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VERHANDLUNGSSCHRIFT...April 2013 in Pension . Pensionierungen Die Statuten für dieses Projekt sind...

Date post: 06-Mar-2021
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[1] Lfd. Nr.: 7 Jahr 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Marktgemeinde Altenberg bei Linz Datum: 24.10.2012 Zeit: 19:30 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: ÖVP 1 Bgm. Ferdinand Kaineder 2 Hammer Michael Mag. NR 3 Horner Erwin 4 Landl Josef 5 Traunmüller Johannes 6 Neubauer Regina 7 Schinagl Anna 8 Grinninger Karin 9 Biberauer Martin 10 Lackinger Johannes 11 Hackl Christine 12 Baumgartner Maximilian Akad.Vkfm. 13 Handel Robert Mag. 14 Auer Markus Ing. SPÖ 15 Kremeier Christian 16 Zauner Hedwig 17 Pirngruber Christoph 18 Brandl Helmut 19 Huemer Wolfgang GRÜNEN 20 Dober Gerhard 21 Straubinger Peter 22 Köglberger Christina 23 Preining Karl FPÖ 24 Tormann Johann DI 25 Öller Johanna Ersatzmitglieder: Baumgartner Maximilian Akad.Vkfm. für Mittermayr Herbert Handel Robert Mag. für Mayr Florian Auer Markus Ing. für Koller Clemens BA Brandl Helmut für Smetacek Bernadette Huemer Wolfgang für Schwarz Karl Köglberger Christina für Scheibenreif Gabriele Preining Karl für Harringer Regina Dr. Öller Johanna für Perkmann Harald Es fehlten entschuldigt: Mittermayr Herbert noch nicht genehmigte
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Lfd. Nr.: 7 Jahr 2012

VERHANDLUNGSSCHRIFT

über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES

der Marktgemeinde Altenberg bei Linz

Datum: 24.10.2012 Zeit: 19:30 Uhr Tagungsort:

Sitzungssaal des Amtshauses

Anwesende: ÖVP 1 Bgm. Ferdinand Kaineder

2 Hammer Michael Mag. NR 3 Horner Erwin 4 Landl Josef 5 Traunmüller Johannes 6 Neubauer Regina 7 Schinagl Anna 8 Grinninger Karin 9 Biberauer Martin 10 Lackinger Johannes 11 Hackl Christine 12 Baumgartner Maximilian Akad.Vkfm. 13 Handel Robert Mag. 14 Auer Markus Ing.

SPÖ 15 Kremeier Christian 16 Zauner Hedwig 17 Pirngruber Christoph 18 Brandl Helmut 19 Huemer Wolfgang

GRÜNEN 20 Dober Gerhard 21 Straubinger Peter 22 Köglberger Christina 23 Preining Karl

FPÖ 24 Tormann Johann DI 25 Öller Johanna

Ersatzmitglieder: Baumgartner Maximilian Akad.Vkfm. für Mittermayr Herbert Handel Robert Mag. für Mayr Florian Auer Markus Ing. für Koller Clemens BA Brandl Helmut für Smetacek Bernadette Huemer Wolfgang für Schwarz Karl Köglberger Christina für Scheibenreif Gabriele Preining Karl für Harringer Regina Dr. Öller Johanna für Perkmann Harald Es fehlten entschuldigt: Mittermayr Herbert

noch nicht genehmigte

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Mayr Florian Koller Clemens BA Smetacek Bernadette Schwarz Karl Scheibenreif Gabriele Harringer Regina Dr. Perkmann Harald Es fehlten unentschuldigt:

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gerhard Pfarrhofer Der Schriftführer: AL Gerhard Pfarrhofer Ausfertigung der Verhandlungsschrift: Evelyn Neumüller ======================================================================= Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm – dem Bürgermeister* - Vizebürgermeister* - einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder

bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) enthal-ten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 15.10.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist*; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde*;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13.09.2012 bis zur heutigen Sitzung

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sit-zungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: TOP 2 (Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses) wird abgesetzt

.

1. Bericht des Bürgermeisters Tagesordnung:

2. Änderung des Dienstpostenplanes der Marktgemeinde Altenberg bei Linz 3. Beschließung des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2012 4. Genehmigung des Budgets 2013 und der mittelfristigen Finanzplanung 2013-2015 der

„Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Altenberg & Co. KG“ 5. Umbau der Trendsportanlage – Beachvolleyballanlage; Grundsatzbeschluss 6. Abschluss eines Werkvertrages für Bauausführungsphase für ABA 11 (Föhrenweg);

Karl & Peherstorfer ZT-OG 7. Abschluss eines Werkvertrages für Bauausführungsphase für WVA 05 (Föhrenweg);

Karl & Peherstorfer ZT-OG 8. Abschluss einer Vereinbarung mit Grundeigentürmern im Föhrenweg, wegen Tieferlegung

des Kanals zur Entwässerung der Keller bei den geplanten Wohnobjekten. 9. Änderung der Förderungsrichtlinien für erneuerbare Energie 10. Reduzierung des Nutzungsentgeltes für Räumlichkeiten im Familientreff; Brigitte

