Gerhard Kunnert
WTO- Vergaberecht
Genese und System sowie Einwirkungen auf dasEG-Vergaberegime
Mit einem Annex zum UNCITRAL-Mustergesetz über dieBeschaffung von Waren sowie Bau- und Dienstleistungen
WTO Government Procurement Law (English Summary)
• Nomos VerlagsgesellschaftBaden-Baden
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung VInhaltsübersicht V I IInhaltsverzeichnis XIVerzeichnis der Tabellen und Übersichten XXIXAbkürzungsverzeichnis X X X I
EINLEITUNG 1
ERSTER TEIL:
GRUNDBEGRIFFE DES ÖFFENTLICHEN BESCHAFFUNGSWESENS 5
§ 1. Begriffsklärungen 5
I. Begriff und Aufgaben der „Beschaffung" 5
II. Abgrenzung von „unechten" Beschaffungsgeschäften 6
III. Abgrenzung von sog „Staatshandelsgeschäften" 7
IV. Der „Beschaffungsprozeß" und das „Vergabeverfahren im en-geren Sinn" 8
V. Der Begriff der „öffentlichen" Beschaffung 9
A. Zur Abgrenzung der „öffentlichen" Beschaffung von jenerdurch Private 9
B. Zur näheren Bestimmung des „öffentlichen Aufraggebers" imGATTAVTO-Kontext 10
§ 2. Die Aufgabe des internationalen Rechts im öffentlichen Be-schaffungswesen 12
I. Zu den Aufgaben des Rechts im nationalen Bereich 12
A. Die einzelwirtschaftlich-fiskalische Dimension 12B. Die gesamtwirtschaftlich-wettbewerbspolitische Dimension . . 1 4C. Die rechtspolitische Dimension 16
II. Die spezifische Aufgabe internationaler Regelungen auf demFeld des öffentlichen Beschaffungswesens 2 0
A. Nationale Vergabevorschriften und -praktiken als nichttarifäreHandelshemmnisse 2 0
B. Hintergründe und Motive für die traditionelle Abschottungnationaler Beschaffungsmärkte und deren gesamtwirtschaftli-che Rationalität 2 2
XI
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines zum „politischen" Charakter der öffentlichenBedarfsdeckung 2 2
2. Die Motive im einzelnen 2 4a) Das „Zahlungsbilanz-Argument" 2 4b) Das sicherheitspolitische Argument 2 7c) Allgemeine Schutzbestrebungen zugunsten der heimi-
schen Industrie 3 1d) Praktische Überlegungen 3 5e) Sonstige politische Gesichtspunkte 3 6
3. Zusammenfassung 4 4C. Typische Methoden der Bevorzugung lokaler Anbieter 4 4
1. Diskriminierung auswärtiger Bieter auf Grund von generel-len Rechtsnormen („Gesetzesprotektionismus iwS") 4 5a) Direkt protektionistische Vorschriften 4 5b) Indirekt protektionistische Vorschriften 5 0
2. Diskriminierende Verwaltungspraktiken 5 43. Bewertung 5 7
D. Die unverzichtbare Rolle internationaler Rahmengesetze aufdem Feld des Beschaffungswesens 5 91. Die allmähliche international-rechtliche Durchdringung des
Beschaffungswesens als Folge der Liberalisierung desWelthandels 5 9
2. Zur Notwendigkeit verbindlicher internationaler Vergabe-regelungen 6 0
3. Globale inhaltliche Anforderungen an internationale Ver-gaberegelungen 6 1
ZWEITER TEIL:
DIE BEMÜHUNGEN ZUR GLOBALEN LIBERALISIERUNG DES ÖFFENTLI-
CHEN BESCHAFFUNGSWESENS IM RAHMEN DES GATT 6 3
§ 3. Entwicklung und Praxis des GATTAVTO-Vergaberechts 6 3
I. Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) von1947 als Antwort auf die handelspolitischen Fehlentwicklun-gen der Zwischenkriegszeit 6 3
II. Die Ausnahme des staatlichen Beschaffungswesens vom Gel-tungsbereich des GATT 1947 7 1
