+ All Categories
Home > Documents > VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte...

VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte...

Date post: 01-Mar-2021
Category:
Upload: others
View: 0 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
28
3·05 Rechnungswesen Controlling & Aus dem Inhalt Wie man Kosten managt statt verwal- tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitglied Prof. Dieter Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite 3 Ein neues Bildungsangebot des veb.ch ist ab sofort erhältlich: Das veb.college lädt ein auf Seite 5 Offizielles Organ der veb.ch Die OECD, die Organisation für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung, erlässt auch Empfehlungen zur Buchführung. Welche Folgen hat das für die Schweiz, die Mitglied der OECD ist? Seite 23 Fachinformationen des Schweizerischen Ver- bandes der dipl. Experten in Rechnungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg. Fach- ausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch · Seit 1936 der grösste Schweizer Ver- band für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen 14. Jahrgang · Ausgabe Herbst 2005 OECD empfiehlt Des GmbH-Recht ist im Wechsel. Was auf uns zukommt, lesen Sie ab Seite 7 Wer ist eigentlich verantwortlich für die Weiterbildung des Arbeitnehmers? Lesen Sie auf Seite 12 In italiano page 25 En français page 26 Jedes Unternehmen ist einzigartig W er ein Unternehmen erfolg- reich steuern will, muss ver- stehen, dass es einzigartig ist. Jedes Unternehmen ist im Laufe seines Bestehens zu einer «Persönlichkeit» ge- worden; es hat seine Geschichte und seine eigene Kultur. Eine ganze Reihe von Faktoren prägen Geschichte und Kultur: Wie ist es finan- ziert, wer sind sei- ne Eigentümer? In welcher Rechts- form und in wel- chen Strukturen ist es aufgestellt, in welcher Bran- che arbeitet es, in welchen Märkten und mit welcher Marktstellung? Wie gross ist es? Ist es regional, national oder international tätig? Wie sind Prozesse, Organisation und Informatik aufge- baut? Nach welchen Modellen und in welchem Stil wird es geführt? Welche Geschäftsfelder deckt es ab, welches sind seine Kernkompetenzen und seine USPs? Wie geht es mit Risiken um? Eine massgebliche, aber oft unter- schätzte Rolle spielt der Lebenszyklus, in dem sich das Unternehmen befindet: Kämpft es im Pionierstadium, steht es im Wachstum, in der Reife? Gar in einer Krise, im Turn-around oder im Nachlass? Normen und Werte machen ein Unter- nehmen einzigartig und geben ihm eine strategische Erfolgsposition. Die Einzigartigkeit des Unternehmens ist eine elementare Voraussetzung für seinen langfristigen Erfolg. Auf die Dau- er nämlich führen austauschbare Leis- tungen zu einer Rendite von null. Erfolg- reiche Unternehmen lösen ein zentrales Problem ihrer Kunden sichtbar besser als ihre Mitbewerber. Entscheidend ist dabei immer nur die Sicht der Aussen- stehenden, in der Regel also der Kun- den. Deren Be- dürfnisse müssen vom Unterneh- men dauerhaft besser als von ei- nem anderen An- bieter befriedigt werden. Und natürlich muss es genug dieser Kunden geben. Das Motto heisst «Frag den Kunden, was er will, und gib es ihm.» Alle diese Faktoren tragen zu einer eige- nen und somit einzigartigen Kultur bei. Diese wird zu einer strategischen Er- folgsposition mit Normen und Werten, die von Mitbewerbern im Gegensatz zu Produkten nicht so einfach und vor al- lem – und das ist entscheidend – nicht so schnell kopiert werden können. Herzlich, Ihr Herbert Mattle Präsident veb.ch
Transcript
Page 1: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

3·05

RechnungswesenControlling&

Aus dem Inhalt

Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer vonveb.ch-Vorstandsmitglied Prof. DieterPfaff erfahren. Der Bericht ab Seite 3

Ein neues Bildungsangebot des veb.chist ab sofort erhältlich: Das veb.collegelädt ein auf Seite 5

Offizielles Organ der

veb.ch

Die OECD, die Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung, erlässt auch Empfehlungenzur Buchführung. Welche Folgen hatdas für die Schweiz, die Mitglied derOECD ist? Seite 23

Fachinformationen des Schweizerischen Ver-bandes der dipl. Experten in Rechnungslegungund Controlling und der Inhaber des eidg. Fach-ausweises im Finanz- und Rechnungswesen

veb.ch · Seit 1936 der grösste Schweizer Ver-band für Rechnungslegung, Controlling undRechnungswesen14. Jahrgang · Ausgabe Herbst 2005

OECD empfiehltDes GmbH-Recht ist im Wechsel. Wasauf uns zukommt, lesen Sie ab Seite 7

Wer ist eigentlich verantwortlich fürdie Weiterbildung des Arbeitnehmers?Lesen Sie auf Seite 12

In italiano page 25

En français page 26

Jedes Unternehmen ist einzigartig

Wer ein Unternehmen erfolg-reich steuern will, muss ver-stehen, dass es einzigartig ist.

Jedes Unternehmen ist im Laufe seinesBestehens zu einer «Persönlichkeit» ge-worden; es hat seine Geschichte undseine eigene Kultur.

Eine ganze Reihe von Faktoren prägenGeschichte und Kultur: Wie ist es finan-ziert, wer sind sei-ne Eigentümer?In welcher Rechts-form und in wel-chen Strukturenist es aufgestellt,in welcher Bran-che arbeitet es, in welchen Märkten undmit welcher Marktstellung? Wie grossist es? Ist es regional, national oderinternational tätig? Wie sind Prozesse,Organisation und Informatik aufge-baut? Nach welchen Modellen und inwelchem Stil wird es geführt? WelcheGeschäftsfelder deckt es ab, welchessind seine Kernkompetenzen und seineUSPs? Wie geht es mit Risiken um?

Eine massgebliche, aber oft unter-schätzte Rolle spielt der Lebenszyklus, indem sich das Unternehmen befindet:Kämpft es im Pionierstadium, steht es imWachstum, in der Reife? Gar in einerKrise, im Turn-around oder im Nachlass?

Normen und Werte machen ein Unter-nehmen einzigartig und geben ihm einestrategische Erfolgsposition.

