Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?
VSVI Berlin Brandenburg
23. Januar 2018
Dipl. Wirt.-Ing. Christoph Meurer
Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?
100 %
0 - 60 %
40 - 100 %Verbleiben an
der Mischanlage
Photo ABP
Photo Alensys
AD Nuthetal – AD Potsdam, 8 Streifiger Ausbau. Bauzeit 2016 - 2020
Neu RC % RC
Ausbauasphalt: -250.000 t
Einbau geschätzt
ATS 175.000 t 40% 70.000 t
AB 80.000 t 20% 16.000 t
TDS 2.000 t 30% 600 t
MA 50.000 t 0%
PA 14.000 t 0%
SMA 8.000 t 0% ∑ 86.600 t
Summe : 329.000 t -163.400 t
BV BAB A 10
Erzeuger
Baulastträger
Auftragnehmer
Baufirma
Asphalthersteller
Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?
Erzeuger
Baulastträger
Auftragnehmer
Baufirma
Wiederverwendung
Asphalthersteller
Alternative
VerwertungDeponie
Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?
Erzeuger
Baulastträger
Auftragnehmer
Baufirma
Wiederverwendung
Asphalthersteller
Alternative
Verwertung
Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?
Erzeuger
Baulastträger
Auftragnehmer
Baufirma
Wiederverwendung
Asphalthersteller
Alternative
Verwertung +
Wiederverwendung von Ausbauasphalt –Quo Vadis?
Wiederverwendung von Asphaltgranulat im Heißeinbau hat die höchste Priorität !
Ein Abbau der der Asphaltgranulat Mengen kann nur durch Neubau oder durch Alternative Verwendung erzielt werden
Zugabe von Asphaltgranulat darf nicht ausgeschlossen werden
Zugaberate von Asphaltgranulat muss optimiert werden
Technische und rechtliche Voraussetzungen für Alternativen müssen geschaffen werden
§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand
(1) Die Behörden des Bundes […] sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Erfüllung des Zweckes des § 1 beizutragen.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
3. Anforderungen an Asphaltmischgut
3.1 Allgemeines
3.1.1 Verwendung von Asphaltgranulat
Asphaltgranulat kann für die Herstellung von Asphaltmischgut verwendet werden, wenn die [..] festgelegten Anforderungen an die Baustoffgemische eingehalten werden, die Voraussetzungen für die Eignung erfüllt und die maschinentechnischen Zugabemöglichkeiten des jeweiligen Asphaltmischwerkes beachtet werden.
Voraussetzung für die Eignung
13
Gestein
TL Gestein
Bitumen
TL Bitumen
Asphaltgranulat
TL AG
Asphalt
TL Asphalt
•
•
Erstprüfung
• Gleichmäßigkeit
• Zugabemöglichkeit
Voraussetzung für die Eignung
Voraussetzung für die Eignung
Asphaltgranulat aus: Wiederverwendung in:
Deckschicht Deckschicht
Binderschicht Binderschicht
Tragschicht Tragschicht
Schichtenweises Fräsen ist die Voraussetzung für höchstmögliche Wiederverwendung
Bindemittel Erweichungspunkt Ring + Kugel
Bitumen Frisch
Bitumen
aus Asphalt
granulat
Resultierendes Bitumen
Bindemittel Erweichungspunkt Ring + Kugel
Bitumen
aus Asphalt
granulat
TL AG-StB 09:
Erweichungspunkt RuK
Der Mittelwert darf 70°C nicht überschreiten.
Die Einzelwerte für den Erweichungspunkt dürfen
nicht größer als 77°C sein.
Nadelpenetration
Die Nadelpenetration ist, soweit in besonderen
Fällen gefordert, [...] zu bestimmen.
Der Mittelwert darf 15/10 mm nicht unterschreiten.
Die Einzelwerte für die Nadelpenetration dürfen
nicht kleiner als 10/10mm sein.
Bindemittel Erweichungspunkt Ring + Kugel
Bitumen Frisch
Bitumen
aus Asphalt
granulat
Resultierendes Bitumen
3.1.1 „Verwendung von Asphaltgranulat“
Bei Verwendung von Asphaltgranulat ist für die Berechnung des rechnerischen
Erweichungspunktes folgende Gleichung anzuwenden:
TR&Bmix = a x TR&B1 + b x TR&B2
2.) Hierzu kann entweder ein Bitumen derselben Spezifikation wie das
geforderte Bitumen oder ein Bitumen, das höchstens eine Sorte weicher
ist als das geforderte Bitumen, verwendet werden.
1.) Bei der Zugabe von Asphaltgranulat muss TR&Bmix innerhalb der
Sortenspanne des geforderten Bitumens liegen.
3.) Ein weicheres Straßenbaubitumen als 70/100 darf – mit Ausnahme von
Asphalttragdeckschichtmischgut – nicht verwendet werden.
