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Date post: 01-Jan-2017
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[ Symposium: Braucht das Gesundheitswesen ein eigenes Regulierungsrecht? Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Margarete Schuler-Harms war nach ihrem Studium und dem Juristischen Vorbereitungsdienst zunächst als Rechtsreferentin bei der Anstalt für Kabelkommunikation Berlin und sodann als Wissenschaftliche Assistentin am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg tätig. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Rechtswissenschaft II der Universität Hamburg (Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem), wo sie 1994 promovierte und sich 2004 habilitierte. Margarete Schuler-Harms ist nach Vertretungsprofessuren an den Universitäten Hamburg und Frankfurt am Main seit 2006 Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Wirtschafts- und Umwelt- recht, an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr. Ihre aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen im Medienrecht, öffentlichen Familienrecht, Sozialversicherungs- und Gesundheitsrecht sowie dem Recht der Krankenversicherung. Prof. Dr. Georg Hermes Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main Geboren 1958 in Dortmund absolvierte Georg Hermes sein Studium der Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft in Bonn, Genf und Freiburg i.Br. Auf seine erste und zweite Juristische Staatsprüfung in Freiburg folgten dort im Jahr 1986 seine Promotion und 1997 seine Habilitation. Daneben war er zeitweilig als Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundes- verfassungsgericht (1989-92) tätig. Im Anschluss an Lehrstuhlvertretungen in Bielefeld, Frankfurt am Main und Dresden ist Georg Hermes seit 1998 Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sein Forschungsinteresse gilt neben dem Verfassungs- recht und dem Bau-/Planungsrecht insbesondere dem Recht der Infrastruk- turen, Privatisierungsfragen und dem deutschen sowie europäischen Recht der Wirtschaftsregulierung. Prof. Dr. Dr. Thomas Gerlinger Universität Bielefeld Thomas Gerlinger studierte Politikwissenschaft, Soziologie, Geschichte und Philosophie in Marburg. Er wurde an der Universität Frankfurt am Main promoviert und an der Universität Bremen habilitiert. Er arbeitete von 1993 bis 1998 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt und von 1999 bis 2004 und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). 2004 war er Professor für Sozialsysteme mit dem Schwerpunkt Gesundheitssystemforschung an der FH Fulda, von 2004 bis 2010 Professor für Medizinische Soziologie und Direktor des gleichnamigen Instituts an der Goethe-Universität Frankfurt. Seit 2010 ist er Professor an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld und Leiter der Arbeitsgruppe "Gesundheitssysteme, Gesundheitspolitik und Gesundheitssoziologie".
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Page 1: Vortragenden

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Symposium: Braucht das Gesundheitswesen ein

eigenes Regulierungsrecht?

Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms

Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr

Margarete Schuler-Harms war nach ihrem Studium und dem Juristischen

Vorbereitungsdienst zunächst als Rechtsreferentin bei der Anstalt für

Kabelkommunikation Berlin und sodann als Wissenschaftliche Assistentin

am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg

tätig. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am

Fachbereich Rechtswissenschaft II der Universität Hamburg (Prof. Dr.

Wolfgang Hoffmann-Riem), wo sie 1994 promovierte und sich 2004

habilitierte. Margarete Schuler-Harms ist nach Vertretungsprofessuren an

den Universitäten Hamburg und Frankfurt am Main seit 2006 Inhaberin der

Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Wirtschafts- und Umwelt-

recht, an der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr. Ihre

aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen im Medienrecht, öffentlichen

Familienrecht, Sozialversicherungs- und Gesundheitsrecht sowie dem Recht

der Krankenversicherung.

Prof. Dr. Georg Hermes

Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main

Geboren 1958 in Dortmund absolvierte Georg Hermes sein Studium der

Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft in Bonn, Genf und Freiburg i.Br.

Auf seine erste und zweite Juristische Staatsprüfung in Freiburg folgten dort

im Jahr 1986 seine Promotion und 1997 seine Habilitation. Daneben war er

zeitweilig als Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundes-

verfassungsgericht (1989-92) tätig. Im Anschluss an Lehrstuhlvertretungen

in Bielefeld, Frankfurt am Main und Dresden ist Georg Hermes seit 1998

Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Goethe-Universität

Frankfurt am Main. Sein Forschungsinteresse gilt neben dem Verfassungs-

recht und dem Bau-/Planungsrecht insbesondere dem Recht der Infrastruk-

turen, Privatisierungsfragen und dem deutschen sowie europäischen Recht

der Wirtschaftsregulierung.