A. Exkurs: Die Grundprinzipien des GATT 7 1
XII
Inhaltsverzeichnis
1. Nichtdiskriminierung 7 1a) Begriffsklärung 7 1b) Zur positiven Regelung im GATT 1947/1994 7 2
2. „Least distortion" 7 43. Transparenz 7 5
B. Die Ausnahmen vom GATT und der „Sonderfall" der„Staatsaufträge" 7 61. Exkurs: „Strukturelle", „sektorielle" und „temporäre" Aus-
nahmen 7 62. Die Ausnahme des Beschaffungswesens von den Grundsät-
zen der Meistbegünstigung und der Inländerbehandlung . . . 7 83. Vorgeschichte und Hintergründe der Ausnahmeregelung
betreffend das Beschaffungswesen 8 4
III. Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenvom 12. April 1979 - Genese und Kerninhalte 8 9
A. Der Weg zum Übereinkommen 8 91. Das öffentliche Beschaffungswesen als Verhandlungsge-
genstand der „Tokyo-Runde" 8 92. Schwerpunkte und Verlauf der Verhandlungen 9 2
a) Exkurs: Die Vorarbeiten im OECD-Rahmen 9 2b) Weiterführung der Diskussion im Rahmen der Tokyo-
Runde 9 5(1) Zum Gang der Verhandlungen 9 5(2) Die Hauptprobleme 9 7(3) Abschluß und Inkrafttreten des Vergabekodex 1979 10 1
B. Zum Verhältnis zwischen dem Allgemeinen Zoll- und Han-delsabkommen von 1947 und dem GATT-Vergabekodex 10 11. Problemstellung 10 12. Die Entscheidung der GATT-Vertragsparteien vom 28.
November 1979 betreffend das Verhältnis der „MTN-Kodizes" zum GATT 1947 10 5
3. Schlußfolgerungen für den Vergabekodex 1979 10 8C. Ziele, Anwendungsbereich und wesentliche Inhalte des
GATT-Vergabekodex 1979 1 1 01. Leitende Grundsätze 1 1 0
a) Nichtdiskriminierung 1 1 0b) Reziprozität 111c) Transparenz 1 1 2
2. Anwendungsbereich 112
XIII
Inhaltsverzeichnis
3. Sonderbehandlung von Entwicklungsländern 1 1 5a) Allgemeines 1 1 6b) Die Maßnahmen im einzelnen 1 1 7
D. Kritische Würdigung des Vergabekodex 1979 1 2 01. Zu enger Anwendungsbereich 1 2 02. Zu weite Konzeption der allgemeinen Ausnahmeklauseln . 1 2 13. Positive Ansätze in Richtung Transparenz, aber unzurei-
chende Berücksichtigung des Rechtsschutzes für Bieter . . . 1 2 24. Geringe Attraktivität für Entwicklungsländer 1 2 35. Erwartete wirtschaftliche Effekte 1 2 6
IV. Praxis und Weiterentwicklung des Vergabekodex 1979 12 7
A. Gegenstände bilateraler Konsultationen nach Art VII Abs 3und 4 Vergabekodex 1979 12 7
B. Zur Praxis im Rahmen des Ausschusses für das öffentlicheBeschaffungswesen ab Inkrafttreten des Vergabekodex 13 11. Allgemeines, thematische Arbeitsschwerpunkte 1 3 12. Sondergruppen (Panels) und Arbeitsgruppen 1 3 8
a) Der „Mehrwertsteuer-Schwellenwerte-Fall" (Value-Added Tax and Threshold Case) 13 8
b) Der „Mikrocomputer-Fall" (Computer ProcurementCase) 14 2
c) Der „Sonar Mapping System-Fall" (USA gegen EG) . . . 1 4 3d) Der „Trondheim-Fall" (Norway/Procurement of Elec-
tronic Toll Collection Equipment Case) 14 6C. Die erste Phase der Verhandlungen auf der Grundlage von
Art IX Abs 6 lit b GATT-Vergabekodex 1979 (1981-1986) . . 1 5 01. Vorbereitung und Struktur der Verhandlungen 15 02. Gang der Verhandlungen 15 1
a) Zum Thema: Verbesserung des Übereinkommens 15 1b) Zum Thema: Erweiterung des Anwendungsbereiches . . 1 5 2c) Zum Thema: Dienstleistungen 1 5 3
