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Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Date post: 10-Mar-2016
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Masterarbeit an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH), Jürgen Bahr, Vollständiger Titel: "Voraussetzungen und Handlungsempfehlungen für die Erarbeitung eines interkommunalen Energiekonzepts der Gemeinden des Nauturparks Dahme-Heideseen"
86
Voraussetzungen und Handlungsempfehlungen für die Erarbeitung eines interkommunalen Energiekonzeptes der Gemeinden des Naturparks Dahme-Heideseen Master Thesis zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science im Studiengang Regionalentwicklung und Naturschutz Vorgelegt am 15.08.2012 von: Jürgen Bahr, geb. am 04.05.1988 in Rostock Betreut durch: Dr. Benjamin Nölting, HNE Eberswalde (FH) Prof. Dr. Jürgen Peters, HNE Eberswalde (FH)
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Page 1: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Voraussetzungen und Handlungsempfehlungen

für die Erarbeitung eines interkommunalen

Energiekonzeptes der Gemeinden des

Naturparks Dahme-Heideseen

Master Thesis

zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science

im Studiengang Regionalentwicklung und Naturschutz

Vorgelegt am 15.08.2012 von:

Jürgen Bahr, geb. am 04.05.1988 in Rostock

Betreut durch:

Dr. Benjamin Nölting, HNE Eberswalde (FH)

Prof. Dr. Jürgen Peters, HNE Eberswalde (FH)

Page 2: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung............................................................................................................................................. 1

1.1 Zielstellung und Methodik .................................................................................................................... 2

1.2 Das Kooperationsgebiet ......................................................................................................................... 4

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen ..................................................................................... 6

2.1 Übergeordnete Energiestrategien und -konzepte ...................................................................... 6

2.1.1 Kyoto-Protokoll .......................................................................................................................................... 6

2.1.2 Energiestrategie der Europäischen Union .................................................................................... 6

2.1.3 Energiekonzept der Bundesregierung ............................................................................................. 7

2.1.4 Brandenburger Energiestrategie 2030 ........................................................................................... 8

2.1.5 Biomassestrategie des Landes Brandenburg ............................................................................... 9

2.1.6 Regionales Energiekonzept Lausitz-Spreewald ....................................................................... 10

2.1.7 Integriertes Klimaschutzkonzept des Landkreises Dahme-Spreewald ......................... 12

2.1.8 Bedeutung für kommunale Akteure .............................................................................................. 13

2.2 Kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte ...................................................................... 13

2.2.1 Überblick .................................................................................................................................................... 13

2.2.2 Notwendigkeit einer dezentralen Energieversorgung .......................................................... 14

2.2.3 Der kommunale Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung ............................. 16

2.2.4 Anforderungen an Kommunale Energiekonzepte ................................................................... 17

2.2.5 Mögliche Inhalte eines Konzeptes................................................................................................... 19

2.2.6 Prozessgestaltung .................................................................................................................................. 23

2.2.7 Praktische Erfahrungen von Organisationen ........................................................................... 27

2.2.8 Fördermöglichkeiten ............................................................................................................................ 33

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept ............................................................. 37

3.1 Überblick über die Kooperationspartner ..................................................................................... 37

3.1.1 Naturpark Dahme-Heideseen ........................................................................................................... 37

3.1.2 Amt Schenkenländchen ....................................................................................................................... 38

Page 3: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Inhaltsverzeichnis

3.1.3 Gemeinde Heidesee ................................................................................................................................ 39

3.1.4 Stadt Storkow (Mark) .......................................................................................................................... 40

3.1.5 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald .......................................................... 41

3.2 Derzeitige Situation im Kooperationsgebiet ............................................................................... 42

3.2.1 Stand der Nutzung erneuerbarer Energien ............................................................................... 43

3.2.2 Vorhandene Daten ................................................................................................................................. 44

3.2.3 Erwartungen und Bedenken ............................................................................................................. 45

3.2.4 Stärken und Schwächen ...................................................................................................................... 48

3.2.5 Mögliche Handlungsfelder ................................................................................................................. 49

3.2.6 Gestaltung der Zusammenarbeit..................................................................................................... 50

3.2.7 Vorgehensweise ....................................................................................................................................... 52

4 Auswertung ....................................................................................................................................... 54

4.1 Diskussion der Ergebnisse .................................................................................................................. 54

4.2 Handlungsempfehlungen .................................................................................................................... 58

4.3 Methodenkritik ........................................................................................................................................ 62

5 Fazit und Ausblick .......................................................................................................................... 63

6 Zusammenfassung .......................................................................................................................... 64

7 Literatur- und Quellenverzeichnis ........................................................................................... 65

Anhang ................................................................................................................................................... 73

Anhang 1: Exemplarischer Interviewleitfaden .................................................................................. 74

Anhang 2: Übersichtskarte des Kooperationsgebietes .................................................................. 75

Anhang 3: Liste der Anforderungen an Energiekonzepte ............................................................. 77

Anhang 4: Inhalte Energiekonzept (RENplus) und Klimaschutzschutzkonzept (BMU)... 78

Anhang 5: Kurzfassung der Handlungsempfehlungen ................................................................... 79

Danksagung .......................................................................................................................................... 80

Eigenständigkeitserklärung ........................................................................................................... 81

Page 4: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Abbildungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Lage des Kooperationsgebietes in Brandenburg ..................................................................... 4

Abb. 2: Schema der Kooperationspartner .................................................................................................. 5

Abb. 3: Projektschritte und Bausteine einer Klimaschutzkonzeption .......................................... 24

Abb. 4: Kommunale Klimaschutzakteure mit wichtigen Wechselwirkungen ........................... 25

Abb. 5: Gliederung des Amtes Schenkenländchen ................................................................................ 38

Abb. 6: Gliederung der Gemeinde Heidesee ............................................................................................ 39

Abb. 7: Gliederung der Stadt Storkow ........................................................................................................ 40

Abb. 8: Vorgesehene Arbeitsschritte bis Ende 2012 ............................................................................ 53

Page 5: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

AG Arbeitsgemeinschaft

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

CCS Carbon Cabage and Storage

CO2 Kohlenstoffdioxid

DIFU Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH

DStGB Deutscher Städte- und Gemeinebund

EFRE Europäischer Fond für regionale Entwicklung

ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen

Raums

EU Europäische Union

EVF EnergieVisionFranken GmbH

FFH Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union

IEKP Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg

IfLS Institut für Ländliche Strukturforschung an der Johann Wolfgang Goethe-

Universität Frankfurt am Main

ISEK Interkommunales Städtebauliches Entwicklungskonzept

KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau

kW Kilowatt

kWp Kilowatt Peak

MWE Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Brandenburg

PJ Petajoule

PTJ Projektträger Jülich

RENplus Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur

Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien, von Maßnahmen zur

Erhöhung der Energieeffizienz und der Versorgungssicherheit im Rahmen

der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg

RPG Regionale Planungsgemeinschaft

SAENA Sächsische Energieagentur GmbH

SPA Special Protection Area (Europäisches Vogelschutzgebiet)

ThINK Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH

ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH

Page 6: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

1 Einleitung

1

1 Einleitung

„Die Mehrkosten für erneuerbare Energien von heute sind gesicherte Energie,

vermiedene Umweltschäden und niedrige Energiekosten von morgen.“

(Hermann Scheer, Träger des alternativen Nobelpreises)

Die Bestrebungen im Themenfeld Klimaschutz und für den zunehmenden Einsatz

erneuerbarer Energien sind nicht zuletzt durch die Energiewende der Bundesregierung so

allgegenwärtig, wie noch nie. Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt und will bis

zum Jahr 2020 seine Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um

40 % senken (BMWI, BMU 2011). Um dies erreichen zu können, muss Klimaschutz auf

allen politischen Ebenen, von der globalen, bis hin zur lokalen und zudem auch von jedem

einzelnen Bürger aktiv praktiziert werden.

Gerade in den letzten Jahren beginnen deshalb auch immer mehr Gebietskörperschaften,

die künftige Entwicklung der eigenen Energieversorgung und das Management im Bereich

Klimaschutz grundlegend zu überdenken und an nachhaltigen Kriterien auszurichten.

Insbesondere Kommunen haben dabei die Möglichkeit, eine wirklich langfristige, auf die

spezifische Situation und die Bedürfnisse vor Ort angepasste sowie umweltverträgliche

Energiepolitik zu betreiben, an der lokale Akteure in hohem Maße mitwirken und

mitgestalten können. In diesen lokalen Überlegungen lassen sich die Ziele und Strategien

übergeordneter Instanzen mit den eigenen Vorstellungen verknüpfen und in ein effektives

und akzeptiertes Konzept für die Entwicklung der Energieversorgung übertragen.

Grundlage und ein erster Schritt für den Prozess der Transformation des Energiesystems

in Richtung einer Nutzung des Potentials erneuerbarer Energien können Energie- und

Klimaschutzkonzepte sein.

Nachdem über das Brandenburger Förderprogramm RENplus bereits die Erarbeitung

regionaler Energiekonzepte durch die regionalen Planungsgemeinschaften gefördert

wurde, ist seit dem 1. März 2011 nun auch die Erstellung kommunaler Energiekonzepte

förderfähig. Zudem bietet das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen

Klimaschutzinitiative eine Förderung für Klimaschutzkonzepte auf kommunaler Ebene an.

Page 7: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

1 Einleitung

2

Im Brandenburger Naturpark Dahme-Heideseen wollen mehrere Kommunen diese

Möglichkeiten der Unterstützung für sich nutzen und planen derzeit die gemeinsame

Erarbeitung eines solchen kommunalen Energie- bzw. Klimaschutzkonzeptes.

1.1 Zielstellung und Methodik

Für die Erarbeitung eines schlüssigen Konzeptes zur regenerativen Energieversorgung

sind eine genaue Grundlagenrecherche und eine strategische Vorgehensweise

unerlässlich. In diesem Themenfeld bewegt sich die vorliegende Arbeit. Sie beinhaltet

neben den grundlegenden Rahmenbedingungen für eine Konzepterstellung auch eine

Darstellung der Herangehensweise im Planungsprozess sowie der Erwartungen und

Bedenken der lokalen Akteure. Die Erkenntnisse werden schließlich in einer Auswertung

zusammengebracht.

Der erste Teil der Arbeit wird den Fragen nachgehen, welche rechtlichen, fachlichen sowie

methodischen Grundlagen und Hintergründe für die Erarbeitung erfolgversprechender

kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte notwendig sind und was diese konkret

beinhalten. Dazu zählt auch die Klärung der Frage, inwieweit sich Inhalte eines

Energiekonzeptes mit denen eines Klimaschutzkonzeptes decken oder ob es zwischen den

verschiedenen Ansätzen bedeutende Unterschiede gibt. Um konkurrierende Zielsetzungen

von Beginn an vermeiden und das kommunale Energiekonzept als einen effektiven

Baustein in eine Gesamtenergiestrategie einbinden zu können, werden zunächst die

wesentlichen Aspekte der Energie- bzw. Klimaschutzstrategien übergeordneter

Planungsebenen angeführt, gefolgt von einer ersten Einschätzung der Bedeutung für die

Arbeit der kommunalen Akteure. Anschließend werden anhand von Leitfäden, Richtlinien

und Fachliteratur der Einbezug der Kommunen in eine nachhaltige Energieversorgung

sowie konkrete Anforderungen und Inhalte für eine kommunale Energie- und

Klimaschutzkonzeption dargestellt. Ferner werden auch Hinweise zur Gestaltung des

Konzeptionsprozesses gegeben. Um hier auch Erfahrungen aus der praktischen Arbeit mit

kommunalen Akteuren einfließen zu lassen, wurden für diesen Teil der Arbeit Interviews

mit externen Planungsbüros und Instituten geführt. Hierfür wurden Interviewpartner

gewählt, die kommunale Klimaschutzkonzepte für Gebiete erarbeiten, welche eine mit

dem Naturpark Dahme-Heideseen vergleichbare Struktur der Kooperationspartner

aufweisen. Die Darstellung der Grundlagen für eine kommunale Energiekonzeption

schließt mit dem Aufzeigen verschiedener Fördermöglichkeiten, die sich grundsätzlich für

das Kooperationsgebiet anbieten würden.

Page 8: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

1 Einleitung

3

In einem nächsten Schritt wird der Fokus mehr auf die konkrete Situation vor Ort gelegt.

Hierzu wurden die Kooperationspartner des Projektes zu ihren Erwartungen und

Bedenken hinsichtlich einer interkommunalen Zusammenarbeit im Themenfeld

Klimaschutz, aber auch zu den Stärken und Schwächen der Kooperationsregion, möglichen

Handlungsfeldern sowie der angestrebten Vorgehensweise im Planungsprozess befragt.

Die Auswahl der Interviewpartner war aufgrund noch fehlender Legitimationsbeschlüsse

in den Kommunen auf einzelne Kontaktpersonen der Kooperationspartner beschränkt

(vgl. Kapitel 4.3: Methodenkritik). Die Experteninterviews wurden bevorzugt in Form eines

leitfadengestützten Gesprächs persönlich oder telefonisch geführt und dabei schriftlich

protokolliert. Ein exemplarischer Interviewleitfaden ist dieser Arbeit als Anhang 1

beigefügt. Zum Großteil wurden im Gespräch offene Fragen formuliert und zudem in ihrer

Abfolge nicht zwingend chronologisch gestellt. Diese flexible Gesprächsgrundlage,

kombiniert mit einer teilstrukturierten Befragung, sollte den Interviewten die Möglichkeit

geben, von sich aus erzählen und ggf. auch zuvor nicht eingeplante Themen anreißen zu

können (vgl. ATTESLANDER 2010). Wo die Möglichkeit einer mündlichen Befragung nicht

gegeben war, wurden die Interviewpartner um eine schriftliche Beantwortung gebeten.

Auch wenn die Art und Weise der Interviews dadurch nicht mehr einheitlich war, schien

es doch dringlicher, von möglichst jedem Kooperationspartner Aussagen zu erhalten.

Die Rahmenbedingungen für kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte werden

zusammen mit den Ergebnissen aus den Interviews mit den Kooperationspartnern

schließlich diskutiert und ausgewertet. Wo befinden sich die Akteure auf einem guten

Weg, an welchen Stellen sollten Abläufe verbessert werden und was muss konkret getan

werden, um den Konzeptionsprozess bestmöglich vorzubereiten? Diese Fragen sollen

beantwortet und einige konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Gestaltung des

Prozessverlaufs gegeben werden.

Page 9: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

1 Einleitung

4

1.2 Das Kooperationsgebiet

Nach dem Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen basieren erfolgreiche

Klimaschutzstrategien nicht selten auf einer Kooperation mehrerer Gemeinden oder

Städte, die dadurch zum einen Zeit und Kosten einsparen können, zum anderen aber auch

den intensiven Erfahrungsaustausch für ihre Arbeit nutzen können (DIFU 2011).

Im Kooperationsgebiet, dessen Lage in Abb. 1

dargestellt ist, streben die lokalen Akteure in

diesem Sinne grundsätzlich eine Zusammenarbeit

zwischen dem Naturpark Dahme-Heideseen und

den drei größten Kommunen des Naturparkes an.

Dies betrifft das Amt Schenkenländchen mit allen

darin zusammengeschlossenen Gemeinden, die

Gemeinde Heidesee sowie die Stadt Storkow. Der

größte Teil des Naturparkes ist gleichzeitig auch

als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In einem

solchen sind bauliche Maßnahmen, vor allem in

Form von Windkraftanlagen, aber auch in anderen

Bereichen, zum Teil starken Restriktionen unterlegen. Nach gegenwärtigem Stand sollen

daher auch die außerhalb des Naturparkes liegenden Flächen der beteiligten Kommunen

mit einbezogen werden, um in der Erarbeitung von Szenarien grundsätzlich über

Entwicklungsmöglichkeiten in allen Bereichen erneuerbarer Energien zu verfügen. Für die

Festlegung des Kooperationsgebietes ergeben sich allerdings einige Problematiken. So

erstreckt sich der Naturpark über die Grenze zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald

und dem Landkreis Oder-Spree hinweg und damit auch gleichzeitig über zwei

verschiedene Planungsregionen. Zudem ist die Stadt Storkow, als einzige im Landkreis

Oder-Spree liegende beteiligte Kommune, bereits in die Erarbeitung des integrierten

kommunalen Klimaschutzkonzeptes der Region Beeskow einbezogen. Abgesehen von den

notwendigen planungsregionsübergreifenden Abstimmungen, kann dies zu Problemen bei

der Beantragung von Fördermitteln führen, da sich eine unerlaubte Doppelförderung

ergeben könnte (vgl. Kapitel 2.2.8: Fördermöglichkeiten kommunaler Energiekonzepte). Um

die Stadt Storkow mit ihrem großen Flächenanteil am Naturpark einbinden zu können, die

Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der Planungsregionen (vgl. Kapitel 3.2.3:

Erwartungen und Bedenken) aber möglichst gering zu halten, soll Storkow vorerst lediglich

mit den im Naturpark liegenden Flächen beteiligt werden. Das Problem einer auch dann

Abb. 1: Lage des Kooperationsgebietes in Brandenburg, eigene Darstellung nach LGB 2010

Page 10: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

1 Einleitung

5

möglichen Doppelförderung gilt es, in der Auswahl der Fördermöglichkeiten und

schließlich der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber zu klären.

Eine schematische Darstellung des Kooperationsgebietes mit den drei beteiligten

Kommunen, dem Naturpark sowie den angesprochenen Grenzen kann Abb. 2 entnommen

werden, eine Karte des Gebietes ist dieser Arbeit in Anhang 2 beigefügt. Die ausführliche

Vorstellung der einzelnen Kooperationspartner erfolgt in Kapitel 3: Die

Kooperationspartner für das Energiekonzept.

Abb. 2: Schema der Kooperationspartner, eigene Darstellung

Page 11: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

6

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

2.1 Übergeordnete Energiestrategien und -konzepte

Besonders in den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden von der globalen bis hin zur

regionalen und kommunalen Ebene Absprachen und Vereinbarungen zur Gestaltung der

Energie- und Klimaschutzpolitik getroffen. Um konkurrierende Zielstellungen und

Maßnahmen zu vermeiden und wirkungsvolle Strategien auf den Weg zu bringen, sind in

der Erarbeitung von Energie- und Klimaschutzkonzepten die Strategien, Planungen und

Vorhaben der jeweils höheren Ebene zu berücksichtigen und ggf. abzustimmen. Im

Folgenden wird daher ein Überblick der die Erarbeitung des Energiekonzeptes im

Untersuchungsraum beeinflussenden Strategien und Konzepte gegeben.

2.1.1 Kyoto-Protokoll

Auf globaler Ebene ist eine für den Klimaschutz und die Thematik der Erneuerbaren

Energien entscheidende Vereinbarung das Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997. Auch wenn

eine Verlängerung dieses „Meilensteins in der internationalen Klimapolitik“ über das Jahr

2012 hinaus noch verhandelt wird und einige Staaten, wie die USA nicht oder nur zum Teil

involviert sind, so bildet es als Zusatzprotokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten

Nationen über Klimaänderungen einen wesentlichen globalen Grundsatzbeschluss, den

konkrete nationale und regionale Entscheidungen letztlich untersetzen können und sollen.

Das Hauptanliegen des Protokolls ist eine Verständigung auf verbindliche Ziele in der

Reduktion wesentlicher Treibhausgase durch die Industrieländer. (BMU 2011a)

2.1.2 Energiestrategie der Europäischen Union

Den derzeitigen Rahmen europäischer Energiepolitik bildet die im Jahr 2010 vorgelegte

Strategie Energie 2020 (vgl. EU 2011), welche notwendige Maßnahmen benennt und eine

Prioritätensetzung im Energiebereich für die kommenden zehn Jahre vornimmt. In diese

Strategie fließen auch die energie- und klimaschutzpolitischen Ziele für das Jahr 2020 ein,

die der Europäische Rat 2007 verabschiedet hat. Diese als „20-20-20-Strategie“ bekannten

Ziele beinhalten eine bis zum Jahr 2020 vollbrachte Senkung der Emissionen um 20 %,

eine Energieeffizienzsteigerung um 20 % sowie den Ausbau des Anteils erneuerbarer

Energien auf mindestens 20 %, jeweils bezogen auf das Jahr 1990. Darüber hinaus

Page 12: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

7

verpflichtet sich die EU zur Dekarbonisierung, einer Reduktion der Emissionen bis zum

Jahr 2050 um 80 - 95 %. (EU 2011)

Durch Straffung und Verbesserung von Genehmigungsverfahren in der

Infrastrukturentwicklung sollen die Transparenz und das Vertrauen der Öffentlichkeit

erhöht sowie die Akzeptanz von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gestärkt

werden. Daneben sucht die EU zudem nach Wegen der Belohnung von Regionen und

Mitgliedsstaaten, die sich konstruktiv und erfolgreich dafür einsetzen, dass Projekte

europäischen Interesses rechtzeitig fertig gestellt werden. Ein Ansatz hierfür ist ein

erleichterter Zugang zu öffentlichen Mitteln. Regionale und lokale Einsparpotentiale

spielen eine wichtige Rolle und sollen daher gezielt über Maßnahmen der europäischen

Regionalpolitik (z.B. den ELER) und eine Förderung von Innovationsprojekten unterstützt

werden. (EUROPÄISCHE KOMMISSION 2010)

2.1.3 Energiekonzept der Bundesregierung

Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung, aufbauend auf dem im Jahr 2007

beschlossenen Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

(IEKP), im Jahr 2010 ein Energiekonzept verfasst und beschlossen. Nach dem

Atomunglück im japanischen Fukushima wurde es im Jahr 2011 in einer erweiterten und

überarbeiteten Fassung (vgl. BMWI, BMU 2011) veröffentlicht und gibt in Form einer

integrierten Gesamtstrategie Leitlinien für den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren

Energien vor.

Die Klimaschutzziele geben eine Reduktion der Treibhausgasemissionen verglichen mit

dem Jahr 1990 um 40 % bis zum Jahr 2020 vor. Darüber hinaus soll die Reduktion bis zum

Jahr 2030 55 %, bis 2040 70 % und schließlich 80-95 % im Jahr 2050 betragen. Der Anteil

der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis zum

Jahr 2020 auf 35 % angehoben werden, bis zum Jahr 2050 sogar auf 80 %. Verglichen mit

dem Jahr 2008 soll der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 % sinken, weshalb eine

Steigerung der Energieproduktivität von durchschnittlich 2,1 % pro Jahr notwendig ist.

