Date post: | 03-Apr-2016 |
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Vorwort
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
die Fragen »Was kann ich?« und »Was will ich nach der Schule machen?« sind wichtige, berechtigte und häufig auch schwierige Fragen. »Wer nicht kann, was er will, muss wollen, was er kann. Denn das zu wollen, was er nicht kann, wäre töricht«. Das galt auch schon zu Zeiten des italienischen Malers und Philosophen Leonardo da Vinci, von dem dieser Satz stammt.
Die Ausbildungs- und Berufswahl ist für Sie eine entscheidende Weichenstellung im Leben. Des-halb ist es wichtig, frühzeitig über die eigenen Berufspläne nachzudenken, sich viele Informatio-nen über Lehrberufe und Studiengänge einzuholen und praktische Erfahrungen in den Betrieben zu sammeln.
Informationen dazu bekommen Sie in der Familie, bei den Beratungslehrern in Ihrer Schule oder in den Berufsinformationszentren der Arbeitsagenturen. Auch Ihr Berufswahlpass, das Schülerbe-triebspraktikum, die »Schau rein! - Woche des offenen Unternehmens«, die in Sachsen im Frühjahr stattfindet, der »Girls’ Day – Mädchen Zukunftstag« für Mädchen und der »Boys` Day – Jungen Zukunftstag« sollen Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.
Die Berufswahl entscheidet ganz wesentlich über Ihren künftigen Lebensweg, über Ihre persön-lichen Chancen und Perspektiven. Deshalb ist es wichtig, diese Entscheidung sowohl an den eige-nen Fähigkeiten und Interessen als auch an Berufen mit Zukunft auszurichten. In Sachsen sind das vor allem Berufe im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich. Auch viele Dienstleistungs- und Handwerksberufe bieten interessante berufliche Perspektiven.
Der Weg zum richtigen Beruf ist sicher nicht immer leicht. Manchmal werden Sie einen langen Atem brauchen oder erst über Umwege Ihre beruflichen Ziele erreichen. Wie bei einem Orientie-rungslauf benötigen Sie dafür Kraft, Ausdauer und die Bereitschaft, Ihre Ziele auch einmal neu zu bestimmen.
Diese Broschüre informiert über das berufsbildende Schulsystem in Sachsen. Es besteht aus drei Hauptsäulen: An den Berufsschulen und Berufsfachschulen findet die berufsqualifizierende Aus-bildung statt. Berufliche Gymnasien und Fachoberschulen bieten studienqualifizierende Bildungs-gänge an und an den Fachschulen gibt es vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung.
Im vorliegenden Heft können Sie nachlesen, wie die verschiedenen Ausbildungsgänge aufgebaut sind, wo sie angeboten werden und welche beruflichen Perspektiven sie eröffnen.
Die Broschüre ist eine Art Wanderkarte, auf der auch der Weg zu Ihrem persönlichen Berufsziel eingezeichnet ist.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in Ihr Berufsleben!
Brunhild KurthSächsische Staatsministerin für Kultus
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Inhalt
4 Berufliche Bildung in Sachsen 4 Schularten 6 Bildungsziele 8 Die Möglichkeiten beruflicher Bildung auf einen Blick
10 Berufsausbildungsvorbereitung und Berufliche Grundbildung10 Berufsvorbereitungsjahr10 Vorbereitungsklassen mit berufs- praktischen Aspekten10 Berufsgrundbildungsjahr12 Schulstandorte der Berufsausbildungs- vorbereitung und Beruflichen Grundbildung
15 Berufliche Ausbildung15 Zwei Wege–Ein Ziel16 Berufsschule17 Berufsfachschule18 Berufliche Bildung von Jugendlichen mit Behinderung19 Ausbildungsgänge an Berufsfachschulen20 Schulstandorte mit Berufsfachschulen
24 Berufliche Weiterbildung24 Fachschule26 Schulstandorte mit Fachschulen
28 Studienqualifikation28 Fachoberschule30 Berufliches Gymnasium32 Schulstandorte mit Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien
34 Doppelqualifizierende Bildungsgänge
35 Beratung und Information35 Schulaufsichtsbehörden36 Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit37 Rechte und Pflichten
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Berufliche Bildung in SachsenSchularten
Das berufsbildende Schulwesen im Freistaat Sachsen ist durch ein differenziertes und viel-fältiges Angebot an beruflichen Bildungsgän-gen gekennzeichnet. Es gliedert sich in fünf Schularten mit folgenden Funktionen:Die Berufsschule vermittelt einen Berufsab-schluss in einem dualen Ausbildungsberuf, eine berufliche Grundausbildung oder eine Berufsvorbereitung. Eine Ausbildung an der Berufsfachschule führt zu einem Berufs-abschluss, der nicht über den dualen Weg erreicht werden kann. Fachoberschule und Berufliches Gymnasium führen zu studien-qualifizierenden Abschlüssen. Die Fachschule vermittelt eine berufliche Weiterbildung.In verschiedenen berufsqualifizierenden Bil- dungsgängen können auch allgemeine Schul- abschlüsse oder die Fachhochschulreife erwor- ben werden. Durch diese Vielfalt haben alle Schüler* die Chance auf eine Ausbildung, die sowohl ihren schulischen Vorausset-zungen als auch ihrem beruflichen Bildungs-ziel entspricht.In allen Schularten können berufsbildende Förderschulen eingerichtet werden. Wo es sinnvoll und möglich ist, werden behinderte Schüler in den Regelunterricht der berufsbil-denden Schulen integriert. Am häufigsten gibt es berufsbildende Förderschulen bisher in der Schulart Berufsschule.
*In der Publikation wird durchgängig die Bezeichnung Schüler verwendet. Sie steht für Schülerinnen und Schüler.
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FACHHOCHSCHULE, BERUFSAKADEMIE
UNIVERSITÄT, KUNSTHOCHSCHULE, FACHHOCHSCHULE, BERUFSAKADEMIE
FACHSCHULE FACHSCHULE FACHSCHULE FACHSCHULE
14FACHOBER-
SCHULE
13FACHOBER-
SCHULEFACHOBER-
SCHULE
BERUFLICHES GYMNASIUM
12
BERUFSBILDENDE FÖRDERSCHULE(duale Berufsausbildung,Berufsfachschule für Körperbe-hinderte, Fachoberschule für Körperbehinderte) oder weiter wie mit Hauptschul- oder Realschulabschluss
FACHOBER-SCHULE BERUFSSCHULE
(duale Berufsausbildung,2-3,5-jährig / BVJ / BGJ),Zuerkennung des mittlerenSchulabschlusses möglich
BERUFSFACHSCHULE(2- oder 3-jährig)
FACHOBER-SCHULE
11BERUFSFACHSCHULE
(2- oder 3-jährig)Zuerkennung des mittlerenSchulabschlusses möglich
10
BVJ, berufsvor-bereitendeBildungsmaß-nahmen der Arbeitsagenturen
MITTELSCHULE ** Realschulabschluss
9ALLGEMEINBILDENDE
FÖRDERSCHULEMITTELSCHULE ** mit Hauptschulabschluss
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** Die Schulen der Schulart Mittelschule werden ab dem 1. August 2013 als Oberschule bezeichnet.
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FACHHOCHSCHULE, BERUFSAKADEMIE
UNIVERSITÄT, KUNSTHOCHSCHULE, FACHHOCHSCHULE, BERUFSAKADEMIE
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BERUFLICHES GYMNASIUM
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BERUFSBILDENDE FÖRDERSCHULE(duale Berufsausbildung,Berufsfachschule für Körperbe-hinderte, Fachoberschule für Körperbehinderte) oder weiter wie mit Hauptschul- oder Realschulabschluss
FACHOBER-SCHULE BERUFSSCHULE
(duale Berufsausbildung,2-3,5-jährig / BVJ / BGJ),Zuerkennung des mittlerenSchulabschlusses möglich
BERUFSFACHSCHULE(2- oder 3-jährig)
FACHOBER-SCHULE
11BERUFSFACHSCHULE
(2- oder 3-jährig)Zuerkennung des mittlerenSchulabschlusses möglich
10
BVJ, berufsvor-bereitendeBildungsmaß-nahmen der Arbeitsagenturen
MITTELSCHULE ** Realschulabschluss
9ALLGEMEINBILDENDE
FÖRDERSCHULEMITTELSCHULE ** mit Hauptschulabschluss
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Berufliche Bildung in SachsenBildungsziele
Im Rahmen der beruflichen Bildung bestehen folgende Bildungsangebote:
BerufsausbildungsvorbereitungBildungsgänge für Jugendliche, die die neun-jährige Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, hin-sichtlich ihrer persönlichen Entwicklung und ihres Leistungsstandes die Voraussetzungen für eine Berufsausbildung aber noch nicht er-füllen
Berufliche GrundbildungBildungsgänge für den Erwerb der Grund-kenntnisse und Grundfertigkeiten eines oder mehrerer Berufe; sie sind teilweise auf die nachfolgende berufliche Ausbildung anrech-nungsfähig.
Berufliche AusbildungBildungsgänge, die berufsbezogene Kennt-nisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln und zu einem Berufsabschluss führen
Berufliche WeiterbildungBildungsgänge, die nach beruflicher Ausbil-dung und i. d. R. Berufstätigkeit eine höhere berufliche Qualifikation vermitteln
StudienqualifikationBildungsgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschul- oder der Fachhochschulreife
DoppelqualifizierungBildungsgänge, die sowohl einen Berufsab-schluss als auch eine Studienqualifikation ver-mitteln
Diese Bildungsziele können auf ganz unter-schiedlichen Wegen erreicht werden. Welche konkreten Möglichkeiten das sächsische beruf-liche Schulwesen dafür bietet, soll in den fol-genden Abschnitten vorgestellt werden.
