+ All Categories
Home > Documents > Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)

Date post: 19-Jan-2016
Category:
Upload: long
View: 38 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
Description:
Novellierung der Vorschriften für die Berufliche Bildung in Niedersachsen zum 01.08.2005. www.mk.niedersachsen.de > Aktuelles > Änderung der Verordnung über berufsbildende Schulen. Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) - PowerPoint PPT Presentation
22
Transcript
Page 1: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)
Page 2: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Novellierung der Vorschriften für die Berufliche Bildung in Niedersachsen zum 01.08.2005

• Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO)• Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende

Schulwesen (EB-BbS)• Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen

Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK)

• Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abend-gymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)

www.mk.niedersachsen.de > Aktuelles > Änderung der Verordnung über berufsbildende Schulen

Page 3: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

•Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des

FachgymnasiumsFachgymnasiums WirtschaftWirtschaft

Inhalt der

BbS-VO-Novelle:

Oberstufen- und Abiturreform

BbS- VO

Page 4: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen wird sich im Fachgymnasium folgendes ändern:Oberstufen- und

Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des

FachgymnasiumsFachgymnasiums 1.Die dreijährige Oberstufe gliedert sich in die einjährige EinführungsphaseEinführungsphase sowie in die daran anschließende zweijährige QualifikationsphaseQualifikationsphase; die Begriffe Vorstufe und Kursstufe entfallen.

2.Unterricht in der Qualifikationsphase wird nicht mehr in Kursen erteilt. Die Unterrichts-organisation findet in Schuljahren und Schul-halbjahren statt.

Qualifikations

-phase

Einführungspha

se

Page 5: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Oberstufen- und Abiturreform

Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums

3.Die Begriffe Kurs, Leistungskurs und Grundkurs entfallen entsprechend.

4.Es werden in der Qualifikationsphase Fächer in Schulhalbjahresabschnitten belegt.

5.Eine Schülerwahlfreiheit zur Belegung bestimm-ter Themen in den Schulhalbjahren bei bestimm-ten Lehrkräften ist nicht mehr vorgesehen.

Page 6: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Oberstufen- und Abiturreform

Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums

• Die Fachhochschulreife kann nicht mehr durch die Versetzung vom 11. in den 12.Jahrgang plus anschließender Berufsausbildung erworben werden.

• Die Fachhochschulreife wird erworben durch den Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase … sowie eines mindestens einjährigen Praktikums oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

(§ 1 Abs. 3 AVO-GOFAK)

Page 7: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Einbringungsverpflichtungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife

(Anl. 7 zu § 17 Abs. 5 Satz 1 AVO-GOFAK)

FachAnzahl der

Schulhalbjah-resergebnisse

Deutsch 2eine Fremdsprache (bei neubegonnener Fremdsprache die Ergebnisse des 3. und 4. Schulhalbjahres)

2

eines der Fächer: Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling oder Betriebs- und Volkswirtschaft oder Volkswirtschaft oder Geschichte

2

Mathematik 2eine Naturwissenschaft 2

Page 8: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Sämtliche Unterrichtsfächer werden eingeteilt in Profil-, Kern-, Ergänzungs- und WahlfächerProfil-, Kern-, Ergänzungs- und Wahlfächer

ProfilfächerProfilfächer KernfächerKernfächer Ergänzungs-Ergänzungs-fächerfächer

Wahl-Wahl-fächerfächer

mit e

rhöh

ten

A

nfo

rderu

ng

en

mit g

run

d-

leg

en

den

A

nfo

rderu

ng

en

Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/ Controlling

Informationsverarbeitung

Volkswirtschaft

Deutsch

Fremd-sprache

(alle Fremdsprachen)

Mathematik

Naturwissen-schaft (Physik, Chemie, Biologie)

Religion /Werte und Normen

Geschichte

Sport

Politik

Weitere Fächer

aus dem

Angebot der

Schule

Fachpraxis

Page 9: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Oberstufen- und Abiturreform

Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums

Die Belegungsverpflichtung bleibt quantitativ unverändert; es sind statt Kurse jetzt jedoch Schulhalbjahre zu belegen.

In der Einführungsphase wird ein Zeugnis nach den Zeugnisvor-schriften der EB-BbS-VO erteilt.

Nur in der Qualifikationsphase wird ein Studienbuch wie bisher geführt.

