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Wahleinweisung Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014 8.00 – 18.00 Uhr

Date post: 30-Dec-2015
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Wahleinweisung Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014 8.00 – 18.00 Uhr. Örtliche Regelungen. 1.  Anzahl der allgemeinen Wahlbezirke und der Briefwahlvorstände  Ausstattung der Wahlräume  Auszählungsraum für die Briefwahlvorstände  Übergabe der Wahlunterlagen - PowerPoint PPT Presentation
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Wahleinweisung Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014 8.00 – 18.00 Uhr
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Wahleinweisung

Europawahl

Sonntag, 25. Mai 2014

8.00 – 18.00 Uhr

Anzahl der allgemeinen Wahlbezirke und der Briefwahlvorstände

Ausstattung der Wahlräume

Auszählungsraum für die Briefwahlvorstände

Übergabe der Wahlunterlagen

Beginn der Tätigkeiten des Wahlvorstands und des Briefwahlvorstands

Schnellmeldung und sonstigetelefonische Erreichbarkeit

Keine Unterbrechung der Ergebnisermittlung

Rücklieferung der Wahlunterlagen

Entschädigung der Wahlvorstandsmitglieder

Örtliche Regelungen1

Bildung durch Gemeinde Ernennung: Wahlvorsteher und Stellvertreter

Vorschlag zur Bestellung: Schriftführer und Stellvertreter (Formelle Bestellung durch Wahlvorsteher am Wahltag)

Berufung: Beisitzer

Ggf. Hilfskräfte (sind nicht Mitglieder des Wahlvorstands)

Kontaktaufnahme des Wahlvorstehers Ggf. telefonische Absprache

mit Wahlvorstandsmitgliedern zur Anwesenheit

Organisation im Wahlraum Tisch des Wahlvorstands von allen Seiten zugänglich

Stets verschlossene Urne auf oder an diesenTisch stellen

Wahlzellen überblickbar, jedoch nicht einsehbar (Nebenraum möglich)

Schreibstifte gleicher Farbe (Vollständigkeit und Schreibfähigkeit regelmäßig prüfen)

Hinweisschilder

Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge Wahlbekanntmachung

Stimmzettel-Muster

Loch im Stimmzettel – für Blindenschablone

Wahlvorstand –Zusammensetzung und Aufgaben (1)

2

Berichtigung des Wählerverzeichnisses Verzeichnis der nachträglich ausgestellten Wahlscheine

Vermerk „W“ oder „Wahlschein“ anbringen und Abschlussbeurkundung berichtigen

Anwesenheit und Beschlussfähigkeit Von 08:00 bis 18:00 Uhr:

mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder

Ab 18:00 Uhr:alle, mindestens jedoch fünf Wahlvorstandsmitglieder

Darunter jeweils: Wahlvorsteher und Schriftführer (oder Stellvertretungen)

Öffentliche Beschlussfassung durch Stimmenmehrheit (bei Stimmengleichheit entscheidet Wahlvorsteher)

Bei Unterschreitung der Mindestzahl: auf anwesende Wahlberechtigte zurückgreifen

Eröffnung der Wahlhandlung Hinweis auf gesetzliche Pflichten

(Unparteilichkeit und Verschwiegenheit)

Prüfen, ob Wahlurne leer ist, dann verschließen und bis 18:00 Uhr nicht mehr öffnen

Pünktlich um 08:00 Uhr: Wähler haben Zutritt zum Wahlraum

Wahlvorstand –Zusammensetzung und Aufgaben (2)

3

Öffentlichkeit der Wahl und der Ergebnisermittlung Zutritt für jedermann (auch Nichtwahlberechtigte)

Zutritt jederzeit, soweit ohne Störung möglich

Wahlrechtliche „Bannmeile“ Im Wahlraum

Im und am Gebäude

Unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude

Verbot jeglicher Beeinflussung der Wähler Durch Wort, Ton, Schrift oder Bild

Durch Unterschriftensammlungen

Öffentlichkeit und Wahlfreiheit –Verhalten bei Störungen (1)

4

Demoskopische Befragungen Befragung nach der Stimmabgabe außerhalb des

Wahlraums ist zulässig, soweit ohne Störung möglich

Vor 18:00 Uhr:keine Veröffentlichung der Befragungsergebnisse

Verantwortung des Wahlvorstands Einschreiten bei verbotener Wahlwerbung

Verständigung der Gemeinde und ggf. der Polizei

Regelung des Zugangs zum Wahlraumbei starkem Andrang

Sicherstellung der Einzelbenutzung der Wahlzellen (Ausnahme: Hilfsperson)

Verweis von Störern aus dem Wahlraum(vorher Gelegenheit zur Stimmabgabe geben)

Unterbindung / Unterlassung von Wahlbeeinflussungen

Beachtung des Wahlgeheimnisses

Öffentlichkeit und Wahlfreiheit –Verhalten bei Störungen (2)

5

Ausgabe des Stimmzettels Wahlbenachrichtigung auf richtigen Wahlbezirk prüfen

1 weißer Stimmzettel: Vorfalten, aber entfaltet ausgeben

Bei Fehldrucken: Stimmzettel aussondern

Kennzeichnung des Stimmzettels Nur in der Wahlzelle (Keine Ausnahme!)