Prof. Dr. Dr. Thomas Gerlinger

Universität Bielefeld

Thomas Gerlinger studierte Politikwissenschaft, Soziologie, Geschichte und

Philosophie in Marburg. Er wurde an der Universität Frankfurt am Main

promoviert und an der Universität Bremen habilitiert. Er arbeitete von 1993

bis 1998 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität

Frankfurt und von 1999 bis 2004 und am Wissenschaftszentrum Berlin für

Sozialforschung (WZB). 2004 war er Professor für Sozialsysteme mit dem

Schwerpunkt Gesundheitssystemforschung an der FH Fulda, von 2004 bis

2010 Professor für Medizinische Soziologie und Direktor des gleichnamigen

Instituts an der Goethe-Universität Frankfurt. Seit 2010 ist er Professor an

der Fakultät für Gesundheitswissenschaften an der Universität Bielefeld und

Leiter der Arbeitsgruppe "Gesundheitssysteme, Gesundheitspolitik und

Gesundheitssoziologie".

Page 2: Vortragenden

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Symposium: Braucht das Gesundheitswesen ein

eigenes Regulierungsrecht?

PD Dr. Claudio Franzius

Universität Hamburg & Freie Universität Berlin

Claudio Franzius studierte Ethnologie und Politikwissenschaft in Frankfurt

a.M. sowie Rechtswissenschaften in Berlin und Montpellier. Nach der

Promotion 1999 war er u.a. wissenschaftlicher Koordinator des

Postgraduiertenstudiengangs Europawissenschaften am Europäischen

Zentrum für Staatswissenschaften und Staatspraxis, Berlin, und wiss.

Mitarbeiter an der HU Berlin bei Prof. Dr. Michael Kloepfer bzw. an der

FU Berlin bei Prof. Dr. Ulrich K. Preuß. Seit seiner Habilitation 2007 ist er

Privatdozent an der HU Berlin. Seit 2008 nahm er Lehrstuhlvertretungen

in Frankfurt a.M., Konstanz und Bremen wahr. Seine Forschungsinter-

essen gelten insb. dem Staats- und Verwaltungsrecht, der europäischen

Innenpolitik, dem Umwelt- und Technikrecht, dem Wirtschafts- und

Netzregulierungsrecht sowie den Grundlagen der Rechtswissenschaft.

Barbara Berner

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Barbara Berner ist Fachabteilungsleiterin in der gemeinsamen

Rechtsabteilung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Bundes-

ärztekammer, Berlin. Zuvor war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im

Deutschen Bundestag und Rechtsanwältin in einer Bonner Kanzlei tätig. Seit

vielen Jahren übernimmt Barbara Berner die Geschäftsführung der

Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen.

Auch hat sie als Autorin an „ Medizinische Versorgungszentren“, ein von der

KBV herausgegebener Leitfaden für Gründer, und anderen Werken im

Deutschen Ärzteverlag (z.B. Vertragsärztliche Versorgung im Überblick,

Kommentar Vertrag Ärzte/ Unfallversicherungsträger, Narr: Ärztliches

Berufsrecht) mitgewirkt. Einer der Schwerpunkte ihrer Tätigkeit in der

Rechtsabteilung ist das Bedarfsplanungs- und Zulassungsrecht.

Prof. Dr. Ulrich Wenner

Bundessozialgericht, Kassel

Ulrich Wenner, geboren 1956, wurde 1995 zum Richter am

Bundessozialgericht, Kassel, ernannt, wo er ab 1997 das Amt des

stellvertretenden und seit 2008 des Vorsitzenden Richters des 6. Senats

(Zuständigkeit für Vertrags(zahn)arztrecht) führt. Zuvor war er nach seinem

rechtswissenschaftlichen Studium und der Promotion am Institut für

Kirchenrecht der Universität Bonn sowohl am Sozialgericht Dortmund, im

Ministerium für Arbeit und Soziales NRW sowie als Richter am Landes-

sozialgericht Nordrhein-Westfalen tätig. Im Juli 2008 wurde Ulrich Wenner

zum Honorarprofessor für Sozialrecht an der Universität Frankfurt am Main

ernannt, an welcher er sich seit 2004 als Lehrbeauftragter engagiert.