Daneben wird eine Verdopplung der Sanierungsrate von Gebäuden von jährlich 1 auf 2 %

des gesamten Gebäudebestandes angestrebt. Windenergie, On- und Offshore, wird auf der

Grundlage verschiedener Energieszenarien als entscheidender Energieträger gesehen,

weshalb hier ein massiver Ausbau angestrebt wird. Aber auch die nachhaltige und

effiziente Nutzung der Bioenergie bildet durch die Möglichkeit der Speicherung und des

Page 13: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

8

breiten Einsatzspektrums einen wichtigen Baustein im Energiemix. Als „Schlüsselfrage“

wird die Energieeffizienz gesehen, wo nach dem Energiekonzept der Bundesregierung

sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Bereich noch erhebliche Einsparpotenziale

vorhanden wären. Vor diesem Hintergrund wurden beispielsweise zur Nutzung der

Potenziale ab dem Jahr 2011 aus dem Sondervermögen ein Energieeffizienzfonds des

Bundeswirtschaftsministeriums aufgelegt und die nationale Klimaschutzinitiative des

Bundesumweltministeriums, die auch Kommunen bei der Erstellung von

Klimaschutzkonzepten unterstützt, mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Die Kernenergie,

im ursprünglichen Konzept noch als Brückentechnologie benannt, soll nach den

ergänzenden Änderungen im Jahr 2011 in der Energiewende keine tragende Rolle mehr

einnehmen und bis Ende 2022 auf sie im Strommix verzichtet werden. Für die Umsetzung

der Energiewende wird aufgrund systemischer Herausforderungen durch erneuerbare

Energien ein Ausbau der historisch gewachsenen Netzinfrastruktur, auch in Richtung

intelligenter Netze (Smart-Grids), angestrebt. Besonderer Wichtigkeit wird hierbei einem

Overlay-Netz zugesprochen, das einen möglichst verlustarmen Stromtransport, vor allem

der Offshore-Windenergie, über weite Strecken ermöglichen soll. (BMWI, BMU 2011)

Um den Ausbau zu beschleunigen, wurde ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz auf den

Weg gebracht, wobei vor allem bei überregionalen Leitungen die Planungs- und

Genehmigungsverfahren von der Bundesnetzagentur durchgeführt werden (BMU 2011b).

Gerade die Finanzierung von innovativen kommunalen Effizienzmaßnahmen,

Modellprojekten, die Fortbildung in allen relevanten Bereichen der Kommunen über den

Energieeffizienzfonds sowie das noch aufzulegende KfW-Förderprogramm für

energetische Städtebausanierung sind Teilbereiche des Energiekonzeptes, die gerade für

Kommunen im Themenfeld Klimaschutz eine große Bedeutung haben (vgl. BMWI, BMU

2011).

Mit dem Energiekonzept und den damit verbundenen Maßnahmen und Instrumenten will

die Bunderegierung schließlich die Energiewende bis zum Jahr 2050 vollbringen.

2.1.4 Brandenburger Energiestrategie 2030

Im Februar 2012 wurde von der Landesregierung die Energiestrategie 2030 (vgl. MWE

2012) verabschiedet. Eine Weiterentwicklung der bisherigen Energiestrategie 2020, die

sich an den Leitplanken nationaler und internationaler Planungen, einschließlich der

Umbrüche des Jahres 2011, orientiert und sich in einem Spannungsfeld, dem sogenannten

Page 14: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

9

Zielviereck, bestehend aus Umwelt- und Klimaverträglichkeit, Versorgungssicherheit,

Wirtschaftlichkeit sowie Akzeptanz und Beteiligung, bewegt.

Laut der Energiestrategie wird der Bau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung

konventioneller, wie auch erneuerbarer Energien im Land Brandenburg mit seinen

großflächigen Tagebau- und Windkraftgebieten zunehmend kritisch gesehen. Als Gründe

für die wachsende Kritik werden hier vor allem das zunehmende energiepolitische

Interesse der Bevölkerung, der Eingriff in die gewohnte Lebensumwelt und Ängste

gegenüber technischen Entwicklungen vermutet. Besonders den Themen der Akzeptanz,

der Beteiligung der betroffenen Bevölkerung sowie einer transparenten

Informationspolitik wird deshalb eine zunehmende Bedeutung zugegeschrieben. Eine

regionale und zielgerichtete Beteiligung soll dabei sowohl bei der Erarbeitung regionaler,

als auch kommunaler und sektoraler Energiekonzepte erfolgen.

In konkreten Zahlen gefasst, visiert die Landesregierung bis zum Jahr 2030 gegenüber

dem Referenzjahr 1990 eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um jährlich 1,1 %,

insgesamt um 23 %, beim Primärenergieverbrauch um 20 % an. Der Anteil erneuerbarer

Energien am Endenergieverbrauch soll auf 40 % (Strom 100 %, Wärme 39 %) und beim

Primärenergieverbrauch auf 32 % erhöht werden. Hierzu soll rechtzeitig mit der

Ausweisung erforderlicher Windeignungsgebiete zur Sicherung von 2 % der nutzbaren

Landesfläche begonnen werden. Brandenburg setzt sich in hohem Maße für die

Erforschung des Konzeptes Carbon Cabage and Storage (CCS) ein, das zu einer auf das Jahr

1990 bezogenen Reduktion der Treibhausgase des Landes um insgesamt 72 % bis 2030

beitragen soll. Neben einer zunehmenden Systemintegration und einer flexibleren

Regulierung konventioneller Kraftwerke sind zum Erreichen dieser Ausbauziele auch die

Erarbeitung intelligenter Netzintegrationskonzepte sowie ein optimierter Netzausbau

bzw. –umbau, einschließlich der Verknüpfung verschiedener Energienetze, notwendig. In

Bezug auf das Energiekonzept der Bundesregierung und den darin verankerten

Zielvorgaben für das Jahr 2030 sieht sich Brandenburg mit der Leistung eines

überproportionalen Beitrags als Energieexport- und –transitland.

2.1.5 Biomassestrategie des Landes Brandenburg

Im Jahr 2010 wurde in Aktualisierung des seit 2006 bestehenden Biomasseaktionsplans

und zur Untersetzung der damals gültigen Energie- und Klimaschutzstrategie 2020 des

Landes Brandenburg eine Biomassestrategie (vgl. MUGV 2010) veröffentlicht, die

Page 15: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

10

gewünschte Entwicklungsrichtungen zum weiteren Ausbau der Biomasseproduktion

sowie Möglichkeiten der energetischen Nutzung aufzeigt.

Ziel ist die Steigerung der Bioenergieerzeugung von 25,6 PJ im Jahr 2004 auf 49 PJ im Jahr

2020, um so deren Anteil an den erneuerbaren Energien neben der Windkraft mit 41 %

auf den zweithöchsten Rang zu heben. Dies soll vor allem über eine verbesserte

Ausnutzung der Kraft-Wärme-Kopplung und einer damit verbundenen

Effizienzsteigerung, eine Erhöhung des Biomethan-Anteils im Erdgasnetz, eine

Mehrfachnutzung von Rohstoffen sowie eine stärkere Nutzbarmachung biogener

Reststoffe erreicht werden. Fossile Energieträger und Rohstoffe sollen zunehmend durch

Biomasse ersetzt, Treibhausgasimmissionen reduziert, die Unabhängigkeit in der Energie-

und Rohstoffversorgung gestärkt und nicht zuletzt gerade im ländlichen Raum ein Beitrag

zu wirtschaftlicher Entwicklung, Beschäftigung und Wertschöpfung geleistet werden.

Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Nachhaltigkeit wird vor allem der Einsatz von

aus dem Land Brandenburg stammender Biomasse angestrebt, wobei eine Ausweitung der

Produktion auf bis zu 30 % der Ackerfläche ohne Gefährdung der Ernährungssicherheit

für umsetzbar gehalten wird. Das Potential im Bereich Waldholz gilt dagegen als

weitgehend ausgeschöpft. Den gerade im Bereich der Energiepflanzen häufig

vorkommenden Monokulturen und der Beschränkung auf wenige Fruchtarten soll durch

geschlossene Stoff- und Humuskreisläufe, einer Weiterentwicklung der guten fachlichen

Praxis sowie der strikten Einhaltung von Vorschriften und Cross-Compliance-Vorgaben

begegnet werden.

2.1.6 Regionales Energiekonzept Lausitz-Spreewald

Zur regionalen Umsetzung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg erarbeitet

die regionale Planungsstelle Lausitz-Spreewald in einem derzeit laufenden Prozess ein

Energiekonzept für das Gebiet ihrer Planungsregion, welche sich aus den Landkreisen

Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie der kreisfreien

Stadt Cottbus zusammensetzt (vgl. Kapitel 3.1.5: Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-

Spreewald). Die Fertigstellung des nach der RENplus-Richtlinie erarbeiteten Konzeptes ist

für Ende des Jahres 2012 geplant. Durch einen erhöhten Zeitaufwand bei der

Datenerhebung könnte sich der Zeitpunkt allerdings noch etwas verschieben. Zum

aktuellen Stand des Erarbeitungsprozesses und den Inhalten des endgültigen

Energiekonzeptes werden im Folgenden die Ergebnisse einer Befragung der regionalen

Planungsstelle Lausitz-Spreewald dargestellt (vgl. FEILER 2012a).

Page 16: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

11

Zurzeit laufen sowohl eine räumlich differenzierte Bestandsaufnahme der Energieträger

im Untersuchungsgebiet, als auch eine Ermittlung vorhandener Potenziale in der

Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Einsatz erneuerbarer Energieträger. Im

Bereich der Biomasse treten dabei größere Schwierigkeiten auf, da die Planungsstelle in

der Potenzialermittlung zu anderen Ergebnissen kommt, als die Biomassestrategie des

Landes Brandenburg. Hier muss geklärt werden, auf welche Datengrundlage und Statistik

jeweils zurückgegriffen wird. Das fertige Energiekonzept wird im Kern eine Szenarien-

Betrachtung enthalten, in der die ermittelten Potenziale der einzelnen Energieträger

miteinander verschnitten werden. Das erste Szenario betrachtet dabei die auf die Region

herunter gebrochene Umsetzung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg. Das

zweite Szenario stellt unter Einbezug verschiedener Kriterien eine Art Empfehlung der

Regionalplanung dar, in welchen Bereichen eine Ausnutzung der Potenziale mehr Sinn

ergibt und wo weniger. Das dritte Szenario stellt schließlich die Maximalauslegung dar.

Die Erarbeitung der Szenarien erfolgt in intensiver Abstimmung mit den anderen

Planungsregionen Brandenburgs, so dass man durch eine strategische Zusammenarbeit

letztlich zu vergleichbaren Ergebnissen kommt. Die im Konzeptionsprozess erhobenen

Daten sollen für weitere Arbeiten zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die

Speicherung und eine über das Projekt hinausgehende laufende Aktualisierung der Daten

aller Planungsregionen auf einem zentralen Server vorgesehen. Die Speicherung der

Originaldaten wird aus Datenschutzgründen und der zum Teil ausschließlich für die

Konzepterstellung erteilten Genehmigungen zur Datenverwendung vermutlich nicht

möglich sein. Zumindest die daraus abgeleiteten Sekundärdaten werden aber verfügbar

sein. Fragen der Datenpflege und des Standortes dieser Datenbank sind derzeit noch offen.

Aufbauend auf einem noch anzustoßenden Leitbildprozess wird das Energiekonzept

zielgruppenspezifische Handlungsempfehlungen geben und Maßnahmen vorschlagen. In

diesen werden insbesondere die Ergebnisse und Empfehlungen bereits erarbeiteter

kommunaler Konzeptionen berücksichtigt und auf die regionale Ebene übertragen. Die

einzelnen Bestandteile des Energiekonzeptes beinhalten neben einer visualisierten

Kartendarstellung stets auch einen ausformulierten Textteil, der Zusammenhänge klarer

herausstellen soll. In die inhaltliche Erarbeitung des Konzeptes sind neben der regionalen

Planungsstelle mit Fachbeiträgen auch die Faktor i³ GmbH sowie die Thüringer Institut für

Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH (vgl. Kapitel 2.2.7: Praktische Erfahrungen von

Organisationen) eingebunden. Die Planungsstelle führt die Ergebnisse der Institute

schließlich zusammen und verschneidet sie entsprechend regionalplanerischer

Anforderungen und Notwendigkeiten.

Page 17: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

12

2.1.7 Integriertes Klimaschutzkonzept des Landkreises Dahme-Spreewald

Der Landkreis Dahme-Spreewald, zu dem auch das Amt Schenkenländchen und die

Gemeinde Heidesee, einschließlich deren jeweiligen Anteilen am Naturpark Dahme-

Heidesee, zählen, hat in der Zeit von 2009 bis 2010 ein integriertes Klimaschutzkonzept

auf Landkreisebene erarbeitet (vgl. RAMBOLL MANAGEMENT 2010). Das Konzept, das die

Kompetenzbereiche und Liegenschaften des Landkreises überprüft, wurde im Rahmen der

Klimaschutzinitiative des BMU gefördert. Es soll für das systematische Vorgehen des

Landkreises im Klimaschutz ein Handlungsrahmen sein und durch den Einbezug aller

relevanten Akteure die Grundlagen für eine nachhaltige Reduzierung der CO2-Emissionen

und des Energieverbrauchs schaffen.

Der Landkreis strebt entsprechend des Konzeptes bis zum Jahr 2030 eine schrittweise

Reduktion der Treibhausgasemissionen um etwa 50 % an. Um dies zu erreichen, wurden

und werden bereits zahlreiche Aktivitäten im Bereich Klimaschutz vorgenommen, welche

vorhandene Potenziale aufzeigen und deren Bedeutung für den Landkreis herausstellen

sollen. Zu diesen Aktivitäten zählen u.a. die in den Jahren 2007 und 2010 stattgefundene

Kreisenergiekonferenz, die Beteiligung an der Energieregion Lausitz-Spreewald GmbH seit

2009 sowie die Heizspiegelkampagne und der Energiespar-Ratgeber aus dem Jahr 2010.

Mit dem Klimaschutzkonzept sollen nun in Form einer Bilanzierung und Potenzialanalyse

der gegenwärtige Stand der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aufgezeigt,

bewertet und daraus konkrete Maßnahmen für die weitere Arbeit abgeleitet werden. Um

diese Maßnahmen tragfähig und umsetzbar zu gestalten, spielte für die Erarbeitung des

Konzeptes die Partizipation der betroffenen Akteure eine wichtige Rolle.

Im Ergebnis des Klimaschutzkonzeptes wurde festgestellt, dass die Potenziale im

Landkreis weniger in einer Reduktion des Wärmeverbrauchs liegen, sondern vielmehr im

Bereich des Stromverbrauchs. Empfohlen wurde die Umsetzung eines Szenarios, das zum

einen die Optimierung der Energielieferverträge durch günstigere Preise und den Einsatz

CO2-armer Energieträger vorsieht, zum anderen aber auch die Sanierung aller Gebäude auf

den Zielwert und eine Optimierung im nicht-investiven Bereich. Hier wurde angemerkt,

dass das Szenario im Kern eine Senkung von Kosten erzielen kann, wodurch Mittel für eine

CO2-arme Energieerzeugung frei werden könnten. Eine Abschätzung der durch den

Wechsel der Energieträger letztendlich eingesparten Emissionen sei jedoch so nicht direkt

möglich.

Page 18: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

13

2.1.8 Bedeutung für kommunale Akteure

Die Darstellung der Inhalte der für ein kommunales Energiekonzept übergeordneten

Strategien und Konzepte zeigt, dass die für eine Kommune relevanten Aussagen mit

zunehmender Größe der räumlichen Betrachtung deutlich geringer werden. So werden

gerade in Konzepten, die über die Landesebene hinaus gehen, oftmals stark

verallgemeinerte Formulierungen und Zielsetzungen verwendet. Ein Rückschluss auf

konkrete regionale und kommunale Herausforderungen ist dadurch nur in sehr

begrenztem Rahmen möglich. Dies ist prinzipiell auch nachvollziehbar, da eine

verbindliche Relevanz für untergeordnete Ebenen nicht immer gegeben ist. So wäre ein

von höherer Ebene aufgestellter konkreter Maßnahmenkatalog für die regionale und

kommunale Ebene in seiner Wirksamkeit womöglich auch anzuzweifeln. Es liegt daher

letztlich in der Verantwortung jeder einzelnen Ebene, die Zielsetzungen der jeweils

übergeordneten Ebene möglichst zu unterstützen und mit effektiven Maßnahmen zu

unterfüttern. Die genaueren räumlichen Kenntnisse und weitreichenderen

Zuständigkeiten bilden dafür eine gute Grundlage. Kommunale Akteure sollten deshalb bei

der Erarbeitung eines eigenen Energiekonzeptes vor allem den Bezug zum regionalen

Energiekonzept suchen und darauf achten, dass sich durch die eigenen Erarbeitungen

keine Widersprüche zu diesem ergeben. Gleiches gilt auch umgekehrt für die regionale

Ebene, auf der bereits vorhandene kommunale Konzepte einbezogen werden sollten. Nur

dieses über die eigenen administrativen Grenzen hinausgehende Denken kann die

Stringenz einer Gesamtstrategie über die Planungsebenen hinweg sichern.

2.2 Kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte

2.2.1 Überblick

Zur Bewältigung der globalen Aufgabe Klimaschutz müssen auch Kommunen als Teil eines

Mehrebensystems Aufgaben wahrnehmen und bisherige Strukturen und Abläufe

überdenken. Das kommunale Engagement in den Bereichen Klimaschutz und nachhaltige

Energieversorgung sollte strategisch geplant und koordiniert ablaufen sowie die Vorgaben

übergeordneter Planungsinstanzen berücksichtigen und mit den eigenen Überlegungen

abstimmen. Hier können Energie- und Klimaschutzkonzepte für die kommunale Strategie

und die sich anschließende Umsetzungsphase eine Entscheidungsgrundlage, aber auch

Planungshilfe sein (BMU, PTJ et al. 2011). Es geht vor allem darum, in den bereits

vorhandenen kommunalen Umweltschutz die Aspekte des Klimaschutzes zu integrieren,

Page 19: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

14

Ziele zu formulieren und konkrete Maßnahmen zum Erreichen selbiger zu benennen

(KALLMÜNZER 2010). Aus bisherigen Einzelprojekten heraus sollte ein ganzheitlicher

Prozess angestoßen werden, in den von Beginn an unterschiedliche Ziel- und

Interessensgruppen einbezogen werden. Durch eine gemeinsame Diskussion kann eine

sinnvolle Schwerpunktsetzung erreicht und die spätere Umsetzung vorgeschlagener

Maßnahmen geplant werden (ZAB 2010). Dabei gilt es, darauf zu achten, dass in dieser

partizipativen Erstellung des Konzeptes zum einen die Akteure beteiligt werden, die

innerhalb energieverbrauchender und treibhausgasemittierender Bereiche agieren und

zum anderen auch jene, die bereits jetzt schon im Themenfeld erneuerbare Energien und

Klimaschutz aktiv sind (KALLMÜNZER 2010).

Die Begriffe Energie und Klimaschutz werden in den Bezeichnungen der Konzepte heute

zum Teil synonym verwendet. Abhängig von der Nutzung bestimmter Förderprogramme

kann es aber im Detail auch Unterschiede geben. So wird der Fokus eines

Klimaschutzkonzeptes mitunter etwas weiter gefasst und liegt insbesondere auf

Treibhausgasemissionen, während Energiekonzepte vordergründlich energetische

Aspekte fokussieren (DIFU 1997). Zusätzliche optionale Inhalte eines Konzeptes, welche

bei einigen Förderprogrammen möglich sind (s. Kapitel 2.2.8 Fördermöglichkeiten

kommunaler Energiekonzepte), führen ggf. zu einer Gewichtung bestimmter Bereiche,

wodurch eine klare Unterscheidung und Abgrenzung von Energie- und

Klimaschutzkonzepten nur bedingt möglich ist.

In den folgenden Unterkapiteln werden die Notwendigkeit einer dezentralen

Energieversorgung und der kommunale Beitrag zur Energiewende dargestellt. Darauf

aufbauend werden grundlegende Anforderungen an die Erarbeitung eines Energie- und

Klimaschutzkonzeptes, Bestandteile eines solchen, Hinweise zur Prozessgestaltung sowie

das Vorgehen und die Erfahrungen anderer kommunaler Projekte mit ähnlicher

Akteurskonstellation zusammengestellt. Abschließend werden Möglichkeiten der

finanziellen Förderung aufgezeigt.

2.2.2 Notwendigkeit einer dezentralen Energieversorgung

Die Umstrukturierungen unseres Energiesystems und die Bestrebungen im Zuge der

Energiewende folgen verschiedenen Ansätzen. Unternehmen, die von den derzeit

bestehenden, zentralisierten Strukturen profitieren, streben am ehesten einen

schrittweisen Austausch fossiler Kraftwerke durch Alternativen in Form von Offshore-

Page 20: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

15

Windparks oder großflächigen Solaranlagen in begünstigten Regionen und Ländern an.

Dieser Umbau mithilfe von Großanlagen, wie sie beispielsweise das Desertec-Projekt

vorsieht, ist mit großen Schwierigkeiten verbunden, kann den Ausbau eines dezentralen

erneuerbaren Energiesystems verzögern und stärkt Erzeugungsmonopole in Europa

(SCHEER 2010). Ein anderer Ansatz ist das Aufbrechen dieser bestehenden, zu einem

Großteil monopolistischen, Strukturen und der Aufbau von Energiesystemen, die

insgesamt stabil, zuverlässig, flexibel und zum Teil auch unabhängig vom Einfluss der

großen Energieversorgungsunternehmen bestehen können. Nicht zwangsläufig muss das

auch ein komplettes Ersetzen bestehender Strukturen bedeuten. Der dezentrale Charakter

erneuerbarer Energien sollte vorerst vielmehr genutzt werden, zentrale Strukturen

sinnvoll zu ergänzen, Netze zu stabilisieren sowie großflächigen Netzausbau zum

überregionalen Stromtransport zu reduzieren. Durch den Aufbau bzw. die Erweiterung

regionaler Wertschöpfungsketten, der Schaffung neuer Einkommensquellen, steigenden

Beschäftigungsverhältnissen sowie wachsenden Gewerbe- und Einkommensteuern

rechnet sich der Einsatz erneuerbarer Energien für Kommunen nicht nur in ökologischer,

sondern auch in ökonomischer Hinsicht (HIRSCHL, ARETZ 2010), weshalb die Verfolgung

eines solchen dezentralen Ansatzes für die Erarbeitung eines kommunalen

Energiekonzeptes ein wesentlicher Grundsatz sein sollte. Dezentralität bedeutet dabei

auch nicht zwingend einen isolierten Inselbetrieb von Anlagen auf kommunaler Ebene und

eine vollkommene Autarkie der Energieversorgung. Bedingt durch größere

Schwankungen in der Erzeugungsleistung erneuerbarer Energieträger wäre die Deckung

des Grundlastbedarfs in dieser Form auch ein schwieriges Unterfangen, das nur durch den

koordinierten Einsatz grundlastfähiger Energieträger, wie Biomasse, oder den Einsatz von

Speichertechnologien möglich wäre. Hier läge es an den Verteilnetzbetreibern,

Möglichkeiten der kurzfristigen Speicherung und Netzentlastung in der Praxis zu erproben

und einzusetzen, was als Modellvorhaben über Bund, Länder und die Europäische Union

möglicherweise finanziell unterstützt werden könnte (WENZEL 2011). Da der Begriff der

Dezentralität für den Bereich der Energieversorgung nicht eindeutig definiert ist, sind

Verbindungen zu überörtlichen Versorgungsstrukturen, wie Strom- und

Gastransportnetzen, gerade auch für den Bereich der Photovoltaik und Windkraft,

durchaus denkbar und erscheinen unter den aktuellen Bedingungen als sinnvoll

(FISCHEDICK 2010). Einen weiteren wesentlichen und gerade für den kommunalen Bereich

sehr relevanten Vorteil dezentraler Energieversorgung stellt die Möglichkeit der

Beteiligung von Bürgern in Energieprojekten dar. Statt klassischen Bürgerinitiativen

können professionelle Bürgerunternehmen und Beteiligungsprojekte einen wesentlichen

Beitrag zur Erhöhung der Akzeptanz von Umsetzungsmaßnahmen und erneuerbaren

Page 21: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

16

Energien insgesamt leisten (NOLTING, RUPP 2010) und zudem die Identifikation der Bürger

mit ihrer Kommune und Region stärken.

