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WIRTSCHAFT BAYERN · das magazin des bfw bayern ausgabe 2_2015 zkz 89198 | schutzgebühr € 2,50...

Date post: 14-Jul-2020
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IMMOBILIEN WIRTSCHAFT BAYERN Das Magazin des BFW Bayern Ausgabe 2_2015 ZKZ 89198 | Schutzgebühr € 2,50 INTERVIEW ZUR ZUKUNFTSFÄHIGKEIT BAYERNS MIT MARKUS BLUME MDL BAYERISCHE ENTWICKLUNG: SELBST PARKEN WAR GESTERN ENERGIEEFFIZIENTES TERMINAL AM MÜNCHNER FLUGHAFEN IM BAU INNOVATIONSKULTUR IN BAYERN // Seite 22 // Seite 24 // Seite 26
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IMMOBILIENWIRTSCHAFTBAYERN

Das Magazin des BFW Bayern

Ausgabe 2_2015

ZKZ 89198 | Schutzgebühr € 2,50

INTERVIEW ZUR ZUKUNFTSFÄHIGKEIT BAYERNS MIT MARKUS BLUME MDL

BAYERISCHE ENTWICKLUNG: SELBST PARKEN WAR GESTERN

ENERGIEEFFIZIENTES TERMINAL AM MÜNCHNER FLUGHAFEN IM BAU

INNOVATIONSKULTUR IN BAYERN// Seite 22

// Seite 24

// Seite 26

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EditorialSehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,

Innovationen sind kein Zufall. Auch Innovationen müssen geplant sein. Das Unternehmen,

das Innovationen früh erkennt und nutzt, kann sich einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Deshalb ist Fortschritt und Fortschrittskultur ein wichtiges Feld unseres Verbands, das seinen

festen Platz als Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Immobilienwirt-

schaft eingenommen hat. Innovation: Sie werden diesen Begriff auch in dieser Ausgabe

wieder lesen.

Der Blick in die nahe Zukunft erfordert unterdessen die Behandlung der geplanten Erb-

schaftsteuerreform. Der BFW Bayern sieht im aktuellen Entwurf der Erbschaftsteuerreform

eine Ungleichbehandlung von Immobilien per se. So wird derjenige, der Wohnungen oder

Gewerbe vermietet, schlechter gestellt als derjenige der Autos vermietet – Immobilienvermö-

gen werden diskriminiert. Unser Ziel ist es, mit aller Kraft diese Diskriminierung aufzuheben

und auf gravierende Mängel des Entwurfs hinzuweisen. Wir haben neben unserem Arbeits-

kreis Steuern einen zusätzlichen Gesprächskreis etabliert. Prof. Dr. Karl-Georg Loritz, ein

renommierter Experte für Erbschaftsteuerrecht, unterstützt uns – wir konnten ihn als Begleiter

gewinnen. Er zeigt in seinem Artikel plakativ die Benachteiligung der Immobilienbranche auf

(siehe hierzu Beitrag ab Seite 28).

Futter für die Diskussion mit der Politik liefert uns auch die Studie „Kostentreiber im Woh-

nungsbau“ der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen. Sie betrachtet die wichtigsten

Einflussfaktoren auf Gestehungskosten und die aktuelle Kostenentwicklung von Wohnraum

in Deutschland. Die Studie gibt eine Antwort auf die Frage, wer die echten Kostentreiber sind

(siehe hierzu Beitrag ab Seite 32).

Derweil betreibt das Bundesjustizministerium immer stärker sein neues Thema Verbraucher-

schutz. So wird die Diskussion um ein neues Bauträgervertragsrecht immer mehr von Fach-

experten des Verbraucherschutzes beeinflusst. Auf unserem Immobilientag konnten wir das

Thema fachgerecht beraten. Im vorliegenden Magazin wird deshalb auch hierzu Stellung

bezogen (siehe Beitrag auf Seite 19).

Nur gemeinsames Engagement macht uns zu einer starken Stimme. Wir laden Sie herzlich

ein, Teil unseres einmaligen Netzwerks der Immobilien- und Wohnungswirtschaft zu werden.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen unseres Magazins.

Andreas Eisele,

Präsident BFW Landesverband

Bayern e.V.

Dr. Thomas Geppert,

Geschäftsführer BFW Landesverband

Bayern e.V.

Andreas Eisele

Präsident des BFW Bayern

Foto

: BFW

Bay

ern

Foto

: BFW

Bay

ern

Immobilien Wirtschaft Bayern Editorial

Dr. Thomas Geppert

Geschäftsführer des BFW Bayern

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InhaltsverzeichnisEditorial

Inhalt

BFW BayernBayerischer Immobilienkongress am 16. Juli 2015

BFW Bayern begleitet die Änderungen des Erbschaftsteuerrechts

Immobilienwirtschaftlicher Dialog 2015

Arbeitskreis Bauträger: Aktuelle Zahlen zum Immobilienmarkt

Münchner Immobilien Messe 2015

Familien- und altersgerechtes Bauen im Fokus

Innovationsprozesse in Wohneigentumsgemeinschaften

Infrastrukturen sichern Münchens Zukunftsfähigkeit

BFW Bayern im Gespräch

Bayerischer Immobilientag und Mitgliederversammlung 2015

Änderungen des Bauvertragsrechts

Innovationskultur in Bayern„InnovationsFORUM“ des BFW Bayern im September 2015

Interview zur Zukunftsfähigkeit Bayerns mit Markus Blume MdL

Bayerische Entwicklung: Selbst parken war gestern

Energieeffizientes Terminal am Münchner Flughafen im Bau

Die Erbschaftsteuerreform Die Erbschaftsteuerreform und die Immobilienwirtschaft

Aktuelles aus der ImmobilienbrancheDie wahren Kostentreiber in der Wohnungswirtschaft

Die Mietpreisbremse – Eine Bilanz aus Sicht des BFW

Die eigene Immobilie macht glücklich

3 Fragen an Helmut Schiedermair

Termine

S. 3

S. 4

S. 5-19S. 5

S. 6

S. 7

S. 8

S. 9

S. 10

S. 12

S. 14

S. 15

S. 16

S. 19

S. 20-27S. 21

S. 22

S. 24

S. 26

S. 28-31S. 28

S. 32-40S. 32

S. 36

S. 39

S. 41S. 41

S. 42

Immobilien Wirtschaft Bayern Inhalt

Zur Titelseite dieser Ausgabe:

Die derzeitige Errichtung eines hochmodernen Satelliten-Terminals am Münchner Flughafen

zeigt, wie sich ästhetische Highlights mit einer hohen Energieeffizienz verbinden lassen.

(Foto: K+P Architekten und Stadtplaner GmbH, München / EyeVindicate)

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5Fotos: BFW Bayern

Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

Bayerischer Immobilienkongress

am 16. Juli 2015

Die bayerische Immobilienbranche tauscht sich aus

„Wachstum braucht Strukturen“ ist das diesjährige Motto des fünften Bayerischen Immobilienkongresses am 16. Juli 2015 in der Alten

Kongresshalle in München. Das Motto passt auch zur Entwicklung und Organisation des Kongresses selbst. Die gemeinsam mit Deloit-

te ausgerichtete Veranstaltung ist in ihrer nun fünfjährigen Geschichte stetig gewachsen. Mit über 300 Teilnehmern steckt sie daher bei

weitem nicht mehr in ihren Kinderschuhen.

Trotzdem müssen sich die Akteure auf

dem Immobilienmarkt immer wieder warm

anziehen – denn der Immobilienmarkt

ist in sich ein Perpetuum Mobile – immer

wieder kommen Änderungen auf ihn zu.

Der Bayerische Immobilienkongress greift

deshalb jedes Jahr Kernthemen auf und gibt

den Marktteilnehmern und den Gästen aus

Politik, Verwaltung und Wissenschaft einen

Überblick über Trends und Meinungen. Im

Mittelpunkt stehen dieses Jahr die Fragen

nach den Auswirkungen der aktuellen Finan-

zierungstrends auf den Investmentmarkt, ob

sich ein Investment in Bayerns Mittelstädten

lohnt und inwieweit Umlandgemeinden die

Wohnraumknappheit von München lösen

können. Darüber hinaus werden die Chan-

cen und Grenzen der Bürgerbeteiligung

diskutiert.

Als feste Größe in der unternehmerischen

Immobilienwirtschaft hat sich der Kongress

als Plattform der Kommunikation für Ent-

scheider und Akteure der gesamten Branche

etabliert. Sowohl die Pausen im Rahmen

des Kongresses, als auch die Abendveran-

staltung sind für sich allein schon wichtige

Treffpunkte.

Im Rahmen der diesjährigen Abendveran-

staltung wird der Bayerische Innenminister

Joachim Herrmann den gemeinsam mit

dem Deutschen Werkbund Bayern ausge-

lobten Preis für Qualität im Wohnungsbau

2015 verleihen. Gleich mehrere Objekte

erhalten Preise und Auszeichnungen. Die

hochkarätige Jury hat sie in der Jurysit-

zung im Juni als Beweis für erfolgreiche

freifinanzierte Wohngebäude in Bayern

ausgewählt.

Weitere Informationen zum BIK 2015 unter

www.bayerischer-immobilienkongress.de

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Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

BFW Bayern begleitet die Änderungen des Erbschaftsteuerrechts

Arbeitskreis Steuern

Bereits kurz nach Veröffentlichung des

Urteils zur Verfassungsmäßigkeit des

Erbschaftsteuerrechts am 17. Dezember des

Vorjahrs hat sich im neuen Jahr der Arbeits-

kreis Steuern des BFW Bayern getroffen, um

die Vorgaben, Unsicherheiten, Übergangs-

fragen und Auswirkungen auf die Praxis zu

diskutieren. Die Einschätzung des BFW Bay-

ern, dass Immobilien im Zuge der geplan-

ten Gesetzesreform in den Verschonungs-

regeln Berücksichtigung finden müssen,

wurde von den Mitgliedern bestätigt. Somit

hatte die Sitzung den Grundstein für einen

Prozess gelegt, der bis heute andauert.

Der aktuelle Gesetzentwurf zielt laut dem

Bundesministerium für Finanzen „auf eine

verfassungsgemäße Ausgestaltung der

Verschonung betrieblichen Vermögens

und damit auf eine verfassungskonforme

Erhebung der Erbschaft- und Schen-

kungssteuer.“ Berücksichtigt werden soll

auch die mittelständisch verwurzelte

Unternehmerlandschaft, die regional ver-

ankert ist, engen Bezug zum Standort hat

und die Wirtschaft vor Ort stärkt. Hierzu

zählt sich auch die Immobilienwirtschaft,

insbesondere die vielen familiengeführten

und mittelständischen Unternehmen des

BFW Bayern leisten ihren Beitrag zu ei-

nem vielfältigen und heimatlichen Bayern.

Denn Immobilien sind nicht nur Visiten-

karte eines Landes, die Unternehmen

leisten durch sie auch einen wesentlichen

Beitrag für die Gesellschaft beispielsweise

durch die Energiewende.

Die Frage des Erbfalls ist nicht nur deshalb,

wie in anderen Unternehmen, auch eine

persönliche Frage. Immobilien werden aber

im Gesetzentwurf anders behandelt als

sonstiges Betriebsvermögen. Der BFW Bay-

ern sieht dies klar als Ungleichbehandlung

von Immobilien per se. So wird derjenige,

der Wohnungen oder Gewerbe vermietet,

schlechter gestellt als derjenige der bei-

spielsweise Autos vermietet – Immobilien-

vermögen werden diskriminiert.

Ziel des BFW wird es in den kommen-

den Wochen sein, diese Diskriminierung

aufzuheben und auf diese gravierenden

Mängel des Entwurfs zu zeigen. Die

Brisanz des Themas hat den BFW Bayern

dazu veranlasst, einen Gesprächskreis

zu bilden. Dieser besteht aus Experten

und Bestandshaltern von Wohn- und

Gewerbeimmobilien, die sich mit dem

Thema Erbschaft intensiv befassen und

befasst haben und darum Praxisbeispiele

einbringen können. Gerade diese helfen,

schlagkräftige Argumente gegenüber

dem zuständigen Ministerium und der

Politik aufzuzeigen. Teil der bayerischen

Expertenrunde und Unterstützer des BFW

Bayern ist auch Prof. Karl-Georg Loritz,

einer der führenden deutschen Erbschaft-

steuerexperten (siehe hierzu auch Beitrag

ab Seite 28).

Schon zum Beginn des Jahres hat sich der Arbeitskreis Steuern intensiv mit den Vorga-

ben, Unsicherheiten, Übergangsfragen und Auswirkungen auf die Praxis des aktuellen

Erbschaftsteuerrechts befasst.

Foto

: BFW

Bay

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Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

Immobilienwirtschaftlicher Dialog 2015

Austausch zwischen Politik und Immobilienwirtschaft

Ende Februar hat der BFW Bayern zum Im-

mobilienwirtschaftlichen Dialog eingeladen.

An der Veranstaltung nahmen mit Dr. h.c.

Hans Michelbach, Markus Blume und Josef

Schmid, drei Politiker aus Bund, Land und

Stadt teil, die ihre Sicht der Dinge darlegten

und sich rege mit den anwesenden Vertre-

tern der Immobilienwirtschaft austauschten.

„Das Plenum ist einmal voller, einmal leerer,

aber immer voller Lehrer“, witzelte der

Vorsitzende der Mittelstands-Union und

Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Finanz-

ausschuss des Deutschen Bundestages Dr.

h.c. Hans Michelbach. Er wirkte an diesem

Abend allerdings keineswegs wie ein Lehrer.

Er ist auch keiner, sondern der einzige

Immobilienkaufmann im Deutschen Bundes-

tag. Seitdem er in den Bundestag eingezo-

gen ist, versucht er nach eigenen Aussagen,

mehr Praxisnähe in die Gesetzesarbeit

einzubringen. „Es ist mir wichtig, dass wir das

Vertrauen von Konsumenten und Investoren

in den Standort erhalten“, beschreibt der

Immobilienexperte seine Arbeit für die CSU

und die Bürgerinnen und Bürger.

Die Landesebene vertrat der Münchner

Landtagsabgeordnete Markus Blume. Blume

ist Vorsitzender der CSU-Wirtschaftskom-

mission, befindet sich derzeit aber auch in

einer weiteren Schlüsselfunktion der CSU:

Als Vorsitzender der CSU-Kommission für

Grundsatzfragen und Programm steht er

dem Gremium vor, dass das neue Grund-

satzprogramm und daher auch die Leitlinien

der künftigen CSU-Politik entwirft. Für die

Immobilienwirtschaft brachte Blume eine

Kernbotschaft mit: Die Grunderwerbsteu-

er soll nicht angetastet werden. „Bayern

ist das Land, das nicht an der Höhe der

Grunderwerbsteuer gedreht hat“, so Blume.

Basis dafür sei das solide Haushalten des

Freistaats. Während andere Bundesländer

Schulden machten, zahle Bayern zurück und

brauche daher keine Mehreinnahmen durch

Steuererhöhungen. Im Gegenteil würden

durch eine geringere Zins- und Schuldenlast

neue Mittel frei.

Während Bayern nicht an der Stellschraube

Steuern dreht, dreht die neue Münchner

Stadtregierung an vielen Stellschrauben.

Josef Schmid ist seit nicht einmal einem Jahr

Zweiter Bürgermeister der Landeshauptstadt

und seit noch geringerer Zeit auch dortiger

Referent für Wirtschaft und Arbeit. Gerade

Schmid erhielt viele Fragen und Aussagen

aus den Reihen der Münchner Bauträger.