Zeugnis der

Einführungs

-phase

BBS

XY Studien-buch

Page 10: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen wird sich im Fachgymnasium folgendes ändern:

Oberstufen- und Abiturreform

Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums

„Werden die Leistungen in einem Schulhalbjahr mit der Note „ungenügend“ bewertet, so wird dieses Schulhalbjahr auf die Belegungsverpflichtungennicht angerechnet“.

Daraus folgt:

Wenn in der Qualifikationsphase in nureinem Fach, das mit vier Schulhalbjahren einzubringen ist, in nur einem Halbjahr ungenügende Leistungen vorliegen, muss das ganze Schuljahr wiederholt werden. Sofern jemand bereits die 11.Klasse wiederholt hat, kann das Abitur nicht mehr erreicht werden und er/sie muss die Schule verlassen.

Physik = 0 Pktez.B.:

Alle anderen Fächer

15 Punkte

Page 11: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen wird

sich im Fachgymnasium folgendes ändern:Oberstufen- und

Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des

FachgymnasiumsFachgymnasiums

Es gibt zukünftig fünf Prüfungsfächer.• Die ersten bis vierten Prüfungsfächer sind

schriftliche Prüfungsfächer,

• das fünfte Prüfungsfach ist mündliches Prüfungsfach

• Im ersten bis dritten Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem erhöhten Anforderungsniveau erteilt,

…im vierten und fünften Prüfungsfach wird der Unterricht auf einem grundlegenden Anforderungsniveau erteilt.

Fachprüfungsau s

Page 12: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert

sich im Fachgymnasium folgendes:

Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums

• Im ersten und zweiten Prüfungsfach werden die Ergebnisse zweifach gewertet.

• Im dritten, vierten und fünften Prüfungsfach werden die Ergebnisse einfach gewertet.

• D.h. es gibt drei Fächer mit erhöhten Anforderungen, von denen zwei doppelt gewertet werden.

Alles klar!

Koordinator

Fachgym-

nasium

Page 13: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert

sich im Fachgymnasium folgendes:

Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums

• Das erste Prüfungsfach ist immer ein Profilfach mit erhöhten Anforderungen und wird daher immer doppelt gewertet.

• Profilfächer mit erhöhten Anforderungen sind die „alten“ Leistungsfächer:

Fachgym-nasium

Wirtschaft

Betriebswirt-schaft mit

Rechnungsw./Controlling

Fachgym-nasium Technik

Technik

Fachgymnasium Gesundheit und Soziales

Agarwirtschaft

Agrar- und Umwelttech-

nologie

Ökotrophologie

Ernährung

Sozialpädagogik

Pädagogik/

Psychologie

Gesundheit/Pflege

Gesundheit

P r o f i l f ä c h e r m i t e r h ö h t e n A n f o r d e r u n g e n

Page 14: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Zuordnung der Prüfungsfachbedingungen zu den Prüfungsfächern 1 bis 5 1.Prüfungs-

fach 2.Prüfungs-

fach 3.Prüfungs-

fach 4.Prüfungs-

fach 5.Prüfungs-

fach

oder oderoder oder

oder oder

1) nicht möglich im Fachgymnasium Wirtschaft

schriftlich schriftlich schriftlich schriftlich mündlichErhöhte

AnforderungenErhöhte

AnforderungenErhöhte

AnforderungenGrundlegende Anforderungen

Grundlegende Anforderungen

Doppelt gewichtet

Doppelt gewichtet

Einfach gewichtet

Einfach gewichtet

Einfach gewichtet

Profilfach

Profilfach ProfilfachKernfach KernfachKernfach KernfachNaturwissen-

schaftNaturwissen-

schaft

Naturwissen-schaft

Naturwissen-schaft 1) 1)

4 stündig 4 stündig 4 stündig

4stündig:

Kernfach oder Naturwissenschaft

4stündig:

Kernfach oder Naturwissenschaft

3stündig: Profilfach

3stündig: Profilfach

Page 15: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert

sich im Fachgymnasium folgendes:

Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums

Aus einem Aufgabenfeld dürfen zwei oder drei Prüfungsfächer gewählt werden.