Die Einzigartigkeit des Unternehmensist eine elementare Voraussetzung fürseinen langfristigen Erfolg. Auf die Dau-er nämlich führen austauschbare Leis-tungen zu einer Rendite von null. Erfolg-reiche Unternehmen lösen ein zentralesProblem ihrer Kunden sichtbar besserals ihre Mitbewerber. Entscheidend istdabei immer nur die Sicht der Aussen-stehenden, in der Regel also der Kun-

den. Deren Be-dürfnisse müssenvom Unterneh-men dauerhaftbesser als von ei-nem anderen An-bieter befriedigt

werden. Und natürlich muss es genugdieser Kunden geben. Das Motto heisst«Frag den Kunden, was er will, und gibes ihm.»

Alle diese Faktoren tragen zu einer eige-nen und somit einzigartigen Kultur bei.Diese wird zu einer strategischen Er-folgsposition mit Normen und Werten,die von Mitbewerbern im Gegensatz zuProdukten nicht so einfach und vor al-lem – und das ist entscheidend – nicht soschnell kopiert werden können.

Herzlich,Ihr Herbert Mattle

Präsident veb.ch

creo
Page 2: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite
creo
Page 3: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 3

Seminar der Controller-Akademie mitProf.Dieter Pfaff, Institut für Rechnungs-wesen und Controlling, Uni Zürich

Peter Wullschleger (43) ist dipl. Experte in Rech-nungslegung und Controlling, Inhaber der P.W.Consulting GmbH in Olten, Dozent an der Control-ler Akademie und der AKAD sowie Leiter derFachkommission Controlling der Höheren Fach-prüfungen. Er ist regelmässiger Mitarbeiter von«Rechnungswesen & Controlling». �

An diesem überaus interessantenund von den Teilnehmern gutaufgenommenen ersten von

insgesamt sieben verschiedenen Aus-bildungstagen der Controller Akade-mie unter demÜbertitel «Wie Ih-nen Controllingwirklich etwasbringt» ist der Re-ferent Prof. Dr.Dieter Pfaff vertieft auf das Target Cos-ting und das Life Cycle Costing einge-gangen. Den Abschluss haben seineAusführungen zum Target EngineeringExpense gemacht. Als «Zugabe» habendie Teilnehmer das neue Buch von DieterPfaff und Gerd Peters, «Controlling –Das Einmaleins renditeorientierter Ent-scheidungen», erhalten.

1. Übergewinn erzielen

Zur Erzielung von Übergewinn oder Eco-nomic Value Added (EVA): Damit einUnternehmen sein Überleben sicher-stellen kann, muss es seinen Wert stei-gern. Diese Wertsteigerung wird darangemessen, ob das Unternehmen in derLage ist, ein Betriebsergebnis zu erzie-

len, das höher ist als die Kapitalkosten.Dem Controlling kommt die Aufgabezu, den Entscheidungsträgern mit demihm zur Verfügung stehenden Instru-mentarium die richtigen Informationen

zu liefern, umWert zu generie-ren. Die Con-trollingaufgabensind das Ertrags-,Kosten-, Vermö-

gens- sowie Finanzierungs- und Risiko-management (siehe dazu Abb. 1).

2. Gefangenin den Kostenstellen

Das Hauptarbeitsinstrument für Con-troller ist die Kosten- und Leistungs-rechnung. Das Problem liegt darin, dassdie Kosten in der Regel sehr genau er-fasst werden. Am liebsten hätte man proMitarbeiter einen Kostenplatz oder eineKostenstelle. Diese Kostenstellenkos-ten beinhalten aber infolge der ständigansteigenden Fixkostenblöcke einenimmer grösseren Anteil zugeschlüssel-ter Kosten. Eine hohe Anzahl von Kos-tenstellen könnte den Eindruck gros-

ser Kostentransparenz erwecken undsomit über die einfache Tatsache hin-wegtäuschen, dass in Kostenstellen le-diglich Kosten verwaltet werden.

Das Gitter des «Kostenstellengefäng-nisses» muss mit Hilfe eines kostenstel-lenübergreifenden Prozesskostenma-nagements gesprengt werden, damitman die richtige Transparenz der Ge-meinkosten (Fixkostenblöcke) erhält(siehe dazu Abb. 2).

Durch die Transparenz in den Aktivitä-ten erhalten wir eine ganz neue Qualitätder Kosten. Auf den Produktionspro-zess bezogen wird es möglich, die Pro-zesse auf ihre Effizienz und Effektivitätzu untersuchen und zu verbessern. Aufdas Ertragsmanagement bezogen wirdes möglich, für gemeinkostenbelasten-de Tätigkeiten Zuschläge zu verrechnenbeziehungsweise dementsprechendspezielle Vertragsbedingungen vorzu-sehen oder auszuhandeln.

Gra

fiken

1 b

is 4

vo

n P

rof.

Die

ter P

faff

Abb. 1

Ertrags-management

Kosten-management

Vermögensmanagement

Erlöse KostenUmlauf-

vermögenAnlage-

vermögen

-Preis/Menge-Mix-Wachstum

-auf die Herstellungbezogene Umsatz-kosten-F&E-Kosten-Vertriebskosten-Sonstige Kosten

-Zahlungsein-gänge aus For-derungen-Vorräte-Cash Manage-

ment

-Verringerungnicht betriebs-notwendigerAnlagen

-Auslastungs-grad

-Automatisie-rungsgrad

Economic Value Added (EVA) =

Betriebsergebnis - adjustierte Steuern -

Kapitalkosten verdient?Dividenden

Kapitalgewinne

Wertorientierung: EVA-Treibergrössen

TM

Fortsetzung Seite 4

Lieber Kosten managen als Kosten verwalten

Kapitalkosten

Kalkulations-kostensatz WACC

-Verschuldungsgrad-Marktvolatilität

Finanzierungs und-Risikomanagement

Unternehmenseigentümer

creo
Page 4: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

4 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Eine gut funktionierende Prozesskos-tenrechnung ist die Basis für das Mana-gen von Kosten.

3. Verlagerung derControlling-Aktivitäten

Im Lebenszyklus von Produkten oderDienstleistungen wird es auf Grund derstarken Konkurrenzsituation immerwichtiger, die Kosten bereits vor derAufnahme von Produktionstätigkeitenim Griff zu haben.

Sobald Produktionsanlagen oderDienstleistungsprozesse stehen, wirdes schwierig, die Fixkosten zu steuernoder zu senken.

Aus diesem Grund sollten sich die Con-trolling-Aktivitäten sehr stark in dieEntwicklungs- und Konstruktionspha-se von Produkten verlagern. In dieserFrühphase ist der Grossteil der Kostennoch gestaltbar, wobei in dieser Phaseunbedingt der Markt miteinbezogenwerden muss. Das bedeutet für denController, dass er mit Hilfe von Bench-marking sowie Konkurrenz- undMarktanalysen die erzielbaren Ver-kaufspreise und Mengen sehr frühfestlegen muss. Konkret heisst das, dieprogressive Kalkulation auf eine retro-grade Kalkulation umzustellen (siehedazu Abb. 3).

Erfolgreiche Zertifikatsabschlüsse Swiss GAAP FER

Wir gratulieren den erfolgrei-chen Prüfungsabsolventendes Swiss-GAAP-FER-Zertifi-

katslehrganges der veb.ch-Abendaka-demie – die in Zukunft veb.college heis-sen wird – herzlich. Sie verfügen nunüber zertifiziertes Wissen, das ihre be-ruflichen Möglichkeiten beträchtlicherweitern und ihren Berufsalltag nochinteressanter machen wird. Wir wün-schen allen Absolventen viel Erfolg undFreude!

Der Lehrgang hat sich über mehrereMonate von März bis Juni 2005 er-streckt; die Zertifikatsprüfung hat am28. Juni 2005 stattgefunden. �

Augsburger BeatriceBedon StefanoBütler RenéChristoffel UrsCovarelli MarcoDornbierer HaraldEberle FranziskaFelder GregorGafner HansjörgGeissbühler Beat DanielGschwind GuidoGysin AndreasHeinze MayaHurt AndreasKratzer FritzKühne Ruedi

Künzler Nüssli MadeleineLipp DominikManser ChristianMeier AntonMinelli FrancaMüller GallusOdermatt WalterRissi MarioSchatzmann CarmenSchenker MonikaSchläfli PeterSchöni DieterStählin KurtStocker DanielStückelberger MarioTrächslin RenéWitschi Harris

Fortsetzung von Seite 3

Abb. 3

Abb. 2

creo
Page 5: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 5

veb.college: ein neues Bildungsangebot

Weiterbildung ist im veb.ch-Vorstand immer ein brennen-des Thema: Was kann man

den Mitgliedern Neues und noch Besse-res bieten? Ihre Ansprüche und Bedürf-nisse sind richtigerweise sehr hoch. Siewollen gefordert werden, eine Leistungerbringen – «konsumieren» ist out!

Deshalb hat der veb.ch als grösster Fach-verband für Rechnungslegung undControlling nach eingehender Markt-abklärung das «veb.college» gegrün-det.

Das veb.college wird qualifizierte Wei-terbildung mit Zertifikatsprüfungen an-bieten. In der Regel umfasst ein Lehr-

gang 14 Veranstaltungsabende zu jevier Lektionen – eine ideale Dauer undLänge für Berufstätige, die ihr Wissenerhalten und aufbauen wollen.

Als Dozenten hat das veb.college Spe-zialisten mit langjähriger Praxiserfah-rung verpflichten können. Die metho-disch-didaktische Qualitätssicherungliegt in der Hand von Andragoginnen –Erwachsenenbildnerinnen.

Vor allem die hohe Aktualität und eindeutlicher Praxisbezug bestimmen dieZusammensetzung des Programms unddie Themen der einzelnen Zertifikatslehr-gänge. Die vergangenen Lehrgänge der

veb.abendakademie unter den TitelnSwiss GAAP FER, IFRS/US GAAP und Per-sonalwesen haben bereits gezeigt, dasseine überaus grosse Nachfrage herrscht:Die bisherigen Veranstaltungen warenausnahmslos ausgebucht.

Die nebenstehend aufgeführten Lehr-gänge sind geplant und teilweise be-reits auf der Internetseite www.veb.chzu finden. �

veb.college, Lagerstrasse 5, 8004 ZürichGleich neben dem Hauptbahnhof Zü-rich. Ab 1. Oktober 2005.

Die veb.college-Lehrgänge

� Anfang 2006: Fraud, Forensic, Riskmanagement, Interne Kontrolle

� 28.2.2006: Swiss GAAP FER

� 1.3.2006: IFRS/US GAAP

� 1.3.2006: Swiss GAAP FER

� 2.3.2006: Unternehmensbewertung

� 2.3.2006: MWST-Lehrgang

� Frühjahr 2006: Eherecht, Erbrecht, Nachfolgeregelung, u.ä.

� Frühjahr 2006: Sozialversicherungen und Personal

3.1 Target Costing

Target Costing (Zielkostenmanage-ment) ist ein Instrument des strategi-schen Kostenmanagements, das 1965von Toyota entwickelt worden ist undseit den 1970er Jahren vor allem injapanischen Unternehmen, zuneh-mend aber auch im deutschsprachigenRaum, zur Anwendung gelangt.

Die Grundidee besteht darin, neue Pro-dukte bereits in der Einführungsphasederart auf die Kundenwünsche abzu-stimmen, dass der mit dem Produkt ver-bundene Ressourcenverbrauch den vonden Konsumenten wahrgenommenen

Abb. 4 Fortsetzung Seite 6

creo
Page 6: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

6 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Produkteigenschaften entspricht. Daserste herausragende Kennzeichen desTarget Costing ist somit eine strikteMarkt- und Kundenorientierung, diezur Schaffung eines aus Sicht des Ab-nehmers möglichst einzigartigen Pro-dukts zu einem akzeptablen Absatz-preis führen soll (Entscheidungsunter-stützung). Des Weiteren ist das TargetCosting geprägt durch die Beeinflus-sung von Produktkosten in den frühenPhasen des Produktlebenszyklus – alsoim Stadium der Entwicklung und derKonstruktion (Kostenmanagement) –und die kostenorientierte Koordinationaller am Prozess der Produktrealisierungbeteiligten Personen und Bereiche ineinem Unternehmen (Verhaltenssteue-rung).