3. Das Änderungsprotokoll zum GATT-Vergabekodex vom2. Februar 1987 15 5a) Formales 1 5 5b) Die Neuerungen im Überblick 1 5 6
D. Die Fortführung der „Art IX Abs 6 lit b-Verhandlungen"(1986-1993) 15 81. Zum Verhältnis zwischen Art IX Abs 6 lit b-Gesprächen
und Uruguay-Runde 1 5 8
XIV
Inhaltsverzeichnis
2. Organisatorisches 15 93. Zum Verlauf der weiteren Verhandlungen bis zum Schei-
tern der Brüsseler Ministertagung im Dezember 1990 . . . . 1 6 0a) Erweiterung des Geltungsbereiches 1 6 0b) Dienstleistungen 1 6 6c) Sonstige Verbesserungen 1 6 8
4. Von der Wiederaufnahme der Verhandlungen im Jahre1991 bis zum Ausbruch des „transatlantischen" Konflik-tes um das öffentliche Beschaffungswesen im Jänner1993 16 8
5. Exkurs 1: Die Entwicklung der US-europäischen Bezie-hungen auf dem Feld des öffentlichen Beschaffungswe-sens ab 1993 17 2a) Die EG-„Sektorenkoordinierungsrichtlinie" als Auslö-
ser eines veritablen bilateralen Konfliktes 172b) Das „Memorandum of Understanding" vom 25. Mai
1993 1 7 7c) Die abschließenden Verhandlungen zwischen den USA
und den EG im Jahre 1994 18 16. Abschluß und Inkrafttreten des neuen Vergabekodex 1994 1 8 57. Vertragstechnische Anmerkung 18 68. Exkurs 2: Bilaterale Erweiterungen bzw Sonderabkommen 1 8 7
a) Das NTT Agreement vom 1. Oktober 1994 und weitereAbkommen zwischen den USA und Japan 18 7
b) Die Abkommen über Beschaffungen der öffentlichenHand bzw durch Telekommunikationsunternehmenzwischen den EG und Israel 19 1
c) Die Verhandlungen der Schweiz mit den EG und denUSA 19 3
§ 4. Die Rechtslage nach dem neuen WTO-Vergabekodex 1994 . . . 1 9 6
I. Der WTO-Vergabekodex als Sonderrecht im Verhältnis zum
allgemeinen GATT/WTO-Recht 19 6
A. Exkurs: Die neue Welthandelsordnung nach dem Abschluß
der Uruguay-Runde 1 9 6
B. Der WTO-Vergabekodex bleibt gruppenspezifisches Spezi-
alrecht 1 9 9
II. Die zentralen Grundsätze 2 0 2
XV
Inhaltsverzeichnis
A. Vom Meistbegünstigungsgrundsatz zum Konzept der „varia-blen Geometrie" 2 0 2
B. Transparenz 2 0 4C. Zur Frage der Ursprungsregeln 2 0 4
III. Der Anwendungsbereich 2 0 9
A. Allgemeines 2 0 9B. Der persönliche Anwendungsbereich 2 10
1. Überblick 2 102. Weitere Konkretisierung anhand ausgewählter Vertrags-
parteien 2 1 53. Exkurs: Bilaterale Sondervereinbarungen außerhalb des
Geltungsbereiches 2 1 74. Der Marktzugang zu den großen Wirtschaftszonen aus
globaler Sicht 2 17C. Der sachliche Anwendungsbereich 2 19D. Der wertmäßige Anwendungsbereich 2 2 1
1. Überblick über die Schwellenwerte 2 2 12. Grundsätze für die Ermittlung des jeweiligen Auftrags-
wertes 2 2 2a) Maßgeblicher Stichtag für die Schätzwertermittlung
und Entgeltsbegriff 2 2 2b) Verbot der Umgehung der Schwellenwerte durch Auf-
tragsteilung 2 2 4E. Der räumliche Anwendungsbereich 2 2 5
1. Der (beschränkte) Kreis von Unterzeichnern 2 2 52. Möglichkeiten der bedingten Öffnung der Beschaffungs-
märkte der Vertragsparteien für Bewerber/Bieter ausDrittstaaten auf Basis der Gegenseitigkeit 2 2 9
3. Bewertung 2 3 0
IV. Ausnahmeregelungen 2 3 1
A. Allgemeine Ausweichklauseln 2 3 1B. Lieferbindungen bei Entwicklungshilfeaufträgen 2 3 3C. Ausnahmen vom Prinzip der vollen Reziprozität zugunsten
von Entwicklungsländern 2 3 4D. Zulässigkeit von Kompensationsvereinbarungen bei Verga-
ben durch Entwicklungsländer 2 3 41. Begriff und Problematik des Kompensationsgeschäftes . . . 2 3 42. Bedingungen für die ausnahmsweise Zulässigkeit von
Kompensationsauflagen nach dem WTO-Vergabekodex . . 2 3 6
XVI
Inhaltsverzeichnis
V. Der verfahrensrechtliche Rahmen des WTO-Vergabekodexim einzelnen 2 3 9
A. Vorschriften betreffend die Phase der Beschaffungsvorberei-tung 2 3 91. Verbot der Diskriminierung auswärtiger Bewerber/Bieter
im Wege entsprechend gestalteter Leistungsbeschreibun-gen (va bei technischen Spezifikationen) 2 3 9
2. Auswahl und Zulässigkeit der verschiedenen Vergabever-fahren 2 4 2a) Die möglichen Vergabearten nach dem WTO-Vergabe-
kodex 2 4 2(1) Die „öffentliche Ausschreibung" (open tendering
procedure) 2 4 2(2) Die „beschränkte Ausschreibung" (selective ten-
dering procedure) 2 4 3aa) Die „einfache" beschränkte Ausschreibung . . . . 2 4 3bb) Die „beschränkte Ausschreibung" iVm sog
„Präqualifikationsverfahren" 2 4 4(3) Die „freihändige Vergabe" (limited tendering pro-
cedure) 2 4 7b) Zur Rangordnung unter den Vergabearten 2 4 7
B. Vorschriften betreffend die Phase des „Vergabeverfahrensim engeren Sinn" 2 5 11. Grundsätzliches 2 5 12. Kundmachungs- und Informationspflichten anläßlich der
Einleitung des „Vergabeverfahrens im engeren Sinn" 2 5 1a) Vorgaben für die Publikation von Konkurrenzaufrufen
bzw Aufforderungen zur Stellung von Anträgen aufVerfahrensteilnahme 2 5 2(1) Pflichten für zentrale Beschaffungsstellen 2 5 2
aa) Publikation einer Bekanntmachung der geplan-ten Beschaffung(en) 2 5 2aaa) Allgemeines 2 5 2bbb) Zur Vorgangsweise bei notwendigen Än-
derungen („Widerruf während der Ange-botsfrist") 2 5 3
ccc) Kombination mit einer Einladung zurTeilnahme an Qualifikationsverfahren 2 5 4
bb) „Internationale" Bekanntmachungspflichten . . . 2 5 5
XVII
Inhaltsverzeichnis
cc) Klarstellung der Anwendbarkeit des WTO-Vergabekodex auf die jeweils kundgemachtengeplanten Beschaffungen 2 5 5
(2) (Abweichende) Pflichten für dezentrale und sonsti-ge dem Vergabekodex unterliegende Beschaf-fungsstellen 2 5 5
b) Vorgaben hinsichtlich der Bereitstellung von detaillier-ten Ausschreibungsunterlagen 2 5 6(1) Zum Inhalt der Ausschreibungsunterlagen 2 5 7(2) Übermittlung und Erläuterung der Ausschreibungs-
unterlagen 2 5 83. Verpflichtung zur Gewährleistung ausreichender Fristen
für Teilnahmeanträge, Angebotsbearbeitung und Liefe-rung 2 5 9a) Allgemeine Grundsätze 2 5 9b) Die (Mindest-)Fristen im einzelnen 2 5 9
(1) Fristen für den Eingang von Anboten bzw Teil-nahmeanträgen 2 5 9aa) Reguläre Fristen 2 5 9bb) Ausnahmsweise Fristverkürzungen 2 6 0
(2) Lieferfristen 2 6 24. Form, Eingang und Öffnung der Angebote bzw Form von
Teilnahmeanträgen 2 6 2a) Formerfordernisse 2 6 2
(1) Zulässige Formen für Teilnahmeanträge 2 6 2(2) Zulässige Form für Angebote 2 6 3
b) Eingang und Behandlung der Angebote bis zu derenÖffnung 2 6 4
c) Vorgaben für den Eröffnungstermin 2 6 55. Zur Angebotsprüfung und -bewertung 2 6 6
a) Zur Prüfung der Bieter 2 6 6b) Prüfung der Angebote 2 6 9
(1) Die möglichen Priifkriterien 2 6 9(2) Zur Frage der Behandlung von „außergewöhnlich
niedrigen Angeboten" bzw „Unterangeboten" 2 6 9(3) Zur Frage der Behebbarkeit von Mängeln 2 7 2(4) „Nachverhandlungsverbot" und Fälle ausnahms-
weiser Zulässigkeit von Bieterverhandlungen nacheinem Eröffnungstermin 2 7 3
XVIII
Inhaltsverzeichnis
6. Zuschlagserteilung und Informationspflichten 2 7 4a) Mögliche Zuschlagskriterien nach dem WTO-Vergabe-
kodex 2 7 4b) Zum Problem des Einflusses „vergabefremder Aspek-
te" auf die Zuschlagsentscheidung (va „Kompensa-tionsgeschäfte") 2 7 5
c) Informationspflichten im Anschluß an die Zuschlagser-teilung 2 7 7(1) Behandlung nicht berücksichtigter Angebote und
sonstiger individueller Anfragen 2 7 7(2) Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntma-
chung über vergebene Aufträge 2 7 8d) Zur Aufhebung bzw zum Widerruf einer fruchtlosen
Ausschreibung (nach Angebotsöffnung) 2 8 0C. Vorschriften betreffend die Nachprüfung bzw Kontrolle der
Objektivität der Vergabeverfahren 2 8 11. Vorgaben des WTO-Vergabekodex hinsichtlich der Ge-
währleistung eines adäquaten Individualrechtsschutzes fürBewerber/Bieter gegenüber den Beschaffungsstellen 2 8 1a) Rückblickende Zusammenfassung der nach dem WTO-
Vergabekodex für Bewerber/Bietern vorgesehenensubjektiven Rechte 2 8 1
b) Grundsätze des Kodex für die Konzeption von Be-schwerde- bzw Anfechtungsverfahren auf einzelstaatli-cher Ebene 2 8 2(1) Zur Möglichkeit der formlosen Beschwerde ge-
genüber Beschaffungsstellen 2 8 2(2) Die Anforderungen des WTO-Vergabekodex an
die einzelstaatlichen (förmlichen) Anfechtungsver-fahren 2 8 3aa) Der Kreis der zur Anfechtung von Vergabeent-
scheidungen Berechtigten 2 8 3bb) Zum Charakter der vorzusehenden Nachprü-
fungsinstanz(en) und zur Rechtsstellung ihrerMitglieder 2 8 4
cc) Zu den Kompetenzen der Nachprüfungsin-stanz(en) 2 8 5
dd) Sonstige Grundsätze für Konzeption undDurchführung der Anfechrungsverfahren 2 8 7
XIX
Inhaltsverzeichnis
c) Ableitung unmittelbarer Rechte aus dem WTO-Vergabekodex durch Bewerber bzw Bieter? 2 8 8
Die internationale Kontrolle der Erfüllung des WTO-Vergabekodex durch die Vertragsparteien 2 8 9a) Informations- bzw Auskunftspflichten der Vertragspar-
teien im Verhältnis zueinander bzw gegenüber dem sog„Ausschuß für das öffentliche Beschaffungswesen" 2 8 9(1) Gebot der Transparenz betreffend die vergaberele-
vanten einzelstaatlichen Rechtsgrundlagen bzw de-ren Auslegung 2 8 9
(2) Pflicht zur Auskunftserteilung hinsichtlich konkre-ter Zuschlagsentscheidungen 2 9 0
(3) Berichtspflichten gegenüber dem sog „Ausschußfür das öffentliche Beschaffungswesen" 2 9 1aa) Allgemeines 2 9 1bb) Die Berichtspflichten im Detail 2 9 2
aaa) Statistiken „auf globaler Basis" 2 9 2bbb) Nach Waren- und Dienstleistungskatego-
rien differenzierende Statistiken 2 9 3ccc) Statistiken über „freihändige Vergaben" . . 2 9 4ddd) Statistiken über sonstige abweichend vom
Normalverfahren vergebene Aufträge . . . . 2 9 5eee) Statistische Angaben über den Ursprung
von Waren und Leistungen 2 9 5fff) Bewertung 2 9 5
b) Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem Vergabe-kodex 2 9 6(1) Exkurs 1: Das traditionelle GATT-Instrumentarium
zur Entspannung bzw Lösung handelspolitischerKonfliktlagen 2 9 6
(2) Exkurs 2: Der bisherige Konsultations- bzw Streit-beilegungsmechanismus nach dem GATT-Verga-bekodex 1979 3 0 0
(3) Das „Understanding on Rules and Procedures Gov-erning the Settlement of Disputes" (DSU) als Ant-wort auf Defizite des herkömmlichen Streitbeile-gungssystems 3 0 3aa) Probleme des Streitbeilegungssystems vor Eta-
blierung der WTO 3 0 3
XX
Inhaltsverzeichnis
aaa) Generelle Perspektive 3 0 3bbb) Spezifische Probleme auf dem Feld des
Beschaffungswesens 3 0 7bb) Zum Verlauf der Reformverhandlungen 3 10
(4) Der neue WTO-Streitbeilegungsmechanismus imeinzelnen unter Berücksichtigung der vergabespe-zifischen Besonderheiten 3 13aa) Die beteiligten Organe und ihr Verhältnis zu-
einander 3 1 4aaa) Der neue „Dispute Settlement Body"
(DSB) 3 14bbb) Die („altbewährten") Sachverständigen-
bzw Sondergruppen („Panels") 3 15ccc) Sachverständigengruppen 3 17ddd) Der neue „Standing Appellate Body" 3 18eee) Schiedsgerichte 3 2 1fff) Wahrnehmung unterstützender Aufgaben
durch WTO-Sekretariat bzw WTO-Gene-raldirektor 3 2 2
bb) Die Verfahrensabläufe im Detail 3 2 2aaa) Zur Beschwerdelegitimation 3 2 2bbb) Stufe 1: Die (gestrafften) bilateralen Ver-
fahren 3 2 3ccc) Stufe 2: Das neugestaltete multilaterale
„Panel-Verfahren" 3 2 6ddd) Exkurs: Die (vergabespezifische) Mög-
lichkeit der Genehmigung von Konsulta-tionen über „Ex-runc-Abhilfemöglichkei-ten" (Artikel XXII Abs 3 WTO-Vergabe-kodex) 3 3 1
eee) Stufe 3: Das neue Revisionsverfahrengern Art 17 DSU 3 3 5
fff) Stufe 4: Überwachung der Umsetzungs-maßnahmen durch den DSB 3 3 6
ess) Stufe 5: Genehmigung von Aussetzungs-maßnahmen durch den DSB im Säumnis-fall gern Art 22 DSU 3 3 7a) Die verfahrensrechtlichen Vorgaben
des Art 22 DSU 3 3 7
XXI
Inhaltsverzeichnis
ß) Zum Verhältnis der Aussetzungs-maßnahmen gern Art 22 DSU zuklassischen unilateralen Sanktionen . . 3 4 0
(5) Exkurs: Möglichkeiten der Ingangsetzung desWTO-Streitbeilegungsverfahrens durch Private 3 4 2aa) Zum US-amerikanischen Section-301 -Verfah-
ren 3 4 3bb) Das Verfahren nach der „(EG-)Verordnung
gegen Handelshemmnisse" 3 4 73. Zum Verhältnis zwischen einzelstaatlichen Nachprü-
fungsverfahren (iS von Art XX Vergabekodex) und inter-nationalem Streitbeilegungsverfahren (iS von Art XXIIleg cit) 3 5 2
§ 5. Zusammenfassende Würdigung des neuen WTO-Vergabe-
kodex 1994 und Ausblick 3 5 4
I. Allgemeines zur Regelungsintensität 3 5 4
II. Kritik zu ausgewählten Bereichen 3 5 4
A. ZurGeltungsbereichsregelung 3 5 4B. Zur Frage des Individualrechtsschutzes gegenüber den Be-
schaffungsstellen 3 5 7C. Zur Kontrolle des Kodex durch die Vertragsparteien 3 5 9D. Anmerkungen aus entwicklungspolitischer Sicht 3 6 2
III. Die erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen 3 6 3IV. Ausblick 3 6 4
DRITTER TEIL:
ZUR FRAGE DER IMPLEMENTIERUNG DES WTO-VERGABEKODEX
DURCH DIE EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 3 6 7
§ 6. Zur Einordnung des WTO-Vergabekodex in das Rechtsquel-lensystem der EG 3 6 7
I. Allgemeines zur Rechts- und Handlungsfähigkeit der EG ge-genüber Drittstaaten und Internationalen Organisationen . . . 3 6 7
II. Von der De-facto-GATT-Mitgliedschaft zur formellen Mit-gliedschaft in der WTO 3 7 9
XXII
Inhaltsverzeichnis
III. Stellung und Wirkung des WTO-Vergabekodex im Gemein-schaftsrecht 3 8 4
A. Exkurs: Zur Geltung von „Drittstaatsverträgen" im EG-Recht im allgemeinen 3 8 4
B. Zum Anwendungsfall des Vergabekodex 3 9 41. Ausschließliche Vertragsschlußkompetenz der EG oder
„gemischtes Abkommen" 3 9 42. Zur Notwendigkeit einer gemeinschaftsrechtlichen bzw
mitgliedstaatlichen „Durchführung" des WTO-Vergabe-kodex 4 0 4
3. Zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit 4 0 5a) Exkurs: Zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit
von WTO-Recht im Gemeinschaftsrecht im allgemei-nen 4 0 5
b) Zum speziellen Fall des WTO-Vergabekodex 1994 . . . . 4 1 5
§ 7. Inhaltliche Betrachtungen 4 17
I. Exkurs: Das Richtliniensystem der EG vor Abschluß desWTO-Vergabekodex 4 17
II. Disparitäten zwischen WTO-Vergabekodex und EG-Verga-berichtlinien vor Einleitung EG-interner Anpassungsschritte
4 1 9
III. Zum Stand der Anpassungsmaßnahmen auf Gemeinschafts-ebene 4 2 5
A. Allgemeines 4 2 5B Zum Gang des Anpassungsverfahrens 4 2 7
ANNEX:ANSÄTZE ZUR STANDARDISIERUNG VON VERGABERGELUNGEN
JENSEITS DES (BEGRENZTEN) KREISES DER PARTEIEN DES WTO-VERGABEKODEX - DAS UNCITRAL MODEL LAW ON PROCUREMENTOF GOODS, CONSTRUCTION AND SERVICES VOM 9.12.1994 4 3 5
§ 8. Allgemeines zur Arbeit der UNCITRAL 4 3 5
§ 9. Rechtsnatur und Zielsetzung des UNCITRAL-Mustergeset-zes zur Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen . . 4 3 8
XXIII
Inhaltsverzeichnis
I. Zum bisherigen Verlauf der Kodifikationsbemühungen aufdem Feld der Vergaberechts 4 3 8
II. Zur Rechtsnatur des Mustergesetzes 4 3 9
III. Zum praktischen Wert des Mustergesetzes 4 4 0
A. Exkurs: Spezifische Probleme der Determinierung einzel-staatlicher Beschaffungsabläufe durch verbindliches inter-nationales Wirtschaftsrecht 4 4 01. Sachbedingte Regelungslücken 4 4 02. Umsetzungsprobleme 4 4 13. Begrenzte (räumliche) Reichweite internationaler Verga-
beregelungen 4 4 2B. Zur komplementären Funktion des UNCITRAL-Muster-
gesetzes zum Beschaffungswesen 4 4 2
§ 10. Wesentliche Inhalte des UNCITRAL-Mustergesetzes zumBeschaffungswesen 4 4 4
I. Zielbestimmungen und leitende Grundsätze 4 4 4
A. Allgemeines 4 4 4B. Grundsatz der Nichtdiskriminierung 4 4 4
1. Grundsatzregelung 4 4 42. Durchbrechungen 4 4 5
a) Ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschränkung aufinländische Anbieter 4 4 5
b) Bedingte Zulässigkeit von Preispräferenzen 4 4 6c) Transparenz 4 4 6
II. Zur empfohlenen Konzeption der einzelstaatlichen Gel-tungsbereichsregelung 4 4 7
III. Ausdrückliche Kollisionsregel 4 4 8
IV. Die prozeduralen Vorgaben des UNCITRAL-Mustergesetzeszum Beschaffungswesen 4 5 0
A. Die Vorentscheidungen über die Intensität des Bieterwett-bewerbs 4 5 01. Gestaltung technischer Normen 4 5 02. Die nach dem UNCITRAL Mustergesetz in Betracht
kommenden Verfahren 4 5 1a) Verfahren für Liefer- und Bauaufträge 4 5 1
(1) Öffentliche Ausschreibung 4 5 1
