Wertberichtigungen auf Forderungen
Bewertung von Forderungen
• einwandfreie Forderungen
einwandfrei sind Forderungen, wenn mit ihrem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet werden kann
Bewertung von Forderungen
• zweifelhafte Forderungen
zweifelhaft ist eine Forderung, wenn der Zahlungseingang unsicher ist.
z.B. wenn der Kunde trotz Mahnung nicht gezahlt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Zweifelhafte Forderungen werden auch als "Dubiose Forderungen" bezeichnet.
Bewertung von Forderungen
• uneinbringliche Forderungen
uneinbringlich ist eine Forderung, wenn der Forderungssausfall endgültig feststeht, z.B. wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wurde, fruchtlos gepfändet wurde oder die Forderung verjährt ist.
Bewertung der Forderung (§ 253 [3] HGB)
• einwandfreie Forderungen sind mit dem Nennbetrag anzusetzen
• zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren
• uneinbringliche Forderungen sind voll abzuschreiben
Bewertungsverfahren
• Einzelbewertung für das spezielle Ausfallrisiko (z.B. Insolvenz)
• Pauschalbewertung für das allgemeine Ausfallrisiko
• Einzel- und Pauschalbewertung (gemischtes Bewertungsverfahren)
Abschreibungen auf Forderungen müssen zunächst vom Nettowert abgeschrieben werden. Erst wenn der Ausfall der Forderung endgültig feststeht, darf die Umsatzsteuer berichtigt werden.
Direkte Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen
Über das Vermögen unseres Kunden Anton Pleite e.K. wurde am 10. Dezember 2003 der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Unsere Forderung beträgt 2.320,00 € brutto. Vor Aufstellung der Bilanz zum 31. Dezember 2003 erfahren wir, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde.
Buchung am 10. Dezember 2003Zweifelhafte Forderungen an Forderungen 2.320,00 €
Soll HabenZweifelhafte Forderungen
Forderungen 2.320,00 €
Soll HabenForderungen
EBK 50.000,00 € Zweifelhafte 2.320,00 €Forderungen
Direkte Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen
Buchung am 31. Dezember 2003Abschreibungen auf Forderungen 2.000,00 €Umsatzsteuer 320,00 € an
Zweifelhafte Forderungen 2.320,00 €
Soll HabenZweifelhafte Forderungen
Forderungen 2.320,00 €
Soll HabenAbschreibungen auf Forderungen
Zweifelh. Ford. 2.000,00 €
Soll HabenUmsatzsteuer
Zweifelh. Ford. 320,00 €
Abschreibungen 2.320,00 €auf Forderungen/Umsatzsteuer
Indirekte Abschreibung auf Forderungen (Einzelwertberichtigung)
• Bei der indirekten Abschreibung, auch Einzelwertberichtigung (EWB) genannt, wird die Abschreibung nicht direkt über die zweifelhaften Forderungen verbucht, sondern über das Konto EWB zu Forderungen.
• Somit stimmt der Kontostand im Kundenkonto mit dem Saldo der zweifelhaften Forderungen überein, während die Einzelwertberichtungen zu Forderungen den zu erwartenden Verlust ausweisen.
Unser Kunde Wolfgang Kurz, hat am 13. Dezember 2003 das Insolvenzverfahren beantragt. Unsere Forderung beträgt 11.600,00 € brutto. Zum 31. Dezember 2003 wird der Verlust auf 80% von 10.000,00 € netto geschätzt.
Buchung am 13.12.2003Zweifelhafte Forderungen an Forderungen LL. 11.600,00 €
Soll HabenForderungen
Zweifelh. Ford. 11.600,00 €
Soll HabenZweifelhafte Forderungen
Forderungen 11.600,00 €
EBK 50.000,00 €
Buchung der Einzelwertberichtigung
Buchung am 31.12.2003Einstellung in an Einzelwertberichtigung 8.000,00 € Einzelwertberichtigung zu Forderungen
Soll Haben
Einstellungen in Einzelwertberichtigungen
EWB zu Ford. 8.000,00 €
Soll HabenEinzelwertberichtigung zu Forderungen
Einstellungen in 8.000,00 €EWB
Abschluss der Konten Einzelwertberichtigungen
Buchung am 31.12.2003GuV an Einstellung in 8.000,00 €
Einzelwertberichtigung Einzelwertberichtigung an SBK 8.000,00 €zu Forderungen
Soll HabenEinstellung in Einzelwertberichtigungen
EWB zu Ford. 8.000,00 €
Soll HabenEinzelwertberichtigung zu Forderungen
Einstellungen in 8.000,00 €EWB
GuV 8.000,00 €
SBK 8.000,00 €
Auswirkung auf Bilanz und GuV
• Zum Bilanzstichtag werden zweifelhafte Forderungen in Höhe des vermuteten Ausfalls indirekt in Form einer Einzelwertberichtigung (EWB) abgeschrieben.
• Der Bestand der Forderungen wird im voller Höhe auf dem Konto zweifelhafte Forderungen (Aktivseite) ausgewiesen. Die Einzelwertberichtigung zu Forderungen wird auf der Passivseite ausgewiesen.
• Kapitalgesellschaften dürfen die Wertberichtigungen so nicht ausweisen, Sie müssen die Wertberichtigungen direkt vom Forderungsbestand abschreiben
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens gegen unseren Kunden Wolfgang Kurz, überweist der Insolvenzverwalter 2.320,00 €. Die Restforderung in Höhe von 9.280,00 € brutto ist endgültig verloren.
