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Verwaltungsbericht der preussischen Staatsbank (Seehandkmg) vom 6. Juni 1924 für das Rechnungsjahr...

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Verwaltungsbericht der preussischen Staatsbank (Seehandkmg) vom 6. Juni 1924 für das Rechnungsjahr 1923 Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 42. Jahrg., H. 1 (1925), pp. 281-286 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40907591 . Accessed: 15/06/2014 04:06 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.78.109.162 on Sun, 15 Jun 2014 04:06:00 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions
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Page 1: Verwaltungsbericht der preussischen Staatsbank (Seehandkmg) vom 6. Juni 1924 für das Rechnungsjahr 1923

Verwaltungsbericht der preussischen Staatsbank (Seehandkmg) vom 6. Juni 1924 für dasRechnungsjahr 1923Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 42. Jahrg., H. 1 (1925), pp. 281-286Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40907591 .

Accessed: 15/06/2014 04:06

Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at .http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp

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Verwaltungsbericht der preussischen Staatsbank (See- handlang) vom 6. Jnni 1924 für das Rechnungsjahr 1923.

Wir teilen aus demselben folgendes mit: Der unaufhaltsam und beschleunigt fortschreitende Markverfall mit allen

seinen verhängnisvollen Begleiterscheinungen und Folgen gaben dem Wirtschafts- jahr 1923 das Gepräge. Der Grad dieses Verfalles wird durch die Steigerung des Dollarkurses von 7350 am 30. Dezember 1922 auf 4,2 Billionen am 20. November 1923 deutlich. Die erst Mitte November mit dem Erscheinen der Rentenmark erreichte Stabilität der Währung konnte das Gesamtergebnis des Geschäftsjahres nicht mehr wesentlich beeinflussen.

Der bis zum Eintritt der Markstabilität infolge der Geldinflation fast durch- weg herrschenden Flüssigkeit des Geldmarktes stand entsprechend den gewaltig gestiegenen Produktionskosten ein allseitig ausserordentlich hoher Bedarf an Betriebskredit gegenüber, an dessen Befriedigung, soweit er kurzfristig war, sich die Staatsbank nach Massgabe der ihr bis auf einige Herbstmonate stets reichlich zur Verfügung stehenden fremden Gelder beteiligte.

Das ebenfalls infolge der Inflation durchweg stürmische Börsengeschäft er- reichte im November seinen Höhepunkt; um diese Zeit war auch die Kopfzahl des Personals mit 1190 auf dem Höchststande angelangt.

Der Umsatz in unverzinslichen Preussischen Markschatzanweisungen ge- staltete sich Anfang 1923 noch ziemlich lebhaft, Hess aber im Laufe des Jahres wegen der Flucht des Publikums aus der Mark wesentlich nach, um gegen Ende des Geschäftsjahres ganz zum Stillstand zu kommen. Dagegen erfreuten sich die im Dezember emittierten, auf Goldbasis abgestellten unverzinslichen Preussischen Goldschatzanweisungen sogleich bei ihrer Ausgabe einer lebhaften Nachfrage, und es konnten in der kurzen Zeit bis Ende 1923 rund 1,7 Mill. GM. abgesetzt werden.

Das Anleihe- und Emissionsgeschäft nahm im Laufe des Geschäftsjahres ebenfalls einen aussergewöhnlichen Umfang an. Während zu Anfang des Jahres noch einige auf Papiermark lautende Anleihen untergebracht werden konnten, wandte sich das Interesse des Publikums später fast ausschliesslich den Sachwert- anleihen zu. Der bereits im Jahre 1922 vorgenommenen Emission der ersten Reihe von Roggenrentenbriefen der Roggenrentenbank A.G. zu Berlin folgten im Laufe des Jahres die Emissionen weiterer Reihen. Daneben beteiligte sich die Staatsbank an der Begebung einer grösseren Anzahl anderer, auf Roggen-, Kohlen- und Goldbasis gestellten wertbeständigen Anleihen. Im einzelnen sind diese An- leihen im zweiten Teile dieses Geschäftsberichts aufgeführt. In besonderem Masse widmete sich die Staatsbank der Unterbringung der Preussischen Staatsanleihen, und es gelang unter ihrer Führung, je drei Ausgaben der Preussischen Kali- und der Preussischen Roggenwertanleihe zu begeben. Ausserdem wurde eine Papiermark- anleihe mit variablem Zinsfuss ausgegeben, deren Verzinsung sich nach dem je- weiligen Reichsbankdiskont unter Festlegung einer Höchst- und Mindestgrenze richtet.