Berufliche SchulzentrenUm ein bedarfsgerechtes und flächendecken-des Bildungsangebot zu sichern, sind die ver-schiedenen berufsbildenden Schularten in Beruflichen Schulzentren (BSZ) zusammenge-fasst. Die Berufsschule als Kernstück der beruf-lichen Bildung ist an jedem BSZ eingerichtet. Die anderen Schularten können nicht an jedem Standort angeboten werden. Das Bildungsan-gebot orientiert sich an den Anforderungen des Arbeitsmarktes, an der Nachfrage der Ju-gendlichen und an den personellen und säch-lichen Voraussetzungen des BSZ. Neben den BSZ gibt es im Freistaat Sachsen landwirtschaftliche Fachschulen und medizi-nische Berufsfachschulen an Krankenhäusern.
Schulen in freier TrägerschaftNeben den öffentlichen Schulen gibt es auch Schulen in freier Trägerschaft, insbeson-dere Berufsfachschulen und Fachschulen, zum Beispiel von privaten oder kirchlichen Orga-nisationen, Vereinen, Gesellschaften oder Pri-vatpersonen. Diese ergänzen die sächsische Bildungslandschaft und dienen als Ersatz für öffentliche Schulen, wenn sie in ihren wesent-lichen Merkmalen einer Schulart des öffentli-chen Schulwesens entsprechen (Ersatzschulen).
In der Regel werden zwar die sächsischen Lehrpläne verwendet, eine Ersatzschule kann jedoch eigene Lehr- und Erziehungsmetho-den entwickeln, die von denen an öffentlichen Schulen abweichen. Ersatzschulen erheben regelmäßig Schulgeld.
Es gibt genehmigte und anerkannte Ersatz-schulen. Staatlich anerkannte Ersatzschulen können wie öffentliche Schulen Jugendliche aufnehmen, Schul- und Berufsabschlüsse ver-geben und Prüfungen selbst durchführen.
An genehmigten Ersatzschulen kann die Schul-pflicht erfüllt, aber kein Schul- oder Berufsab-schluss erworben werden. Wollen Schüler einer genehmigten Ersatzschule einen Schul- oder Berufsabschluss erwerben, müssen sie mit Erfolg an der Schulfremdenprüfung der je-weiligen Schulart teilnehmen. Bei einer Schul-fremdenprüfung werden während der Ausbil-dung erbrachte Vorleistungen nicht berück-
sichtigt. Daher ist eine Schulfremdenprüfung umfangreicher als Prüfungen an anerkannten Ersatzschulen oder öffentlichen Schulen.
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trä-gerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen. Ergänzungsschulen haben hinsichtlich ihrer Organisation und ihres Bil-dungsangebots einen schulischen Charakter, sind aber mit keiner Schulart des öffentlichen Schulwesens vergleichbar und stehen damit außerhalb des Schulaufbaus in Sachsen.
An den Ergänzungsschulen muss das Bildungs-niveau einer vergleichbaren öffentlichen Schule nicht erreicht werden. Ergänzungs-schulen verwenden daher in der Regel auch keine sächsischen Lehrpläne. Die von der Er-gänzungsschule vergebenen Abschlüsse ent-sprechen damit auch nicht den staatlichen Abschlüssen, die an öffentlichen Schulen oder Ersatzschulen vergeben werden. Ergän-zungsschulen sind demzufolge nicht berech-tigt, Zeugnisse auszustellen. Schüler einer Ergänzungsschule erhalten zum Schluss ihrer Ausbildung an der Ergänzungsschule eine Be-scheinigung über den Schulbesuch oder ein Zertifikat.
Über aktuelle Schulstandorte informiert der Sächsische Bildungsserver unter www.schuldatenbank.sachsen.de
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Berufliche Bildung in SachsenDie Möglichkeiten beruflicher Bildung auf einen Blick
Bildungsziel Schulart Voraussetzungen erreichbare Abschlüsse Fortsetzung des Bildungsweges
Berufsausbildungs-vorbereitung
Berufsschule Erfüllung der Vollzeitschulpflicht Hauptschulabschluss berufliche Ausbildung
Berufliche Grundbildung
Berufsschule Erfüllung der Vollzeitschulpflicht berufliche Ausbildung
Berufliche Ausbildung
Berufsschule Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, Ausbildungsvertrag Berufsabschluss, Mittlerer Schulabschlussberufliche Weiterbildung, Fachoberschule (1-jährig), Berufliches Gymnasium
Berufsfachschule i. d. R. Realschulabschluss, z. T. auch Hauptschulabschluss, Berufsabschluss, Mittlerer Schulabschluss
Berufliche Weiterbildung
Fachschuleabgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit dem Abschluss der Berufsschule oder dem Realschulabschluss und i. d. R. einer Berufstätigkeit
Fachschulabschluss, Fachhochschulreife Hochschulstudium
Studienqualifikation
Fachoberschule (2-jährig) Realschulabschluss
Fachhochschulreife
berufliche Ausbildung, Fachhochschulstudium
Fachoberschule (1-jährig) Realschulabschluss und Berufsabschluss berufliche Weiterbildung, Fachhochschulstudium
Berufliches GymnasiumRealschulabschluss mit besonderem Notendurchschnitt, Nichtvollendung des 18. bzw. bei Berufsabschluss des 21. Lebensjahres
Allgemeine Hochschulreifeberufliche Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Hochschulstudium
Doppelqualifikation (Berufsabschluss und Studienqualifikation)
Berufsschule mit Zusatzausbil-dung und -prüfung
Realschulabschluss, Ausbildungsvertrag
Berufsabschluss mit Fachhochschulreife berufliche Weiterbildung, Fachhochschulstudium
Berufsabschluss mit Allgemeiner Hochschulreife berufliche Weiterbildung, Hochschulstudium
Fachschule mit Zusatzausbil-dung und -prüfung
Realschulabschluss in Verbindung mit Berufsabschluss und i. d. R. Berufstätigkeit
Fachschulabschluss mit Fachhochschulreife Fachhochschulstudium
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Bildungsziel Schulart Voraussetzungen erreichbare Abschlüsse Fortsetzung des Bildungsweges
Berufsausbildungs-vorbereitung
Berufsschule Erfüllung der Vollzeitschulpflicht Hauptschulabschluss berufliche Ausbildung
Berufliche Grundbildung
Berufsschule Erfüllung der Vollzeitschulpflicht berufliche Ausbildung
Berufliche Ausbildung
Berufsschule Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, Ausbildungsvertrag Berufsabschluss, Mittlerer Schulabschlussberufliche Weiterbildung, Fachoberschule (1-jährig), Berufliches Gymnasium
Berufsfachschule i. d. R. Realschulabschluss, z. T. auch Hauptschulabschluss, Berufsabschluss, Mittlerer Schulabschluss
Berufliche Weiterbildung
Fachschuleabgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit dem Abschluss der Berufsschule oder dem Realschulabschluss und i. d. R. einer Berufstätigkeit
Fachschulabschluss, Fachhochschulreife Hochschulstudium
Studienqualifikation
Fachoberschule (2-jährig) Realschulabschluss
Fachhochschulreife
berufliche Ausbildung, Fachhochschulstudium
Fachoberschule (1-jährig) Realschulabschluss und Berufsabschluss berufliche Weiterbildung, Fachhochschulstudium
Berufliches GymnasiumRealschulabschluss mit besonderem Notendurchschnitt, Nichtvollendung des 18. bzw. bei Berufsabschluss des 21. Lebensjahres
Allgemeine Hochschulreifeberufliche Ausbildung, berufliche Weiterbildung, Hochschulstudium
Doppelqualifikation (Berufsabschluss und Studienqualifikation)
Berufsschule mit Zusatzausbil-dung und -prüfung
Realschulabschluss, Ausbildungsvertrag
Berufsabschluss mit Fachhochschulreife berufliche Weiterbildung, Fachhochschulstudium
Berufsabschluss mit Allgemeiner Hochschulreife berufliche Weiterbildung, Hochschulstudium
Fachschule mit Zusatzausbil-dung und -prüfung
Realschulabschluss in Verbindung mit Berufsabschluss und i. d. R. Berufstätigkeit
Fachschulabschluss mit Fachhochschulreife Fachhochschulstudium
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Berufsausbildungsvorbereitung undBerufliche Grundbildung
AllgemeinesJugendliche, die nach erfolgreichem Abschluss der Oberschule keinen betrieblichen Ausbil-dungsplatz erhalten oder die Oberschule ohne Hauptschulabschluss beendet haben, können sich an der Berufsschule in einjährigen Bil-dungsgängen auf die Aufnahme eines Berufs-ausbildungsverhältnisses oder eine Berufstä-tigkeit vorbereiten. Sie können eine berufliche Grundbildung erhalten. Damit wird die Berufs-schulpflicht erfüllt.
