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Vorbemerkungen zum „Repertorium der deutschen Königspfalzen · Vorbemerkungen zum „Repertorium...

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Vorbemerkungen zum „Repertorium der deutschen Königspfalzen" Von Thomas Zotz Sonderdruck aus .Blätter für deutshe Landerges&idiie" Bd. 118/1982
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Vorbemerkungen zum „Repertorium der deutschen Königspfalzen"

Von Thomas Zotz

Sonderdruck aus .Blätter für deutshe Landerges&idiie" Bd. 118/1982

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Einblicks in ein möglichst umfangreiches Material tunlich erscheint. Dieses Material liegt noch nicht vor, sondern soll gerade erst gesammelt werden." Soweit Schlesinger in seinem 1963 vorgelegten „Versuch eines Modells künftiger Pfalzbearbeitungen" am Beispiel von Merseburg7). Die hier angesprochene Materialsammlung ist seitdem in einer Reihe von Monogra- phien weiter gediehen?, und in mehreren Kolloquien des Max-Planck- Instituts sind die Vorarbeiten für das geplante Repertorium inzwischen so gefördert worden, daß das Projekt nun in dieTat umgesetzt werden kann?.

Wenn also von 1983 an der Öffentlichkeit ein Werk mit dem Titel „Die deutschen Königspfalzen. Repertorium der Pfalzen, Königshöfe und übri- gen Aufenthaltsorte der Könige im deutschen Reich des Mittelalters"'") übergeben wird, so erscheint es angebracht, die von Schlesinger 1956 offengelassene Frage nach der Definition von „Pfalz" wieder aufzugrei- fen I'), handelt es sich doch um den konstitutiven Aspekt des ganzen Unternehmens. Dabei geht es darum zu klaren, nach welchen Kriterien und bis zu welchem Grad der Gruppe der ,,unbestrittenenc' Pfalzen wie Aachen, Frankfurt oder Goslar noch weitere Aufenthaltsorte des Königs als Pfalzen zugeordnet werden sollten.

2. DER QUELLENBEGRIFF palatium

Schlesinger hat zwischen einem aus den mittelalterlichen Quellen und aus mittelalterlichem Verständnis gezogenen Pfalzenbegriff einerseits und einem auf heutiger Vereinbarung beruhenden Ordnungsbegriff ,,Pfalz"

Oneter andererseits unterschieden '3, und diese Differenzierung kann als geei, . . -21isy~t i - ip i inki \<ctrcrer I!hcrlc~urt;'_cn ,lisncti. Sa 'oll runichct inicrc.;\ic- rcn. \\ IC dii. niiirzl3ltcrli:hi.n 'lexri.ien l 3 c ~ i i r r D ( I / L I I I I I ~ ? I lind x l n c Iblcitun- ' gen verwenden, welche Vorstellung sie damit verbinden und ob sie selbst „Pfalzenlisten" mitteilen, die für heutige Forschungen brauchbar sind.

Blickt man auf das Vorkommen von palatium und der davon abge- leiteten volkssprachlichen Wörter ahd. p(h)aiinia, as. palinza und mhd. phal(en)ia in den Quellen, so stößt man nicht nur auf die seit langem

I ) Ebd. S. 158. *) Vgl. U. a. M. GOCKEL, Karolingische Königshöfe am Mittelihein (Veröff. d. Max-Planck- Instituts f G. 31), 1970 und H.-P. WEHLT, Reichsabtei und König (Veröfi, d. Max-Planck- Instituts f. G . ZR), 1970. ') Außer den beiden Göttingcr Kolloquien im Dezernbci 1957 und Januar 1959,ausdcncn die ersten zwei Bände Deutsche Königspfalzen (wie Anm. 6: Bd. 2 ersch. 1965) hervorgegangen sind. veranstaltcte das Max-Planck-Institut seit der Mitte der 70ei Jahre eine Rcihc wcilcrer Tagungen. In diesem Zusammenhang ist auch die vom Mainzcr Institut für geschichtliche Landeskunde lusammen mit dem Man-Pianck-Institut veranstaltcte Pfalzentagung in Speyei im Oktober 1963 zu ewähncn. In) Herausgegeben vom Max-Planck-Institut für Geschichte. Erscheint im Verlag Vanden- hoeck & Ruprecht, Göltingen. I') Zur Dcfinitionsfrage vgl. auch C. B R ~ H L , Fodmm, Gistum, Servitium regis. Studien zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Königtums im Frankenreich und in den fränkischen Nachfol- gestaaten Deutschland, Frankreich und Italien vom 6. bis zur Mitte dcs 14. Jahrhunderts (KölnHistAbhh 14), 1968, S. 91 f. ") Zum Problem der Begciffsbildung ugl. H. K. SCHULZE, Mediävistik und Bcgciffs~eseschichte. in: K. U. JÄSCHKE U. R. WEKSKUS(H~.), Festschrift für Helmut Bcumann, 1977, S . 388-405.

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Repertorium der deutschen Königspfalzen

bekannte Bedeutungsvielfalt des Wortes im Sinne von Palastgebäude ebenso wie von Hofstaat als persönlicher bzw. institutioneller Umgebung des Königs "), sondern es fallt zudem auf, da8 von der spätkarolingischen Zeit an die Quellen dieses Wort immer seltener zur Kennzeichnung könig- licher Aufenthaltsorte benutzen zugunsten von Begriffen wie curtis, civitas, castrum, so sie überhaupt den Ortsnamen qualifizieren.

Die grundlegenden Forschungen von Adolf Gauert zum Wandel der Pfalzenarchitektur vom frühen zum hohen Mittelalter 14) haben deutlich gemacht, daß vom 10. Jahrhundert an die Burg das bestimmende Merkmal ländlicher Regierungsstätten der Könige wurde, bis in staufischer Zeit auch die in oder bei Städten errichteten Pfalzen mitunter als Burgen errichtet wurden '3. Mitpalatium aber scheinen die Autoren des 10. und 11. Jahrhun- derts die Vorstellung einer repräsentativen Architektur ohne Befestigung verbunden zu haben: Diese Bezeichnung gaben sie bis ins hohe Mittelalter hinein den weitläufigen karolingischen Anlagen von Aachen und Ingel- heim j6), aber auch später gegründeten königlichen Regierungsstätten ähn- licher Struktur wie Goslar "), während die oft nur mäßig erhobenen Burgen des 10. Jahrhunderts, wie 2. B. GraneJ8), den Zeitgenossen zumeist nicht mehr als palatia galten, ganz m schweigen von den Gipfelburgen aus der zweiten Hälfte des I I. Jahrhunderts. Wie wenig eine solche Höhenlage der Auffassung von palatium entsprach, zeigen die Bemerkungen Brunos über die Harzburg: si in loco competenti staret, regali palatio locus idoneus esset ").

Das Vorkommen von palatium in den Quellen erweist sich ferner auch deshalb als ein für die Katalogisierung der Königspfalzen wenig geeignetes Kriterium. weil sich der Wortinhalt in mehrfacher Hinsicht von der

"1 Zur Semantik von poloiium vgl. D~EPENBACH (wie Anm. 4). S. 31N, K. PELLENS, ZU? Wortfamilie Paiatium-Pfalz, in: ZDtPhilol77, 1958, S. 281-290 ~ ~ ~ H E I M P E L ( W ~ ~ Anm. 4), S. 474f. "1 A. GAUERT, Zur Struktur und Topographie der Königspfalzen, in: Dcutsche Könispfalzen 2 (wie Anm. 9), S. 1 4 0 . ") Dazu W. SCHLESINGEK, B i scho f~~ i t~e , Pfalzen und Städte im deutschen Itinerar Friediich Barbaroisas, in: Aus Stadt- und Wirtschaftsgeschichte Südwcstdeutschlands. Festschrift für Erich Maschke zum 75. Gebuitst;ig (Veiöm(ommGeschichtlLdkde0adWürtt B 85). 1975, S. 1-56 und F. ARENS, Staufische Königspfalzen. Neue Forschungseigebnisse, in: Burgen und Schlösser 19, 1978, S. 74-83. I') Vgl. dazu D. FLACH, Untersuchungen zur Verfassung und Verwaltung des Aachener Reichsgutes von der Karolingerreit bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts (Veröff. d. Max-Planck- Instiiiits f. G. 46), 1976 und H. SCHMITZ, Pfalz und Fiskus Ingelheim (UntersMateriaiienVerf-rf- LdG 2). 1974. Dazu auch GAUERT, Struktur (wie Anm. 14), S. 19. "1 Vgl. Adam von Brcmcn, Gesta Hammaburgensis ccclesiae Pontificum II1/28, in: MGH SS ier.Germ.i.us.schol., 1917, S. 171 und Bruno, Saxonicum bcllum cap. 23, in: MGH Dt.MA 2, 1937, S. 27. ") In den Quellen des 10. und 11. Jhs. erscheint Grone als urbs. nrrlis regali~, regia villa. Nur in dem Hilwartshäuser Chirograph von 1004, den H. G o ~ n r ~ c in ArchDipl25, 1979, S. 39f neu ediert hat, kommt die Wendung in polacio vor, allerdings eher in der Bedeutung von „bei Hofc". I3 Bruno (wie Anm. 17) S. 32. Dazu H . J . RIECKENBERG, Königsstraßt und Königsgut in liudolfingischer und frühsalischer Zeit, in: AUF 17,1941, S. 37f. und ausführlich H . SPIER, Die Harzburg Heinrichs IV., in: HaizZ 19/20, 1967/68, S. 2OOff.

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urspünglichen Bedeutung „königliche Regierungsstätte" wegentwickelt hat. Bereits im Frühmittelalter wurde palatium auch zur Bezeichnung des vornehmen, für Verwaltungs- und Gerichtszwecke geeigneten Hauses öffentlicher Würdenträger wie einer kirchlichen Institution oder eines Grafen verwandt '") und konnte sich schließlich auch zum Synonym für ,,Rathaus" entwickeln2') - ein sprachgeschichtliches Phänomen, dem die tatsächliche Umwandlung des Aachener Thronsaals in das städtische Rathaus zur Seite zu stellen ist.

Noch weiter hat sich der Wortgebranch vom anfänglichen Wortinhalt gelöst, als pnlatium - im deutschen Sprachraum wohl unter dem Einfluß des aus dem Altfranzösischen übernommenen Wortes ,,Palas"z~ - zum „Palais", also zu einem repräsentativen Wohngebäude oder -raum wurde, das auch der Aufnahme von Gästen dienen konnte, wie es die um 1000 verfaßten Consuetudines Farfenses bezeugen: iuxta galileam constructum debet esse palatium longitudinis CXXXV pedes, latitudinis XXX, ad recipien- dum omnes supervenientes homines, qui cum equitibus adventaverint monaste- rio23. In dieser Bedeutung bezeichnete palatium/palas auch den Haupt- wohntrakt der hochmittelalterlichen

Wenn also die Benutzung des Wortes palatium in den Quellen nicht unbedingt als verläßliches Kriterium für die Klassifizierung der Pfalzen gelten kannz5), bleibt die Frage, wie es mit zeitgenössischen Aussagen zum Erscheinungsbild und zur Funktion einer Pfalz steht, die uns als brauch- barer Maßstab dienen könnten, vergleichbar der Schrift Hincmars von Reims De ordine palatii als Hofordnung oder dem Capitulare de villis Karls des Großen als G ü t e r ~ r d n u n g ~ ~ ) .

