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Vorwort des Gemeindepräsidenten · - 7 - Voranschlag der Bruttoinvestitionen pro Bereich im...

Date post: 07-Apr-2020
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Page 1: Vorwort des Gemeindepräsidenten · - 7 - Voranschlag der Bruttoinvestitionen pro Bereich im Vergleich zum Vorjahr -200'000 400'000 600'000 l . V e r w t g f t i S h e t B l d g V
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Vorwort des Gemeindepräsidenten

Liebe Stimmbürgerinnen

Liebe Stimmbürger

Gerne lade ich Euch zu unserer Gemeindeversammlung vom 21. November 2014 im Kirchge-

meindesaal, Gemeindezentrum Affoltern im Emmental ein.

Zu den Themen der Gemeindeversammlung gehören die Beratung und Genehmigung des Voran-

schlages 2015 sowie die Wahl eines Ersatzmitglieds in den Gemeinderat. An dieser Stelle danke

ich Walter Käser für seine geleistete Arbeit und Einsatz zu Gunsten der Gemeinde, zu Gunsten

der Bevölkerung von Affoltern im Emmental. Das Engagement eines jeden Einzelnen ist für unse-

re Gemeinde wichtig. Damit können wir uns den vielfältigen und täglichen Herausforderungen

stellen und uns weiterentwickeln.

Helfen Sie daher mit, unsere Gemeinde gemeinsam in die Zukunft zu führen.

Die Finanzlage des Kantons Bern hat auch Auswirkungen auf unsere Gemeindefinanzen. Der Fi-

nanzhaushalt des Kantons Bern setzt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. So erhält

er im nächsten Jahr 90 Millionen Franken weniger Finanzausgleich. Es wird befürchtet, dass im

Endeffekt die Gemeinden für das fehlende Geld in der Kasse des Kantons aufkommen müssen.

Ich freue mich, Euch persönlich zu begrüssen.

Jürg Stalder Gemeindepräsident

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Gemeindeversammlung Freitag, 21. November 2014 um 20.00 Uhr

im Kirchgemeindesaal, Gemeindezentrum Affoltern i.E.

Traktanden

1. Beratung und Genehmigung des Voranschlages, Festsetzung der

Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe für das Jahr 2015

2. Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat 3. Kreditabrechnung und Projektabschluss Rahmenkredit Ersatz

von Wasserversorgungsanlagen 4. Mitteilungen aus dem Gemeinderat 5. Verschiedenes

***************

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2014 lag im Sinne von Art.

61 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. ab

23. Juni 2014 während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Ein-

sichtnahme auf. Die Auflage wurde im Anzeiger von Trachselwald am 19. Juni 2014

publiziert. Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat in Anwendung von Art. 61

Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. an der

Sitzung vom 23. Juli 2014 genehmigt.

Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur Einsicht-

nahme in der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E., Affolternstrasse 45, 3416 Affol-

tern i.E., auf.

Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind in-

nert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an den Regierungs-

statthalter des Verwaltungskreises Emmental in Langnau einzureichen (Art. 63 ff

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Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfah-

rensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemein-

degesetz; Rügepflicht).

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 21. November 2014 das 18. Altersjahr

erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindes-

tens drei Monaten in der Gemeinde Affoltern i.E. angemeldet sind, werden zur

Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.

***************

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Traktandum 1 Beratung und Genehmigung des Voranschlages, Festsetzung der

Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Hundetaxe für das Jahr

2015

Der Voranschlag des Jahres 2015 schliesst bei einem Aufwand von total CHF 4'364’207 und Ertrag

von CHF 4'104'410 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 259’797 ab.

Der Voranschlag für das Jahr 2015 basiert auf folgenden Ansätzen:

• Gemeindesteueranlage: 1.74

• Liegenschaftssteuer: 1 Promille des amtlichen Wertes

• Wasser: Grundgebühr CHF 120.00; Benützungsgebühr CHF 0.90 pro m3

• Abwasser: Grundgebühr CHF 300.00; Benützungsgebühr CHF 3.70 pro m3

• Ansatz Feuerwehrersatzabgabe: 0.3 Einheiten der einfachen Steuer, max. CHF 400.00

• Hundetaxe: CHF 50.00 pro Hund

Das Budget weist, wie oben erwähnt, einen Aufwandüberschuss von CHF 259'797 aus. Der Fehl-

betrag ist aus Sicht des Gemeinderates aus folgenden Gründen vertretbar:

• Die Gemeinde verfügt über ein Eigenkapital von knapp 2 Mio. Franken

• Wie in früheren Jahren wurde vorsichtig budgetiert, insbesondere auf Einnahmenseite

• Einige einmalige Mehrausgaben

Voranschlag 2015

Laufende Rechnung

Voranschlag 2015 Voranschlag 2014

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Allgemeine Verwaltung 615’500 96’700 548’900 83’200

Öffentliche Sicherheit 158’690 185’500 165’809 219’809

Bildung 897’094 10’800 842’273 0

Kultur + Freizeit 19’200 4’600 11’900 4’100

Gesundheit 4’420 0 4’700 0

Soziale Wohlfahrt 839’700 3’500 881’900 20’500

Verkehr 400’400 55’500 459’600 78’500

Umwelt / Raumordnung 957’253 904’010 1'144’720 1'083’200

Volkswirtschaft 10’050 78’000 10’550 69’000

Finanzen / Steuern 461’900 2'765’800 384’150 2'646’463

Zwischentotal

4'364’207 4'104’410 4'454’502 4'204’772

Aufwandüberschuss 259’797 249’730

Total 4'364’207 4'364’207 4'454’502 4'454’502

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Voranschlag netto pro Bereich im Vergleich zum Vorjahr

-100'000

100'000

300'000

500'000

700'000

900'000

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Vol

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2015

2014

Folgende Aussagen ergeben sich aufgrund der Grafik:

• Netto sind die öffentliche Sicherheit (Einquartierungen von Militärtruppen) und die

Volkswirtschaft nebst den Steuereinnahmen zusätzliche Einnahmequellen (Konzessions-

ertrag von der Firma Onyx).

• In den Bereichen allgemeine Verwaltung, Bildung und Kultur + Freizeit ist der budgetierte

Nettoaufwand höher als im Vorjahr.

Investitionsrechnung

Voranschlag 2014 Voranschlag 2013

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

Allgemeine Verwaltung 25’000

Öffentliche Sicherheit 320’000

Bildung 140’000 114’354

Verkehr 710’000 252’000 417’000 370’000

Umwelt / Raumordnung 590’000 268’000 461’000 60’000

Finanzen / Steuern 60’000

Zwischentotal

1'845’000

520’000

992’354

430’000

Überschuss 1'325’000 562’354

Total 1'845’000 1'845’000 992’354 992’354

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Voranschlag der Bruttoinvestitionen pro Bereich im Vergleich zum Vorjahr

-

200'000

400'000

600'000

Allg. V

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Umwelt /

Raumord

nung

Finanz

en / S

teue

rn

2015

2014

Geplante Investitionen:

• Im nächsten Jahr werden das Gemeindezentrum und der Stock an den Wärmeverbund

Affoltern angeschlossen.

• Öffentliche Sicherheit: Dachsanierung der Turnhalle und Einbau einer Photovoltaikanlage

auf dem Turnhallen- und Schulhausdach.

• Die Schule erhält eine neue IT-Anlage. Zudem wird der Spielplatz beim Kindergarten sa-

niert und eine neue Schliessanlage im Schulgebäude eingebaut.

• Bei den Gemeindestrassen steht ein Grossteil der Arbeiten bei der Sanierung des Güter-

weges Wyden-Büehl-Büehlfeld-Rotstalden an. Dafür erhalten wir von Bund und Kanton

Subventionen. Auch soll die Erschliessung Rotstaldenstrasse mit der Strassensanierung

abgeschlossen werden.

• Grössere Investitionen sind bei der Abwasserentsorgung (Anschluss Junkholz, Anschluss-

planung Schürweid, GEP) geplant.

• Der Bach „Sackgraben“ wird weiter saniert. Für den Hochwasserschutz erfolgen erste

Massnahmen in der Region Waldeck.

Antrag des Gemeinderates:

- Den Voranschlag für das Jahr 2015, welcher bei einem Aufwand von CHF 4'364’207 und ei-

nem Ertrag von CHF 4'104’410 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 259'797 rechnet, zu

genehmigen.

- Zustimmung der folgenden Ansätze:

- Steuersatz 1.74

- Liegenschaftssteuer 1 Promille der amtlichen Werte

- Hundetaxe CHF 50.00 pro Hund

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Traktandum 2 Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Gemeinderat

Walter Käser wurde anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 07. April

2011 als Nachfolger des damaligen im Amt stehenden Gemeinderates Hans Rudolf Flückiger ge-

wählt. Derzeit steht Walter Käser im vierten Amtsjahr als Gemeinderat von Affoltern im Emmen-

tal. Er hat im Juni 2014 seinen Rücktritt auf den 31. Dezember 2014 bekannt gegeben, wodurch

nun eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2015 bis 2016 ansteht.

Während seiner Amtszeit durfte Walter Käser nach eigener Aussage viele lehrreiche Erfahrungen

sammeln. Seiner Ansicht nach ist es nicht immer leicht, die sozialen Anliegen und Entscheide zu

vertreten, da diese oft nicht mit unserer wirtschaftlich denkenden Gesellschaft im Einklang ste-

hen. Gemeinderat Walter Käser begründet seinen Rücktritt mit dem Alter und der zunehmenden

Belastung.

Nach intensiver Suche durch die Ortspartei und weitere interessierte Kreise wurde bis zum Re-

daktionsschluss offiziell keine Person gemeldet, welche bereit ist, das Amt zu übernehmen und

sich den Anforderungen zu stellen.

Nach geltendem Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. (Wahlverfahren,

Artikel 47) können die Stimmberechtigten auch an der Versammlung weitere Wahlvorschläge

unterbreiten. Die an der Gemeindeversammlung zur Wahl vorgeschlagene Personen müssen

jedoch entweder an der betreffenden Versammlung anwesend sein und sich mit dem Vorschlag

zur Wahl einverstanden erklären oder ihr Einverständnis vorher schriftlich bestätigt haben. Diese

Bestätigungen müssen an der Wahlversammlung vorgewiesen werden.

Liegen nicht mehr Vorschläge vor als Sitze zu besetzen sind, erklärt der Präsident die Vorgeschla-

genen als gewählt. Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Versammlung geheim.

Die Bestimmungen des Gemeindegesetzes über die Vertretung der Minderheiten bleiben vorbe-

halten.

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Traktandum 3 Kreditabrechnung und Projektabschluss Rahmenkredit Ersatz von

Wasserversorgungsanlagen

Die Gemeindeversammlung vom 20. 11.2009 genehmigte einen Rahmenkredit in der Höhe von

CHF 500'000 für den Ersatz von Wasserversorgungsanlagen und -einrichtungen. An der Gemein-

deversammlung vom 19.11.2010 wurde der Kredit um CHF 300'000 erhöht.

Mit dem Rahmenkredit wurden folgende Projekte finanziert:

• Ringleitung Bidmen-Weid

• Ersatz Wasserleitungen Käsereistrasse

• Steuerung und Pumpen Sackgraben

• Ersatzteile Reservoir Lueg

• Ersatz Wasserleitungen Häusernmoos

• Ersatz Wasserleitungen Otterbach

Kreditabrechnung

Genehmigter Kredit CHF 800'000.00

Total Zahlungen 2010 bis 2014 CHF 680'775.09

Kreditunterschreitung CHF 119'224.91

Antrag des Gemeinderates: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Kredit-

abrechnung zur Kenntnis zu nehmen.

Traktandum 4

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Die Gemeinderatsmitglieder orientieren aus ihren Ressorts.