Der Markverfall spiegelt sich in dem ungeheuren Anschwellen aller Zahlen auf den einzelnen Konten wieder, die in den verschiedenen Monaten eine völlig verschiedene Bedeutung haben. Der diesem Bericht beigefügte Hauptabschluss auf den 31. Dezember 1923 kann deshalb eigentlich nur als gesetzlich vorge- schriebener Bücherabschluss angesehen werden. Der Versuch, aus seinen Zahlen wichtigere Rückschlüsse auf den Vermögensstand der Staatsbank und auf das

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wahre Ergebnis der einzelnen Geschäftszweige zu ziehen, muss von vornherein als vergeblich angesehen werden. Wenn trotzdem im zweiten Teile des Berichts zahlenmässige Erläuterungen niedergelegt sind, so ist dies der Vollständigkeit des statistischen Materials wegen und aus historischem Interesse geschehen. An sich ist die Kontinuität der Statistik ohnehin durch die Entwicklung der Papiermark in den letzten Jahren, insonderheit im Jahre 1923, unterbrochen worden.

Der Reingewinn, der den Haushaltsansatz von 50 Mill. M. erheblich über- schritten hat, wurde nicht an die Staatskasse abgeführt, sondern mit Genehmigung des Finanzministeriums der Staatsbank zur Stärkung ihres Grundkapitals belassen.

Es lag in der Natur der Sache, dass die Staatsbank, obgleich durch Gesetz nicht eigentlich dazu gezwungen, am 1. Januar 1924 zur Auf Stellung einer Gold- bilanz gemäss den Vorschriften der Verordnung über Goldbilanzen vom 28. De- zember 1923 schritt; sie ist als Anlage beigefügt.

Ausweislich dieser Goldbilanz, die als Eröffnungsbilanz nunmehr die Grund- lage des Aufbaues des Staatsbankvermögens bilden soll, beträgt das aus dem wirtschaftlichen Niedergange der Kriegs- und Nachkriegszeit gerettete Grund- kapital einschliesslich der offenen Reserven 13 Mill. GM.1)^. h. etwa V43 des Papier- markkapitalbetrages (560 Mill. M.) oder etwas mehr als Y10 des Goldmarkbetrages, den die der Staatsbank durch den Preussischen Staat überwiesenen Kapitalbeträge von zusammen 560 Mill. M., am Dollarkurse des jeweiligen Ueberweisungstages gemessen, darstellen (129,229,423 M.).

Die allgemeinen Gründe dieses erheblichen Kapitalschwundes sind bei der Preussischen Staatsbank dieselben wie bei anderen Unternehmungen. Bei der Staatsbank bleibt jedoch folgendes besonders zu würdigen.

Als öffentlich-rechtliche Anstalt, für deren Geschäfte und daraus hervor- gehende Verpflichtungen der Preussische Staat im Rahmen der gesetzlichen Be- stimmungen Gewähr leistet, ist die Staatsbank in der Auswahl ihrer Geschäfte gewissen Beschränkungen unterworfen, insofern als risikoreiche, d. h. erfahrangs- gemäss höheren Ertrag und damit grössere Stärkung der eigenen Mittel ver- sprechende Geschäfte ihr grundsätzlich versagt sind. Hieraus folgt eine wesentliche Einengung ihrer Anlagemöglichkeiten.

