+ All Categories
Home > Documents > Weichenstellung vor Gericht - up.picr.de · Schr. über MP, über Stickelb. an OGV Erthle.pdf"...

Weichenstellung vor Gericht - up.picr.de · Schr. über MP, über Stickelb. an OGV Erthle.pdf"...

Date post: 26-Aug-2019
Category:
Upload: doananh
View: 213 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
15
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-um-stuttgart-21-weichenstellung-vor- gericht.a6772c37-74dd-4e21-a330-026c6ef56e0b.html Prozess um Stuttgart 21 Von Christian Milankovic 08. August 2016 - 12:10 Uhr Weichenstellung vor Gericht Das Stuttgarter Verwaltungsgericht verhandelt am Dienstag die Klage eines Zusammenschlusses von Privatbahnen, der den Stuttgarter Kopfbahnhof auch nach Inbetriebnahme der unterirdischen Durchgangsstation weiterbetreiben will. Christian Milankovic (mil)Profil Mein Kommentar am Mo. 08.08.2016 um 16:55 Uhr VGS Stgt. Verfassung und S21 Da gibt es doch zum wiederholten Mal ein Verfahren vor unserem VG S, deren Richter bereits mit sich selbst vollkommen überfordert sind!! Das wird auch solange so bleiben, wie die Präsidentin sich weigert, und der Vizepräsident, die Landesverfassung und unser Grundgesetz in den Vordergrund zu stellen!! Dienstaufsicht ein Fremdwort mit Siegeln versehen besonders in der Aufsicht über sich selbst.
Transcript

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.prozess-um-stuttgart-21-weichenstellung-vor-gericht.a6772c37-74dd-4e21-a330-026c6ef56e0b.html Prozess um Stuttgart 21 Von Christian Milankovic 08. August 2016 - 12:10 Uhr

Weichenstellung vor Gericht Das Stuttgarter Verwaltungsgericht verhandelt am Dienstag die Klage eines Zusammenschlusses von Privatbahnen, der den Stuttgarter Kopfbahnhof auch nach Inbetriebnahme der unterirdischen Durchgangsstation weiterbetreiben will.

Christian Milankovic (mil)Profil

Mein Kommentar am Mo. 08.08.2016 um 16:55 Uhr VGS Stgt. – Verfassung und S21

Da gibt es doch zum wiederholten Mal ein Verfahren vor unserem VG S, deren Richter bereits mit sich selbst vollkommen überfordert sind!! Das wird auch solange so bleiben, wie die Präsidentin sich weigert, und der Vizepräsident, die Landesverfassung und unser Grundgesetz in den Vordergrund zu stellen!! Dienstaufsicht ein Fremdwort mit Siegeln versehen – besonders in der Aufsicht über sich selbst.

Meine Antwort auf 08.08. 16:55 Uhr am Di. 09.08.2016 um 11:53 Uhr Also – Butter bei de Fische Die StZ hat im Mai 2016 einen Artikel veröffentlicht "Ein Selbstversuch | Warum die Justiz

überfordert ist", der hier Verwendung findet "Publiziert am 8.4.2010" –Link 1– Es wird umfassend über den Ist-Zustand und die wirksamen Schemata geschrieben. Es werden die zu ziehenden Konsequenzen angesprochen und ein Ausblick aufgezeigt, sowie ergänzt durch den StZ-Artikel von Christian Gottschalk!! Im Jahr 2009 veröffentlicht die BZ den Artikel "Entlassung aus dem Dienst wegen Rechtsbeugung | 57-jähriger Richter muss gehen" –Link 2– Der Bundesgerichtshof bestätigt nun ein Urteil aus erster Instanz. –Link 1– http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/04/08/uber-sinn-und-unsinn-der-dienstaufsichtsbeschwerde/ Auszug: Formlos, fristlos, fruchtlos. Das ist alles, was der deutsche Jurist bis hin zum Einserexamen zum Thema Dienstaufsichtsbeschwerde für die Staatsexamina wissen muß. Und wehe, wenn einer da noch einen Zentimeter weiter denkt. ENDE Auszug –Link 2– http://www.badische-zeitung.de/freiburg/57-jaehriger-richter-muss-gehen--18392770.html Auszug: Mit der Rechtskraft des Urteils verbunden ist in diesem Fall die gleichzeitige Entfernung des 57-jährigen Zivilrichters aus dem Dienst. Das bestätigte Stefan Wirz, Pressesprecher des Justizministeriums in Stuttgart, auf BZ-Nachfrage. Werde ein Richter oder Beamter rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt, wird er kraft Gesetz automatisch aus dem Dienst entfernt. ENDE Auszug

