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VGB-R 101 H E30.7.2003

Date post: 17-Dec-2015
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Einsatzmöglichkeitvon Kunststoffenin Kühltürmen
83
Herausgegeben von der VGB PowerTech e.V. Zu beziehen bei: VGB PowerTech Service GmbH Verlag technisch-wissenschaftlicher Schriften Postfach 10 39 32, D-45039 Essen Tel. (02 01) 81 28-200 Fax (02 01) 81 28-329 e-mail: [email protected] http://www.vgb.org Jegliche Wiedergabe ist nur mit vorheriger Genehmigung der VGB gestattet. Richtlinie Bestellung von Hochleistungs- dampfkesseln VGB-R 101 H 8.te Ausgabe 2003 Fassung: vom 30.07.2003
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  • MerkblattEinsatzmglichkeitvon Kunststoffenin KhltrmenVGB-M 621

    Erste Ausgabe 2000

    Herausgegeben von derVGB PowerTech e.V.

    Zu beziehen bei:VGB PowerTech Service GmbHVerlag technisch-wissenschaftlicher SchriftenPostfach 10 39 32, D-45039 EssenTel. (02 01) 81 28-200Fax (02 01) 81 28-329e-mail: [email protected]

    http://www.vgb.orgJegliche Wiedergabe ist nur mit vorherigerGenehmigung der VGB gestattet.

    RichtlinieBestellung vonHochleistungs-dampfkesselnVGB-R 101 H8.te Ausgabe 2003

    Fassung: vom 30.07.2003

  • 3Vorwort

    Mit der Errichtung des Binnenmarktes in Europa wurde es notwendig, Re-geln fr die Vergabe von Auftrgen zu schaffen, mit denen eine Vereinheit-lichung der Wettbewerbsregeln erreicht und eine mgliche Diskriminierungeinzelner Lnder oder Bieter verhindert werden kann. Diese Regeln sind frdie verschiedenen Sektoren der Wirtschaft in den sogenannten Sektoren-richtlinien (Richtlinie 93/38/EWG) niedergelegt und haben Gesetzes-Charakter.Auftraggeber und Bieter von Kraftwerksausrstungen sind beide gleicher-maen von den Festlegungen fr die Vergabe von Auftrgen betroffen, diebei der Umsetzung der Sektorenrichtlinie als Normenreihe EN 45510 ent-standen sind.

    Die vorliegende Richtlinie ist eine Zusammenfhrung der europischenNorm DIN EN 45510 Teil 3-1, Leitfaden fr die Beschaffung von Ausrs-tungen fr Kraftwerke ,Kessel Wasserrohrkessel, im folgenden EU-LFgenannt, mit der VGB- Richtlinie, VGB-R 101 H Richtlinie fr die Bestellungvon Hochleistungsdampfkesseln, nachfolgend VGB-RL genannt. Die vor-liegende Richtlinie integriert die Sammlung und Auswertung einer Vielzahlvon Erfahrungen der VGB-RL und des EU-LF, die jedoch nicht in jedem Fallden Stand der Technik vollstndig wiedergeben knnen, aber nach bestemWissen erstellt wurde.

    Bereits in der Ausschreibung endgltig zu definierende Vergabekriterien aufder Basis technischer Spezifikationen sind am Ende der Mastab fr dieAuftragsvergabe. Diese Vorgehensweise erfordert eine hohe Qualitt derAusschreibung, um unangenehme berraschungen bis hin zu gerichtli-chen Auseinandersetzungen wegen Verletzung der Vorgabeschriften - zuvermeiden.

    Der Verlust an Entscheidungsfreiheit ist aber nur ein scheinbarer, denndieselben Vergabekriterien knnen auch weiterhin benutzt werden, mssennur zu einem sehr frhen Zeitpunkt klar definiert werden. Dasselbe gilt auchfr die technischen Spezifikationen. Auch die VGB-Richtlinien knnen nachwie vor zitiert und angewendet werden, wenn auch nachrangig.Die Technischen Spezifikationen erarbeitet unter Beachtung und Anwen-dung der Leitfden machen nur einen Teil einer Anfrage aus und sind umkommerzielle, vertragliche und rechtliche Festlegungen zu ergnzen. Letzt-lich heit dies, da die Ausschreibung bereits alle Aspekte des spterenLiefervertrages ansprechen und definieren sollte.

  • 4Entsprechend dem Aufbau des EU-LF sind alle Anforderungen an die tech-nische Spezifikation dem Teil I (Technische Vertragsbedingungen) und allekaufmnnischen, vertraglichen und rechtlichen Elemente dem Teil II (Kauf-mnnischen Vertragsbedingungen) zugewiesen worden.Die Richtlinie stellt zunchst ein unverbindliches Angebot zur Benutzungdar. Die vollstndige oder auszugsweise Anwendung steht den betroffenenPartnern frei und muss im jeweiligen Einzelfall zwischen Kufer und Liefe-ranten vereinbart werden.

    Bei der Vielzahl der angesprochnen Details ist es nicht mglich, in dieserRichtlinie auf alle Einzelheiten einzugehen. Sie kann daher nur einen Rah-men dafr bilden, welche Kriterien bei einer Bestellung unbedingt zu be-achten sind, um sptere Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnernweitgehend auszuschlieen.Es wird darum gebeten, die mit der Anwendung dieser Richtlinie gesam-melten Erfahrungen und Verbesserungsvorschlge der VGB-Geschftsstelle zur Auswertung mitzuteilen. Sie knnen Anla fr Ergn-zungen oder nderungen sein.Mitglieder der VGB knnen bei Kesselneubauten als Sachkundigen dieVGB-Geschftststelle in allen sich auf Planung, Erstellung und Betrieb vonDampfkesselanlagen beziehenden Fragen zu Rate ziehen.An der Richtlinie haben mageblich mitgearbeitet:H. Farwick Voerde

    K.-H. Bieber AschaffenburgM. Pollack Essen

    P. Zehner GelsenkirchenR.-J. Stetefeld MarlF. Bauer VGBC. Stolzenberger VGBAllen Beteiligten, auch denen, die nicht namentlich erwhnt wurden, sei andieser Stelle fr ihren Einsatz gedankt.

    Essen, im Januar, 2003

    VGB PowerTech e. V.

  • 5Inhalt

    1 Geltungsbereich ..................................................................... 8

    2 Definitionen........................................................................... 102.1 Organisatorische Begriffe........................................................ 102.2 Technische Begriffe ................................................................ 102.3 Allgemeine Begriffe................................................................. 12

    3 Technische Vertragsbedingungen ....................................... 143.1 Projektkurzbeschreibung......................................................... 143.1.1 Aufgabe und Organisation des Kufers.................................... 143.1.2 Aufstellungsort........................................................................ 143.1.3 Zweck der Ausrstung ............................................................ 153.1.4 Zu beschaffende Ausrstung................................................... 153.1.5 Leittechnik .............................................................................. 163.1.6 Elektrische Versorgung und andere Einrichtungen ................... 173.1.7 Andere Schnittstellen .............................................................. 173.1.8 Projekt-Terminplan.................................................................. 173.1.9 Kennzeichnungssysteme fr die Ausrstung............................ 173.2 Lieferumfang .......................................................................... 183.3 Liefergrenzen.......................................................................... 233.4 Betriebliche Anforderungen ..................................................... 243.4.1 Betriebliche Umgebung ........................................................... 243.4.2 Personalstruktur...................................................................... 243.4.3 Normalbetrieb ......................................................................... 243.4.4 Betriebsstunden...................................................................... 253.4.5 Anfahren und Abfahren ........................................................... 253.4.6 Anormale Bedingungen (Strflle) ........................................... 263.4.7 Weitere betriebliche Anforderungen......................................... 283.5 Lebensdauererwartung ........................................................... 323.5.1 Auslegungslebensdauer .......................................................... 323.5.2 Regelmige Instandhaltung von Bauteilen ............................. 323.6 Leistungsanforderungen.......................................................... 333.6.1 Betrieb.................................................................................... 333.6.2 Leistung ................................................................................. 363.6.3 Auslegungszuschlge der Ausrstung ..................................... 373.6.4 Verfgbarkeit .......................................................................... 373.6.5 Redundanzgrad der Komponenten .......................................... 383.6.6 Weitere Leistungsanforderungen ............................................. 393.7 Auslegung und Fertigung ........................................................ 393.7.1 Spezifische Kenndaten der Ausrstung ................................... 39

  • 63.7.2 Konstruktionsgesprche (Auslegungsbericht) ...........................423.7.3 Werkstoffauswahl ....................................................................423.7.4 Sicherheit................................................................................433.7.5 Austauschbarkeit.....................................................................443.7.6 Fertigungsverfahren ................................................................443.8 Instandhaltungsanforderungen.................................................453.8.1 Planmige Instandhaltung .....................................................453.8.2 Sicherheitsvorkehrungen fr das Personal ...............................453.8.3 Anforderungen in bezug auf Zugnglichkeit (Treppen, Bhnen,

    Transportwege, Ablagen).........................................................453.8.4 Anforderungen in Bezug auf Hebezeuge ..................................463.8.5 Spezialwerkzeuge ...................................................................463.8.6 Prfeinrichtungen ....................................................................463.8.7 Ersatzteile ...............................................................................463.8.8 Besondere Vorsichtsmanahmen ............................................473.9 Anforderungen in bezug auf Dokumentation .............................473.9.1 Dokumentation im Angebot......................................................473.9.2 Dokumentation im Vertrag .......................................................483.10 Anzuwendende Gesetze, Vorschriften, Normen und sonstige

    Anforderungen ........................................................................493.10.1 Gesetze und Vorschriften.........................................................493.10.2 Normen...................................................................................503.10.3 Sonstige Anforderungen ..........................................................503.11 Bewertungskriterien.................................................................503.11.1 Allgemeines ............................................................................503.11.2 Technische Kriterien................................................................513.12 Qualittssicherung...................................................................523.12.1 Allgemeines ............................................................................523.12.2 Freigabeverfahren ...................................................................533.12.3 Bauberwachung ....................................................................533.12.4 Nichtbereinstimmung .............................................................543.13 Angaben zur Baustelle.............................................................543.13.1 Zugang ...................................................................................543.13.2 Baustelleneinrichtungen...........................................................543.13.3 Baustellenspezifische Anforderungen.......................................563.14 Leistungsnachweis ..................................................................563.14.1 Allgemeines ............................................................................563.14.2 Prfungen im Verlauf der Fertigung..........................................573.14.3 Prfungen im Verlauf von Montage und Inbetriebnahme...........573.14.4 Technische Voraussetzungen fr den Probebetrieb ..................583.14.5 Prfung von Funktion und Leistung ..........................................593.14.6 Dokumentation ........................................................................60

  • 74 Kaufmnnische Vertragsbedingungen................................. 614.1 Inhalt der Leistung .................................................................. 614.1.1 Allgemeines............................................................................ 614.1.2 Reihenfolge der Vertragsbestandteile ...................................... 614.1.3 Lieferzeit und -termine............................................................. 614.2 Preise und Zahlungsbedingungen ........................................... 634.2.1 Preise und Gewichte............................................................... 634.2.2 Zahlungsbedingungen............................................................. 644.2.3 Zeichnungen und Berechnungen ............................................. 654.3 Montageende, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Abnahme .... 654.3.1 Montageende.......................................................................... 654.3.2 Inbetriebnahme und Probebetrieb............................................ 664.3.3 Restpunkte ............................................................................. 684.3.4 Abnahme................................................................................ 684.3.5 Nachweis technischer Leistungsdaten nach Abnahme ............. 694.3.6 Abnahmebedingungen fr Hilfseinrichtungen ........................... 694.4 Mngel, Sachmngelhaftung und Rcktrittsrecht...................... 694.4.1 Vorraussetzungen fr die Mngelansprche ............................ 694.4.2 Sachmngelhaftung fr Baustoffe, Ausfhrung und Aufstellung 704.4.3 Mit Leistungsnachweispflicht versehene Eigenschaften............ 724.4.4 Mngelhaftung (Nachbesserung, Ersatzleistung) ..................... 734.4.5 Vertragsstrafe bei Mngeln ..................................................... 744.4.6 Rcktrittsrecht......................................................................... 764.5 Haftung und Versicherung....................................................... 784.5.1 Allgemeines............................................................................ 784.5.2 Haftungssumme...................................................................... 784.5.3 Personal ................................................................................. 784.5.4 Beschdigung......................................................................... 804.5.5 Rstungen.............................................................................. 804.5.6 Versicherungsschutz............................................................... 804.6 Sonstiges ............................................................................... 814.6.1 Loyales Verhalten der Parteien................................................ 814.6.2 Patentansprche..................................................................... 814.6.3 Streitflle ................................................................................ 814.6.4 Erfllungsort und Gerichtsstand............................................... 824.6.5 Verffentlichungen .................................................................. 82

    Anhang 83

  • 81 GeltungsbereichDie Richtlinie R 101 H gilt fr die Erstellung von technischen und kaufmn-nischen Vertragsbedingungen zur Beschaffung von Wasserrohrkesseln frden Einsatz in Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwer-ke) als Rahmengerst. Diese Richtlinie ist nicht anwendbar fr die Ausrs-tung zur Verwendung im Nuklearbereich von Kernkraftwerken. Bei der Er-stellung der Richtlinie wurden keine weiteren Mglichkeiten zur Anwendungder beschriebenen Ausrstung in Betracht gezogen.Dieser Richtlinie bezieht sich im Detail auf Wasserrohrkessel:

    fr feste, flssige- oder gasfrmige Brennstoffe oder Abwrmeverwer-tung, mit Staubfeuerungen, trockener oder schmelzfrmiger Entaschung,

    Wirbelschicht- oder Rostfeuerung Gas- oder lfeuerung oder als Abhitzedampferzeuger mit Durchlauf- oder Umlaufverdampfern (Naturumlauf oder Zwangs-

    umlauf), mit Unterdruck- oder berdruck-Rauchgas-Systemen, mit vorgegebener Richtung des Rauchgasstromes ber die Heizfl-

    chen, z.B. senkrecht aufwrts, waagerecht oder einer Kombination die-ser Mglichkeiten.