Panholzer, Parzerweg 69 11. Allfälliges

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1.) Bericht des Bürgermeisters

Die Wimmergasse ist fertig. In Bau sind derzeit Willersdorf – Breitenfelden und Mirellental (Nie-derkulm)

Straßenbau

Die Genehmigungen seitens des Landes für Bayernstall und Stratreith sind eingelangt. ÖEK

Die Planung für einen weiteren Hochbehälter in Willersdorf ist im Gang. WVA

Wird am 15., 16.,u. 17. November im Bauhof durchgeführt. Mülltonnentausch

Derzeit findet eine intensive Planung durch Büro Mautner Markhof statt, welche sodann mit dem Land OÖ. abzustimmen ist.

Kindergartenerweiterung

Eingehende Prüfung der noch offenen Punkte, im Einklang mit den bereits durchgeführten Maß-nahmen wird derzeit gemacht.

Schulsanierung

Herr Ferdinand Schwarz u. Herr Konrad Schwarz gehen beide mit 1. April 2013 in Pension . Pensionierungen

Die Statuten für dieses Projekt sind ziemlich fertig und sind in weiterer Folge in den Gemeinden zu behandeln.

INKOBA – Gusental

Heuer sind 72 Schüler für die Tagesheimschule angemeldet. Man sieht damit, dass dies eine not-wendig Einrichtungen für die Familien ist.

Tagesheimschule

Für den Ball am 19. Jänner 2013 ist ein Bus ist vorbestellt. Die Altenberg Schuhplattler sind beim Programm dabei. Derzeit gibt es 26 Anmeldungen und es wird noch für weitere Anmeldungen auf-gerufen.

Ball der Oberösterreicher in Wien

2.) Änderung des Dienstpostenplanes der Marktgemeinde Altenberg bei Linz

Bürgermeister Ferdinand Kaineder informiert, dass eine Umstrukturierung am Marktgemeindeamt (Auslagerung der Lohnverrechnung,..), erfolgte. Damit eine Umbesetzung im Sekretariat vorge-nommen werden konnte, wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 27. 6. 2012 ein Dienstposten GD 19.5 neu geschaffen. Nach dieser Änderung kann nunmehr ein Dienstposten GD 20.3 aufgelas-sen werden.

In der THS kann der Dienstposten GD 22.4 (Schulassistenz) aufgelassen werden, da der zu betreu-ende Schüler nach nunmehr 4 Jahren in der Hauptschule, in eine andere Schule gewechselt ist.

Im Gemeindebauhof gibt es mit 31.3.2013 eine Pensionierung. Da das Personal, speziell im Winterdienst, aber ohnehin immer knapp ist, schlägt der Gemeindevorstand die Anstellung eines

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neuen Mitarbeiters bereits mit 1. Jänner 2013

Im Reinigungsdienst sind Verschiebungen der Personaleinheiten zwischen Allgemeiner Verwaltung u. Schulbereich vorzunehmen. Hierbei geht es nur um Zuweisungen von einzelnen Bediensteten zu den verschiedenen Verwaltungszweigen.

vor. Dafür müsste jedoch ein Dienstposten GD 23.2 geschaffen werden. Dieser ist befristet bis 31.3.2013 vorgesehen.

Folgender Dienstpostenplan liegt zur Beschlussfassung vor (siehe Beilage).

Der DP wurde den Mitgliedern des Gemeinderates im Intranetbereits zur Kenntnis gebracht, sodass von einer Verlesung Abstand genommen werden kann. GV Johannes Traunmüller findet die vorgetragenen Änderungen des Dienstpostenplanes sinnvoll u. notwendig und stellt daher den

Antrag,

auf Änderung des Dienstpostenplanes und Beschließung dieses in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis

: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand)

Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt den Sachverhalt wie folgt:

3. Beschließung des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2012

Durch unvorhergesehene Entwicklungen im laufenden Finanzjahr war es notwendig einen Nach-ragsvoranschlag zu erstellen. Der Nachtragsvoranschlag im OHH konnte wiederum ausgeglichen erstellt werden, da neben den Ausgaben auch die Einnahmen gestiegen sind. Es wird nunmehr ein Überschuss von € 201.200,00 prognostiziert. Im AOHH hat sich der Fehlbetrages im Voranschlag von € 219.400 nunmehr auf € 3.500 reduziert. Großteils durch Abwicklung der Sollergebnisse 2011 (Zuführungen 2011 für Straßenbauten u. Ka-nal Kulm) im NVA und Änderung der Zuführungen der Anschlussgebühren. Mit dem Überschuss im OHH könnte dieser Fehlbetrag sogar gänzlich abgedeckt werden. Dies wird sicherlich ein The-ma bei der Erstellung des Rechnungsabschluss 2012 sein.

