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VHB Bayern - Stand April 2016

Date post: 25-Jan-2017
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921
VHB Bayern - Stand März 2018 - Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Dieses Vergabehandbuch beinhaltet auch das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Hochbaumaßnahmen des Bundes - VHB Bund - und die wesentlichen Regelungen des Handbuchs für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau - HVA B-StB.
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  • VHB Bayern - Stand Mrz 2018 -

    Handbuch fr die Vergabe und Durchfhrung

    von Bauleistungen durch Behrden des Freistaates Bayern

    Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr

    Dieses Vergabehandbuch beinhaltet auch das Vergabe- und Vertragshandbuch fr die Hochbaumanahmen des Bundes - VHB Bund - und die wesentlichen Regelungen des Handbuchs fr die Vergabe und Ausfhrung von Bauleistungen im Straen- und Brckenbau - HVA B-StB.

  • 001 (Hinweise zur Anwendung des VHB Bayern)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 1 von 2

    Hinweise zur Anwendung des Vergabehandbuchs Bayern - VHB Bayern

    1 Allgemeines Die Behrden des Freistaats Bayern haben bei der Vergabe von Bauleistungen fr den Bund und den Freistaat Bayern nach Teil A der VOB sowie nach den in diesem VHB enthaltenen Richtlinien1 unter Verwendung der Formbltter des VHB zu verfahren. In besonderen Einzelfllen (z.B. bei PPP-Projekten) und nach Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums fr Wohnen, Bau und Verkehr kann, soweit erforderlich, hiervon abgewichen werden. Bei sonstigen Leistungen (Leistungen, die nicht Teil der baulichen Anlage werden) sind die UVgO bzw. VgV anzuwenden. Von der Bayerischen Staatsbauverwaltung und der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung sind grundstzlich die unter www.vergabe.bayern.de bereitgestellten Formulare zu verwenden. Alle Verfahren fr die Vergabe von Bauleistungen der Bayerischen Staatsbauverwaltung und der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung mit Ausnahme das Bestellscheinverfahren bis 10.000 sind in allen Verfahrensschritten ber die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de abzuwickeln. Bei Abweichungen hiervon ist die vorherige Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums fr Wohnen, Bau und Verkehr erforderlich. Das Vergabehandbuch Bayern enthlt alle bei Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabwicklung von Behrden des Freistaates Bayern zu beachtenden Regelungen. Das Vergabehandbuch Bayern wurde mit Bekanntmachung der Staatsregierung vom 12.07.2011 (AllMBl S. 419) fr alle staatlichen Behrden verbindlich eingefhrt und den kommunalen Auftragge-bern zur Anwendung empfohlen. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, fr Bau und Verkehr wurde ermchtigt, notwendige Ergnzungen und Fortschreibungen des VHB Bayern bekannt zu ma-chen.

    2 Inhalt Diese Lesefassung beinhaltet - das Vergabe- und Vertragshandbuch fr die Baumanahmen (ausgenommen Manahmen

    der Straen- und Wasserbauverwaltungen) des Bundes - VHB Bund - die wesentlichen Regelungen des Handbuchs fr die Vergabe von Bauleistungen im Straen-

    und Brckenbau - HVA B-StB - ergnzende Regelungen fr den Hochbau - ergnzende Regelungen fr den Straen- und Brckenbau - ergnzende Regelungen fr die Wasserwirtschaft - ergnzende Regelungen fr die Lndliche Entwicklung

    3 Aufbau Formbltter, Richtlinien und ergnzende Regelungen gelten grundstzlich fr alle Bereiche, Landes- und Bundesbaumanahmen. Gelten Formbltter, Richtlinien und ergnzende Regelungen nur fr einzelne Bereiche, ist dies im Text angegeben bzw. sind diese mit Kurzbezeichnungen und farbigen Randstrichen gekennzeichnet: [H] rot fr Hochbau [StB] grn fr Straen- und Brckenbau [Wa] blau fr Wasserwirtschaft [LE] gelb fr Lndliche Entwicklung [Bund] fr Bundesmanahmen [Land] fr Landesmanahmen

    1 Bei Baumanahmen der gemeinsam finanzierten NATO-Infrastruktur und Baumanahmen der Gaststreitkrfte, die mit deren

    Haushaltsmitteln finanziert werden, sind die Richtlinien des VHB anzuwenden, soweit nicht aufgrund von NATO-Verfahren und Richtlinien oder Vereinbarungen (Auftragsbautengrundstze) andere Regelungen gelten.

  • 001 (Hinweise zur Anwendung des VHB Bayern)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 2 von 2

    Formbltter, die aus dem VHB Bund und dem HVA B-StB bernommenen wurden, haben eine dreistellige Nummerierung. Ergnzende bayerische Formbltter haben eine vierstellige Nummerie-rung oder einen Zusatz.

    Richtlinien mit direktem Bezug zu einzelnen Formblttern sind den einzelnen Formblttern zugeordnet. Richtlinien, die sich nicht einem Formblatt zuordnen lassen, sind jeweils am Abschnittsbeginn dargestellt. Auf Hinweise, wonach Formbltter und Regelungen, die eindeutig dem Bundesbereich zuzuordnen sind (z.B. fr NATO, Gaststreitkrfte) bei Landesmanahmen nicht anzuwenden sind, wurde verzichtet.

    4 Leistungen nach UVgO

    Bei sonstigen Lieferungen und Leistungen, die nicht Teil der baulichen Anlage werden, ist bei unter-schwelligen Vergaben die UVgO und bei oberschwelligen Vergaben die VgV anzuwenden. Die hierzu zu verwendenden Formbltter und Richtlinien sind im Vergabehandbuch fr die Vergabe und Durch-fhrung von Lieferungen und Leistungen durch Behrden der Staatsbauverwaltung des Freistaats Bayern - VHL Bayern enthalten. Dieses enthlt auch die Formbltter des Abschnitts 630 des VHB Bund. Zur Abgrenzung zwischen Leistungen nach VOB und UVgO bzw. VgV siehe Hinweise zur Anwen-dung von VOB und UVgO bzw. VgV - 101.

  • 002 (Inhalt)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 1 von 6

    Inhalt Ab-sch nitt

    Form- bltter Nr.

    Bezeichnung Formbltter Richt- linien Nr.

    Bezeichnung der Richtlinien

    0 Allgemeines 001 Hinweise zur Anwendung des VHB Bayern 002 Inhalt 003 nderungsdienst

    010 Vorbemerkungen, Zustndigkeiten 011 Vorbemerkungen 012 Zustndigkeiten Hochbau und Straen-

    und Brckenbau 012.Wa Zustndigkeiten Wasserwirtschaft 012.LE Zustndigkeiten Lndliche Entwicklung

    1 Vorbereitung der Vergabe 100 Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren Grafische bersicht Vergabedokumentation Ablaufschemata EU-Vergabeverfahren

    101 Hinweise zur Anwendung von VOB 101VS Auftrge mit besonderen Anforderungen an

    Geheimschutz, Sicherheit und Vertraulichkeit

    110 Vergabevermerk 111.H Vergabevermerk - Wahl der Vergabeart [H] 111 Vergabevermerk 111.LE Vergabevermerk [LE] 111.1LE Vergabevermerk Firmenliste Beschrnkte

    Ausschreibung [LE] 111.0 Vergabedokumentation National [H, StB] 111.0T Vergabedokumentation National

    Teilnahmewettbewerb [H, StB] 111.1H Vergabedokumentation national und EU [H] 111.2H Vergabedokumentation national und EU

    Teilnahmewettbewerb [H] 111.1StB Vergabedokumentation national und EU

    [StB] 111.2StB Vergabedokumentation national und EU

    Teilnahmewettbewerb [StB] 111.3StB Zustimmung zur Vergabe BMVI [StB] 111.1Wa Vergabedokumentation national und EU

    [Wa] 111.2Wa Vergabedokumentation national und EU

    Teilnahmewettbewerb [Wa] 112.H Instandhaltung - Vereinbarung mit der

    liegenschaftsverwaltenden Stelle [H] 112.H Instandhaltung - Vereinbarung mit der

    liegenschaftsverwaltenden Stelle 113 Ankndigung einer Beschrnkten

    Ausschreibung 120 Bekanntmachungen

    121 ffentliche Ausschreibung 121 - 122 Bekanntmachungen nationale Verfahren 122 ffentlicher Teilnahmewettbewerb

    123EU Anleitung zur Vergabebekanntmachung EU 123VS Bekanntmachung VS

    1232EU Bekanntmachung Inland 124 Eigenerklrung zur Eignung 1240 Eignungsnachweis 125.H Sicherheitsauskunft und

    Verpflichtungserklrung Teilnehmer 126.H Sicherheitsauskunft und

    Verpflichtungserklrung Unterauftragnehmer

    130 Teilnahmewettbewerb 130 Teilnahmewettbewerb 1310 Formale Teilnahmewettbewerb 1310EU Formale Prfung Teilnahmewettbewerb EU 1311 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb 1312 Bewerbungsbedingungen

    Teilnahmewettbewerb 1313 Teilnahmeantrag 1314 Bewerbergemeinschaft 1315 Eigenerklrung zur Eignung

    Teilnahmewettbewerb - national 1315EU Eigenerklrung zur Eignung

    Teilnahmewettbewerb - EU 1320 Auswahlverfahren Teilnahmeantrge

  • 002 (Inhalt)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 2 von 6

    1321 Bewerberinformation Ab-sch nitt

    Form- bltter Nr.

    Bezeichnung Formbltter Richt- linien Nr.

    Bezeichnung der Richtlinien

    2 Vergabeunterlagen 200 Allgemeine Richtlinien Vergabeunterlagen 210 Formbltter fr Bauleistungen

    211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

    EU 211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

    EU 211VS Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

    VS 212 Teilnahmebedingungen 2120.StB Ergnzung Teilnahmebedingungen

    [StB/LE] 212EU Teilnahmebedingungen EU 212VS Teilnahmebedingungen VS 2120EU.StB Ergnzung Teilnahmebedingungen EU

    [StB] 213 Angebotsschreiben (mit Lose / ohne Lose) 213.H Angebotsschreiben [H] (mit Wartung) 213.StB Angebotsschreiben [StB/Wa/LE] (o. Wart.) 214.H Besondere Vertragsbedingungen [H/Wa] 214.H Besondere Vertragsbedingungen 214.LE Besondere Vertragsbedingungen [LE] 214.LE Besondere Vertragsbedingungen 214.StB Besondere Vertragsbedingungen [StB/Wa] 214.StB Besondere Vertragsbedingungen 2140.Wa Ergnzung Besondere

    Vertragsbedingungen [Wa] 215 (Bund) Zustzliche Vertragsbedingungen 215 (Land) Zustzliche Vertragsbedingungen 2150.StB Ergnzung Zustzliche

    Vertragsbedingungen [StB/Wa] 2150.LE Ergnzung Zustzliche

    Vertragsbedingungen [LE] 220 ergnzende Formbltter Preise, Zuschlagskriterien

    221 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 222 Preisermittlung bei Kalkulation ber die

    Endsumme 223 Aufgliederung der Einheitspreise 223 Aufgliederung der Einheitspreise 224 Angebot Lohngleitklausel [H] 224 Angebot Lohngleitklausel [H/StB] 225 Stoffpreisgleitklausel [H/StB/Wa] 225 Stoffpreisgleitklausel 2260.StB Mindestanforderungen an Nebenangebote

    [StB] 226.H Mindestanforderungen an Nebenang. [H] 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien [H] 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien 227.StB Gewichtung der Zuschlagskriterien [StB] 227.StB Gewichtung der Zuschlagskriterien 228.H Nichteisenmetalle [H] 2282.StB Bieterangabenverzeichnis [StB/Wa/LE] 2290.StB Beschleunigungsvergtung [StB] 2291.StB

    2292.StB

    Beschleunigungsvergtung Nutzungsausfallkosten [StB] Erklrung zu Fahrzeug-Rckhaltesystemen [StB]

    230 ergnzende Formbltter Nachunternehmer, andere Unternehmer 233 Verzeichnis der Nachunternehmer-

    leistungen 2330 Nachunternehmererklrung [H-Land/StB-

    Land/Wa/LE] 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Unternehmerleistungen 236 Verpflichtungserklrung anderer

    Unternehmen EU 240 weitere ergnzende Formbltter

    241 Abfall 241 Hinweise (Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfllen sowie Baustellenabfllen)

    242.H Instandhaltung [H] 244 Datenverarbeitung [H,StB, Wa] 244.LE Datenverarbeitung [LE] 246.H Auftrge fr Gaststreitkrfte [H-Bund] 246.H Auftrge fr Gaststreitkrfte 247.H Auftrge mit besonderen Anforderungen

    aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz [H-Bund]

    247.H Auftrge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz [H-Bund]

  • 002 (Inhalt)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 3 von 6

    Ab-sch nitt

    Form- bltter Nr.