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Weitere Informationen

Neue Öffnungszeiten Abstimmungslokal ab 2015 Bisher können die Stimmberechtigten von Affoltern i.E. jeweils am Abstimmungs- oder Wahl-

sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr an der Urne abstimmen. Das persönliche Abstimmen an der

Urne ist im Vergleich zu früheren Jahren stark rückläufig. Hingegen hat die Zustellung via Post-

zustellung oder via Briefkasten Gemeindeverwaltung stark zugenommen.

Ab 2015 werden die Öffnungszeiten des Abstimmungslokals wie folgt angepasst:

Sonntag: 10.00 Uhr bis 11.15 Uhr

Letzte Leerung Briefkasten Gemeindeverwaltung:

Sonntag: 10.00 Uhr

Der Gemeinderat und der Wahlausschuss danken für das Verständnis.

Energiekommission Wasserversorgung Bezug von grösseren Wassermengen

Ende September 2014 meldete das Pumpsystem einen grösseren Wasserverlust von fast 120m3

innerhalb einer Stunde. Nach über einer Stunde Abklärungsarbeit stellte sich heraus, dass es sich

weder um einen Leitungsbruch im Verteilernetz handelt noch die Nachbargemeinden eine solche

grosse Wassermenge bezogen haben. Eine solche Wassermenge kann über diese kurze Zeit nicht

über einen Hausanschlusszähler bezogen worden sein. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Hyd-

rant im Verteilernetz angezapft worden ist, ohne den Bezug dem zuständigen Brunnenmeister

Grossenbacher Erwin zu melden.

Jeglicher Bezug von Wasser ab einem Hydrant im Verteilernetz oder ein grösserer Wasser-

verbrauch innert kürzester Zeit über den Hausanschlusszähler sind dem Brunnenmeister zu mel-

den. Ein Wasserbezug ab Hydrant ohne vorgängige Meldung an den Brunnenmeister ist Diebstahl

und wird verzeigt. Die Energiekommission hält sich in dem Fall vor, Anzeige gegen unbekannt zu

erstatten.

**********

Wasserleitungsbrüche

Seit Dezember 2013 bis und mit Oktober 2014 ereigneten sich fünf Wasserleitungsbrüche davon

zwei Brüche der Hauptleitung.

Dezember 2013: Bruch der Hausanschlussleitung Brauchernstrasse 8 von Urs Reist

März 2014: Bruch der Hausanschlussleitung Eggerdingen 3 von Simon Rentsch

Bruch der Hauptleitung Eggerdingen 7 von Christian Anliker

Juni 2014: Bruch der Hauptleitung Schweikhof 3 von Martin Rindisbacher

Oktober 2014: Bruch der Hausanschlussleitung Schweikhof 6 von Thomas Heiniger

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Abwasserentsorgung

Generelle Entwässerungsplanung GEP Gemeinde Affoltern i.E. (Bericht vom GEP-Ingenieurbüro c+s ingenieure ag, Hasle b. Burdorf)

Der generelle Entwässerungsplan (GEP) ist ein Instrument für die Gemeindeverwaltung. Er zeigt

unter anderem den Zustand der Abwasserleitungen, den Handlungsbedarf sowie die sich daraus

ergebenden Massnahmen inkl. Kosten und Prioritäten.

Stand Zustandsberichte GEP:

Der generelle Entwässerungsplan mit den Zustandsberichten muss bis im Frühjahr 2015 beim

Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) eingereicht werden. Nachfolgend werden die

Berichte und Phasen des GEP und der Stand der Arbeiten aufgelistet:

1. Zustandsbericht Gewässer: Durch eine externe Fachfirma wurden die Einleitstellen in die Gewässer (Bäche) unter die Lupe

genommen. Sämtliche Einleitstellen sind unbedenklich. Somit sind keine Massnahmen notwen-

dig.

2. Zustandsbericht Fremdwasser: Als Fremdwasser bezeichnet man ständig fliessende, unverschmutzte Wasserzuflüsse (laufende

Brunnen, Sickerleitungen, Reservoirüberläufe, etc.), welche (verbotener oder unnötigerweise) in

die Kanalisation gelangen und in die Abwasserreinigungsanlagen abgeleitet werden. Fremdwas-

ser beeinträchtigt die Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) und erhöht die

Betriebskosten. Im Zustandsbericht Fremdwasser wird aufgezeigt, wie viel Fremdwasser im Kana-

lisationsnetz anfällt und aus welchen Quellen es stammt. Dieser Bericht dient als Grundlage zur

Ausarbeitung der Vorprojekte, welche unter anderem Sanierungsmassnahmen der Fremdwas-

serzuflüsse umschreibt.

Die grössten Fremdwasserzuflüsse wurden im Gebiet Häusernmoos gemessen, was infiltrieren-

des Grundwasser vermuten lässt.

3. Zustandsbericht Kanalisation: Die kommunalen Kanalisationsleitungen wurden anhand der Kanalfernsehaufnahmen nach Sa-

nierungsdringlichkeit eingestuft. Einen Grossteil (88%) der Leitungen des gesamten Kanalisa-

tionsnetzes im GEP-Perimeter befinden sich nach den ausgeführten Sofortmassnahmen in einem

relativ guten Zustand. Es müssen keine Leitungen innerhalb der nächsten 2 Jahre saniert werden.

119 (57%) von 210 Kontrollschächten wurden ebenfalls auf deren Zustand überprüft und bewer-

tet. 29% der Kontrollschächte befinden sich in einem guten Zustand, ca. 11% erfordern Sanie-

rungsmassnahmen innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahren. Für ca. 60% der Kontrollschächte

können Massnahmen längerfristig geplant werden. Sofortmassnahmen sind bei Schächten eben-

falls keine erforderlich.

Die notwendigen Investitionen werden zurzeit evaluiert und im Investitionsplan der Gemeinde ab

2016 übernommen.

4. Zustandsbericht Versickerung: Der Zustandsbericht der Versickerungsmöglichkeiten und die Versickerungskarte wurden erstellt.

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5. Zustandsbericht Gefahrenbereich: Die Standorte der wichtigsten Gefahrenpotentiale (Lager, Betriebe, Verkehrswege) werden in

diesem Bericht aufgezeigt. Die Fliesszeiten innerhalb des kommunalen Kanalnetzes wurden für

den Fall eines Ereignisses berechnet.

6. Zustandsbericht Einzugsgebiet: Im Bericht werden Grösse, Entwässerungsart und Befestigunsgrad pro Liegenschaft aufgezeigt.

Die Hydraulikberechnungen geben Aufschlüsse über die noch vorhandenen Kapazitäten im kom-

munalen Kanalnetz.

7. Entwässerungskonzept / Vorprojekte Nach Überprüfung der Zustandsberichte (ca. Mitte Oktober 2014) durch die kantonalen Behör-

den, werden für die Ausarbeitung des Entwässerungskonzeptes die Anforderungen und Aufga-

ben zusammen mit der Gemeinde, dem AWA und dem GEP-Ingenieur formuliert. Mit dem Ent-

wässerungskonzept werden anschliessend Umfang und Vorgehen für die Vorprojekte mit der

Gemeinde und dem AWA festgelegt.

Sanierungsmassnahmen Privatliegenschaften: Im Zeitraum vom Oktober 2013 bis Mai 2014 wurden sämtliche Kanalisationsanschlüsse von Pri-

vatliegenschaften mit Kanalfernsehaufnahmen inspiziert. Schwerwiegende Schäden wurden be-

reits saniert, somit sind keine Sofortmassnahmen mehr notwendig. Die Daten der Kanalfernseh-

aufnahmen wurden ausgewertet und der Handlungsbedarf inkl. der Kosten für die Sanierungen

pro Liegenschaft liegt nun vor.

Die Gemeinde Affoltern i.E. wird die betroffenen Eigentümer mit einem Schreiben bis spätestens

Ende Januar 2015 inkl. Plan und den geschätzten Kosten auffordern, ihre Leitung innert einer

bestimmten Frist, je nach Dringlichkeit zu sanieren. Die Kosten der Sanierung sind vom Leitungs-

eigentümer zu tragen. Je nach Versicherungsdeckung übernimmt jedoch die Versicherung einen

Teil der Kosten.

Beispiele von Leitungssanierungen

Schaden: Massnahme:

Örtlich begrenzter Schaden (Abplatzung) Robotersanierung

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Undichte und instabile Rohrwandung Inliner (Rohr in Rohr)

**********

Kanalisationserschliessung ARA Sack Nach dem Erhalt des Gesamtbauentscheids vom Regierungsstatthalteramt Emmental konnte nun

endlich mit dem Bau der Kanalisation Sack begonnen werden. Auf Grund des schlechten Wetters

verzögerte sich der Start. Am 1. September 2014 wurde offiziell mit dem Bau der Kanalisation

Sack begonnen.

In der ersten Etappe wurden der Pumpschacht und die Pumpstation im Sackgraben erstellt.

Gleichzeitig zog die Zemp Leitungs- & Tiefbau GmbH die Leitungen ab der Pumpstation bis zur

Liegenschaft Sack 1 und weiter bis zur bestehenden Abwasserleitung Kloster ein. Die beiden Ab-

wasserleitungen konnten bereits zusammengeschlossen werden. In der zweiten Etappe wurden

die Leitungen ab der Pumpstation Sack 1 via die Liegenschaft Sack 2 bis zu den Liegenschaften

Sack 3 und Sack 4 eingezogen.

Etappe 1: Sackgraben Pumpstation-Sack 1-Kloster / Etappe 2: Sack 1-Sack 2-Sack 3-4

Die Arbeiten verlaufen dank dem guten Wetter und den professionellen Unternehmern vor Ort

nach Plan. Momentan arbeiten die Unternehmer an der 3. Etappe; es werden die Leitungen ab

der Pumpstation Sackgraben via Sackgraben 1 bis zu den Liegenschaften Schlatt eingezogen und

unterhalb der Liegenschaft Sackgraben 1 ein Kontrollschacht gesetzt.

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Etappe 3: Pumpstation

Sackgraben-Sackgraben 1-

Schlatt 1-4

Nach dem Einzug der Hauptleitungen und der Erstellung der Kontrollschächte sind noch die

Elektroarbeiten, die Dichtheitsprüfung sowie die Erstellung der Hausanschlüsse ausstehend. Ziel

ist es, bis Ende Oktober 2014 das Bauprojekt abschliessen zu können. Die anschlusspflichtigen

Liegenschaftsbesitzer haben ihre Liegenschaft anschliessend innerhalb der gesetzten Frist an die

öffentliche Kanalisation anzuschliessen.

**********

Abfallbeseitigung

Sanierung öffentlicher Containerplatz Tannli Im Rahmen eines Pilotprojekts wird in diesem Jahr der Containerplatz Tannli (bei der Liegen-

schaft Tannli 13) durch die Energiekommission saniert. Der Containerplatz soll Platz für drei stän-

dige, öffentliche Container der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. bieten. Dabei soll die Holzkon-

struktion überdacht werden und die Container im Innern vor Wind und Wetter schützen. Häufig

kämpfen wir im Winter mit zugefrorenen und/oder mit Schneemassen überdeckten Containern.

Dies soll inskünftig mit der Überdachung vermieden werden. Zusätzlich wird mit Betonplatten ein

Abstellplatz für die Container der umliegenden Anwohner geschaffen. Diese sollen die Möglich-

keit haben, jeweils am Tag vor der öffentlichen Leerung ihren Container auf dem Platz abstellen

und nach der Leerung wieder abholen zu können. Bewährt sich dieser Pilotversuch, wäre das Ziel,

dass einmal alle öffentlichen Sammelplätze in der Gemeinde überdacht sind. In welchem Rhyth-

mus die Containerplätze in dieser Art saniert werden, wird von der zuständigen Energiekommis-

sion nach Auswertung des Pilotprojekts noch definiert.

Abgeschlossene Privatcontainer auf öffentlichen Containerplätzen Auf den öffentlichen Containerplätzen stehen immer mehr private abgeschlossene Container,

welche dauerhaft abgestellt und von Zeit zu Zeit vom Eigentümer gefüllt werden. Durch die eher

sporadische Füllung und die lange Wartezeit bis zur Leerung entwickelt sich ein fürchterlicher

Gestank. Die öffentlichen Containerplätze dienen nicht als Standort von privaten Containern.