3.2 Life Cycle Costing

Die Ziele des Taget Costing – die Reali-sierung der marktorientierten Unter-nehmensführung auf Basis einer markt-nahen Organisation – fliessen direkt in

Buchempfehlungen

Peter, G. und Pfaff, D. (2005): Con-trolling – Das Einmaleins renditeorien-tierter Entscheidungen, Zürich.(ISBN 3 03909 033 X)

Franz, K.-P. und Kajüter, P. (Hrsg.) (2002):Kostenmanagement – Wertsteigerungdurch systematische Kostensteuerung,2. Aufl., Stuttgart.(ISBN 3 7910 1991 0)

Fortsetzung von Seite 5 das Life Cycle Costing ein. Die kürzerwerdenden Produktlebenszyklen, diegeringen Möglichkeiten der Kostenbe-einflussung während der Produktionsowie steigende Vor- und Nachlaufkos-ten (steigender Gemeinkostenblock,Forschung und Entwicklung, Umwelt-kosten) zwingen zu einer periodenüber-greifenden Sichtweise der Kosten- undLeistungsrechnung (siehe dazu Abb. 4).

Ziele der Lebenszykluskostenrechnungsind:

� Zurechnung aller Kosten währenddes gesamten Lebenszyklus – «vonder Wiege bis zum Grab»

� Aufdeckung der Zusammenhängezwischen Vorlauf-, Begleit- undNachfolgekosten

� Expliziter Ausweis der Kosten undErlöse in bestimmten Phasen desProduktlebenszyklus

� Beurteilung der Deckungssituationin einzelnen Phasen

� Break-Even-Analysen alternativerSzenarien insbesondere zu Beginn

� Abbildung dynamischer Kosten-und Erlösverläufe

� Ergänzungsrechnung

3.3 Target Engineering Expense

Beim Target Engineering Expense ver-sucht man, die Zielgrösse der Entwick-lungs- und Konstruktionsausgaben imVoraus zu bestimmen. Zu diesem Zweckkann man drei Methoden anwenden,welche das Zielgrössen-Cluster «topdown» vorgeben. Die Gegenüberstel-lung mit einer «bottom up»-Planungzeigt auf, ob dieses Ziel-Cluster erreichtwird. Zur Festlegung des Ziel-Clusterswendet man die Kosten-, Benchmark-und Verzinsungsmethode an (siehedazu Abb 5). �

Abb. 5, aus Claussen, U./Ellssell, R. (2002): Produkt Business Pläne als operative Umsetzung von Target Costing und TargetInvestment, in: Franz/Kajüter (Hrsg.): Kostenmanagement, 2. Aufl., S. 181

creo
Page 7: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 7

Die gesetzlichen Grundlagen zurGmbH sind in die Jahre gekom-men. Sie vermögen den heuti-

gen Anforderungen an eine «Gesell-schaftsform of Choice» für KMU nichtmehr zu genügen. Auf diese Tatsachereagiert der Gesetzgeber mit einer um-fassenden Revision des GmbH-Rechts.

Für die KMU ein Maultier…

Die gesetzlichen Grundlagen zur GmbHstammen aus dem Jahr 1936. Aufgrundihrer Mischform zwischen der Aktienge-sellschaft und der Kollektivgesellschaftwird die GmbH gerne als «juristischesMaultier» bezeichnet. Als Kreuzung mitkapital- und personenbezogenen Ei-genschaften ist die GmbH theoretischeine ideale Gesellschaftsform für KMU.Obwohl der über-wiegende Teil derSchweizer Unter-nehmen KMUsind, bevorzug-ten Unterneh-mensgründer bei der Wahl der Gesell-schaftsform, allen guten Absichten desGesetzgebers zum Trotz, beharrlich dieAktiengesellschaft. Erst die Einführungdes neuen Aktienrechts im Jahr 1992weckte die GmbH aus ihrem jahrzehn-telangen Dornröschenschlaf. Die Ver-doppelung des gesetzlichen Mindest-aktienkapitals von CHF 50 000 auf100 000 und die Pflicht zur Bestim-mung einer unabhängigen Revisions-stelle liessen die Aktiengesellschaft fürkleinere Unternehmen unattraktiv wer-den. Innert zwölf Jahren nach Inkrafttre-ten des revidierten Aktienrechts ver-

fünfundzwanzigfachte sich die Anzahlder in den Handelsregisterämtern ver-zeichneten GmbHs von 2964 (Ende1992) auf 76 428 (Ende 2004). Die Ak-tiengesellschaften legten mit einemAnstieg von 170 584 auf 174 149 nurwenig zu.

Wieso eine Änderung?

Dass sich die wirtschaftlichen Rahmen-bedingungen seit 1936 immens verän-dert haben, liegt auf der Hand. DerGmbH blieb eine evolutionsbedingteAnpassung, mit Ausnahme der Bestim-mungen, welche auf das 1992 totalrevi-dierte Aktienrecht verweisen, bisher je-doch versagt. Die GmbH kämpft zudemmit regelrechten Imageproblemen undführte im Schatten der grossen Schwes-

ter Aktiengesell-schaft lange Zeiteinen erfolglosenKampf um dieGunst der erklär-ten Zielgruppe

KMU. Ein möglicher Grund dafür liegt inden seit jeher vieldiskutierten Mängelndes bestehenden GmbH-Rechts. Dassdie Kritikpunkte nicht nur Gegenstandrein akademischer Auseinandersetzun-gen sind, darf in Anbetracht der vorlie-genden Statistik getrost angenommenwerden. Offensichtlich machten erstmassive Erschwernisse im revidiertenAktienrecht die mängelbehafteteGmbH zum kleineren Übel bei der Wahlder geeigneten Gesellschaftsform fürKMU. Die daraus resultierende Zunah-me der Verbreitung ergibt weiterenAnlass zur Revision.

Wann ist es soweit?

Den Startschuss zur Revision des GmbH-Rechts gab der Bund bereits 1993. Vor-entwurf, Vernehmlassung und parla-mentarische Beratungen nahmen bis-her rund 12 Jahre in Anspruch. BeideRäte hiessen die Vorschläge des Bun-desrats in ihren diesjährigen Sessionenim Wesentlichen zwar gut, über gewisseDetails besteht jedoch Uneinigkeit. Diepolitischen Spielregeln sehen nun einDifferenzbereinigungsverfahren vor.Wann genau die neuen Bestimmungenin Kraft treten und inwiefern sie vombestehenden Entwurf abweichen wer-den, ist somit weiterhin ungewiss.