    Bezeichnung Formbltter Richt- linien Nr.

    Bezeichnung der Richtlinien

    248 Erklrung zur Verwendung von Holzprodukten

    2481 Erklrung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen [H-Land/StB/Wa/LE]

    2491 Kinderarbeit [H-Land/StB/Wa/LE] 2492 Online-Vergaben [H/StB/Wa] 250 Leistungsbeschreibung 250 Leistungsbeschreibung 250.Wa Hinweise fr das Aufstellen von

    Leistungsbeschreibungen

    3 Durchfhren der Vergabe

    310 Vergabevermerk - ffnung der Angebote 311 Vergabevermerk - Firmenliste Offenes 311 - 312 Vergabevermerk - Firmenlisten alle Verfahren / ffentliche Ausschreibung Verfahren 312 Vergabevermerk - Firmenliste

    Teilnahmewettbewerb

    313 Niederschrift ffnung der Angebote 313 (Er)ffnung der Angebote 314.H Vergabevermerk - Firmenliste Auskunfts-

    erteilung Offenes Verfahren [H]

    320 Vergabevermerk - Prfen und Werten 320.StB Prfung und Wertung der Angebote [StB/Wa]

    321.H Vergabevermerk Wertungsbersicht [H] 321.H Vergabevermerk - Prfungs- und Wertungsbersicht [H]

    3210 Erste Durchsicht [H/StB/Wa/LE] 3211 Prfung und Wertung Hauptangebote

    [H/StB/Wa]

    3212 Rangliste [H/StB/Wa] 3213 Prfung und Wertung Nebenangebote

    [H/StB]

    3214 Eignungsprfung [H/StB/Wa] 3215 Angebotswertung (mehrere Kriterien)

    [H/StB/Wa]

    3216 Nachforderung Bieter [H/StB/Wa/LE] 3216EU Nachforderung Bieter EU [H/StB/Wa] 3216 Anschreiben zu 3216 [H/StB/Wa] (fr FBT) 3217 Anforderung Eigenerklrung zur Eignung

    [H/StB/Wa/LE]

    330 Zuschlag 330 Abschluss des Vergabeverfahrens 331.H Vergabevermerk - Entscheidung ber den

    Zuschlag [H] 331.H Vergabevermerk - Entscheidung ber den

    Zuschlag 3310 Bindefristverlngerung 332 Absageschreiben Bieter 332 Absageschreiben nach 19 Abs. 1 und 2

    VOB/A 333 Informationsschreiben an erfolgreichen

    Bieter

    334 Informationsschreiben nach 134 GWB 334 Informationsschreiben nach 134 GWB 336 Mitteilung ber Nichtbercksichtigung

    Bewerber

    337.H Ergnzung Absageschreiben Verschlusssachenvergaben [H]

    338 Auftragsschreiben 338 Auftrag 3380.StB Anlage zur Empfangsbesttigung

    [StB/Wa/LE]

    339.H Auftragsschreiben Beiblatt [H-Bund] 339.H Auftragsschreiben Beiblatt 340 340 Bestellschein 340 Bestellschein 341 Information ber eine Beauftragung 350 Aufhebung 350 Entscheidung ber Aufhebung/ Einstellung 351.H Vergabevermerk Entscheidung ber die

    Aufhebung/Einstellung [H]

    352 Aufhebung 4 Baudurchfhrung 400 Allgemeine Richtlinien Baudurchfhrung 410 Bautagebuch, Baustellenausweis 411.H Bautagebuch [H] 411.H Bautagebuch 411.StB Bautagebuch [StB/Wa] 411.StB Bautagebuch 411.LE Bautagebuch [LE] 411.LE Bautagebuch

  • 002 (Inhalt)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 4 von 6

    Ab-sch nitt

    Form- bltter Nr.

    Bezeichnung Formbltter Richt- linien Nr.

    Bezeichnung der Richtlinien

    412.H Baustellenausweis Verschlusssachenvergaben [H]

    420 Sicherheiten 421 Vertragserfllungsbrgschaft 421 Vertragserfllungsbrgschaft 422 Mngelansprchebrgschaft 422 Mngelansprchebrgschaft 423 Abschlagszahlungs-/

    Vorauszahlungsbrgschaft 423 Abschlagszahlungs-/

    Vorauszahlungsbrgschaft 430 Zahlungen an Dritte 4300 Zahlungen an Dritte

    4301 Abtretungsanzeige 4302 Besttigung der Abtretungsanzeige 431.H Abtretungserklrung durch neuen

    Glubiger [H-Bund]

    432.H Abtretungserklrung mit Abtretungsurkunde [H-Bund]

    4330 Anerkenntnis einer Pfndung 4331 Insolvenz-Mitteilung 4332 Insolvenz-Bericht

    440 Abnahme 440 Abnahme 441.H Zustandsfeststellung[H] 441.H Zustandsfeststellung 442.H Abnahme [H] 442-443

    [H/StB/Wa] Abnahme und Abnahme Mngelbeseitigungsleistung

    442.StB Abnahme [StB/Wa/LE] 443.H Abnahme Mngelbeseitigungsleistung [H] 4431 Mngelrge 4432 berwachung der Mngelansprche 4433.StB Abzugsregelung 444 Referenzbescheinigung

    450 Abrechnung 450.StB Abrechnung 451 Datentrger Abrechnung [H/StB/Wa] 451 Datentrger Abrechnung 4510.StB Ergnzung Vereinbarung zur

    Bauabrechnung [StB] 4510.StB Abrechnung mit DV-Anlagen

    4511.StB Aufmablatt [StB] 4513.StB Rechnungslegung [StB] 4514.StB Rechnungslegungsliste [StB] 452 Mitteilung Schlusszahlung (VOB 2009) 452 Mitteilung Schlusszahlung 452 Mitteilung Schlusszahlung (VOB 2012) 452 Mitteilung Schlusszahlung 453 Mitteilung Zahlung an Auftragnehmer

    [H/StB/LE] 454 Mitteilung Zahlung an Finanzamt/

    Landesamt fr Steuern [H/StB/LE] 454 Mitteilung Zahlung an Finanzamt/

    Landesamt fr Steuern 460 Mahnung, Verzug, Kndigung

    461 Mahnung 461 - 463 Mahnung, Verzug, Kndigung 462 Verzug 463 Kndigung

    5 Nachtragsmanagement 510.H Leitfaden zur Berechnung der Vergtung

    bei Nachtrgen 520 Nachtrge

    521.H Vergtungszuordnung und -berechnung [H] 521.H Vergtungszuordnung und -berechnung 522.H Prfungsvermerk [H] 522.H Prfungsvermerk 523.H Nachtragsvereinbarung [H] 523.H Nachtragsvereinbarung

    530.StB Nachtrge [StB/Wa] 531.StB OZ-weise Prfung Nachtrag [StB/Wa] 532.StB Nachtragsprfung [StB/Wa] 533.StB Nachtragsvereinbarung [StB/Wa] 534.StB Vermerk Nachtragsbearbeitung [StB/Wa]

    6 Sonstiges 610 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten

    611.1 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 4 Abs. 3 VOB/A

    611.1 - 611.2

    Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten

    611.2 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes 4 Abs. 4 VOB/A [H]

  • 002 (Inhalt)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 5 von 6

    Ab-sch nitt

    Form- bltter Nr.

    Bezeichnung Formbltter Richt- linien Nr.

    Bezeichnung der Richtlinien

    612 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten Bewerbungsbedingungen

    613.1 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten - Angebotsschreiben 4 Abs. 3 VOB/A

    613.2 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten - Angebotsschreiben 4 Abs. 4 VOB/A [H]

    614.H Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten Besondere Vertragsbedingungen [H]

    614.H / 6140.StB

    Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten - Besondere Vertragsbedingungen

    6140.StB Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten Besondere Vertragsbedingungen [Stb]

    615.H Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten Zustzliche Vertragsbedingungen [H]

    6150.StB Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten Zustzliche Vertragsbedingungen [Stb]

    616 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten - Rahmenauftrag

    617 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten - Einzelauftrag

    617 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten - Einzelauftrag

    618 Rahmenvereinbarung fr Zeitvertragsarbeiten Einzelauftrag LV und Vergtung 4 Abs. 4 VOB/A

    620 NATO 620 RiNATO 621.H NATO - Ausschreibungsanmeldung [H] 622.H NATO - Ausschreibungsanzeige [H] 623.H NATO - Wiedererffnungsanzeige [H] 624.H NATO - Aufhebung Vorverfahren [H] 625.H NATO - Infrastrukturbauten [H] 626.H NATO - Fragebogen [H] 627.H NATO - Zollkennzeichnung [H]

    630 Formbltter fr VOL siehe separates Vergabehandbuch - VHL Bayern 640 Statistik 640 Statistik [H] 650 Rahmenvereinbarung EU

    651 Rahmenvereinbarung EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU

    651 Rahmenvereinbarung EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes EU

    652 Rahmenvereinbarung EU Teilnahmebedingungen

    653 Rahmenvereinbarung EU Angebotsschreiben ohne Lose

    653 Rahmenvereinbarung EU Angebotsschreiben mit Losen

    654 Rahmenvereinbarung EU Besondere Vertragsbedingungen

    654 Rahmenvereinbarung EU Besondere Vertragsbedingungen

    655 Rahmenvereinbarung EU Zustzliche Vertragsbedingungen

    656 Rahmenvereinbarung EU - Rahmenvereinbarung

    657 Rahmenvereinbarung EU - Einzelauftrag 7 Allgemeine Vorschriften

    7000 Allgemein 7001 7002 7003

    VVA AUmwR KorruR

    7 Allgemeine Vorschriften 7100 Anwendung der VOB

    7101 [StB- Land]

    Jahresausschreibungen - MRd-Schreiben vom 31.03.1999 Nr.

    IID9-43323-001/96

    http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/korrur.pdfhttp://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/korrur.pdfhttp://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000019675&doc.part=X&doc.origin=bs&st=vvhttp://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000019675&doc.part=X&doc.origin=bs&st=vvhttp://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000019675&doc.part=X&doc.origin=bs&st=vv

  • 002 (Inhalt)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 6 von 6

    7200 Teilnehmer am Wettbewerb

    7201 MRdS vom 02.03.2006 und 24.09.2007 zu Bekmpfung von Schwarzarbeit

    7202 Ansprechpartner Baubehrden - OBB-Schreiben vom 28.06.2010 Nr.

    IIZ5-40011-045/05 - OBB-Schreiben vom 24.09.2007 Nr.

    IIZ5-3219-001/90 7300 Leistungsbeschreibung,

    Vergabeunterlagen

    7301 Verwendung von Holz im staatlichen Bauwesen - MRd-Schreiben vom 10.01.1985

    Nr. IIZ5-4003.2-016 - MRd-Schreiben vom 22.08.1988

    Nr. IIZ5-4003.2-004/88 - MRd-Schreiben vom 29.12.1988

    Nr. IIZ5-4003.2-006/88 - MRd-Schreiben vom 06.12.1991

    Nr. IIZ5-4003.2-001/91 Anhang

    1 Beispiel Gewichtung von Wertungskriterien unter Einbeziehung von Mindestanforderungen an Nebenangebote 2 Verordnung PR Nr. 30/53 ber die Preise bei ffentlichen Auftrgen 3 Verordnung PR Nr. 4/72 ber die Bemessung des kalkulatorischen Zinssatzes 4 Bekanntmachung der Grundstze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei ffentlichen Auftrgen 5 Richtlinien fr die Bercksichtigung von Werksttten fr Behinderte und Blindenwerksttten bei der Vergabe

    ffentlicher Auftrge 6 Richtlinien zur Vergabe von Sammelauftrgen 7 Verzeichnis der AMEV-Vertragsmuster 8 Leitfaden fr Ausschreibung und Vergabe zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und

    Abbruchabfllen sowie Baustellenabfllen bei der Durchfhrung von Hochbaumanahmen des Bundes 9 Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm

    10 Rechnerische Prfung mit Datenverarbeitung 11 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (nur bei

    Bundeshochbau) 12 Beispiel Ermittlung Loskombination 13 bersicht ber Vergabeverfahren bei schutzbedrftigen Baumanahmen

    http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000019675&doc.part=X&doc.origin=bs&st=vvhttp://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000019675&doc.part=X&doc.origin=bs&st=vvhttp://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/bevorzugtenrl.pdfhttp://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/bevorzugtenrl.pdfhttp://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/bevorzugtenrl.pdfhttp://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/mittelstandsrl_oeffentliches_auftragswesen.pdfhttp://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/mittelstandsrl_oeffentliches_auftragswesen.pdfhttp://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/mittelstandsrl_oeffentliches_auftragswesen.pdfhttp://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/mittelstandsrl_oeffentliches_auftragswesen.pdfhttp://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/themen/vergabe_vertragswesen/gesetze/mittelstandsrl_oeffentliches_auftragswesen.pdf

  • 003 (nderungsdienst)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 1 von 1

    nderungsdienst lfd. Nr.

