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Viefhues-Stand des elektronischen Rechtsverkehrs - … · Transfervermerk auf ausgedruckten...

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Stand des elektronischen Rechtsverkehrs 4. Karlsruher IT-Tag DAVIT 28.04.2007 Richter am Amtsgericht Dr. Wolfram Viefhues OLG Düsseldorf / AG Oberhausen Gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr des EDV-Gerichtstags
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Stand des elektronischen Rechtsverkehrs

4. Karlsruher IT-TagDAVIT

28.04.2007

Richter am AmtsgerichtDr. Wolfram Viefhues

OLG Düsseldorf / AG Oberhausen

Gemeinsame Kommission elektronischer Rechtsverkehr des EDV-Gerichtstags

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Überblick

• Was ist bisher erreicht worden?

• Wo gibt es Erfolge?

• Was ist noch zu tun?

• Worin liegen die Schwierigkeiten?

• Warum geht es nicht schneller ?

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Realisierter elektronischer Rechtsverkehr

• Elektronisches Mahnverfahren

• Elektronisches Handelsregister- (fast) bundesweit

• Elektronisches Grundbuch - im Aufbau

• Elektronischer Bundesanzeiger

• Insolvenzbekanntmachungen

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Rahmenbedingungen

• Elektronisches Mahnverfahren

– Strukturierte Anträge

– Datenträgeraustausch = Massenverfahren

• Elektronisches Handelsregister

– Zwang durch EU-Vorgaben

– Kleiner Nutzerkreis = 9.000 Notare

– Aktive Mitarbeit

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Allgemeine Rahmenbedingungen (1)

• Justizzuständigkeiten = organisatorische

Zersplitterung (Föderalismus)

– 16 Bundesländer und der Bund (oberste Bundesgerichte)

– Unterschiedliche Gerichtsbarkeiten

– Verschiedene interne Kommunikationsstrukturen z.B.

• Staatsanwaltschaften – Gerichte –Strafvollzug – Bewährungshilfe

• Gericht – Vollstreckung (Gerichtsvollzieher)

– Justizintern: Instanzenzug Gerichte der Bundesländer zum

Bundesgericht

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Rahmenbedingungen (2)

• Zahlreiche externe Kommunikationspartner

– Rund 150.000 Anwälte, 9.000 Notare, Steuerberater

– Verschiedene Behörden (z.B. Polizei, Jugendamt, Meldebehörde, Versorgungsträger)

– Firmen und „Normalbürger“ – ohne technische Ausstattung

• Unterschiedliche Technik bei den Kommunikationspartnern

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Rahmenbedingungen (3)• Koordination und Konzentration auf Seiten der

Justiz– Bund-Länder-Kommission (BLK)

• Austausch von Informationen• Abstimmung von Vorhaben

– Entwicklungsverbünde mehrerer Bundesländer• Gemeinsame Projekte• Bündelung von Ressourcen / Einsparungen• Ausnutzung der Marktmacht• Aber: unterschiedliche Verbünde bei unterschiedlichen

Projekten

– Vereinheitlichung der Fachverfahren• Generelle Vereinheitlichung• Vereinheitlichung von Modulen (Standardisierung)

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Rahmenbedingungen landesintern (4)

• Richtlinienkompetenzen der Innenminister für IT

• Verbindliche technische Vorgaben durch Landessystemkonzepte

• unterschiedliche Gerichtsgrößen auf der

gleichen Ebene z.B. in NRW

– Amtsgericht Köln hat über 1.000 Mitarbeiter

(145 Richter)

– Amtsgericht Medebach hat 18 Mitarbeiter

(1,5 Richter)

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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)- Ziele

• Elektronischer Rechtsverkehr umfasst konkret

– elektronische Kommunikation

– elektronische Aktenführung (?)

– elektronische Vorgangsbearbeitung (?)

– elektronische Archivierung (?)

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Nutzen der elektronischen Kommunikation

• schnellerer Zugang zu den Gerichten

• schnellere Information der Verfahrens-

beteiligten über Verfahrensstand

• Verminderung des Erfassungsaufwandes

durch Datenübernahme

• Einsparung von Versandkosten

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Nutzen der elektronischen Aktenführungund Vorgangsbearbeitung

• Reduzierung von Zuordnungs- und Suchaufwand– papierene Postbehandlung macht 18% der Arbeitsleistung in

einer Serviceeinheit aus (Untersuchung in NRW)

• Aktivitäten bei elektr. Akte jederzeit und überall möglich– Dezentraler Zugriff auf Akten– Mehrfacher gleichzeitiger Zugriff auf Akten

• Arbeitsvorgänge lassen sich parallelisieren• Reduzierung von Aktenumläufen

• Wegfall von Laufzeiten• Wegfall der Kosten des Botendienstes

• kürzere Bearbeitungszeiten durch direkte Verarbeitbarkeit der zugelieferten Daten

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Aufwand bei der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung

• Einsatz eines Dokument Management Systems– Erheblicher Kostenaufwand– Großer Anpassungsaufwand

• praktikable Verknüpfung mit– Vorhandenen Fachsystemen der Justiz

(Datenverwaltung/Geschäftsstellenprogramme)– Texterzeugungsprogrammen– elektronischem Gerichtspostfach– Signaturkomponente

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elektronische Archivierung• Wegfall von Lagerungskosten

• kein Aussonderungsaufwand mehr

• Aber:– Aufbewahrungsvorschriften für Gerichtsakten 5 Jahre, 30 Jahre,

z.T. länger (Nachlass, Grundbuch)

– Wie lange hält ein elektronisches Dokument?