Stossrichtung des Entwurfs

Die Revision bezweckt laut Botschaftdes Bundesrates, die Mängel im beste-henden GmbH-Recht zu beseitigen unddie GmbH konsequent als personenbe-zogene Kapitalgesellschaft zu gestal-ten. Als Kapitalgesellschaft verfügt dieGmbH wie die Aktiengesellschaft überein vorbestimmtes Gesellschaftskapi-tal, welches für Verbindlichkeiten derGesellschaft haftet. Die in dieser Hin-sicht bestehende Verwandtschaft sollkünftig noch ausgebaut werden. DasBedürfnis einer persönlichen Mitwir-kung der Gesellschafter im Unterneh-men soll jedoch weiterhin stark berück-sichtigt werden. Die Botschaft erwähntausserdem explizit, dass die GmbH für

Das neue GmbH-Recht

Noa Hans Bacchetta (33), Informatiker MCSEMCP+I, angehender Wirtschaftsjurist FH. Der Autorist langjähriger selbständiger Informatikberaterund Mitarbeiter am Institut für Wirtschaftsrecht,Zürcher Hochschule Winterthur. �

Wo steht das Gesetzgebungsverfahrenfür das neue GmbH-Recht, und welcheÄnderungen sind zu erwarten?

Fortsetzung Seite 8

creo
Page 8: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

8 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Unternehmen mit einer begrenztenZahl von Gesellschaftern konzipiert ist,die zudem nicht auf Beschaffung vonMitteln auf dem öffentlichen Kapital-markt angewiesen sind.

Gründung und Zweck

Zurzeit sind zur Gründung einer GmbHmindestens zwei Personen notwendig.Um dieser Regelung Folge zu leisten,wird häufig ein treuhänderischer Grün-der – eine «Strohperson» – eingesetzt.Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass eineGmbH von einer einzigen Person ge-gründet werden kann, womit Einsatzund Entschädigung einer Strohpersonentfallen. Die bisherige gesetzliche Be-schränkung auf einen wirtschaftlichenZweck der GmbH wird aufgehoben.

Stammkapital

Das minimale Stammkapital wird wei-terhin CHF 20 000 betragen. Um demWachstum eines Unternehmens keineunnötigen Hürden in den Weg zu legen,entfällt jedoch die bisherige Begren-zung auf zwei Millionen Franken. Neuwird das Stammkapital im Interesse desGläubigerschutzes statt nur hälftig zu100 % einbezahlt oder durch Sachein-lage geleistet werden müssen. Das heu-tige Recht verlangt für eine Kapitalerhö-hung die Zustimmung sämtlicher Ge-sellschafter. Weil die subsidiäre Solidar-

haftung der Gesellschafter bis zur Höhedes Stammkapitals im neuen Gesetzaber entfällt, wird künftig ein qualifizier-tes Mehr genügen.

Stammanteile

Der Mindestnennwert eines Stamman-teils wird von CHF 1000 auf CHF 100reduziert. Heute dürfen Gesellschafternur je einen Stammanteil halten. Wollenbestehende Gesellschafter das Beteili-gungsverhältnis untereinander verän-dern, müssen sie ihre Stammanteileentweder aufteilen oder zusammenle-gen, was wiederum eine Änderung derStatuten erfordert. Der Gesetzesent-wurf bringt diesbezüglich eine wesent-liche Erleichterung, sieht er doch vor,dass einzelne Gesellschafter mehrereStammanteile halten dürfen. Grund-sätzlich wird für die Abtretung vonStammanteilen nach wie vor die Zustim-mung mit qualifiziertem Mehr der Ge-sellschafterversammlung verlangt. ImGegensatz zum heutigen Gesetz eröff-net das neue Recht jedoch einen vielgrösseren Spielraum bei der Ausgestal-tung von statutarischen Alternativenzum dispositiven Grundsatz. Die mögli-che Palette reicht von einer völligen Frei-gabe bis zum Ausschluss der Abtretung.Zwischen diesen Extremen können dieStatuten auch Gründe festgelegen,welche die Verweigerung der Zustim-mung zur Abtretung rechtfertigen.Wird die Abtretung von Stammanteilendurch die Statuten oder die Gesellschaf-terversammlung verweigert, bleibt dembetroffenen Gesellschafter das Recht

auf Austritt aus wichtigem Grund vor-behalten.

Organisation

Die Bestimmungen über die Organisati-on der Gesellschaft wurden im Geset-zesentwurf erheblich erweitert und ge-genüber dem bestehenden Gesetzes-text durchschaubarer systematisiert. DieKompetenzaufteilung zwischen dendrei Organen, nämlich der Gesellschaf-terversammlung, der Geschäftsfüh-rung und einer allfälligen Revisionsstel-le, ist klarer und detaillierter geregelt,unter anderem durch explizite Aufzäh-lung der einzelnen unübertragbarenBefugnisse. Für die Gesellschafterver-sammlung sind diesbezüglich im neuenGesetz nicht weniger als 18 Punkte vor-gesehen. Eine individuelle Ausgestal-tung der Befugnisse ist jedoch weiter-hin möglich. So können die Statutenvorsehen, dass die Geschäftsführungder Gesellschafterversammlung be-stimmte Entscheide zur Genehmigungvorlegen muss oder einzelne Fragen zurGenehmigung vorlegen kann. Die Ge-nehmigung eines Entscheids durch dieGesellschafterversammlung schränktdie Haftung der Geschäftsführung je-doch nicht ein. Die Einführung desKopfstimmprinzips in der Gesellschaf-terversammlung ist neu nur noch mög-lich, wenn die Stammanteile mit demtiefsten Nennwert mindestens einenZehntel des Nennwerts der übrigenStammanteile aufweisen. Einer echtenInnovation entspricht die Möglichkeit,bestimmten Gesellschaftern ein Veto-

Gesetzlich minimalesGründungskapital

Liberierungspflicht

Wachstumsfreiheit des Gesellschaftskapitals

Mindestanzahl Gründer

Gründungs- und Verwaltungskosten

Freiheit beim Unternehmenszweck

Haftungsbegrenzung der Gesellschafter

Gestaltungsfreiheit im Innenverhältnis

Aktiengesellschaft

CHF 100 000

50 %

★★★★

3

★★★★

★★★★

GmbH

CHF 20 000

50 % · 100 %

★★✩✩

3 · 1

★★✩

★★✩✩

★★★✩

★★✩

Kollektivgesellschaft

keines

★★★★

2

★★★

★★★★

★★★★

Gegenüberstellung von Eigenschaften gängiger KMU-Gesellschaftsformen (je mehr Sterne, desto positiver); Kursivschrift undzusätzliche Sterne reflektieren die Änderungen der GmbH-Revision.

