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WASSERBEZUGSRECHT...ziehen, die verschiedene Brunnen in der linksufrigen Altstadt bedient.1 Dieses...

Date post: 15-Dec-2020
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WASSERBEZUGSRECHT Historische Studie Erstellt von Herrn lic. phil. I Historiker, Martin Leonhard
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WASSERBEZUGSRECHT

Historische StudieErstellt von Herrn lic. phil. I Historiker, Martin Leonhard

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DAS WASSERBEZUGSRECHT DER LIEGENSCHAFT

RENNWEG 35 IN ZÜRICH

E INLEIT UN G

Die Liegenschaft Rennweg 35 hat das notariell verbriefte Recht, von der Stadt kos-

tenfrei 10.5 Liter Wasser pro Minute aus der sogenannten Albisriederleitung zu be-

ziehen, die verschiedene Brunnen in der linksufrigen Altstadt bedient.1 Dieses Was-

ser wird nicht als Trinkwasser im Haus verwendet, sondern zu zwei Brunnen im Hof

und im Hofdurchgang geführt. Im Folgenden soll der Frage nach der Herkunft dieses

aussergewöhnlichen Rechts nachgegangen werden.

REGEN BO GEN

Das heutige Geschäftshaus Rennweg 35

wurde 1911 im Auftrag des Spengler-

meisters Karl Ditting durch die Architek-

ten Jakob Arter und Emil Meyer erstellt.

Es ersetzte zwei ältere Wohnhäuser – das

Haus „zum Regenbogen“, Rennweg 33,

Vers. Nr. alt 313, und das Haus „zum

kleinen Regenbogen“, Rennweg 37, Vers.

Nr. alt 314 –, die Ditting 1910 erworben

hatte und für den Neubau abbrechen

liess. Aus dem kleinen Regenbogen ist

einzig ein barocker Kachelofen erhalten,

der heute im Gesellschaftshaus zum Rü-

den steht. Die beiden Vorgängerhäuser,

die über die Zeit stark verändert wurden,

lassen sich in den schriftlichen Quellen

bis Mitte des 14. Jh. zurückverfolgen. Ein

im ausgehenden Mittelalter auf dem Haus zum Regenbogen liegender Erbzins zu-

gunsten der Kapelle St. Stephan2 vor der Stadt wurde von den Besitzern beider Häu-

ser gemeinsam geleistet, was vermuten lässt, dass die beiden Gebäude einst zu-

sammengehörten oder zumindest einen gemeinsamen Besitzer hatten.3

Bis zur Schleifung der alten Stadtbefestigung im 19. Jahrhundert war der Rennweg

eine zentrale Verkehrsachse. Das Rennwegtor war der einzige Zugang links der

Limmat in die Stadt, der auch für Fuhrwerke befahrbar war. Der Rennweg führte auf

1 Auszug Grundbuch Zürich (Altstadt), Blatt 1591, Lieg. A5749, 12.7.2007.

2 Reste der Kapelle wurden 1909 beim Abbruch des Hauses zum Golden Winkel, ehemals St.

Annagasse 9, entdeckt; Kunstdenkmäler des Kantons Zürich, Stadt Zürich, Bd. 1, S. 310. 3 Die diesem Zins zugrunde liegende Urkunde war allerdings offenbarbar schon Mitte des

15. Jh. nicht mehr vorhanden; vgl. dazu das 1452 angelegte Urbar von St. Stephan, StAZ G I 192.

Rennweg 33 / 37 mit Fassadenschmuck

zum Schützenfest 1907, BAZ

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die Landstrassen nach Baden (Badenerstrasse), auf die Albisstrasse in Richtung

Knonaueramt oder entlang des linken Seeufers in Richtung Richterswil und Inner-

schweiz, wobei letztere Warentransporte meistens bis nach Horgen auf dem Seeweg

abgewickelt wurden. Im Mittelalter waren die meisten Rennwegbewohner Hand-

werker, darunter viele Metzger oder Hufschmiede, die von der günstigen Verkehrs-

lage profitierten. Das talseitige Haus zum Regenbogen, das in späterer Zeit „kleiner

Regenbogen“ hiess, war in den Jahrzehnten um 1400 ein Gesellenhaus. Hier stiegen

fremde Handwerksgesellen ab. Ihre 1413 belegte Trinkstube diente ihnen als Treff-

punkt und Versammlungslokal. Nach 1417 übernahm Schmied Rudolf Sitz das Haus,

der wie seine Nachbarn im Nebenhaus, der Schmied Heinrich Schmid von Bassers-

dorf (belegt 1408-18) und sein Nachfolger Heinrich Jos Meyer wohl eine Werkstatt

hinter dem Haus in ihrem bis zur Stadtmauer reichenden Hof und Garten hatten.

