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Wettbewerbsrecht im Online- Handel Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am 04.02.2009.

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Wettbewerbsrecht im Online-Handel Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am 04.02.2009
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Page 1: Wettbewerbsrecht im Online- Handel Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am 04.02.2009.

Wettbewerbsrecht im Online-Handel

Vortrag im Mittelstandszentrum Maximilianshütte am 04.02.2009

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Fernabsatzrecht

Begriff: Geschäft mit Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, also über:•Telefonvertrieb•Eigener Online-shop•eBay•Yatego, amazon u.a.

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UWG

Neufassung zum 01.01.:• Begriff der geschäftlichen Handlung (statt

Wettbewerbshandlung), erfasst auch Vertragsdurchführung

• Geht über RiLi hinaus, weil keine Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmern erfolgt (AGB!)

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„Marktverhaltensregelnde Vorschrift“

• Textilkennzeichnungsgesetz• Verbraucherbelehrungsvorschriften• VerpackungsVO• AMG, Heilmittelwerbegesetz• LFGB

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Widerrufsbelehrung• Rechtslage bis Frühjahr 2008: Falsches /

unvollständiges Muster• Neuregelung 2008: Umständliches Muster• Kernproblem der mangelnden Verbindlichkeit

nicht gelöst (§ 14 BGB-InfoV)• Neuregelung 2009: Neuregelung der BGB-

Vorschriften, Belehrungsinhalt jetzt in Gesetzesform statt Rechtsverordnung

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Neuregelung Belehrungspflichten

• Belehrung in Textform unverzüglich nach Vertragsschluss genügt, wenn vor Vertragsschluss Hinweis in üblicher Form erfolgte -> eBay-Problem gelöst

• Zusätzliche Belehrungspflichten: „Vertragsbestimmungen“, AGB, …

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Neuregelung Wertersatz

• Neufassung des § 357 Abs. 3 BGB: analoge Regelung, d.h., Textform unverzüglich nach Vertragsschluss reicht bei vorherigem Hinweis

• Nicht neu geregelt: Versandkostenproblematik (§ 346 BGB) – Fall liegt beim EuGH, neue RiLi in Bearbeitung

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Verkaufs-AGB

• Grundsätzliche Abmahnfähigkeit, weil von der Neufassung des UWG erfasst

• Typische Probleme:– Versandkostenklauseln– Freibleibensklauseln– Rügepflichten

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Preisangabenrecht

• PAngV, BGB-InfoV (zuk.: Art. 246 EGBGB)• Umsatzsteuer und Hinweis auf Enthalt• Versandkosten (einschl.

Auslandsversandkosten!)• Rücksendekosten bei Ausübung des

Widerrufsrechts (LG Berlin)

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Produktbilder

• Auch simple Produktbilder sind nach dem UrhG mindestens für 50 Jahre geschützt

• Belieferung durch Großhändler enthält grds. kein Nutzungsrecht an den Produktbildern

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Verpackung

• Lizenzierung bei einem Dualen System grds. Pflicht

• Vorlieferant oder eigene Lizenzierung• Verpflichtung zum Hinweis• Abmahnfähigkeit kraft Gesetzes (§ 1 Abs. 1 S. 2

VerpackV)

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Prozessrecht

• Der fliegende Gerichtsstand: ZPO, UWG, Rom-II-VO – grundsätzlich immer gegeben

• Ausnahmen: Wettbewerbsverbände, Kammern usw.

• Missbrauchsfälle (Entscheidung der LG Hamburg und Berlin: Entfernung zum Geschäftssitz)

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dr. jur. Christian StahlRechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

www.blts.de


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