von Toren und Bänken auf der vorgesehenen Parzelle

möglich, auf die Einbringung des geplanten Schutznetzes

müsste verzichtet werden.

Begründung und Empfehlung:

Die Mitglieder des Beirats halten dieses Projekt für sehr

sinnvoll, da ein solches Angebot in der an die Kleingarten-

anlage angrenzenden Wohnsiedlung fehlt. Zugleich wird

die Einschätzung geteilt, dass die für die Einbringung des

geplanten Schutznetzes zu leistenden planerischen und

genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen den Antrag-

steller voraussichtlich im Hinblick auf personelle wie auch

finanzielle Ressourcen überfordern würden. Sie

beauftragen den Stadtteilmanager zu prüfen, ob die

Schaffung eines solchen eingefassten Ballspiel- oder

Bolzplatzes am Rande der Sportanlage am Ende der

Kocherstraße möglich ist. Das Stadtteilmanagement soll

diesbezüglich Kontakt mit Vertretern des SC Hitdorf

aufnehmen.

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig

bewilligt.

Auflagen:

Der Beirat beschließt, dass vor

Erteilung eines Bewilligungs-

bescheids mit dem Antrag-

steller zu klären ist, ob er auf

die Errichtung des geplanten

Schutznetzes verzichtet und

lediglich Tore und Bänke

beantragt oder ob der Antrag-

steller bei der beantragten

Version bleiben möchte. In

diesem Fall müsste er sich vor

Erteilung eines Bewilligungs-

bescheides um alle not-

wendigen planerischen

Vorklärungen und Genehmi-

gungen bemühen.

Rückmeldung vom Antragsteller steht aus

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Projekte Antragsteller Summe beantragt Summe bewilligt Bewilligung erfolgt Umsetzung ausgezahlt

Aufstellung eines Bücheraustauschschrankes Pfarrgemeinde St. Aldegundis 5.000,00 € 5.000,00 € 07.12.2017 1. Halbjahr 2018

Kinderturnen in der Stadthalle Dachverband Hitdorfer Vereine 2.970,00 € 2.970,00 € 21.11.2017 1. Halbjahr 2018

Projektziel(e):

Mit diesem Projekt soll ermöglicht werden, dass das große Raumangebot der

Hitdorfer Stadthalle [Saal] zukünftig intensiver und aktiver für sportliche

Aktivitäten und Turnen für unterschiedliche Zielgruppen genutzt werden kann. Im

Mittelpunkt dieses Förderantrags steht ein Angebot für Kinder.

Der Saal der Hitdorfer Stadthalle wird bereits jetzt für Trainingszwecke und

sportliche Aktivitäten genutzt (Bsp.: Seniorenturnen, Gruppen des HMJ e.V.)

Bislang steht für solche Aktivitäten aber keinerlei Ausstattung in der Stadthalle

bereit.

Beantragt werden eine Grundausstattung für das Kinderturnen, die gemeinsam

mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KITA Rheinpiraten definiert wurde,

um die Praktikabilität und notwendige Standards für den Einsatz durch eine

KITA sicherzustellen. Weitere Bestandteile des Antrags sind: Matten, Geräte,

Rollwagen und Schreinerarbeiten, um die schon heute unterhalb der Bühne

befindlichen Fächer um neue Lagerkapazitäten zu ergänzen.

Die mit der Anschaffung beantragte Ausstattung wird öffentlich verfügbar sein –

verwaltet und vermittelt durch den Dachverband Hitdorfer Vereine e.V.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu keinen

Einwänden oder Auflagen geführt.

Begründung und Empfehlung:

Der Beirat regt an, vor Ausstellung des Bewilligungs-

bescheides noch einmal mit dem Antragsteller zu klären,

ob die im Antrag gemachten Angaben zur Gemeinnützig-

keit und Vorsteuerabzugsberechtigung korrekt sind.

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig mit

drei Stimmenthaltungen

[Vertreter des Antragstellers]

bewilligt.

Projektziel(e):

Mit dem Projekt soll ein öffentlicher „Büchertauschschrank“ angeschafft und

installiert werden, der für die Hitdorfer Bevölkerung als dauerhaftes Angebot

bereitgestellt und durch das Bücherei-Team der Pfarrgemeinde St. Aldegundis

gepflegt und betreut wird.

