Doppik in Schleswig-Holstein
Rendsburg 28.11.2007
Innovationsring NKR-SH Volker Bensch – Gemeinde Scharbeutz
VermVermöögenserfassung genserfassung
und Bewertung /und Bewertung /
Erste Erfahrungen Erste Erfahrungen
und praktische Hinweiseund praktische Hinweise
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Gliederung
➊ Allgemeines zur Bewertung
➋ Grundstücke und Gebäude
➌ Infrastrukturvermögen
➍ Bewegliche
Vermögensgegenstände
➎ Beiträge und Zuschüsse
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Gliederung
➊ Allgemeines zur Bewertung
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Grundlage der Bewertung
� Grundlage der Bewertung § 55 I S. 1 GemHVO
� Anschaffungs- und Herstellungskosten
� vermindert um Abschreibungen nach § 43
GemHVO
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Voraussetzung der „Ersatzbewertung“
� § 55 II GemHVO
� Anschaffungskosten sind nicht bekannt oder
� können nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelt werden
� Sind die Anschaffungskosten bekannt, ist kein Raum für
eine Ersatzbewertung gem. § 55 II GemHVO !!
� Anwendung des § 55 II GemHVO nur :
� Anschaffungszeitpunkt bekannt, aber nicht
Anschaffungskosten
� Anschaffungskosten und Anschaffungszeitpunkt nicht
bekannt
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Rückindizierung
� Grundlage § 55 II S. 2 GemHVO
� also nur bei „ Ersatzbewertung“
� Preisverhältnisse zum Anschaffungs- oder
Herstellungszeitpunkt
� Beispiel : Feuerwehrgerätehaus erbaut 1967
� 2006 ermittelter Wert 500.000 €
� Preisindex 2006 = 104,4
� Erst Rückindizierung auf das Basisjahr 2000 (Preisindex
100,0) = 478.972,20 €
� dann Rückindizierung vom Basiswert 2000 auf
Herstellungsjahr 1967 (Preisindex 24,6) = 117.827,16 €
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Gliederung
�Allgemeines zur Bewertung
➋Grundstücke und Gebäude
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Grundstücke
� Beispiel 1:� Kauf 1950 als Ackerland, 1990 Umwandlung in Bauland� § 55 I GemHVO Bewertung zu Anschaffungskosten� Ergebnis: Bewertung erfolgt als Ackerland zum damaligen
Anschaffungspreis
� Beispiel 2:� Grundstück ist „schon immer“ im Besitz der Stadt/Gemeinde� Keine Bewertung zu Anschaffungskosten, da nicht bekannt
oder zu aufwändig zu ermitteln (§ 55 I GemHVO)� Ersatzbewertung nach § 55 II GemHVO zulässig� Preisverhältnisse 1975 maßgeblich, wenn vor her angeschafft� Erfahrungswert : Auswertung durchschnittlicher Kaufwerte
öffentlicher Statistiken (Bodenrichtwerte)� Rückindizierung auf 1975� Aber : Keine Rückindizierung von Mindestwerten� Mindestwerte €/m² in Handlungsempfehlung abgesenkt
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Sachwertverfahren� Grundlage Wertermittlungsrichtlinie 2002 auf
Basis der Normalherstellungskosten 2000
� Einteilung in Ausstattungsstandards und in Baujahrsklassen
� Wert € in m² Brutto-Grundfläche
� + 15 v.H. für Baunebenkosten
� Ergebnis: fiktive Herstellungskosten wenn das Gebäude z.B. aus dem Jahr 1975 nochmals im Jahr 2000 im Standard des Jahres 1975 errichtet werden würde
� - Baumängel
� Rückindizierung auf das Baujahr
� - Abschreibung
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Gebäude
� Bewertung von Feuerwehrgerätehäusern� Im Sachwertverfahren,
Wertermittlungsrichtlinie� Problem: Gebäudetyp ist in den NHKs nicht
aufgeführt� Einordnung in den am ehesten
vergleichbaren Gebäudetyp� hier: Industrietrakt Warmlager mit Büro- und
Sozialtrakt
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Abgrenzung Herstellungs- und Erhaltungsaufwand
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.07.2003 (Anlage 2 der Erläuterungen zur GemHVO-Doppik)
