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Wertberichtigungen auf Forderungen

Date post: 29-Jan-2016
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Wertberichtigungen auf Forderungen. Bewertung von Forderungen. einwandfreie Forderungen einwandfrei sind Forderungen, wenn mit ihrem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet werden kann. Bewertung von Forderungen. - PowerPoint PPT Presentation
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Wertberichtigungen auf Forderungen
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Page 1: Wertberichtigungen auf Forderungen

Wertberichtigungen auf Forderungen

Page 2: Wertberichtigungen auf Forderungen

Bewertung von Forderungen

• einwandfreie Forderungen

einwandfrei sind Forderungen, wenn mit ihrem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet werden kann

Page 3: Wertberichtigungen auf Forderungen

Bewertung von Forderungen

• zweifelhafte Forderungen

zweifelhaft ist eine Forderung, wenn der Zahlungseingang unsicher ist.

z.B. wenn der Kunde trotz Mahnung nicht gezahlt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. Zweifelhafte Forderungen werden auch als "Dubiose Forderungen" bezeichnet.

Page 4: Wertberichtigungen auf Forderungen

Bewertung von Forderungen

• uneinbringliche Forderungen

uneinbringlich ist eine Forderung, wenn der Forderungssausfall endgültig feststeht, z.B. wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wurde, fruchtlos gepfändet wurde oder die Forderung verjährt ist.

Page 5: Wertberichtigungen auf Forderungen

Bewertung der Forderung (§ 253 [3] HGB)

• einwandfreie Forderungen sind mit dem Nennbetrag anzusetzen

• zweifelhafte Forderungen sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert zu bilanzieren

• uneinbringliche Forderungen sind voll abzuschreiben

Page 6: Wertberichtigungen auf Forderungen

Bewertungsverfahren

• Einzelbewertung für das spezielle Ausfallrisiko (z.B. Insolvenz)

• Pauschalbewertung für das allgemeine Ausfallrisiko

• Einzel- und Pauschalbewertung (gemischtes Bewertungsverfahren)

Abschreibungen auf Forderungen müssen zunächst vom Nettowert abgeschrieben werden. Erst wenn der Ausfall der Forderung endgültig feststeht, darf die Umsatzsteuer berichtigt werden.

Page 7: Wertberichtigungen auf Forderungen

Direkte Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen

Über das Vermögen unseres Kunden Anton Pleite e.K. wurde am 10. Dezember 2003 der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Unsere Forderung beträgt 2.320,00 € brutto. Vor Aufstellung der Bilanz zum 31. Dezember 2003 erfahren wir, dass das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde.

Buchung am 10. Dezember 2003Zweifelhafte Forderungen an Forderungen 2.320,00 €

Soll HabenZweifelhafte Forderungen

Forderungen 2.320,00 €

Soll HabenForderungen

EBK 50.000,00 € Zweifelhafte 2.320,00 €Forderungen

Page 8: Wertberichtigungen auf Forderungen

Direkte Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen

Buchung am 31. Dezember 2003Abschreibungen auf Forderungen 2.000,00 €Umsatzsteuer 320,00 € an

Zweifelhafte Forderungen 2.320,00 €

Soll HabenZweifelhafte Forderungen

Forderungen 2.320,00 €

Soll HabenAbschreibungen auf Forderungen

Zweifelh. Ford. 2.000,00 €

Soll HabenUmsatzsteuer

Zweifelh. Ford. 320,00 €

Abschreibungen 2.320,00 €auf Forderungen/Umsatzsteuer

Page 9: Wertberichtigungen auf Forderungen

Indirekte Abschreibung auf Forderungen (Einzelwertberichtigung)

• Bei der indirekten Abschreibung, auch Einzelwertberichtigung (EWB) genannt, wird die Abschreibung nicht direkt über die zweifelhaften Forderungen verbucht, sondern über das Konto EWB zu Forderungen.

• Somit stimmt der Kontostand im Kundenkonto mit dem Saldo der zweifelhaften Forderungen überein, während die Einzelwertberichtungen zu Forderungen den zu erwartenden Verlust ausweisen.