BerufsbereicheViele Ausbildungsberufe haben gemeinsame Grundelemente und können deshalb im ersten Jahr der Ausbildung in der Berufsschule nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden. Die breit angelegte Grundbildung in-nerhalb eines Berufsbereichs steigert die Flexi-bilität im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die meisten der ca. 350 Ausbildungsberufe sind den verschiedenen Berufsbereichen zugeord-net. Derzeit gibt es folgende Berufsbereiche:
y Berufsbereich: Wirtschaft und Verwaltungy Berufsbereich: Informationstechniky Berufsbereich: Metalltechniky Berufsbereich: Elektrotechniky Berufsbereich: Bautechniky Berufsbereich: Holztechniky Berufsbereich: Textiltechnik und Bekleidungy Berufsbereich: Chemie, Physik und Biologiey Berufsbereich: Druck- und Medientechniky Berufsbereich: Farbtechnik und Raum- gestaltungy Berufsbereich: Körperpflegey Berufsbereich: Ernährung, Gästebetreuung und hauswirtschaftliche Dienstleistungy Berufsbereich: Produktion und Dienst- leistung in Umwelt und Landwirtschafty Berufsbereich: Fahrzeugtechnik.
Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)Aufgabe des Berufsvorbereitungsjahres ist es,Jugendliche bei der Berufswahl zu unter-stützen und auf die Aufnahme einer Berufs-ausbildung vorzubereiten. Schüler des BVJ erwerben eine berufliche Orientierung in zwei Berufsbereichen (z. B. Holztechnik und Me-talltechnik). Der Unterricht umfasst den be-rufsübergreifenden Bereich (allgemeine Fä-cher), den berufsbezogenen Bereich (Lern-felder der einzelnen Berufsbereiche) sowie Angebote im Wahlpflichtbereich. Bei erfolg-reichem Abschluss wird der Hauptschulab-schluss zuerkannt.
Vorbereitungsklassen mit berufsprak-tischen AspektenFür Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund werden Vorbereitungs-klassen mit berufspraktischen Aspekten einge-richtet, die auf die Aufnahme einer Berufs-ausbildung oder den Erwerb eines höheren Bildungsabschlusses (z. B. am Beruflichen Gymnasium oder der Fachoberschule) sprach-lich vorbereiten. Im Rahmen der Vorberei-tungsklasse nehmen die Schüler entsprechend der individuell angestrebten künftigen beruf-lichen Ausbildung für zwei Monate am Regel-unterricht einer berufsbildenden Schule teil.
Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)Für Jugendliche mit einem Hauptschulab-schluss, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, kann das erste Jahr der Be-rufsausbildung auch als berufliche Grundbil-dung im Berufsgrundbildungsjahr absolviert werden. Der Unterricht umfasst den berufsü-bergreifenden Bereich (allgemeine Fächer) so-wie den berufsbezogenen Bereich (Lernfelder). Hier werden sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Inhalte eines Berufsbereiches (z. B. Holztechnik oder Metalltechnik) vermit-telt. Der erfolgreiche Abschluss des BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr auf eine nachfol-gende Berufsausbildung angerechnet werden.
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Bildungsziel Schulart/Bildungsgang Voraussetzungen Dauer Prüfung Abschluss
Berufsausbildungs-vorbereitung
Berufsschule-Berufsvorbereitungsjahr(BVJ)
Erfüllung derVollzeitschulpflicht
1 Jahr Abschluss-verfahren
kein beruflicher Abschluss, Hauptschulabschluss möglich
Berufsschule- Vorbereitungsklasse mit berufspraktischen Aspekten
Erfüllung derVollzeitschulpflicht
1 Jahr keine Prüfung
kein Abschluss
BeruflicheGrundbildung
Berufsschule–Berufsgrundbildungsjahr(BGJ)
Hauptschul-abschluss
1 Jahr keine Prüfung
kein beruflicher Abschluss, anrechenbar als erstes Ausbildungs-jahr einer nachfolgenden dualen Ausbildung
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Schulstandorteder Berufsausbildungs-vorbereitung undBeruflichen Grundbildung
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BSZ für Ernährung, Technik undWirtschaft des ErzgebirgskreisesAnnaberg-Buchholz/Zschopau
• • • • • •
BSZ für Ernährung undHauswirtschaft Bautzen • •BSZ für Wirtschaft und Technik Bautzen • • • •BSZ für Ernährung, Gastgewerbe,Gesundheit Chemnitz • •BSZ für Technik l – Industrieschule – Chemnitz •BSZ für Technik II – Handwerker-schule – Chemnitz • •BSZ für Technik III – Richard-Hartmann-Schule – Chemnitz • •BSZ »Dr. Hermann Schulze - Delitzsch« Delitzsch • • • •
BSZ Döbeln-Mittweida • • • • • • • • •BSZ für Wirtschaft»Prof. Dr. Zeigner« Dresden •BSZ für Wirtschaft »Franz Ludwig Gehe« Dresden •
BSZ für Bau und Technik Dresden • •BSZ für Elektrotechnik Dresden • •BSZ für Agrarwirtschaft und Ernäh-rung Dresden •BSZ für Gastgewerbe »Ernst Lößnitzer« Dresden •BSZ für Dienstleistung undGestaltung Dresden • •BSZ für Technik »Gustav Anton Zeuner« Dresden •BSZ für Gesundheit und Sozialwesen »Karl August Lingner« Dresden •
BSZ Eilenburg • • • •BSZ für Ernährung, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft mit Schulteil berufs-bildende Förderschule Freiberg
• • •
BSZ für Technik und Wirtschaft »Julius Weisbach« Freiberg • • •BSZ »Otto Lilienthal«Freital-Dippoldiswalde • • • •BSZ für Technik und Hauswirtschaft »Dr. Friedrich Dittes« Glauchau • • •
BSZ »Christoph Lüders« Görlitz • • • •
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Schulstandorteder Berufsausbildungs-vorbereitung undBeruflichen Grundbildung
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BSZ »Christoph Lüders« Görlitz • • • •BSZ Grimma • • • • •BSZ »Karl Preusker« Großenhain • • • • •BSZ »Konrad Zuse« Hoyerswerda •BSZ Kamenz • • • • •BSZ 1 Wirtschaft undVerwaltung Leipzig • •Karl-Heine-Schule –BSZ der Stadt Leipzig • • • •Arwed-Rossbach-Schule – BSZ der Stadt Leipzig • • •
BSZ 7 Elektrotechnik Leipzig •Gutenbergschule– BSZ der Stadt Leipzig •Ruth-Pfau-Schule–BSZ der Stadt Leipzig •Susanna-Eger-Schule–BSZ der Stadt Leipzig •Henriette-Goldschmidt-Schule –BSZ der Stadt Leipzig • • •
BSZ Leipziger Land • • • • •BSZ Löbau • • • •BSZ Meißen • • • •BSZ für Gesundheit, Technik undWirtschaft des Erzgebirgskreises»Erdmann Kircheis« Oelsnitz / Aue
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BSZ Oschatz • • • • •BSZ für Technik und Wirtschaft Pirna • •BSZ »e.o.plauen« Plauen • • •BSZ für Wirtschaft und Gesundheit »Anne Frank« Plauen • • • • •
BSZ Radeberg • •BSZ Radebeul •BSZ für Technik undHauswirtschaft Reichenbach • • • •
BSZ für Technik und Wirtschaft Riesa • • •BSZ Schkeuditz • • •
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Schulstandorteder Berufsausbildungs-vorbereitung undBeruflichen Grundbildung
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BSZ für Ernährung, Sozialwesen und Wirtschaft des Erzgebirgskreises Schneeberg / Schwarzenberg
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BSZ Torgau • • • • •BSZ Weißwasser-Boxberg • • •BSZ für Wirtschaft, Gesundheit und Technik des Landkreises Zwickau Werdau
• •
BSZ für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen Lichtenstein • •
BSZ Wurzen • • • •BSZ Zittau • • •BSZ für Bau- und Oberflächentechnik Zwickau • • • • • • •
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Berufliche AusbildungZwei Wege – ein Ziel
Ein Berufsabschluss kann auf zwei Wegen er-reicht werden:
y Weg 1: Duale Berufsausbildung mit den Lernorten Betrieb und Berufsschuley Weg 2: Berufsfachschule = vollzeitschu- lische Berufsausbildung mit praktischen Ausbildungsanteilen in und außerhalb der Schule
Berufsschule und Berufsfachschule verbindet das gemeinsame Ziel, Jugendlichen sowohl die für ihren Beruf erforderliche Handlungs-kompetenz zu vermitteln als auch ihre Per-sönlichkeit zu fördern. Die Ziele und Inhalte der berufsübergreifenden Fächer sowie das Niveau der berufsbezogenen Ausbildung bei-der Schularten sind daher weitgehend gleich-wertig. Unterschiede bestehen in folgenden Merkmalen:
Weg 1–Duale Berufsausbildung Weg 2–Berufsfachschule
Zugangsvoraussetzungen Erfüllung der Vollzeitschulpflicht meist Realschulabschluss
Ausbildungsberufe/Bildungsgänge
in Sachsen ca. 250 nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannte Ausbildungsberufe
soziale Berufe, alle Gesundheitsfachberufe,seltene Handwerksberufe
Vermittlung berufspraktischerLerninhalte
am Lernort Betrieb in der Schule und in außer-schulischen Einrichtungen unter Verantwortungder Schule
Vermittlung berufsüber-greifender und berufs-bezogener Lerninhalte
am Lernort Schule in der Schule
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Berufliche AusbildungBerufsschule
FunktionDie meisten Jugendlichen erlernen einen Berufin der dualen Berufsausbildung. Dabei wirken der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule als gleichberechtigte Partner zusammen. Die Berufsschule ist jedoch ein eigenständiger Lernort. Aufgabe der Berufsschule ist es, durch handlungsorientierten Unterricht zur Entwick-lung von beruflicher Handlungskompetenz beizutragen und die allgemeine Bildung zu vertiefen. Die Ausbildung an der Berufsschule führt gemeinsam mit der betrieblichen Aus-bildung zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. An der Be-rufsschule können auch allgemeine Schulab-schlüsse erworben werden.