Juergen
Textfeld
zum StZ-Artikel
Juergen
Textfeld
zum Beitrag

Mein Kommentar am Di. 09.08.2016 um 12:32 Uhr Ob H. Rech ebenfalls verwundert sein wird? Herribert Rech war ja voll geplättet, über den RECHTSSPRUCH am 18.11.2015 im Verfahren vor dem VG S 5 K 1245/16 "Schwarzer Donnerstag". Der gesamte Polizeieinsatz war gegen verfassungsgemäße Rechte gerichtet –Link 1– Da ist die Frage zu stellen: Welche Grundlage hat der Konservative Herribert Rech in Verwendung? Jedenfalls _kein_ Rechtsbewusstsein, wohl eher ein UNRECHTSBEWUSSTSEIN – und das mit seinem Vorwort in der Opferschutzbroschüre Mai 2010: „Eine Anzeige trägt also wesentlich dazu bei, Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger vor weiteren Straftaten zu schützen.“ Im Schreiben an MP Kretschmann in Verwendung genommen –Link 2– |;-)) –Link 1– http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&Datum=2015-11&Seite=1&nr=20101&pos=10&anz=32 Auszug: 4. Mit der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines nicht bestandskräftigen, erledigten Platzverweises steht zugleich die Rechtswidrigkeit der zu dessen Vollstreckung getroffenen Maßnahmen fest. Denn kraft der gerichtlichen Entscheidung nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist nicht mehr der Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes rechtlich maßgeblich, sondern die Rechtslage, die ohne Geltung des gerichtlich als rechtswidrig festgestellten Verwaltungsaktes besteht (BVerwG, Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 5 C 1.96 -, BVerwGE 105, 370 [373]). –Link 2– https://cloud.gmx.net/ngcloud/external?locale=de&guestToken=JksCVAU8SnyxSaKdUxdJoA&[email protected]#_ im Ordner "Anlagen_1" im PDF-Dokument "B.13 - 2014.09.24 Mi. Schr. über MP, über Stickelb. an OGV Erthle.pdf"

Meine Antwort an Mark Braun um 15:18 Uhr Interessante Bildsprache in Verwendung Danke für Ihre Anmerkung Mark Braun. Was sie wohl mit dem Begriff "anmalen" meinen? Die bestehenden Tatsachen sind nun mal so, wie sie sind! Gerichte braucht es eben nicht, so die Verantwortlichen in Behörden, Dienststellen und Ämtern auch Verantwortung bereit sind zu übernehmen – was sich allerdings nicht so darstellt, im täglichen Erleben! Das Innenministerium, in Person der Ministeriumsleitung, ist die Oberste Aufsichtsbehörde für das Regierungspräsidium, welches wiederum für die Stadt Stuttgart Dienst- und Disziplinaraufsicht ist – zu sein hat!! Hier ist ein Hinweis angebracht: Es gibt keine "politische Beamte", wie unter anderem die Bezeichnung von Regierungspräsidenten lautet – Beamte sind grundsätzlich 'Parteigängern' gegenüber niemals in Verpflichtung! Verantwortlich für die Gemarkung der Stadt Stuttgart, und alles was auf dieser Gemarkung statt findet, sind verantwortliche der Landeshauptstadt und im Landesparlament!! Der Bund ist immer dann in Verantwortung, wenn das Bundesland seine Aufgaben nicht erfüllt (GG Art. 37 Abs. 1 und 2)!! Zur Dienstaufsicht geschriebenes weiter unten, in meinem Kommentar " VGS Stgt. – Verfassung und S21:" und den folgenden |:-) Zu Musterdemokrat: Es gibt auch Muster ohne Wert |;-)