Während im „kleinen Regenbogen“ bis 1529 mit Metall gearbeitet wurde – zuletzt

der mit Zwingli eng verbundene und 1531 in der Schlacht bei Kappel gefallene Huf-

schmied und Glockengiesser Zunftmeister Rudolf Thumysen – , eröffnete 1484 im

„Regenbogen“ (Vers. Nr. alt 314) Pfister Rudolf Uttinger eine Bäckerei, die bis nach

1550 bestand. Im „kleinen Regenbogen“ zog 1532 Metzgermeister Melchior Meyer

ein. Dessen Sohn Ludwig vereinbarte 1559 mit der Stadt, dass er den Überlauf des

nahen „unteren Brunnens“ am Rennweg in seinen Garten leiten dürfe – eine Verein-

barung, auf die, wie noch zu zeigen ist, das bis heute bestehende Wasserbezugsrecht

zurückgeht.

Im Verlaufe des 17. und 18. Jh. wurde der Rennweg immer mehr zu einem vorneh-

men Wohnquartier.4 Zwischen 1568 und 1576 kaufte Bürgermeister Heinrich Bräm

den „kleinen Regenbogen“. 1612 baute sein gleichnamiger Sohn – er war Zunftmeis-

ter der Widder (Metzger) und später ebenfalls Bürgermeister – diesen standesge-

mäss um. Mitte des 17. Jh. zogen auch im anstossenden „Regenbogen“ Kaufleute

und Angehörige des städtischen Regiments ein: Oberst Lochmann, der 1646-57 in

seinen Stallungen im Hinterhof mindestens sechs Pferde hielt, Kaufmann Joh. Mel-

chior von Orelli (1615-1663), später der Seidenindustrielle Rudolf Kilchsperger, der

im Hof an der Stadtmauer eine „Seidenräder-Kammer“ einrichtete, in der er Sei-

4 Vgl. z.B. Abegg, Regine: Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich, Neue Ausgabe, Altstadt

links der Limmat, Profanbauten, (Die Stadt Zürich, Bd. 2.2), Zürich 2003, S. 294-297, 316.

Der Rennweg auf dem grossen Plan der Stadt Zürich von Jos Murer, 1576

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denzwirn („Trame“) zur Weiterverarbeitung in Luzern herstellen liess.5 Auf seinen

Sohn Fraumünsteramtmann Rudolf Kilchsperger folgte Stadtschreiber und Ratsherr

Salomon Hirzel (1700-1773).

Im Verlaufe des 19. Jh. zogen in den beiden Häusern immer mehr Mieter ein, im Erd-

geschoss wurden Verkaufsläden eingerichtet, im Hof zusätzliche Kleinbauten erbaut.

1856 wurde anstelle eines Holzschopfs an der Stadtmauer ein erstes Wohnhaus „Zur

Ringmauer“ errichtet, das nun von den Liegenschaften am Rennweg losgelöst wurde.

1885 liess Baumeister Johannes Baur (1831-1900) dieses abbrechen und durch die

heute bestehendem, grosszügigen Geschäftshäuser „Zur Ringmauer“ und „Zum

Ringhof“ an der Bahnhofstrasse 56/58 ersetzen – ein Wandel, der 25 Jahre später

auch den Rennweg erreichte.6

Besitzer des Hauses „zum Regenbogen“, ehem. Rennweg 33 - Vers. Nr. alt 313a

1357-1376 Rudi Schnewli von Schlieren 1376-1401 Hans / Heini Brütter 1408-1418 Heinrich Schmid von Bassersdorf 1444-1458 Heinrich Jos Meyer 1459-1470 Wagnerin / Wagner / Claus Wagner 1477-1483 Schmidli 1484-1541 Rudolf Uttinger, Pfister 1543-1558 Uttinger, Pfister Erben 1581-1643 Felix / Heinrich / Hans Kramer, Habermehler 1646-1657 Major /Oberst Lochmann 1658-1662 Johann Melchior von Orelli, 1663-1668/81 Joh. Melchior v. Orelli Erben: Witwe Anna geb. Hess (1614-+1681),

Tochter A. Maria oo Leonhard Ziegler, Textilfabrikant 1687-1743 Rudolf / Heinrich Kilchsperger / Erben 1744-1785 Stadtschreiber / Ratsherr Salomon Hirzel / Erben 1780/85-1814 Hans / Paulus Meyer 1814-1859 Joh. Jak. / Georg Heinrich / Karl Gustav / Gustav Heinrich Fäsi 1859-1877 Jakob Süsstrunk 1877-1893 Albert Fisler 1893-1910 Friedrich Waser, Messerschmid 1910-1911 Karl Ditting,, Spenglermeister

Haus zum „kleinen Regenbogen“, ehem. Rennweg 37, Vers. Nr. alt 314a

1357-1417 (Gesellen?)-haus und -stube zum Regenbogen 1444-1470 Sitz / Rudi Sitz, der Schmid 1472-1531 Hans / Rudolf / Hans Thumysen, Schmid 1532-1559 Melcher / Ludwig Meyer, Metzger 1576-1584 Hans Bräm, Bürgermeister 1612-1644 Heinrich Bräm, Zunft- und Bürgermeister 1655-1726 Hans Heinrich Bräm Hans Bernhard Bräm 1756-1762 Hans Heinrich Lavater, Zunftmeister Gerwe und Amtmann Fraumünster 1780-1796 David Römer, Kaufmann (+1795) 1808-1832 Wilhelm Nägeli, Obmann der Metzger / Erben 1859-1910 Hans Wilhelm Nägeli, Gutsbesizter Schloss Oetlishausen + Sohn Dr. med 1910-1911 Karl Ditting, Spenglermeister