Alleine, persönlich und geheim (Ausnahme bei Lese-unkundigen oder körperlich Behinderten: Hilfsperson)

(Mehrfache) Faltung, so dass Kennzeichnung verdeckt ist

Prüfung des Wahlrechts Wahlbenachrichtigung oder amtlicher Lichtbildausweis

(Ausnahme: wenn persönlich bekannt)

Wahlrecht im Wählerverzeichnis bzw. auf Wahlschein prüfen

Bei Wahlscheinwähler: Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine prüfen

Datenschutz bei Prüfung des Wahlrechts beachten

Einwurfschlitz der Urne freigeben

Nur mit Zustimmung: Wahlvorsteher wirft Stimmzettel ein

Vermerk der Stimmabgabe in entsprechender Zeile im Wählerverzeichnis bzw. auf dem Wahlschein

Wahlbenachrichtigung einbehalten

Stimmabgabe6

Wählerverzeichnis7

Wahlschein bei Urnenwahl8

Grundsatz: Bei Bedenken stets Beschluss fassen Beschlussergebnis:

„Niederschrift über besonderen Vorfall“

Vermerk in Wahlniederschrift unter Nr. 2.6 und gesonderte Anlage

Wähler hat keine Wahlbenachrichtigung dabei Keine Zurückweisung, wenn amtlicher Lichtbildausweis

dabei oder persönlich bekannt

Ansonsten: Zurückweisung durch Beschluss

Nicht im Wählerverzeichnis und kein Wahlschein Zurückweisung durch Beschluss

Richtiger Wahlbezirk?

Ggf. Rückfrage bei der Gemeinde

Ggf. auf Möglichkeit eines Wahlscheinantrags bis 15:00 Uhr hinweisen

Bei offensichtlicher Unrichtigkeit: Nachtrag nur nach ausdrücklicher Anweisung der Gemeinde (dann durch Beschluss zulassen, in Bemerkungsspalte erläutern, Abschlussbeurkundung berichtigen)

Behinderter Wahlberechtigter benötigt Hilfe Beliebige Hilfsperson in der Wahlzelle

(auch Mitglied des Wahlvorstands)

Geheimhaltung der Stimmabgabe durch Hilfsperson

Stimmzettelschablone für Blinde/Sehbehinderte möglich

Problemfällebei der Stimmabgabe (1)

9

Stimmzettel verschrieben Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher verschrie-

benen zerreißen lassen, alten dem Wähler belassen

Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten

Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle gekenn-zeichnet, gefaltet oder mit einem äußerlichen sichtbaren Kennzeichen Zurückweisung durch Beschluss

Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alten zerreißen lassen und diesen dem Wähler belassen

Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten

Mehrere Stimmzettel oder nicht amtlich hergestellt Zurückweisung durch Beschluss

Auf Verlangen neuen aushändigen, vorher alte(n) zerreißen lassen und diese(n) dem Wähler belassen

Bei Einwurf auf richtigen (neuen) Stimmzettel achten

Stimmabgabevermerk bereits vorhanden Zurückweisung durch Beschluss

Stimmabgabevermerk nachweislich eindeutig falsch: Berichtigung und Erläuterung in Bemerkungsspalte, Zulassung durch Beschluss

Problemfällebei der Stimmabgabe (2)

10

Eine Person will Wahlbrief abgeben Keine Annahme

Selbst an Gemeinde überbringen oder persönlich wählen

Vermerk „W“ im Wählerverzeichnis eingetragen Wahlrecht anhand des Wahlscheins prüfen

Wahlschein für ungültig erklärt?

