Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak apl. Professor an der Technischen Universität München
Ingenieur für Verkehrsplanung
Gabelsbergerstr. 53 80333 München Tel. (089) 284000 Fax (089) 288497 E-Mail: [email protected]
16. Juli 2018
Gemeinde Taufkirchen Verkehrsuntersuchung Änderung B-Plan Nr. 58 „Riegerweg“
Aufgabe und Grundlagen
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die städtebauliche Nachverdichtung des allge-
meinen Wohngebietes. Auf den Flächen Flur Nr. 528, 605, 605/7, 605/8, 528/101 und
532, die westlich und nordwestlich des Seniorenzentrums liegen, sollen insgesamt rd.
180 Wohneinheiten entstehen. Die verkehrliche Erschließung soll ausschließlich über
dem Riegerweg erfolgen; eine Erschließung über die Dorfstraße ist nicht vorgesehen.
Die vorliegende Untersuchung soll Aussagen über das zu erwartende Verkehrsauf-
kommen der zusätzlichen Wohnbebauung ermöglichen und die Frage beantworten,
ob der zusätzliche Verkehr leistungsfähig über den Kreisverkehr an der Tegernseer
Landstraße abgewickelt werden kann.
Grundlage sind die Prognosebelastungen aus der Verkehrsuntersuchung vom 9. Juli
2018 das für den B-Plan Nr. 85 „Am Riegerweg II“ erstellt wurde. Diese Prognose-
belastungen 2030 sind in Form eines Querschnittsbelastungsplanes in nachfolgender
Abbildung 1 dargestellt.
Demnach erhält die M 2, Tegernseer Landstraße im Prognosejahr 2030 mit Berück-
sichtigung der Bebauungspläne Nr. 76 „Am Riegerweg“ und Nr. 85 „Am Riegerweg II“
eine Querschnittsbelastung von 9.400 Kfz/Tag nördlich und 8.900 Kfz/Tag südlich
des Kreisverkehrs Riegerweg. Nördlich der Anbindung des geplanten Sondergebie-
tes und des geplanten Wohngebietes „Am Riegerweg II“ sind es 10.050 Kfz/Tag
(Schwerverkehrsanteil auf der M 2 rd. 4 %). Die Anbindung Riegerweg / Aurikelstra-
ße / Akeleistraße wird mit 2.600 Kfz/Tag belastet (Schwerverkehrsanteil 3 %), davon
entfallen auf den Riegerweg 1.300 Kfz/Tag. Die neue Anbindung des Sondergebietes
(einschl. des Wohngebietes „Am Riegerweg II“) an die Tegernseer Landstraße erhält
3.350 Kfz/Tag (Schwerverkehrsanteil 1 %).
2
8.90
09.
400
M 2
, Teg
ernse
er
Lan
dstr.
Wohn-gebiet 2.600
10.0
50
1.30
0
1.000Riegerweg
500
3.350
Sonder-gebiet
950„Stichstr.“
Wohn-gebiet
„Am Riegerweg II“
Abb. 1: Querschnittsbelastungen Tegernseer Landstraße / Riegerweg / Anbindung Sondergebiet („Stichstraße“) Gesamtverkehr in Kfz/24 Stunden Prognose 2030 mit B-Planungsgebiet Nr. 76 „Am Riegerweg“ und Nr. 85 „Am Riegerweg II“ (entspricht Abb. 2 der Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 85 vom 9. Juli 2018)
Verkehrsaufkommen infolge der Nachverdichtung B-Plan Nr. 58 „Riegerweg"
Die Planungen sehen eine Nachverdichtung durch Geschoßwohnungsbauten mit ins-
gesamt rd. 180 Wohneinheiten vor. Bei einer durchschnittlichen Haushaltsgröße von
2,5 Einwohnern pro Wohneinheit ergeben sich rd. 450 Einwohner. Bei einem Ver-
kehrsaufkommen von 1,0 – 1,1 Kfz-Fahrten pro Tag und Richtung je Einwohner (ein-
schließlich Fremdfahrten; Erfahrungswert aus Verkehrszählungen und Haushaltsbe-
fragungen; bei der Haushaltsbefragung in Taufkirchen im Oktober 2001 betrug dieser
Wert 1,04 Kfz-Fahrten pro Tag und Einwohner) ergibt sich für das Wohngebiet ein
künftiges Verkehrsaufkommen von rd. 475 Kfz pro Tag und Richtung, also rd. 950
Kfz-Fahrten/Tag als Summe des Quell- und Zielverkehrs.
Die für die Leistungsberechnungen maßgebenden Spitzenstundenanteile werden in
Analogie zu den Zählergebnissen am bestehenden Wohngebiet Aurikelstraße / Ake-
leistraße wie folgt angesetzt:
3
Morgenspitze: zufahrend 3 % = 14 Kfz/Std. Abendspitze: zufahrend 12 % = 48 Kfz/Std. ausfahrend 15 % = 71 Kfz/Std. ausfahrend 6 % = 29 Kfz/Std.