? O ) Belege dafür finden sich zuerst im italienischen Raum, vorab das päpstliche polorium Loreronenre. Hierzu R. ELZE, Das „ S a ~ m m Palatium Lateranense" im 10. und 11. Jahrhundert, in: StudGregor 4, 1952, S. 27-54. Vgl. ferner die Bclege bei J . F. NIEEMEYER, Mediae Latinitatis Lexicon minus, S. 754 s.v. I.palatium 8 7. Für Deutschland die ofl zitierte Wendung bei Bcrnold, Chronion a. 1096, in: MGH SS 5, S. 465 pßiocium regis el epircopi in Spcyer. ") Kölner Rathaus alspolacium in der 2. Hälfte dcs 12. Jhs. Vgl. N i E n ~ ~ u a n (wie Anm. 20) palatiurn 59 . Für Italien vgl. C. B R ~ H L , Königs-, Bischofs- und Stadtpfalz im ,.Rcgnum Italiae", in: H. BEUMANN (Hg.), Historische Forschungen für Waitei Schlesinger; 1974, S. 400-419, hier 418f. 12) M. LEXER, Mittelhochdeutsches Wörterbuch 2, Sp. 197 f. s.v.pa1as und W. VON WnRTBtiRG, Französisches Etymologisches Wörterbuch 7, S. 489f. s.v. paiatium. ") Consuetudines Farfenses, hg. von B. ALB ER^ (Consuetudines monasticac I), 1900, S. 138. Vgl. hierzu den Sr. Galler Klosterplan mit dem „Haus der vornehmen Gäste". Dazu W. ERDMANN, Zur archäologischen und baugeschichtlichen Erforschung der Pfalzen im Bodensee- gebiet, in: Deutsche Königspfaizen 3 (Veröff. d. Max-Planck-Instituts f. G. 11/3), 1979, S. . . . 136-210, hier 173ff.

Vgl. L. VILLEN& Glos~aire. B ~ r e e n f a ~ h ~ ö r t ~ r b l i ~ h des mittelaiterlichcn Wehrbaus, 1975. s: 18:.

- '3 Anders nach DIEPENBACH (wie Anm. 4), S. 27. Vgl. dazu HEIMPEL (wie Anm. 4), S. 473t

Hincman Schrift behandelt polorium nur im Sinne von Hof als Institution. Maßgebliche Ausgabe jetzt (mit deutscher Ubersetzung) von TH. Gnoss und R. SCH~EFFER, Hincmar von Reims, Dc ordine palatii, in: MUH Fontes iuris germ. ant. i.~is. schol. (3), 1980'. Dazu vgl. J. FLECKENSTEIK, Die Struktur der Hofes Karls des Großen im Spiegel von Hincmari de ordinc palatii, in: ZAachenGV 83, 1976, S. 5f f Zum Capitulare de villis vgi. die Liteiatuihinweise im DAHLMANN-WALTZ, Quellenkunde zur deutschen Geschichre, 10. Aufl. 184i436ff.

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Rcpertorium der deutschen Königspfalzen

Nun gibt es zwar frühmittelalterliche Texte darüber, was zu einem palatium gehört, aber deren Vorstellung ist so sehr an die spätrömisch- byzantinische Tradition gebunden, daß sie als Maßstab einer frühmittel- alterlichen Pfalz nicht in Frage kommen. So erwartete man von einem palatium eine Vielzahl von Bauelementen: Empfangsraum, Versammlungs- raum, Speiseraum, Sommer- und Winterwohnungen, Thermen, ein Gymna- sium als locus disputationibus et diversis exercitationum generibus deputatus, ein Hippodrom 27).

Im Gegensatz zu diesem umfassenden Erscheinungsbild einespnlatium. dem nicht einmal die Paläste in Aachen und Inxelheim voll entsprochen haben, geben eher beiläufige Bemerkungen manchen nützlichen Hinweis. Als ..treffendste Formulierunz für die Aufeaben einer Pfalz" 2S1 selten der ~ o r s i h u n g die Worte ~ a n d i l b e r t s von Küm, die er im ~ & & e n einer Wundergeschichte des hl. Goar gebraucht 29): Kar1 der Große war auf dem Weg vom palatium Ingelheim nach dem castellum Koblenz durch die Einwirkung des Heiligen in eine Notsituation geraten als Strafe dafür, daß er versäumt hatte, unterwegs dem Heiligen im Kloster St. Goar seine Reverenz zu erweisen. So mußte er drei Meilen südlich Koblenz die Nacht non sine rerum necessariarum inopia verbringen. Am nächsten Morgen bekannte er seinem Gefolge, daß er sich durch eigene Schuld um eine angenehme Reise und um die Zurüstung einer königlichen Herberge gebracht habe30).

Zweifellos ist hiermit eine wichtige Voraussetzung für eine Pfalz be- schrieben: Sie mußte in der Lage sein, den König zu beherbergen und zu verpflegen. Allerdings teilen die Pfalzen diese Aufgabe mit anderen Aufent- haltsorten des Königs wie den kleineren königlichen Wirtschaftshöfen oder auch den gastgebenden kirchlichen Institutionen, so daß hierin kein beson- deres Merkmal der Pfalzen zu sehen ist j').

Während das Zeugnis Wandalberts den Blick auf den Aspekt der hinreichenden Versorgung lenkt, lassen sich dem Vergleich einer karolingi-

") Übcrsichr über die Zeugnisse bei P. CLEMEN, Dei karolingische Kaiserpalast zu Ingelheim. in: WestdtZGKunst 9, 1890, S. 54f6, hier 110-114. P. RiciiB, La vie quotidienne dans I'empire carolingien, 1974, S. 56 (dt. Ubenetzung u.d.T.: Die Wclt der Karolinger, 1981, S. 62 mit Anm. 5) mit Hinweis auf S. MARTINET, Un palais dhcrit dans un manuscrit carolingien, in: Memoires de la Fidkration des Sociktks savantes de I'Aisnc 12, 1966, S. 72ff Dei Hippodrom, in der spätrömischen Villa ein pschiosienei Gartenbezirk, erscheint in dci Handschrift des 9. Jhs. interessanterweise als locuspro doiomo seci-ctus velodciniodiendos terouros vel adagesta(?) corporis necessariß (S. 73). Vgi. auch CLEUEN a.a.0.. S. 112 Anm. 220 mit geringfügiger ~extabweichung. ") Zitat von HEIMPFL (wie Anm. 4) S. 473 mit Anm. 58, der auf P. CLASSEN, Die Geschichte der Königspfalz Ingeiheim, in: J . AUTENRIETH (Hg.), Ingelheim am Rhein, 1964, S. 87-146, hier S. 87 rekurriert. Danach auch G ~ u E n r , Königspfalzen (wie Anm. 3), Sp. 1044. '9i Wandalbert von Pnim. Miracuia s. Goaris. in: MGH SS 15. S. 367f. '9 quud o commodiiote itinerir er apporatu regioe monsionis sii longissime disparotus. Die von Classen gegebene Übcrsctzung ,.Einrichtungen für den Aufenthalt des Königs und Ausrüstung für seine Reise' erscheint mir wegen der Wortstellung und des Tentzusammenhangs nicht treffend. ") CLASSEN (wie Anm. 28), S. 87, will hingcgcn gerade durch diesen Aspekt die Pfalzen unter dcn Königshöfen besonders herausgehoben sehen.

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schen und staufischen Quelle Beobachtungen zur baulichen Gestalt eines palatium und ihrem Wandel vom Früh- zum Hochmittelalter abgewinnen. Einhard schreibt in der Vita Caroli über die Bautätigkeit des Kaisers: inchoavit er palatia operis egregii, unum haud longe a Mogontiaco civitate, iuxta villam cui vocabulum est Zngilenheim, alterum Noviomagi super Vahalem fluvium "2). Auf diese Stelle bezieht sich Rahewin in den Gesta Friderici bei der Erwähnung der von Barbarossa veranlaßten Restauration von Pfalz- bauten Karls des Großen: Palatin siquidem a Karo10 Magno quondam pulcherrimn fabricara et regias clarissimo opere decoratas aput Noviomagum et iuxta villam Znglinheim. . . decentissime reparavit 13). Wenn Rahewin, anders als Einhard, zur Beschreibung der Anlagen von Ingelheim und Nymwegen den Ausdruck palatium um den Zusatz et regias clarissimo opere decoratas erweitert, so zeigt sich hierin der begriffliche Wandel: Für Einhard umfaßte palatium noch die regia, also den sonst auch aula oder basilica genannten großen Saalbau Rahewin hingegen mußte dieses Bauelement eigens erwähnen 15), da palazium in staufischer Zeit lediglich „vornehmes Wohnhaus" bedeuten konnte.

Aus dem Textvergleich darf man wohl schließen, daß in karolingischer Zeit eine aula konstitutiver Bestandteil eines palatium war, obgleich zu bedenken ist, daß die Quellenstelle sich auf zwei ,,Individualfalle" von Pfalzen bezieht und daher eine typisierende Verallgemeinerung nicht unbe- dingt zuläßt. Gauert sieht jedenfalls in der aula, dem Thronsaal, das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Pfalz gegenüber einem Königs- hof "), und für die karolingische Zeit trifft das mit Sicherheit zu. Doch bleibt die Frage, wie praktikabel dieses Kriterium für die Untersuchung und Bewertung der späteren königlichen Aufenthaltsorte ist. Bereits die ottoni- schen und erst recht die staufischen Pfalzburgen suchten andere architekto- nische Lösungen, indem die anfänglich selbständigen Bauelemente aula und caminata 2.T. zu einem einzigen großen Gebäude, einer magna domus, zusammengezogen wurden und damit die Vorstufe zum späteren Burgpalas erreicht wurde3'). Daher hat man auch schon gefordert, für die Stauferzeit den Ausdmck „Pfalz" ganz zu vermeiden "). Dies ist allerdings nur dann berechtigt, wenn man die Begriffe ,,Pfalz" und palatium ineins setzt'?. Es

'9 Einhard, Vita Caroli cap. 17, in: MGH SS rer.Germ.i.us.schol., 19116, S. 344f. ") Rahcwin, Gesta Friderici IV/86, in: MGH SS rer.Germ.i.us.schol., 1912'; S. 344f. ") Zu regia im Sinne von bosilico vgl. Walafrid Strabo, Libellus de exordiis 6 f , in: MGH Capit. 2, S. 480f Zu auln i.e.S. als Saalbau vgl. Mittellateinisches Wörterbuch I, Sp. 1236f. und zu bosilieo als Profanbau ebd. 1, Sp. 1385. Zur Bauform H. WEMZEL, Artikel "Aula", in: Reallexikon zur deutschen Kunstgeschichte 1, 1937, Sp. 1277ff. '3 Die Wiedergabe von regias als „Königshöfe" durch A. SCHM~DT in der Frciherr vom Stein- Gedächtnisauigabe Bd. 17, 1965, S. 713 ist irrig. '3 GAUERT, Königspfalzen (wie Anm. 3). Sp. 1051. "j Vgl. DEns., Struktur (wie Anm. 14), passim und rum ottonischen Typ dermogna domur DWs.,Das palatium der Pfalz Werla. Archäologischer Befund und schriftliche Uberlieferung, in: Deutsche Königspfalzen 3 (wie Anm. 23) S. 263-277, bes. 270K j8) 0. STAMM, Gab es in Frankfurt am Main eine staufische Pfalz?, in: Fundberichte aus Hessen 19/20, 1979/80, S. 819-842, hier 824. '3 Zum Verhältnis von palolium und Pfalz unter dem Aspekt der Baustruktur vgl. GAUERT, Königspfalzen (wie Anm. 31, Sp. 1049 und DENS., Stmktlir (wie Anm. 1 9 , S. 2ff.