– Wie lange hält ein Datenträger?

– Wie lange gibt es Lesegeräte für Datenträger?

– Wie lange bleibt eine elektronische Signatur sicher?

– Was ist aufzubewahren ? (Daten, Dokumente, DMS ?)

– Lösungen: ArchiSig, ArchiSave, Scate (rechtssicheres Scannen)

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Aufgaben der Justiz beim ERV

• Pilotprojekte war nur ein erster Schritt

• Belastbare technische Strukturen schaffen(die auch dem Massenbetrieb standhalten)

• Vorgaben für den Datenaustausch erarbeiten

• Arbeitsabläufe anpassen, ggf. neu strukturieren

• gesetzliche Regelung den neuen Erfordernissen anpassen

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EGVP-Entwicklung und Einsatz

• EGVP = elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

• Gesicherte Kommunikation

• Verschlüsselung automatisch (Leitungsverschlüsselung)

• Automatische Eingangsbestätigung

• Automatische und zentrale Signaturprüfung

– ggf. Transfervermerk auf ausgedruckten Dokumenten)

• Vom Anwalt/Notar zum Gericht

– Einmalige Anmeldung reicht aus

• Vom Gericht zum Anwalt/Notar

• (fast) flächendeckend im Handelsregister

• Ausbau für die Kommunikation zwischen allen Behörden

• Es fehlt noch:

eine vergleichbare Kommunikationsstruktur von Anwalt zu Anwalt bzw. von

Anwalt zu Mandant

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Einrichtung des EGVP

1. Download der Software nebst Dokumentation von der Seite www.egvp.de.

2. Installation der EGVP-Software auf dem PC (ca. 10-15 Min.)

3. Automatische Anmeldung an der Registrierungsdatenbank

4. Versenden und Empfangen

Anwalt/Bürger/Behörden-PC

www.egvp.de

1. Download

3. Anmeldung

2. Installation

4. Versenden/EmpfangenPostfächer

LDS

Registrierungs-datenbank LDS

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Beim Absender

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Sofortige Eingangsbestätigung

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Eingang im Postfach des Gerichts

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Transfervermerk

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Austausch in Datenform vorantreiben

• Bisheriger Informationsaustausch– Informationen werden als Text ausgetauscht– Informationen sind im Fließtext „versteckt“– Beispiel: Ladungen

• Zukünftiger Informationsaustausch– nach Möglichkeit in Datenform– strukturiert– automatisierbar

• Nach Möglichkeit nur einmal zu erfassen– Beispiel Adressdaten der Parteien

• Datensatz xjustiz– strukturiertes Datenformat– theoretische Grundlage: XML – zum Austausch zwischen unterschiedlichen Programmen

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Beispiel Prozesskostenhilfe (1)

• Herkömmlicher Ablauf:– Mandant muss Unterlagen beschaffen

(Sozialhilfebescheid, Gehaltsnachweis usw).

– Anwalt muss kopieren

– Anwalt schickt Unterlagen per Post

– Gericht liest Unterlagen und gibt ggf. Zahlen per Hand in ein Berechnungsprogramm ein

• Ablauf nach JKomG:– ersetzt Kopieren durch Scannen

– ersetzt Post durch elektronische Kommunikation

– klebt aber am herkömmlichen Ablauf

– Optimierungspotential nicht ausgeschöpft !!!• Lauferei für den Mandanten und Handarbeit für Anwalt und Gericht bleiben

• Informationsstrukturen des „Papierzeitalters“ werden beibehalten

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Beispiel Prozesskostenhilfe (2)

• Optimaler und zeitgemäßer Ablauf:– Mandant gibt dem Anwalt die benötigten Informationen

– Anwalt übermittelt strukturierte Daten elektronisch an das Gericht

– Gericht prüft Informationen automatisch elektronisch nach

– Informationen gehen automatisch in ein Rechenprogramm

• aber: sachgerechter Ablauf deckt sich nicht mit der ZPO!

• Lösungsansatz: – Strukturierung eines technisch möglichen gestrafften Arbeitsablaufes

– durchgängig vom Anwalt bis zum Gericht

– Beteiligung von Anwälten und Justizvertretern

– danach Vorschlag zur Änderung der ZPO-Vorschriften

– Erste Überlegungen der gemeinsamen Kommission

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IT im Konflikt mit dem Verfahrensrecht (1)

Verfahrensrechtliche Regelungen haben

• eine Sinn-Ebene (welches Ziel soll damit erreicht werden?)

• eine Umsetzungs-Ebene (mit welchen organisatorischen und technischen Mitteln wird

das umgesetzt?)

