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des Zeugnisses ist der Tag anzugeben, an dem alle Prüfungsleistungen erbracht sind.
(3) In der Diplomurkunde wird die Verleihung des akademischen Diplomgrades · beurkundet und die Studienrichtung "Technische Physik" vermerkt. Als Datum des Diploms ist der Tag anzugeben, an dem alle Prüfungsleistungen erbracht sind. Die Diplomurkunde wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschus-
. ses und vom Dekan der Fakultät unterzeichnet und mit dem Siegel der Fakultät versehen.
§ 43
Übergangsbestimmungen und Irrkrafttreten
(1) Diese Diplomprüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Sie gilt erstmals für Studenten, die im Semester nach Bekanntmachung dieser Satzung ihr Studium aufgenommen haben. Alle übrigen Studenten können auf Antrag ihre Prüfungen nach dieser Prüfungsordnung ablegen.
(3) Die Diplomprüfmigsordnung für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Technische Physik der Universität Bayreuth vom 1. Juni 1993 (:kWMBl II S. 5.73), zuletzt ·geändert durch Satzurig vom 30. Juli 1999 (KWMBl II S. 894). tritt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 Satz 1 außer Kraft.
Ausgefertigtaufgrund des B~schlusses des Senates der Universität Bayreuth vom 23. Feburar 2000 und der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 19. Juni 2000 Nr. X/4-5e69d(1)-10b/20 622.
Bayreuth, den 1. August 2000
Der Präsident
Professor Dr. Dr. h.c. H. Ruppert
. Diese Satzung wurde am 1. August 2000 in der Hochschule meder'gelegt. Die Niederlegung wurde am 1. August 2000 durch Anschlag in der Hochschule bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 1. August 2000.
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221021.0156-WFK
Satzung zur Änderung der Studienordnung für das Magisterstudium
in den Fachgebieten der Geschichte an der Universität Augsburg
Vom 28. August 2000
Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität A\lgsburg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Studienordnung für das Magisterstudium in den Fachgebieten der Geschichte an der Universität Augsburg vom 14. Mai 1990 (KWMBl II S. 258) wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 Satz 2 wird der Passus .,Osteuropäischen oder Außereuropäischen" durch das Wort "oder frühneuzeitlichen" ersetzt.
b) In Absatz 4 wird der Passus, .,Neuere und Osteuropäische oder Neuere und Außereuropäische Geschichte" durch die· Worte "oder Geschichte der Frühen Neuzeit" ersetzt.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 3 erhält folgende Fassung: .,3: die Geschichte .der Frühen Neuzeit;"
bb) Nummer 5 wird gestrichen.
cc) Die bisherigen Nummern 6 und 7 werden zu den Nummern 5 und 6.
b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Der Passus
.,Das Studium der Neueren und Außereuropäischen Geschichte vermittelt Fertigkeiten und Kenntnisse in
a) europäischer Geschichte zwischen 1500 und 1800 und/oder
b) zur Geschichte außereuropäischer Regionen und ihren Beziehungen zu Europa von 1415 bis zur Gegenwart.
Studieninhalte sind im Fall der Neueren Geschichte insbesondere die Ursachen und Fol~ gender Reformation bzw. deren Wirkungen auf die Entwicklung der modernen Industriegesellschaften, die Geschichte des frühmodernen europäischen Staates als eines welthistorisch einmalig erfolgreichen politischen Systemtyps und die wirtschaftlichen wie sozialen Rahmenbedingungen und Grundlagen dieser Prozesse. Als Nebenfächer kommen andere historische Teilfächer -auch solche im weiteren Sinne wie Archäologie, Kunstgeschichte oder Volkskunde- in Frage, natürlich auch Germanistik, fremd-
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sprachliche Fächer oder Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Bei der Außereuropäischen Geschichte geht es um Motive und Antriebskräfte, um Verlaufsformen und Konsequenzen der europäischen Expansion nach Amerika, Afrika, Asien und Ozeanien, kurz um den Prozess der Europäisierung der Welt und seine Folgen für die betroffenen Gesellschaften. Außereuropäische Geschichte wird sinnvoll mit regionaler Schwerpunktbildung betrieben. Dafür sind Fremdsprachenkenntnisse unerlässlich. Es empfiehlt ·sich- daher, Nebenfächer zu wählen, die sich der Sprache, Kultur, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft oder Geographie der betreffenden Region widmen."