Der Kirchenrat der Pfarrgemeinde St. Aldegundis hat sich für die Auswahl eines

Nachbaus einer englischen Telefonzelle entschieden. Im Hinblick auf die

Farbigkeit fügt er sich vor dem Hintergrund der roten Klinkerbebauung gut in die

Umgebung ein.

Finanziert werden soll der Schrank selber sowie die Kosten für die Fundamen-

tierung und die Aufstellung. Zur Anschaffung und Einrichtung wird die Pfarrge-

meinde St. Aldegundis den Anteil, der den Förderrahmen des Verfügungsfonds’

Hitdorf übersteigt, in Höhe von rd. 160,00 € beitragen.

Ergebnis der Vorprüfung:

Von der Antragstellerin muss eine denkmalrechtliche

Befreiung eingeholt werden, da sich der geplante Standort

in direkter Nachbarschaft des Baudenkmals „Kirche St.

Stephanus“ befindet und daher dem Umgebungsschutz

unterliegt. Die Befreiung ist im Rahmen der verwaltungs-

internen Vorabstimmung in Aussicht gestellt worden.

Begründung und Empfehlung:

Der Beirat empfiehlt, gemeinsam mit dem Antragsteller zu

prüfen, ob dieser Bücherschrank über die Pfarrgemeinde

gegen Vandalismus und andere Beschädigungen

versichert ist.

Weiterhin empfiehlt der Beirat, gemeinsam mit dem

Antragsteller zu prüfen, ob dieser Bücherschrank zu den

genannten Kosten auch in einer abschließbaren Variante

geliefert werden kann oder ob eine solche Möglichkeit zum

Abschließen nachträglich eingebaut werden kann.

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmmig

mit einer Stimmenthaltung

[Vertreter der Antragstellerin]

beschlossen.

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Projekte Antragsteller Summe beantragt Summe bewilligt Bewilligung erfolgt Umsetzung ausgezahlt

Eltern-Kind-Gruppe (vgl. Antrag 2. Sitzung) Ev. Kirchengemeinde 3.900,00 € 3.900,00 € 21.11.2017 seit Nov. 2017

11.870,00 € abgerechnet:

4. Beiratssitzung am 22.11.2017

Projekte Antragsteller Summe beantragt Summe bewilligt Bewilligung erfolgt Umsetzung ausgezahlt

Kulturbus (vgl. Antrag 2. Sitzung) AWO Seniorenforum 222,53 € 222,53 € 07.12.2017 1. Halbjahr 2018

Fördersumme gesamt:

Projektziel(e):

Durch die offene Gruppe sollen Eltern mit Kleinkindern aus dem Stadtteil Hitdorf

einmal wöchentlich für 120 Minuten die Möglichkeit erhalten, andere Eltern aus

dem Stadtteil kennen zu lernen, so dass über die Gruppe hinaus eine

Vernetzung und ein Austausch erfolgen können. Ein solches Angebot gibt es

bisher in Hitdorf nicht. Begleitet werden soll die Eltern-Kind-Gruppe von der

pädagogischen Fachkraft Alexander Bülles, die sowohl Unterstützung in Fragen

zur Entwicklung der Kinder bietet, als auch Spiel- und Bewegungsangebote

durchführt.

Als Räumlichkeit für die Gruppe kann der Spiel- und Bewegungsraum der

Evangelischen Kirche in Hitdorf kostenlos genutzt werden. Die Gruppe soll

zuerst bis zu den Sommerferien 2018 organisiert werden. Das Angebot soll für

alle Teilnehmenden komplett kostenlos sein.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu keinen

Einwänden oder Auflagen geführt.

Begründung und Empfehlung:

Die Mitglieder des Beirats beziehen sich auf ihre

Diskussionen zu diesem Antrag aus der 2. Sitzung des

Beirats und sehen alle damals gemachten Auflagen als

erfüllt an.

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmmig

mit einer Stimmenthaltung

[Vertreterin des Antragstellers]

bewilligt.