Als Geldinstitut des Staates und zeitweise als Sammelbecken der über- schüssigen jederzeit fälligen Kassenbestände nicht nur fast aller grossen Berliner Banken und Bankhäuser, sondern auch vieler Handels- und Industriefirmen musste die Staatsbank von jeher auf höchste Liquidität bedacht sein. Dieses Ziel war in den letzten Jahren nur durch ständige Haltung sehr erheblicher Bestände an unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs und Preussens erreichbar, Anlagen, welche die volle Markentwertung getroffen hat. Der hierdurch entstandene Verlust entfiel nicht nur auf die Einleger, sondern auch auf die mitinvestierten eigenen Mittel der Staatsbank einschliesslich der jeweils auflaufenden Geschäfts - gewinne. Das Geldleihgeschäft bot trotz zeitweise sehr hoher Leihsätze keinerlei Schutz gegen die Geldentwertung, weil auf dem Gebiete des kurzfristigen Bank- kredits die Vereinbarung von Geldentwertungsklauseln zugunsten des Gläubigers lange Zeit nicht den Gepflogenheiten entsprach. Die Anschaffung von Devisen, soweit sie über den zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, d. h. zur Be- friedigung des dringendsten Bedarfs der Kundschaft, erforderlichen Umfang hinaus ging, also als reine Kapitalsanlage, glaubte die Staatsbank nach dem Sinne der Vorschriften der Devisengesetzgebung nicht vertreten zu können. Die weiter bestehenden Möglichkeiten einer mehr oder weniger wertbeständigen Kapitals- anlage, der Ankauf von Edelmet allen oder Wertpapieren konnten von der Staats- bank nur in sehr geringem Umfange zur Anlage von Geschäftsgewinnen aus- genutzt werden, weil diese Anlagen bei Versteifung des Geldmarktes sehr schwer liquide zu machen sind; die starken Kurssteigerungen der Wertpapiere hielten auch mit der beschleunigten Markentwertung nicht entfernt gleichen Schritt. Erst als die Wirtschaft überwiegend zur Goldmarkrechnung überging und nament- lich durch das Vorgehen der Reichsbank im September mit der Einführung der Darlehen mit Entwertungsklausel und noch später mit der Diskontierung von

J) Wie weit die preussische Staatsbank durch die enormen Kredite an den Kutisker- und Barmatkouzern Verluste Iü24 erleiden wird, steht zur Zeit noch nicht fest. D. H.

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Wechseln auf wertbeständiger Grundlage die seit langem angestrebte gesundere Form der Kreditgewährung geschaffen wurde, eröffnte sich auch für die Staats- bank eine die Geldentwertung fast ausschliessende Anlagemöglichkeit. Freilich ist hierbei zu sagen, dass die Gewährung von Darlehen mit Entwertungsklausel zunächst nur in engen Grenzen und daher praktisch von untergeordneter Bedeutung blieb, da die Geschäftswelt trotz der an der bisherigen Papiermarkkreditpolitik der Banken, namentlich der Reichsbank, öffentlich geübten abfälligen Kritik sich der neuen Art der Kreditgewährung gegenüber sehr zurückhaltend verhielt, sobald sie selbst als Kreditnehmer aufzutreten gezwungen war. Mit Eintreten der Stabili- sierung der Mark gegen Mitte November 1923 beim Dollarstande von 4,2 Bill. PM. nahmen die Kredite auf wertbeständiger Grundlage zu und wurden schliesslich die Regel, hatten aber unter den veränderten Währungsverhältnissen naturgemäss an Bedeutung für die Erhaltung des früher vorhandenen Kapitals verloren.

Aus allem ergibt sich, dass die Staatsbank hinsichtlich ihres Kapitalverlustes ein Opfer der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der in ihrer staats- rechtlichen Natur begründeten besonderen Verhältnisse werden musste.

Im einzelnen ist zu der in der Goldbilanz vorgenommenen Bewertung der Aktiven und Passiven folgendes zu sagen:

Unter den Aktiven und Passiven sind die Positionen: Kassenbestand, Lom- barddarlehen, Betriebskapital des staatlichen Leihamts, in- und ausländische Schuldner bzw. Gläubiger mit ihrem Goldmarkgegenwert am Bilanzstichtage (1 Bill. M. = 1 GM.) eingesetzt worden. Bei dem Kassenbestande ergab sich dies von selbst, auch bei den erwähnten übrigen Positionen ist die Bewertung gerecht- fertigt, weil nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung die Staatsbank weder Forderungen noch Verbindlichkeiten hat, die der Aufwertung unterliegen, und weil alle von der Staatsbank gewährten Darlehen bis auf einen unbedeutenden Rest, der auch demnächst umgewandelt wird, mit Entwertungsklausel gegeben sind. Unter den eigenen Wertpapieren sind auch die eigenen Edelmetall- und Divisenbestände enthalten. Letztere beiden sind zu den Kursen vom 31. Dezember 1923, erstere zu wesentlich niedrigeren Kursen eingesetzt worden, so dass sich hierdurch stille Reserven ergeben können. Die der Staatsbank gehörigen, in bevorzugter Gegend Berlins liegenden 12 Grundstücke sind auf Grund behörd- licher Taxe mit zusammen 4,850,000 GM. zuzüglich 205,55 GM. als ersten Kosten des bevorstehenden Umbaues des im Berichtsjahre erworbenen Grundstücks, Taubenstrasse 29, eingesetzt worden, einem Gesamtbetrage, der den buchmässigen Goldwert am 31. Dezember 1923 zwar um etwa 2,7 Mill. M. übersteigt, aber immer noch hinter der im § 4 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen vom 28. März 1924 zugelassenen Höchstgrenze zurückbleibt. Die Höherbewertung erschien bei der Aufstellung einer Eröffnungsbilanz gerecht- fertigt.