� Baumaßnahmen, die das Gebäude auf einen höheren Standard bringen sind Anschaffungskosten
� Anhebung in mindestens 3 zentralen Ausstattungsmerkmalen sonst Erhaltungsaufwand
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Verlängerung der Nutzungsdauer� i.V.m. Abschreibungen: § 43 (5) E-GemHVO-Doppik
� „wesentliche Verbesserungen über den ursprünglichen
Zustand“
- Dacherneuerung, Verbesserung der Fenster
- Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser,
Abwasser, EDV)
- Einbau einer Sammelheizung bzw. neuer Etagenheizung
- Wärmedämmung der Außenwände
- Modernisierung von sanitären Anlagen
- Modernisierung des Innenausbaus (z.B. Decken und
Fußböden)
- Wesentliche Änderung und Verbesserung der
Grundrissgestaltung
Bewirkt (bei mind. 3 zutreffenden Kriterien) Erhöhung der ND !!!
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Sonderregelung § 41 III Satz 4 GemHVO� Ausgaben für Sanierung, Modernisierung oder
Erneuerung sind auch dann Herstellungskosten wenn die Gemeinde für die Maßnahme :
� Zuschüsse oder Zuweisungen
� Zinsgünstige Darlehen von Körperschaften oder Förderbanken erhält
� oder Beiträge nach dem KAG erhebt
� Folge : Maßnahme ist eine Erweiterung bzw. eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung
� § 43 V GemHVO : wenn eine solche Maßnahme eine Verlängerung der Nutzungsdauer erfolgt, ist Restnutzungsdauer neu zu bestimmen
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Bestimmung des fiktiven Baujahrs
�Objekt : Feuerwehrgerätehaus�Wert nach Sachwertverfahren am 01.01.2007 = 500.000 €
�Herstellungszeitpunkt : 1955�Modernisierungen: 1970 Fenster und Heizung, 1990 Dach
und Fassade�Abschreibungsdauer : 80 Jahre�Jährlicher Abschreibungssatz : 1,25 %
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Bestimmung des fiktiven Baujahrs
80 Jahre
1955 2007 2035Baujahr Wertermittlungs Ablauf ND
zeitpunkt
Herstellungsaufwand ( § 43 III GemHVO !!!) der zur wesentlichen Verbesserung und damit Verlängerung der Nutzungsdauer geführt hat, ist nicht berücksichtigt
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Bestimmung des fiktiven Baujahrs
80 Jahre
1955 1967 2007 2047 2067Baujahr fiktives Wertermittlungs Ablauf ND
Baujahr zeitpunkt
§ 55 II Satz 3 GemHVO, bei Verlängerung der Nutzungsdauer nach § 43 V darf die Restnutzungsdauer die Hälfte der Gesamtnutzungsdauer nicht überschreiten
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Berechnung Restwert
Feuerwehrgerätehaus erbaut 1967
� 2006 ermittelter Wert 500.000 €
� Preisindex 2006 = 104,4
� Erst Rückindizierung auf das Basisjahr 2000 (Preisindex
100,0) = 478.972,20 €
� dann Rückindizierung vom Basiswert 2000 auf
Herstellungsjahr 1967 (Preisindex 24,6) = 117.827,16 €
� Jährliche Abschreibung 1.472,84 €
� Kumulierte Abschreibung 1967 bis 2007 = 58.913,60 €
� Restbuchwert = 58.913,56 €
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Gliederung
�Allgemeines zur Bewertung
�Grundstücke und Gebäude
➌ Infrastrukturvermögen
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Bewertung von Straßen
� Bewertung nach Erfahrungswerten (§ 55 II GemHVO) nur, wenn AHK nicht vorliegen oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu ermitteln sind
� Erneuerung der Straßendecke bzw. gleichwertiger Austausch von Straßendecke und Tragschicht ist Erhaltungsaufwand
� Aber : § 41 III Satz 4 GemHVO, dann Herstellungsaufwand mit der Folge einer wesentlichen Verbesserung und damit Änderung der Nutzungsdauer
� Durchschnittskosten vergleichbarer Straßen können bei Tiefbauämtern (evtl. Nachbargemeinde) oder beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr erfragt werden
� Bei Anwendung des § 55 II GemHVO analog wie bei Gebäuden, also fiktives Baujahr, Rückindizierung usw.