wird ersetzt durch den Passus
.,Das Studium der Geschichte der Frühen Neuzeit vermittelt Fertigkeiten und Kenntnisse in der deutschen und europäischen Geschichte zwischen 1500 und 1800. Zentrale Studieninhalte dieser Epoche sind die Reformation und die dreifache Konfessionsbildung, die frühneuzeitlichen Staatsbildungskriege und die Entwicklung des europäischen Staatensystems zwischen Universalmachtstreben und Gleichgewichtsdoktrin sowie der doppelte Staatsausbau nach dem Westfälischen Frieden und die institutionelle Entwicklung des frühmodernen deutschen Reiches im Spannungsfeld von föderalistischen und absolutistischen Bestrebungen. Zu diesem Kanon kommt eine Reihe weiterer Themenfelder hinzu: ideengeschichtliche (Aufklärung), rechtsgeschichtliche (obrigkeitliche Normsetzung, Partizipation der Untertanen), geschlechtergeschichtliche (Ausgestaltung und · Wandel der Geschlechterbeziehung), wirtschaftsgeschichtliche (Altökonomik, Merkantilismus, Handelskultur), mediengeschichtliche (Buchdruck, politische Publizistik, Kommunikation). Grundsätzlich unterliegen die Studieninhalte keinen thematischen oder räumlichen Begrenzungen; Schwerpunktbildungen sind möglich.
Als Nebenfächer kommen die weiteren historischen Teilfächer einschließlich der Archäologie, Kunstgeschichte oder Volkskunde in Frage, ebenso Latein, Germanistik, fremdsprachliche, sozial-, wirtschafts- ünd kommunikationswissenschaftliche Fächer."
bb) Der Passus
.,Das Fach Neuere und Osteuropäische Geschichte befaßt sich mit der Entwicklung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in der Neuzeit, unter besonderer Berücksichtigung des osteuropäischen Raumes. Das Studium vermittelt Kenntnisse von geschichtlichen Epochen und Strukturen sowie der osteuropäischen im Rahmen der gesamteuropäischen Entwicklung. Im Zentrum der Betrachtung der Geschichte Osteuropas steht
dabei die russische und sowjetische Ge. schichte, vom Ende des 17. Jahrhunderts bis zur Gegenwart.
Es wird empfohlen, dieNeuere und Osteuropäische Geschichte in Kombination mit einem weiteren historischen Teilfach und benachbarten Disziplinen (wie Politische Wissenschaften, Soziologie, Geographie, Volkskunde, Volkswirtschaft) zu studieren. Allen Studenten, die die Neuere und Osteuropäische Geschichte im Hauptfach studieren wollen, ist der Erwerb russischer Sprachkenntnisse anzuraten:" · · ·· ·
wird gestrichen.
3. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Nummer 3 wirdwie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Worte .,Neueren und Außereuropäischen Geschichte oder der Neueren und Osteuropäischen Geschichte" ersetzt durch die Worte "Geschichte der Frühen Neuzeit".
bb) In Satz 3 werden die Worte .,oder Neueren oder Neuesten" durch die Worte .,Geschichte oder der Geschichte der Frühen Neuzeit oder der Neueren oder der Neuesten" ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aaa) In Satz 1 werden die Worte .,Außereuropäische oder Osteuropäische Geschichte" durch die Worte .,Geschichte der Frühen Neuzeit" ersetzt.
bbb) In Satz 2 werden die Worte .,oder Neueren oder" durch die Worte .,G·e schichte oder der Geschichte der Frühen Neuzeit oder der Neueren oder der" ersetzt.
bb) In Nummer 6 Satz 4 wird der Passus .,Mittelalterlicher sowie Neuerer oder Neuester" durch die Worte "Geschichte und Mittelalterlicher Geschichte sowie der Geschichte der Frühen Neuzeit oder der Neueren oder der Neuesten" ersetzt.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Der Passus
.,Das Hauptstudium der Neueren und Außereuropäischen Geschichte kann auf einen der beiden Bereiche konzentriert werden. Es sind Überblickskenntnisse über das gesamte Gebiet anzustreben, doch erfolgt im Laufe des Studiums eine räumliche oder zeitliche Schwerpunktbildung auf mindestens drei Spezialgebiete . Studenten, die sich auf Außereuropäische Geschichte spezialisieren wollen, sollten sich um ein Auslandsstipendium bemühen oder sich wenigstens mehrere Monate in der Region, über die sie arbeiten wollen (oder ersatzweise im entspre-
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ehenden europäischen Sprachgebiet). aufhalten."