    Bezeichnung nderung Stand neu Begrndung

    Einfhrung VHB Bayern durch Bekanntmachung vom 12.07.2011 (frhere nderungen siehe ltere Ausgaben VHB Bayern) Fortschreibung VHB Bayern mit Wirkung vom 12.03.2018

    Die Dokumentation der Ergnzungen und Neuerungen durch Fortschreibung finden Sie im Internet bei Rundschreiben | Handbuch fr die Vergabe und Durchfhrung von Bauleistungen durch Behrden des Freistaates Bayern... 01 2140.Wa Ziffer 11.14 Mrz 2018 Redaktionelle Korrektur; Verweis auf

    Nr. 102 der Zustzlichen Vertragsbestimmungen - 2150.StB nicht zutreffend

    02 6150.StB Ziffer 3.2 Mrz 2018 Entfall verschlossen zur Aufbewahrung

    03 6140.StB Nr. 1.4 Mrz 2018 Verweiskorrektur auf 3.2 Am 21.03.2018 wurde das Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr gegrndet, das nun die Aufgaben der Obersten Baubehrde aus dem Geschftsbereich des bisherigen Staatsministeriums des Innern, fr Bau und Verkehr bernimmt. Damit einher geht die Namensanpassung im Vergabehandbuch. Formbltter und Richtlinien, die bereits mit der Fortschreibung zum 12. Mrz 2018 auf den Stand Mrz 2018 gendert wurden, erhalten keinen weiteren neuen Stand. 04 012R Mrz 2018 Namensanpassung 05 012Wa Mrz 2018 Namensanpassung

  • Richtlinien 011 (Vorbemerkungen)

    VHB Bayern- Stand Mrz 2018 1 von 1

    Vorbemerkungen

    1 Allgemeines

    1.1 Fachaufsicht fhrende Ebene ist - fr Landesbaumanahmen und Bundesstraenbaumanahmen: die rtlich zustndige

    Regierung - fr Bundeshochbaumanahmen: die Landesbaudirektion Bayern - fr Bundesautobahnbaumanahmen: das Bayerische Staatsministerium fr Wohnen, Bau und

    Verkehr - fr Baumanahmen der Wasserwirtschaft: die rtlich zustndige Regierung - fr Baumanahmen der Lndlichen Entwicklung: das rtlich zustndige Amt fr Lndliche

    Entwicklung - fr Baumanahmen der Schlsser- und Seenverwaltung: die Bayerischen Verwaltung der

    staatlichen Schlsser, Grten und Seen

    1.2 unterschiedliche Bezeichnungen fr gleiche Sachverhalte bei Bund und Land

    Anstelle der im VHB-Bund genannten Bezeichnungen fr Dienststellen und Regelungen gelten bei Landesbaumanahmen die entsprechenden Bezeichnungen, z.B.: Hausverwaltende Dienststelle / grundbesitzverwaltende Dienststelle BHO / BayHO RBBau / RLBau Erluterungen in den Ergnzenden Hinweisen und Regelungen des Bayerischen Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr erfolgen nur dann, wenn die Landesbezeichnung nicht aus der Bundesbezeichnung abgeleitet werden kann (z.B. unterschiedliche Fundstelle bei RBBau und RLBau).

    1.3 Wertgrenzen, Betrge im VHB

    Die in diesem VHB angegebenen Wertgrenzen bzw. Betrge sind grundstzlich Netto-Werte ohne Umsatzsteuer, es sei denn, es ist ausnahmsweise dazu etwas anderes angegeben.

    2 Haushaltsrechtliche Bestimmungen

    VOB und UVgO enthalten die einheitlichen Bestimmungen nach denen beim Abschluss von Vertrgen gem 55 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) bzw. Art. 55 der Bayerischen Haushaltsord-nung (BayHO) zu verfahren ist.

    3 Besondere Bestimmungen fr EU-Vergabeverfahren

    Regelungen fr das Vergabe- und Nachprfungsverfahren sind - der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrnkungen (GWB) und - die dazu ergangene Vergabeverordnungen (VgV und VSVgV) - der Abschnitt 2 und 3 der VOB/A.

  • Richtlinien 012 (Zustndigkeiten Hochbau und Straen- und Brckenbau)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 1 von 4

    Zustndigkeiten im Bereich Hochbau und Straen- und Brckenbau A Vergabe 1 Zustndig fr die Vergabe und die Vertragsabwicklung ist die Baudurchfhrende Ebene, in der

    Regel das Staatliche Bauamt / die Autobahndirektion (Dienststelle), nachstehend Bauamt ge-nannt; sie/es entscheidet grundstzlich in eigener Verantwortung.

    Die Organisation der Vergabeangelegenheiten im Bauamt soll sich nach folgenden Grundstzen rich-

    ten: 1.1 Die Bearbeitung von Vergabeangelegenheiten ist Querschnittsaufgabe der Technischen Geschftslei-

    tung. Das Bauamt regelt die nheren Einzelheiten des Verfahrensablaufs. Die Vorgaben zur digitalen Vergabe (Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de) und Korruptionsbekmpfung sind zu beachten.

    1.2 Die Technische Geschftsleitung bzw. die technischen Abteilungen beteiligen die Rechtsabteilung bei

    der Vorbereitung und Durchfhrung der Vergabe, soweit erforderlich, in geeigneter Weise (z.B. durch Mitzeichnung). Werden Einwendungen erhoben, die sich auf die Rechtmigkeit des Vergabeverfah-rens auswirken knnen, sowie in den Fllen der Nrn. 2 und 3, ist die Rechtsabteilung immer zu betei-ligen.

    1.3 Vor der Vergabekammer vertritt in der Regel die Rechtsabteilung das Bauamt; die Technische Ge-

    schftsleitung ist zu beteiligen. Die Fachaufsicht fhrende Ebene kann die Vertretung vor der Verga-bekammer bernehmen.

    1.4 Soweit die Rechtsabteilung nicht mit einem/einer Bediensteten mit der Befhigung zum Richteramt

    besetzt ist, obliegt die rechtliche Betreuung der Fachaufsicht fhrenden Ebene. 1.5 Ergeben sich Anhaltspunkte fr wettbewerbsbeschrnkende Absprachen unter den Bietern, ist die

    zustndige Kartellbehrde unverzglich einzuschalten. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoen wurde, ist die zu-stndige Staatsanwaltschaft unverzglich einzuschalten. In beiden Fllen ist zu prfen, welche Konsequenzen fr die Weiterfhrung des Vergabeverfahrens zu ziehen sind. (siehe auch Nr. 5)

    2 Vorherige Zustimmung der Fachaufsicht fhrenden Ebene (Regierung / Landesbaudirektion

    Bayern / Schlsser- und Seenverwaltung) (gilt nicht fr Autobahndirektionen) 2.1 Bei Vergaben mit voraussichtlichen Auftragssummen ab 50.000 [netto] bedarf es der vorherigen

    Zustimmung der Fachaufsicht fhrenden Ebene zur Wahl der Vergabeart, wenn der Auftrag freihn-dig bzw. im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden soll.

    2.2 Bei Vergaben mit voraussichtlichen Auftragssummen ab 500.000 [netto] bedarf es der vorherigen

    Zustimmung der Fachaufsicht fhrenden Ebene, wenn - die Ausschreibung aufgehoben, - der Zuschlag auf ein anderes als das Angebot mit dem niedrigsten Preis oder in EU-Verfahren auf

    ein anderes als das Angebot mit der hchsten Bewertung erteilt, - der Zuschlag auf ein Nebenangebot erteilt (dies gilt nicht fr den Straenbau) werden soll. 2.3 Die vorherige Zustimmung ist erforderlich bei Ausschluss von Unternehmen und/oder Beurteilung von

    Selbstreinigungsmanahmen. 3 Die vorherige Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums fr Wohnen, Bau und Verkehr

    ist erforderlich bei Vergaben von Leistungen nach VOB im Straenbau, wenn die Auftragssumme - 10.000.000 [brutto] bei Bundesfernstraen - 5.000.000 [brutto] bei Staatsstraen berschreitet.

  • Richtlinien 012 (Zustndigkeiten Hochbau und Straen- und Brckenbau)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 2 von 4

    4 Beteiligung der Fachaufsicht fhrenden Ebene 4.1 Unterrichtung (auer Bundeshochbau) Die Fachaufsicht fhrenden Ebene ist in nachfolgenden Fllen rechtzeitig zu unterrichten.

    Sie entscheidet, ob und in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt. - Feststellungen oder Vorliegen von Anhaltspunkten fr ein wettbewerbsbeschrnkendes Verhalten,

    z.B. Preisabreden, - Berufung eines Bieters auf Irrtum, - schwere Verfehlungen des Bewerbers oder Bieters, 4.2 Mitwirkung (Bundeshochbau) Die Mitwirkung der Fachaufsicht fhrenden Ebene ist erforderlich bei (nur Bundeshochbau): - Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, - beabsichtigte Zuschlagserteilung auf ein Angebot, in dem ein einzelner Preis fehlt, - Berufung eines Bieters auf Irrtum, - Vorliegen von Preisen in einem aufflligen Missverhltnis zur Bauleistung (siehe Richtlinie 321.H

    Nr. 2.3.2 und Leitfaden 510 Nr. 2.1.1) - Beanstandungen (Rgen), denen nicht abgeholfen werden soll, - Nachprfungsverfahren. 5 Das Bayerische Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr, SG Vergabe- und Vertrags-

    wesen, ist zustzlich unverzglich zu unterrichten bei schweren Verfehlungen des Auftragnehmers, 16 Abs. 2 Nr. 3, 16 Abs. 1 Nr. 8 (z.B. bei Verdacht

    auf Bestechung und bei vorstzlich falschen Angaben). 6 Nachprfungsstelle nach 21 VOB/A Bereich Hochbau: Nachprfungsstelle bei Baumanahmen des Landes (inklusive Hochschulbau) und der Schlsser-

    und Seenverwaltung ist die zustndige Regierung. Bei Baumanahmen des Bundes ist die Nachpr-fungsstelle die Landesbaudirektion Bayern.

    Bereich Straenbau: Nachprfungsstelle ist bei den Autobahndirektionen das Bayerische Staatsministerium fr Wohnen,

    Bau und Verkehr, bei den Staatlichen Baumtern die zustndige Regierung. 7 Nachprfungsbehrde nach 21EU VOB/A Bereich Hochbau: Nachprfungsbehrde bei Baumanahmen des Landes und beim Hochschulbau ist die Vergabe-

    kammer Sdbayern bzw. Nordbayern, bei Baumanahmen des Bundes die Vergabekammer des Bundes.

    Bereich Straenbau: Nachprfungsbehrde ist die Vergabekammer Sdbayern bzw. Nordbayern. 8 Nachprfungsverfahren nach 155 ff GWB Das Bayerische Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr ist zu unterrichten, wenn in einem

    Nachprfungsverfahren nach 155 ff GWB gegen Entscheidungen der Vergabekammer sofortige Beschwerde zur 2. Instanz (Oberlandesgerichte Bayern bzw. Oberlandesgericht Dsseldorf bei Bun-

  • Richtlinien 012 (Zustndigkeiten Hochbau und Straen- und Brckenbau)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 3 von 4

    deshochbaumanahmen) eingereicht wird und zwar unabhngig davon, wer die Beschwerdeinstanz anruft. In diesen Fllen ist dem Bayerischen Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr unver-zglich eine Kopie der Entscheidung der Vergabekammer sowie der Beschwerdeschriftsatz zuzulei-ten.

    B Vertragsabwicklung 1 Bearbeitung von Nachtrgen Nachtrge mit erheblichen finanziellen Auswirkungen und Nachtrge deren Beurteilung vertiefte

    Kenntnisse erfordern (Beurteilung der Berechtigung der Forderung und/oder der Vergtungszuord-nung und -berechnung) werden von der zustndigen Fachabteilung, in der Regel zusammen mit der Technischen Geschftsleitung, bearbeitet.

    2 Aufgaben der Rechtsabteilung 2.1 Im Rahmen der Vertragsabwicklung bert die Rechtsabteilung soweit erforderlich die jeweils zustn-

    dige Fachabteilung des Bauamtes. Sie ist insbesondere zu beteiligen bei - der Bearbeitung von Nachtrgen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen, in jedem Fall bei

    Nachtrgen wegen Behinderung und Bauzeitverzgerung bzw. -beschleunigung, die auf 642 BGB, 2 Abs. 5 VOB/B oder auf eine andere Rechtsgrundlage gesttzt werden

    - der Bearbeitung von Schadensersatzansprchen, z.B. nach 6 Abs. 6 VOB/B und von Anspr-chen wegen Gefahrtragung fr erbrachte Leistungen, 7 VOB/B

    - Kndigung des Vertrages durch den Auftraggeber, 8 VOB/B - Mngelansprchen, die vom Anspruchsgegner bestritten werden oder die erhebliche finanzielle

    Auswirkungen haben knnen - Unterbrechung der Verjhrungsfrist bzw. Hemmung des Ablaufes der Verjhrung - bei allen Fllen der Nr. B3. - bei negativer Referenzbescheinigung (FB 444) 2.2 Die Vertretung vor Gericht obliegt dem Landesamt fr Finanzen (Fiskalate), soweit sie nicht im Einzel-

    fall auf das Bauamt oder der Landesbaudirektion bertragen wurde. Wurde die Prozessfhrung auf das Bauamt bertragen, ist die Rechtsabteilung des Bauamtes zustndig.

    Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. Mahnbescheide, Klagen (auch hinsichtlich Rckforderungen wegen berzahlungen), Streitverkndungen und selbststndige Beweisverfahren nach 485 ZPO, werden von der Rechtsabteilung des Bauamts bearbeitet, die von den zustndigen Fachabteilungen unter-sttzt wird. Die Rechtsabteilung fhrt die Korrespondenz mit dem Landesamt fr Finanzen (Fiskalate) bzw. der Landesbaudirektion, falls dieser die Prozessfhrung bertragen wurde.

    2.3 Soweit die Rechtsabteilung nicht mit einem/einer Bediensteten mit der Befhigung zum Richteramt

    besetzt ist, obliegt die rechtliche Betreuung der Fachaufsicht fhrenden Ebene. 3 Beteiligung der Fachaufsicht fhrenden Ebene 3.1 Unterrichtung (auer Bundeshochbau) Die Fachaufsicht fhrende Ebene ist in nachfolgenden Fllen rechtzeitig zu unterrichten.

    Sie entscheidet, ob und in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt. - Ansprche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen wegen Behinderung und Bauzeitverzge-

    rung bzw. -beschleunigung, z.B. nach 2 Abs. 5, 6 Abs. 6 VOB/B bzw. 642 BGB oder we-gen Gefahrtragung fr erbrachte Leistungen, 7 VOB/B

    - Mngelansprche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen - Zahlungseinstellung eines Auftragnehmers - Kndigung des Vertrages durch den Auftragnehmer, 9 VOB/B - Vereinbarung von Vorauszahlungen nach Vertragsschluss

  • Richtlinien 012 (Zustndigkeiten Hochbau und Straen- und Brckenbau)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 4 von 4

    - Zahlungen an Glubiger des Auftragnehmers (z.B. 16 (6) VOB/B) - Schwere Verfehlungen des Auftragnehmers (siehe RiLi 400, Nr. 7.1.2) 3.2 Mitwirkung (Bundeshochbau) Die Mitwirkung der Fachaufsicht fhrenden Ebene ist erforderlich bei - Vereinbarungen von Vorauszahlungen nach Vertragsabschluss, - Vorliegen von Preisen in einem aufflligen Missverhltnis zur Bauleistung (siehe Richtlinie 321.H

    Nr. 2.3.2 und Leitfaden 510 Nr. 2.1.1) - Mngelansprchen (vgl. RiLi 400, Nr. 11.7), - Geltendmachung von Schadensersatz- /Entschdigungsansprchen, - Unterbrechung der Verjhrungsfrist bzw. Hemmung des Ablaufes der Verjhrung, - der Entscheidung ber Schadensersatz- /Entschdigungsansprche, z.B. nach 6 Abs. 6

    VOB/B, - der Entscheidung ber Manahmen aufgrund Zahlungseinstellung des Auftragnehmers oder

    Insolvenzverfahren. 3.3 Zustimmung (Bundeshochbau) Die vorherige Zustimmung der Fachaufsicht fhrenden Ebene ist erforderlich bei - Ausschluss von Unternehmen und/oder der Beurteilung von Selbstreinigungsmanahmen - Kndigung des Vertrages, - Zahlung an Glubiger des Auftragnehmers. 3.4 Weisung der Fachaufsicht fhrenden Ebene (Bundeshochbau) Weisung der Fachaufsicht fhrenden Ebene ist unverzglich einzuholen bei - Klagen, - Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, - Selbstndigen Beweisverfahren. 4 Zentrale Bearbeitung von Zahlungseinstellungen durch den Auftragnehmer bzw. bei Insol-

    venzverfahren Die Landesbaudirektion ist zustndig fr die Koordination der Zahlungsabwicklung bei Zahlungsein-

    stellungen durch den Auftragnehmer bzw. bei Insolvenzverfahren. Sie unterrichtet die Staatlichen Baumter, die Autobahndirektionen und andere mit Bauaufgaben des Bundes oder Landes betrauten Behrden ber Zahlungseinstellungen bzw. Insolvenzverfahren, siehe auch 8 Abs. 2 VOB/B. Zahlungen drfen in diesen Fllen nur mit ihrer Zustimmung geleistet wer-den, siehe auch 7501. Die Vergabestelle unterrichtet unverzglich die Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nord-bayern wenn ihr bekannt wird, dass ein Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt hat, die Erffnung des Insolvenzverfahrens ber sein Vermgen beantragt oder das Verfahren erffnet worden ist. Die Kndigung des Vertrags nach 8 Abs. 2 VOB/B ist erst zulssig, nachdem die Landesbaudirekti-on das Vorliegen der Kndigungsvoraussetzung nach 8 Abs. 2 besttigt hat.

    5 Entscheidungen nach 18 Abs. 2 VOB/B Bereich Hochbau: Die Entscheidung nach 18 Abs. 2 VOB/B trifft bei Baumanahmen des Landes und beim Hoch-

    schulbau (ohne Manahmen der Schlsser- und Seenverwaltung) die zustndige Regierung, bei Baumanahmen des Bundes die Landesbaudirektion.

    Bereich Straenbau: Die Entscheidung nach 18 Abs. 2 VOB/B trifft bei allen Baumanahmen der Staatlichen Baumter

    die zustndige Regierung. Die Entscheidung nach 18 Abs. 2 VOB/B trifft bei allen Baumanahmen, die von Dienststellen der

    Autobahndirektionen baulich abgewickelt werden, die zustndige Autobahndirektion, bei allen Bau-manahmen, die von den Autobahndirektionen selbst baulich abgewickelt werden, das Bayerische Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr.

  • Richtlinien 012.Wa (Zustndigkeiten Wasserwirtschaftsmter)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 1 von 3

    Zustndigkeiten bei Vergaben der Wasserwirtschaftsmter A Vergabe 1 Zustndig fr die Vergabe ist das Wasserwirtschaftsamt. Es entscheidet grundstzlich in eigener

    Verantwortung. Die Organisation der Vergabeangelegenheiten im Wasserwirtschaftsamt soll sich nach folgenden

    Grundstzen richten: 1.1 Das Wasserwirtschaftsamt regelt die nheren Einzelheiten des Verfahrensablaufs. Die Vorgaben zur

    elektronischen Vergabe (Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de) und Korruptionsbekmpfung sind zu beachten.

    1.2 Vor der Vergabekammer vertritt sich das Wasserwirtschaftsamt selbst. In begrndeten Ausnahmefl-

    len kann sich das Wasserwirtschaftsamt auch von einem Rechtsanwalt einer Fachkanzlei vertreten lassen. Vor der Beauftragung ist hierzu die Zustimmung des StMUV ber die Regierungen einzuho-len.

    1.3 Ergeben sich Anhaltspunkte fr wettbewerbsbeschrnkende Absprachen unter den Bietern, ist die

    zustndige Kartellbehrde unverzglich einzuschalten. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoen wurde, ist die zu-stndige Staatsanwaltschaft unverzglich einzuschalten. In beiden Fllen ist zu prfen, welche Konsequenzen fr die Weiterfhrung des Vergabeverfahrens zu ziehen sind. (siehe auch Nr. 4)

    2 Vorherige Zustimmung der Regierung 2.1 Bei Vergaben mit voraussichtlichen Auftragssummen ab 50.000 [netto] bedarf es der vorherigen

    Zustimmung der zustndigen Regierung zur Wahl der Vergabeart, wenn der Auftrag freihndig oder im Verhandlungsverfahren ohne ffentliche Vergabebekanntmachung vergeben werden soll (vor Einholung der Angebote).

    2.2 Bei Vergaben mit voraussichtlichen Auftragssummen ab 500.000 [netto] bedarf es der vorherigen

    Zustimmung der Regierung, wenn - die Ausschreibung aufgehoben oder - der Zuschlag auf ein anderes als das Angebot mit dem niedrigsten Preis oder in EU-Verfahren auf

    ein anderes als das Angebot mit der hchsten Bewertung erteilt oder - der Zuschlag auf ein Nebenangebot erteilt werden soll. 2.3 Bei Zuschlag auf ein Nebenangebot bedarf es unabhngig vom Auftragswert der vorherigen Zustim-

    mung der Regierung, wenn das Nebenangebot in wesentlichen Punkten vom genehmigten Entwurf abweicht.

    2.4

    Ist die Zustimmung zur Vergabe der Regierung vorbehalten, so ist ein eingehend begrndeter Vergabevorschlag auf dem Dienstweg vorzulegen. Im Fall Freihndiger Vergaben bzw. bei Verhand-lungsverfahren, die nur ausnahmsweise (vgl. 3 bzw. 3a VOB/A) in Frage kommen, ist zur Wirt-schaftlichkeit der Angebotspreise ausfhrlich Stellung zu nehmen.

    2.5

    Die Punkte 2.1 bis 2.3 gelten fr Liefer- und Dienstleistungen (ausgenommen freiberufliche Leistun-gen) im Zusammenhang mit staatlichen Baumanahmen sinngem.

    http://www.vergabe.bayern.de/

  • Richtlinien 012.Wa (Zustndigkeiten Wasserwirtschaftsmter)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 2 von 3

    3 Unterrichtung der Regierung Die Regierung ist in nachfolgenden Fllen rechtzeitig zu unterrichten.

    Sie entscheidet, ob und in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt. - Feststellungen oder Vorliegen von Anhaltspunkten fr ein wettbewerbsbeschrnkendes Verhalten,

    z.B. Preisabreden - Berufung eines Bieters auf Irrtum - Zustellung eines Nachprfungsantrages durch die Vergabekammer - schwere Verfehlungen des Bewerbers oder Bieters - Insolvenz des Bewerbers oder Bieters (Zur Vorgehensweise bei Zahlungseinstellungen und Insolvenzverfahren siehe Abschnitt B 4) 4 Unterrichtung des Bayerischen Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr und des Bay-

    erischen Staatsministerium fr Umwelt und Verbraucherschutz Die Regierung unterrichtet unverzglich das Sachgebiet Vergabe- und Vertragswesen des Bayeri-

    schen Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr, bei - schweren Verfehlungen des Auftragnehmers nach 16 Abs. 1 Nr. 3 (vorstzlich falsche Angaben)

    und 16 Abs. 1 Nr. 8 VOB/A (z.B. bei Verdacht auf Bestechung). Die Abteilung 5 des StMUV erhlt Abdruck.

    - Zustellung eines Nachprfungsantrages durch die Vergabekammer. 5 Nachprfungsstelle nach 21 VOB/A Nachprfungsstelle ist die VOB Stelle der zustndigen Regierung (vgl. Bekanntmachung des Bayeri-

    schen Staatsministeriums des Innern vom 21. Oktober 2003 Az. IIZ5-40011-065/02). 6 Nachprfungsbehrde nach 21 EU VOB/A Nachprfungsbehrde ist die Vergabekammer Sdbayern bzw. Nordbayern. 7 Nachprfungsverfahren nach 155 ff GWB Das Bayerische Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr, Sachgebiet IIZ5, ist zu unterrichten,

    wenn in einem Nachprfungsverfahren nach 155 ff GWB gegen Entscheidungen der Vergabekam-mer sofortige Beschwerde zur 2. Instanz (Oberlandesgerichte Bayern) eingereicht wird und zwar un-abhngig davon, wer die Beschwerdeinstanz anruft. In diesen Fllen ist dem Bayerischen Staatsmi-nisterium fr Wohnen, Bau und Verkehr unverzglich eine Kopie der Entscheidung der Vergabekam-mer sowie der Beschwerdeschriftsatz zuzuleiten. Die Regierung und die Abteilung 5 des StMUV er-halten Abdruck.

    B Vertragsabwicklung 1 Beteiligung des Landesamt fr Finanzen Die Vertretung vor Gericht obliegt dem Landesamt fr Finanzen (Fiskalate).

  • Richtlinien 012.Wa (Zustndigkeiten Wasserwirtschaftsmter)

    VHB Bayern Stand Mrz 2018 3 von 3

    2 Unterrichtung der Regierung Die Regierung ist in nachfolgenden Fllen rechtzeitig zu unterrichten.

    Sie entscheidet, ob und in welchem Umfang sie im Einzelfall mitwirkt. - Ansprche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen wegen Behinderung und Bauzeitverzge-

    rung bzw. -beschleunigung, z.B. nach 2 Abs. 5, 6 Abs. 6 VOB/B bzw. 642 BGB oder wegen Gefahrtragung fr erbrachte Leistungen ( 7 VOB/B)

    - Gerichtliche Verfahren, wie Mahnbescheide, Klagen (auch hinsichtlich Rckforderungen von berzahlungen), Streitverkndungen, selbststndige Beweisverfahren nach 485 ZPO

    - Mngelansprche mit erheblichen finanziellen Auswirkungen - Zahlungseinstellung eines Auftragnehmers - Kndigung des Vertrages durch den Auftragnehmer ( 9 VOB/B) - Vereinbarung von Vorauszahlungen nach Vertragsschluss - Zahlungen an Glubiger des Auftragnehmers (z.B. 16 Abs. 6 VOB/B) - Schwere Verfehlungen des Auftragnehmers (siehe RiLi 400, Nr. 7.4) 3 Unterrichtung des bayerischen Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr Bei schweren Verfehlungen des Auftragsnehmers im Sinne der Ziffer 7.1.7 KorruR (Informationsstelle

    fr Vergabeausschlsse), unterrichtet die Regierung unverzglich das bayerische Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr, Sachgebiet Vergabe- und Vertragswesen.

    4 Zentrale Bearbeitung von Zahlungseinstellungen durch den Auftragnehmer bzw. bei Insol-

    venzverfahren Die Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern ist zustndig fr die Koordination der

    Zahlungsabwicklung bei Zahlungseinstellungen durch den Auftragnehmer bzw. bei Insolvenzverfah-ren. Sie unterrichtet die Wasserwirtschaftsmter ber Zahlungseinstellungen bzw. Insolvenzverfahren (siehe auch 8 Abs. 2 VOB/B). Zahlungen drfen in diesen Fllen nur mit ihrer Zustimmung geleistet werden (siehe auch 7501, OBBS v. 25.07.2006 Gz. IIB1-4094-033/97, dieses Schreiben gilt fr die Wasserwirtschaftsmter analog. Das Wasserwirtschaftsamt als Vergabestelle unterrichtet unverzglich die Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern, wenn ihn bekannt wird, dass ein Auftragnehmer seine Zahlungen eingestellt hat, die Erffnung des Insolvenzverfahrens ber sein Vermgen beantragt oder das Ver-fahren erffnet worden ist. Die Kndigung des Vertrags nach 8 Abs. 2 VOB/B ist erst zulssig, nachdem die Landesbaudirekti-on das Vorliegen der Kndigungsvoraussetzung nach 8 Abs. 2 besttigt hat.

    5 Entscheidungen nach 18 Abs. 2 VOB/B Die Entscheidung nach 18 Abs. 2 VOB/B trifft die zustndige Regierung.

  • Richtlinien 012.LE (Zustndigkeiten Lndliche Entwicklung)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 1 von 3

    Zustndigkeiten im Bereich der Verwaltung fr Lndliche Entwicklung Bayern Anmerkung: im Text sind nur die Paragrafen der VOB zitiert. Die Zustndigkeitsregelungen gelten fr Leistun-gen nach UVgO/VOL entsprechend.

    Ist die Teilnehmergemeinschaft Mitglied eines Verbandes fr Lndliche Entwicklung, bernimmt dieser nach seiner Satzung die Herstellung sowie Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Verband kann sich zur Erfllung seiner Aufgaben Dritter bedienen.

    Dabei gilt: Die Ausschreibung wird im Auftrag des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft durchgefhrt. Die Vergabeart nach VOB bzw. UVgO wird bei Auftrgen des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft vom Amt fr Lndliche Entwicklung (ALE) geprft und genehmigt, sofern die Wertgrenzenregelungen des Bayeri-schen Staatsministeriums fr Ernhrung, Landwirtschaft und Forsten keine Ausnahmen zulassen. Bei Auftrgen des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft unterliegt nach 17 FlurbG die Zuschlagsertei-lung der Zustimmung des jeweiligen Amtes fr Lndliche Entwicklung sofern Einzelregelungen keine Aus-nahmen zulassen.

    Die vorgesetzte Dienststelle und die Nachprfungsstelle ( 21 VOB/A) ist das rtlich zustndige Amt fr Lnd-liche Entwicklung.

    Die fr die Entwurfsgenehmigung zustndige Stelle ist das rtlich zustndige Amt fr Lndliche Entwicklung.

    Das Bauamt im Sinne des VHB Bayern ist der Verband fr Lndliche Entwicklung (VLE).

    Die Vergabestelle ist die Teilnehmergemeinschaft als Auftraggeber und Bauherr. 1 Zustndig fr die Vergabe ist der Zuwendungsempfnger (die Teilnehmergemeinschaft); er ent-

    scheidet grundstzlich in eigener Verantwortung.

    2 Wertgrenzenregelungen des StMELF / Genehmigung der Vergabeart durch die Fachaufsicht fhrende Ebene (ALE)

    Innerhalb der vom Bayerischen Staatsministerium fr Ernhrung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) festgesetzten Wertgrenzen sind ohne nhere Begrndung Beschrnkte Ausschreibungen oder Freihndige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben zulssig.

    Vom StMELF wurden fr die Vergabe von Bauauftrgen in der Lndlichen Entwicklung folgende Wertgrenzen festgelegt:

  • Richtlinien 012.LE (Zustndigkeiten Lndliche Entwicklung)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 2 von 3

    Vergabeart nach VOB Wertgrenze (ohne Umsatz-steuer)

    Freihndige Vergabe: Ohne Einholung von Vergleichsangeboten und ohne Genehmi-gung der Vergabeart durch das Amt fr Lndliche Entwicklung (ALE) Mit mindestens drei schriftlich nachgewiesenen Angebotsauffor-derungen - ohne Genehmigung der Vergabeart durch das ALE

    - mit Genehmigung der Vergabeart durch das ALE, wenn die ffentliche Ausschreibung oder Beschrnkte Ausschrei-bung unzweckmig ist 2)

    5.000

    10.000 1)

    20.000

    Beschrnkte Ausschreibung: Ohne Genehmigung der Vergabeart durch das ALE Mit Genehmigung der Vergabeart durch das ALE

    50.000

    siehe hierzu 3a Abs. 2 u. 3 VOB/A Ausgabe 2016

    1) 3a Abs. 4 letzter Satz VOB/A Ausgabe 2016 2) 3a Abs. 4 Nrn. 1 bis 6 VOB/A Ausgabe 2016 3 Das Amt fr Lndliche Entwicklung ist im Einzelnen wie folgt zustndig bzw. zu beteiligen oder

    zu unterrichten:

    Vergabe: - Freigabe der Vergabeunterlagen,

    - Leitung des Erffnungstermins,

    - Unterrichtung bei Feststellungen oder Vorliegen von Anhaltspunkten fr ein wettbewerbsbe-schrnkendes Verhalten, z. B. Preisabreden,

    - Unterrichtung bei Berufung eines Bieters auf einen Irrtum,

    - Beteiligung am Aufklrungsgesprch gem 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A,

    - Unterrichtung bei schweren Verfehlungen des Bewerbers oder Bieters,

    - Unterrichtung bei Insolvenz des Bewerbers oder Bieters,

    - Zustimmung zur Aufhebung der Ausschreibung nach 17 VOB/A,

    - Zustimmung zur Zuschlagserteilung,

    - Zustndig als Nachprfungsstelle nach 21 VOB/A.

    Vertragsabwicklung:

    - Genehmigung von Nachtrgen,

    - Genehmigung von wesentlichen Abweichungen vom Bauentwurf,

    - Zustimmung zur Vertragskndigung durch den Auftraggeber, ( 8 VOB/B),

    - Unterrichtung bei Kndigungsandrohung durch den Auftragnehmer,

    - Unterrichtung bei Zahlungseinstellung eines Auftragnehmers, Insolvenzverfahren,

    - Unterrichtung bei Zahlungen an Glubiger des Auftragnehmers,

    - Unterrichtung bei schweren Verfehlungen des Auftragnehmers,

    - Ladung zur Abnahme der Leistung,

  • Richtlinien 012.LE (Zustndigkeiten Lndliche Entwicklung)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 3 von 3

    - Entscheidungen nach 18 Abs. 2 VOB/B.

    Die Geltendmachung von Schadensersatzansprchen ( 13 Abs. 7 VOB/B), die Einleitung eines selbststndigen Beweissicherungsverfahrens nach 485 ZPO und bei der Unterbrechung von Ver-jhrungsfristen bzw. Hemmung des Ablaufs der Verjhrung obliegen im Bereich der Lndlichen Entwicklung nicht den allgemeinen Vertretungsbehrden nach 2 VertrV. Hierfr ist Teilnehmer-gemeinschaft mit Zustimmung des Amtes fr Lndliche Entwicklung selbst zustndig.

    4 Das Bayerische Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr ist zustzlich zu unterrichten bei schweren Verfehlungen des Auftragnehmers, 16 Abs. 2 Nr. 3 und 16 Abs. 1 Nr. 8 VOB/A (z. B. bei Verdacht auf Bestechung und bei vorstzlich falschen Angaben).

  • Richtlinien 100 (Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 1 von 6

    Richtlinien 100 Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren 1 Allgemeines

    1.1 Gliederung des Vergabehandbuches Bayern (VHB)

    Richtlinien, die sich nicht einem Formblatt des Vergabehandbuches zuordnen lassen, sind hier dar-gestellt. Richtlinien mit direktem Bezug zu einzelnen Formblttern sind den jeweiligen Formblttern zugeordnet.

    1.2 Wertgrenzen, Betrge im VHB

    Die in diesem VHB angegebenen Wertgrenzen bzw. Betrge sind grundstzlich Netto-Werte ohne Umsatzsteuer, es sei denn, es ist ausnahmsweise dazu etwas anderes angegeben.

    1.3 Anwendung der VOB/A und des VHB Bei der Vergabe von Bauleistungen ist nach Teil A der VOB, sowie nach den in diesem VHB enthaltenen Richtlinien1 unter Verwendung der Formbltter des VHB zu verfahren. In besonderen Einzelfllen (z. B. bei PPP-Projekten) kann, soweit erforderlich, in Rcksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium fr Wohnen, Bau und Verkehr hiervon abgewichen werden. Dies ist rechtzeitig anzuzeigen, weil die Vorbereitung elektronisch verwendbarer Formulare zeitaufwendig ist. Alternativ zu den Formblttern des VHB knnen die Vergabestellen elektronisch generierte Formula-re verwenden, welche lediglich die fr das jeweilige Vergabeverfahren relevanten Angaben und Re-gelungen enthalten und insoweit optisch von den Formblttern des VHB abweichen. Inhaltliche Ab-weichungen und nderungen sind nicht zulssig. Die Fachaufsicht fhrende Ebene hat sicherzustel-len, dass die Regelungsinhalte des VHB eingehalten werde. Bei Leistungen, die nicht Teil der baulichen Anlage werden, ist die Unterschwellenvergabeordnung - UVgO - bzw. die VgV anzuwenden. Von der Staatsbauverwaltung und der Wasserwirtschaft sind die unter www.vergabe.bayern.de bereitgestellten Formulare zu verwenden. Alle Vergabeverfahren mit Ausnahme des Bestellscheinverfahrens sind ber die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de abzuwickeln.

    2 Zustndigkeiten siehe Richtlinien 012

    3 Anwendung der EU-Paragrafen

    3.1 Gesamtauftragswert Der Gesamtauftragswert der baulichen Anlage nach 1 EU Abs. 1 VOB/A ist deren geschtzte Ge-samtvergtung ( 3 VgV). Diese errechnet sich aus den veranschlagten Gesamtkosten, abzglich - der einmaligen Abgaben und Gebhren, - der Umsatzsteuer, - der Kosten der beweglichen Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstnde; deren Lieferung ist

    gesondert zu vergeben - der Baunebenkosten (soweit sie gesondert vergtet werden); die darin enthaltenen Dienstleis-

    tungen sind gesondert zu vergeben.

    1 Bei Baumanahmen der gemeinsam finanzierten NATO-Infrastruktur und Baumanahmen der Gaststreitkrfte, die mit deren

    Haushaltsmitteln finanziert werden, sind die Richtlinien des VHB anzuwenden, soweit nicht aufgrund von NATO-Verfahren und -Richtlinien oder Vereinbarungen (Auftragsbautengrundstze) andere Regelungen gelten.

  • Richtlinien 100 (Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 2 von 6

    3.2 Nichtanwendung der EU-Paragrafen Die Bestimmungen der EU-Paragrafen finden keine Anwendung bei Vergaben, die - der RiNATO (620) unterliegen, - fr die Gaststreitkrfte nach ABG 1975 durchzufhren sind, - nach den Richtlinien fr Sicherheitsmanahmen bei der Durchfhrung von Bauaufgaben - RiS-

    Bau in Abschnitt K 16 der RBBau dem Geheimhaltungsgrad VS-vertraulich, VS-geheim, VS-streng geheim oder entsprechenden Einstufungen unterliegen. Ob derartige Manahmen nach den Bestimmungen des 3. Abschnittes der VOB/A (VS-Paragrafen) durchzufhren sind, ist im Einzelfall zu entscheiden, dabei ist die Richtlinie 101 zu beachten.

    4 Vorbereitung der Ausschreibung

    Voraussetzung fr den Beginn des Ausschreibungsverfahrens Mit dem Ausschreibungsverfahren darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Ausgabe-mittel zugewiesen sind und/oder eine Verpflichtungsermchtigung erteilt ist. Ausnahmen bedrfen der Zustimmung der zustndigen obersten Bundes- bzw. Landesbehrde. Weitere Bestimmungen zu Vorbereitung der Ausschreibung siehe Richtlinie 250.

    5 Dokumentation / Vergabevermerk

    5.1 Die einzelnen Stufen des Verfahrens, die magebenden Feststellungen, die einzelnen Manahmen sowie die Begrndung der einzelnen Entscheidungen sind in einem Vermerk zu dokumentieren.

    5.2 Dieser Vergabevermerk ist zu Beginn des Vergabeverfahrens anzulegen und laufend fortzuschreiben. Die zu dokumentierenden Verfahrensschritte mssen jederzeit nachgewiesen und berprft werden knnen. Ein Dokumentationsmangel kann sich im Nachprfungsverfahren zum Nachteil der Vergabestelle auswirken. Bei EU-Vergabeverfahren, in denen der Auftraggeber durch Bieter, Bewerber oder mit diesen in Verbindung stehende Unternehmen vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten oder untersttzt wurde, sind vom Auftraggeber ergriffene Manahmen zu dokumentieren, die sicherstellen, dass der Wettbewerb hierdurch nicht verflscht wird. Wird in EU-Vergabeverfahren zum Nachweis der Eignung ein hherer Jahresumsatz als der zweifache Auftragswert verlangt, sind die dafr magebenden Grnde im Vergabevermerk anzugeben.

    5.3 ber die in 20 VOB/A aufgefhrten Mindestinhalte hinaus sind insbesondere die folgenden Schritte und Entscheidungen zu dokumentieren:

    - Ermittlung des voraussichtlichen Auftragswertes Wahl des Vergabeverfahrens, bei Nichtanwendung des Offenen Verfahrens bzw. der ffentli-

    chen Ausschreibung einschl. Begrndung - Zuschlagskriterien, - Gewichtung der Zuschlagskriterien in EU-Verfahren, Zusammenfassung von Losen, einschlielich Begrndung - Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung, einschlielich Begrndung - Die besonderen Umstnde fr die Vereinbarung einer von der (in 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B

    festgelegten) Regelfrist abweichenden Frist fr die Schlusszahlung sowie die Festlegung die-ser Frist

    - Ergebnis der Prfung und Wertung der Angebote und Nebenangebote, - Anlass fr eine Aufhebung

    5.4 Fr den Bereich der Staatsbauverwaltung gilt aufgrund des Einsatzes der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de: Wesentlicher Bestandteil der Dokumentation im Hochbau sind die Inhalte der Formbltter Vergabedokumentation 111.0 (nationale Vergabeverfahren o.T.), 111.0T (nationale Vergabeverfahren m.T.), 111.1H (nationale oder EU-Verfahren o.T.), 111.2H (nationale oder EU-

  • Richtlinien 100 (Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 3 von 6

    Verfahren m. T.) ergnzt durch die Formbltter 311 bzw. 312.2, 313.1 313.4 sowie Ausdrucke aus der Vergabeplattform zur Auskunftserteilung an die Bewerber und Bieter und je nach Bedarf als Anlagen die Formbltter 3210, 3211, 3212, 3213, 3214 und 3215. Bei Nachforderung von Unterlagen ergnzt um das Formblatt 3216. Fr den Straenbau sind die Inhalte der Formbltter Vergabedokumentation 111.0 (nationale Vergabeverfahren o.T.), 111.0T (nationale Vergabeverfahren m.T.), 111.1StB (nationale oder EU-Verfahren o.T.), 111.2StB (nationale oder EU-Verfahren m. T.) ergnzt durch die Formbltter 311 bzw. 312.2, 313.1 313.4 sowie Ausdrucke aus der Vergabeplattform zur Auskunftserteilung an die Bewerber und Bieter und je nach Bedarf als Anlagen die Formbltter 3210, 3211, 3212, 3213, 3214 und 3215. Bei Nachforderung von Unterlagen ergnzt um das Formblatt 3216. Aufgrund der Nutzung der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de wurden diese Formbltter fr die Vergabedokumentation auf den Workflow der Vergabeplattform und der Organisation der Staatlichen Baumter und Autobahndirektionen abgestimmt. Fr die Wasserwirtschaftsmter:

    Fr die Wasserwirtschaftsmter sind die Inhalte der Formbltter Vergabedokumentation 111.1Wa (nationale oder EU-Verfahren o.T.), 111.2Wa (nationale oder EU-Verfahren m. T.) ergnzt durch die Formbltter 311 bzw. 312.2, 313.1 313.4 sowie Ausdrucke aus der Vergabeplattform zur Auskunftserteilung an die Bewerber und Bieter und je nach Bedarf als Anlagen die Formbltter 3210, 3211, 3212, 3213, 3214 und 3215 wesentlicher Bestandteil der Dokumentation. Bei Nachforderung von Unterlagen ergnzt um das Formblatt 3216. Sonstige Behrden Bayern: Vergabestellen sonstiger Behrden Bayerns (nicht Staatsbauverwaltung), die die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de nicht nutzen, verwenden weiterhin zur Vergabedokumentation die Formbltter 111.H, 311, 312, 321, 314EU.H, 313, 321.H, 331.H, 351.H und ggf. Beibltter. Siehe Grafische bersicht Vergabedokumentation.

    5.5 Die Vergabestelle hat jede eingegangene Rge oder Beanstandung zu registrieren, unverzglich und sorgfltig zu prfen, in begrndeten Fllen abzuhelfen sowie in der Vergabedokumentation zu dokumentieren. Soll nicht abgeholfen werden, ist die Aufsicht fhrende Ebene unverzglich zu beteiligen. Am Ende jeder Mitteilung einer Vergabestelle an den Rgenden, dass der Rge nicht abgeholfen wird, ist folgender Hinweis aufzunehmen: Gem 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Durchfhrung eines Nachprfungsverfahrens vor der Vergabekammer wegen des gergten Sachverhalts nur innerhlab von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung zulssig.

    5.6 - entfllt -

    5.7 Die in 20 Abs. 3 VOB/A aufgefhrten Angaben sind kurzfristig zu verffentlichen.

    5.8 Dokumentation von Nachsendungen Ergibt sich nach Aufforderung zur Angebotsabgabe die Notwendigkeit, nderungen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen, sind diese nderungen zeitgleich allen Bewerbern rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu bersenden. Ggf. ist Die Frist fr den Ablauf der Angebotsfrist zu verschieben. Die nderungen der Vergabeunterlagen sind im Rahmen von Nachsendungen bei den Bewerbern zu bermitteln. Diese sind durchzunummerieren. Der Zugang der einzelnen Nachsendungen bei den Bewerbern ist durch geeignete Manahmen (z.B. Rckbesttigung oder Firmenlog in der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de) zu dokumentieren.

    6 Nachprfungsverfahren

    6.1 Nachprfungsstellen Die Nachprfungsstellen sind grundstzlich bei der Fachaufsicht fhrenden Ebene eingerichtet.

  • Richtlinien 100 (Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 4 von 6

    6.2 Nachprfungsbehrden In den EU-weiten Ausschreibungsverfahren ist die nach dem GWB eingerichtete Nachprfungsbe-

    hrde (Vergabekammer,) anzugeben.

    6.3 Nachprfungsverfahren nach GWB 6.3.1 Bei Vergabeverfahren, auf die die VgV und der 4. Teil des GWB anzuwenden sind, ist ein Unterneh-

    men (Bewerber, Bieter), das sich in seinen Rechten verletzt glaubt, berechtigt, gem 160 Abs. 2 GWB ein Nachprfungsverfahren bei der in den Vergabeunterlagen benannten Vergabekammer zu beantragen. Zwingende Voraussetzung fr die Einleitung eines Nachprfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist die fristgerechte Rge des behaupteten Vergabeverstoes bei der Vergabestelle ( 160 Abs.3 GWB). Nach Eingang der der Rge ergibt sich fr die Vergabestelle die Aufgabe zu prfen, ob der behauptete Versto vorliegt und in vollem Umfang abgestellt werden kann. Wenn ja, ist der Beschwerdefhrer ber die Beseitigung des Verstoes zu informieren und von ihm eine schriftliche Besttigung ber die Erledigung der Rge zu verlangen. Bei Zustellung eines Nachprfungsantrages durch die Vergabekammer sind die angeforderten Vergabeakten unverzglich vollstndig auszuhndigen und gleichzeitig die Fachaufsicht fhrende Ebene zu unterrichten. Vorher sind zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse alle Teile der Vergabeunterlagen, zu denen am Nachprfungsverfahren beteiligten Bietern keine Akteneinsicht gewhrt werden soll, von der Vergabestelle eindeutig zu kennzeichnen. Die Vergabestelle hat mit Aushndigung der Vergabeunterlagen an die Vergabekammer auf diese geheimhaltungsbedrftigen Teile besonders hinzuweisen. Ergnzend ist dabei zu prfen, ob: Das Unternehmen den Versto im Vergabeverfahren fristgerecht gegenber der Vergabestelle

    gergt hat (160 Bas. 3 GWB), Ein Antrag auf Gestattung des Zuschlags gem 169 Abs. 2 GWB nach Zustellung eines

    etwaigen Antrages auf Nachprfung durch die Vergabekammer zu stellen ist. Kriterien hierfr sind insbesondere:

    o Das Interesse der Allgemeinheit am raschen Abschluss des Vergabeverfahrens, o Darstellung aller mglichen geschdigten Interessen, o Darstellung aller Nachteile einer Verzgerung.

    ber das Ergebnis der Prfung, dass ein Versto gegen Vergabebestimmungen nicht vorliegt, ist in Abstimmung mit der vorgesetzten Dienststelle der Beschwerdefhrer unverzglich zu informieren und auf die Ausschlussfrist nach 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hinzuweisen. Die vorgenannte Ausschlussfrist hat keinen Einfluss auf den Ablauf der Wartefrist nach 134 GWB.

    6.3.2 Nach Zustellung des Nachprfungsantrages an die Vergabestelle darf diese den Zuschlag nicht mehr erteilen, da der Nachprfungsantrag aufschiebende Wirkung hat (Suspensiveffekt).

    6.3.3 Die Vergabestelle hat zu prfen, ob - die behauptete Verletzung von Vergabebestimmungen frhzeitig aus der Bekanntmachung oder

    den Vergabeunterlagen fr den Antragsteller erkennbar war, - der Antragsteller die Verletzung der Vergabebestimmungen fristgerecht gergt hat Das Ergebnis ist der Fachaufsicht fhrenden Ebene mitzuteilen. Nach Zustellung eines Antrages auf Nachprfung an den Auftraggeber ( 169 Abs. 1 GWB) durch die Vergabekammer ergeben sich fr diesen folgende Verpflichtungen: Sofortige Abgabe der Vergabeakten an die Vergabekammer wobei die Stellen in den Unterlagen

    zu kennzeichnen sind, die dem Geheimschutz unterliegen ( 165 Abs. 3 GWB). Von den wichtigs-ten abzugebenden Unterlagen sind Kopien zu fertigen.

    Abgabe einer Stellungnahme an die Vergabekammer zum Antrag auf Nachprfung. Gegebenenfalls schriftlicher Antrag auf Gestattung des Zuschlages ( 169 Abs. 2 GWB) mit Be-

    grndung an die Vergabekammer. Benennung der sonstigen Beteiligten, insbesondere der Bieter in der engeren Wahl, an die

    Vergabekammer. Sicherstellung, dass keine Zuschlagserteilung erfolgt ( 169 Abs. 1 GWB). Ein dennoch abge-

    schlossener Vertrag wre nach 135 GWB nichtig. Verlngerung der Bindefrist fr alle Bieter der engeren Wahl unter Bercksichtigung der voraus-

    sichtlichen Verfahrensdauer (in der Regel ca. 14 Wochen).

  • Richtlinien 100 (Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 5 von 6

    6.3.4 Alle weiteren Verfahrensschritte der Vergabestelle sind mit der Aufsicht fhrenden Ebene abzustim-men.

    6.3.5 Gegenber den Bietern ist rechtzeitig vor Ablauf der Bindefrist eine einheitliche Fristverlngerung (in Textform) anzustreben.

    7 Auftragsnderung whrend der Vertragslaufzeit

    7.1 nderungen von Auftrgen, die nach Durchfhrung eines EU-Vergabeverfahrens erteilt

    wurden (2. und 3. Abschnitt der VOB/A)

    7.1.1 Vor einer vertragsndernden Anordnung des Auftarggebers ist zu prfen, ob ein neues Vergabe verfahren durchzufhren ist. Dies ist bei wesentlichen nderungen im Sinne der 22 EU Absatz 1 bzw. 22 VS Absatz 1 VOB/A der Fall. Dabei ist mageblich, ob

    - die Leistungsnderung abgetrennt und in einem neuen Vergabeverfahren vergeben werden knnen oder

    - der Vertrag gekndigt werden muss und die noch nicht ausgefhrten Leistungen samt nderungsleistungen im Anschluss daran einem neuen Vergabverfahren zu unterziehen sind.

    Das Ergebnis der Prfung ist zu dokumentieren. 7.1.2 Liegt ein Tatbestand der 22 EU bzw. 22 VS Absatz 2 oder 3 vor und ndert sich der

    Gesamtcharakter des Auftrages nicht, ist kein neues Vergabeverfahren erforderlich. Hierbei ist folgendes zu beachten:

    7.1.2.1 Fr den Absatz 2 Nummer 1 genannten Fall ist Voraussetzung, dass - in den Vergabeunterlagen bereits klare, genaue und eindeutige formulierte berprfungsklauseln

    oder Optionen enthalten und - Art, Umfang und Bedngungen fr deren Anwendung angegeben sind.

    7.1.2.2 Zustzliche Leistungen knnen ohne ein neues Vergabeverfahren beauftragt werden, wenn die Leistungen fr den vertraglichen Zweck erforderlich sind und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Grnden nicht erfolgen kann und fr den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten oder betrchtlichen Zusatzkosten verbunden wre.

    Derartige zustzliche Leistungen drfen 50 Prozent der Auftragssumme des Hauptauftrages nicht berschreiten. und drfen nicht mit dem Ziel aufgeteilt werden, diese Vorschrift zu umgehen. Die Begrenzung gilt fr jede einzelne Auftragsnderung (Nachtrag), Bemessungsgrundlage bleibt auch bei mehreren aufeinander folgenden Nachtrgen immer der Hauptauftrag (ohne die bereits erteilten Nachtrge).

    7.1.2.3 Eine Auftragsnderung ohne neues Vergabeverfahren ist auch zulssig, wenn die erforderliche n-derung vom Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehbar war. Auch fr diesen Fall gilt die Beschrnkung auf 50 Prozent der Hauptauftragssumme.

    7.1.2.4 nderungen gem Nummern 7.1.2.2 und 7.1.2.3 sind im Amtsblatt der Europischen Union bekannt zu machen, analog der Regelungen der 18 EU bzw. 18 VS Absatz 4 VOB/A fr die Verga-bebekanntmachung.

    7.1.2.5 Die Flle des Austausches des Auftragnehmers ohne die Verpflichtung zur erneuten Ausschreibung sind in den 22 EU bzw. 22 VS Absatz 2 Nummer 4 geregelt.

    7.1.2.6 Darber hinaus ist Vertragsnderung ohne neues Vergabeverfahren zulssig, wenn der Wert der nderung den Schwellenwert nicht bersteigt und nicht mehr als 15 Prozent (bei Liefer- und Dienstleis-tungen nicht mehr als 10 Prozent) des Hauptauftragswertes betrgt. Hierfr sind bei mehreren aufei-nanderfolgenden nderungen (Nachtrgen) die Nachtragssummen zu addieren, Bezugsgre bleibt der Hauptauftrag.

    7.1.2.7 Alle Prfungen und Berechnungen sind zu dokumentieren.

    7.2 nderungen von Auftrgen, die nach Durchfhrung eines nationalen Vergabeverfahrens erteilt wurden (1. Abschnitt der VOB/A)

    Nicht vereinbarte Leistungen, die fr das vertragliche Werk nicht erforderlich sind, erfordern ein neues Vergabeverfahren.

  • Richtlinien 100 (Allgemeine Richtlinien Vergabeverfahren)

    VHB Bayern - Stand Mrz 2018 6 von 6

    8 Binnenmarktrelevante Vergabeverfahren

    Ein binnenmarktrelevantes Vergabeverfahren liegt vor, wenn im konkreten Einzelfall ein eindeutig grenzberschreitendes Interesse an dem Auftrag besteht. Dies ist regelmig auszuschlieen, wenn

    der Auftragswert unter 10% des jeweiligen Schwellenwertes (informelle Bagatellgrenze) liegt

    hohe Transaktionskosten (Abwicklungskosten) anfallen

    unverhltnismig hohe landesspezifische Gesetzesanforderungen (Rechtsrahmen) bestehen

    Beteiligungsmglichkeit auslndischer Bieter wegen besonderer nationaler Zulassungserfordernisse fehlen

    es sich um eine Lieferung von Produkten internationaler oder europaweit ttiger Hersteller handelt

    keine Markterschlieungs- /Markteintrittsintention (Referenzauftrag) besteht

  • Vergabe von Bauleistungen (EU) - Richtlinie 100

    VHB Bayern - Stand April 2016

    ZulssigkeitDie VaAzW ist als besondere Form der Vorinformation nur im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren zulssigvgl. 12 Abs. 2 VOB/A

    Verffentlichung Verffentlichungen durch das Amt fr Verffentlichung der Europischen Union 12 Abs. 2 Nr. 1d VOB/AEU-Standardformular 1: "Vorinformation": Anhang I d. Durchfhrungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986

    Inhalt Vorinformation (Auszug) 38 Abs. 4 VgV - konkret auf den Auftragsgegenstand bezogen- Hinweise, dass keine weitere Auftragsbekanntmachung erfolgt und Interessenten ihr Interesse mitteilen mssen- Informationen nach Anhang V Teil B Abschnitt 1 und 2 der VRL-mind. 35 Tage und max. 12 Monate vor Absendung der Aufforderung zur Interessensbesttigung

    Wirkung- Verkrzung der Angebotsfrist- Entfall der Auftragsbekanntmachung

    Interessenbekundung von interessierten Unternehmen- bermittlung in Textform mit elektronischen Mitteln gem. 11 EU Abs. 4 VOB/A

    Aufforderung zur Interessenbesttigung an interessierte Unternehmen entspricht Auftragsbekanntmachung

    Mit Auftragsbekanntmachung wird eine Adresse bekanntgegeben unter der die gesamten Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschrnkt, vollstndig und direkt abgerufen werden knnen ( 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).-> Regelung gilt ohne bergangsfrist ab 18.04.2016 fr alle ffentlichen Auftraggeber

    Inhalt, insbesondere:

    - Eignungskriterien fr die Begrenzung der Teilnehmerzahl, 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A- Mindestzahl der zu Verhandlungen aufzufordernden Bieter, 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A- ggf. Absicht im Verhandlungsverfahren ohne Verhandlung zu vergeben, 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A- ggf. Absicht zur Reduzierung der Verhandlungsteilnehmer in Phasen, 3b EU Abs. 3 Nr. 8 VOB/A- ggf. Angaben zur Losbildung und Mglichkeit fr mehrere Lose Angebote abzugeben, 5 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A- ggf. Angaben zur Zulssigkeit von Nebenangeboten, 8 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A- Verweis auf elektronischen Zugang zu den Vergabeunterlagen, 11 EU Abs. 3 VOB/A, 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A

    Interessenbesttigung der interessierten Unternehmen- Inhalt wie Teilnahmeantrag, Frist 30 Tage ab Aufforderung zur Interessensbesttigung, 10b EU Abs. 1 VOB/A- mit bermittlung der vom AG geforderten Informationen zur Eignung

    3b EU Abs. 2 Nr. 1 S. 3 VOB/A

    - bermittlung in Textform mithilfe elektronischer Mittel ( 53 Abs. 1 i.V.m. 10 VgV)-> bergangsregelung: bermittlung der Teilnahmeantrge auf dem Postweg in Schriftform noch mglich bis 18.10.2018 (Ausnahme zentrale Beschaffungsstellen)

    Folge- Mit der Aufforderung zur Interessensbesttigung wird der Teilnahmewettbewerb nach 3b EU Abs. 2 und 3 VOB/A eingeleitet

    VOB/

    A - E

    U

    Von

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    FB 1

    11.2

    H VH

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    Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb ( 12 EU Abs. 2 VOB)

  • Vergabe von Bauleistungen (EU)

    VHB Bayern - Stand April 2016

    Auswahl der Vergabeart ffnung der eingegangenen Angebote ( 14 EU VOB/A)Das offene Verfahren ist ohne besondere Voraussetzungen stets zulssig nach Ablauf der Fristvgl. 3a EU Abs. 1 VOB/A Teilnehmer: Zwei Vertreter des Auftraggebers, keine Bieter

    Prfung und Wertung der Angebote gem. 16 - 16d EU VOB/A

    Ausschluss aus formalen Grndenbieterbezogene Grnde gem. 6e EU VOB/A

    Optional: Vorinformation gem. 12 EU Abs. 1 VOB/A angebotsbezogene Grnde gem. 16 EU VOB/AAbsendung min. 35 Tage, max 12 Monate vor AuftragsbekanntmachungWirkung: Verkrzung der Angebotsfrist im offenen Verfahren auf min. 15 Tage ggf. Nachforderung von Unterlagen, deren Vorlage sich der Auftraggeber 10a EU Abs. 2 VOB/A vorbehalten hat ( 16 EU Nr. 4 VOB/A)

    ggf. Nachforderung von mit dem Angebot geforderten Unterlagen ( 16a EU VOB/A)

    Eignungsprfung gem. 16b EU i. V. m. 6b EU VOB/ANachweis der Eignung ber Einzelnachweise, PQ, EEE oder Eigenerklrungen(sofern zugelassen)sptestens vor dem Zuschlag Anforderung und Prfung der einschlgigen Nachweise (bei Vorliegen von Eigenerklrungen) gem. 6b EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A

    Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prfung gem. 16c EU VOB/AAuftragsbekanntmachung gem. 12a EU Abs. 3 VOB/A der nicht ausgeschlossenen AngeboteEU-Standardformular 2: "Auftragsbekanntmachung": Anhang II d. Durchfhrungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 Wertung gem. 16d EU VOB/A

    Angemessenheit des Preises und Wirtschaftlichkeit des Angebots zwingende Angaben:- Eignungskriterien gem. 6a EU VOB/A- Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gem. 16d Abs. 2 VOB/A

    optionale Angaben:Zulssigkeit von Nebenangeboten sowie Mindestanforderungen an Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebote gem. 18 EU VOB/ANebenangebote gem. 8 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A

    Mit Auftragsbekanntmachung wird eine Adresse bekanntgegeben unter der die gesamten Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschrnkt, vollstndig und direkt abgerufen werden knnen ( 11 EU Abs. 3 und 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).-> Regelung gilt ohne bergangsfrist ab 18.04.2016 fr alle ffentlichen Auftraggeber Unterrichtung der nicht bercksichtigten Bieter gem. 19 EU Abs. 1 und 2 VOB/A

    Unverzgliche Mitteilung an alle Bieter ber geplante Zuschlagserteilungmit Informationsschreiben aus VHB:FB 334 an nicht bercksichtigte Bieter inkl. BegrndungFB 333 an erfolgreichen BieterInformations- und Wartefrist ( 134 GWB): 15 KT, bei elektronischer bermittlung 10 KT

    Angebotsfrist35 Tage gem. 10a EU Abs. 1 Unterrichtung auf Verlangen der BieterVerkrzung auf 30 Tage: innerhalb von 15 Kalendertagen gem. 19 EU Abs. 4 VOB/Abei Zulassen von elektronischer Angebotsabgabe gem. 10a EU Abs. 4mit Vorinformation: 15 Tage, gem. 10a EU Abs. 2,bei Dringlichkeit 15 Tage gem. 10a EU Abs. 3 VOB/A

    Angemessene Bindefrist (regelmig 60 Kalendertage) gem. 10b EU Abs. 8 VOB/A

    Zuschlag = Vertragsschlusserfolgt durch Auftragsschreiben (FB 338 VHB)= Annahme des zuschlagsfhigen Angebotes

    nur mglich, wenn kein Nachprfungsverfahren eingeleitet wurde: Rge innerh. 10 KT -> Abhilfe -> Nachprfungsantrag -> Nachprfungsverfahren (VK)

    Einreichung der AngeboteForm: Textform mithilfe elektronischer Mittel gem. 11 EU Abs. 4 VOB/AAnforderung an elektronische Mittel gem 11a EU VOB/A Bekanntmachung vergebener Auftrge gem. 18 EU Abs. 3 und 4 VOB/AAusnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel gem 11b EU VOB/A mit EU-Standardformular 3: "Bekanntmachung vergebener

    Auftrge": Anhang III d. Durchfhrungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986Frist: bis zum Ablauf der Angebotsfrist (nicht bis zur ffnung des 1. Angebots) sptestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Auftragserteilung

    Offenes Verfahren ( 3b EU Abs. 1 VOB/A)

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  • Vergabe von Bauleistungen (EU)

    VHB Bayern - Stand April 2016

    Wahl der Vergabeart Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gem. 12a EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/ADas nicht offene Verfahren ist ohne besondere Voraussetzungen stets zulssig Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb an alle Bewerber gleichzeitig in (Ausnahme: Straenbau). Textform incl. Verweis auf die elektronische Adresse, ber die die vgl. 3a EU Abs. 1 VOB/A Vergabeunterlagen bereitgestellt werden (siehe Auftragsbekanntmachung)

    AngebotsfristOptional: Vorinformation gem. 12 EU Abs. 1 VOB/A - 30 Tage gem. 10b EU Abs. 2Absendung min. 35 Tage, max 12 Monate vor Auftragsbekanntmachung - 25 Tage bei Zulassen von elektronischer Angebotsabgabe gem. 10b EU Abs. 4EU-Standardformular 1: "Vorinformation": Anhang I d. Durchfhrungsverordnung (EU) - 10 Tage mit Vorinformation gem. 10b EU Abs. 3Nr. 2015/1986, Absendung min. 35 Tage, max 12 Monate vor Auftragsbekanntmachung - 10 Tage bei Dringlichkeit gem. 10b EU Abs. 5 Nr. 2 VOB/A Wirkung: Verkrzung der Angebotsfrist im nicht offenen Verfahren auf min. 10 Tage gem 10b EU Abs. 3 VOB/A Angemessene Bindefrist (regelmig 60 Kalendertage) gem. 10b EU Abs. 8 VOB/A

    Optional: Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb gem. 12 EU Abs. 2 VOB/A Einreichung der Angebotesiehe gesondertes Ablaufschema Form: Textform mithilfe elektronischer Mittel gem. 11 EU Abs. 4 VOB/AWirkung: Entfall der Auftragsbekanntmachung Anforderung an elektronische Mittel gem 11a EU VOB/A

    Ausnahmen von der Verwendung elektronischer Mittel gem 11b EU VOB/A

    Auftragsbekanntmachung gem. 12a EU Abs. 3 VOB/A Frist: bis zum Ablauf der Angebotsfrist (nicht bis zur ffnung des 1. Angebots)EU-Standardformular 2: "Auftragsbekanntmachung": Anhang II d. Durchfhrungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986

    zwingende Angaben:- Eignungskriterien gem. 6a EU VOB/A ffnung der eingegangenen Angebote ( 14 EU VOB/A)- Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gem. 16d Abs. 2 VOB/A nach Ablauf der Frist- bei gewnschter Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber: Angabe der Teilnehmer: Zwei Vertreter des Auftraggebers, keine Bieter objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien, Angabe der Mindestzahl (mind. 5) u. ggf. der Hchstzahl gem. 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A

    Prfung und Wertung der Angebote gem. 16 - 16d EU VOB/Aoptionale Angaben:- Zulssigkeit von Nebenangeboten sowie Mindestanforderungen an Ausschluss aus formalen Grnden Nebenangebote gem. 8 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A bieterbezogene Grnde gem. 6e EU VOB/A

    angebotsbezogene Grnde gem. 16 EU VOB/AMit Auftragsbekanntmachung wird eine Adresse bekanntgegeben unter der die gesamten Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschrnkt, vollstndig und direkt ggf. Nachforderung von Unterlagen, deren Vorlage sich der Auftraggeberabgerufen werden knnen ( 12a EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). vorbehalten hat ( 16 EU Nr. 4 VOB/A)-> Regelung gilt ohne bergangsfrist ab 18.04.2016 fr alle ffentlichen Auftraggeber

    ggf. Nachforderung von mit dem Angebot geforderten Unterlagen ( 16a EU VOB/A)

    Teilnahmefrist Eignungsprfung vorab im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs30 Tage gem. 10b EU Abs. 1 gem. 16b EU Abs. 3 VOB/A lediglich Bercksichtigung von Umstnden, die nach 15 Tage bei Dringlichkeit gem. 10b EU Abs. 5 Nr. 1 VOB/A Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Zweifel an der Eignung begrndenFristbeginn ab dem Tag nach Absendung der Bekanntmachung

    Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prfung gem. 16c EU VOB/Ader nicht ausgeschlossenen Angebote

    Einreichung der TeilnahmeantrgeInhalt: Insbesondere Angaben zur Eignung und Nichtvorliegen von Wertung gem. 16d EU VOB/AAusschlussgrnden gem. 3b EU Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/A Angemessenheit des Preises und Wirtschaftlichkeit des Angebots

    Form: Textform mithilfe elektronischer Mittel gem. 11 EU Abs. 4 VOB/A-> bergangsregelung: bermittlung der Teilnahmeantrge auf dem Postweg in Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebote gem. 18 EU VOB/A Schriftform noch mglich bis 18.10.2018 (Ausnahme zentrale Beschaffungsstellen)

    Unterrichtung der nicht bercksichtigten Bieter gem. 19 EU Abs. 1 und 2 VOB/Affnung der Teilnahmeantrge (analog 14 EU VOB/A) Unverzgliche Mitteilung an alle Bieter ber geplante Zuschlagserteilungnach Ablauf der Frist mit Informationsschreiben aus VHB:von mind. 2 Vertretern des ffentlichen AG's, Bieter sind nicht zugelassen FB 334 an nicht bercksichtigte Bieter inkl. Begrndung

    FB 333 an erfolgreichen BieterInformations- und Wartefrist ( 134 GWB): 15 KT, bei elektronischer bermittlung 10 KT

    Eignungsprfung gem. 6b EU VOB/ANachweis der Eignung ber Einzelnachweise, PQ, EEE oder Eigenerklrungen(sofern zugelassen) Unterrichtung auf Verlangen der Bieter

    innerhalb von 15 Kalendertagen gem. 19 EU Abs. 4 VOB/A

    Auswahl der Bewerber bei beschrnkter BewerberzahlReihung der Bewerber nach bekanntgemachter Matrix zur Begrenzung der Zuschlag = VertragsschlussTeilnehmerzahl gem. 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A erfolgt durch Auftragsschreiben (FB 338 VHB)

    = Annahme des zuschlagsfhigen Angebotesnur mglich, wenn kein Nachprfungsverfahren eingeleitet wurde:

    Anfordern und Prfen der Eignungsnachweise gem. 6b Abs. 2 Nr. 3 VOB/A Rge innerh. 10 KT -> Abhilfe -> Nachprfungsantrag -> Nachprfungsverfahren (VK)Betrifft nur die Bewerber, die nach der Reihung zur Angebotsabgabe aufgefordertwrden und bislang lediglich Eigenerklrungen (einschlielich EEE) abgegeben haben

    Bekanntmachung vergebener Auftrge gem. 18 EU Abs. 3 und 4 VOB/Amit EU-Standardformular 3: "Bekanntmachung vergebener

    Unterrichtung der nichtbercksichtigten Bewerber Auftrge": Anhang III d. Durchfhrungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986Mitteilung ber Ablehnung der Bewerbung inkl. Begrndung gem. FB 336 VHB sptestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Auftragserteilung

    Nicht offenes Verfahren ( 3b EU Abs. 2 VOB/A)

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  • Vergabe von Bauleistungen (EU)

    VHB Bayern - Stand April 2016

    Wahl der Vergabeart ffnung der eingegangenen Angebote ( 14 EU VOB/A)Zulssigkeit des Verfahrens unter den Voraussetzungen des 3a EU Abs. 2 VOB/A: nach Ablauf der Frist; Teilnehmer: Zwei Vertreter des Auftraggebers, keine Bieter- Zulssigkeitsvoraussetzungen bei Vorliegen bestimmter Ausnahmen gem. Nr. 1- nach Aufhebung eines offenen oder nicht offenen Verfahrens wegen nicht Prfung der Angebote gem. 16 - 16c EU VOB/A ordnungsgemer oder nicht annehmbarer Angebote gem. Nr. 2

    Ausschluss aus formalen GrndenOptional: Vorinformation gem. 12 EU Abs. 1 VOB/A angebotsbezogene Grnde gem. 16 EU VOB/A, ggf. Nachforderung von Unterlagen, EU-Standardformular 1: "Vorinformation": Anhang I d. Durchfhrungsverordnung (EU) deren Vorlage sich der Auftraggeber vorbehalten hat ( 16 EU Nr. 4 VOB/A)Nr. 2015/1986, Absendung min. 35 Tage, max 12 Monate vor Auftragsbekanntmachung ggf. Nachforderung von mit dem Angebot geforderten Unterlagen ( 16a EU VOB/A) Wirkung: Verkrzung der Angebotsfrist im nicht offenen Verfahren auf min. 10 Tage gem 10b EU Abs. 3 VOB/A Eignungsprfung vorab im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs

    gem. 16b EU Abs. 3 VOB/A lediglich Bercksichtigung von Umstnden, die nach Optional: Vorinformation als Aufruf zum Wettbewerb gem. 12 EU Abs. 2 VOB/A Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Zweifel an der Eignung begrndensiehe gesondertes Ablaufschema

    Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prfung gem. 16c EU VOB/AAuftragsbekanntmachung gem. 12a EU Abs. 3 VOB/A der nicht ausgeschlossenen AngeboteEU-Standardformular 2: "Auftragsbekanntmachung": Anhang II d. Durchfhrungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots inkl. Wertung gem. 16d EU VOB/Azwingende Angaben:- Eignungskriterien gem. 6a EU VOB/A 1. Option (Regelfall): Verhandlung mit dem Bieter ber die von ihm eingereichten - Zuschlagskriterien und deren Gewichtung gem. 16d Abs. 2 VOB/A Erst- und Folgeangebote gem. 3b EU Abs. 3 Nr. 6 und 9 VOB/A- bei gewnschter Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber: Angabe der Einbezug aller Bieter, deren Angebote nicht ausgeschlossen wurden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien, Angabe der Mindestzahl schriftliche Mitteilung ber etwaige nderungen der Leistungsbeschreibung (mind. 3) u. ggf. der Hchstzahl gem. 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A Verhandlung ber den gesamten Angebotsinhalt, aber keine Verhandlung ber optionale Angaben: Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien gem. 3b EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A- Zulssigkeit von Nebenangeboten sowie Mindestanforderungen an ausreichende Frist zur Einreichung genderter/ berarbeiteter Angebote Nebenangebote gem. 8 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A- Vorbehalt des Zuschlags auf Grundlage der Erstangebote ( 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A) Abschluss der Verhandlungen gem. 3b EU Abs. 3 Nr. 10 VOB/A- Hinweis auf Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinanderfolgenden Unterrichtung der Bieter ber den beabsichtigten Abschluss der Verhandlungen Phasen zur Verringerung der Anzahl der Angebote gem. 3b EU Abs. 3 Nr. 8 VOB/A Festlegung einer einheitlichen Frist fr die Abgabe der endgltigen AngeboteMit Auftragsbekanntmachung wird eine Adresse bekanntgegeben unter der die keine Verhandlung ber die endglti


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