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VERTRETUNG VON UNTERNEHMEN Thomas Kutschera 06.01.2015.

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VERTRETUNG VON UNTERNEHMEN Thomas Kutschera 06.01.2015
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Page 1: VERTRETUNG VON UNTERNEHMEN Thomas Kutschera 06.01.2015.

VERTRETUNG VON UNTERNEHMENThomas Kutschera06.01.2015

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Formen der Stellvertretung• Per Gesetz:

• Eltern für Kinder• Gesetzliche Vertretung durch nächste Angehörige (Partner/Kinder

von Pflegefällen – Organisation Pflege – soz. Ansprüche geltendmachen – kleinere medizinische Untersuchungen)

• Per Gerichtsbeschluss:• Sachwalterschaft – beschränkt geschäftsfähig, Gericht erteilt,

Angehöriger oder Anwalt

• Per Rechtsgeschäft (einseitige Willenserklärung)• Vollmacht

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Formen der Vollmachten

Quelle: Manz, Wirtschaft und Recht, S. 56, 2013

Nicht prüfungsrelevant

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Vollmachten nach bürgerlichem Recht

• Kann jeder erteilen der geschäftsfähig ist

Generalvollmachtumfasst sämtliche Geschäfte des Auftraggebers, die

Gegenstand einer Vertretung sein können

Artvollmachtberechtigt zu einer bestimmten Art von Geschäften (z. B.

Abwicklung von Zahlungen)

Spezialvollmacht berechtigt ein einziges, konkret bezeichnetes Geschäft durchzuführen (z. B. Anmeldung eines Autos)

Nicht prüfungsrelevant

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Prokura Erteilung - Beendigung• Erteilung

• ausdrücklich – schriftlich oder mündlich• Eintragung ins Firmenbuch

• Beendigung• durch jederzeitigen Widerruf, • bei Konkurseröffnung• Tod des Prokuristen, nicht jedoch des Unternehmers• Einstellung des Betriebes• Löschung des Unternehmers aus dem Firmenbuch

• Prokura muss auch im FB gelöscht werden

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Prokura – Umfang • Die Prokura umfasst sämtliche Geschäfte, die im Betrieb irgendeines Unternehmens vorkommen. (Ausnahmen sind klar aufgeführt)

• Weitere Beschränkungen im Innenverhältnis möglich

• Keine weiteren Beschränkungen im Außenverhältnis

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Prokura – Ausnahmen vom Umfang1. Betriebsgrundstücke veräußern oder belasten (außer

mit Spezialvollmacht)2. Betrieb stilllegen oder veräußern3. Firmenbucheintragungen unterfertigen4. Inventar und Bilanz unterzeichnen5. Prokura erteilen

Alles Andere ist erlaubt (solange es nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten – im Sinne des AGBG1 – verstößt)

1 „Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht.“ § 879, Abs. 1, ABGB

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Einschränkungen der Prokura• Muss im Firmenbuch aufgeführt werden• Gesamtprokura: 2 Prokuristen müssen gemeinsam unterzeichnen.

• Gemischte Prokura: Prokurist und Gesellschafter oder Geschäftsführer.

• Filialprokura: auf eine oder mehrere Zweigniederlassungen, die selbst im Firmenbuch unter anderer Firma oder mit anderem Zusatz eingetragen sein müssen, beschränkt.

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Unterschrift der Prokuristen

ppa. per procura autoritate

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BeispielDie Einzelunternehmerin Bertl lässt die Chefbuchhalterin Finkenstein ins Firmenbuch als Prokuristin eintragen. Dann fährt sie 14 Tage auf Urlaub.In den folgenden 2 Wochen verstreicht die Frist zur Einreichung eines Förderantrags durch die Geschäftsleitung. Nach ihrer Rückkehr macht Bertl die neue Prokuristin für diesen Fehler verantwortlich. Mit Recht?

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BeispielProkuristin Kunert wurde die Prokura unter der Auflage erteilt, nur Geschäfte in einer Höhe bis zu € 30.000.- abzuschließen.Als sie Handelswaren bei einem neuen Lieferanten über € 33.000,- kauft und dieser Probleme bei der Lieferung hat, beruft sich die Geschäftsführung darauf, dass das Geschäft unrechtmäßig zustande gekommen und fordert die sofortige Auflösung.Darf sie das? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, warum schon?