Vermerk der Stimmabgabe auf dem Wahlscheinund nicht im Wählerverzeichnis

Wahlschein einbehalten

Wenn kein Wahlschein vorgelegt wird: Rückfrage bei der Gemeinde wegen Richtigkeit des Vermerks „W“ und ggf. Zurückweisung durch Beschluss

Stimmzettel im falschen Wahlbezirk in die Urne geworfen Urne keinesfalls öffnen

„Niederschrift über einen besonderen Vorfall“ fertigen

Verständigung der Gemeinde und ggf. des Wahlvorstehers des zuständigen Wahlbezirks

Problemfällebei der Stimmabgabe (3)

11

Schluss der Wahlhandlung 18:00 Uhr: Ablauf der Wahlzeit bekannt geben

Anwesende Wahlberechtigte noch abstimmen lassen

Ggf. Zutritt zum Wahlraum kurz sperren

Grundsatz der Öffentlichkeit beachten

Wahlhandlung für geschlossen erklären

Entfernung und Verpackung aller unbenutzten Stimmzettel

Wahlniederschrift Vorrangige Aufgabe des Schriftführers

Vorgeschriebener Ablauf der Ergebnisermittlung im Wahlbezirk

Öffnen der Urne und Entnahme der Stimmzettel Ggf. mit Inhalt von Urnen der beweglichen

Wahlvorstände vermischen

Kontrolle, ob Urne leer

Stimmzettel entfalten

Schluss der Wahlhandlung und Vorbereitung der Ergebnisermittlung

12

Zählung der Stimmzettel und Eintrag unter Nr. 3.2 a) der Wahlniederschrift (= Wähler B)

Zählung der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und Eintrag unter Nr. 3.2 b) der Wahlniederschrift

Zählung der eingenommenen Wahlscheine und Eintrag unter Nr. 3.2 c) der Wahlniederschrift (= B1)

Addition der Zahl der Stimmabgabevermerke Nr. 3.2 b) mit der Zahl der Wahlscheine Nr. 3.2 c) und Eintrag unter Nr. 3.2 d) der Wahlniederschrift

Zahl der Stimmzettelund der Wähler (1)

13

500

498

2

500

Kontrolle: Summe unter Nr. 3.2 d) identisch mit der Zahl der Wähler B unter Nr. 3.2 a)

Übertrag der Zahl der Wähler B und B1 nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift

Zahl der Stimmzettelund der Wähler (2)

14

2500

x

498

500

500

2

Übertrag der Zahl der Wahlberechtigten aus Abschlussbeurkundung im Wählerverzeichnis …

… nach Abschnitt 4 der Wahlniederschrift unter Kennbuchstaben A1, A2 und A1+A2

Zahl der Wahlberechtigten15

48

852

900

49

851

900

50

850

900

900

50

850

Zweifelsfrei gültig, geordnet nach Wahlvorschlägen

Ungekennzeichnet

Gekennzeichnet – mit Anlass zu Bedenken

Sortierung der Stimmzettel –Stapelbildung

16

x x

Prüfen der zweifelsfrei gültigen Stimmzettel in den Stapeln a)nach Reihenfolge der Wahlvorschläge Je Stapel ansagen, für welchen Wahlvorschlag die

Stimmen abgegeben worden sind

Bei Anlass zu Bedenken, Stimmzettel demStapel c) beifügen

Prüfen der ungekennzeichneten Stimmzettel des Stapels b)

Jeweils ansagen, dass Stimme ungültig ist

Zählen und Gegenzählen der mehreren Stapel a) – zweifelsfrei gültige

Stimmzettel

des Stapels b) – ungekennzeichnete Stimmzettel

Prüfen der Stimmzettel und Zählender Stimmen (1)

17

Bei Briefwahl: Stapel d)

Bei Briefwahl: Zusätzlich:„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge

Bei Briefwahl: Zusätzlich:„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge

Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS I“, sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS I“

Summenbildungbei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS I“

Prüfen der Stimmzettel und Zählen der Stimmen (2)

18

1

8

490

110

5

85

Beschlussfassung bei Anlass zu Bedenken – Stapel c)

Anlass zu Bedenken =weder eindeutig gültig noch leer

Beschlussfassung in jedem Einzelfall

Mündliche Bekanntgabe des Beschlusses durch Wahlvorsteher

Bei „gültigen“ Stimmzetteln jeweils ansagen, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden ist

Beschlussvermerk auf Rückseite des Stimmzettels

Beschlussergebnis

Bei Gültigkeit: Welcher Wahlvorschlag?