2.2.3 Der kommunale Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung

Kommunen sind für den Prozess einer Energiewende von herausragender Bedeutung und

nehmen als bürgernächste Ebene zudem eine Vorbildfunktion im Bereich des

Klimaschutzes und der Energieversorgung ein. Entsprechend ihrer Kompetenzen

gestalten sie die kommunale Bauleitplanung aus und übernehmen Aufgaben der Planung,

Errichtung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie der Schaffung von Infra- und

Speicherstruktur. Zudem können sie maßgeblichen Einfluss auf Teilbereiche, wie die

Entwicklung einer nachhaltigen Verkehrspolitik nehmen. Durch die operative Umsetzung

von Maßnahmen auf lokaler Ebene kann eine Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für

Themen der nachhaltigen Entwicklung erfolgen. Gezielt kann so in Kommunen, abseits der

Fokussierung der öffentlichen Diskussion auf nationalen und internationalen Klimaschutz,

für die konkrete Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien oder

auch eine klimaverträgliche Mobilität geworben werden. (DEENET 2010, DSTGB 2012)

Der Beitrag der Kommunen für eine nachhaltige Energieversorgung kann sowohl direkt,

als auch indirekt erfolgen. Zum direkten Einflussbereich zählen u.a. die energetische

Sanierung und der Energieverbrauch öffentlicher Gebäude, das Beschaffungswesen, die

Abfallbehandlung, die bereits erwähnte Bauleitplanung mit dem Ziel einer

Energieoptimierung sowie die Intensivierung interkommunaler Zusammenarbeit im

Energiebereich. Insbesondere die mehr als 170.000 Liegenschaften im Besitz der

Kommunen verbrauchen etwa zwei Drittel des Energieverbrauchs aller öffentlichen

Gebäude und bergen damit ein hohes Potenzial für Effizienzsteigerung. Auch wenn der

Anteil der Emissionen im Vergleich zu privaten Haushalten und der Industrie eigentlich

gering ist, so wird die Glaubwürdigkeit kommunaler Klimaschutzpolitik häufig an der

Umsetzung innerhalb der eigenen Liegenschaften gemessen. Indirekt können Kommunen

beispielsweise über Energieberatungen auf den Energieverbrauch privater Haushalte

einwirken und die Motivation für Belange des Klimaschutzes erhöhen. Die Kommune

nimmt hierbei eine Rolle als Vorbild und Multiplikator ein. (DIFU 2011)

Ein Energie- bzw. Klimaschutzkonzept kann die politisch formulierten Zielsetzungen mit

konkreten und abgestimmten Maßnahmen in die Praxis überführen und die Brücke zur

Umsetzung bilden (DEENET 2012). Ferner kann es innerhalb einer Kommune zur

Page 22: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

17

Strukturierung und Bündelung der einzelnen Schritte die notwendigen Grundlagen

schaffen sowie die Akteure für ein erfolgversprechendes Handeln im Themenfeld einer

nachhaltigen Energieversorgung befähigen (KRABBE 2012).

2.2.4 Anforderungen an Kommunale Energiekonzepte

An kommunale Energie- bzw. Klimaschutzkonzepte werden einige Anforderungen gestellt,

die in Fachliteratur, Leitfäden und den verschiedenen Förderprogrammen aufgeführt sind

bzw. sich daraus ergeben. Im Folgenden werden diese grundlegenden Anforderungen

zusammenfassend dargestellt, die so oder in ähnlicher Form für die Konzepte

entsprechend der verschiedenen Fördermöglichkeiten (vgl. Kapitel 2.2.8:

Fördermöglichkeiten kommunaler Energiekonzepte) gelten. Konkrete Anforderungen an

die inhaltliche Ausgestaltung eines Energie- bzw. Klimaschutzkonzeptes entsprechend der

Förderrichtlinien werden in Kapitel 2.2.5: Mögliche Inhalte eines Energiekonzeptes

erläutert. Eine zusammenfassende Darstellung der in diesem Kapitel angeführten

Anforderungen ist dieser Arbeit in Anhang 3 beigefügt.

Die ZukunftsAgentur Brandenburg weist in einer im Jahr 2010 veröffentlichten

Materialsammlung für kommunale Energiekonzepte (vgl. ZAB 2010) auf einige

grundlegende Dinge hin und spricht Empfehlungen aus. Im Wesentlichen wird die

Erarbeitung des Konzeptes durch ein Planungsbüro oder eine Bürogemeinschaft, sowohl

fachlich, als auch methodisch unter Einbezug von Gemeinden, Landkreisen,

Fachverwaltungen und Unternehmen in einem offenen und kooperativen Planungsprozess

vorgeschlagen. Der Auftragnehmer sollte die Möglichkeit haben, die

Hauptgliederungspunkte noch weiter auszudifferenzieren. Darüber hinaus werden die

enge Abstimmung mit der regionalen Planungsgemeinschaft und das Ermöglichen einer

Fortschreibung des Konzeptes als wichtige Punkte gesehen. Die beteiligten

Gebietskörperschaften sollten zudem nicht nur in Einzeldarstellung im Konzept

erscheinen, sondern letztlich auch in Beziehung zueinander gesetzt und zusammengeführt

werden. Gerade die Verzahnung von Akteuren bei Planung, Akzeptanz und schließlich

auch der Ausführung macht ein erfolgreiches Energiekonzept aus.

In einem Vergleich der Fördermöglichkeiten kommunaler Klimaschutzkonzepte mit dem

European Energy Award (vgl. BMU, PTJ et al. 2011) aus dem Jahr 2011 werden

grundsätzliche inhaltliche Anforderungen formuliert. Ein Energie- und

Klimaschutzkonzept soll demnach unter Betrachtung aller klimarelevanter Sektoren einer

Page 23: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

18

Kommune darstellen, welche technischen und wirtschaftlichen CO2-Minderungspotenziale

über verschiedene Zeithorizonte hinweg vorhanden sind und Maßnahmen zur Senkung

von Energieverbräuchen aufzeigen. Das beinhaltet das Erstellen einer Energie- und CO2-

Bilanz, Potentialbetrachtungen zur Emissionsminderung, die Festlegung von

Klimaschutzzielen, die partizipative Erstellung sowie einen detaillierten und

zielgruppenspezifischen Maßnahmenkatalog und ein geeignetes Controlling-Instrument.

Die Umsetzung des Konzeptes kann von einem Klimaschutzmanager beratend begleitet

und unterstützt werden.

Das Deutsche Institut für Urbanistik weist in seinem Leitfaden zur Erarbeitung und

Umsetzung kommunaler Klimakonzepte (vgl. DIFU 1997) auf die Notwendigkeit hin, dass

sich die entwickelten Konzepte nicht an Einzelinteressen orientieren, sondern

übergeordnete Ziele definieren sollten, um eine erfolgreiche lokale Klimaschutzpolitik zu

ermöglichen. Daneben ist eine zentrale Aufgabe die Motivation der relevanten Akteure –

Klimaschutz sollte vor Ort als eine Gemeinschaftsaufgabe gestalten werden.

Im Rahmen des RENplus-Förderprogrammes des Brandenburger Ministeriums für

Wirtschaft und Europaangelegenheiten wurden in dem Leitfaden zur Erstellung

Kommunaler Energiekonzepte aus dem Jahr 2011 (vgl. MWE 2011) weitere methodische

Anforderungen an derartige Konzepte aus Sicht des Förderprogramms formuliert. Betont

wird auch hier die Notwendigkeit einer engen Abstimmung mit dem regionalen

Energiekonzept und damit der regionalen Planungsgemeinschaft, um Doppelarbeiten

sowie widersprüchliche Erarbeitungen vermeiden und Synergieeffekte nutzen zu können.

Alle erhobenen bzw. erarbeiteten Daten sollen unter Berücksichtigung der

Datenrechtslage auf Anforderung der Ministerien und deren Landeseinrichtungen für

weitere Arbeiteten verfügbar sein. Die Form der Datenerfassung und der eingesetzten

Software sind ebenfalls zwingend mit der regionalen Planungsgemeinschaft abzustimmen.

Auf Entscheidungsebene sollte innerhalb der Gebietskörperschaft eine Steuerungsgruppe

etabliert werden, die alle Abstimmungen zentral übernimmt, den Erarbeitungsprozess

begleitet, schon frühzeitig mit der Entwicklung einer Umsetzungsstrategie beginnt und

regelmäßig Berichte an die beteiligten Akteure herausgibt. Zudem wird ausdrücklich

betont, dass Eigenleistungen, die Zuwendungsempfänger selbst erbringen, von

fachkundigen Mitarbeitern durchgeführt werden müssen.

Auch im Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen (vgl. DIFU 2011), der in einer

Kooperation des Deutschen Instituts für Urbanistik mit dem Institut für Energie- und

Page 24: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

19

Umweltforschung sowie dem Klima-Bündnis erarbeitet wurde, werden weitere

Anforderungen an die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes angeführt. So wird als

wichtig erachtet, dass nicht nur Wert auf die Umsetzung von Einzelmaßnahmen gelegt

wird, sondern ein sektorübergreifender Ansatz verfolgt wird. Gemeint sind damit u.a. die

Erarbeitung von Kommunikationsmaßnahmen und der Aufbau von Strukturen, von denen

mehrere Sektoren profitieren können. So sollen Einzelmaßnahmen miteinander vernetzt,

Synergieeffekte genutzt und schließlich die kommunale CO2-Minderung gestärkt werden.

Eine kooperative und zudem partizipative Erstellung des Konzeptes wird im

Praxisleitfaden insbesondere als eine Chance für Kommunen gesehen, beteiligte Akteure

in ein Handlungskonzept einzubinden und bestenfalls für die Umsetzungsphase zu

gewinnen. Die Politik sollte von Beginn an laufend informiert werden, so dass kein

Eindruck entsteht, der Prozess würde außerhalb demokratisch gewählter Gremien

ablaufen. Zudem wird eine Fokussierung auf Maßnahmen gefordert, die auch wirklich im

kommunalen Bereich umsetzbar sind und sich nicht an höhere Entscheidungs- und

Verwaltungsebenen richten. Zielgruppen von Maßnahmen, Hauptverantwortliche für

deren Umsetzung und die gewünschten Zielsetzungen sollten daher stets genau definiert

werden, auch um eine nachgelagerte Erfolgskontrolle zu vereinfachen. Diese Evaluation

soll das Erreichen bestimmter Ziele überprüfen und muss sich dabei nicht zwangsläufig

nur an geminderten Emissionsmengen orientieren. Vielmehr sollten auch die

angestoßenen Prozesse und mögliche Hemmnisse in der Umsetzung von Maßnahmen

qualitativ untersucht und bewertet werden.

2.2.5 Mögliche Inhalte eines Konzeptes

Die Inhalte eines Energie- bzw. Klimaschutzkonzeptes sind zum Teil maßgeblich abhängig

vom jeweiligen Förderprogramm. Im Detail kann es dabei Unterschiede in Ausgestaltung

und Fokussierung einzelner Themenkomplexe geben. Im Folgenden werden daher die

Struktur der Inhalte eines kommunalen Energiekonzeptes nach der RENplus-Richtlinie

sowie die Inhalte eines Klimaschutzkonzeptes nach der Kommunalrichtlinie näher

erläutert. Eine tabellarische Gegenüberstellung ist dieser Arbeit als Anhang 4 beigefügt.

Eine Beschreibung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen der beiden

Fördermöglichkeiten erfolgt in Kapitel 2.2.8: Fördermöglichkeiten kommunaler

Energiekonzepte.

Page 25: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

20

Inhalte eines kommunalen Energiekonzeptes nach der RENplus-Richtlinie

Der Aufbau, die Struktur und die notwendigen Inhalte eines kommunalen

Energiekonzeptes nach der RENplus-Richtlinie sind in dem Leitfaden zur Erstellung

Kommunaler Energiekonzepte des Ministeriums für Wirtschaft und

Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg (vgl. MWE 2011) festgelegt und dienen

als Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen.

Für die Erarbeitung des Konzeptes sind sowohl Pflicht-, als auch optional durchführbare

Wahlaufgaben vorgesehen. Wurden einzelne Pflichtaufgaben innerhalb der letzten fünf

Jahre bereits nachweislich durchgeführt, so können diese als bereits erfüllt anerkannt und

in das Konzept integriert werden. Das Konzept beginnt mit einer einführenden

Beschreibung der Strukturen und der Hintergründe des Untersuchungsraumes. In einem

zweiten Kapitel sollen die derzeitigen Energieverbräuche, die eingesetzten Energieträger

sowie die CO2-Emissionen, unterteilt für verschiedene homogene Sektoren, in einer

Energie- und CO2-Bilanz detailliert dargestellt werden. Hierfür können und sollen in die

zusammengestellten Daten auch die bereits erhobenen Daten der regionalen

Planungsstelle mit einfließen. Aus der Bilanz ableitend ist eine Potenzialanalyse zu

erstellen, aus der hervorgeht, wie die Energieeffizienz erhöht und die CO2-Emissionen

gemindert werden können. Da die regionale Planungsstelle im Rahmen der Erarbeitung

des regionalen Energiekonzeptes hier schon Vorarbeiten geleistet hat, können diese für

das kommunale Energiekonzept mitverwendet werden (FEILER 2012a). Die Energie- und

CO2-Bilanz dient zusammen mit der Potenzialanalyse als Grundlage für die Erstellung des

dritten Kapitels, in dem sowohl verschiedene Szenarien aufgezeigt, als auch ein

energiepolitisches Leitbild und die Ziele für den Untersuchungsraum entwickelt werden

sollen. Hier gilt es, verschiedene Handlungsoptionen zu diskutieren, nach Prioritäten zu

sortieren und daneben konkret zu benennen, welche Wirkungen in welchen Zeiträumen

erzielt werden sollen. In einem vierten Kapitel sollen innerhalb konkreter

Untersuchungsbereiche der Ist-Zustand beschrieben, eine Bewertung dessen

vorgenommen und Maßnahmen zur Verbesserung und Erweiterung aufgezeigt werden.

Dies bezieht sich für Kommunen verpflichtend auf folgende Bereiche:

- Einsatz erneuerbarer Energien

- Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2-Minderung in öffentlichen Gebäuden

- Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2-Minderung bei der Straßenbeleuchtung

- Energieeinsparung in Wohngebäuden im Bestand (insbesondere

Sanierungsgebiete)

Page 26: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

21

- falls vorhanden, Sanierung und Ausbau der Fernwärmeversorgung

- Energieeffizienz- und CO2-Minderungspotenziale in geplanten Neubaugebieten

Im Rahmen von Wahlaufgaben können ergänzend folgende Bereiche betrachtet werden:

- Nutzung betrieblicher Abwärme

- Verkehrssektor

Im abschließenden fünften Kapitel sollen die Voraussetzungen für die

Öffentlichkeitsarbeit der Umsetzungsphase in Form von Workshops,

Podiumsdiskussionen oder der Vorstellung von Best-Practice-Beispielen geschaffen

werden. Daneben ist ein fortschreibungsfähiges Energieberichtssystem aufzubauen, das

die Erstellung und Verstetigung eines kommunalen Energieberichtes ermöglicht.

Inhalte eines Klimaschutzkonzeptes nach der Kommunalrichtlinie des BMU

Die inhaltliche Struktur und die Vorgaben für die Erstellung eines kommunalen

Klimaschutzkonzeptes sind im Vergleich zu denen eines Energiekonzeptes nach RENplus

etwas offener gestaltet. Es werden zwar auch hier für den Aufbau des Konzeptes

Gliederungspunkte benannt, die inhaltliche Ausgestaltung und thematische

Schwerpunktsetzung ist jedoch weniger stark festgelegt. Die Zusammenstellung der im

Folgenden beschriebenen Gliederungspunkte bezieht sich auf das Merkblatt

Klimaschutzkonzepte (vgl. BMU 2011d) sowie den Praxisleitfaden Klimaschutz in

Kommunen (vgl. DIFU 2011).

Zu Beginn des Konzeptes soll anhand einer qualitativen Ist-Analyse der

Untersuchungsraum beschrieben werden. Dazu zählen neben einer Struktur- und

Entwicklungsanalyse der Kommunen auch die Darstellung möglicher Anknüpfungspunkte

an bestehende Klimaschutzaktivitäten sowie die Identifikation relevanter Akteure

einschließlich der Bestimmung ihrer Beziehungen zueinander über eine Akteursanalyse.

Hier kann optional eine Stärken-Schwächen-Analyse anknüpfen, um die Ausgangslage im

Kontext einer Implementierung des Klimaschutzes in die Kommunen besser beurteilen zu

können. Der qualitativen Ist-Analyse schließt sich mit der Darstellung einer

fortschreibbaren Energie- und CO2-Bilanz die quantitative Ist-Analyse an. Hier werden die

in den klimarelevanten Bereichen entstehenden Treibhausgasemissionen und

Energieverbräuche, gegliedert nach Verursachern und Energieträgern, analysiert.

Page 27: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

22

Aufbauend darauf werden in einer Potenzialanalyse, angepasst an die konkrete Situation

vor Ort, Einsparmöglichkeiten und Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz

sowie zur Nutzung erneuerbarer Energien ermittelt. Potenziale können sich dabei

beispielsweise aus einer Suffizienz, der Änderung des Nutzungsverhaltens, Anpassungen

in der Mobilitätsstruktur sowie weiteren Möglichkeiten heraus ergeben. Um die

Zielfestlegung erfolgreich zu gestalten und als Grundlage für die Erarbeitung des

Maßnahmenkataloges, wird die Entwicklung von Referenzszenarien anhand

verschiedener Bedingungen empfohlen, z.B. einmal als Trendentwicklung ohne

Klimaschutzanstrengungen und einmal einschließlich dieser. Die Potenzialanalyse soll

zusammen mit den Szenarien beim Aufzeigen von Bereichen mit großem CO2-

Minderungspotenzial, der Prioritätensetzung und dem Schaffen der Voraussetzungen für

ein langfristiges Controlling helfen. Anhand dieser ersten Teile des Konzeptes folgt unter

Einbezug aller relevanten Akteure die Erstellung eines zielgruppenspezifischen

Maßnahmenkataloges, dem Kern eines Klimaschutzkonzeptes. Hier können förderfähige

Workshops und Interviews genutzt werden, ein Leitbild zu erstellen und gemeinsam

umsetzungsorientierte Maßnahmen auszuwählen. In dem Katalog selbst werden bereits

durchgeführte Maßnahmen, einschließlich deren Wirkungen sowie Maßnahmen für die

kurz-, mittel- oder langfristige Umsetzung zusammengestellt. Diesen ist eine

Kurzdarstellung beizufügen, aus welcher Beschreibung, Gesamtkosten, Energie- und CO2-

Minderungspotenzial, der Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, Zeitraum, Akteure,

Zielgruppen und Verantwortliche, die Priorität der Maßnahme und die konkret

anstehenden Handlungsschritte und Erfolgsindikatoren hervorgehen. Die Wirksamkeit

der entwickelten Maßnahmen gilt es, in der späteren Umsetzungsphase zu evaluieren, um

bei Fehlentwicklungen gegensteuern und die Entwicklung insgesamt systematisch und

strukturiert erfassen zu können. Hierfür ist ein Controlling-Konzept zu erstellen, das

neben den einzusetzenden Methoden und einem Zeitplan auch den Personalbedarf,

notwendige Investitionen sowie Möglichkeiten zur Datenerfassung und deren Auswertung

beinhaltet. Nach Abschluss der Konzeptionsphase sollten in regelmäßigen Abständen

erscheinende Controlling-Berichte in Form kurzer Maßnahmenberichte der Information

interner Entscheidungsträger dienen. In größeren Abständen erscheinende

Klimaschutzberichte können einen detaillierteren Einblick in die Wirksamkeit von

Maßnahmen und Strategien für die lokalen und übergreifenden Strukturen geben. Um

dem Anspruch eines insgesamt partizipativen Prozesses gerecht zu werden und den

Klimaschutzprozess nachhaltig im Bewusstsein aller Akteure zu halten, gilt es, die

Umsetzung der Maßnahmen in der Öffentlichkeit transparent und bekannt zu machen.

Hierfür sollten bereits während der Konzeptionsphase Vorschläge für die spätere

Page 28: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

23

Öffentlichkeitsarbeit in der Umsetzungsphase entwickelt werden, ggf. in Kooperation mit

bestehenden Strukturen der Pressearbeit sowie Public Relation in den beteiligten

Kommunen.

2.2.6 Prozessgestaltung

Für ein erfolgreiches kommunales Energiekonzept kann die Prozessgestaltung

entscheidend sein. Veränderungen im Energiebereich sollten möglichst so initiiert

werden, dass sie von vielen Akteuren mitgetragen werden. Sowohl Ablauf und

Koordination der Erarbeitung, als auch die Kooperationen mit verschiedenen Akteuren,

sollten dabei umfassend durchdacht werden. Im Folgenden werden hierfür Hinweise aus

Leitfäden und Literatur, wie sich ein solcher Prozess gestalten könnte, zusammengestellt.

Der eigentlichen Energiekonzeption geht die Abstimmung der Erwartungen und

Intentionen der Kooperationspartner voraus. Nach CONRAD (2007) sollten die

gemeinsamen Visionen zu Prozessbeginn in Form eines Leitbildes verdeutlicht und

festgehalten werden. Dies beinhalte zwar noch keine detaillierten Informationen zu Zielen

und Projekten, wohl aber die Formulierung übergeordneter Ziele. Perspektivische

Entscheidungen, wie der Einsatz erneuerbarer Energien und das Erreichen einer

Klimaneutralität, lassen sich zudem durch einen politischen Beschluss der Kommune

ausdrücken (DEENET 2010). Ein Wiedererkennungseffekt bei der Bevölkerung kann auch

mit einem öffentlichkeitswirksamen Slogan erreicht werden, an dem einerseits

verschiedene Klimaschutzaktivitäten ausgerichtet und über den andererseits Bürger auch

zu eigenem Handeln motiviert werden können (DIFU 2011).

Ebenfalls in Vorbereitung des Konzeptionsprozesses muss das vorhandene Datenmaterial

recherchiert und zusammengetragen werden. Die Datenrecherche gibt in erster Linie über

die Notwendigkeit, weitere Daten eruieren zu müssen, Auskunft. Der Praxisleitfaden

Klimaschutz in Kommunen (vgl. DIFU 2011) empfiehlt hierzu auch bei externer Erstellung

eines Konzeptes, zumindest die vorhandenen Daten aus Kommunalverwaltung und

Kommunalbetrieben in Eigenleistung zu ermitteln. Dies vermeide hohe Ingenieurhonorare

für die Recherche und leiste gleichzeitig einen Beitrag, Wissen in der Kommune

aufzubauen. Um die Aussagekraft der gesammelten Daten zu gewährleisten, ist zwingend

auch die Aktualität zu berücksichtigen und mit zu erfassen.