VoraussetzungenAufgenommen werden kann, wer die Voll-zeitschulpflicht erfüllt hat, noch berufsschul-pflichtig ist und einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Ein bestimmter Schulab-schluss wird nicht vorausgesetzt.
Dauer und zeitliche GliederungJe nach Ausbildungsberuf dauert die Berufs-schule zwei bis dreieinhalb Jahre. Die Ausbil-dung beginnt mit einer beruflichen Grundbil-dung, die Schüler in Ausbildungsberufen eines Berufsbereiches im ersten Ausbildungsjahr ge-meinsam absolvieren können. In der Regel werden ab dem zweiten Ausbildungsjahr Fach-klassen für einzelne oder verwandte Berufe gebildet.
UnterrichtsorganisationDer Berufsschulunterricht kann an einzelnenWochentagen oder in mehrwöchigen Unter-richtsabschnitten (Blockunterricht) durchge-führt werden. Wenn der Unterricht an ein-zelnen Wochentagen stattfindet, haben die Schüler in der Regel im ersten und zweiten Ausbildungsjahr je zwei Unterrichtstage, im dritten und vierten Ausbildungsjahr je einen Unterrichtstag pro Woche. Beim Blockunter-richt werden zusammenhängende Unterrichts-abschnitte von mehreren Wochen gebildet. Ein Unterrichtstag an der Berufsschule umfasst in der Regel acht Unterrichtsstunden.
InhalteDer Unterricht an der Berufsschule umfasst berufsbezogene Inhalte und berufsüber-greifende Inhalte in den Fächern:
y Deutsch/Kommunikationy Gemeinschaftskundey Religion oder Ethiky Englischy Wirtschaftskundey Sport
PrüfungenDie Berufsschule selbst nimmt keine Prü-fungen ab. Berufstheoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten werden durch die zuständige Stelle, wie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, geprüft. Wesentliche Grundlage der schrift-lichen Prüfung sind die in der Berufsschule vermittelten Unterrichtsinhalte.
Allgemeine AbschlüsseBesitzen Schüler noch keinen Hauptschul-abschluss, so wird ihnen im Abschlusszeug-nis der Berufsschule bestätigt, dass sie ei-nen Bildungsstand erreicht haben, der dem Hauptschulabschluss entspricht. Der mittlere Schulabschluss wird zuerkannt, wenn ein befriedigendes Gesamtergebnis in der Kam-merprüfung erzielt und im Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erreicht wurde.
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Berufliche AusbildungBerufsfachschule
FunktionDie Berufsfachschule hat die Aufgabe, Absol-venten der allgemein bildenden Schulen einen Berufsabschluss zu vermitteln. An der Berufs-fachschule wird berufsübergreifender und berufsbezogener Unterricht erteilt. Einblicke in betriebliche Abläufe und praktische Erfah-rungen erhalten die Schüler in Betriebspraktika und berufspraktischer Ausbildung außerhalb der Schule. An der Berufsfachschule kann un-ter bestimmten Bedingungen auch der mittlere Schulabschluss erworben werden.
Fachliche GliederungAn den sächsischen Berufsfachschulen können landesweit anerkannte Berufsabschlüsse im sozialen Bereich sowie im Bereich Gesundheit und Pflege erworben werden. In Sachsen gibt es folgende Berufsfachschulen:
y Berufsfachschulen für Gesundheits- fachberufey Berufsfachschule für medizinische Dokumentationy Berufsfachschule für Sozialweseny Berufsfachschule für Pflegehilfe.
Außerdem kann man an der Berufsfachschule auch einige seltene anerkannte Ausbildungs-berufe, z. B. Uhrmacher und Geigenbauer, er-lernen.
VoraussetzungenDie Ausbildung an der Berufsfachschule erfor-dert in der Regel den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss. Im Bereich Gesundheit und Pflege ist die gesundheitliche Eignung zwingend erforderlich. Bei den Bil-dungsgängen in der Alten- und Krankenpflege sowie bei der Ausbildung von Hebammen ist der Nachweis eines Ausbildungsvertrages er-forderlich.
AufnahmeverfahrenDie Aufnahme in eine Berufsfachschule mussschriftlich beantragt werden. Zu den Bewer-bungsunterlagen gehören:
y ein formloser Aufnahmeantrag, der vom Schüler, bei nicht volljährigen von einem Erziehungsberechtigten, zu unter- schreiben ist
y beglaubigte Kopien der Zeugnisse, mit denen die Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen werden. Liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, ist das letzte Halbjahreszeugnis beizufügen und das Abschlusszeugnis unverzüglich nach- zureichen.
y gegebenenfalls der Nachweis über die gesundheitliche Eignung
Bewerbungstermine können bei den Beruf-lichen Schulzentren, den Krankenhäusern, den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsa-gentur oder den Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit erfragt werden.Die Aufnahmeentscheidung wird dem Bewer-ber schriftlich mitgeteilt. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides schriftlich bestätigen, dass er die Ausbildung beginnen wird.
Dauer und AbschlussDie Berufsfachschulausbildung dauert zwi-schen zwei und drei Jahren und endet in der Regel mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Für Bewerber mit Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife kann die Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialwesen um ein Jahr verkürzt werden. Mit dem Bestehen dieser Prüfung erwerben die Absolventen das Recht, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen. Für Hauptschüler wird der mittlere Schulabschluss zuerkannt, wenn mit dem Ab-schlusszeugnis ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wurde.
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Berufliche AusbildungBerufliche Bildung von Jugendlichen mit einer Behinderung
AufgabenDie berufliche Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen ist von der jeweiligen in-dividuellen Beeinträchtigung geprägt. Vorran-giges Ziel ist es, diese Jugendlichen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu führen und dabei eine möglichst frühzeitige Integration in die Berufs- und Arbeitswelt zu sichern.
Berufsbildende Förderschulen werden von Schülern besucht, die trotz des Einsatzes be-sonderer Hilfen während der Berufsausbildung oder Berufsvorbereitung an einer anderen be-rufsbildenden Schule nicht integriert werden können und deshalb über einen längeren Zeit-raum einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Lerninhalte und Abschlüsse entspre-chen denen der jeweiligen berufsbildenden Schulart. Zugleich kann in Abhängigkeit von Bildungsgang und Leistung mit der erfolgreich beendeten Ausbildung auf dem Abschluss-zeugnis bestätigt werden, dass ein Bildungs-stand erreicht wurde, der dem Hauptschulab-schluss oder Realschulabschluss entspricht.
Jugendlichen mit einer Behinderung, die nicht in der Lage sind, einen anerkannten Ausbil-dungsberuf zu erlernen und auszuüben, bieten die zuständigen Stellen - wie die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskam-mern - spezielle Möglichkeiten der beruflichen Erstausbildung. Der schulische Teil dieser Aus-bildung wird ebenfalls an berufsbildenden För-derschulen absolviert.
Einzelintegration behinderter SchülerAngestrebt wird ein gemeinsamer Unterricht behinderter Schüler mit nicht behinderten, die den selben Beruf erlernen. Voraussetzung ist, dass die aufnehmende Schule die erfor-derliche sonderpädagogische Förderung und die notwendigen materiellen Voraussetzungen über die gesamte Ausbildungszeit bietet. Die Entscheidung über eine Einzelintegration trifft die zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
Bildungsvorbereitende Maßnahmender ArbeitsverwaltungDie Agenturen für Arbeit bieten behinderten Jugendlichen besondere Bildungsmaßnahmen an, um sie auf eine Berufsausbildung vorzube-reiten. Die Jugendlichen werden auf einen an-erkannten Ausbildungsberuf oder auf eine ih-ren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechende Berufsausbildung vorbereitet. Sie erhalten an einem Tag pro Woche Berufs-schulunterricht. Die Dauer der Maßnahme ist abhängig von der individuellen Beeinträchti-gung des jeweiligen Teilnehmers.
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Berufliche AusbildungAusbildungsgänge an Berufsfachschulen
Schulart – Bildungsgang Voraussetzungen Dauer Prüfung Abschluss*
Berufsfachschule für bundesrechtlich geregelte Gesundheitsfachberufe
i. d. R. Realschulab-schluss, Nachweis der gesundheitlichen Eignung, für Ausbildung zum Rettungsassistenten
Mindestalter 18 Jahre erforderlich
1 bis 3 Jahre
Prüfung vor der zuständigen Behörde (Sächsische Bildungsagentur)
Altenpfleger
Prüfung vor der zuständigen Behörde (Landesdirektionen)
DiätassistentErgotherapeutHebamme/EntbindungspflegerGesundheits- und KrankenpflegerGesundheits- und KinderkrankenpflegerLogopädeMasseur und medizinischer BademeisterMedizinisch-technischer Assistent für FunktionsdiagnostikerMedizinisch-technischer Laboratoriums- assistentMedizinisch-technischer RadiologieassistentOrthoptistPharmazeutisch-technischer AssistentPhysiotherapeutPodologeRettungsassistentVeterinärmedizinisch-technischer Assistent
BFS für med. Dokumentation
Realschulabschluss 3 Jahre staatliche Abschlussprüfung
Staatlich geprüfter medizinischer Dokumentationsassistent
BFS für Sozialwesen Realschulabschlusserweitertes Führungs-zeugnis
2 Jahre staatliche Abschlussprüfung
Staatlich geprüfter Sozialassistent
BFS für Pflegehilfe Nachweis der gesund-heitlichen Eignung, erweitertes Führungs-zeugnis
2 Jahre Staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer
BFS für Uhrmacher Hauptschulabschluss,handwerkliche Eignung
3 Jahre Prüfung vor der Handwerkskammer
Uhrmacher
BFS für Musik-instrumentenbauer
Hauptschulabschluss, handwerkliche Eignungmusikalisch-rhythmische Eignung
3 Jahre Prüfung vor der Handwerkskammer
GeigenbauerHandzuginstrumentenmacherZupfinstrumentenmacher
*Bei den folgenden Berufsbezeichnungen werden nur die männlichen genannt.
