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VERBRAUCHERSCHUTZVERBRAUCHERSCHUTZ
Matthias Kienzl
24.05.2005
UE2 Internet-Recht
RechtsquellenRechtsquellen
ABGB
KSchG
ECG (E-Commerce-Gesetz)
TKG (Telekommunikationsgesetz)
EVÜ (Europäisches Vertragsstatutübereinkommen)
DefinitionenDefinitionen
Unternehmer: Geschäft gehört zum Betrieb seines Unternehmens
„...jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.“
Juristische Personen gelten immer als Unternehmer
Unternehmen oft gleichzusetzen mit Begriff „Diensteanbieter“ gem. ECG
DefinitionenDefinitionen
Verbraucher: Geschäft gehört nicht zum Betrieb seines
Unternehmens (KSchG)
Eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht zu ihren gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeiten gehören (ECG)
Verbraucher oft gleichzusetzen mit „Nutzer“ gem. ECG
Ausnahmen vom VerbraucherschutzAusnahmen vom Verbraucherschutz
Arbeitnehmerverträge u. ähnliches
Nur teilweise anwendbar auf Mitgliedschaften bei Vereinen
Vereinbarungen zum Nachteil des Verbrauchers über Geltungsbereich des KSchG sind ungültig
ABGB/KSchG – ABGB/KSchG – Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen
§ 879 (3):„Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles einen Teil gröblich benachteiligt.“
-> Präzisierung im § 6 KSchG
ABGB/KSchG – ABGB/KSchG – Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen
§ 6 KSchG Unzulässige Vertragsbestandteile § 6 (1) grundsätzlich unzulässige Vertragsbestandteile:
z.B. Ausschluss von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, Aufrechnungsverbot des Verbrauchers, Wucherzins bei Verzug
§ 6 (2) nur zulässig, wenn einzeln ausgehandelt (Beweislast beim Unternehmer)z.B. Möglichkeit des Vertragsrücktritts ohne sachliche Rechtfertigung des Unternehmers, Ausschluss der Haftung für Schäden an zur Bearbeitung übernommen Sachen
§ 6 (3) Unwirksamkeit von unklaren oder unverständlichen Vertragsbestimmungen
ECG – ECG – Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen
§ 11 ECG:
„Ein Diensteanbieter hat die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Nutzer so zur Verfügung zu stellen, dass er sie speichern und wiedergeben kann. Diese Verpflichtung kann nicht zum Nachteil des Nutzers abbedungen werden.“
Folge:
§ 26 ECG – Verwaltungsstrafe bzw.
§ 27 „Tätige Reue“
Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen
Ausdrückliche Unterwerfungserklärung:
Link!Keine Unterwerfungserklärung:
Nicht notwendig:
ABGB/KSchG - GewährleistungABGB/KSchG - Gewährleistung
ABGB § 922: „Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht.“
Vermutung über Mangelhaftigkeit: bis 6 Monate nach Übergabe Beweislast beim Übergeber
Folge:Verbesserung (Austausch) – Preisminderung (Wandlung)
Frist:unbewegliche Güter – 3 Jahrebewegliche Güter – 2 Jahre
ABGB/KSchG - GewährleistungABGB/KSchG - Gewährleistung
KSchG: Unternehmer kann verlangen, dass die Sache übersendet wird (Gefahr
trägt der Unternehmer)
Versand-, Arbeits- und Materialkosten sind vom Unternehmer zu tragen
Gewährleistungsrechte können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden
Vereinbarung einer kürzeren Gewährleistungspflicht ist unwirksam, ausser bei gebrauchten beweglichen Sachen (Einzelvereinbarung !)