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Beispiela) Prokurist Clever verkauft das Privatauto von

Gesellschafter Smartb) Prokurist Clever – das Unternehmen dessen Prokurist

er ist, handelt mit Autos – verkauft das Firmenauto von Gesellschafter Smart

c) Prokurist Clever – das Unternehmen dessen Prokurist er ist, handelt mit Whirlpools – verkauft das Firmenauto von Gesellschafter Smart

Darf Clever das? Was wird Smart dazu sagen?

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Handlungsvollmacht – Erteilung - Beendigung

• Erteilung• Kann schlüssig oder ausdrücklich erteilt werden• Wird nicht ins Firmenbuch eingetragen

• Beendigung• durch jederzeitigen Widerruf, wobei kein Grund

angegeben werden muss,• bei Konkurseröffnung,• durch Tod des Handlungsbevollmächtigten, nicht jedoch

des Unternehmers,• durch Einstellung des Betriebes.

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Handlungsvollmacht – Umfang • Sie berechtigt grundsätzlich nur zur Vornahme von Geschäften, die in jenem Gewerbe, in dem der Unternehmer tätig ist, gewöhnlich vorkommen (Ausnahmen sind klar aufgeführt)

• Weitere Beschränkungen im Innenverhältnis möglich

• Keine weiteren Beschränkungen im Außenverhältnis

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Arten von Handlungsvollmacht en

Generalhandlungsvollmacht

Umfasst alle gewöhnlich im Betrieb vorkommenden Geschäfte

ArthandlungsvollmachtUmfasst eine bestimmte Art von Geschäften; Beispiele:

Inkasso durch Kellner, Verkauf von Waren durch Verkäufer

Spezialhandlungsvollmacht Abschluss eines bestimmten Geschäftes; Beispiel: Kauf eines Grundstückes. Umfasst Vorbereitung und Abwicklung

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Ausnahmen (gleich wie Prokura)1. Betriebsgrundstücke veräußern oder belasten (außer

mit Spezialvollmacht)2. Betrieb stilllegen oder veräußern3. Firmenbucheintragungen unterfertigen4. Inventar und Bilanz unterzeichnen5. Handlungsvollmacht erteilen• will die Bevollmächtigte…

• …Wechselverbindlichkeiten eingehen, ein Darlehen aufnehmen, den Unternehmer vor Gericht vertreten oder ihre Handlungsvollmacht an einen 3. weitergeben benötigt sie…

• …eine Spezialvollmacht (nach ABGB)

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Unterschrift der Handlungsbevollmächtigten

i.V. = in Vertretung

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BeispieleDie Mitarbeiterin eines Elektrohändlers nimmt Bestellungen entgegen und gibt Stammkunden geringfügige Preisnachlässe, was dem Eigentümer des Unternehmens bekannt ist. Obwohl sie nie dazu ermächtigt wurde, ist der Unternehmer nie dagegen eingeschritten. Darf die Mitarbeiterin das? Aufgrund welcher Vorschrift darf sie das?

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BeispieleDie Fa. Gmeiner ist ein Kleinbetrieb, der mit elektronischen Bauteilen handelt. Ernst Sommer, Generalhandlungsbevollmächtigter der Fa. Gmeiner, möchte für das Unternehmen ein neues, größeres Geschäftslokal kaufen. Darf er das?

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Rechte des Konsumenten• Wer in einer Verkaufsstätte (einem Laden) tätig ist, die

von Kunden für die Abwicklung von Geschäften betreten wird, gilt als ermächtigt:• Waren zu verkaufen,• den Kaufpreis in Empfang zu nehmen,• Waren zu übernehmen,

• soweit dies im Rahmen dieses Geschäftes gewöhnlich geschieht.

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Rechte des Konsumenten II• Will dies der Inhaber nicht, muss er es den Besuchern

seiner Geschäftsräume entsprechend kundmachen.• Beispiel

• In einem Verkaufslokal ist eine Kasse eingerichtet und deutlich sichtbar ein Plakat angeschlagen, auf dem zu lesen ist, dass Zahlungen nur an der Kasse zu leisten sind. Diesfalls haben die Verkäufer keine Inkassovollmacht.


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