Page 29: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

24

Abb. 3 stellt schematisch die einzelnen Projektschritte des Gesamtprozesses für die

Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes dar, welche in ähnlicher Form auch auf eine

Energiekonzeption übertragbar sind. In einem ersten Schritt des Prozesses werden die

Rahmenbedingungen festgelegt. Hierzu zählen neben einer Kostenkalkulation und der

zuvor bereits genannten Formulierung übergeordneter Ziele, auch die Suche nach

Fördermöglichkeiten und die Zusammenstellung bzw. Akquise relevanter Akteure, die in

den Prozess einzubeziehen sind. Innerhalb der eigentlichen Konzeption erfolgt unter

breiter Beteiligung der Akteure die inhaltliche Ausarbeitung. Mit der Erarbeitung

konkreter Maßnahmen setzt schließlich auch die politische Diskussion sowohl einzelner

Maßnahmen, als auch des Gesamtkonzeptes ein und schafft die Grundlagen für die

Umsetzung des Konzeptes in die Praxis. Eine intensive Akteurseinbindung während der

Konzeptionsphase verhindert es, dass Hemmnisse erst sukzessive während der

Umsetzung von Maßnahmen erkannt werden. Die Umsetzungsphase sollte von geeigneten

Controlling- und Evaluierungsinstrumenten begleitet werden, mit denen die Wirksamkeit

von Einzelmaßnahmen sowie die Umsetzung des Gesamtkonzeptes überprüft werden

können. (DIFU 2011)

Abb. 3: Projektschritte und Bausteine einer Klimaschutzkonzeption, Quelle: DIFU 2011

Ob die erarbeiteten Maßnahmen auch tatsächlich in der Praxis ein- und umgesetzt

werden, hängt maßgeblich von der Qualität des Beteiligungsprozesses ab. Für die

Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz sind die einzelnen Akteursgruppen deshalb nicht nur

formal zu beteiligen, sondern auf verschiedene Art und Weise anzusprechen und

unterschiedlich intensiv einzubinden. Kommunikative und partizipative Ansätze können

Page 30: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

25

dabei sowohl Überzeugung, als auch Akzeptanz erreichen. Die Akteure sollten bereits in

der Phase der Konzeptvorbereitung bei der Ermittlung von Zielen und Aufgaben der

Energie- und Klimaschutzstrategie mitwirken können. Der Beteiligungsprozess ist in

diesem Sinne als Baustein einer Bildungs- und Kommunikationsstrategie und zugleich

auch als ein Lernprozess zu verstehen. In diesem können Informationen transportiert,

Perspektiven aufgezeigt und Konflikte gelöst werden. (DEENET 2010, DIFU 2011, KRABBE

2011)

Die Akteursgruppen, die auf kommunaler Ebene miteinander in Beziehung treten, sind mit

ihren Wechselwirkungen in Abbildung 4 dargestellt. Unterschieden wird hierbei in ein

Cluster aus Politik und Verwaltung und ein weiteres, das private Institutionen beinhaltet.

Flankiert werden beide Bereiche von Akteuren, welche die Rahmenbedingungen des

Prozesses gestalten und maßgeblich beeinflussen können.

Abb. 4: Kommunale Klimaschutzakteure mit wichtigen Wechselwirkungen, Quelle: DEENET 2010, verändert

Insbesondere den Bürgern sind im Gesamtprozess umfangreiche Mitwirkungs- und

Gestaltungsmöglichkeiten in Form einer informellen Bürgerbeteiligung einzuräumen. Zum

Teil gibt es auch bereits in einigen planerischen Bereichen explizit vorgeschriebene

förmliche Beteiligungsverfahren, die auch das Feld des kommunalen Klimaschutzes

betreffen können. Informationsschriften, Diskussionsveranstaltungen und Exkursionen

können allerdings eine sehr gute Möglichkeit sein, nicht nur Vorhaben bestätigen zu

lassen, sondern Bürger für eine Beteiligung an Klimaschutz- und Energieprojekten

gewinnen und zu einem Handeln motivieren zu können. Kommunen können

beispielsweise mit Instrumenten in Form von Beratungsangeboten, Zukunftswerkstätten,

Bürgerversammlungen oder Klimaschutzforen die Akzeptanz einzelner Vorhaben

maßgeblich steigern und zu einer Diskussion anregen. (DIFU 2011)

Page 31: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

26

In vielen Erneuerbare-Energien-Projekten existieren sogenannte Kümmerer. Dies sind

Akteure, die mit einem überdurchschnittlich hohen persönlichen Engagement ein Projekt

und dessen Entwicklung unterstützen, vorantreiben und dadurch letztlich auch zu einem

Zusammenhalt der Akteure beitragen. Diese oftmals sehr enge Kerngruppe basiert nicht

selten auf den gleichen Personen, die auch für die Initiierung der Initiative verantwortlich

zeichnen. Insbesondere in der Anfangsphase des Projektes tragen die Kümmerer mit der

Akquise von Projektpartnern sowie der Öffentlichkeits- und Motivationsarbeit eine sehr

hohe Verantwortung. Die entsprechenden Akteure sollten daher identifiziert, unterstützt

und deren Last mit der Zeit auch auf andere Personen verteilt werden. (CONRAD 2007,

HOCHSCHULE MAGDEBURG-STENDAL 2010)

Mit einer wachsenden Akteursbasis und dem Fortschreiten des Erarbeitungsprozesses

erreicht das Projekt allerdings sehr schnell einen Umfang, der nicht mehr maßgeblich

durch ehrenamtliches Engagement getragen werden kann. Die Koordinierung des

Gesamtprozesses sollte daher eine Stelle bzw. ein Projektleiter übernehmen, der die

kommunalen Strukturen kennt und mit seinen kommunikativen Fähigkeiten bei den

verschiedenen Gruppen und kommunalen Vertretern Akzeptanz erreichen kann. (CONRAD

2007, DIFU 2011)

Für die Unterstützung von Klimaschutz- und Energieprojekten und als strategische

Partnerschaft sollten ferner auch ein Netzwerk aufgebaut und verschiedenste

Projektpartner eingebunden werden, über die wiederum der Kontakt zu weiteren

einflussreichen Personen, Promotoren und Schlüsselpersonen hergestellt werden kann.

Der Erfolg eines solchen ideellen Unterstützernetzwerkes basiert auf sinnvollen

Strukturen und einer guten Kommunikation. Das Netzwerk sollte möglichst alle mit den

Zielformulierungen der Konzeption einverstandenen regionalen Kräfte beinhalten,

darunter u.a. Verwaltungen, Institutionen und Unternehmen. Verantwortungen können

hierbei umso besser delegiert werden, je umfangreicher sich dieses Netzwerk gestaltet. Im

Rahmen einer Akteursanalyse sollte zum einen geklärt werden, welche Aufgaben die

einzelnen Projektpartner entsprechend ihres Wissens und ihrer Kompetenzen

wahrnehmen können, zum anderen aber auch, welche eigenen Ziele und Interessen sie mit

einem Beitritt verfolgen. Diese Interessen gilt es, in der Zielformulierung zu

berücksichtigen, sodass sich in der Umsetzung des Konzeptes keine den Projekterfolg

gefährdenden Gewinner- und Verlierergruppen herausbilden können. (CONRAD 2007,

HOCHSCHULE MAGDEBURG-STENDAL 2010, ALTMANN 2012)

Page 32: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

27

2.2.7 Praktische Erfahrungen von Organisationen

In diesem Abschnitt der Arbeit werden Erfahrungen unterschiedlicher Organisationen mit

der Erarbeitung kommunaler und regionaler Energiekonzepte vorgestellt. Dadurch sollen

die Herangehens- und Arbeitsweise, aber auch die aufgetretenen Schwierigkeiten an

konkreten Praxisbeispielen verdeutlicht werden. Die ersten beiden Organisationen, die

EnergieVision Franken GmbH und das Institut für Ländliche Strukturforschung an der

Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (IfLS), wurden zum

Erarbeitungsprozess konkreter integrierter Klimaschutzkonzepte befragt. Die

Akteurskonstellation dieser ausgewählten Konzepte in Form mehrerer Kommunen eines

Naturparkes ist mit den Kooperationspartnern im Naturpark Dahme-Heideseen prinzipiell

vergleichbar. Die Informationen zur EnergieVision Franken GmbH und dem von ihr

erarbeiteten integrierten Klimaschutzkonzept Zentrales Fichtelgebirge beziehen sich auf

Aussagen aus dem Endbericht des Konzeptes (vgl. EVF 2012) sowie eine Befragung der

Organisation (vgl. ZAPF 2012). Für das IfLS und das sich noch in Arbeit befindende

integrierte Klimaschutzkonzept für den Zweckverband Rheingau werden Aussagen der

Projektwebseite (vgl. IFLS 2012) und der Befragung der Organisation (vgl. STEIL 2012)

verwendet. Als dritte Organisation wird die Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und

Klimaschutz GmbH (ThINK) betrachtet. Diese ist neben der Erarbeitung vieler

kommunaler und interkommunaler Konzepte auch in die Erstellung des regionalen

Energiekonzeptes Lausitz-Spreewald involviert. Die Aussagen hierzu beziehen sich auf

eine Befragung des ThINK (vgl. MANN 2012).

EnergieVision Franken GmbH – Erarbeitung des Integrierten

Klimaschutzkonzeptes Zentrales Fichtelgebirge

Die EnergieVision Franken GmbH stellte im Februar 2012 das Integrierte

Klimaschutzkonzept für das Gebiet des zentralen Fichtelgebirges fertig, welches aus

Fördermitteln der Klimaschutzinitiative des BMU sowie aus Eigenmitteln der beteiligten

Kommunen finanziert wurde. Im Klimaschutzkonzept werden Energieeinsparung und

nachhaltige Energieerzeugung im kommunalen Bereich als Chancen zur CO2-Reduzierung

vor Ort gesehen. Empfehlungen aus der Analyse der Potentiale und der Auswertung

gesammelter Daten werden für das Gesamtgebiet, aber auch detailliert und angepasst für

die beteiligten Kommunen, gegeben. Das Kooperationsgebiet, welches vollständig

innerhalb des Naturparks Fichtelgebirge liegt, umfasst die Gemeinden und Städte Nagel,

Tröstau, Weißenstadt und Wunsiedel. Diese Kooperationsgemeinschaft schöpft aus

vielfältigen Erfahrungen der Zusammenarbeit in anderen Bereichen. Die Idee der

Page 33: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

28

Erstellung eines solchen Konzeptes entstammt einer Empfehlung des zuvor erstellten

ISEK Nördliches Fichtelgebirge. Initiiert wurde das Vorhaben Klimaschutzkonzept von der

Stadt Wunsiedel in enger Abstimmung mit dem Energieversorger SWW-Wunsiedel GmbH

und weiteren Kommunen. Die Entscheidung für ein Klimaschutzkonzept statt eines reinen

Energiekonzeptes wurde aufgrund des Anspruchs einer umfassenden und

spartenübergreifenden Betrachtung aller relevanten Bereiche getroffen.

Auftraggeber des Konzeptes sind die Bürgermeister der beteiligten Kommunen unter

Federführung des Bürgermeisters der Stadt Wunsiedel. Über einen intensiven Austausch

der EnergieVision Franken GmbH mit Kommunen und lokalen Akteuren in Form von

Expertengesprächen mit Energieversorgern und energieintensiven Firmen,

Lenkungstreffen, aber auch gezielt Bürgerveranstaltungen wurde versucht, einen

möglichst breiten Zugang zur Thematik mit all seinen Spezialbereichen zu erreichen. Die

Lenkungstreffen zwischen Bürgermeistern und der EnergieVisionFranken, welche alle

zwei Monate stattfanden, dienten der Diskussion aktueller Entwicklungen und der

Planung des weiteren Vorgehens. Entsprechend des laufenden Bearbeitungsschrittes

wurden zusätzlich weitere Personen, z.B. Energieversorger, hinzu geladen.

Bürgerbeteiligung wurde über eine Fragebogenaktion sowie Bürger- und

Expertenworkshops in Form runder Tische realisiert. Die an die Konzepterstellung

anknüpfende Umsetzung der Maßnahmen, welche noch am Anfang steht, soll von einem

Klimaschutzmanager betreut werden, für den derzeit ein Förderantrag läuft. Größere

Investitionssummen bei Projekten im Bereich der regenerativen Energieerzeugung,

beispielsweise Dorfheizung, Solaranlagen und Windkraft, sollen über gemeinschaftliche

Bürgerprojekte finanziert werden.

Im Projektverlauf traten einige Schwierigkeiten auf. So vertraten die Gemeinden zum Teil

unterschiedliche Ansichten über die zugrunde zu legenden Kriterien bei der

Potenzialermittlung im Bereich der erneuerbaren Energien, was vor allem den Bereich der

Windkraft bezüglich der Landschaftsschutzgebiete, aber auch die Solarenergie auf

Dächern bezüglich der Innenstadt-Verordnungen betraf. Aus diesem Grund mussten für

die Auswertung der Energieerzeugungspotenziale zwei verschiedene Kriterienkataloge

erstellt werden. Die Energieverbrauchsdaten kommunaler Liegenschaften erwiesen sich

nach Plausibilitätsprüfungen durch die EnergieVisionFranken oftmals als fehlerhaft - eine

Lösung für eine genauere, einfachere und auch schnellere Datenerfassung konnte nicht

gefunden werden. Desweiteren wurden die Erfahrungen gemacht, dass die

Auskunftsbereitschaft energieintensiver Firmen sehr gering war, Kirchen oftmals

Page 34: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

29

Desinteresse zeigten und Informationswege zum Teil lang und zeitaufwändig waren.

Weitere Probleme traten auch im Bereich der interkommunalen Bürgerbeteiligung auf.

Konkret betraf dies auch Fragen, die für das Projekt im Prinzip inhaltlich gar nicht

relevant waren, aber dennoch sehr intensiv diskutiert wurden, wie beispielsweise die

Wahl des Ortes für Auftakt- und insbesondere auch Abschlussveranstaltung des Projektes.

Insgesamt führte die Auseinandersetzung mit dem Thema Klimaschutz allerdings zu einer

verstärkten interkommunalen Zusammenarbeit und zeigte deutlich, dass gerade

finanzschwache Gemeinden von der Umsetzung gemeinsamer Lösungen profitieren

können.

Institut für Ländliche Strukturforschung an der Johann Wolfgang Goethe-

Universität Frankfurt am Main (IfLS) – Erarbeitung des Integrierten

Klimaschutzkonzeptes für den Zweckverband Rheingau

Seit März 2012 läuft die Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den

Zweckverband Rheingau durch das IfLS in Kooperation mit der Institut Wohnen und

Umwelt GmbH und wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2013 abgeschlossen. Die

Finanzierung erfolgt hauptsächlich über das Förderprogramm der Klimaschutzinitiative.

Der Zweckverband finanziert zusätzliche Kosten, wie die Beschaffung von

Softwarelizenzen für das Programm eco2region, welches in den Kommunen zur Erstellung

der CO2-Bilanz eingesetzt wird. Für die Finanzierung von Umsetzungsmaßnahmen

existieren bislang allerdings noch keine konkreten Pläne.

Der Zweckverband Rheingau, ein Zusammenschluss der sieben Städte und Gemeinden

Eltville, Kiedrich, Oestrich-Winkel, Geisenheim, Rüdesheim, Lorch und Walluf, welche alle

innerhalb des Naturparkes Rhein-Taunus liegen, initiierte das Vorhaben. Für

Entscheidungen und Abstimmungen zwischen den Kommunen können die bestehenden

Strukturen der Verbandsversammlung des institutionalisierten Zweckverbandes genutzt

werden. Alle beteiligten Kommunen haben zuvor bereits im Rahmen des Projektes Hessen

aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz eine Charta unterzeichnet und sich damit

verpflichtet, kommunale Aktionspläne auf der Grundlage einer CO2-Bilanz aufzustellen

und über deren Umsetzung regelmäßig zu berichten. Das Klimaschutzkonzept soll nun als

Planungshilfe und strategische Entscheidungsgrundlage für die weitere Arbeit dienen.

Hierfür sollen Emissionen erfasst, deren Entwicklung im Hinblick auf die durchgeführten

Maßnahmen bewertet und zudem ein Konzept für die Information und Beteiligung der

Page 35: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

30

Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung des Aktionsplans entwickelt werden. Es wird

insbesondere auf einen partizipativen Prozess unter Beteiligung der regionalen Akteure

Wert gelegt. Im Rahmen der Bestandsaufnahme geschieht dies beispielsweise über

Expertengespräche in Form von Kleingruppeninterviews. Der Projektprozess und die

angestrebten Meilensteine wurden zunächst in einer Auftaktveranstaltung im Mai 2012

vorgestellt. Zwischen August und Dezember 2012 finden sechs weitere Fachworkshops zu

verschiedenen Themen, wie dem kommunalen und regionalen Energiemanagement oder

den Potenzialen erneuerbarer Energien, statt. Um externe Akteure besser einbinden zu

können, ist zudem die Gründung eines Klimaschutzbeirates vorgesehen, der den

Zweckverband unterstützen und umfassend in den Aufstellungsprozess eingebunden

werden soll. Am Ende des Gesamtprozesses sollen die Ergebnisse abschließend in den

sieben Städten und Gemeinden präsentiert werden. Zur Wahrung der Transparenz wurde

ein Bereich auf der Webseite des Zweckverbandes eingerichtet, der laufend über den

Prozess, seine Fortschritte und Inhalte informiert.

Schwierigkeiten und Herausforderungen des Projektes ergeben sich vor allem aus der

Wahrnehmung und Struktur des Zweckverbandes. Dieser wird bislang noch nicht als

relevanter Player im Klimaschutz empfunden. Zudem sind innerhalb des Projektgebietes

die Distanzen aufgrund der Lage am Rhein relativ groß, so dass die Zusammenarbeit

dadurch zum Teil erschwert wird. Da Veranstaltungen deshalb möglichst in der Mitte der

Region stattfinden, werden sie nur noch bedingt als kommunenübergreifend

wahrgenommen. Die Erkenntnis daraus ist, dass die Kommunikation noch weiter

verstärkt werden sollte und die Kommunen innerhalb des Zweckverbandes eine

Multiplikatorrolle einnehmen müssen. Die thematische Erweiterung des Zweckverbandes

um ein Thema, das bislang von ihm nicht besetzt wurde, gekoppelt mit der Verantwortung

für die Region, die mit der Durchführung des Projektes übernommen wird, wirkt sich

allerdings auch positiv auf die Wahrnehmung als Akteur in der Region aus. Der Prozess

kann daher durchaus als Chance gesehen werden, dass Akteure weiter zusammenwachsen

und -arbeiten.

Aus den Erfahrungen der Arbeit im Zweckverband Rheingau lassen sich weitere Hinweise

und Anregungen für Projekte anderer Regionen aufzeigen. Gemeinden sollten zu Beginn

genau überlegen, wie sie sich ihre künftige Zusammenarbeit vorstellen. So gilt es zu

klären, ob man wirklich bereit ist, ein interkommunales Konzept zu erstellen und letztlich

auch umzusetzen oder ob die Ergebnisse und Erkenntnisse doch eher auf der Ebene der

einzelnen Kommune verortet bleiben sollten. Es sollte überlegt werden, vor welchen

Page 36: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

31

gemeinsamen Herausforderungen, die nur über einen interkommunalen Ansatz zu lösen

sind, man steht, ob Erfahrungen in der Zusammenarbeit aus anderen Themen- und

Handlungsfeldern bestehen und ob man bereits auf erprobte Abstimmungs- und

Konfliktlösungsmechanismen zurückgreifen kann. Der Eindruck eines Hineindrängens in

ein möglicherweise bereits besetztes Themenfeld lässt sich vermeiden, in dem man sich

frühzeitig als Player positioniert, zentrale Akteure schon vorab informiert sowie Intention

und Prozess erläutert und ggf. abstimmt.

Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH –

Erarbeitung kommunaler und regionaler Energie- und Klimaschutzkonzepte

Die Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH erarbeitet in enger

Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena u.a. Fachbeiträge für kommunale

und regionale Energie- und Klimaschutzkonzepte, darunter auch das regionale

Energiekonzept für die Region Lausitz-Spreewald. Im Nachfolgenden werden gesammelte

Erfahrungen aus der praktischen Arbeit mit den beteiligten Akteuren zusammengestellt.

Das Institut hat im Laufe der Projektarbeit in verschiedenen Regionen die Erfahrung

gemacht, dass die Art und Weise, wie ein Einbezug lokaler und regionaler Akteure in die

Konzepterstellung gewährleistet werden kann, von der Größe der betrachteten Region

abhängt. Während die Schwierigkeit hierbei mit zunehmender Größe steigt, ist es gerade

in kleineren Gemeinden und Kommunalverbünden anzustreben, die Akteure in einem

einfachen Arbeitskreis zusammenzubringen und umfassend einzubinden. Der Arbeitskreis

sollte dabei möglichst offen gestaltet sein, um ein aktives Einbringen und Mitgestalten

durch interessierte Bürger und Bürgerinnen zu ermöglichen. Vor Ort können der aktuelle

Arbeitsstand und das weitere Vorgehen in einer aktivierenden und transparenten Art und

Weise besprochen werden, wie es z.B. die neuen Medien in der Form noch nicht leisten

können. Für die Arbeit in kleinen Strukturen ist diese Form der unmittelbaren

Kommunikation unverzichtbar. Da im ländlichen Raum die Entfernungen eine große Rolle

spielen, ist darauf zu achten, dass Arbeitstreffen ggf. in rotierender Weise bei den

verschiedenen Akteuren, zumindest aber Gemeinden, stattfinden. So können Eindrücke

und Befindlichkeiten, wie die Dominanz bestimmter Akteure im Erarbeitungsprozess,

vermieden und die subjektive Wahrnehmung des Konzeptes als interkommunales Projekt

gestärkt werden. Neben den formalen Treffen der Arbeitskreise sind zudem kreative

Workshops unverzichtbar, um die verschiedenen Positionen von Bürgern und den lokalen

Akteuren insgesamt einfangen zu können. Die Möglichkeiten des Internets sollten statt als

Page 37: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

32

Kommunikations-, eher als umfassendes Informationsmedium gesehen werden. Gerade in

ländlichen Regionen ist es oft schwierig, Themen in der Presse platzieren und darin

ausführlich informieren zu können. Auch die Schaukästen der Gemeinde sind für die

Bürgerinformation nur bedingt geeignet, da sie in erster Linie formalen

Bekanntmachungen, weniger der reinen Information dienen und zudem wahrscheinlich

auch eine eher geringe Reichweite haben. Eine Projektwebseite kann hier trotz des ggf.

höheren Aufwandes in der Erstellung eine wirklich gute Lösung sein, Bürger umfassend

über Vorhaben und deren Hintergründe zu informieren. Diese einfache Möglichkeit,

Information zu erhalten, kann den Erfolg eines Klimaschutzprojektes maßgeblich

beeinflussen, denn nur durch eine wirklich hohe Resonanz und Wahrnehmung innerhalb

der Kommunen kann ein Konzept langfristig tragfähig sein. Sowohl die Bürger, als auch

die Gemeinden müssen hinter dem Konzept stehen und es mittragen. Wenn nur wenige

Mitarbeiter der Verwaltungen und nur eine begrenzte Anzahl von Bürgern an der

Erstellung des Konzeptes beteiligt sind, wird es wahrscheinlich im Ergebnis eher

unbefriedigend sein.