Projektziel(e):

Mit dem Projekt „Kulturbus Leverkusen-Hitdorf“ wird das Ziel verfolgt,

Seniorinnen und Senioren, die in Leverkusen‐Hitdorf leben, eine Chance zur

Teilhabe am kulturellen Leben der Stadt zu ermöglichen. Zugleich wird damit

das Ziel verfolgt, in Leverkusen‐Hitdorf lebenden Seniorinnen und Senioren zu

helfen, die vielfach im Alter entstehende Isolation zu überwinden und im

Rahmen solcher „Kulturausflüge“ neue Kontakte zu anderen Seniorinnen und

Senioren im Stadtteil zu knüpfen. In einer späteren Projektphase soll dieses

Angebot im Hinblick auf seine Zielgruppen ausgeweitet werden, so dass es

dann als Generationen übergreifendes Projekt im Stadtteil etabliert werden

kann.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu keinen

Einwänden oder Auflagen geführt.

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig mit

einer Stimmenthaltung

[Vertreterin des Antragstellers]

bewilligt.

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Projekte Antragsteller Summe beantragt Summe bewilligt Bewilligung erfolgt Umsetzung ausgezahlt

Tanzveranstaltungen für Senioren Ev. Kirchengemeinde 2.600,00 € 2.600,00 € 07.12.2017 1. Halbjahr 2018

Gesund in Hitdorf Leben in Hitdorf e.V. 4.610,00 € 4.610,00 € 07.12.2017 1. Halbjahr 2018

7.432,53 € abgerechnet:

5. Beiratssitzung am 13.03.2018

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig

bewilligt.

Fördersumme gesamt:

Mit diesem Projektvorschlag soll dauerhaft ein Gesundheitsprogramm in Hitdorf

für alle Altersgruppen der Bewohnerinnen und Bewohner etabliert werden. Es ist

beabsichtigt, im Rahmen des Programms monatliche Vorträge zu gesundheits-

relevanten Themen, Workshops zu gesundheitsrelevanten Themen und

entsprechende Kurse anzubieten. Dabei werden in Hitdorf bereits bestehende

Angebote in das Programm integriert. Die Werbung erfolgt im Wesentlichen

durch Flyer und Plakate, die bei Hitdorfer Ärzten, Therapeuten, Physiothera-

peuten und Apotheken ausgelegt werden. Es ist weiterhin geplant, in den

Hitdorfer Apotheken Geschenkgutscheine für Angebote aus dem Gesundheits-

programm zu verkaufen. Die ersten Halbjahresprogramme und die damit

verbunden Förderung aus Mitteln des Verfügungsfonds Leverkusen-Hitdorf

sollen genutzt werden, das Programm nach und nach so auf die Bedarfe des

Stadt-teils auszurichten, dass es im zukünftigen Stadtteilzentrum in der Hitdorfer

Straße 196 dauerhaft etabliert werden kann, dann finanziert aus Beiträgen der

Kurs- und Workshopteilnehmer.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu keinen

Einwänden oder Auflagen geführt.

Beschluss:

Der Antrag wird einstimmig

bewilligt.

Projektziel(e):

Das Projekt soll dazu beitragen, dass auch für Seniorinnen und Senioren in

Hitdorf ein attraktives Freizeitangebot entsteht. Dies gilt insbesondere für solche

Seniorinnen und Senioren, die alleine leben und/oder nicht [mehr] mobil genug

sind, um Angebote in anderen Leverkusener Stadtteilen wahrzunehmen. Herr

Hupperich war bis vor einem Jahr Besitzer einer Tanzschule und hat sich dann

zur Ruhe gesetzt. Seitdem gibt er an verschiedenen Orten mit großem Erfolg

Tanzkurse, unter anderem auch solche für Senioren und Demenzkranke. In

Kooperation zwischen allen Beteiligten entstand daraus der Plan, in Hitdorf

dauerhaft Tanzveranstaltungen für Senioren anzubieten. Für diese Zielgruppe

wurde von allen Kooperationspartnern der Sonntagnachmittag als die beste Zeit

eingeschätzt – organisiert als „Tanztee“, der über das Tanzen hinaus auch die

Möglichkeit für ein geselliges Beisammensein bei Kaffee und Kuchen bietet. Der

Antrag umfasst – zur dauerhaften Etablierung eines solchen Angebotes –

Veranstaltung von Tanztees an Sonntagnachmittagen in der Zeit von 15 bis 17

Uhr – veranstaltet in einem zweiwöchentlichen Rhythmus ab Januar 2018. Durch

diese Anschubfinanzierung soll dem neuen Angebot ausreichend Zeit gegeben

werden, sich im Stadtteil so zu etablieren, dass es dann dauerhaft ohne

Förderbedarf – finanziert aus Beiträgen der Teilnehmenden – stattfinden kann.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Prüfung durch die Stadt Leverkusen hat zu keinen

Einwänden oder Auflagen geführt.