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3. DER ORDNUNGSBEGRIFF ,,PFALZ" Angesichts der hier zusammengefaßten Schwierigkeiten im Umgang mit

dem Quellenbegriff palatium kann ein Unternehmen, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Regiemngsstätten der Könige im deutschen Reich bis zum Ende des 12. Jahrhunderts zu bearbeiten, nur mit einem praktikablen Ordnungsbegriff ,,Pfalz" operieren. Er muß einerseits weit genug gefaßt sein, um den Wandlungen des über mehrere Jahrhunderte erstreckten Beobachtungsfeldes gerecht zu werden, andererseits aber eine sinnvoll vertretbare Grenzziehung innerhalb der Fülle königlicher Aufenthaltsorte ermöglichen. Dabei muß man sich stets darüber im klaren sein, daß eine solche Grenzziehung einer gewissen Willkür nicht entbehrt, wohl aber eine Orientierung bietet, mit deren Hilfe sich die nicht seltenen ,,Zweifelsfälle" beurteilen lassen. Wenn das Quellenmaterial einmal zur Gänze aufgearbei- tet sein wird, dürfte sich gewiFJ manche Modifiziemng des bisherigen Bildes empfehlen.

Bei der Frage, ob einer Regierungsstätte des Königs das Attribut „Königspfalz" zuerkannt werden soll, spielten in den Vorarbeiten zum Repertorium drei Fragenkomplexe eine Rolle, die auch schon die fnihere Pfalzenforschung berücksichtigt hat: 1) die Besitzrechte am Ort, 2) die bauliche Gestalt der Aufenthaltsstätte, 3) die Häufigkeit und Bedeutung der Königsaufenthaltea). Zum ersten Aspekt haben die jüngeren Arbeiten über das Reichsgut4') und über die Servitialleistungen kirchlicher Institntio- nen *') wesentliche Einsichten gebracht: Es macht einen Unterschied, ob der König als „Herr im eigenen Hausu5') auf eigenem Gmnd und Boden regierte oder auf die Dienste von geistlichen und weltlichen Magnaten angewiesen war. Die Vorstellung vom ,,eigenen Haus" bringt eine Urkunde Friedrich Barbarossas deutlich zum Ausdmck: Als der Kaiser 1162 mit der Stadt Ravenna Vereinbamngen traf, wurde U. a. festgestellt: Quodsi forte dominus inperator ad portas Rauenne rum exei.citu venerit, non debet rum exercitu in possessionibus eorum et ecclesiarum hospitari a stratn inferius. set si voluerit cum domina inperatrice er rum priucipibus suis sine exercitu

abzuhalten, wird durch den im ersten, von Baaken nicht bciücksichtigten Tcil der Aussage über dic Bischofssitze in Frage gestellt, wo das Verb im Sinne von .,das Recht haben" verwandt wird. Durch die Vernachlässigung dcs ersten Abschnitts begibt sich Baaken auch der Möglichkeit, die Rollc von Konstanz (S. 39ff.) für die staufischen Königc richtig einzuschät- zen.

ZU Punkt 2 und 3 vgl. auch BnüHL, Fodmm (wie Anm. 11). S. 921 '?) Vgl. die Ubersicht im DMLMANN-WAITZ (wie Anm. 26) Abschnitt 184/436ff. und 222/118ff. (Beiträge von W. METZ).

Dazu B n ü ~ i . , Fodrum (wie Aom. I l ) , passim, W. METZ, Das Servitium regis. Zur Erforschung der wirtschaftlichen Grundlagen dcs hochmittelalterlichen deutschen Königums (Erträge der Forschung 89). 1978 und DERS., Quellenstudien zum Servitium regis (900-1259), in: ArchDipl 22, 1976, S. 187ff und 24, 1978, S. 203ff. ") Vgl. SCHLESINGER, Bischofssitze (wie Anm. IS), S. 3 und J. FLECKENSTEIN, Über Pfairen und Könieshöfe im karolinsischen Alemannien. in: Bausteine zur eeschichtlichen Landeskun- de von ~ i d e n - ~ ü r t t e m b e r g , hg. von der ~o&mission für gesChichtliche Landeskunde in Baden-Wüittemberg, 1979, S. IOlff., hier 104.

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Repertorium der deutschen Königspfalzen

Rauennam . . . intrare, cum debito honore et veverencia sicut in domo propria suscipieturs2).

Entsprechend dieser Sehweise kommen nur solche Stätten als Königs- pfalzen in Frage, die in der unmittelbaren Verfügungsgewalt des Königs standen, die zum Reichsgut zählten. Damit scheidet ein großer Teil der königlichen Aufenthaltsorte, nämlich Klöster und vor allem Bischofssitze, an denen sich keine eigene Königspfalz befunden hat, aus der Diskussion aus, wenngleich einer Reihe von Bischofssitzen vor allem vom 11. Jahrhun- dert an durchaus Pfalzfunktion für den König zuzuerkennen ist. Darüber wird noch weiter unten zu sprechen sein.

Für die in Klöstern mehrfach bezeugten, dem König vorbehaltenen Baulichkeiten hat Carlrichard Brühl den Begriff „Klosterpfalz" geprägt ") , nicht ohne damit auf Widerspruch gestoßen zu sein 53. In diesem Zusam- menhang ist das Problem nicht weiter zu diskutieren; es sei lediglich darauf aufmerksam gemacht, daß das Quellenzeugnis, das nach Brühl den Begriff der Klosterpfalz am klarsten erläutert, die ihm zugesprochene Tragfähigkeit nicht besitzt: In der von Abt Hugo um 1000 geschriebenen Destructio monasterii Farfensis wird das im Klosterbezirk gelegene palatium regale erwähnt, quod ibi honorifice satis edificatum erat, in quo irnperatores hospitabantur, quando illuc visitandi grafia veniebant 5s). Diese Beschreibung stammt von demselben Autor, der die oben zitierten Consuetudines Farfen- ses verfaßt hat 9. Dort aber erscheint auch das Haus der vornehmen Gäste als palatium, und in dieser Wortbedeutung im Sinn von „Palais" sind die domus regiae in Klöstern wie Fulda, Lorsch oder der Reichenau zu verstehen, nicht aber als Pfalzen des Königs5').

Der Ordnungsbegriff „Pfalz" sollte also jenen Regierungsstätten des Königs vorbehalten sein, die zu den Besitzungen der Krone zählten. Ist damit eine erste Abgrenzung aus der Fülle der Itinerarstationen erreicht, so bleibt zu fragen, inwieweit sich die Pfalzen unter den vom König aufgesuch- ten Krongütern näher bestimmen lassen. Dabei geht es vor allem um das Verhältnis von Pfalz und Königshof ").

Da die ländlichen „Pfalzen der Karolinger. . . ihrer Struktur nach mit Palastbauten ausgestatteteGutshöfe" ") waren, nimmt es nicht wunder, daß

") D F1 372. Die Formulierung spielt möglichenveise auf die voyden Toren dcr Stadt bei S. Scvero geiegenc Königspfalz an. Zu ihr vgl. M. UHLIRZ in MlOG 50, 1936, S. 31 ff. und zusammenfassend F. OPLL, Das Itinerar Kaiser Fricdrich Barbarossas (1152-1190) (Fot- schungcn zur Kaiser- und Papstgeschichte I), 1978, S. 120 mit Anm. 66. ") B R ~ H L , Fodrum (wie Anm. 1 I), Sachregister S. 871 s.v. und D~ns . , Königspfali(wie Anm. 717 S 4n8ff -. , , . . - . . . ") Vgl. die Rezension zum Fadrum-Buch von A. GAUERT, in: RheinVjbll 35, 1971, S. 501ff. ") Destructio monastcrii Farfensis, in: I1 Chronicon Farfcnse di Gregorio di Catino, hg. von U. BALZAN, 1 (Fonti per lastoria d'ltalia 33), 1903, S. 30. Dazu B R ~ H L , Königspfalz(wie Anm. 21). S. 409 mit Anm. 54. '7 Vgl. oben S. 180. ") Dazu WEHLT (wie Anm. X), S. 142ff., 234ff und ERDMAN* (wie Anm. 23). S. 191ff. ") Vgl. dazu neuerdings am Bcispiel Südwcstdeutschlands G. BAAXEN, Fränkische Königshöfe und Pfalzen in Südwestdeutschland, in: UlmObschwab 42/43, 1978. S. 28K. und FLECKEN- STEIN, Pfalzen (wie Anm. 51). '*) GAUERT, Struktur (wie Anm. 14), S. 2f., 54.

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die Quellen palatium und curtis/villa regalis in nicht wenigen Fällen abwechselnd bei der Kennzeichnung königlicher Aufenthaltsorte verwand- teneO). Sofern die palatium-Belege mit Sicherheit die Baulichkeiten und nicht den reisenden Hof meinen6'), wird man die betreffenden Orte mit guten Gründen als Pfalzen ansprechen düifen. Schwerer zu beurteilen sind indessen jene Krongüter, die nur als curtes oder villae bezeugt sind. Sie machen einen beträchtlichen Teil der königlichen ltinerarstationen des 9. und 10. Jahrhunderts aus, also gerade einer Zeit, in der sich der Gebrauch des Wortes palatium immer seltener beobachten läßt 62).

Insofern ist es angebracht, das Augenmerk auf die ,,PalastbautenU zu richten, wenn man nach dem Pfalzcharakter einer curtis regalis oder imperalis fragt. Über die Topographie und das Erscheinungsbild einer ländlichen frühmittelalterlichen Pfalz hat sich Adolf Gauert grundlegend geäußert6"; seine Ergebnisse können als Richtlinie für den oben genannten zweiten Aspekt, ,,bauliche Gestalt", dienen: Nach Gauert setzte sich eine Pfalz in der Regel aus dem palatium, das den Saalbau (aula), die Wohn- räume (caminata) und die Pfa l~kapel le~~) umfaßte, und der curtis, dem Wirtschaftshof, zusammen; in spätkarolingischer Zeit trat als drittes Ele- ment die civitas, die Burg, als Befestigung hinzu, und das Verhältnis dieser drei Bestandteile kannte in der Folgezeit eine Reihe von Spielarten.

Wie bereits erwähnt 9 , darf unter den erwähnten Merkmalen einer Pfalz der Saalbau mit dem Thronsitz des Königs, wie er in Aachen, Ingelheim, Frankfurt oder Goslar nachgewiesen ist, besondere Aufmerksamkeit bean- s p r ~ c h e n ~ ~ ) . Stammt unsere Vorstellung von einer solchen aula auch in

V V

„Pfalz" zum „Königshof' von Bedeutunggewesen sein. Das wird sehr gut in den Brevium exempla sichtbar, die U. a. eine Beschreibung des Fiskalbezirks von Annappes geben und dabei drei unterschiedlich aufwendige Königshäu- ser erwähnen Das zuerst genannte und am besten gebaute zeichnet sich als sala regalis, als Saalbau 68) , vor den übrigen aus und entspricht mit

60 ) Dazu wiederum GAUERT, Struktur (wie Anm. 14), S. I, FLECKENSTEIN, Pfalzen (wie Anm. 51), S. 102 und M. GOCKEL, Die Bedeutung Treburs als Pfalzort,in: Deutsche Königspfalzen 3 (wie Anm. 23). S. 91.

Dazu oben S. 179; ferner W. SCHLESINGER, Die Pfalzen im Rhein-Main-Gcbict, in: GWU 16, 1965, S. 489 und GOCKEL, Trebut (wie Anm. 60). S. 91 Anm. 32.

Vgl. obcn S. 179. 6') Vgl. seine oben in Anm. 3 und 14 genannten Arbeiten. 6') Dazu J. FLECKENSTEIN, Die Hofkapelle der deutschen Könige I (MGH-Schriften 16/1), 1959. S. 19fJ.. 95ff. und 2 (ebd. 16/2), 1965, S. 272ff. '$1 Vgl. oben S. 182. *') Zur Größenordnung mehrerer Saalbauten der karolingischen Zeit zusammenfassend ERDMAEN (wie Anm. 23), S. 154, 201E *') MGH Capit. 1, Nr. 128 S. 254% Dazu neuerdings W. METZ, Die Königshöfe der Brevium exemrila, in: DA 22, 1966, S. 598ff., BRÜHL, Fodrum (wie Anm. 1 I), S. 90 und GOCKEL, Trebur (wie ~ n m . 61), S. 87.