Verfahrensrechtler klammern sich oft an die konkrete Umsetzungsmethode und

fordern 1:1-Abbildung in der IT

notwendig ist aber eine Überprüfung,

• ist das Ziel heute noch schützenswert?

• Mit welchen modernen Mitteln kann man es schützen?

• Falsch ist der Versuch, die vorhandenen Informationswege lediglich elektronisch

nachzubilden!

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IT im Konflikt mit dem Verfahrensrecht (2)

1. Beispiel:

Signatur beim Einscannen von Dokumenten

2. Beispiel:

Vermerke auf dem Originalurteil („untrennbare

Verbindung“)

3. Beispiel:

„Dogma“ von der Einmaligkeit des Vollstreckungstitels

4. Beispiel:

die Ausfertigung bzw. beglaubigte Ablichtung

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Aufgaben der Justiz beim ERV• Verfahrensabläufe in der Justiz anpassen an die technischen

Möglichkeiten der Informationsverarbeitung

– umfassende justizinterne Reform der Arbeitsabläufe

– mit Auswirkungen auf alle Beteiligten – also auch auf die „Justiznutzer“

– Zwingend: Anpassung der Verfahrensvorschriften

• Sinn und Zweck der verfahrensrechtlichen Regelungen herausarbeiten

• Prüfung, ob diese Ziele noch zeitgemäß sind

• wenn ja, Ziele mit modernen Mitteln erreichen

• weg von der Bürotechnik des 19. Jahrhunderts: Siegel, Stempel, Unterschrift

– StS-Initiative „Gerichtliche Prozessabläufe der Zukunft“

• Standards und Schnittstellen ggf. gesetzlich definieren

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Datenaustausch mittels xJustiz

• Handelsregister (xNotar)

• Mahnverfahren (Mahngericht/Prozessgericht)

• Staatsanwaltschaft / Strafgericht

• Bußgeldbehörde / Staatsanwaltschaft / Gericht (z.B. eOwi in Hessen)

• fast fertig: Kostendatensatz

• in Arbeit: Versorgungsausgleich

• generell geeignet sind Massenverfahren, einfach, gut strukturiert

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Informationsaustausch in der Zukunft

• Anwaltsprogramm erzeugt automatisch den Datensatzes mit den Adressdaten

• Datensatz wird bei Gericht automatisch eingelesen

• Datensatz wird Aktenzeichen, Fristen usw. an den Beklagtenanwalt „zugestellt“

• Datensatz wird Aktenzeichen, Fristen usw. an den Klägeranwalt zurückgesandt

• Vorteile:

• weniger Erfassungsaufwand bei allen Beteiligten

• weniger Fehlerrisiken (Fristen!)

• Ziel: Verlagerung der Informationen von der Textebene zur Datenebene

• Beispiel: Ladung

• Beispiel: Aktenanforderung / Sachstandsanfrage

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Beispiele für noch zu lösende Probleme

• Elektronische Postzustellungsurkunde– Muss die ZU selbst zur Akte?

• Akteneinsicht in elektronische Akten– Dokumente / Daten / DMS ?

• Mehrfachsignaturen / Stapelsignaturen- restriktive Haltung der Bundesnetzagentur

verhindert praktische Lösungen ?

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Innovation / Perspektiven

• früher: Deutschland - „Land der Ideen“

• heute: Deutschland - „Land der Bedenken“– grundsätzliche Zurückhaltung gegen Veränderung

– Überbetonung des Sicherheitsgedankens bei IT-Einsatz(Signatur, Vorgang des Signierens, Signaturprüfung,

Datenschutz)

– Dogmen und Denkblockaden bestimmen oft die Diskussion

– Kaum Bereitschaft zu ergebnisoffenen Experimenten

– Neigung zu 150%-Lösungen

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10-Punkte-Plan (1)

• Aktionsplan zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

• Gemeinsam von Justizverwaltung und Standesorganisationen (BRAK, DAV, BNotK)

• der Öffentlichkeit präsentiert auf der Cebit 2007

• Ziel ist, einen Großteil der Verfahren bis 2010 elektronisch abwickeln zu können

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10-Punkte-Plan (2)

• Berücksichtigung des elektronischen Rechtsverkehrs in Aus- und Fortbildung;

• Ausbau des Justizportals www.justiz.de zum zentralen Portal für den ERV

• Verwirklichung eines zentralen elektronischen Gerichtsbriefkastens;

• Standardisierung von Datenaustauschformaten auf XJustiz-Standard;

• anwenderfreundliche Gestaltung der technisch-organisatorischen

Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechtsverkehr,

• effizientere Gestaltung der Verfahrensabläufe, insbesondere durch Verzicht auf Beifügung von Unterlagen;

• Beschleunigung der Verfahrensabläufe durch den Einsatz elektronischer

Vorgangsbearbeitungssysteme;

• elektronischer Lastschrifteinzugsermächtigungen für Kostenvorschüssse

• Prüfung eines finanziellen Anreizsystems für Nutzer des ERV

• Konzentration auf elektronische Akteneinsicht, elektronische Beantragung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen, elektronische Prozesskosten- und Beratungshilfeabrechnung sowie elektronischer Abruf aus Registern;

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