Deren Besitzer haben diese frühestens am Tag vor der Leerung (Donnerstag) auf einem der öf-

fentlichen Containerplätze abzustellen, mit entsprechender Containermarke zu versehen und am

selben Tag oder spätestens am Folgetag wieder abzuholen.

Ab 01.01.2015 ist das dauerhafte Abstellen von privaten Containern auf öffentlichen Container-

plätzen untersagt. Ausschliesslich dem Grundbesitzer (Landgeber) wird dieses Recht eingeräumt.

Die Energiekommission ersucht alle Eigentümer von privaten Containern, diese ab 01.01.2015

vom jeweiligen öffentlichen Containerplatz zu entfernen. Die öffentlichen Sammelplätze werden

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ab diesem Zeitpunkt regelmässig kontrolliert und bei Nichteinhaltung/Widerhandlungen können

entsprechende Massnahmen eingeleitet werden.

Einführung von farbigen Hundekotbeuteln Obwohl die dunklen Hundekotbeutel kostenlos bei jedem Robidog bezogen und entsorgt werden

können, unterlassen es viele Hundebesitzerinnen und -besitzer den Kot ihres Lieblings aufzu-

sammeln und zu entsorgen. Oftmals werden die Hundekotbeutel einfach liegengelassen und

oder ins Gras, in Hecken oder Waldstücke geworfen. Die Energiekommission hat sich daher ent-

schieden, nach Verbrauch der bereits angekauften dunklen Hundekotbeutel, neu farbige Hunde-

kotbeutel anzuschaffen, da diese besser sichtbar sind und weniger liegengelassen werden. Die

farbigen Hundekotbeutel weisen dieselbe Qualität wie die dunklen Beutel auf.

Gemeinderatsreise 2014

Am 26. August 2014 besammelten sich neun Männer um 07.15 Uhr vor dem Gemeindezentrum.

Eine Viertelstunde später heulte der Fahrzeugmotor auf und der Bus setzte sich in Bewegung,

vollbesetzt mit den erwartungsvollen Männern. Wohin die Fahrt wohl gehen mag?

Auf der Autobahnraststätte Neuenkirch West wurde ein erster Kaffeehalt eingeschaltet, bevor

dann kurze Zeit später der Bus in die Strasse "Alpenquai" in Luzern einbog. Vor einem der Ge-

bäude warteten bereits zwei Guides auf uns und empfingen uns freundlich. Die Fahrzeuge, auf

welchen wir ein paar Minuten später stehen und Übungsrunden drehen sollten, standen bereits

bereit: die sogenannten Segways. Das selbstbalancierende Fahrzeug wird einzig über die Ge-

wichtsverlagerung des Körpers gesteuert. Die intuitive Bedienung des Transporters erlaubt eine

sofortige Erlernbarkeit. Der kompakte und gleichzeitig kraftvolle Elektroantrieb benötigt weder

Wartung noch Treibstoff. Die Guides erklärten uns deren Mechanismen. Dass ein solches Fahr-

zeug gegen die CHF 11'000.00 kosten soll, war eindrücklich zu hören. Nach dem Üben begann die

Classic-Tour durch die Stadt Luzern, natürlich mit Helm auf! Die Fahrzeuge erreichen eine Ge-

schwindigkeit von bis zu 20 km/h und sind auf den Strassen zugelassen. Es wurde uns vielerlei

historisch Interessantes gezeigt und erzählt: Die Tour führte uns beispielsweise zum Premium

Business Center „Gütsch“ und weiter zum bekannten Löwen-Denkmal, welches im Jahr 1821 in

den ehemaligen Sandsteinbruch in den natürlichen Felsen gehauen wurde. Von dort gelangten

wir hinauf in das kurvenreiche Wesemlin-Quartier. Ebenfalls eindrücklich war die Museggmauer

mit ihren verschiedenen Türmen. In den letzten Minuten unserer Fahrt mussten die Pelerinen

angezogen werden; trotzdem wurden wir pflotschnass. Damit hat der Wetterprophet sein vor-

gängiges Versprechen eingehalten.

Nach der Tour waren alle hungrig

und freuten sich auf ein feines Es-

sen. Im Restaurant Rebstock in der

Stadt Luzern kamen alle auf ihre

Rechnung. Am Nachmittag regnete

es aus vollen Kübeln; wie wohl das

Programm weitergehen wird? Nach

kurzer Diskussion entschieden wir

uns, das Verkehrshaus zu besuchen.

Die meisten waren schon länger

nicht mehr dort gewesen. Während

dem Betrachten der Ausstellung

flammten auch hie und da Erinne-

rungen aus den Jugendjahren auf.

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Nach dem interessanten und lehrreichen Besuch machten wir uns auf den Heimweg. Mit Zwi-

schenhalt in Willisau, wo wir im Restaurant-Pizzeria Untertor zu Abend assen, kamen wir um ca.

21.00 Uhr wieder auf dem Parkplatz vor dem Gemeindezentrum an. Es war trotz Regen ein ge-

mütlicher Tag. Besten Dank an den Organisator und an die Männerrunde für den unvergesslichen

Tag.

Lehrbericht Priscilla Herrmann

Am 05. August 2013 habe ich meine Berufslehre als Kauffrau E-Profil auf

der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E. gestartet. Nun ist schon mehr als

ein Jahr vergangen. Ich kann mit Freude auf ein gelungenes erstes Lehrjahr

mit vielen spannenden und interessanten Begegnungen zurückblicken. Am

Anfang musste ich mich an den Büroalltag gewöhnen, was nicht immer

ganz einfach war. Jedoch konnte ich mich gut in das Team und die

Gemeinde einleben. Von allen Mitarbeitenden der Gemeinde wurde ich

herzlich aufgenommen und fühlte mich dadurch auch sofort sehr wohl im

Team und unter den anderen Mitarbeitenden. Da die Gemeinde nicht allzu

gross ist, hat man viel Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürger, was ich

sehr schön finde. Das Bedienen am Schalter aber auch am Telefon macht mir Freude. Aktuell

kann ich Arbeiten von der Bauverwaltung, Einwohnerkontrolle und dem Finanzwesen erledigen.

Auch für die vollständige Abgabe der Steuererklärung bin ich zuständig. Da ich in verschiedenen

Abteilungen arbeite, lerne ich viele, verschiedene Arbeiten kennen, was die Arbeit interessant

und abwechslungsreich macht.

Die Berufsschule besuche ich in Langenthal, da diese Schule von meinem Wohnort aus näher ist,

als die Berufsschule in Langnau. Im ersten und zweiten Lehrjahr verbringe ich zwei Tage in der

Schule und im dritten Lehrjahr einen Tag. Ich gehe gerne zur Schule, doch die Schulferien sind

auch schön, da man eine ganze Woche im Betrieb arbeiten kann. So ist man besser informiert

und auf dem aktuellsten Stand.

Nach der Berufslehre möchte ich die Berufsmaturität in Angriff nehmen, um anschliessend an der

pädagogischen Hochschule Lehrerin zu studieren. Da ich sehr gerne Sport treibe aber auch gerne

Klavier spiele, spekuliere ich auch auf Sport- und Musiklehrerin.

Ich freue mich auf weitere erfolgreiche und lehrreiche Momente.

Tageskarten

Der Gemeinderat hat sich entschieden, für das Jahr 2015 wieder je zwei Tageskarten zu beschaf-

fen. Die GA-Tageskarten können zum Preis von CHF 40.00 pro Tageskarte bei der Gemeindever-

waltung bezogen werden. Reservationen sind drei Monate im Voraus über das Internet möglich:

www.affolternimemmental.ch.

Wer keine Möglichkeit hat, die Tageskarten über das Internet zu reservieren, kann sich auch tele-

fonisch bei der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E. melden (Tel.: 034 435 87 87).

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Forderungen gegenüber der Gemeinde Wie alle Jahre bitten wir darum, sämtliche Forderungen, die das Jahr 2014 betreffen, bis spätes-

tens am

12. Dezember 2014

bei der Finanzverwaltung Affoltern i.E. geltend zu machen. Ins Jahr 2014 fallende Ausgaben müs-

sen unbedingt auch zu Lasten des diesjährigen Budgets verbucht werden können. Wir sind darauf

angewiesen, dass laufende Budgets nicht noch durch Ausstände aus früheren Jahren zusätzlich

belastet werden!

Zurückschneiden von Bäumen und Hecken entlang von öffentlichen Strassen, Trottoirs und Gehwegen

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum

hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus ver-

deckten Standorten unvermittelt auf die Strassen treten.

Es gelten folgende gesetzliche Regelungen:

• Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen

seitlich mindestens 50 cm Abstand zum Fahrbahnrand aufweisen. Überhängende Äste dürfen

nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen resp.

über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.

• Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

• An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um

höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, land-

wirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Da-

nach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 m einen Strassenabstand von 0.5 m

ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt

werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen.

Die Strassenanstösser werden ersucht, die Äste und Bepflan-

zungen auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzu-

schneiden. Bei Missachtung der obgenannten Bestim-

mungen wird die Gemeinde, auf Kosten des Grund-

eigentümers, das Verfahren zur Wiederherstellung des

rechtsmässigen Zustandes einleiten.

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Reinigen der Feldwege nach den Feldarbeiten

Es lässt sich nicht immer vermeiden, dass die Feldwege durch die eingesetzten Maschinen und

Geräte mit Ackererde verschmutzt werden. Es wird hin und wieder beobachtet, dass die Wege in

der Gemeinde Affoltern i.E. flüchtig oder überhaupt nicht gereinigt werden.

Nach dem Strassenreglement der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. sind Wege, die bei Feldarbei-

ten durch Erde, Mist usw. übermässig verunreinigt werden, durch den Verursacher zu reinigen.

Wird dies unterlassen, behält sich die Gemeinde vor, dies auf Kosten des Verursachers erledigen

zu lassen.

Die Sauberhaltung der Feldwege ist nicht nur erforderlich, um den Spaziergängern und Radfah-

rern einen sicheren und sauberen Weg zu bieten, sondern es geht auch um die Instandhaltung.

Wenn die Ackererde auf dem Weg verbleibt und festgefahren wird, können die Wege beschädigt

werden.

Greifen Sie deshalb zum Besen und zur Schaufel und reinigen Sie die Feldwege, wenn diese bei

der Feldarbeit verschmutzt wurden. Die Weg- und Waldkommission dankt Ihnen dafür.

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Partnergemeinde Hartmanice

Mit dem Fall des „eisernen Vorhangs“ 1989 begannen in den osteuropäischen Staaten Zeiten des

Umbruchs. Nachdem Westeuropa diese Länder unterstützte, beschloss der Kanton Bern, aktiv

Hilfe zu leisten.

Im Jahr 1991 begann mit einem feierlichen Akt und der Unterzeichnung einer Absichtserklärung

die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Gemeinden des Kantons Bern und Gemeinden

der tschechischen Republik. Der Kanton Bern vermittelte in vier Zuordnungsrunden über 100

Partnergemeinden und wirkte primär koordinierend.

Der Erfahrungsaustausch soll den Gemeinden Südböhmens die Integration in Europa erleichtern

und entspricht dem in der Kantonsverfassung formulierten Auftrag, wonach sich der Kanton an

der Zusammenarbeit der Regionen Europas beteiligt. Die Hilfe sollte nicht finanziell, sondern in

der Weitergabe von Wissen und Erfahrungen auf folgenden Gebieten bestehen:

Gemeindeverwaltungen, Verwaltungen, Kirchen, Parteien, Gesundheitswesen, Soziales, Wirt-

schaft, Landwirtschaft, Berggebiete, Bildung, Kultur, Jugend, Sport, Tourismus, Umweltschutz

und Universität. Zur Betreuung des grossen Projektes wurde eine Infrastruktur geschaffen, die

sich auf die Mitarbeit der Staatsverwaltung und des Amtes für Gemeinden und Raumordnung

stützte.