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Kanalnetz
� Übernahme der Abschreibungssätze aus dem bisherigen Rechnungswesen möglich
� wenn für den konkreten Vermögensgegenstand bisher Abschreibungen angesetzt wurden
� Beispiel:Bis zum 31.12.2007 vorhandene Kanalisation mit Nutzungsdauer 80 Jahre wird auch 2008 weiter mit dem Abschreibungssatz 1,25 % abgeschrieben
� Ab 01.01.2008 neu erstellte Anlage wird dann mit 50 Jahren (2 %) lt. Abschreibungstabelle abgeschrieben#
� Problem : Durchbrechung des Grundsatzes der Stetigkeit ??, hier: Änderung der Gesetzeslage
� Hinweis : Regelmäßige Prüfung gem. Abwasseranlagen-Selbstüberwachungsverordnung, Ergebnis kann sein Änderung der Nutzungsdauer bzw. Sonderabschreibung
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Gliederung
�Allgemeines zur Bewertung
�Grundstücke und Gebäude
� Infrastrukturvermögen
➍ Bewegliche Vermögensgegenstände
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�� Anschaffung von Anschaffung von �� mehreren Einzelsachen mehreren Einzelsachen �� die nach Ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem die nach Ihrer Nutzung und Zweckbestimmung in einem
engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen undengen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen und�� gemeinsam angeschafft wurdengemeinsam angeschafft wurden�� wobei der Wert des einzelnen Gegenstandes 150 wobei der Wert des einzelnen Gegenstandes 150 €€
netto unterschreiten kann netto unterschreiten kann �� Beispiel:Beispiel:
Tische und StTische und Stüühle eines Klassenzimmers als hle eines Klassenzimmers als KlassensatzKlassensatzPersPersöönliche Schutzausrnliche Schutzausrüüstung der Feuerwehrstung der FeuerwehrStandardbeladung im RettungsfahrzeugStandardbeladung im Rettungsfahrzeug
Sachgesamtheit
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Festbewertung § 37 II GemHVO
Nur zulNur zuläässig wenn: ssig wenn:
�� Die VermDie Vermöögensgegenstgensgegenstäände regelmnde regelmäßäßig ersetzt ig ersetzt werden werden
�� Der Gesamtwert fDer Gesamtwert füür die Gemeinde von nachrangiger r die Gemeinde von nachrangiger Bedeutung istBedeutung ist
�� Der Bestand in seiner GrDer Bestand in seiner Größöße, seinem Wert und seiner e, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen VerZusammensetzung nur geringen Veräänderungen nderungen unterliegt unterliegt
�� Beispiel :Beispiel :
Schulausstattung, BSchulausstattung, Büüromromööbel, EDVbel, EDV
�� Die HDie Hööhe des Festwertes ist sphe des Festwertes ist späätestens alle 3 Jahre zu testens alle 3 Jahre zu
üüberprberprüüfen und ggf. zu korrigierenfen und ggf. zu korrigieren
�� Folge : Keine Abschreibung, Aber : Jeder Folge : Keine Abschreibung, Aber : Jeder
Ersatz ist Aufwand !!!Ersatz ist Aufwand !!!