Als zusätzliches Verkehrsaufkommen des Wohngebietes ergeben sich in der Mor-
genspitze 14 zufahrende und 71 ausfahrende Kfz/Stunde und in der Abendspitze 48
zufahrende und 29 ausfahrende Kfz/Stunde.
Die Herkunft-Ziel-Verteilung der zusätzlichen Fahrten wird in Analogie zu den bishe-
rigen Untersuchungen folgendermaßen angesetzt:
60 % der Fahrten kommen von der Tegernseer Landstraße-Nord
(bzw. fahren wieder dorthin zurück) 40 % der Fahrten kommen von der Tegernseer Landstraße-Süd
(bzw. fahren wieder dorthin zurück)
Prognosebelastungen mit Nachverdichtung B-Plangebiet Nr. 58 „Rieger-weg“ und Leistungsfähigkeit der Anbindungen an die Tegernseer Land-straße
Abbildung 2 zeigt die Querschnittsbelastungen an der Tegernseer Landstraße, dem
Riegerweg und der Stichstraße für den Fall mit Realisierung der B-Pläne Nr. 76 „Am
Riegerweg“, Nr. 85 „Am Riegerweg II“ und der Nachverdichtung im B-Plangebiet Nr. 58
„Riegerweg“. Dabei wurde das zusätzliche Verkehrsaufkommen infolge der Nachver-
dichtung analog der im vorigen Kapitel beschriebenen Anzahl und Verteilung auf die
Prognosebelastungen mit den B-Planungsgebieten Nr. 76 und Nr. 85 (Abb. 1) addiert.
In Anlage 1 sind die Knotenpunktsbelastungen der Anbindungen Riegerweg und Stich-
straße für den Tagesverkehr und in den Spitzenstunden als Grundlage für die Lei-
stungsfähigkeitsberechnungen enthalten.
Infolge der Nachverdichtung erhöht sich die Belastung des Riegerweges am Kreis-
verkehrsplatz auf 3.550 Kfz/Tag. Die Belastung der Tegernseer Landstraße nimmt
nördlich des Kreisverkehrsplatzes um +550 Kfz/Tag auf 9.950 Kfz/Tag zu, südlich
davon sind es +400 Kfz/Tag auf 9.300 Kfz/Tag (Schwerverkehrsanteil 4 %), Nördlich
der Einmündung der „Stichstraße“, deren Belastung mit 3.350 Kfz/Tag unverändert
bleibt, sind es auf der Tegernseer Landstraße 10.600 Kfz/Tag.
4
9.30
09.
950
M 2
, Teg
ern
see
r L
ands
tr.
Wohn-gebiet
3.550
10.6
00
2.25
0
1.950
Riegerweg
1.450
3.350
Sonder-gebiet
950„Stichstr.“
Wohn-gebiet
„Am Riegerweg II“
950Nach-verdichtung„Riegerweg“
Abb. 2: Querschnittsbelastungen Tegernseer Landstraße / Riegerweg / Anbindung Sondergebiet („Stichstraße“) Gesamtverkehr in Kfz/24 Stunden Prognose 2030 mit B-Planungsgebiet Nr. 76 „Am Riegerweg“ und Nr. 85 „Am Riegerweg II“ und Nachverdichtung B-Plan Nr. 58 „Riegerweg“
Am Kreisverkehrsplatz Tegernseer Landstraße / Riegerweg erhöht sich infolge der
Nachverdichtungsmaßnahmen die Anzahl der ab- und einbiegenden Kfz von/in den Rie-
gerweg. An der Einmündung der Stichstraße des Sondergebietes in die Tegernseer
Landstraße erhöht sich nur die Anzahl der Geradeausfahrer im Zuge der Tegernseer
Landstraße. Die Anlagen 2a-d zeigen die Belastungen und die Leistungsberechnun-
gen für den 3-armigen Kreisverkehrsplatz Tegernseer Landstraße / Riegerweg (einschl.
Aurikelstraße und Akeleistraße) im Fall mit den Nachverdichtungsmaßnahmen in der
morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde. Als Ergebnis ist festzustellen, daß
der Kreisverkehrsplatz auch im Prognosejahr 2030 uneingeschränkt leistungsfähig
ist. Sowohl in der Morgenspitze als auch in der Abendspitze ergibt sich die Gesamt-
Qualitätsstufe A, d. h. die beste Qualitätsstufe in der HBS-Skala von A = optimal bis
F = überlastet. Die maximale Belastung der Kreisfahrbahn liegt in der Morgenspitze
mit 550 Pkw-Einheiten/Stunde und in der Abendspitze mit 598 Pkw-Einheiten/Stunde
sehr deutlich unterhalb der Kapazitätsgrenze von 1.200 – 1.250 Pkw-Einheiten/Stun-
de. Die mittleren Wartezeiten liegen an allen Zufahrten unter 10 Sekunden.