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Berufliche AusbildungSchulstandorte mit Berufsfachschulen
Schulstandorte mit öffentlichen Berufsfachschulen
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BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Chemnitz • • • •
Med. BFS der Klinikum Chemnitz GmbH • • • • •
BSZ »Otto Lilienthal« Freital-Dippoldiswalde •
BSZ Döbeln-Mittweida •
BSZ für Gesundheit und Sozialwesen »Karl August Lingner« Dresden • • • •
Med. BFS am Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt • • • •
BSZ Eilenburg •
BSZ »Christoph Lüders« Görlitz • • • •
Med. BFS am Städtischen Klinikum Görlitz • •
BSZ Grimma •
BSZ »Karl Preusker« Großenhain • •
BSZ »Konrad Zuse« Hoyerswerda •
Med. BFS im BSZ »Konrad Zuse« Hoyerswerda •
Ruth-Pfau-Schule – BSZ der Stadt Leipzig • • • • •
Henriette-Goldschmidt-Schule – BSZ der Stadt Leipzig •
Med. BFS am Städtischen Klinikum St. Georg Leipzig • •
BSZ Leipziger Land •
BSZ für Wirtschaft und Sozialwesen Lichtenstein •
Med. BFS Zittau • • •
Med. BFS an den Elblandkliniken Meißen-Radebeul •
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Schulstandorte mit öffentlichen Berufsfachschulen
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BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Chemnitz • • • •
Med. BFS der Klinikum Chemnitz GmbH • • • • •
BSZ »Otto Lilienthal« Freital-Dippoldiswalde •
BSZ Döbeln-Mittweida •
BSZ für Gesundheit und Sozialwesen »Karl August Lingner« Dresden • • • •
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BSZ »Konrad Zuse« Hoyerswerda •
Med. BFS im BSZ »Konrad Zuse« Hoyerswerda •
Ruth-Pfau-Schule – BSZ der Stadt Leipzig • • • • •
Henriette-Goldschmidt-Schule – BSZ der Stadt Leipzig •
Med. BFS am Städtischen Klinikum St. Georg Leipzig • •
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Berufliche AusbildungSchulstandorte mit Berufsfachschulen
Schulstandorte mit öffentlichen Berufsfachschulen
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BSZ für Gesundheit, Technik und Wirtschaft des Erzgebirgskreises »Erdmann Kircheis« Oelsnitz / Aue •
BSZ Oschatz •
BSZ für Wirtschaft und Gesundheit »Anne Frank« Plauen • • •
BSZ für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach • • •BSZ für Ernährung, Sozialwesen und Wirtschaft des ErzgebirgskreisesSchneeberg / Schwarzenberg • • •
BSZ Torgau •
Med. BFS am KKH Torgau Johann Kentmann mbH •
BSZ Weißwasser-Boxberg •
BSZ Wurzen •
BSZ Zittau • •
Med. BFS am Heinrich-Braun-Krankenhaus Zwickau • •
Schulen in freier Trägerschaft • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
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Schulstandorte mit öffentlichen Berufsfachschulen
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BSZ für Gesundheit, Technik und Wirtschaft des Erzgebirgskreises »Erdmann Kircheis« Oelsnitz / Aue •
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BSZ für Wirtschaft und Gesundheit »Anne Frank« Plauen • • •
BSZ für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach • • •BSZ für Ernährung, Sozialwesen und Wirtschaft des ErzgebirgskreisesSchneeberg / Schwarzenberg • • •
BSZ Torgau •
Med. BFS am KKH Torgau Johann Kentmann mbH •
BSZ Weißwasser-Boxberg •
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Med. BFS am Heinrich-Braun-Krankenhaus Zwickau • •
Schulen in freier Trägerschaft • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
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Berufliche WeiterbildungFachschule
Für Berufstätige, die eine höhere berufliche Qualifikation anstreben, gibt es vielfältige Wei-terbildungsangebote an Fachschulen.
FunktionFachschulen bauen auf den berufstheore-tischen und berufspraktischen Erfahrungen ihrer Schüler auf und bereiten sie auf Aufgaben im mittleren Management vor. An Fachschu-len kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife erworben werden (siehe dazu Abschnitt Doppelqualifizierende Bildungsgänge). Im Freistaat Sachsen erhalten Fachschulabsolventen eine allgemeine Hoch-schulzugangsberechtigung.
VoraussetzungenFür die einzelnen Fachbereiche gibt es unter-schiedliche Aufnahmevoraussetzungen. In der Regel sind eine abgeschlossene Berufsaus-bildung und der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit notwendig.
DauerDie Ausbildung dauert zwei oder drei Jahre imVollzeitunterricht. Bei Teilzeitunterricht ver-längert sich die Dauer entsprechend. Bestand-teil der Ausbildung an der Fachschule im Fach-bereich Sozialwesen ist eine mehrmonatige berufspraktische Ausbildung.
InhalteDer Unterricht an der Fachschule umfasst be-rufsübergreifende Inhalte und berufsbezogene Inhalte wie z. B. Unternehmensgründung und -führung, Personalmanagement, Qualitätsma-nagement und Projektmanagement.Im Fachbereich Sozialwesen wird außerdem einWahlpflichtbereich zur fachlichen Vertiefung angeboten.
AbschlussprüfungAlle Fachschulausbildungen enden mit Ab-schlussprüfungen, die aus schriftlichen und zumeist auch aus mündlichen und praktischen Prüfungsteilen bestehen.
AbschlüsseMit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbil-dung erhalten die Absolventen die Berechti-gung, eine der folgenden Berufsbezeichnungen in der männlichen oder weiblichen Form zu führen:
y Staatlich anerkannter Heilerziehungs- pflegery Staatlich anerkannter Heilpädagogey Staatlich anerkannter Erziehery Staatlich geprüfter Gestalter + Fachrichtungy Staatlich geprüfter Techniker + Fachrichtungy Staatlich geprüfter Betriebswirt + Fachrichtungy Staatlich geprüfter Wirtschafter + Fachrichtung y Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt + Fachrichtung
(mögliche Fachrichtungen – siehe folgende Übersichten)
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Fachschule, Fachbereich Sozial- wesen mit den Fachrichtungen
Fachschule, FachbereichGestaltung mit den Fachrichtungen
Fachschule, Fachbereich Technikmit den Fach-richtungen
Fachschule, FachbereichWirtschaft mit den Fachrichtungen
Fachschule, Landwirtschaftliche Fachschulen mit den Fachrichtungen
HeilerziehungspflegeHeilpädagogikSozialpädagogik
ProduktdesignKommunikations-design
BautechnikBekleidungstechnikBohrtechnikElektrotechnikFahrzeugtechnikFarb- und LacktechnikFeinwerktechnikGeologietechnikGießereitechnikHolztechnikInformatik
KältetechnikKunststofftechnikLebensmitteltechnikMaschinentechnikMechatronikMedizintechnikMetallbautechnikSanitär-, Heizungs- und KlimatechnikTextiltechnikUmweltschutztechnik
BetriebswirtschaftHotel- und Gast- stättengewerbeWohnungswirtschaft
Landwirtschaft * Hauswirtschaft *Gartenbau *Agrartechnik *Agrarwirtschaft *
* Zuständig ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft.