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Stichwortverzeichnis z.d.A.: Rat 2017

A1 - Abfälle (BK) 120 338 - Ausbau (M) 22 - Planfeststellungsverfahren (A) 251 - Rastanlage (M) 236 (A) 298 - Rheinbrücke/Lärmschutz (BK) 335 - Stationäre Geschwindigkeits- überwachung (M) 57 A3 - Lärmreduzierender Belag (A) 215 Abfallbeseitigung - Abfallentsorgungsgebühren (A) 101 - „Gelber Sack“/Verwertungsquoten (A) 4 - Sammelfahrzeuge/Unfallrisiken (M) 236 A59 - Regenrückhaltebecken (M) 304 Altlasten - Dhünnaue/Tiefe (A) 17 - Ziegelei-Standorte (BK) 32 317 Am Buttermarkt - Spielplatz (BK) 343 Am Hühnerberg - B-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 271 Am Scherfenbrand - Ausbau (BK) 362 (M) 28 Am Vogelsang - Gehweg/Reparatur (BK) 347 Aquila-Siedlung - Lärmschutz (A) 3 Asylbewerber - Krankenversicherten-Chipkarte (BK) 321

- Rückführung/Kosten (A) 281 - Unterbringung/Kosten (A) 217 280 (M) 303 Auf der Grieße - Straßenbeleuchtung (M) 116 Autobahnen, allgemein - Hinweisschilder (BK) 316

Bahnhof Leverkusen-Mitte - Neues Bahnhofsgebäude (BK) 30 313 - Rahmenkonzept (BK) 334 Bahnhof Opladen - Aufzüge/Videoüberwachung (A) 41 - Brücke (BK) 355 - Parkpalettenanlage (M) 238 - Schienenbus (BK) 347 - Treppenturm/Aufzug (A) 44 (BK) 360 Bahnhof Schlebusch - Umbenennung (M) 233 Bahnstrecken Lärmschutzmaßnahmen (BK) 30 313 (M) 111 Bauleitplanung - Stadt Pulheim/Möbelhaus (BK) 153 Bergische Landstraße - Kreisverkehr Schlebusch-Post (BK) 276 339 - Verkehrsverbesserungen (BK) 366 Berliner Straße - Grünfläche (M) 76 - Verkehrsverbesserungen (BK) 366 Bevölkerungsschutz

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- Alarmsirenennetz (A) 11 - Atomarer Störfall (A) 181 - Sicherheitskonzepte (A) 8 Bezirksangelegenheiten, allgemein - Kleine Investitionsmaßnahmen 2013/ Sachstand (BK) 208 - Kleine Investitionsmaßnahmen 2014/ Sachstand (BK) 208 - Kleine Investitionsmaßnahmen 2015/ Sachstand (BK) 209 - Kleine Investitionsmaßnahmen 2016/ Sachstand (BK) 209 Bismarckstraße - Dhünnbrücke (BK) 323 Blütenstraße - Geschwindigkeitsregelung (BK) 25 Bodelschwinghstraße - Spielplatz (BK) 340 Bogenstraße - Straßenbeleuchtung (M) 116 Bonner Straße Radweg (A) 279 Borsigstraße - Verkehrszählungen (M) 146 Brücken - Instandsetzungsarbeiten (BK) 205 Bruchhauser Straße - Verkehrssituation (A) 218 Burscheider Straße - Rückstau (A) 141 Busbahnhof Stadtmitte - Fahrradabstellflächen (M) 148 - Umbau (BK) 333 341