Ein gelegentlich anzutreffendes Missverständnis ist die Annahme, ein kommunales

Konzept wäre nicht ohne ein regionales zu verwirklichen. Der Bezug der Inhalte

kommunaler Konzepte auf übergeordnete Planungen ist zwar prinzipiell zu wahren, aber

in der Praxis nicht immer leicht zu handhaben und auch aufgrund unterschiedlicher

Kompetenzfelder nicht zwangsläufig notwendig. Regionale Konzepte betrachten eine

gesamte Region und bewegen sich daher auf einem höheren Abstraktionsgrad. Obwohl

sowohl kommunale, als auch regionale Planungsebene ihre Berechtigung haben, muss im

Einzelfall geschaut werden, welche konkreten Aussagen und unmittelbaren

Lösungsansätze auf die kommunale Ebene übertragbar sind. Im Extremfall wird ein

regionales Konzept von kommunalen Akteuren auch nur als Benchmark und

Vergleichsbasis zur Kenntnis genommen, spielt für die kommunale Konzepterarbeitung

aber keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle. Die Potenzialermittlungen der

regionalen Planungsstellen sind für kommunale Akteure zwar prinzipiell ein guter

Richtwert, wo die Potenziale aber konkret liegen und welche Investitionen sich letztlich

auch lohnen, muss auf kommunaler Ebene geklärt werden.

Im Projektverlauf spielt die Projektanbahnung, also die Phase noch vor der

Auftragsvergabe eine ganz wesentliche Rolle für die spätere Konzepterarbeitung. Das

ThINK hat die Erfahrung gemacht, dass ausschreibende Stellen bzw. die entsprechenden

Akteure, häufig mit keiner konkreten Aufgabenstellung an die Auftragnehmer herantreten.

Page 38: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

33

Wenn nur die Förderrichtlinien abgeschrieben und keine gemeindespezifischen

Fragestellungen formuliert werden, dann wird nicht deutlich, zu welchen Fragen das

Konzept eigentlich genau Auskunft liefern soll. Die Fragestellung sollte daher so genau wie

möglich formuliert sein. Auch treffen Auftragnehmer vor Ort zwar häufig auf eine

Begeisterung für ein Energiekonzept, die Voraussetzungen und die derzeitige Datenlage

werden aber nicht hinreichend dargestellt. Es muss klar sein, über welche Daten man

bereits verfügt, welche mit vertretbarem Aufwand zu beschaffen sind und was man glaubt,

aus den Daten gewinnen zu können, da der Auftragnehmer nicht in der Lage ist, eine

genauere Qualität zu liefern, als es die Ausgangsdaten, z.B. in Form von Schätzdaten,

zulassen. Alle weiteren Ermittlungen würden qualitativ nicht besser werden. Alternativ

kann der Auftragnehmer allerdings auch mit der Erhebung oder Beschaffung bestimmter

Daten beauftragt werden, wofür entsprechende Gelder bereitgestellt werden müssten.

Möglicherweise ist es bei unklarer Datenlage und Fragestellung auch möglich, die

Erarbeitung des Konzeptes in zwei Stufen vorzunehmen. Zunächst könnte eine Vorstudie

darstellen, auf welche Daten man belastbar zugreifen könnte, welcher Aufwand damit

verbunden wäre und welche Daten ggf. erhoben werden müssten. Die Akteure sollten auf

jeden Fall berücksichtigen, dass für sie, wenn noch keine ausreichenden Daten vorliegen,

in der Datenerhebung Aufwendungen entstehen. Das ist prinzipiell auch unabhängig

davon, ob sie von eigenem Personal oder von außerhalb durchgeführt wird.

2.2.8 Fördermöglichkeiten

Die Erstellung kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte sowie ähnlicher Vorhaben

ist unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen über verschiedene Programme seitens

des Bundes und der Länder förderfähig. Möglicherweise erscheint auch eine Teilnahme an

einem Wettbewerb sinnvoll. Da ein Doppelförderung in den meisten Fällen nicht möglich

ist, gilt es, sich nach gemeinsamer Abstimmung der Interessen aller Akteure für eine der

Möglichkeiten zu entscheiden, wobei die eigenen Überlegungen und Visionen sich

idealerweise mit den Vorgaben prinzipiell geeigneter Förderprogramme decken und nicht

durch diese diktiert werden sollten. Im Folgenden wird ein Überblick über die für den

Untersuchungsraum potentiell attraktiven Möglichkeiten der Förderung eines Energie-

und/oder Klimaschutzkonzeptes gegeben.

Page 39: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

34

Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (BMU)

Im August 2007 beschloss das Bundeskabinett in Meseberg das „Integrierte Energie- und

Klimaprogramm der Bundesregierung“, welches die grundlegenden Weichen für die

aktuell laufende Nationale Klimaschutzinitiative zur Erschließung von Potentialen zur

Emissionsminderung stellte (PTJ 2012). Die im Rahmen dessen aufgelegten sechs

Teilprogramme beinhalten auch das Förderprogramm für Kommunen, soziale und

kulturelle Einrichtungen, das als sogenannte Kommunalrichtlinie (vgl. BMU 2011c)

umgesetzt wird und Kommunen seit dem Jahr 2008 beim lokalen Klimaschutz und damit

auch bei der Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte finanziell unterstützt. Mit der

Kommunalrichtlinie als einem Förderbaustein in der Klimaschutzinitiative sollen durch

einen Abbau bestehender Hemmnisse und Informationsdefizite sowie die

Marktdurchdringung effizienter Technologien und deren öffentlichkeitswirksame

Verbreitung ergänzende Anreize zu legislativen Instrumenten gesetzt werden. Ferner soll

auch die Nutzung von Potentialen in der regenerativen Wärmeerzeugung zur

Effizienzsteigerung breitenwirksam erschlossen werden. Interessant für das Vorhaben der

Gemeinden des Naturparks Dahme-Heideseen sind in der Kommunalrichtlinie vor allem

der Punkt 1: Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten sowie der Punkt 2:

fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und

Teilkonzepten.

Förderfähige Klimaschutzkonzepte (Punkt 1) müssen entsprechend der

Kommunalrichtlinie „Energie- und CO2-Bilanzen, Potentialabschätzungen,

Minderungsziele, Maßnahmenkataloge und Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen“

beinhalten. Dabei sollen alle relevanten Akteure einbezogen, ein signifikantes

Einsparpotential aufgezeigt und die Ergebnisse öffentlichkeitswirksam kommuniziert

werden. Für die Erstellung des Konzeptes wird eine Förderung in Höhe von 65 % der

zuwendungsfähigen Ausgaben (alle im Rahmen des Projektes anfallenden Sach- und

Personalkosten) als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, bei Teilkonzepten lediglich

eine 50 % - Förderung. Bedingungen sind ein maximaler Förderzeitraum von einem Jahr

und eine Mindesthöhe der zu zahlenden Zuwendungen für förderfähige Ausgaben von

10.000 Euro.

Die Förderung fachlich-inhaltlicher Unterstützung bei der Umsetzung von

Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten (Punkt 2) ermöglicht den Kommunen, bei

Vorlage eines maximal drei Jahre alten Klimaschutzkonzeptes, für drei Jahre (bei

Teilkonzepten zwei Jahre) einen Klimaschutzmanager einzustellen, wenn dies durch den

Page 40: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

35

Aufgabenumfang für mindestens eine halbe Personalstelle gerechtfertigt ist. Die maximale

Förderung von 20.000 Euro, ebenfalls als „nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis

zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben“ wird hierbei auf die im

Klimaschutzmanagement anfallenden Sach- und Personalkosten sowie die damit

verbundene Öffentlichkeitsarbeit gewährt. Notwendige Investitionen, die der Umsetzung

des Konzeptes selbst dienen, sind weiterhin in der Verantwortung des Antragstellers. Es

besteht die Möglichkeit, für Anschlussvorhaben eine weitere Förderung zu beantragen. Im

Rahmen des geförderten Klimaschutzmanagements besteht prinzipiell auch die

Möglichkeit, eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme aus dem Klimaschutzkonzept, die

ein Emissions-Reduktionspotential von mindestens 80 % aufweist, bezuschussen zu

lassen. Hier können eine 50 % - Förderung, maximal jedoch 100.000 Euro, gewährt

werden.

Neben Einzelkommunen sind zur Antragstellung auch Verbünde und Zusammenschlüsse

berechtigt, wobei diese zu 100 % aus Kommunen bestehen müssen. Weitere Bedingungen

und Voraussetzungen für eine Förderung umfassen nach der Kommunalrichtlinie u.a. eine

Zweckbindungsfrist investiver Maßnahmen von fünf Jahren und ein nicht

gewinnorientiertes Agieren der Kommunen im gewählten Themenfeld.

Die Frist der Antragstellung beim Projektträger Jülich für das Jahr 2012 ist bereits

abgelaufen. Eine Verlängerung steht zwar noch aus, das Einreichen neuer Förderanträge

im Jahr 2013 wird allerdings vermutlich, wie schon im Jahr 2012, vom 1. Januar bis zum

31. März möglich sein (SAENA 2012).

RENplus-Programm der ILB Brandenburg

Seit dem Jahr 1991 fördert das Land Brandenburg über das sogenannte REN-Programm

bzw. dessen Vorgängerrichtlinien den Einsatz erneuerbarer Energien. Seit dem Jahr 2010

erfolgt dies in einer an die Anforderungen der Energiestrategie 2020 angepassten und

erweiterten Form, dem Förderprogramm RENplus der Investitionsbank des Landes

Brandenburg. Finanziert wird das Programm zu 75 % über den Europäischen Fonds für

Regionale Entwicklung (EFRE), den Rest trägt das Land Brandenburg. (MWE 2010)

Im Folgenden werden die Grundzüge des Programms entsprechend der RENplus-Richtlinie

in der aktualisierten Fassung vom 27. Februar 2012 (vgl. ILB 2012)dargestellt. In dieser

wird als Ziel des Programms nicht nur der Einsatz bereits eingeführter Verfahren und

Techniken angestrebt, sondern auch die Markteinführung neuer, innovativer Konzepte,

Page 41: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

36

Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben, die eine über den bisherigen Stand

hinausgehende Steigerung erwarten lassen. Neben der Förderung betrieblicher

Energiemanagementsysteme, von Veranstaltungen zur Umsetzung der Energiestrategie

sowie von Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und des Einsatzes

erneuerbarer Energien, sind als Schwerpunkt im Programm regionale Energiekonzepte

und seit dem 1. März 2011 auch sektorale bzw. kommunale Energiekonzepte förderfähig

(MWE 2011). Innerhalb der RENplus-Richtlinie ist für die Vorhaben der

Naturparkgemeinden dieser aktualisierte Punkt 2.4 wesentlich. Die Förderung ist u.a. an

die Bedingungen geknüpft, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und keine

Doppelförderung mit der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ für den gleichen

Verwendungszweck besteht. Besonders letzteres gilt es für die Naturparkgemeinden in

der Planung zwingend zu beachten, da die Stadt Storkow seit 2011 Teil der über den Bund

geförderten „Klimaschutzinitiative Region Beeskow“ ist. Über das RENplus-Programm

sollen jährlich insgesamt etwa 30 kommunale Energiekonzepte gefördert werden. Da die

Zahl der Antragstellungen bislang weit unterhalb dieser Erwartungen liegt (im Jahr 2011

wurden im gesamten Land Brandenburg lediglich drei Anträge genehmigt), ist die

Wahrscheinlichkeit der Bewilligung eines Antrages als vergleichsweise hoch

einzuschätzen (FEILER 2012a).

Für Kommunen beträgt die Förderung 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei der

zahlbare Höchstbetrag auf 100.000 Euro begrenzt ist. Überschreitungen können nur in

Einzelfällen genehmigt werden. Der Zusammenschluss mehrerer Gemeinden in Form

eines Kooperationsmodells ist durchaus möglich, die Mindesteinwohnerzahl darf dabei

insgesamt 10.000 Einwohner nicht unterschreiten. Das zu erarbeitende Energiekonzept

besteht aus mehreren Pflichtinhalten sowie nicht zwingend erforderlichen Wahlaufgaben,

die, abhängig von der Situation vor Ort, mit erfüllt werden können. Da die Regionale

Planungsstelle Lausitz-Spreewald innerhalb des RENplus-Programms derzeit ein

regionales Energiekonzept für die Planungsregion erarbeitet, ist eine enge Abstimmung

der Inhalte und Ziele erforderlich, um ein wechselseitiges Einfließen von Inhalten zu

ermöglichen und Widersprüche auszuschließen. Die Anträge für das Förderprogramm, das

noch bis zum 31. Dezember 2013 läuft, müssen bei der Investitionsbank des Landes

Brandenburg eingereicht werden.

Page 42: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

37

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

Dieses Kapitel stellt die konkrete Situation im Kooperationsgebiet dar. In einem ersten

Teil werden in einem Überblick die Akteure, die sich im Rahmen der Konzeption des

kommunalen Energiekonzeptes zusammengeschlossen haben, mit ihren Besonderheiten

und Strukturdaten näher vorgestellt. Daran schließt sich eine Zusammenstellung

verschiedener Voraussetzungen für die Konzepterstellung an, die auf Befragungen der

Akteure, Literatur- und Internetrecherche sowie Geodaten basiert. Die Lage der

Kommunen und ihrer Verwaltungssitze sowie der Naturpark Dahme-Heideseen sind auf

der in Anhang 2 beigefügten Karte eingezeichnet.

3.1 Überblick über die Kooperationspartner

3.1.1 Naturpark Dahme-Heideseen

Alle an der Konzeption des Energiekonzeptes beteiligten Kommunen liegen zumindest

anteilig innerhalb des Naturparkes Dahme-Heideseen, weshalb dieser als durchaus

wertvoller Partner und verbindendes Element für die Konzepterstellung gesehen werden

kann. Der Naturpark erstreckt sich auf einer Fläche von insgesamt 590 km² über die

Grenze der Landkreise Dahme-Spreewald und Oder-Spree hinweg und wurde im Jahr

1998 ausgewiesen. Innerhalb des Gebietes liegen 24 Naturschutzgebiete auf ca. 10 % der

Fläche sowie 27 FFH- und ein SPA-Gebiet auf ca. 20 % der Fläche. Die Fläche des

Naturparkes ist gleichzeitig auch als Landschaftsschutzgebiet Dahme-Heideseen

ausgewiesen. Lediglich die Siedlungsflächen sind größtenteils ausgenommen, so dass das

Schutzgebiet mit 96 % den Großteil des Naturparkes abdeckt. Die damit einhergehenden

Bedenken der Akteure für die Konzepterstellung werden in Kapitel 3.2.3: Erwartungen und

Bedenken dargestellt.

Das Ziel des wald- und seenreichen Naturparkes ist der Erhalt des Naturraums,

einschließlich historischer Nutzungsflächen und Siedlungsstrukturen. Als

Naherholungsgebiet wird ein naturverträglicher Tourismus unter Einbezug der

bestehenden Strukturen angestrebt. Die im Ortsteil Prieros der Gemeinde Heidesee

ansässige Naturparkverwaltung koordiniert dabei die Tätigkeiten zum Erhalt und zur

Förderung kultureller Besonderheiten sowie der regionalen Identität. (MUGV 2012)

Page 43: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

38

3.1.2 Amt Schenkenländchen

Das Amt Schenkenländchen stellt als im Jahr 1992 gebildeter Zusammenschluss mehrerer

Gemeinden und Städte (s. Abb. 5) mit ca. 290 km² den flächenmäßig größten

Kooperationspartner der kommunalen Akteure im Naturpark Dahme-Heideseen dar

(TEUPITZ 2012).

Abb. 5: Gliederung des Amtes Schenkenländchen, eigene Darstellung nach LGB 2010

Es setzt sich zusammen aus den vier Gemeinden Schwerin, Groß Köris (einschließlich der

Ortsteile Klein Köris und Löpten), Münchehofe (einschließlich der Ortsteile Birkholz und

Hermsdorf) und Halbe (einschließlich der Ortsteile Teurow, Briesen, Brand, Staakmühle,

Freidorf, Massow und Oderin) sowie den zwei Städten Märkisch Buchholz (einschließlich

des Stadtteils Köthen) und Teupitz (einschließlich der Stadtteile Egsdorf, Tornow und

Neuendorf).

Im Amt, das inmitten des Landkreises Dahme-Spreewald liegt, leben nach Stand Dezember

2011 insgesamt 8137 Einwohner (AMT FÜR STATISTIK BERLIN-BRANDENBURG 2011). Die Stadt

Teupitz dient als einwohnerstärkster Partner im Gemeindeverbund als Amtssitz.

Nach den Kommunalwahlen 2008 bildete sich im Amt die Arbeitsgemeinschaft

Regionalentwicklung, da einige Abgeordnete und engagierte Bürger der Auffassung waren,

gemeindeübergreifende Themen hätten bislang zu wenig Beachtung gefunden. Zudem

wuchs der Eindruck, die Gemeinden würden eher gegeneinander, als miteinander agieren.

Page 44: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

39

Als ein wichtiges Themenfeld für ihre Arbeit identifizierte die AG das Themenfeld Energie.

(GEISTER 2012)

Die Gemeinde Münchehofe strebt für ihren Teil des Amtsgebietes vor dem Hintergrund

einer nachhaltigen, Ressourcen schonenden Wirtschafts- und Tourismuspolitik bereits seit

einiger Zeit eine Entwicklung in Richtung einer Ökogemeinde an. Hierfür lief in den

vergangenen Jahren eine intensive Kooperation mit der Hochschule für nachhaltige

Entwicklung Eberswalde (FH) zur Ermittlung von Potenzialen in verschiedenen Bereichen

und der Benennung von konkreten Kriterien. Die seit März 2012 gültigen Leitsätze für die

weitere Arbeit der Gemeinde sehen im Bereich des Energie- und Klimaschutzes nicht nur

eine verstärkte Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten vor, sondern auch explizit die

Erarbeitung und Umsetzung eines ökologischen Energiekonzeptes (MÜNCHEHOFE 2012a).

3.1.3 Gemeinde Heidesee

Die Naturparkgemeinde Heidesee liegt im nördlichen Teil des Kooperationsgebietes. In

dem etwa 135 km² umfassenden Gebiet leben nach Stand Dezember 2011 6937

Einwohner (AMT FÜR STATISTIK BERLIN-BRANDENBURG 2011).

Abb. 6: Gliederung der Gemeinde Heidesee, eigene Darstellung nach LGB 2010

Die von zahlreichen Heiden und Seen geprägte Kommune entstand durch einen

Zusammenschluss mehrerer Gemeinden im Zuge der Brandenburger

Page 45: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

40

Gemeindegebietsreform im Jahr 2003. Die bis dahin eigenständigen Gemeinden

entsprechen den heutigen elf Ortsteilen (s. Abb. 6) Friedersdorf, Prieros, Bindow, Blossin,

Dannenreich, Kolberg, Dolgenbrodt, Gussow, Gräbendorf, Streganz und Wolzig. Die

Verwaltung der Gemeinde hat ihren Sitz im Ortsteil Friedersdorf. Der Naturpark Dahme-

Heideseen hat seinen Hauptsitz mit dem Ortsteil Prieros innerhalb des Heideseer

Gemeindegebietes. (HEIDESEE 2012)

3.1.4 Stadt Storkow (Mark)

Als einzige der in die Erarbeitung des Energiekonzeptes einbezogenen Kommunen, liegt

die Stadt Storkow (Mark) nicht im Landkreis Dahme-Spreewald, sondern im Landkreis

Oder-Spree und gehört damit gleichzeitig zur Planungsgemeinschaft Oderland-Spree. Die

Fläche des Stadtgebietes, in dem nach Stand Dezember 2011 8989 Einwohner leben (AMT

FÜR STATISTIK BERLIN-BRANDENBURG 2011), erstreckt sich insgesamt auf 180 km².

Abb. 7: Gliederung der Stadt Storkow, eigene Darstellung nach LGB 2010

Page 46: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

41

Mit der Gemeindegebietsreform im Jahr 2003 ging die Stadt Storkow (Mark) zusammen

mit den Gemeinden des damaligen gleichnamigen Amtes in einer gemeinsamen Stadt auf

(s. Abb. 7). Die Stadt gliedert sich neben Storkow selbst in die Ortsteile Alt Stahnsdorf,

Bugk, Görsdorf, Groß Eichholz, Groß Schauen, Kehrigk, Klein Schauen, Kummersdorf,

Limsdorf, Philadelphia, Rieplos, Schwerin, Selchow und Wochowsee. (STORKOW 2012a)

In der Stadt Storkow existiert bereits eine Fernwärmeversorgung, betrieben von der

Techem Energie GmbH. An das Netz angeschlossen sind 15 Wohnblöcke sowie als

kommunale Objekte eine Schule, zwei Kindertagesstätten, ein Horthaus und ein

Sportplatz. (BEESKOW 2012a)

Wie in dieser Arbeit bereits angesprochen, ist die Stadt Storkow, unabhängig von den

Überlegungen der Naturparkgemeinden, in die Erarbeitung eines integrierten

kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Region Beeskow eingebunden. In diesem

Projekt, das über die Kommunalrichtlinie des BMU gefördert wird, sind neben Beeskow

und Storkow auch die Stadt Friedland, die Gemeinden Rietz-Neuendorf und Tauche sowie

das Amt Schlaubetal beteiligt. Die Erarbeitung des Konzeptes wurde im Frühjahr 2012

abgeschlossen. Es zeigt lokale Potenziale zur Energie- und Emissionssenkung im privaten,

gewerblichen und gemeindlichen Bereich auf. Neben einer umfassenden

Bestandsaufnahme und der Bewertung der Energieeffizienz aller öffentlichen Gebäude,

soll voraussichtlich ab Sommer 2012 ein Klimamanger die Umsetzung des Konzeptes

fachlich und methodisch leiten. (BEESKOW 2012a, BEESKOW 2012b, MOZ 2012)

3.1.5 Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Die Regionalplanung wird in Brandenburg von fünf Planungsgemeinschaften

durchgeführt. Für das Amt Schenkenländchen und die Gemeinde Heidesee ist die

Regionale Planungsgemeinschaft (RPG) Lausitz-Spreewald zuständig, für die im Landkreis

Oder-Spree liegende Stadt Storkow (Mark) die RPG Oderland-Spree. Da die Frage,

inwieweit Storkow tatsächlich in die Konzeption einbezogen werden kann und sollte, noch

nicht abschließend geklärt ist, ist derzeit lediglich die RPG Lausitz-Spreewald in dem

anlaufenden Prozess beteiligt.

Die RPG Lausitz-Spreewald setzt sich als mit ca. 7200 km² flächenmäßig größte

Planungsregion in Brandenburg aus Akteuren der Landkreise Dahme-Spreewald,

Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Spree-Neiße sowie der kreisfreien Stadt Cottbus

Page 47: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

42

zusammen. In Cottbus sitzt auch die für die Regionalplanung zuständige Regionale

Planungsstelle. Die Region hat im Vergleich der Brandenburger Planungsregionen den

höchsten Waldflächenanteil und gleichzeitig den geringsten Landwirtschaftsflächenanteil.