Page 10: Wertberichtigungen auf Forderungen

Unser Kunde Wolfgang Kurz, hat am 13. Dezember 2003 das Insolvenzverfahren beantragt. Unsere Forderung beträgt 11.600,00 € brutto. Zum 31. Dezember 2003 wird der Verlust auf 80% von 10.000,00 € netto geschätzt.

Buchung am 13.12.2003Zweifelhafte Forderungen an Forderungen LL. 11.600,00 €

Soll HabenForderungen

Zweifelh. Ford. 11.600,00 €

Soll HabenZweifelhafte Forderungen

Forderungen 11.600,00 €

EBK 50.000,00 €

Page 11: Wertberichtigungen auf Forderungen

Buchung der Einzelwertberichtigung

Buchung am 31.12.2003Einstellung in an Einzelwertberichtigung 8.000,00 € Einzelwertberichtigung zu Forderungen

Soll Haben

Einstellungen in Einzelwertberichtigungen

EWB zu Ford. 8.000,00 €

Soll HabenEinzelwertberichtigung zu Forderungen

Einstellungen in 8.000,00 €EWB

Page 12: Wertberichtigungen auf Forderungen

Abschluss der Konten Einzelwertberichtigungen

Buchung am 31.12.2003GuV an Einstellung in 8.000,00 €

Einzelwertberichtigung Einzelwertberichtigung an SBK 8.000,00 €zu Forderungen

Soll HabenEinstellung in Einzelwertberichtigungen

EWB zu Ford. 8.000,00 €

Soll HabenEinzelwertberichtigung zu Forderungen

Einstellungen in 8.000,00 €EWB

GuV 8.000,00 €

SBK 8.000,00 €

Page 13: Wertberichtigungen auf Forderungen

Auswirkung auf Bilanz und GuV

• Zum Bilanzstichtag werden zweifelhafte Forderungen in Höhe des vermuteten Ausfalls indirekt in Form einer Einzelwertberichtigung (EWB) abgeschrieben.

• Der Bestand der Forderungen wird im voller Höhe auf dem Konto zweifelhafte Forderungen (Aktivseite) ausgewiesen. Die Einzelwertberichtigung zu Forderungen wird auf der Passivseite ausgewiesen.

• Kapitalgesellschaften dürfen die Wertberichtigungen so nicht ausweisen, Sie müssen die Wertberichtigungen direkt vom Forderungsbestand abschreiben

Page 14: Wertberichtigungen auf Forderungen

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens gegen unseren Kunden Wolfgang Kurz, überweist der Insolvenzverwalter 2.320,00 €. Die Restforderung in Höhe von 9.280,00 € brutto ist endgültig verloren.

Die Abschreibung erfolgt direkt und die Einzelwert-berichtigung wird am Jahresende an den aktuellen Stand der EWB zu zweifelhaften Forderungen angepasst.

Erst wenn die Forderung endgültig verloren ist, darf die Umsatzsteuer korrigiert werden.

Page 15: Wertberichtigungen auf Forderungen

Buchungssatz:Bank 2.320,00 € an Zweifelhafte Forderungen 11.600,00 €Abschreibung 8.000,00 €auf ForderungenUmsatzsteuer 1.280,00 €

Soll HabenUmsatzsteuer

Zweifelhafte Ford. 1.280,00 €

Soll HabenZweifelhafte Forderungen

Bank/ 11.600,00 €Abschreibung a. Ford.Umsatzsteuer

Forderungen 11.600,00 €

Soll HabenBank

Zweifelhafte Ford. 2.320,00 €

Soll HabenAbschreibungen auf Forderungen

Zweifelhafte Ford. 8.000,00 €

Page 16: Wertberichtigungen auf Forderungen

Anpassen der EinzelwertberichtigungDie Einzelwertberichtigung wird am 31.12. mit einem Betrag von5.000,00 € festgestellt, der Saldo von 8.000,00 € muss somit angepasst werden.