Campus Leverkusen - Studentisches Leben (BK) 318 Charlottenburger Straße

- Nahversorgungszentrum (A) 12

Denkmäler - Denkmalliste (BK) 29 Dhünn - Fuß- und Radweg (BK) 243 Dhünnstraße - Fußgängerüberweg (BK) 121 Dönhoffstraße - Quartierstreffpunkt (M) 269 Düsseldorfer Straße - B-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 74

Edelrather Weg - Bushaltestelle (BK) 364 Einbahnstraßen - Öffnung/Radverkehr (M) 115 151 Einzelhandel - Handlungsprogramm/ Nahversorgungskonzept (M) 196 Elbestraße - Bauvorhaben (M) 258 Europaring - Umbau (A) 16 - Verkehrsführung (M) 71

Fahrräder - E-Bike-Ladestationen (BK) 317 Fairer Handel - Fair-Trade-Stadt (BK) 205 Feuerwache Bergisch Neukirchen - Baumaßnahmen (BK) 354 Feuerwache Bürrig - Baumaßnahmen (BK) 358

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Flächennutzungsplanung - Bürgerbeteiligung (M) 109 Flüchtlinge - Sachstandsbericht (M) 108 196 303 Flurstraße - B-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 200 237 Forstangelegenheiten - Forstwirtschaftsplan (M) 63 Forum - Nutzungsentgelte/Befreiung (BK) 369 - Programmplanung (M) 304 Freibad Wiembachtal - Saison 2017 (A) 186 Friedhof Am Scherfenbrand - Kapelle/Baumaßnahmen (BK) 363 Friedhof Birkenberg - Baumaßnahmen (BK) 354 - Toilettenanlage (A) 53 Friedhof Manfort - Baumaßnahmen (BK) 351 Friedhof Mülheimer Straße - Baumaßnahmen (BK) 361 Friedhof Reuschenberg - Kolumbarien (BK) 355 - Parkplätze/E-Bike-Ladestation (BK) 355 Fußgängerzonen - Absicherung (A) 17 (M) 26 - Opladen/Umgestaltung (BK) 356 359

Gaststätten - Außengastronomien (A) 133 Gewerbeflächen - Gewerbliches Bodenmanagement (M) 258

GGS Heinrich-Lübke-Straße - Baumaßnahmen (BK) 365 - Sporthalle/Spielfeldmarkierungen (M) 28 GGS Im Steinfeld - Umbau (BK) 354 GGS/KGS Dönhoffstraße - Baumaßnahmen (BK) 348 GGS Hans-Schlehahn-Straße - Baumaßnahmen (A) 139 (BK) 354 GGS Herderstraße - Sporthalle/Sanierung (BK) 357 GGS Kerschensteinerstraße - Baumaßnahmen (BK) 358 GGS Netzestraße - Erweiterung/Umbau (BK) 321 GGS Regenbogenschule - Baumaßnahmen (BK) 349 GGS Theodor-Fontane-Schule - Baumaßnahmen (BK) 348 - Offene Ganztagsschule (BK) 349 GGS Waldschule - Baumaßnahmen (BK) 361 363 Grünflächen - Sanierungsprogramm (BK) 79 367

Hammerweg - Wanderparkplatz (BK) 366 Haushalt - Außenstände (A) 125 - Etatreden 81 245 - Fördermittel/Akquisition (BK) 337 - Gewerbesteueraufkommen (M) 21 61 105

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147 163 234 256 302 - Haushaltsausgleich (M) 234 - Haushaltsfreigaben (M) 105 - Jahresergebnis (M) 61 163 234 256 302 - Kassenkredit (M) 21 61 105 147 163 234 256 302 Liquiditätskredite (M) 105 - Mitteilung über nicht erhebliche über- und

außerplanmäßige Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO (M) 300 - RWE-Beteiligungen (M) 141 Heinrich-Lübke-Straße - B-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 114 194 Hindenburgpark - Sanierung (BK) 350 Hitdorf - EDEKA-Markt (A) 191 - Fitnessstation (BK) 351 - Hafen/Neugestaltung (M) 73 - Integriertes Handlungskonzept (M) 199 239 Hitdorfer Straße - Behindertenparkplätze (M) 172 Hugo-Kükelhaus-Schule - Sprechstunde (BK) 175 Humboldtstraße - Straßenbeleuchtung (M) 241 Hummelsheim - Bushaltestelle (BK) 364 Hüscheider Straße - Geschwindigkeitsregelung (BK) 25