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Inhaltsverzeichnis
(2) Beschränkte Ausschreibung 4 5 1(3) 2-Phasen-Ausschreibeverfahren 4 5 3(4) Formlose Einholung von Vorschlägen einer be-
schränkten Zahl von Anbietern iVm einer öffentli-chen Interessentensuche 4 5 4
(5) Verhandlungsverfahren (freihändige Vergabe) 4 5 4(6) Preisanfragen 4 5 6(7) Beschaffung von einem einzigen Anbieter 4 5 6
b) Spezifische Verfahren für Dienstleistungsaufträge 4 5 7B. Zum Gang des „Vergabeverfahrens im engeren Sinn" 4 5 8
1. Informationspflichten der Beschaffungsstelle 4 5 82. Form und Fristen für Angebote 4 5 93. Angebotsprüfung 4 6 04. Zuschlagserteilung 4 6 1
C. Nachprüfung und Kontrolle 4 6 3
§11. Zusammenfassende Kritik 4 6 6
I. Zu Reichweite und Dichte der UNCITRAL-Regelung 4 6 6
II. Zur Vielfalt der nach dem UNCITRAL-Mustergesetz in Be-tracht kommenden Vergabemethoden 4 6 7
III. Zur Frage der Zuschlagskriterien 4 6 7
IV.Transparenz 4 6 8
ZUSAMMENFASSUNG 4 7 1
SUMMARY 4 7 6
Anhang - Übersicht 4 8 1
I.Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen vom 30.10.1947(GATT) (Auszug) 4 8 3
II. Übereinkommen über Ursprungsregeln vom 15.4.1994 (Auszug) . 4 8 7
III. Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungenvom 15.4.1994 (GATS) (Auszug) 4 8 8
IV. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom
15.4.1994 4 8 9Haupttext 4 8 9
Anhang I: Anlagen 1 bis 5 mit denen der Anwendungsbereichdieses Übereinkommens festgelegt wird (Auszug) 5 2 1
XXV
Inhaltsverzeichnis
Europäische Gemeinschaften 5 2 1Anlage 1 5 2 1(Republik Österreich) 5 2 2(Bundesrepublik Deutschland) 5 2 7Anlage 2 5 3 1(RepublikÖsterreich) 5 3 2(Bundesrepublik Deutschland) 5 3 2Anlage 3 5 3 3Anlage 4 5 3 4Anlage 5 5 3 6Anhänge der Richtlinie 93/38/EWG des Rates der Europä-ischen Gemeinschaften vom 14.6.1993 zur Koordinierung derAuftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-,Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunika-tionssektor (Auszug) 5 3 9Allgemeine Anmerkungen und Ausnahmen zum Artikel III . . . 5 4 1
Schweiz 5 4 4Anlage 1 5 4 4Anlage 2 5 4 6Anlage 3 5 4 7Anlage 4 5 5 0Anlage 5 5 5 2Allgemeine Anmerkungen und Ausnahmen zum Artikel I I I . . . . 5 5 6
Anhang II: Publikationsorgane, in denen die VertragsparteienBekanntmachungen geplanter Beschaffungen - Artikel IX Ab-satz 1 - und Bekanntmachungen nach erfolgter Zuschlagsertei-lung - Artikel XVIII Absatz 1 - veröffentlichen 5 5 8Anhang III: Publikationsorgane, in denen die Vertragsparteienjährlich Angaben über ständige Listen qualifizierter Lieferer fürbeschränkte Ausschreibungen veröffentlichen - Artikel IX Abs 9
5 5 8Anhang IV: Publikationsorgane, die von den Vertragsparteienfür die Veröffentlichung von Gesetzen, Vorschriften, gerichtli-chen Entscheidungen, allgemein anwendbaren Verwaltungsent-scheidungen und Verfahrensbestimmungen benutzt werden, diesich auf das unter dieses Übereinkommen fallende öffentlicheBeschaffungswesen beziehen - Artikel XIX Absatz 1 5 5 9
V. (Minister-)Beschluß zum Beitritt zum Übereinkommen über dasöffentliche Beschaffungswesen 5 6 0
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