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Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Rechtsinformatik

Date post: 22-Feb-2016
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Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Rechtsinformatik. Wie haben wir angefangen?. Lena Gräwe und Jan Spittka Salzburg, 26. Februar 2009. Überblick. Wissenschaftsgeschichtliche Disziplinbildung Erfassung der Vorgeschichte Aufgabe und Gegenstand der Rechtsinformatik - PowerPoint PPT Presentation
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Westfälische Wilhelms- Universität Münster Wissenschaftsgeschichtli Wissenschaftsgeschichtli che Betrachtung der che Betrachtung der Rechtsinformatik Rechtsinformatik Lena Gräwe und Jan Spittka Lena Gräwe und Jan Spittka Salzburg, 26. Februar 2009 Salzburg, 26. Februar 2009 Wie haben wir angefangen? Wie haben wir angefangen?
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Page 1: Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Rechtsinformatik

WestfälischeWilhelms-Universität Münster

Wissenschaftsgeschichtliche Wissenschaftsgeschichtliche Betrachtung der Betrachtung der RechtsinformatikRechtsinformatik

Lena Gräwe und Jan SpittkaLena Gräwe und Jan Spittka

Salzburg, 26. Februar 2009Salzburg, 26. Februar 2009

Wie haben wir angefangen?Wie haben wir angefangen?

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ÜberblickÜberblick

I.I. Wissenschaftsgeschichtliche Wissenschaftsgeschichtliche DisziplinbildungDisziplinbildung

II.II. Erfassung der VorgeschichteErfassung der Vorgeschichte

III.III. Aufgabe und Gegenstand der Aufgabe und Gegenstand der RechtsinformatikRechtsinformatik

IV.IV. Verdichtung und Etablierung als DisziplinVerdichtung und Etablierung als Disziplin

V.V. Thesen zur Geschichte der RechtsinformatikThesen zur Geschichte der Rechtsinformatik

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I. Wissenschaftsgeschichtliche I. Wissenschaftsgeschichtliche Disziplinbildung Disziplinbildung

1. Begriffe

2. Ansichten zur Wissenschaftsgeschichte

3. Wissenschaftsgeschichte in der Rechts- wissenschaft

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1. Begriffe 1. Begriffe

Wissenschaft

Wissenschaften

Disziplin

Wissenschaften Wissenschaften

Disziplin Disziplin Disziplin Disziplin Disziplin

Disziplin DisziplinDisziplin

Teildisziplin TeildisziplinTeildisziplin

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1. Begriffe1. Begriffe

Wissenschaft

Disziplin Disziplin DisziplinDisziplin Disziplin

QuerschnittsdisziplinIntegrationsdisziplin

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2. Wissenschaftsgeschichte2. Wissenschaftsgeschichte

Wissenschaftsgeschichte

Historisch Wissenschaftstheoretisch

Darstellung des Geschehensablaufs

Untersuchung der Disziplinbildung

Primär an historischem Materialund historischen Fakten interessiert

- Setzung- Selbstbegründung- Autonomisierung- Legitimierung- Organisation

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3. 3. Wissenschaftsgeschichte in der Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft

Rechtsgeschichte Geschichte der Rechtswissenschaft

Rechtsgebiet Rechtsdisziplin

VorgeschichteHerausbildung d.Disziplin

Etablierung alsDisziplin

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II. Erfassung der VorgeschichteII. Erfassung der Vorgeschichte

1. Anfänge der Automationsdebatte2. Bedürfnisse für Rechtsinformation

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1. Anfänge der Automationsdebatte1. Anfänge der Automationsdebatte

Technikdebatte als Ausgangspunkt

langsamer Abspaltungsprozess (ab ca. 1962)Bezug zur Technikdebatte

primär neue Richtung

• Bull

• Luhmann

• Haft

• Fiedler

• Podlech

• Simitis

Computer als neues Organisiationsprinzip

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2. Bedürfnisse für Rechtsinformatik2. Bedürfnisse für Rechtsinformatik

a) Welche technischen, gesellschaftlichen und/oder politischen Veränderungen bilden das Thema der Rechtsinformatik? EDV-Einsatz in der Verwaltung als Ausgangspunkt zunehmende Komplexität gesellschaftlicher Verhältnisse Notwendigkeit des EDV-Einsatzes auch im Recht („Informationskrise“,

Konkurrenzfähigkeit der BRD) Vereinigung unterschiedlicher Interessen in Aufbau der EDV

b) Warum besteht ein Bedürfnis für eine theoretische Auseinandersetzung? Planungszwecke Diskussionsgrundlage Grundlagenforschung

c) Warum kann die theoretische Auseinandersetzung nicht innerhalb schon bestehenden Disziplinen (Informatik, RW, RT) erfolgen? Verlust des sozialwissenschaftlichen Aspekts unausreichender Begriffsapparat Berücksichtigung der Spezifika von EDV und Rechtswissenschaft

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III. Aufgaben und Gegenstand der RIIII. Aufgaben und Gegenstand der RI

1. Dokumentation – Automation – Information2. Rechtsinformatikkonzepte3. Verwaltungsautomation und Datenschutz

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1. 1. Dokumentation – Automation – Information

Automatisierte Rechtsdokumentation zahlreiche praktische Projekte (Juris, Bundessozialdatenbank)

interdisziplinäre Zusammenarbeit rechtliche Fragestellungen, teilw. Grundlagenforschung

(Benutzerforschung, Untersuchung Rechtsinformationssystems) Automatisierte juristische (Teil)Entscheidung

theoretische Vorarbeit mit Bezug zu Informationswissenschaft, Rechtstheorie und Formalwissenschaften