Meine Antwort auf Mark Braun am Fr. 12.08. um 09:03 Uhr | nicht veröffentlicht Meine Antwort auf Mark Braun am Di. 11.09. um 12:08 Uhr In der Kürze liegt die Würze – also hier… dieses => OLG München zurückverwiesen an LG in "media res" gehen aufgetragen –Link 3– http://www.parkschuetzer.de/statements/191967 im Kommentar 11.08.2016 um 19:04 • Nicht dass hier der Eindruck entstehen möchte, dass die zitierte "Wortaneinanderreihung" anwendbar oder gar empfehlenswert ist!

Meine Antwort auf Di. 09.08. 11:53 Uhr um 13:52 Uhr Fortgesetzt mit 2 weiteren StZ Artikeln Mann mag es doch kaum für möglich halten, da erlaubt sich doch eine Präsidentin an einem OLG in B-W, einen Richter zur zügigen Arbeit anzuhalten!? Das ruft selbstverständlich die von Männern geprägte "Neue Richtervereinigung" auf den Plan. Diese verlagen vom Justizminister Stickelberger, dass die Präsidentin am OLG Karlsruhe zu suspendieren sei –Link 1– StZ vom 14. Nov. 2012 "Rüge für gründlichen Richter | Wenn das Ringen um das Recht zu lange dauert" Jetzt berichtet die StZ am 13. Okt. 2013 über die Entwicklung in dieser Angelegenheit. –Link 2– "Präzedenzfall in der Justiz | Ein Rüffel beunruhigt die Richter" – offensichtlich beunruhigt es Richterinnen nicht |:-) –Link 1– http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.print.11825854-4714-478d-a08d-4108e75aecc5.html Auszug: In rechtswidriger und skandalöser Weise versuche sie nämlich, einen unbequemen Richter einzuschüchtern. Tatsächlich ist die öffentliche Attacke der Höhepunkt eines justizintern schon lange schwelenden Konflikts. Vordergründig geht es darum, wie weit Gerichtsvorstände auf die Arbeitsweise von Richtern Einfluss nehmen dürfen. Dahinter steht die Grundsatzfrage, ob die Gerichte lieber schnell oder lieber gründlich arbeiten sollen, ob Qualität oder Quantität Vorrang hat – und wer das letztlich entscheidet. ENDE Auszug –Link 2– http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.print.53a91224-1ed4-41f8-972a-aa03d05f7272.html Auszug: Das Damoklesschwert über Thomas S. ist eine bundesweit wohl einmalige Ermahnung durch Hügel. Die OLG-Präsidentin hatte ihm vorgehalten, er arbeite zu langsam und bleibe deshalb „ganz erheblich“ hinter dem Durchschnittspensum seiner Kollegen zurück. Dadurch werde der Anspruch der Bürger unterhöhlt, in angemessener Zeit Rechtsschutz zu erhalten. Fortan, verlangte die Chefin, solle S. seine Fälle „ordnungsgemäß und unverzögert“ erledigen. Hat der Rüffel vor der Dienstgerichtsbarkeit Bestand und ändert der Richter seine Arbeitsweise nicht, droht ihm ein Disziplinarverfahren, womöglich mit Geldbuße und Gehaltskürzung. ENDE Auszug – und noch weit interessanteres im Artikel der StZ geschrieben!!