Konsumentenschutzgesetz (KSchG)Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
§ 3 Rücktrittsrecht Bei Geschäftsabschluss ausserhalb der
Räumlichkeiten des Unternehmers, Rücktrittsrecht bis eine Woche nach Zustandekommen des Vertrags
Rücktritt bedarf der Schriftform
Verschärfte Bestimmungen über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz
-> Referat Mag. König
Konsumentenschutzgesetz (KSchG)Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
§ 15 Verträge über wiederkehrende Leistungen z.B.: Verträge mit Providern, Diensteanbietern
Kündigungsrecht jedenfalls nach 1 Jahr unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist, nachher zum Ablauf eines jeden halben Jahres
Kündigung2 Monate Vertragsende
1 Jahr 1,5 Jahre
Kündigung Vertragsende
Konsumentenschutzgesetz (KSchG)Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
§ 31a Missbrauch von Zahlungskarten im Fernabsatz bei missbräuchlicher Verwendung kann der
berechtigte Karteninhaber vom Aussteller der Karte verlangen, dass die Zahlung zurückgebucht bzw. erstattet wird
E-Commerce-Gesetz (ECG) - BegriffeE-Commerce-Gesetz (ECG) - Begriffe
Dienst der Informationsgesellschaft in der Regel gegen Entgelt im Fernabsatz elektronisch auf Abruf des Empfängers
z.B. Online-Vertrieb von Waren und DL Online-Informationsangebote Online-Werbung Elektronische Suchmaschinen Datenabfragemöglichkeiten Informationsübermittlung, Zugangsvermittlung (Provider)
usw.
E-Commerce-Gesetz (ECG)E-Commerce-Gesetz (ECG)
Informationspflichten des Diensteanbieters (§ 5) Name bzw. Firma & geographische Anschrift
Angaben zur unmittelbaren Kontaktaufnahme
Firmenbuchnummer & Firmenbuchgericht (wenn vorhanden)
Aufsichtsbehörde (wenn vorhanden)
Kammer, Berufsverband
USt.-Identifikationsnummer
sofern Preise angegeben – leicht lesbar und verständlich (Bruttopreise – Nettopreise, sonstige Zuschläge, Versandkosten)
E-Commerce-Gesetz (ECG)E-Commerce-Gesetz (ECG)
Informationen über kommerzielle Kommunikation (§ 6) Klar und eindeutig als solche erkennbar
Auftraggeber muss erkennbar sein
Angebote zur Absatzförderung (Geschenke, Zugaben) müssen erkennbar sein und einfacher Zugang zu den Bedingungen muss enthalten sein
Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen erkennbar sein und einfacher Zugang zu den Teilnahmebedingungen muss gewährleistet sein
E-Commerce-Gesetz (ECG)E-Commerce-Gesetz (ECG)
Nicht angeforderte kommerzielle Kommunikation (§ 7) Klare Erkennbarkeit
Robinson-Liste -> RTR-GmbH
Weitere Vorschriften im TKG
E-Commerce-Gesetz (ECG)E-Commerce-Gesetz (ECG)
Abschluss von Verträgen (§ 9 - 11) Klarstellung, welche technischen Schritte zum
Vertragsabschluss führen
Möglichkeit zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor Abgabe der Vertragserklärung
Eingangsbestätigung der elektronischen Vertragserklärung
Vertragsbestimmungen und AGB sind dem Nutzer so zur Verfügung zu stellen, dass er sie speichern und wiedergeben kann
TKG (Telekommunikationsgesetz)TKG (Telekommunikationsgesetz)
§ 107 (2) - (5) Unerbetene Nachrichten (SPAM) grundsätzlich Opt-In:
Bei mehr als 50 Empfängern oder
Direktwerbung
nur Opt-Out notwendig wenn: frühere Geschäftsbeziehung
ähnliche Produkte beworben werden
EVÜ – Europäisches EVÜ – Europäisches VertragsstatutübereinkommenVertragsstatutübereinkommen
Artikel 5 – Verbraucherverträge: Rechtswahl darf nicht dazu führen, dass zwingende
Rechte des Verbrauchers beschnitten werden wenn dem Vertragsabschluß ein ausdrückliches Angebot
oder eine Werbung in diesem Staat vorausgegangen ist und wenn der Verbraucher in diesem Staat die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen hat
Recht des Staates maßgebend, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Literaturverzeichnis, EntscheidungenLiteraturverzeichnis, Entscheidungen
Literatur:
Ledolter Gunther, „Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im E-Commerce“, http://www.rechtsprobleme.at
Schmidbauer Franz, http://www.internet4jurists.at
Entscheidungen:
Nutzungsentgelt bei Rücktritt: HG Wien, Urteil vom 2.12.2004, 50 R 95/04h
Unerbetene Werbe-SMS: UVS Steiermark, Bescheid vom 29.3.2002, GZ 30.2-153/2001