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Viel Glück, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr 2018! · 1 und 3 und zum Besuch der...

Date post: 25-Jul-2020
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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle 26. Jahrgang | Ausgabe 01 | 29. Dezember 2017 Viel Glück, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr 2018!
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Page 1: Viel Glück, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr 2018! · 1 und 3 und zum Besuch der Veranstaltungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verfügt. Dabei ist es unerheblich, ob er

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle 26. Jahrgang | Ausgabe 01 | 29. Dezember 2017

Viel Glück, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr 2018!

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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle 29. Dezember 2017 | Ausgabe 12 | Seite 2

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Informationen der Gemeindeverwaltung

Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe:

31. Januar 2018

Redaktionsschluss: 19. Januar 2018

■ Impressum

Amtsblatt der Gemeinde

Rechenberg-Bienenmühle –

Heimatblatt Obere Freiberger Mulde

Herausgeber: Gemeindeverwaltung

Rechenberg-Bienenmühle, An der Schanze 1,

09623 Rechenberg-Bienenmühle,

Telefon 037327 833090, Fax 037327/1225.

Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Michael Funke, Bürgermeister

Für den Inhalt der einzelnen Beiträge und Anzei-

gen zeichnet der jeweilige Verfasser selbst ver-

antwortlich. Übergebene Beiträge können redak-

tionell überarbeitet werden. Für übergebene Bei-

träge bzw. Vorlagen wir d keine Haftung über-

nommen.

Gesamtherstellung: Riedel Verlag & Druck KG,

Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichte-

nau/OT Ottendorf, Telefon 037208/876-100,

Fax 037208/ 876-298,

E-Mail: [email protected].

Verteilung: Die Gemeinde Rechenberg-Bienen-

mühle mit allen Ortsteilen verfügt laut Quelle

Deutsche Post über 1.130 Haushalte. Das Amts-

blatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

erscheint in einer Auflage von 1300 und liegt an

den Auslagestellen im Gemeindegebiet zur ko-

stenfreien Mitnahme aus.

Es gilt die Anzeigenpreisliste von 2016.

■ GemeindeverwaltungZentrale: 037327-833090Fax: 037327-1225Internet: www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.deE-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten

Einwohnermeldeamt Montag 08:00 bis 12:00 Uhrund Kämmerei Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 UhrFremdenverkehrsamt Montag bis Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 12.30 bis 14:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr sonstige Verwaltung Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechstunde Bürgermeister: jeden Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

Ihre Ansprechpartner

Amt/Bereich Name Zimmer Durchwahl

Bürgermeister Michael Funke 103 83309-0 [email protected]

Sekretariat Veronika Sobotta 102 83309-0 [email protected]

Bauamt Mandy Irmscher 104 83309-3 [email protected]

Gewerbe Thomas Drechsel 105 83309-4 [email protected]

Einwohnermeldeamt Veronika Sobotta 106 83309-5 [email protected]

Hauptamt/Bauamt Thomas Drechsel 112 83309-1 [email protected]

Kasse Petra Bonk 109 83309-6 [email protected]

Kämmerei Denise Meyer 110 83309-7 [email protected]

Fremdenverkehrsamt Martina Matthes 107/108 83309-8 [email protected]

Standesamt über Stadtverwaltung Frauenstein Frau Ulitzka Tel. 037326/83824 Frau Börnert Tel. 037326/83825 E-Mail: [email protected]

Notrufe

Bitte beachten!In der Zeit vom 02.01.2018 bis 05.01.2018bleibt die Gemeindeverwaltung wegen not-wendigen systembedingten Wartungsarbei-ten geschlossen.

Das Fremdenverkehrsamt bleibt offen!

Ab dem 08.01.2018 stehen wir dann alle zuden gewohnten Öffnungszeiten wieder fürSie zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Polizei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110Rettungsdienst/Feuerwehr . . . . . . . . . . . .112

Polizeiposten Sayda . . . . . . . 037365 609810Bundesgrenzschutz . . . . . . . . . . . . . . . . 8610

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Seite 3 | Ausgabe 12 | 29. Dezember 2017 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

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Informationen des Bürgermeisters

■ Ein Dank in eigener Sache!Was wäre ein Bürgermeister ohne seine Verwaltung, seine Schulsekretärinnen und seinen Bauhof.Wir sind ein sehr kleines Team, übrigens eines der mit Abstand kleinsten im Landkreis Mittelsachsen,gerechnet an Fläche und Einwohnern.

Auf Grund von längeren Krankheiten, Ausfällen und Störungen im Jahr 2017 wurden alle Mitarbei-ter vor große Herausforderungen gestellt. So mussten z.B. in der Verwaltung Aufgaben abteilungs-übergreifend von anderen Kollegen übernommen werden, um den verwaltungsinternen Ablaufnicht zu gefährden. Auch die Bauhofmitarbeiter hatten alle Kräfte zu mobilisieren, um die vielen Ar-beitsaufgaben mit weniger Personal erledigen zu können, was nicht immer einfach war. Ich konntemich aber immer zu 100 % auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen.

Dafür auf diesem Weg ein ganz herzliches Dankeschön.

■ Achtung!

Änderung der Vorfahrtsregelung Alte Straßein Rechenberg-Bienenmühle

Auf Anraten der Polizei wurde im Gebiet der„Tempo 30-Zone“ auf der Alten Straße, BereichHausnummer 1 bis 104, die Vorfahrtsregelung ge-ändert. Ab 12.12.2017 gilt die Regelung "rechtsvor links".

Für eine Übergangszeit wird mit Zusatzschildernauf die Regeländerung hingewiesen. Wir bitten alleVerkehrsteilnehmer um Beachtung der geändertenBeschilderung und erhöhte Aufmerksamkeit!

Amtliche Bekanntmachungen

■ Beschluss Nr. 38/17 der öffentlichenGemeinderatssitzung am 21.11.2017

Gegenstand der Vorlage:Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung)

Gesetzliche Grundlage:§ 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbin-dung mit den §§ 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes(SächsKAG) in seiner jeweils gültigen Fassung

Vorlage wurde eingereicht von: Bürgermeister

Vorlage wurde abgestimmt mit:

Beschluss:Der Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle beschließt die Sat-zung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung)

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe vom24.07.2007 sowie die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhe-bung einer Kurtaxe vom 28.09.2011 außer Kraft.

Abstimmergebnis:Gesetzliche Anzahl der Stimmberechtigten: 14davon anwesend: 11Ja-Stimmen: 11Nein-Stimmen: 0Stimmenenthaltungen: 0Befangenheit: 0

Michael FunkeBürgermeister

Weitere Informationen finden

Sie auf unserer Homepage

www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de

Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (Gästetaxe-Satzung)Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGe-mO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. Seite146), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz vom 13.12.2016 (SächsGVBl. Seite652 f.) und der §§ 2, 6 Abs. 2 Satz 2 und 34 des Sächsischen Kommunalabga-bengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom26.08.2004 (SächsGVBl., Seite 418; ber. SächsGVBl. 2005, Seite 306), zuletztgeändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26.10.2016 (SächsGVBl. Seite 504)hat der Gemeinderat der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle in seiner öf-fentlichen Sitzung am 21.11.2017 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Erhebung einer Gästetaxe(1) Die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle (im Folgenden Gemeinde) er-

hebt in ihrem Gemeindegebiet (Erhebungsgebiet) eine Gästetaxe zur teil-weisen Deckung ihrer besonderen Kosten für

1. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zutouristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen,

2. zu touristischen Zwecken durchgeführte Veranstaltungen und 3. die, ggf. auch im Rahmen eines überregionalen Verbunds, den Abga-

bepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermä-ßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und andererAngebote.

Die Gästetaxe wird unabhängig davon erhoben, ob und in welchem Um-fang die zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Anlagen bzw. diedurchgeführten Veranstaltungen bzw. die im Weiteren unterbreiteten An-gebote tatsächlich in Anspruch genommen werden.

(2) Die Erhebung von Benutzungsgebühren oder Entgelten bleibt unberührt.