Von dem verbliebenen Goldkapital ist von vornherein ein Teilbetrag in offene Reserve gestellt worden. Hierfür war die Erwägung massgebend, dass infolge der sich ständig verstärkenden Kreditkrise Schuldner leicht in Zahlungsverzug geraten und dadurch Ausfälle entstehen können, zu deren Deckung Reserven vorhanden sein müssen.

Wenn die Staatsbank wohl als erste Grossbank mit ihrer Goldmarkeröffnungs- bilanz an die Oeffentlichkeit tritt, so tut sie dies mit allem Freimut und mit dem Bewusstsein, in dem ihrem Geschäftsbetrieb gesteckten Rahmen unter schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen die Berücksichtigung der öffentlichen Interessen der Erhaltung ihrer Substanz vorangestellt zu haben. Daher glaubt sie auch das zahlenmässige Ergebnis dieses ihres Geschäftsgebarens verantworten zu können. Ihr war es im Laufe ihrer mehr als 150jährigen Geschichte gelungen, das ihr ur- sprünglich vom Staate überwiesene Kapital in voller Höhe zurückzuzahlen und darüber hinaus ein Kapital von etwa 34 Mill. M. anzusammeln. Mit ihren verhältnis- mässig geringen Mitteln hatte sie ihre Aufgaben erfüllen können, bis es dem Staate bei einer glücklicheren Finanzlage als heute zweckmässig erschien, ihr Kapital erheblich zu erhöhen. Zurzeit ist eine solche Erhöhung nicht angängig. Die Staatsbank glaubt sich aber stark genug, den Versuch machen zu können, auch ohne Erhöhung ihres Kapitals den an sie zu stellenden Ansprüchen gerecht zu

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werden und aus ihren Erträgnissen allmählich ein grösseres Kapital anzusammeln. Sie beschreitet damit einen Weg, zu dem infolge der Verarmung unserer Volks- wirtschaft auch zahlreiche Privatunternehmungen genötigt sein werden, die bisher gewohnt waren, grosse Kapitalien aus dem Publikum an sich heranzuziehen. Voraussetzung für das Vorgehen der Staatsbank ist allerdings, dass der Preussische Staat ihr in den nächsten Jahren den Geschäftsgewinn belässt. Der allmähliche Wiederaufbau aus Ersparnissen muss das Ziel der Geschäftstätigkeit der nächsten Zeit sein, die wie die ganze deutsche Wirtschaft unter dem Zeichen stehen muss: mehr arbeiten und mehr sparen.

Die Schlussabrechnung über die an die Stadt Bromberg verkauften Brom- bergerMühlen konnte auch im Jahre 1923 nicht erfolgen, da die Stadt ihre ver- tragsmässigen Verpflichtungen bisher nicht erfüllt hat. Die in Frage kommenden, in Billionen Mark nicht darstellbaren Beträge sind einstweilen abgebucht worden.