GESAMTÜBERSICHTEN

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Wesentliche Abweichungen zum Voranschlag im OHH

Einnahmen € Gemeindevertr. Rücklagenentn. Bgm-Pension + 14.500 Hauptverwaltung Erstattungen Huemer/Breiteneder/Schw. + 11.200 Tagesheimschule Landesbeitrag + 24.000 Kindergarten Landesbeitrag prov. KG-Gruppe + 11.100 Gemeindestraßen Verkehrsflächenbeitr. + 57.600

Bauhof Erstattungen Gde-Arb. + 38.800 Erstattungen Fahrzeuge + 21.200

Abfallentsorgung Abfalltonnen - Verkauf + 10.600

ABA Anschlussgebühren Würschendorf + 40.000 Anschlussgebühren Kulm - 100.000

ABA - RHV Galln. Rückersätze von Ausgaben + 34.000 Leitungskataser Rücklagenentn. - 70.000 Beteiligungen Gewinnentnahme + 40.800

Gemeindeabgaben Grundsteuer + 61.000 Kommunalsteuer + 25.000

Ausgaben € Gemeindevertretung Anrechn.Beitrag Bgm - 1998 - 2012 + 27.400 Gemeindeverwaltung Besoldung VB - 13.000 Amtshaus Instandhaltung + 22.000 Hauptschule Betriebsausst. + 11.500

RK-Einsatzzentr. Galln. Beitrag der Gemeinde f. Umbau - 12.500

Winterdienst Gemeindearbeiter + 25.000

Gemeindefahrzeuge + 15.000

WVA Instandhaltung - 15.000

Gewinnentnahme + 20.100

ABA Instandhaltung - 15.000

Gewinnentnahme + 20.700 Leitungskataster Leistung für Firmen - 70.000

Zuführungen Verkehrsflächenbeitrag + 57.600

Kanalanschlussgeb. - 66.200 Die Zuführungen im NVA sind mit insgesamt 485.700 € gegenüber dem Voranschlag mit 484.300 € beinahe gleich. Es wurden jedoch bei den Anschlussgebühren bzw. Verkehrsflächenbei-trägen Änderungen vorgenommen. Durch den derzeitigen Überschuss im OHH können jedoch im Rechnungsabschluss für das Finanz-jahr 2012, für laufende oder auch zukünftige Projekte, noch Zuführungen getätigt werden.

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Die wesentliche Abweichungen im Nachtragsvoranschlag gegenüber dem Voranschlag 2012 im Außerordentlichen Haushalt

Die Erläuterungen u. Begründungen der Abweichungen zwischen Voranschlag 2012 u. NVA 2012, gemäß den, mit GR-Beschluss vom 11.12.2002, festgelegten Kriterien, wurden den Mitgliedern des Gemeinderates bereits per Intranet zur Kenntnis gebracht, sodass hierauf nicht mehr näher ein-gegangen wird. Die entsprechende Auflistung liegt diesem Protokoll auch bei.

erstrecken sich von Erhöhungen der Zuführungen (Wasseran-schlussgebühren - u. Verkehrsflächenbeiträge), über Abwicklung der Sollergebnisse aus dem Vor-jahr - welche den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend im Nachtragsvoranschlag des Folgejah-res auszuweisen sind - bis hin zur Tatsache, dass der Kanal-Kulm wegen Fehlens einer Förderzusa-ge noch nicht gebaut wurde.

Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer bestätigt die Ausführungen des Bürgermeisters und bringt seine Freude zum Ausdruck über die finanzielle Situation der Gemeinde. Im Bereich des Sozialen wird es zukünftig ebenfalls Entlastungen gegeben. GR Peter Straubinger bekennt, dass der Nachtragsvoranschlag ein sehr positives Ergebnis aufweist, wirft aber auch ein, dass der Kanal Kulm nicht gebaut wurde. GR DI Johann Tormann hebt den ordentlichen Umgang mit den Gemeindefinanzen hervor und geht kurz auf die einzelnen Abschnitte ein. Auffallend ist der Gewinn bei der Abwasserentsorgung, sodass eine Reduzierung von Gebühren ins Auge zu fassen wäre. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer stellt den

Antrag,

den Nachtragsvoranschlag2012 in vorgetragenen bzw. vorliegenden Form zu beschließen. Abstimmungsergebnis

: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand)

4. Genehmigung des Budgets 2013 und der mittelfristigen Finanz- planung 2013-2015 der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der

Marktgemeinde Altenberg & Co. KG“

Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt, dass gemäß Gesellschaftsvertrag der Komplementär (VFI) für jedes neue Geschäftsjahr, der Kommanditistin (Marktgemeinde) ein Budget (Voran-schlag) vorzulegen hat.

Das Budget für 2013 sieht folgende Summen vor:

Ordentlicher Haushalt: VA 2012 Einnahmen: 238.900 € Ausgaben: 238.900 € Der ordentliche Haushalt ist immer durch den außerordentlichen Haushalt auszugleichen. Für das nächste Jahr ist daher eine Verlustabdeckung von 112.600 € zu veranschlagen.