§ 2 Abgabepflichtige(1) Abgabepflichtig ist, wer im Erhebungsgebiet Unterkunft nimmt und über

die rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit zur Inanspruchnahme derEinrichtungen, Anlagen und Angebote im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 und 3 und zum Besuch der Veranstaltungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 verfügt. Dabei ist es unerheblich, ob er für die Unterkunft ein Ent-gelt entrichtet. Unterkunft im Erhebungsgebiet nimmt auch, wer in Bun-galows, Wohnwagen und -mobilien, Zelten und dergleichen unterge-bracht ist. Die Abgabepflicht besteht, wenn sich der Hauptwohnsitz undständige Aufenthalt des Abgabepflichtigen außerhalb des Erhebungsge-bietes befindet.

(2) Für ortsfremde Personen, die auf Grund ihrer Berufstätigkeit oder Ausbil-dung im Ort verweilen, besteht nach § 34 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG keineAbgabepflicht

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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle 29. Dezember 2017 | Ausgabe 12 | Seite 4

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Amtliche Bekanntmachungen

§ 3 Maßstab und Satz der Gästetaxe(1) Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag ganzjährig 1,50 EUR.

Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. (2) Abgabepflichtige nach § 2 Abs. 1, die ein eigenes oder gepachtetes

Grundstück zum Aufenthalt und Unterkunft nutzen oder Stellplatzinhaberauf Campingplätzen oder Nutzer von ähnlichen Einrichtungen sind, habenunabhängig von der Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts eine pauschaleJahresgästetaxe je Bungalow, Ferienhaus und derartige Einrichtungen zuentrichten. Diese beträgt je Kalenderjahr 75,00 EUR.

§ 4 Befreiung von der AbgabepflichtVon der Abgabepflicht nach § 2 sind befreit: 1. Kinder unter 14 Jahre, 2. die fünfte und jede weitere Person einer Familie, wenn für vier Familien-

mitglieder Gästetaxe entrichtet wird. Als Mitglieder einer Familie geltennur diejenigen Personen, die zusammen in einem Haushalt leben (Kinderbis 18 Jahre),

3. natürliche Personen, die in der Gemeinde zum vorübergehenden Besuchohne Zahlung eines Entgelts Unterkunft nehmen, wenn dies als sozialadä-quat anzusehen ist, insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen.

§ 5 Ermäßigung der Gästetaxe(1) Die Gästetaxe wird um 50 vom Hundert ermäßigt für: 1. Kinder und Jugendliche vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 2. Schwerbehinderte mit einen Grad der Behinderung von mindestens

50 vom Hundert, 3. die Begleitperson eines Schwerbehinderten nach Nr. 2, der gemäß

amtlichen Ausweis auf ständige Betreuung angewiesen ist. (2) Die pauschale Jahresgästetaxe für Abgabepflichtige nach § 3 Abs. 2, die

einen Grad der Behinderung von mindestens 50 vom Hundert nachwei-sen, ermäßigt sich auf 50 v.H. der nach § 3 Abs. 2 festgesetzten Höhe.

(3) Die Voraussetzung für die Ermäßigung der Gästetaxe ist durch Vorlage ei-nes geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffe-nen nach Einsichtnahme zurückzugeben.

(4) Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur eine Er-mäßigung gewährt.

§ 6 Gästekarte(1) Jede Person, die der Abgabepflicht unterliegt, hat Anspruch auf die Lei-

stungen der Gästekarte. (2) Die Gästekarte wird vom Meldepflichtigen ausgehändigt. In den Fällen

der pauschalen Jahreskurtaxe im Sinne des § 3 Abs. 2 wird die Gästekartemit dem Abgabebescheid versandt.

(3) Die Gästekarte wird auf den Namen der Familie oder der einzeln reisendenPerson ausgestellt. Sie enthält weiterhin die Anschrift des Gastgebers undden An- und Abreisetag. Die Gästekarte ist nicht übertragbar. Auf Verlan-gen ist sie Kontrollpersonen vorzuzeigen. Bei missbräuchlicher Verwen-dung wird die Gästekarte eingezogen.

(4) Die Gästekarte berechtigt zur kostenlosen oder ermäßigten einmaligenBenutzung von Einrichtungen und Anlagen, sowie zum kostenlosen oderermäßigten Besuch von Veranstaltungen, die die Gemeinde zu touristi-schen Zwecke bereitstellt bzw. durchführt

§ 7 Entstehung und Fälligkeit der Gästetaxe(1) Die nach Tagessätzen bemessene Gästetaxe entsteht und wird fällig kraft

Satzung.(2) Die Abgabeschuld entsteht in den Fällen des § 2 Abs. 1 am Tage der An-

kunft einer abgabepflichtigen Person im Erhebungsgebiet. Sie wird fälligam Tag der Abreise und ist bei dem in § 8 Abs. 1 genannten Personenkreiszu entrichten.

(3) Die pauschale Jahresgästetaxe nach § 3 Abs. 2 entsteht am 1. Januar einesjeden Jahres. Die Jahresgästetaxe wird durch einen Abgabebescheid erho-ben. Bei Übernahme eines Grundstückes entsteht die pauschale Gästetaxeam ersten Tag des folgenden Kalendervierteljahres. Bei Abgabe einesGrundstückes endet sie mit Ablauf des Kalendervierteljahres.

§ 8 Meldepflicht(1) Wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder einen Campingplatz be-

treibt (Meldepflichtige), ist verpflichtet, den Meldeschein von bei ihm ver-weilenden Personen innerhalb von 2 Tagen nach Ankunft ausgefüllt ent-gegen zu nehmen.

(2) Meldungen nach dieser Satzung sind unter Verwendung des vorgeschrie-benen Vordrucks vorzunehmen. Die Meldescheine sind den Abgabe-pflichtigen unverzüglich nach ihrer Ankunft auszuhändigen und von die-sen vollständig auszufüllen. Die Meldescheine sind vom Quartiersgeberlückenlos aufzubewahren und zu Kontrollzwecken der Gemeindeverwal-tung vorzulegen.

(3) Die Erfüllung der allgemeinen und besonderen Meldepflicht nach demBundesmeldegesetz (BMG) und dem Sächsischen Gesetz zur Ausführungdes Bundemeldegesetzes in der jeweils geltenden Fassung bleibt unbe-rührt.

(4) Die Gemeinde bzw. von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt Kontrollenzur ordnungsgemäßen Erfüllung der Meldepflichten durchzuführen.

(5) Die Gästetaxesatzung muss für jeden Gast zur Einsichtnahme in der Be-herbergungseinrichtung oder bei dem für die Gästetaxeerhebung beauf-tragten Personenkreis vorliegen.

§ 9 Tourismusförderung(1) Zum Zwecke der Gästegewinnung und Kundenpflege kann die Gemeinde

bei den Abgabepflichtigen (§ 2) die folgenden Angaben erheben: • Informationsquelle für die Wahl des Reiseziels • Reiseanlass • Organisationsform • Reisegruppengröße • Motivation zur Auswahl des Reiseziels • Verkehrsmittel zur Erreichung des Aufenthaltsortes • Beherbergungsform • Bewertung des Umfanges an Angeboten zur Freizeitgestaltung • Besuchshäufigkeit des Aufenthaltes im Ort • Alter des Gastes und mitreisender Personen • Angabe konkreter Urlaubserwartungen und deren Erfüllung • Postleitzahl der Heimatanschrift des Gastes.(2) Eine Auskunftspflicht der Gäste besteht nicht, die Beteiligung an der Erhe-

bung ist freiwillig.(3) Der Bürgermeister wird ermächtigt die Durchführung der Statistik ganz

oder teilweise einem Privatunternehmen, dem örtlichen oder einem über-örtlichen Tourismusverein zu übertragen.

§ 10 Einzug und Abführung der Gästetaxe(1) Die Meldepflichtigen nach § 8 Abs. 1 haben die Gästetaxe von den nach §

2 Abs. 1 abgabepflichtigen Personen einzuziehen. Die im Laufe eines Mo-nats fällig gewordenen Beträge an Gästetaxe sind jeweils bis zum 15. desfolgenden Monats an die Gemeinde abzuführen. Die Abrechnung erfolgtauf Vorlage des entsprechenden Abschnitts der Gästekarte oder ersatz-weise der Buchungsbelege aus der Kassensoftware.