Gegen W. METZ, Zum Stand der Erforschung des karolingischen Reichsguts, in: HJb 78, 1959, C. 25 Anm. 115 und N~ERMEYER (wie Anm. 20), S. 932 s.v. sala 5 3 ist solo hier vom Textzusammenhang her als Saalbau und nicht als Haupthof einer Villikation zu verstehen. Vgl. ebd. die Belege unter 1 und 4 zu Saalbau und Saal als Teil eines Hauses.

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Repertorium der deutschen Königspfalzen

seinen Söllern und Säulengängen ungefähr dem Bild von einem repräsen- tativen Landhaus eines Königs, wie es uns der Teppich von Bayeux vermit- telt 69).

Schlesinger hat zu bedenken gegeben, daß sich Königshöfe vom ober- sten Typ der Brevium exempla kaum von einem palatium unterschieden haben werden 'O); statt hier die feststehenden Größe palatium als Maßstab zu verwenden, sollte man eher davon sprechen, daß solche Baulichkeiten durchaus als kleine Pfalzen, als palatiola7'), gelten konnten und benutzt wurden.

Während die caminata als der zweite Bestandteil einespalatium in jedem als Absteigequartier benutzten königlichen Wirtschaftshof vorhanden war -auch davon vermitteln die Brevium exempla eine Vorstellung-, kommt der Pfalzkapelle, dem dritten Element, als dem Oratorium des Königs vor allem unter funktionalem Aspekt wiederum besondere Bedeutung gegen- über der Fiskalkapelle zu, die zu jeder curtis regalis gehörtej2). Pfalzkapel- len haben sich denn auch in großer Zahl nachweisen lassen "); gleichwohl konnte offensichtlich auch die Fiskalkapelle des ,mit Palastbauten ausge- statteten Gutshofes" diese Aufgabe übernehmen, wie die neueren histori- schen und archäologischen Forschungen zur Pfalz Bodman gezeigt ha- ben 14).

Ohnehin erfüllt das bauliche Erscheinungsbild einer königlichen Regie- mngsstätte nur dann seine Rolle als Kriterium einer Pfalz, wenn Grabungs- befunde vorliegen. Dies trifft aber gerade für die Gruppe der strittigen Grenzfalle zwischen Pfalz und Königshof kaum zu '7. Auch die zeitgenössi- schen Beschreibungen baulicher Anlagen beschränken sich auf anerkannte „Großpfalzen" wie Aachen oder Ingelheim '&).

*') Dazu H. HINZ, ZU zwei Darstellungen auf dem Teppich von Bayeux, in: Chateau Gaillard 6, 1973, S. 1078. und N. GUSSONE, Zur Problematik zeitgenössischer Darstellungen mittel- alterlicher Pfalzen, in: Francia 4, 1976, S. 107ff., bes. 116t Zur Tradition der römischen Porti- kusvilla im Frühmittelalter ugl. auch K. M. Swoeoon, Römische und romanische Paläste, 1969', S. 223ff., 237ff. ") SCHLESINGER, Pfalzen (wie Anm. 61). S. 491. ") Als polnliolum bezeichnet eine Urkundc Karis des Kahlen von 860 die dem Kloster St. Emeterius bei Gerona bestätigte Besitzung in Merlac. G . TESSIER, Recueil des actes de Charles I1 Ic Chauve 1, 1943, Nr. 221 S. 557. Vgl. auch BRÜHL (wie Anm. 11). S. 921 Anm. 350 mit Hinweis auf den Wechsel von palolium und saloe bei Bem. Vgl. auch den Ortsnamen Pfalzel bei Trier. ") Zur unterschiedlichen Funktion FLECKENSTEIN, Hofkapelle (wie Anm. 64), S. 98f. 'I) Ebd. S. 96 f Anm. 350. ") Bonsr (wie Anm. 5), S. 169ff., hier 174f., W. ERDMANN, Zur archäologischen Erforschung der Pfalz Bodman (ebd.), S. 128 und DEns., Pfalzen (wie Anm. 23), S. 163ff. mit Abb. 10. 'l) Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die allerdings nicht abgcschlosseiic Ciiiibiiii-

in Attenee. Vgl. F. FELGENHAUER, Die curlis Atarnhova. Ausgrabungen im Bereich des karolingischen Königshofes zu Attence, Oberösterrcich, in: Deutsche Königspfalzen 3 (wie Anm. 23), C. 246ff. Zu der gleichfalls nicht zu Ende geführten Grabung in Neudingen vgl. den Bericht von W. H ~ B E N E R , Probegrabungen im Gelände der PfalzNeudingen an der Donau, in: ForschBerrArchäolMABadWürtf 6, 1979, S. 5ff. '9 Vgl. FLACH (wie Anm. 16), S. 36ff.. SCHMITZ (wie Anm. 16), S. 146ff., P. RICHE, Les iepiesentations du palais dans les textes iitteraires du Haut Moyen Age, in: Francia 4,1976, S. 1618.

187

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Was die oben angesprochenen curtes der ottonischen Zeit angeht, so mag hier der Hinweis auf den Glücksfall Tilleda genügen, um die Aussage- kraft der Arc+ologie für die Pfalzenforschung '') zu verdeutlichen: In der schriftlichen Uherliefemng nie als palatium, sondern als curtis imperialis (allerdings: propria maiestate digrza!) ") bezeichnet, hat sich der Platz durch die Grabung von Paul Grimm als eine repräsentative Anlage mit einem großen Gebäude, das als Versammlungsraum, als aula anzusprechen ist, und einem davon getrennten Wohntrakt mit Kapelle, mithin als palatium erwiesen 79).

Da also aus Gründen der Quellenlage das Kriterium der baulichen Gestalt nicht in allen Fällen für die Pfalzenprohlematik fmchtbar gemacht werden kann, kommt der Frage nach der Funktion eines Ortes als könig- licher Regierungsstätte zentrale Bedeutung zu. Dieser Gesichtspunkt ver- mag die Entscheidung darüber, ob eine curtis als Pfalz gelten darf, wesent- lich zu erleichtern, und er ist geradezu konstitutiv für die Folgezeit, wenn es darum geht, das Verhältnis von Pfalzen und Reichsburgen zu bestimmen. Denn kein anderes Merkmal als die Bedeutung in der Herrschaftspraxis des Königs hebt eine Reichsburg als Pfalz unter den übrigen gar nicht oder nur sporadisch vom König besuchten Burgen in Reichsbesitz hervor", da sich die Burgen in ihrer baulichen Anlage nicht beträchtlich voneinander unterschieden haben %').

Der Stellenwert eines Ortes im königlichen Itinerar gibt sich zunächst in der Zahl der Könizsaufenthalte zu erkennen. Doch versteht es sich von selbst, daß angesichrs der oft zufälligen Überlieferung dieser quantifizieren- de Zugriff nicht allein tragfähig ist, um dem Pfalzencharakter einer Regie- mngsstätte näher zu kommen 82). SO kommt es für die Bewertung darauf an, welche Art von Regiemngshandlungen der König bei seinem Aufenthalt vorgenommen hat, ob er mit kleinem Gefolge lediglich die eine oder andere Urkunde ausstellte oder ob er in großer Versammlung einen HoftagsJ)

") Vgl. H. JANIUHN, Die mittelalterlichen Königspfalzen als archäologisches Forschungspro- blem, in: P. GRIMM (Hg.), Varia archaeologica. Wilhelm Unverras zum70. Geb. daigebrachi. 1964, S. 323ff. und DER^. und S. Kn t i c~n , Der Beitrag dcr Aichäologic zur PTalrenforschung am Beispiel d a Pfalz Grona. in: Deutsche Königspfalzen 2 (wie Anm. 9), S. 70ff

MGH D 011 21: Tilleda als Dotaigut in der Heiratsurkunde für Theophanu. Zum Zusammenhang GOCKEL, Ticbur (wie Anm. 61). S. 9 5 t 'P) Dazu P. GRIMM, Archäoiogische Bcobachtungcn an Pkizen und Reichsbuigcn östlich und südlich des Haizcs mit bes. Bciücksichtigung der Pfalz Tillcda, in: Deutsche Königspfalzen 2 (wie Anm. 9), S. 273ff.. bes. 288fi und DERS., The royal palace at Tilleda: Excavations from 1935-1966, in: Medieval Archaeology 12, 1968, S. 83ff.

Vgl. zum Verhältnis Pfalz-Reichsburg neuerdings F. SCHWIND. Zur Verfassung und Bedeutung der Reichsburgen vornehmlich im 12. und 13. Jahrhundert, in: H. P A T Z L ( H ~ ) , Die Burgen im deutschen Sprachraum. Ihre rechts- und verfassungsgeschichtliche Bedeutung 1 (VortrrForsch 19), 1976, S. SSff., hier 86. $') Dam zusammenfassend W. Horz, Pfalzen und Burgen der Stauferzeit. Geschichte und Gestalt, 1981. $3 Zum statistisch-quantifizierenden Verfahren SCHLESINGER, Plalzen (wie Anm. 61). S. 490 und D ~ n s . , Bischofssitze (wie Anm. 15). S. 3. Die Kritik von BAAKEN, Pfalz und Stadt (wie Anm. 47). S. 29f. dazu erscheint unbegründet, da Schiesinzer 1.1. selbst die Notwendigkeit

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Repenorium der deutschen Königspfalzcn

veranstaltete, zu Gericht saßw), kirchliche Feste feierteS') oder sogar einer Synode beiwohntes6). Auf die graduellen Unterschiede der Königsaufent- halte ist also ebenso zu achten wie auf die Phasen häufiger und seltener Besuche. Nicht nur daß die Häufung wichtiger Regiemngsgeschäfte ein Licht auf den Stellenwert des Ortes in der königlichen Herrschaftspraxis wirft es Iäßt sich dieser funktionale Aspekt auch durchaus mit der Frage nach dem baulichen Erscheinungsbild zusammenbringen, wenn man be- denkt, daß für Versammlungen wie Hoftage oder Synoden geeignete repräsentative Räumlichkeiten vorhanden sein mußten. wie wir sie von einer Pfalz erwarten

Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Beurteilung des Pfalzencharak- ters einer könielichen Reczierunesstätte stellen die vorhandenen kirchlichen Institutionen dar. Auf di;~ede;tung der Pfalzkapellen ist bereits hingewie- sen worden 89); besondere Beachtung verdienen überdies die vom König oder Angehörigen des Königshauses gegründeten Klöster und Stifte am Pfalzort. Als Karl der Kahle 877 in Compikgne ein Marienstift nach Aachener Vorbild errichtete, drückte er die Motive zur Gründung einer solchen Kirche in aller Klarheit aus: Sie dient dem Seelenheil des Herrschers und seiner Familie ebenso wie der Würde der kaiserlichen Macht und der Festigung der Königsherrschaft "). Wenn er in der Narratio der Stiftungsur- kunde weiter erwähnt, daß Karl der Große eben jene Stätte, nämlich die Marienkirche in Aachen, durch eine große Zahl von Reliquien geheiligt habe, so bezieht sich dieses Urteil zwar auf die Kapelle selbst; da diese aber in palafio Aquensi gelegen ist, kam die Sakralität auch der Pfalz zustatten.