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Berufliche Weiterbildung Schulstandorte mit Fachschulen
Schulstandorte mityFachschulen, Fachbereich Gestaltung (FSG)yFachschulen, Fachbereich Sozialwesen (FSS)yFachschulen, Fachbereich Technik (FST)yFachschulen, Fachbereich Wirtschaft (FSW)yFachschulen, Landwirtschaftliche Fachschulen (FSL)
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BSZ für Gesundheit, Technik und Wirtschaft des Erzgebirgskreises »Erdmann Kircheis« Oelsnitz / Aue •BSZ für Wirtschaft und Technik Bautzen • • • • •BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Chemnitz •BSZ für Technik III – Richard-Hartmann-Schule-Chemnitz • • •BSZ für Wirtschaft I Chemnitz •BSZ »Otto Lilienthal« Freital-Dippoldiswalde • • •BSZ Döbeln-Mittweida • •Fachschule für Landwirtschaft Döbeln •BSZ Eilenburg • •BSZ für Bau und Technik Dresden • •BSZ für Elektrotechnik Dresden • • • •BSZ für Technik »Gustav Anton Zeuner« Dresden • •BSZ für Gesundheit und Sozialwesen »Karl August Lingner« Dresden • •BSZ für Wirtschaft »Prof. Dr. Zeigner« Dresden •Fachschule für Gartenbau, Agrartechnik und Agrarwirtschaft Dresden-Pillnitz • •BSZ für Technik und Wirtschaft »Julius Weisbach« Freiberg • • •Fachschulzentrum Freiberg-Zug • • • •BSZ »Christoph Lüders« Görlitz • •BSZ Grimma •BSZ »Karl Preusker« Großenhain •Fachschule für Landwirtschaft Großenhain •BSZ «Konrad Zuse« Hoyerswerda •BSZ Kamenz •Karl-Heine-Schule –BSZ der Stadt Leipzig • • •Susanna-Eger-Schule–BSZ der Stadt Leipzig •Henriette-Goldschmidt-Schule–BSZ der Stadt Leipzig • •BSZ für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen Lichtenstein •BSZ Löbau •Fachschule für Landwirtschaft Löbau •BSZ für Bau- und Oberflächentechnik Zwickau •BSZ »e. o. plauen« Plauen • • • •BSZ für Wirtschaft und Gesundheit »Anne Frank« Plauen • •Fachschule für Landwirtschaft Plauen •BSZ Radeberg • •BSZ für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach • •BSZ für Ernährung, Sozialwesen und Wirtschaft des Erzgebirgskreises Schneeberg/Schwarzenberg • •BSZ Weißwasser-Boxberg • •BSZ für Technik »August Horch« Zwickau •Fachschule für Landwirtschaft Zwickau •Schulen in freier Trägerschaft • • • • • • • • • • • • • • • •
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Schulstandorte mityFachschulen, Fachbereich Gestaltung (FSG)yFachschulen, Fachbereich Sozialwesen (FSS)yFachschulen, Fachbereich Technik (FST)yFachschulen, Fachbereich Wirtschaft (FSW)yFachschulen, Landwirtschaftliche Fachschulen (FSL)
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BSZ für Gesundheit, Technik und Wirtschaft des Erzgebirgskreises »Erdmann Kircheis« Oelsnitz / Aue •BSZ für Wirtschaft und Technik Bautzen • • • • •BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Chemnitz •BSZ für Technik III – Richard-Hartmann-Schule-Chemnitz • • •BSZ für Wirtschaft I Chemnitz •BSZ »Otto Lilienthal« Freital-Dippoldiswalde • • •BSZ Döbeln-Mittweida • •Fachschule für Landwirtschaft Döbeln •BSZ Eilenburg • •BSZ für Bau und Technik Dresden • •BSZ für Elektrotechnik Dresden • • • •BSZ für Technik »Gustav Anton Zeuner« Dresden • •BSZ für Gesundheit und Sozialwesen »Karl August Lingner« Dresden • •BSZ für Wirtschaft »Prof. Dr. Zeigner« Dresden •Fachschule für Gartenbau, Agrartechnik und Agrarwirtschaft Dresden-Pillnitz • •BSZ für Technik und Wirtschaft »Julius Weisbach« Freiberg • • •Fachschulzentrum Freiberg-Zug • • • •BSZ »Christoph Lüders« Görlitz • •BSZ Grimma •BSZ »Karl Preusker« Großenhain •Fachschule für Landwirtschaft Großenhain •BSZ «Konrad Zuse« Hoyerswerda •BSZ Kamenz •Karl-Heine-Schule –BSZ der Stadt Leipzig • • •Susanna-Eger-Schule–BSZ der Stadt Leipzig •Henriette-Goldschmidt-Schule–BSZ der Stadt Leipzig • •BSZ für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen Lichtenstein •BSZ Löbau •Fachschule für Landwirtschaft Löbau •BSZ für Bau- und Oberflächentechnik Zwickau •BSZ »e. o. plauen« Plauen • • • •BSZ für Wirtschaft und Gesundheit »Anne Frank« Plauen • •Fachschule für Landwirtschaft Plauen •BSZ Radeberg • •BSZ für Technik und Hauswirtschaft Reichenbach • •BSZ für Ernährung, Sozialwesen und Wirtschaft des Erzgebirgskreises Schneeberg/Schwarzenberg • •BSZ Weißwasser-Boxberg • •BSZ für Technik »August Horch« Zwickau •Fachschule für Landwirtschaft Zwickau •Schulen in freier Trägerschaft • • • • • • • • • • • • • • • •
In die tabellarische Übersicht wurden nur Bildungsgänge aufgenommen, die an den jeweiligen Standorten im Schuljahr 2011/2012 durchgeführt oder erstmalig nicht angeboten werden, die aber in den nächsten Jahren wieder angeboten werden könnten.
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StudienqualifikationFachoberschule
FunktionDie Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf und vermittelt eine allge-meine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Die Fachhochschulreife kann unter Berücksichtigung spezifischer Lebens- und Berufserfahrung in zwei Schuljahren oder in einem Schuljahr erworben werden. Die Fach-oberschule eröffnet somit einem großen Kreis von Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Chance, sich für ein Fachhochschulstudium zu qualifizieren.
FachrichtungenDie Fachoberschule wird in folgenden Fach-richtungen angeboten:
y Fachoberschule für Agrarwirtschafty Fachoberschule für Gestaltungy Fachoberschule für Sozialweseny Fachoberschule für Techniky Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung.
Die Wahl der Fachrichtung ist jedoch nicht bin-dend für die spätere Studienrichtung.
Aufnahmevoraussetzungeny Realschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschlussy mindestens vierjähriger fortlaufender Fremdsprachenunterricht in Englisch, ersatzweise Nachweis dieser Kenntnisse in einer Feststellungsprüfungy für einige Fachrichtungen der Nachweis der gesundheitlichen Eignungy Für die einjährige Fachoberschule ist zusätzlich eine einschlägige Berufsaus- bildung oder eine Berufsausbildung in Verbindung mit einer einschlägigen Berufspraxis erforderlich (einschlägig heißt im gleichen Fachgebiet wie die gewünschte Fachrichtung).
AufnahmeverfahrenDie Aufnahme an einer Fachoberschule muss schriftlich beantragt werden. Zu den Bewer-bungsunterlagen gehören:
y ein formloses Antragsschreiben, aus dem hervorgeht, welche Fachrichtung besucht werden soll y beglaubigte Kopien der Zeugnisse, mit denen die Aufnahmevoraussetzungen nachgewiesen werden; liegen noch keine Abschlusszeugnisse vor, ist stattdessen das letzte Halbjahreszeugnis beizufügen; in diesem Fall ist das Abschlusszeugnis unverzüglich nachzureicheny ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit zwei Lichtbildern.
Anzugeben ist auch, ob der Bewerber bereits eine Fachoberschule besucht oder an der Ab-schlussprüfung oder am Auswahlverfahren einer Fachoberschule teilgenommen hat. In der Fachrichtung Gestaltung wird zusätzlich eine Aufnahmeprüfung zum Nachweis der künstlerischen Begabung durchgeführt. Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 31. März des Jahres, in dem der Schulbesuch beginnen soll.
AusbildungsinhalteDie folgenden allgemein bildenden Fächer wer-den in allen Fachrichtungen unterrichtet:
y Deutschy Englischy Geschichtey Sozialkundey Mathematiky eine Naturwissenschafty Informatiky Religion oder Ethik (nur 2jährige Fachoberschule)y Sport (nur 2jährige Fachoberschule).
Der fachtheoretische Unterricht zeichnet sich durch einen engen Bezug zur jeweiligen Fach-richtung (FR) aus. Fachrichtungsbezogene Fä-cher sind:
y Biologie, Chemie und Produktionslehre in der FR Agrarwirtschafty Kunst- und Kulturgeschichte, Künstlerisch- ästhetische Praxis und Technisches Zeichnen in der FR Gestaltungy Pädagogik, Psychologie, Rechtskunde, Musik und Kunst in der FR Sozialweseny Physik, Technologie und Technisches Zeichnen in der FR Techniky Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Rechtskunde in der FR Wirtschaft und Verwaltung
Der fachpraktische Unterricht findet im ersten Jahr der zweijährigen Fachoberschule in Be-trieben, Verwaltungen, sozialen und anderen Einrichtungen statt. Einen Schwerpunkt des fachpraktischen Unterrichts bildet die von den Schülern eigenständig zu erstellende fachrich-tungsbezogene Projektarbeit. Darüber hinaus ist an der ein- und zweijährigen Fachober-schule eine Facharbeit zu einem selbstge-wählten Thema anzufertigen. Dabei sind Er-fahrungen aus dem fachpraktischen Unterricht oder aus der Berufsausbildung einzubeziehen.
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StudienqualifikationBerufliches Gymnasium
FunktionWer eine allgemeinbildende Schule oder eine berufliche Ausbildung mit guten Leistungen absolviert hat, kann am Beruflichen Gymna-sium die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Er erhält damit die Zugangsberech-tigung zu deutschen Hochschulen und Univer-sitäten, auch ein Auslandsstudium ist möglich. Im Unterschied zum allgemeinbildenden Gym-nasium vermittelt das Berufliche Gymnasium berufsbezogene Inhalte der gewählten Fach-richtung. Die Schüler werden so in besonderer Weise an die Berufswelt herangeführt.
FachrichtungenAm Beruflichen Gymnasium gibt es die Fach-richtungen:
y Agrarwissenschafty Ernährungswissenschafty Biotechnologiey Gesundheit und Sozialesy Informations- und Kommunikations- technologiey Wirtschaftswissenschafty Technikwissenschaft mit den Schwer- punkten Bautechnik, Datenverarbeitungs- technik, Elektrotechnik und Maschinen- bautechnik.