Meine Antwort auf Di. 09.08. 13:52 Uhr am Do. 11.08. um 15:38 Uhr Zurück zum VG Stgt. – Dienstaufsicht durch Präsidentin Zunächst aus dem –Link 2– StZ 13. Okt. 2013 „Dadurch werde der Anspruch der Bürger unterhöhlt, in angemessener Zeit Rechtsschutz zu erhalten.“ --- Jetzt zu Verfahren am VG S, in vergleichender Betrachtung! Dazu gleich in die 'Vollen' –Link 3– auf trueten.de "Der (Rechts-) Weg ist das Ziel – Stuttgart 21 Gegner im Irrgartender der Justiz" geschrieben von Wolfgang Hänisch. Beginnen mit den Worten „Am 21.10.2014 schreibt das Polizeipräsidium Stuttgart an das hiesige Verwaltungsgericht: "Die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme des Klägers am 1.2.2011 wird anerkannt." | Der lange Weg bis zu diesem Eingeständnis soll hier gegangen werden und wir beginnen mit dem Prolog: …“ --- Es folgt der Ablauf des Verwaltungsverfahrens, das alleine durch die Verweigerung „ …, in angemessener Zeit Rechtsschutz zu erhalten.“ derart in die Länge 'getrieben' wurde!!!! ___ Im Kommentar am 10.11.2014 12:43 wird das Verfahren 5 K 3030/11 am VG S dargestellt. In der Verhandlung am 21.07.2014 wird, in lediglich 8 MINUTEN, durch Richter Sohler als Berichterstatter der 5. Kammer, in der mündlichen Verhandlung für Recht erkannt: "Platzverweis vom 10.08.2011 war rechtswidrig"! Der Vorsitzende Richter der 5. Kammer Dr. Walter Nagel lässt die _zwei_ Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.01. und 01.08.2012, in denen die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen anerkannt wird, zwei/zweieinhalb Jahre liegen!! --- Hier ist „… der Anspruch der Bürger unterhöhlt, in angemessener Zeit Rechtsschutz zu erhalten.“ –Link 3– http://www.trueten.de/index.php?url=archives/9084-Der-Rechts-Weg-ist-das-Ziel-Stuttgart-21-Gegner-im-Irrgartender-Justiz.html Urteil 5 K 3030/11 http://www.parkschuetzer.de/statements/174387 PDF-Datei. --- Präsidentin am VG S ist mit Wirkung vom 01.03.2013 Gudrun Schraft-Huber, die Stefan Kuntze folgt, der in den Ruhestand geht!! --- Landesdisziplinargesetz (LDG) „§ 1 (1) Dieses Gesetz regelt die Verfolgung von Dienstvergehen, die Beamte und Ruhestandsbeamte des Landes, … 2. während eines früheren Dienstverhältnisses als Beamter, Richter, Berufssoldat oder Soldat auf Zeit oder 3. nach der Beendigung eines solchen Dienstverhältnisses … begangen haben. …“ ENDE Auszug

Meine Antwort auf Do. 11.08. um 15:38 Uhr am Fr. 12.08. um 09:17 Uhr | nicht veröffentlicht

Meine Antwort auf Do. 11.08. um 15:38 Uhr am Di. 11.09. um 12:18 Uhr | veröffentlicht gegen 13:20

Entwicklung zur OLG Präsidentin Prof. Dr. Christine Hügel Am 20.04.2015 DGH bestätigt Ermahnung: Niederlage für langsam arbeitenden Richter –Link 4–

Am 04.11.2015 PM des Justizministerium B-W –Link 5– Justizminister Rainer Stickelberger: „Justiz und Justizkultur des Landes wie keine andere geprägt“ - Nachfolger ist seit August Alexander Riedel ---

Am 24.06.2016 Strafanzeigen gegen Ex-Gerichtspräsidentin –Link 6– Gegenoffensive im Streit um Urteilstempo ---

