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WAS ÖSTERREICH JETZT BRAUCHT€¦ · Beim Ease of Doing Business Index liegt Österreich nur auf...

Date post: 18-Jun-2020
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WAS ÖSTERREICH JETZT BRAUCHT Bildung verbessern Innovation fördern Investitionen stärken Bürokratie abbauen Steuern senken #schaffenwir
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1 Was Österreich jetzt braucht

WAS ÖSTERREICH JETZT BRAUCHT

Bildung verbessernInnovation fördern

Investitionen stärken

Bürokratie abbauenSteuern senken

#schaffenwir

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2 Was Österreich jetzt braucht

Inhalt

AnalyseÖkonomischer Ausblick für Österreich.

Steuern senkenWachstum, Arbeit, Wohlstand: Österreich muss gerade jetzt in die richtige Richtung steuern.

Bürokratie abbauenMehr Freiheit für Unternehmertum: Der Staat soll unseren Unternehmen zur Seite, aber nicht im Weg stehen.

Innovation fördernZukunft kommt nicht vom Zuschauen: Für Wachstum und Wohlstand müssen unsere Unternehmen neue Wege gehen können – und auch dürfen.

Bildung verbessernÖsterreichs Bildungssystem muss Maß an der Zukunft nehmen: Bildungsreform und Standortsicherung gehen schließlich Hand in Hand.

Investitionen stärkenFür eine erfolgreiche Zukunft brauchen Österreichs Unternehmen mehr Kapital, bessere Investitionsanreize und verlässliche Handelsabkommen.

Impressum

4

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3 Was Österreich jetzt braucht

Wir schaffen viel − wenn die Rahmenbedingungen stimmen

Stotternder Konjunkturmotor, internationale Handels-

konflikte, zunehmende globale Unsicherheit: Die inter-

nationalen Entwicklungen gestalten sich auch für unsere

Wirtschaft deutlich fordernder als zuletzt. Umso wichtiger

ist es, dass der Standort Österreich seine Hausaufgaben

macht – und unseren Unternehmen jene Rahmenbedin-

gungen bereitstellt, die sie für ihre Leistungen brauchen.

Dass trotz aller Verbesserungen in jüngster Zeit der

Handlungsbedarf weiter erheblich ist, hat auch das aktuelle

Ranking des World Economic Forum unterstrichen. Negativ

werden etwa die starke Belastung der Unternehmen durch

öffentliche Regulierungen, die massive Besteuerung des

Faktors Arbeit sowie generell die zu hohe Steuer- und

Abgabenquote in Österreich hervorgehoben. Auch bei

der Unternehmensfinanzierung oder der Verfügbarkeit

qualifizierter Arbeitskräfte mit digitalen Kompetenzen ist

noch viel zu tun.

Was genau in den nächsten Monaten in Angriff

genommen werden muss, bringt die vorliegende Publika-

tion klar auf den Punkt. Wir adressieren darin in fünf

zentralen standortpolitischen Handlungsfeldern – Steuern

senken, Bürokratie abbauen, Innovation fördern, Bildung

verbessern, Investitionen stärken – die prioritären Maß-

nahmenbereiche. Unsere Forderungen nehmen Maß an den

Vorwort

Herausforderungen, vor denen unsere Betriebe und ihre

Mitarbeiter Tag für Tag im wirtschaftlichen Alltag stehen.

Je konsequenter und zügiger sie umgesetzt werden, desto

mehr wird Österreich auch in fordernden Zeiten vom

beeindruckenden Leistungsspektrum seiner Unternehmen

profitieren können.

Denn unsere Unternehmen sind nicht das Problem, wie

manche meinen, sondern die Lösung: Sie schaffen Wachs-

tum, Arbeit und breiten Wohlstand. Sie sorgen für Qualität,

Innovationen und Zukunft. Sie liefern Antworten auf

soziale und ökologische Herausforderungen. Und sie

schaffen damit die Grundlagen für Stabilität und Sicher-

heit. Wir zeigen dies auch in unserer neuen Kampagne

#schaffenwir einer breiten Öffentlichkeit auf. Denn es ist

keine Selbstverständlichkeit, welche Leistungen Öster-

reichs Unternehmen für das ganze Land erbringen. Umso

wichtiger ist es, dass Österreich für Wachstum, Arbeit

und Wohlstand rasch die richtigen Maßnahmen setzt.

Wir schaffen auch in fordernden Zeiten viel – wenn die

Rahmenbedingungen stimmen.

Karlheinz Kopf

Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich

Dr. Harald Mahrer

Präsident der Wirtschaftskammer Österreich

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4 Was Österreich jetzt braucht

Ökonomischer Ausblick für ÖsterreichDie internationale Konjunktur hat an Dynamik ver-loren. Protektionismus, geopolitische Risiken, der bevorstehende Brexit, hohe Verschuldung und Inves-titionsschwäche prägen das Bild. Die europäischen Staaten schwächeln. Eine Analyse der Konsequenzen für Österreich von Christoph Schneider.

Das international schwächer werdende Umfeld bremst

auch Österreichs Konjunktur. Nach den beiden wirtschaft-

lich sehr erfolgreichen Jahren 2017 und 2018, in denen das

Wirtschaftswachstum jeweils bei rund 2,5 % lag, wird sich

das BIP-Wachstum im Jahr 2019 merklich auf 1,7 % und im

Jahr 2020 noch weiter auf 1,4 % abschwächen.

Auch die Geschäftsaussichten der Unternehmen lassen

für die kommenden Monate eine Phase des langsameren

Wachstums erwarten. Das dokumentiert der Wirtschafts-

barometer der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die

größte Umfrage der gewerblichen Wirtschaft in Österreich.

Zwar zeigen sich die befragten Unternehmen für die

kommenden zwölf Monate in Summe zuversichtlich, sie

artikulieren aber nicht mehr den großen Optimismus der

Vorjahre. Der Höhepunkt ist eindeutig überschritten. Die

Geschäftsaussichten für die kommenden zwölf Monate

liegen deutlich unter der Einschätzung der bisherigen

Lage, insbesondere beim Gesamtumsatz, bei der Auftrags-

lage, der Anzahl der Beschäftigten und dem Investitions-

volumen, das sich deutlich weniger dynamisch entwickelt

als bisher.

Die Investitionsabsichten der Unternehmen sind zwar

weiterhin im positiven Bereich, aber auf dem geringsten

Niveau der letzten zwei Jahre. Im Ergebnis will nur ein

Viertel der Unternehmen das Investitionsvolumen in den

kommenden zwölf Monaten erhöhen. Sechs von zehn

Unternehmen wollen es beibehalten. Kleine Unternehmen

äußern sich besonders zurückhaltend. Bei den Investitions-

motiven dominieren weiterhin Ersatzinvestitionen.

Analyse

Mag. Dr. Christoph M. Schneider

Abteilungsleiter für Wirtschafts- und Handelspolitik der Wirtschaftskammer Österreich

Wettbewerbs-Rankings zeigen Handlungsbedarf

2008

World Economic Forum – Global Competitiveness Report: Österreich lag 2008 noch auf dem 14. Rang, 2019 nur mehr auf Rang 21 von 141 Ländern.

Beim Ease of Doing Business Index liegt Österreich nur auf dem 26. Rang von 190 Ländern, an 11. Stelle innerhalb der EU-Länder.

14 15 16 17 18 19 20 21

2019

22

1312

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5 Was Österreich jetzt braucht

Insbesondere die Exporterwartungen trüben sich ein

und liegen deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt.

Die Abkühlung des außenwirtschaftlichen Umfeldes trifft

dabei Unternehmen aller Größen. Insbesondere kleine

Unternehmen äußern sich zurückhaltend.

Standort Österreich richtig stärken

In den nächsten fünf Jahren stehen der Standort

Österreich und die Unternehmen vor einer Vielzahl an

Herausforderungen. Gleichzeitig gilt es, die Chancen zur

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bestmöglich zu

nutzen. Die Herausforderungen und Chancen für den

Standort Österreich dokumentiert der WKÖ-Monitoring-

Report anhand von 150 Standort-Rankings, die in zehn

Teilbereiche gruppiert werden. Mit Abstand am besten

schneidet Österreich im Bereich Lebensqualität und

Gesellschaft ab, unser Land ist hier besser als 86 % der

Standorte. Handlungsbedarf zeigt sich hingegen in den

Bereichen Arbeit und Soziales, insbesondere aufgrund der

hohen Lohnnebenkosten. Insgesamt hat Österreich mit

42,8 % im Jahr 2018 eine der höchsten Abgabenquoten

in Europa. Entlastung für Betriebe und Beschäftigte ist

dringend geboten. Der Weg der Steuerentlastung muss mit

dem Ziel, die Abgabenquote auf 40 % zu senken, konse-

quent verfolgt werden. Deutlichen Handlungsbedarf weist

Österreich auch im Bereich Bürokratie auf. Ein Übermaß an

Regulierungen behindert Unternehmen und hat negative

Auswirkungen auf Output, Wachstum und Gesellschaft.

Überbordende Bürokratie wirkt zudem wachstumshem-

mend und beeinflusst die wirtschaftliche Aktivität.

Ein intelligentes Regulierungssystem und Reformen,

die das wirtschaftliche Handeln erleichtern, sind im

Interesse von Regierung, Unternehmen und Bürgern.

Unternehmen brauchen Freiheit und Planbarkeit

Damit dem aktuellen leichten Abschwung eine baldige

Erholung folgt, ist jetzt die beste Zeit, um antizyklisch zu

agieren und die richtigen Impulse zu setzen. Investitionen

sind Treiber des Wirtschaftswachstums. Neben dem

direkten Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt von rund

einem Fünftel sind Investitionen auch Voraussetzung für

das langfristige Wachstumspotenzial einer Volkswirtschaft

und die Basis für die Wettbewerbsfähigkeit von morgen.

Investitionen zur Erweiterung und Erneuerung der

Produktionskapazitäten sind Voraussetzung, um die

Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen

und auch langfristig abzusichern. Zentrale Aufgabe der

Wirtschaftspolitik ist es, durch geeignete Maßnahmen

verlässliche Rahmenbedingungen für die österreichischen

Unternehmen zu schaffen. Unternehmen brauchen Freiheit

und Planbarkeit, um sich auf ihre Kernaufgaben zu

konzentrieren. Die unterschiedlichen Ansätze zur

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit werden in der

vorliegenden Publikation präsentiert. Es gilt, sich in

Österreich im Sinn einer Zukunftspartnerschaft auf die

großen, gesamtgesellschaftlich relevanten wirtschafts-

politischen Leitprojekte zu einigen – und vor allem darauf,

wie der Standort Österreich Digitalisierung und Internatio-

nalisierung bestmöglich nützen kann.

Geschäftsaussichten: Höhepunkt überschritten

Quelle: WKÖ-Wirtschaftsbarometer, Sommer 2019

Durchschnitt aus Auftragslage und Umsätzen

–40%

–20%

0%

20%

40%

60%

80%

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Geschäftstätigkeit bisher Geschäftsaussichten

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6 Was Österreich jetzt braucht

In wirtschaftlich wieder fordernden Zeiten ist die Entlastung unserer Unternehmen von Steuern und Abgaben besonders wichtig. Erste Entlastungsmaßnahmen im Jahr 2019 weisen in die richtige Richtung. Sie nützen vor allem kleineren Betrieben.

Angesichts der schwächelnden Konjunktur sind rasch weitere Entlastungsschritte für alle Unternehmensgrößen erforderlich. Österreich muss seinen Betrieben mehr Luft lassen, damit sie weiterhin Wachstum, Arbeit und Wohlstand schaffen können.

