Date post: | 06-Apr-2015 |
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WPS-Workshop, 30.09.2010 Folie 1WPS-Workshop, 30.09.2010 Folie 1
Erste Erfahrungen und Fragen beim Einsatz
von Diensten imUmweltinformationssystem (UIS)
Manfred Müller(LUBW)
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Warum entwickelt die LUBW standardisierte Dienste?
Im UIS wurden bereits vor über 10 Jahren „modulare Dienste“ als Architektur-Bestandteile gefordert (siehe UIS-Pyramide)
1) inhaltlich: UIS-weite Nutzung bereits vorhandener Auswertungen Anzeige von Bodenprofilen aus dem Boden-Informationsystem auch in der Fachanwendung „Biotopkartierung“
2) technisch: wirtschaftliche Mehrfachnutzung von einmal erstellten Funktionen in mehreren (entfernten) Anwendungen (vgl. RPC) UIS-weite Erfassung von Adressen nur mit einem (1) Erfassformular Flexibilisierung der Entwicklung durch aktuelle Dienstbereitstellung
3) organisatorisch: müssen weiterhin alle UIS-Fachanwendungen und Daten auf die ca. 50 Dienststellen verteilt werden? finanzielle Aspekte (Mehrfachnutzung teurer Speziallizenzen, …) Personalressourcen (Aufwand für Auslieferung, Datenaustauschdienst) Nutzung von Diensten als Einstig in eine Migration der UIS-Architektur hin zu Web-Anwendungen
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Dienstekonzept des UIS BW
Daten
Dienste
IndividuelleSichten
Nutzer
UIS-Arbeitsplatz
UIS-Ressourcen
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Warum ist der Aufbau einer Dienste-Architektur so schwierig und langwierig? (1)
1) Kostenaspekt - eine Dienstarchitektur erfordert hohen Ressourceneinsatz - Veränderungen zeigen sich erstmals nur „unter der Haube“- Nutzenpotenzial für Fachanwender kaum erkennbar- Investitionsbereitschaft bei Anwender nicht gegeben
2) Organisatorische Hindernisse- eingefahrene Ablaufstrukturen müssen geändert werden- fachliche und/oder rechtliche Vorbehalte gegen (erweiterte) Dienstfunktionalität (Nutzungsrechte, „unerwünschte Flexibilität“,…)- Abstimmung inhaltlicher Fragestellungen in einer Gemeinschaft- Projektmittel müssen gebündelt und zentralisiert eingesetzt werden Umschichtung von Haushaltsmitteln, Koordination von Zeitplänen,
Einhaltung von Fristen bei Bereitstellung an die Nutzer…
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3) „Informatik-Problem“ - bei Entwicklung wird exakte Definition der Kommunikations-Beziehungen gefordert, ebenso die - „Typisierung“ der zwischen Client und Server versendeten Daten - Anforderung an Bereitstellung von (WPS-)Diensten mit einer „Festlegung der Transport-Inhalte zur Laufzeit“ stößt erstmals auf Unverständnis- intensive Diskussion über Granularität der Dienste (Infodienste vs. Prozessdienste)- Fazit: Stufenlösung mit sukzessiver Öffnung des „Funktionsfensters“ dauert über gut 2 Jahre
4) „Providerproblem“
- Abgabe von Originaldaten erfolgt i.A. über stringente Nutzungsregelung- Dienste ermöglichen (bislang) nur bedingt Authentifizierung- Über unterschiedliche Benutzerprofile konfigurierbare Download-Dienste
sind noch nicht Routine Motivation zur Bereitstellung von WFS daher bei Providern (und im Nachgang Produktherstellern) eher gering
Warum ist der Aufbau einer Dienste-Architektur so schwierig und langwierig? (2)
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- Durch Verabschiedung LGeoZG BW vom 24.12.2009 wird Bereitstellung von Netzdiensten gesetzliche Aufgabe
- INSPIRE ist Umweltrichtlinie die in vielem auf UIG Bezug nimmt- Verbindliche Definition von Diensten (WMS, WFS, CSW…)- Konkretisierung der fachlichen Aufgaben mit konkretem Zeitplan
über die Anhangsthemen:
bei Themen des Annex I: Schwerpunkt auf Basisdaten
bei Themen des Annex II- und III: Umweltdaten u.a. - INSPIRE/GDI liefert – als notwendige Vorleistung für harmonisierte
Dienstenutzung - auch Standards für die Fachmodelle (Hydrography aus Annex I, aktuell: in Fachnetzwerk Schutzgebiete (bisher: Modellprojekt Schutzgebiete)
Großer Schub der Dienste-Entwicklung im UIS durch INSPIRE/GDI !
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Download-Dienste WFS
Suchdienste RIPS-Auskunft Darstellungs-
dienste WMS
Geodaten-dienste WPS
Standard-Dienste nach LGeoZG
INSPIRE – Anforderungen
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Anhang 1 Anhang 2
Umwelt-Themen der INSPIRE-Richtlinie
1. Koordinatenreferenzsysteme
2. Geografische Gittersysteme
3. Geografische Bezeichnungen
4. Verwaltungseinheiten
5. Adressen
6. Flurstücke/Grundstücke
(Katasterparzellen)
7. Verkehrsnetze
8. Gewässernetz
9. Schutzgebiete
1. Höhe
2. Bodenbedeckung
3. Orthofotografie
4. Geologie
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Anhang 3
8. LA IuK-UM / TOP 6 - 09.04.2008 / Folie 9
1. Statistische Einheiten
2. Gebäude
3. Boden
4. Bodennutzung
5. Gesundheit und Sicherheit
6. Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
7. Umweltüberwachung
8. Produktions- und Industrieanlagen
9. Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen
10. Verteilung der Bevölkerung — Demografie
11. Bewirtschaftungsgebiete/Schutz-gebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
12. Gebiete mit naturbedingten Risiken
13. Atmosphärische Bedingungen
14. Meteorologisch-geografische Kennwerte
15. Ozeanografisch-geografische Kennwerte
16. Meeresregionen
17. Biogeografische Regionen
18. Lebensräume und Biotope
19. Verteilung der Arten
20. Energiequellen
21. Mineralische Bodenschätze
Umwelt-Themen der INSPIRE-Richtlinie
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• Anpassung des aktuellen AWGN Datenmodells (Fluss, Einzugsgebiet, See, Teileinzugsgebiet) an das „INSPIRE Hydrography-Modell“
• Nutzenaspekt bei LUBW: Vereinfachung der Pflege und Fortführung
• Nutzenaspekt für GDI: Integrierte Nutzung durch betroffene Fachanwendungen wie Wasserrahmen-RL, Hochwassergefahrenkarte, „Maßnahmen-dokumentation Gewässer“, Anlagen zum Gewässerschutz …
Kartographie (physical waters und
related objects)
Modellierung und Analysen (network
model)
Berichterstattung (management and reportimg units)
INSPIRE/GDI spezifiziert auch Datenmodelle
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Arbeitsschritte beim Aufbau eines wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (WGN)- Übernahme der ATKIS-Daten -
1. Verwendung des DLM 25 (OK 5101) als Grundlage für die Geometrie der Fließgewässer
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Arbeitsschritte beim Aufbau eines wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (WGN)- Übernahme kommunaler Daten aus dem Kanalplan -
2. Ergänzung der bestehenden Geometrien durch unterirdische, v.a. verdohlte Strecken
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Arbeitsschritte beim Aufbau eines wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (WGN)- Komplettierung der Netztopologie -
3. Erstellung von Mittelachsen („Centerlines“) für Gewässer mit einer Breite > 12 m
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Arbeitsschritte beim Aufbau eines wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (WGN)- Attributierung der Gewässerstrecken -
4. Vergabe der Gewässerkennziffer (GKZ) entsprechend LAWA-Richtlinie
5. Feststellen des Gewässernamens, ggf. Synonyme und Alias-Namen berücksichtigen
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Arbeitsschritte beim Aufbau eines wasserwirtschaftlichen Gewässernetzes (WGN)- Erstellung routingfähiges Netz -
6. Überprüfung der Laufrichtung und ggf. Umkehrung der Vektoren
7. Rechnerische Kilometrierung des Gewässers von der Mündung bis zur Quelle
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Kilometriertes Fliessgewässernetz AWGN als Grundlage zuordbarer Daten
Effizient einsetzbare gewässerbezogene Dienste erfordern:• komplettes kilometriertes und routingfähiges Gewässernetz• segmentweise zugeordnete Sachattribute (Gewässergüte, Anlagen, Brückenbauten, etc) • eine fachlich-inhaltliche und strukturelle Abstimmung zuordbarer Daten GDI-Standards (für die Öffentlichkeit) müssen ergänzt werden durch fachliche
und dienststellenübergreifende Regelwerke für harmonisierte Erfassung, Haltung und Führung der Dienst-relevanten Datengrundlagen
UVM ist derzeit dabei, solche Regelungen im Rahmen einer „Verwaltungsvorschrift (VV) für den SKDV“ abstimmen
Gewässer-bezogene Anlagen
Gewässer-attribute
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Gewässereinzugsgebiete harmonisiert mit AWGNAktuelle Statistik:
- Anzahl der Flächen: 2602- Anzahl Flächen > 10 km² (EU-WRRL): 1340- Gesamtfläche: 54374,78 km²- Mittlere Fläche: 20,90 km²
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Datenbedarf: - routingfähiges kilometriertes
Gewässernetz (AWGN)- Fließrichtung, Geschwindigkeit- Durchflussmenge- möglichst: aktuelle Infos zum
Schadstoff
Dienstanforderung im Szenario Katastrophenschutz :
„Wie lange hat der Kläranlagenbetreiber Zeit, sich auf die Schmutzfracht vorzubereiten?“
Ölunfall bei Ilsfeld
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Wie geht’s weiter ?
• Ziel: Aufbau einer gemeinsamen Interessengruppe im Land-Kommunen-Verbund zur praktischen Nutzung von WPS-Infodiensten („best practice“-Projekt)
• Vorleistung für GDI bei Spezifikation eines standardisierten WPS (Pflicht für WPS als GDI-Dienst ca. 2014 ?)
• weitere Erbringung der erforderlichen Vorleistungen in den Fachressorts zur effektiven und konsistenten Nutzung standardisierter Dienste : Anpassung der Nutzungsregelungen an die durch GDI neu definierten Infrastrukturen und Einsatzszenarien (neue Generalvereinbarung, …) Vereinheitlichung des Dienststellen-übergreifenden Datenaustauschs für Aufgabenerfüllung und Berichtsaufgaben Beschreibung der Anforderungen an die „Datenverarbeitung im Auftrag“ Erfüllung der Anforderungen des Datenschutzes
Ziel dadurch auch Harmonisierung und Verbesserung der Ziele der GDI (harmonisierte Datenabgabe über Dienste) Arbeiten werden derzeit wahrgenommen im Rahmen der Vewaltungsvereinbarung zum Staatlich-Kommunalen-Daten-
Verbund (SKDV)
• Unterlagen auf http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/62735/