Die Wahl der Prüfungsfächer sowie deren Festlegung als Fächer mit erhöhten Anforderungen muss spätestens bis zum Ende der Einführungsphase aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen erfolgen

• Die Festlegung der Prüfungsfächer als viertes oder fünftes Prüfungsfach muss spätestens bis zum Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase aus den von der Schule angebotenen Prüfungsfachkombinationen erfolgen

• Die Festlegung des dritten, einfach gewichteten Prüfungsfaches (mit erhöhten Anforderungen) erfolgt nach Ende des zweiten Schuljahres der Qualifikationsphase

Prüfungsfä

Page 16: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

11.Jahrgang 12.Jahrgang 13.Jahrgang

Einführungsphase Qualifikationsphase

Festlegung aller fünf Prüfungs-fächer und

Auswahl der Fächer mit erhöhten

Anforderungen

Auswahl des vierten und

fünften Prüfungs-

faches

Auswahl des dritten

Prüfungs-faches (einfach gewichtet mit

erhöhten Anforderungen

)

Versetzung

Abitur-prüfung

Bis zum Ende der Einführungsphase

Prüfungsfä Wahl der Prüfungsfächer

Page 17: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Prüfungsfachkombinationen Fachgymnasium Wirtschaft Fächer mit erhöhten Anforderungen

Fächer mit grundlegenden Anforderungen

1.Prüfungsfach

Betriebswirt-schaft mit

Rechnungs-wesen/

Controlling

2. und 3. PF 4.und 5. Prüfungsfach

Prüfungsfachkombinationen im Fachgymnasium Wirtschaft

Informationsverarbeitung und eines der Fächer Mathematik oder Naturwissenschaft

Volkswirtschaft und eines der Fächer Informationsverarbeitung oder Mathematik oder Naturwissenschaft

Volkswirtschaft und eines der Fächer Informationsverarbeitung oder Fremdsprache oder Naturwissenschaft

Informationsverarbeitung und eines der Fächer Fremdsprache oder NaturwissenschaftVolkswirtschaft und eines der Fächer Informationsverarbeitung oder Deutsch oder Naturwissenschaft

Informationsverarbeitung und eines der Fächer Deutsch oder Naturwissenschaft

Deutsch und

Englisch

Deutsch und Mathematik

Englisch und Mathematik

Page 18: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Auf Grund der im Anhörungsentwurf der VO-GO und der AVO-GOFAK enthaltenen bildungspolitischen Entscheidungen ändert

sich im Fachgymnasium folgendes:

Oberstufen- und Abiturreform Weiterentwicklung des Weiterentwicklung des FachgymnasiumsFachgymnasiums

Die Prüfungsfachkombination, in der Englisch Prüfungsfach ist und als viertes und fünftes Prüfungsfach zwei Profilfächer gewählt werden, ist nur möglich, wenn die Fremdsprachen-verpflichtung für die zweite Fremdsprache bereits in der Sekundarstufe I erfüllt wurde.

Dies gilt z.B. für folgende Prüfungsfachkombinationen:

1.PF 2.PF 3.PF 4.PF 5.PFBetriebswirtschaft mit

Rechnungswesen/ Controlling oder

Pädagogik/Psychologie

Deutsch Englisch

Englisch Mathematik

(Betriebs-und )

Volkswirtschaft

(Betriebs-und ) Volkswirtschaft

Informations-verarbeitung

Informations-verarbeitung

Deutsch EnglischTechnik oder ErnährungInformations-verarbeitung

Betriebs- und Volkswirtschaft

Page 19: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Fachgymnasium Wirtschaft Unterrichtsfächer

Bisherige Stundentafel Neue Stundentafel

Vor-stufe

KursstufeEinf.

phaseQualifikations-

phase

11.Jg 12.Jg 13.Jg 11.Jg 12.Jg 13.Jg.