TL Asphalt-StB 07 /13
EP
Frischbindemittel
70/100
Resultierend 50/70
EP
Frischbindemittel
50/70
Resultierend 50/70
Ausgeschrieben
ACT
70 / 100
Ausgeschrieben
ACT
50/70
Ausgeschrieben
ACT
30/45
TL Asphalt 3.1.1 (gilt für alle Sorten)
EP
Frischbindemittel
70/100
Resultierend 70/100
EP
Frischbindemittel
50/70
Resultierend 30/45ZTV Asphalt 3.4.3 (gilt nur für diese Sorten)
Perfomancetest
Ermüdung Verformung Kälterissbildung
Vierpunkt Biegeprüfung
Dynamische
Zugschwellversuch
Dynamische
Spaltzugversuch
Spurbildungstest
Druckschwellversuch
(ein- oder triaxial)
Dynamische
Eindringversuch
Abkühlversuch
Einaxialer Zugversuch
Relaxationsversuch
Retardationsversuch
Bitumen Frisch
50/70
RuK: 49,8°C.
Bitumen aus
Asphalt-
granulat
RuK:68,55°C
Resultierendes Bitumen
RuK variabel
0 Variante Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5
Anteil RC 0 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 %
Res. RuK 49,8°C 54,8°C. 56,5°C. 58,1°C. 59,8°C. 61,4°C.
Sorte
(Spanne)
[°C.]
70/100
(43 – 51)
50/70
(46 – 54)
30/45
(52 – 60)
30/45
(52 – 60)
20/30
(55 – 63)
30/45
(52 – 60)
20/30
(55 – 63)
30/45
(52 – 60)
20/30
(55 – 63)
20/30
(55 – 63)
Quelle :Bachelorarbeit Hr. Ghazi
Ausführungsvorschriftenzu § 7 des Berliner Straßengesetzes
II. Einführung TL Asphalt – StB07/13
• Asphaltgranulat aus Gussasphalt sollte vorrangig nur in
Gussasphaltschichten eingesetzt werden
• in Splittmastixasphaltdeckschichten ist im Regelfall kein Asphaltgranulat zu
verwenden. Ausnahmen sind in der Leistungsbeschreibung zu vereinbaren.
In diesem Fall darf nur Asphaltgranulat aus Splittmastixasphaltschichten
verwendet werden.
• Bei der Herstellung von Asphaltmischgut für Asphalttragschichten muss
TR&Bmix inner-halb der Sortenspanne des geforderten Bitumens liegen.
Hierzu kann entweder ein Bitumen mit derselben Spezifikation wie das
geforderte Bitumen oder ein Bitumen, das bis zu zwei Sortenspannen
weicher ist, verwendet werden.
• Bindemittel 160/220 ist für Tragschichten zugelassen.
EP
Frischbindemittel
70/100
Resultierend 50/70
EP
Frischbindemittel
50/70
Resultierend 50/70
Ausgeschrieben
ACT
50/70
TL Asphalt 3.1.1 (gilt für alle Sorten)
ZTV Asphalt 3.4.3 (gilt nur für diese Sorten)
EP
Frischbindemittel
160/220
Resultierend 50/70
EP
Frischbindemittel
50/70
Resultierend 30/45
Ausführungsvorschriftenzu § 7 des Berliner Straßengesetzes
• Straßendämmen mit Andeckung für Begrünung
• Lärmschutzwällen mit Andeckung für Begrünung
• Deichbau
Asphaltgranulat im Erdbau
Erdbau
HGT
AlternativeVerwertung
Alternative Verwertung
Schichten ohne
Bindemittel
Schichten mit
Bindemittel
Asphaltgranulat in HGT
TL Beton StB 07:
Teil G
Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemittel
Erdbau
HGT
AlternativeVerwertung
Alternative Verwertung
Schichten ohne
Bindemittel
Schichten mit
Bindemittel
Fundations-
schichten
Asphaltgranulat als Fundationsschichten
MAFS-H 1997:
Asphaltfundationsschichten in Heißbauweise sind mit Bitumen gebundene Schichten, an die geringere Anforderungen als an Asphalttragschichten gemäß ZTVT-StB gestellt und die im heißen Zustand eingebaut und verdichtet werden.
Sie können ungebundene und/oder gebundene Tragschichten ganz oder teilweise ersetzen
Asphaltgranulat als Fundationsschichten
MAFS-H 1997:
Für Asphaltgranulat ist vorrangig eine hochwertige Verwendung innerhalb der in den Technischen Regelwerken beschriebenen Asphaltmischgutarten anzustreben.
Ist zB. aufgrund großer Anfallmengen eine vollständige Verwendung in diesen Schichten nicht möglich, bietet sich der Einsatz von Asphaltgranulat in Asphaltfundationsschichten an.
Asphaltgranulat als Fundationsschichten
MAFS-H 1997: RStO 12 Tafel 4
Asphalttragschicht
Fundatationsschicht
17
1775
Erdbau
HGT
AlternativeVerwertung
Alternative Verwertung
Schichten ohne
Bindemittel
Schichten mit
Bindemittel
Fundations-
schichtenDeckschichten
Christoph MeurerDEUTAG NL OstZweigniederlassung der BAGFreiheit 913597 [email protected]
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