(2) Die Meldepflichtigen haften gesamtschuldnerisch gegenüber der Ge-meinde für den vollständigen und richtigen Einzug der Gästetaxe. Sie kön-nen als Haftungsschuldner durch Haftungsbescheid zur Zahlung herange-zogen werden.

§ 11 Zuwiderhandlungen(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 26 Abs.1 SächsVwKG handelt, wer vor-

sätzlich oder fahrlässig 1. entgegen den §§ 2, 3, 4, 5 und 7 unrichtige, unvollständige oder kei-

ne Angaben macht. 2. entgegen § 8 seiner Meldepflicht nicht nachkommt, sowie 3. entgegen § 10 die Gästetaxe nicht, nicht fristgerecht, unrichtig oder

unvollständig abführt und dadurch die Gästetaxe verringert oder insonstiger Weise für sich oder einen Anderen nicht gerechtfertigte Vor-teile erlangt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 26 Abs. 2 SächsVwKG. mit einerGeldbuße bis zu 25.000,00 € geahndet werden.

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Seite 5 | Ausgabe 12 | 29. Dezember 2017 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

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Amtliche Bekanntmachungen

§ 12 SchlussbestimmungenDiese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe vom24.07.2007 sowie die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhe-bung einer Kurtaxe vom 28.09.2011 außer Kraft.

Rechenberg-Bienenmühle, den 23.11.2017

Michael FunkeBürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzungvon Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommensind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder

die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO genannten Frist a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b. die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der

Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, sokann nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jeder-mann diese Verletzung geltend machen.

Rechenberg-Bienenmühle, den 23.11.2017

Michael FunkeBürgermeister

■GeburtstageDie Gemeindeverwaltung Rechenberg-Bienenmühle gratuliert und wünscht beste Gesundheit:

■ Rechenberg-Bienenmühle

Am 02.01.2018 Frau Brigitte Göhler 72 Jahre

Am 04.01.2018 Herr Gunter John 71 Jahre

Am 05.01.2018 Frau Ingeborg Kittel 80 Jahre

Am 14.01.2018 Frau Lisa Müller 94 Jahre

Am 21.01.2018 Frau Christa Sandig 82 Jahre

Am 29.01.2018 Herr Kurt Weinhold 85 Jahre

Am 29.01.2018 Frau Margitta Mende 74 Jahre

Am 30.01.2018 Frau Erika Fink 80 Jahre

Am 30.01.2018 Herr Siegfried Gollischewski 78 Jahre

■ Clausnitz

Am 05.01.2018 Herr Klaus Schurig 79 Jahre

Am 06.01.2018 Herr Heinz Tittmann 88 Jahre

Am 07.01.2018 Herr Gottfried Hetze 86 Jahre

Am 15.01.2018 Frau Sophie Israel 93 Jahre

Am 17.01.2018 Herr Kurt Anders 91 Jahre

Am 22.01.2018 Frau Inge Mende 79 Jahre

Am 27.01.2018 Frau Annelies Wolf 83 Jahre

Am 28.01.2018 Frau Gertrud Wolf 83 Jahre

■ Holzhau

Am 02.01.2018 Frau Gisela Steinert 81 Jahre

Am 05.01.2018 Frau Edith Zimmermann 75 Jahre

Am 06.01.2018 Herr Jürgen Neubert 74 Jahre

Am 07.01.2018 Herr Friedrich Silbermann 79 Jahre

Am 13.01.2018 Herr Gerhard Fischer 78 Jahre

Am 15.01.2018 Frau Hannelore Emele 78 Jahre

Am 16.01.2018 Herr Volkmar Schlesier 70 Jahre

Am 21.01.2018 Herr Heinz Trommler 87 Jahre

Wir gratulieren

Kirchennachrichten

■ EinladungWir laden alle ehrenamtlichen Helfer zu einem gemeinsamen Ausflugmit gemeinsamem Mittagessen herzlich ein - für den

27. Januar 2018 in der Zeit von ca. 9.00 bis 15 Uhr

Bitte merken Sie sich diesen Termin schon mal vor. Nähere Informatio-nen werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.(Für Sie entstehen keine Kosten.)

■ Dankeschön-Veranstaltung für dieKrippenspieler

Unsere gemeinsame Dankeschön-Veranstaltung für die Krippenspieleraus Cämmerswalde, Clausnitz und Rechenberg ist am 3. Februar 2018auf der Bowlingbahn in der Saigerhütte Olbernhau von 15 bis 17 Uhr!Da wird die Kugel wieder rollen!

Mit freundlichen Grüßen A. Schenk

■ Neue TelefonnummerUnter 037327 833204 erreichen Sie Pfarrer Philipp Pohle im Dienstzimmer im Clausnitzer Pfarrhaus telefonisch. ✆

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Kirchennachrichten

■ Veranstaltungen im Januar 2018Montag, 01.01. 14.00 Uhr zentraler NeujahrsGD /Abendm. (Pohle) RechenbergMittwoch, 03.01. 15.30 Uhr Gottesdienst im Pflegheim RauschenbachDonnerstag, 04.01. 14.00 Uhr Rentnerkreis CämmerswaldeSonntag, 1.So.n.Epiph. 07.01. 10.00 Uhr WeihnachtsGD mit Krippenspiel aus Clausnitz (Pfr. Pohle) Rechenberg m. anschl. Mittagessen (jeder bringe bitte was mit!)

Mittwoch, 10.01. 19.00 Uhr Gebetskreis + 20.00 Uhr Gesprächskreis ClausnitzDonnerstag, 11.01. 13.30 Uhr Frauendienst ClausnitzSonntag, 2.So.n.Epiph. 14.01. 08.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Pohle) Cämmerswalde 10.00 Uhr Gottesdienst/ Abm./ KinderGD (Pohle) ClausnitzSonntag, Le.So.n. Epiph. 21.01. 08.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Pohle) Rechenberg 10.00 Uhr Gottesdienst/ Abm. (Pfr. Pohle) Cämmerswalde Donnerstag, 25.01. 14.15 Uhr Seniorenkreis RechenbergFreitag, 26.01. 17.00 Uhr Christenlehre 5./6. Klassen Clausnitz 19.30 Uhr Gemeindeabend z. Frankreich-Aufenthalt Pohles RechenbergSamstag, 27.01. Dankeveranstaltung für die ehrenamtlichen HelferSonntag, Septuagesimä 28.01. 08.30 Uhr Gottesdienst (Pfr. Pohle) Clausnitz 10.00 Uhr Gottesdienst/ Abm./ KinderGD (Pfr. Pohle) Rechenberg Mittwoch 31.01. 15:30 Uhr Gottesdienst im Pflegheim Rauschenbach

Unsere Pfarramtskanzlei ist geöffnet: montags bis mittwochs und freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Haben Sie Sorgen, so sprechen Sie bitte einen Kirchvorsteher an bzw. rufen Sie im Pfarramt Clausnitz (Tel. 7210) an, wir helfen und vermitteln gerne weiter.

Ihr Kirchenvorstand und Steffi Geyer

■ *** Feste Zeiten! ***

Christenlehre Clausnitz Klassen 1 +2

freitags 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr

Christenlehre Clausnitz Klassen 3

donnerstags 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr

Christenlehre Clausnitz Klassen 4

montags 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr

Christenlehre Cämmerswalde Kl. 1-4

dienstags 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Chorübungsstunde im Wechsel

donnerstags 19 Uhr (Pfarrhaus Clausn.,Cämm.Rebi)

Bläserstunde

freitags 17 Uhr im Pfarrhaus Clausnitz

Flötenstunde

freitags 15 Uhr im Pfarrhaus Rechenberg

Junge Gemeinde

freitags 18 Uhr im Pfarrhaus Rechenberg

■ - Vorausschau Gemeindeabend -

Ein Frankreich-Abend

Als Familie neun Monate im Kloster in Frankreich

Am 26. Februar laden wir Sie um 20:00 Uhr herzlich ein, im GemeindesaalClausnitz, mit uns Rückschau zu halten auf unsere Zeit in Frankreich. Von Okt-ober 2016 bis Juli 2017 durften wir bei der katholischen Gemeinschaft „Che-min Neuf“ in der Abtei Notre Dame des Dombes mit leben. Im Vortrag mit Bil-dern, Videos und Musik aus dieser Zeit sollen verschiedene Themen ihren Platzbekommen: Was wir erlebt haben. Familie im Kloster? Als Evangelische unterKatholiken? Die Gemeinschaft Chemin Neuf. Was uns bis heute nachhaltigprägt.