Page 3: Vortragenden

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Symposium: Braucht das Gesundheitswesen ein

eigenes Regulierungsrecht?

Prof. Dr. Peter Axer

Universität Heidelberg

Peter Axer, Jahrgang 1965, studierte Rechtswissenschaften an der

Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität Bonn. Dort folgten auch 1993

seine Promotion sowie 1999 seine Habilitation bei Prof. Dr. Josef Isensee.

Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Köln, Bonn und Siegen

sowie seiner Tätigkeit als Professor an der Universität Siegen (2001-2004)

und an der Universität Trier (2004-2009) ist Peter Axer seit 2009 an der

Universität Heidelberg tätig und hat dort den Lehrstuhl für Sozialrecht in

Verbindung mit dem Öffentlichen Recht inne. Seine Forschungs-

schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Öffentlichen Recht.

Dr. Ulrich Vorderwülbecke

Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa)

Ulrich Vorderwülbecke ist Geschäftsführer für den Bereich Vertrieb und

Zukunftsprojekte beim Verband forschender Arzneimittelhersteller e.V.

(vfa), Berlin. Er hat nach seinem pharmazeutischen Vorexamen Rechts- und

Wirtschaftswissenschaften in Münster und Freiburg studiert. Nach den

juristischen Staatsprüfungen und der Promotion trat er 1978 in den

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ein, wo er 1989 zum

Geschäftsführer Wirtschafts-, Gesundheits- und Sozialpolitik berufen

wurde. Seit 1995 ist er im vfa tätig. Er war dort als Geschäftsführer u.a.

verantwortlich für den Bereich Marktordnung/Gesundheitssystem, der den

Arzneimittelmarkt und die Gesundheitspolitik umfasste Er hat Schriften und

Beiträge zur Arzneimittelaufsicht, Pharmaregulierung und zur Situation der

Pharmaindustrie veröffentlicht.

Dr. Dominik Roters

Gemeinsamer Bundesausschuss

Dominik Roters, geboren 1968, studierte Soziologie und Rechts-

wissenschaften an der Universität Freiburg sowie Rechtssoziologie am

International Institute for Sociology of Law in Oñati, Spanien, wo er den

Master of Sociology of Law erlangte. 2002 folgte seine juristische Promotion

zum Thema „Die gebotene Kontrolldichte bei der gerichtlichen Prüfung der

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen“ bei Prof.

Dr. Ingwer Ebsen, Universität Frankfurt. Seit Anfang 2002 ist er als Justiziar

des Gemeinsamen Bundesausschusses und später auch als Leiter der

Abteilung Recht tätig. Seit Februar 2010 übt Dominik Roters das Amt des

stellvertretenden Geschäftsführers des Gemeinsamen Bundesausschusses

aus.

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Symposium: Braucht das Gesundheitswesen ein

eigenes Regulierungsrecht?

Prof. Dr. Wulf- Henning Roth

Universität Bonn

Wulf-Henning Roth, Jahrgang 1945, absolvierte sein rechts-

wissenschaftlichen Studium an den Universitäten Tübingen und München

sowie einjähriges Studium des Master of Law (LL.M.) an der Harvard

University, U.S.A.. Nach seiner Promotion (1975) und Habilitation (1983) an

der Universität München war er zunächst Professor an der Universität

Bonn und anschließend von 1985 bis 1989 Professor für Wirtschaftsrecht,

Internationales Privatrecht und Gewerblichen Rechtschutz an der

Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 1989 ist er wiederum als Professor an

der Universität Bonn und Direktor des Instituts für Internationales

Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Direktor des Zentrums für

Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn tätig. Zu seinen

Forschungsschwerpunkten gehören das Handelsrecht, das Kartellrecht, das

Internationale Privatrecht und das Europarecht.

