29.03.2017
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Nachgehende Vorsorge
Expositionsverzeichnis nach § 14 GefStoffV
Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
ArbMedVV
Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Gesundheitsschäden
• frühzeitiges Erkennen und Verhüten
arbeitsbedingter Erkrankungen
• Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
• Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit
eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht
• Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen
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§5 Abs.3 ArbMedVV
Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Der Arbeitgeber hat Beschäftigten sowie ehemals
Beschäftigten … nach Beendigung bestimmter
Tätigkeiten nachgehende Vorsorge anzubieten.
• Am Ende des Beschäftigungsverhältnisses überträgt der
Arbeitgeber diese Verpflichtung auf den zuständigen
gesetzlichen Unfallversicherungsträger und überlässt ihm
die erforderlichen Unterlagen in Kopie, sofern der oder
die Beschäftigte eingewilligt hat.
Organisationsdienst für
nachgehende Untersuchungen
Nachgehende Vorsorge
Wann?
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Anhang „Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge“, ArbMedVV
Was? Anlässe?
Organisationsdienst für
nachgehende Untersuchungen
Wichtig:
• ausschließlich der Begriff der Exposition ist formuliert
=> jede über das ubiquitär vorhandene Ausmaß
hinausgehende Exposition erfüllt den Begriff der
Exposition
• Art, tatsächliches Ausmaß oder Dauer spielen keine Rolle
=> keine Grenzwerte
Anhang „Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge“, ArbMedVV
Was? Anlässe?
Organisationsdienst für
nachgehende Untersuchungen
Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einem Gefahrstoff,
sofern
a) der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder
keimzellmutagener Stoff oder Gemisch der Kategorie
1A oder 1B im Sinne der Gefahrstoffverordnung ist
oder
b) die Tätigkeiten mit dem Gefahrstoff als krebserzeugende
Tätigkeiten oder Verfahren Kategorie 1A oder 1B im Sinne
der Gefahrstoffverordnung bezeichnet werden;
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Was? Anlässe?
Organisationsdienst für
nachgehende Untersuchungen
2. Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Blei oder
anorganischen Bleiverbindungen;
3. Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen nach
Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe i der ArbMedVV
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Organisationsdienst für
nachgehende Untersuchungen
Beginn der gefährdenden Exposition
=> Veranlassung Pflichtvorsorge bzw. Angebotsvorsorge
Ende der gefährdenden Exposition bei weiter bestehendem
Beschäftigungsverhältnis
=> Angebot nachgehender Vorsorge
Ende der Beschäftigung
=> Übernahme der nachgehenden Vorsorge durch
Organisationsdienst der gesetzlichen Unfallversicherung
=> Meldung an den Organisationsdienst durch den
Arbeitgeber –bei Einverständnis- zu jedem Zeitpunkt
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Wann
ist die Dokumentation der Exposition in einem personenbezogenen Verzeichnis erforderlich?
Wann?
• bei Tätigkeiten mit
krebserzeugenden,
erbgutverändernden oder
fruchtbarkeitsgefährdenden
Gefahrstoffen
der Kategorie 1 oder 2
• bei denen die Gefährdungsbeurteilung
ein Gefährdung der Gesundheit und
der Sicherheit der Beschäftigten ergibt
GefStoffV 2016
krebserzeugenden oder
keimzellmutagenen
Gefahrstoffen
der Kategorie 1A oder 1B
§14 Abs.3 GefStoffV
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Seite 11
Wann?
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
• die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-
Verordnung) als
Carc. 1A oder 1B; H 350, Carc. 1A oder 1B; H350i oder
als Muta. 1A oder 1B; H 340 eingestuft wurden.
• die in der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender,
erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender
Stoffe“ als Carc. 1A oder 1B bzw. Muta. 1A und 1B
eingestuft wurden.
• die in der TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender
Tätigkeiten oder Verfahren nach §3 Absatz 2 Nr. 3“
aufgeführt sind.
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Kriterien für die Aufnahme der Beschäftigten nach TRGS 410
Kriterium Von Gefährdung ist insbesondere
auszugehen
Stoffe mit
Akzeptanzkonzentration gem.
TRGS 910
Schichtmittelwert überschreitet
Akzeptanzkonzentration
Stoffe mit AGW gem. TRGS 900 Schichtmittelwert > AGW oder >
Kurzzeitwert
Stoffe ohne AGW oder ohne
Akzeptanzkonzentration
Exposition liegt vor oder Atemschutz muss
getragen werden
spezielle Tätigkeiten Tätigkeiten nach TRGS 906
z. B. mit Expositionen gegenüber
Dieselmotoremissionen (Gefährdung
anhand stoffspezifischer TRGS vor
beurteilen)
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Das Konzept der Bekanntmachung 910
Konzentration
(Risiko) Hintergrund-
konzentration
Akzeptanzlinie Toleranzlinie
Bereich akzeptierten RisikosRisiko nicht
zu rechtfertigen
unabhängig vom
Nutzen
Risikobereich I Risikobereich II Risikobereich III
Risikominderungs-
maßnahmen notwendig
Verhältnismäßigkeit Kosten
/ Nutzen der Reduktion
Akzeptanzrisiko Toleranzrisiko
4 : 10.000 bis 2018
4 : 100.000 ab 2018
4 : 1.000
Seite 14
Kriterium von einer Gefährdung ist insbesondere
dann auszugehen
Tätigkeiten mit quarzhaltigem
Material
Beurteilungsmaßstab der TRGS 559
„Mineralischer Staub“ überschritten
Tätigkeiten mit Holz Beurteilungsmaßstab der TRGS 553
„Holzstaub“ überschritten ist
Arbeitsmedizinische
Vorsorge,
z. B. Biomonitoring
Hinweise auf eine Gefährdung festgestellt
wurden
Tätigkeiten mit Stoffen, die
zusätzlich hautresorptiv sind
wenn nach der Gefährdungsbeurteilung
gem. TRGS 401 eine Gefährdung durch
Hautkontakt besteht,
z. B. beim Tragen von
Chemikalienschutzhandschuhen
Kriterien für die Aufnahme der Beschäftigten nach TRGS 410
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Kriterium von einer Gefährdung ist insbesondere
dann auszugehen
Reparatur- und
Instandhaltungsarbeiten,
Wartungs-, Reinigungsarbeiten,
Probenahme bei nicht
geschlossenen Systemen,
Abrissarbeiten, Arbeiten im
kontaminierten Bereich…
bei wiederholter Ausführung und wenn
nach Gefährdungsbeurteilung gem.