Begründung für die „Gültigkeit“ bzw. „Ungültigkeit“

Abstimmungsverhältnis

Unterschrift Wahlvorsteher

Fortlaufende Nummerierung

Beschlussfassung (1)19

Bei Briefwahl: ggf. auf Stimmzettelumschlag

Bei Briefwahl: Stapel c) und d)

Beschlussaufkleber für Stimmzettel

Beschlussfassung (2)20

Eintrag der ermittelten Stimmenzahlen in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., „Spalte ZS II“, sowie Kennbuchstabe C, „Spalte ZS II“

Summenbildungbei Kennbuchstabe D, „Spalte ZS II“

Beschlussfassung (3)21

1

8

490

110

5

85

1

3

2

2

Eintrag der fortlaufenden Nummerierung von beschlussmäßig behandelten Stimmzetteln unter Nr. 3.5 der Wahlniederschrift

Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel als Anlage zur Wahlniederschrift

Beschlussfassung (4)22

Bei Briefwahl:ggf. auch Stimmzettelumschläge

Bei Briefwahl:ggf. auch Stimmzettelumschläge

5 1

Addition der jeweiligen Stimmen insgesamt „Spalte ZS I“ + „Spalte ZS II“ = „Spalte insgesamt“ in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift bei Kennbuchstaben D1, D2 usw., sowie D insgesamt und C insgesamt

Summenbildungbei Kennbuchstabe D, „Spalte insgesamt“

Summenbildung23

1

8

490

110

5

85

1

3

2

2

1

9

493

112

7

85

Überprüfung der Zusammenzählung durch zwei Beisitzer

Kontrolle der Plausibilität:

Feststellung des Ergebnisses durch Wahlvorstand und Bekanntgabe durch Wahlvorsteher

Durchgabe der Schnellmeldung

Kontrolle und Schnellmeldung24

Unterschriften aller Wahlvorstandsmitglieder unter Nr. 5.6 der Wahlniederschrift

Ordnen und Verpacken der Unterlagen nach Nr. 5.8 der Wahlniederschrift

Gültige Stimmzettel, geordnet und gebündelt nach Wahlvorschlägen

Ungekennzeichnete Stimmzettel

Eingenommene Wahlscheine

Unbenutzte Stimmzettel

Abschluss und Übergabe der Unterlagen

25

Bei Briefwahl: Zusätzlich:„Leer“ abgegebene Stimmzettelumschläge

Beifügen der Anlagen zur Wahlniederschrift

Beschlussmäßig behandelte Stimmzettel

Beschlussmäßig behandelte Wahlscheine

Niederschrift über besondere Vorfälle / Vorkommnisse

Abschließende Unterschrift des Wahlvorstehers in der Wahlniederschrift

Übergabe der Unterlagen an Beauftragten gegen Unterschrift nach Nr. 5.9 der Wahlniederschrift

Abschluss und Übergabe der Unterlagen

26

Bei Briefwahl: Zusätzlich:- zurückgewiesene Wahlbriefe- beschlussmäßig behandelte Stimmzettelumschläge

Zurückweisung von Wahlbriefen durch Beschluss, wenn …

… kein oder kein gültiger Wahlschein beigefügt

… kein Stimmzettelumschlag beigefügt

… weder roter Wahlbriefumschlag noch blauer Stimmzettelumschlag verschlossen

… mehrere blaue Stimmzettelumschläge beigefügt, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger Wahlscheine mit eidesstattlicher Versicherung

… „Versicherung an Eides statt“ nicht unter- schrieben

… kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag benutzt

… blauer Stimmzettelumschlag mit einer offen- sichtlich das Wahlgeheimnis gefährdenden Ab- weichung / einem deutlich fühlbaren Gegenstand

Vermerk der Zurückweisungsgründe in Nr. 2.6 der Briefwahlniederschrift

Zurückgewiesene Wahlbriefe zählen nicht als Wähler oder ungültige Stimmen

Briefwahl – Öffnen und Prüfen der Wahlbriefe

27

Beschlussfassung in jedem Einzelfall

Bei Zurückweisung:

Samt Inhalt aussondern

Zurückweisungsgrund vermerken

Wieder verschließen

Unterschrift des Briefwahlvorstehers

Fortlaufend nummerieren

Getrennt verwahren

Bei Zulassung, wenn Gegenstand der Beschlussfassung der Wahlschein:

Beschlussvermerk auf Rückseite des Wahlscheins anbringen

Anlage zur Briefwahlniederschrift

Briefwahl – Beschlussfassung über Wahlbriefe

28

Beschlussaufkleber für Wahlbriefe

Briefwahl – Beschlussfassung über Wahlbriefe

29

Briefwahl – Wahlschein30

Öffnen der Urne und Zählen der Umschläge

Eintrag in Nr. 3.2 a) der Briefwahlniederschrift (= Wähler B; zugleich B1)

Zählen der eingenommenen Wahlscheine und Eintrag unter Nr. 3.2 b) der Briefwahlniederschrift