wird ersetzt durch den Passus
,.Das Hauptstudium der Geschichte der Frühen Neuzeit kann auf drei Spezialgebiete des in § 3 Abs. 3 genannten Themenspektrums ausgerichtet werden; die hier erforderlichen vertieften Kenntnisse sollen neben einem fundierten Überblickswissen in Seminaren und Vorlesungen erworben werden. Das Hauptstudium vermittelt einen problem- und forschungsorientierten Zugang zu Methoden, Fragestellungen und Inhalten des Faches."
bb) Der Passus
,.Studenten der Neueren und Osteuropäischen Geschichte beschäftigen sich im Hauptstudium rriit im Hauptfach mindestens drei, im Nebenfach miridestens zwei ausgewählten Fragen- und Problemkomplexen. Dabei soll mindestens ein Schwerpunkt der russischen oder sowjetischen Geschichte entnommen sein. Der Besuch von Vorlesungen und Übungen anderer historischer Teilfächer (insbesondere der Neueren und Neuesten sowie der Neueren und Außereuropäischen Geschichte) zu allgemeinen historischen Fragen und methodischen Problemen kann auf die Neuere und Osteuropäische . Geschichte angerechnet werden."
wird gestrichen.
§ 2
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Augsburg vom 21. Juni 2000 und nach .ordnungsgemäßer Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß Art. 72 Abs. 3 BayHSchG (Anzeige der Satzung durch Schreiben vom 4: Juli 2000, Az. L- 2506, Schreiben des Bayerischen Staatsrnirusteriuins für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 17. Juli 2000 Nr. X/4 -5e65c-10b/31 547. ·
Augsburg, den 28. August 2000
Prof. Dr. Ulrich Eckern
Prorektor
Die Satzung wurde am 28. August 2000 in der Universität ~ugsburg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 28. August
00 durch Anschlag in der Universität Augsburg bekanntgegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 28. August 2000.
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221021.0553-WFK
Sechste Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung
für Studenten der Physik an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-N"ürnberg
Vom 22. August 2000
Aufgrun<t von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Diplomprüfungsordnung für Studenten der Physik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vom 22. Oktober 1981 (KMBl II 1982 S. 157). zuletzt geändert durch die Satzung zur Änderung von Prüfungsordnungen der Universität Erlangen-Nürnberg vom 26. August 1999 (KWMBl II S. 981). wird wie folgt geändert:
1. § 3 erhält folgende Fassung.
,. Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung wird der akademische Grad ,.Diplom-Physiker Univ." beziehungsweise ,.Diplom-Physikerin Univ." Oeweils abgekürzt ,.Dipl.-Phys. Univ. ") verliehen, an Absolventinnen auf Antrag iri männlicher Form."
2. § 5 wird wie folgt geändert.
a) Absatz 3 erhält folgende Fassung:
,.(3) lDie Diplom-Hauptprüfung besteht aus den mündlichen Fachprüfungen und der Diplomarbeit. 2Die Prüfungsleistungen werden in dieser Reihenfolge erbracht."
b) Absatz 6 erhält folgende Fassung:
"(6) Meldet sich ein Student aus von ihm zu vertretenen Gründen nicht so rechtzeitig ordnungsgemäß zur mündlichen Diplom-Hauptprüfung, dass er diese bis zum Ende des 11. Se- · mesters abgelegt hat, oder legt er die Prüfung, zu der er sich gemeldet hat, nicht bis zum Ende des 11. Semesters ab, gelten die noch nicht absolvierten Fachprüfungen als erstmals abgelegt und nicht bestanden."
3. § 9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"(1) Die Prüfungen werden in der Regel im Anschluss an die Vorlesungszeit abgehalten."
b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.
4. § 11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
" ( 1) 1 Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet, wenn der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. 2Der zur Prüfung zugelassene Kandidat