Im Außerordentlichen Haushalt ist im Jahr 2013 die weitere Schulsanierung (Hauptschule) geplant. Hierfür wird derzeit eine Aktualisierung der Umsetzungsmaßnahmen und Kostenschätzung vorge-nommen.

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Es sind 1.100.000 € an Planungs- u. Baukosten vorgesehen, welche Großteils mit einem Darlehen (1.000.000 €) finanziert werden sollen. Der AOHH ist mit folgenden Gesamtsummen ebenfalls ausgeglichen, da die Abschreibungen (128.500 €) nunmehr als Einnahmen darzustellen sind.

Einnahmen: …………… 1.277.600 € Ausgaben: …..………… 1.277.600 €

Einnahmen: Liquiditätszuschuss – Gemeinde 149.100 € Abschreibungen (VS/HS/MS/Familientreff/Obj. Marktplatz 3) 128.500 €

Darlehensaufnahme für Schulsanierung 1.000.000 €

Ausgaben: Kosten für Schulsanierung 1.100.000 € Darlehenstilgung VS 20.600 € Darlehenstilgung Objekt Marktplatz 3 44.400 € Ausgleich OHH 112.600 €

Da im Gesellschaftsvertrag auch die Vorlage einer Vorschau für die nächsten 3 Jahre vorgesehen ist, werden im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2013 auch noch folgende Zahlen vorgelegt.

Vorschau – Mittelfristige Finanzplanung 2013-2015

Ordentlicher Haushalt: VA 2013 2014 2015 Ausgaben: 238.900 € 242.600 € 241.500 € Einnahmen: 126.300 € 141.600 € 143.600 € Verlustabdeckung v. AOHH 112.600 € 101.000 € 97.900 €

Außerordentl. Haushalt: VA 2013 2014 2015 Einnahmen/Ausgaben: 1.277.600 € 518.300 € 265.500 € davon Abschreibung: 128.500 € 126.600 € 124.800 € Liquiditätszuschuss: 149.100 € 91.700 € 40.700 € Der Liquiditätszuschuss verringert sich in den Folgejahren 2014/2015, da in diesen Jahren mit Lan-desbeiträgen (2014 = 150.000 € u. 2015 = 50.000 €) u. Bedarfszuweisungen (2014 = 150.000 € u. 2015 = 50.000 €) gerechnet wird. Zusammengefasst hat die Marktgemeinde Altenberg bei Linz in den nächsten 3 Jahren neben den laufenden Kosten wie Bestandszins und Betriebskostenersätze an die VFI an Liquiditätszu-schüssen insgesamt 281.500 € zu entrichten. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer stellt den

Antrag, das Budget 2013 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013-2015 der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Altenberg & Co. KG“ in der vorgetragener bzw. vorliegeenden Form zu genehmigen. Abstimmungsergebnis

: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand)

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5. Umbau der Trendsportanlage – Beachvolleyballanlage; Grundsatzbeschluss

Bürgermeister Ferdinand Kaineder informiert, dass es bereits seit dem Vorjahr von Seiten einiger Jugendlicher von Altenberg, die Bestrebung gibt, den 2. Beachvolleyballplatz im Freizeitzentrum neu zu gestalten, da dieser nicht der Norm entspricht. Das Thema wurde bereits mehrmals im Jugend- u. Sportausschuss behandelt und an die Jugendli-chen der Auftrag erteilt ein Konzept für eine mögliche Neugestaltung unter Einbindung u. Einbrin-gung der Jugendlichen zu erstellen. Dieses Konzept (inkl. Kostenschätzung) wurde von Michael Thumfart mit Unterstützung von Ge-rhard Pirngruber, Stefanie Aichhorn, auf Grundlage einer Vielzahl von Ideen von Altenberger Ju-gendlichen nunmehr erstellt und liegt zur Beratung vor. Konzept

• Ausgangslage – Platzverhältnisse :

• Interessensentwicklung • Verbesserungskonzept – Neuerungen • Kostenkalkulation • Sonstige Leistungen

Reduzierung von einigen Parkplätzen auf eine Parkplatzlänge von 5 m

Abgrabungen / Zaun / Verbreitung der Spielfläche / Wasser-hahn Die Kostenschätzung beläuft sich auf 8.615,62 € (inkl. Ust)

Bürgermeister Ferdinand Kaineder führt weiter aus, dass bei der Budgetvorbereitung eine Summe von 10.000,- EUR eingeplant werden soll. Bürgermeister Ferdinand Kaineder ist überzeugt, dass die Jugendlichen in Altenberg sehr engagiert sind. GR Christoph Pirngruber berichtet, dass Beachvolleyball ein sehr beliebter Freizeitsport in Alten-berg ist. Der zweite Platz wird nur selten und ungern benützt, da sich herausstellte, dass dieser eine Verletzungsgefahr darstellt. GR Christoph Pirngruber informiert, dass Überlegungen angestrebt wurden, den zweiten Platz ne-ben den ersten Beachvolleyballplatz zu bauen. Leider ist diese Variante aus finanzieller Hinsicht nicht zu verwirklichen. Weiters wurde dieses Konzept erstellt. GR Christoph Pirngruber appelliert an eine positive Abstimmung für dieses Projekt. GV Gerhard Dober stellt auch fest, dass die Notwendigkeit für den Umbau des Beachvolleyplatzes besteht. Allerdings findet GV Gerhard Dober es nicht richtig wenn der Sport politisiert wird. Dass die JVP sozusagen als Projektbetreiber hingestellt wird, entspricht nicht einer offenen Gemeindepo-litik.