Wohnungspolitik ist mehr denn je eine

öffentliche Frage. Schmid sucht gemeinsam

mit dem Oberbürgermeister nach Wegen,

mehr Wohnraum zu schaffen. Nicht nur eine

bessere Zusammenarbeit mit den Umland-

gemeinden wird angegangen. Eine regiona-

le Wohnungsbaukonferenz wurde bereits ins

Leben gerufen. Auch will Schmid die Ärmel

hochkrempeln, um die Verwaltung effizien-

ter zu gestalten. Eine Verwaltungsreform

bedarf großer Anstrengungen: Über 30.000

Beschäftigte hat die Landeshauptstadt und

die Abläufe sind gewachsene Strukturen, die

sich nicht einfach mit einem Schlag verän-

dern lassen. Schmid will Bürokratiehemmnis-

se abbauen und Verfahren vereinfachen –

insbesondere für die Schaffung von neuem

Wohnraum. Auch neue Gewerbeflächen

dürfe man dabei nicht vergessen.

„Bayern ist ein Bauboomland“ verkündete

Blume an diesem Abend. „Von Seiten des

BFW bleibt zu hoffen, dass auch die Met-

ropolregionen Bayerns zu Bauboommet-

ropolen werden“, so der Präsident des BFW

Bayern Andreas Eisele im Nachgang der

Veranstaltung. Dies sei nämlich die einzige

Chance, um Preisanstieg zu vermeiden, denn

Angebot und Nachfrage werden auch wei-

terhin den Markt und die Herausforderungen

für den Immobilienmarkt bestimmen.

Foto

: BFW

Bay

ern

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aktuelle Zahlen zum ImmobilienmarktVorsitzender des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt München beim Bauträgerausschuss

Die genaue Kenntnis über den Immobi-

lienmarkt in München ist Grundvoraus-

setzung für den langfristigen Erfolg eines

Immobilienunternehmens. Detaillierte

Hintergrundinformationen und Zahlen

haben insbesondere nur die unabhän-

gigen Gutachterausschüsse. Der Vor-

sitzende des Gutachterausschusses für

das Stadtgebiet München, Helmut Thiele

(linkes Bild, links), hatte sich bereit erklärt,

den Mitgliedern des BFW Bayern einen

exklusiven Einblick in die aktuellen Zahlen,

die Preisentwicklung sowie die neuen und

aktualisierten Bodenrichtwerte zu geben.

Der Bauträgerausschuss unter der Lei-

tung von Reinhold Raster, Pandion, traf

sich in den Räumen der Isaria Wohnbau

AG nahe des Siegestors in München.

Deren Vorstandssprecher Michael Haupt

verwies in seinem Grußwort auf aktuel-

le Themen und versprach eine engere

Zusammenarbeit mit dem Verband. Die

Vorträge von Helmut Thiele sind jedes

Jahr auch ein besonderes Highlight auf

der Münchner Immobilien Messe. Dort

präsentiert Thiele im BFW-Fachforum

die noch unveröffentlichten Zahlen des

Jahres vor großem Publikum. Bis zum

letzten Platz ist der Vortragssaal dabei

von Käufern und Unternehmern gefüllt.

Denn die Situation auf dem Wohnungs-

markt in München ist die Folge einer

positiven Wirtschaftsentwicklung, die

Arbeitsplätze entstehen lässt. Des-

halb suchen immer mehr Menschen in

München eine neue Heimat. Erst im Mai

wurde in München die Einwohnerzahl

von 1,5 Millionen überschritten. Deshalb

muss man auf das Gaspedal drücken

und mehr Freiheit für die Bauträger

schaffen, anstatt auf der Bremse zu

stehen.

Foto

: BFW

Bay

ern

Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

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Münchner Immobilien Messe 2015 Leitmesse für Wohnimmobilien auf Erfolgskurs

Die Rückbetrachtung der diesjährigen

Münchner Immobilien Messe (MIM) ist

für den BFW Bayern keineswegs finster,

sondern sehr heiter. Über 5.000 Besucher

informierten sich am Wochenende der

Sonnenfinsternis über Wohnimmobilien

zum Kauf in München und Umgebung.

Im vierten Jahr konnte die MIM unter der

Schirmherrschaft des Bayerischen Innen-

ministers somit weiter an Besucherzahlen

zunehmen und ihren Ruf als Leitmesse

für Wohnimmobilien der ganzen Region

verteidigen.

Auf der MIM finden Besucher jedes Jahr

das aktuelle Angebot an attraktiven Woh-

nimmobilien der Region unter einem Dach.

Jedes Jahr stellen unter der Trägerschaft

des BFW Bayern alle führenden Münchner

Wohnimmobilienunternehmen aus und

zeigen ein reichhaltiges Portfolio ihres

Angebots. Parallel finden im BFW-Forum

Podiumsdiskussionen und Vorträge zu ver-

schiedensten Themen rund um die Immo-

bilie und deren Finanzierung statt. Zwi-

schen Freitagmittag und dem Schlusstag

Sonntag waren eine Vielzahl der Vorträge

so gut besucht, dass selbst Stehplätze rar

waren. Münchens Zweiter Bürgermeister

Josef Schmid war auf der Messe ebenso

anzutreffen wie die Stadtbaurätin Prof. Dr.(I)

Elisabeth Merk und der Chef der Lokalbau-

kommission Cornelius Mager.

Die nächste MIM findet vom 8. bis 10.

April 2016 in der Kleinen Olympiahalle

statt. Alexander Hofmann, Vorstands-

sprecher der Baywobau Immobilien AG

und Vizepräsident des BFW Bayern,

blickte in seinem Grußwort zurück auf

die Entstehung der Messe und freute

sich über deren Entwicklung zur führen-

den Immobilienplattform für Käufer

und Verkäufer in München und Umge-

bung.

www.mim.de

(von links) Dr. Florian Forster, acm, Andreas Eisele, Präsident BFW Bayern, Joachim

Herrmann MdL, Bayerischer Innen- und Bauminister, Alexander Hofmann, Vizepräsident

BFW Bayern und Vorstandssprecher Baywobau Immobilien AG, und Artur Riedl, Leiter

Vertrieb Bayerische Hausbau

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: BFW

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Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

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Familien- und altersgerechtes Bauen im Fokus

Informationsveranstaltung mit der Handwerkskammer für Mittelfranken

Der demografische Wandel ist bereits ein

beliebtes Alltagsthema und je konkreter und

sichtbarer er wird, steigen die Befürchtungen

vor den negativen Auswirkungen. Verbände

und Kammern sind daher aufgerufen, den

demografischen Wandel immer wieder

zu thematisieren. Dem BFW Bayern ist es

deshalb wichtig, die Veranstaltungen so

breitgefächert wie möglich und gleichzeitig

so konkret wie nötig zu gestalten. Deshalb

entschied man sich zur Zusammenarbeit mit

der Handwerkskammer (HWK) für Mittel-

franken.

Weniger arbeitende Menschen bedeuten

auch Ebbe in der Rentenkasse und fordern

eine Flut neuer Ideen zur Stabilisierung des

politischen, gesellschaftlichen und auch

ökonomischen Systems. „Deshalb ist die

Gestaltung unserer Gesellschaft im Rahmen

der demografischen Entwicklung eine ge-

samtgesellschaftliche Aufgabe“, konstatierte

in diesem Sinne der Präsident des BFW

Bayern Andreas Eisele auf der gemeinsa-

men Veranstaltung des BFW Bayern mit der

HWK Mittelfranken im März in Nürnberg.

Die Veranstaltung trug den Namen „Alters-

und familiengerechtes Wohnen und Bauen“

– denn als breites Querschnittsthema greift

die künftige Entwicklung insbesondere im

eigenen Haus und Quartier: Die positive

Seite des demographischen Wandels, den

Zugewinn an Lebenszeit und an gemein-

samer Zeit, wird man auch in der Immo-

bilienwirtschaft handwerklich abbilden

müssen. „Ziel der Gesellschaft kann es nicht

sein, ganze Generationen in Pflegeheimen

unterbringen zu müssen“, so Eisele.

In Nürnberg zeigt sich dieser Trend bereits,

denn ein Großteil der Nürnberger Senioren

plant laut Recherchen der Handwerks-

kammer keinen Umzug. Dies bestätigt

auch den bundesweiten Trend. Jedoch

fehlt manchen die unmittelbare Hilfe,

denn über ein Drittel aller über 65-Jähri-

gen lebt alleine. So müssen andere Mittel

zur Unterstützung gefunden werden, wie

beispielsweise sogenannte AAL-Techno-

logien – altersgerechte Assistenzsysteme.

Einen Überblick über solche gab Wolfgang

Pfeuffer von der Joseph Stiftung. Seine

Botschaft lautete: „AAL-Technologien sind

aus unserer Sicht geeignet, die Gesund-

heitskosten aufzufangen. Steigende Kom-

fort- und Sicherheitsansprüche können

dadurch umgesetzt werden.“

Die Veranstaltung teilte sich im Verlauf in

zwei Panels. Im zweiten Panel diskutierte

man über das Bauen und Wohnen im

Zusammenhang mit dem Zukunftsmarkt

Handwerk, wobei das erste Panel auf das

Thema „Best practice im Wohnungsbau“

setzte. Christine Degenhart, Sprecherin der

Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der

Bayerischen Architektenkammer, war bereits

das zweite Mal Gast beim BFW Bayern

und stellte Praxislösungen beim flexiblen

Wohnungsbau vor. Mit Tipps zu Themen

wie Orientierung im öffentlichen und

privaten Raum oder zu einzelnen Bauele-

menten, zeigte sie auf, wie man schnell und

günstig die wachsenden Sicherheitsbe-

dürfnissen und -notwendigkeiten erfüllen

kann. Möglichkeiten zur Kommunikation

und zur Diskussion innerhalb der Veran-

staltung trugen zum guten Gelingen bei.

„Mit diesem Treffen wollen wir ein Netzwerk

schaffen“, hatte der Präsident der HWK für

Mittelfranken Heinrich Mosler als ein Ziel

der Veranstaltung erläutert. Ein anderes Ziel

bestünde aber in einer anderen Frage: „Die

Frage ist nicht wie alt man wird, sondern

wie man alt wird.“

Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

Zahlreiche Teilnehmer haben sich an der gemeinsamen Veranstaltung der Handwerkskam-

mer für Mittelfranken und des BFW Bayern über das Thema „Wohnen im Alter “ informiert.

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: BFW

Bay

ern

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Immobilien Wirtschaft Bayern Digitalisierung

„ RWE versteht mich, so wie ich meine Mieter.“Zufriedene Mieter und weniger Aufwand: als Partner der Wohnungswirtschaft kümmert sich RWE um Strom,Wärme, Leerstand und vieles mehr!

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Innovationsprozesse in Wohneigentumsgemeinschaften

Arbeitskreis Energie und Energieeffizienz

In der Sitzung des Arbeitskreises Energie

und Energieeffizienz des BFW Bayern

Ende April unter der Leitung von Wolf-

gang Wallner, Bayerische Hausbau, sind

die Schwierigkeiten in der Durchfüh-

rung energetischer oder altersgerechter

Sanierungsmaßnahmen in Wohneigentü-

mergemeinschaften (WEG) breit disku-

tiert worden.

Als Gastreferentin war unter anderem

Prof. Dr. Rotraut Weeber, vom Weeber

und Partner Institut für Stadtplanung und

Sozialforschung gekommen, unter deren

Leitung ein Expertenteam von Weeber

und Partner ein Forschungsprojekt für

die zuständigen Bundesministerien aus

knapp 20 zugrundeliegenden Fallstudi-

en erarbeitet hat. Auch die ehemalige

Stadtbaurätin der Landeshauptstadt

München, Prof. Christiane Thalgott, war

Gast der Sitzung. Während ihres Gruß-

worts sprach sie dem BFW Bayern ihre

Unterstützung aus: „Ich glaube ohne

weiteren Druck wird es im politischen

Raum nicht weitergehen.“ Zudem wies

Thalgott auf die fatale Situation der Im-

mobilienwirtschaft zwischen den Zustän-

digkeiten im politischen Raum hin. Denn

zuständig für immobilienwirtschaftliche

Themen seien mehrere Ministerien. So

teilten sich die Zuständigkeiten auf Bun-

desebene zwischen Justiz-, Umwelt- und

Wirtschaftsministerium auf. Sie unterstüt-

ze daher den Ansatz des BFW Bayern,

auf alle Ministerien zuzugehen.

Endenergie in den

Mittelpunkt rücken

Die von Weeber vorgestellte Studie zeigt

Faktoren für einen erfolgreichen Innova-

tionsprozess auf. Die Erhebung umfasst

ein breites Spektrum an Beispielen und

zeigt auch das Scheitern von Inves-

titionsprozessen auf. Ziel war es, die

Breite der Realität abzubilden – und

nicht eine geschönte Sicht darzustel-

len. Die Studienergebnisse hinsichtlich

energetischer Sanierungen bestätigen

die BFW-Sicht: Energiepolitik muss die

Endenergie oder noch besser Nutze-

nergie betrachten. Die bestehende pri-

märenergetische Ausrichtung setzt an

der falschen Stelle an. Weeber bestä-

tigte diese These: „Es ist die Endener-

gie und nicht die Primärenergie, die die

Leute interessiert, wenn sie energetisch

sanieren möchten. Denn nur so tritt die

Ersparnis auch beim Nutzer ein.“

Reibungslose

Zusammenarbeit entscheidend

Eine unverzichtbare Grundlage für einen

erfolgreichen Investitionsprozess ist eine

reibungslose Zusammenarbeit zwischen

den verschiedenen Akteuren, sowohl

zwischen der Hausverwaltung, den

Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

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Ende April haben sich zahlreiche Interessierte beim Arbeitskreis Energie und

Energieeffizienz über Stolpersteine und Machbarkeiten energetischer Sanierungen in

Wohneigentümergemeinschaften informiert.

„Ob Heizkostenabrechnung, Legionellenprüfung oder Rauchwarnmelderwartung –dafür sorgen wir persönlich.“Karl Blankenheim,einer Ihrer persönlichen Ansprechpartner von KALO in Bayern

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Planern, Architekten, Ingenieuren als

auch mit den Wohnungseigentümern.

Auch deren Verhältnis untereinander

spielt eine Rolle. Weeber betonte, dass

die Moderationskompentenz in Eigen-

tümerversammlungen diesbezüglich ein

entscheidender Faktor sei.

So geht es bei einer Sanierung von

WEG-Gebäuden nicht nur um eine al-

tersgerechte und energetische Moderni-

sierung. Es geht insbesondere auch um

die Erhaltung des Gebäudebestands.

Hierzu zählen auch die Themen Trink-

wasser, Tiefgarage, Grundwasser, Hei-

zung, Gebäudehülle und die Statik. Dies

verdeutlicht die hohe Bedeutung der

Abnahme von Gebäuden: Denn allzu oft

werden Gebäude oder Wohnungen mit

Mängeln von fachfernen Menschen ab-

genommen. Deshalb sei es wichtig und

richtig, von Beginn an professionelle

Bauträger im Entstehungsprozess dabei

zu haben, betonte die Expertin.

Der BFW Bayern wird dieses Thema wei-

terhin im Fokus behalten, die Initiative

ergreifen und auf andere Verbände zu-

gehen, um Hürden bei Innovationspro-

zessen, insbesondere in der Durchfüh-

rung energetischer oder altersgerechter

Sanierungsmaßnahmen, zu senken.

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Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

Weitere Informationen und einen

ausführlichen Bericht finden Interes-

sierte auf der Verbandshomepage

unter www.bfwbayern.de.

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Infrastrukturen sichern Münchens Zukunftsfähigkeit

BFW-ISW After Work-Dialog

München wächst: Steigende Einwohner-

zahlen und zunehmender Verkehr machen

einen weiteren, zukunftsorientierten Aus-

bau der Infrastruktur notwendig. Zuletzt

wurde die städtische Infrastruktur im

Rahmen der Olympischen Spiele 1972 auf

Hochglanz gebracht, hat sich aber seither

abgenutzt, ist erschöpft und lottert an

allen Ecken und Enden. Diese Notwendig-

keit, wieder Hand anzulegen, war Thema

einer weiteren Veranstaltung der gemein-

samen Dialogreihe des BFW Bayern und

des Instituts für Städtebau und Wohnungs-

wesen München.

Als Experten und Praktiker waren Gunnar

Heipp, Münchner Verkehrsgesellschaft

mbH und Christian Bretthauer, Dr. Vielberth

Verwaltungs GmbH, auf dem Podium und

diskutierten mit den anwesenden Gästen

aus der Immobilienwirtschaft. Bretthau-

er, der auch Vorstandsmitglied des BFW

Bayern ist, fasste eine schleichende politi-

sche Veränderung der letzten Jahrzehnte

zusammen: Früher drängte die Politik auf

Fortschritt und betrieb „angebotsorientier-

te Politik und nicht nachfrageorientierte

Politik. Man hat in die Zukunft investiert,

anstatt im Nachhinein Lücken zu schlie-

ßen“, so Bretthauer. Dies spiegelt die ein-

hellige Meinung des BFW Bayern wieder:

Seitens der Politik und der Bevölkerung

fehlt es vor allem an Mut, konkrete Pro-

jekte umzusetzen. Insbesondere gilt dies

auch für das Thema Infrastruktur. Wohnen

und Arbeiten lassen sich nicht trennen

– genauso wenig lassen sich die beiden

Bereiche selbst von der Entwicklung der

Infrastruktur isolieren.

Gunnar Heipp griff in seinem Anfangs-

statement unterschiedliche Beispiele und

Lösungsansätze in der Verkehrspolitik auf.

Auch auf den Straßenverkehr und die

Quartiersentwicklung kam er zu sprechen:

„Tunnels lösen Lärmprobleme, schaffen

aber keine neuen Kapazitäten“, so Heipp.

Im Vergleich mit anderen Städten stehe

München aber dennoch gut da: „Unser

Maßstab ist so hoch, weil wir einen Vor-

sprung haben möchten“, konstatierte der

Geschäftsführer der Münchner Verkehrs-

gesellschaft.

Im Rahmen der gemeinsamen Dialogreihe des BFW Bayern und des ISW München wurde

unlängst über nötige und sinnvolle Infrastrukturentwicklungen in München debattiert.

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Seit über 30 Jahren findet der Uponor Kongress

am Arlberg mit hochkarätigen Referenten sowie

kompetenten und diskussionsfreudigen Teilneh-

mern statt. Unter den 200 Teilnehmern waren

auch Vertreter des BFW Bayern vor Ort: (von links)

Matthias Goebel und Helmut Paulus, Stiebel Eltron,

Sven Kruse, Uponor, Markus Sauerwein, Plusbau,

BFW Bundesgeschäftsführer Christian Bruch und

BFW Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert,

Michael Dachauer, Uponor, Volker Großhauser,

Klaus Wohnbau, Hermann Vielsmeier, Gerl & Vils-

meier sowie Luigi Mendozza von Klaus Wohnbau.

Im Rahmen des Deutschen Immobilien Kongresses am 7. Mai

trafen Präsident Andreas Eisele und Landesgeschäftsführer

Dr. Thomas Geppert den Bundestagsabgeordneten Christian

Freiherr von Stetten. Als Berichterstatter der CDU/CSU-Frakti-

on zur Erbschaftsteuer und Vorsitzender des Parlamentskreis

Mittelstand (PKM) hat er seine Unterstützung für eine mittel-

standsfreundliche Erbschaftsteuerreform zugesagt.

www.pressecompany.de Mail: [email protected]

BFW Bayern im GesprächDie Vereinsführung trifft auf Förderer und Freunde des Verbands

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Immobilien Wirtschaft Bayern Digitalisierung

Bayerischer Immobilientag und Mitgliederversammlung 2015

Treffen der bayerischen Immobilien- und Wohnungswirtschaft

Dem Zufall war es geschuldet, dass am Tag des Bayerischen Immobilientags und der Mitgliederversammlung des BFW Bayern

trotz Warnungen vieler Experten die Mietpreisbremse im Bundestag beschlossen wurde. Insbesondere die Ermittlung der regional

zulässigen Miete durch die Vermieter ist realitätsfern und nicht dazu geeignet, Exzesse auf dem Mietmarkt zu begrenzen, so die

einhellige Meinung der BFW-Mitglieder. Die Veranstaltung war mit etwa 200 Gästen aus der bayerischen Immobilien- und Woh-

nungswirtschaft, wie in den Vorjahren, wieder sehr gut besucht.

Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

In der Mitgliederversammlung stellte

sich heraus, dass die aktive Teilnahme

der Mitglieder am Verbandsgeschehen

deutlich zugenommen hat. Die Priori-

tätensetzung zwischen Zukunftsthemen

wie Energie, Demographie, Marktent-

wicklung sowie konkreten Fachthemen

wie der Abnahme des Gemeinschafts-

eigentums und der Erbschaftsteuer

trifft sichtlich den Nerv der Mitglieder.

Gleichzeitig wird der BFW Bayern auch

seinem Dienstleistungsanspruch ge-

recht und hält auch so stetigen Kontakt

zu seinen Mitgliedern. „Es ist keine

Selbstverständlichkeit sich finanziell und

ideell für einen Verband einzusetzen. Es

gibt keine Zwangsmitgliedschaft – im

Gegenteil: Der BFW ist ein freiwilliger

Zusammenschluss, ein klassischer Unter-

nehmerverband. Der Mehrwert entsteht

durch uns alle gemeinsam, durch unsere

unternehmerischen Aktivitäten und das

daraus entstehende Netzwerk“, fasste

der Präsident Andreas Eisele in seinem

Bericht zusammen.

Ein weiteres Jahr in Folge konnte der

Verband auch eine positive Mitglieder-

entwicklung vorweisen. „Jedes einzelne

Mitgliedsunternehmen macht uns schlag-

kräftiger und wirkungsvoller in der Ver-

tretung der Interessen unserer Branche“,

kommentierte Geschäftsführer Dr. Tho-

mas Geppert diese Entwicklung.

Kultusminister Spaenle

übergibt Auszeichnung

Auch am öffentlichen Bayerischen Immobi-

lientag wurde die Mietpreisbremse ange-

sprochen. Experten befürchten, dass die

Bereitstellung der notwendigen Referenz-

daten Juristen und Analysten beschäftigen

wird, ohne dass für den Wohnungsmarkt

etwas gewonnen wird. Weder Mieter noch

Vermieter können nach dem derzeitigen

Gesetzesentwurf rechtssicher Mietverträge

abschließen. Dass die Mietpreisbremse

das wesentliche Problem des Wohnungs-

mangels nicht löst, war auch das Ergebnis

einer Bachelor-Arbeit, die auf dem diesjäh-

rigen Bayerischen Immobilientag prämiert

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Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

wurde. Überreicht wurde die mit 1.000 Euro

dotierte Auszeichnung vom Bayerischen

Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle. Spaenle

hielt im Vorfeld eine Rede zur bayerischen

Bildungs- und Wissenschaftspolitik. Er stellte

heraus, welche hohe Bedeutung die private

Immobilienwirtschaft als Arbeitgeber und

„hochdynamischer Teil der Wirtschaft“ in

Bayern hat. Daher ist der Fachkräfteman-

gel der nächsten Jahre und Jahrzehnte

auch bei den Mitgliedsunternehmen des

BFW Bayern, für die das Schaffen, Halten

und Weiterentwickeln von Bausubstanz im

Zentrum steht, ein wichtiges Thema. Den

Unternehmen ist daran gelegen, dass die

Ausbildung in Bayern fortschrittlich und

innovativ ist.

Projektvorstellung

des ehemaligen Pfanni-Geländes

Mit dem Werksviertel im Münchner Osten

– dem ehemaligen Gelände von Pfanni und

der Kultfabrik – haben Werner Eckart und

Stephan Georg Kahl als Hauptverantwortli-

che, eine der interessantesten Quartiers-

entwicklungen in München vorgestellt. Wo

früher jahrzehntelang Fabrikbetrieb und

danach Partybetrieb herrschte, sollen nun

Wohnungen und Gewerbe entstehen. Diese

Mischnutzung soll alle Lebensbereiche

vereinen: Wohnung, Arbeitsplatz, Einkaufs-

möglichkeiten und Freizeitstätten werden

gut zu Fuß erreichbar sein. Ein lebendiges

Viertel solle entstehen, versprachen bei-

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nImmobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

de Referenten. „Die Phase, dass Künstler

wegziehen, wollen wir künstlich verhindern“,

erklärt Eckart. Kahl verspricht den Erfolg auf

dem Weg „von der Vergangenheit in eine

vielfältige, moderne Zukunft“.

Nachverdichtung

in Städten unumgänglich

In seiner Begrüßung fasste der Präsident

des BFW Bayern Andreas Eisele die Her-

ausforderungen der privaten unternehme-

rischen Immobilienwirtschaft zusammen.

So sei die Nachverdichtung in den Zu-

zugsräumen unumgänglich. „Wir werden

nicht aufhören in Bayern über Spielräume

zur Nachverdichtung in Innenräumen von

Städten und Gemeinden durch Änderun-

gen im Baugesetzbuch zu reden. Und wir

werden weiterhin vereinfachte, schnellere

Genehmigungsverfahren sowie pragma-

tische Lösungen auf kommunaler Ebene

verlangen“, so Eisele. Eine hochkarätig

besetzte Diskussionsrunde zum Bauträger-

vertragsrecht stellte daraufhin die Position

der Branche dar und diskutierte Vorschlä-

ge zur Harmonisierung der Verbraucher-

schutzregelungen. Im Bundesministerium

der Justiz und für Verbraucherschutz

arbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe an

Änderungen im Bauträgervertragsrecht.

Der BFW wird hier die Erfahrungen seiner

Mitglieder einbringen.

Bayerischer Immobilientag

2016 in Vorbereitung

Nur noch ein dreiviertel Jahr und es steht

wieder der Bayerische Immobilientag und

die Mitgliederversammlung 2016 vor der

Tür. Die Vorbereitungen dafür haben bereits

begonnen und so steht schon fest, dass der

BFW Bayern am 3. März 2016 in die Allianz

Arena einlädt. Die Gäste erwartet eine

hochwertige Netzwerkveranstaltung mit

aktuellen Themen. Die Mitgliederversamm-

lung wird am gleichen Tag im regulären

Turnus den Landesvorstand neu wählen.

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Änderungen des Bauträgervertragsrechts

Stellungnahme von Notar Dr. Markus Riemenschneider

Das Bundesministerium der Justiz hat

seit dieser Legislaturperiode nicht nur den

„Verbraucherschutz“ in seine Bezeichnung

aufgenommen, sondern versucht dieses

Thema in den verschiedensten Bereichen

durch Gesetzesänderungen umzusetzen.

In Bezug auf das Bauträgervertragsrecht

tagt nunmehr eine Arbeitsgruppe mit

dem Ziel, vermeintliche Mängel des Bau-

trägervertragsrechts zu korrigieren.

Die gravierendste Änderung wäre die

Umsetzung der Forderung der Verbrau-

cherschützer nach einer insolvenzfesten

Sicherung der Abschlagszahlungen der

Erwerber. Gemäß der derzeitigen Kon-

zeption der Makler- und Bauträgerver-

ordnung tragen die den Bauträger finan-

zierenden Banken als auch die Erwerber

das Risiko einer Bauträgerinsolvenz. Die

Arbeitsgruppe des Deutschen Bauge-

richtstags 2014 fordert nunmehr eine

insolvenzfeste Sicherheit für den Erwerber

in Form einer Bankbürgschaft hinsichtlich

sämtlicher vor Fertigstellung geleisteten

Anzahlungen. Ohne eine solche Sicher-

heit sollte der Bauträger den Erwerbspreis

beziehungsweise Teile hiervon frühestens

bei Besitzübergabe entgegennehmen

dürfen.

Die gesetzgeberische Umsetzung dieser

Forderung würde zu erheblichen Verän-

derungen des Bauträgermarkts führen.

Ein Teil der Bauträger wird eine solche

Bürgschaft von den Banken nicht erhal-

ten, die übrigen Bauträger werden versu-

chen, die damit verbundenen Zusatzkos-

ten auf den Erwerber über den Kaufpreis

abzuwälzen. Neben Zusatzkosten in Form

von Avalprovisionen und Bankgebühren

werden die Bauträger zusätzlich dadurch

belastet, dass die Bürgschaft ganz oder

teilweise auf den dem jeweiligen Bauträ-

ger gewährten Kreditrahmen angerechnet

wird. In Zeiten eines Immobilienbooms,

wie wir ihn derzeit erleben, wird eine

Kompensation dieser Nachteile möglich

sein. Die eigentliche Bewährungsprobe

kommt jedoch in der Phase einer Immo-

bilienrezession. Dann wird sich, wie wir es

bereits erlebt haben, ein Teil der Banken

infolge des Insolvenzrisikos, das sie tragen

müssen, aus der Bauträgerfinanzierung

vollständig zurückziehen und der andere

Teil wird so hohe Anforderungen an die

Bonität und die Höhe der Bauträgersi-

cherheiten stellen, dass sich auf Seiten der

Bauträger eine erhebliche Marktverdrän-

gung ergeben wird. Schließlich wird die

nicht bankenfinanzierte Vorfinanzierung

von Bauträgerobjekten noch mehr an

Bedeutung gewinnen. Die Anbieter wer-

den sich objektabhängig ferner die Frage

stellen, ob eine Entgegennahme von

Teilen des Kaufpreises gegen die Stellung

einer Erwerbersicherheit wirtschaftlich

sinnvoll ist.

Des Weiteren würde diese Änderung

dafür sorgen, dass der Markt nach Aus-

weichmöglichkeiten suchen wird. Es steht

zu befürchten, dass die Bauherren- und

Genossenschaftsmodelle wieder Auftrieb

erhalten. Bei diesen Modellen ist der

Erwerber im Gegensatz zu der mit der

Reform angestrebten Insolvenzsiche-

rung im Regelfall ungeschützt. Denn die

„Erwerber “ sind nunmehr die Bauherren

im Sinne der gesetzlichen Regelungen.

Paradoxerweise verdankt die Makler- und

Bauträgerverordnung ihre Entstehung

dem gesetzgeberischen Willen, die mit

diesen Modellen verbundenen Mängel

des Verbraucherschutzes zu beheben.

Notar Dr. Markus Riemenschneider

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Immobilien Wirtschaft Bayern BFW Bayern

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Immobilien Wirtschaft Bayern Innovationskultur in Bayern

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Innovationskultur

in Bayern

„InnovationsForum“ des BFW Bayern im September 2015

Neuerungen von heute sind schon morgen alltäglich

In der schnelllebigen Zeit von heute ist das Schlagwort der „Innovation“

fast schon zu einem inflationären Begriff geworden. Seien es Entwick-

lungen im wirtschaftlichen, unternehmerischen oder insbesondere im

technischen Bereich: Neuentwicklungen gehören heutzutage regelrecht

zum Tagesgeschehen und prägen Gegenwart und Zukunft gleicherma-

ßen. Denn erfolgreiche Neuentwicklungen von heute sind schon morgen

Selbstverständlichkeiten und ihrerseits wieder die Voraussetzung weiterer

Entwicklungen.

In ihrem aktuellen Schwerpunkt wirft die „Immobilien Wirtschaft Bayern“

einen kleinen Blick in die Zukunft und betrachtet unter anderem die

Zukunftsfähigkeit des Freistaats. Der CSU-Landtagsabgeordnete Markus

Blume nimmt in diesem Zuge Stellung zu einer aktuellen Studie, die Bay-

ern in punkto Innovationsfreudigkeit ein eher durchwachsenes Zeugnis

ausstellt. Als Beispiel einer technischen Entwicklung, die zukünftig großen

Einfluss auf den Bau- und Immobiliensektor haben könnte, wird ein neu

entwickeltes Parksystem vorgestellt, das Autos vollautomatisch per Ro-

boter an ihren angestammten Platz befördert und somit für eine deutlich

effizientere Platznutzung sorgt als konventionelle Parkhäuser. Und schließ-

lich zeigt die Projektvorstellung des neuen Satellitenterminals am Münch-

ner Flughafen, das sich derzeit im Bau befindet, wie moderne Architektur

optische Highlights mit einer optimalen Energieeffizienz verbindet.

Der BFW Bayern verfolgt das Thema Innovationen nicht nur in dieser Aus-

gabe, sondern bietet Mitgliedern auch die Möglichkeit, sich bei ausge-

wählten Informationsveranstaltungen mit den Entwicklungen der Zukunft

auseinanderzusetzten. Nach dem „Innovations-Roundtable“ Mitte April

findet mit dem „InnovationsFORUM“ des BFW Bayern am 24. September

2015 die nächste Veranstaltung zum Thema in der Allianz Arena statt.

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Immobilien Wirtschaft Bayern Innovationskultur in Bayern

„Heute schon an Morgen denken “Interview mit Markus Blume MdL

Eine aktuelle Studie der McKinsey und Company mit dem Titel „Bayern 2025 – Alte Stärke, neuer Mut“ hat die bayerische Wirtschaft

hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit untersucht. Während die klassischen Kennzahlen wie Produktivität, Bruttoinlandsprodukt oder die

Arbeitslosenquote auch laut den Machern der Studie vergleichsweise sehr gute Werte aufweisen, sehen die Perspektiven in Bezug auf

die kurz- und mittelfristige Zukunft Bayerns eher ernüchternd aus. Die Macher der Studie untersuchten die Zukunftsfähigkeit Bayerns vor

dem Hintergrund absehbarer Entwicklungen wie der zunehmenden Digitalisierung, der Automatisierung oder des demografischen Wan-

dels. Auch die Gründerlandschaft (Venture-Capital-Industrie), die Exportquote in aufstrebende Märkte und die Bildungsmobilität im Land

flossen in die Erhebung ein. Im Folgenden Beitrag bezieht der Landtagsabgeordnete Markus Blume (CSU) Stellung zu einigen Aspekten

der Erhebung und erläutert seine Sicht auf die Zukunftsfähigkeit des Freistaats.

Sehr geehrter Herr Blume,

die aktuelle Studie „Bayern 2025 – Alte

Stärke neuer Mut“ der McKinsey und

Company untersucht die Zukunftsfähig-

keit Bayerns und kommt dabei auf ein

eher durchwachsenes Ergebnis. Während

der Ist-Zustand sehr zufriedenstellend

beurteilt wird, wird angezweifelt, ob der

Freistaat nach heutigem Stand auch auf

künftige Entwicklungen wie die zuneh-

mende Digitalisierung, die Vernetzung der

Märkte und Räume oder eine sich verän-

dernde Gesellschaftsstruktur vorbereitet

ist. Wie beurteilen Sie die derzeitige und

zukünftige Perspektive Bayerns?

Blume: Zunächst einmal: Ich kann aus

der Studie keinen Gegensatz herauslesen

zwischen der aktuellen Lage und den

künftigen Perspektiven für Bayern. Ganz

im Gegenteil heißt es dort, dass Bayern die

besten Voraussetzungen habe, um auch

die kommenden Herausforderungen zu

meistern. Unbestritten ist in jedem Fall: Bay-

ern steht blendend da und hat sich über

Jahrzehnte hinweg prächtig entwickelt,

vom einfachen Agrarland zum internatio-

nalen High-Tech-Standort. Bayern hat die

besten Fundamentaldaten der Republik,

Bayern entwickelt sich in allen Landesteilen

und Bayern ist Sehnsuchtsort für vielen

Menschen. Das alles ist nicht nur Vergan-

genheit, das ist auch beste Grundlage für

die Zukunft.

Die Macher der Studie attestie-

ren derzeit stattfindende globale Struktur-

brüche, die sich auch auf die politischen

und wirtschaftlichen Bedingungen in

Bayern auswirken. Empfinden Sie Faktoren

wie eine zunehmende Automatisierung

oder die Alterung der Bevölkerung

beziehungsweise die derzeitige Zunahme

der Zuwanderung nach Bayern eher als

Chance oder als Risiko?

Blume: Ich bin der festen Überzeugung,

dass wir vor einem neuen Zeitalter von

Diskontinuitäten stehen, die den Standort

Deutschland in besonderer Weise berüh-

ren. Neueste Studien bezeichnen die Hälfte

aller Jobs bis zum Jahr 2030 als gefährdet

durch Automatisierung und Digitalisierung.

Und das genau ist der Punkt: Uns geht es

heute in Bayern und Deutschland so gut

wie nie zuvor. Aber gerade wenn man im

Paradies lebt, muss man sich in Acht neh-

men. Der verbreitete Wunsch, dass wir es

etwas gemütlicher angehen lassen können,

so im Sinne einer Art Kachelofenromantik,

das halte ich angesichts dieser geradezu

disruptiven technologischen Entwicklun-

gen für gefährlich. Gerade wenn man

sieht, was mit der Digitalisierung auf uns

zukommt: Die wird alle Spielregeln ver-

ändern. Wir haben jetzt noch die Chance,

uns aus einer Position der Stärke heraus

weiterzuentwickeln und diese Spielregeln

mitzubestimmen. Andernorts, wo nicht so

gut regiert wurde, kann man auf drohende

Strukturbrüche nur noch reagieren. Also:

Chance, wenn wir uns rechtzeitig – also

sofort – darauf einstellen, aber ganz klar

Risiko, wenn wir glauben, dass der Erfolg

der Vergangenheit automatischer Garant

für die Zukunft ist.

Welche Herausforderungen

ergeben sich daraus konkret für die Lan-

despolitik in den nächsten 10 Jahren?

Foto: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

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Immobilien Wirtschaft Bayern Innovationskultur in Bayern

„Heute schon an Morgen denken “Blume: Das, was CSU-Politik für Bayern

immer ausgezeichnet hat: Schon heute

an das Morgen denken. Während andere

Bundesländer im Schuldensumpf stecken,

kann der Freistaat mit gezielten Investiti-

onen das Land zukunftsfest aufstellen. Ich

nenne beispielhaft: Die milliardenschwere

Digitalisierungsoffensive „Bayern Digital“

unter anderem mit dem Zentrum für

Digitalisierung und dem flächendeckenden

Breitbandausbau, um im ganzen Land

Zukunftsimpulse zu geben, die Initiative

„Gründerland Bayern“ mit einer neuen

Generation von Gründerzentren, einem

eigenen Wachstumsfonds und so fort für

neue Dynamik im ganzen Land und die

Heimatstrategie, mit der wir sicherstellen,

dass alle Regionen gleichermaßen Motor

und Wachstumstreiber sind.

McKinsey regt unter anderem

an, dass Bayern im Verlauf der nächsten

zehn Jahre eine nationale wie interna-

tionale Vorreiterrolle im Bereich der

regenerativen und dezentralen Energie-

erzeugung einnehmen könnte. Wie sehen

Sie den Freistaat in diesem Bereich derzeit

aufgestellt und welche Schritte sind in

Richtung „Vorreiterposition“ als nächste

zu gehen?

Blume: Bayern hat seine Hausaufgaben

gemacht, erzeugt heute bereits 35 Pro-

zent des Energiebedarfs aus erneuerbaren

Quellen und liegt beim Ausbau in den

meisten Disziplinen an der Spitze. Wichtig

ist jetzt, dass bundesweit die verschiedenen

Bausteine zusammenpassen. Zentral ist

dazu ein neues Strommarktdesign, damit

Speicher und regional notwendige Ersatz-

kapazitäten in Form von Gaskraftwerken

auch tatsächlich kommen können. Wenn

wir es schaffen, ein „intelligentes Ener-

giesystem“ wirtschaftlich umzusetzen, dann

haben wir einen echten Exportschlager.

Große Veränderungen im

Vergleich zu heute sehen die Macher der

Studie auch in den veränderten Mobili-

tätskonzepten der Zukunft. Welche Her-

ausforderungen kommen aus Ihrer Sicht

diesbezüglich auf die Bayerische Politik

und die Unternehmen im Land zu?

Blume: Vernetzte Mobilität, autonomes

Fahren und die weitere Verkehrszunahme

sind die großen Themen in punkto Mo-

bilität. Bayern steht durch seine großen

Autobauer, die einschlägigen Forschungs-

einrichtungen und verschiedene Modell-

projekte wie die Teststrecke für autonomes

Fahren auf der A9 hier mit an der Spitze

eines umfassenden Ansatzes für „Smart

Traffic“. Politisch müssen wir uns vor allem

um die rechtlichen Rahmenbedingungen

kümmern, damit sie Schritt halten und die

technologische Entwicklung nicht bremsen.

Ich nenne beispielsweise haftungsrechtliche

Fragen beim autonomen Fahren und den

Datenschutz bei der car-to-car-Kommuni-

kation.

Für politische Projekte und Wei-

chenstellungen war die Unterstützung der

Bevölkerung seltener wichtiger als heute.

McKinsey verweist in diesem Zusammen-

hang auf einige geplante Großprojekte,

wie den Bau einer dritten Startbahn am

Flughafen München, den Stromtrassenbau

oder die Bewerbung für die Olympischen

Spiele in Garmisch-Partenkirchen, die am

Widerstand der Bevölkerung gescheitert

sind. Wie kann die Politik die Bürger im

Land motivieren, sich auf Veränderungen

ihres Alltags zugunsten der Zukunftsfähig-

keit Ihres Landes einzulassen?

Blume: Ich würde hier am liebsten mit

Antoine de Saint-Exupery antworten:

„Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann

trommle nicht Männer zusammen um Holz

zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und

die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die

Männer die Sehnsucht nach dem weiten,

endlosen Meer.“ Wir müssen es schaffen,

die großen Zusammenhänge darzustellen,

eine Geschichte zu erzählen, eine Vision

zu vermitteln. Wo wollen wir mit dem Land

hin? Wie wollen wir künftig leben? Das sind

die wirklich großen Fragen, während vieles

an öffentlicher Debatte heute doch eher

vom kleinen Karo geprägt ist. Und dann

muss es uns noch gelingen, Bürgerbeteili-

gung nicht erst am Ende eines jahrelangen

Prozesses in Form einer Ja-/Nein-Entschei-

dung zu ermöglichen, sondern die Bürger

schon am Startpunkt zu Beteiligten und zu

Experten zu machen.

Zur Person

Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss und Gesundheitsausschuss sowie als medienpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion tritt der Landtagsab-geordnete Markus Blume vor allem dafür ein, wichtige Megatrends wie Digi-talisierung, Globalisierung und demografische Entwicklung aufzugreifen und Zukunftsstrategien für den Freistaat Bayern zu entwickeln. Wichtige Schwer-punkte seiner politischen Arbeit sind die Energiewende und die Initiative „Bay-ern digital“ beziehungsweise „Bayern 3.0“. Der Wirtschaftsausschuss im Bayeri-schen Landtag spiegelt außerdem die für die Immobilienwirtschaft relevanten Themen Infrastruktur, Bau, Verkehr und Energie. Innerhalb seiner Partei sitzt er der „Kommission für Programm und Grundsatzfragen“ vor. Sie betreibt die Weiterentwicklung des CSU-Grundsatzprogramms. Als Vorsitzender der Wirt-schaftskommission der CSU setzt er sich für eine starke Wirtschaft ein.

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Selbst parken war gesternInnovative Lösung für neue Parkanlagen

Mit der Entwicklung automatisierter

Parksysteme könnte das Modell eines Park-

hauses, wie es heute landläufig bekannt

ist, über kurz oder lang überholt sein. Das

bayerische Unternehmen Serva Transport

Systems GmbH hat automatisierte Parkan-

lagen entwickelt, in denen ein patentiertes

System mit einem Roboter das Parken

von PKW übernimmt und es somit schnell,

einfach und sicher macht. Zudem lassen

sich Platzkapazitäten mit Hilfe des Systems

deutlich effizienter nutzen. Geeignet ist das

System für Parkanlagen unterschiedlichster

Art – schon heute wird ein Premium-Park-

haus am Düsseldorfer Flughafen mit dem

System betrieben.

Die Ursprünge für dieses innovative System

liegen in einer alten Bootshalle in Ober-

bayern: Zwei junge Ingenieure und ein

Architekt – Rupert Koch, Leopold Meirer

und Cary Bellaflor – hatten im Jahr 2010 die

Idee, Parken mit einem Roboter leichter zu

machen. Statt mit immer größer werdenden

Autos umständlich in engen, verwinkelten

Parkhäusern zu manövrieren, sollte das

künftig eine Art Gabelstapler überneh-

men – gesteuert mit Lasern und über eine

spezielle Software. So entstand das ganz

besondere Parksystem der Serva Transport

Systems unter dem Motto „Wir parken für

Sie“. Geschäftsführer Rupert Koch nennt

als wichtigste Unterscheidungsmerkmale

zu anderen Systemen: „Unser Roboter

RAY benötigt keine Schienen oder andere

Einbauten. Er fährt individuelle Routen auf

engstem Raum und ist damit schnell und

einfach in neue wie alte Gebäude einzupas-

sen. Dadurch, dass unsere Roboter unab-

hängig voneinander agieren, ist das System

sehr ausfallsicher. Selbst, wenn ein Roboter

nicht fährt, kann einer der anderen seine

Aufgaben übernehmen. Und unsere Nutzer

schätzen besonders, dass sich das System

für sie mit dem Smartphone steuern lässt.

Man kann seinen Wagen also schon einmal

vorfahren lassen, während man sich auf den

Weg zur Parkgarage macht.“

Doch nicht nur für Autofahrer ist das Sys-

tem von Vorteil, sondern zum Beispiel auch

für die Immobilienwirtschaft: „Besonders

interessant ist das System für Parkgaragen

in Neubauten. Denn das Bauvolumen lässt

sich mit RAY deutlich reduzieren – bis zu 60

Prozent mehr Autos können wir mit unse-

rem System auf gleicher Fläche unterbrin-

gen. Zudem sind die Autos sicher verwahrt.

Dadurch dass die PKW in einer Schleuse an

unsere Roboter übergeben werden, kommt

niemand an die geparkten Autos heran.

Ein entscheidendes Argument gerade für

teure PKW. Nicht zuletzt bieten die hellen

und großzügigen Übergabestationen viel

Komfort für die Nutzer. Hässliche Rampen

zur Parkgarage oder umständliche Du-

Immobilien Wirtschaft Bayern Innovationskultur in Bayern

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plex-Lösungen entfallen. Denn wir können

die Übergabestation an einer beliebigen

Stelle installieren. Das eigentliche Parken

übernehmen von dort aus dann unsere

Roboter, hochflexible fahrerlose Transport-

fahrzeuge“, so Koch.

Die innovative Entwicklung des jungen Un-

ternehmens wird seit Juni 2014 am Flugha-

fen Düsseldorf in einem Premium-Parkhaus

eingesetzt. „Besonders beliebt ist unser

System bei Vielfliegern, die meist mehrfach

pro Woche die Möglichkeit nutzen, nah

am Terminal zu parken – ohne langwierige

Parkplatzsuche oder mühsames Rangieren“,

berichtet Koch.

In diesem Jahr folgte eine Zusammenar-

beit mit Volkswagen, die die Idee von RAY

weiter perfektioniert: PKW von Volkswagen

kommunizieren beim Parkvorgang direkt

mit RAY. So werden Sicherheitsabfragen, die

bisher am Check-in-Terminal gestellt wur-

den, schon im Vorfeld geklärt – via Blue-

tooth zwischen Auto und Roboter. So wird

das Parken für die Fahrer noch komfortab-

ler. Künftig sollen Volkswagen serienmäßig

mit der neuen Technologie ausgestattet

werden; zusätzliche Angebote sind denk-

bar, wie die Kommunikation zwischen Navi

und Parksystem bereits bei der Anfahrt zur

Parkanlage.

Sehr erfolgreich läuft seit diesem Jahr auch

eine Kooperation mit Audi in Ingolstadt.

Serva wird hier im PKW-Zwischenlager

eingesetzt und hilft, Kosten, Zeit und Wege

einzusparen sowie die Arbeitsbedingungen

für die Logistik-Mitarbeiter zu verbessern.

Weitere Kooperationen und Projekte

In automatisierten Parkanlagen übernimmt ein pa-

tentiertes System mit einem Roboter das Einparken:

Das reduziert das Risiko eines Blechschadens und

macht eine äußerst effiziente Raumnutzung möglich.

(Foto: Serva Transport Systems GmbH)

Baukostenvergleich (100 Stellplätze)

Konventionelles Parkhaus

RAY Parkhaus

Einsparung RAY vs. Konventionell (abs.)

Einsparung RAY vs. Konventionell (%)

Benötigte Stellplätze

m2 pro Stellplatz

Benötigte Fläche (BGF) m2

100

35

3500

100

22

2200

13

1300

37 %

37 %

Kosten Bauwerk (BGF) pro m2

Kosten TGA (BGF) pro m2

Errichtungskosten

620 €

168 €

2.757.220 €

460 €

69 €

1.163.232 €

161 €

98 €

1.593.988 €

26 %

59 %

58 %

Kosten RAY System 1.000.000 €

Gesamtkosten

Kosten / Stellplatz

2.757.220 €

27.572 €

2.163.232 €

21.632 €

593.988 €

5.940 €

22 %

22%

Kostenvergleich konventionelles Parken und automatisiertes Parksystem

Immobilien Wirtschaft Bayern Innovationskultur in Bayern

stehen an oder sind in Planung, wie etwa

ein Lager für Oldtimer oder ein Lager für

abgeschleppte Autos. Wie gut die Idee war

und ist, zeigt übrigens nicht zuletzt, dass

Serva Transports Systems 2013 ins Finale

des renommierten Deutschen Gründer-

preises gekommen ist. Unterstützt wurde

und wird Serva Transport Systems von der

Chiemgauer Unternehmerfamilie Meltl.

Weitere Informationen zum Thema finden

Interessierte auf der Unternehmensseite

www.serva-ts.com.

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Ein Satellit für die Landeshauptstadt Energieeffizientes Terminal am Münchner Flughafen im Bau

Nachdem das Terminal 2 (T2) am Flug-

hafen München seine Kapazitätsgrenze

von 25 Millionen Passagieren pro Jahr

überschritten hat, wird derzeit zur Erwei-

terung der Kapazität und Verbesserung

der Servicequalität ein neues Satelliten-

terminal, ebenfalls in Joint Venture von

FMG und Deutsche Lufthansa, mit einer

Abfertigungskapazität von 11 Millionen

Passagieren gebaut. Das Architekturbüro

Koch und Partner setzte sich 2008 in ei-

nem mehrstufigen Wettbewerbsverfahren

durch und wurde als Generalplaner mit

der Planung beauftragt. Die Baumaßnah-

men begannen bereits im Mai 2012 und

werden zum Ende dieses Jahres abge-

schlossen.

Das neue Satellitengebäude soll flexibel

nutzbar sein und die Möglichkeit einer

Erweiterung zulassen. In der ersten Aus-

baustufe wird zunächst die Gepäcksor-

tierhalle auf dem östlichen Vorfeld linear

erweitert und aufgestockt. Zu einem

späteren Zeitpunkt kann ein zweiter

Bauabschnitt nach Osten ergänzt wer-

den. Hierbei handelt es sich nicht um

ein neues Terminal, sondern um eine

Ergänzung des Terminals 2, ohne ei-

gene landseitige Anbindung. Check-In,

Sicherheitskontrollen beziehungsweise

Gepäckausgabe verbleiben für den

Satelliten im Terminal 2. Ein führerloses

Personentransportsystem verbindet T2

und Satellit. Die Tunnelbauwerke und die

Bahnhöfe hierfür wurden bereits beim

Bau des T2 im Rohbau errichtet.

Die Zugehörigkeit zum T2 und die Wie-

dererkennung sind oberste Gestaltungs-

prinzipien. Großzügige, klar strukturier-

te, lichtdurchflutete Räume sowie helle

Materialien und Farben werden auch im

Satelliten für eine gute Orientierung sor-

gen. Dem Passagier soll wie im T2 ne-

ben neuen Lounges ein umfangreiches

Shopping- und Gastronomieangebot zur

Verfügung stehen. Der Marktplatz in der

zentralen Mitte bietet über drei Etagen

den freien Blick auf das Vorfeld.

Vorfeldtower im

Satelliten integriert

Der bestehende Vorfeldtower wird in

den Satelliten integriert und stellt das

optische Zentrum dar. Er wird von drei

Passagierebenen, Lufträumen, Läden und

Gastro-Einrichtungen umgeben und ist

sowohl als signifikanter Mittelpunkt als

Immobilien Wirtschaft Bayern Innovationskultur in Bayern

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auch Meeting Point konzipiert. Eingefasst

wird der Tower von einer leichtgespann-

ten Dachkonstruktion. Das Tageslicht wird

mit textilen Lichtsegeln in ähnlicher Weise

genutzt, wie in der Halle des T2. Die

Piers bieten mit ihrer räumlichen Groß-

zügigkeit, hellen Gestaltung, bequemen

Sitzmöglichkeiten und Gastronomieein-

richtungen eine hohe Aufenthaltsqualität.

Die Verkehrs- und Treppenräume,

in denen sich die Passagiere zu Fuß,

mit Aufzug oder Rolltreppe bewegen

werden, bieten attraktive Blicke zum

Satelliten sowie zum T2, und geben

somit Orientierung. Das T2 und den

Satellit verbindende neue unterirdische

Personentransportsystem pendelt zwi-

schen zwei Bahnhöfen. Die Wege, die

die Passagiere vom Bahnsteig zu den

Passagierebenen mit bis zu 30 Metern

Höhenunterschied per Rolltreppe in den

Bahnhofshallen durchqueren, werden

atemberaubend sein.

Begehbare Klimafassade

Der Weg des Passagiers zum Flugzeug

erfolgt zwischen den drei Passagierebe-

nen und der Fluggastbrücke innerhalb

einer 4,5 Meter breiten Klimafassade.

Dieser spektakuläre Raum vor dem

Fliegen (siehe Abbildung) befindet sich

auf beiden Seiten des Piers und hat zwei

Funktionen: Neben dem Führen des

Passagiers in die verschiedenen Ebenen

zu den eingeschossigen Fluggastbrücken,

dient sie als klimatischer Pufferbereich zur

Energieeinsparung. Diese Klimafassade

bietet eine optimale Orientierung, kurze

Wege, besten Komfort und eine hohe

räumliche Qualität.

Ausgereiftes

energetisches Konzept

Für das neue Satellitengebäude wurde

ein ausgereiftes energetisches Konzept

entwickelt. Dabei hat ein minimierter

Energiehaushalt für den Strom-, Wärme-

und Kältebedarf des Satelliten oberste

Priorität in allen Planungsphasen. Die

Vorgabe, den CO2-Ausstoß gegenüber

den Terminals 1 und 2 um zirka 40 Pro-

zent zu reduzieren, wurde in der Planung

des Satelliten von Anfang an berück-

sichtigt. Die begehbare Klimafassade

dient dabei als Klimapuffer zwischen Pier

und Außenbereich mit einer natürlichen

Lüftung über Lüftungsklappen. In der

Klimafassade und den Fluggastbrücken

kommt zur Erhöhung der Speichermas-

sen und zur Verbesserung des thermi-

schen Komforts sogenanntes PCM (Phase

Change Material) zum Einsatz.

Zudem erfolgt eine energetische Opti-

mierung der Gebäudehülle. Die Fassade

ist mit einer hochselektiven Sonnen-

schutzbeschichtung versehen. Die

Dämmstandards der opaken Bauteile

sind so ausgelegt, dass die Anforderun-

gen der EnEV 2009 an das Referenz-

gebäude um etwa 30 Prozent unter-

schritten werden. An der Ostfassade des

Zentralbereichs ist eine Dreischeiben-

verglasung angebracht. Die Oberflächen

sind zur Verbesserung der Tageslicht-

versorgung hell gehalten. Durch eine

optimierte Anordnung und Auswahl der

Leuchten erfolgt zudem eine weitere Re-

duzierung der installierten Beleuchtungs-

leistung. Im Lounge- und Bürobereich ist

ein außenliegender beweglicher Sonnen-

schutz angebracht. Dieser gewährleistet

auch an bedeckten Tagen eine optimale

Versorgung mit Tageslicht. Im Zentralbe-

reich erfolgt eine Kühlenergieeinsparung

durch die vorhandene Dachüberhöhung,

in der sich ein Wärmepolster bildet.

Dieses wird über eine mechanische

Lüftung abgesaugt. Die gesamte Ener-

gieversorgung des Satelliten erfolgt über

die vorhandene Fernwärme- und -kälte-

versorgung des Flughafens. Hier wird die

benötigte Energie mit Kraft-Wärme-Käl-

te-Kopplung erzeugt. Zusätzlich erfolgt

die Heizung und Kühlung des Gebäudes

zu großen Teilen über Flächenheizsys-

teme. Auch die Warmwasserbereitung

erfolgt über Fernwärme.

Dem Ressourcen schonenden Einsatz

von Primärenergie beim Betrieb des Ge-

bäudes wird sowohl aus ökonomischen

wie auch aus ökologischen Gründen eine

herausragende Rolle beigemessen. Da-

bei werden regenerative und innovative

Energiesysteme in die Gebäudekonzepti-

on beziehungsweise in das Gesamtener-

giekonzept integriert.

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Immobilien Wirtschaft Bayern Innovationskultur in Bayern

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Die Erbschaftsteuerreform

und die Immobilienwirtschaft

Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Karl-Georg Loritz, Bayreuth

Bei der Erbschaftsteuerreform des Jah-

res 2005 wurde die Immobilienwirtschaft

nicht etwa vergessen, sondern schlichtweg

geopfert. Das bis dahin geltende Recht

bewertete die Immobilien, ungeachtet, ob

sie Teil des Privat- oder Betriebsvermögens

waren, bekanntlich sehr großzügig, was das

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) damals

beanstandete. Der Gesetzgeber begünstigt

im (noch) geltenden Erbschaftsteuergesetz

(ErbStG) die Erben gewerblicher, land- und

forstwirtschaftlicher Betriebe und Unter-

nehmen sowie von Freiberuflerpraxen.

Dritten zur Nutzung überlassene Immobilien

gehören grundsätzlich zum Verwaltungsver-

mögen und nur bei abschließend im Gesetz

geregelten Ausnahmen sind sie begünsti-

gungsfähiges Vermögen, so zum Beispiel

Wohnungsunternehmen gemäß § 13b Abs.

2 Nr. 1d ErbStG. Unternehmen, die in einem

unternehmerischen Umfang Büroimmobilien

oder der sonstigen gewerblichen Nutzung

dienende Immobilien wie Hotels oder Logis-

tikimmobilien vermieten oder verpachten,

sind mit hohen Erbschaftsteuern belastet.

Vor allem werden die Werte gerade auch

für Wohnimmobilien zum Teil unrealistisch

hoch angesetzt. Es gibt in § 13 c ErbStG eine

Regelung auf minimalstem Niveau, in der

der anzusetzende Wert von Wohnzwecken

dienenden vermieteten Immobilien außer-

halb von Betriebsvermögen auf 90 Prozent

reduziert wird.

Verfassungswidrige

Benachteiligung der Immobilien-

Vermietungsunternehmen im

geltenden Recht

Diese Benachteiligung der Immobilienunter-

nehmer gegenüber sonstigen Unternehmen

im geltenden Recht ist meines Erachtens

Da das Bundesverfassungsgericht Ende des vergangenen Jahres schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert hatte,

muss die Gesetzgebung in Sachen der Erbschaftsteuer überarbeitet werden. Anfang Juni hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ei-

nen Referentenentwurf zur Novellierung des Gesetzes vorgelegt, der insbesondere seitens der Immobilienwirtschaft auf scharfe Kritik stößt.

Auch der BFW Bayern übt im Interesse seiner Mitglieder harsche Kritik am vorgelegten Gesetzesentwurf. Im folgenden Beitrag kommentiert

Prof. Dr. Karl-Georg Loritz, Bayreuth, die rechtlichen Bedenken, die gegen das Vorhaben des Finanzministers ins Feld geführt werden.

Immobilien Wirtschaft Bayern Die Erbschaftsteuerreform

Der BFW Bayern hat einen Gesprächskreis gegründet, um den Prozess der Erbschaftsteuerreform aktiv zu begleiten. Dem Gesprächs-

kreis gehören an (von links): Andreas Sieber, Prof. Dr. Matthias Ottmann, Prof. Dr. Karl-Georg Loritz, Dr. Lothar Koniarski, Martin Pickert

und Dr. Thomas Geppert.

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verfassungswidrig. Das BVerfG hat diesen

Ansatz aber in seiner Entscheidung vom

17. Dezember 2014 nicht aufgegriffen. Es

hat sich bekanntlich darauf beschränkt, die

Freistellung der Unternehmen mit bis zu 20

Mitarbeitern von der Lohnsummenregelung,

die zu großzügige Freistellung von Verwal-

tungsvermögen und die voraussetzungslose

Gleichstellung der Großunternehmen mit

anderen Unternehmen für verfassungswidrig

zu erklären. Das bedeutet freilich nicht, dass

nicht auch die Benachteiligung von Immobi-

lienunternehmen, auch wenn sie im We-

sentlichen die Vermietung als Bestandshalter

betreiben, verfassungswidrig wäre.

Der neue Ansatz

im Referentenentwurf des BMF

Der Referentenentwurf des BMF (RefE) wählt

beim begünstigungsfähigen unternehme-

rischen Vermögen einen neuen Ansatz.

Zwar bleibt es dabei, dass dieses enumerativ

aufgezählt wird (§ 13 b Abs. 1 ErbStG). Doch

sollen künftig zum tatsächlich begünstigten

Vermögen nur noch die Teile des begüns-

tigungsfähigen Vermögens eines Betriebs

gehören, die zum Zeitpunkt der Steuerent-

stehung jeweils überwiegend einer land-

und forstwirtschaftlichen, einer gewerblichen

oder einer freiberuflichen Tätigkeit als Haupt-

zweck dienen. „Nicht dem Hauptzweck“

– so der RefE – „dienen diejenigen Teile

des begünstigungsfähigen Vermögens, die

ohne die eigentliche betriebliche Tätigkeit zu

beeinträchtigen, aus dem Betriebsvermögen

herausgelöst werden können.“

Unklarheiten bezüglich

bestandshaltender Immobilien-

unternehmen

Der Wortlaut des RefE wirft auch für die

Immobilienwirtschaft mehr Fragen auf als er

beantwortet und auch die Entwurfsbegrün-

dung führt nicht zu einer Klarheit. In der Be-

gründung heißt es nämlich, das begünstigte

Vermögen müsse seinem Hauptzweck nach

einer originären gewerblichen, freiberufli-

chen oder land- und forstwirtschaftlichen

Tätigkeit dienen. Was bedeutet originär?

Der Gesetzgeber hat bei seiner Aufzählung

im Bereich des Grundvermögens und der

Beteiligungen Beispiele gewählt, bei denen

die Abgrenzung auf den ersten Blick klar

oder zumindest plausibel erscheint. Aber für

die Immobilienwirtschaft stellt sich hier ein

besonderes Problem. Originär gewerblich

sind sicher die Unternehmen, die Grundstü-

cke entwickeln und vermarkten und damit

zum Beispiel gewerblichen Immobilienhan-

del oder gewerbliche Projektentwicklung

betreiben.

Höchst problematisch ist der RefE für

bestandshaltende Immobilienunternehmen.

Manche Gesellschaften haben Wohnungs-

bestände von einigen Hundert oder gar

über 1.000 bis hin zu mehreren tausend

Wohnungen im dauerhaften Bestand und

vermieten sie. Das geschieht zum Teil mit

einer relativ kleinen Belegschaft und zum Teil

mit einer solchen von mehreren Dutzend

Mitarbeitern. Die laufenden Renovierungs-

und die Investitionstätigkeiten werden zum

Teil mit fremden und zum Teil mit eigenen

Mitarbeitern durchgeführt. Allein vor dem

Hintergrund des Volumens kann kein Zweifel

bestehen, dass bei vernünftiger wirtschaft-

licher Betrachtung eine unternehmerische

Tätigkeit im Sinne der erbschaftsteuerlichen

Vorschriften vorliegt. Solche Unternehmens-

vermögen sind bezüglich der erbschaft-

steuerlichen Verschonung den anderen

(begünstigten) Unternehmensvermögen

schon aus verfassungsrechtlichen Gründen

gleichzustellen. Einkommensteuerrechtliche

Unterschiede sind für das Erbschaftsteuer-

recht nicht tragfähig; schon gar nicht stellen

sie verfassungsrechtlich hinreichende Diffe-

renzierungsgründe dar, die eine Benachteili-

gung rechtfertigen könnten. Sogar wenn in

der heutigen Zeit natürliche Personen oder

Unternehmen einige Dutzend Wohnungen

im Privatvermögen halten, ist der damit ver-

bundene Aufwand erbschaftsteuerlich einer

unternehmerischen Tätigkeit gleichzusetzen.

Das gilt auch und erst recht bei Einkauf-

scentren, Bürohäusern, Logistikimmobilien,

Immobilien Wirtschaft Bayern Die Erbschaftsteuerreform

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Hotels und sonstigen der gewerblichen

Nutzung dienenden Immobilien im Bestand.

Nach dem Wortlaut des RefE gehören nur

diejenigen Teile des begünstigungsfähigen

Vermögens – in der für die Immobilienwirt-

schaft in Betracht kommenden Variante –

zum begünstigten Vermögen, die überwie-

gend einer Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs.

1 S. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 EStG als

Hauptzweck dienen. Die Begründung des

RefE spricht von „originärer gewerblicher

Tätigkeit“. Da der Gesetzeswortlaut des

RefE § 15 Abs. 3 EStG, also die gewerblich

geprägten Unternehmen, ausdrücklich

nicht miteinbezieht, liegt es nahe, dass

bestandshaltende Immobilienunternehmer

die Verschonung nicht erhalten würden.

Dazu steht freilich im Widerspruch, dass

in der Begründung auch die Verpachtung

von Betrieben erwähnt wird. Ferner wer-

den das Bank- und Versicherungsgewerbe,

Wohnungsunternehmer und Kunsthändler

genannt. Im nachfolgenden Text werden bei

den Beispielen verschiedene Grundstücks-

verpachtungen einbezogen. Dies könnte

darauf hindeuten, dass bei eigener originä-

rer gewerblicher Tätigkeit des Unternehmens

die Vermietung und Verpachtung von

Grundstücken, die dem Hauptzweck des Be-

triebs dient, dann zu begünstigungsfähigem

Vermögen führt. Nachvollziehbar wäre eine

solche Differenzierung allerdings nicht.

Verfassungswidrigkeit

der geplanten Neuregelung

Dass eine so wichtige Branche, wie die

Immobilienwirtschaft, die immerhin zirka

2 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland

schafft, schon bei der letzten Reform

benachteiligt wurde, ist nicht hinnehmbar.

Heute, wo die von Fachleuten vor Jah-

ren prognostizierte Wohnungsnot in den

Ballungsgebieten, allen voran in Städten wie

München, dramatische Ausmaße annimmt,

sollte dem Gesetzgeber spätestens bewusst

sein, welchen hohen gesellschaftspolitischen

Beitrag gerade Wohnungsvermietungsun-

ternehmen leisten. Jedem Brancheninsider

ist bekannt, dass private Wohnungsbe-

standshalter seit Jahrzehnten Wohnungen

vor allem auch in den Großstädten oft

deutlich unter den erzielbaren Marktmieten

vermieten und auch Sozialwohnungen zur

Verfügung stellen und sehr gut instand hal-

ten. Da zwei Drittel des Wohnungsbestands

in Deutschland inzwischen als Altbaubestand

gelten, bedarf es eines Sanierungsaufwands

in der Höhe von vielen Milliarden Euro. Auch

darum kann gerade diese Branche keine

hohen Erbschaftsteuerlasten tragen. Glei-

ches gilt für Vermieter und Verpächter von

Gewerbeimmobilien.

Angesichts der Fakten ist meines Erachtens

eine gesetzliche Neuregelung verfassungs-

widrig, die die vom Bundesverfassungsge-

richt in seinem Urteil vom 17. Dezember

2014 geforderte stringente Konsequenz

und das daraus resultierende Verbot der

nicht hinreichend sachlich gerechtfertigten

Differenzierung zwischen begünstigtem und

nicht begünstigtem Vermögen, nicht beach-

tet. Eine so eklatante Benachteiligung einer

ganzen Branche (der bestandhaltenden Im-

mobilienunternehmer) ist verfassungswidrig.

Auch deshalb bedarf der BMF-Entwurf einer

grundlegenden Nachbesserung.

Unzureichende Regelung

für große Unternehmen

Völlig unzureichend ist auch die Regelung

für große Unternehmen. Vor allem das

zwingend erforderliche Kriterium, das bei

einem Wert des begünstigten Vermögens

von 20 bis 40 Millionen Euro der Gesell-

schaftsvertrag beziehungsweise die Satzung

Entnahmen oder Ausschüttungen nahezu

vollständig beschränken muss, ist für die

meisten Unternehmen faktisch nicht trag-

bar. Für börsennotierte Unternehmen ist es

unerfüllbar. Schon weil hier ohne tragfähigen

Sachgrund börsennotierte Unternehmen

benachteiligt werden, ist die Regelung

verfassungswidrig. Auch werden Erben, die

nicht aktiv im Unternehmen tätig sind und

somit kein Gehalt als Geschäftsführer oder

Angestellte beziehen, kaum bereit sein,

begünstigungsfähiges Vermögen zu über-

nehmen, für das sie 30 Jahre lang so gut

wie keine Ausschüttungen erhalten. Diese

Regelung ist auch unverhältnismäßig, weil

sie zur Erreichung des Zwecks, die Erben

zum Behalten des Unternehmens und damit

zum Erhalt der Arbeitsplätze zu bewe-

gen, weder geeignet noch erforderlich ist.

Eine Regelung, die zum Verkauf geradezu

zwingt, erreicht das Gegenteil des Behaltens

der vererbten beziehungsweise geschenkten

Anteile. Bei Anteilen an Personengesellschaf-

ten würde den Erben mitunter sogar der

finanzielle Ruin drohen, weil sie bekanntlich

wegen des steuerlichen Transparenzprinzips

die Erträge versteuern müssten, ohne die

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entsprechenden Ausschüttungen zu bekom-

men, um die Steuern zu bezahlen.

Völlig untauglich sind die Reformvorschläge

für große Unternehmen. Das gilt für den auf

Antrag zu gewährenden, sich verringernden

Verschonungsabschlag um 1,5 Prozent pro

volle 1,5 Millionen Euro, um die der Wert

des begünstigten Vermögens den Betrag

von 20 Millionen Euro übersteigt. Auch der

für Unternehmen mit einem Wert von mehr

als 110 Millionen Euro künftig auf Antrag zu

gewährende Verschonungsabschlag von

25 Prozent bei der Regelverschonung und

von 40 Prozent bei der Verschonungsoption

führt zu einer in vielen Fällen nicht bezahl-

baren Steuerlast. Das gilt erst recht für die

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durch die geplante mögliche Steuerermäßi-

gung vorgesehene Verschonungsbedarfs-

prüfung. Die insbesondere derzeitig viel

zu hohe Bewertung von Immobilien führt

zusätzlich zu einer zu hohen Steuerlast.

Abschließende

Gesamtwürdigung

Insgesamt ist der Entwurf des BMF aus

der Sicht von Immobilienunternehmen

dringend nachbesserungsbedürftig, in der

heutigen Form ist er aus den dargelegten

und weiteren Gründen meines Erachtens

in wesentlichen Teilen verfassungswidrig.

Der BMF macht den Fehler, die Vorgaben

des BVerfG mit möglichst kleinen Verän-

derungen erfüllen zu wollen. Das Urteil

des BVerfG ist freilich, wie insbesondere

aus dem abweichenden Votum der drei

Senatsmitglieder ersichtlich ist, vermutlich

aufgrund eines Kompromisses im Senat

entstanden. Das BVerfG ist nun einmal

ein auch nach parteipolitischem Proporz

zusammengesetztes Gericht. Ein solches

kompromissbehaftetes Urteil auf minima-

ler Basis umzusetzen, bringt bei einem so

gravierenden Vorhaben die Gefahr einer

erneuten Verfassungswidrigkeit. Es bedarf

eines grundlegenden Neuansatzes. Ziel der

Begünstigung im Erbschaftsteuerrecht muss

die Erhaltung der einzigartigen deutschen

Unternehmens- und Unternehmerlandschaft

sein. Dazu gehören die Immobilienunter-

nehmen, ungeachtet, ob sie bestandshal-

tender Art oder Entwicklungs- und Bauträ-

gerunternehmen sind, in besonderer Weise.

Die derzeitige Regelung lässt bei den für

die Immobilienwirtschaft zentralen Fragen

vieles im Unklaren und klammert dabei die

Arbeitsplatzeffekte dieser Branche völlig aus

– das ist nicht akzeptabel.

Univ.-Prof. Dr. Karl-Georg Loritz, Bayreuth

Immobilien Wirtschaft Bayern Die Erbschaftsteuerreform

In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Loritz

(rechts) setzt sich der BFW Bayern dafür

ein, die erbschaftsteuerliche Ungleichbe-

handlung der Immobilienbranche im Ver-

gleich zu anderen Branchen wie beispiels-

weise Autovermietungen zu beheben.

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Die wahren Kostentreiber in der Wohnungswirtschaft

Zusätzliche Gestehungskosten im Überblick

Immer mehr Wohnraum wird benötigt,

immer teurer werden die Baukosten: Vor

allem in Ballungsgebieten wie München

herrscht Mangel. Doch genau in diesen

Regionen steigen die Baukosten

viel schneller als die Baupreise.

Dabei sind es verschiedene

Faktoren, die die Baukosten

gemeinsam in die Höhe treiben.

Die Studie „Kostentreiber für den Woh-

nungsbau“ der Arbeitsgemeinschaft für

zeitgemäßes Bauen hat die Einflussfak-

toren und Problemfelder analysiert, die

die Kostenentwicklung von Wohnraum in

Deutschland beeinflussen. Die Macher

der Studie empfehlen eine Neuausrich-

tung im Wohnungsbau und die gezielte

Reduzierung der ermittelten Kostentreiber,

um die Rahmenbedingungen für den

deutschen Wohnungsbau zu verbessern

und somit die allgemeine Investitionsbereit-

schaft in Wohnraum wieder anzukurbeln.

Aufgrund des negativen Entwicklungs-

trends im Wohnungsbau entstehen zahl-

reiche Probleme. Für finanziell schwächer

gestellte Familien ist Wohnraum in gefrag-

ten Ballungsgebieten schon heute kaum

mehr bezahlbar. Durch die wirtschaftli-

che Verdrängung insbesondere aus den

Stadtzentren ist die soziale Durchmischung

vielerorts bereits in Schieflage geraten. Im

Gegenzug bilden sich zunehmend soziale

Brennpunkte im Umfeld der Ballungsregi-

onen, da wirtschaftlich schwächer gestellte

Familien regelrecht dazu gezwungen sind,

in Bereiche mit bezahlbaren Wohnpreisen

abzuwandern.

Gesetzliche Verordnungen

machen Bauen teuer

Politische Maßnahmen wie die Miet-

preisbremse oder das Bestellerprinzip,

die jüngst von der Bundesregierung

verabschiedet wurden, werden an die-

ser Problematik nichts ändern, denn sie

bekämpfen lediglich Symptome, anstatt

den Ursachen für die gestiegenen Preise

– insbesondere im Bau-, aber auch im

Bewirtschaftungssegment – entgegenzu-

wirken. Die wirklichen Kostentreiber der

Immobilienbranche sind hingegen eben-

falls politisch verursacht. So werden die

Baukosten im Wohnsegment laut der ak-

tuellen Studie in erster Linie durch stetige

gesetzliche Verschärfungen in die Höhe

getrieben. Und dazu zählen keineswegs

nur die regelmäßigen Novellierungen der

Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie

das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

Hinzu kommen auch zahlreiche weitere

ordnungsrechtliche Vorgaben, die in den

vergangenen Jahrzehnten verschärft

wurden. Wer jetzt baut, muss unter

anderem auf Standsicherheit, Brand- und

Schallschutz, Barrierefreiheit und Schnee-,

Sturm- und Erdbebensicherheit achten,

das alles schlägt sowohl in der Planung

als auch beim Bau zu Buche. Auch die

Steuer- und Gebührensätze sind von

Bund und Ländern in den letzten Jahren

kontinuierlich erhöht worden. Gleichzeitig

wurden die Abschreibungsmöglichkeiten

verschlechtert. Auch auf kommunaler

Foto: iStockphoto

Immobilien Wirtschaft Bayern Aktuelles aus der Immobilienbranche

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Ebene gab es in den letzten Jahren neue Auflagen: Regenera-

tive Energien, Stellplatzanzahl, Dachbegrünung und so weiter,

erfordern ebenfalls einen monetären Mehraufwand. Zu den

erhöhten Baulandkosten, vor allem in Ballungsgebieten, kom-

men steigende Qualitätsansprüche der zukünftigen Bewohner

hinzu. Durch das komplexe Gefüge der genannten Gesetze,

Normen und weiteren Bestimmungen, ist es insbesondere für

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schwer, das baurecht-

liche Management auf dem Stand der Zeit zu halten. Dadurch

könnten KMU in diesem Segment heute keine nennenswerten

Skaleneffekte mehr erzielen, so die Studie.

Investitionsbereitschaft muss gestärkt werden

Durch diesen negativen Entwicklungstrend besteht folglich ein

erhöhter Investitionsbedarf. Allerdings ist die Investitionsbe-

reitschaft durch den in den letzten Jahren extrem gestiegenen

Mehraufwand entsprechend gesunken. Diese Investitionsbe-

reitschaft kann nur gefördert werden, wenn genannte Kos-

tentreiber reduziert werden können. Nur durch verschiedene

Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Kostenfaktoren

könne dies gelingen, so das Ergebnis der Studie.

Die Politik müsse in diesem Zuge ein neues Bewusstsein für

die wirtschaftliche Bedeutung des Wohnungsbaus entwickeln.

Technische Regeln und Forderungen müssten vor diesem

Hintergrund überprüft werden. „Die allgemeinen Standards für

den Wohnungsbau benötigen eine Überarbeitung und neue

Bewertung“, so die Experten. Zudem müssten stetige Novellie-

rungen und Verschärfungen von Gesetzen, Normen und Ver-

ordnungen beendet werden. Dadurch wäre es auch für KMU

wieder möglich, einen Überblick über die baurechtliche Büro-

kratie zu gewinnen und wieder Skaleneffekte zu erzielen. Bei

der Normung solcher Bestimmungen sollten die tatsächlichen,

praktischen Regeln als Orientierung dienen, anstatt ausschließ-

lich den aktuellen Stand der Technik im Blick zu haben.

Insbesondere sollten steuerliche Abschreibungen im Bereich

des Wohnungsbaus verbessert werden. Um auch den sozia-

len Wohnungsbau anzukurbeln, müssten hier andere Regeln

bezüglich möglicher Abschreibungen gelten, als in den übri-

gen Baubereichen. Ebenso müsse ein Weg gefunden werden,

wie Bauland günstiger angeboten werden kann, damit Bau-

vorhaben mit sozialem Hintergrund nicht schon am Bauplatz

scheitern.

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Anspruchsvolle Immobilien- und Quartiersentwicklung aus dem Münchner Mittelstand

BHB Bauträger GmbH Bayern

Ein urbanes und belebtes Stadtteilzent-

rum für Neuperlachs 100.000 Einwohner.

Selbst für Münchner Verhältnisse ist das

eine große Aufgabe. Das von der Landes-

hauptstadt München zusammen mit der

BHB Bauträger GmbH Bayern entwickelte

Quartier wird insgesamt mehr als 80.000

Quadratmeter Geschossfläche umfassen.

Im Südosten der Stadt soll hier eine „Neue

Mitte“ entstehen, die nicht nur zusätzlichen

qualitätsvollen Wohnraum schafft, son-

dern mit seiner hohen Aufenthaltsqualität

und Nutzungsvielfalt als Treffpunkt für alle

Bewohner Neuperlachs dienen soll.

Während die Fläche aktuell noch brach-

liegt oder von improvisierten Nutzungen

geprägt ist, soll der urbane Charakter des

Stadtteils in Zukunft auf ansprechende und

nachhaltige Art fortgeschrieben werden.

Dabei entwickelt die Architektur und

städtebauliche Konfiguration des Quartiers

jedoch ein hohes Maß an Eigenständigkeit

und Identifikation. Das Zusammenspiel

der vielfältigen, verschiedenen Nutzungen

von Wohnungen, über ein Hotel, einen

Kindergarten, Einzelhandel und ein Bürger-

zentrum samt Festspielhaus, zusammen-

gebunden über eine großzügige interne

Parkfläche, leistet hierzu ihren Beitrag.

Architektonischer Auftakt und Wahrzeichen

des Stadtteilzentrums wird der spektaku-

läre Entwurf des Wiener Architekturbüros

Delugan Meissel. Ein raumhaltiger Dach-

garten verbindet dabei das Zentrum als

städtebauliche Figur mit den angrenzenden

Wohngebäuden und prägt den Charak-

ter des Platzes. Zentraler Aspekt für eine

solche Entwicklung ist, dass die Bebauung

und die damit verbundenen Nutzungen

von den Menschen auch gut angenommen

werden. Kennzeichen des Vorhabens sind

deshalb offene Räume mit hohem Aufent-

haltscharakter, einladende Architektur und

eine großzügige, öffentliche Grünfläche.

„Das ist unsere gemeinsame Vision mit der

Landeshauptstadt München für ein moder-

nes und funktionierendes Stadtteilzentrum

des 21. Jahrhunderts“, so BHB-Geschäfts-

führerin Melanie Hammer.

Schließlich prägt die Bebauung das städte-

bauliche Bild für die kommenden Jahrzehn-

te und nicht nur für wenige Jahre. „Als Bau-

träger wollen wir bleibende Werte schaffen

– das gilt für Quartiersentwicklungen noch

stärker als für einzelne Wohnobjekte.“ Basis

für den formvollendeten und charakter-

starken Städtebau in Neuperlach bilden

die Gestaltungskonzepte des Münchner

Planungsteams SPS Spacial Solutions mit

Brandhoff Voss.

Die Wurzeln der BHB Bauträger GmbH

Bayern liegen im Jahr 1976. Als Michael

Hammer sein Unternehmen gründete,

hatte Neuperlach lediglich ein Drittel seiner

heutigen Einwohner. „Aber die Stadt ist ge-

Advertorial

Foto: Spacial Solutions GmbH, Rendering FormFest

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wachsen – und wir mit ihr “, meint Melanie

Hammer, die sich bereits während ihres

Studiums der Architektur im Unternehmen

eingebracht und mitgearbeitet hat. 2014

hat sie den Platz ihres Vaters als geschäfts-

führende Gesellschafterin eingenommen

und führt das Familienunternehmen

zusammen mit Christian Born und Christian

Winkler in zweiter Generation weiter. Mit

dem Wachstum des Unternehmens sind

auch die Art und Komplexität der Projekt-

entwicklungen gewachsen, an denen sich

die BHB beteiligt.

Ein weiteres gutes Beispiel in punkto

Bebauungsplan ist das Engagement des

Unternehmens am Jugendstilpark in Haar.

Der historische Park aus dem Jahr 1905 mit

seinen denkmalgeschützten Altbauten im

Jugendstil wird in den kommenden Jahren

umgenutzt und nachverdichtet. Für die

architekturaffine Melanie Hammer ist das

eine ganz besondere Aufgabe. „Bei solchen

Projekten muss einfach alles stimmen.

Zum einen die Modernisierung des denk-

malgeschützten Ensembles, zum anderen

aber vor allem die behutsame Integration

der moderneren neuen Baukörper in die

historische Substanz. Städteplanung nicht

am Reißbrett, sondern unter der Berück-

sichtigung bestehender Strukturen – das

macht die Arbeit am Jugendstilpark so

spannend.“ Zusammen mit dem renom-

mierten Architekturbüro Bogevichs plant

die BHB auf Basis des Bebauungsplans des

Büros Georgtens und Miklautz insgesamt

circa 14.000 Quadratmeter Geschossfläche

für den Bau von Eigentumswohnungen im

Jugendstilpark.

Während die Trends am Markt für Eigen-

tumswohnungen einem konstanten Wandel

unterzogen sind, haben sich die Grundla-

gen für eine erfolgreiche Projektentwicklung

in der Münchner Immobilienbranche nicht

geändert. Professionalität, Innovation,

ein hoher Leistungsanspruch und starke

Partner. Diese Schlüssel zum Erfolg hält

die BHB seit ihrem Bestehen immer fest

in den Händen. Die komplexen Vorhaben

in Neuperlach und Haar sind die logische

Fortsetzung einer langen Entwicklung. „Von

Neu-Aubing, über Großhadern, in Giesing

und in Obermenzing: Es gibt kaum einen

Stadtteil, in dem wir mit höchsten Quali-

tätsansprüchen noch keine Akzente gesetzt

haben“, ist die Geschäftsführerin über-

zeugt. Neben Neuperlach baut die BHB in

München aktuell auch in Thalkirchen und

Trudering. Im Landkreis Freising entstehen

zudem Eigentumswohnungen in Neufahrn

und Freising-Lankesberg. Ein zentraler

Aspekt ist für Hammer die Verbindung von

wertvoller Architektur und ansprechendem

Design mit der gleichzeitigen Schaffung von

bezahlbarem Wohnraum. „Wir sind Münch-

ner, uns liegt München am Herzen“, betont

die Geschäftsführerin.

www.bhb-bayern.deFo

to: B

HB B

auträ

ger G

mbH

Bay

ern

Die Geschäftsführung der BHB Bauträger GmbH Bayern (von links): Christian Winkler,

Melanie Hammer und Christian Born

Advertorial

Urban, grün, offen: So zeigt sich das städtebauliche Konzept für das Stadtteilzent-

rum, welches sich in der geplanten Architektur der BHB Bauträger GmbH Bayern

am Hanns-Seidel-Platz widerspiegeln wird.

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Immobilien Wirtschaft Bayern Aktuelles aus der Immobilienbranche

Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs

auf angespannten Wohnungsmärkten

(Mietpreisbremse) soll Exzesse auf dem

Wohnungsmarkt bekämpfen, bildet jedoch

aufgrund seiner Ausgestaltung vielmehr

das letzte Puzzleteil zur Vollregulierung

des Bestandsmietwohnungsmarkts. Alle im

Bundestag vertretenen Parteien hatten die

Mietpreisbremse in ihren Wahlprogrammen

aufgeführt. So fand sie zwangsläufig Ein-

gang in den Koalitionsvertrag.

Um zu sehen, was der BFW erreicht hat,

reicht ein Blick in die Wahlprogramme der

Parteien und den dortigen Entwurf der

Mietpreisbremse. Bei der SPD hieß es:

„… soll eine Obergrenze für Mieterhö-

hungen bei Wiedervermietungen von

maximal 10 Prozent über der ortsübli-

chen Vergleichsmiete eingeführt werden.

Erstvermietungen von neugebauten

Wohnungen sind davon grundsätzlich

ausgenommen.“

Das Gesetz sieht jetzt vor, dass die Miet-

preisbremse

• örtlich auf Gebiete mit angespanntem

Wohnungsmarkt beschränkt wird;

• zeitlich für maximal fünf Jahre pro

Gebiet beschränkt wird;

• die einmal erreichte Miete unangetas-

tet lässt;

• den Neubau, der nach dem 1. Oktober

2014 erstmals genutzt und

• die Staffelmietverträge, die vor der

Geltung der Mietpreisbremse vereinbart

wurden, unangetastet lässt.

Sicherlich sind noch einige Punkte offen,

so beispielsweise die Folgen von Sanie-

rung und Modernisierung, aber der Erfolg

unserer gemeinsamen Bemühungen

dürfte sehr deutlich sichtbar sein. Jüngst

bestätigten die Ergebnisse einer Umfra-

ge unter den BFW-Mitgliedern, dass die

Herausnahme des Neubaus aus dem

Anwendungsbereich der Mietpreisbremse

die wichtigste Veränderung des Gesetz-

Die Mietpreisbremse –

Eine Bilanz aus Sicht des BFW

Die Vollregulierung des Bestandsmietwohnungsmarkts

Foto: Fotolia

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entwurfs ist. Ebenfalls fast zwei Drittel der

befragten Unternehmer sahen bei der

Anknüpfung der Mietpreisbremse an die

ortsübliche Vergleichsmiete noch drin-

genden Veränderungsbedarf, denn die

ortsübliche Vergleichsmiete sei nicht mit

der Marktmiete gleichzusetzen.

Daher forderte der BFW in der öffentli-

chen Anhörung des Bundestagausschus-

ses für Recht und Verbraucherschutz

einen realitätsnäheren Bezugspunkt:

die Vormiete. Die Mietpreisbremse solle

nicht greifen, wenn die Erhöhung der

Wiedervermietungsmiete im Vergleich

zur Vormiete unter 10 Prozent beträgt.

Obwohl nach der Anhörung alle Fach-

politiker um die großen Unsicherheiten

bei der Bestimmung der zulässigen Miete

wussten, erfolgte jedoch keine Änderung

des Gesetzesentwurfs.

Die Folgen sind bereits kurz nach dem

Inkrafttreten sichtbar geworden. Der

Druck auf das üblichste Mittel zur Fest-

stellung der ortsüblichen Vergleichsmiete

– den Mietspiegel – steigt. In Berlin hat

das Amtsgericht Charlottenburg den

alten Mietspiegel für nicht qualifiziert

gehalten.

Wir halten nach wie vor die Mietpreis-

bremse – ob flächendeckend oder auf

Stadtteile begrenzt – für ordnungspoli-

tisch falsch und sind davon überzeugt,

dass sie nicht zu der erhofften Entlastung

auf den betroffenen Wohnungsmärkten

führt. Wir sind vielmehr der Ansicht, dass

sie allenfalls unnötige Belastungen des

Vermieter-Mieter-Verhältnisses schafft

und eine Prozesswelle hervorruft, die

Investitionsbereitschaft für Mietwohnun-

gen nachhaltig senkt und letztendlich

Christian Bruch ist Geschäftsführer des

BFW Bundesverbands

Foto

: BFW

Bun

d

Foto: Fotolia

nicht denjenigen hilft, die sie schützen

soll. Wann in Bayern die entsprechende

Rechtsverordnung erlassen wird, steht

noch nicht fest.

Christian Bruch Geschäftsführer des BFW Bundesverbands

Immobilien Wirtschaft Bayern Aktuelles aus der Immobilienbranche

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Eigenwert GmbH veröffentlicht demnächst neuen Immobilienmarktbericht

Münchner Immobilienmarkt: Daten, Fakten und Perspektiven

Auf Basis der aktuellen Zahlen des Gutach-

terausschusses per 31. Dezember 2014 der

Landeshauptstadt München, kombiniert mit

der langjährigen Marktkenntnis des Mak-

lerunternehmens, erscheint voraussichtlich

Ende Juli 2015 der neue Immobilien-Report

der Eigenwert. Kompakt, konkret und inte-

ressant aufbereitet, gefüllt mit brandaktuel-

len Informationen zum aktuellen Marktge-

schehen für die verschiedenen Münchner

Stadtteile und das Umland, enthält der

Immobilien-Report auch eine Vorschau auf

die weitere Preisentwicklung.