Im Hederichsfeld - Straßenbeleuchtung (M) 241 In der Hartmannswiese - Endausbau (BK) 358 Innovationspark Leverkusen - Sporthallenneubau (M) 213 Integrierte Handlungskonzepte, allgemein - Abkürzung (M) 108

Jobcenter Leverkusen - Widersprüche (A) 291 Jugend, allgemein - Erziehungsfamilien/Vertrag (M) 305 - Frühe Hilfen/Sachstandsbericht (BK) 325 - Offene Kinder- und Jugendarbeit/

Konzeptionsentwicklungsprozess (BK) 319 - Programm „Kein Kind zurücklassen - KeKiz“ (M) 62 - Unterhaltsvorschuss (A) 135 Jüchbach - Stauteich (BK) 362 Jugendhäuser, Objekte - Schöne Aussicht/Öffnungszeiten (A) 56 - Hamberger Straße/Baumaßnahmen (BK) 361

Käthe-Kollwitz-Gesamtschule - Ausbau/Sanierung (BK) 322 Karneval - Züge/Zuwendungen (M) 202 KGS Don-Bosco-Schule - Baumaßnahmen (BK) 354 KGS St.-Stephanus-Schule - Baumaßnahmen (BK) 349 Kindergärten, allgemein - Betreuungsplätze (M) 104 166 Elektronische Anmeldung (BK) 347 - Elternbeiträge (A) 96 (M) 255 - Flüchtlingsunterkünfte/Nutzung (M) 194

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- Fördermittel (A) 232 - Kinderbetreuung (M) 167 (A) 287 - Stadtelternrat (M) 21 - Rahmenkonzeption (BK) 275 - Ü3-Betreuungsplätze (BK) 117 - Überbelegungen (A) 97 - Weißbuch (BK) 312 Kindertagesstätten - Am Stadtpark/Baumaßnahmen (BK) 349 - Dhünnstraße/Baumaßnahmen (BK) 351 - Heinrich-Lübke-Straße/Neubau (BK) 364 - Lippe/Umzug (A) 56 - Markusweg/Außenanlagen (BK) 155 Kirchen, Objekte - Johanneskirche/Weltkulturerbeliste (M) 233 Kleingartenanlage Alfred-Vissel - Aufforstung (BK) 277 Klimaschutz - Integriertes Klimaschutzkonzept (M) 61 Klinikum Leverkusen - Sonderparkgebiet (M) 242 Kölner Straße - Altbaubestand (A) 220 Königsberger Platz - Vollsortimenter (BK) 318 Kolonie II - Baumstandorte/Sanierung (BK) 348 - Höchstgeschwindigkeit/ Überschreitung (BK) 210 Kooperationen - Initiative „StadtUmland.NRW“ (M) 261 Kreisverkehre, allgemein - Prioritätenliste (M) 197 Krummer Weg - Geh-/Radweg (BK) 124 364 Kulturelles, allgemein - Barockakademie (BK) 346 - Förderprojekte (M) 304

- Internationaler Museumstag (M) 62 - Kinderkonzerte (BK) 346 - Konzertabonnement (BK) 346 - Kultur-Card (BK) 207

L188 - Durchgangsverkehr (A) 94 L293 - Abstufung (A) 5 (M) 202 (BK) 332 L43 - Abstufung (A) 5 (M) 202 - Kreisverkehrsplatz (M) 25 Landrat-Lucas-Gymnasium - Fassadensanierung (BK) 322 Landschaftsplan - Neuaufstellung (M) 63 Landschaftsverband Rheinland - Leistungsübersicht (M) 192 Leverkusener Parkhausgesellschaft (LPG) (A) 184 Lichtsignalanlagen, allgemein - Verkehrsrechner (BK) 339 Lise-Meitner-Gymnasium - Sporthallen/Sanierung (BK) 320 324 Lohrstraße - Gehweg/Erneuerung (M) 75 - Ludwig-Erhard-Platz - Medienkugel (M) 171 Lützenkirchener Straße - Baustelle (A) 224 - PKW-Stellplätze (BK) 123