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GR-Ersatzmitglied Maximilian Baumgartner stellt den

Antrag, auf Grundsatzbeschluss für den Umbau der Trendsportanlage/Beachvolleyballanlage in der vor-getragenen Form. Abstimmungsergebnis

: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand)

6. Abschluss eines Werkvertrages für Bauausführungsphase für ABA

11 (Föhrenweg); Karl & Peherstorfer ZT-OG

GV Christian Kremeier erklärt den Sachverhalt wie folgt:

Am 26.09.2012 wurde der Marktgemeinde Altenberg von der Firma Karl & Peherstorfer ZT-OG, der Werkvertragsentwurf für die Bauausführungsphase des BA 11, ABA Altenberg, (Föhrenweg) übermittelt. Der Vertrag wurde dabei nach dem Muster des Wasserwirtschaftsfonds erstellt und ein Honorar-Nachlass von 10 % gewährt.

Da das Bundesvergabegesetz für die vertragsgegenständlichen geistigen Leistungen derzeit bis zu einer Vergabesumme von 100.000 € die Möglichkeit der Direktvergabe vorsieht und das Gesamt-vergabevolumen für Ausführungsplanung, örtliche Bauaufsicht, Planungskoordination und Baustel-lenkoordination mit 33.212,87 € (netto) deutlich unter dieser Grenze liegt, sodass weder ein Ver-handlungsverfahren noch eine Ausschreibung der gegenständlichen Leistungen erforderlich ist, wird diese Vergabevariante vorgeschlagen.

Der Vertragsentwurf wurde den Mitgliedern des Gemeinderates bereits zur Kenntnis gebracht (In-tranet), sodass von einer Verlesung Abstand genommen werden kann.

GR-Ersatzmitglied Karl Preining stellt die Frage, warum es für dieses Projekt keine Ausschreibung gab, da es sich nicht um kleine Beträge handelt.

Bürgermeister Ferdinand Kaineder bemerkt dazu, dass es keine Verpflichtung und nicht erforder-lich ist.

GV Gerhard Dober gibt als Denkanstoß, dass die Projektvergabe nicht immer nur an eine und die-selbe Firma erfolgen sollte. Er stellt klar, dass die Grünen Fraktion mehr Transparenz befürwortet.

Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer hält eine Diskussion zu diesen Punkt für unnötig.

Bürgermeister Ferdinand Kaineder informiert, dass ein Projektant auch in anderen Gemeinden kaum gewechselt wird, wenn gute Arbeit geleistet wird. GR Peter Straubinger bemerkt dazu, dass er grundsätzlich keinen Einwand gegen Karl & Peher-storfer ZT-OG hat. Ein sorgsamer Umgang mit den Finanzen der Gemeinde wäre jedoch schon sehr wichtig und darum ist auch er der Meinung Vergleichsangebote einzuholen.

Er plädiert für die Zukunft dafür, auch wieder einmal andere Planer hinzuzuziehen um einen Ver-gleich zu haben.

GV Christian Kremeier stellt den Antrag

der Gemeinderat möge den Werkvertrag für die Bauausführungsphase des BA 11, ABA Alten-berg (Föhrenweg), mit dem Zivilbüro Karl & Peherstorfer ZT-OG, Linz. in der vorliegenden Form, beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand)

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7. Abschluss eines Werkvertrages für Bauausführungsphase für WVA

05 (Föhrenweg); Karl & Peherstorfer ZT-OG

GV Christian Kremeier schildert den Sachverhalt wie folgt: Am 26.09.2012 wurde der Marktgemeinde Altenberg von der Firma Karl & Peherstorfer ZT-OG, der Werkvertragsentwurf für die Bauausführungsphase des BA 05, WVA Altenberg, (Föhrenweg) übermittelt. Der Vertrag wurde dabei nach dem Muster des Wasserwirtschaftsfonds erstellt und ein Honorar-Nachlass von 10 % gewährt. Da das Bundesvergabegesetz für die vertragsgegenständlichen geistigen Leistungen derzeit bis zu einer Vergabesumme von 100.000 € die Möglichkeit der Direktvergabe vorsieht und das Gesamt-vergabevolumen für Ausführungsplanung, örtliche Bauaufsicht, Planungskoordination und Baustel-lenkoordination mit 9.927,64 € (netto) deutlich unter dieser Grenze liegt, sodass weder ein Ver-handlungsverfahren noch eine Ausschreibung der gegenständlichen Leistungen erforderlich ist, wird diese Vergabevariante vorgeschlagen.