Bedingt durch den Braunkohletagebau im Süden der Region wurden weite Teile der

ursprünglichen Landschaft stark überformt, zum Teil aber durch eine

Landschaftssanierung in Form einer Seenlandschaft einer neuen Nutzung zugeführt. Die

Akteure der Planungsgemeinschaft haben sich zusätzlich im Rahmen einer

Verantwortungsgemeinschaft zur Energieregion Lausitz zusammengeschlossen, um die

internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Geschäftsmöglichkeiten aufzuzeigen

und die Attraktivität des Standortes für Investoren zu stärken. (ENERGIEREGION LAUSITZ-

SPREEWALD 2012, RPG 2012)

Für die Erarbeitung eines kommunalen Energiekonzeptes ist der von der RPG erarbeitete

Sachliche Teilregionalplan Windenergienutzung von zentraler Bedeutung. Wie zuvor

bereits ausführlich dargestellt, wird für die Planungsregion zudem auf Basis der RENplus-

Förderung ein regionales Energiekonzept erarbeitet, das in der Erarbeitung kommunaler

Konzepte berücksichtigt werden sollte.

3.2 Derzeitige Situation im Kooperationsgebiet

In den folgenden Kapiteln wird anhand von Befragungen und Gesprächen mit den

beteiligten Akteuren sowie weitergehenden Recherchen die derzeitige Situation im

Kooperationsgebiet näher betrachtet. Befragt wurden das Amt Schenkenländchen (vgl.

LÖSER 2012), die Gemeinde Heidesee (vgl. TANNERT 2012), die Stadt Storkow (Mark) (vgl.

STEINBRÜCK 2012), der Naturpark Dahme-Heideseen (vgl. HEYNE 2012), die regionale

Planungsstelle Lausitz-Spreewald (vgl. FEILER 2012a) sowie Herr Geister von der AG

Regionalentwicklung im Amt Schenkenländchen (vgl. GEISTER 2012). Zunächst sollen dabei

ein Überblick über bereits bestehende Anstrengungen zur Energieeinsparung und

Nutzung regenerativer Energieträger gegeben und bereits verfügbare Datenquellen

aufgezeigt werden. Im Anschluss daran werden neben den Erwartungen und Bedenken

der Akteure auch deren Sicht auf Stärken und Schwächen des Kooperationsgebietes und

mögliche bzw. präferierte Handlungsfelder dargestellt. Abschließend wird auf die

Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und die Vorgehensweise bis hin

zur Auftragsvergabe eingegangen.

Page 48: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

43

3.2.1 Stand der Nutzung erneuerbarer Energien

Im Amt Schenkenländchen existieren nach eigener Aussage außerhalb der Beachtung bei

kommunalen Bauvorhaben bisher nur wenige nennenswerte Anstrengungen zur Nutzung

erneuerbarer Energien (LÖSER 2012). Diese Ausnahmen bestehen vornehmlich im Einsatz

von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Gebäuden

(GEISTER 2012) und der Wasserkraftanlage Märkisch Buchholz, die im Jahr 2009 in Betrieb

genommen wurde und eine elektrische Leistung von 250 kW erzeugt (RPG LAUSITZ-

SPREEWALD 2011). Wie in dieser Arbeit bereits erwähnt, setzt sich innerhalb des Amts

Schenkenländchen die Gemeinde Münchehofe im Rahmen der Entwicklung in Richtung

einer Ökogemeinde auch intensiv für den Einsatz erneuerbarer Energien ein. Vor diesem

Hintergrund bezieht die Gemeinde schon heute ihren Strom ausschließlich von Anbietern

der regenerativen Energieversorgung (MÜNCHEHOFE 2012b).

In der Gemeinde Heidesee existiert im Ortsteil Streganz seit dem Jahr 2006 eine

Biogasanlage, die von der BKE Biogas Klein Eichholz GmbH betrieben wird und eine

elektrische Leistung von 1.364 kW erzeugt (RPG LAUSITZ-SPREEWALD 2011, TANNERT 2012).

In privaten Haushalten werden die Möglichkeiten der erneuerbaren Energieträger in Form

von Erdwärme, Holzpellets-Heizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen sowie

Biokläranlagen genutzt. Darüber hinausgehende Ideen und Anstrengungen der Gemeinde

für den Einsatz von erneuerbaren Energien in größeren Projekten wurden bislang von den

Bürgen nicht gewünscht (TANNERT 2012).

In der Stadt Storkow (Mark) existiert im Gewerbegebiet „Neu Boston“ ein Solarpark auf

Basis von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.044,88 kWp (STEINBRÜCK

2012). Weitere Projekte sind derzeit in der Planung. So wird zum einen auf dem Gelände

der Storkower Geflügelmast GmbH eine Biogasanlage geplant und zum anderen ein

weiterer Solarpark an der Bugker Chaussee (ehemaliges Bundeswehrgelände), für den im

Juli 2012 der Entwurf, einschließlich Begründung und Umweltbericht, öffentlich ausgelegt

wurden (STEINBRÜCK 2012, STORKOW 2012b). Nach Angaben der E.ON edis AG aus dem Jahr

2011 werden in der Stadt Storkow in 46 Anlagen insgesamt 549.021 kWh Solarenergie

und in einer Biomasseanlage eine Energiemenge von 6.907.761 kWh erzeugt (STEINBRÜCK

2012).

Die Windenergie spielt im gesamten Untersuchungsraum eine sehr untergeordnete Rolle.

So existieren hier derzeit keine Windkraftanlagen, eine Ausweisung von Windeignungs-

Page 49: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

44

oder Windvorranggebieten erfolgte bislang nicht (FEILER 2012a, RPG ODERLAND-SPREE

2012). Die Windenergienutzung innerhalb der Gebiete des Naturparkes und des

Landschaftsschutzgebietes Dahme-Heideseen ist rechtlich grundsätzlich nicht möglich

(HEYNE 2012).

3.2.2 Vorhandene Daten

Wie aus den Aussagen der ThINK GmbH in Kapitel 2.2.7 Praktische Erfahrungen von

Organisationen bereits hervorgeht, ist es für die Erarbeitung eines Energiekonzeptes

unerlässlich, sich als Auftraggeber genau zu überlegen, welche Daten für die

Untersuchungen verfügbar sind und welche unter vertretbarem Aufwand zu erheben

wären. Diese Angaben ermöglichen nicht nur eine reibungslose Auftragsvergabe, sondern

auch eine bessere Kalkulation der evtl. zusätzlich anstehenden Kosten einer

Datenerhebung durch Eigenpersonal oder den Auftragnehmer.

Für die Konzepterstellung kann im Untersuchungsgebiet auf bereits erhobenes bzw.

einfach zu ermittelndes Datenmaterial zugegriffen werden. So kann beispielsweise der

genaue Stromverbauch der einzelnen Gemeinden entsprechend der Konzessionsverträge

von dem jeweils zuständigen Energieversorgungsunternehmen erfragt werden. Eine

genauere Aufschlüsselung nach einzelnen Ortsteilen, Gewerben oder Haushalten ist

darüber allerdings nicht direkt möglich (MANN 2012). Für das Amt Schenkenländchen und

die Gemeinde Heidesee sind allerdings bereits weitere Daten verfügbar, erhoben von der

RPG Lausitz-Spreewald im Rahmen der Potenzialanalyse für das regionale

Energiekonzept. Diese umfangreichen Energiedaten auf Ämter- und teilweise sogar

Gemeindeebene liegen bereits zu 95 % in einer Datenbank vor und können für die

kommunale Konzepterstellung auch schon vor der Veröffentlichung des regionalen

Energiekonzeptes übergeben werden (FEILER 2012b). Auch für die Stadt Storkow sind

entsprechende Daten aus der regionalen Konzepterstellung verfügbar, hier allerdings

erhoben von der RPG Oderland-Spree. Darüber hinaus fanden für die Stadt Storkow im

Rahmen der Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes der Region

Beeskow bereits Erhebungen zum Energieverbrauch, den eingesetzten Energieträgern

sowie dem Potenzial für Effizienzsteigerungen statt (vgl. BEESKOW 2012b).

Page 50: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

45

3.2.3 Erwartungen und Bedenken

Die einzelnen Akteure innerhalb der Kooperationsregion wurden in den Befragungen

gebeten, ihre Erwartungen an ein kommunales Energiekonzept, aber auch mögliche

Bedenken darzustellen. Leider äußerten sich nicht alle Interviewpartner zu diesen

Themen. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Befragung dargestellt.

Erwartungen

Herr Geister, Leiter der AG Regionalentwicklung im Amt Schenkenländchen, erhofft sich

vom Energiekonzept vor allem operationale Handlungsempfehlungen, die nachhaltig zu

einer Erhöhung regionaler Wohlfahrt beitragen. Konkret sieht er das Thema der

Energieversorgung und Energiepolitik für die Zukunftsfähigkeit ländlicher Kommunen als

ein zunehmend strategisches Handlungsfeld. Das Energiekonzept könne zu einer

Steigerung regionaler Wertschöpfung mit entsprechender Teilhabe von Gemeinden und

Bevölkerung beitragen, Wege für eine nachhaltige und zugleich bezahlbare

Energieversorgung aufzeigen und das Thema der Konkurrenz um Flächen beim Einsatz

regenerativer Energien aufgreifen. Die Bürger sollten sowohl Bewertungs-, als auch

Handlungskompetenz in Fragen der nachhaltigen Entwicklung erlangen. Daher muss das

Konzept auch Empfehlungen geben können, wie in einem solchen Prozess durch Bildung,

Information und Aufklärung Transparenz erreicht werden kann. Um auch eine

Evaluierung zu ermöglichen, wäre zudem ein überprüfbarer Erfolg zu definieren. Da

politische Mehrheiten und eine große Bürgerunterstützung zwingend notwendig sind,

sollten hierbei vor allem finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen. Darüber hinaus

können und sollten natürlich auch qualitative Ziele formuliert werden.

Herr Heyne, Leiter des Naturparks Dahme-Heideseen, erwartet vom Energiekonzept vor

allem eine Verknüpfung verschiedener Anstrengungen zum Ressourcenschutz und zur

Energieentwicklung. Obwohl Einzellösungen im Kleinen zwar auch wichtig sind, ist ein

gemeinsames und abgestimmtes Handeln unbedingt notwendig, um wirklich etwas in

einer Region bewegen zu können. Herr Heyne erhofft sich, dass verschiedene Ideen und

Kräfte aus Landwirtschaft, Naturschutz und weiteren Bereichen zusammengebracht

werden können. Aus dieser Kombination heraus können womöglich neue und

vielversprechende Ansätze entstehen. Evtl. könnten auch Bürgerinitiativen in Form eines

Fördervereins weiterentwickelt werden, um die Thematik maßgeblich von innen heraus

wachsen zu lassen. Der Einsatz regenerativer Energieträger sollte zudem auf eine

umweltverträgliche Art und Weise geschehen, um u.a. die Ausweitung von Monokulturen

Page 51: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

46

im Naturpark zu verhindern. Der z.B. ausschließliche Einsatz von Mais als Substrat für

eventuelle Biogasanlagen wäre in diesem Sinne nicht zielführend. Herr Heyne erhofft sich

überdies, dass vor allem auch Innovationen gefördert werden. Fördergelder sollten seiner

Meinung nach insbesondere für Modellvorhaben fließen und so wäre zu prüfen, inwiefern

im Kooperationsgebiet Projekte etabliert werden können, die es anderswo so noch nicht

gibt. Ein Beispiel hierfür wäre die Windenergienutzung, die in ihrer bisherigen Form

innerhalb des Naturparkes nicht möglich ist. Alternative Formen der Windnutzung,

beispielsweise in Form von Kleinwindkraftanlagen, aber auch andere innovative Ansätze

könnten im Rahmen der Erstellung eines Energiekonzeptes diskutiert werden.

Frau Feiler von der regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald sieht in einem

kommunalen Energiekonzept die Möglichkeit, konkrete Handlungsansätze zu erarbeiten.

Während das regionale Energiekonzept eher ein zusätzliches Werkzeug bzw.

Empfehlungswerk für die Raumplanung darstelle und keinen verbindlichen Charakter

hätte, könnten auf kommunaler Ebene mit dem lokal vorhandenen Hintergrundwissen

darüber hinausgehende und speziell an die Situation vor Ort angepasste Maßnahmen

geplant und umgesetzt werden. Das Energiekonzept für die Naturparkgemeinden könne

daher auch eine Art Leitfaden sein und eine Chance, die Zukunftsfähigkeit der Kommunen

maßgeblich zu gestalten. Um diese Ziele zu erreichen, wäre es zudem wichtig, aus den

Erfahrungen anderer Regionen zu lernen. So könnten Fehler vermieden, Möglichkeiten

aufgezeigt und der Gesamtprozess so effektiv wie möglich gestaltet werden.

Herr Steinbrück, Sachgebietsleiter für Stadtentwicklung in der Stadt Storkow (Mark),

verspricht sich vom Energiekonzept Hinweise, wie weitere Energieeinsparungen und

Effizienzsteigerungen erreicht werden können. Zudem könne ein explizites

Energiekonzept umfassend die Potenziale und Möglichkeiten der Erzeugung erneuerbarer

Energien aufzeigen, während dies im integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept der

Region Beeskow vergleichsweise allgemein gehalten sei.

Bedenken

Herr Geister ist der Ansicht, dass auch bei einer bewilligten Förderung die finanzielle

Belastung in Form des Eigenanteils, der im günstigsten Fall bei 25 % der

zuwendungsfähigen Ausgaben liegt, eine große Hürde für die Kommunen darstellt. Herr

Steinbrück gab darüber hinaus zu bedenken, dass auch die finanziellen Mittel für die

Umsetzung des Konzeptes mitbedacht werden müssen. Herr Geister äußerte zudem

Bedenken dahingehend, dass Kommunalpolitiker womöglich einen Eingriff in die

Page 52: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

47

kommunale Planungshoheit und damit einen Verlust von Macht und

Gestaltungsspielräumen befürchten könnten. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich auch

aus der, seiner Meinung nach, ausgeprägten Theorie- und Konzeptfeindlichkeit

kommunalpolitischer Akteure. Desweiteren seien ehrenamtliche Akteuren häufig mit der

Komplexität des Themas überfordert, wodurch sie den Prozessverlauf, zum Teil auch

gewollt, ausbremsen.

Aus Sicht des Naturparkes gibt es nach Aussage von Herrn Heyne keine nennenswerten

Bedenken. Der Naturpark kann seiner Meinung nach von der Idee eines Energiekonzeptes

eigentlich nur profitieren. Im schlimmsten Fall bliebe der status quo erhalten. Negative

Auswirkungen gäbe es, wenn überhaupt, wahrscheinlich eher innerhalb der beteiligten

Gemeinden, nicht aber im Naturpark selbst. Zu bedenken gibt er aber gerade für den

Bereich der Akzeptanz in der Bevölkerung die Geschichte des Naturparkes. Im Normallfall

würden Naturparke in Abstimmung mit der Bevölkerung ausgewiesen und seien

überwiegend auch gewollt. Im Fall des Naturparkes Dahme-Heideseen wurde die Idee

eines Naturparkes allerdings mehr oder weniger top-down entschieden und umgesetzt,

weshalb die Identifizierung der lokalen Bevölkerung mit dem Gedanken des Naturparkes

nicht so stark ausgeprägt ist, wie in anderen Regionen. Es sollte daher darauf geachtet

werden, dass eine Akzeptanz und Verbundenheit der Bevölkerung mit dem

Naturparkgedanken und darüber hinaus mit einem Energiekonzept nicht als

selbstverständlich gesehen wird.

Mehrere Akteure sehen als große Schwierigkeit im Planungsprozess die landkreis- bzw.

planungsregionsübergreifende Konzepterarbeitung. Herr Steinbrück von der Stadt

Storkow (Mark) nannte hier zum einen das Problem der Doppelförderung, nach dem

Storkow als Akteur im integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept der Region Beeskow

wahrscheinlich nicht mit in die Förderung eines Energiekonzeptes für die

Naturparkgemeinden eingebunden werden kann. Er sieht aber auch eine möglicherweise

anfallende Doppelarbeit in einzelnen Bereichen. Herr Geister befürchtet aufgrund des

landkreisübergreifenden Untersuchungsraums zudem eine fehlende Kooperation und

Unterstützung durch die beiden Landkreise. Auch Frau Feiler von der RPG Lausitz-

Spreewald sieht die größten Schwierigkeiten in der Beteiligung zweier Planungsregionen.

Ihrer Ansicht nach kann man nach Rücksprache mit der ILB zwar sicherlich zu einer

Lösung kommen und den Untersuchungsraum als Fördergebiet durchsetzen. Es sei

allerdings offen, wie lang sich die Phase der Projektanbahnung dadurch hinausziehen

würde und welche genauen Hürden zu nehmen wären.

Page 53: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

48

3.2.4 Stärken und Schwächen

Stärken

Alle beteiligten Kommunen liegen innerhalb des Naturparkes Dahme-Heideseen. Die

Naturparkidee kann daher ein verbindendes Element der Gemeinden sein. Nach

Auffassung Herrn Heynes ist es daher eine gute Möglichkeit, dies auch aktiv zu nutzen, den

Naturparkgedanken als wesentliches Standbein des Energiekonzeptes zu verstehen und in

der Bevölkerung zu streuen. Der Naturpark bietet zusammen mit dem

Landschaftsschutzgebiet als Gebietskulisse noch weitere gute Voraussetzungen, gerade für

die Umsetzung eines nachhaltigen Energiekonzeptes. Definitionsgemäß nehmen hier der

Erhalt der Artenvielfalt und der ökologischen Systeme, aber auch des Landschaftsbildes

einen höheren Stellenwert ein, als die wirtschaftliche Verwertung des Bodens, was sich

auch in entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen niederschlägt. Zudem ist die

Siedlungsstruktur des Naturparkes mit ihren zahlreichen Orts- und Gemeindeteilen relativ

homogen. Große Waldbestände im gesamten Naturpark bilden darüber hinaus eine

nachhaltige und bedeutende Ressource. (GEISTER 2012)

Da das Nutzholz allerdings bereits weitestgehend verplant sei, sieht Herr Heyne im

Bereich der Biomasseverwertung ein besonders großes Potenzial in Agroforstsystemen

und der Verwertung von Restholz. Gerade Landschaftspflegeabfälle, die im gesamten

Kooperationsgebiet in großen Mengen anfallen würden, könnten in der Erzeugung

erneuerbarer Energien eine wesentliche Rolle einnehmen.

Wie bereits erwähnt, gibt es in der Gemeinde Münchehofe derzeit Bestrebungen zur

Entwicklung in Richtung einer Ökogemeinde. Für die Erstellung des kommunalen

Energiekonzeptes kann hier auf bereits erworbenes Know-How und gesammelte fachliche

Kontakte zurückgegriffen werden. Ideen und Ansätze des Ökogemeinde-Konzeptes

könnten in die interkommunale Kooperation mit einfließen.

Schwächen

Der Schutzstatus Landschaftsschutzgebiet für 97 % der Fläche des Naturparkes ist für die

Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung zwar prinzipiell zu begrüßen. Nicht

zuletzt ergeben sich daraus auch zahlreiche Chancen. Allerdings bringt diese Tatsache ggf.

auch Schwierigkeiten und Grenzen in der Umsetzung mit sich. Es ist zwar im Einzelfall zu

klären, aber bestimmte Formen der regenerativen Energieerzeugung, wie

Freiflächenanlagen für Photovoltaik oder die Windkraftnutzung sind aufgrund ihrer

Wirkung auf das Landschaftsbild mit den Grundsätzen eines Landschaftsschutzgebietes

Page 54: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

49

nicht uneingeschränkt vereinbar (HEYNE 2012). So ist beispielweise der Einsatz von

Windkraftanlagen nur in Randlagen eines Landschaftsschutzgebietes oder in Bereichen

mit einem weniger hochwertigen Landschaftsbild möglich. Der novellierte

Windkrafterlasses des Landes Brandenburg aus dem Jahr 2011 sieht hierzu Ausnahmen

vor, die im Einzelfall geprüft werden müssten (MUGV 2012).

3.2.5 Mögliche Handlungsfelder

Mittlerweile gibt es im gesamten Kooperationsgebiet verstärkt den Wunsch, aufbauend

auf den bisherigen Bestrebungen in der Gemeinde Münchehofe, den Gedanken eines

Bioenergiedorfes verstärkt in den Fokus zu rücken. Der Begriff „Bio“ soll sich allerdings in

diesem Zusammenhang nicht ausschließlich auf den Einsatz von Biomasse beziehen,

sondern entsprechend der Definition des Bioenergiedorf Coaching Brandenburg e.V. auf

die drei Schlagworte Beteiligung, Innovation und Oekologie (BIOENERGIEDORF COACHING

2012), die es in den Planungsprozess einzubeziehen gilt.

Das Energie- bzw. Klimaschutzkonzept soll vor diesem Hintergrund insbesondere auch die

Förderung privater Solar- und Biokläranlagen sowie die Wärmedämmung betrachten. Als

für die Gemeinden attraktive Energiesysteme werden vor allem Photovoltaik- und

Solaranlagen gesehen, aber auch der öffentliche Personennahverkehr und Mobilität

insgesamt stellen ein mögliches Handlungsfeld dar. Auch dies könnte im Projekt

Bioenergiedorf mit einfließen. (MÄRKISCHE ALLGEMEINE 2012)

Mit dem Energiekonzept sollen Lösungen für eine nachhaltige und dezentrale

Energieversorgung gesucht werden. Neben der Unterbreitung von Vorschlägen und Ideen

für konkrete Maßnahmen soll dabei auch auf die Machbarkeit einzelner Vorhaben

eingegangen werden. (LÖSER 2012)

Diese Lösungen könnten, wie bereits erwähnt, in der Nutzung bereits verfügbarerer

Abfälle bzw. Rohstoffe aus dem Bereich der Landschaftspflege bestehen, aber auch in

innovativen Ansätzen und Bestrebungen zur Nutzung regenerativer Ressourcen liegen. So

ist beispielsweise nach Aussage Herrn Heynes der Untergrund des Naturparks

entsprechend erster Untersuchungen besonders für den Einsatz von Geothermie geeignet.

Er sieht hier ein großes Potenzial, das es zu prüfen gilt.

Page 55: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

50

Der Einsatz von Windkraftanlagen in der derzeitigen Bauweise findet, unabhängig von den

rechtlichen Rahmenbedingungen, weder in der Kommunalpolitik, noch der Bevölkerung

Zustimmung. Mit Blick auf den Naturtourismus als Regionalentwicklungsperspektive gibt

es für den Bereich des Amtes Schenkenländchen in Zusammenarbeit mit dem Naturpark

Dahme-Heideseen einen konkreten Beschluss, keine Windkraftanlagen in der Region zu

genehmigen (vgl. HENNINGSON 2010). Das Energiekonzept sollte hier entsprechend

tragfähige Alternativen aufzeigen.