5 1708 verklagte ihn die Stadt, weil er damit das Exportverbot von Halbfabrikaten unterlau-

fen hatte; vgl. dazu Ulrich Pfister, Die Zürcher Fabriques, Protoindustrielles Wachstum vom 16. zum 18. Jahrhundert, Zürich 1992, 88.

6 Vgl. StAZ RR I 221 (Lagerbücher der Brandassekuranz), B XI Zürich (Altstadt) 51, 514 (Ver-

teilung der Mieteinnahmen vom Haus 313a, 1843), Adressbücher der Stadt Zürich 1882 und ab 1901.

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D IE HIS TORI S CHE WAS SERV ER SO RGUN G AM RENN WEG

Bis Ende der 1860er gab es in der Stadt nur ganz wenige Wohnhäuser, die Frischwas-

ser über eine Wasserleitung erhielten. Die allermeisten Einwohner holten sich ihr

Wasser an einem über die Stadt verteilten öffentlichen Brunnen oder an ihrem pri-

vaten Brunnen, den sie sich oft mit Nachbarn teilten. Ein erster öffentlicher Brunnen

am Rennweg wird 1302 in einem Kaufbrief erwähnt.7 Es handelte sich um einen Sod-

oder Schachtbrunnen, der bis zum Grundwasserspiegel hinunterreichte. Das Wasser

wurde über eine galgenförmige Vorrichtung mit Eimern hochgezogen. Bei anderen

Sodbrunnen wurde dies mit einem Rad oder manchmal auch mit einem Schwingbal-

ken bewerkstelligt. Der öffentliche Sodbrunnen am Rennweg vor dem Haus zum

Wildenmann findet sich noch 1798 in einem Verzeichnis aller Ziehbrunnen der Stadt,

auch wenn dieser wahrscheinlich schon um 1740 aufgegeben und verfüllt worden

war. Ende des 18. Jh. waren wahrscheinlich in der Umgebung noch die privaten

Ziehbrunnen beim Haus „zum Pelikan“ (Rennweg 31), beim „kleinen“ und beim

„grossen Hirschen“ (Kuttelgasse 6 und 8) in Betrieb.8 1997/98 wurde der öffentliche

Ziehbrunnen bei archäologischen Grabungen am Rennweg vor dem Haus Nr. 26 wie-

der entdeckt und freigelegt.9

Aufgrund der topografischen Verhältnisse, der Lage am Westhang der wasserarmen

Endmoräne mit dem Lindenhof als höchstem Punkt, war die Sicherung der Wasser-

versorgung in der Umgebung des Rennwegs anspruchsvoller als anderswo. Quellen

gab es hier kaum, der Zugang zur Limmat, aus der auf der Rathausbrücke und der

„oberen Brücke“ (Münsterbrücke) mit Schöpfrädern Flusswasser geschöpft wurde,

schwierig. Anders als in der „mehreren Stadt“ rechts der Limmat, in die schon im 13.

Jh. Quellwasser vom Zürichberg geführt wurde,10

war die „mindere Stadt“ im Wes-

ten von flachem Umland umgeben – das Quellwasser des Üetlibergs war fern. Der

Fröschengraben, ein beinahe stehendes, verschmutztes Gewässer, und die etwas

entfernteren, im Sommer oft kaum Wasser führenden Sihlarme wurden für die

Trinkwasserversorgung ebenfalls nicht in Betracht gezogen.

1430 wurde im Rennweg der erste Brunnen mit fliessendem Wasser eingerichtet. Im

Vorfeld prüfte der Zürcher Rat zwei Projektvarianten: Die erste eines auswärtigen

„Meisters“ sah vor, Limmatwasser über den Hügel zu pumpen. Bürgermeister und

Rat zogen jedoch ein zweites Projekt vor, das Wasser von verschiedenen Quellen am

Abhang des Üetlibergs oberhalb von Albisrieden über eine Leitung in die Stadt führ-

te. Die Bauleitungen übertrug sie drei Ratsherren – zwei davon waren möglicher-

7 Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, Bd. 7, Nr. 2638 (2.3.1302).

8 Conspectus der Wasser-Quellen, Leitungen, Offentlichen und Privat-Brunnen der Stadt Zü-

rich, aus der Brunnen-Carte des Joh. Jac. Ochsners de Ao 1726 und mehreren sich vorfin-denden Acten extrahiert, durch Local-Untersuchungen berichtiget, 1798; Stadtarchiv Zü-rich IX.P.12. Die gleichen Brunnen nennt auch der Stadtplan von Johannes Müller von 1793.

9 Ebenda, S. 299.

10 So zum Beispiel der „Zübelibrunnen“ auf dem Gelände des ehemaligen Spitals am Zährin-

gerplatz, der über eine Quellwasserleitung versorgt wurde. Diese wurde unter der Stadt-mauer durchgeführt. Da sie dort für Wartungen nicht zugänglich war, wurde sie in diesem Bereich mit Tonröhren anstatt der üblichen „Teucheln“ aus Holz ausgeführt und in eine Art Zement eingegossen. – Eine ganz spezielle Lösung fand sich im 17. Jh. für den laufenden Brunnen auf dem Lindenhof. Er wurde aus einem Schacht an der Limmat mit Grundwasser versorgt, das mit Hilfe eines von einem Wasserrad angetriebenen Pumpwerks an der Schipfe in das heute noch bestehende Brunnenhäuschen auf der Lindenhofmauer ge-pumpt wurde; Elisabeth Suter, Wasser und Brunnen im alten Zürich, Zürich 1981, 52-55.

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weise am Rennweg ansässige Metzger der Zunft zur Widder –, die mit Bürgermeister

Rudolf Stüssi als „Bauherrn“ die Quellwasserleitung innerhalb von acht Monaten rea-

lisierten und beim Haus zur Schelle (Rennweg 2) einen grossen Brunnen einrichte-

ten. Wie eine zeitgenössische Chronik berichtet, floss am 17. Juni 1430 erstmals

Wasser aus zwei Brunnensäulen mit je zwei Röhren in den Trog. Die Anwohner des

Rennwegs, darunter viele Metzger, von denen vermutlich auch die Initiative zum Lei-

tungsbau ausgegangen war, übernahmen als Nutzniesser einen Drittel der Baukos-

ten.11

Im 16. Jh. wurde die Leitung verbessert, u.a. ins ehemalige Augustinerkloster

verlängert und 1601 dann auch in das sich hinter dem Fraumünster gegen den See

hin liegende Kratzquartier weitergeführt. Ob der zweite laufende sogenannt „äusse-

re Brunnen“ bei der Kreuzung Rennweg / Fortuna- und Kuttelgasse zwischen den

Häusern Rennweg Nr. 27 und 28 ebenfalls schon 1430 oder erst im 16. Jh. eingerich-

tet worden ist, ist nicht ganz klar. Nach Abbruch des Rennwegtors im 19. Jh. wurde

dieser auf den kleinen Platz eingangs Rennweg / Augustinergasse versetzt.

Die Albisriederleitung brachte das Wasser von rund dreissig Quellen am Nordost-

hang des Üetlibergs oberhalb von Albisrieden in die Stadt. Sie befanden sich im

ehemaligen „Albisrieder Holz“ (Gemeindewald), in der „Berg Rise“, oberhalb des

„Birmensdorfer Wegs“ (Birmensdorferstrasse) und auf der „Vorderen Rüti“, von wo

sie über das „Rieder Feld“ und „Heuried“ zu einem Sammler im Wyl oberhalb von

Wiedikon geführt, um hinter dem Dorf weiter zum ehemaligen Siechenhaus St. Jakob

am Stauffacher, über die Sihlbrücke und Sihlstrasse vorbei an den Seidenhöfen bis an

den Rennweg gebracht zu werden.12

Es handelte sich um eine „Teuchelleitung“, d.h.

um ausgebohrte Föhrenstämme, die mit eisernen Klammern zusammengehalten

wurden. Reste dieser historischen Leitung kamen 1926 beim Bau der Telefonzentrale

an der Brandschenkestrasse zum Vorschein.13

Wasserleitungen dieser Art erforder-

ten einen regelmässigen Unterhalt und Anpassungen. Im Spätherbst 1570 etwa wur-

de diese in der Umgebung von Wiedikon, wo sie noch quer durch Felder und Privat-

güter verlief, in den Graben der Landstrasse verlegt, wodurch sie auch für Reparatu-

ren viel zugänglicher war.14

Wiederholt drohte die Wasserleitung mit ihrer wachsen-

den Zahl von Abzweigungen und Verlängerungen, die bis Mitte des 17. Jh. weite Tei-

le der „minderen“ Stadt versorgten, zu versiegen. Neue Quellen mussten erschlos-

sen, Quellfassungen verbessert, schadhafte Teuchel ersetzt und die Zahl der oft oh-

ne Erlaubnis der Stadt angeschlossenen privaten Nebenbrunnen vermindert werden.

D IE GES CHICHT E DES WASS ERBEZUGS R ECHT

11

Die Zürcher Stadtbücher des XIV. und XV. Jahrhunderts, Bd. 3, Leipzig 1906, Nr. 22; Johan-nes Dierauer, Chronik der Stadt, mit Fortsetzungen, Quellen zur Schweizer Geschichte 18, Basel 1900, 192.

12 Die Albisriederleitung besteht mit leicht angepasstem Verlauf bis heute: Die in 45-50

Brunnenstuben gefassten Quellen werden in den QG „Betental“, „Grossmutter“, „Herrlig-mos“, „Hueb“ und „Läufe“ zusammengefasst, in den QWF „Lyren“, „Dorf“ und QWP „Läu-fe“ gefiltert und gesammelt – der Sammler im Wyl im Bereich der heutigen Liegenschaften Im Tiergarten 6a, 6b und 7 bestand bis 1932/1940 – und über Wiedikon und Aussersihl in die Stadt geführt. Die Leitung verläuft heute über die Gutstrasse, Birmensdorferstrasse, Goldbrunnenplatz, Kalkbreite-, Zentral-, Erikastr., Zweierstr., Badenerstr., Sihlbrücke, Sihl-strasse, Rennweg; Stadt Zürich, Wasserversorgung: Quellwasser-Brunnennetz, Generelle Disposition, Übersichtsplan 1:20000, Juni 2010, Stadtarchiv Zürich IX.P.88. (2010).

13 NZZ 5.3.1926, Nr. 358.

14 StAZ B II 153, p. 23 f.

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Das bis heute bestehende Recht der Liegenschaft Rennweg 35 zum Bezug von Was-

ser von der Albisriederleitung geht auf Metzgermeister Ludwig Meyer, dem der

„kleine Regenbogen“ von 1537 bis nach 1559 gehörte. Vielleicht anlässlich von Ar-

beiten am nahen „äusseren“ Brunnen ersuchte er 1559 die Stadt, dass er den Über-

lauf des Brunnens, der durch eine Dolle in den Fröschengraben abgeleitet werden

sollte, in sein Haus und Garten umleiten dürfe. Die Umleitung wollte er auf eigene

Kosten und nach den Vorgaben der städtischen Baumeister bauen. Bürgermeister

und Rat waren einverstanden, nicht zuletzt weil sie dadurch die Unterhaltskosten für

die Ableitung abwälzen konnten, und stellten Meyer am 28. Juni eine entsprechen-

de, in Abschrift erhaltene Urkunde mit Stadtsiegel aus. Meyer musste sich verpflich-

ten, ausschliesslich das überlaufende Wasser abzuführen und seinen Brunnen bei ei-

nem Brandunglück in der Nachbarschaft zur Verfügung zu stellen.15

Eine vergleichba-

re Abmachung traf zwei Monate später auch der am Rennweg 15/17 wohnhafte Glo-

ckengiesser Peter Füessli, welcher den Überlauf des benachbarten Brunnens beim

Haus zur Schelle in sein Haus und seine Giesshütte umleiten durfte.16

Auch aus-

serhalb der Stadt wurden früh entlang der Albisriederleitung verschiedene private

„Nebenbrunnen“ angeschlossen, mit denen die Stadt wahrscheinlich die von Priva-

ten gewährten Durchleitungsrechte abgalt.

Wozu Meyer auf seiner Liegenschaft Wasser benötigte, kann nur vermutet werden.

So gehörte zu den beiden Häusern zum Regenbogen ein auf dem Murerplan gut er-

kennbarer grosser Garten, in dem vielleicht wie in den Bürgergärten vor den Stadt-

mauern auch Gemüse gezogen wurde, die sicher bewässert werden mussten. Re-

gelmässig wurden in den Hinterhöfen auch Tiere gehalten, von Hühnern und

Schweinen bis zu Reitpferden. Noch 1637 prozessierte Meyers Nachfolger Bürger-

meister Hans Heinrich Bräm mit anderen Nachbarn gegen die Witwe von „Haber-

mehler“ Hans Kramer im Haus zum Regenbogen, weil sie sich an den Geruchsimmis-

sionen ihrer Stallungen störten. Der Rat entschied, dass die Witwe den Kuh- und

15

Ratsbeschluss: StAZ B II 109, p. 1; Abschrift Ratsurkunde: StAZ B V 15, p. 232; 16

StAZ Kataloge 464, 255 u. B II 109 (30.8.1559). Vergleichbare Bewilligungen für Privatbrun-nen finden sich ab 1509.

Der „äussere Rennweg 1576. Die Liegenschaft mit den beiden Häusern zum Regenbogen

wird links durch einen in den Hof führenden Laubengang, rechts durch einen Lattenzaun

und unten durch die Stadtmauer begrenzt.

Plan der Stadt Zürich von Jos Murer

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Schweinestall wie auch die dortige feuergefährdete „Habertenne“ vor die Stadtmau-

ern verlegen müsse. Der Pferdestall dagegen durfte bleiben, da auch andere Bürger

in der Stadt Pferde hielten.17

Metzger Ludwig Meyer dürfte ebenfalls gelegentlich im

Hof angekauftes Vieh eingestellt und getränkt haben, bevor er es in die städtische

Metzg zum Schlachten führte. Vielleicht gab es hier auch schon ein Waschhaus, in

das er bei Bedarf den Brunnenüberlauf leiten konnte - 1812 grenzte ein solches

(Vers. Nr. 314d) an die Stadtmauer.

Eine zeitgenössische Ansicht der beiden

Häuser zum Regenbogen liefert der

Stadtplan von Jos Murer von 1576. Die

zwei aneinander gebauten Wohnhäuser

waren wahrscheinlich beide dreigeschos-

sig und von je einem Satteldach über-

deckt. Direkt an das obere Haus (313a)

stiessen zwei niedrige Holzbauten, viel-

leicht ein Schopf und eine Stallung. Vom

unteren Haus führte ein Laubengang

über den Hof – dazwischen ein kleiner

Brunnen mit rechteckigem, möglicherweise in zwei Becken unterteilten Trog mit ei-

ner Brunnensäulen mit pyramidenförmigem Abschluss, aus deren Röhre sich ein

Wasserstrahl in den Trog ergoss. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich

um den von Ludwig Meyer 1559 erbauten Brunnen handelt.

Bei einer Überprüfung aller privaten Brunnenrechte bestätigte 1614 die Stadt u. a.

auch das Brunnenabwasserrecht des Hauses am Rennweg, das damals in zweiter

Generation der Bürgermeisterfamilie Bräm gehörte. Offenbar war die Albisriederlei-

tung in einem so schlechten Zustand, dass sie die Brunnen am Rennweg kaum mehr

zu füllen vermochte und darum Bräms Privatbrunnen in der Regel trocken lag.18

1630 bis 1632 liess die Stadt die Leitung darum von Grund auf sanieren und mit zu-

sätzlichen Quellen und Brunnenstuben verstärken. Nachdem wieder genügend Was-

ser in der Leitung floss und kein Mangel mehr befürchtet werden musste, ersuchte

Hans Heinrich Bräm, der seit 1614 vom Zunft- zum Bürgermeister aufgestiegen war,

den Rat anfangs April 1632, von der erneuerten Wasserleitung auf eigene Kosten

Wasser in sein Haus führen zu dürfen. Dabei verwies er auch auf sein altes Recht am

Brunnenüberlauf, das er in der Vergangenheit wegen Wassermangel nicht mehr nut-

zen konnte. Bereits zehn Jahre zuvor hatte sein Vorgänger im Amt Bürgermeister

Hans Heinrich Holzhalb die Erlaubnis erhalten, Wasser von einem Brunnen an den

oberen Zäunen in sein Haus zum Wildenmann (Untere Zäune 17. Vers. Nr. alt 370a)

leiten zu dürfen – ein Frischwasserbezugsrecht, das in Form einer „Gerechtigkeit“

auf „ewig“ mit seiner Liegenschaft verknüpft wurde.19

Ganz ähnlich geschah nun dies

auch mit Bräms Liegenschaft am Rennweg. Schultheiss und Rat fassten am 3. April

1632 den Beschluss, dass Bräm, dessen Vater und Cousin schon Bürgermeister ge-

wesen seien und der sich für die Stadt verdient gemacht habe, wie auch alle künfti-

gen Besitzer der Liegenschaft das Recht habe, Wasser von der Leitung im Rennweg

17

StAZ B II 419, p. 5. 18

StAZ B III 117 a. 19

Ebenda, p. T.

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zu beziehen. Trotz des Angebots zur Kostenübernahme bestand der Rat darauf, die

Leitung auf Kosten der Stadt in seine Liegenschaft zu legen.20

Dass es sich nicht nur um eine Ehrerweisung gegenüber dem amtierenden Bürger-

meister handelte, wird in der ihm ausgehändigten, besiegelten Urkunde der Stadt

angedeutet. Die ab Mitte des 17. Jh. überlieferten „Brunnenpläne“ zeigen, dass Bür-

germeister Bräm der Stadt zur Sanierung der Albisriederleitung das Nutungsrecht an

einer Wasserquelle überlassen hatte, die auf seinem Grundstück „hinter Albisrieden

im Holz“ sprudelte. Die Quelle, die nach den Erläuterungen in den Plänen wahr-

scheinlich bis nach 1750 dem jeweiligen Besitzer der Liegenschaft am Rennweg ge-

hörte,21

lieferte nach Messungen im Jahr 1726 „7 Loth“ Wasser – 6 Loth entsprachen

einem Röhrenquerschnitt von 2 Zoll oder rund 5 Zentimetern, was mehr als einem

Achtel des bei Albisrieden für die „mindere Stadt“ gefassten Quellwassers ent-

sprach.22

Auf dem 1793 vollendeten Stadtplan von Johannes Müller sind die beiden interessie-

renden Liegenschaften als Nr. 73 (Vers. Nr. 314) und Nr. 74 (Vers. Nr. 313) gut zu er-

kennen. Von der blau eingezeichneten Albisriederleitung auf dem „äusseren Renn-

weg“ zweigt bei den beiden Gebäuden eine Leitung ab, die in einem Bogen auf der

Grenze zwischen den beiden Wohnhäusern zum Privatbrunnen Nr. 18 geführt wird,

der an dem zum oberen Haus gehörenden Waschhaus steht. Direkt daneben liegt ein

kleiner, zum Haus mit dem Wasserrecht gehörender, sechs Beete umfassender Ge-

20

StAZ B V 63, p. 1 (Entwurf Ratsurkunde) und B III 117 a, p. T (Kopie Bauamtsbuch). Die Bür-germeister Bräm ausgehändigte Urkunde mit Stadtsiegel ging wahrscheinlich später verlo-ren.

21 Stadtarchiv Zürich, IX.P.2 (1655): Quelle A: Cornet Bräm, IX.P.3 (nach 1655): Pannerherr

Bräm sel. Erben; IX.P.3 (1726/27): „hinder Albis Rieden Lit. T, soll Hr. Brämen gehören“; IX.P.7 (um 1750): „hinder Albis Rieden im Holtz Lit. T, führt 7 Loth Wasser, soll Hr. Z(un)ftm(ei)st(e)r Lavater gehören“.

22 Die 1726 in Brunnenstuben gefassten Quellen erbrachten 53 3/16 Lot nach einer Zusam-

menstellung von 1798 rund 56 Lot Wasser, von denen ebenfalls 1798 2 Lot wieder in den kleinen Regenbogen geleitet wurde; Stadtarchiv Zürich, Plan IX.P.3 und IX.P.12.

Stadtplan von Ingenieur Johannes Müller, 1793 (Ausschnitt)

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müsegarten. Wesentlich grösser ist der in vier rechteckige Felder geteilte (Barock)-

Garten von Vers. Nr. 313, der vielleicht schon vom Überlauf des Brunnens profitieren

konnte, wie es Mitte des 19. Jh. der Fall war. Zwei weitere Privatbrunnen, die im

Plan mit Nr. 7 und Nr. 8 bezeichnet sind, standen hinter den Häusern Nr. 67, „Gross

Christoffel“ (Vers. Nr. alt 319, Rennweg 53) und Nr. 68, „Weisse Traube“ (Vers. Nr.

alt 317, Rennweg 47). Sie wurden von einer Zweigleitung mit Wasser versorgt, die ih-

ren Ausgang unter dem Rennwegtor nahm. Das entsprechende Wasserbezugsrecht

hatte die Stadt 1654 dem Besitzer des Hauses zum Christoffel verliehen.23

Wahrscheinlich zwischen 1829 und 1843 erhielt auch das obere Haus (Vers. Nr.

313a) einen eigenen Brunnen, der mit dem überschüssigen Wasser des alten Brun-

nens versorgt wurde. Die mit dem Nachbarn in Vers. Nr. 314 getroffene Abmachung,

wonach das überschüssige Wasser vom Brunnen vom jeweiligen Besitzer der Vers.

Nr. 313 abgenommen und eine Ableitung auf eigene Kosten erstellt werden müsse,

wird erstmals anlässlich des Verkaufs der Liegenschaft 1859 erwähnt.24

Die Kataster-

pläne der 1860er Jahre zeigen tatsächlich zwei Brunnen, - einen grösseren, fast

quadratischen, direkt vor dem Haus 314 und einen kleineren am gleichen Ort, wo

sich schon im 17. und 18. Jh. der Brunnen befand. Dessen Form erinnert stark an den

bis heute bestehenden Hofbrunnen.25

Verschiedene Fragen zu den nachbarschaftlichen Regelungen im Zusammenhang mit

der Nutzung der Hofbrunnen wie auch ganz allgemein des Wasserbezugsrechts der

Liegenschaft, das in der zweiten Hälfte des 19. Jh. in die heutige rechtliche Form ge-

bracht wurde, konnten im Rahmen dieses Berichts nur oberflächlich untersucht wer-

den. Dies liegt darin begründet, dass das Haus Vers. Nr. alt 314, auf dem das Was-

sebezugsrrecht lag, seit Beginn des 19. Jh. durchgehend im Besitz der wirtschaftlich

gut situierten Familie Nägeli war, die diese bis nach 1867 nie mit einer Hypothek be-

lastete. Damit gab es auch keinen Anlass, die Liegenschaft mit ihren Grunddienst-

barkeiten und dem hier besonders interessierenden Wasserbezugsrecht notariell zu

beschreiben. Das änderte sich sicher nach 1867, als die Rechtsverhältnisse in einem,

den ganzen Notariatsbezirk umfassenden „Hofbeschrieb“ aufgenommen wurden.

Sämtliche Grundprotokolle nach 1867 liegen jedoch bis heute noch im Notariat Zü-

rich (Altstadt) und sind nur nach einem Interessensnachweis einsehbar.26

L ITERATUR

23

StAZ B III 117 a, 168v. Das Wasserbezugsrecht besteht heute nicht mehr. Vielleicht wurde es beim Abbruch des „Grossen Christoffels“ 1876 aufgegeben.

24 Dieser wird erstmals 1842 erwähnt, als Carl Gustav Fäsi das Haus Nr. 313 samt Garten und

Ökonomiebauten seinem Bruder Georg Heinrich verkaufte; StAZ B XI Zürich (Altstadt) 51, p. 514. Bei einem weiteren Verkauf 1859 wird auf eine (neue?) Vereinbarung verwiesen, wonach das Abwasser vom Brunnentrog des Hauses Vers. Nr. 314 dem Besitzer von Nr. 314 gehöre, jedoch von diesem auf eigene Kosten abgeleitet werden müsse; B XI Zürich (Altstadt) 65, p. 519.

25 StAZ B XI Zürich-Altstadt 65, p. 519.

26 So auch der Grundprotokolleintrag „AP 720“ vom 18.6.1869, auf den der Grundbuchaus-

zug von 2007 referenziert. Er verweist wohl auf einen Eintrag im Band der Grundproto-kollserie „Sektion A“, Seite 720 (Signatur AA d 2) im Notariat Zürich Altstadt, die 1867 mit dem „Hofbeschrieb“ beginnt (AA d 1). Besitzer der Liegenschaft oder die von ihm Bezeich-neten sollten problemlos Einsicht in die interessierenden Bestände erhalten. – Zur weite-ren Auswertung bieten sich auch die Akten und Protokolle zur Wasserversorgung und zum Brunnenwesen des 18. und 19. Jh. an, die wohl weitere Aspekte des alltäglichen Umgangs mit dem Wasssernutzungsrecht zu beleuchten vermögen; Stadtarchiv Zürich III.H. und V.G.a und b.

Page 11: WASSERBEZUGSRECHT...ziehen, die verschiedene Brunnen in der linksufrigen Altstadt bedient.1 Dieses Was-ser wird nicht als Trinkwasser im Haus verwendet, sondern zu zwei Brunnen im

S. 10

o Brunnenguide Altstadt Kreis 1, Wasserversorgung Stadt Zürich o.J. o Regine Abegg, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zürich, Neue Ausgabe, Altstadt

links der Limmat, Profanbauten, (Die Stadt Zürich, Bd. 2.2), Zürich 2003. o Elisabeth Suter, Wasser und Brunnen im alten Zürich, Zur Geschichte der Was-

serversorgung der Stadt vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, Zürich 1981.

QUELLEN

Staatsarchiv des Kantons Zürich:

o Hausregesten von Adrian Corrodi-Sulzer o Ratsmanuale (B II) o „Meyersches Promptuarium“ über die Staatsprotokolle, „Brunnen“ (Kat 464) o „Baumeisterbuch“ 1543 (B III 117 a) o „Bauamtsbuch“ 1697 (B III 117 c) o Ratsurkunden 1550-1566 (B V 15) o Ratsurkunden 1633-1640 (B V 16 o Grundprotokolle Notariat Zürich (Altstadt) 1809-1867 (B XI Zürich (Altstadt)) o Bevölkerungsverzeichnisse St. Peter 1637-1682 (E II 700.135) o Urbar und Zinsbuch der Pfarrkirche St. Stephan 1452-1530 (G I 192) o Lagerbücher der Brandassekuranz – Zürich links der Limmat (RR I 221) o Wasserversorgung Zürich, Publikationen von 1857-1993 (III Pb 12.6a)

Stadtarchiv Zürich

o Planarchiv: Wasserleitungen und Brunnen (IX.P.) o Wasserversorgung 1421-1798 (III.H.) nicht ausgewertet

Gedruckte Quellen

o Adressbuch der Stadt Zürich 1882 – 1920. o Bürgeretat der Stadt Zürich / Verzeichnis der Stadtbürgerschaft von Zürich /

Bürgerbuch der Stadt Zürich (wechselnde Titel), 1794-1926. o Johannes Dierauer, Chronik der Stadt Zürich, mit Fortsetzungen, Quellen zur

Schweizer Geschichte 18, Basel 1900 o Friedrich Hegi (Hg.), Der Glückshafenrodel des Freischiessens zu Zürich 1504, 2

Bde., Zürich 1942. o Die Steuerbücher der Stadt und Landschaft Zürich des XIV. und XV. Jahrhunderts o Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, Zürich 1888-1957. o Hs. Heinrich Schinz, Beschreibung der Masse und Gewichte der Stadt und Land-

schaft Zürich, in: Abh. der Naturforsch. Gesellsch. in ZH, Bd. 3 (1766) o J.H. Erni, Memorabilia Tigurina, Neue Chronik oder fortgesetzte Merkwürdigkei-

ten der Stadt und Landschaft Zürich, Zürich 1820 o Verzeichnis aller Häuser es seyen privat oder öffentliche Gebäude in der Stadt

Zürich, aufgenommen im Jahr 1796, Zürich 1796, o Übersicht der Wohngebäude nach den Hausnummern mit Angabe der Strassen

und Eigenthümer in der Stadt Zürich, 1859 o Zürcher Denkmalpflege, Stadt Zürich, Bericht 1997/98, Zürich 1999.


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