Der Vertragsentwurf wurde den Mitgliedern des Gemeinderates bereits zur Kenntnis gebracht (In-tranet), sodass von einer Verlesung Abstand genommen werden kann. GV Christian Kremeier stellt den

Antrag der Gemeinderat möge den Werkvertrag für die Bauausführungsphase des BA 05, WVA Alten-berg (Föhrenweg), mit dem Zivilbüro Karl & Peherstorfer ZT-OG, Linz, in der vorliegenden Form, beschließen. Abstimmungsergebnis

: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand)

8. Abschluss einer Vereinbarung mit Grundeigentürmern im Föhrenweg, wegen Tieferlegung des Kanals zur Entwässerung der Keller bei den

geplanten Wohnobjekten.

Bürgermeister Ferdinand Kaineder informiert, dass sich ausgehend bei einer Begehung am 11.9.2012 bezüglich Umsetzung des Projektes ABA Altenberg BA 11 u. WVA BA 05 (Föhrenweg) in den darauffolgenden Tagen u. Wochen eine Diskussion über die Verlegung des Ortskanals in ei-ner größeren Tiefe als ursprünglich vorgesehen ergab. Grundsätzlich ist im Projekt die Verlegung in einer Tiefe von etwa 2 m vorgesehen, sodass bei jeder Liegenschaft in diesem Bereich das Erdgeschoss der geplanten Wohnhäuser mittels Freispiegelka-nal entwässert werden kann. Bereits bei der Besprechung kam die Marktgemeinde den Grundeigentümern in der Weise entge-gen, dass der Kanal in einer Tiefe von ca. 2,40 m verlegt werden könnte. Dies war jedoch für die Grundeigentümer nicht zufriedenstellend, da für die Entwässerung der Kel-lergeschosse eine Tiefe von bis zu ca. 3,40 m notwendig ist.

GV Christian Kremeier führt in der Sachverhaltsdarstellung weiter aus:

Nachdem zu dieser Maßnahme die Marktgemeinde nicht verpflichtet werden kann, entstand die Idee einer Kostenbeteiligung durch die Grundeigentümer. Hierzu gab es dann einige weitere Gespräche für die auch die Mehrkosten dafür ermittelt wurden. Am Freitag, 5.10.2012 gab es dann die letzte Zusammenkunft der Grundeigentürmer bei der fol-gender von Amtswegen ausgearbeiteter Entwurf folgender Niederschrift für die Übernahme der Kosten diskutiert wurde.

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Vorhaben

: ABA Altenberg, BA 09 (Bereich Föhrenweg)

Gegenstand ist die Vereinbarung über N I E D E R S C H R I F T

die finanzielle Kostenbeteiligung für die Errichtung einer Abwasserbeseitigungsanlage im Bereich Föhrenweg, durch Übernahme der Mehrkosten für die Tieferlegung eines Teilbereiches dieser An-lage, um auch die Entwässerung von Kellergeschossen in einigen der geplanten Wohnobjekte zu ermöglichen.

Von Seiten der Marktgemeinde Altenberg wurde die Errichtung, der mit Bescheid vom 23.8.2012 AZ: WA-2012-602896/8-SG/KA, wasserrechtlich bewilligten Abwasserbeseitigungsanlage ABA Altenberg, BA 09 (Bereich Föhrenweg), in Auftrag gegeben. Im Zuge eines Lokalaugenscheines am 11.September 2012, welcher zu Abklärung von Detailfragen für die Kanalverlegung zwischen Marktgemeinde, Planungsbüro, Baufirma u. Anrainer anberaumt wurde, wurde von Seiten der Marktgemeinde Altenberg bei Linz eine Kanaltiefe bis 2,40 m festge-legt, damit die Entwässerung der geplanten Objekte (Erdgeschosse) gewährleistet ist. Von einigen Anrainern wurde dann der Wunsch geäußert, eine Tieferlegung des Kanals zu prüfen, damit auch Kellergeschosse entwässert werden können. Vom Büro DI Karl & Peherstorfer (Pla-nungsbüro) wurde diese nunmehr auch geprüft und folgendes festgestellt. Laut Angaben des Planungsbüros/Baufirma würde für eine notwendige Mehrtiefe auf bis 3,40 m Kosten von etwa 55.400 € (inkl. Ust) entstehen. Dieser Betrag könnte sich jedoch noch, durch un-vorhersehbare Umstände (wie z.B. felsiger Boden,…) verändern und kann definitiv erst nach Ab-schluss der Bauarbeiten ermittelt werden. Diese Kosten werden nicht von der Marktgemeinde Altenberg übernommen, sonder müssten ge-meinsam von den Anrainern getragen werden, welche diese Mehrtiefe des Kanales wünschen. Mit ihrer Unterschrift bestätigen somit nachstehende Grundeigentümer, dass eine Tieferlegung des Kanales gewünscht ist und für diese ein entsprechender Kostenanteil geleistet wird. Sollte von Anrainern die Zahlung eines Fixbetrages zugesagt werden, vermindert sich der Betrag für die prozentuell festgelegten Kosten bei den übrigen Anrainern um diesen Betrag anteilsmäßig. Die Mehrkosten stehen dabei nicht in Verbindung mit den nach Anschluss an die Anlage fällig werdenden Anschlussgebühren und werden daher auch nicht als Vorleistung dafür angerechnet.