Wir sind uns als Familie einig: etwas Besseres hätte uns nicht passieren können!

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Termine | Bereitschaftsdienste

■ Zahnärztlicher Notdienst

Bereich Brand-Erbisdorf

Samstag von 09.00 - 10.00 Uhr

Sonntag von 10.00 - 11.00 Uhr

Feiertag von 10.00 - 11.00 Uhr

30.12.2017 ZÄ I. Kleemann

31.12.2017 Silvester Sayda, Dresdner Str. 53

01.01.2018 Neujahr Tel.: 037365/61666

06.01.-07.01.2018 ZÄ U. König

Frauenstein, Am Markt 12

Tel.: 037326/84100

13.01.-14.01.2018 Dipl.-Stomat. I. Zimmermann

Brand-Erbisdorf, Talstr. 8

Tel.: 037322/2855

20.01.-21.01.2018 Dr. S. Vogelsang

Brand-Erbisdorf, Am Hofpark 1

Tel.: 037322/3864

27.01.-28.01.2018 Dipl.- Stomat. G. Börner

Mulda, Saydaer Str. 3

Tel.: 037320/1391

■ Mülltermine Januar 2018Restmüll04.01.2018 17.01.2018 31.01.2018

Gelbe Tonne

Für alle Ortsteile10.01.2018 24.01.2018

Papiertonne

Clausnitz/Neuclausnitz: 16.01.2018Rebie/Holzhau: 11.01.2018

DRK-Sozialstation Sayda und Umgebung

Wir sind für Sie jederzeit unter folgender Telefonnummer erreichbar:

Tel.: 037327/83498 | Fax: 037227/83499

Kassenärztlicher BereitschaftsdienstZentral festgelegte Notrufnummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 117Zentrale Rettungsleitstelle Plauen: . . . . . . . . . . . . . . 03741/457232

Bekanntmachungen Dritter

■ Tierbestandsmeldung 2018Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalter, bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter vonPferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen,Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Mel-dung und Beitragszahlung bei der SächsischenTierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:- eine Entschädigung im Tierseuchenfall, - für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörper-

beseitigung- für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.

Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden Ende Dezember2017 an die uns bekannten Tierhalter versandt. Sollten Sie bis Mitte Januar2018 keinen Meldebogen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tier-seuchenkasse.

Auf dem Meldebogen oder per Internet melden Sie bitte die am Stichtag 1. Ja-nuar 2018 vorhandenen Tiere. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2018 denBeitragsbescheid, auf dessen Grundlage Sie dann Ihren Beitrag an die Tierseu-chenkasse überweisen.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Aus-führungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbin-dung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.

Es ist nicht wichtig, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu pri-vaten Zwecken halten, spielt dabei keine Rolle.

Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse ist die Tierhaltungbei dem für Sie zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.

Bitte unbedingt beachten:Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- undBeitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse, sowie über die einzelnenTiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u.a.,Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Bei-hilfen, Befunde sowie eine Übersicht Ihrer entsorgten Tiere einsehen.

Sächsische TierseuchenkasseAnstalt des öffentlichen RechtsLöwenstr. 7a,01099 DresdenTel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35 E-Mail: [email protected], Internet: www.tsk-sachsen.de

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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle 29. Dezember 2017 | Ausgabe 12 | Seite 8

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Vereinsmitteilungen

■ Der 2. Februar – Mariä Lichtmess, eine alte Tradition im Erzgebirge Wie die Katholiken im Mittelalter, so feierten auchdie Protestanten bis ins 18. Jahrhundert zahlreicheFeste. Nicht nur Mariä Lichtmess, sondern auch dieVerkündigung Marias (25. März) und ihre Heimsu-chung (2. Juli) wurden mit festlichen Gottesdienstenbegangen. Kirchliche Feiertage waren auch Epiphan-

ias (6. Januar), Jesu Himmelfahrt, Johannes der Täufer (24. Juni), Paulus undPetrus (29. Juni), Michaelis (29. September) und der Reformationstag (31.Okt.). Zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten waren drei Feiertage üblich.Doch der Glanz und die Anziehungskraft der Mehrheit dieser Feste ging im 18.Jahrhundert zurück. Pastoren klagten, „das Christentum werde immer laulich-ter, während die Freidenkerei täglich wächset“. Einem neuen Lebensgefühlund der nach mehr Individualität strebenden Frömmigkeit schien dieser Fest-kalender zunehmend überfrachtet. Auch wurden diese vielen arbeitsfreienFeiertage in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zunehmend als hinderlichfür das nach Stetigkeit drängenden Wirtschaftsleben angesehen. In den 80erJahren hatten die ernestinischen Fürstentümer Sachsen-Weimar und Sachsen-Gotha den dritten Feiertag abgeschafft und die Feier der anderen Festtage aufden folgenden Sonntag verlegt. Kursachsen folgte bald nach. Das betraf auchMariä Lichtmess. Schon 1936 schrieb Heimatforscher Friedrich Hermann Lö-scher senior im Erzgebirgischen Haus- und Heimatkalender einen Aufsatz un-ter dem Titel „Mariä Lichtmess – ein vergessener Festtag des Erzgebirges“ undbeklagte, dass „viele altüberlieferte Volksbräuche in unserer Zeit des Hastensund Treibens allmählich verloren gegangen sind.“

Der Ursprung des Lichtfestes geht auf das 5. Jahrhundert zurück, in dem dieReinigung Marias nach der Geburt Jesu (als „unrein“ war ihr der Zugang zumTempel 40 Tage verwehrt), und die Darbietung Jesu „als Licht der Welt“ imTempel als Heiland nicht nur der Juden, sondern aller Völker (nach Lukas 2,Vers 30-31) erstmals gefeiert wurden. Damit sollten die im römischen Gebietverbreiteten heidnischen Sühnefeste abgelöst werden, die mit Kerzen undFackeln begangen wurden und nach erlangter Sühne in einem fröhlichen Trei-ben endeten. Schon im 7. Jahrhundert war dieses christliche Doppelfest einge-bürgert und bekam durch die Weihe der für die Kirche benötigten Kerzen einebesondere Funktion. Geweiht wurden bald auch die Hauskerzen, die als Wet-terkerzen bei Gewitter und Wolkenbruch sowie in der Sterbestunde der Ange-hörigen angezündet wurden.

Mariä Lichtmess brachten die Siedler aus Franken bei der Besiedlung des Erz-gebirges um die Wende des 12. zum 13. Jahrhundert mit in ihre neue Heimat.Und wie etwa Michaelis im Herbst war auch Lichtmess nicht nur ein kirchlicherFesttag, sondern mit dem alltäglichen Leben und einer Reihe von Bräuchenverbunden. Galt Michaelis als Zahlungs-Termin für Abgaben, Steuern undPachten sowie die Zechenregister des Erzbergbaus, so war Lichtmess vor allemein wichtiger dörflicher Termin. Anfang Februar prüfte der Bauer den Standseiner Futterbestände in der Sorge, den Anschluss an die neue Ernte zu finden,und ein Blick auf das Flachsfeld wurde geworfen. Eine Stunde mehr Helligkeitund der Fortschritt des Jahres ließen die ersten landwirtschaftlichen Arbeitendes Frühjahres angehen nach dem Spruch:

Auf Lichtmess ist die Fütterung halb,Im vollen Licht setzt ab das Kalb.Fährt Mist und dreschet vollends aus,Schlacht fette Schweine in dem Haus!

Die winterlichen Treffen in den Spinnstuben, das „Hutzen“ gingen zu Endenach dem alten Spruch:

An Mariä Lichtmess das Spinnen vergess!