Soll HabenEinzelwertberichtigung zu Forderungen

EBK 8.000,00 €

Buchungssatz am 31.12.:EWB zu Forderungen an Erträge aus Herabsetzung 3.000,00 €

der EWB auf Forderungen

Soll HabenErträge aus Herabsetzung der EWB auf

Forderungen

Erträge aus 3.000,00 €Herabsetzung der EWBauf Forderungen

EWB zu 3.000,00 €Forderungen

GuV 3.000,00 €

SBK 5.000,00 €

Page 17: Wertberichtigungen auf Forderungen

Anpassen der EinzelwertberichtigungDie Einzelwertberichtigung wird am 31.12. mit einem Betrag von9.000,00 € festgestellt, der Saldo von 8.000,00 € muss somit angepasst werden.

Soll HabenEinstellungen in Einzelwertberichtigung

Buchungssatz am 31.12.:

Einstellung an EWB zu Forderungen 1.000,00 €in EWB

EWB 1.000,00 €zu Forderungen

Soll HabenEinzelwertberichtigung zu Forderungen

EBK 8.000,00 €

Einstellung 1.000,00 €in EWB

GuV 1.000,00 €

SBK 9.000,00 €

Page 18: Wertberichtigungen auf Forderungen

Pauschalwertberichtigungen der Forderungen

Mit der Pauschalwertberichtigung erfasst man das „Allgemeine Ausfallrisiko“ der Forderungen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass auch von den einwand-freien Forderungen ein Teil unvorhergesehen ausfallen kann.

Die kaufmännische Vorsicht beugt, durch die Pauschalwertberichtigung, dem latenten Risiko des „Kundenausfall“ vor.

Page 19: Wertberichtigungen auf Forderungen

Pauschalwertberichtigungen der Forderungen

Berechnung der Pauschalabschreibung

• Aufgrund der betrieblichen Erfahrungen (Forderungsausfälle der letzten 3 – 5 Jahre) wird ein Prozentsatz ermittelt und auf den Bestand der einwandfreien Forderungen, zum Nettowert, angewandt.

• Dieser Pauschalsatz muss rechnerisch nachvollziehbar sein.

• Die Pauschalwertberichtigung wird immer indirekt abgeschrieben.

Page 20: Wertberichtigungen auf Forderungen

Gesamtbetrag der Forderungen zum 31.12.2003, brutto 232.000,00 € - Umsatzsteueranteil 32.000,00 € Nettoforderungen 200.000,00 € Hierauf 3% Pauschalwertberichtigung 6.000,00 €

Beispiel PWB

Buchungssatz:Einstellung in PWB an PWB zu Forderungen 6.000,00 €

Soll HabenEinstellung in PWB

PWB 6.000,00 €zu Forderungen

Soll HabenPauschalwertberichtigungen zu Forderungen

Einstellung 6.000,00 €in PWB

GuV 6.000,00 €

SBK 6.000,00 €

Page 21: Wertberichtigungen auf Forderungen

Gesamtbetrag der Forderungen zum 31.12.2004, brutto 300.000,00 € - Umsatzsteueranteil 48.000,00 € Nettoforderungen 252.000,00 € Hierauf 3% Pauschalwertberichtigung 7.560,00 €

Anpassung der PWB

Buchungssatz:Einstellung in PWB an PWB zu Forderungen 1.560,00 €

Soll HabenEinstellung in PWB

PWB 1.560,00 €zu Forderungen

Soll HabenPauschalwertberichtigungen zu Forderungen

Einstellung 1.560,00 €in PWB

GuV 1.560,00 €

SBK 7.560,00 € EBK 6.000,00 €

Page 22: Wertberichtigungen auf Forderungen

Gesamtbetrag der Forderungen zum 31.12.2005, brutto 200.000,00 € - Umsatzsteueranteil 32.000,00 € Nettoforderungen 168.000,00 € Hierauf 3% Pauschalwertberichtigung 5.040,00 €

Anpassung der PWB

Buchungssatz: PWB zu Forderungen an Erträge aus Herabsetzung 2.520,00 €

von PWB

Soll HabenPauschalwertberichtigungen zu Forderungen

Soll HabenErträge aus Herabsetzung von PWB

EBK 7.560,00 €

PWB zu 2.520,00 €Forderungen

Erträge aus 2.520,00 €Herabsetzung PWBSBK 5.040,00 €

GuV 2.520,00 €


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