Aus der vorläufigen Analyse des Münchner

Gutachterausschusses für das Jahr 2014

geht laut Eigenwert hervor, dass die Luft

zwar dünner wird – aber für Marktteilneh-

mer ausreichend Sauerstoff zum Atmen

lässt. „Die vorläufigen Marktzahlen sind

wieder ein Beleg für die hohe Attraktivi-

tät des Münchner Immobilienstandorts“,

sagt Claus Kiermaier, Geschäftsführer der

Eigenwert. Ungeachtet der steigenden

Preise bleibt die Nachfrage weiterhin auf

einem sehr hohen Niveau. Die rückläu-

figen Entwicklungen der Vertragszahlen

auf einzelnen Teilmärkten des Münchner

Immobilienmarkts dokumentieren nur das

fehlende Angebot.

Welcher Stadtteil ist gerade besonders an-

gesagt? Wo gibt es Entwicklungspotential,

wie ist die Mietsituation – und wo erscheint

ein Investment genau jetzt lohnenswert?

Wer zu diesen oder ähnlichen Fragen

eine fundierte Antwort sucht, findet sie im

Immobilien-Report von Eigenwert. Ne-

ben dem Münchner Immobilienmarkt im

Allgemeinen, werden dort auch Details aus

einzelnen Stadtgebieten vorgestellt – mit

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ligen Gebietsspezialisten der Eigenwert.

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Die eigene Immobilie macht glücklich

Immobilienkauf: Die Mehrheit würde wieder kaufen

Eine eigene Immobilie macht glücklich – das

zeigt eine aktuelle Studie der Universität Ho-

henheim im Auftrag der LBS-Stiftung Bauen

und Wohnen. Den Studienergebnissen

zufolge sind knapp zwei Drittel der Immo-

bilienbesitzer der Ansicht, dass Wohnei-

gentum sie glücklicher macht. Immerhin

würden sich 80 Prozent der Eigentümer

wieder für den Kauf eines Hauses oder

einer Wohnung entscheiden – 65 Prozent

sogar für dieselbe Immobilie.

Die Studie zeigt auch: Wer sich entschlos-

sen hat, eine Immobilie zu kaufen, setzt

seinen Plan schnell um. So dauert der

Zeitraum zwischen den ersten Überlegun-

gen zum Kauf und dem Erwerb bei zwei

Dritteln der Befragten weniger als ein Jahr.

Ausschlaggebend für die Wahl des Wohn-

orts sind dann in der Regel die Infrastruktur,

eine ruhige Lage und die Verkehrsanbin-

dung. Ebenso spielen berufliche Gründe

und eine zentrale Wohnlage eine Rolle.

Auch Mieter sehnen sich nach einem

Eigenheim. Etwa jeder Dritte glaubt, mit

eigenen vier Wänden wäre er glücklicher.

Mehr als jeder Zweite geht davon aus,

seine Lebensqualität würde sich durch

den Kauf einer Immobilie verbessern.

Immerhin 40 Prozent der Mieter haben

bereits mit dem Gedanken an Wohnei-

gentum gespielt.

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Immobilien Wirtschaft Bayern Aus der Industrie

Immobilienverwaltung

mit besonderem Service

Dienstleister hilft Qualitätsansprüche umzusetzen

Es gibt in allen Berufen Menschen wie

Walter Peter, für die gut nicht gut genug

ist. Mit einer klaren Philosophie hat sich der

Geschäftsführer der Peter und Paul Immo-

bilienmanagement im Landkreis Miesbach

schnell einen Namen gemacht. Um seine

außerordentlich hohe Qualität leisten zu

können, baut der Immobilienverwalter auf

den Messdienstleister Kalo.

Walter Peter fühlt sich zum Hausverwalter

berufen: „Ich mache den Job mit Herzblut.

Wenn ich etwas mache, muss es gut sein,

und zwar so gut wie ich es für mich selber

machen würde.“ Unter dieser Prämisse ver-

waltet die Peter und Paul Immobilienma-

nagement in Hausham am Schliersee seit

2009 WEG-, Miet- und Gewerbeobjekte für

Kunden mit höchsten Ansprüchen. Dazu

zählen neben Eigentümergemeinschaften

auch Einzeleigentümer, darunter Kon-

zernvorstände und Künstler. Die Lage am

Schliersee zieht erfolgreiche Menschen an,

die an ihre Verwaltung höchste Ansprü-

che haben. Peters Kunden schätzen die

kompromisslose Kundenorientierung und

hohe Dienstleistungsqualität des Immobi-

lienverwalters: „Wir betreuen die Objekte

unserer Kunden sehr intensiv. Dafür sind

wir sieben Tage in der Woche rund um die

Uhr erreichbar. Wenn Probleme auftreten,

können wir sofort vor Ort sein und bei der

Lösung der Probleme unterstützen.“ Weil

sich im Oberland schnell herumgespro-

chen hat, dass Peter für Zuverlässigkeit,

Schnelligkeit, kurze Reaktionszeiten und

Diskretion steht, hat sein Unternehmen in

diesem Kundensegment hohe Zuwachsra-

ten zu verzeichnen.

Wohnungs- und Immobilieneigentümer

sind auf die Betriebskostenabrechnung

angewiesen, um ihre Steuererklärung

einreichen zu können. Deshalb wollen

sie, dass ihre Eigentümerversammlung

möglichst früh im Jahr stattfindet. Bei der

Gründung der Peter und Paul Immobilien-

management war Kalo einer von mehreren

Messdienstleistern, der sich jedoch schnell

durchgesetzt hat. „Meine Firmenpolitik

ist nur machbar mit Partnern, die meinen

Qualitätsanspruch teilen“, sagt Peter. „Des-

halb ist es mein Ziel, dass Kalo so schnell

wie möglich meinen gesamten Bestand mit

Heizkostenverteilern und Rauchmeldern

versorgt.“ In Bayern müssen Wohnge-

bäude, die ab dem 25. September 2012

errichtet wurden, mit Rauchwarnmeldern

ausgestattet werden. Für ältere Bestands-

wohnungen läuft die Übergangsfrist am 31.

Dezember 2017 ab. Danach müssen auch

sie nachgerüstet werden.

Deutschlands

schnellster Abrechner

Kalo erstellt die Abrechnungen für

deutschlandweit 1,5 Millionen Wohnun-

gen in über 80 Prozent aller Fälle inner-

halb von sieben Werktagen und ist damit

nach eigenen Angaben Deutschlands

schnellster Messdienstleister. Dies gelingt

nur mit vielen geschulten Fachleuten vor

Ort und optimierten Prozessen. Peter

schätzt sein Kalo-Team: „Tritt einmal ein

Problem auf, ist mein Ansprechpartner

vor Ort, Verkaufsleiter der Kalo-Gebiets-

leitung Bayern, Karl Blankenheim, schnell

zu erreichen. Gleiches gilt für den tech-

nischen Bereich. Wenn eine Heizungs-

anlage technisch kompliziert ist, kommt

der Kalo-Inspekteur für Süddeutschland,

Gerd Heinisch, sogar persönlich vorbei

und erarbeitet mit uns eine individuelle

messtechnische Lösung.“

Der persönliche Kontakt ist Kalo wichtig,

deshalb wird bewusst auf Callcenter

verzichtet. „Der für mich zuständige

Abrechner in Hamburg leistet hervorra-

gende Arbeit und ist telefonisch immer

gut zu erreichen“, bestätigt Peter. Um die

Qualität der Daten und die hohe Ge-

schwindigkeit des Abrechnungsprozesses

dauerhaft gewährleisten zu können, baut

Kalo seinen Stamm von Fachleuten bun-

desweit aus. So ist gewährleistet, dass

Immobilienverwaltungsunternehmen

wie die Peter und Paul Immobilienma-

nagement ihre anspruchsvollen Kunden

zufriedenstellen.

Walter Peter, Geschäftsführer der Peter

und Paul Immobilienmanagement GmbH

aus Hausham.

Foto

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Immobilien Wirtschaft Bayern 3 Fragen an

Helmut Schiedermair 3 Fragen an das Vorstandsmitglied des BFW Bayern

In der Rubrik „3 Fragen an“ stellt die „Immobilien Wirtschaft Bayern“ ausgewählte Persönlichkeiten aus dem Wirkungskreis des BFW

Bayern vor. In dieser Ausgabe kommt Helmut Schiedermair, Vorstandsmitglied des BFW Bayern, zu Wort.

Zur Person

Helmut Schiedermair ist in München geboren und hat dort Bauingenieurwesen studiert. Er ist seit 1977 verheiratet, hat Tochter und Sohn sowie zwei Enkelkinder. Unmittelbar nach dem Studium fing er in den 1960er-Jahren sein Berufsleben in Paris bei Constructions Edmond Coignet an. Ein zu dieser Zeit in Frankreich, Europa und internati-onal führendes Unternehmen für Entwicklung und Realisierung von großen schlüsselfertigen Wohn-

quartieren in Fertigbauweise. Nach der Einarbeitungszeit folgte eine leiten-de Tätigkeit für neue Wohnquartiere in und um Paris. Im Anschluss wurde er Projektleiter für neue Wohnquartiere mit Tausenden von Wohnungen in Amsterdam, Rotterdam und anderen Städten in den Niederlanden. Er war so in jungen Jahren an der schlüsselfertigen Erstellung von zehntausenden Wohnungen engagiert. Der französische Staat wollte ihn durch das Angebot der französischen Staatsbürgerschaft in Frankreich halten. Einzig und allein die Berge fehlten ihm um Paris, was ihn letztendlich wieder nach München zog. Dort zurück entwickelte Schiedermair in den 1970er-Jahren Großpro-jekte wíe die Studentenstadt München und große Wohnanlagen, auch für städtische Wohnungsunternehmen.

1981 folgte die Gründung der Concept Bau München, zunächst als „One Man Show“, basierend auf dem Wunsch, architektonisch kreativer werden zu können. Einstellung der ersten Mitarbeiter in den Jahren 1982/83. Auf- und Ausbau der Concept Bau München, Dresden und Berlin bis zum Jahr 2003. Das persönliche Lebensziel war ab 2001, mehr zeitlichen und vielfälti-geren beruflichen Freiraum zu erlangen. Daher Übergabe der Concept Bau als Vorsitzender der Geschäftsleitung an Olivier Mitterrand, einen Neffen des verstorbenen französischen Staatspräsidenten Francois Mitterrand und Gründer und Chef der LNC, Paris. Eingliederung der Concept Bau als Toch-terunternehmen der LNC, Les Nouveaus Constructeurs, Paris. Bis Ende 2007 war Schiedermair als Senior Consultant und Mitglied des Management Com-mittee der Concept Bau tätig.

Seit 2003 ist Schiedermair mit städtebaulichen Entwicklungen und woh-nungswirtschaftlichen Beratungen als Selbstständiger aktiv. Außerdem ist er seit 1996 Mitglied des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt München als Marktexperte für Wohnungsbau. Seit 2003 ist er als Vorstandsmitglied des BFW Bayern, Fachbeirat und zweiter Vorsitzender des Anlageausschus-ses des offenen Immobilienfonds Catella MAX tätig. Zudem ist er Mitglied des Kuratoriums beim Förderverein des Architekturmuseums der TU Mün-chen in der Pinakothek der Moderne.

Herr Schiedermair, Sie stehen mit

Ihren zahlreichen Tätigkeiten und Funktionen

noch heute voll in Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Was ist Ihr derzeit wichtigstes Projekt?

Schiedermair: Erschwingliche Wohnungen für

junge Familien in München. Derzeit kreiere ich

mit dem Grundeigentümer gerade mit diesem

Ziel die städtebauliche Entwicklung eines at-

traktiven Stadtquartiers mit zirka 700 Wohnun-

gen am S- und U-Bahnhof Feldmoching. Und

dies ohne öffentliche Subventionen. Flexible

Wohnungen, die sich dem Lebenszyklus einer

Familie anpassen können.

In Zeiten von Burnout und beruf-

licher Überbelastung ist häufig von dem

Begriff der „Work-Life-Balance“ die Rede.

Welchen privaten Ausgleich haben Sie zu

Ihren zahlreichen Ämtern und Funktionen?

Schiedermair: Eines meiner größten Hobbies

ist das Segeln – sei es in der Ägäis oder auf

dem Chiemsee. Ich gehe begeistert Bergwan-

dern, Skifahren und auf Reisen. Auch Theater

und andere kulturelle Veranstaltungen interes-

sieren mich sehr.

Und was schätzen Sie besonders

am Leben in Bayern?

Schiedermair: Da könnte ich lange und mit

gewissem Stolz über unsere bayerische Tra-

dition und Kultur philosophieren. Wenn man

einiges von der Welt gesehen hat und nach

Rückkehr bei einem weiß-blauen Himmel auf

die Berge und den Chiemsee blickt, dann geht

einem einfach das Herz auf. Da weiß ich, hier

sind meine Wurzeln.

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Herausgeber:

PresseCompany GmbHReinsburgstraße 8270178 StuttgartFon. 0711.23886-80Fax. [email protected]

In Zusammenarbeit mit demBFW Landesverband Bayern e.V.

Nachdruck von Beiträgen und Nachrichten: nur mit Genehmigung des Verlags. Mit dem Na-men des Verfassers gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redak-tion dar. Beiträge in unserer Zeitschrift, in denen speziell Erzeugnisse von Firmen besprochen werden, dienen lediglich der Information unse-rer Leser, um sie über die Neuheiten auf diesem Gebiet aufzuklären. Eine Garantieerklärung für Produkte und Firma ist damit nicht verbunden. Rückfragen bezüglich firmengebundener Beiträ-ge sind deshalb direkt an die Hersteller zu rich-ten oder werden an diese weitergeleitet.

Redaktionsbeirat:

Dr. Thomas Geppert, Geschäftsführer BFW Landesverband Bayern e.V.

Helmut Schiedermair,Vorstandsmitglied BFW Landesverband Bayern e.V.

Andreas Eisele,Präsident des BFW Landesverband Bayern e.V.

Redaktionsleitung:Johannes [email protected]

Redaktion:Patrick Slapal, Julia Mack

Layout: Jens Tippel, Christina Grill

Anzeigenverwaltung:Christina Wü[email protected]

BFW Bayern Termine 2015

Datum Zeit Ort Veranstaltung16. Juli 2015 10.00 (23.00) München (Alte Kongresshalle) Bayerischer Immobilienkongress 2015

und Verleihung „Preis für Qualität im Wohnungsbau“

24. September 2015 11.00 (16.00) München (Allianz-Arena) InnovationsFORUM – Chancen einer intelligenten Gebäudeausstattung

29. Oktober 2015 14.00 (17.15) München (Literaturhaus) BestandsFORUM – Nachhaltiges Bestandsmanagement für Wohnungs-unternehmen

11. November 2015 11.00 (17.00) Nürnberg (Sheraton Carlton) Bayerische Energiekonferenz der Immobilienwirtschaft

16. November 2015 18.00 (22.00) München (Oskar v. Miller Forum) Dialoge zur Stadtentwicklung: München morgen (ISW/BFW)

10. Dezember 2015 19.00 (23.00) München (BMW Lembachplatz) Jahresempfang

Immobilien Wirtschaft Bayern Termine

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■ Politische Interessenvertretung■ Kompetentes Netzwerk■ Erfahrungsaustausch■ Arbeitskreise und Fachgespräche■ Impulsgeber und Knowhow-Träger■ Messen und Kongresse■ Statistik & Research■ Rechts- und Steuerberatung

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BFW Landesverband Bayern e. V.Nymphenburger Straße 1780335 MünchenTelefon: 089 / 219096-800Telefax: 089 / 219096-809www.bfwbayern.de

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