Deutsch 3 3(5) 3(5) 3 4 4

Englisch 3 3(5) 3(5) 3 4 4

Mathematik 3 3(5) 3(5) 3 4 4

Weitere Fremdsprache 4 4 4 4 4 4

Geschichte2

- 22

- 2

Politik - - - -

Religion/Werte und Normen 2 2 - 2 2 -

Physik/Chemie/Biologie 3 3 3 2 2 (4)1) 2 (4)1)

Sport 2 2 2 2 2 2

Betriebswirtschaft /Rechnungsw./Contr. 4 5 5 4 4 4

Volkswirtschaft 2 3 3 3 3 3

Informationsverarbeitung 3 2 2 3 3 3

Summe Fachtheorie 31 32 32 31 32 (34)1) 32 (34)1)

Fachpraxis (Pflichtunterricht) 2 2 2 2 2 2

Wahlangebote Nach Entscheidung der Schule Nach Entscheidung der Schule

1) Sofern eine Naturwissenschaft Prüfungsfach ist, wird sie vierstündig erteilt. Damit erhöht sich Wochenstundenzahl auf 34P

rofi

lfä

ch

er

Erg

än

zun

gs

fäc

he

rK

e r

n f

ä c

h e

r

Page 20: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Einbringungsverpflichtungen im Fachgymnasium WirtschaftBlock I (nur 4 Unterkurse!)

1.Pf. Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling

2.Pf.

3.Pf.

4.Pf.

5.Pf.

Blo

ck

I

Volkswirtschaft

Naturwissen-schaft

4 Mathematik

3 Volkswirtschaft 3 Informationsv..4 Deutsch

2 Geschichte

2 Religion

4 Naturwissen.

4 Mathematik

3 Volkswirtschaft 3 Naturwissens..

Informationsver-

arbeitung

4 Deutsch

2 Geschichte

2 Religion

1 Pflichtfremdspr.1

4 Informatverar.

1) Wenn eine weitere Pflichtfremdsprache erlernt werden muss

Deutsch

3 Volkswirtschaft 4 Mathematik

3 Deutsch

4 Naturwissens.

2 Geschichte

2 Religion

1 Pflichtfremdspr.1

4(31)Informatverar.

Informationsverarbeitung

Volkswirtschaft

4 Mathematik

3 Informationsv. 3 Volkswirtschaft

4 Naturwissens.

2 Geschichte

2 Religion

4 Deutsch

Deutsch

4 Mathematik

3 Informationsv. 3 Deutsch

4 Naturwissens.

2 Geschichte

2 Religion

1 Pflichtfremdspr.1

4(31) Volkswirtschaft

EnglischMathematik

(31)

22 23 22 22 22 2223 23

Page 21: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Einbringungsverpflichtungen im Fachgymnasium WirtschaftBlock II

1.Pf. Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling

2.Pf. Englisch

3.Pf. Mathematik

4.Pf. Volkswirtschaft Informationsverarbeitung

5.Pf. Informatverarbeitg.

Blo

ck

II

Naturwissenschaft

4 Englisch

8

4 Betriebswirt-schaft mit

Rechnungswesen/

Controlling

4 Englisch

8

4 Englisch

8

4 Englisch

8

4 Englisch

8

Volkswirtschaft Deutsch Deutsch

4 Betriebswirt-schaft mit

Rechnungswesen/

Controlling

4 Betriebswirt-schaft mit

Rechnungswesen/

Controlling

4 Betriebswirt-schaft mit

Rechnungswesen/

Controlling

4 Betriebswirt-schaft mit

Rechnungswesen/

Controlling

Page 22: Verordnung über berufsbildende Schulen  (BbS-VO)

Einbringungsverpflichtungen im Fachgymnasium WirtschaftBlock III

1.Pf. Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen/Controlling

2.Pf. Englisch

3.Pf. Mathematik

4.Pf. Volkswirtschaft

5.Pf. .

Block I

Block II

Block III

Blo

ck

III

1 Informat.verarb.

2

22

82

32

(1) BRC

(1) Englisch

(1) Mathematik

Naturwissenschaft

1 Volkswirtschaft 1 Volkswirtschaft 1 Naturwissenschaft

2

22

82

32

(1) BRC

(1) Englisch

(1) Mathematik

Deutsch

1 Volkswirtschaft 1 Deutsch

2

22

82

32

(1) BRC

(1) Englisch

(1) Mathematik

Volkswirtschaft

1 Informati.verarb. 1 Volkswirtschaft

2

22

82

32

(1) BRC

(1) Englisch

(1) Mathematik

Deutsch

(1) BRC

(1) Englisch

(1) Mathematik

1 Informat.verarb. 1 Volkswirtschaft

2

228

2

32

Informat.verarb.

Informationsverarbeitung


Recommended