Weil Wirtschaft wir alle sind, sollen die steuerlichen Belastungen für Unternehmen und für Beschäftigte sinken: Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer bringt mehr Netto vom Brutto für alle. Handlungsbedarf besteht auch bei der Körperschaftsteuer, die im europäischen Durchschnitt klar zu hoch ist. Dies hat negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Beschäftigung und Löhne und Gehälter.

Die Leistungender österreichischenUnternehmen

50,9 Milliarden EuroINVESTITIONEN

7,9 Milliarden EuroF&E-AUSGABEN

2,7 MillionenBESCHÄFTIGTE

151,8 Milliarden EuroWARENEXPORTE

126,2 Milliarden EuroLOHN-/GEHALTSZAHLUNGEN

107.915 LEHRLINGE

Quelle: „527.951 Unternehmen und was sie für Österreich leisten“, WKÖ, Stand Mai 2019

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7 Was Österreich jetzt braucht

Steuern

Wachstum, Arbeit, Wohlstand: Österreich muss gerade jetzt in die richtige Richtung steuern.

43+57+M42,6 Österreich

Steuer- und Abgabenquote in % des BIP, 2019

Quelle: EU-Kommission

41+59+M41,3 Eurozone

41+59+M41,1 Deutschland

40+60+M40,2 EU-28

senken

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8 Was Österreich jetzt braucht

MIT 25 % LIEGT DER ÖSTERREI-CHISCHE KÖR-PERSCHAFT-STEUERSATZ WEIT ÜBER DEM EUROPÄI-SCHEN DURCH-SCHNITT. EIN DERART HOHER STEUERSATZ HAT NEGATIVE EFFEKTE AUF PRODUKTIVI-TÄT, WACHSTUM UND INVESTI-TIONEN.

Abgabenquote 2019 im EU-VergleichSteuern und SV-Beiträge in % des BIP

Frankreich 47,1Belgien 46,6Dänemark 45,9Schweden 44,3Finnland 42,6Österreich 42,6Italien 42,4Luxemburg 41,3Deutschland 41,1Niederlande 39,9Griechenland 39,9Kroatien 38,1Portugal 37,7Ungarn 37,4Slowenien 37,1Tschechien 36,5Polen 36,3Großbritannien 35,7Zypern 35,6Spanien 35,5Estland 34,0

Slowakei 33,5Malta 33,3Lettland 30,6Bulgarien 30,2Litauen 30,1Rumänien 27,5Irland 23,3

Lohnnebenkosten 2019 im EU-VergleichAuf 100 Euro Bruttoverdienst entfielen zusätzlich x Euro Lohnnebenkosten

Schweden 48Frankreich 45Litauen 43Italien 40Österreich 38Tschechien 37Belgien 37Slowakei 37Estland 35Spanien 35Griechenland 33Niederlande 30Lettland 29Deutschland 27Portugal 26Finnland 25Ungarn 25Polen 22Großbritannien 20

Slowenien 19Bulgarien 19Kroatien 19Irland 18Zypern 16Dänemark 16Luxemburg 13Malta 8Rumänien k. A.

Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland

Quelle: EU-Kommission

hoch

niedrig

hoch

niedrig

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9 Was Österreich jetzt braucht

Lohn- und Einkommensteuer senkenEntlastet Arbeitnehmer & Selbständige

Arbeit wird in Österreich überdurchschnittlich hoch

besteuert: Unser Land hat mit 9,3 % des BIP die sechst-

höchsten Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuern in

der EU (2017). Weniger Steuern erhöhen die Wettbewerbs-

fähigkeit der Unternehmen, stärken den privaten Konsum

und beeinflussen das Wirtschaftswachstum positiv.

Österreich braucht eine leistungsgerechte Lohn- und

Einkommensteuerreform:

Tarifsenkung in allen Stufen

keine Erhöhung der ohnehin schon starken Progression

Reduktion des Spitzensteuersatzes von 55 %, weil er

ein negatives Standortsignal mit geringer fiskalischer

Wirkung ist

Sicherstellung von widerspruchsfreien Arbeitsanreizen

durch ausreichend hohe Differenz zwischen Arbeits-

nettoeinkommen und alternativen Transfereinkommen

(Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung etc.)

Anreize für Teilzeitarbeit nicht durch weitere Anhebung

des steuerfreien Betrages (11.000 Euro zu versteuerndes

Einkommen) erhöhen

Körperschaftsteuer senkenFördert Eigenkapital, Wachstum & Beschäftigung

Mit 25 % liegt der österreichische Körperschaftsteuersatz

weit über dem europäischen Durchschnitt. Er ist der

achthöchste der EU. Ein derart hoher Körperschaftsteuer-

satz hat negative Effekte auf Produktivität, Investitionen

und Wachstum. Er bremst auch den technologischen

Wandel. Der Steuersatz hat zudem große Signalwirkung bei

der Standortwahl. Die letzte steuerliche Entlastung bei der

Körperschaftsteuer fand vor 15 Jahren statt. Eine deutliche

Senkung des KöSt-Satzes beeinflusst das Wirtschaftswachs-

tum positiv. Dadurch finanziert sich die Entlastung zu

einem hohen Anteil selbst. Notwendig sind daher:

die (schrittweise) Senkung des KöSt-Satzes in

Richtung 19 %

die Abschaffung der Mindest-KöSt (die zu entrichten ist,

auch wenn kein Gewinn erzielt wird) zur Stärkung

kleinerer und ertragsschwacher Kapitalgesellschaften

bei der Weiterentwicklung der steuerlichen Regelungen

für grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeit

(insbesondere in der Digitalwirtschaft) ein Level Playing

Einzelunternehmen & Personen- gesellschaften entlastenSichert Fairness für alle

Parallel zur Senkung der Körperschaftsteuer müssen auch

Einzelunternehmen und Personengesellschaften im

KMU-Bereich fair entlastet werden – und zwar über den

Gewinnfreibetrag. Er wurde als Äquivalent zur begünstigten

Besteuerung des 13. und 14. Gehalts bei Arbeitnehmern

eingeführt. Mit dem Gewinnfreibetrag werden zudem

Eigenkapitalbildung und Investitionstätigkeit gefördert.

Er soll künftig auch für die verstärkte Förderung von grünen

Investitionen eingesetzt werden. Konkrete Entlastungs-

maßnahmen sind:

Anhebung der Grenze für den Grundfreibetrag auf

100.000 Euro

Anhebung des Gewinnfreibetrags von 13 % auf 15 %

(allenfalls höherer Prozentsatz zur verstärkten

Förderung grüner Investitionen)

Abschaffung der Einschleifregelung beim investitions-

bedingten Gewinnfreibetrag bei grünen Investitionen

Weiterführung des KMU-Unterstützungsfaktors zur

Sicherstellung einer günstigeren KMU-Finanzierung

Lohnnebenkosten senkenStärkt die Wettbewerbsfähigkeit

Österreichs Lohnnebenkosten liegen international im

oberen Drittel. Ihre Senkung auf das deutsche Niveau

entlastet den Faktor Arbeit und stärkt den Wirtschaftsstand-

ort Österreich. Das ist gerade in konjunkturell fordernden

Zeiten wichtig. Zur nachhaltigen Senkung der Lohnneben-

kosten ist an folgenden Punkten anzusetzen:

Der Insolvenzentgeltfonds (IEF) verzeichnet hohe und

steigende Reserven, daher soll der IEF-Beitrag von

0,35 % auf 0,20 % reduziert werden

Die Senkung des Unfallversicherungsbeitrags ist auf

0,8 % fortzusetzen

Field und somit Chancengerechtigkeit und Fairness für

heimische Unternehmen sicherstellen (statt nationaler

Alleingänge Lösung auf OECD- bzw. EU-Ebene anstreben,

die hohe Rechtsbefolgungskosten, administrativen

Aufwand und Rechtsunsicherheit vermeidet)

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10 Was Österreich jetzt braucht

Bildungsprämie einführenFördert betriebliche Aus- & Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung ist für Österreichs Betriebe ein

Schlüssel zu mehr internationaler Wettbewerbsfähigkeit.

Für die betriebliche Bildung des Unternehmers und seiner

Arbeitnehmer braucht es daher zeitgemäße Anreize – über

die Geltendmachung als Betriebsausgabe hinaus. Sinnvoll

ist die Einführung einer Bildungsprämie im Einkommen-

steuergesetz für externe – nach Möglichkeit auch für interne

– Bildungsmaßnahmen in der Höhe von 10 % der Aufwen-

dungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Die Prämie

soll am Abgabenkonto gutgeschrieben werden.

Arbeitsbereich absetzbar machenSchafft Gerechtigkeit für kleine Unternehmen

Viele Klein- und Kleinstunternehmen arbeiten zu Hause.

Die Kosten für ein Arbeitszimmer und dessen Einrichtung

dürfen sie aber nur dann als Betriebsausgabe abziehen,

wenn der gesamte Raum ausschließlich beruflich genutzt

wird. Diese Bestimmung entspricht nicht der Arbeitswelt

von heute. Aus Platzmangel müssen Räume teilweise auch

privat genutzt werden. Daher sollen die Aufwendungen für

Arbeitszimmer und Arbeitsbereiche steuerlich umfassender

anerkannt werden. Die Voraussetzungen für die steuerliche

Geltendmachung von Aufwendungen für Arbeitszimmer

sollen in zwei Stufen gelockert werden:

Die Aufwendungen für ein eigenes Arbeitszimmer sollen

auch dann pauschal mit bis zu 1.500 Euro/Jahr steuerlich

absetzbar sein, wenn der Raum zwar nicht den Mittelpunkt

der betrieblichen Tätigkeit bildet, dem Steuerpflichtigen

aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht

(Vorbild: Deutschland).

Für Unternehmer ohne ausschließlich betrieblich

genutztes Arbeitszimmer bzw. mit steuerlich nicht

anerkanntem Arbeitszimmer soll es ein Betriebsaus-

gabenpauschale geben. Dies ist vor allem dann wichtig,

wenn wegen Platznot ein Raum sowohl betrieblich als

auch privat genutzt werden muss.

Abschreibungsregeln verbessernFördert zukunftsträchtige Investitionen

Die derzeit geltende gesetzliche Abschreibungsdauer für

Gebäude und Pkw entspricht nicht der tatsächlichen

Nutzungsdauer. Sie wirkt investitionsfeindlich und muss

daher verkürzt werden. Die Möglichkeit der degressiven

bzw. vorzeitigen Abschreibung ist ein weiterer Impuls für

Investitionen. Er kann auch mit Blick auf den Klimaschutz

genutzt werden. Steuerliche Anreize für die Sanierung und

den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden nützen

regionalen Handwerksbetrieben. Eine Erhöhung der Grenze

für geringwertige Wirtschaftsgüter bringt zusätzlich eine

Verwaltungsvereinfachung. Im Detail notwendig sind

folgende Verbesserungen:

Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschafts-

güter auf 1.500 Euro

Verkürzung der Abschreibungsdauer für Gebäude auf

33,3 Jahre und für die Neuerrichtung von Wohnungen

beim Dachgeschoßausbau sowie im Bereich des

Tourismus und der Freizeitwirtschaft auf 15 Jahre

Verkürzung der Abschreibungsdauer für Pkw auf

sechs Jahre

Einführung einer sofortigen bzw. vorzeitigen Abschreibung

für die thermische Sanierung von Gebäuden

Einführung der Möglichkeit einer degressiven/

vorzeitigen Abschreibung

Steuerliche Anreize für die Sanierung und den Erhalt von

denkmalgeschützten Gebäuden

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlasten-

ausgleichfonds (FLAF) soll gesenkt werden.

Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer soll durch den

Entfall der Dienstgeberbeiträge zur Arbeitslosen-

versicherung, zum IEF, zur Unfallversicherung und zum

FLAF spürbar entlastet werden.

Die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags

soll bei gleichzeitiger Arbeitsmarktreform erfolgen.

Das Nachtschwerarbeitssystem soll mit Blick auf eine

Beitragssenkung geprüft werden.

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11 Was Österreich jetzt braucht

Ökologische Kfz-Steueranreize setzenBringt moderne betriebliche Mobilität

Viele Unternehmen sind auf die betriebliche Nutzung von

Kraftfahrzeugen angewiesen. Sie müssen jedoch – etwa im

Gegensatz zu Deutschland – hohe Steuern auf die betrieb-

liche Kfz-Mobilität leisten. Der Standort Österreich braucht

daher wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen

und Anreize für moderne betriebliche Mobilität im Kfz-

Bereich. Alternative Antriebsformen sollen steuerlich

stärker gefördert werden:

Vorsteuerabzug nicht nur für Elektrofahrzeugen

(CO2-emissionsfrei) auch für alternative Antriebsformen

wie Flüssiggas (LNG), komprimiertes Erdgas (CNG),

Hybridantrieb sowie Wasserstoff

Ausdehnung der Steuerbefreiung der Normverbrauchs-

abgabe und der Sachbezugsbesteuerung von Elektro-

fahrzeugen auf alternative Antriebsformen

voller Vorsteuerabzug und voller Betriebsausgabenabzug

für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit geringem

CO2-Ausstoß, welche zum Teil vom Unternehmer privat

verwendet werden (analog zur Rechtslage bei E-Firmen-

fahrzeugen, die von Mitarbeitern privat genutzt werden)

Anhebung der Angemessenheitsgrenze für betriebliche

Kfz von 40.000 Euro auf 60.000 Euro

Maßgeblichkeit der tatsächlichen Anschaffungskosten

statt des Listenpreises bei der Angemessenheitsgrenze

von Gebrauchtfahrzeugen

Betriebsübergaben erleichternSichert Unternehmen & Arbeitsplätze

In den nächsten Jahren stehen rund 43.000 kleine und

mittlere Unternehmen zur Betriebsnachfolge an. Nur durch

erfolgreiche Übergaben können in den kommenden zehn

Jahren rund 424.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Mit

der Abschaffung von Erbschafts- und Schenkungssteuer

wurde 2008 die unentgeltliche Betriebsübergabe deutlich

entlastet. Die entgeltliche Übergabe ist jedoch im internatio-

nalen Vergleich steuerlich weiter sehr hoch belastet. Der

entsprechende Freibetrag von 7.300 Euro wurde seit mehr

als 40 Jahren nicht angepasst. Angesichts der steigenden

Zahl familienexterner Betriebsübergaben sind folgende

Verbesserungen notwendig:

Anhebung des steuerlichen Freibetrags für den

Veräußerungsgewinn von 7.300 Euro auf 36.500 Euro

Ausdehnung der Verteilungsmöglichkeit des Veräuße-

rungsgewinns (Progressionsermäßigung) von drei auf

fünf Jahre

beide Begünstigungen gemeinsam nützbar machen

Bagatellsteuern abschaffenSchafft weniger Belastung für alle

Bei Bagatellsteuern zahlen Steuerzahler und Finanzver-

waltung drauf: Als nationale Einzelmaßnahmen belasten

diese Steuern wichtige österreichische Branchen im

internationalen Wettbewerb. Außerdem sind sie in der

administrativen Abwicklung außergewöhnlich aufwendig.

Ihre ersatzlose Streichung ist ein wichtiger Schritt für die

Vereinfachung des österreichischen Steuersystems.

Gestrichen werden sollen:

Bestandvertragsgebühr für gewerbliche Mieten

und Leasing

weitere Rechtsgeschäftsgebühren des Gebührengesetzes

(z. B. Gebühren für Vergleiche, Zessionen, Bürgschafts-

erklärungen)

Werbeabgabe

Schaumweinsteuer

Flugabgabe

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12 Was Österreich jetzt braucht

Bürokratieabbauen

Viele Unternehmen leiden im Alltag unter bürokratischen Auflagen und Über- regulierungen. Sie behindern den betrieblichen Erfolg, kosten viel Geld und schränken unternehmerische Handlungsspielräume unnötig ein.

Der zuletzt auf den Weg gebrachte Bürokratieabbau muss konsequent fortgesetzt werden. Dies gilt etwa für die weitere Rücknahme und Vermeidung von unnötigem Gold Plating, die Modernisierung des Verwaltungsstrafrechts und die Reduktion von Meldepflichten.

Ein wichtiges Prinzip für wirtschaftsfreundliches staatliches Handeln ist der Vorrang von Beratung vor Bestrafung. Statt Betrieben bereits bei Bagatellen erhebliche finanzielle Strafen aufzuerlegen, sollen Informationsdefizite beseitigt und Unternehmen dabei unterstützt werden, gesetzliche Auflagen richtig zu erfüllen. Der Staat muss seinen Unternehmerinnen und Unternehmern mehr vertrauen – er lebt von ihren Leistungen für ganz Österreich.

Mehr Freiheit für Unternehmertum: Der Staat soll unseren Unternehmen zur Seite, aber nicht im Weg stehen.

412Personen

2018 haben Österreichs Unternehmen 732.067 Stunden für das verpflichtende Ausfüllen der Fragebögen der Statistik Austria aufwenden müssen. Das entspricht 412 Personen, die ihr Jahresarbeitspensum im Rahmen einer 40-Stunden-Woche nur dafür verwendet haben.

Verpflichtende Fragebögen

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13 Was Österreich jetzt braucht

Bürokratieabbauen

0

5

10

15

20

25

30

2009

16,8

Dauer von UVP-Genehmigungsverfahren

2010

13,3

2011

11,6

2012

12,0

2013

13,6

2014

11,4

2015

13,1

2016

18,4

2017

24,3

2018

22,4

Von Antrag bis Bescheid in Monaten im Jahresdurchschnitt

Quelle: Umweltbundesamt

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14 Was Österreich jetzt braucht

„Beraten statt strafen“ richtig umsetzenSorgt für Information & Entlastung

Im Laufe der vergangenen Jahre hat Österreich die Straf-

rahmen im Verwaltungsrecht in vielen Bereichen erhöht.

Sogar bei Bagatelldelikten wurden unverhältnismäßig hohe

Verwaltungsstrafen verhängt. Nach dem Grundsatz

„Beraten statt strafen“ sollen geringfügige Verstöße von

Unternehmen nicht mehr sofort mit Strafen geahndet

werden. Das betroffene Unternehmen soll beraten werden,

damit es sich künftig gesetzeskonform verhält. Notwendig

ist nun:

die effektive Umsetzung des Prinzips „Beraten statt

strafen“ in den Materiengesetzen (z. B. Öffnungszeiten-

gesetz, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, Preisauszeich-

nungsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz, Lebensmittel-

sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz)

das Abgehen von rigoroser Bestrafung bei Bagatell-

delikten

die Anhebung der Strafbarkeitsschwelle auf grobe

Fahrlässigkeit ohne Ausnahmen im Finanzstrafrecht

(auch innerhalb der jeweiligen Materiengesetze) –

samt bedingter Strafnachsicht auch im verwaltungs-

behördlichen Finanzstrafverfahren

ZAHLREICHE ÜBERBORDEN-DE REGELUN-GEN ERZEUGEN HOHEN BÜRO-KRATISCHEN AUFWAND. DAS KOSTET ZEIT UND GELD. FÜR VIELE UNTER-NEHMER IST BÜROKRATIE NICHT NUR FRUSTRIEREND, SONDERN EINE ECHTE BEDROHUNG FÜR IHREN GE-SCHÄFTLICHEN ERFOLG.

Kumulationsprinzip entschärfenVerhindert teure Straflawinen

Das im Verwaltungsstrafrecht geltende „Kumulations-

prinzip“ bedeutet, dass beim Zusammentreffen mehrerer

Verwaltungsübertretungen die Strafen nebeneinander

verhängt werden. Das führt zu unverhältnismäßigen

Mehrfachbestrafungen. Im Arbeitsrecht gilt sogar das

Prinzip der doppelten Kumulation: Bei Verstößen werden

die Strafen in der Regel je Straftatbestand und je betroffenen

Arbeitnehmer verhängt. Dadurch kommt es in größeren

Unternehmen schnell zu enormen Strafhöhen.

Das Kumulationsprinzip soll daher durch das im Justiz-

strafrecht geltende „Absorptionsprinzip“ ersetzt werden:

Beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen

wird nur mehr eine (Gesamt-)Strafe verhängt, die sich an

der höchsten Strafdrohung orientiert. Die Kumulation je

Arbeitnehmer soll ersatzlos gestrichen werden.

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15 Was Österreich jetzt braucht

Unternehmensgründungen weiter erleichternMacht den Standort attraktiver

Laut dem aktuellen Ranking des World Economic Forum ist

die lange Dauer der Unternehmensgründungen eine

Schwachstelle Österreichs. Wesentliche Erleichterungen

wurden in den vergangenen Jahren bereits umgesetzt,

jedoch sind weitere Schritte notwendig. Im internationalen

Vergleich ist beispielsweise die GmbH-Gründung besonders

bürokratisch. Erleichterungen sollten durch Zurückdrängen

des Aufwands und vermehrten Einsatz der digitalen

Signatur erreicht werden.

Handelsübliche Warenbezeichnung bei den Registrierkassen beibehaltenReduziert bürokratischen Aufwand

Die Registrierkassenpflicht und die Belegerteilungspflicht

verlangen eine korrekte Ausstellung der Rechnung. Dabei

geht es vor allem um die „richtige“ Bezeichnung von

Statistische Meldepflichten reduzierenSpart Zeit & fördert Lehrlinge

Unternehmen empfinden statistische Meldepflichten als

besonders zeitaufwendig. In den vergangenen Jahren

wurden bereits zahlreiche Erleichterungen umgesetzt.

Handlungsbedarf besteht u. a. beim Thema Lehrlinge: Diese

werden bei der Abgrenzung der Meldepflicht als volle

Beschäftigte gezählt. Das kann zu unverhältnismäßigen

Meldepflicht-Belastungen führen. Lehrlinge sollen daher

künftig herausgerechnet werden. Dies würde auch kleine

Unternehmen unterstützen, Lehrlinge aufzunehmen: Für

sie bestünde kein Risiko mehr, aufgrund der Lehrlinge die

Beschäftigtenschwelle zu überschreiten und aufwendige

Meldepflichten erfüllen zu müssen. Konkret erfordert dies:

Änderung bei der Abgrenzung der Meldepflicht

(Beschäftigtenkriterium)

Nachschärfen der Flexibilisierungsklausel in der

Leistungs- und Strukturerhebung für den Dienstleistungs-

bereich, um eine Erhöhung der Umsatzschwelle in der

Praxis zu erreichen

Streichung diverser Merkmale und Unterpositionen

in der Konjunkturerhebung (nur noch Erhebung der

selbständig Beschäftigten insgesamt)

Verbraucher mit Augenmaß schützenSorgt für fairen Wettbewerb

Konsumenten durch vernünftige Gesetze vor gesetzwidri-

gen Praktiken zu schützen, trägt zu fairem Wettbewerb bei.

EU-Rechtsetzungsinitiativen haben jedoch das Verbrau-

cherschutzniveau aktionistisch in die Höhe getrieben.

Nicht alles muss auf EU-Ebene geregelt werden.

Die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas erfordert einen

Verbraucherschutz mit Augenmaß. Notwendig sind

folgende Maßnahmen:

neue EU-Regelungsinitiativen im zivilrechtlichen

Verbraucherschutz nur bei klarem EU-Mehrwert und

Zurücknahme bestehender Vorschläge, die dieser

Anforderung nicht entsprechen

Vorrang für gelindere Mittel, wie etwa Information

über bestehende Rechte

Grundrecht der unternehmerischen Freiheit wahren

Evaluieren vor Regulieren

Entlastungs-Monitoringstelle einrichtenMacht Bürokratieentwicklung messbar

Zahlreiche, überbordende Regelungen erzeugen für

Unternehmen und Bürger hohen bürokratischen Aufwand.

Das kostet Zeit und Geld. Für viele Unternehmer ist

Bürokratie nicht nur frustrierend, sondern eine echte Be-

drohung für ihren geschäftlichen Erfolg. Eine unabhängige

Entlastungs-Monitoringstelle soll daher die Umsetzung

von Deregulierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen

vorantreiben. Der Bericht der Monitoringstelle soll Parla-

ment und Regierung vorgelegt werden. Die Monitoringstelle

soll mit dem Rechnungshof zusammenarbeiten und die

Entwicklung der Bürokratiekosten in Österreichs Unter-

nehmen nach Durchführung einer ganzheitlichen Betrach-

tung aller Wirkungsfaktoren in einem jährlichen Bürokratie-

kostenindex (BKI) anzeigen.

Produkten. Die Verwendung von allgemeinen Sammel-

begriffen oder Gestattungsbezeichnungen, wie z. B. Obst,

Gemüse, die derzeit möglich ist, soll in Zukunft nicht mehr

zulässig sein. Im Rahmen von Entbürokratisierung und

Deregulierung soll der praxisgerechte Modus erhalten

bleiben.

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16 Was Österreich jetzt braucht

Arbeitnehmerschutz vereinfachenReduziert bürokratischen Aufwand

Die rechtlichen Bestimmungen im Arbeitnehmerschutz

haben sich in Österreich zu einem unüberschaubaren

Konvolut aus EU-Bestimmungen, Bundes- und Landes-

gesetzen, Verordnungen und Erlässen entwickelt. Für die

Unternehmen ist damit enormer bürokratischer Aufwand

verbunden. Er muss durch folgende Maßnahmen reduziert

werden:

Reduktion von Meldeverpflichtungen

Vorankündigung des Besuchs des Arbeitsinspektors

Prinzip „Beraten statt strafen“ auch beim Arbeits-

inspektorat effektiv umsetzen

Arbeitsinspektorat als Serviceeinrichtung etablieren,

unabhängige Zufriedenheitsmessung des Arbeits-

inspektorats in Unternehmen durchführen

Sanktionen sollen sich bei Missachtung von Weisungen

gegen Dienstnehmer richten

kein Gold Plating bei der Umsetzung von Arbeitnehmer-

schutzvorschriften

Arbeitsrecht modernisierenBringt mehr Sicherheit und weniger Risiken bei Beschäftigung

Überzogene Strafdrohungen und Bürokratie für die

Beschäftigung von Mitarbeitern belasten die Masse der

ehrlichen Unternehmen und hemmen die Schaffung von

Jobs. Regelungen müssen Missbräuche verhindern, aber

auch handhabbar sein und die unternehmerische Freiheit

wahren. Das gewährleisten u. a. folgende Maßnahmen:

Gesetz gegen Lohndumping mit Maßnahmen, die fairen

Wettbewerb vor allem gegenüber ausländischen Unter-

nehmen sicherstellen, gleichzeitig Entschärfung der

Strafdrohungen für die Masse der ehrlichen Unternehmen

vollständige gesetzliche Angleichung von Arbeitern

und Angestellten ohne Mehrkosten für die Wirtschaft

(gemeinsame Betriebsratskörperschaften)

Vom Gesetz abweichende Kündigungsfristen in Kollektiv-

verträgen für Arbeiter bleiben generell aufrecht

Pflicht des Arbeitnehmers zum Verbrauch von Urlaub

während der Kündigungsfrist

Normung zukunftsfit machenBekämpft Normenflut

Die Normung wird für die im internationalen Wettbewerb

stehenden österreichischen Unternehmen immer wichtiger.

Das Normengesetz 2016 bringt bereits mehr Transparenz

beim Normenschaffen, den Wegfall finanzieller Hürden,

eine Reduzierung der Normenflut sowie ein stärkeres

Aufsichtsrecht des Wirtschaftsministers. Dieser Weg ist mit

folgenden Maßnahmen fortzusetzen:

Weiterentwicklung der österreichischen Normungs-

strategie unter Einbindung relevanter Stakeholder-

gruppen

Vermeidung von „Überregulierung“ durch Normen durch

Beachtung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit,

Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit

sowie regelmäßige Evaluierung von Normen

erleichterter Zugang, insbesondere für KMU, bei der

Mitarbeit im Normungsprozess auf europäischer und

internationaler Ebene

Verbesserung der Transparenz im Normungswesen

(Erklärung des „Altbestands“ im RIS)

Bei europäischer Rechtsetzung Bürokratie vermeiden

Entlastet Unternehmen in Österreich & ganz Europa

Rund 80 % der wirtschaftsrelevanten Regelungen stammen

aus den europäischen Institutionen. Die EU soll sich bei der

Rechtsetzung verstärkt an den Prinzipien der Subsidiarität

und der Verhältnismäßigkeit ausrichten. Bürokratie lässt

sich vor allem durch folgende Maßnahmen vermeiden:

vor allen neuen europäischen politischen Initiativen

Durchführung eines Wettbewerbsfähigkeits-Checks im

Verhältnis zu anderen globalen Wirtschaftsräumen unter

Einbeziehung der europäischen Wirtschaftsverbände

„Think small first“-Prinzip beachten – faktenbasierte,

realistische Folgenabschätzungen für kleine und mittlere

Unternehmen von Kommissionsvorschlägen sowie nach

wesentlichen Änderungen im Europäischen Parlament

Abbau bestehender Bürokratie

Einführung einer „One in, one out“-Regel auf europäischer

Ebene, die sich am Be-/Entlastungsvolumen orientiert

KMU-gerechte Normen und Standards – mehr Gewicht

für KMU-Anliegen sowie ausreichende Finanzierung von

europäischen KMU-Normungsorganisationen

Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitscheck von neuen

EU-Rechtsetzungsinitiativen durch die zuständigen

Ministerien

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17 Was Österreich jetzt braucht

Zweites Anti-Gold-Plating-Paket umsetzenVermeidet unnötige Belastungen

Die Übererfüllung von EU-Vorgaben (Gold Plating) führt zu

Überregulierung und Doppelgleisigkeiten. Dies schadet der

Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft.

Gerade für KMU sind diese Zusatzbelastungen ein massives

Problem. Oftmals fehlen Zeit und Personal, um die zusätz-

lichen Vorgaben einzuhalten. Bei der nationalen Umsetzung

von EU-Vorgaben darf Österreich nicht länger als „Muster-

schüler“ der EU agieren. Mit einem zweiten Anti-Gold-Pla-

ting-Sammelgesetz sollen u. a. folgende Maßnahmen

umgesetzt werden:

Rücknahme der weiten Definition von politisch expo-

nierten Personen (PEPs) auch in Landesunternehmen

Streichung des Abstellplatzerfordernisses im Güterbeför-

derungsgesetz und im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz

Ausdehnung der Gültigkeit der Gemeinschaftslizenz für

Bus- und Güterbeförderungsunternehmen von fünf auf

zehn Jahre

Abschaffung der zusätzlich zur EU-Gemeinschaftslizenz

vorgesehenen Mitführverpflichtung der beglaubigten

Abschrift der Konzessionsurkunde für den grenzüber-

schreitenden Verkehr

bedarfsoptimierter Einsatz von Eisenbahnaufsichtsorga-

nen (Umwandlung in Kann-Bestimmung im Eisenbahn-

gesetz)

Drohendes Gold Plating soll vor allem in folgenden

Bereichen vermieden werden:

keine nationale Übererfüllung der EU-Verordnungen zu

Passagierrechten

keine zusätzlichen, innerstaatlichen gesetzlichen

Herkunftsverpflichtungen von Lebensmitteln

keine Übererfüllung der EU-Vorgaben aufgrund der

Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

(insbesondere hinsichtlich der Transparenzpflicht und

des Urhebervertragsrechts)

Weniger Bürokratie für Dienstgeber in der SozialversicherungMacht vieles einfacher

Die Lohnverrechnung hat in den letzten Jahrzehnten

deutlich an Komplexität zugenommen. Dies bedeutet für die

Unternehmen zusätzlichen Verwaltungsaufwand – und

Pflichtveröffentlichung im Amtsblatt abschaffenEntlastet Betriebe zeitgemäß

Jedes Jahr werden österreichische Unternehmen mit Kosten

in Höhe von mehr als 12,5 Millionen Euro belastet, weil

sie Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt zur „Wiener

Zeitung“ bezahlen müssen. Die „Wiener Zeitung“ ist als Pub-

likationsform jedoch völlig unzeitgemäß. In ihr publizierte

Informationen können ebenso digital im Internet abgerufen

werden (z. B. Ediktsdatei des Bundes). Die gesetzlichen

Veröffentlichungspflichten im Unternehmensrecht sollen

daher abgeschafft werden.

birgt die Gefahr von Beitragsnachverrechnungen. Deshalb

sollen Meldepflichten für Dienstgeber reduziert, Sanktionen

für Meldeverstöße entschärft und die Vorschriften verein-

facht werden. Im Detail erfordert dies:

Vereinfachung der Lohnverrechnung durch ein einheit-

liches Verfahrensrecht für Steuer und Sozialversicherung

sowie harmonisierte Bemessungsgrundlagen und

Ausnahmeregelungen ohne Mehrbelastungen für den

Dienstgeber

Reduktion des Verwaltungsaufwands bei automatisierten

Fehlermeldungen („Clearingfällen“) im Rahmen der

monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung

bestehendes Modell für Aushilfskräfte verbessern

(derzeitige Einschränkung auf maximal 18 Beschäfti-

gungstage ist schwer administrierbar und soll daher

entfallen)

Reduzierung des Meldeaufwands für Dienstgeber, etwa

bei fallweise und geringfügig Beschäftigten oder durch

Entfall der Arbeits- und Entgeltbestätigung

Bei Anmeldung von Dienstnehmern soll bei Bagatelldelik-

ten und Erstverstößen ein größerer Ermessensspielraum

möglich sein

einheitliches ÖGK-Beitragskonto für Dienstgeber mit

Beschäftigten in mehreren Bundesländern

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18 Was Österreich jetzt braucht

InnovationfördernZukunft kommt nicht vom Zuschauen: Für Wachstum und Wohlstand müssen unsere Unternehmen neue Wege gehen können – und auch dürfen.

Die Innovationsausgaben der Unternehmen 2016

1.190 Millionen Euro

10–49 MITARBEITER

2.011 Millionen Euro

50–249 MITARBEITER

5.735 Millionen Euro

ÜBER 250 MITARBEITER

Quelle: Statistik Austria

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19 Was Österreich jetzt braucht

Im globalen Wettbewerb ist Innovation der entscheidende Erfolgsfaktor. Nur Innovationen ermöglichen Produktivitätsfortschritte. Sie sind unverzichtbare Basis für Löhne und Gehälter, die breiten Wohlstand, gesellschaftliche Stabilität und sozialen Frieden gewährleisten.

Österreich und Europa laufen derzeit Gefahr, gegenüber den USA – dem traditionellen Innovationsplayer der Welt – und Asien – der wichtigsten neuen Innovationsregion der Welt mit enormem Potenzial – zurückzufallen. Die Dynamik anderer Länder bringt den Standort Österreich unter Zugzwang.

Unsere Unternehmen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, um mit den besten Talenten und Ideen Innovationen für mehr Wertschöpfung zu schaffen. Gerade die digitale Transformation und der Klimawandel fordern und fördern eine offensive standortpoliti-sche Schwerpunktsetzung auf Innovation.

Korrelation zwischen Bildung und Innovation

0

300

Glo

bal I

nnov

atio

n In

dex

(Pun

ktza

hl)

5

320 560

Durchschnittlicher PISA-Score (Punktzahl)

340 360 380 400 420 440 460 480 500 520 540

10

15

20

25

30

35

40

45

50

55

60

65

70

75

Dominikanische Republik

ÖSTERREICH

Algerien

JapanSüdkorea

NiederlandeFinnland

Schweiz

USA

IrlandDänemark

Singapur

Deutschland

Quelle: Cornell University, INSEAD, Global Innovation Index 2018, OECD Pisa Report 2015

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20 Was Österreich jetzt braucht

Neue FTI-Strategie erstellenBringt mehr Output & Exzellenz

Österreich hat die zweithöchste F&E-Quote in der EU, liegt

in Rankings aber nicht in der Gruppe der europäischen

Innovation Leader. Output und Exzellenz im österreichi-

schen Forschungs-, Technologie- und Innovationssystem

müssen erhöht werden. Dafür braucht es Schwerpunkte,

den Abbau von Doppelgleisigkeiten und bessere Verbindun-

gen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Dies soll in

einer schlagkräftigen FTI-Strategie verankert werden.

Notwendig sind folgende Maßnahmen:

Schwerpunktsetzung in Stärkefeldern, Zukunftsbereichen

und Bereichen mit hoher gesellschaftlicher Relevanz

Integration bereits erarbeiteter Teilstrategien

(u. a. Bioökonomie, Open Innovation, Kreativwirtschaft)

Etablierung eines zentralen FTI-Beratungsgremiums für

die Bundesregierung mit sektorenübergreifendem Blick,

klaren Zielen und konkreten Aufgaben

aktive und ergebnisorientierte Gestaltung der Schnitt-

stelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft

verwertungsorientierte Neuausrichtung der Koopera-

tionsmodelle von Forschung und Unternehmen

Stärkung der Brücke zwischen Wissenschaft und Wirt-

schaft durch erhöhte Grundfinanzierung der außeruni-

versitären und industrie- bzw. wirtschaftsorientierten

Forschungseinrichtungen (COMET, CDG, ACR)

besserer Zugang zu wissenschaftlichen Forschungs-

ergebnissen (Open Access)

Verankerung von unternehmerischem Denken in der

Wissenschaft (Entrepreneurship Education)

Verbesserung der Abstimmung von Förderagenturen

Implementierung eines Forschungsrahmengesetzes

Ausbau der Autonomie für Förderagenturen bei der

Abwicklung

DIE ANTWORT AUF WICHTIGE GESELL-SCHAFTLICHE HERAUSFOR-DERUNGEN UND DIE ER-REICHUNG DER GLOBALEN NACHHALTIG-KEITSZIELE DER VEREINTEN NA-TIONEN LAUTET: INNOVATION. UNTERNEHME-RISCHE INNO-VATIONSKRAFT ERÖFFNET ÖSTERREICH NEUE MARKT- POTENZIALE.

Mit Innovationen auf Herausforderungen antwortenLöst gesellschaftliche Probleme

Die Antwort auf wichtige gesellschaftliche Herausforderun-

gen und die Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele

der Vereinten Nationen lautet: Innovation. Unternehmeri-

sche Innovationskraft auch im Sozial- und Umweltbereich

eröffnet Österreich neue Marktpotenziale. Ein breites

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21 Was Österreich jetzt braucht

Verständnis von Innovation und folgende Maßnahmen sind

dafür nötig:

Stärkung des Bewusstseins für gesellschaftlich relevante

Themen in bestehenden Förderformaten

Unterstützung von Innovationsprojekten, die nicht auf

Forschung und Entwicklung basieren

Ausbau der Förderbudgets in gesellschaftlich relevanten

Zukunftsmärkten wie dem Energie- und Umweltbereich

Förderung der Kreislaufwirtschaft, Forcierung von

Kooperationen in Förderformaten

Stärkung des Bewusstseins für den Beitrag von Bildung,

neuen Formen des Zusammenarbeitens und der

Einbindung neuer Akteure

Umsetzung der Open-Innovation-Strategie und der

Kreativwirtschaftsstrategie

Einbeziehung von Gesellschaft und Wirtschaft in die

Definition von Forschungs- und Entwicklungsthemen

Förderung und Nutzung der Innovationskraft der

Kreativwirtschaft

Unterstützung der Mobilisierung von privatem Kapital

für Innovation und zur Lösung gesellschaftlicher

Herausforderungen

Stärkung von Social Entrepreneurship und sozialem

Unternehmertum

verstärkte Nutzung von Synergien zur Missions-

Orientierung auf EU-Ebene

Chancen der künstlichen Intelligenz nutzenSichert Produktivität & Wachstum

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Schlüsseltechnologie,

die neue Märkte schaffen und starke Produktivitätsschübe

auslösen wird. Österreichs KMU brauchen Unterstützung

bei der Anwendung und Entwicklung von KI-Innovationen.

Unser Land soll sich bei Entwicklung und Einsatz von

vertrauenswürdiger KI international im Spitzenfeld

positionieren. Dies erfordert:

Ausbau der Aus- und Weiterbildungsinitiativen für die

Anwendung und Entwicklung von KI

Vereinfachung und Digitalisierung der Rot-Weiß-Rot-Karte,

um Österreich als attraktiven Standort für KI-Experten

zu positionieren

Förderung von angewandter F&E und der Entwicklung

von auf KI-basierenden Innovationen

Aufbau eines KI-Marktplatzes – Framework für

maschinelles Lernen

Forschungsinfrastruktur für State-of-the-Art-

KI-Forschung in Österreich

Daten als Ressource begreifenBringt neue Wertschöpfung

Daten sind eine entscheidende Ressource des 21. Jahrhun-

derts. Im Global Open Data Index (2016) liegt Österreich nur

auf Platz 28 von 95 Staaten: Daten werden in Österreich

noch zu wenig genutzt. Insbesondere kleinere und mittlere

Unternehmen hinken in der Anwendung von neuen Techno-

logien hinterher. Sie müssen dabei unterstützt werden,

diese gewinnbringend zu nutzen. So sollen u. a. die

Verwendung von öffentlichen Daten und deren Verwertung

entlang möglicher Wertschöpfungsketten gesichert sein.

Notwendige Maßnahmen dafür sind:

Erarbeitung einer nationalen Datenstrategie im

europäischen Kontext

Stärkung der KMU-Kompetenzen für Digitalisierung und

die Anwendung neuer Technologien

Schwerpunktsetzung in der Innovationsförderung bei

Zukunftsthemen wie KI, Quantencomputern und Wasser-

stoff – von der Forschung bis hin zur Anwendung

Stärkung von Forschungsinfrastrukturen, einschließlich

erleichterter Zugang für KMU

bessere Nutzbarkeit von Daten des öffentlichen Sektors

für die Wirtschaft

praxisgerechte und Innovationsfreundliche Gestaltung

neuer EU-Regelungen (z. B. ePrivacy-Verordnung)

Prüfung des Einsatzes von Regulatory Sandboxes zum

Testen neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäfts-

modelle (einschließlich Finanzbereich) in dafür

geeigneten Bereichen

mehr Bewusstsein für ethische Aspekte –

„AI made in Europe“

Plattformwirtschaft fair & innovativ gestaltenLöst gesellschaftliche Probleme

Digitale Ökosysteme gewinnen immer mehr an Bedeutung.

Innovationsanreize und Rahmenbedingungen für fairen

Wettbewerb sind für unsere Unternehmen erfolgsentschei-

dend. Eine erfolgreiche Plattformökonomie braucht mehr

Transparenz, sichere Rechte und verlässliche Partizipation.

Wichtige Maßnahmen dafür sind:

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22 Was Österreich jetzt braucht

Innovation zur Dekarbonisierung forcierenBewirkt mehr für unser Klima

Die Umstellung unseres heutigen Energiesystems kann

nicht von heute auf morgen erfolgen. Versorgungssicher-

heit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit sowie

Leistbarkeit müssen gesichert sein. Für die Energiewende

sind Investitionen in Forschung, Innovation und Entwick-

lung neuer Technologien unter marktwirtschaftlichen

Bedingungen sowie ein stabiler und wettbewerbskonformer

Rechtsrahmen unverzichtbar. Um Innovation zur Dekarbo-

nisierung zu nützen, braucht es:

direkte und indirekte Anreize unter Berücksichtigung

realer Investitionszyklen, hoher Entwicklungskosten und

langer Amortisationszeiträume

langfristige und planbare Mittel auf dem Niveau der

vergangenen Jahre für technologieoffene Energie-

forschung mit den Schwerpunkten Smart Grids, neue

Speichertechnologien (Methan/Wasserstoff), Digital &

Smart Energy (Blockchain), Demand Side Management

Bestandssicherung hocheffizienter Erzeugungsformen

(KWK) und die Nutzung flexibler Kapazitäten (Gaskraft-

werke), um Zeit für Forschung und Innovationen zu

schaffen

Sicherstellen des Erhalts und der Verdichtung der

vorhandenen Gas-Infrastruktur, um Sektorkopplung

durch Nutzung der vorhandenen Infrastruktur (Leitungen,

Speicher, Kraftwerke, Endkundengeräte) zu ermöglichen

Österreich als Gas-Drehscheibe erhalten, um die

Steuerleistung und Sicherstellung der technologischen

Weiterentwicklung aufgrund der Erlöse aus dem

Transitgeschäft zu sichern

Erhöhung des Anteils an erneuerbarem Gas (Biomethan,

Wasserstoff, synthetisches Gas) im Erdgasnetz

sozialverträglicher und technologieneutraler Ausstieg

aus fossilem Heizöl gemäß dem Stufenplan des

Energiehandels

E-Fuels im Verkehr steuerlich mit Biofuel gleichstellen,

um mit der vorhandenen Infrastruktur signifikante

CO2-Einsparungen zu erreichen

Kreislaufwirtschaft fördernSichert Rohstoffe

Kaskadisch genutzte und recycelte Rohstoffe haben meist

einen viel geringeren CO2-Fußabdruck als Primärmateria-

lien. Um die Kreislaufwirtschaft zu fördern, ist auf allen

Ebenen anzusetzen – von der Produktion über die Liefer-

kette bis zum Konsumenten, und dies auf regionaler,

nationaler, europäischer und globaler Ebene.

Derzeit erschweren unklare Regelungen und Einstufungen

an den Schnittstellen von Abfallrecht und Produktrecht

innovative Verwendungen. Notwendige Maßnahmen für

weniger Bürokratie und einen zukunftsorientierten

Rohstoffmarkt sind:

Modernisierung des Abfallbegriffs

praktikable Regelung für Nebenprodukte, damit diese

im Kreislauf einsetzbar sind, ohne das Abfallrecht

passieren zu müssen

einfacher und früher erreichbares Abfallende, um

qualitativ gleichwertige Recyclingprodukte/Sekundär-

rohstoffe einem größeren Markt an Verwendern

zugänglich zu machen.

Vereinfachung und Rückbau der abfallrechtlichen

Meldungen auf das Niveau der EU-rechtlichen Vorgaben

Erteilung der §-24a-AWG-Erlaubnis und der Anlagen-

genehmigung auf einmal (One–Stop-Shop)

einheitliche Anwendung und Auslegung der abfall-

rechtlichen Bestimmungen in Österreich und der EU

leichterer Einsatz von sekundären Rohstoffen auf dem

Markt durch Qualitätssicherung

Beachtung der Verfügbarkeit von Rohstoffen für

wachsende „Green Economy“ (E-Mobilität, Erneuerbare,

Digitalisierung), die den nationalen Bedarf an primären

und sekundären Rohstoffen zusätzlich steigern wird

Definition von Schwerpunktbereichen, bei denen eine

wirtschaftliche Verwendung von Sekundärrohstoffen

am leichtesten gesteigert werden kann

Schaffung von Anreizen für digitale Innovation

(Innovation Sandboxes, Regulatory Sandboxes, Reallabore,

Innovationszonen) in dafür geeigneten Bereichen

Sicherung eines fairen Wettbewerbs (Level Playing Fields,

Steuergerechtigkeit zwischen internationalen Plattformen

und in Österreich ansässigen Firmen, Informations- und

Transparenzpflichten für digitale Plattformen, Wahrung

der Interessen der Kreativ-

wirtschaft)

Stärkung einer demokratischen Kultur in der digitalen

Welt (Geschäftsmodelle digitaler Plattformen transparent

und nachvollziehbar gestalten, grundlegende Informa-

tionspflichten unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen,

Ethikrat für Digitalisierung)

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23 Was Österreich jetzt braucht

Österreichs erstes Bundesgesetz zur Förderung der Strom-

produktion aus erneuerbaren Quellen stammt aus dem Jahr

2003. Das Fördersystem ist veraltet und ineffizient. Öster-

reich braucht im Ökostrombereich marktwirtschaftliches

Denken. Speicher und ausreichend stabile Netze sind in

Gleichklang mit der Erzeugung zu bringen. Durch System-

integration können die Netzkosten gedämpft und Straf-

zahlungen wegen Zielverfehlungen vermieden werden. Ein

neues Gesetz soll mehr Freiraum für neue Geschäftsmodelle

schaffen. Wichtige Maßnahmen dafür sind:

Direkt- bzw. Eigenvermarktungsgrundsatz forcieren

keine Anreize für die Einspeisung bei negativen Preisen

Sicherstellung der Grundsätze der Steuerbarkeit und

Regelbarkeit durch den Anlagenbetreiber als Voraus-

setzung für eine etwaige Förderung

faire Ausgestaltung der Rahmenbedingungen (Methode

zur Kostenfeststellung) für die Regulierung der Netztarife

inklusive Neustrukturierung und spürbare Absenkung

der Ökostrompauschale

Definition von Effizienzgrundsätzen für die

Netzgebührenregulierung

Anpassung der hohen Eintrittsschwelle für die Teilnahme

an der Netzreservebereitstellung, um die Mitwirkung

industrieller und gewerblicher Anlagen und erneuerbarer

Erzeugungsgemeinschaften zu ermöglichen

Hauptfokus auf technologieoffene Ausschreibungen,

um kostensenkenden Wettbewerb sicherzustellen.

Investitionshindernisse im Wohn- und Anlagenrecht

beseitigen

Repowering von Wind- und Revitalisierung von Wasser-

kraftanlagen

kein weiterer Anstieg der derzeitigen von den Endkunden

getragenen Kosten durch den weiteren Ausbau erneuer-

barer Energien

Erneuerbare Energien wettbewerblich ausbauenFördert Zukunft richtig

Innovative urbane Wärmekonzepte umsetzenMacht mehr aus Ressourcen

Bereits mehr als ein Viertel der heimischen Wohnungen

wird mit Nah- und Fernwärme beheizt. Mehr als die Hälfte

der Fernwärme wird heute bereits aus erneuerbarer Energie

oder Abfall erzeugt. Durch die Nutzung von Abwärme kann

der Einsatz fossiler Energieträger reduziert werden. Betriebe

haben die Chance, für Wärmeeinspeisung Erlöse zu erzielen.

Programm zur Stärkung sauberer MobilitätBewegt uns in die richtige Richtung

Die Mobilität der Zukunft erfordert enorme Investitionen.

Unternehmen benötigen dafür Rechtssicherheit, Planbar-

keit und Anreize. Das Reduktionsziel für den Verkehrssektor

soll wirtschafts– und sozialverträglich sowie technologie-

offen erreicht werden. Dies erfordert u. a.

im öffentlichen Verkehr die Einführung einer geförderten

Pendlernetzkarte, Ausbau und Attraktivierung, bedarfs-

orientierte Verdichtung der Frequenzen

Zusammenwachsen von landesgrenzenüberschreitenden

Verkehrsverbünden

Förderungen für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben

und alternativen Treibstoffen (auch im Flugverkehr)

Förderung von innovativer Logistik und Digitalisierung

(u. a. „Green Logistics“)

Attraktivierung des kombinierten Verkehrs

Anpassung technischer Normen zu Aerodynamik,

Motoreneffizienz und Rollwiderstand

Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für das Fahren

von Lkw im Verbund (Platooning)

Stärkung der Schifffahrt durch Abbau nautischer

Engpässe

Reduktion der Schleusenrevisionszeiten der

Donaukraftwerke

Infrastruktur für grünes und CO2-armes Gas als

Treibstoffe

Dauerbetrieb-Tests für Wasserstoffbusse

Verkürzung der Entfernung für Versorgungsinfrastruktur,

Reduktion der Zersiedelung

Investitionen in die Infrastrukturlogistik der Bahn

Notwendige Maßnahmen für innovative urbane Wärme-

konzepte sind:

Absicherung der langfristigen Fernwärmeversorgung

durch Planungs- und Rechtssicherheit (ausreichende

Dotierung bestimmter Förderschienen des UFI).

Ansiedelung von Wärmeabnehmern an

Abwärme-Hot-Spots

Umweltförderungen für Energie aus Abwasser

Energieraumplanung für Abwärmenutzung in Gemeinden

Abwärmeeinspeisung aus Gewerbe/Industrie

betriebliches Recht auf Abnahme wirtschaftlich ver-

wertbarer Abwärmeüberschüsse – Energieeinsparung

durch Digitalisierung des Gebäudes fördern

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24 Was Österreich jetzt braucht

BildungverbessernÖsterreichs Bildungssystem und die Arbeitsmarktpolitik müssen Maß an der Zukunft nehmen: Bildungs-reform, Arbeitsmarktmodernisierung und Standortsicherung gehen schließlich Hand in Hand.

75+25+M75 Prozent

Fachkräftemangel

75 % der Unternehmen (n = 4.500) haben beim Fachkräfteradar angegeben,

dass sie im vergangenen Jahr den Fachkräftemangel stark gespürt haben.

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25 Was Österreich jetzt braucht

75+25+MFachkräftemangel bei Lehrabsolventen am höchsten

0 Quelle: ibw 2018

Lehrabschluss

Höhere Berufsausbildung ( z. B. Fachakademiker)

Technische Ausbildung (HTL, technische Fachschule)

Kaufmännische Ausbildung (HAK, HAS)

Fachhochschulabschluss

Abschluss sonstiger höherer Schulen

Universitätsabschluss

AHS-Abschluss

10 20 30 40 50 60

59,9

17,9

16,7

9,9

8,6

6,3

5,9

3,1

Exzellenz in der Aus- und Weiterbildung ist die Zukunftsversicherung für unsere Unter-nehmen im globalen Wettbewerb. Nur mit bestens qualifizierten Mitarbeitern kann unse-re Wirtschaft Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand sichern – und damit die Zukunft unseres Wirtschafts- und Sozialmodells gewährleisten.

Der Fachkräftemangel belastet die Wirtschaft massiv. Erhebungen zum Qualifikationsbe-darf der Unternehmen zeigen, dass die größten Engpässe im Bereich berufspraktischer Qualifikationen bestehen. Berufsbildung und insbesondere die duale Berufsbildung spie-len somit für die Zukunft eine Schlüsselrolle.

Digitalisierung und Globalisierung verändern die Rahmenbedingungen für unser Leben und unsere Wirtschaft massiv. Neue Tätigkeiten entstehen, bestehende Berufe verändern sich. In immer mehr Jobs werden höhere kognitive, soziale, technologische und hand-werkliche Fähigkeiten benötigt. Unser Bildungssystem muss darauf die richtigen Antworten geben. Die notwendige „Höherqualifizierung“ muss auf die neuen Kompetenz- anforderungen abgestimmt sein – und bei der Berufsbildung ansetzen. Qualifikation schafft Qualität – und ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für unsere Unternehmer.

Diese Qualifikationen sind für Betriebe am schwierigsten zu finden (in %)

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26 Was Österreich jetzt braucht

Bildungspflicht einführenBringt Zukunft für alle

Die Wirtschaft kann Fachkräfte nur dann entwickeln, wenn

das Schulsystem dafür die notwendigen Voraussetzungen

geschaffen hat. Eine wichtige Grundlage dafür bildet die

Einführung einer Bildungspflicht:

Die Pflichtschule wird mit einer Prüfung (extern durch

das Institut des Bundes für Qualitätssicherung) am Ende

der Pflichtschulzeit abgeschlossen

Mindeststandards müssen zumindest in den Bereichen

Lesen, Schreiben, Rechnen, digitale Grundkompetenzen

und Wirtschafts- und Finanzkompetenz erreicht werden

Wer Mindeststandards nicht erreicht, bleibt in der

Pflichtschule und wird bis 18 mit Fördermaßnahmen

unterstützt, um Defizite auszugleichen

9. Schulstufe reformierenStärkt Begabungen & Interessen

Ziel des Schulwesens muss es sein, jede Person nach ihren

Begabungen und Interessen zu bilden. Dies erfordert im

Zuge der Reform der Pflichtschule auch die Reform der

9. Schulstufe. Ihre wichtigsten Ziele:

den Übergang in weiterführende Allgemein- und Berufs-

bildungsangebote besser und friktionsfreier gestalten

die Drop-out-Raten in der Sekundarstufe II senken

das Qualitätsniveau sichern

Angebot an Schultypen und Nachfrage am Arbeitsmarkt

in Einklang bringen

Schulorganisationsgesetz reformierenSorgt für das richtige Angebot

Österreich braucht ein modernes Angebot an Schultypen

und -standorten im Einklang mit den Bedürfnissen von

Wirtschaft, Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Ein neues

Schulorganisationsgesetz muss dieser Anforderung

Rechnung tragen. Es kann neben dem bedarfsgerechten

Aus- und Aufbau von Schultypen auch zur Schließung von

Standorten oder Schultypen führen.

Fachkräfteoffensive für ÖsterreichBringt die richtigen Mitarbeiter

Aktuell haben 75 % der österreichischen Unternehmen

große Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden.

Eine umfassende, ressortübergreifende Fachkräfteoffensive

für Österreich umfasst u. a.:

Fachkräftebündnis mit allen relevanten Ministerien,

dem AMS und den Sozialpartnern

gesamthafte Fachkräftestrategie für Österreich

Studie zur Entwicklung von Arbeitskräfteangebot

und -nachfrage

Fachkräfte-Beratungsbonus für Betriebe

Anlaufstellen für in die Region vermittelte Fachkräfte

Etablierung von regionalen Netzwerken zur

Fachkräftesicherung

Maßnahmenpaket zur Vermeidung der Abwanderung

von Fachkräften aus ländlichen Regionen

Qualifizierte Zuwanderung fördernStärkt den Standort

Qualifizierte Zuwanderung kann einen wichtigen Beitrag

zur Fachkräftesicherung leisten. Sie erfordert eine um-

fassende Gesamtstrategie. Wichtige Maßnahmen:

Zuständigkeit für qualifizierte Zuwanderung im

Wirtschaftsministerium

gezielte Bewerbung des Arbeitsstandorts Österreich in

relevanten Herkunftsländern, Ausbau von Kooperationen

im Bildungsbereich, Angebot von (digitalen) Vorberei-

tungsmaßnahmen (wie z. B. fachliche Qualifizierung und

Deutschkurse)

Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot–Karte (u. a. mehr

Flexibilität beim Nachweis der Kriterien)

Duale Berufsbildung stärkenSichert Qualifikation auf Augenhöhe

Zur Lösung des Fachkräftemangels ist es notwendig, das

Image der dualen Berufsbildung weiter zu stärken und eine

„höhere Berufsbildung“ zu etablieren. Damit wird die

Berufsausbildung auch für Maturanten und Studienab-

brecher attraktiv. Notwendig sind u. a.:

gesetzliche Verankerung und Ausbau einer „höheren

Berufsbildung“ als gleichwertige Alternative zum

hochschulischen System für die berufliche Aus- und

Weiterbildung auf den NQR-Niveaus 5 bis 7

Einrichtung neuer, an der Berufspraxis orientierter

Bildungsangebote und -abschlüsse auf NQR-Niveau 5

zwischen dem Abschluss einer Lehre und der Meister-

bzw. Befähigungsprüfung auf gesetzlicher Basis

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27 Was Österreich jetzt braucht

Eine moderne Arbeitsmarktpolitik ist wichtige Grundlage

dafür, dass Unternehmen die Arbeitskräfte finden, die sie

brauchen. Notwendig in diesem Zusammenhang sind:

eine moderne und faire Arbeitslosenversicherung,

die einerseits ausreichend Unterstützung bietet und

andererseits konsequent Mitwirkung einfordert

die degressive Staffelung des Arbeitslosengeldes, da

Stufen im Leistungsbezug die Motivation zur Jobsuche

steigern

eine aktive Arbeitsmarktpolitik, bei der die Vermittlung

auf offene Stellen und die praktische Aus- und Weiter-

bildung in den Betrieben im Zentrum stehen

ein Fördermitteleinsatz, der an der Zahl der Menschen

gemessen wird, die in den ersten Arbeitsmarkt

(re-)integriert werden

die Ausgestaltung der Transferleistungen, damit sich

die Aufnahme einer Beschäftigung lohnt

Arbeitsmarktpolitik für nachhaltigen Wirtschaftsstandort gestaltenVermeidet Arbeitskräfteengpässe

Analysen zeigen, dass Unternehmen hohen Bedarf

an zusätzlichen FH-Absolventen, insbesondere in

MINT-Fächern haben. Notwendig sind daher:

budgetäre Vorsorge für den Ausbau des FH-Sektors um

jährlich 1.200 neue FH-Anfängerstudienplätze für die

Budgetjahre 2021–2024

Adaptierung des „Fachhochschulentwicklungs- und

Finanzierungsplans“ für den Zeitraum 2020–2024

gesamthafte Planung der öffentlichen Finanzierung der

Hochschulsektoren

Fachhochschulangebot an den Bedarf anpassenBildet mehr Zukunft

Die älter werdende Erwerbsbevölkerung und neue Anforde-

rungen durch die Digitalisierung erhöhen die Bedeutung

von berufsbegleitender Weiterbildung. Wichtig für die

Zukunft der Weiterbildung ist:

Lebenslanges Lernen und Weiterbildung für alle ermöglichenMacht fit für neue Chancen

Digitale Kompetenzen forcierenBelebt das digitale Österreich

Österreich soll bei digitalen Kompetenzen und der

IT-Infrastruktur eine Spitzenposition einnehmen.

Notwendig sind dafür folgende Maßnahmen:

verbindlicher Gegenstand „Digitale Grundbildung“

im Ausmaß von mindestens einer Wochenstunde in

allen Lehrplänen aller Bildungsstufen

digitale Berufsbilder im Fach Berufsorientierung ver-

mitteln

bestehende Informatikschwerpunkte an AHS und BHS

(insbesondere HTLs) weiter ausbauen

digitale Kompetenzen verpflichtend in der Aus- und

Weiterbildung von Lehrenden verankern

didaktisch-pädagogische Methoden für interaktives

und innovatives Lernen und Denken nützen

neueste Content- und Softwareentwicklungen in den

Bildungsbereich (z.B. „DIGI4SCHOOL“) integrieren

leistungsfähige IT-Infrastrukturausstattung an allen

Schultypen, vorrangig an HTLs und Berufsschulen,

bereitstellen

Wirtschafts- und Finanzwissen müssen in der Bevölkerung

möglichst breit verankert sein, um wirtschaftliche Chancen

besser nutzen zu können. Konkrete Maßnahmen sind:

Teilnahme am „PISA Financial Literacy Assessment“

Integration des Unternehmerführerscheins in den

allgemeinbildenden Schulen in den Gegenstand

Geographie und Wirtschaftskunde

Mindeststandards auch für Wirtschafts- und

Finanzkompetenz

Stärkere Verankerung von Wirtschafts- und FinanzwissenMacht Österreich unternehmerischer

Durchlässigkeit zwischen Lehre und FHs verbessern,

indem zielgruppenspezifische FH-Studiengänge mit

Bundesfinanzierung eingerichtet werden

Bildungsprämie für Unternehmen einführen (in Höhe

von 10 % der Aufwendungen für Weiterbildung)

individuelle Bildungskonten einführen (Anreiz für

privates „Bildungssparen“)

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28 Was Österreich jetzt braucht

Für eine erfolgreiche Zukunft brauchen Österreichs Unternehmen mehr Kapital, bessere Investitionsanreize und verlässliche Handelsabkommen.

Investitionenstärken

Was brauchen Unter-nehmen, um mehr

investieren zu können? Die Top-3-

Handlungsfelder

76+24+M76%

Weitere Senkung der Lohnnebenkosten

63+37+M63%

Senkung der Unternehmenssteuern

48+52+M48%

Stärkere steuerliche Begünstigung

von Abschreibungen

Quelle: WKÖ Wirtschaftsbarometer,

Sommer 2019

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29 Was Österreich jetzt braucht

Eine wichtige Basis für Wachstum und Innovation in Österreich ist eine moderne Finanzierungskultur. Damit zukunftsträchtige Betriebe bestmöglich mit finanziellen Mitteln versorgt werden, braucht der Standort einen leistungsstarken Kapitalmarkt. Österreich muss attraktiv für Investitionen sein.

Erhebliche Investitionen erfordert auch die Klimapolitik. Um die notwendigen Investitionen in fortschrittliche Technologien anzukurbeln, sind Investitionshindernisse zu beseitigen und Energie-Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Energie- und Umweltpolitik müssen engstens mit der Wirtschaftspolitik verknüpft werden. Nur so ist ein effizientes und zukunftsorientiertes Energiesystem möglich, das Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit sicherstellt.

Internationale Wettbewerbsfähigkeit und neue Chancen für unsere Unternehmen stellen auch internationale Handelsabkommen sicher. Ausgewogene EU-Handels-abkommen garantieren verbesserten Marktzugang auch für österreichische Waren, Dienstleistungen und Investitionen – ohne dass dabei unsere hohen Produkt- und Schutzstandards aufs Spiel gesetzt werden müssen. Eine gemeinsame Außenvertretung Österreichs zur Wahrung unserer wirtschaftlichen Interessen stärkt unsere internationale Position und unsere Exportchancen.

Quelle: Wiener Börse

London

176% Tokio

134%

New York

117%

77% Shanghai / Shenzhen

65% Frankfurt

34% Wien

Österreichs Kapitalmarkt ist stark ausbaufähigMarktkapitalisierung ausgewählter Börsenstandorte in % des BIP, 2017

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30 Was Österreich jetzt braucht

VERFEHLT ÖSTERREICH SEINE KLIMA- UND ENERGIE-ZIELE BIS 2030, DROHEN ERHEBLICHE STRAFZAH-LUNGEN. UM DEN JÜNGEREN GENERATIONEN KEINE NEUEN ZAHLUNGEN AUFZUBÜRDEN, SOLL ÖSTER-REICH EIN KLIMAVORSOR-GEBUDGET EINRICHTEN.

Entkoppelung von Wirtschaftswachstum undTreibhausgas-Emissionen seit 2005

50

Europa verursacht nur 8 % der globalen Emissionen, leistet aber 40 % der Beiträge für die internationale Klimaschutzfinanzierung

75

100

125

150

175

Quelle: eigene Darstellung, Daten: BMNT, EC, IEA

1990

THG-Emissionen (Mio. t CO2-Äquivalent)

BIP (zu konstanten Preisen von 2010, Mrd. €)

1995 2000 2005 2010 2015

Anteil an den weltweiten Emissionen

Anteil Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen

80+20+MÖSTERREICH

keine Kernenergie

80% 30+70+MEU

25,8 % aus Kernenergie

30% 17+83+MUSA

ca. 20 % aus Kernenergie

17% 25+75+MCHINA

ca. 65 % aus Kohle

25%

8%EU

13%USA

25%China

0,2%Österreich

Bas

isja

hr 1

990

= 10

0 P

roze

nt

Quelle: eigene Darstellung, Daten: UBA und Statistik Austria

2020

Quelle: eigene Darstellung, climateactiontracker.org, 2017

200

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31 Was Österreich jetzt braucht

Kapitalmarktoffensive umsetzenFördert Wachstum

Im internationalen und europäischen Vergleich sind

Österreichs Kapitalmarkt und Risikokapitalfinanzierung

stark ausbaufähig. Dies bringt mehr Finanzierungsmöglich-

keiten für Unternehmen und nützt gerade hochinnovativen

Betrieben, die kaum Zugang zur traditionellen – weiterhin

wichtigen – Kreditfinanzierung haben. Österreich braucht

zur besseren Finanzierung seiner Unternehmen:

Beteiligungsfreibetrag von mindestens 100.000 Euro

(verteilt über fünf Jahre als Anreiz für private Investoren,

in KMU zu investieren)

weitere Attraktivierung der Mittelstandsfinanzierungs-

gesellschaften

Stärkung des Kapitalmarktes und der Veranlagung

(u. a. durch Angleichung der Sätze für die Kapitalertrag-

steuer für Wertpapiere und Sparbücher; begünstigter

„Kapitalmarkt-2000er“ mit Senkung bzw. Entfall der KESt,

wenn Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten werden,

Ausweitung Verlustvortrag auf privates Kapitalvermögen)

Sicherung der Kreditfinanzierung angesichts der

weiteren Senkung des EZB-Einlagenzinssatzes durch

folgende Abfederungsmaßnahmen:

Abschaffung der Bankenabgabe

Absenkung des Systemrisikopuffers

Ausweitung der Garantievergabe

Beibehaltung des KMU-Unterstützungsfaktors

Vereinheitlichung des Pfandbriefrechts

Investitionsfreibetrag einführenFördert Produktivität & Umwelt

Die jährlichen realen Wachstumsraten der Bruttoanlagein-

vestitionen und des Wirtschaftswachstums haben sich in

den letzten zwei Jahren verlangsamt. Am Standort Öster-

reich muss mehr investiert werden. Dies erhöht die

Produktivität, sichert Arbeitsplätze und fördert das –

schwächelnde – Wachstum. Auch in den Klimaschutz soll

mehr investiert werden können. Wichtige Maßnahmen

sind daher:

Einführung eines Investitionsfreibetrags in der Höhe von

20 % im EStG auf Investitionen in maschinelle Anlagen,

immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Software, Patente,

Lizenzen und Konzessionen) sowie Sanierung und

Umbau von Gebäuden

Einführung eines Investitionsfreibetrags in der Höhe

von 30 % im EStG für die Anschaffung/Herstellung

energieeffizienter Neubauten und thermische Gebäude-

sanierungen

„Green Finance“ mobilisierenSteigert Klimaschutzinvestitionen

Eines der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens ist es,

globale Finanzflüsse in den Klimaschutz umzuleiten.

Um privates Kapital für „Green Finance“ zu mobilisieren,

braucht Österreich entsprechende anreizbasierte Instru-

mente und Maßnahmen:

„Green Bonds“ durch KESt-Befreiung fördern (entspre-

chend der Absichtserklärung der neuen EU-Kommission)

staatliche Kreditgarantien nach Muster der Export-

garantien für langfristige, risikobehaftete „Green

Investments“ ausbauen

Sustainability-Supporting-Faktor für Banken etablieren

(weniger Eigenkapital für Kredite hinterlegen müssen,

die den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen

Wirtschaft beschleunigen)

Gebäudeinvestitionen ankurbelnSpart richtig viel Energie

Auf Gebäude entfallen rund 40 % des Gesamtenergiever-

brauchs der EU. Thermische Sanierungen können den

Heizwärmebedarf eines Gebäudes deutlich reduzieren

und dadurch zu großen Energieeinsparungen führen.

Unternehmen und Haushalte brauchen verlässliche

Anreize für Investitionen in die Energieeffizienz. Steigende

Investitionen bedeuten auch mehr Beschäftigung und

Wertschöpfung in Österreich. Wichtige Maßnahmen für

mehr Investitionen zusätzlich zur Einführung eines

Investitionsfreibetrags (s.o.) sind:

gedeckelter Absetzbetrag im Ertragssteuerrecht

(15 % und Höchstbetrag von 10.000 Euro für Haushalte)

Berücksichtigung von Voll- und Teilsanierungen sowie

Einzelmaßnahmen

Befugte Experten (z. B. Energieauditoren für Gebäude

gemäß Energieeffizienzgesetz) bestätigen Maßnahmen

Verdoppelung des Fördervolumens pro Jahr auf

100 Millionen Euro

vorzeitige Abschreibung des Verbesserungsaufwands

als zusätzliche Option

Förderung der Energieeinsparung auch durch

Digitalisierung des Gebäudes

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32 Was Österreich jetzt braucht

Europäischen Binnenmarkt vollendenEröffnet viele neue Möglichkeiten

Europa ist Österreichs Heimmarkt: 70 % der österreichi-

schen Exporte und Importe werden mit EU-Ländern

durchgeführt. Während der Warenverkehr meist reibungslos

verläuft, gibt es im Dienstleistungsbereich noch zahlreiche

Hemmnisse durch Anzeige-, Melde- und Nachweispflichten.

Auch der digitale Binnenmarkt muss forciert werden.

Die Stärkung des europäischen Binnenmarkts ist gerade

angesichts protektionistischer Tendenzen eine wichtige

Investition in die Zukunft. Wichtige Maßnahmen sind:

Vorabprüfung von neuen nationalen Dienstleistungsvor-

schriften zur Vermeidung von Binnenmarkthemmnissen

(wie im Warenverkehr bereits üblich)

Reduktion der zahlreichen Anzeige-, Melde- und Nach-

weispflichten (u. a. durch europaweite elektronische

Dienstleistungsanmeldung)

schnellere und wirksamere Konsequenzen bei Ver-

stößen gegen Binnenmarktvorschriften (z. B. schnellere

Behandlung von nicht gelösten „SOLVIT-Fällen“ und

Wiedereinführung der „Pilotverfahren“ durch die

Europäische Kommission)

Förderung von digitalen Unterstützungsprogrammen

(wie z. B. in Österreich KMU Digital) auch auf EU-Ebene

Energiewende und Mobilitätswende erfordern erhebliche

Investitionen in die Infrastruktur. Die derzeit zu langen

Genehmigungsdauern erschweren die Erfüllung der

Klimaziele. Österreich braucht zügige und effiziente

Verfahren sowie mehr Rechtssicherheit für Projektwerber.

Wichtig bei künftigen Umweltverträglichkeitsprüfungs-

Verfahren:

Rechtssicherheit für Investoren – keine Genehmigungs-

versagung bei Einhaltung aller Genehmigungsvoraus-

setzungen

Verfahrensbeschleunigung durch bessere Strukturierung

des UVP-Verfahrens

Interessenabwägungen gemäß anzuwendenden Materien-

gesetzen (z. B. Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Natur-

schutzgesetze) auch im UVP-Verfahren berücksichtigen

vollkonzentrierte Genehmigungsverfahren auch für

Linienvorhaben des BMVIT

Bürgerinitiativen, die im Verfahren auftreten, müssen

demokratisch legitimiert sein

Infrastrukturausbau beschleunigen & erleichternUnterstützt die Energiewende

Klimavorsorgebudget schaffenSichert Fairness für künftige Generationen

Verfehlt Österreich seine Klima- und Energieziele bis 2030,

drohen erhebliche Strafzahlungen. Um den jüngeren

Generationen keine neuen Zahlungen aufzubürden, soll

Österreich als Rückstellung ein Klimavorsorgebudget

etablieren. Es darf für keine anderen Zwecke verwendet

werden als für die bei Zielverfehlung zu zahlenden Kosten

zum Ankauf von Emissionsrechten.

Für das Klimavorsorgebudget ist in jedem Budgetjahr

durch eine entsprechende Rückstellung vorzusorgen

Steigen die CO2-Preise, ist die Rückstellung zu erhöhen

Nähert sich Österreich dem Klimaschutzziel an, kann die

Rückstellung verringert werden

Die Rückstellung ist aufzulösen, wenn Österreich nicht

mehr im Minus ist

EU-Handelsabkommen nützenStärkt Betriebe & Arbeitsplätze

Die Exporterfolge österreichischer Unternehmen sichern

Wohlstand und Arbeitsplätze im Inland: Jeder zweite bis

dritte Job in der österreichischen Privatwirtschaft hängt

direkt oder indirekt vom Export ab. Handelsabkommen

schaffen Rechtssicherheit und fördern Investitionen. Von

der Vereinfachung von Handelsregeln profitieren vor allem

KMU. Die EU-Führungsrolle bei der Gestaltung globaler

Regeln wird durch erfolgreiche Abkommen gestärkt.

Deshalb braucht der Standort:

den raschen Abschluss der EU-internen Verfahren und

die vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens

den raschen Abschluss der Verhandlungen mit Mexiko,

Chile, Australien, Neuseeland, Indonesien, den Philippinen

die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Indien,

Thailand und Malaysia

die Berücksichtigung von Anliegen der KMU in

Handelsabkommen (z. B. eigene KMU-Kapitel)

sachorientierte Informationen zur Bedeutung von

Handelsabkommen für Wirtschaft, Beschäftigung und

Wohlstand

den grenzüberschreitenden Vollzug von Strafbe-

stimmungen durch Verwaltungsübereinkommen sowie

durch eine grenzüberschreitende Abfragemöglichkeit

der Anmeldung von entsendeten Arbeitnehmern bei

der Sozialversicherung und bei der Finanzbehörde in

ihrem Herkunftsland

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33 Was Österreich jetzt braucht

Damit Österreich als digitaler Standort erfolgreich sein

kann, braucht es eine hochleistungsfähige digitale Infra-

struktur. Der Ausbau von fester Infrastruktur soll techno-

logieneutral und bedarfsorientiert vorangetrieben werden.

Österreich soll eine Vorreiterrolle beim Ausbau von

5G-Netzen spielen. Wichtige Maßnahmen dafür sind u. a.:

5G als Top-Priorität für den Wirtschaftsstandort

behandeln

Frequenzauktionen rasch und ohne Erlösmaximierungs-

motiv durchführen

Anwendungen für Internet der Dinge (IoT) und

automatisiertes Fahren ermöglichen

Fokus auf die rasche Anbindung von KMU insbesondere

auch in dezentralen Lagen legen

Zugang zu Förderungen erleichtern

Abwicklung von Förderungen beschleunigen

volle Ausschöpfung von Förderungen

(auch für Anschlüsse von KMU) ermöglichen

Kooperationen bei Bau- und Grabungsarbeiten

öffentlicher Rechtsträger erleichtern

Zusammenarbeit von Netzbetreibern erleichtern

netzbasierte Dienstleistungen durch die öffentliche

Hand in den Bereichen E-Learning, E-Literacy und

E-Health fördern

5G und Breitband auf höchstem Niveau ausbauenMacht neue digitale Erfolgsgeschichten möglich

Mitwirkung auch von Bürgerinitiativen, die für das

Projekt eintreten

bei Genehmigungsentscheidung Fokus auf wahrschein-

liche Auswirkungen des Vorhabens und nicht auf

theoretische Worst-Case-Szenarien richten

Ländliche Räume wirksam stärkenBringt allen was

Österreichs ländliche Räume sind bedeutsame Wirtschafts-

räume. Politik für den ländlichen Raum muss die regionale

Wirtschaft stärken. Das sichert Arbeitsplätze in der Region,

verhindert Landflucht und steigert die Attraktivität

ländlicher Regionen. Bestehende Förderinstrumente sollen

gezielt zur Hebung der Attraktivität der lokalen gewerb-

lichen Wirtschaft eingesetzt werden. Die gezielte Stärkung

ländlicher Räume erfordert u. a.:

gezielte EU-Förderungen (inkl. Finanzinstrumenten)

Unterstützung innovativer Unternehmensgründungen im

ländlichen Raum

bessere Vernetzung zwischen Akteuren der Landwirt-

schaft und der Wirtschaft, insbesondere auch des

Tourismus

Erarbeitung des GAP-Strategieplans in enger

Abstimmung mit der Wirtschaft

Förderungen für Klima- und Energiemaßnahmen für

Gewerbetreibende öffnen

Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs

(z. B. On-Demand-Lösungen wie Dorftaxis)

Förderung interkommunaler Kooperation (z. B. Förderung

von gemeindeübergreifenden Betriebsansiedlungs-

und Betriebsbaugebieten)

unternehmerfreundlicheres Betriebsanlagenrecht für

mehr Unternehmensgründungen

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34 Was Österreich jetzt braucht

Medieninhaber, Redaktion und Verleger: Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, T: +43 (0)5 90 900-0, wko.at Herausgeber: Dr. Harald Mahrer, Präsident der WKÖKarlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ Redaktion & Produktion: WKÖ Data & Media Center Design: Mag. art. Christian Sulzenbacher Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, Bad Vöslau

Um eine leichtere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, wurde auf eine durchgängig geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.

Offenlegung laut Mediengesetz: wko.at/offenlegung

Impressum

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35 Was Österreich jetzt braucht

Petra Koci wollte immer schon ihre eigene Chefi n sein. Also gründete sie vor rund zwanzig Jahren ein Bauunternehmen. Mit sicherer Hand, von der Planung bis zur Umsetzung, setzt sie sich in einer männerdominierten Branche durch. Wenn essein muss, auch mit Blaulicht und Sirene – als Fahrerin eines Rettungswagens in Klosterneuburg. Wirtschaft sind wir alle. Alle, die was unternehmen.

#schaffenwirWERTE

Und ein starkes Fundament.Baumeisterin Ing. Petra Koci

schaffenwir.wko.atEine Initiative der

wko_schaffenwir_210x280.indd 1 23.10.19 10:26

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36 Was Österreich jetzt braucht

Bürokratie abbauen

Steuern senken

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