3.2.6 Gestaltung der Zusammenarbeit

Zwischen den Kooperationspartnern gibt es bislang keine größere interkommunale

Zusammenarbeit (GEISTER 2012). Die Harmonisierung verschiedener Sichtweisen,

gemeinsame Absprachen sowie der Einbezug von Unternehmen und Bürgern bedürfen

allerdings klarer Arbeitsstrukturen und Rahmenbedingungen, weshalb sich die Akteure

zwangsläufig für den Planungsprozess auf eine konkrete Ausgestaltung der

Zusammenarbeit verständigen müssen. Nur so können ein roter Faden in der

Projektorganisation und eine umfangreiche Partizipation gewährleistet werden (HEYNE

2012).

Frau Feiler von der RPG Lausitz-Spreewald sieht es als eine unbedingte Notwendigkeit an,

sich schon zu Beginn des Konzeptionsprozesses auf diese klaren Strukturen sowie

konkrete Zuständigkeiten zu verständigen. Ein Prozess, wie die Vorbereitung eines

Energiekonzeptes ließe sich aus ihrer Erfahrung heraus in einem unorganisierten

Wechselspiel der Akteure nur schwer realisieren und koste womöglich unnötig Zeit und

Kraft. Im Moment scheint es nach Auffassung von Frau Feiler verschiedene treibende

Kräfte zu geben, wodurch zunehmend die Gefahr von Unstimmigkeiten und Verwirrung

im Kooperationsgebiet bestehe. Es müsse daher eine verantwortliche Stelle benannt

werden, welche die Leitung in die Hand nehmen würde, selbst aber weitgehend frei von

Zwängen und Eigeninteressen wäre. Diese Stelle könne die Gesamtorganisation des

Prozesses übernehmen, müsse aber für alle Beteiligen eindeutig definiert sein. Sie

vermittle zwischen den Akteuren, binde diese je nach anstehender Aufgabe ein und sei

letztlich auch für das formale Einreichen des Förderantrages zuständig.

Ein erster Ansatz für eine übergreifende Organisation könnte der Naturpark als das alle

Gemeinden verbindende Element sein, in dessen Kuratorium sich die politischen Spitzen

der Kommunen bereits jetzt schon zu einem gegenseitigen Austausch treffen (GEISTER

Page 56: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

51

2012). Herr Heyne vom Naturpark ist der Auffassung, dass eine konzepttragende Stelle

durchaus bei der Naturparkverwaltung angesiedelt sein könnte, auch wenn die

Verwaltung selbst die Konzepterarbeitung nicht übernehmen würde. Das könnte die

Konzeption zum einen aus den kommunalen Strukturen herausheben und zum anderen

das Gefühl einer auch erlebten kommunenübergreifenden Kooperation verstärken.

Die interkommunale Kooperation der Gemeinden sehen die Befragten Akteure als einen

klaren Vorteil. Herr Steinbrück von der Stadt Storkow vertritt diesbezüglich die

Auffassung, dass man durch das Einbringen der verschiedenen Erfahrungen der Akteure

in den Prozessverlauf zusammen mehr erreichen kann. Es bestünde durch ein

gegenseitiges Abstimmen von Vorhaben zudem die Möglichkeit der Leistungserweiterung

und des Leistungsausbaus für die Kommunen. Problematisch seien in diesem

Zusammenhang allerdings der sehr hohe Koordinierungsaufwand und die Bindung von

personellen Kapazitäten.

Unterstützend in der Zusammenarbeit der Akteure können sowohl die regionale

Planungsstelle Lausitz-Spreewald, als auch die AG Regionalentwicklung des Amtes

Schenkenländchen wirken. Die Planungsstelle wäre vordergründlich ein Ansprechpartner

und eine Schnittstelle für die Abstimmung zwischen regionalen und kommunalen

Interessen (FEILER 2012b). Die AG Regionalentwicklung könnte nach Aussage von Herrn

Geister dagegen Schnittstellenmanagement durch eine Vermittlung gebietsspezifischer

Informationen und notwendiger Informationsbedarfe zwischen Experten und lokalen

Akteuren des Schenkenländchens bieten. Darüber hinaus wären die Koordinierung von

Experten in Bezug auf Bedürfnisse des Schenkenländchens sowie das Anbieten eines

Forums für die Diskussion zwischen Bürgern, Politik und Experten möglich.

Als zwingend erforderlich sieht Herr Geister den Einbezug der Bürger in die Planung.

Hierfür sei vor allem eine professionelle Kommunikationsstrategie notwendig. Denkbar

wären eine Partizipation über bestehende Institutionen, wie

Gemeindevertretungsversammlungen oder auch die Versammlungen der AG

Regionalentwicklung. Darüber hinaus seien seiner Meinung nach allerdings auch

eigenständige Bürgerversammlungen sowie eine umfassende und seriöse Pressearbeit

notwendig. Herr Heyne vertritt die Auffassung, dass in der Planungsphase zunächst

lediglich informiert werden sollte, dass ein Energiekonzept prinzipiell geplant sei.

Interessierte Bürger sollen sich zwar selbstverständlich von Beginn an einbringen können,

Page 57: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

52

eine umfassende Beteiligung sollte dagegen erst in der eigentlichen Konzeptionsphase

erfolgen.

3.2.7 Vorgehensweise

In der ersten Sitzung der AG Regionalentwicklung im Amt Schenkenländchen am 03. Mai

2009 wurde im Rahmen einer Themensammlung auch der Punkt Energie als

Arbeitsschwerpunkt aufgenommen. Zusammen mit regionalen Akteuren und Experten

fand am 14. Januar 2010 schließlich in Groß Köris ein erstes Fachgespräch statt. Auf

diesem wurden sowohl die Notwendigkeit, als auch die nötigen Schritte für die

Erarbeitung und Planung eines Energiekonzeptes für das Gebiet des Amtes

Schenkenländchen differenziert diskutiert (GEISTER 2012). Um externes Wissen zu

akquirieren, gab es zudem die Überlegung, die Region als Lernwerkstatt für

Hochschulprojekte zu entwickeln und eine entsprechende Betreuungsstruktur aufzubauen

(GEISTER 2010).

Im Frühjahr 2012 deutete sich zunehmend eine Zusammenarbeit mit weiteren

Naturparkgemeinden, konkret der Gemeinde Heidesee und der Stadt Storkow (Mark) an.

Am 9. Mai 2012 fand schließlich ein Auftakttreffen in der Gemeinde Münchehofe statt, auf

dem eine erste Diskussion der Akteure zu Möglichkeiten und Grenzen einer

interkommunalen Zusammenarbeit geführt wurde. An diesem Treffen nahmen neben den

beteiligten Kommunen und der Naturparkverwaltung auch Vertreter der ZukunftsAgentur

Brandenburg GmbH, der regionalen Planungsstelle Lausitz-Spreewald, des

Landschaftsplanungsbüros Dubrow GmbH sowie des Bioenergiedorf-Coaching

Brandenburg e.V. teil. Im Ergebnis wurden die anvisierte Gebietskulisse räumlich

definiert, die Bildung einer ständigen Arbeitsgruppe mit Vertretern aller

Kooperationspartner befürwortet sowie als Arbeitsauftrag an die Kommunen die

Verfassung eines Legalisierungsbeschlusses vereinbart.

In Abb. 8 sind die nach Auffassung Herrn Geisters bis zum Jahresende 2012

abzuarbeitenden Schritte entsprechend des derzeitigen Arbeitsstands dargestellt. Diese

noch sehr allgemein formulierten Schritte sind für die weitere Arbeit der Akteure

zwingend notwendig, enthalten allerdings jeweils noch keine konkrete methodische

Herangehensweise.

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3 Die Kooperationspartner für das Energiekonzept

53

Abb. 8: Vorgesehene Arbeitsschritte bis Ende 2012, eigene Darstellung nach GEISTER 2012

Page 59: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

4 Auswertung

54

4 Auswertung

Nachdem in den bisherigen Kapiteln rechtliche, fachliche und methodische

Rahmenbedingungen sowie die konkrete Situation im Kooperationsgebiet dargestellt

wurden, werden im Folgenden die Ergebnisse miteinander in Beziehung gesetzt. Es wird

aufgezeigt, inwieweit die lokalen Akteure ihre Zusammenarbeit innerhalb der

Projektvorbereitungsphase weiter verbessern könnten und welche ergänzenden

Arbeitsschritte die spätere Konzepterstellung positiv beeinflussen und vereinfachen

könnten. Hierzu werden schließlich auch konkrete Handlungsempfehlungen zur Klärung

noch offener Fragen, die sich aus der Befragung der Akteure ergeben haben, formuliert.

4.1 Diskussion der Ergebnisse

Die Gebietskulisse dreier Kommunen, die als ein verbindendes Element die gemeinsame

Lage in einem Naturpark eint, ist für ein kommunales Energie- bzw. Klimaschutzkonzept

sicherlich keine schlechte Voraussetzung. Eine für die lokalen Akteure entscheidende

Frage ist allerdings der Umgang mit der Stadt Storkow (Mark) als Kooperationspartner. So

wurden einige Bedenken bezüglich der landkreis- und planungsregionsübergreifenden

Zusammenarbeit geäußert. Umfangreiche Abstimmungen könnten ggf. notwendig und die

Konzepterstellung dadurch erschwert werden. Zudem würde die Beteiligung Storkows an

dem bereits geförderten integrierten kommunalen Klimaschutzkonzept der Region

Beeskow zu einer unerlaubten Doppelförderung führen. Die Kooperationspartner

reagierten bereits darauf, indem Storkow nur mit den im Naturpark liegenden Flächen in

das Konzept eingebunden werden soll. Dies könnte gegenüber den Fördermittelgebern

möglicherweise eine Argumentationshilfe sein, alle genannten Bedenken könnten dadurch

aber tatsächlich nicht gelöst werden. Aber auch, wenn Storkow letztlich vielleicht nicht in

das Konzept eingebunden werden sollte, wäre zu klären, inwieweit die ursprüngliche

Intention eines Energiekonzeptes für den Großteil eines Naturparkes noch weiterverfolgt

werden kann. Die Diskussion um die Gebietskulisse muss daher unbedingt noch einmal

vertieft geführt werden, um in eine klare inhaltliche Zielformulierung und

Aufgabenstellung übergehen zu können. Letztere sind später auch für den Auftragnehmer,

der die Erarbeitung des Konzeptes übernimmt, von großer Bedeutung. Die in dieser Arbeit

beschriebenen Erfahrungen der ThINK GmbH haben schließlich gezeigt, dass

Kooperationspartner häufig sehr verschiedene oder auch ungenaue Erwartungen haben

und die Ergebnisse im Endeffekt als nicht hinreichend zufriedenstellend empfinden. Um

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4 Auswertung

55

derartigen Missverständnissen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vorbeugen und

die Konzeption bestmöglich vorbereiten zu können, ist eine intensive Vorarbeit der

lokalen Akteure notwendig. So sollten bereits im Vorfeld der Energiekonzeption die

angestrebten Handlungsfelder intensiv diskutiert und zwischen den

Kooperationspartnern abgestimmt werden. Wie in dieser Arbeit dargestellt, ist die

Gebietskulisse mit dem Naturpark und dem Landschaftsschutzgebiete mit einigen

Restriktionen beim Einsatz erneuerbarer Energien verbunden. Aufgrund dessen haben die

verschiedenen Akteure bereits erste Vorstellungen davon, in welchen Bereichen man tätig

werden könnte und welche grundsätzlich nicht erwünscht oder auch überhaupt nicht

möglich sind. Diese Überlegungen gilt es, in einem gemeinsamen Austausch zu sammeln

und in die Aufgabenstellung und Zielvorgabe mit einfließen zu lassen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage der Projektorganisation. Es muss eine

dauerhafte und handlungsfähige Struktur aufgebaut werden, die auch nach der Phase der

geförderten Konzepterstellung die Umsetzung von Maßnahmen koordinieren kann. Erste

Schritte zur Bildung eines Arbeitskreises wurden im Kooperationsgebiet zwar bereits

vollzogen, die Strukturen könnten jedoch durchaus noch weiter geschärft werden. So

muss beispielsweise für alle Beteiligten eindeutig sein, wer die Leitung des Prozesses

übernimmt, die anderen Akteure um Zuarbeiten bittet und letztlich auch den Förderantrag

für die eigentliche Konzeption stellt. Nur so können das Nebeneinander verschiedener

treibender Akteure und Kümmerer koordiniert, eventuelle Doppelarbeiten vermieden

sowie Kräfte effektiv gebündelt werden. Entsprechend der Aussagen im Kapitel 2.2.6:

Prozessgestaltung ist darüber hinaus nach Möglichkeiten zur Einbindung verschiedenster

Akteure und zum Aufbau eines ideellen Unterstützernetzwerkes zu suchen. Auch die

Frage, in welcher Form dabei Wissenschaft und Forschung eingebunden sowie eine

fachliche Bewertung und Ergänzung der Arbeitsergebnisse gewährleistet werden können,

müssen zwischen den Kooperationspartnern geklärt werden. Einen ersten Ansatz hierfür

bietet die Überlegung der AG Regionalentwicklung, gezielt Einzelthemen von

Studierenden bearbeiten zu lassen und darüber eine Vernetzung mit Hochschulen und

Instituten zu erreichen. Diesen Gedanken gilt es, weiterzudenken, um das

Kooperationsgebiet perspektivisch als Kompetenz-, Modell-, und Forschungsregion zu

entwickeln. Aus diesem Grund sollten die Rahmenbedingungen und Restriktionen für den

Einsatz erneuerbarer Energien in einem Landschaftsschutzgebiet und Naturpark auch

nicht grundsätzlich als Verhinderer gesehen werden, sondern vielmehr als eine

Herausforderung, Chancen und Potenziale für eine wirklich nachhaltige

Energieversorgung zu suchen und nutzbar zu machen. Gerade die Förderung innovativer

Page 61: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

4 Auswertung

56

Vorhaben ist ein Bestandteil der in dieser Arbeit vorgestellten Förderprogramme. Das Ziel

der Kooperationspartner sollte daher nicht nur die Übertragung von Ergebnissen anderer

Projekte auf die eigene Situation sein, sondern das gezielte Einschlagen neuer Wege und

das Setzen von Impulsen in Teilbereichen der erneuerbaren Energien. In diesem Sinne

könnte für die Kooperationspartner beispielsweise die konsequente Nutzung von

Wildkräutern für Biogasanlagen dem Trend der Maismonokulturen entgegenwirken oder

die Suche nach einer mit dem Landschaftsbild des Naturparkes und den Grundsätzen eines

Landschaftsschutzgebietes verträglichen Nutzung der Windenergie ein perspektivisches

Ziel der Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung sein.

Entsprechend der Erfahrungen des IfLS sollten die Kooperationspartner für ihre

gemeinsame Arbeit Vereinbarungen treffen, wie weit interkommunale Zusammenarbeit in

der Praxis gehen darf. Werden übergreifende Projekte später auch tatsächlich umgesetzt,

selbst wenn der Einzelnutzen gering ist oder geht es im Kern um eine gemeinsame

Förderung, aber kommunenspezifisch verortete Maßnahmen? Zudem sollte geklärt

werden, in welcher Dimension sich das Energiekonzept bewegen soll. Geht es

vordergründig um das Aufzeigen von Maßnahmen, die in alleiniger Verantwortung (inter-)

kommunaler Strukturen unter Einbezug ausgewählter Unternehmen realisiert werden

sollen oder werden im Rahmen eines umfassenden Beteiligungsprozesses auch explizit

Maßnahmen in Form von Gemeinschafts- und Bürgerprojekten angestoßen? Hier stellt

sich dann natürlich auch die Frage nach den perspektivisch anzustrebenden

Betreibermodellen für Energieprojekte. Die EnergieVision Franken GmbH hat in der Praxis

überdies die Erfahrung gemacht, dass sich Kooperationspartner gelegentlich in

zweifelsohne notwendigen, aber teils zu ausführlich geführten Diskussionen verlieren, wie

z.B. der Wahl eines Veranstaltungsortes. Hier gilt es, den roten Faden mit einer gut

durchdachten Projektorganisation zu wahren und sich auf den Kern der Konzeption zu

besinnen.

Für den Umfang einer Bürgerbeteiligung und den Zeitpunkt, ab wann sie einsetzen sollte,

wurden in der Befragung der Kooperationspartner verschiedene Aussagen getroffen. Es

gilt zu klären, ob und in welcher Form Bürger schon in den vorbereitenden Prozess

eingebunden werden sollten oder ob eine Partizipation erst mit Beginn der eigentlichen

Konzepterstellung anzustreben ist. Zudem stellt sich die Frage, wie offen und transparent

der Gesamtprozess ablaufen sollte und welche Medien zur Kommunikation und

Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden könnten. Ein Fehler wäre es sicherlich,

Bürgerinformation in der Vorbereitungsphase nur mangelhaft durchzuführen. Wie zuvor

Page 62: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

4 Auswertung

57

geschildert, ist die Akzeptanz gegenüber dem Naturpark nicht so stark ausgeprägt, wie in

anderen Regionen. In der Bevölkerung könnte daher möglicherweise auch gegenüber dem

Thema der erneuerbaren Energien Unmut wachsen, ausgelöst durch voreilige Schlüsse

und der Angst gegenüber baulichen Veränderungen. Um die Bevölkerung auf das

Vorhaben einzustimmen, sollten daher auf jeden Fall schon jetzt die möglichen positiven

Effekte kommuniziert werden, die mit einer neuen Zukunftsperspektive für regionale

Wirtschaftskreisläufe und alternative Wirtschaftszweige sowie einer möglichen

Attraktivitätssteigerung der Region einhergehen. Die Steigerung kommunaler

Wertschöpfung, die Möglichkeit der Ansiedlung neuer Unternehmen und eine damit

verbundene Verbesserung der Arbeitsmarktsituation könnten Argumente für die

Kommunikation des Nutzens des Projektes sein. Da die Kooperationspartner bislang im

Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes nur in sehr begrenztem Maße

aktiv sind, stellt sich zudem auch die Frage, wie sie sich als Player im Themenfeld

Klimaschutz positionieren. So könnte z.B. offen und ehrlich dargelegt werden, dass man

noch am Anfang der Entwicklung steht und gemeinsam mit der Bevölkerung nach

tragfähigen Konzepten für die Region suchen möchte. Dies könnte die Glaubwürdigkeit

und Akzeptanz einer Energiekonzeption maßgeblich beeinflussen.

Eine schwierige Entscheidung, vor der die Kooperationspartner stehen und die zudem

auch die inhaltliche Richtung des Konzeptes beeinflussen kann, ist die Wahl des passenden

Förderprogramms. Sowohl das Brandenburger Programm RENplus, als auch die

Kommunalrichtlinie des BMU können nicht für Gemeinden angewendet werden, die

bereits Fördermittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erhalten haben. Dies

betrifft im Kooperationsgebiet, wie bereits mehrfach betont, das gesamte Gebiet der Stadt

Storkow. Grundsätzlich ist eine Förderung demnach nicht möglich. Hier muss geprüft

werden, ob man entweder in Gesprächen mit den Fördermittelgebern zu einer Lösung

kommen kann oder aber die Stadt Storkow, wie in diesem Kapitel bereits erwähnt, aus

dem Kooperationsgebiet herausgelöst werden sollte. Zu prüfen wäre auch, ob bei einer

Nichtbewilligung der Fördermittel die Finanzierung eines Energiekonzeptes in

Eigenleistung denkbar wäre.

Insgesamt betrachtet bietet die ländliche Lage des Kooperationsgebietes mit seiner Nähe

zur Bundeshauptstadt Berlin ausgezeichnete Möglichkeiten, den nachhaltigen Umgang mit

Formen erneuerbarer Energien modellhaft zu erproben. Sowohl mit Akteuren aus Berlin,

als auch anderer Hochschul- und Wissenschaftsstandorte könnten Kooperationen initiiert

und weiter ausgebaut werden, um, wie zuvor bereits erwähnt, externes Wissen und neue

Page 63: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

4 Auswertung

58

Impulse in die Region zu holen. Die Energiekompetenz der Energieregion Lausitz-

Spreewald könnte so weiter ausgebaut und auf eine postfossile Energieversorgung

übertragen werden.

4.2 Handlungsempfehlungen

Die bisherigen Ausführungen werfen einige Fragestellungen auf, für deren Lösung im

Folgenden erste konkrete Vorschläge unterbreitet werden. Zudem werden Anregungen

für die praktische Prozessgestaltung gegeben. Die Handlungsempfehlungen sind als

mögliche Ansätze und Impulse für die weitere Arbeit der Kooperationspartner zu

verstehen. Eine zusammenfassende Liste ist in Anhang 5 beigefügt.

1. Für die Gesamtprojektleitung ist eine konkrete und dauerhafte Stelle zu

benennen, welche u.a. zu Treffen einlädt und selbige organisiert, zwischen

Akteuren vermittelt und Aufgaben delegiert, die Ergebnissicherung in Form von

Protokollen gewährleistet und ferner auch für die Beantragung und Abwicklung

der Konzeptförderung zuständig ist. Eine solche Aufgabe könnte innerhalb der

Naturparkverwaltung angesiedelt sein. Hier findet nicht nur bereits heute

kommunenübergreifende Arbeit statt, eine wahrgenommene Hierarchie der

Gemeinden könnte so auch weitgehend vermieden werden.

2. Die Arbeits- und Entscheidungsstruktur der Kooperationspartner muss überprüft,

professionalisiert und ggf. angepasst werden. Denkbar wäre eine

Arbeitsgemeinschaft, in der das gemeinsame Vorgehen strategisch geplant wird

und grundlegende Abstimmungen erfolgen. Der Kern dieses Arbeits- und

Entscheidungsgremiums sollte aus Vertretern der Kommunen und des Naturparks

bestehen. Entsprechend der Tagesordnung könnten ausgewählte Akteure hinzu

geladen werden. Für eine erlebte interkommunale Zusammenarbeit wäre ein

Rotieren der Veranstaltungsorte in den Kommunen denkbar. Wichtige

Veranstaltungen sollten dabei öffentlichkeitswirksam an Orten mit verbindendem

Charakter, wie beispielsweise der Naturparkverwaltung, stattfinden.

3. In Form eines erweiterten Arbeitskreises könnten einzelne Punkte tiefergehend

diskutiert und geplant werden. Eine offene Struktur sollte die Mitwirkung

interessierter Bürger und Unternehmen von Beginn an ermöglichen. Innerhalb des

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4 Auswertung

59

erweiterten Arbeitskreises bietet es sich ggf. an, mehrere Arbeitsgruppen zu

bilden, die sich mit Einzelthemen auseinandersetzen.

4. Zur Diskussion der verfolgten Strategie und der bisherigen Arbeitsergebnisse ist

die Gründung eines fachlichen Beirates zu empfehlen. In diesem könnten neben

Akteuren aus Forschung, Wissenschaft und Politik, beispielsweise auch Vertreter

aus land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie

Energieversorgungsunternehmen eingebunden sein. Der Austausch

verschiedenster Ansichten kann für die weitere Arbeit durchaus Impulse geben

und neue Möglichkeiten aufzeigen. Mit dem Beirat könnten erarbeitete Ansätze

weitergedacht, Fehlplanungen ggf. frühzeitig erkannt und externes

Expertenwissen in die Region geholt werden.