Fortsetzung von Seite 7

creo
Page 9: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 9Bern • Freiburg • Genf • Lausanne • Luzern • Neuenburg • Zürich • London • Madrid • Mailand • München • Stockholm • Stuttgart

Kramgasse 583011 Bern

Telefon 031 312 75 40Telefax 031 312 75 50

[email protected]

Hirschmattstrasse 66003 Luzern

Telefon 041 226 30 00Telefax 041 226 30 [email protected]

Auf der Mauer 28001 Zürich

Telefon 044 250 86 86Telefax 044 250 86 87

[email protected]

Komplettes Stellenangebot im Internet

Contaplus, der Spezialist fürStellen im Finanz- und

Rechnungswesen

Lohnbuchhalter/in)Sie sind für die Lohnbuchhaltung für über 500 Mitarbeitende verantwortlich, beraten in Sachen Personalvorsorge-stiftung und Sozialversicherung und werden von einer Teilzeit-Sachbearbeiterin unterstützt. Sie haben mehrjährigeErfahrung in der Lohnbuchhaltung sowie gutes Fachwissen in Sozialversicherungen und gute Französisch-Kenntnisse.Sie sind selbstbewusst und können die Anliegen der Saläradministration persönlich vor der Belegschaft vertreten.(Contaplus Bern)

Leiter(in) Debitorenbuchhaltung Als Leiter(in) eines Siebnerteams stellen Sie Forderungen und Inkasso sicher, führen die dezentralen Fakturierungs-stellen in den Geschäftsbereichen und leiten Projekte für die Weiterentwicklung der Debitoren- und Inkassosysteme.Sie haben den Fachausweis für Finanz- und Rechnungswesen, erste Führungs- und Projekterfahrung und mindestenszwei bis vier Jahre praktische Erfahrung im Zahlungsverkehr, sehr gute SAP R/3-Kenntnisse und sprechen Deutsch undFranzösisch. (Contaplus Bern)

Controller (m/w)In einem kompetenten Achterteam bearbeiten Sie als R/3-Spezialist für Wertefluss, Kontenfindung und Kosten-rechnung das Lohn- und Gemeinkostencontrolling für zwei Schweizer Standorte, unterstützen betriebswirtschaftlich,überwachen Projekte zur Kostensenkung und erstellen monatliche Reportings. Sie haben einen Uni-, HWV- oder HKG-Abschluss oder den Fachausweis Finanz- und Rechnungswesen, zwei bis drei Jahre Berufspraxis im Controlling undSAP-Kenntnisse. (Contaplus Bern)

Treuhänder(in) mit ErfahrungIn diesem kleinen Zürcher Treuhandbüro mit renommierter Schweizer Kundschaft bearbeiten Sie selbstständiganspruchsvolle Mandate in den Bereichen Buchführung, Abschlussberatung, Steuern und Erbteilungen. Sie haben deneidg. Fachausweis im Bereich Buchhaltung oder Treuhand und Treuhanderfahrung. Deutsch ist Ihre Muttersprache,und die Kommunikation in englischer Sprache bereitet Ihnen keine Schwierigkeiten. (Contaplus Zürich)

Leiter(in) BuchhaltungDiese internationale Handelsfirma mit Niederlassungen auf der ganzen Welt sucht eine(n) Buchhalter(in) mit eidg.Fachausweis. Mit zwei Mitarbeitern sind Sie für die gesamte Finanzbuchhaltung mit Abschlussarbeiten derNiederlassungen in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich, das Reporting ans amerikanische Mutterhaus unddie Budgetierung zuständig. Sie haben fundierte Erfahrung in der Finanzbuchhaltung sowie fliessende Deutsch-,Englisch- und idealerweise Französischkenntnisse. (Contaplus Zürich)

Teamleader(in)/Sachbearbeiter(in) AccountingIn dieser interessanten Position unterstützen Sie die Sachbearbeiter(innen) bei fachlichen Fragen. Zu Ihrem Tages-geschäft zählen die Führung der Anlagebuchhaltung und die buchhalterische Betreuung verschiedener Personal-restaurants. Sie haben eine kaufmännische Grundausbildung und bereiten sich auf den eidg. Fachausweis im Finanz-und Rechnungswesen vor. Ihre Muttersprache ist Deutsch, und Sie kommunizieren fliessend in Französisch. (ContaplusZürich)

Leiter(in) FinanzbuchhaltungSie leiten die Abteilung Rechnungswesen und führen vier Mitarbeiter sowie die Finanzbuchhaltung der Mutter-gesellschaft nach und von vier Tochtergesellschaften nach IFRS und erstellen das Reporting an den Konzern. Sie sind25- bis 35-jährig, haben eine höhere Ausbildung im Bereich Finanz- und Rechnungswesen und drei bis fünf Jahreinternationale Berufserfahrung. Sie bringen Führungserfahrung mit oder suchen sie. (Contaplus Luzern)

Sachbearbeiter(in) Finanzen/ControllingIn einem Siebnerteam in diesem Handelsunternehmen übernehmen Sie neben der Finanzbuchhaltung der Holdingeinzelne Controlling-Aufgaben der Gruppe. Sie haben eine kaufmännische Ausbildung und zwei bis vier JahreBerufserfahrung in der Finanzbuchhaltung oder im Controlling, können bereits mit Abacus arbeiten und sprechenetwas Französisch. (Contaplus Luzern)

Finanzbuchhalter(in)In diesem internationalen Industrieunternehmen im Raume Olten sind sie für die Haupt- und Nebenbücher derMutter- und der Tochtergesellschaften in der Schweiz verantwortlich. Sie erstellen das Reporting derFinanzbuchhaltung und rechnen die Mehrwertsteuer ab. Sie haben eine kaufmännische Grundausbildung und deneidg. Fachausweis im Finanz- und Rechnungswesen. (Contaplus Luzern)

creo
Page 10: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

10 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Weitere Informationen:

Bundesamt für Justiz, Groupe de réflexion«Gesellschaftsrecht», Schlussbericht vom24. September 1993.

Botschaft zur Revision des Obligationen-rechts (GmbH-Recht sowie Anpassungen imAktien-, Genossenschafts-, Handelsregi-ster- und Firmenrecht) vom 19. Dezember2001, elektronische Version unter www.admin.ch/ch/d/ff/2002/3148.pdf.

Botschaft zur Änderungen des Obligatio-nenrechts (Revisionspflicht im Gesellschafts-recht) sowie zum Bundesgesetz über dieZulassung und Beaufsichtigung der Reviso-rinnen und Revisoren vom 23. Juni 2004,elektronische Version unter www.admin.ch/ch/d/ff/2004/3969.pdf.

Gesetzesentwurf vom 19. Dezember 2001,elektronische Version unter www.rhf.admin.ch/themen/gmbh/gesetz-d.pdf.

Herzlicher Dank gebührt Prof. Dr. PeterMünch und RA lic. iur. Sabina Kasper fürihre wertvollen Hinweise und die kriti-sche Durchsicht des Manuskripts.

recht einzuräumen. Die Statuten müs-sen die Beschlüsse umschreiben, für diedas Vetorecht gilt. Möglich wird auchdie Übertragung der Geschäftsführungauf Personen sein, welche nicht Gesell-schafter sind. Die im Entwurf festgehal-tene Lockerung der Wohnsitzanforde-rung für Geschäftsführer geht nachAnsicht vieler Parlamentarier zuwenigweit, da sie mit den Verhandlungen überdie Personenfreizügigkeit, wonach EU-Bürger nicht benachteiligt werden dür-fen, in Konflikt stehe.

Austritt und Ausschliessung

Da der Austritt eines Gesellschafters fürdie übrigen Gesellschafter negativeKonsequenzen haben kann, führt derEntwurf mit dem so genannten An-schlussaustritt ein neues Konzept ein.Danach können bei Austritt eines Ge-sellschafters innert drei Monaten weite-re Gesellschafter unter denselben Be-dingungen austreten. Der Ausschlusseines Gesellschafters kann heute auswichtigen Gründen beim Richter bean-tragt werden. Nach neuem Recht dürfenGesellschafter zudem auch von der Ge-sellschafterversammlung ausgeschlos-sen werden, falls in den Statuten festge-legte Gründe vorliegen. Der Abfindungvon ausscheidenden Gesellschafternsind zwei neue Artikel gewidmet.

Revisionspflicht

Eine generelle Revisionspflicht wirdauch nach neuem Recht nicht bestehen.Die Bezeichnung einer Revisionsstelleist in Zukunft jedoch zwingend, wennein Gesellschafter, der einer Nach-schusspflicht unterliegt, dies verlangtoder die Gesellschaft eine gewisseGrösse erreicht. Ist die Bezeichnung ei-ner Revisionsstelle nach diesen Kriterienvorgeschrieben oder wird freiwillig eineRevisionsstelle ins Handelsregister ein-getragen, so sind die Vorschriften desAktienrechts über die Revisionsstelleentsprechend anwendbar. ErgänzendeRegelungen wird das künftige Revisi-onsgesetz enthalten.

Vom Maultier zum Pegasus?

Unabhängig von der definitiven Formdes neuen GmbH-Rechts ergeben sichin Zukunft folgende Tatsachen:

� Bisherige Vorurteile gegenüber derGmbH sind über Bord zu werfen.� Die Abwägung von Vor- und Nach-teilen der GmbH gegenüber anderenGesellschaftsformen gestaltet sichgrundlegend neu.� Mit einem weiteren Popularitätsan-stieg der GmbH ist zu rechnen.� Ein Grossteil der bestehendenGmbH wird ihre Statuten den neuenBestimmungen anpassen müssenoder wollen.� Ein geringer Prozentsatz der beste-henden GmbH wird in Zukunft derRevisionspflicht unterstellt sein.� Die Gründung und Führung einerGmbH wird günstiger.

Der Entwurf beseitigt nicht nur viel be-klagte Mängel, sondern öffnet auchgrösseren Gestaltungsspielraum im In-nenverhältnis der Gesellschaft. Ausser-dem werden viele bisher unbeantworte-te Fragen geregelt, was einen grösserenUmfang des Gesetzestexts mit sichbringt. Glücklicherweise wird die damitverbundene Gefahr der Schwerfällig-keit durch eine klare Struktur undsprachliche Treffsicherheit abgewen-det. Ob die Revision dem MaultierGmbH Flügel verleiht und folglich baldein Pegasus die KMU-Landschaft be-herrschen wird, bleibt abzuwarten. DieChancen dafür stehen in Anbetrachtdes überzeugenden Gesetzesentwurfsund des anhaltenden Trends zur Selbst-ständigkeit jedenfalls sehr gut. �

VVerdienen Sie eigentlich genug?erdienen Sie eigentlich genug?

Ob Sie wirklich genug verdienen, zeigt Ihnen dierepräsentative gesamtschweizerische Gehalts-erhebung des veb.ch. Am besten bestellen Siejetzt gleich Ihr persönliches Exemplar.

veb.ch · Hans-Huber-Strasse 4Postfach 1853 · 8027 ZürichTelefon 044 283 45 37 · Fax 044 283 45 50www.veb.ch · [email protected]

creo
Page 11: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 11

Gegenwärtig überarbeitet dieEidgenössische Steuerverwal-tung, Hauptabteilung Mehr-

wertsteuer, sämtliche Publikationen.Die Überarbeitung soll dazu führen,dass der so umfangreiche Lesestoff derBranchenbroschüren, Spezialbroschü-ren und Merkblätter, Praxismitteilun-gen und so weiter reduziert bezie-hungsweise abgeschafft wird. Für dieSteuerpflichtigen bedeutet dies natür-lich eine deutliche Vereinfachung.

Für die KMU wird neu ein Leitfaden (einLeitfaden für nach der effektiven Me-thode abrechnende sowie ein Leitfa-den für nach der Saldosteuersatzme-thode abrechnende Steuerpflichtige)erstellt, der die bisherige Wegleitungablöst. Für die Verantwortlichen desRechnungswesens, die Steuerberaterund die Grossunternehmen wird eineneue ausführlichere Wegleitung in Lo-seblattform ausgearbeitet, die vertief-te Informationen zur MWST beinhaltet.