Dr. Karl-Heinz Mühlhausen

AOK-Bundesverband

Karl-Heinz Mühlhausen, Jahrgang 1970, absolvierte das Studium der

Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und das Referendariat in

Niedersachsen und Warschau. 2001 promovierte er an der Universität

Hannover mit dem Thema "Der Mitgliederwettbewerb innerhalb der

gesetzlichen Krankenversicherung - Die Krankenkassen zwischen Sozial- und

Wettbewerbsrecht". Seit 2000 ist er als Syndikusanwalt und seit September

2004 als Leiter des Justitiariats für den AOK-Bundesverband tätig. Daneben

war Karl-Heinz Mühlhausen von 2004-2008 Vorstandsmitglied des

Forschungsinstituts für Europäische Gesundheitspolitik und Sozialrecht

(ineges) an der Universität Frankfurt.

Wilko Töllner, LL.M. (Brugge)

Bundeskartellamt

Leitender Regierungsdirektor Wilko Töllner, LL.M. (Brugge) ist Leiter des

Referats "Sonderkommission Kartellbekämpfung" im Bundeskartellamt, das

sich mit der Aufdeckung und Ermittlung von Kartellordnungswidrigkeiten und

mit Grundsatzfragen des Bußgeldrechts befasst. Er referiert und publiziert

regelmäßig zu Themen des Kartellrechts.

Page 5: Vortragenden

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Symposium: Braucht das Gesundheitswesen ein

eigenes Regulierungsrecht?

Prof. Dr. Stephan Rixen

Universität Bayreuth

Stephan Rixen, Jahrgang 1967, absolvierte sein Studium der

Rechtswissenschaften in Tübingen und Leuven/Belgien. Nach seiner

Promotion in Gießen sowie Habilitation an der Universität zu Köln und

anschließender Professurvertretung in Köln war er zunächst an der

Universität Kassel tätig. Dort arbeitete er als Professor am Institut für

Sozialpolitik und Organisation Sozialer Dienste des Fachbereichs

Sozialwesen. Seit April 2010 ist er Professor an der der Universität Bayreuth

und hat dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und

Gesundheitsrecht inne. Stephan Rixen ist ehrenamtlich im Deutschen

Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV), Berlin, tätig, u.a. im Fachausschuss „Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe“.

MinR Ortwin Schulte

Bundesministerium für Gesundheit

Ortwin Schulte ist Jurist mit Studium in München und Bonn und seit 1992

im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) tätig. Von 2001 bis 2005

leitete er das Spiegelreferat "Gesundheitspolitik" im Bundeskanzleramt. Er

war von 2005 bis 2007 Leiter der Task Force "EU-Vorsitz" im BMG. Seit 2007

ist Ortwin Schulte als Leiter des Referates "Grundsatzfragen der

europäischen und internationalen Gesundheitspolitik" für EU-Politikfragen,

bilaterale Beziehungen zum postsowjetischen und arabischen Raum sowie

koordinierend für Gesundheitsaußenwirtschaftsförderung zuständig.

Dr. Frank Schreiber

Richter am Hessischen Landessozialgericht, Darmstadt

Frank Schreiber, Jahrgang 1969, studierte Rechtswissenschaften an der

Philipps-Universität Marburg und war anschließend als wissenschaftlicher

Mitarbeiter an der Universität Regensburg beschäftigt. Nach dortiger

Promotion und Referendariat in Hessen war er ab 2001 als Richter in der

ordentlichen Gerichtsbarkeit und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig,

bevor er im Jahr 2005 in die Sozialgerichtsbarkeit wechselte. Seit 2010 ist

er Richter am Hessischen Landessozialgericht und dort u.a. Mitglied des

für Krankenversicherungsrecht zuständigen 1. Senates. In mehreren

Veröffentlichungen widmete er sich Fragen des europäischen Sozial-

rechts, u.a.: „Gesundheitsleistungen im europäischen Flüchtlings-

sozialrecht“, ZESAR 2010, 107ff.; Schreiber/Wunder/Dern, VO (EG) Nr.

883/2004, Kommentar (erscheint Herbst 2011).


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