5. Schon im Vorfeld der eigentlichen Energiekonzeption könnten innerhalb eines

Strategieworkshops mit moderativen Methoden und unter breiter

Akteursbeteiligung, grundlegende Positionen abgestimmt sowie Ideen, Wünsche

und Erwartungen gesammelt werden. Zusammen mit den Absichtserklärungen der

Kommunen kann die Verständigung auf gemeinsame Ziele die Grundlage für eine

möglichst konkrete Aufgabenstellung an den Auftragnehmer sein. Sind die Ziele zu

Beginn der geförderten Konzepterstellung bereits eindeutig formuliert, kann

darauf aufbauend relativ schnell in die Potenzialsuche und Erarbeitung konkreter

Maßnahmen übergegangen werden.

6. Über den gesamten Planungsprozess hinweg sollte es ein Ziel sein, weitere

Akteure zu mobilisieren und die Akteursbasis dadurch laufend zu

verbreitern. Hier müssten insbesondere auch all jene Akteure gewonnen werden,

die für die Umsetzung von Maßnahmen wertvolle Partner sein können,

beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe und energieintensive Unternehmen. Es

geht darum, in einem Unterstützernetzwerk verschiedenste Akteure

zusammenzubringen, so dass sich aus den Gesprächen miteinander z.B. neue

Chancen für eine nachhaltige Landnutzung ergeben, auch und insbesondere in

Form der Landwirtschaft.

7. Um die Bürger im Planungsprozess von Beginn an mitzunehmen und das Thema

frühzeitig in das Bewusstsein zu rücken, sollte nach der Beschlussfassung in den

einzelnen Kommunen zeitnah eine transparente und umfassende

Öffentlichkeitsarbeit einsetzen. Hierbei reicht es heute nicht mehr aus, mit

Page 65: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

4 Auswertung

60

Kurzmeldungen innerhalb der lokalen Presse und der kommunalen Amtsblätter

sowie über Postwurfsendungen in Form von Flyern über das gemeinsame

Vorhaben zu berichten. Auch wenn diese Kommunikationsmittel

selbstverständlich nicht zu vernachlässigen sind, so sollten als Angebot für eine

umfassende Information gezielt die Möglichkeiten der neuen Medien genutzt

werden. Auf einer gemeinsamen Internetpräsenz der Kooperationspartner

könnte das Projekt in knapper und ansprechender Form dargestellt werden. Für

eine tiefergehende Beschäftigung mit der Thematik sollten allerdings zudem

ausführliches Material, Sitzungsprotokolle und Dokumentationen zur Verfügung

gestellt werden. Aufgrund der Größe des Kooperationsgebietes kann ein auf der

Webseite integriertes und moderiertes Forum Interessenten darüber hinaus die

Möglichkeit bieten, sich von zu Hause aus aktiv in den Prozess einbringen, Fragen

stellen und Anregungen geben zu können. Spätestens mit Einsetzen der

eigentlichen Konzepterstellung sollte auch über eine Ausdehnung der

Öffentlichkeitsarbeit auf das Feld der sozialen Netzwerke nachgedacht werden.

Richtig gestaltet, ergeben sich insbesondere hier Möglichkeiten, auch die junge

Generation in den Prozess einzubinden und an der Gestaltung der Region

mitwirken zu lassen. Eine sehr gute, ansprechende und mittlerweile kostengünstig

zu realisierende Form der Öffentlichkeitsarbeit kann überdies ein

Bewegtbildangebot in Form regelmäßiger Video-Podcasts des Arbeitskreises

sein. Möglicherweise ist hier auch eine Kooperation mit den lokalen

Fernsehanstalten Spreewaldfernsehen (SWF) und ODF TV denkbar. Der gelungene

Einsatz dieser vielfältigen Mittel der Öffentlichkeitsarbeit kann das Bild einer

dynamischen Kompetenzregion maßgeblich beeinflussen und prägen.

8. Da innerhalb des Projektes mehrere Kooperationspartner zusammenarbeiten und

diese nicht zwangsläufig über die Datenbestände des jeweils anderen informiert

sind, ist im Vorfeld der eigentlichen Energiekonzeption die Erarbeitung eines

Datenkonzeptes zu empfehlen. Die Kooperationspartner müssen sich einen

Überblick verschaffen, auf welche Daten innerhalb des Projektes zugegriffen

werden kann und was unter vertretbarem Aufwand zu erheben wäre. Zudem ist zu

klären, ob diese Erhebungen von Eigenpersonal und mit Eigenmitteln finanziert

durchgeführt werden oder ob hierfür Fördermittel eingesetzt werden sollten. In

jedem Fall entstehen bei einer Datenerhebung Kosten. Damit es nicht zu

Missverständnissen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kommt, sollten

Zuständigkeiten daher schon frühzeitig geklärt werden.

Page 66: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

4 Auswertung

61

9. Um ein erfolgreiches Zusammenarbeiten innerhalb der interkommunalen

Gebietskulisse zu gewährleisten, ist eine laufende Überprüfung und

Optimierung des Prozessmanagements anzustreben. Missstände und Bedenken

könnten z.B. in Form eines runden Tisches losgelöst von der inhaltlichen Arbeit

der Gremien besprochen werden.

10. Für das derzeitige Kooperationsgebiet ist eine Förderung sowohl nach dem

Brandenburger Programm RENplus, als auch nach der Kommunalrichtlinie des

BMU grundsätzlich nicht möglich. Hier muss dringend in Absprache mit den

Fördermittelgebern nach einer Lösung gesucht werden. Da für die Stadt Storkow

bereits ein gefördertes Klimaschutzkonzept existiert, lässt sich die Notwendigkeit

einer erneuten Förderung über die Kommunalrichtlinie bzw. die Nationale

Klimaschutzinitiative für ein Gesamtkonzept der Naturparkgemeinden

wahrscheinlich nur sehr schwer begründen. Aus diesem Grund ist für das

derzeitige Kooperationsgebiet die Förderung eines kommunalen

Energiekonzeptes im Rahmen des RENplus-Programms als die

aussichtsreichere Variante zu bewerten. Hinzu kommt, dass hier nach Aussage

der RPG Lausitz-Spreewald bislang deutlich weniger Anträge eingegangen sind, als

ursprünglich angedacht.

11. Die Einbindung der Stadt Storkow (Mark) in das Kooperationsgebiet ist

allerdings unbedingt noch einmal zu prüfen. Es ist fraglich, ob die finanzielle

Förderung über RENplus oder die Kommunalrichtlinie aufgrund der grundsätzlich

unerlaubten Doppelförderung tatsächlich genehmigt werden würde und wenn,

dann ggf. verbunden mit Auflagen und Einschränkungen. Da in den Gesprächen mit

den Akteuren diesbezüglich zahlreiche Bedenken hinsichtlich einer

Zusammenarbeit geäußert wurden und Storkow zudem bereits über ein (inter-)

kommunales Klimaschutzkonzept verfügt, wäre ein Herauslösen aus dem jetzigen

Kooperationsgebiet eine denkbare Option. Mit Blick auf eine künftige

Zusammenarbeit in Form von Gemeinschafts- und Kooperationsprojekten

innerhalb des Naturparkes sind eine sehr enge Abstimmung und ein intensiver

Austausch natürlich dennoch notwendig. Gerade für den Bereich der

Energieversorgung sollte perspektivisch auch weiterhin eine themenspezifische

Zusammenarbeit eingeplant werden.

12. Für die Umsetzung der im Energiekonzept erarbeiteten Maßnahmen sollte bereits

jetzt mit dem Aufbau entsprechender finanzieller Rücklagen für investive

Page 67: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

4 Auswertung

62

Maßnahmen begonnen werden, um ein kurzfristiges Reagieren zu ermöglichen.

So könnte beispielsweise, abgesehen von ohnehin eigenfinanzierten Maßnahmen,

auch bei in der Umsetzung geförderten Projekten eine Anschubfinanzierung

notwendig werden.

4.3 Methodenkritik

Neben der Recherche und Zusammenstellung allgemeiner Rahmenbedingungen für eine

kommunale Energie- bzw. Klimaschutzkonzeption wurden für diese Arbeit auch

verschiedene im Kooperationsgebiet wirkende Akteure interviewt. Da für das

Gesamtprojekt in den Kommunen allerdings noch keine Beschlüsse gefasst wurden, wurde

die Auswahl der Interviewpartner mit kommunalem und regionalem Hintergrundwissen,

wie eingangs bereits erwähnt, sehr stark begrenzt. Sie beschränkte sich im Wesentlichen

auf die von den Kommunen benannten Vertreter und die auf dem Auftakttreffen am 9. Mai

2012 anwesenden Personen. Die Ausbreitung von Gerüchten über eine energiebezogene

interkommunale Zusammenarbeit, die womöglich doch nicht oder nur in abgeänderter

Form stattfinden wird, sollte dadurch vermieden werden. Leider war es aus diesem Grund

nicht möglich, in diese Arbeit auch Aussagen von Unternehmen, Bildungseinrichtungen,

Vereinen oder weiteren potenziellen Unterstützern einzubeziehen. Um trotz der geringen

Anzahl an Interviewpartnern eine ausreichende Menge empirischer Informationen zu

erhalten, wurde für die Befragung ein sehr methodenoffener Ansatz gewählt. Die

Interviewgespräche wurden anhand eines Interviewleitfadens telefonisch oder persönlich

geführt, zum Teil erfolgte eine Beantwortung schriftlich. Aus den schriftlichen

Rückmeldungen seitens des Amtes Schenkenländchen und der Gemeinde Heidesee

konnten dabei leider nur wenige Informationen gewonnen werden. Die geringere

Datenlage, als zuvor erwartet, wirkte sich auch auf den Umfang der entsprechenden

Kapitel zum Kooperationsgebiet aus. Diesem Umstand wurde mit einem verstärkten Fokus

der Arbeit in Richtung Prozessgestaltung begegnet. Statt Empfehlungen für die konkrete

inhaltliche Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung eines Energiekonzeptes zu geben,

bildet die Arbeit daher vielmehr eine Grundlage für die Herangehensweise der

Kooperationspartner an eine Konzeption.

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5 Fazit und Ausblick

63

5 Fazit und Ausblick

Wie in dieser Arbeit gezeigt, kann eine durchdachte Prozessgestaltung die Erstellung eines

Energiekonzeptes maßgeblich beeinflussen. Die Interviews mit den verschiedenen

Akteuren haben allerdings sehr deutlich gezeigt, dass noch große Unsicherheiten

bestehen, ob eine Zusammenarbeit in Form des bisher angestrebten Kooperationsgebietes

überhaupt sinnvoll ist. Die Bedenken reichen dabei von einer möglicherweise nicht

genehmigten Förderung bis hin zu erschwerten Abstimmungsbedingungen und

verminderter Unterstützung durch die beiden Landkreise. Bevor die Kooperationspartner

in die Ausgestaltung des Konzeptionsprozesses und den Aufbau konkreter

Arbeitsstrukturen gehen, muss daher die zentrale Frage der endgültigen Gebietskulisse so

schnell wie möglich diskutiert und geklärt werden. Abgesehen davon bietet der

Untersuchungsraum mit dem Naturpark und dem Landschaftsschutzgebiet sehr gute

Ausgangs- und Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Erprobung einer

nachhaltigen Energieversorgung unter strengen Kriterien. Wie in dieser Arbeit dargestellt,

sollten die Kooperationspartner diese erschwerten Bedingungen als eine Chance sehen,

neue Kompetenzfelder zu entwickeln und sich als Modellregion im wachsenden

Themenfeld Klimaschutz zu positionieren. Perspektivisch kann der Einsatz regenerativer

Energien in den Gemeinden des Naturparkes Dahme-Heideseen so auch positiv auf die

regionale Wertschöpfung, die Beschäftigungsverhältnisse und die Wahrnehmung der

Region insgesamt wirken.

Page 69: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

6 Zusammenfassung

64

6 Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit wurde vor dem Hintergrund des beginnenden Prozesses einer

interkommunalen Kooperation der Gemeinden im Naturpark Dahme-Heideseen verfasst.

Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Erarbeitung eines Energiekonzeptes auf

kommunaler Ebene. Die Master Thesis geht der Frage nach, welche grundlegenden

Rahmenbedingungen und Anforderungen für eine effektive Prozessgestaltung zu beachten

sind und betrachtet die Ausgangssituation im Kooperationsgebiet. Aus den gesammelten

Erkenntnissen werden schließlich konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Für eine erfolgversprechende kommunale Energiekonzeption sind die eigenen

Zielstellungen mit den Inhalten energie- und klimaschutzbezogener Strategien und

Konzepte übergeordneter Planungsebenen abzustimmen. Deren Grundaussagen wurden

analysiert und in ihrer Bedeutung für die kommunale Tätigkeit bewertet. Demnach

können insbesondere durch einen Austausch mit der regionalen Ebene widersprüchliche

Ergebnisse vermieden und Synergieeffekte genutzt werden. Ferner wird auch ein

Überblick über die möglichen Inhalte von Energie- und Klimaschutzkonzepten sowie die

grundsätzlich zur Verfügung stehenden Förderprogramme gegeben. Ein besonderer Fokus

wird auf die Herangehensweise an den Kooperationsprozess gelegt. Hierzu wurden neben

Hinweisen aus Leitfäden und Fachliteratur auch praktische Erfahrungen von

Planungsbüros und Institutionen aus der Zusammenarbeit mit kommunalen Akteuren

einbezogen.

Um die konkrete Situation der Kooperationspartner zu verdeutlichen, wurden für diese

Arbeit zudem auch Interviewbefragungen mit den lokalen Akteuren geführt. Neben deren

Sicht auf Stärken und Schwächen des Kooperationsgebietes, werden auch ihre

Erwartungen und Bedenken hinsichtlich einer energiepolitischen Zusammenarbeit

dargestellt. Insbesondere zum Umfang und der Größe des Kooperationsgebietes wird von

den Akteuren dabei noch Klärungsbedarf gesehen.

Die erarbeiteten Handlungsempfehlungen zeigen schließlich Wege auf, wie die

Zusammenarbeit konkret gestaltet werden könnte und wodurch eine umfassende

Beteiligung gewährleistet werden kann. Der Aufbau eines Unterstützernetzwerkes mit

einer breiten Akteursbasis erscheint dabei ebenso wichtig, wie die Schaffung effektiver

Arbeitsstrukturen sowie die Gestaltung einer umfassenden und transparenten

Öffentlichkeitsarbeit.

Page 70: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

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65

7 Literatur- und Quellenverzeichnis

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MÜNCHEHOFE (2012b): Die Ökogemeinde Münchehofe.

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REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT LAUSITZ-SPREEWALD (2012): Die Region.

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REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT ODERLAND-SPREE (2012): Entwurf Sachlicher

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STORKOW (2012a): Ortsteile Storkow. http://www.storkow-mark.de/struktur-

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STORKOW (2012b): Beschluss-Nr. 662/2012. In: Amtsblatt für die Stadt Storkow (Mark)

Ausgabe 8/2012. http://www.storkow-mark.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt_2012/

Amtsblatt-Juli-12-fuers_Internet.pdf, letzter Zugriff: 09.08.2012

TEUPITZ (2012): Das Amt Schenkenländchen.

http://www.teupitz.de/texte/seite.php?id=25936, letzter Zugriff: 09.08.2012

Mündliche Mitteilungen

FEILER, S. (2012a). Regionale Planungsstelle Lausitz-Spreewald. 28.06.2012

HEYNE, G. (2012). Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen. 18.06.2012

MANN, M. (2012). Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz GmbH (ThINK).

18.07.2012

Schriftliche Mitteilungen

FEILER, S. (2012b). Regionale Planungsstelle Lausitz-Spreewald. 27.06.2012

GEISTER, R. (2012). AG Regionalentwicklung. Am Schenkenländchen. 01.07.2012

LÖSER, S. (2012). Amt Schenkenländchen. 29.06.2012

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STEIL, C. (2012). Institut für Ländliche Strukturforschung an der Johann Wolfgang Goethe-

Universität Frankfurt am Main (IfLS). 10.07.2012

STEINBRÜCK, R. (2012). Stadt Storkow (Mark). 12.07.2012

TANNERT, C. (2012). Gemeinde Heidesee. 10.07.2012

ZAPF, J. (2012). EnergieVisionFranken GmbH (EVF). 11.07.2012

Karten im Text

Digitale Verwaltungsgrenzen,

©Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB) 2010

Page 78: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Anhang

73

Anhang

Anhang 1: Exemplarischer Interviewleitfaden

Anhang 2: Übersichtskarte des Kooperationsgebietes

Anhang 3: Liste der Anforderungen an Energiekonzepte

Anhang 4: Inhalte Energiekonzept (RENplus) und

Klimaschutzschutzkonzept (BMU)

Anhang 5: Kurzfassung der Handlungsempfehlungen

Page 79: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Anhang

74

Anhang 1: Exemplarischer Interviewleitfaden

Fragen an die Leitung des Naturparks Dahme-Heideseen zu einem

möglichen kommunalen Energiekonzept für die Naturparkgemeinden

1. Welche Anstrengungen im Bereich Erneuerbarer Energien und Energieeffizienz

werden im Naturpark schon heute unternommen?

2. Welche Erwartungen stellen Sie an ein kommunales Energiekonzept für die

Gemeinden des Naturparks Dahme-Heideseen?

3. Haben Sie Bedenken gegenüber einem solchen Konzept? Welche genau?

4. Wo sehen Sie Stärken/Kompetenzen des Naturparks für ein solches Konzept?

5. Welche Fehler sollten bei der Erarbeitung des kommunalen Energiekonzeptes

vermieden werden?

6. Welche Handlungsfelder erscheinen Ihnen besonders wichtig?

7. Sehen Sie Vor-/Nachteile in der Zusammenarbeit mit und zwischen den

Gemeinden des Naturparkes? Wenn ja, welche?

8. Worauf sollte bei der Vorgehensweise und im Prozessverlauf geachtet werden?

9. Welche Funktionen könnte der Naturpark Ihrer Meinung nach bei der Erarbeitung

eines solchen Konzeptes einnehmen?

10. Haben Sie noch weitere Hinweise oder Anmerkungen zum anlaufenden Prozess

einer interkommunalen Zusammenarbeit?

Page 80: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Anhang

75

Anhang 2: Übersichtskarte des Kooperationsgebietes

Page 81: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept
Page 82: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Anhang

77

Anhang 3: Liste der Anforderungen an Energiekonzepte

Erarbeitung des Konzeptes durch Planungsbüro oder Bürogemeinschaft

Offener, kooperativer und partizipativer Planungsprozess

Enge Abstimmung mit der regionalen Planungsgemeinschaft

Fortschreibbarkeit des Konzeptes

Nicht nur Einzelbetrachtungen, sondern Beziehungen herstellen

Darstellung von CO2-Minderungspotenzialen

Maßnahmen zur Senkung von Energieverbräuchen

Definition übergeordneter Ziele

Motivation relevanter Akteure für die Gemeinschaftsaufgabe

Verfügbarkeit der Daten nach Projektende garantieren

Steuerungsgruppe auf Entscheidungsebene

Eigenleistungen nur durch fachkundige Mitarbeiter

Sektorübergreifender Ansatz

Laufende Informierung der Politik

Fokussierung auf Maßnahmen im eigenen Verantwortungsbereich

Nachgelagerte Erfolgskontrolle / Evaluation

Page 83: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Anhang

78

Anhang 4: Inhalte Energiekonzept (RENplus) und Klimaschutzschutzkonzept (BMU)

Kommunales Energiekonzept nach RENplus Klimaschutzkonzept nach der Kommunalrichtlinie des BMU

1. Beschreibung des Untersuchungsraumes 1. Qualitative Ist-Analyse

2. Bestandsaufnahme der Energiebereitstellung, des Energieverbrauches, der CO2-Emissionen sowie Auswertung

2. Quantitative Ist-Analyse: Energie- und CO2-Bilanz

2.1 Energie- und CO2-Bilanz 3. Potenzialanalyse und Szenarien

2.2 Potenzialanalyse 4. Maßnahmenkatalog

3. Szenarien – Leitbild – Ziele 5. Controlling-Konzept

4. Untersuchungsbereiche 6. Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit

4.1 Nutzung Erneuerbarer Energien

4.2 Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2-Minderung in öffentlichen Gebäuden

4.3 Energie- und Kosteneinsparung sowie CO2-Minderung bei der Straßenbeleuchtung

4.4 Energieeinsparung in Wohngebäuden im Bestand, insbesondere Sanierungsgebiete

4.5 Sanierung und/oder Ausbau der Fernwärmeversorgung (wenn Fernwärmeversorgung vorhanden)

4.6 Energieeffizienz- und CO2-Minderungspotentiale in geplanten Neubaugebieten (wenn Neubaugebiete geplant)

4.7 Nutzung betrieblicher Abwärme (Wahlaufgabe)

4.8 Verkehrssektor (Wahlaufgabe)

5. Öffentlichkeitsarbeit, fortschreibungsfähiges kommunales Energieberichtssystem

Page 84: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Anhang

79

Anhang 5: Kurzfassung der Handlungsempfehlungen

Benennung einer konkreten und dauerhaften Gesamtprojektleitung

Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft als Arbeits- und Entscheidungsgremium

Einrichtung eines offenen und erweiterten Arbeitskreises zur inhaltlichen Arbeit

Einrichtung eines fachlichen Beirates

Durchführung eines Strategieworkshops unter breiter Akteursbeteiligung

Verbreiterung der Akteursbasis und Aufbau eines Unterstützernetzwerkes

Beginn einer transparenten und umfassenden Öffentlichkeitsarbeit

Erarbeitung eines Datenkonzeptes

Laufende Überprüfung und Optimierung des Prozessmanagements

Bevorzugte Förderung über das RENplus-Programm anstatt der Kommunalrichtlinie/Klimaschutzinitiative

Ggf. Herauslösen der Stadt Storkow (Mark) aus dem zu fördernden Gebiet, aber dennoch enge Abstimmung und intensiver Austausch

Aufbau finanzieller Rücklagen für investive Maßnahmen

Page 85: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Danksagung

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Danksagung

Ich möchte mich an dieser Stelle bei all jenen bedanken, die mich während meines

Studiums und insbesondere während der Verfassung dieser Master Thesis unterstützt und

damit maßgeblich zum Gelingen der Arbeit beigetragen haben. Ein großer Dank gilt dabei

meinen Betreuern Dr. Benjamin Nölting und Prof. Dr. Jürgen Peters, die mir in

persönlichen Gesprächen und Kolloquien beratend zur Seite standen, bei der

Themensuche und –konkretisierung mitwirkten und wertvolle Hinweise gaben. Danken

möchte ich aber auch all meinen Interviewpartnern, die sich die Zeit genommen haben,

meine Fragen, zum Teil auch sehr ausführlich, zu beantworten und Hinweise zu geben.

Einen ganz besonderen Dank möchte ich auch an meine Eltern, Geschwister, Freunde und

ganz besonders Maria richten. Ihr habt mich motiviert, entlastet und auf andere Gedanken

gebracht.

Page 86: Voraussetzungen interkommunales Energiekonzept

Eigenständigkeitserklärung

81

Eigenständigkeitserklärung

Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Abschlussarbeit selbstständig in der

vorgegebenen Zeit ohne unerlaubte Hilfe angefertigt und andere als die angegebenen

Hilfsmittel nicht benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen

Schriften entnommen sind, habe ich als solche kenntlich gemacht.

Eberswalde, den 15.08.2012

Jürgen Bahr


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