5
An der geplanten unsignalisierten Einmündung der „Stichstraße“ des Sondergebietes
in die Tegernseer Landstraße ergibt die Leistungsberechnung nach HBS für den Fall
mit Nachverdichtung im B-Plan „Riegerweg“ in der Morgenspitze und in der Abend-
spitze die zweitbeste Qualitätsstufe B (Leistungsberechnungen Anlagen 3a-b). Dabei
liegen die mittleren Wartezeiten für die Linkseinbieger von der Stichstraße kommend
in die Tegernseer Landstraße Ri. Nord bei rd. 11 Sekunden in der Morgenspitze und
bei rd. 20 Sekunden in der Abendspitze und damit nur wenig höher als im Fall ohne
Nachverdichtung im B-Plan „Riegerweg“. An der künftigen Einmündung ist auch mit
Berücksichtigung der Nachverdichtung am Riegerweg ein leistungsfähiger und siche-
rer Verkehrsablauf gewährleistet.
Ergebnis
Infolge der geplanten Nachverdichtung auf den Flächen des B-Planes Nr. 58 „Rie-
gerweg“ wird im Riegerweg ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von rd. 950 Kfz-
Fahrten/Tag als Summe des zu- und ausfahrenden Verkehrs induziert. Die verkehrli-
che Erschließung über den Riegerweg und den Kreisverkehr an der Tegernseer Land-
straße ist uneingeschränkt möglich; auch mit Berücksichtigung aller geplanten bauli-
chen Entwicklungsmaßnahmen in diesem Bereich stehen am Kreisverkehr noch er-
hebliche Leistungsreserven zur Verfügung. Auch an der geplanten Einmündung der
Stichstraße des Sondergebietes (B-Plan Nr. 76) einschl. des Wohngebietes „Am Rie-
gerweg II“ (B-Plan Nr. 85) in die Tegernseer Landstraße ist der Verkehrsablauf mit
guter Verkehrsqualität möglich.
München, 16. Juli 2018
Anlagen 1 – 3b
Anl.
Sonder-gebiet
Stichstr.
Teg
ern
see
r La
ndst
r.
Riegerweg
Gesamtverkehr in Kfz/24 Std.
Morgenspitze in Kfz/Std. Abendspitze in Kfz/Std.
Wohn-gebiet
Sonder-gebiet
Aurikelstr.
Akeleistr.
Teger
nse
er
Lan
dstr.
Riegerweg
Wohn-gebiet
Aurikelstr.
Akeleistr.
Teger
nsee
r Lan
dstr.
Riegerweg
Wohn-gebiet
Aurikelstr.
Akeleistr.
Stichstr.
Sonder-gebiet
Stichstr.
Prognose mit B-Plangebieten Nr. 76 und Nr. 85
und Änderung B-Plan 58 „Riegerweg“
Anl. 2a: Verkehrsbelastungen Kreisverkehr Tegernseer Landstraße / Riegerweg Morgenspitze in Pkw-Einheiten/Std. Prognose 2030 mit B-Plänen Nr. 76 und Nr. 85 und Nachverdichtung B-Plan Nr. 58
Anl. 2b: Leistungsberechnung Kreisverkehr Tegernseer Landstraße / Riegerweg Morgenspitze Prognose 2030 mit B-Plänen Nr. 76 und Nr. 85 und Nachverdichtung B-Plan Nr. 58
Anl. 2c: Verkehrsbelastungen Kreisverkehr Tegernseer Landstraße / Riegerweg Abendspitze in Pkw-Einheiten/Std. Prognose 2030 mit B-Plänen Nr. 76 und Nr. 85 und Nachverdichtung B-Plan Nr. 58
Anl. 2d: Leistungsberechnung Kreisverkehr Tegernseer Landstraße / Riegerweg Abendspitze Prognose 2030 mit B-Plänen Nr. 76 und Nr. 85 und Nachverdichtung B-Plan Nr. 58
Anl. 3a: Leistungsberechnung Einmündung Tegernseer Landstraße / „Stichstraße“ ohne Signalanlage, nach HBS, Morgenspitze Prognose 2030 mit B-Plänen Nr. 76 und Nr. 85 und Nachverdichtung B-Plan Nr. 58
Anl. 3b: Leistungsberechnung Einmündung Tegernseer Landstraße / „Stichstraße“ ohne Signalanlage, nach HBS, Abendspitze Prognose 2030 mit B-Plänen Nr. 76 und Nr. 85 und Nachverdichtung B-Plan Nr. 58