Formalisierung/ Axiomatisierung des Rechts Information als Rechtsgut

größte Chance +

größte Gefahr für

die RI als Disziplin

Schwerpunkt der aktuellen Überlegungen zum Informationsrecht

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2. Rechtsinformatikkonzepte2. Rechtsinformatikkonzepte

Rechtsinformatik als Strukturtheorie (Herbert Fiedler)

Rechtsinformatik als Problemwissenschaft (Wilhelm Steinmüller)

Aufgabe MethodikGegenstand

• Grundlagenforschung

• Implementierung EDV

•Datenverarbeitung in Recht und Staat

• rechtliche Komponente (-)

Orientierung an formal-logischer Arbeitsweise des Computers

sozialverträglicher und verfassungsrechtlich legitimer Einsatz der EDV

Wechselbeziehung von EDV und Recht

Methodenpluralismus

Rechtsinformatik als Problemwissenschaft (Wilhelm Steinmüller)

Rechtsinformatik als Strukturtheorie (Herbert Fiedler)

• Grundlagenforschung

• Implementierung EDV

•Datenverarbeitung in Recht und Staat

• rechtliche Komponente (-)

Orientierung an formal-logischer Arbeitsweise des Computers

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3. Verwaltungsautomation und 3. Verwaltungsautomation und Datenschutz Datenschutz

Ab 1890: Philosophische und rechtliche Wurzeln des Datenschutzrechts

Mitte 1950er: Einzug der EDV in öffentliche Verwaltung und Privatwirtschaft

1969 - 1981: Datenschutzgesetzgebung der ersten Generation

1971 – 1983: Der Weg zum „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“

1983 – 1990: BDSG-Novelle (Datenschutzgesetze der zweiten Generation)

Ab 1995: Europäisierung und „moderner“ Datenschutz

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IV. Entstehung des DatenschutzrechtsIV. Entstehung des Datenschutzrechts

Neue TechnikNeue Technik

Neue soziale SachverhalteNeue soziale Sachverhalte

NeueNeue RegelungenRegelungen

Herkömmliche/keine Herkömmliche/keine RegelungenRegelungen

Einfluss derWissenschaft?

Einfluss derWissenschaft?

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IV. Verdichtung und EtablierungIV. Verdichtung und Etablierung

1. Kommunikationsforen2. Universitäre Einrichtungen 3. Verhältnis zum Informationsrecht

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1. Kommunikationsforen1. Kommunikationsforen

a) Literatur Literatur zunächst verstreut

Zeitschriften für das öffentliche Recht (z.B. DÖV, Die Verwaltung, Deutsche Rentenversicherung),

rechtstheoretischen Zeitschriften/Jahrbüchern (z.B. ARSP, Jahrbuch für Rechtstheorie und Rechtssoziologie)

Interne Drucksachen, Mitteilungen und Berichte Schaffung von Publikationsorganen

Zeitschriften (z.B. ÖVD, DuD, DSWR, DVR inkl. Beihefte) Monografien/Reihen (z.B. JA-Sonderheft, EDV und Recht,

Informationsrecht und Informationspolitik, Arbeitspapiere zur Rechtsinformatik)

b) Gesellschaften 1968: GMD 1969: GI 1976: GRVI

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2. Universitäre Einrichtungen 2. Universitäre Einrichtungen

a) Einrichtung von Lehrstühlen SS 1969/ 1970 erste Vorlesung „EDV und Recht“ an der Uni München

1973 erstmals Lehrbefugnis für RI in Frankfurt und München

1977: TU Darmstadt: Einführung eines Schwerpunktes RI innerhalb des Studiengangs WI scheitert

1978 Beschluss des Deutschen juristischen Fakultätentags, RI-Lehrveranstaltungen an allen deutschen Fakultäten

1979: Beschluss VW-Stiftung: keine Errichtung RI-Lehrstuhl 1983: Lehrstuhl für Rechtsinformatik in Hannover

b) Arbeitsgruppen/Forschungsstellen Forschungsstelle für juristische Informatik (1970, Bonn) Arbeitsgruppe „Mathematik und Recht“ (1970, Heidelberg)

Arbeitsgruppe „Analyse der juristischen Sprache“ (Deutsches Rechenzentrum Darmstadt)

Forschungsstelle Informationsrecht (Regensburg)

Forschungsstelle für Informationstechnologie ( 1978, Hannover)

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3. Verhältnis zum Informationsrecht3. Verhältnis zum Informationsrecht

RIRI==

R R I IR R I I

InfoRInfoR==

R R I IDatenschutz(recht)

RIRI

InfoRInfoR

Datenschutz(recht)

InfoRInfoR

(R)I(R)I

DatenschutzrechtDatensicher-heit

Es kam zu einer Trennung der Fragerichtungen

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IV. Thesen zur Geschichte der IV. Thesen zur Geschichte der RechtsinformatikRechtsinformatik

1. Praxis regte die Theorie an, Theorie begann sich zu verselbstständigen; mit Aufkommen des PC und der Vernetzung fand ein Paradigmenwechsel statt, sodass nun „alltägliche“ Probleme zu lösen waren

2. Es wurde gezielt versucht Lehrstühle für RI zu schaffen, was aber zum Teil scheiterte und zu einer Destabilisierung der RI führte

3. Verengung der RI auf Datenschutz, weshalb langfristig das Informationsrecht ggü. der RI zur juristischen Dominanten wurde

4. RI verlangte von den Juristen fachliche Fähigkeiten, die sie größtenteils nicht entwickelt haben. Das Bedürfnis für RI bestand jedoch weiter, daher erfolgt Abwanderung in andere Fächer


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