Auch für das Gesinde auf dem Bauernhof war Lichtmess ein bedeutender Ter-min. Es war der Abziehtag. An diesem Tag konnten Knechte und Mägde ihrenDienstherren wechseln, vielleicht mit der gewählten Ehehälfte zu einem ande-ren Bauern. Ein alter Spruch sagt:

Heit ist mei Gahr aus,Da zahlt mich mei Herr aus.Da nehm ich mei Ränzel,Und mach mer a Tänzel.

Ursprünglich war also an diesem Tag auch der Jahreslohn gezahlt worden, spä-ter monatlich oder wöchentlich. Der Abziehtag wurde durch ein reiches Malmit gutem Trank und einem Tänzchen begangen.

Im Erzgebirge war Lichtmess der letzte Tag des Weihnachtsfestkreises, und erwurde wie die zwölf Unternächte um Weihnachten als letzter Lostag angese-hen, an dem noch ein Blick in die Zukunft möglich war, etwa durch Bleigießen.Dieser Blick in die Zukunft wird auch durch zahlreiche Bauernregeln verdeut-licht, die sich mit diesem Tag verbinden, etwa „Lichtmess hell und klar, ist derWinter weder halb noch gar“ oder „“Sonnt sich der Dachs in der Lichtmess-woch, so geht er vier Wochen wieder zu Loch“. Bis zu diesem Tag hob manden letzten Stollen auf. Und schließlich wurde der Tag mancherorts mit einerLichtmessvesper begangen, an deren Ende die letzten Weihnachtskerzen ge-löscht wurden. Die meisten dieser alten volkstümlichen Bräuche sind längstvergangen und vergessen, sie entsprechen nicht mehr unserem Lebensgefühlund der sozialen Realität der Gegenwart.

Allein der Brauch des Löschens der Weihnachtslichter zu Lichtmess verdient alseine ehrwürdige erzgebirgische Tradition ein Wiederaufleben. Wir wollen esam 2. Februar in Bienenmühle gemeinsam begehen.

Dr. Reinhard Kluge, RechenbergHeimatgeschichtsverein Rechenberg-Bienenmühle e.V.

■ Die Neue "Erzgebirgs-Zeitung"Erste deutsche Ausgabe seit 1943 erschien am 15. November 2017

Am 18. Mai 1880 erschien in Böhmendie erste Ausgabe der „Erzgebirgs-Zeitung“ als „Organ der Touristen-Vereine des böhmischen Erz- undMittelgebirges“. Diese Zeitschrift ent-wickelte sich zu einer beliebten Lek-türe auch auf sächsischer Seite underschien bis in das Jahr 1943. Interes-sante Informationen zur Geschichtedieser Zeitschrift haben wir für Sie indieser Ausgabe aufgearbeitet. In dergemeinsamen grenzüberschreitendenArbeit zur Geschichte des Erzgebirgesstößt man immer wieder auf die hi-storischen Ausgaben der „Erzgebirgs-Zeitung“. Sie bietet eine unersättlicheFundgrube über historische Ereig-

nisse, Fakten sowie Kultur- und Naturschätze unserer Heimat. Seit 1943 gabes auf böhmischer Seite kein entsprechendes Heimatblatt. In der Vorbereitungder Feierlichkeiten 130 Jahre Eisenbahn Brüx – Moldau – Freiberg wurde dieIdee geboren, eine Sonderausgabe der Erzgebirgs-Zeitung herauszugeben.Am 15. Mai 2015, pünktlich zum 135. Jahrestag der Erstausgabe, konnte die„Erzgebirgs-Zeitung“ unter dem tschechischen Namen „Krušnohorské novi-ny“ der Öffentlichkeit präsentiert werden. Die positive Resonanz ermutigtedie Redaktion weitere Folgen zu erarbeiten. Zwischenzeitlich konnten vierZeitschriften in tschechischer Sprache herausgegeben werden. Durch dielangjährige Zusammenarbeit der Vereine – Georgendorfer Verein (Herausge-ber der tschechischen „Erzgebirgs-Zeitung“) und des Heimatgeschichtsver-eins Rechenberg-Bienenmühle e.V., die bereits mehrere gemeinsame grenz-

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überschreitende Projekte in der Erz-gebirgsregion entwickelt und umge-setzt haben, kann nun die erste deut-sche Ausgabe nach 1943 herausge-geben werden. Wie in der histori-schen „Erzgebirgs-Zeitung“ vieleVereine zusammenwirkten, möchtenwir auch mit den neuen Ausgabendiese Tradition fortsetzen. HilfreicheUnterstützung erhalten wir zu inhalt-lichen Themen von vielen Vereinen,Museen, Archiven, Experten undHeimatforschern, sowie von ehemaligen Bewohnern des böhmischen Erzge-birges. Auch sehr dankbar sind wir für die Unterstützungen durch die tschechi-schen Kommunen, die seit 2015 unsere Partner sind. Vor allem bedanken wiruns für die Schirmherrschaft des Landeshauptmanns Oldrich Bubenícek unddie Unterstützung des Kreisamtes Ústí nad Labem, mit dessen Hilfe diese Aus-gabe, sowie die beiliegende DVD über die Moldauer / Freiberger Eisenbahn„Erzgebirgseisenbahn Most – Moldava“ herausgegeben werden konnten.

Wir hoffen, dass wir unseren Leserinnen und Lesern mit dieser Zeitschrift neu-es Wissen und viel Spaß vermitteln können.

Ihr Redaktionsteam der „Erzgebirgs-Zeitung“ Petr Fišer, Ceskojiretínský spolek – spolek pro oživení Krušnohorí / Georgen-dorfer Verein – Verein zur Belebung der ErzgebirgsregionHeinz Lohse, Heimatgeschichtsverein Rechenberg-Bienenmühle e.V.

Seite 9 | Ausgabe 12 | 29. Dezember 2017 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

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■ Liebe Seniorinnen und Seniorenvon Holzhau, Rechenberg,Bienenmühle und Clausnitz!

Es ist mir ein Bedürfnis mich noch einmal zu Wortzu melden. Die Überraschung bei der letztenWeihnachtsfeier am 01.12.2017 ist euch wahr-lich gelungen. Keiner hat etwas verraten! Ichmöchte mich ganz herzlich bei euch bedanken.Ihr habt mir eine große Freude bereitet. Besonde-rer Dank an Annemarie Schwabe für die schönen Worte und an ChristelBüttner für die Organisation. Besten Dank auch dem Bürgermeister fürseinen Blumengruß zum Abschied.

Es war eine schöne Zeit mit euch zu feiern und zu reisen. Alles Gute fürdie kommende Zeit.

Vielen Dank eure E. Kanold

■ Zum Jahreswechsel 2018Ein neues Jahr erwartet uns und alle Hoffnungen, die wir in uns tragen, möch-ten wir erfüllt erleben.Den Mitgliedern des Heimatvereins Holzhau, auch allenEinwohner des Ortes wünschen wir Gesundheit, persönliches Wohlergehenund eine friedliche Zukunft. Eingeschlossen ist die Lösung aller Probleme, diejeden Einzelnen im persönlichen Leben berühren. Aber auch die Fragen undAnforderungen, die im gemeinschaftlichen Leben bestehen, brauchen vomEinzelnen wie von Allen das Wollen für das Dorf zu wirken. Dazu braucht esdie Mitwirkung von jedem ohne Ausnahme. Wir möchten am Ende 2018 sa-gen können, die Gemeinschaft des Ortes hat den Erfolg erreicht.

Für den Heimatverein G.Claußnitzer

■ Liebe Einwohner, liebe Gäste,nachdem meine Foto-ausstellung „Entdeckun-gen am Wegesrand“ imWinter 2016/2017 beiallen Besuchern sehr gutangekommen ist, habeich mich entschlossenvom 6.Januar bis 4.April2018 erneut eine Foto-ausstellung im Vereins-haus von Holzhau zupräsentieren. Ich werdejeden Samstag von14:00 bis 16:00 Uhr ge-öffnet haben. Diesesmalwar ich in Rechenberg-Bienenmühle unterwegsund habe beeindrucken-de Motive im Bild festge-halten. Ich würde michsehr freuen, wenn wie-der viele Interessierte kommen, um unseren Ort neu zu entdecken, zu erzäh-len und mit mir zu diskutieren.