Mit der Fachrichtung legt man sich noch nicht auf bestimmte Studienrichtungen fest. Das heißt, auch wer sich für die Fachrichtung »Technikwissenschaft« entscheidet, kann später zum Beispiel Betriebswirtschaft studieren.
DauerDie Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in die Einführungsphase in Klassenstufe 11 und die Qualifikationsphase in den Jahrgangs-stufen 12 und 13. Sie endet mit der Abitur-prüfung.
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AufnahmevoraussetzungenIn das Berufliche Gymnasium können auf-genommen werden:
y Absolventen der Oberschule oder einer vergleichbaren allgemeinbildenden Schule, deren Durchschnittsnote im Realschulabschluss besser als 2,5 ist. Sie müssen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie und Englisch mindestens dreimal die Note »gut« und in jedem der übrigen genannten Fächer mindestens die Note »befriedigend« erreicht haben.
y Absolventen der Oberschule oder einer vergleichbaren allgemeinbildenden Schule, die einen Realschulabschluss besser als 3,0 erreicht haben und in einem Eignungs- gespräch ihre Qualifikation für die betreffende Fachrichtung nachweisen.
y Schüler des allgemeinbildenden Gym- nasiums mit dem Versetzungszeugnis von Klassenstufe 10 nach Jahrgangs- stufe 11 oder dem Nachweis des Real- schulabschlusses.
y Schüler, die eine zehnjährige allgemein- bildende Schule mit Realschul- oder einem gleichwertigen Abschluss absolviert und eine mindestens zweijährige Berufsaus-bildung erfolgreich abgeschlossen haben. Der erlernte Beruf soll der Fachrichtung des Beruflichen Gymnasiums entsprechen.
Das Abschlusszeugnis der allgemeinbilden-den Schule muss eine Durchschnittsnote von besser als 3,0 aufweisen, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch keine Note schlechter als »befriedigend« sein darf. Das Abschlusszeugnis der berufsbil-denden Schule muss eine Durchschnittsnote von besser als 2,5 aufweisen.
Alle Bewerber müssen einen mindestens sechs-jährigen fortlaufenden Englischunterricht nach- weisen. Bei Schuljahresbeginn der Klassenstufe 11 darf das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Le-bensjahr nicht vollendet sein. In besonderen Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
AnmeldungDer formlose Aufnahmeantrag ist an das Be-rufliche Schulzentrum zu richten, an dem das Berufliche Gymnasium mit der gewünsch-ten Fachrichtung und ggf. dem gewünschten Schwerpunkt eingerichtet ist. Zu den Bewer-bungsunterlagen gehören beglaubigte Kopien der Zeugnisse, mit denen die Aufnahmevor-aussetzungen nachgewiesen werden. Zu Ein-zelheiten der Anmeldung kann man sich an den Beruflichen Schulzentren informieren. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März des Jahres, in dem der Schulbesuch beginnen soll.
AusbildungsinhalteDie Klassenstufe 11 bietet im Klassenverband Möglichkeiten zum Ausgleich unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und bereitet auf die Qua-lifikationsphase vor. In den Jahrgangsstufen 12 und 13 findet der Unterricht wie am Gymnasi-um in Grund- und Leistungskursen statt.Unterrichtet wird in allen Fachrichtungen in den Fächern Deutsch, Englisch, einer zweiten Fremdsprache, Geschichte/Gemeinschaftskun-de, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, In-formatik, Religion oder Ethik, Sport und mit Ausnahme der Fachrichtung Wirtschaftswis-senschaft im Fach Wirtschaftslehre/Recht. In der Qualifikationsphase wird aus den Fä-chern Deutsch, Englisch und Mathematik das 1. Leistungskursfach gewählt. Das 2. Leistungs-kursfach bietet je nach Fachrichtung eine spe-zifische Berufs- und Studienorientierung:
y Agrartechnik mit Biologie in der Fach- richtung Agrarwissenschafty Ernährungslehre mit Chemie in der Fachrichtung Ernährungswissenschafty Biotechnik in der Fachrichtung Biotechnologiey Gesundheit und Soziales in der Fach- richtung Gesundheit und Sozialesy Informatiksysteme in der Fachrichtung Informations- und Kommunikations- technologiey Technik in der Fachrichtung Technik- wissenschafty Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft.
Im Wahlbereich gibt es neben Angeboten in den Fächern Kunst, Musik und Literatur (In der Qualifikationsphase müssen in diesen Fä-chern zwei Kurse belegt werden.) und einer zusätzlichen Fremdsprache fachrichtungsspe-zifische Vertiefungsmöglichkeiten. Um die Schüler schrittweise an wissenschaftliches Arbeiten heranzuführen, erstellt jeder Schüler in Klassenstufe 11 eine Dokumentation oder einen Tätigkeitsbericht zum obligatorischen zweiwöchigen Praktikum bzw. Projekt. In der Qualifikationsphase fertigt er verbindlich eine Belegarbeit in einem Fach seiner Wahl an und hat die Möglichkeit zur Einbringung einer selbstständigen Arbeit über zwei Schulhalb-jahre als besondere Lernleistung (BELL) in die Abiturprüfung.
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StudienqualifikationSchulstandorte mit Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien
Schulstandorte von BeruflichenSchulzentren mityFachoberschulen (FOS)yBeruflichen Gymnasien (BGy)
FR = Fachrichtung
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BSZ für Ernährung, Technik undWirtschaft des ErzgebirgskreisesAnnaberg-Buchholz/Zschopau
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BSZ für Gesundheit, Technik und Wirtschaft des Erzgebirgskreises »Erdmann Kircheis« Oelsnitz / Aue
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BSZ für Wirtschaft und Technik Bautzen • • • • • • •BSZ für Gesundheit und Sozialwesen Chemnitz • •BSZ für Technik II – Handwerkerschule, Chemnitz • •BSZ für Technik III – Richard-Hartmann-Schule-Chemnitz • •BSZ für Wirtschaft I Chemnitz • •BSZ für Wirtschaft II Chemnitz •BSZ »Dr. Hermann Schulze - Delitzsch« Delitzsch •BSZ für Agrarwirtschaft und Ernährung Dresden • • • •BSZ für Dienstleistung und Gestaltung Dresden • •BSZ für Elektrotechnik Dresden • • • •BSZ für Gastgewerbe »Ernst Lößnitzer« Dresden • •BSZ für Gesundheit und Sozialwesen »Karl August Lingner« Dresden • • •BSZ für Technik »Gustav Anton Zeuner« Dresden • •BSZ für Wirtschaft I »Prof. Dr. Zeigner« Dresden •BSZ für Wirtschaft »Franz Ludwig Gehe« Dresden • •BSZ Eilenburg •BSZ für Ernährung, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft mit Schulteil berufsbil-dende Förderschule Freiberg
•BSZ für Technik und Wirtschaft »Julius Weisbach« Freiberg • • • • • •BSZ »Otto Lilienthal« Freital-Dippoldiswalde • • • • • •BSZ für Technik und Hauswirtschaft »Dr. Friedrich Dittes« Glauchau • •
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Schulstandorte von BeruflichenSchulzentren mityFachoberschulen (FOS)yBeruflichen Gymnasien (BGy)
FR = Fachrichtung
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BSZ »Christoph Lüders« Görlitz • • • • • • •BSZ Grimma • • •BSZ »Karl Preusker« Großenhain • •BSZ »Konrad Zuse« Hoyerswerda • • •BSZ Kamenz • • • •BSZ 1 Wirtschaft und Verwaltung Leipzig • •Karl-Heine-Schule – BSZ der Stadt Leipzig • • • • • • • •Arwed-Rossbach-Schule – BSZ der Stadt Leipzig • • •BSZ 7 Elektrotechnik Leipzig • •Gutenbergschule–BSZ der Stadt Leipzig • •Henriette-Goldschmidt-Schule–BSZ der Stadt Leipzig • •BSZ Leipziger Land • • • • • • •BSZ für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen Lichtenstein • • • • • • •BSZ für Bau- und Oberflächentechnik Zwickau • •BSZ Löbau • • •BSZ Meißen • • • •BSZ Döbeln-Mittweida • • • •BSZ Oschatz • • •BSZ Technik und Wirtschaft Pirna • • • • • • •BSZ »e.o.plauen« Plauen • • • •BSZ für Wirtschaft und Gesundheit »Anne Frank« Plauen • • • •BSZ Radeberg • •BSZ Radebeul • •BSZ für Technik und HauswirtschaftReichenbach • • • • •BSZ Technik und Wirtschaft Riesa • • • • • • • •BSZ für Ernährung, Sozialwesen und Wirtschaft des Erzgebirgskreises Schneeberg/Schwarzenberg
• •
BSZ Torgau • • • •BSZ Weißwasser-Boxberg • • •BSZ für Wirtschaft, Gesundheit und Tech-nik des Landkreises Zwickau / Werdau • • •BSZ Wurzen • • •BSZ für Technik »August Horch« Zwickau • •Schulen in freier Trägerschaft • • • • • • • • • • • • • •
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Doppelqualifizierende Bildungsgänge
Im Rahmen der beruflichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung gibt es Bildungs-gänge, die zusätzlich zur beruflichen Qualifi-kation auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereiten. Dazu müssen in der Regel Zusatz-unterricht absolviert und Zusatzprüfungen ab-gelegt werden.