Festgehalten wird weiters, dass jeder Eigentümer zu ungeteilten Hand für die mit der Unterschrift zugesicherten Anteil an den Mehrkosten haftet und auf Anfechtung dieser Vereinbarung ausdrück-lich verzichtet, sowie die vom Planungsbüro DI. Karl & DI Peherstorfer, Linz errechneten Mehr-kosten anerkennt. Die Kostenbeteiligung wird nach Vorschreibung durch die Marktgemeinde Altenberg bei Linz in-nerhalb von 14 Tagen zur Einzahlung gebracht. Diese Vereinbarung wird erst durch Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Altenberg bei Linz rechtswirksam. Den Grundeigentümern wird im Zuge der heutigen Zusammenkunft zur Kenntnis gebracht, dass sich durch die Mehrtiefe eine Verzögerung der Fertigstellung des Kanales und daraus folgend auch die Fertigstellung des Straßenunterbaues (Baustraße) ergeben wird. Dieser Entwurf wurde sodann wie folgt abgeändertKorrektur der Vorgabe - Beschluss der Grundeigentümer Föhrenweg vom 5.10.2012:

.

Die Grundbesitzer erklären sich bereit sich mit den in folgenden Beträgen (9 GrundeigentümerIn-nen zahlen jeweils 5.000 €, 1 GrundeigentümerIn zahlt 2.000 €, 1 GrundeigentümerIn zahlt 1.000 €, 7 GrundeigentürmerInnen zahlen jeweils 500 € u. 3 GrundeigentümerInnen zahlen keinen Beitrag – insgesamt somit 51.500 €) bei der Tieferlegung des Kanals zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist,

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dass der Differenzbetrag (3.900 €) und das Restrisiko der Mehrkosten von der Gemeinde Altenberg übernommen werden. Dieses Ergebnis wurde sodann auch im Gemeindevorstand beraten und diskutiert und die Tieferle-gung des Kanals für sinnvoll erachtet. Das Restrisiko wegen Mehrkosten wird dabei, auf Grund von Probebohrungen, als gering eingeschätzt. GV Gerhard Dober ist der Meinung, dass dieses Projekt „Föhrenweg“ noch öfters ein Thema sein wird. Die Finanzierung der Infrastruktur für das Bauvorhaben ist nicht kostenneutral. Es bleiben Kosten übrig, die andere (Gemeindebürger) mitzutragen haben und genau dies ist der Punkt, wel-chen die Grünen-Fraktion immer angesprochen hat. Er erinnert an eine massive Aufwertung des Grundpreises von 5-6-7 EUR auf 111,- EUR bzw. bis über 200,- EUR und da ist es nicht einzuse-hen, dass andere Bürger die notwendige Infrastruktur zu finanzieren haben. Auch die Kanaltiefe von 3,40 m hätte man schon früher dementsprechend einkalkulieren sollen. GV Christian Kremeier stellt den

Antrag, der Gemeinderat möge der vorgetragenen Regelung, inklusiv dem Vorschlag der Grundeigen-tümer vom 5.10.2012, zustimmen und die Tieferlegung des Kanals im Bereich Föhrenweg be-schließen. Abstimmungsergebnis dafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ

: mehrstimmige Annahme (durch erheben der Hand)

dagegen: Karl Preining, Christina Köglberger Stimmenthaltung: Peter Straubinger, Gerhard Dober

9. Änderung der Förderungsrichtlinien für erneuerbare Energie

GV Gerhard Dober schildert den Sachverhalt wie folgt:

Derzeit sehen die Förderrichtlinien der Marktgemeinde Altenberg bei Linz vor, dass man nur eine Förderung erhält, sobald man eine Förderzusage vom Land oder Bund vorlegt.

Jedoch gibt es Anlagen, für die vom Bund oder Land keine Förderung lukriert werden konnten, aus welchen Gründen auch immer, sodass hierbei eine gewisse Ungerechtigkeit im Raum steht. Ein Beispiel ist der Fördertopf für PV-Anlagen, der ausschließlich für einen Tag im Jahr zur Verfügung steht und immer schnell ausgeschöpft ist.

Es ist jedenfalls als ungerecht zu bezeichnen, wenn manche Interessenten alle Förderungen be-kommen und andere überall durchfallen.

Bis jetzt hat Bund/Land die Anlagen überprüft, ob sie ordnungsgemäß sind, sodass eine Überprü-fung der Förderfähigkeit durch die Marktgemeinde nicht notwendig war. Die Ordnungsmäßigkeit könnte jedoch auch vom Installateur bzw. der errichtenden Firma bestätigt werden, wozu bereits ein Formblatt vom Marktgemeindeamt (Frau Silvia Schwarz) vorbereitet wurde.