–Link 4– http://www.lto.de/recht/job-karriere/j/olg-stuttgart-dgh-1-13-langsamer-richter-vorhalt-ermahnung-ruege-begruendet/ Auszug: „DGH: Ermahnung ist keine Beeinflussung | Wie schon das Landgericht Karlsruhe als Vorinstanz greifen auch die Richter am OLG auf die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof (BGH) zurück, welche die von einem voll beschäftigten Richter aufzubringende Arbeitszeit … | Matthias Grewe vom Verein der Richter und Staatsanwälte …“ ENDE

–Link 5– http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/pb/,Lde/3416811/?LISTPAGE=3966042 Auszug: „Ende 2003 wurde sie als erste Frau des Landes zur Generalstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ernannt. Im Juli 2009 folgte dann - ebenfalls als erste Frau in der Geschichte Baden-Württembergs - die Übernahme der Leitung des Oberlandesgerichts Karlsruhe als dessen Präsidentin.“ ENDE

–Link 6– http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/langsamer-richter-strafanzeigen-ex-gerichtspraesidentin-karlsruhe-ermahnung-erledigungszahl/ Auszug: „… erfolglos; die Revision ist derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängig. Die Entscheidung dürfte Signalwirkung haben,

denn der Konflikt zwischen dem Interesse der Justizverwaltung … | Mit der Ermahnung habe sie

nicht bloß ihre dienstrechtlichen Befugnisse überstrapaziert, sondern auch den Versuch einer Straftat begangen, nämlich einer Nötigung im besonders schweren Fall. Entsprechend argumentieren eine Reihe weiterer Juristen, die sich mit Schulte-Kellinghaus solidarisiert haben.“ ENDE

Mein Kommentar am Mi. 10.08.2016 um 11:00 Uhr Zu ähnlicher Fall – Rechtsgrundlagen Im PS-Forum gibt es zur "7. Planänderung PFA 1.2 Fildertunnel", die Anhörung des EBA, einen Link der Zusammenstellung von Akten, mit der Ablehnung der Planänderung –Link 1– Darin auch Grundlegendes im Ordner "_Anlagen", dem Unterordner "Rechtsgrundlagen und Rechtsentscheidungen" –Link 1– http://www.parkschuetzer.de/statements/191087 im Kommentar 28.06.2016 um 06:21 der Link zum Schriftwechsel mit dem EBA und …

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.tunnelbau-in-stuttgart-mehr-juristen-und-planer-fuer-rosensteintunnel.b0bba952-48ef-4a24-9c34-2e3edd2b3b7d.html

Tunnelbau in Stuttgart Von Konstantin Schwarz 26. Juli 2016 - 18:46 Uhr

Mehr Juristen und Planer für Rosensteintunnel Das Projekt Rosensteintunnel war im Mai 2015 dramatisch teurer geworden. Nun kämpft die Stadt mit Juristen gegen eine weitere Kostenerhöhung.

Für die beiden Röhren des Rosensteintunnels soll am 16. September der Durchschlag gefeiert werden.Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Stuttgart - Das Bauprojekt Rosensteintunnel, zu dem auch die Neuordnung der B 10/B 14-Verbindung am Mineralbad Leuze zählt, braucht mehr Ingenieure und Juristen. Der Technikausschuss des Gemeinderates hat am Dienstag beschlossen, zusätzlich 2,5 Millionen Euro für externe Ingenieure und weitere 300 000 Euro für Anwälte auszugeben. Die Juristen sollen Dossiers erstellen, mit denen unberechtigte Nachtragsforderungen der Baufirmen abgewehrt werden können. Die Stadt hat dazu die Kanzlei gewechselt und setzt seit Januar auf Rembert Rechtsanwälte in München. Der firmenseitige Schriftverkehr für das komplexe Bauwerk zähle mittlerweile mehrere Tausend Dokumente, die „bauvertragliche Abwicklung gestaltet sich seit Baubeginn äußerst schwierig“, heißt es.

Mein Kommentar am Di. 26.07.2016 um 22:29 Uhr Mehr Juristen? Mehr Planer? Nicht doch!!

An den StZ-Redakteur Konstantin Schwarz. Wir sind ja quasie Kollegen. Im kollegialen Umgang möchten Sie diesen Kommentar verstehen. Hier, bei uns in Stuttgart ist der Kampf, das GEGEN sein, besonders ausgeprägt in Anwendung! So würde es erfreulich sein festzustellen, den Begriff "FÜR" als überwiegend in Anwendung genommen zu erleben |;-)) –Link1– Juristen im Rathaus, da ist es angebracht etwas genauer hinzusehen!! Also zur Internetseite der

Stadt Stuttgart "Einbürgerung" diese Anmerkung –Link2– darin folgende Aussage: Warum wohl fehlt genau dieser Artikel 25 GG in der Aufzählung unserer Grundlagen zur Einbürgerung?? Und das Recht der Gemeinden bei Entscheidungen der Europäischen Union!! Jetzt ist es nicht sinnvoll, weitere Juristen hinzuzunehmen, die ebenfalls unsere Gesellschaftsgrundlagen ausser Acht lassen werden – ebenfalls an unseren Hochschulen 'un~'gebildet!!!!

–Link1– www.parkschuetzer.de/statements/183900 im Kommentar 13.07.2015 um 06:47 • „…

Auf keinen Fall vereinnahmen lassen von den _gegen_ sein, die gegen alles und jeden sind; um …" www.parkschuetzer.de/statements/178978 "Asterix schwätzt schwäbisch: Dr große Graba" ("Der große Graben")

–Link2– www.parkschuetzer.de/statements/191176 im Kommentar 02.07.2016 um 11:16 und 11:50 § 10 (1) Bei Vorhaben der Europäischen Union ist das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu wahren und sind ihre Belange zu schützen. www.parkschuetzer.de/statements/190876 zur Einbürgerungsfeier im Rathaus –auf Parkschützer erreichbar, so nicht gelöscht wurde–

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundesrechnungshof-geht-intern-von-mehrkosten-aus-s-21-koennte-bis-zu-zehn-milliarden-euro-kosten.f5c017cf-49de-4ce3-9f61-3dae886ad9ac.html Bundesrechnungshof geht intern von Mehrkosten aus 05. Juli 2016 - 18:00 Uhr

S 21 könnte bis zu zehn Milliarden Euro kosten Von Thomas Wüpper

Der Bundesrechnungshof geht intern davon aus, dass das umstrittene Stuttgarter Bahnprojekt am Ende bis zu zehn Milliarden Euro kosten könnte. Wer die Mehrkosten tragen soll, ist ungeklärt. Im schlimmsten Fall droht eine Bauruine, wenn das Geld ausgeht.

Mein Kommentar am Di. 05.07.2016 um 20:06 Uhr BRH 2012 in SWR1 Leute + 2008 |

An die StZ Redaktion und an Thomas Wüpper – bitte sind Sie sich selbst gegenüber doch so freundlich und beachten Sie die bekannten Aussagen und Veröffentlichungen des BRH seit Oktober 2008! Zunächst aus der SWR1 Leute-Sendung mit dem BRH Präsident Dieter Engels, der am 27.07.2012 zu Stuttgart 21 sprach: Kosten Tiefbahnhof 5,1 Mrd. EUR + 60% Risikozuschlag und die Kosten Stuttgart-Wendlingen 3,2 Mrd. EUR – die Bahn AG rechnet mit 4,1 Mrd. + 0,4 Mrd. EUR für den Tiefbahnhof! –siehe hierzu Link 1– Mit 30. Okt. 2008 legt der BRH dem Bundestag seinen Bericht zu den Kosten Stuttgart 21 (Tiefbahnhof) und der Strecke Stuttgart-Wendlingen vor. | Link 1 www.parkschuetzer.de/statements/184096 3 E-Mails in SWR1 Leute-Sendung und 12 PDF-Dokumente mit Berechnungsgrundlagen, in denen plausibel die Kosten zum Zeitpunkt Okt. 2008 aufgezeigt werden: Tiefbahnhof 8,192 Mrd. EUR und Stuttgart-Wendlingen 4,12 Mrd. EUR

