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Vergnügungsstättenkonzeption Stuttgart

Date post: 25-Jan-2015
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Erarbeitung einer Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten (Schwerpunkt Spielhallen). Ein erster Zwischenbericht, Dezember 2011
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VERGNÜGUNGSSTÄTTENKONZEPTION FÜR STUTTGART. Erarbeitung einer Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten (Schwerpunkt Spielhallen). Ein erster Zwischenbericht UTA am 14. Dezember 2010 I TOP 21 Landeshauptstadt Stuttgart I Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
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Page 1: Vergnügungsstättenkonzeption Stuttgart

VERGNÜGUNGSSTÄTTENKONZEPTION FÜR STUTTGART.

Erarbeitung einer Konzeption zur Regelung und Steuerung von Vergnügungsstätten

(Schwerpunkt Spielhallen). Ein erster Zwischenbericht

UTA am 14. Dezember 2010 I TOP 21Landeshauptstadt Stuttgart I Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung

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Stuttgarter Nachrichten: 08.10.2010

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AUSGANGSSITUATION

Hintergrund: verstärkte Zunahme und Häufung von Spielhallen in jüngster Zeit

Auftrag des Gemeinderates (Mai 2010): Erarbeitung einer neuen Konzeption zur Regelung und Steuerung

von Vergnügungsstätten (insbesondere von Spielhallen)

Zielsetzung der neuen Vergnügungsstättenkonzeption: Festlegung von Regelungen zur Standortwahl und zur baulichen

Gestaltung Grundlage für eine neue Vergnügungsstättensatzung für die

Landeshauptstadt Stuttgart

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1985 – 2003: „Vergnügungsstättensatzungen" stadtbezirksbezogen in Stuttgart aufgestellt, mit denen im Citybereich wie auch in den überplanten Stadtbezirken u.a. die Ansiedlung von Spielhallen gesteuert wird

In Gebieten nach § 34 BauGB, in denen die „Vergnügungsstätten-satzungen“ nicht gelten, mussten erforderlichenfalls Bebauungspläne mit einer Gebietsfestsetzung nach der BauNVO aufgestellt werden, um Spielhallen planungsrechtlich steuern zu können. Dies ist seitdem nur in Teilräumen erfolgt.

In den letzten Jahren verstärkt festzustellende Zunahme und Häufung von Vergnügungsstätten, hier insbesondere von Spielhallen in integrierten Lagen, aber auch zusehends in Misch- und Gewerbegebieten

In jüngster Zeit seitens der Politik deutlich Kritik am Instrumentarium geübt, diesbezüglich strategisches wie umsetzungs-orientiertes Handeln eingefordert

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SITUATIONS- UND PROBLEMBESCHREIBUNG

Angebot zum Spielen an Glücksspielautomaten in Gaststätten, Spielhallen oder so genannten „Entertainment-Centern“ nimmt bundesweit und in Stuttgart seit Jahren zu

In Stuttgart wurde in jüngster Zeit eine erhebliche Zunahme der

Anzahl von Spielhallen und Wettbüros festgestellt

Vordringliches Problem: Häufung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Spielhallen. Auffällig ist der neue Betriebstyp der Mehrfachspielhallen mit ca. 600 m² Nutzfläche

Verstärktes Ansiedlungsinteresse vor allem in Gewerbegebieten, aber auch ungeplanten und „schwächeren“ (bzw. weniger „strapazierfähigen“) Gebieten

Gefahr der Verdrängungswirkung bzw. von bodenrechtlichen Spannungen, da Vergnügungsstätten im Vergleich zu den klassischen gewerblichen Nutzungen einen höheren Boden- oder Mietpreis entrichten können

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SITUATIONS- UND PROBLEMBESCHREIBUNG (2)

Festgelegte Flächenkulisse der Vergnügungsstättensatzung, in denen Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig sind, ist aus heutiger Sicht oftmals zu groß

In allen Gebietstypen III und IV des Stuttgarter Gebietstypenplans (d.h. in den Zentren und in den Gebieten, die hauptsächlich durch Gewerbenutzungen geprägt sind) sind Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig, wenn die Eigenart der näheren Umgebung erhalten bleibt

Derzeit gültige Vergnügungsstättensatzung bezieht sich lediglich auf Gebiete, die bei Aufstellung der Satzung ein verbindliches Planungsrecht hatten

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SITUATIONS- UND PROBLEMBESCHREIBUNG (3)

Mehrfache Berichterstattung im Stuttgarter Gemeinderat zum Thema „Glücksspiel“ seit 2007:

GRDrs 242/2007 - Behandlung im Verwaltungsausschuss (VA) GRDrs 726/2007 - Behandlung im VA GRDrs 456/2008 - Behandlung im VA GRDrs 207/2009 - Behandlung im Ausschuss für Soziales und

Gesundheit (SGA) GRDrs 844/2009 - Behandlung im VA und im Gemeinderat

GRDrs 236/2010 – Glücksspielautomaten und Spielotheken in Stuttgart - Möglichkeiten der Begrenzung – Behandlung im SGA und im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) am 18.05.2010

sowie regelmäßig im UTA bei der Behandlung von Bauanträgen für Spielhallen

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AUFGABENKATALOG für ein neues Vergnügungsstättenkonzept