Also bis bald und ruhig jeden Monat ins Heimatblatt schauen (Rubrik: Freizeit-und Veranstaltungsangebote).

Ingrid MeyerMitglied im Heimatverein Holzhau

Vereinsmitteilungen

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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle 29. Dezember 2017 | Ausgabe 12 | Seite 10

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■ Bundesweiter Vorlesetag auch in der Grundschule ClausnitzGespitzte Ohren, entzückte Gesichter und gespannte Nerven prägten am Frei-tag, dem 17.11.2017 das Bild in den Klassenräumen der Grundschule FriedrichSchiller in Clausnitz. Nein, das waren nicht etwa Lektionen in Rechtschreibungoder Mathematik – an diesem Tag gab es etwas viel Spannenderes als „schnö-den Schulstoff“. Zwei Stunden lang durften sich alle Kinder der Schule entfüh-ren lassen. Alte Schulzeiten, rockige Rittermusicals, lebendige Drachenkämp-fe, karierte Elefanten, sportliche Krimis oder rechnende Frösche – für jeden Ge-schmack war etwas dabei.Im Rahmen einer gemeinsamen Initiative von DIE ZEIT, Stiftung Lesen undDeutsche Bahn Stiftung beteiligte sich die Grundschule Clausnitz am 14.Bundesweiten Vorlesetag. Jeder, der Spaß am Vorlesen hat, liest an diesem Taganderen vor. Ziel ist es, bei den jungen Zuhörern Begeisterung für das Lesenund Vorlesen zu wecken und Kindern so früh wie möglich Kontakt und Erfah-rungen mit geschriebener und erzählter Literatur zu ermöglichen. Der Bundes-weite Vorlesetag soll ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für die Bedeutungdes Vorlesens setzen.Und nicht nur die Pädagogen der Schule haben Spaß am Vorlesen, sogar unser

Bürgermeister, als Ehrengast, ließ es sich nicht nehmen, gemütlich im Schau-kelstuhl sitzend, den Kindern vorzulesen, wie es ganz früher in der ClausnitzerSchule so zuging. Neben anderen ca. 135.000 Vorlesern und Vorleserinnen(Zahl aus dem Jahr 2016) gestalteten der Bürgermeister und die Pädagogenspannende Erzählstunden, die durch kleine Basteleien, Bewegungseinlagen,Mitmachaufgaben oder Musik aufgelockert wurden.Leider findet der Vorlesetag nur einmal im Jahr statt. Der Bürgermeister musstesogar noch eine Extra-Runde einlegen, weil die Nachfrage der Kinder so großwar. Und letztendlich muss die Schule dann doch wieder Schulstoff „vorle-sen“, obwohl den Kindern die Begeisterung beim Hören der spannenden Ge-schichten ins Gesicht geschrieben stand. Sie waren ganz besonders bewegtdavon, wie ein alter Schulranzen seinen früheren Besitzer wiederfand und dar-aus eine Geschichte entstand, die am Vorlesetag gar nicht bis zu Ende erzähltwerden konnte.

Da hilft nur eins, liebe lesende Erwachsene: Kaminfeuer an, heißen Tee bereit-gestellt, gemütlich machen, Kerze an und vorlesen, vorlesen, vorlesen ;-)

Gespannt lauschen die Kinder den Worten des Bürgermeisters Herr Funke. Nicht nur zuhören, auch mitmachen war angesagt!

Neues aus den Schulen

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Seite 11 | Ausgabe 12 | 29. Dezember 2017 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

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Neues aus den Schulen

■ Die 4. Klasse aus der Friedrich-Schiller-Grundschule Clausnitz war beim Rodel-Nationencup

Am 01.12.2017 fand in Altenberg unter dem Motto Tag der Schulen der Na-tionencup statt. Wir waren unter ca. 800 Schülern aus Sächsischen Schulen mit dabei, um denFahrern und Fahrerinnen aus verschiedenen Ländern bei ihrer Qualifikation fürden Weltcup zuzusehen. Am Eingang wurden wir von einer lieben Frau begrüßt, die uns Klatschfächerzum Applaudieren gab. Alle Kinder hatten mit den Fächern einen Riesenspaß.Unsere Klasse nahm auch an einem Quiz zum DKB Eiskanal teil und wir hoffen,dass wir gewinnen. Drückt uns bitte die Daumen. Wir konnten beim Nationencup ganz viele Sachen selber machen wie z.B.: mitLasergewehren auf Ziele schießen und mit dem Schlitten einen kleinen Hügelherunterfahren. Belohnt wurde unser Einsatz mit tollen Preisen wie Handwär-mer und Süßigkeiten. Eine Autogrammstunde gab es auch noch, wo wir viele Fahrer live treffenkonnten. Während wir da waren, haben wir viele Fahrer gesehen, die vomRennschlitten gefallen sind und sich verletzt haben. Die Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg (RSBB) ist einer der anspruchsvoll-sten Bahnen der Welt und hier haben schon viele Meisterschaften stattgefun-den. Sie ist 1413 m lang, es gibt 17 Kurven und sie hat ein maximales Gefälle von 15%.Auf der Bahn kann eine Geschwindigkeit von ca. 140 km/h erreicht werden.

Wir fanden den Tag sehr schön und werden uns noch lange daran erinnern.

Die Kinder der Klasse 4

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de

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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle 29. Dezember 2017 | Ausgabe 12 | Seite 12

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Kultur und Sport

■ Freizeit- und Veranstaltungangebote

■ Hinweis für Übernachtungsgäste:In unserem Ski- und Wandergebiet gilt eine Satzung zur Erhebung einer Gäste-taxe, die Sie bei Ihrem Gastgeber einsehen können. Die Gastgeber überreichenIhnen gleich nach Ankunft und Anmeldung Ihre Gästekarte mit Hinweisen fürkostenlose und/oder ermäßigte Angebote. Nutzen Sie Ihre Gästekarte als An-regung zur Gestaltung Ihres Urlaubsaufenthaltes. Hier aktuelle Veranstaltungstipps:

■ Samstag, 06. und Sonntag, 07.01.2018, Skitestfestival am Skihang in Holzhau Infos auf www.snowsports.de

■ Samstag, 07.01.2018, Historische SkitourAusgerüstet und angezogen wie zu Oma Zeiten machen sich die Teilnehmerum 10.30 Uhr ab Bahnhof Holzhau auf den Weg, und jeder, der schon einmaldabei war, weiß, dass diese Tour mehr als nur eine Skitour ist. Ansprechpartner: Frau Regina Hüttel

■ Samstag, 13.01.2018, Weihnachtsbaum ade mit dem CCC Mit dem Abschmücken des Weihnachtsbaumes und dem Einpacken weihn-achtlicher Dekoration ist das Fest zu Ende. Ein bisschen schade ist das schon.Wer deshalb ein wenig Wehmut verspürt, sollte diese Einladung in die Turnhal-le ab 17.00 Uhr nutzen, um Freunde, Verwandte und Bekannte zu treffen undein bisschen schwatzen, scherzen und gemeinsame Zeit verbringen Infos zeit-nah auf Plakaten beachten!

■ Mitte Januar 2018, Weltcup Skilanglauf in Dresden am Elbufer

Am Wochenende danach, am 20.01.2018, starten auf den Strecken der Welt-cupteilnehmer Kinder sächsischer Vereine und kämpfen um gute Platzierun-gen. Auch Mitglieder der SG Holzhau werden auf den Wettkampfstrecken an-zutreffen sein. Infos auf www.sg-holzhau.de

■ Samstag, 20.01.2018, 57. Steinkuppenlauf Der Steinkuppenlauf gehört zu den traditionsreichsten Langlauf-Wettbewer-ben der Region und wird in der klassischen Technik ausgetragen. Ausgerichtetund organisiert von der SG Holzhau e.V. Ausschreibung und Infos aufwww.sg-holzhau.de

■ Sonntag, 21.01.2018, World Snow Day ! Ski-Kindertagam Skihang in Holzhau Infos zeitnah auf www.snowsports.de

■ Sonntag, 21.01.2018, 40. Bernd-Victor-LaufDen Bernd-Victor-Gedächtnislauf tragen wir zu Ehren unseres FreibergerSportfreundes Bernd Victor aus, der bei einer Expedition im Pamir ums Lebengekommen ist. Der Pokal besteht aus einem besonders schönen Stein und istein ewiger Wanderpokal, kann also nicht endgültig von einem Läufer gewon-nen werden. Organisiert und ausgerichtet wird der Wettkampf von der SGHolzhau e.V. Ausschreibung und Infos auf www.sg-holzhau.de

■ Samstag, 27. + Sonntag, 28.01.2018, Globetrotter Ausrüster präsentiert:15. Holzhauer Telemarktage

Ohne feste Bindung am Skihang - das geht nicht? Das geht doch: Telemark!Zum 15. Mal werden zwei tolle und erlebnisreiche Tage für alle, die mit „freierFerse“ ins Tal fahren wollen, organisiert. Infos auf www.sg-holzhau.de

■ Sächsisches Brauereimuseum, An der Schanze 3, Tel.037327 880-15Führungen: Dienstag bis Freitag 11.00 Uhr und 14.00 Uhr Samstag Sonntag/Feiertag 11.00 / 13.00 Uhr und 15.00 UhrEintritt: Erwachsene: 8,50 € | Kinder (7 bis 16 Jahre): 3,00 €

■ Hofladen und Schauanlage Speiseölpresse, Agrargenossenschaft Bergland Clausnitz, Hauptstraße 13

Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag 08.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 18.00 Uhr, Samstag 09.00 bis 12.00 UhrWährend der Öffnungszeiten unseres Hofladens sind interessierte Gäste herz-lich willkommen, im Nebenraum die Funktionsweise einer Speiseölpresse ken-nen zu lernen. Eintritt erheben wir nicht, doch wir freuen uns darüber, wennsich Gäste für die Herstellung regionale Öle und Produkte interessieren. SolltenSie die Schauanlage in einer größeren Gruppe besuchen wollen, bitten wir umVoranmeldung, damit wir Zeit für Sie haben. Rufen Sie an unter 037327 83930oder mailen Sie an: [email protected]. Gästekarte nicht vergessen ➜ kostenfreier Eintritt und 5% Rabatt beimEinkauf im Hofladen!

■ … und hier noch ein besonderer Hinweis:Am Hofladen beginnen 3 GPS-Erlebnistouren (10 km, 14,8 km oder 19,3 km)Bioenergie in Sachsen (GPS-Tracks: www.biomasse-freiberg.de) und 1 Bio-energie-Geocaching-Tour (www.geocaching.com), entwickelt mit dem Vereinzur Förderung von Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen Freiberg e.V.

■ Heimathaus Clausnitz, Dorfstraße 53 Wechselnde Ausstellungen machen das Heimathaus immer wieder zu einemAnziehungspunkt für interessierte Gäste. Das denkmalgeschützte Gebäude imOrtszentrum wurde 1805 erbaut, ist seit 1962 im Besitz der Gemeinde undwurde anlässlich der 800-Jahr-Feier des Ortes 2010 so richtig herausgeputzt. Dauerausstellung: Heimatstube im 1. Stock ! Eine "Reise in die Vergangen-heit" können Sie erleben bei einer Führung durch die historischen Räume undden Lebensalltag unserer Vorfahren z.T. bis 1880 zurückverfolgenAktuelle Ausstellung: Mit Aquarellen durch das Jahr – eine Ausstellung mitArbeiten des Aquarell-Kurses Freiberg der Volkskunstschule Oederan unterLeitung von Volker Träger.Außerdem: Karin Wunderlich zeigt die alte landwirtschaftliche Handarbeit desHeu- und Strohwebens zu den Öffnungszeiten. Gleicher Ort, gleiche Zeit undein Angebot an die Gäste des Hauses: Kräuter- und Duftsäckchen selbst stopfen. Geöffnet ist das Heimathaus freitags und samstags von 14.00 bis 17.00 Uhr.Zusätzliche Termine vereinbaren Sie bitte per Telefon unter 037327 7029 Ein-tritt: 2,00 € Erw., 1,00 € Ki. Gästekarte nicht vergessen ! gegen Vorlage istder Eintritt frei. Analog zu den Öffnungszeiten, sowie auf besonderenWunsch, kann eine Führung mit Lothar Wunderlich in der unweit vom Hei-mathaus entfernten Dorfkirche vereinbart werden. Jeweils am 1. und 3. Mitt-woch des Monats trifft sich die Klöppelgruppe im Heimathaus – herzlich will-kommen sind Besucher, die diese Handarbeitskunst einmal sehen oder auchselbst ausprobieren möchten.

■ Historische Kinderbuchausstellung, Alte Straße 122 (nahe Skilift)Historische Kinderbücher aus den Jahren 1823 bis 1960 sind im VereinshausHolzhau auf der Alten Straße, nahe Skilift, zu entdecken. Geöffnet ist samstagsvon 14.00 bis 16.00 Uhr in den Monaten Januar bis März und im Oktober.Der Eintritt beträgt 1,50 € für alle Besucher, die älter als 10 Jahre sind.

■ Fotoausstellung im Vereinshaus Holzhau, Alte Straße 122 (nahe Skilift)Vom 06. Januar bis 04. April 2018 lädt Ingrid Meyer wieder jeden Samstagvon 14.00 bis 16.00 Uhr in ihre Fotoausstellung ein – in diesem Jahr hat sie Fo-tos zum Thema Unser schönes Rechenberg zusammengestellt; komplettiertwird die diesjährige Ausstellung mit besonders interessanten und lustigen Zita-ten aus den Gipfelbüchern der Steinkuppe. Eintritt: 1,50 €

■ ModellbahnausstellungAm Zeisingberg 4 in 9623 Rechenberg – Bienenmühle, OT Neuclausnitz Tel.037327/1244 oder 0152 24156288 www.modellbahnland-sachsen.de Jeden 1. Sonntag im Monat von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet - Eintritt frei!In der Ausstellung werden gezeigt:* Kleinanlagen verschiedener Spurweiten (HO, TT, N) unter anderem histori-sche HO-Heimanlage aus den 1950er Jahren * Clubanlage, incl. BahnhofHolzhau und dem Schwartenberg (im Bau), * Heiman-lagen in TT und N * Be-sichtigung und Vorführung der voll funktionsfähigen Telefonverbindungs-an-

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Seite 13 | Ausgabe 12 | 29. Dezember 2017 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle

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Weitere Informationenfinden Sie auf unserer Homepage

www.gemeinde-rechenberg-bienenmuehle.de

Kultur und Sport

lage,* 100er BASA der Deutschen Reichsbahn (SFM Chemnitz), sowie Fern-schreiber, Lichtsignal und andere technische Geräte der DR in Funktion.

■ Plüschtiere bastelnkönnen Sie und/oder Ihr Kind donnerstags ab 10.00 Uhr im Stöberstübchen,Wiesenweg 4 im Ortsteil Holzhau.

■ Duft- und Kräuterbärchenwerden unter Anleitung dienstags ab 15.00 Uhr im Stöberstübchen, Wiesen-weg 4 im Ortsteil Holzhau gebastelt.