Staatliches Leihamt. Das Geschäftsjahr 1923 stand im Zeichen fortschreitender Inflation und des Zusammenbruchs der Währung. Der im 1. Halb- jähr anhaltende starke Versatzverkehr liess noch ein günstiges Geschäftsergebnis erhoffen. Das änderte sich aber infolge des vor allem seit August 1923 sich über- stürzenden Währungsverfalles. Die Inanspruchnahme des Leihamts seitens des kreditsuchenden Publikums nahm wohl einen beispiellos grossen Umfang an, die Preussische Staatsbank war aber, wollte sie ihre Liquidität nicht gefährden, nicht mehr imstande, fortlaufend den täglich neu an sie herantretenden Anforderungen des Leihamts auf Gewährung immer grösserer Betriebsmittel zu entsprechen und für diese es bei dem Zinssatze von 4 v. H. bewenden zu lassen. Vielmehr sah sie sich genötigt, für die den ursprünglich durch das Leihamtsreglement festgelegten Betriebsvorschuss von 600,000 M. übersteigenden Kredite den jeweiligen Reichs- bankdiskontsatz, zuletzt 90 v. H., in Anrechnung zu bringen. Infolge der Ein- schränkung der Kreditgewährung musste die Höhe der zu gewährenden Darlehen erheblich herabgesetzt werden, und die weitere Folge war, dass etwa von Mitte Juni 1923 ab ein allmählich immer stärker werdender Rückgang des Versatz- geschäftes einsetzte. Der Pf ander bestand war dadurch Ende November 1923 auf insgesamt 4278 Pfänder gesunken, eine Zahl, wie sie so gering seit dem Bestehen des Leihamts nie gewesen ist. Die Zahl hat sich zwar bis zum Schluss des Ge- schäftsjahres 1923 auf 6052 Pfänder wieder gehoben, wobei einmal die durch die Einführung der Rentenmark erreichte Stabilisierung der Währung und anderseits die seit Anfang Dezember 1923 geschaffene Möglichkeit zur Gewährung von nur noch wertbeständigen Darlehen von günstigem Einfluss gewesen sind. Aber der durch die ganz ungewöhnlich ungünstigen Wirtschaftsverhältnisse bedingte Niedergang des Pfandleihgeschäfts hat, trotzdem durch wiederholte Herauf- setzung des vom Pfandschuldner zu entrichtenden Zinsfusses - allerdings vergeb- lich - versucht wurde, einen Ausgleich zwischen dem Werte des Kapitals bei der Ausleihung und demjenigen bei der Rückzahlung zu erzielen, schliesslich doch dazu geführt, dass bei Abschluss des Geschäftsjahres sich ein Fehlbetrag ergab. Dieses ungünstige Ergebnis ist mit darauf zurückzuführen, dass der schnell fort- schreitende Währungsverfall die Wiedereinlösung der Pfänder mit binnen kurzem völlig entwertetem Gelde ganz ausserordentlich erleichterte und ausserdem die Zinssätze, die seitens der beteiligten Ministerien im Verordnungswege zunächst für das Pfandleihgewerbe und damit letzten Endes auch für das Staatliche Leih- amt nach und nach erhöht wurden, immer nur zögernd und meist nicht in voll ausreichendem Masse der sprunghaften Geldentwertung angepasst werden konnten, so dass sich damit ein nur einigermassen ins Gewicht fallender Gewinn nicht erzielen liess.

Die ungeheure Steigerung der Preise für alle Wertsachen veranlasste einen grossen Teil der Besitzer von Schmuckstücken, diese zu verkaufen. Wiederholte Angebote zum Ankauf von Edelmetallen sowie das Bestreben, das Publikum vor Uebervorteilung durch die zahlreichen zum Teil recht unzuverlässigen Aufkäufer zu schützen, führten zur Einrichtung einer staatlichen Goldankaufsstelle, die bei der 1. Leihamtsabteilung mit Beginn des Jahres 1924 eröffnet worden ist.

Auf die mit dem Leihamt in Verbindung stehende und wirtschaftlich von ihm abhängende Rother-Stiftung ist das Geschäftsergebnis ebenfalls insofern

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nicht ohne Einfluss geblieben, als infolge der fast restlosen Einlösung die Anzahl der zur Versteigerung kommenden Pfänder und demgemäss die erzielten Ueber- schussbeträge nur recht gering gewesen sind, so dass die Stiftung, deren Haupt - einnähme die verfallenen Ueberschüsse bilden, einen empfindlichen Einnahme- ausfall zu verzeichnen hatte und im nächsten Jahre gleichfalls haben wird.

Durch Erlass des Herrn Finanzministers vom 27. Dezember 1923 sind vor- übergehend mit Einführung der wertbeständigen Verleihung die im Leihamts - règlement für den Abschluss von Pfandgeschäften vorgesehenen Fristen abgekürzt worden. Die Auswirkungen der vom Dezember 1923 ab eingeführten kurzfristigen Beleihung (auf zwei Monate) werden sich erst im neuen Rechnungsjahre über- blicken lassen.

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