Darstellung von Ausgangslage und Aufgabenstellung

Definition und rechtliche Rahmenbedingungen für Vergnügungsstätten (Schwerpunkt Spielhallen)

Bestandsaufnahme / Funktions- und Standortanalyse bestehender Vergnügungsstätten in Stuttgart (vor Ort)

Beschreibung und Bewertung der Gebietskulissen hinsichtlich einer möglichen Ansiedlung von Vergnügungsstätten

Strategien zur Steuerung von Vergnügungsstätten

Erstellung einer gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption (Schwerpunkt Spielhallen) und ihre verwaltungsinterne Abstimmung

Aufstellung von raumspezifischen Regelungen zur Feinsteuerung von Vergnügungsstätten (insbesondere Spielhallen) - für B-Pläne und Vergnügungsstättensatzung – und ihre verwaltungsinterne Abstimmung

Vorstellung der Vergnügungsstättenkonzeption in den politischen Gremien (5 Termine), optional eine öffentliche Dialogveranstaltung

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HANDLUNGSANSÄTZE ZUR STEUERUNG VON VERGNÜGUNGSSTÄTTEN UND SPIELHALLEN

Vergnügungsstättensatzungen (stadtbezirksbezogen) 1985 – 2003

Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Stuttgart (2008)

Qualifizierung/ Profilierung der Arbeitsstättengebiete (Gewerbeflächenentwicklungskonzept, in Arbeit)

Aktuell: (Text-) Bebauungspläne in Gewerbegebieten zur Einschränkung/ zum Ausschluss des Einzelhandels – ergänzt um den Ausschluss von Spielhallen und Vergnügungsstätten

Aktuell: Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen

Aktuell: Veränderungssperren / Zurückstellung von Bauvorhaben

HANDLUNGSANSÄTZE zur Steuerung von Vergnügungsstätten und Spielhallen in Stuttgart

KÜNFTIG: Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart (2011) KÜNFTIG: neue Vergnügungsstättensatzungen für die Stadtbezirke

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(TEXT-) BEBAUUNGSPLÄNE

LAUFENDE VERFAHREN/ AUFSTELLUNGSBESCHLÜSSE FÜR B-PLÄNEzur Einschränkung/ zum Ausschluss von Einzelhandel in GE-Gebieten / ergänzt um

Ausschluss von Spielhallen/ Vergnügungsstätten, u.a.:

Stadtbezirk Weilimdorf

Bebauungsplan „Gewerbegebiete Weilimdorf/ Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten u.a.“ (Weil 239)

Stadtbezirk Feuerbach

Bebauungsplan „Feuerbach-Ost/ Regelung zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und Vergnügungsstätten u.a.“ (Feu 257)

Stadtbezirk Zuffenhausen

Bebauungsplan „Standortsicherung Gewerbe und Handwerk, Einschränkung Einzelhandel in den Stadtbezirken Zuffenhausen und Feuerbach – Zuffenhausen-West und Werner-/ Theodorstraße in Feuerbach“ (Zu 247.1)

Bebauungsplan „Standortsicherung Gewerbe und Handwerk, Einschränkung Einzelhandel in den Stadtbezirken Zuffenhausen und Feuerbach - Rotweg/ Zazenhäuser Straße (Zu 247.2)

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(TEXT-) BEBAUUNGSPLÄNE (2)

Laufende Verfahren/ Aufstellungsbeschlüsse für B-Plänezur Einschränkung/ zum Ausschluss von Einzelhandel in GE-Gebieten / ergänzt um

Ausschluss von Spielhallen/ Vergnügungsstätten, u.a.:

Stadtbezirk Vaihingen

Bebauungsplan „Am Wallgraben-West II“ (Vai 258)

Stadtbezirk Möhringen

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Fasanenhof-Ost“ (Mö 226) Bebauungsplan „Am Wallgraben-Ost II“ (Mö 228)

Stadtbezirk Wangen

Bebauungsplan „Gewerbepark Kesselstraße/ Heiligenwiesen“ (Wa 61) Bebauungsplan „Einzelhandel Wangen Nord“ (Wa 78) Bebauungsplan „Einzelhandel Wangen Süd“ (Wa 79) Bebauungsplan „Ulmer Straße (Bozelen)“ (Wa 68)

Stadtbezirk Stuttgart-Ost

Bebauungsplan „Ulmer Straße (ehem. Schlachthof-Areal)“ (Stgt. 199.1) Bebauungsplan „Ulmer Straße (ehem. Güterbahnhof Gaisburg)“ (Stgt. 199.2)

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Wangen: Wa 61 / Wa 68 / Wa 78 / Wa 79

Sillenbuch / Heumaden: Si 69 / Heu 57 / Heu 61

Feuerbach: Feu 257

Weilimdorf: Weil 239

Zuffenhausen/ Feuerbach: Zu 247.1 / Zu 247.2

Stuttgart-Ost:

Stgt. 191.1 / Stgt. 191.2

Plieningen: Plie 82

Möhringen: Mö 220 / Mö 226

Stuttgart-West: Stgt. 265.1

Degerloch: De 111

Vaihingen:

Vai 258 / Vai 246 / Vai 252 / Vai 253 /

Vai 261

Dürlewang: Vai 263

Möhringen: Mö 140 A / Mö 220 /

AKTIVITÄTEN 2010 im Überblick: Beschränkung / Ausschluss von Vergnügungsstätten und Spielhallen in laufenden B-Plan-Verfahren in Stuttgart

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VORGEHEN DER VERWALTUNG

Frühsommer 2010: Erarbeitung von Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für ein Vergnügungsstättenkonzept - Arbeitsgrundlage und Diskussionsansatz für eine Neuregelung der Vergnügungsstätten

Sommer 2010: Beschränkte Ausschreibung einer Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart

September 2010: Beauftragung des Büros Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung (Lörrach/ Dortmund) mit der Erarbeitung einer Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart

Seit Oktober 2010 ist das Büro Dr. Donato Acocella mit Standort- und Funktionsanalysen vor Ort tätig

NACH FERTIGSTELLUNG DER NEUEN KONZEPTION

Neufassung der Vergnügungsstättensatzung (bzw. die Vergnügungsstättensatzungen für die einzelnen Stadtbezirke) und

Erstellung von einfachen B-Plänen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in regelungsbedürftigen § 34 BauGB-Gebieten

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GEPLANTER ABLAUF 2011

Zweiter Arbeitstermin/ Zwischenbericht Verwaltung: 10.02.2011 – Analyseergebnisse/ Konzeptansätze

1. Lenkungskreis (Vertreter GR-Fraktionen / BM Hahn): Februar 2011 – Analyseergebnisse/ Konzeptansätze

Berichtsentwurf Büro Dr. Acocella: Ende März 2011

Dritter Arbeitstermin/ Zwischenbericht Verwaltung: Mitte April 2011 – Vorstellung Bericht

2. Lenkungskreis (Vertreter GR-Fraktionen / BM Hahn): April 2011 – Vorstellung Bericht

Endfassung Bericht Vergnügungsstättenkonzeption: April 2011

UTA-Sitzung (öffentlicher Teil): voraussichtlich Mai / Juni 2011

Beteiligung Stadtbezirke / Bezirksbeiräte: voraussichtlich Juni 2011

Dialogveranstaltung: voraussichtlich Juni 2011

Gemeinderatssitzung (öffentlich): voraussichtlich Juli 2011

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ZIELSETZUNGEN für eine neue Vergnügungsstättenkonzeption

Erste Überlegungen der Verwaltung: Rahmenbedingungen und Zielsetzungen für ein neues Vergnügungsstättenkonzept (=Hinweise für die extern beauftragte Konzeption):

1. Es werden alle Unterarten von Vergnügungsstätten (Diskotheken, Nachtlokale, Spielhallen, Wettbüros, Billiardcenter) einschließlich Bordelle erfasst. Vergnügungsstätten des Typus A (s. derzeit gültige Vergnügungsstättensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart) werden nicht mehr berücksichtigt (= Vergnügungsstätten mit kulturellem, künstlerischem oder sportlichem Angebot). Wenn notwendig, soll ggf. eine Unterscheidung in kerngebiets- und nicht-kerngebietstypische Nutzungen erfolgen.

2. Vergnügungsstätten sollen nur in „strapazierfähigen“ Kerngebieten und sonstigen geeigneten

zentralen Bereichen* und ergänzend in einzelnen (wenigen) gewerblich geprägten, „nachtaktiven“, gut

angebundenen und „strapazierfähigen“ Mischgebieten und in einzelnen (wenigen) „nachtaktiven“, gut angebundenen und

„strapazierfähigen“ Gewerbegebieten möglich sein.

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ZIELSETZUNGEN für ein neues Vergnügungsstättenkonzept (2)

3. Für diese Gebiete (vor allem Kerngebiete MK und gewerbegeprägte Mischgebiete MI) sind unterschiedliche Detailregelungen zur Zulässigkeit (und Einschränkung) im Sinne einer Feinsteuerung erforderlich, z.B.:

Ausschluss des Erdgeschosses Mindestabstand zur Wohnbebauung und anderen schützenswerten

Nutzungen (Ausnahme) Notwendiger Abstand zur nächsten Spielhalle (Ausnahme)

4. Die zu treffenden Regelungen zur Feinsteuerung sind zu differenzieren:

in Abhängigkeit der stadträumlichen Lage innerhalb eines jeden Zentrums

Abgrenzung (Gebiets- und Zentrenkulisse) der zentralen Versorgungsbereiche für das A- und B-Zentrum sowie die C- und D-Zentren des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes liefert hierfür eine Orientierung, wobei insbesondere D-Zentren hinsichtlich ihrer Eignung für Vergnügungsstätten (Wohnverträglichkeit) im Einzelnen überprüft werden müssen

Kleinräumige E-Zentren als Nahversorgungszentren mit örtlicher Bedeutung bewusst ausgeklammert


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