Kontrolle: Zahl der Stimmzettelumschläge identisch mit Zahl der Wahlscheine

Übertrag der Zahl der Wähler B = B1 nach Abschnitt 4 der Briefwahlniederschrift

Öffnen der Umschläge – Entnahme der Stimmzettel

Weitere Ergebnisermittlung: Folien 16 bis 25

Briefwahl – Ermittlung der Zahl der Wähler

31

500

500

500

Stimmzettelbeispiele

Europawahl Sonntag, 25. Mai 2014

8.00 – 18.00 Uhr

Ungültig ist die Stimme, wenn der Stimmzettel …… nicht gekennzeichnet ist (ohne Beschlussfassung)

… in verschiedenen Wahlvorschlägen gekennzeichnet ist

… den Wählerwillen nicht zweifelsfrei erkennen lässt

… einen Zusatz oder Vorbehalt enthält

… mit einem besonderen Merkmal versehen ist

… nicht amtlich hergestellt ist / für ein anderes Land gilt

… völlig durchgestrichen oder durchgerissen ist

… der Stimmzettelumschlag „leer“ abgegeben wurde (ohne Beschlussfassung)

… sich mehrere gekennzeichnete Stimmzettel im Stimmzettelumschlag befinden,

die jedoch nicht gleich lauten

… nicht amtlich ist

… in einer offensichtlich das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht

… einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält

StimmzettelbeispieleErläuterungen

Zusätzlich bei Briefwahl:Ungültigkeit der Stimme, wenn …

Sofern nicht bereits eine Zurückweisung des Wahlbriefserfolgt ist, auch, wenn der Stimmzettelumschlag …

Anhang

A.1

StimmzettelbeispieleStapelbildung bei Urnenwahl

Anhang

A.2

StimmzettelbeispieleStapelbildung bei Briefwahl

Anhang

A.3

StimmzettelbeispieleBeispiel 1 – Kreuz bei einem Wahlvorschlag

Anhang

A.4

StimmzettelbeispieleBeispiel 2 – Kreuz an anderer Stelle

Anhang

A.5

StimmzettelbeispieleBeispiel 3 – Keine Kennzeichnung

Anhang

A.6

StimmzettelbeispieleBeispiel 4 – Nur Streichungen

Beschluss

Eintrag bei D1, D2, usw.,„Spalte ZS II“ gültig

Anhang

A.7

StimmzettelbeispieleBeispiel 4 – Nur Streichungen

Musterstadt

1 – Altes Schulhaus1Gabi Schuster

6

9 0

Anhang

A.8

StimmzettelbeispieleBeispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung

ja

Beschluss

Eintrag bei D1, D2, usw.,„Spalte ZS II“ gültig

Anhang

A.9

Musterstadt

1 – Altes Schulhaus2Gabi Schuster

2

9 0

StimmzettelbeispieleBeispiel 5 – Sonstige Kennzeichnung

Anhang

A.10

StimmzettelbeispieleBeispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe

Kreuz soll gelten

Beschluss

Eintrag bei D1, D2, usw.,„Spalte ZS II“ gültig

Anhang

A.11

Musterstadt

1 – Altes Schulhaus3Gabi Schuster

6

9 0

StimmzettelbeispieleBeispiel 6 – Korrektur der Stimmabgabe

Anhang

A.12

Stimmzettelbeispiele Beispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen

Beschluss

Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig

Anhang

A.13

Musterstadt

1 – Altes Schulhaus4Gabi Schuster

9 0

Stimmzettelbeispiele Beispiel 7 – Kreuz bei mehreren Wahlvorschlägen

Anhang

A.14

StimmzettelbeispieleBeispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung

Beschluss

Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig

Anhang

A.15

Musterstadt

1 – Altes Schulhaus5Gabi Schuster

9 0

StimmzettelbeispieleBeispiel 8 – Kreuz und sonstige Kennzeichnung

Anhang

A.16

StimmzettelbeispieleBeispiel 9 – Unzulässiger Zusatz

Versager !!!

Beschluss

Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig

Anhang

A.17

Musterstadt

1 – Altes Schulhaus6Gabi Schuster

9 0

StimmzettelbeispieleBeispiel 9 – Unzulässiger Zusatz

Anhang

AAnhang

A.18

StimmzettelbeispieleBeispiel 10 – Unzulässiger Vorbehalt

Gilt nur wenn keine weiteren EU-

Beitritte mehr erfolgen

Beschluss

Eintrag bei C, „Spalte ZS II“ ungültig

Anhang

A.19

StimmzettelbeispieleBeispiel 10 – Unzulässiger Vorbehalt

Musterstadt

1 – Altes Schulhaus7Gabi Schuster

9 0

Anhang

A.20

Herzlichen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit

und

gutes Gelingen

am Wahltag!


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