Die Gemeinde Affoltern i.E. entschied sich, bei dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit auch

mitzumachen. Die Partnerschaft mit Hartmanice hat zum Ziel, sich vor allem kulturell, wirtschaft-

lich und politisch auszutauschen. Grundlage der Partnerschaft bildet der gegenseitige Austausch

von Informationen aus dem alltäglichen Leben. Es wird beabsichtigt, Veranstaltungen zu organi-

sieren, die der Kontaktaufnahme zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern beider Ge-

meinden dienen.

Behördenvertreter der Stadt Hartmanice besuchten erstmals im Jahr 1992 die Gemeinde Affol-

tern i.E.

Der Gemeinderat hat sich anlässlich seiner Retraite vom 23. Mai 2014 Gedanken über die weite-

re Pflege der Partnerschaft mit Hartmanice gemacht und Pro und Contra gegenübergestellt:

Pro Contra - Kennenlernen und Achten einer anderen Kul-

tur, Geschichte und Landschaft

- Weitergabe des positiven Images der Schweiz;

Verpflichtung den Vertrag aufrecht zu erhalten

- Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinde

Affoltern i.E. haben allgemein positive Erfah-

rungen machen dürfen

- Solidaritätsgedanke leben

- primär ideeller Nutzen

- Tradition

- unterschiedliches persönliches Inte-

resse zu einem solchen Projekt

- mangelnde Sprachverständigung

- (Frei-)Zeitaufwand

- Kosten

Der Gemeinderat befürwortet die Zusammenarbeit mit der Partnergemeinde Hartmanice. Sie

wird als wichtig empfunden. Der Partnerschaftsvertrag soll weiterhin aufrecht erhalten werden.

Der Gemeinderat wird den freundschaftlichen Kontakt zur Partnergemeinde einmal pro Legisla-

turperiode aktiv pflegen und nach Tschechien reisen.

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Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe Affoltern i.E. haben die Möglichkeit, die Schule in

Hartmanice für einen Schüleraustausch einmal in ihrer Oberstufenschulzeit während den Schul-

ferien zu besuchen.

Die Reise- und Unterkunftskosten für den Gemeinderat wie auch für die Oberstufenschüler wer-

den durch die Gemeinde Affoltern i.E. mitfinanziert. Dafür wird ein jährlich wiederkehrender Be-

trag von CHF 10'000.00 budgetiert.

Der Bevölkerung von Affoltern i.E. wird neu die Möglichkeit angeboten, die Partnergemeinde

besuchen zu dürfen. Die Reise wird alle fünf Jahre durch die Gemeindeverwaltung organisiert.

Nähere Angaben werden zu gegebener Zeit noch folgen.

Hartmanice Affoltern im Emmental

Wärmeverbund

Am 21. November 2013 hat das Stimmvolk der Realisierung des Wärmeverbundes Affoltern i.E.

zugestimmt. Der Verbund tritt zu Beginn als Trägerverein Wärmeverbund Dorf Affoltern i.E. auf.

Am 24. Juli 2014 ist nun die für die Vorstands- und Vereinsmitglieder bestmögliche Gesellschafts-

form, eine Genossenschaft, gegründet worden.

Der Wärmeverbund Dorf Affoltern i.E. soll in erster Linie eine non-profit Organisation sein. Ziel ist

es, allfällig erwirtschaftete Gewinne in die Genossenschaft (Anlagen etc.) zu reinvestieren und

nicht Gewinnausschüttungen an die Mitglieder zu tätigen. Wichtig ist zudem, dass Neuaufnah-

men von Mitgliedern jederzeit möglich sind und keine Kostenfolgen haben. Jedes Genossen-

schaftsmitglied soll über eine Stimme an der Generalversammlung verfügen, unabhängig davon,

wie hoch seine finanziellen Verpflichtungen sind.

Die Verwaltung setzt sich bis zur definitiven Inbetriebnahme wie folgt zusammen:

- Briggen Walter, Präsident

- Lerch Alfred, Vizepräsident

- Gehrig Margreth, Kassierin

- Affolter Martin, Sekretär

- Flückiger Beat, Projektleiter

- Hirschi Hans, Mitglied Verwaltung (Leitungsverantwortlicher)

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Es wird vorgesehen, diese Zusammensetzung später zu reduzieren.

Nach der Gründung sind sämtliche massgebenden Akten an das Notariatsbüro Haldimann Mari-

anne in Grünen weitergeleitet worden, um den Handelsregistereintrag in die Wege zu leiten. Der

Eintrag ist inzwischen erfolgt und beglaubigt.

Die Kassierin Margreth Gehrig hat ein auf die Genossenschaft lautendes Bankkonto bei der Er-

sparniskasse Affoltern i.E. eröffnen lassen sowie die MWSt-Nummer beantragt. Der Kassa-

bestand des Trägervereins Wärmeverbund Dorf Affoltern i.E. beläuft sich im Monat August 2014

auf CHF 15'923.75.

Sämtliche Formulare/Unterlagen für die Baubewilligung sind am 28. Mai 2014 an das Regie-

rungsstatthalteramt Emmental, welches die Leitbehörde ist, zur weiteren Bearbeitung weiterge-

leitet worden. Die Einsprachefrist ist per 28. Juli 2014 abgelaufen. Damit mit dem Bauaushub und

dem Leitungsbau des Fernwärmenetzes bereits während den Sommerferien begonnen und das

Bau- und Terminprogramm eingehalten werden konnte, hat das Regierungsstatthalteramt für

beide Arbeiten eine vorzeitige Baubewilligung ausgestellt. Der Gesamtbauentscheid ist am 20.

August 2014 erteilt worden.

In der Kafi-Bar konnte der Wärmeverbund Affoltern i.E. ein Baubüro einrichten. Besten Dank an

Glauser René und Silvia.

Das vorgängig erstellte Sicherheitskonzept für die Schule hat sich gut bewährt. Damit sich die

Schulkinder mit der neuen Situation und dem verlegten Zugang zum Schulhaus zurechtfinden

konnten, wurde ihnen am ersten Schultag der Schulpolizist Hans Wüthrich zur Seite gestellt. Im

Verlaufe des Vormittags hat die Lehrerschaft die Schulklassen noch im Detail über das Konzept

mit dessen Abläufen informiert.

Am 11. August 2014 ist der symbolische Startschuss für den Bau gefallen: Der Spatenstich. Die

Mitglieder der Verwaltung haben unter Beobachtung der Presse ihre Schaufeln tief in den Boden

gegraben.

von links nach rechts: Flückiger Beat, Projektleiter, Briggen Walter, Präsident,

Hirschi Hans, Mitglied Verwaltung, Gehrig Margreth, Kassierin, Affolter Martin,

Sekretär und Lerch Alfred, Vizepräsident

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Mit den ersten Arbeiten, Abbrucharbeiten und der anschliessenden Abhumusierung konnte die

Bauunternehmung Paul Bieri AG, Affoltern i.E. ab 04. August 2014 beginnen. Die Arbeiten verlie-

fen planmässig. Die Befürchtungen, dass Sandstein in erheblichem Masse und nasses Material

infolge des verregneten Sommers während des Aushubs zum Vorschein kommen und die Arbei-

ten verzögern und verteuern könnten, sind glücklicherweise nicht eingetreten. Der Aushub konn-

te auf Ende August 2014 abgeschlossen werden.

Der Leitungsbau schreitet gut voran. Der Teil Nord entlang der Parzelle Nr. 838 (Künzli Elisabeth)

in Richtung Hohlgasse ist inzwischen abgeschlossen. Der Leitungsbau Nord in Richtung Schulhaus

ist in Planung.

Die Arbeitsvergaben sehen wie folgt aus:

• Aushubarbeiten und Leitungsbau Nord-West: Arbeitsvergaben an Bauunternehmung Paul Bieri

AG, Affoltern i.E.

• Leitungsbau Nord-Süd: Arbeitsvergabe an Bauunternehmung Fuhrer+Dubach AG, Lützelflüh

• Baumeisterarbeiten: Arbeitsvergabe an Bauunternehmung Paul Bieri AG, Affoltern i.E.

• Sonnenkollektoren und Fernleitungen: Arbeitsvergabe an Hans Sommer GmbH, Wasen i.E.

• Elektrikerarbeiten: Arbeitsvergabe an Elektro Reist AG, Sumiswald

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• Sanitärarbeiten: Arbeitsvergabe an Kneubühler Sanitär und Heizungs GmbH, Affoltern i.E.

• Lüftung: Arbeitsvergabe an Hans Sommer GmbH, Wasen i.E.

• Installation Verrohrungen: Arbeitsvergabe an Hans Sommer GmbH, Wasen i.E.

• Zimmereiarbeiten: Arbeitsvergabe an Käser Holzbau, Weier i.E.

• Verkleidung Tore: Ausschreibung erfolgt, Arbeitsvergabe noch offen

• Heizkessel: Hans Sommer GmbH, Wasen i.E.

• Kaminanlage: H.P. Holzer, Kaminbau AG, Bowil

• Schlosserarbeiten; Ausschreibung erfolgt, Arbeitsvergabe noch offen

• Gerüst: Fritz Hadorn, Häusernmoos

• Holzschnitzel: pendent

• Finanzierung durch Erspaniskasse Affoltern i.E.

• Bau- und Bauherrenhaftpflichtversicherung: Vergabe an Zürich Versicherung Affoltern i.E.

(via Iseli Andreas, Emmentalversicherung, Agentur Affoltern i.E.)

Voraussichtlich wird am Samichlaustag, 06. Dezember 2014, das Schulhaus in Betrieb genom-

men. Ab Mitte Januar 2015 werden weitere Liegenschaften, nach Absprache mit den jeweiligen

Liegenschaftsbesitzern, mit der neuen Anlage beheizt werden.

Interview über den Wärmeverbund Affoltern i.E. (durchgeführt von Priscilla Herrmann, Lernende)

Hirschi Hans (Verantwortlicher Leitungsbau)

Wie verliefen die Arbeiten auf der Baustelle? Das Arbeiten mit den Leuten vom Bau war sehr angenehm. Die Vertreter der Swisscom und der

Onyx fanden die Strom- und Telefonleitungen sehr schnell, was die Arbeitsausführungen erleich-

terte.

Gab es irgendwelche Probleme? Zeitaufwändig war, die verschiedenen Leitungen zu finden und richtig zu erfassen, da diese nicht

genau oder falsch in den Plänen aufgezeigt sind.

Was ist Ihr aktuelles Etappenziel beim Wärmeverbund Affoltern? Das nächste Ziel ist, die Arbeiten auf dem Schulhausplatz innerhalb den Herbstferien zu erledi-

gen.

Beat Bieri (Bauunternehmer)

Wie verliefen die Arbeiten auf der Baustelle? Trotz Verspätung und schlechtem Wetter in der Anfangsphase sind die Arbeiten auf der Baustelle

des Wärmeverbundes sehr gut verlaufen. Der meiste saubere Aushub konnte bei den Bauern

verwertet werden; rund 400 m3 wurden zur Ramseier AG in Grünen geführt.

Gab es irgendwelche Probleme? Ein Problem war, den Sandstein wegzuspitzen, der während den Aushubarbeiten zum Vorschein

kam. Insgesamt wurden 20 m3 weggespitzt. Ansonsten verliefen die Arbeiten problemlos.

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Was ist Ihr aktuelles Etappenziel? Das nächste Etappenziel ist die zweite und dritte Schicht zu betonieren. Ein grosses Ziel ist aus-

serdem, bis am 6.Dezember 2014 die Heizung im Schulhaus in Betrieb zu nehmen.

Beat Flückiger (Projektleiter)

Wie verliefen die Arbeiten auf der Baustelle? Die Zusammenarbeit läuft besser als erwartet. Alle ziehen am gleichen Strick, so ist auch die Qua-

lität sehr hoch. Es wurden auch keine Altlasten beim Aushub gefunden, worüber ich sehr positiv

überrascht war.