Steht die Gnindung des Marienstifts in Aachen am Anfang der Zuord- nung von Pfalz und Stift, so mag deren Ende durch die Errichtung eines Chorherrenstifts in Ingelheim durch König Karl IV. 1354 markiert sein: In Reminiszenz an Karls des Großen angeblichen Geburts- und Residenzort Ingelheim übergab er die dortige Pfalz an vier Kanoniker, die dem Prager Residenzstift unterstanden, und hob somit die Zuordnung von Pfalz und

Könige in Augsbuig im Früh- und Hochmittelalter, in: P. FniED (Hg.), Bayerisch-schwäbische Landesgeschichte an dcr Universität Augsbuig 1975-1977 (AugsbBeitrrLdGBayerSchwaben I), 1979, S. 83ff. ") Zur Auffassung von BAAKEK, Königshöfe (wie Anm. 58). S. 43f t , pnlolio re@ in der actum-Zeile einer Urkunde bedeute „Hofgericht", vgl. die Kritik von FLECKENSTEIL, Pfalzen (wie Anm. 58). S. 108.

8 I 1 -1) K I I!, I, l ) ~ c ~ l . ~ ~ ~ ~ r , > ~ ~ t ~ : ~ ; c n .i?ul-chtn K . > y c . ! n Z R 6 L n 2,. I<*?.J. \. ?\ii . i n j Bri i i ! Fc>d:iiin ii\iL ,\nm I I , . S. h5J Sc:hr;:;i>i.r . 1 I ' L ~ ~ L ? , . r'c ., Bchpl~'.nill 11. I'', I H R \ < ' % \ \ . L))<' >dtO > 1,. I ~ > ~ c . ~ c ' I c ' ! , 17' !fl?,:I>~!t?? %""I 26 . h 1 d 7 i i . .. ... ") Vgl. dazu auch D. CLAUDE, Der Königshof Frohse, in: BllDtLdG 110, 1974, S. 38f. '$) Vgl. zu dieser Methode GocxEr, Trebur (wie Anm. 61). S. 9 2 t ") Vgl. obcn S. 187.

Ac ta de Charles I1 (wie Anm. 68). Nr. 425 S. 451. Dazu FLECKESSIEIN, Hon<apelie (wie Anm. 64), S. 154, jüngst L. FALKENSIEIN, Kar1 der Große und die Entstehung des Aachener Marienstifts (QForschGebietGGörrGes NF. 39), 1981, S. 33ff. und J. FLECKFNSTEIN. Uberdas Aachener Marienstift als Pfalzkapelle Kails des Großen, in: H. MAURER und H. PATZE (Hg.), Festschrift für Bcrent Schwineköper, 1982, S. 19ff.

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Stift auf, indem er die Pfalz zum Stift machte und bei seinem Aufenthalt in Ingelheim vielleicht schon nicht mehr benutzte 9').

Zwischen diesen beiden Daten sind eine Vielzahl von Klöstern und Stiften an königlichen Regierungsstätten gegründet worden, denen die Forschung seit langem ihr Interesse entgegengebracht hat: Den ersten Rang unter ihnen nahmen die P fa l z~ t i f t e~~) ein, die mit der Hofkapelle in Verbindung standen, neben Aachen in spätkarolingischer Zeit vor allem Frankfurt und Regensburg, in salischer Zeit Goslar, Kaiserswerth und Maastricht 93). Daneben verdienen auch die an königlichen Regierungsstät- ten errichteten Klöster und Stifte Beachtung, die sich nicht in palatio befanden und keine vergleichbare Funktion für die Hofkapelle hatten, aber gleichwohl in dem oben für Aachen und Compiime bezeugten Sinn für das Königtum wichtig waren. Sie sind vor dem Hintergrund des weitergehenden hochmittelalterlichen Phänomens „Kloster/Stift in der Adelsburg" zu sehen 94). Hier seien mit Quedlinburgq5) und Pöhlde96), Walbeckg7) und Eschwege") einige bedeutende und weniger bedeutende königliche Aufent- haltsorte des Hochmittelalters genannt, an denen Klöster oder Stifte diesen Typs als geeignete Stätten kirchlicher Festfeiern bestanden, und gerade für die Bewertung der ,,Grenzfälle" als Pfalzen dürfte die Existenz einer geistlichen Kongregation Gewicht haben.

Das zeigt sich in aller Deutlichkeit an dem bereits oben 'Oo) herangezoge- nen Beispiel der Harzburg: Sie erfüllte nach Meinung der Zeitgenossen im Gmnde alles, was man von einem palatium erwartet, regalia aedifcia regali sumptu. . . constructa 'O'), eine Schatzkammer (aeraria regia '02) und ein

") Reg.lmp. 8 Nr. 1752. Dazu CLASSEN (wie Anm. 28), S. 138f. und S c ~ ~ i ~ z ( w i e Anm. 16). S. 244f. Was den genauen Aufenthaltsort Karls IV. angeht, so fällt auf, daß dieStiftiingsurkunde ganz unüblich in Niedciingelheim ausgestellt isr. lm Urkundentent ist veipleichswcise von der oula noslra imperiolis in Ingelheim als Stätte des neuen Stifts die Rede, ebcnso von dcn bciden villoe superior ei inft.rior Ingelheim. Im lctztcren befand sich noch damals die curia reqir Vgi. SCHMITZ, S. 121ff. I') Begriff von SCHLESINGER, Merseburg (wie Anm. 6), S. 204. geprägt. 'I) VgI. FI.ECKENSTEIY, Hoikapcllc!wie Anm. 64) 1 , S. 96, 152. 218ff.; 2. S. 309 Register s.v. Pfalzstiftc. Ncueidings P. Monnw, Uber Typologie, Chronologie und Geographie der Stiftskii- che im deutschen Mittelalter, in: Untersuchungen zu Kloster und Stift (Studien zur Germania Sacra 14 Veröff. des Max-Planck-Instituts für G . 68), 1980, S . 25f. ") Dam allgemein U. LEWALD, Burg, Kloster und Stift, in: Die Bui;en im deutschen Sprachraum (wie Anm. SO), S. 155ff. ?') Vgi. G ~ u E n r , Struktur (wie Anm. 14), S. 6ff. mit der älteren Literatur. *T M. C ~ a u s . Zur Topographie der Pfalz Pöhlde; in: Neue Ausgrabungen und Fundc aus Niedcrsachsen 7, 1972, S. 283ff. *') D. C L A ~ D E , Der Königshof Walbcck, in: JbGMitteldtld 27, 1978, S. Iff. na) K. HEIICEMEYER. Der Königshof Eschwene in der Geimar-Mark (SchirHessLanderamtGe- schichtlLdKde 34), 1970. °4 Vgl. die Pfalz Pöhlde mit dem Scrvatius-Kloster, wo die Ottonen, Heinrich 11. und Heinrich 111. mehrfach Weihnachten pfcien haben. Dazu RLEWITZ (wie Anm. 85), S. 49f., 85. 92f. loo) Vgl. oben C. 179. ' O ' ) Bruno (wic Anm. 17) cap. 16, S. 22; cap. 34 S. 35. Die Quelienbelege zur Geschichte der Harzburg bcqucrn erreichbar bei H. SPIER, Harzburg-Rcgestcn, in: I-lairZ 22/23, 1970/71, S. 70 C" J , , , .

'Oi) Carrncn dc bcllo Saxonico, in: MGH SS.iei.Gcrm. 1889. S. 14. Bruno (wie Anm. 17) cap. 33 C. 35. Zu Schatzkammern in Pfalzen vgl. K. L~usEn, Ottonian Government, in: EHR 96, 1981, S. 721ff., hier 742.

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Repertorium der deutschen Königspfalzen

Stift, das nach einer Formuliening B n i n 0 ~ in seiner prächtigen Ausstattung einigen Bischofssitzen gleichkam, andere gar übertraf I"). Von Heinrich IV. reich mit Reliquien ausgestattet ' O 3 und für Aufgaben in der Reichskirche vorgesehen, wie der Versuch des Königs, den Harzburger Propst und Magdeburger Kanoniker Karl als Bischof in Konstanz einzusetzen, zeigt 'OS), dürfte es nicht unwesentlich zum Rang der Harzburg beigetragen haben, die Bruno beinahe auf eine Stufe mit den ad honore~n regni, hzw. ornamentum errichteten alten Pfalzburgen stellt lo6).

Bei dieser Einschätzung dürfte ferner eine Rolle gespielt haben, daß Heinrich IV. in der Stiftskirche 1071 seinen gleich nach der Taufe gestorbe- nen Sohn hatte bestatten ''3 und - vielleicht damit in Zusammenhang- den Leichnam seines 1055 im Kindesalter als Herzog von Bayern gestorbe- nen Bniders Konrad von unbekanntem Ort auf die Harzburg überführen lassen log). Wenn der König diesen dilectum sibi Iocum Io9) somit als Grablege von Familienangehörigen vor anderen Stätten seiner Königsherrschaft herauszuheben beabsichtigte, so drückt sich in diesem Verhalten gewiß eher als in den wenigen Herrscheraufenthalten der Pfalzcharakter der Harzburg aus L'0).

3. DIE KONZEPTION UND GLIEDERUNG DES REPERTORIUMS

a) Der Kreis der aufzunehmenden Orte

Repräsentative Wohn- und Versammlungsräume, Kapellen und Stifte, z. T. als Begräbnisstätten von Angehörigen des Königshauses, Tiergär- ten "I) auf der einen Seite, Hof- und Gerichtstage des Königs, Empfang von Gesandten, Synoden, Festfeiern auf der anderen Seite: Ein vielfalti~es Bun(1i.l I Mcikrnalcn kcnnj.~~iclini.r. w i e dcuili:li +,\v,ird<n i j t . jt,nc Einrichriing kani?li.licr Hcrr\ch,iftspr:i~i,. die >i;Ii tiiitsr dciii Ordiiuiig,bi.-

I'') Bruno (wie Anm. 17) cap. 16, S. 22. '"') Vgl. Lampeit von Hersfeid, Annalen, in: MGH SS.rer.Gem.. 1894. S. 135. Zum angeblichen Valcriuspatiozinium des Stifts H.-W. KRUMWrF.DE, Die mittclaltcilichen Kirchen- und Altaipatrozinien Niedersachsens, 1960, S. 66 und H. KLEINAU, Ge~chichtliches Orts- veri-eichnis des Landes ßiaunschweis 1. 1967. S. 247 S.V. Harrbuio. 2. 1968. S. 560 s.v. - - . Schulenrode. 'Os) SPIER, Regesten (wie Anm. 100). Rcgest Nr. 6 S. 83f Zum Vorgang J. FI.ECKENSTEI, Heinrich IV. und der dcutschc E~iskooat in den Anfinoen des Invcstiturstrcites. in: DERS und K. S c ~ ~ i n ( H g . ) , Adcl und ~ i r c h e . G;rd~ellenbach zum 65. Geburtstag, 1968:~. 221ff., hier 229f. ,oc ) BRGNO (wie Anm. 17) cap. 16, S. 22; cap. 34, S. 36. Dazu H. SPIER. Dic Harzburg

Heinrichs IV., in: HarzZ 19/20, 1967/68, S. 185ff.. hicr 199f. I") Lampcrt (wic Anm. 103). S. 131. '*') Vom Grab des Bruders ist in den Quellen anläßlich der Burszerstöiiing 1074 die Rede. Vgl. SPIER, Regesten (wie Anm. 100). Rcgest Nr. 16, S. 86f. Da dic Harzbuig nach allgemeiner Auffassung cist in der 2. Hällie der 60cr Jahre erbaut worden ist. kann sie nicht dic ursprüngliche Begräbnisstätte Konrads gewesen sein. Dafür kommen vermutungswcisc Speyei oder Regeiisburg in Frage. I"*) Annalcs Altahenses maiores a.1073, in: MGH SS.rcr.Geim., 1891, S. 85. " O ) SO schon HEIMPEI. (wie Anm. 4), S. 485. "') Vgl. hierzu K. Hno-cx, Tiergärten im Pfalzbcreich, in: Deutsche Königspfalzen I (wic Anm. 6), S. 30ff und B n ü ~ r , Fodium (wie Anm. Il), S. 892 Sachregister s.v. Wildpark.