TRGS 400, 401 und 402 eine
Gefährdung nicht ausgeschlossen
werden kann
Exposition keine ausreichenden Informationen
über die Höhe einer möglichen
Exposition vorliegen
Exposition bei unfallartigen
Ereignissen mit erhöhter
Exposition
fallbezogenen Bewertung
Gefährdung festgestellt
Kriterien für die Aufnahme der Beschäftigten nach TRGS 410
1. bei Tätigkeiten gemäß VSK und TRGS 420,
2. bei Tätigkeiten an geschlossenen,
technisch dichten Anlage gemäß TRGS 500
3. bei Labortätigkeiten
mit laborüblichen Mengen
gemäß TRGS 526
4. bei geringer Gefährdung
nach GB: geringe Menge,
kurze Expositionsdauer,
günstige Eigenschaften
der Stoffe
Wann ist die Aufnahme nicht notwendig?
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Geringe Gefährdung
Geringe Gefährdung durch Hautkontakt
- bei kurzzeitigem und kleinflächigem
Hautkontakt mit verschmutzter
Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder
Arbeitsflächen
Müssen Schutzhandschuhe getragen werden, besteht eine
Gefährdung
Was
ist in einem personenbezogenen Verzeichnis zu dokumentieren?
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Was ist zu dokumentieren?
• Daten zum Betrieb
• Daten zur Person
• Tätigkeit und Zeitraum
• Gefahrstoff(e)
• Höhe der Exposition
• Dauer und Häufigkeit der
Exposition
Schätzung
Messung
Was
ist die gesetzliche Grundlage des Expositionsverzeichnisses?
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Was ist die gesetzliche Grundlage? GefStoffV
1. Gefahrstoffverordnung §14 Absatz 3, Nummer 3 bis 7
und Absatz 4
definiert Pflichten und Inhalte sowie die Übertragungs-
möglichkeit der Archivierungs- und Aushändigungspflicht
2. Details in der TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei
Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder
keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder
1B“
3. Pflichten ebenfalls verankert in der TRGS 555
„Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten“,
Abschnitt 6
GefStoffV § 22 „Chemikaliengesetz – Tätigkeiten“
(1) Ordnungswidrig im Sinne … des Chemikaliengesetzes
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
27. … nicht sicherstellt, dass ein aktualisiertes Verzeichnis
geführt wird, oder
28. … nicht sicherstellt, dass ein aktualisiertes Verzeichnis
40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt wird.
Was ist die gesetzliche Grundlage? Chemikaliengesetz
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KrebRL
90/394/EWG GefStoffV 1993
KrebRL
2004/37/EG
GefStoffV
2004 GefStoffV 2010
23.12.2004
bzw. 01.01.2005
DGUV empfiehlt die Erfassung in der ZED rückwirkend
ab Juli 2013 durchzuführen.
Wie
geht das?
Welche Möglichkeiten
gibt es?
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1. Möglichkeit: Firmeninterne Umsetzung
1. Erfassung aller Daten in
einer firmeneigenen
Datenbank
2. Archivierung
Aufbewahrung
über 40 Jahre
3. Aushändigung bei
Ausscheiden
2. Möglichkeit: zentrales freiwilliges Angebot
• Übertragung - mit Einwilligung des
betroffenen Beschäftigten –
der Aufbewahrungspflicht und
der Aushändigungspflicht
auf die Unfallversicherungsträger
• ZED als kostenloses und
freiwilliges Angebot
„Datenbank zur zentralen Erfassung
gegenüber krebserzeugenden
Stoffen exponierter Beschäftigter“
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Separate „Container“ für jedes Unternehmen…
In der ZED speichert jedes
Unternehmen seine Daten
separat
Eigentümer der Daten ist das
Unternehmen
Datenerfassung / -ablage in der ZED – 3 Wege
ZED
1. manuell
2. Import
3. autom. Import
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https://zed.dguv.de
Wie
geht das?
Welche Möglichkeiten
gibt es?
Organisationsdienst für
nachgehende Untersuchungen
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Wie geht das? 1. Möglichkeit
Organisationsdienst für
nachgehende Untersuchungen
Am Anfang stand die Steintafel …
ZED: Meldung an ODIN
• alle in der ZED eingegebenen Expositionen werden automatisch überprüft
• Basis: GESTIS-Stoffdatenbank
• falls 1A oder 1B=> Meldung an ODIN
(GVS)
Wie geht das? 2. Möglichkeit