Manfort - Integriertes Handlungskonzept (BK) 33

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329 Marktplätze - Schlebusch/Packstation (BK) 176 - Wiesdorf/Parkplatzsituation (M) 27 Max-Ernst-Straße - Spielplatz (BK) 363 Meckhofer Feld - B-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 112 Migranten - Integrationskonferenz (M) 170 - Integrationskonzept (M) 257 Mobilität - E-Mobilität (BK) 340 - Mobilitätskarte (BK) 330 - Mobilitätskonzept (A) 47 - Stabsstelle (M) 142 163 - Termine (M) 278 Mühlenweg - Baken (BK) 36

Neue Bahnstadt Opladen - B-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 152 270 - F-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 152 - Kosten (A) 6 - Sporthalle/Förderung (BK) 329 Neuenkamp - Holzbrücke (M) 308 Neukronenberger Straße - Verkehrsberuhigung (M) 306

Obere Lindenstraße - Instandsetzung (BK) 358 Öffentlicher Personennahverkehr - Bedarfsplan (BK) 77 - Buslinien (A) 184 - Kommunales Mobilitätsmanagement (BK) 330 - Nahverkehrsplan (BK) 341 - Regionalbahn 48/Zusätzliche Züge (M) 27 105 - S-Bahnlinie S6/Taktverdichtung (M) 266

- Schienenverbindung Opladen-Düsseldorf (BK) 330 - Sozialticket (M) 254 Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Kooperationsvereinbarung/ Sicherheitslage (A) 162 (BK) 242 (M) 165 - Privater Sicherheitsdienst (BK) 206 - Städtische Ordnungskräfte (A) 229 Olof-Palme-Straße - Dhünnbrücke (BK) 78 337 - F-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 272 Oulustraße - Alleebäume (A) 226 - Kreisverkehr/Verkehrssituation (A) 218

Planfeststellungsverfahren - Stellungnahmen (M) 151 Plangenehmigungsverfahren - Stellungnahmen (M) 144 151 267 Pregelstraße - Wegeverbindung (BK) 353

Quettinger Straße - Knotenpunkt Borsigstraße/ Ampelschaltung (BK) 122 - Laternenmaste/Abbau (A) 93 - Querungsmöglichkeit (BK) 121

Radfahrer - „Bergische Panorama-Radwege“ (BK) 332 - „Stadtradeln“ (BK) 174 325 Rat, Bezirksvertretungen, Ausschüsse - Aufwandsentschädigungen/

Sitzungsgeld (M) 193 Rathaus-Galerie - Verkauf (M) 143 Realschule Am Stadtpark

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- Turnhalle/Sanierung (BK) 319 Regionalplan - Kommunalgespräch (M) 63 265 Rennbaumstraße - Eisenbahnüberführung (BK) 155 - Kreisverkehr/Stau (A) 140 Rettungsdienste - Notfallsanitäterschule (BK) 334 Reuterstraße - Ansiedlungsvorhaben (M) 158 - B-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 113 Rhein - Schiffsanleger Wiesdorf (A) 160 Rheindorfer Platz - Umgestaltung (BK) 352 Rhein-Ruhr-Express (RRX) - Planfeststellungsverfahren (BK) 318 (M) 65 Ringstraße - Baumpatenschaften (BK) 352 - Vorfahrtsregelung (M) 274 Ropenstall - Verkehrsspiegel (BK) 366

Saarstraße - Straßenbeleuchtung (BK) 177 - Tempo 30 (M) 308 Sandstraße - Flüchtlingsunterkunft (M) 258 (BK) 338 Scharnhorststraße - Bürgersteig (A) 179 Schillerstraße - Straßenbeleuchtung (M) 241 Schloss Morsbroich

- Marktveranstaltungen (M) 304 Schulen, allgemein - „DigitalPakt Schule“ (A) 223 - Förderkurse zur Nachversetzungs-