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griff „Pfalz" fassen läßt. Von den bedeutendsten Plätzen abgesehen, sind allerdings oft für die Bewertung einer königlichen Regierungsstätte nur einige der oben genannten Indizien greifbar, und so muß es in manchem Einzelfall offen bleiben, ob die Bezeichnung „Pfalzm angebracht ist.

Aus dieser Erfahrung heraus hat sich bei den Vorarbeiten für das Repertorium die Notwendigkeit ergeben, den Kreis der hier aufzunehmen- den Orte möglichst weit zu fassen. Nur so ist gewährleistet, daß die Verwendung des modernen Ordnungsbegriffes „Pfalz" nicht zu einer ver- kürzten Perspektive führt, die die Vielfalt der Erscheinungsformen außer acht ließe. Vielmehr muß dem Benutzer des Werkes die Möglichkeit offenstehen, die Terminologie anhand einer breit angelegten Materialsamm- lung zu überprüfen und gegebenenfalls zu modifizieren.

Deshalb hat bereits zu Beginn der Planung Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre Walter Schlesinger dafür plädiert, auch ,,diejenigen Königs- höfe, die nachweislich keine Pfalzen waren", . . . trotzdem in geeigneter Form aufzuführen "'). Das gleiche gilt für die Bischofssitze und Abteien, die seit Beginn des 11. Jahrhunderts zunehmend das königliche Itinerar prägten ' I 3 ) .

„Soweit sie eine Pfalzfunktion gehabt haben" "3, sollten die kirchlichen Institutionen nach Schlesinger in das Repertorium aufgenommen werden. Diese Pfalzfunktion äußert sich vor allem unter dem oben besprochenen Aspekt ,,Häufigkeit und Bedeutung der Königsaufenthalte": So stehen die Bischofssitze Worms und Würzburg z. B. im Itinerar Friedrich Barbarossas an der Spitze I '> ) , und Abteien wie Fulda konnten zeitweise durchaus ,,echte Pfalzfunktion" gewinnen "').

Da sich nun im Verlauf der weiteren Vorarbeiten gezeigt hat, daß eine „nachweisliche" Trennung von Pfalzen und Königshöfen ebensowenig möglich ist wie die Abgrenzung der Bischofssitze und Abteien mit Pfalz- funktion, ist der ursprüngliche Plan dahingehend erweitert worden, daß alle Aufenthaltsorte des Königs im deutschen Reich in die Beobachtung einbe- zogen werden, d. h. sowohl alle vom König zu Regierungszwecken aufge- suchten Besitzungen der Krone als auch sämtliche vom königlichen Itinerar berührten Bischofssitze und Abteien, aber auch die Vielzahl der zu einer kirchlichen Institution gehörenden Plätze, die dem König gelegentlich als Quartier und Regierungsstätte dienten.

Mit der Erweiterung des Beobachtungsfeldes ist zweierlei beabsichtig: Zum einen steht zu erwarten, daß Eigenart und Stellung der bedeutenden, mit repräsentativen Bauten ausgestatteten Regierungsstätten des Königs auf Reichsgut, wie man die Pfalzen bündig umschreiben könnte, gerade im Kontext der übrigen Aufenthaltsorte zur Geltung kommen, zum anderen wird infolge der breit angelegten Materialbearheitung das gesamte Spek-

SCHLESINGER, Meiscburg (wie Anm. 61, S. 160. 'I') Vgl. dazu RIECKENBERG, Königsstraße (wie Anm. 19), S. 71ff., die Übcisicht bci METL, Servitium (wie Anm. 50), S. 126f. und die im DAHLMAXN-WAITZ (wic Anm. 26) 222/150 gcnanntcn Studien zu einzelnen königlichen Reisewegen. 'I') SCHLESINGER, Mersebuzg (wie Anm. 6). S. 160. "') SCHLE~INGER, Bischofssitze (wie Anm. 15). S. 5 und OPLL (wie Anm. 52), S. 155f. 'I6) WEHLT (wie Anm. 8), S. 252, 326f.

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Rcpenorium der deutschen Königspfalzen

trum der örtlichen Bedingungen königlicher Herrschaftspraxis im Mittel- alter erfaßt werden können. Die Frage, „wie die Begegnung des Königtums mit den regionalen und lokalen Kräften sich in der Realität abspielt", Hauptanliegen der Pfalzenforschung nach einer Formulierung von Wilhelm Berges "3, dürfte sich gerade dann adäquat beantworten lassen, wenn man alle „Begegnungsstätten" des Königs in den Blick nimmt.

h) Die zeitliche und räumliche Begrenzung

Während der Beginn der Pfalzengeschichte in der Merowingerzeit vorgegeben ist, bedarf es der Ubereinkunft, wann die Bearbeitung der Orte beendet werden soll. So ist entschieden worden, da0 in das Repertorium nur die Orte aufgenommen werden, an denen sich der König bis 1198 wenig- stens einmal aufgehalten hat. Diese Zäsur ist deshalb gewählt worden, weil seit dem Ende des 12. Jahrhunderts die Zahl der Reichsstädte im Itinerar der deutschen Könige in solchem Maße zunimmt, daß das Gesamtunterneh- men des Repertoriums eine allzu kräftige Ausweitung erfahren hätte "'). Ohnehin dürfen die Versuche der frühen Staufer, ihre Herrschaftsausübung durch die Gründung neuer Pfalzen zu intensivieren, im Grunde schon als Endphase in der Geschichte der deutschen Königspfalzen gelten. Von daher bietet sich das ausgehende 12. Jahrhundert als Abschluß für die Berücksich- tigung der aufzunehmenden Plätze an. Allerdings bedeutet die Zäsur von 1198 nicht, daß auch die Bearbeitung der bis dahin bezeugten Aufenthalts- orte um diese Zeit abgeschlossen wird. Vielmehr werden die Königsaufent- halte bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts detailliert und die späteren summarisch behandelt, und auch das Schicksal einer Pfalz im Spätmittel- alter findet in den Artikeln Berücksichtigung.

Was die räumliche Begrenzung und Binnengliederung des Werkes angeht, so werden alle vom König besuchten Orte behandelt, die auf dem Boden des mittelalterlichen deutschen Reiches und zwar des Regnum Teutonicum lagen " 9 ) ; Burgund und Reichsitalien sind also ausgenommen. Dabei erscheint es geboten, sich zunächst auf die Gebiete der Bundesrepu- blik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu be- schränken. Für einen späteren Zeitpunkt ist allerdings geplant, die vorerst ausgesparten Randzonen des Reiches, die heute zu den Niederlanden, zu Belgien, zu Frankreich, zur Schweiz und zu Osterreich gehören, ergän- zungsweise folgen zu lassen. Das Gesamtgebiet ist nach der Vorgabe

"') Zitat nach HE~MPEL (wic Anm. 41, S. 470. "9 Vgl. die itincrarkanen in: Die Zeit der Staufer. Geschichte - Kunst - Kultur. Katalog der Ausstellung. Hg. vom Würtmmbcrgischen Landesmuseurn Stuttgart 4, 1977. und Ttl. Mnniin, Die Pfalzcn im 13. Jahrhundcit, in: J. FLECKENSTE~K (Hg.), Herrschaft und Stand. Unteisuchungcn zur Sozialgeschichte im 13. Jahrhundert (Veröff d. Max-Planck-Instituts Iiii G.51), 1979', S. 277ff. "I) Zum Bcgrilf E. Mür~En-MERTEns, Regnum Teutonicum. Aufkoinmeii und Verbreitung der deutschen Reichs- und Königsauflassung im früheren Mittelaltci (ForschMAG IS), 1970. Neuerdings H. BEUMANN. Die Bedeutung des Kaisenums für die Entstehung der dcutschen Nation im Spiegcl der Beziehungen von Reich und Herrscher, in: DEM. und W. S C ~ I R ~ I > E R (Hg.), Aspekte dci Nationcnbildung im Mittelalter (Nationes I), 1978; S. 317ff. Zur iäornli- chen Ersiieckung vgl. dic Liste k i 0~1.1 (wie Anm. 52), S. 122f.

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Repertorium der deutschen Königspfalzen

BEARBEITUNGSSCHEMA A Vorbemerkung : Trotz seiner größeren Anwendungsbreite enthält das

folgende Schema der Vereinfachung wegen nur die Begriffe Pfalz, Pfalzort U. ä. Bei Reichsstädten ohne Pfalz entfallt Unterabschnitt 111.3. Die Nach- richten über die Örtlichkeit(en) der Königsaufenthalte sind hier unter IV zusammengestellt.

I. Name des P fa l zo r t e s Überlieferte Formen, Bedeutung und unter Umständen Entwicklung, gegebenenfalls mittelalterliche Etymologien/Legenden, sonstiges Vorkommen desselben Namens.

11. His tor i sch-geographische Beschre ibung

1. Lage des Pfalzortes in der Landschaft Lage des Platzes im größeren Raum; zur topographischen Lage der Pfalz vgl. IV. Gegebenenfalls Beschreibung in mittelalterli- cher Sicht.

2. Verkehrslage des Pfalzortes Straßen, besonders Königsstraßen, Flußübergänge U. a.

3. Der Pfalzort in der Wirtschaftsgeographie Markt, Münze, Zoll. Handwerker und Kaufleute.

4. Der Pfalzort in der politischen Geographie Gau, Grafschaft, Landtagsort (gegebenenfalls mit Verweis auf V.41, ehemalige Herzogspfalz usw. mit Jahresangaben.

5. Der Pfalzort in der kirchlichen Geographie Diözese, Archidiakonat.

111. S ied lungsgeschichte des Pfa lzbere iches

1. Frühgeschichte Älteste (archäologische und schriftliche) Nachweise für die Exi- stenz des Ortes, insbesondere auch zusammenfassende Angaben über frühgeschichtliche Siedlung und Befestigung; Kontinuität der Siedlung.

2. Bezeichnung der Siedlung in den Quellen Z. B. vicus, villa, urbs, oppidum, civitas, curris nsw. Hier ergeben sich Überschneidungen mit 1V.I. Soweit die Quellen es zulassen, ist zu scheiden, wann der gesamte Siedlungskomplex oder nur einzelne seiner Teile, etwa die zur Pfalz gehörige Ansiedlung, gemeint sind. Solche Belege, die auch auf die Pfalz zu beziehen sind, werden unter IV.1 wiederholt.

3. Beziehung zwischen Siedlung und Pfalz Frage nach dem Einfluß der Pfalz auf die Entwicklung eines Ortes im allgemeinen (z. B. zur Stadt oder nicht) und auf die topogra- phische Gestaltung der Siedlung im besonderen oder umgekehrt.

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W. T o p o g r a p h i e d e r Pfa lz

1. Bezeichnung der Pfalz in den Quellen 2. B. villa, curtis, palatium, civitas, Burg. Vgl. dazu 111.2.

2. Lage der Pfalz in ihren Bestandteilen Z. B. Berglage, Tallage, Spomlage usw.; Lage zur Siedlung. Auf die Pfalz, bzw. deren Bestandteile hinweisende Flurnamen.

3. Bauten und Ausstattung Nachrichten zur Baugeschichte. Grabungsgeschichte und Gra- bungsbefunde. Beschreibung der Anlage in ihren zeitlichen Pha- sen: Anordnung der Bauten zueinander, einschließlich der Kir- chen, Innengliederung, Funktion, Ausstattung. Hierher gehören auch Hinweise auf Befestigungen und Tiergärten im Pfalzbereich. Hinweise auf Möglichkeiten aussichtsreicher Grabungen.