■ Quad-Touren im Erzgebirge können jeweils samstags um 10.00 Uhr und 15.00 Uhr gebucht und unter-nommen werden. Treffpunkt ist das Holzfällerhaus Bergstraße 10 im OT Holz-hau. Anmeldungen bitte unter 037327 7942 oder 0172 6589206, Infos auchunter www.snowsports.de

■ Fitness- oder Rehasportstunden in den örtlichen Turnhallen für Kindervon 1 bis 7 Jahren oder für Erwachsene mit Fitnesstrainerin Karina Sonntag.Kursprogramm und Buchung direkt über www.SportinHolzhau.de Gästekarte nicht vergessen ! bei Vorlage nur 5,00 € / Stunde

■ Das Candle-Light-Dinner (nur auf Vorbestellung, November bis März)hält jeweils samstags ab 18.00 Uhr in der Kaminstube des HolzfällerhausesBergstraße 10 im OT Holzhau Spezialitäten bereit. Anmeldung bitte unter037327 7942 oder 0172 6589206, Infos auch unter www.Bergstrasse10.de

■ Verleih Langlaufausrüstung: Sport Richter, Bergstraße 10 im OT Holzhau.Tel.: 037327 7942, Mail: [email protected] Gästekarte nicht vergessen! bei einer Ausleihzeit von 7 Tagen 8,00 € statt 12,00 € und Einladung zueinem kostenlosen Glühwein/Kinderpunsch!Verleih und Service für alpine Ausrüstung im Gebäude Skihof direkt am Ski-hang, OT Holzhau, Alte Straße 118, Telefon 037327 20300

■ Skischule Skigebiet Holzhau, Alte Straße 118, OT Holzhau, Hotline Ski-schule + 49(0)175 2200255, http://www.snowsports.de/kurs-anmeldung/(Kurse jeweils von Anfang Dezember bis Ende März in Abhängigkeit der Win-tersportbedingungen) Kurse und Preise im Überblick: http://www.snowsports.de/skischule/(Ski- und Snowboardkurse, Anfängerskikurs und Kinderskischule, Snowboard-schule & Airboard, Skilanglaufschule, Skatingkurs, Snow-Kite)

■ Nachtskifahren während der Liftsaison (Dezember bis März) jeden Mitt-woch, Freitag und Samstag bis 23.00 Uhr, in den Weihnachts- und Winterfe-rien täglich. Hüttenparty in Willy`s Scheune, direkt am Skilift (Dezember bisMärz) jeden Freitag- und Samstagabend (Freitag mit Live-Musik) Infos aufwww.snowsports.de

■ Skiverleih einmal anders – Anliefer- & Abholservice Axel Eilenberger,Schwarzer Buschweg 17 im OT Holzhau, 09623 Rechenberg-Bienenmühle | Sieplanen einen Wintersportaufenthalt, haben keinen Ausrüstung und keine Lustdie Skiausleihe aufzusuchen? Wenn Sie wissen, was Sie wann für Ihren Winter-sporturlaub ausleihen möchten, rufen Sie an oder mailen Sie! Telefon 01627931 000, [email protected], Ausleihpreise auf www.der-rucksachse.deGästekarte nicht vergessen !10 % Rabatt auf die Teilnahmegebühr!

■ Die Skischule Holzhau bietet, wenn kein Schnee liegt, geführte Wande-rungen zu Fuß oder auf dem Rad mit Interessantem und Wissenswertem zuunserer heimatlichen Natur und Landschaft an. | Bei entsprechenden Winter-sportbedingungen: Kursangebote und geführte Skiwanderungen Individual-oder Gruppenunterricht für Einsteiger und Fortgeschrittene. Nach DSLV-Vor-gaben ausgebildetes Personal macht fit für Langlauf/Nordic und/oder Skifah-ren. Anmeldung/Termine: www.skischule-holzhau.de.tl oder telefonisch037327 83412, Mobil 0152 2993 7924

■ Führungen mit Heinz Lohse durch den historischen Ortskern zum ThemaAuf den Spuren der Ritter, Flößer und Fischer von Rechenberg. Bei schlech-tem Wetter findet die Führung als Vortrag im Flößerhaus statt. Zur Vereinba-rung von Termin und Treffpunkt bitte anrufen unter 037327 9958 oder 0179534 8943 sowie Mail: [email protected] Dauer: bis zu 1,5 Stunden Preis: 2,50€ je Person, Kinder bis 10 Jahr frei

■ Hausgemachte Pizza im Gasthaus & Pension Schweizerhof, Hauptstraße16 im OT Neuclausnitz. Tel.: 037327 1236 Gästekarte nicht vergessen ! 10bestellen und bezahlen - die 11. gibt es gratis!

■ Ein Besuch der Bowling- oder /und Kegelbahn im Hotel Lindenhof, Berg-straße 4 im Ortsteil Holzhau vertreibt die Zeit bis zum nächsten Sonnenschein.Anmeldung / Buchung unter Tel.: 037327 820 Gästekarte nicht vergessen !15 % Rabatt auf die Bahnmiete Außerdem für alle Gästen im Ort: Buchung derDampf-, Kräuter- oder Trockensauna und Massagen sowie kostenlose Nutzungdes Spielplatzes, der Kneippanlagen und Außenspiele im Außenbereich des Hotels

■ Pferdeschlitten- und/oder Kremserfahrt durch den Ringelwald mit Frank Bie-ber, Hauptstraße 42 in 09544 Neuhausen OT Cämmerswalde, Tel.: 037327 7334oder 0173 5612221 Gästekarte nicht vergessen ! 1,00 € Fahrpreisnachlass!

■ Gästeführer im EinsatzOb Sie als eine Wandergruppe unterwegs sein wollen, ein Reiseunternehmersind oder individuell wandern möchten und einen Gästeführer brauchen – hiersind Ihre ausgebildeten Ansprechpartner vor Ort: – Herr Heinz Lohse, Muldentalstraße 49 in Rechenberg, Tel.: 037327 9958

oder 0179 5348943– Herr Lothar Wunderlich, Cämmerswalder Str. 16, OT Clausnitz, Tel.:

037327 7029– Herr Günter Claußnitzer, Alte Straße 91, OT Holzhau, Tel.: 037327 7484

Änderungen seitens der Veranstalter möglich. Herausgeber: Fremdenverkehrsamt, An der Schanze 1, 09623 Rechenberg-Bienenmühle | Tel: 037327 833 098 Fax.: 037327 1225

■ Eine Idee wird Realität - Mariä Lichtmess in Bienenmühle

Am 2. Februar 2018 wird nun auch bei uns Mariä Lichtmess gefeiert, ei-ne alte Tradition neu belebt. Herr Peinelt, Inhaber des EDEKA-Marktes,hält für das Fest die Fäden in der Hand und koordiniert alle Aktivitäten. Der Beginn ist um 16:00 Uhr.

Der Bürgermeister, Herr Funke, wird um 18:00 Uhr mit den Worten Lichtaus die Weihnachtszeit offiziell beenden. Schön und sehr stimmungsvollwäre, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch in den privaten Wohnungenund Häusern in unserem Ort die Fenster geschmückt und beleuchtet blie-ben.

Alle, die bei der Vorbereitung und Durchführung beteiligt waren und sind,freuen sich auf den 2. Februar 2018. Gelingt es auch in unserer Gemeinde,die weihnachtliche Stimmung ein bisschen länger „festzuhalten“?

Page 14: Viel Glück, Erfolg und Gesundheit im neuen Jahr 2018! · 1 und 3 und zum Besuch der Veranstaltungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 verfügt. Dabei ist es unerheblich, ob er

Ausschreibung für den 38. Floßgrabenlauf

Termin: 27. Januar 2018Start: 13:30 Uhr

Veranstalter: SV „Eintracht“ Cämmerswalde, Abteilung SkiGesamtleitung: Barbara Müller Streckenchef: Maik SpringerStart: 13:30 Uhr, Massenstart, getrennt nach Altersklassen und GeschlechtAustragungsort: Standardstrecken unterhalb vom „Ringel“ bei WeißbachTeilnahmeberechtigung: Nach den Regeln der DWO des DSVAK: Vorschulalter bis Männer und Damen über jeweils 0,5 km bis 15 km Haftung: Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, versichert zu sein. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.Laufstil: klassischMeldungen: Bis 15 min vor dem Start auf Startkarten möglich. Bei größeren Gruppen ist eine schriftliche Anmeldung notwendig.Anschrift Org.- Büro: Barbara Müller Muldentalstr. 59 OT Holzhau 09623 Rechenberg-Bienenmühle Tel.:037327/ 9747 bzw. 017678928100 E-Mail: [email protected]

Startgebühr: Erwachsene und Junioren pro Teilnehmer 4,00 Euro Jugend (AK 16- 18) 3,00 Euro AK 15 und jünger 2,00 EuroVerpflegung: Ist am Kiosk auf Kosten der Teilnehmer möglichAuszeichnung: 1 - 3. Platz je AK erhalten eine Urkunde Wanderpokal: Damen 5 km Herren 15 km

Mit sportlichen Grüßen

gez. B. Müller

Leiter Abt. Ski

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle 29. Dezember 2017 | Ausgabe 12 | Seite 14

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