prüfung (BK) 344 - Förderschulen/Schülerzahlen (A) 42 - Förderschulentwicklungsplanung (BK) 324 - Inklusion (A) 127 - KidS-Projekt (BK) 323 - Kinderbetreuung (A) 287 - Mensaauslastung (A) 282 - Schülerzahlen (BK) 311 - Schulpauschale (BK) 344 - Schulräume/Kostenlose Überlassung (M) 158 - Tabakprävention (M) 27 - Weißbuch (BK) 312 Sekundarschule Neukronenberger Straße - Ausbau (BK) 322 Solinger Straße - Sanierung (BK) 350 Soziales, allgemein - Gerechte Teilhabe (A) 230 - Werkstatt für Menschen mit Behinderung (A) 103 - Wohnungsvergabe/Runder Tisch (BK) 331 Spielplätze - Bedarfsplanung (A) 284 Sporthallen, allgemein - Sporthallenentwicklungsplan (BK) 315 Sportstätten - Kataster (BK) 35 Stadtarchiv - Bestandserhaltung (BK) 345 Stadtbibliothek - Kinder- und Jugendbibliothek (M) 304 - Öffnungszeiten (M) 39 Stadtentwicklung - Informationsheft (M) 110 - StadtUmland.NRW (M) 59 Stadthalle Opladen - Umbau (A) 19

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Städtische Bäder, allgemein - Belästigungen (A) 228 Städtische Gebäude, allgemein - Energiebericht (M) 258 - Instandhaltungsaufwendungen (BK) 312 Steinbücheler Straße - Straßenschäden (BK) 361 - Überquerungshilfe (BK) 365 Stöckenstraße - Flüchtlingsunterkunft (M) 104 Straßenbau, allgemein - Fördersituation (A) 9 - Instandsetzungskonzept/ Reservemaßnahme (BK) 78 350 Straßenverkehr, allgemein - Geschwindigkeitsregelungen (A) 159 (BK) 277 - Geschwindigkeitsüberwachung (M) 24

Tannenweg - Treppenanlage (BK) 360 Technische Betriebe Leverkusen - Tropenhölzer (BK) 117 Theodor-Adorno-Straße - Bushaltestellen/Instandsetzung (BK) 362 Tourismus - Stadtmarketing (A) 1

Umlag - Rad-/Gehweg (BK) 348 Umweltschutz - Feinstaubmessungen (BK) 175 - Luftmessstation (BK) 175 - Luftreinhalteplan/Umweltzonen (A) 248 (M) 63 106 147 235 - Luftqualität (A) 247 (M) 165

300 (BK) 175 Unstrutstraße - Wegeverbindung (BK) 343 Unter dem Schildchen - Parksituation (A) 13

Vergnügungsstätten - Konzept (BK) 342 Verkehr, allgemein - Bundesverkehrswegeplan (M) 23 Verwaltung, allgemein - Bundeselterngeld-/Elternzeitgesetz/ Beschäftigte (A) 133 - Dieselfahrzeuge (A) 55 279 - E-Bikes/Pedelecs (A) 295 - Externe Beratungsdienstleistungen (A) 227 - Stadtziele (M) 107 - Stellenplan 2017 (BK) 120 Villa Zündfunke - Projekt (A) 250 (M) 257 258

Waldsiedlung - Erdgasparallelleitung (A) 83 90 Walter-Flex-Straße - Bauvorhaben (M) 204 Werbeträger - Wahlwerbung (M) 193 Werner-Heisenberg-Gymnasium - Brandschutzsanierung (BK) 343 Werrastraße Gehweg/Beleuchtung (M) 173 Wiesdorf - B-Plan/Bürgerbeteiligung (M) 111 - Parkraumbewirtschaftung (BK) 353

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Wiesdorfer Platz - Aufwertung (BK) 353 Wirtschaft und Industrie, allgemein - Kreativwirtschaft (BK) 76 Wohnraum - Bodenrichtwerte (M) 110 - Grundstücksmarktbericht (M) 110 - Immobilienrichtwerte (M) 110 - Wohnungsbauprogramm (M) 63 (BK) 336 - Wohnungsmarktbericht (M) 151 Wohnungsbau - Baulandkataster (M) 148 Wüstenhof - Stichstraße (BK) 365 Wupper - Fuß-/Radweg (BK) 123 156 211 - Stelen/Opladen (A) 138 Wupperstraße (BK) 357 Wuppertalstraße - Gehweg (BK) 122 - Instandsetzung (BK) 156 - Werbeanlage (A) 96 Zur Alten Fabrik - Bauleitplanverfahren (BK) 34

Legende: (A) Anfrage (BK) Beschlusskontrollbericht (M) Mitteilung


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