V. K ö n i g t u m und Pfa lz

1. Aufenthalte der Könige in der Pfalz und am Pfalzort Chronologische Liste bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, auch der Belagerungen der Pfalz, bzw. des Pfalzortes durch den König. Berücksichtigung der Aufenthalte von (regierenden) Mitgliedern des Königshauses (Königinnen, Königssöhne). Gesichertes Da- tum des Aufenthaltes, Reiseweg, Ereignis, Liste der Anwesenden, Quellenbelege, Angabe der Regesten-Nummern und der einschlä- gigen Stellen in den „Jahrbüchern der deutschen Geschichte".

2. Nichtkönigliche Aufenthalte in der Pfalz und am Pfalzort Chronologische Liste für die Zeit der Pfalzfunktion des Ortes, auch der Belagerungen. Gesichertes Datum des Aufenthaltes, Ereignis, Liste der Anwesenden, Quellenbelege, evtl. die weiteren Angaben wie in V. 1.

3. Hoftage, Heeresversammlungen und Synoden in der Pfalz und am Pfalzort Beobachtungen über den Kreis der Teilnehmer (mit Verweis auf V.l). Neben den aufgrund der Quellenformulierung zu vermuten- den Versammlungen werden hier auch die geplanten, aber nicht zustande gekommenen Hoftage und Synoden aufgeführt (mit Quellenangaben).

4. Versammlungen und Landtage in der Pfalz und am Pfalzorr bei Abwesenheit des Königs (mit Verweis auf V.l). Geplante, aber nicht zustande gekommene Versammlungen und Landtage (mit Quellenangaben).

5. ~er i ch t s tGe in der Pfalz Gerichtsbarkeit des Königs selbst (mit Verweis auf V.l). Ge. richtsbarkeit von Vertretern des Könies (mit Verweis auf V.2). - ~

6. Empfang von Päpsten, auswärtigen Fürsten und Gesandten durch den König (mit Verweis auf V. 1).

7.1 Geistliche Festfeiern in der Pfalz und am Pfalzort Anwesenheit bei der Einweihung von Kirchen am Pfalzort (mit

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.,Repertorium der deutschen Königspfaizen"

Verweis auf V.l). Berücksichtigung der geplanten, aber nicht durchgeführten Feiern (mit Quellenangaben).

7.2 Weltliche Festfeiern in der Pfalz und am Pfalzort Hochzeiten des Königs oder von Mitgliedern seiner Familie (mit Verweis auf V.l oder 2). Berücksichtigung der geplanten, aber nicht durchgeführten Feiern (mit Quellenangaben).

8. Kirchliche Funktionen und Handlungen des Königs und seiner Familie (Königskanonikat, Buße, Armenfürsorge), kirchliches Zeremoniell und Jahrtagsstiftungen für den König (gegehenen- falls mit Verweis auf V.l).

9. Kirchen am Pfalzort Rechtliche Stellung und Patrozinien der Pfalzkirchefn), Beziehun- gen zu anderen Kirchen. Reliquien. Kirchen als Begräbnisstätten von Königen und Mitgliedern des königlichen Hauses. Stifte, Klöster und sonstige Kirchen am Ort, soweit sie in Beziehung zum König standen oder zu einer Zeit existierten, in der der Ort Pfalzort war.

VI. Besi tz , Serv i t ien u n d Aufgaben

1. Königsgut und Pfalz Erwerb und Verlust. Umfang. Verwaltung. Außer dem nachweis- lich zum Wirtschaftshof gehörigen Besitz ist auch das umliegende Reichsgut zu beschreiben. Angabe der Forsten. stelluni der Königsleute: Amtsträger, Reichsministerialen, Hintersassen. Gab es alten nichtköniglichen Besitz im engeren Pfalzbereich?

2. Auf der Pfalz erhobene Abgaben Neben den Abgaben aus dem unmittelbaren Bereich z. B. auch Servitien, die von entfernt liegenden Abteien, Bistümern usw. geleistet werden müssen.

3. Besondere Reichsaufgaben der Pfalz Ausstattung für Angehörige des Königshauses. Militärische Auf- gaben der Pfalz. Verwahrung von Reichsgefangenen und Reichs- kleinodien. Königliche Münzstätte.

VII. S p ä t e r e s Schicksa l d e r P fa l z

VIII. Bedeu tung d e r Pfa lz i n d e n e inze lnen Pe r ioden

IX. B ib l i og raph i e u n d H i l f smi t t e l 1. Häufig zitierte Quellen, Quellensammlungen und Regestenwerke 2. Bücher und Aufsätze

Die Stellen der allgemeinen Literatur über Königsgut und Pfal- zen, die über den Ort handeln, und die Spezialliteratur über den Pfalzort in Auswahl.

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. . - . . . . . Fiir Jie L:ige in der I.andsc11afr Nunimern dcj hlcfjtiiihhl3tres, des acslorisch?n M~Brischblart?~ und dcr dcutsclivn Grundkarte 1:50Ö0. Nachweis von älteren Landesaufnahmen, alten Stadt- plänen, Flurkarten und Grabungsskizzen.

4. Bilder Nachweis von wichtigen Photographien, insbesondere auch Luft- aufnahmen, der Lage, der erhaltenen Bauten, der Ausgrabungen, der Funde, von alten Stichen und Zeichnungen für verlorene und stark veränderte Baulichkeiten, von Münzbildern, von Rekon- stmktionsskiuen.

Vorbemerkung : Die Gliederung von B lehnt sich weitgehend an Schema A an. Soweit Deckungsgleichheit oder enge inhaltliche Berührung besteht, sind die erläuterten Stichwörter zu den einzelnen Abschnitten weggelassen oder verkürzt wiedergegeben. Schema A ist daher bei der Benutzung von B ergänzend heranzuziehen.

I. Name des O r t e s

Überlieferte Formen, in wichtigen Fällen Bedeutung.

11. His to r i s ch -geograph i sche Beschre ibung

1. Lage des Ortes in der Landschaft 2. Verkehrslage 3. Der Ort in der Wirtschaftsgeographie 4. Der Ort in der politischen Geographie 5. Der Ort in der kirchlichen Geographie

111. Gesch ich t e des O r t e s

1. Siedlungsgeschichte 2. Institution oder Person, die den König beherbergt, und ihre

Beziehung zum Königtum Nur wenn der Aufenthaltsort meieich Sitz der Institution ist. werden Fragen aus ihrer ~eschichte, etwa die Rolle des ~ ö n i g : tums bei der Gründung oder die Phasen der Privilegierung, behandelt. Andernfalls erscheint lediglich der Hinweis auf die gastgehende Institution. - Laßt sich keine für den Ort zuständige Institution ausmachen, dann wird die Bezeichnung des Ortes in den Quellen wiedergegeben.

IV. Ör t l i chke i t der Kön igsau fen tha l t e 1. Bezeichnung 2. Lage 3. Bauten

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Repertorium der deutschen Königspfalzen

V. K ö n i g t u m u n d O r t

1. Aufenthalte des Königs am Ort 2. Nichtkönigliche Aufenthalte, soweit sie von reichsgeschichtli-

chem Interesse sind. 3. Hoftage, Heeresversammlungen und Synoden am Ort in Anwe-

senheit des Königs (mit Verweis auf V.l). Geplante Versammlun- gen (mit Quellenangaben).

4. Versammlungen und Landtage am Ort bei Abwesenheit des Königs, soweit sie in Beziehung zum Königtum standen (mit Verweis auf V.2). Geplante, aber nicht zustande gekommene Versammlungen (mit Quellenangaben).

5. Gerichtstage des Königs (mit Verweis auf V.l). 6. Empfang von Päpsten, auswärtigen Fürsten und Gesandten

durch den König (mit Verweis auf V.l). 7.1 Geistliche Festfeiern des Königs am Ort (mit Verweis auf V.l). 7.2 Weltliche Festfeiern des Königs oder von Mitgliedern seiner

Familie (mit Verweis auf V.l oder 2). 8. Kirchliche Funktionen und Handlungen des Königs und seiner

Familie, Jahrtagsstiftungen, kirchliches Zeremoniell für den König (gegebenenfalls mit Venveis auf V.l).

9. Kirchen am Ort als Begräbnisstätten von Königen und Mitglie- dern des königlichen Hauses; Stifte, Klöster und sonstige Kirchen am Ort, soweit sie in Beziehung zum König standen.

VI. Bes i tzverhä l tn i sse , Se rv i t i en u n d Re i chsau fgaben

Besitzgeschichte, soweit sie Königtum und Reichsgut betrifft. Bei strittigen FäIlen ist hier der Ort für die Diskussion des Ubergangs von Reichsgut in andere Hände.

VII. Nachwi rkungen d e r F u n k t i o n des O r t e s f ü r d a s König- t u m

VIII. Bedeu tung a l s A u f e n t h a l t s o r t von Königen in d e n einzel- n e n Pe r ioden

IX. Bib l iog raph i e

1. Häufig zitierte Quellen, Quellensammlungen und Regestenwerke 2. Bücher und Aufsätze 3. Karten 4. Bilder

Zu den beiden Bearbeitungsschemata sind nur wenige Bemerkungen zu machen, da sich Schema A inhaltlich 124) weitgehend an den Entwurf von 1963 anlehnt, den Schlesinger seinerzeit ausführlich kommentiert hat Iz5).

'9 Wie leicht erkennbar, ist manches formal umgestellt, bzw. in neue Abschnitte auseinander- gezogen worden. "') SCHLESINGER, Meneburg (wie Anm. 6 ) , S. 182ff.

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Schema B wiederum ist so weit wie möglich dazu parallel gestaltet worden und entspricht damit dem wesentlichen Anliegen des Repertoriums, die Vergleichbarkeit aller Beiträge unter bestimmten Fragestellungen zu ge- währleisten. Dort, wo Schema B von A vor allem abweicht (in den Teilen 111 und VI), sind die Gründe entsprechend der oben dargelegten Auffassung '26)

offenkundig. Auf zwei Aspekte indes, die in der älteren Fassung von 1963 nur

gestreift, b m . überhaupt nicht berücksichtigt worden sind, soll hier etwas näher eingegangen werden, nämlich auf die Themen „Geschichte der Pfalz in Abwesenheit des Königs" und ,,Kirchliche Handlungen und Funktionen des Königs und seiner Familie und kirchliches Zeremoniell für den König am Pfalzort". Beide Fragestellungen kommen ergänzend in dem Teil V sowohl von Schema A als auch - mutatis mutandis - von Schema B vor.

Ihnen hat die Forschung der letzten Jahre verstärkte Aufmerksamkeit zugewandt: So ist aus den Arbeiten von Helmut Maurer 12') und Leopold Auer I") über die schwäbischen, bzw. bayerischen Herzöge deutlich gewor- den, welche Rolle die Königspfalzen in der Herrschaftspraxis der Herzöge als Stellvertreter des Königs un Lande spielten, wie sehr es von der Stärke und den Interessen der Zentralgewalt abhing, o b die Rechte des Königs an diesen Orten auf Dauer entfremdet wurden. Und nicht weniger aussagekräf- tig ist es, wenn sich zur Zeit des Investiturstreites Fürsten an Pfalzorten wie Ulm j 2 4 oder Forchheim 'Io) in antiköniglicher Haltung versammelten, um auf diese Weise ihre Rolle als Träger des Reiches veranschaulichend zu dokumentieren 13'). So dürfte die Wahl des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden 1077 in Forchheim in den Augen ihrer Initiatoren durch die Tradition des Wahlortes an Legitimation gewonnen haben: Hier hatte 911 die ,,rechtmäßige", aber dabei in ihrem Neuansatz dem Vorhaben von 1077 teilweise vergleichbare Wahl König Konrads I. stattgefunden 'I2).