BerufsschuleEine Doppelqualifizierung ist in den dreijäh-rigen Ausbildungsberufen Kraftfahrzeugme-chatroniker, Maurer, Beton- und Stahlbeton-bauer, Straßenbauer und Zimmerer möglich. Dabei gelten die gleichen Aufnahmevorausset-zungen wie für die zweijährige Fachoberschule mit folgender Erweiterung:Die im Realschulabschluss erreichten Noten der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik und Chemie müssen im Durchschnitt min-
destens 2,5 ergeben, wobei keine dieser No-ten schlechter als 3 und keine der übrigen Noten schlechter als 4 sein soll. Schüler, die diese Anforderungen nicht erfüllen, jedoch einen Gesamtnotendurchschnitt von minde-stens 3,0 erreichen, können ihre Eignung in einem Eignungsgespräch nachweisen.
FachschuleDer Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich:
y in allen Bildungsgängen des Fachbereiches Techniky in allen Bildungsgängen des Fachbereiches Wirtschaft mit Ausnahme der Fach- richtung Wohnungswirtschafty in den Bildungsgängen Heilerziehungs- pfleger und Erzieher des Fachbereiches Sozialwesen.
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Beratung und InformationSchulaufsichtsbehörden
Sächsisches Staatsministerium für KultusCarolaplatz 1, 01097 DresdenTelefon: (0351) 5642901Fax: (0351) 5642902Bürgertelefon: (0351) 5642526E-Mail: [email protected]: Postfach 100910, 01079 Dresden
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft(für Landwirtschaftliche Fachschulen)Archivstraße 1, 01097 DresdenTelefon: (0351) 5642314Fax: (0351) 5642319E-Mail: [email protected]: Postfach 100510, 01076 Dresden
Sächsische BildungsagenturDie Sächsische Bildungsagentur bietet Hilfe, Beratung und Informationen in folgenden Be-reichen an:
y Schullaufbahnberatungy Ausbildungsinhalte und Abschlüsse in den verschiedenen Schularteny Fördermöglichkeiten für Berufsschüler bei auswärtiger Unterbringungy Schulpsychologische Beratungy Aufnahme und Betreuung ausländischer und spätausgesiedelter Jugendlichery Genehmigung der Anmeldung Berufs- schulpflichtiger am Ort der Ausbildungs- stätte.
AnschriftenSächsische Bildungsagentur ChemnitzHausanschrift:Annaberger Straße 119, 09120 ChemnitzPostanschrift:Postfach 13 34, 09072 ChemnitzTelefon: (0371) 5366-0E-Mail: [email protected]
Regionalstelle BautzenHausanschrift:Otto-Nagel-Straße 1, 02625 BautzenPostanschrift:Postfach 4444, 02634 BautzenTelefon: (03591) 621-0E-Mail: [email protected]
Regionalstelle DresdenHausanschrift:Großenhainer Straße 92, 01127 DresdenPostanschrift:Postfach 230 120, 01111 DresdenTelefon: (0351) 8439-0E-Mail: [email protected]
Regionalstelle LeipzigHausanschrift:Nonnenstraße 17 A, 04229 LeipzigPostanschrift:Postfach 10 06 53, 04006 LeipzigTelefon: (0341) 4945-50E-Mail: [email protected]
Regionalstelle ZwickauHausanschrift:Makarenkostraße 2, 08066 ZwickauPostanschrift:Postfach 200 942, 08009 ZwickauTelefon: (0375) 44 44-0E-Mail: [email protected]
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Beratung und Information Berufsinformationszentren der Agenturen für Arbeit
Die Berufsinformationszentren (BIZ) der Agen-turen für Arbeit in Sachsen sind immer dann die erste Anlaufstelle, wenn man keine Vorstellung hat, welchen Beruf man erlernen oder wel-chen Bildungsweg man einschlagen möchte. In Sachsen gibt es zehn BIZ in den Dienststellen der Agentur für Arbeit sowie einige sogenannte »mobile BIZ«. Diese fahren durch Sachsen und wechseln häufig den Standort. Bei den Agen-turen für Arbeit ist in Erfahrung zu bringen, wann die mobilen BIZ wo Halt machen.
AnschriftenAgentur für Arbeit Annaberg-BuchholzBerufsinformationszentrum (BIZ)Paulus-Jenisius-Straße 4309456 Annaberg-BuchholzTelefon: (03733) 1336186E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit BautzenBerufsinformationszentrum (BIZ)Neusalzaer Straße 202625 BautzenTelefon: (03591) 661410E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit ChemnitzBerufsinformationszentrum (BIZ)Heinrich-Lorenz-Straße 2009120 ChemnitzTelefon: (0371) 5672202E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit DresdenBerufsinformationszentrum (BIZ)Budapester Straße 3001069 DresdenTelefon: (0351) 4752100E-Mail: [email protected]/dresden
Agentur für Arbeit LeipzigBerufsinformationszentrum (BIZ)Georg-Schumann-Straße 15004159 LeipzigTelefon: (0341) 91327326E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit OschatzBerufsinformationszentrum (BIZ)Oststraße 304758 OschatzTelefon: (03435) 980292E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit PirnaBerufsinformationszentrum (BIZ)Seminarstraße 901796 PirnaTelefon: (03501) 791505E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit PlauenBerufsinformationszentrum (BIZ)Engelstraße 908523 PlauenTelefon: (03741) 232140E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit RiesaBerufsinformationszentrum (BIZ)R.-Breitscheid-Straße 3501587 RiesaTelefon: (03525) 711213E-Mail: [email protected]
Agentur für Arbeit ZwickauBerufsinformationszentrum (BIZ)Pöblitzer Straße 9a08037 ZwickauTelefon: (0375) 3141869E-Mail: [email protected]
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Beratung und Information Rechte und Pflichten
BerufsschulpflichtDie Pflicht zum Besuch der Berufsschule be-steht grundsätzlich für alle Jugendlichen, die in Sachsen wohnen oder hier ihren gewöhn-lichen Aufenthalt, ihre Ausbildungs- oder Ar-beitsstätte haben und die neunjährige Vollzeit-schulpflicht erfüllt haben. Berufsschulpflicht bedeutet, regelmäßig am Unterricht und an anderen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen und die Schulordnung einzuhal-ten. Sie dauert in der Regel drei Jahre und kann auch durch den Besuch einer entsprechenden Schule in freier Trägerschaft erfüllt werden.
Freie Schulwahl; EinzugsbereicheBerufsbildende Schularten haben grundsätz-lich keinen Schulbezirk. Hier kann die Schule frei gewählt werden. Die mit der Vielzahl der Berufe im Berufsschulbereich einhergehende Spezialisierung kann es jedoch erforderlich machen, Einzugsbereiche festzulegen. Soweit ein Einzugsbereich festgelegt wurde, ist im Regelfall die Schule zu besuchen, in deren Ein-zugsbereich der Wohnort des Schülers liegt. In Berufen mit wenigen Auszubildenden müssen überregionale Fachklassen mit einem stark er-weiterten Einzugsbereich eingerichtet werden. Dadurch ergeben sich längere Schulwege, teil-weise sogar auswärtige Unterbringung.
Anmeldung, BewerbungJugendliche mit Ausbildungsvertrag werden durch ihren Ausbildungsbetrieb bei der Be-rufsschule angemeldet. Jugendliche, die kei-nen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz erhalten konnten, besuchen entsprechend ihren indivi-duellen Voraussetzungen eine Maßnahme der Berufsausbildungsvorbereitung oder der Be-ruflichen Grundbildung an einer Berufsschule, einen berufsvorbereitenden oder berufsqualifi-zierenden Bildungsgang an einer Berufsfach-schule. Sie können ihre Ausbildung auch an ei-ner Fachoberschule oder an einem Beruflichen Gymnasium fortsetzen.
Ruhen der BerufsschulpflichtDie Pflicht zum Besuch der Berufsschule kann aus folgenden Gründen ruhen:
y Besuch einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Vollzeitschuley Besuch einer Hochschule oder Fachhoch- schuley freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendiensty öffentlich-rechtliches Ausbildungs- verhältnis (z. B. Vorbereitungsdienst für Beamte)y Niederkunft (in Anwendung des Mutter- schutzgesetzes)y Freiwilliges soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr
Ende der BerufsschulpflichtMit der Volljährigkeit endet die Berufsschul-pflicht. Wer jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis steht, ist bis zum Abschluss dieser Ausbildung berufsschulpflichtig. Mit dem Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres, eines Berufsgrund-bildungsjahres oder einer einjährigen Berufs-fachschule wird die Berufsschulpflicht erfüllt.
Freiwilliger Besuch der BerufsschuleWer nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnt, kann die Be-rufsschule freiwillig besuchen. AufgenommeneBerufsschulberechtigte sind ebenso wie be-rufsschulpflichtige Schüler zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und zur Einhaltung der Schulordnung verpflichtet.
Herausgeber:Sächsisches Staatsministerium für KultusCarolaplatz 1, 01097 DresdenBürgertelefon: 0351 5642526 E-Mail: [email protected] Gestaltung: Löser & PartnerFotos:Sächsisches Staatsministerium für Kultus Druck: Stoba-Druck GmbH LampertswaldeRedaktionsschluss: Oktober 2013Auflagenhöhe: 23.000 ExemplareBezug:Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei:Zentraler Broschürenversand der Sächsischen StaatsregierungHammerweg 30, 01127 DresdenTelefon: 0351 2103671Telefax: 0351 2103681E-Mail: [email protected]
VerteilerhinweisDiese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfas-sungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
CopyrightDiese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nach-druckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgebervorbehalten.