Projektleiterin: Patricia Knaus Stand: Februar 2007
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen
-WeGebAU-2007
WeGebAU 2007
Projektleiterin: Patricia Knaus Seite 2
Förderinstrumente:
Förderung der beruflichen Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten durch Arbeitsentgeltzuschuss nach §235 SGB III
Förderung beschäftigter älterer Arbeitnehmer durch Weiterbildungskosten nach §417 Abs. 1 SGB III
Voraussetzung für beide Instrumente ist, dass bedingt durch die Teilnahme an der Weiterbildung
Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann undder Arbeitnehmer weiterhin Arbeitsentgelt erhält.
Projektleiterin: Patricia Knaus Seite 3
1. Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III
Zielgruppe sind gering qualifizierte Beschäftigte: - mit fehlendem Berufsabschluss - mit Berufsabschluss, jedoch seit 4 Jahren nicht mehr im erlernten
Beruf tätig „berufsfremd“
Förderung von: - Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen betriebliche Umschulung
überbetriebliche Umschulung Vorbereitung auf die Externenprüfung
- Teilqualifikationen
z. B. CNC-Maschinenbediener (Fräsen, Drehen), 4 Monate incl. 1 Monat Praktikum
Projektleiterin: Patricia Knaus Seite 4
Finanzierung:
Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitsstunden
Zuschusshöhe wird im Einzelfall festgelegt, wobei das Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbildung zu berücksichtigen ist
Weiterbildung im Betrieb nur maximal 50 % Zuschuss möglich
Pauschale zu den SV – Beiträgen
ggf. Übernahme der Weiterbildungskosten
Handelt es sich um eine „anerkannte Maßnahme“ , können die kompletten Maßnahmekosten übernommen werden.
§ 235c SGB III
Projektleiterin: Patricia Knaus Seite 5
vermutlich ab Mai 2007:vermutlich ab Mai 2007: 2. Förderung von älteren Beschäftigten in Unternehmen nach § 417 Abs. 1 SGB III
Betriebe bis zu 250 Beschäftigten
für Arbeitnehmer über 45 Jahre
Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Gehaltes frei
anerkannte Maßnahme erforderlich
Projektleiterin: Patricia Knaus Seite 6
§ 417 Abs. 1 SGB III
Finanzierung:
Übernahme der Weiterbildungskosten
- Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
- Fahrkosten,
- Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
- Kosten für die Betreuung von Kindern.
Vorbehaltlich der Verlängerung des § 417 SGB III über den 31.12.06 hinausVorbehaltlich der Verlängerung des § 417 SGB III über den 31.12.06 hinaus (vermutlich ab Mai 2007) ! (vermutlich ab Mai 2007) !
Projektleiterin: Patricia Knaus Seite 7
Ihre Ansprechpartner:
Agentur für Arbeit StuttgartProjektteam WeGebAU
Postfach 10609670049 Stuttgart
Faxnummer: 0711/ 920 – 1777
www.arbeitsagentur.de
Frau Knaus: 0711 / 920-1719Frau Barka: 0711 / 920-1716Herr Reichardt: 0711 / 920-1718