    Diese Richtlinie bezieht sich vorzugsweise auf die Funktion der behandeltenAusrstung und nicht auf die Art ihrer Konstruktion. Aus diesem Grundewird die Anleitung zu den technischen Vertragsbedingungen unter Leis-tungsaspekten gegeben anstelle von detaillierter Beschreibung der zu lie-fernden Ausrstung.Potentielle Kufer erfahren aus der Richtlinie, wie die Spezifikation formu-liert wird, damit:

    die Ausrstung von Typ und Leistung her den anderen Teilen der Sys-teme genau angepasst ist, die vorgesehene Leistung dauerhaft erreicht wird, die zustzliche Ausrstung entsprechend dimensioniert ist, Zuverlssigkeit, Verfgbarkeit und Sicherheitsanforderungen erreicht

    werden,

  • 9 die anzuwendenden Bewertungsverfahren und Qualittssicherungs-manahmen ordnungsgem bercksichtigt werden.

    Die Richtlinie umfat in den kaufmnnischen Vertragsbedingungen: kaufmnnische, vertragliche oder rechtliche Elemente; der Zuweisung von Verantwortlichkeiten, die im Vertrag festzulegen

    sind;

    Lieferbedingungen; Rechte des Kufers bei Mngeln der Lieferung.Die Verantwortung fr Bauart, Werkstoff und Ausfhrung der Kesselanlagetrgt innerhalb der gesetzlichen Vorschriften allein der Lieferant; Vorschrif-ten des Kufers bedrfen deshalb der Zustimmung des Lieferanten. Bei derAbgabe eines Angebotes soll der Lieferant sich im Umfang an die in denvorliegenden Richtlinien gegebenen Liefergrenzen halten.ANMERKUNG: Der Leitfaden bercksichtigt keine Umweltaspekte hinsicht-lich der Ausrstung.

  • 10

    2 Definitionen

    2.1 Organisatorische Begriffe(a) Anbieter: Person oder Organisation, die in Beantwortung der Anfrage

    ein Angebot fr die Ausrstung unterbreitet.(b) Anfrage: Aufforderung des Kufers zur Abgabe eines Angebots. Sie

    enthlt blicherweise eine Spezifikation sowie die erforderlichen ver-traglichen und kaufmnnischen Bedingungen.

    (c) Angebot: Ausarbeitung, die von einem Anbieter in Beantwortung einerAnfrage abgegeben wird.

    (d) Baustelle: Ort, an den die Ausrstung zu liefern ist oder an dem dieArbeiten vom Lieferanten durchzufhren sind, sowie der Teil der Um-gebung, den der Lieferant zur Erfllung des Vertrages mit dem Einver-stndnis des Kufers benutzen darf.

    (e) Kufer, Besteller oder Auftraggeber (AG): Empfnger eines von einemLieferanten gelieferten Produktes und/ oder einer Leistung.

    (f) Lieferant, Lieferer oder Auftragnehmer (AN): Person oder Organisation,die dem Kufer ein Produkt und/oder eine Leistung liefert.

    (g) Spezifikation: Dokument, in dem die Anforderungen des Kufers fest-gelegt sind. Es kann Teil einer Anfrage des Kufers sein.

    ANMERKUNG: Weitere Definitionen organisatorischer Begriffe DIN EN ISO9000.

    2.2 Technische Begriffe(a) Auslegungszustnde: Zustnde, welche bei den Auslegungs-

    Berechnungen verwendet werden, wie z.B. Auslegungsdruck- undTemperatur fr ein Druckteil.

    (b) Automatischer Betrieb: Betrieb unter Fhrung von Automatik-Systemen. Dies kann auch Anfahr- und Abfahrbetrieb einschlieen.

    (c) Betriebsstunden: Anzahl der Stunden, whrend der Kessel in Betrieb(unter Feuer) ist.

  • 11

    (d) Betriebszustnde an den Liefergrenzen: Zustnde, die der Anlage anden Liefergrenzen des Kessels vorgegeben sind. Diese knnen z.B.umfassen:

    Speisewasser-Zustnde, Einspritzwasser-Zustnde,

    Frischdampf-Zustnde, Kalte und heie Zwischenberhitzungs-Zustnde, Verbrennungsluft-Zustnde Rauchgas-Austritts-Zustnde Brennstoff-Zustnde

    (e) Dampftafeln: Tabellen oder algebraische Formelsammlungen mit denWerten der thermodynamischen und kalorischen Zustandsgren vonDampf oder Wasser in der zum Zeitpunkt der Anfrage gltigen Fas-sung.

    (f) Dampfzustnde: Thermische (p, T, x) und kalorische (h, s) Zustndedes Dampfes.

    (g) Ein-Schicht-Betrieb: Betrieb des Kessels bei maximaler Dauerleistungoder einem angenherten Wert davon, fr die ununterbrochene Dauervon ca. 8 Stunden whrend 24 Stunden, wobei der Kessel whrend derrestlichen Zeit abgeschaltet ist.

    (h) Festdruck-Betrieb: Betrieb, bei welchem der Dampfdruck am Kessel-austritt ber dem Lastbereich konstant gehalten wird.

    (i) Frischdampfzustnde: Zustnde vor dem Kesselabsperrventil oder aneinem anderen vereinbarten Punkt gemessen.

    (j) Gleitdruck-Betrieb: Betrieb, bei welchem der Dampfdruck am Kessel-austritt bei abgesenkter Dampferzeugung proportional zur Last (bis hinzu einem vorgegebenem Mindestdruck) herabgesetzt wird.

    (k) Grundlastbetrieb: Betrieb des Kessels bei maximaler Dauerleistungoder einem angenherten Wert davon, whrend einer vorgegebenenBetriebszeit,

    (l) Heie Zwischenberhitzungs-Dampfzustnde: Zustnde am Zwischen-berhitzeraustrittsammler oder an einem vereinbarten Punkt gemes-sen.

  • 12

    (m) Kalte Zwischenberhitzungs-Dampfzustnde: Zustnde am Zwischen-berhitzereintritt-Sammler oder an einem vereinbarten Punkt gemes-sen.

    (n) Kessel: Kessel mit allen zugeordneten Komponenten und Systemen,die eine funktionsfhige Einheit bilden. Der Kessel kann ein Dampfer-zeuger mit Naturumlauf-, Zwangsumlauf-, oder Durchlaufsystem sein,mit oder ohne Zwischenberhitzer.

    (o) Kesselwirkungsgrad: Verhltnis der nutzbaren Wrmeerzeugung (z.B.als Dampf oder Heiwasser) zur zugefhrten Wrmemenge berBrennstoff und Luft (DIN 1942, Ausgabe 1994).

    (p) Lastwechsel-Betrieb: Betrieb des Kessels im Bereich zwischen hohenund niedrigen Dampferzeugungen nach vorgegebenem Lastprogramm.

    (q) Maximale Dauerleistung: Die Dampfleistung mit welcher der Kessel aufDauer mit den spezifizierten Auslegungszustnde betrieben werdenkann, ohne die vorgegebene Lebensdauer-Erwartung zu unterschrei-ten.

    (r) Maximale Erzeugung: Die maximale Dampferzeugung des Kessels beibesonderen Betriebsbedingungen, z. B. mit abgeschaltetem Endspei-sewasservorwrmer oder mit erhhtem Dampfdruck.

    (s) Speisewasserzustnde: Zustnde nach dem Speisewasser-Rckschlagventil oder an einem vereinbarten Punkt gemessen.

    (t) Spezifizierte Zustnde an den Liefergrenzen: Zustnde, insbesondereDampf/Wasser-Zustnde, an den Liefergrenzen des Kessels, welchebei maximaler Dauerleistung oder anderen spezifizierten Betriebs-punkten erreicht werden mssen.

    (u) Spitzenlast-Betrieb: Betrieb des Kessels bei maximaler Dauerleistungoder einem angenherten Wert davon, whrend kurzzeitiger Spitzen-lastanforderungen des Netzes, typischerweise fr 1 bis 3 Stunden.

    (v) Zwei-Schicht-Betrieb: Betrieb des Kessels bei maximaler Dauerleistungoder einem angenherten Wert davon, fr die ununterbrochene Dauervon ca. 16 Stunden whrend 24 Stunden, wobei der Kessel whrendder restlichen Zeit abgeschaltet ist.

    2.3 Allgemeine Begriffe(a) Annahmevoraussetzungen: bereinstimmung mit vom Kufer festge-

    legten Kriterien fr die Beurteilung der Eignung der Ausrstung in derAnfragephase.

  • 13

    (b) Auslegungslebensdauer: Betriebsstundenzahl und Betriebsweise, aufder die Auslegungsberechnung bei einem vorgegebenen Lastkollektivfr die Ausrstung basiert.

    (c) Auslegungszuschlge der Ausrstung: In der Spezifikation festgelegteZuschlge fr Konstruktion, Fertigung oder Betriebseigenschaften. Siegelten zustzlich zu den blicherweise vom Lieferanten zur eigenenAbsicherung vorgesehenen.

    (d) Ausrstung: Anlage, Komponente, System und/oder dazugehrigeHilfseinrichtungen, die auf der Grundlage der Anfrage zu liefern sind.

    (e) Bewhrte Ausrstung: Ausrstung, die nachweislich der angebotenenhnlich ist, und die bereits whrend einer ausreichenden Zeitspanne inBetrieb war, zum Nachweis von Leistung und Verfgbarkeit.

    (f) Instandhaltungsfreundlichkeit: Gem Definition in IEC 50 (191).(g) Lebensdauererwartung: Zeitspanne, ber die der Betrieb der Ausrs-

    tung bei sachgemer Instandhaltung, jedoch ohne Austausch vonBauteilen, die nicht als Verschleiteile gekennzeichnet sind, erwartetwerden kann, z.B. ist ein Dampf-Sammler kein Verschleiteil.

    (h) Leistung: Verpflichtungen, die durch festgelegte Prfungen nachgewie-sen werden.

    (i) Reisezeit: Zeitspanne zwischen geplanten Stillstnden oder Revisio-nen, whrend der die Ausrstung in Betrieb ist und/oder die betriebli-chen Anforderungen des Kraftwerks nicht einschrnkt.

    (j) bereinstimmung: Erfllung spezifizierter Anforderungen.(k) Verfgbarkeit: Gem Definition in IEC 50 (191).(l) Zuverlssigkeit: Gem Definition in IEC 50 (191).

  • 14

    3 Technische Vertragsbedingungen

    3.1 Projektkurzbeschreibung

    3.1.1 Aufgabe und Organisat ion des KufersIn der Anfrage ist die Funktion des Kufers im Rahmen des Projektes zubeschreiben einschlielich der Festlegung, ob er die Verantwortung frPlanung und technische Koordination des Projektes selbst bernimmt oderob andere Organisationen beauftragt sind, die diese Funktionen ganz oderteilweise ausfhren. In der Anfrage sind alle organisatorischen Schnittstel-len und die fr die Abwicklung von Vertrag und Baustelle anzuwendendeVorgehensweise zu spezifizieren.

    3.1.2 Aufstel lungsor tIn der Spezifikation sind Angaben zur geographischen Lage der Baustellegegebenenfalls einschlielich der Vermessungspunkte, ber die frhereVerwendung des Gelndes sowie alle rtlichen Gegebenheiten, wie z.B.Einfluss von industriellen oder militrischen Aktivitten oder Planungsbe-schrnkungen zu machen.Soweit angebracht, sind in der Spezifikation der Baustellenbezugspunkt(Zeichnungen), Baustellen- und Zeichnungsausrichtung anzugeben, sowiedie Koordinatenachsen (x, y, z) und ein System zur Anlagenkennzeichnung(KKS) festzulegen, um bereinstimmung miteinander verbundener Aus-rstungen von verschiedenen Lieferanten sicherzustellen.Soweit angebracht, sind in der Spezifikation die zulssige Bodenbelastungsowie Ma-, Gewichts- und Zeitbeschrnkungen auf den Zugangswegenanzugeben.Die Spezifikation nennt, die Umgebungsbedingungen des Aufstellungsortes,an dem die Ausrstung betrieben wird. Hierzu knnen, folgende Angabengehren: klimatische Gegebenheiten, z. B. Luftdruck, jhrliche Schwankungen

    von Luft- und Khlwassertemperaturen, relativer Feuchte, Regenmen-gen, Frost, Schneefall, Windgeschwindigkeit (normal und maximal),Blitzschlag,

  • 15

    geologische Gegebenheiten, z. B. seismographische Bedingungen undEigenschaften des Untergrundes (z.B. Kavernen, Gleitschichtbildung,Tragfhigkeit des Untergrundes), geographische Gegebenheiten, z. B. Hhe ber NN, Auswirkungen der

    rtlichen Topographie und Strukturen, hydrologische Gegebenheiten, z. B. berschwemmungen und Gezei-

    ten.

    3.1.3 Zweck der AusrstungIn der Spezifikation ist in allgemeiner Form Funktion, Zweck oder Aufgabeder zu beschaffenden Ausrstung zu beschreiben, z.B., ob es sich um Teilefr ein neues Kraftwerk, fr den Umbau eines bestehenden Kraftwerks oderfr den Austausch handelt.

    Wo angebracht, sind in der Spezifikation die Funktion sowie bekannte Be-schrnkungen im Zusammenwirken mit Anlagenteilen zu definieren, die andie zu liefernde Ausrstung anzuschlieen sind. Damit soll erreicht werden,dass durch die neue Ausrstung keine nachteiligen Auswirkungen entste-hen oder dass nderungen an den angeschlossenen Anlagenteilen durchden Lieferanten vorgeschlagen werden knnen, um einen zufriedenstellen-den Betrieb sicherzustellen.

    3.1.4 Zu beschaf fende AusrstungIn der Spezifikation sind Typ oder Anordnung der zu beschaffenden Aus-rstung anzugeben z. B. Durchlauf- oder Trommelkessel,

    Art der Feuerung: Staub-, Rost-, Znd-, und Sttzfeuerung usw., ein- oder mehrstrngige berhitzer, Verbrennungsluft, Rauchgaskanle

    und Hilfseinrichtungen, Anordnung der Frischdampf-Austritte und der Zwischenberhitzer-

    dampfeintritte und -austritte,

    Dampftemperaturregeleinrichtungen.In der Spezifikation ist anzugeben, ob ein kompletter Kessel zu liefern ist,einschlielich z.B. aller Ausrstungen zwischen Brennstoff-Anlieferungspunkt und Rauchgas-Anschluss an den Kamin, vom Speise-wassereintritt bis zum HD-Dampf-Austritt, und vom Zwischenberhitzer-Dampfeintritt bis zum Zwischenberhitzerdampfaustritt, oder ob einige Aus-rstungen mit getrennten Auftrgen vergeben werden, z.B. Ausrstungen

  • 16

    zur Begrenzung von Staubemissionen, Rauchgasentschwefelungsanlagenusw.

    Vor der Entscheidung zum Kauf von Ausrstungen und Dienstleistungen mitgetrennten Auftrgen vom Kesselauftrag hat der Kufer sich davon zu ber-zeugen, dass die Leistung der nicht im Kesselauftrag enthaltenen Ausrs-tung unzweideutig nachgewiesen werden kann, und dass der Lieferant allenotwendigen Angaben fr die Auslegung der getrennt bestellten Ausrs-tungsteile und Dienstleistungen beistellen kann. Wenn ein prozesstechni-sches Zusammenwirken zwischen Ausrstungsteilen wahrscheinlich ist,z.B. zwischen Brennern und Feuerung, drfte es vorteilhafter sein, die Aus-rstungen mit dem Kesselauftrag zu vergeben.In der Spezifikation sind bei Bedarf Prferenzen (oder Informationen) be-zglich des fr die Ausrstung zu whlenden Typs im Hinblick auf die Kom-patibilitt mit vorhandener Ausrstung anzugeben. Damit soll erreicht wer-den, dass z.B. Ersatzteile aus dem bereits bestehenden Bestand verfgbarsind.

    Die Spezifikation hat die beabsichtigten Verfahren oder die vor Ort blicheDurchfhrung von Instandhaltung der Anlage, Revision und Betrieb festzu-legen.In der Spezifikation sind alle Anforderungen in bezug auf das generelleErscheinungsbild der Ausrstung fest zu legen (z.B. Abmessungen, Gestaltoder Farbe), um eine bereinstimmung mit den rtlichen Planungsanforde-rungen oder spezifischen Kriterien zu erreichen, wenn solche Anforderun-gen bestehen.ANMERKUNG: Es wird auf europische, nationale und/oder rtliche Ge-setzgebung hingewiesen, die in diesem Zusammenhang Beschrnkungenauferlegen kann.

    3.1.5 Lei t technik

    In der Spezifikation sind die allgemeinen Anforderungen an das Leittechnik-system, den Grad der zulssigen/erforderlichen Eingriffe durch das Bedie-nungspersonal, die Integration in andere Regelsysteme und rtliche Regel-kreise, sowie Einheitlichkeit und Redundanz festzulegen. Der Lieferumfangist festzulegen z. B. Prozebeschreibungen, R- und I-Schemas, Schrittlogi-ken, Regelschemas, Verbraucherlisten, Mestellenlisten, Abgrenzung desLieferumfangs.ANMERKUNG: Es hat eine Abstimmung zwischen der leit- und verfahrens-technischen Planung zu erfolgen. Leitfaden fr die Beschaffung von Leit-

  • 17

    techniksystemen fr Kraftwerke, einschlielich Informationen zu Schnitt-stellen siehe EN 45510, Teil 8-1.

    3.1.6 Elekt r i sche Versorgung und andere Einr ichtungenIn der Spezifikation sind die fr den Betrieb der Ausrstung zur Verfgungstehende elektrische Versorgung, ihre Spannungen und Frequenzen fest-zulegen sowie deren Schwankungsbereich, die zur Verfgung stehendenPhasen und, wenn zutreffend, die zulssigen Werte fr maximale Last (kW),Kurzschlussstrom auf jeder Spannungsebene und Oberwellengehalt. DieAnforderungen in bezug auf Klemmen und Klemmenksten sind anzugebenund haben einer anerkannten europischen oder internationalen Norm zuentsprechen.

    Die Spezifikation hat Art und Leistungsfhigkeit anderer Versorgungsein-richtungen festzulegen, die fr den Betrieb der Ausrstung zur Verfgunggestellt werden, z. B. Pressluft, Khlluft, Khlwasser, Hilfsdampf usw. frden Lieferanten normalerweise whrend der Montagezeit nicht verfgbar.Anmerkung: Isolierklassen siehe EN 45510, Teil 2-(1-9).

    3.1.7 Ander e Schni t ts tel lenIn der Spezifikation sind die Schnittstellen mit vorhandenen oder neuenNebeneinrichtungen festzulegen, die im Rahmen separater Vertrge gelie-fert werden, und direkt mit der Ausrstung zusammenwirken, z. B. Stahl-konstruktionen, Rohrsysteme.

    In der Spezifikation ist gegebenenfalls festzulegen, ob der Lieferant Datenund Informationen zur Verfgung zu stellen hat, um dem Kufer die Mg-lichkeit zu geben, Ausrstungen oder Dienstleistungen mit einem getrenn-ten Kaufvertrag zu erwerben.

    3.1.8 Projekt -TerminplanIn der Spezifikation sind Gesamt-Programm und -Zeitplan zu beschreiben,innerhalb derer das Projekt durchgefhrt wird. Darin sind die wichtigstenTermine im Zusammenhang mit Abgabe des Angebots, Auftragserteilung,Zugang zur Baustelle, Beginn und Beendigung der Montage, Inbetriebnah-me, bernahme und Endabnahme aufzufhren.

    3.1.9 Kennzeichnungssystem e fr die AusrstungIn der Spezifikation sind die Kennzeichnungssysteme zu nennen, die fr dieNutzungsdauer der Anlage anzuwenden sind. Wenn es bei diesem Projekt

  • 18

    anwendbar ist, ist ein anerkanntes europisches oder internationales Sys-tem zu verwenden, z.B. KKS.In der Spezifikation ist auch anzugeben, inwieweit das Kennzeichnungs-system in der Beschilderung, der Dokumentation, den leittechnischen In-formationen, der Computersoftware und den Datensammlungen verwendetwird.

    3.2 LieferumfangDer Auftrag umfasst im allgemeinen die Planung, die Konstruktion, dieLieferung, die betriebsfertige Herstellung, Montage und die Inbetriebnahmeder Kesselanlage einschlielich Probebetrieb und Sachmngelhaftung mitallen Ausrstungsteilen, die fr den ordnungsgemen und sicheren, denMngelansprche entsprechenden Dauerbetrieb erforderlich sind.Bei der Abgabe eines Angebots hat der Anbieter sich an die festgelegtenLiefergrenzen zu halten.In der Spezifikation ist der Lieferumfang fr die gesamte Ausrstung fest-gelegt.Dazu hat folgendes zu gehren:Hauptausrstungen: Druckfhrende Teile: Heizflchen, Trommeln, Sammler, Verteiler, Ver-

    bindungsrohre, Ventile und Armaturen, Bypass-Systeme, Sicherheits-ventile einschlielich Schalldmpfer, Umwlzpumpen und systeme, Feuerungsausrstung: Bunker, Zuteiler, Mhlen, Brenner, lpumpen,

    Erdgasverdichter, l- bzw. Gasvorwrmer, Brennstoffleitungs-Systeme,Zndfeuerungssyteme, Flammenwchter, Wrmetauscher: Luftvorwrmer, Gas/Gas-Vorwrmer, Dampf-

    Lufterhitzer,

    Verbrennungsluftanlage: Ansaugstutzen innerhalb und auerhalb desKesselhauses, Luftkanle, Klappen, Schalldmpfer, Frischlfter, Mh-lengeblse, Saugzuganlage: Rauchgaskanle, Klappen, Schalldmpfer, Ausrstungen zur Reduzierung von Staubemissionen, Heizflchenreinigungseinrichtungen, Entaschungssysteme,

  • 19

    DeSOx-, DeNOx-Anlagen, Emissionsmesseinrichtungen, Speisewasseranalyseeinrichtungen, Chemikaliendosierungsanlagen,

    Abschlmmanlagen, Antriebe,

    Stahlkonstruktionen, Abmauerungen, Kesselgerst, Treppentrme, Bhnen, Laufstege und Treppen, Aufzge, Hebezeuge, Verbindungsteile zwischen Kesselgerst und Fundamenten, Wrme- und Schallisolierung sowie Mauerwerk, Heizung, Lftung und

    Frostschutz,

    Anstrich, Verkleidung, Blitzschutz, Erdungssysteme, Ersatzteile,

    Feuerlscheinrichtungen, Beleuchtung und Notbeleuchtung, Einrichtungen zum Befahren des Dampferzeugers fr die rauchgassei-

    tige Reinigung und die Durchfhrung von Reparaturen.

    Hilfs-Ausrstungen: Mess- und Regelanlagen, Stell- und Regelantriebe, Kompressoren,

    rtliche elektrische Stromversorgung, Verkabelung, Heizungs-/Belftungsanlagen.

    Baustellenttigkeiten: Baustelleneinrichtung, Transport,

    Lagerung, Demontage auf der Baustelle, falls erforderlich, Montage, Montage-Einrichtungen: Krne, Gerste, Schweiausrstungen usw.,

  • 20

    Beizung oder Auskochen, Dampfausblasung (einschlielich Proviso-rien), Inbetriebsetzung.

    Bauberwachung: Im Werk und auf der Baustelle,

    Behrdliche Abnahmen:

    Im Werk und auf der Baustelle.

    Montageendkontrollen: Vorstellung der fertig montierten Ausrstungen im Rahmen der Quali-

    ttssicherung des Kufers.

    Abnahmen:

    Im Werk, auf der Baustelle, whrend der vorlufigen und abschlieen-den Inbetriebnahme, bei Leistungs- und Abnahmeversuchen, sowie beiZuverlssigkeitsprfungen.

    Dokumentation:

    Ausrstungs- und Systembeschreibungen, Betriebs- und Wartungsan-weisungen, Ersatzteillisten, Genehmigungsunterlagen (unter anderem Gefhrdungsanalyse), Herstellerdokumentation (deutsch), Prfungsberichte der Abnahmestellen in einer zwischen Lieferantem

    und Kufer vereinbarter Anzahl, sowie Art und Umfang.

    Sofern im Auftrag nicht anders angegeben, schliet der Liefervertrag fol-gendes ein: Verpackung und Konservierung aller Teile soweit erforderlich. Rohre

    und Sammler sind mit Verschlusskappen anzuliefern. Die Verpackung

  • 21

    ist vom Lieferanten zurckzunehmen. Siehe EN ISO 9002 4.15 Hand-habung, Lagerung, Verpackung und Versand. Fracht frei Baustelle incl. Abladen vor Ort Eventuell notwendige Konsolen und Befestigungsteile fr gelieferte

    Konstruktionsteile.

    Gestellung des notwendigen Aufsichtspersonals und der Fach- undHilfsarbeiter fr Transport, Montage, Inbetriebnahme und Probebetrieb.

    Falls der Kufer fr die Leittechnik einen vom Liefervertrag fr die Ausrs-tung getrennten Vertrag wnscht, ist der Lieferant in der Spezifikation ver-traglich zu verpflichten, Informationen zu allen Schnittstellen zu geben, (z.B.alle Entnahmestellen fr Messgerte und alle Vor-Ort-Gerte, innerhalb desLieferumfangs). Darber hinaus ist es notwendig, die Verfgbarkeit dererforderlichen Informationen im Vertrag festzulegen, um sicherzustellen,dass ein zufriedenstellendes Leittechniksystem entsteht. Zum Beispiel istdamit die Festlegung einer Kooperation zwischen Kufer und Lieferantverbunden. Alternativ sind in der Spezifikation auch die technischen Infor-mationen ber Kennwerte der Ausrstung festzulegen, die vom Lieferantenzur Verfgung zu stellen sind, sowie der Zeitplan fr deren bergabe.Vom Lieferanten zu liefernde Unterlagen fr die Leittechnik: Anlagenschemata mit Messstellen, Armaturen, etc, zu steuernden und

    zu regelnden Antrieben, analogen und binren Messgebern nach KKS Messstellen-, Armaturen- und Antriebslisten mit Auslegungsdaten Verfahrenstechnische Beschreibungen (verbal und als Logikschemata) Aufgabenstellungen fr Messungen und Regelungen Aufgabenstellungen fr Funktionsgruppen Festlegung der Verriegelungsbedingungen Auslegung der Antriebe fr Armaturen Auslegung der Messungen (Dsen, Blenden) Mitwirkung bei den leittechnischen Besprechungen Durchsicht der Planungsunterlagen der Lieferfirma fr LeittechnikFalls der Kufer fr elektrische Systeme, elektrische Einrichtungen, Kabelusw. einen vom Liefervertrag fr die Ausrstung getrennten Vertragwnscht, ist der Lieferant in der Spezifikation aufzufordern, Informationenzu allen Schnittstellen (z.B. elektrische Leistungen, Spannungshhen, Mo-

  • 22

    tordrehzahlen, Drehrichtung, Anlaufmoment, Klemmenksten usw.) zugeben. Es kann notwendig sein, im Vertrag Festlegungen zu treffen in Be-zug auf eine Zusammenarbeit zwischen Kufer und Lieferant bei der Sys-tementwicklung. In der Spezifikation sind auch die technischen Informatio-nen festzulegen, die vom Lieferanten zu geben sind, sowie der Zeitplan frihre bergabe. hnliche Bestimmungen knnen auch fr andere Leistungenfestgelegt werden, z.B. Informationen fr die Auslegung von Heizungs- undBelftungssystemen, falls der Kessel in einem Kesselhaus installiert wird.Auf Wunsch haben z.B. die Armaturen, Stellantriebe, Mefhler den beidem Kufer blichen Fabrikaten und Standardisierungssystemen zu ent-sprechen. Sonderwnsche des Kufers sind vor Auftragserteilung oder sofrh wie mglich bekannt zu geben.Darber hinaus empfiehlt sich in den Lieferumfang auch die Schulung desPersonals mit Zeitpunkt und Umfang, technische- sowie Auslegungsbe-richte, Anforderungen bezglich der Zusammenarbeit mit dem Kuferund/oder anderen Lieferanten sowie Informationen ber alle erforderlichenSchnittstellen einzuschlieen.Wenn wichtige Hilfsanlagen vom Kufer bei einem dritten Partner bestelltwerden, ist dafr Sorge zu tragen, dass die vom Lieferanten angegebenenBedingungen eingehalten werden. Der Lieferant ist aufzufordern, die erfor-derlichen Auslegungsdaten fr die Ausrstungen, welche vom Kufer unterseparaten Vertrgen beschafft werden, zu unterbreiten, und mit dem Kuferbei der Vorbereitung von technischen Spezifikationen fr solche Ausrstun-gen mitzuarbeiten. Der Kufer hat sicherstellen, dass der Lieferant verant-wortlich bleibt fr die Richtigkeit der angegebenen Auslegungsdaten.In der Spezifikation sind die Anforderungen in bezug auf Wetterschutz,Oberflchenbehandlung (z.B. Beschichtungen), Wrmedmmung, Schall-dmmung oder Verkleidung usw. festzulegen.In der Spezifikation ist zu verlangen, dass alle Teile der Ausrstung wh-rend aller Zeitabschnitte von Lieferung, Lagerung und Montage mit einemSchutz zur Vermeidung von Beschdigungen, Korrosion, Verschmutzungund Eindringen gegen Fremdkrper versehen sind. Nach der Fertigstellungsind alle Teile der Ausrstung gegen Beschdigung durch Korrosion zuschtzen.

    In der Spezifikation sind auch Lieferausschlsse festzulegen, zum BeispielBauarbeiten wie Gebude, Fundamente, Stahlkonstruktion und Anlagentei-le, die vom Kufer getrennt beschafft werden.In der Spezifikation ist auch anzugeben, ob das Angebot Alternativvor-schlge enthalten darf.

  • 23

    Die Wahl der Unterlieferanten fr wesentliche Teile der Anlage hat im Ein-vernehmen mit dem Kufer zu erfolgen. Im Verkehr mit seinen Unterliefe-ranten ist der Lieferant federfhrend. Der Kufer behlt sich in besonderenFllen vor, an den Verhandlungen teilzunehmen [oder Lieferanten auszu-schlieen] (siehe auch EN ISO 9002, 4.6.2 Beurteilung von Unterauftrag-nehmern).

    3.3 LiefergrenzenIn der Spezifikation sind die Schnittstellen und Liefergrenzen (Prozessein-gnge und -ausgnge) so festzulegen, dass Funktion und Leistung derAusrstung und ihrer wesentlichen Bauteile den Anforderungen des Kufersentsprechend nachgewiesen werden knnen.In der Spezifikation sind auerdem die Liefergrenzen fr vorhandene odervorgesehene Versorgungseinrichtungen, Tragkonstruktionen oder Bauteilefestzulegen. Darunter fallen, z. B., Nebeneinrichtungen, Leittechniksysteme,Heiz- und Lftungssysteme, Hebe- und Hilfshebezeuge, allgemeine Zugn-ge zur Anlage, Fluchtwege, Schauluken, Montageffnungen und Feuer-lschsysteme.

    In der Spezifikation sind Festlegungen ber die Verbindungselemente (z.B.Schrauben, Dichtungen, Schweinhte) an den Liefergrenzen zu treffen.Bei Auslegungs- und analytischen Arbeiten kann es erforderlich werden,Teilbereiche jenseits der physischen Liefergrenzen einzubeziehen. In derSpezifikation sollten gegebenenfalls solche Anforderungen festgelegt wer-den.

    Fr einen Kessel haben die Schnittstellen und Liefergrenzen folgendeseinzuschlieen, (ohne Anspruch auf Vollstndigkeit): Wasser-Dampfsystem: Speisewasser-Eintritt(e), Frischdampfaustritt(e),

    Zwischenberhitzer-Dampfeintritt(e)/Austritt(e), Einspritzwasserein-tritt(e), Austritte von Entlftungen /Entwsserungen, Sicherheitsventil-schalldmpfer-Austritt(e), Hilfsdampf, Umwlzung, Luft/Rauchgas-System: Eintritt des Luftansaugkanals des(r) Frischluft-

    geblses(e); fr Rauchgas: Eintrittsflansch(e) folgender Ausrstungs-teile/Systeme (z.B. E-Filter, REA usw.), Brennstoffsystem: Austritt Kesselhaus-Kohlebunker, Austrittsflansch(e)

    der Haupt- oder Zwischen-llagertanks, vereinbarte Anschlustelle derGaslieferung, Erstabsperrung, Entlftung, Schnellschluabsperrungen,

  • 24

    Asche- und Staubsysteme: Feuerraumtrichteraustrittsflansch, Austritts-flansche der Staubtrichter der Kesselzgen, Staubabscheider usw., Mess- und Regelsysteme: Messstellen-Anschlusspunkte, Gerteaus-

    gnge, Stellantriebe und Klemmenksten, Andere Systeme: Entleerungen/Ablsse, Einfllstutzen von Chemika-

    lien-Dosiergerten.

    3.4 Betriebliche Anforderungen

    3.4.1 Bet r iebl i che Um gebungIn der Spezifikation ist die betriebliche Umgebung zu beschreiben, in der dieAusrstung arbeiten muss. Angaben ber z.B. Temperatur, Feuchte, Um-fang des Wetterschutzes, Staub, Vibrationen und elektromagnetische Ein-flsse (diese kann sowohl Anforderungen bezglich der Emissionen alsauch der Strfestigkeit umfassen) mssen sowohl fr normale wie auchanormalanormale Bedingungen angegeben werden. Es ist anzugeben, obdie Anlage fr die Aufstellung im Freien oder innerhalb eines Gebudesvorgesehen ist.In der Spezifikation ist auch die Vorgehensweise in folgenden Betriebsbe-reichen anzugeben: Risiken, z.B. Ausfall der elektrischen Energieversorgung, der Wasser-

    versorgung oder der Khlsysteme, Verpflichtungen, z.B. Personal-Schichtplne, Einschrnkungen, z.B. Entsorgung von Prozessrckstnden.

    3.4.2 Personalst ruktur

    In der Spezifikation ist die Personalstruktur im Kraftwerk festzulegen, wenndiese einen Einfluss auf die zu liefernde Ausrstung hat.Dies kann das Leitstandspersonal (z.B. Ein-Mann-Bedienung), das Anla-gen-Betriebspersonal sowie das Wartungs- und Reparaturpersonal betref-fen.

    3.4.3 Norm albet r ieb

    In der Spezifikation ist in groben Zgen die erwartete normale Betriebswei-se fr das Kraftwerk und die Ausrstung festzulegen.Dieser Normalbetrieb kann beinhalten:

  • 25

    einen Zeitraum mit durchgehendem Vollastbetrieb des Kessels/derTurbine, entsprechend der erwarteten Verfgbarkeit, einen Zeitraum mit Voll- und Teillast fr eine eingeschrnkte Anzahl

    von Betriebsstunden zwischen geplanten Kessel/Turbinen-Abschaltungen, einen Zeitraum mit intermittierendem Betrieb und hufigen kurzen

    Stillstnden.Andererseits kann der Kessel nur fr Spitzenlastbetrieb mit hufigen An-und Abfahrvorgngen oder fr einen regelmigen Lastwechsel-Betriebvorgesehen werden.Die Kesselmindestlast ist vom Kufer als Prozentsatz der maximalen Dau-erleistung bei festgelegten Brennstoffarten und Zustnden am Kesselaustrittanzugeben. Der Lieferant hat die eventuelle Notwendigkeit fr Sttzfeuerzur Sicherstellung der Kesselmindestlast anzugeben.Fr Zwangsdurchlaufkessel hat der Lieferant die Manahmen fr die Si-cherstellung des stabilen Wasser/Dampf-Durchflusses bei Schwachlastanzugeben.

    3.4.4 Bet r iebsstunden

    In der Spezifikation sind die fr das Kraftwerk und die Ausrstung gefor-derte Gesamtlebensdauer unter Bercksichtigung eines vorgegebenenLastkollektivs festzulegen.Der Kessel hat in der Lage zu sein, zwischen den berholungen im Ausle-gungsbrennstoffband normal betrieben zu werden, ohne die Notwendigkeitfr Instandhaltung, Reparaturen oder Reinigung im Stillstand. Wenn derLieferant keinen Kessel, der diese Bedingungen erfllt, anbieten kann, kannder Kufer den Lieferanten ersuchen, die Zeitrume fr die Stillstnde zurAusfhrung von erforderlichen Instandhaltungen, Reparaturen oder Reini-gungsarbeiten anzugeben.

    3.4.5 Anfahren und Abfahren

    Kesselanfahrbedingungen sind in der Spezifikation abhngig von der Dauerdes Stillstands vor dem Anfahren vorzugeben. Anfahrten werden normaler-weise unterschieden in Kaltstart, Start nach Wochenendstillstand (48 hStillstand) und Start nach Nachtstillstand (8 h Stillstand). Der Kufer hat dieKesseldampfzustnde am Kesselaustritt fr die erste Dampflieferung unddie nachfolgende Lastaufnahme zu definieren, sowie die fr jede Startkate-gorie verlangten Turbinen-Lastnderungsgeschwindigkeiten. Die Anforde-

  • 26

    rungen fr das Kessel- und Kessel/Turbinen-Abfahren sind ebenfalls vomKufer festzulegen.In der Spezifikation ist die Anzahl der verschiedenen An- und Abfahrvor-gnge sowie der Lastnderungen innerhalb der geplanten Lebensdauer zunennen.

    Es ist empfehlenswert im Vertrag Vereinbarungen fr die Zusammenarbeitzwischen Kessel- und Turbinenlieferant zu treffen, um An- und Abfahrbe-dingungen zu optimieren.In der Spezifikation ist die Umschaltstrategie zu beschreiben, wenn Reser-veeinrichtungen oder Umfahrungsmglichkeiten vorgesehen sind.

    3.4.6 Anorm ale Bedingungen (Str f l le)

    3.4.6.1 AllgemeinesIn der Spezifikation sind Informationen ber bekannte anormale Bedingun-gen, denen die Ausrstung ausgesetzt sein kann, vorzusehen. Diese Zu-stnde sind vom Lieferanten bei Auslegung oder Auswahl der Bautei-le/Werkstoffe zu bercksichtigen. Fr Kessel sind die hauptschlichen a-normalen Bedingungen nachstehend aufgefhrt.

    3.4.6.2 Lastabwurf (mit Fangen auf Eigenbedarf):In der Spezifikation ist die Lastabwurfs-Eignung des Kessels anzugebenbei:

    Teilweisem Lastabwurf ohne "Feuer Aus",

    Vollstndigem Lastabwurf mit/ohne "Feuer Aus".Die Kesselanlage hat automatisch in den sicheren Betrieb zu gehen. Solltendennoch Eingriffe des Bedienungspersonals zur Beherrschung solcherLastabwrfe notwendig sein, sind diese vom Lieferanten anzugeben.

    3.4.6.3 Speisewasser-AusfallIn der Spezifikation ist vom Lieferanten die Reaktion des Kessels bei einemteilweisen/vollstndigen Speisewasserausfall zu verlangen, sowie die An-forderungen an das Regelsystem und die Redundanzen anzugeben.Alle Ausrstungen und Systeme haben so beschaffen zu sein, dass dieAnlage gegebenenfalls mit verminderter Last im Betrieb bleibt und dieEinsatzfhigkeit der Anlage erhalten bleibt und eine sichere Auerbetrieb-nahme mglich ist.

  • 27

    3.4.6.4 Feuer-Ausfall

    In der Spezifikation ist vom Lieferanten, die Reaktion des Kessels bei einemteilweisen/vollstndigen Feuerausfall zu verlangen, sowie die Anforderun-gen an das Regelsystem anzugeben.Alle Ausrstungen und Systeme haben so beschaffen zu sein, dass dieFunktionsfhigkeit der Anlage erhalten bleibt und eine sichere Auerbe-triebnahme mglich ist. Die Bedingungen fr eine sichere Wiederinbetrieb-nahme der Feuerung nach solchen Vorkommnissen sind vom Lieferantenfestzulegen.

    3.4.6.5 Kesselabschaltung (Not-Aus)Der Kessel hat in der Lage zu sein, aus jedem Anlass sicher mit Not-Ausabgeschaltet zu werden.

    3.4.6.6 Schwarzfall (Vollstndiger Ausfall des Eigenbedarfs)Der fr die Kesselanlage gegebenenfalls bentigte Notstrombedarf ist an-zugeben.

    3.4.6.7 Betrieb oberhalb maximaler DauerleistungIn der Spezifikation ist festzulegen, welche Anforderungen fr Kurzzeitbe-trieb oberhalb der maximalen Dauerleistung verlangt werden. MglicheAuswirkungen auf die Lebensdauererwartung von Komponenten sind vomLieferanten anzugeben.

    3.4.6.8 Betrieb mit reduzierter Anzahl HilfseinrichtungenDie Auswirkung auf die Leistungsfhigkeit des Kessels bei Ausfall einzelnerHilfseinrichtungen sind vom Lieferanten in seinem Angebot fr folgendeBedingungen anzugeben: Die unmittelbare Reaktion des Kessels bei Ausfall einzelner Hilfsein-

    richtungen, Die Mglichkeit fortdauernden Betriebs des Kessels ohne einzelne

    Hilfseinrichtungen.Die Betrachtungen sollten sich dabei auf folgende Hilfseinrichtungen bezie-hen (ohne Anspruch auf Vollstndigkeit): Luftvorwrmer,

    Geblse,

  • 28

    Speisewasserpumpen Umwlzpumpen

    Speisewasservorwrmer, Hilfsdampfversorgung, elektrische Eigenbedarfsversorgung, Regelkreise, Druckluftversorgung, Rublser-Betrieb,

    Mahlanlagen.

    3.4.7 W ei tere bet r iebl i che Anforderungen

    3.4.7.1 Brennstoff/Wrme-Zufuhr(a) Arten der Brennstoff/Wrme-Zufuhr

    Die Spezifikation hat anzugeben, ob der Kessel als befeuerter Kessel,als Abwrmekessel oder als Kombination von beiden betrieben wird.

    Fr befeuerte Kessel hat die Spezifikation die vorgesehene(n) Brenn-stoffart(en), z.B. Kohle, l, Gas, Torf oder daraus hergestellte Brenn-stoffe, oder Brennstoff(e) aus Prozessrckstnden (verwertbare Abfl-le), anzugeben.Fr Abwrmekessel hat die Spezifikation die Auslegungsbedingungenzu beschreiben.

    (b) Haupt/Sekundr-BrennstoffIn der Spezifikation kann ein Hauptbrennstoff mit einem Sekundr-brennstoff festgelegt werden, letzterer z. B. als Zndbrennstoff, alsVerbrennungssttze bei Schwachlast oder wenn ein Hauptbrennstoffeine Hilfsfeuerung bentigt.

    (c) MehrfachbrennstoffeinsatzIn der Spezifikation kann ein Mehrfachbrennstoffeinsatz vorgegebenwerden, um die Verwendung von mehreren Brennstoffen, sei es ein-zeln oder gemeinsam, zu ermglichen.

    (d) Brennstoffeigenschaften

  • 29

    In der Spezifikation sind die Eigenschaften der zu verwendenden fes-ten Brennstoffe zu spezifizieren, einschlielich Heizwert, Wassergehalt,Aschegehalt, Flchtige Bestandteile, Schwefel, Schmelzverhalten derAsche, Mahlbarkeit (Hardgrove), Zndverhalten, Schttdichte undwenn erforderlich Ascheanalysen, Salzgehalt, Schlackenschmelztem-peratur, Korngrenbereich, Stickstoff-, Chlor-, Fluor-Gehalt.Fr flssige Brennstoffe sind Informationen ber die Viskositt, derSchwefelgehalt, der Heizwert, die Aschezusammensetzung der Ge-halte an Aspalthene, Vanadium, Natrium, Nickel sowie, als Funktionder Temperatur, Zndpunkt, Flammpunkt und Stockpunkt anzugeben.Fr gasfrmige Brennstoffe sind zustzliche Informationen ber Vor-druck, Temperatur, Feuchtigkeit, chemische Zusammensetzung undWobbeindex zu machen.

    Zustzlich hat die Spezifikation Informationen ber alle bekannten Ei-genschaften des Brennstoffs, welche die Kesselauslegung beeinflus-sen knnten, zu enthalten.

    Brennstoffdaten sind anzugeben fr: den/die Auslegungsbrennstoff(e), auf welchen die Leistungsnach-

    weise basieren,

    das Brennstoffband, mit welchem der Kessel sicher betrieben wer-den kann. Mgliche Betriebseinschrnkungen bei der Nutzung vonBrennstoffen aus diesem Band sind vom Lieferanten anzugeben.

    3.4.7.2 LastnderungenDie Spezifikation hat Informationen ber die notwendige Flexibilitt undRegelbarkeit des Kessels bei Lastwechselbetrieb anzugeben. In bezug aufdie Flexibilitt knnen diese Informationen den zeitlichen Verlauf von Lastoder Dampfstrom betreffen. Im Hinblick auf die Regelbarkeit sind die zuls-sigen Grenzen der Betriebszustnde anzugeben. Eine besonders wichtigeAnforderung besteht in der Notwendigkeit, die Dampfaustrittstemperaturund den Dampfdruck innerhalb enger Grenzen zu halten.Die Lastnderungsfhigkeit ist unter Bercksichtigung des gefordertenAutomatisierungsgrades festzulegen. Der Lastsenkungsbereich mit auto-matischer Kesselregelung ist anzugeben. Desgleichen der weitere Lastsen-kungsbereich, der Eingriffe des Bedienungspersonals erfordert, z. B. zurAnpassung der Anzahl der im Betrieb befindlichen Brenner.

  • 30

    3.4.7.3 KesselregelungIn der Spezifikation ist die Art der Kessellastregelung festzulegen, unterfolgenden Bercksichtigungen: Automatisierungsgrad (automatische Regelung oder Eingriffe des Be-

    dienungspersonals auf Anforderungssignale) Regelung durch Verstellung der Turbinenregelventile (Festdruckbe-

    trieb), durch Vernderung des Kesseldruckes (Gleitdruckbetrieb), oderdurch eine Kombination dieser Manahmen (mod. Gleitdruckbetrieb). bzw. Leistungsregelung durch Kondensatstop oder Kondensatstau.Wenn der (die) Kessel Dampf fr einen Turbogenerator liefert, welcher inein Verbundnetz einspeist, sind alle Anforderungen aus der Netzregelunganzugeben, (Grid Code).

    3.4.7.4 Turbinenbypassbetrieb

    Alle Anforderungen, um den Kessel mit einem Turbinenbypasssystem zubetreiben, sind in der Spezifikation anzugeben.

    3.4.7.5 Strungen aus dem TurbinenbetriebIn der Spezifikation sind alle Anforderungen festzulegen, um den Kessel frungleichmige Dampfentnahme, z.B. verursacht durch Prfung der Turbi-nenventile im Betrieb oder andere Turbineneinflsse (Dampfentnahme,Lastabwurf, Schnellschlussfall) auslegen zu knnen.

    3.4.7.6 Hilfsmittel fr den Kesselbetrieb

    In der Spezifikation sind die Hilfsmittel fr den Kessel oder aus Kesselent-nahmen zu definieren, z.B. getrocknete und gereinigte Druckluft, Khlluft,Khlwasser, Hilfsdampf, Zerstuberdampf fr lzndfeuerung, Anwrm-dampf, Entnahmedampf, elektrische Versorgung und Dosierung von Che-mikalien.

    3.4.7.7 StillstandsbedingungenIn der Spezifikation sind alle Anforderungen fr den krzeren oder lngerenStillstand des Kessels festzulegen, z.B. Warmhaltung des Kessels durch Dampfeinspeisung, Korrosionsschutzmanahmen.

  • 31

    3.4.7.8 Extreme BedingungenIn der Spezifikation sind mgliche extreme Bedingungen festzulegen, unterdenen der Kessel betrieben werden muss, z.B.

    berlast, verminderte Brennstoffqualitt

    Anforderungen aus der Netzregelung (Manahmen bei Spannungs-,Frequenzabfall gem Grid Code).

    3.4.7.9 Unvorhergesehene BetriebsbedingungenIn der Spezifikation sind mgliche notwendige spezielle Vorsichtsmanah-men anzugeben gegen menschliche Fehlbedienungen im Betrieb oder beider Instandhaltung.

    3.4.7.10 Information ber AnlagenverhaltenDer Kesselbetrieb wird von der Leittechnik gefhrt, und daher sind in derSpezifikation allgemeine Beschreibungen ber die Ausrstungsteile, diegeregelt werden sollen, sowie deren Betriebsweise, zu verlangen. DieFunktion und die Anforderungen an die Leittechnik aller wesentlichen Kom-ponenten (z. B. Saugzuggeblse, Kohlemhle) sind vom Lieferanten zubeschreiben. Alle mglichen Auslegungs- oder Leistungsdaten, die fr diePlanung der Leittechnik erforderlich sind, hat der Kufer vom Lieferanten zuerhalten, um sie dem Lieferanten der Leittechnikanlage zur Verfgung stel-len zu knnen. In der Spezifikation ist festzulegen, wann diese Informatio-nen zu liefern sind.

    Die Information des Kessellieferanten hat so ausfhrlich zu sein, dass siedie Auslegung des Leittechniksystems erlaubt. Spezielle Untersuchungenzur Anlagendynamik sind gesondert zu vereinbaren.Die Information hat folgendes zu enthalten: Auslegungs- und Konstruktionszeichnungen, Wrmeschaltbilder,

    Rohrleitungs- und Messstellenschemata, Liste der Messstellen undRegelorgane, Funktionsablaufdiagramme usw., Betriebswerte, Grenzwerte, Sicherheitsanforderungen, Betriebsablufe, die fr die Optimierung des Leittechniksystems erforderlichen Daten (z.

    B. Regelkreisbergangsverhalten, Auswirkungen der Leittechnik aufden Anlagenwirkungsgrad und die Lebensdauererwartung), Art der berhitzer-/Zwischenberhitzer-Dampftemperatur-Regelung,

  • 32

    Art der Speisewasserregelung, Art der Umwlzregelung bei Zwangdurchlaufkesseln.In der Spezifikation sind Hinweise auf Vorschriften, Erfahrungswerte, Richt-linien usw. vorzusehen (siehe anzuwendende Gesetze etc.).

    3.5 Lebensdauererwartung

    3.5.1 Auslegungslebensdauer

    3.5.1.1 AllgemeinesHierbei hat es sich um eine bestimmte Zeitspanne zu handeln, welche dievoraussichtliche Betriebsweise und die empfohlene Instandhaltung berck-sichtigt und etwa den festgelegten Betriebsstunden (siehe 3.4.4) entspricht.In der Spezifikation ist die Auslegungslebensdauer der Komponenten fest-zulegen, die fr eine regelmige Auswechselung vorgesehen sind.In der Spezifikation ist die Auslegungs-Lebensdauererwartung der Kompo-nenten anzugeben, die mit Zeitstandsfestigkeits-Werten berechnet sind.Der Lieferant hat, soweit gegeben, Einschrnkungen in bezug auf die Le-bensdauer der Ausrstung anzugeben, welche dann im Bewertungsverfah-ren fr das Angebot zu bercksichtigen sind.

    3.5.1.2 Anzahl der Anfahr- und AbfahrvorgngeDie Spezifikation hat eine geschtzte Anzahl von Anfahr- und Abfahr-Vorgngen sowie Lastkollektive zu enthalten, denen die Ausrstung ausge-setzt sein wird .

    3.5.1.3 Einrichtungen zur berwachung der RestlebensdauerIn der Spezifikation knnen Vorschlge fr die berwachung der Restle-bensdauer von Komponenten verlangt werden, die Materialermdung, Ver-schlei, Erosion und/oder Korrosion ausgesetzt sind. Gegebenenfalls kn-nen besondere Anforderungen genannt werden, z. B. Zeitstandfestigkeit-Lebensdauer.

    3.5.2 Regelm ige Instandhal tung von Bautei lenIn der Spezifikation ist der Lieferant aufzufordern, eine Liste der Kompo-nenten zu erstellen, die einer periodischen Instandhaltung oder Auswechs-

  • 33

    lung bedrfen. Diese hat auch die Hufigkeit solcher Manahmen zu ent-halten. Die Liste (Verschleiteilliste) hat auch Angaben zu enthalten berdie geschtzten Mannstunden und Kosten fr die Instandhaltung der Kom-ponenten. Der Lieferant hat solche Instandhaltungs- oder Austauschma-nahmen besonders zu kennzeichnen, die eine Abschaltung der Anlagehufiger als zu den planmigen Instandhaltungsstillstnden erforderlichmachen.

    3.6 Leistungsanforderungen

    3.6.1 Bet r ieb

    3.6.1.1 AllgemeinesDer Kufer hat schon bei der Anfrage einer Kesselanlage die Auslegungs-daten an die SI Einheiten anzupassenIn der Spezifikation ist die geforderte Leistung der Ausrstung bei definier-ten Betriebszustnden und unter anderen definierten Bedingungen festzu-legen. Dazu knnen Wirkungsgrad und Auslegungszuschlge bei Vollast-betrieb und voller Verfgbarkeit zhlen. Die Spezifikation kann weiterhin dieElastizittsanforderungen ber die gesamte Bandbreite der Betriebsbedin-gungen festlegen.In der Spezifikation sind die Bedingungen fr den Nachweis der gefordertenLeistung, speziell die Brennstoff/Wrme-Zufuhr (siehe 3.4.7.1), die Be-triebszustnde am Kessel und Zwischenberhitzer Ein- und Austritt beimaximaler Dauerleistung und bei anderen Kessellasten festzulegen. Diesesollen umfassen:

    3.6.1.2 Zustnde am Kesseleintritt:

    Speisewasserbeschaffenheit, z. B. Turbinenkondensat, Prozesskon-densat, vollentsalztes Wasser usw.

    Chemische Beschaffenheit des Speisewassers, Speisewassertemperatur, Speisewasserdruck, Zwischenberhitzerdampftemperatur,

    Zwischenberhitzerdampfdruck,

    Einspritzwassertemperatur,

  • 34

    Einspritzwasserdruck,

    Luftansaugtemperatur,

    3.6.1.3 Zustnde am Kesselaustritt:

    HD-Dampf/Wasserdruck (maximal zulssiger Druck (PS)), HD-Dampf/Wassertemperatur (maximal zulssige Temperatur (TS)), Zwischenberhitzerdampfdruck, Zwischenberhitzerdampftemperatur,

    Chemische Beschaffenheit des Dampfes, Verbrennungsrckstnde (Rauchgas, Asche, Schlacke).Speisewasserdruck, Einspritzwasserdruck, Einspritzwassermenge undZwischenberhitzerdampf-Austrittsdruck werden normalerweise vom Liefe-ranten festgelegt. In der Spezifikation knnen bevorzugte Werte, sowie diebetriebswirtschaftlichen Auswirkungen bei Nichtbeachtung dieser Werte,angegeben werden.In der Spezifikation ist anzugeben, ob Wassereinspritzung in den Zwi-schenberhitzer als akzeptable Methode fr die Regelung der Dampfaus-trittstemperatur, im Normalbetrieb und/oder im Strfall zulssig ist. Wennzulssig, hat der Lieferant die Dampfmenge am Zwischenberhitzeraustrittoder die Einspritzwassermenge ber dem Lastbereich anzugeben.

    3.6.1.4 KesselbetriebsbedingungenUm nachzuweisen, dass der Kessel die festgelegten Bedingungen ohneberschreitung von Grenzwerten mit der angebotenen Auslegung erfllenwird, hat der Lieferant folgende Angaben zur maximalen Dauerleistungund/oder zu anderen spezifizierten Betriebsbedingungen zu machen: Wasser- und Dampfzustnde (z. B. Durchflussmenge, Druck, Tempe-

    ratur, Dampfqualitt) am Eintritt und am Ende jedes Heizflchenab-schnitts,

    Rauchgaszustnde z.B. Menge, gasseitiger Druckverlust (fr praktischsaubere Kesselheizflchen und fr Kesselheizflchen mit normaler Be-triebsverschmutzung), Luftberschuss (O2 und CO2-Gehalt, Stauban-teil) fr jeden Heizflchenabschnitt, sowie die Temperatur am Ein- undAustritt jedes Heizflchenabschnitts,

  • 35

    Luftzustnde z.B. Menge, Temperatur, luftseitiger Druckverlust (frpraktisch saubere Kesselheizflchen und fr Heizflchen mit normalerBetriebsverschmutzung) in den Luftkanlen des Kessels, Auslegungstemperaturen- und drcke sowie Betriebstemperaturen der

    Rohre und Sammler, Zulssige Temperatur-nderungsgeschwindigkeiten fr alle dickwandi-

    gen Druckteile.Die nachfolgenden zustzlichen Angaben sind ebenfalls zu verlangen, umdas Kesselbetriebsverhalten zu definieren:

    Wrmeverluste verursacht durch

    fhlbare Wrme in den Rauchgasen (Abgasverlust), unverbrannter Brennstoff in Asche, Schlacke, Rauchgas, fhlbare Wrme der ausgetragenen Schlacke und Asche, Strahlung und Leitung einschlielich spezifischer Wrmeverluste

    an der Auenverkleidung (kW/m2), Diagramme fr berhitzer- und Zwischenberhitzer-

    Austrittstemperaturen als Funktion der Last ber dem gesamten Last-bereich,

    Einspritzwassermengen, Primr/Sekundr-Luftmengen ber dem gesamten Lastbereich, Brennstoff-, Luft- und Gasgeschwindigkeiten bei festgelegten Lasten, Taupunkttemperaturen in bestimmten Anlageteilen, Rauchgasemissionen und Anteil an Unverbranntem in Flugstaub und

    Asche bei definierten Lasten,

    Speicherkapazitt (die bei Druckabsenkung freiwerdende Dampfmen-ge), elektrischer Eigenbedarf, Hilfsenergiebedarf (im Stillstand, Anfahren und im Betrieb) im einzel-

    nen:

    Dampf, elektrische Leistung, Khlwasser,

  • 36

    Druckluft,

    getrocknete Druckluft

    3.6.2 LeistungIn der Spezifikation sind Betriebspunkte und andere definierte Bedingungenfestzulegen, unter denen die Leistung der Ausrstung zu einem zu verein-barenden Zeitpunkt nach Inbetriebnahme und/oder zu einem Zeitpunktwhrend der Lebensdauer der Ausrstung (betriebsverschmutzt) nachzu-weisen ist.

    Voraussetzung fr den Leistungsnachweis ist, dass der Kessel nach denBetriebsvorschriften des Lieferanten betrieben worden ist.

    Leistungsabnahmeversuche knnen umfassen: Nachweis der Erreichung der Dampf/Wassermenge bei maximaler

    Dauerleistung, Nachweis der Erreichung der berhitzer/Kesselaustrittstemperatur und

    der Zwischenberhitzer-Austrittstemperatur ber einem festgelegtenLastbereich, und ihrer Regelfhigkeit innerhalb zulssiger Toleranzen,sowohl bei konstanter Last wie bei Lastnderungen, Messung des Druckverlustes von Dampf/Wasser im Verdampfer und

    HD-berhitzer; Messung des Dampfdruckverlustes im Zwischenberhitzer, Messung der Metalltemperaturen, Nachweis der Mindestdauerlast des Kessels,

    Messung des rauchgasseitigen Druckverlustes, Messung des luftseitigen Druckverlustes, Messung der Rauchgasemissions-Werte, des Luftberschusses, der

    Abgastemperatur, Messung der Verbrennungsgte (Unverbranntes in der Schlacke und

    Flugasche), Luft-/rauchgasseitige Leckagemessungen, Messung der Kesseloberflchentemperaturen und des spezifischen

    Wrmeflusses durch die Kesselauenverkleidung, Nachweis der Wirksamkeit der Heizflchenreinigungs-Ausrstung,

  • 37

    Gerusch-Emissionsmessungen, Schwingungspegel-Messungen, Messungen der Dampfreinheit und der Abschlmmmengen, falls vor-

    gesehen, Leistungsbedarf der durchlaufend betriebenen elektrischen Hilfsein-

    richtungen, Kesselwirkungsgrad (siehe 3.6.6.2).ANMERKUNG: Nachweise der Leistung werden manchmal unter Bedin-gungen durchgefhrt, die vom normalen Betriebspunkt abweichen. DieErgebnisse bedrfen dann mglicherweise einer Hochrechnung gem zuvereinbarenden Regeln.

    3.6.3 Auslegungszuschlge der AusrstungIn der Spezifikation sind geforderte Auslegungszuschlge fr die Ausrs-tung anzugeben (Auslegungsbericht).Beispiele fr Komponenten mit Ausrstungs-Auslegungszuschlgen zwi-schen maximaler Dauerleistung und einer spezifizierten Auslegung (ber-leistung bzw. bei Spannungs- oder Frequenzabfall (Grid Code)),oder frandere Brennstoffe durch Verschmutzung am Ende der Reisezeit: Geblse, Pumpen,

    Luftvorwrmer,

    Brenner,

    Mhlen und Kohlezuteiler,

    Entaschungsanlagen.Die Differenz zwischen normalem Betriebsdruck bei maximaler Erzeugungund Ansprechdruck der Sicherheitsventile (maximal zulssiger Druck) sindbesonders festzulegen.Der Lieferant hat auch die Auslegungszuschlge anzugeben, die seinernormalen Auslegungspraxis entsprechen.

    3.6.4 Ver fgbarkei tIn der Spezifikation sind Anforderungen in bezug auf die Verfgbarkeitanzugeben. Vom Lieferanten kann in der Spezifikation verlangt werden,

  • 38

    dass er anhand von Daten ber Verfgbarkeit, Zuverlssigkeit und Instand-haltungsfreundlichkeit eine Analyse durchfhrt, um darzustellen, dass dievorgesehene Verfgbarkeit erreicht werden wird.Die erforderliche Zuverlssigkeit fr verschiedene Arten des Kesselbetrie-bes wie Anfahren, Abfahren, Spitzenlast, Mindestlast, Lastnderungen,sollte angegeben werden (siehe 3.4).Gegebenenfalls sollte ein eingeschrnkter Betrieb ohne Volllast-Verfgbarkeit der Kesselhilfseinrichtungen, z. B. Geblse, Mhlen, Luftvor-wrmer usw. in Erwgung gezogen werden.Der Kufer kann den Lieferanten ersuchen, Plne fr Verfgbarkeits-, Zu-verlssigkeits- und Instandhaltungsmanahmen fr den Kessel oder seineKomponenten vorzulegen, um zu zeigen, dass die Sollwerte erreicht wer-den knnen.

    3.6.5 Redundanzgrad der Kom ponentenIn der Spezifikation sind Anforderungen in bezug auf Redundanz von Kom-ponenten festzulegen.Diese Anforderungen knnen entweder einer zustzlichen Betriebssicher-heit oder der Abdeckung extremer Betriebsbedingungen dienen, zum Bei-spiel:

    Strngigkeit des Luft-Rauchgasweges spezifische Redundanzforderungen fr Mhlen, Geblse, Brenner,

    Umwlzpumpen, bei maximaler Dauerleistung unter Bercksichtigungeventueller berlast/Spitzenlast-Anforderungen, funktionelle Redundanzforderungen in bezug auf Regelungs- und Si-

    cherheitssysteme.

    Der Lieferant hat diese zustzlichen Komponenten beim Nachweis derzugesagten Leistung nur in bereinstimmung mit den in der Spezifikationfestgelegten Bedingungen zu verwenden.Wenn in der Spezifikation kein Redundanzgrad der Komponenten angege-ben ist, darf der Kufer den Lieferanten auffordern, den Nachweis zuerbringen, dass der vom Lieferanten vorgesehene Redundanzgrad ausrei-chend ist, um die angeforderte Verfgbarkeit zu erfllen.Es sind ebenfalls die Redundanzen von Hilfssystemen, z. B Schmierlpum-pen und von auf den Schutz gehenden Begrenzungseinrichtungen an-zugeben.

  • 39

    3.6.6 W ei tere Leistungsanforderungen

    3.6.6.1 Betriebliche Flexibilitt

    In der Spezifikation kann festgelegt werden, dass folgendes bei den Leis-tungsabnahmeversuchen nachgewiesen werden sollte: Dynamisches Verhalten: Lastnderungsgeschwindigkeiten- und Berei-

    che, von Mindestlast bis maximaler Dauerleistung und umgekehrt, beivorgegebenen Betriebszustnden an den Liefergrenzen, An- und Abfahrverhalten: Die Anfahrzeit vom Znden des Kessels bis

    Volllast, mit geregelten Dampfzustnden innerhalb der vorgegebenenGrenzen, fr verschiedene Anfahrzustnde (kalt, warm, hei).

    Die Abfahrzeit von maximaler Dauerleistung/Mindestlast bis zu einem defi-nierten, stabilen Auerbetriebs-Zustand.

    3.6.6.2 WirkungsgradIn der Spezifikation ist festzulegen dass der Kesselwirkungsgrad oder dieEinzelverluste des Kessels, bei maximaler Dauerleistung und Teillast inLeistungsabnahmeversuchen nachzuweisen sind; Leistungswerte, die inVerbindung zum Kesselwirkungsgrad stehen, sind parallel dazu zu messen(siehe 3.6.2).

    3.7 Auslegung und FertigungDie Kesselanlage ist gem Druckgerterichtlinie (97/23/EG) und Betriebs-sicherheitsverordnung so auszulegen, dass die Aufsichtsbehrden in Ver-bindung mit betrieblichen Manahmen die wiederkehrenden Prfungen freine lngstmgliche Anzahl an Jahren zulassen. Sofern durch Berech-nungsvorschriften die zu erwartenden Beanspruchungen nicht gengendgenau erfasst sind, sind die Ausrstungsteile insbesondere bei Neukon-struktionen nach anderen gesicherten Regeln rechnerisch zu prfen.

    3.7.1 Spezi f i sche Kenndat en der Ausrstung

    3.7.1.1 Korrosion und Erosion

    Der Lieferant hat die in der Auslegung vorgesehenen Manahmen an-zugeben, die zur Vermeidung von Erosion und Korrosion an Druckteilen,Stahl-Gehusen, Kanlen usw. vorgesehen sind. In diesem Sinne ist zubeachten, dass vorstehende Rohrkanten, Schweinahtdurchhnge und

  • 40

    auch Vertiefungen, wo sich Schmutz ablagern knnte, zu vermeiden sind.Ebenso zu beachten ist die Vermeidung von Taupunktsproblemen bei derKonstruktion der Isolierung.

    3.7.1.2 Auslegung und Konstruktion, Kesselgerst- und VerkleidungBei der Auslegung des Kesselgerstes und der Verkleidung, ist die Mg-lichkeit von rauchgasseitigen Belastungen wie Implosionen als Folge vonZndstrungen und anderen Strfllen, sowie die Mglichkeit von berdr-cken zu bercksichtigen ( 50 mbar).Die Kesselverkleidung (Isolierung, Ummantelung) ist nach einem bewhrtenKonstruktionsprinzip zu erstellen und umfasst normalerweise die gesamteAusrstung oberhalb der Fundamente. In der Spezifikation sind die Anfor-derungen fr die Einhausung von Komponenten festzulegen, um Instand-haltungsarbeiten unterm Dach zu ermglichen.

    3.7.1.3 AuslegungsgrenzwerteIn der Spezifikation sind besondere Auslegungsgrenzwerte anzugeben.Diese werden normalerweise angewendet, wenn Ausrstungs-Richtliniennicht existieren, z.B. maximale Rauchgasgeschwindigkeit in den Bndel-heizflchen.

    3.7.1.4 EntwsserungsmanahmenIn der Spezifikation sind Richtlinien fr Entwsserungssysteme aufzuneh-men, wie z.B. die Lage von Entwsserungsverbindungen zu vorhandenenSystemen, oder die Forderung nach automatischer Entwsserung.

    3.7.1.5 Beleuchtung, NotbeleuchtungIn der Spezifikation sind erforderliche Beleuchtungsstrken fr Bhnen,Treppen usw. anzugeben.

    3.7.1.6 Gerusche und VibrationenIn der Spezifikation sind die Gerusch-Grenzwerte, welche vom Lieferanteneinzuhalten sind, anzugeben. Der Lieferant hat diese Forderungen durchAnwendung kombinierter Wrme/Schallisolierung, geeignete Oberflchen-ausbildung und Armaturen-Ummantelungen zu erreichen.Erhhte Aufmerksamkeit ist auf die Vermeidung von Schall-ffnungen zuverwenden. Geruschpegel-Festlegungen sind zu unterteilen fr Innen- undAuengerusche.

  • 41

    Die Anlage ist unter Beachtung spezifizierter Vibrations-Grenzwerte, auchwhrend des An-/und Abfahrvorgangs, auszulegen.

    3.7.1.7 lrckhaltungIn der Spezifikation sind die Anforderungen fr Ausrstungsteile mit lfl-lungen, z. B. die Anordnung von lauffangwannen, welche fr die Aufnah-me der gesamten lmenge ausgelegt sind, zu benennen.

    3.7.1.8 Kesselreinigung im BetriebDer Lieferant hat die Manahmen zur Reinigung der Heizflchen im Betrieb,die Hufigkeit der Reinigungen und den Verbrauch an Reinigungsmediumanzugeben.

    3.7.1.9 Asche- und StaubabscheidungIn der Spezifikation ist die Mindestanzahl der Asche- und Staub-Abscheidetrichter und die bevorzugte Methode der Asche- und Staubab-scheidung anzugeben. Falls die Ausrstung fr Asche- und Staubentsor-gung im Lieferumfang enthalten ist, ist deren Betriebsweise vom Lieferantenzu beschreiben.

    3.7.1.10 BrennerkhlungDer Lieferant hat die Art der Khlung der auer Betrieb befindlichen Bren-ner, sowie die Art und Menge des Khlmediums zu beschreiben.

    3.7.1.11 Niedertemperatur-Verschmutzung und KorrosionDer Lieferant hat die zur Vermeidung von Niedertemperatur-Verschmutzungund Korrosion vorgesehenen Manahmen zu beschreiben.

    3.7.1.12 InstandhaltungsmanahmenIn der Spezifikation sind Anforderungen festzulegen fr den Zugang zu allenTeilen des Kessels fr Kontrollen und Instandhaltung. In der Spezifikationsind bevorzugte spezifische Instandhaltungsmanahmen anzugeben.Der Anbieter kann alternative Manahmen vorschlagen, aber diese sinddurch zustzliche Information oder Referenzen zu begrnden.

    3.7.1.13 Mess- und Probeentnahmestellen

    In der Spezifikation ist festzulegen, wo Mess- und Probeentnahmestellen frPrfungen whrend der Lebensdauer der Ausrstung vorzusehen sind.

  • 42

    In der Spezifikation ist die Art der Leistungsprfungen (siehe 3.13) undregelmig wiederkehrender Prfungen anzugeben. Der Lieferant hat je-doch auf seine Erfahrung mit gelieferter hnlicher Ausrstung zurckzu-greifen, um sicherzustellen, dass die geeigneten Vorkehrungen fr Prfun-gen whrend der Auslegung der Ausrstung getroffen werden.

    3.7.1.14 Messstellen fr gesetzlich vorgeschriebene MessungenIn der Spezifikation sind die geltende Gesetzgebung und die Ausfhrungs-vorschriften anzugeben, welche die Angaben von Betriebsdaten erforderlichmachen, und es sind alle Me-und/oder Probeentnahmestellen zu planen,die bentigt werden, um diese Betriebsdaten dokumentieren zu knnen.ANMERKUNG: Die Messung von Emissionen, Geruschpegeln, Vibratio-nen und Temperaturen ist zu diesem Zweck hufig erforderlich. WeitereMessmglichkeiten, u.a. zur Ermittlung der Temperaturverteilung innerhalbeinzelner Heizflchenabschnitte, sind gesondert zu vereinbaren.

    3.7.1.15 Innere Reinigung von KesselnVerweis auf die VGB-Richtlinie R 513 M Innere Reinigung von Dampfer-zeugeranlagen.

    3.7.2 Konst rukt ionsgesprche (Auslegungsber icht )Der Lieferant hat Beschreibungen der Ausrstung im Rahmen seiner Be-grndung fr deren Auswahl vorzulegen, ebenso eine Beschreibung derangewandten Auslegungsgrundlagen, des Umfangs der Extrapolation, unddes Innovationsgrads. Auch Hinweise auf andere in Erwgung gezogeneMglichkeiten, wirtschaftliche Auswirkungen und die bereinstimmung mitAnforderungen des Kufers sollten aufgezeigt werden. Zustzlich soll in derSpezifikation eine Begrndung fr bestimmte Auslegungsmerkmale gefor-dert werden.

    3.7.3 W erkstof fauswahl

    Die Auswahl der Werkstoffe ist blicherweise vom Lieferanten vorzuneh-men. In der Spezifikation knnen jedoch bevorzugte Werkstoffe festgelegtund ein Alternativangebot unter Verwendung dieser Werkstoffe gefordertwerden (Werksnormen).Hat der Lieferant die Werkstoffauswahl getroffen, so hat der Lieferant eineBegrndung fr die Werkstoffauswahl und die vorgesehenen Fertigungs-verfahren zu geben, wobei Betriebsbedingungen, Lebensdauererwartung,

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    Abnahmeverfahren, Instandhaltungsverfahren, Entsorgung und wirtschaftli-che Faktoren bercksichtigt worden sein sollten.Bei der Werkstoffauswahl hat der Lieferant mgliche nachteilige Einflsseauf die Werkstoffe whrend Fertigungs-, Lager-, Montage-, Prf-, Anfahr-,Betriebs- und Abfahrvorgngen zu bercksichtigen.

    3.7.4 Sicherhei t

    3.7.4.1 AllgemeinesDie Ausrstung hat internationalen, nationalen und rtlichen Sicherheitsan-forderungen whrend der Montage und im Betrieb zu entsprechen. Das aufder Baustelle ttige Personal des Lieferanten hat diesen Anforderungenebenfalls Rechnung zu tragen.Auerdem sind in der Spezifikation Anforderungen hinsichtlich der Arbeits-sicherheit, wie z.B. Geruschpegel, Gasaustritt, Schadstoffe, maximaleOberflchentemperatur, Leckagekontrolle und Bewachung, zu definieren.In der Spezifikation ist anzugeben ob die Ausrstung in Bereichen mitbrennbaren oder explosiven Substanzen oder in staubhaltiger Atmosphrezur Aufstellung kommt, und welche Vorsichtsmanahmen zu treffen sind.Dabei ist Bezug auf einschlgige Vorschriften zu nehmen.

    3.7.4.2 Schutz der AusrstungIn der Spezifikation sind Informationen zu fordern bezglich der Manah-men, die vorgesehen sind, um die Ausrstung im Betrieb innerhalb sichererGrenzen zu halten, sowie zur Feuerverhtung, zum Schutz gegen Blitz-schlag, gegen Eindringen von Regenwasser (Frostschutz) usw.Feuerschutzmanahmen sind sowohl vom Lieferanten beim Entwurf, beider Herstellung und Montage der zu liefernden Ausrstung, als auch vomKufer, beim Entwurf und der Errichtung der Gebude und Bereiche, wo dieAusrstung montiert werden soll, zu beachten.In der Spezifikation sind die Feuerschutz-Vorschriften und die diesbezgli-chen Forderungen des Kufers zu beschreiben. Der Anbieter wird ebenfallsaufgefordert, Informationen ber Feuerschutzmanahmen fr seine Aus-rstung zu geben und seine diesbezglichen Forderungen an den Kufer zustellen.

  • 44

    3.7.5 Austauschbarkei t

    Der Kufer sollte festlegen, dass Austauschbarkeit oder Einheitlichkeit(Verwendung identischer Bauteile) innerhalb des Werksbereiches oderzwischen vom Kufer betriebenen Anlagen sichergestellt ist. Dies kanndadurch erreicht werden, dass entweder Bauteil-Typen spezifiziert werdenoder die Bauteile zum Einbau in die Anlage vom Kufer geliefert werden.In der Spezifikation ist der Lieferant aufzufordern fr solche Komponenten,deren Dauerbetrieb durch regelmige Wartung, berholung oder Aus-tausch ermglicht wird (siehe 3.5), die Austauschbarkeit so zu optimieren,dass eine mglichst geringe Anzahl von Ersatzteilen bentigt wird. Frdiese Komponenten ist eine Konstruktion zu whlen, dass die oben ange-fhrten Arbeiten ohne Beeintrchtigung anderer Anlagenteile oder der Ge-bude ausgefhrt werden knnen. Der Lieferant hat die Flle anzugeben,bei denen diese Forderung nicht erfllt werden knnen.ANMERKUNG: Wenn der Kufer einen bestimmten Lieferanten festlegenmchte, sind die Erfordernisse der einschlgigen europischen und natio-nalen Gesetzgebung zu beachten (Sektorenrichtlinie).

    3.7.6 Fer t igungsver fahrenSchweien, elektrische Anschlsse, Rohraufweitung, Blechumformung,Wrmebehandlung usw. sind im Einklang mit den festgelegten Normen(siehe 11.2) auszufhren. Die Spezifikation beschreibt zustzliche Anforde-rungen bezglich der Qualifikation des Personals, zerstrungsfreier Prfungusw.

    Bezglich der Kennzeichnung von Schweiverbindungen sowie des Einsat-zes und der Prfung der Schweier gelten die TRD und EN ISO 9001. DieSchweier sind vor Arbeitsbeginn namentlich und unter Vorlage der Zeug-nisse dem Bauberwacher (der Prfstelle) bekannt zu geben. Arbeitsprobenknnen gefordert werden. Die Schweiungen sind so zu kennzeichnen,dass der Schweier nachtrglich festgestellt werden kann.Die Art, Lage und Wrmebehandlung der Schweiungen wird dem Kufervor Arbeitsbeginn durch einen von dem Lieferanten bergebenen Schwei-plan mitgeteilt.

  • 45

    3.8 Instandhaltungsanforderungen

    3.8.1 Planm ige Instandhal tungIn der Spezifikation sind Hufigkeit und Dauer grerer Stillstnde undzwischenzeitlicher Abschaltungen fr planmige Instandhaltungsarbeitenfestzulegen sowie gegebenenfalls Anforderungen an Instandhaltungsarbei-ten whrend des Betriebes anzugeben.Der Kufer kann vom Lieferanten verlangen, einen Instandhaltungsplannach den Vorstellungen des Kufers auszuarbeiten.

    3.8.2 Sicherhei tsvorkehrungen fr das PersonalIn der Spezifikation sind die Verfahren festzulegen, die fr die Sicherheitdes Personals bei Instandhaltungsmanahmen whrend des Betriebs undwhrend der Stillstnde anzuwenden sind. Dazu gehren die elektrischeTrennung, der Umfang der Abtrennung der Arbeitsbereiche gegenber derin Betrieb befindlichen Anlage (z. B. einfache und doppelte Ventil- undKlappenabsperrung, Zwischenentspannung, Belftung, Einbau von Blind-scheiben, usw.) und die Vorgehensweise bei der Erteilung von Arbeitsge-nehmigungen (Freigabeverfahren).

    3.8.3 Anforderungen in bezug auf Zugngl ichkei t (Treppen,Bhnen, Transpor twege, Ablagen)

    In der Spezifikation ist festzulegen, ob stndiger Zugang fr alle Betriebs-und Instandhaltungsmanahmen an der Ausrstung erforderlich ist oder obprovisorische Bhnen oder Gerste fr bestimmte Betriebs- und Instand-haltungsmanahmen zulssig sind. Wenn feste Bhnen zu installieren sind,sind in der Spezifikation die Flche und die maximale Entfernung von einembeliebigen Punkt auf der Bhne bis zu Treppen sowie gegebenenfalls For-derungen in bezug auf Treppenpodeste festzulegen. Ferner ist anzugeben,ob es zulssig ist, dass Bhnen an einem Ende geschlossen sind. Anforde-rungen in bezug auf Bhnenbreite, Tragfhigkeit, Gelnder usw. sind e-benfalls aufzufhren. Soweit mglich, haben diese Forderungen europi-schen oder internationalen Normen zu entsprechen. Die Vorschriften frFluchtwege sind anzugeben.Smtliche Messstellen und Armaturen, die fr den Betrieb der Kesselanlagenotwendig sind, mssen auch whrend des Betriebs zugnglich sein. Wich-tige Armaturen und Komponenten mssen zur Bedienung und Wartung vonBhnen aus ohne Schwierigkeiten erreichbar sein. Kettenantriebe zurHandbedienung sind zu vermeiden.

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    Es ist weiterhin zu festzulegen, dass eine Beschilderung der Anlagenteileund Komponenten, wie z.B. Armaturen, Rohrleitungen und Messeinrichtun-gen, vorgesehen wird.

    3.8.4 Anforderungen in Bezug auf HebezeugeIn der Spezifikation ist im Lieferumfang (siehe 3.2) festzulegen, ob ortsfesteHebevorrichtungen zu installieren sind und in welchem Umfang Mobilkrne,Gabelstapler usw. zur Ausfhrung einiger Arbeiten zulssig sind. In derSpezifikation ist festzulegen, ob die ortsfesten Einrichtungen vom Lieferan-ten vorzusehen sind und, wenn dies nicht der Fall ist, in welchem Umfangein Informationsaustausch fr Auslegung und Einbau notwendig ist.An allen Teilen, die zu Instandhaltungszwecken blicherweise abgebautwerden mssen, sind geeignete Anschlagpunkte bzw. Schienen fr Hebe-zeuge vorzusehen.

    3.8.5 SpezialwerkzeugeIn der Spezifikation ist der Lieferant aufzufordern dem Kufer anzugeben, inwelchen Bereichen Spezialwerkzeuge fr Betrieb und Instandhaltung ben-tigt werden und Empfehlungen hinsichtlich der zu liefernden Stckzahl zugeben.In der Spezifikation ist festzulegen, ob Spezialwerkzeuge, die fr Dauerein-satz bestimmt sind, whrend der Montage benutzt werden drfen.

    3.8.6 Prfeinr ichtungenDer Lieferant ist in der Spezifikation aufzufordern, die erforderlichen Prf-einrichtungen fr regelmig wiederkehrende Prfungen der Ausrstung zubenennen. Sind solche Einrichtungen von spezifischer Art, knnen sie vomLieferanten als gesonderte Position im Rahmen der Lieferung angebotenwerden.

    3.8.7 Ersatztei le

    Der Lieferant ist in der Spezifikation aufzufordern, auf der Basis von ge-schtzten Austauschzahlen und Lieferzeiten Empfehlungen bezglich derErsatzteilhaltung abzugeben.Der Kufer kann die Empfehlungen des Lieferanten abndern auf derGrundlage seines Verstndnisses der Instandhaltungserfordernisse fr dieAusrstung und mglicher Auswirkungen auf die Verfgbarkeit.

  • 47

    Wenn in der Anfrage Anforderungen an die Verfgbarkeit genannt sind, hatder Lieferant Angaben zu machen zu Bevorratung und Lieferzeiten derAustauschteile, die zur Einhaltung dieser Verfgbarkeitswerte erforderlichsind.

    In der Spezifikation sind die Bedingungen zu beschreiben, unter denen dieErsatzteile gelagert werden. Die Ersatzteile sollten diesen Lagerbedingun-gen entsprechend geschtzt und konserviert sein und eindeutig mit Refe-renznummern gekennzeichnet sein.Ersatzteile sind fr die gesamte Lebensdauererwartung der Ausrstungerforderlich. Der Lieferant hat anzugeben, wie lange die Nachlieferung vongleichen oder vergleichbaren Ersatzteilen mglich ist und hat Fertigungs-unterlagen von Verschleiteilen dem Kufer zu bergeben.

    3.8.8 Besonder e Vors ichtsm anahm en

    Der Lieferant ist aufzufordern, spezielle Vorsichtsmanahmen mitzuteilen,die whrend der Instandhaltungsarbeiten erforderlich sind, z. B. Schutz derInnen/Auen-Verkleidungen gegen mechanische oder korrosive Beschdi-gungen und Manahmen zum Schutz ausgebauter, gelagerter Komponen-ten.

    3.9 Anforderungen in bezug auf Dokumentation

    3.9.1 Dokum entation im AngebotIn der Spezifikation ist der Anbieter aufzufordern in seinem Angebot derartausreichende Informationen zu liefern, dass

    Systemuntersuchungen erleichtert werden, erkennbar wird, dass das Angebot den in der Anfrage festgelegten

    Anforderungen des Kufers entspricht, eine Bewertung durch den Kufer ermglicht wird.Diese Informationen knnen Auslegungsparameter, Zeichnungen, Zeitpl-ne, Verfahrens- und Instrumentierungsschemata, Baumusterprfzertifikateund Referenzlisten umfassen.

    In der Spezifikation sollte insbesondere verlangt werden: Zeichnungen des Gesamtaufbaus des Kessels mit Hauptmaen und

    Liefergrenzen.

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    Zeichnungen der Anordnung des Kessels, der Feuerungsanlage undder Hilfsanlagen im Kesselhaus. Schemata des Heizflchenaufbaus, der Wasser/Dampf- und der

    Gas/Luft-Systeme. Schemata des Feuerungsaufbaus. Beschreibung der Aufstellung und der Arbeitsweise des Kessels. Rohrleitungs- und Instrumentierungs-Schemata.

    3.9.2 Dokum entation im Ver t ragIn der Spezifikation ist eine Liste der vom Lieferanten zu erstellenden Do-kumente festzulegen, in der auch angegeben wird, wann oder in welchemStadium die Dokumente zur Verfgung zu stellen sind. Der Lieferant hatinsbesondere alle Zeichnungen zu bermitteln, die Informationen zuSchnittstellen und Liefergrenzen beinhalten.In der Spezifikation sind allgemeine bersichtszeichnungen sowie detail-lierte Anordnungs- und Montagezeichnungen zu verlangen.In der Spezifikation sind ergnzende Informationen zu Montageprogramm,den wichtigsten Bauarbeiten, Auslegungsvorlagen, Auslegungsstudien,Konstruktionsstudien, Zuverlssigkeitsstudien, Prfverfahren, Inbetrieb-nahmeverfahren, Betriebs- und Instandhaltungsanleitungen und Qualitts-berwachung zu fordern.In der Spezifikation ist die generelle Aufmachung aller Dokumente (die zubermitteln oder zur Verfgung zu stellen sind) festzulegen und die Vervoll-stndigung beigefgter spezieller Formbltter durch den Lieferanten zuverlangen.In der Spezifikation ist das Verfahren zur Datenbergabe (Kompatibilitt derSoftware), deren Form (z.B. Papier, Mikrofilm, Elektronik), die Empfnger-anschriften, die Anzahl der Kopien und der Dokumentenstatus (d.h. nde-rungsstatus as build) anzugeben.In der Spezifikation sind folgende spezielle Unterlagen anzufordern: Belastungsberechnungen, Berechnungen und Zeichnungen fr das gesetzliche Genehmigungs-

    verfahren,

    Abnahmezeugnisse, Materialprfzeugnisse,

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    Schweidokumentation, Ersatzteillisten,

    Betriebsvorschriften, Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften, Information ber das Anlagenverhalten (siehe 3.4.7.10), Kennzeichnungssystem.Der Lieferant hat fr die kuferseitig herzustellenden Fundamentzeichnun-gen die erforderlichen, in allen Einzelheiten verbindlichen Unterlagen mitAngabe aller Durchbrche, Belastungsskizzen usw. zu einem mit demKufer zu vereinbarenden Zeitpunkt zu liefern. Zusammenstellungszeich-nungen sind dem Kufer rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen.Die endgltigen Zeichnungen der Fundamente werden vor der Ausfhrungdem Lieferanten zur Prfung und Genehmigung bergeben. Mit seinerGenehmigung haftet der Lieferant fr die Richtigkeit der Anschlussmaeder Fundamente zu seiner Lieferung sowie fr die von ihm angegebenenLasten. Er hat sich vor dem Vergieen durch Beton davon zu berzeugendass die Anschlussmae der bauseitig ausgefhrten Fundamente mit denZeichnungen bereinstimmen.Der Lieferant verpflichtet sich, zu den mit dem Kufer vereinbarten Zeit-punkten verbindliche Zeichnungen fr die allgemeine Anordnung derKesselanlage mit berhitzer, Vorwrmer, Feuerung, Lufterhitzer usw. zuliefern. Hieraus sind alle Anschlsse, an die der Kufer andere, nicht zumAuftrag des Lieferanten gehrende Anlagenteile anschlieen muss, hin-sichtlich Lage, Abmessungen, Nahtvorbereitung fr die Fugennhte undWerkstoff hervorzugehen. Der Kufer behlt sich eine Nachprfung derZeichnungen auf die Bemessung der Anlage und die Zweckmigkeit bauli-cher Einzelheiten vor und bemht sich um eine mglichst schnelle Be-kanntgabe von nderungswnschen (siehe EN ISO 9002, 4.5 Lenkung derDokumente).

    3.10 Anzuwendende Gesetze, Vorschriften, Normen und sonstigeAnforderungen

    3.10.1 Ges


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