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Beispiel zur FestwertbildungBerechnungsbeispiel SchutzausrBerechnungsbeispiel Schutzausrüüstung der Feuerwehrstung der Feuerwehr
Wert bruttoWert brutto AbschlagAbschlag
50 %50 %
Helm mit KlappvisierHelm mit Klappvisier 150 150 €€ 75 75 €€
HandschuheHandschuhe 30 30 €€ 15 15 €€
SchutzjackeSchutzjacke 250 250 €€ 125 125 €€
SchutzhoseSchutzhose 80 80 €€ 40 40 €€
Sicherheitsgurt mit BeilSicherheitsgurt mit Beil 80 80 €€ 40 40 €€
SicherheitsstiefelSicherheitsstiefel 120 120 €€ 60 60 €€
SicherheitsgummistiefelSicherheitsgummistiefel 70 70 €€ 35 35 €€
SprechfunkgerSprechfunkgeräätt 400 400 €€ 200 200 €€
SummeSumme 1.180 1.180 €€ 590 590 €€
Anzahl der AusrAnzahl der Ausrüüstungen 30stungen 30
30 x 590 30 x 590 €€ = = 17.700 17.700 €€ FestwertFestwert
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Gliederung
�Allgemeines zur Bewertung
�Grundstücke und Gebäude
� Infrastrukturvermögen
�Bewegliche Vermögensgegenstände
➎ Beiträge und Zuschüsse
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�� Beispiel: Investitionszuschuss fBeispiel: Investitionszuschuss füür einen r einen Sportverein zum Bau einer TribSportverein zum Bau einer Tribüünene
�� §§ 40 VII S. 2 40 VII S. 2 GemHVOGemHVO Aktivierung als Aktivierung als RechnungsabgrenzungspostenRechnungsabgrenzungsposten
�� §§ 40 VII S. 3 40 VII S. 3 GemHVOGemHVO AuflAuflöösung sung entsprechend der Zweckbindungsfristentsprechend der Zweckbindungsfrist
Geleistete Investitionszuschüsse
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�� Beispiel: Zuwendung fBeispiel: Zuwendung füür den Bau einer Schule r den Bau einer Schule 1.000.000 1.000.000 €€ im Jahr 2002im Jahr 2002
�� §§ 40 V S. 1 40 V S. 1 GemHVOGemHVO Aktivierung als Sonderposten Aktivierung als Sonderposten �� §§ 40 VII S. 3 40 VII S. 3 GemHVOGemHVO AuflAuflöösung entsprechend der sung entsprechend der
Nutzungsdauer des Gegenstandes Nutzungsdauer des Gegenstandes (Abschreibungszeitraum)(Abschreibungszeitraum)
�� AuflAuflöösung nicht nach Zweckbindungsfristsung nicht nach Zweckbindungsfrist
�� Weil : AufgelWeil : Aufgelööste Zuschste Zuschüüsse vermindern die sse vermindern die Abschreibung und entlasten dadurch Ergebnisplan bzw. Abschreibung und entlasten dadurch Ergebnisplan bzw. ErgebnisrechnungErgebnisrechnung
�� 2007 ./. 2002 = 5 Jahre = 75 Restnutzungsdauer2007 ./. 2002 = 5 Jahre = 75 Restnutzungsdauer1.000.000 x 751.000.000 x 75
80 = 938.000 80 = 938.000 €€ SonderpostenSonderposten
Erhaltene Investitionszuschüsse
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AnsprechpartnerVolker Bensch –Projektleiter Projektgruppe Vermögenserfassung- und bewertungGemeinde ScharbeutzBahnhofstraße 223683 ScharbeutzEmail: [email protected].: 04503 / 77 09 50oderFrank Dieckmann – Hauptkoordinator Innovationsring NKR-SH Düsternbrooker Weg 77 a24105 KieleMail: [email protected].: 0431 / 57 0 57-14 — Fax: 0431 / 57 0 57-20Internet: www.nkr-sh.de