Gab es irgendwelche Probleme? Die Sandsteinplatten mussten abgespitzt werden, womit nicht gerechnet wurde. Ausserdem ist

das Baubewilligungsverfahren sehr komplex, was man beispielsweise an den ärchologischen Un-

tersuchungen beim Pfarrhaus sah.

Was ist Ihr aktuelles Etappenziel? Ein Traum wäre, bis am 6. Dezember 2014 die erste Etappe, das Schulhaus, in Betrieb zu neh-

men.

Hans Sommer (Heizung)

Wie verliefen die Arbeiten auf der Baustelle? Das Arbeitsklima auf der Baustelle ist bis zum heutigen Zeitpunkt sehr gut. Das Zusammenarbei-

ten mit den verschiedenen Bauleuten macht Spass.

Gab es irgendwelche Probleme? Die Arbeiten gingen bis jetzt reibungslos über die Runden. Auch mit allen Terminen hat alles pri-

ma geklappt.

Was ist Ihr aktuelles Etappenziel? Bis am 6. Dezember 2014 die Heizung im Schulhaus in Betrieb zu nehmen, ist das nächste Ziel.

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Stimmen aus der Schule Affoltern i.E.

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Regiofeuerwehr Sumiswald (Bericht von Heinrich Grossenbacher, Kommandant Regiofeuerwehr Sumiswald)

Das Team als Erfolg Mit dem Take-off der Regiofeuerwehr Sumiswald im Januar 2014 stand die neu strukturierte

Feuerwehrorganisation vor einer grossen Herausforderung. Die Einsatzbereitschaft musste jeder-

zeit gewährleistet sein. Die Aufgabenübertragung der drei Gemeinden von den Ortsfeuerwehren

an die Regiofeuerwehr musste nahtlos funktionieren. Das Kommando mit den Löschzugchefs der

neuen Organisation stand vor der nicht einfachen Aufgabe, die vorgegebenen Umstrukturierun-

gen im Feuerwehrwesen der Gemeinden Affoltern, Sumiswald und Trachselwald umzusetzen, als

Einheit aufzutreten und als Führungsteam im Einsatz und Übungsdienst die Verantwortung zu

übernehmen.

Verschiedene Anpassungen im organisatorischen Bereich waren daher unumgänglich:

• Der Übungsablauf und die Übungsvorbereitungen mussten auf die Formation ausgerich-

tet werden.

• Die Alarmierung und die Ausrückordnung bei Ernstfalleinsätzen musste neu definiert und

der Mannschaft aufgezeigt werden.

• Im Bereich Administration der Regiofeuerwehr Sumiswald mussten die Änderungen an-

gepasst werden.

All diese Vorgaben wurden gemeinsam in den Löschzügen erfolgreich umgesetzt. Die dezentrale

Organisation der Regiofeuerwehr Sumiswald mit den vier Löschzugstandorten kann als Erfolgs-

modell in unserem Gebiet bezeichnet werden. Die Löschzüge mit ihren Teams bilden die Lebens-

ader der Regiofeuerwehr. Die gleichwertig ausgerüsteten Ersteinsatzelemente ergänzen sich im

Übungsdienst sowie im Einsatz sehr gut.

Bereits hat die Regiofeuerwehr Sumiswald über 30 Ernstfalleinsätze (Dienstleistungen) erfolg-

reich bewältigt. Die erste grosse Bewährungsprobe kam mit dem Unwetter vom 28. Juli 2014 im

Gebiet Hornbach. Die Regiofeuerwehr stand während 5 Tagen im Einsatz. Mit viel Herzblut wur-

de der Auftrag der Feuerwehr ausgeführt. Abwechslungsweise waren ein oder zwei Löschzüge

während 8 bis 16 Stunden im Einsatz. Die Aufräumarbeiten erwiesen sich als zeitaufwändig und

körperlich anstrengend.

Die gemeinsame Verpflegung während und nach dem Einsatz, die Gelegenheit Erlebnisse auszu-

tauschen, Erfolg und Misserfolg im Einsatz zu besprechen; dies alles sind enorm wichtige Be-

standteile für die Einsatzkräfte. Respektvoller Umgang untereinander und gute Kameradschaft miteinander führen zum Erfolg als Team.

Unwetter Gebiet Hornbach, 28.07.2014

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15 Jahre Ortsquartiermeister von Affoltern im Emmental (Bericht von Heinz Hirschi, Ortsquartiermeister) Nach einem relativ ungewissen Start am 01. Januar 2000 (ohne Einführung und Schulung) ging es

mit der 1. Einquartierung im April 2000 los. Anschliessend konnte ich mich nach und nach in das

vielseitige Aufgabengebiet einarbeiten. An der Aufgabe als Ortsquartiermeister war stets der

Kontakt zu den zivilen Personen und zu den Dienstleistenden von den Soldaten bis zu den hohen

Rängen interessant und spannend.

In all den Jahren dufte ich vier Gemeindepräsidenten und diverse Gemeinderäte als Direktvorge-

setzte miterleben.

Die nachfolgenden Zahlen veranschaulichen die interessante Arbeit eines Ortsquartiermeisters.

Während den 15 Jahren durfte ich

55 militärische Einquartierungen,

5 zivile Einquartieren (beispielsweise Musiklager, Sekundarschule

Kirchberg, OK Schwingfest Frauenfeld usw.) und

ca. 70 Rekognoszierungen miterleben.

Aus all den Einquartierungen während dieser 15 Jahre resultierte eine Abrechnungssumme von

ungefähr 1,4 Mio. Fr. Davon ging bis ins Jahr 2008 ein Teil an den Gasthof Sonne und Emmentaler

für Beherbergungen.

Ich bin dankbar dafür, dass während dieser ganzen Zeitperiode nur ein grösserer Landschadenfall

aufgetreten ist. Dieser ist auf der Otterbachegg geschehen. Es musste sogar ein Schadenexperte

zugezogen werden. Daneben sind natürlich einige kleinere Schäden passiert, die mit den jeweili-

gen Truppen selber erledigt werden konnten.

Dank dem, dass sich unsere Truppenunterkunft beim Militär an Beliebtheit erfreut, hat sie sich

im Verlaufe dieser Jahre zum Positiven verändert. Im Jahr 2000 gab es noch einen grossen Schlaf-

raum à 84 Betten sowie einen Raum à 24 Betten. Diese wurden im Jahr 2003 umgebaut. Es ent-

stand eine neue Auf-/Einteilung: der grosse Schlafraum wurde in drei kleinere Räume à 32 Bet-

ten, 24 Betten und 20 Betten unterteilt. Zusätzlich gab es im Untergeschoss einen neuen Schlaf-

raum à 8 Betten.

Bis im Jahr 2004 musste das Militär noch mit Holz kochen. Danach wurde die Küche umgebaut.

Die damalige Bau- und Liegenschaftskommission konnte eine neue Küche (Ausstellungsmodell) in

Churwalden ergattern, die sie auch eigenhändig abholte und einbaute. Zudem wurde der Kü-

chenboden mit Bodenplatten verlegt und die Küchenwände wurden neu gestrichen.

Im Jahr 2005 wurde eine Kühlzelle und ein Frigor und im 2006 ein Kombi-Steamer eingebaut.

Die Wände des Mehrzweckraums im Schulhaus wurden 2008 neu gestrichen. Daneben wurde

der Raum mit einer Sat- und Soundanlage sowie einem Beamer modernisiert. In der Küche im

Mehrzweckraum wurde auch noch eine Abwaschmaschine eingebaut.

In diesem laufenden Jahr 2014 sind die Betten in der Truppenunterkunft ersetzt worden. Die

noch mit Federn bestückten Betten sind mit Betten mit einem Holzrost ersetzt worden.

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Die jährlichen Unterhaltsarbeiten – zum grossen Teil auf Initiative des ehemaligen Hauswarts

Werner Hirschi hin – wie beispielsweise Malerarbeiten dürfen natürlich nicht vergessen gehen.

Diese Arbeiten tragen dazu bei, dass die Räume und die Umgebung in gutem Zustand verbleiben.

Dies wiederum hilft, die Attraktivität der Anlage aufrecht zu halten. Ich danke Werner Hirschi für

die tolle und offene Zusammenarbeit in all den Jahren.

Ein besonderer Dank geht auch an meine Vorgesetzten für die angenehme und gute Zusammen-

arbeit über den langen Zeitraum von 15 Jahren.

Birnel - gut, natürlich, gesund

Birnendicksaft ist in den meisten Lebensmittelgeschäften unter der Bezeichnung «Birnel» erhält-

lich. Ein reiner, konzentrierter Birnensaft, der als Brotaufstrich oder als bekömmlicher Zuckerer-

satz zum Süssen von Gebäck, Birchermüesli, Fruchtsalat, Kompott und Getränken verwendet

wird.

Birnel wird aus unbehandelten Birnen hergestellt, die auf mächtigen Schweizer Hochstammbäu-

men wachsen. Die Hochstammbäume sind gefährdet, weil sie von der modernen Landwirtschaft

nicht mehr rentabel bewirtschaftet werden können. Sie sind aber wichtiger Lebensraum für be-

drohte Vogelarten und markante Wahrzeichen der Schweizer Landschaft. Mit dem Kauf von Bir-

nel wird zum Schutz von Natur und Landschaftsbild beigetragen.

Birnel ist sehr bekömmlich, bringt Schwung in Diätküchen und auf die Teller von Menschen, die

auf ihre Ernährung achten müssen oder die sich bewusst gesund ernähren wollen. Selbst Diabeti-

ker dürfen zugreifen. Für sie gilt: 13 g Birnel entsprechen einer Broteinheit. Ein Kilogramm Birnel

enthält 400 bis 600 Gramm Fruchtzucker. Nach der Light- und Süssstoff-Euphorie wird Birnel

heute als natürlichen Zuckerersatz neu entdeckt. Birnel enthält die Mineralstoffe Natrium, Kali-

um, Magnesium, Calcium und Mangan.

öffentliche Bibliothek Affoltern Montag 19.30 bis 20.30 Uhr

Mittwoch 09.55 bis 10.15 Uhr Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr

Samstag 10.00 bis 11.00 Uhr

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Birnelcreme mit karamellisierten Äpfeln Für 4 Personen

4 säuerliche Äpfel

1 Zitrone

50 g Zucker

2 EL Zitronensaft

250 g Mascarpone

250 g Naturejoghurt

50 g Birnel, Birnendicksaft

2 EL gehackte Pistazien

Äpfel schälen, vierteln, entkernen und in

Schnitze schneiden. Zitronenschale fein ab-

reiben, Saft auspressen. Äpfel mit 2 Esslöffel

Zitronensaft mischen.

Zucker in einer weiten Pfanne hellbraun ka-

ramellisieren. Äpfel mit Zitronensaft und 3

Esslöffel Wasser zufügen. Zugedeckt bei

schwacher Hitze etwa 5 Minuten köcheln,

gelegentlich wenden. Erkalten lassen.

Mascarpone, Joghurt, Birnel, Zitronenschale

und 2 Esslöffel Zitronensaft mit dem

Schwingbesen gut verrühren. Creme in

Schälchen füllen. Äpfel darauf verteilen, mit

Pistazien bestreuen.

Verkauf Birnel kann jeden 1. Montag im Monat von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr oder nach telefonischer Ver-

einbarung abgeholt werden bei

Käthi Sommer-Wüthrich, Huttwilstrasse 21, 3463 Häusernmoos, Tel. 034 435 16 85

Birnel gibt’s in zertifizierter Bio Qualität und in konventioneller (herkömmlicher) Qualität.

Birnel ist erhältlich als 250g Dispenser CHF 4.60 (Bio) / 4.20

500g Glas CHF 8.00 (Bio) / 6.50

1 kg Glas CHF 12.50 (Bio) / 10.60

5 kg Kessel CHF 56.50 (Bio) / 46.00

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Unser Reinigungsdienst

EMMENTAL−OBERAARGAU

Der Reinigungsdienst von Pro Senectute Emmental-Oberaargau besteht seit 10 Jahren.