In Zeiten der Thronvakanz wiederum konzentrierte sich der Herr- schaftsanspmch der Prätendenten auf die Königspfalzen: Bekanntes Bei- spiel dafür ist das Verhalten des Thronkandidaten Markgraf Ekkehards von

"O) Vgl. oben S. 194. "') H. MAURER, Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen seiner Herrschaft in ottonischer. salischer und staufischer Zeit, 1978. ' 1 8 ) L. AUER, Die baierischen Pfalzen in ottonisch-fnihsalischer Zeit, in: Francia 4, 1976, S. 17ZfF . . . ... "*) Vgl. U. S c ~ ~ i n , Villa regalis Ulm und Klostcr Reichcnau. Untersuchungen zur Pfalrfunk- tion des Reichsklostergutes in Alemannien (9.-12. Jahrhundert) (Veröff d. Man-Planck- Instituts f. G . 42), 1974, vor allem S. 60ff. und neuerdings MAURER (wie Anm. 127), S. 91 ff. " O ) Zu Forchheim vel. die Bibliographie von A. GAUERT im DAHLMANN-WAITZ (wie Anm. 26)

~ ~

~bschn i t t 184/509. - "I) Dazu zusammenfassend G. KOCH, Auf dem Wege zum Sacrum Imperium. Studien zur ideoiooischen Herrschaftsbeeründune dcr deutschen Zentralzewalt im 11. und 12. Jahrhundert forsch^^^ 20), 1972, S. i3ff.

- - " 2 ) Vgl. zum Vorgang W. SCHLESINGER, Die Wahl Rudolfs von Schwaben zum Gegenkönig 1077 in Forchheim, in: J. FLECKENSEIN (Hg.), Inve~titurstreit und Reichsverfassung (Vor- trrForsch 17), 1973, S. 61ff.

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Repertorium der deutschen Königspfalzen

Meißen 1002 'I3): Auf der Werla usurpierte er für sich königliche Rechte, indem er an der für die Schwestern des verstorbenen Kaisers Ottos 111. hergerichteten Tafel zur Entrüstung aller Anwesenden speiste '9. Über Paderborn 'jS) und Northeim zog Ekkehard dann zur Königspfalz Pöhlde, die er trotzdem Rat, aus Sicherheitsgründen einen anderen Weg einzuschla- gen'36)), als Quartier benutzte und in der er dann von Angehörigen des sächsischen Adels erschlagen wurde - nach der Vermutung mancher Zeitgenossen nicht zuletzt deshalb. weil er auf der Werla Anstoß erregt

U

hatte 'j7).

Wie sehr die Könige darauf bedacht waren, ihre Rechte in den Pfalzen und Pfalzorten sich vorzubehalten, zeigt das gleichfalls bekannte „Verge- hen" Hermann Billungs in Magdeburg. Für die Zeit des dritten Italienzuges (966-972) von Kaiser Otto I. mit der Stellvertretung des Königs in Sachsen betraut, ließ sich der Herzog während eines Fürstentages in Magdeburg vom dortigen Erzbischof königsgleich empfangen, nahm bei Tisch den Platz des Kaisers ein und schlief in dessen Bett 'ja). Die Verärgerung Ottos I. darüber traf indes weniger den sächsischen Herzog als Erzbischof Adalbert: Er hatte das unrechtmäßig praktizierte ~e remon~e l l der susceptio regis zu verantworten. das dem König als unantastbares Vorrecht erschien. das auch seinem Stellvertreter nicht zukommen sollte.

Das Magdeburger Beispiel kann auch zur Erläuterung des zweiten Themenkreises dienen, der die Beziehung zwischen Kirche und König und dessen kirchliche Handlungen umfaßt und sowohl der Rolle der kirchlichen Institutionen an Pfalzorten als auch der Funktion von Bischofssitzen und Abteien für das Königtum Rechnung trägt. Ebenso wie dem feierlichen kirchlichen Empfang des Königs ]I9) gilt das Interesse der Mitgliedschaft des Königs und seiner Familie in den Kapiteln von Stiftskirchen, also dem Königskanonikat '9, und in diesem Zusammenhang verdienen weitere

"'I Dazu E. HLAWITSCHKA, .Merkst du nicht, daß dir das vierte Rad am Wagen fehlt? - Zur Thronkandidatur Ekkehards von Meißen, in: K. HAVCK und H. M o n o ~ x (Hg.), Festschrift für Heinz Löwe, 1978, S. 281ff. '"j Thietmar von Merseburg, Chronicon V/4, in: MGH SS rer.Gcrm.NS. 9, 1935, S. 224. Zu den Ereignissen S. HIRSCH, Jahrbücher des deutschen Reichcs unter Heinrich 11.1, 1862, S. 2OOff. und in größerem Zusammenhang K. LEYSER, Rule and conilict in an early medicval society, London 1979, S. 49 und 94. "'I Vgl. W. WINKELMANU, Die Königspfalz und die Bischofspfalz des I I. und 12. Jahrhunderts in Paderborn, in: FrühMAStud 4, 1970, S. 398ff.. hier 402f. "'I ThietmarV/5 (wie Anm. 134), S. 224ft "'I So das Resümee Thietmars über den Vorgang in Pöhlde. Thietmar V/7 (wie Anm. 1341, S. 228. "3 Thictmar 11/28 (wie Anm. 134). S. 74. Dazu wieder LEYSER, Rule (wie Anm. 134). S. 94 und SCHI.ESINCER, Magdeburg (wie Anm. 123), S. 17K Vgl. neuestens G. ALTHOFF, Das Bett dcs Königs in Magdeburg, in: Festschrift für Schwineköper (wie Anm. 90), S. 141ß. "') Dazu allgemein P. WILLMES, Der Herrscher- ,AdventusS im Kloster des Frühmittelalters (Münstersche Mittelalteischriften 22), 1976 und allgemein W. Dorznu~n , Die Ankunft dcs Herrschers, in: ArchKulturg 55, 1973, S. 245E

Vgl. J. FLECKENSTEIK, Rex canonicus. Über Entstehung und Bedeutung des mitrelalter- lichen Königskanonikatcs, in: P. CLASSEN und P. SCHEIBERT (Hg.), Festschrift Peicy Ernst Schramm 1. 1964, S. 57ff.

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kirchliche Handlungen des Königs Aufmerksamkeit: So stiftete König Heinrich 11. auf der Synode von Dortmund 1005 mit 15 Erzbischöfen und Bischöfen sowie mit Herzog Bernhard I. von Sachsen einen Totenbund, verbunden mit Armenspeisung 14').

Auch sonst erfahren wir im Umkreis des Königs von der Armenfürsor- ge, einer der Herrscherpflichten, die schon in karolingischer Zeit für das Königtum und im Hochmittelalter auch für den Adel bezeugt sind "2): Nach dem Zeugnis seiner Vita ordnete Heinrich IV. an, auf allen seinen curtes Arme in bestimmter Zahl zu speisen, und der Biograph König Roberts des Frommen teilt mit, der König habe an acht namentlich genannten sedes regni für die Armen sorgen lassen 14)).

4. AUSBLICK

Vor kurzem hat Kar1 Leyser den Reiseweg des Königs von palatium zu palatiurn, von königlicher curtis zu königlicher curtis, von Bischofsstadt zu Bischofsstadt als „the most essential and carefully administered institution of the Ottonian and Salian Reich" charakterisiert 144). ,,Reich~geschichte, Landesgeschichte und Ortsgeschichte zugleich hat Adolf Gauert die Geschichte einer Königspfalz genannt 147. Das Repertorium will versuchen, beiden Einsichten Rechnung zu tragen, indem sämtliche Orte des königli- chen Itinerars als einer Institution der Königsherrschaft -und das nicht nur in ottonischer und salischer Zeit! - zum Beobachtungsfeld werden ld6)

und indem die Aspekte der politischen Geschichte des Reiches, der regiona- len Gewalten und der örtlichen Gegebenheiten aus dem Blickwinkel der Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an den einzelnen Regie- rungsstätten, voran den Pfalzen, untersucht werden.

Um noch einmal das Wort von Wilhelm Berges von der ,,Begegnung des Königtums mit den regionalen und lokalen Kräften in der Realität" 14')

aufzugreifen: Es geht dem Repertorium darum, über den verfassungsge- schichtlichen Ansatz hinaus die Herrschaftspraxis des Königs mitsamt den Bedingungen zu erfassen, die ihr von den regionalen und lokalen Kräften, voran Adel und Kirche, auferlegt wurden. Jüngst hat Hagen Keller be-

"') Thietmar V1/18 (wie Anm. 134), S. 294. Dazu J. WOLLASCH, Gemeinschaftsbewußtsein und soziale Leistung im Mittelalter, in: FrühMAStud 9, 1975, S. 268ff., hier 273. I") Dazu jüngst msammenfassend 0. G. OEXLE, Armut und Armenfürsorge um 1200. Ein Beitrag zum Verständnis der freiwilligen Armut bei Elisabcth von Thüringen, in: Sankt Elisabeth. Fürstin, Dicnerin, Heilige, 1981, S. 78ff., hier 8 5 t "'> Vita Heinrici 1V. irnoeratoris cao. 1. in: MGH SS rer.Gem.. 1899'. S. 10. Heleaud de , ~~ ' . . Fleury, Vie de Robert le Pieux (Souices d'Histoire medievale I), Paris 1965, S. 102ff. Vgl. WOLLASCH (wie Anm 141), S. 273, 275. Id4) LEYSER, Ottonian Government (wie Anm. 102), S. 746f. 14') Ai GAUERT, Zur Geschichte der Pfalz Grone nach der schriftlichen Überlieferung, in: Deutsche Königspfalzen 2 (wie Anm. 9), S. 126ff, hier 126. "9 Zur Itinerariorschung neuerdings E. M~LLER-MERTEWS, Die Reichsstniktur im Spiegl der Herrschaftspraxis Ottos des Großen (ForschMAG 25), 1980. "') Vgl. oben S. 193.

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Repertorium der deutschen Königspfalzen

tont 14'), daß der seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts praktizierte Umritt des Königs durch das Reich '9 nicht allein als königliche Machtentfaltung zu sehen sei, sondern daß die Großen allenthalben diesen Königsbesuch erwartet, wenn nicht gar gefordert hätten und daß sich hierin ein Struktur- wandel der Herrschaftsformen abzeichne. Eben diese Wechselbeziehung von königlichem Herrschaftsanspmch und seinen Rahmenbedingungen will das Repertorium aufklären helfen. Wenn es dabei gelingen sollte, in dem einen oder anderen Fall eine Antwort auf die Frage zu finden, warum sich der König zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort aufgehalten und regiert hat, dann wäre manche Einsicht in das Wesen und Selbstverständnis der mittelalterlichen Königsherrschaft gewonnen. Daß dem Reich eine Hauptstadt gefehlt hat und die Könige ihre Regierung auf Reisen ausüben mußten '9, ist für diese Fragestellung geradezu förderlich.

"*) H. KELLER, Rei~hsstruktur und Herrschaftsauffassung in ottonisch-frühsalischer Zeit, in: FrühMAStud 16, 1982 S. 74ff., bes. 85ff. "*) Vgl. R. SCHMIDT, Königsumritt und Huldigung in ottonisch-salischer Zeit (VortirForsch 6), 1961, S. 96ff. ""J Zum Problem ..Reich ohne Hauptstadt" vgl. die Literatur im DAHLMANN-WAITZ (wie Anm. 26) Abschnitt 184/500.

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