Auch der Umweltausschuss hat sich mit dieser Thematik beschäftigt und schlägt die Änderung der Förderrichtlinien, rückwirkend mit 1.1.2012, entsprechenden ob genannten Ausführungen vor.

Bürgermeister Ferdinand Kaineder ergänzt, dass sich der Umweltausschuss generell u. grundsätz-lich in nächster Zeit nochmals mit den Umweltförderungen befassen wird, da von Seiten des Lan-des die Vorgabe besteht, Doppelförderungen möglichst zu vermeiden .

GR Johannes Lackinger hat keinen Einwand gegen die Förderungsänderung, stellt aber die Frage über die zukünftige Höhe der Förderung.

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Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt dazu, dass an der Förderungshöhe keine Änderung vor-genommen wird. GV Gerhard Dober informiert über die derzeitigen Förderungsbeträge: (stichwortartig) Solaranlage: € 300,- seitens der Gemeinde PV-Anlage: € 60,-/kWp, max. € 400,- Hackgutheizung: € 250,- Sonstige Biomasse-Heizanlage: € 160,- Anschluss an die Nahwärme wurde dazu genommen: € 100,- seitens der Gemeinde. Geltend für das Jahr 2012 – soll rückwirkend übernommen werden. Für das Jahr 2013 – wird im nächsten Umweltausschuss diskutiert. GV Josef Landl stellt die Frage, ob für die Hackschnitzelanlage sozusagen keine Förderungsmög-lichkeit besteht. Bürgermeister Ferdinand Kaineder antwortet wie folgt darauf: Wenn jemand eine Biomasse-Heizanlage hat, betrifft die Holzvergaserkessel, und schon eine Förderung in Anspruch genommen hat, diese aber nunmehr innerhalb von 15 Jahren auswechselt auf Hackgut- oder Pelletsanlage, gibt es keine Förderung – wenn diese älter als 15 Jahre ist, gibt es eine Landesförderung von € 500,-. GV Christian Kremeier hebt hervor, dass es sehr erfreulich ist, dass es für alle eine Förderung gibt. Die SPÖ wird dieser Änderung der Förderrichtlinien zustimmen. GR DI Johann Tormann ist der Meinung, dass die landesmäßige Förderung u. die Erlässe des Landes vorher geprüft werden müssen, bevor ein Beschluss gefasst wird.

Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt dazu, dass die Prüfung der Landeserlässe Thema der nächsten Umweltausschusssitzung sein wird. Heute handelt es sich um die rückwirkende Änderung der Richtlinien für das heurige Jahr. GV Gerhard Dober stellt den

Antrag, der Gemeinderat möge rückwirkend ab 1.1.2012 eine Förderung für Anlagen mit erneuerbarer Energie auch dann gewähren, wenn hierfür keine Bundes- od. Landesförderung bewilligt wurde. Dass die Anlage ordnungsgemäß eingebaut worden ist, sollte wie bereits erwähnt, von Seiten des Installateurs bzw. der errichtenden Firma, mit einem eigens dafür vorgesehenen Formular, be-stätigt werden. Abstimmungsergebnis dafür: ÖVP, SPÖ, GRÜNE

: mehrstimmige Annahme (durch erheben der Hand)

dagegen: FPÖ 11. Reduzierung des Nutzungsentgeltes für Räumlichkeiten im Familientreff;

Brigitte Panholzer, Parzerweg 69

Bürgermeister Ferdinand Kaineder informiert, dass seit dem Schuljahr 2002/2003 Frau Brigitte Panholzer, Parzerweg, die Mitbenutzung von Räumlichkeiten im Familientreff (Mutter-Kind-Beratung) gewährt wurde.

Frau Panholzer hat seither gemeinsam mit Frau Renate Vater, Haldweg einen HDEE-Unterricht (Helen Doron Early Englisch) in diesen Räumlichkeiten, grundsätzlich wöchentlich, abgehalten.

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Nunmehr hat Frau Vater die Unterrichtstätigkeit eingestellt, sodass die Räumlichkeiten weniger ge-nutzt werden und Frau Panholzer daher um eine Reduzierung des Entgeltes von derzeit 36,00 €/mtl. auf 27,00 €/mtl. ersucht.

Bürgermeister Ferdinand Kaineder liest das Ansuchen wie folgt vor:

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GR Anna Schinagl stellt den

Antrag, auf Reduzierung des Nutzungsentgeltes für Räumlichkeiten im Familientreff; Brigitte Panhol-zer, Parzerweg 69 in vorgetragener Form. Abstimmungsergebnis

: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand)

12. Allfälliges

GV Christian Kremeier stellt die Frage, ob die nächste Gemeinderatssitzung zeitlich vorverlegt werden kann. Bürgermeister Ferdinand Kaineder befürwortet dieses Anliegen. GR Anna Schinagl lädt sehr herzlich zur Blumenschmucksiegerehrung am 26. Oktober ein. Bürgermeister Ferdinand Kaineder dankt der Bauernschaft für die jährliche Durchführung der Blumenschmuckbewertung und der Siegerehrung.

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