Unser Ziel ist es, Seniorinnen und Senioren bei den Reinigungsarbeiten zu entlasten. Wir sind

auch bei Spezialaufträgen für Sie da, wie: � Frühlingsputz � Fensterreinigung � Vorhänge auf- und abhängen � Mithilfe beim Packen / Endreinigung beim Umzug

Wir übernehmen sowohl einmalige als auch regelmässige Aufträge.

Unsere Mitarbeiterinnen im Reinigungsdienst sind gut in die Organisation eingebunden und wer-

den kontinuierlich geschult. Sie sind in der Lage, auf die Bedürfnisse der älteren Menschen einzu-

gehen. Es ist für unsere Kunden wichtig und wird sehr geschätzt, dass immer die gleiche Person

die Reinigung durchführt. So ist es möglich, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Reini-

gungsfrau kann sich entsprechend einrichten.

Auskunft erhalten Sie bei Pro Senectute Emmental-Oberaargau, Burgdorf, Christine Meier, Tel. 034 420 16 51 oder [email protected]

Profitieren auch Sie von der Neuen Regionalpolitik (NRP)

Seit 2008 können Projekte im Emmental von der Neuen Regionalpolitik (NRP) profitieren. Das

Credo der NRP heisst Wertschöpfung, Innovation und Unternehmertum. Projekte, die diesen –

und einer Reihe von weiteren Eintretens- und Prüfkriterien – entsprechen, können gefördert

werden. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten der Unterstützung:

Zinslose Darlehen: Für Infrastrukturprojekte, wie z. B. Bau eines Wärmeverbundes, Bau eines regionalen Kompe-

tenzzentrums, Sporthallen von überregionaler Bedeutung, Erschliessung von grossen Industrie-

und Gewerbeflächen etc. Das zinslose Darlehen beträgt je nach Finanzierungsplan rund 20-30 %

der Gesamtinvestitionskosten. Die Laufzeit beträgt maximal 25 Jahre, im Schnitt 15 Jahre. Dieses

Förderinstrument ist insbesondere für grössere Wärmeverbünde interessant.

Beiträge à fonds perdu: Beiträge können für konzeptionelle Arbeiten, wie z. B. Entwicklung von touristischen Angeboten,

Machbarkeitsstudien, Projekte zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung, Entwickeln eines

Anreizsystems für überbetriebliche Zusammenarbeit etc., eingesetzt werden. Voraussetzung für

einen à fonds perdu Beitrag von Bund und Kanton ist eine Eigenleistung von mindestens 20%

sowie eine starke Trägerschaft.

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Es bestehen diverse Ausschlusskriterien (z. B. Strassen, Turnhallen, Wohn- und Standortpromo-

tion, einzelbetriebliche Förderung). Projekte innerhalb dieser Kategorien können nicht von der

NRP unterstützt werden.

In den letzten sechs Jahren konnten im Emmental mehr als 30 Projekte von der NRP profitieren.

Bekannte unterstützte Projekte sind z. B. die Ilfishalle Langnau, die Herzroute, die Emmentaler

Schaukäserei, die Emmentalbahn, die Emmentaler Käseroute, der Grenzpfad Napfbergland, das

Schloss Burgdorf sowie diverse Wärmeverbünde.

Eine Übersicht aller unterstützten Projekte sowie weitere Informationen finden Sie unter

www.region-emmental.ch.

Falls Sie, Ihr Verein oder Ihre Organisation ein Projekt planen, welches die Kriterien der NRP er-

füllt, freut sich die Geschäftsstelle der Regionalkonferenz Emmental über Ihre Kontaktaufnahme.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne weiter, wenn Sie nicht ganz sicher sind, ob Ihr

Projekt die Kriterien erfüllt.

Kontakt und Anlaufstelle: Regionalkonferenz Emmental

Oberburgstrasse 12

3400 Burgdorf

Tel. 034 461 80 28

[email protected]

www.region-emmental.ch

Abbildungen: Auswahl an unterstützten Projekten (Schaukäserei, Emmentalbahn, Ilfishalle)

Die wichtigsten Tipps für den sicheren Umgang mit digitalen Medien

Digitale Medien gehören zu unserem Alltag Kinder und Jugendliche wachsen in einer vielfältigen Medienwelt auf. Sie spielen in ihrer Freizeit

Computer-Games, informieren und vernetzen sich im Internet und kommunizieren via Handy mit

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ihren Freunden. Inzwischen haben 80 Prozent der 12- bis 19-Jährigen ein eigenes Smartphone

und damit das Internet in der Hosentasche. Aber auch Kinder im Vorschulalter kommen immer

früher in Kontakt mit digitalen Medien.

Digitale Medien bieten nicht nur Chancen, sie bergen auch Gefahren Es ist wie immer im Leben - wo sich Chancen bieten, liegen auch Gefahren. Internet kann süchtig

machen, Kinder und Jugendliche können in Sozialen Netzwerken gemobbt werden, ihre persönli-

chen Daten können missbraucht werden, es kann zu sexuellen Übergriffen kommen.

«Wie kann ich mein Kind vor solchen Gefahren schützen? Wie viele Medienzeit in welchem Alter

ist vernünftig?»

Solche Fragen stellen sich Eltern und andere Betreuungspersonen zu Recht.

Kinder sollen den kritischen Umgang mit digitalen Medien lernen Eines ist sicher: Kinder einfach abzuschirmen ist weder möglich noch sinnvoll. Die neuen Medien

sind an der Schule und am Arbeitsplatz Normalität, und sie helfen bei der Bewältigung vieler Auf-

gaben. Zudem bieten Medien vielfältige Entwicklungs- und Lernchancen.

Wichtig ist deshalb, dass Jugendliche Inhalte kritisch beurteilen lernen, mögliche Gefahren er-

kennen und wissen, wie sie sich schützen können. Eltern und Lehrpersonen übernehmen dabei

eine bedeutende Begleitfunktion - als vertrauensvolle Zuhörer, hilfsbereite Gesprächspartner

und interessierte Mitlernende.

Kinder brauchen die aktive Begleitung der Erwachsenen im Medienalltag Wir möchten Eltern und Lehrpersonen ermutigen, Kinder und Jugendliche im Umgang mit digita-

len Medien aktiv und altersgerecht zu begleiten.

Goldene Regeln

Begleitung ist besser als Verbote Kinder benötigen in digitalen Welten die Begleitung durch die Eltern. Reden Sie mit dem Kind

über seine Erfahrungen mit digitalen Medien.

Kinder brauchen medienkompetente Vorbilder Bezugspersonen sind für Kinder und Jugendliche Vorbilder im Umgang mit Medien. Überprüfen

Sie deshalb Ihre eigenen Medienangewohnheiten.

3-6-9-12-Faustregel Kein Bildschirm unter 3 Jahren, keine eigene Spielkonsole vor 6, kein Internet vor 9 und kein un-

beaufsichtigtes Internet vor 12.

Beachten Sie Altersfreigaben Für Filme (jugendundmedien.ch) und Computerspiele (pegi.ch)

Bildschirmzeiten gemeinsam festlegen Bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, wie viel Zeit es pro Tag oder pro Woche vor Bild-

schirmen verbringen darf. Setzen Sie klare Grenzen und achten Sie darauf, dass die Abmachun-

gen eingehalten werden.

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Bildschirme sind keine Babysitter Sorgen Sie für Freizeitaktivitäten ohne digitale Medien.

TV, PC und Spielkonsole gehören nicht ins Kinderzimmer Platzieren Sie die Geräte in einem Gemeinschaftsraum. Behalten Sie Smartphones und Tablets im

Auge.

Schauen Sie genau, mit wem Ihr Kind chattet. Onlinebekanntschaften sollten Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen und an öffentlichen

Orten treffen.

Vorsicht mit privaten Daten im Netz Sagen Sie Ihrem Kind, dass es keine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Alter und Telefon-

nummer weitergeben darf, ausser wenn es vorher mit Ihnen darüber gesprochen hat.

Offene Gespräche sind besser als Filtersoftware Sprechen Sie mit Ihrem Kind altersgerecht über Sexualität und Gewalt. Eine Filtersoftware ist

sinnvoll, garantiert aber keinen vollständigen Schutz.

Verteilung von Jodtabletten im Herbst 2014

Alle zehn Jahre werden im Umkreis der Schweizer Kernkraftwerke vorsorglich Kalium-

iodidtabletten (Jodtabletten) an die Bevölkerung abgegeben. Neu hat der Bundesrat den Radius

für die Verteilung von 20 auf 50 Kilometer ausgeweitet. Bei der nächsten Verteilung ab Herbst

2014 werden alle Haushalte, Betriebe und öffentlichen Einrichtungen in Affoltern i.E. direkt belie-

fert.

2004 hat der Bund in den Gemeinden, die 20 Kilometer um die Schweizer Kernkraftwerke liegen,

letztmals Kaliumiodidtabletten an die Bevölkerung verteilt. Ausserhalb dieser Zone wurden die

Tabletten dezentral eingelagert, damit sie im Bedarfsfall abgegeben werden können. Im Januar

2014 hat der Bundesrat beschlossen, den Radius für die vorsorgliche direkte Verteilung von 20

auf 50 Kilometer auszuweiten.

Beim nächsten Austausch respektive der Neuverteilung ab Herbst 2014 werden die Kaliumiodid-

tabletten also an alle Haushalte, Betriebe und öffentlichen Einrichtungen verteilt, die im Umkreis

von 50 Kilometern um die Kernkraftwerke Mühleberg, Gösgen, Beznau und Leibstadt liegen. Da-

zu gehört auch Affoltern i.E.

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Vor der Verteilung ab Herbst 2014 erhalten alle Haushalte, Betriebe und öffentlichen Einrichtun-

gen in Affoltern i.E. vom Bund automatisch detaillierte Informationen.

Warum Jodtabletten? Kaliumiodidtabletten tragen dazu bei, die Sicherheit der Bevölkerung im Umfeld eines Kern-

kraftwerks zu erhöhen. Bei einem schweren Kernkraftwerksunfall kann radioaktives Iod in

die Umgebung austreten. Dieses wird vom Menschen durch die Atemluft aufgenommen

und reichert sich in der Schilddrüse an. Kaliumiodidtabletten verhindern die Aufnahme von

radioaktivem Iod in die Schilddrüse.

Für weitere Informationen: www.kaliumiodid.ch

Weitere Informationen: Geschäftsstelle Kaliumiodid-Versorgung

ATAG Wirtschaftsorganisationen AG

Tony Henzen, Karin Jordi

Tel. 031 380 79 77

[email protected]

Übernahme der Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe Ausgangslage Durch die Reorganisation der Alimentenhilfe veranlasste der Verband Sozialdienst Region Trach-

selwald bei den Verbandsgemeinden eine Anpassung des Organisationsreglements, damit der

Sozialdienst ab dem 01. Januar 2015 die Alimentenhilfe übernehmen kann. Demzufolge haben

wohnhafte unterhaltsberechtigte Kinder oder Eltern gegenüber den Verbandsgemeinden des

Sozialdienstes Region Trachselwald Anspruch auf Bevorschussung und unentgeltliche Inkassohil-

fe.

Der Vollzug der Alimentenhilfe für beide Beratungsstellen des Sozialdienstes wird am Standort in

Huttwil wahrgenommen. Ziel wird sein, dass der Sozialdienst ab 01. Januar 2015 als neu zustän-

dige Alimentenfachstelle nahtlos und effizient arbeiten kann. Das Anmeldeverfahren der unter-

haltsberechtigten Personen erfolgt auf der jeweils zuständigen Beratungsstelle.

Organisation und Leitung Die Abläufe in der Alimentenhilfe sind beim Sozialdienst Region Trachselwald noch nicht definitiv

festgelegt.