Antwort am Fr. 08.07.2016 um 09:59 Uhr Nicht nur Teilrechnung – sondern Gesamtrechnung

Michael Ostermann, Sie haben Recht. Allerdings lediglich dann, wenn Sie den Text, aus dem Bericht des BRH (Okt. 2008) nicht zur Gänze in die Rechnung einbeziehen, der sich als ausschlaggebend darstellt! –2.3 Bewertung-- … „4 925 Mio. Euro (3078 Mio. Euro + 60 %). Zusätzlich müsste das Bundesministerium die o. g. Kosten für bisher nicht erfasste Leistungen (Flughafen, Abstellanlagen und Plochinger Kurve) mit aktuellem Preisstand berücksichtigen. Damit lägen die Kosten dieses Projekts deutlich über 5 300 Mio. Euro.“ | Also die 60 % als Zuschlag bleiben bestehen - nach Bekunden des BRH „konservativ gerechnet“!! Hinzu kommen die Baumassnahmen, die nicht in der "Abstimmungsvorlage" für das Bundesparlament, genannt sind!! Weiter zu --5 Stellungnahme des Bundesministeriums-- „Infolge der verzögerten – erst während der Bauphase – beabsichtigten Berücksichtigung der Kostensteigerungen, fehlt es derzeit an einer aktuellen Gesamtschau der Kosten, die für eine Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers notwendig wäre.“ Jetzt rechnet der BRH selbstverständlich nicht mit fiktivem Zahlenmaterial, das als dann nicht tatsächlich erreicht werden würde – der BRH darf das auch nicht; ihm ist dabei Zurückhaltung auferlegt!!!! Allerdings uns Bürgerinnen und Bürgern nicht, so dass es unsere PFLICHT ist _alle_ realistischen Gegebenheiten zu nehmen und die Tatsachen, aus jahrzehntelanger Erfahrung mit Großprojekten, in Anwendung zu nehmen |:-)) Zum Rechengang der Link 1 aus meinem Statement, den 3 Kommentaren! Hilfreich ist auch die Internetseite des SWR „Chronologie der Kosten-Explosion bei S21“ | Link 2 www.swr.de/swr1/bw/nachrichten/hintergrund-chronologie-der-kosten-explosion-bei-s21/-/id=1000258/did=11787024/nid=1000258/10158p7/index.html

Antwort am Fr. 08.07.2016 um 17:46 Uhr Architekt? Ingenieur ? Jurist?

Michael Ostermann, nicht das Geringste soll von mir mittgeteilt werden – lediglich dargestellt! So Sie den Text, der nachzulesen ist, nicht in Gänze erfassen, dann macht es überhaupt nichts – "kommt Zeit kommt Klarheit" |;-) Diese ist ja von den Projektpartnern Stadt, Region und Land herzustellen – vom Bund für _ihre_ Verantwortlichkeit (Interview auf SWR4 um 16:11 Uhr mit Bundestagsabgeordnetem aus W-B). Seit der Stellenausschreibung für den 1. Bürgermeister, vom Sept. 2011, liegt der Landeshauptstadt informatives über den "SdZ" (Schreiber dieser Zeilen) vor. Die befassten sind seither bereit sich zu bemühen … Allerdings darf's ruhig noch weitergehend sein – die Selbstentwicklung zum verantwortlichen Handeln |;-)) Lassen wir es damit bewendet sein. Gruß Jue.So Jürgen Sojka


Recommended