Die Abschreibung erfolgt direkt und die Einzelwert-berichtigung wird am Jahresende an den aktuellen Stand der EWB zu zweifelhaften Forderungen angepasst.
Erst wenn die Forderung endgültig verloren ist, darf die Umsatzsteuer korrigiert werden.
Buchungssatz:Bank 2.320,00 € an Zweifelhafte Forderungen 11.600,00 €Abschreibung 8.000,00 €auf ForderungenUmsatzsteuer 1.280,00 €
Soll HabenUmsatzsteuer
Zweifelhafte Ford. 1.280,00 €
Soll HabenZweifelhafte Forderungen
Bank/ 11.600,00 €Abschreibung a. Ford.Umsatzsteuer
Forderungen 11.600,00 €
Soll HabenBank
Zweifelhafte Ford. 2.320,00 €
Soll HabenAbschreibungen auf Forderungen
Zweifelhafte Ford. 8.000,00 €
Anpassen der EinzelwertberichtigungDie Einzelwertberichtigung wird am 31.12. mit einem Betrag von5.000,00 € festgestellt, der Saldo von 8.000,00 € muss somit angepasst werden.
Soll HabenEinzelwertberichtigung zu Forderungen
EBK 8.000,00 €
Buchungssatz am 31.12.:EWB zu Forderungen an Erträge aus Herabsetzung 3.000,00 €
der EWB auf Forderungen
Soll HabenErträge aus Herabsetzung der EWB auf
Forderungen
Erträge aus 3.000,00 €Herabsetzung der EWBauf Forderungen
EWB zu 3.000,00 €Forderungen
GuV 3.000,00 €
SBK 5.000,00 €
Anpassen der EinzelwertberichtigungDie Einzelwertberichtigung wird am 31.12. mit einem Betrag von9.000,00 € festgestellt, der Saldo von 8.000,00 € muss somit angepasst werden.
Soll HabenEinstellungen in Einzelwertberichtigung
Buchungssatz am 31.12.:
Einstellung an EWB zu Forderungen 1.000,00 €in EWB
EWB 1.000,00 €zu Forderungen
Soll HabenEinzelwertberichtigung zu Forderungen
EBK 8.000,00 €
Einstellung 1.000,00 €in EWB
GuV 1.000,00 €
SBK 9.000,00 €
Pauschalwertberichtigungen der Forderungen
Mit der Pauschalwertberichtigung erfasst man das „Allgemeine Ausfallrisiko“ der Forderungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch von den einwand-freien Forderungen ein Teil unvorhergesehen ausfallen kann.
Die kaufmännische Vorsicht beugt, durch die Pauschalwertberichtigung, dem latenten Risiko des „Kundenausfall“ vor.
Pauschalwertberichtigungen der Forderungen
Berechnung der Pauschalabschreibung
• Aufgrund der betrieblichen Erfahrungen (Forderungsausfälle der letzten 3 – 5 Jahre) wird ein Prozentsatz ermittelt und auf den Bestand der einwandfreien Forderungen, zum Nettowert, angewandt.
• Dieser Pauschalsatz muss rechnerisch nachvollziehbar sein.
• Die Pauschalwertberichtigung wird immer indirekt abgeschrieben.
Gesamtbetrag der Forderungen zum 31.12.2003, brutto 232.000,00 € - Umsatzsteueranteil 32.000,00 € Nettoforderungen 200.000,00 € Hierauf 3% Pauschalwertberichtigung 6.000,00 €
Beispiel PWB
Buchungssatz:Einstellung in PWB an PWB zu Forderungen 6.000,00 €
Soll HabenEinstellung in PWB
PWB 6.000,00 €zu Forderungen
Soll HabenPauschalwertberichtigungen zu Forderungen
Einstellung 6.000,00 €in PWB
GuV 6.000,00 €
SBK 6.000,00 €
Gesamtbetrag der Forderungen zum 31.12.2004, brutto 300.000,00 € - Umsatzsteueranteil 48.000,00 € Nettoforderungen 252.000,00 € Hierauf 3% Pauschalwertberichtigung 7.560,00 €
Anpassung der PWB
Buchungssatz:Einstellung in PWB an PWB zu Forderungen 1.560,00 €
Soll HabenEinstellung in PWB
PWB 1.560,00 €zu Forderungen
Soll HabenPauschalwertberichtigungen zu Forderungen
Einstellung 1.560,00 €in PWB
GuV 1.560,00 €
SBK 7.560,00 € EBK 6.000,00 €
Gesamtbetrag der Forderungen zum 31.12.2005, brutto 200.000,00 € - Umsatzsteueranteil 32.000,00 € Nettoforderungen 168.000,00 € Hierauf 3% Pauschalwertberichtigung 5.040,00 €
Anpassung der PWB
Buchungssatz: PWB zu Forderungen an Erträge aus Herabsetzung 2.520,00 €
von PWB
Soll HabenPauschalwertberichtigungen zu Forderungen
Soll HabenErträge aus Herabsetzung von PWB
EBK 7.560,00 €
PWB zu 2.520,00 €Forderungen
Erträge aus 2.520,00 €Herabsetzung PWBSBK 5.040,00 €
GuV 2.520,00 €