Die Ausrichtung wird sich neben rechtlichen Vorgaben auch nach den bisherigen Erfahrungen im

Inkasso der Unterhaltsbeiträge im Rahmen der Sozialhilfe richten.

Das Ressort Alimentenhilfe ist zuständig für die Ausrichtung der Alimentenhilfe (Alimentenbevor-

schussung, Inkassohilfe, Inkasso) und ist Teil der Abteilung Rechnungswesen am Standort Hutt-

wil.

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Das Anmeldeverfahren und die Zuständigkeitsprüfung läuft über die Administrationen beider

Beratungsstellen an den Standorten Huttwil und Sumiswald.

Die personelle Besetzung für die Alimentenhilfe wird durch folgende Personen wahrgenommen:

Pamela Schweizer, Fachverantwortung und Sachbearbeitung

Sabrina Mathys, Stellvertretung Fachverantwortung und Sachbearbeitung

Kostenentwicklung und Reformbedarf bei den EL (Autorin: Colette Nova, Vizedirektorin Bundesamt für Sozialversicherungen) Existenzsicherung bewahren

Die EL-Ausgaben haben in den letzten Jahren markant zugenommen. Ein Bericht des Bundesrats

gibt Auskunft über die Gründe für diese Entwicklung und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Seit fast fünfzig Jahren sichern die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) die Existenz von

Personen, deren Rente und übriges Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht de-

cken. Die Anzahl der Versicherten, die auf die Unterstützung durch EL angewiesen sind, hat in

den letzten Jahren stark zugenommen. Bezogen im Jahr 1998 noch knapp 187 000 Personen eine

EL, waren es im Jahr 2012 bereits mehr als 295 000 Personen. Die EL-Gesamtausgaben nahmen

im selben Zeitraum von 2.1 auf 4.4 Mrd. Franken zu. In den letzten Jahren haben mehrere parla-

mentarische Vorstösse vom Bundesrat Auskunft über das Ausmass der Kostensteigerung und die

Gründe für das starke Ausgabenwachstum verlangt. In Erfüllung dieser Vorstösse hat der Bundes-

rat am 20. November 2013 den Bericht «Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Kostenentwicklung

und Reformbedarf» veröffentlicht, nachfolgend «EL-Bericht» genannt.

Gründe für die Zunahme der EL-Kosten Demografische Entwicklung

Eine wesentliche Ursache für das Kostenwachstum ist die Zunahme der Bezügerzahlen. Bei der EL

zur AHV ist diese vor allem demografisch bedingt, bei der EL zur IV hat sie auch strukturelle Ursa-

chen. Der Anteil der jungen IV-Rentnerinnen und Rentner hat in den letzten Jahren zugenom-

men. Da diese Personen im Schnitt tiefere Renten und weniger Ersparnisse haben als Altersrent-

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ner, sind sie häufig auf EL angewiesen. Im Jahr 2012 bezogen 41.3 Prozent aller IV-

rentenbeziehenden Personen eine EL. Bei den Altersrentnerinnen und- rentnern waren es dage-

gen nur 12 Prozent.

Gesetzesrevisionen mit Einfluss auf die EL

Der grösste Teil des Kostenzuwachses wurde durch Gesetzesänderungen ausserhalb des EL-

Systems verursacht. Dies gilt besonders für das Jahr 2008, in dem die EL-Ausgaben gegenüber

dem Vorjahr sprunghaft um 13.4 Prozent angestiegen sind. Dieser Kostensprung ist auch auf die

Aufhebung der IV-Zusatzrenten und des Karrierezuschlags zurückzuführen, die teilweise durch

die EL kompensiert wurden. Am stärksten wirkt sich jedoch die Neugestaltung des Finanzaus-

gleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf die EL-Kosten aus. Bis

Ende 2007 war der EL-Betrag, den eine Person während eines Kalenderjahrs beziehen konnte,

begrenzt. Im Rahmen der NFA wurde diese Begrenzung aufgehoben. Dadurch gelangten mehr als

23 000 Personen im Heim zu höheren Leistungen, was sich in einem Anstieg der EL-Gesamt-

ausgaben um fast 350 Mio. Franken niederschlug.

Die Neuordnung der Pflegefinanzierung führte ebenfalls zu einer Zunahme der EL-Kosten. Seit

dem 1. Januar 2011 dürfen Pflegekosten, die nicht durch eine Sozialversicherung gedeckt wer-

den, der versicherten Person nur noch bis zu einem bestimmten Betrag in Rechnung gestellt

werden. Die Kantone regeln die Restfinanzierung. Die stärkste Kostenzunahme hatten diejenigen

Kantone zu verzeichnen, die die gesamte Pflege in die EL-Berechnung integrierten. Im Rahmen

der Neuordnung der Pflegefinanzierung wurden zudem die Vermögensfreibeträge für die EL-

Berechnung erhöht, wodurch 3 500 neue EL-Fälle und zusätzliche EL-Ausgaben von mehr als 74

Mio. Franken entstanden sind. Bedingt durch die Demografie und die Anpassung der EL-Beträge

an die Lohn- und Preisentwicklung werden die EL-Kosten auch in Zukunft um zirka 2.8 Prozent

pro Jahr steigen.

In Kürze

• Die starke Zunahme der EL-Kosten wurde hauptsächlich durch Gesetzesänderungen ausser-

halb des EL-Systems verursacht

• Die heimbedingten Mehrkosten lassen sich nicht über die EL steuern

• Bei der EL-Berechnung für zu Hause lebende Personen bestehen Verbesserungsmöglichkeiten

Verbesserungsmöglichkeiten im EL-System Begrenzte Steuerungsmöglichkeiten bei der EL-Kostenentwicklung

Bei der Entwicklung der EL-Kosten für Personen im Heim bestehen aus Sicht des Bunds kaum

Steuerungsmöglichkeiten.

Erstere werden im Wesentlichen durch die Kosten für den Heimaufenthalt bestimmt. Deren Hö-

he hängt stark von der Art der Heimfinanzierung ab. Da diese in der Kompetenz der Kantone

liegt, können letztere die EL-Kosten von Personen im Heim bis zu einem gewissen Grad selbst

steuern. Auch die Ausgestaltung der Vergütungen an die ambulante Pflege, die ebenfalls im Zu-

ständigkeitsbereich der Kantone liegt, kann ein Einfluss auf die Heimkosten haben.

Bei den EL für zu Hause lebende Personen besteht die Möglichkeit, die Ausgestaltung und Ange-

messenheit der Leistungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Anpassungen sollen

jedoch nur unter der Bedingung erfolgen, dass die soziale Existenzsicherung der versicherten

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Personen als verfassungsrechtliches Ziel der EL gewährleistet bleibt. Der Bundesrat spricht sich

im EL-Bericht gegen eine generelle Senkung des EL-rechtlichen Existenzminimums aus, weil er

das heutige Leistungsniveau grundsätzlich als angemessen erachtet.

Schwelleneffekte abbauen

Der Ein- und Austritt aus dem EL-System ist fast immer mit Veränderungen im verfügbaren Ein-

kommen verbunden. Diese sogenannten Schwelleneffekte können dann problematisch werden,

wenn eine Person nach dem Erwerb des EL-Anspruchs finanziell besser gestellt ist als vorher,

oder wenn ein Austritt aus dem EL-System mit einer erheblichen Verschlechterung der wirt-

schaftlichen Situation verbunden ist. In diesen Fällen besteht ein falscher Anreiz, im EL-System zu

verbleiben. Insbesondere die Wiedereingliederung teilinvalider Personen kann dadurch er-

schwert werden. Die beschriebenen Schwelleneffekte könnten unter anderem dadurch verrin-

gert werden, dass erzielte Erwerbseinkommen nicht wie bisher lediglich zu zwei Dritteln, sondern

vollumfänglich in der EL-Berechnung berücksichtigt werden.

Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessern

Personen, die im Rentenalter eine ungekürzte Rente der AHV und der beruflichen Vorsorge be-

ziehen können, sind - zumindest solange sie sich nicht dauerhaft in einem Heim aufhalten - in der

Regel nicht auf EL angewiesen. Aus Sicht der EL wäre es deshalb wünschenswert, vorsorgefremde

Verwendungsmöglichkeiten von Vorsorgekapitalien der 2. Säule zu verhindern und das Kapital

bis zum Erreichen des Rentenalters zu bewahren. Dies kann nur durch eine Einschränkung oder

Abschaffung der bestehenden Kapitalbezugsmöglichkeiten erreicht werden. Im Rahmen der

Neuordnung der Pflegefinanzierung wurden die Freibeträge auf Reinvermögen für alleinstehende

Personen auf 37 500 Franken und für Ehepaare auf 60 000 Franken angehoben. Von der Erhö-

hung haben ausschliesslich Personen mit einem relativ hohen Vermögen profitiert, die gegen-

über den übrigen EL-Beziehenden bereits über einen wirtschaftlichen Vorteil verfügen. Mit einer

Senkung der Vermögensfreibeträge könnten die Eigenmittel der EL-beziehenden Personen bei

der Bemessung des EL-Betrags stärker berücksichtigt werden, ohne dass dadurch die Existenzsi-

cherung gefährdet wird.

Teilrevision Baugesetz des Kantons Bern

Der Kanton Bern führte ein Vernehmlassungsverfahren für die Teilrevision der bernischen Bauge-

setzgebung durch. Die Einwohnergemeinden wurden ebenfalls zur Stellungnahme eingeladen.

Die Vernehmlassung dauerte bis zum 26. September 2014. Grund der notwendigen Teilrevision

des Baugesetzes sind vor allem die am 01. Mai 2014 in Kraft getretenen Änderungen des eidge-

nössischen Raumplanungsgesetzes. Zudem weist der Kanton Bern im Vergleich zu anderen Kan-

tonen eine unterdurchschnittliche Bevölkerungsentwicklung auf. Mit dem Programm der wirt-

schaftlichen Entwicklungsschwerpunkte verfügt der Kanton Bern zwar über einen guten Ansatz,

um attraktive Arbeits- und Wohnflächen an gut erschlossenen Standorten bereit zu stellen. Wie

der Regierungsrat aber schon in der Wirtschaftsstrategie 2025 und in dem zu ihrer Umsetzung

entwickelten Massnahmenpaket festgestellt hat, genügen die bestehenden Förderprogramme

auf lange Sicht nicht, um die Bevölkerungsentwicklung im Kanton Bern dem gesamtschweizeri-

schen Durchschnitt anzugleichen.

Die letzte umfassendere Revision der bernischen Baugesetzgebung erfolgte im Jahr 2009. Seither

erfolgten zwar punktuelle Anpassungen im Baugesetz (BauG) und im Dekrekt über das Baubewil-

ligungsverfahren (BewD), es besteht aber aufgrund von Änderungen im übergeordneten Recht,

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mehreren parlamentarischen Vorstössen, Hinweisen aus der Rechtsprechung sowie Anliegen aus

der Praxis grösserer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Das revidierte RPG hat den Spielraum in der Raumplanung - insbesondere die Möglichkeiten zu

Neueinzonungen - erheblich eingeschränkt. Damit haben sich die Rahmenbedingungen derart

stark verändert, dass die bestehenden Instrumente, Verfahren und Zuständigkeiten nur noch

bedingt geeignet sind, die angestrebte räumliche und wirtschaftliche Entwicklung des Kantons

Bern zu gewährleisten und Vorhaben, die für den Kanton und seine Bevölkerung wichtig sind, an

raumplanerisch erwünschten Orten zu realisieren.

Der Regierungsrat möchte deshalb eine politische Grundsatzdebatte zur Verteilung der Zustän-

digkeiten im Planungswesen starten und führen, ohne dass in den Vernehmlassungsunterlagen

bereits detaillierte Regelungsvorschläge unterbreitet werden. Hintergrund dafür bildet der Um-

stand, dass der Kanton Bern im Vergleich zu anderen Kantonen eine unterdurchschnittliche Be-

völkerungsentwicklung aufweist. Nach Ansicht des Regierungsrates genügen die bestehenden

Instrumente (z.B. KÜO) und Förderprogramme auf lange Sicht nicht, um die Bevölkerungsent-

wicklung im Kanton Bern – wie in der Wirtschaftsstrategie 2025 angestrebt – dem gesamtschwei-

zerischen Durchschnitt anzugleichen. Er stellt dazu folgende Modellvarianten zur Diskussion:

Modell A: Verschieben der Planungskompetenz von den Gemeinden zum Kanton, der diese

Aufgabe ganz oder teilweise an die Regionalkonferenzen delegieren kann.

Modell B: Verschieben der Planungskompetenz innerhalb der Gemeinden von den Stimmbe-

rechtigten zum Gemeinderat.

Der Gemeinderat Affoltern i.E. vertritt die Meinung, dass die Planungskompetenz weiterhin beim

Bürger bleiben soll. Die Lösung, in dem die Bürger über die Planungsfragen mitbestimmen und

entscheiden können, hat für den Gemeinderat nach eingehender Diskussion nach wie vor die

meisten Vorteile:

- Die Bürger kennen das Gemeindegebiet mit ihren "Eigenheiten" am besten

- Kürzere Entscheidungswege

- Die Entscheide der Gemeindeversammlung werden mehrheitlich durch die Bürgerinnen und

Bürger getragen.

Im Zentrum des durch den Berner Regierungsrat lancierten Gesetzesentwurfs stehen neue Rege-

lungen zur Mehrwertabschöpfung, zur Baulandmobilisierung und zu den Fruchtfolgeflächen. Der

Kanton Bern soll in ausgewählten Fällen vermehrt selber gestaltend eingreifen und steuernd wir-

ken können. Mit einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen sollen die bereits bestehenden

Möglichkeiten optimiert werden, so dass der Kanton in ausgewählten Fällen selber die Führung

in der Raumplanung übernimmt, namentlich mit dem gezielten Einsatz von kantonalen Über-

bauungsordnungen (KÜO) oder einer aktiven Bodenpolitik.

Eine Mehrwertabschöpfung entsteht beispielsweise dann, wenn Agrarland zu Bauland wird. Die

Gemeinden konnten bisher einen Anteil am Mehrwert abschöpfen. Neu soll die Höhe und die

Aufteilung der Mehrwertabschöpfung abschliessend im kantonalen Recht geregelt werden. Das

revidierte RPG schreibt vor, dass der Ertrag aus der Mehrwertabschöpfung primär für allfällige

Entschädigungszahlungen bei Auszonungen verwendet werden muss. Da Ein- und Auszonungen

aber in der Regel nicht in denselben Gemeinden möglich sein werden, müssen beim Kanton ge-

nügend Mittel zur Verfügung stehen, damit er subsidiär allfällige Entschädigungszahlungen aus-

richten und ein gemeindeübergreifendes Bauzonenmanagement umsetzen kann.

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Bei Um- und Aufzonungen schlägt der Gesetzentwurf eine Mehrwertabschöpfung von 30 Prozent

des planungsbedingten Mehrwerts vor, bei Neueinzonungen sogar 40 bis 50 Prozent. Damit geht

der Berner Regierungsrat über die Bundesvorgaben hinaus: das revidierte Raumplanungsgesetz

verlangt bei Neueinzonungen eine Mindestabschöpfung von nur 20 Prozent. Der Ertrag aus der

Mehrwertabgabe soll laut dem Berner Entwurf grösstenteils - zu 70 Prozent - an die zuständige

Gemeinde fliessen, die übrigen 30 Prozent an den Kanton. Um Bauland verfügbar zu machen,

schlägt der Regierungsrat gleich mehrere Varianten vor:

- die vertragliche Baulandverpflichtung zwischen Grundeigentümer und Gemeinde mit Kauf-

recht

- die bedingte Einzonung oder

- die Anordnung einer Bauverpflichtung falls ein überwiegendes öffentliches Interesse an der

Bebauung besteht (auch zur Mobilisierung bestehender Bauzonen)

- ultima ratio: Enteignung

Der Gemeinderat Affoltern i.E. spricht sich gegen eine einheitliche Regelung wie auch eine Vor-

schreibung der Mehrwertabschöpfung aus. Die Gemeinden sind für die Nutzungsplanung zustän-

dig und tragen auch das Risiko bei Forderungen aus materieller Enteignung, wenn sie Bauland

auszonen müssen. Die abzuschöpfenden Planungswerte sollen weiterhin den Gemeinden zuste-

hen.

Fruchtfolgeflächen

Fruchtfolgeflächen sind Teil der für die Landwirtschaft geeigneten Gebiete. Sie umfassen acker-

fähiges Kulturland, vorab das Ackerland und die Kunstwiesen in Rotation sowie ackerfähige Na-

turwiesen. Der Kanton Bern hat zwar faktisch genügend Fruchtfolgeflächen, aktuell aber zu we-

nig im Inventar (rechtlich) gesichert. Der Umgang mit den Fruchtfolgeflächen ist bisher im Richt-

plan geregelt. Neues Bundesrecht verlangt stärkeren Schutz der Fruchtfolgeflächen und gibt dem

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Beschwerdemöglichkeit. Die Fruchtfolgeflächen sollen ge-

schont werden. Ein Mindestumfang ist nach Vorgaben des Bundes dauerhaft zu erhalten. Die

Beanspruchung der Flächen ist zulässig, wenn:

- ein aus Sicht des Kantons wichtiges Ziel es erfordert und optimale Flächennutzung sicher-

gestellt ist

oder

- die Kompensation durch Auszonung gleichwertiger Flächen oder Bodenaufwertung er-

folgt.

Dem Schutz fruchtbarer Böden soll mit einer neuen Bestimmung im BauG Rechnung getragen

werden. Demnach sollen fruchtbare Böden soweit möglich erhalten oder durch Bodenaufwer-

tung wiederhergestellt werden, wenn dies sinnvoll, technisch möglich und wirtschaftlich zumut-

bar ist. Als sinnvoll gilt eine Bodenaufwertung, wenn in einem Landwirtschaftsgebiet ein ur-

sprünglich fruchtbarer, aber degradierter Boden in seinem Aufbau massgeblich verbessert wer-

den kann. Die technischen Machbarkeit und die wirtschaftlichen Zumutbarkeit werden primär

anhand der Qualität und Menge des vorhandenen Bodenmaterials zu messen sein.

Der Gemeinderat Affoltern i.E. unterstützt die als Postulat überwiesene Motion Brönnimann (M

217/2011), welches finanzielle Anreize und administrative Vereinfachungen für verdichtetes

Bauen und verdichtete Bodennutzung verlangt. Damit finanzielle Anreize den Wettbewerb nicht

verzerren, sollten sie flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt werden. Das Gut „Boden“

wird einerseits knapp, andererseits sind Liegenschaften vorhanden, die aus- und umbaufähig

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sind. Aktuell sind vor allem in der Landwirtschaftszone zu viele Hinderungsgründe für Umbau

und Ausbau sowie Umnutzungen vorhanden.

Weitere gemeinderelevante Themen:

- Spielflächen und Aufenthaltsbereiche

- Erdbebenvorsorge

- Hindernisfreies Bauen

- Steuerung Zweitwohnungsbestand

- Kantonale Überbauungsordnung

- Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK)

Zeitplan/Meilensteine:

• Öffentliches Vernehmlassungsverfahren vom 20.06.2014 bis 26.09.2014

• Auswertung Vernehmlassung Teilrevision Baugesetzgebung und Überarbeitung der Vor-

lage vom Oktober 2014 bis ca. Februar 2015

• Regierungsrat: Verabschiedung Teilrevision Baugesetzgebung z.Hd. Grosser Rat per

12.08.2015

• 1. Lesung Grosser Rat an der Novembersession 2015

• 2. Lesung Grosser Rat an der Januarsession 2016

• Inkraftsetzung Änderung BauG, BewD und im Dekret über das Normalbaureglement

(NBRD) im Verlaufe 2016

Die Vernehmlassungsvorlage sowie die im Auftrag des Regierungsrats unterbreiteten Zusatzfra-

gen sind unter www.be.ch/vernehmlassungen (Stichwort „Teilrevision Baugesetzgebung“) im

Internet aufgeschaltet.

Baubewilligungen 01.05.2014-30.09.2014 Emmentaler Schaukäserei AG

Schaukäsereistrasse 6

3416 Affoltern i.E.

Erweiterung Gastronomiebetrieb durch Win-

tergarten; Aufhebung der best. Terrasse

Zimmermann Daniel

Bannholz 5

3416 Affoltern i.E.

Aussenisolation an bestehende Fassade

Anbau einer offenen Pergola

Einwohnergemeinde Affoltern i.E.

Sanierung Strasse Wyden-Büel-Bühlfeld-

Rotstalden

Page 41: Vorwort des Gemeindepräsidenten · - 7 - Voranschlag der Bruttoinvestitionen pro Bereich im Vergleich zum Vorjahr -200'000 400'000 600'000 l . V e r w t g f t i S h e t B l d g V

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Wärmeverbund Affoltern i.E. Abbruch Garage, Neubau Garage mit Unter-

stand, Neubau Kesselhaus für Fernheizung

mit Fernwärmenetz und Solaranlage, Ver-

wertung Aushubmaterial

Orange Communications SA

Austausch der Sendeanlage (Standort Weier)

Scheidegger Urs

Tannli 9

3416 Affoltern i.E.

Einbau Schleppgaube 1. Stock

Häfliger Alfred und Christine

Luegstrasse 3

3416 Affoltern i.E.

Abbruch Kamin und Neuinstallation einer

Edelstahlabgasanlage an der Aussenfassade

Rentsch Andreas und Amanda

Dorfstrasse 49

3463 Häusernmoos

Abbruch bestehender Schweinestall und

Neubau Einfamilienhaus mit separatem Au-

tounterstand

Sommer Roland und Jegerlehner Franziska

Huttwilstrasse 7

3462 Weier i.E.

Neubau Autounterstand für 2 Fahrzeuge mit

angehängtem Gartenschöpfli

Dummermuth Andrea

Sack 3

3416 Affoltern i.E.

Überdachung Vorplatz

Schär Fritz und Marianne

Huttwilstrasse 22

3463 Häusernmoos

Sanierung Wohnung, Ausbau Treppenhaus,

Einbau Lift sowie Neubau Wärmepumpe mit

Erdwärme

Neue Ortskorrespondentin gewählt Der Gemeinderat hat Reist Miriam, Brauchernstrasse 8 zur neuen Ortskorrespondentin für die

Gemeinde Affoltern i.E. gewählt. Sie wird hauptsächlich Mitteilungen über das Vereins- und Dorf-

leben von aktuellen lokalen Anlässen verfassen und veröffentlichen. Damit hilft sie, die Gescheh-

nisse unserer aktiven Gemeinde publik zu machen.

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Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Montag 08.00 bis 11.30 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr

Dienstag 08.00 bis 11.30 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr

Mittwoch 08.00 bis 11.30 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr

Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr geschlossen

Nach telefonischer Voranmeldung können selbstverständlich auch Termine ausserhalb der Schal-

teröffnungszeiten vereinbart werden.

Haben Sie Anregungen?

Wir freuen uns, wenn Sie uns Berichte und Artikel mit Fotos illustriert oder andere Ideen in Zu-

sammenhang mit der Gemeinde für das Infoblatt zuschicken. Der Beitrag darf nicht anonym sein

und wird mit dem Namen der Verfasserin bzw. Verfassers abgedruckt. Fotos, Bilder oder Grafi-

ken sind uns separat als Bilddatei (jpg, tif, pdf) zuzustellen.

Ihre Meinung ist uns wichtig! Haben Sie Anregungen oder Kritik zu unserer Arbeit? Ihre Rückmel-

dungen, (Leser)Briefe helfen mit, uns zu verbessern und die Qualität unserer Dienstleistungen zu

verbessern.


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