Parallel dazu sollen in den erwähntenÜberarbeitungen auch diverse Vereinfa-

chungen für die Abrechnung der MWSTvorgenommen werden. Vereinfachun-gen sind für die Wirtschaft und die Steu-erpflichtigen willkommen, denn sie be-deuten ein kleineres Risiko, etwas falschzu machen, sowie weniger Arbeiten imAdministrationsbereich. Man muss sichaber auch bewusst sein, dass Vereinfa-chungen zu neuen Abgrenzungspro-blemen führen können.

Der Leitfaden, die neue Wegleitung unddie Vereinfachungen werden als Ent-würfe zur Stellungnahme dem Konsul-tativgremium vorgelegt. Gleichzeitigwerden diese Entwürfe im Internet pu-bliziert (www.estv.admin.ch/data/mwst/d/mwst-kg/f_entwuerfe.html). Sobalddie Entwürfe mit dem Konsultativgremi-um diskutiert sind , können die Ände-rungen angewendet werden. Es wirderwartet, dass dies gegen Ende Jahr derFall sein wird.

Selbstverständlich orientieren wir Sie zugegebener Zeit in dieser neuen Rubrikvon «Rechnungswesen & Controlling»über die beschlossenen Änderungen

und über aktuelle Themen aus demBereich der Mehrwertsteuer. Bitte be-achten Sie auch die veb.ch-Seminarienzu dieser Thematik. �

Markus Metzger (39), dipl. Steuerexperte, Nieder-lassungsleiter BDO Visura Zug und ProduktleaderMWST BDO Visura, Modulleiter und Dozent amNachdiplomstudium Nationales und Internatio-nales MWST-Recht (FFHS/veb.ch), betreut in Zu-kunft unsere Rubrik MWST. �

Ihre Konsolidierungs-Lösung!Ihre Konsolidierungs-Lösung!Als Konsolidierungsspezialisten besitzen wir mit der Reporting- und Konsolidierungssoftware WINREP® einebewährte Lösung. Als Outsourcing-Partner erbringen wir damit für diverse Firmengruppen Dienstleistungenim Bereich Konsolidierung und Konzernberichterstattung. Profitieren Sie von uns!

Verkauf WINREP®-Software

Unsere Dienstleistungen als Outsourcing-Partner:- Erstellen der Jahresendkonsolidierung nach Schweizer/Internationalen Standards (IFRS);- Reporting Package, monatliches/periodisches Gruppen-Reporting (MIS) für Management/VR;- Auf-/Ausbau des Konzernberichtswesens;- Support/Coaching beim Konsolidierungsprozess, Einführung von IFRS etc.

Haben Sie Interesse? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Kristof LorenzEidg. dipl. Treuhandexperte, certified IFRS-AccountantTelefon 041 768 50 55, E-Mail: [email protected]

Alfons SchättiEidg. dipl. Wirtschaftsprüfer, certified IFRS-AccountantTelefon 041 768 50 61, E-Mail: [email protected]

▲▲

MWST Corner – News

creo
Page 12: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

12 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Frank Gerritzen (43) betreut die Rubrik «HumanResources» von «Rechnungswesen & Controlling».Unser Autor ist «Master of International Affairs»der Columbia University in New York und Ge-schäftsführer von Contaplus AG, der grösstenschweizerischen Spezialistin für Personalberatungim Finanz- und Rechnungswesen.

veb.ch und Contaplus sind in einer engen Partner-schaft verbunden. In wesentlichen Bereichen ihrerTätigkeiten treten Contaplus und veb.ch gemein-sam auf. Contaplus ist vertreten in Bern, Genf,Lausanne, Luzern, Neuenburg und Zürich-Winter-thur sowie in Deutschland, Grossbritannien, Itali-en, Spanien und Schweden.

Contaplus stellt eine Reihe von Ratgebern zurVerfügung – zum Beispiel über das Bewerbungsge-spräch, das Curriculum vitae und über die in derSchweiz verfügbaren Lehrgänge im Finanz- undRechnungswesen. Der Autor ist erreichbar ü[email protected]. �

Wer meint, der Arbeitgeber sei für dieWeiterbildung der Angestellten verant-wortlich, erliegt einem Trugschluss.

Heute erhebe ich mich. Und zwargegen diejenigen Angestellten,die lauthals «Weiterbildung for-

dern»: Berufliche Weiterbildung, someine feste Meinung, ist kein Recht,sondern einePflicht – diePflicht der An-gestellten! Las-sen Sie mich er-klären: Die Be-ziehung zwischen Arbeitnehmer undAngestelltem ist keine Ehe. Ausser demAustausch einer Leistung und eines Ge-halts schuldet man sich nichts. Vor allemist man nicht verpflichtet, eine Beziehungfortzusetzen, wenn sie einem nicht mehrpasst. Ja, ich weiss, Sie werden mit Blickauf die Scheidungsrate einwenden, dassei in der Ehe kaum anders, und manerwarte heute von seinem Arbeitgebermehr als von seinem Ehepartner. Aberdas ist eine andere Geschichte.

Was soll man nun halten von all denWeiterbildungsprogrammen der Unter-nehmen, den bezahlten Auslandauf-enthalten, den Abendkursangeboten?Müssen Sie abgeschafft werden?

Betrachten wir die Sache etwas näher:Die Beziehung zwischen Arbeitgeberund Angestelltem ist eine positiv-op-portunistische: Zwei Persönlichkeitentreffen sich und beschliessen, ein StückWegs gemeinsam zu gehen. Solange siedaraus einen Nutzen von etwa gleichemWert ziehen, geht alles gut. Jeder derbeiden hat das Recht zu entscheiden,die Sache passe ihm nicht mehr – auswelchen Gründen auch immer. Auf die-se Weise besteht eine perfekte Gleich-heit, in die der Gesetzgeber nur ein-greift, um das Kräftegleichgewicht zuwahren.

Zum Zeitpunkt seiner Anstellung ent-spricht der Angestellte einem Bedürfnisdes Arbeitgebers, und der Arbeitneh-

mer hat auf die eine oder andere Art dasInteresse des Arbeitgebers geweckt.Das zeigt dem Angestellten, dass seine«Verführungskraft» und seine «An-stellbarkeit» wichtig sind. Warum sollte

die Verantwortungfür diese Eigen-schaften des Arbeit-nehmers, für seinenMarktwert, auf denArbeitgeber über-

gehen, sobald der Angestellte ange-stellt ist? Man kann diesen Gedankenad absurdum führen und behaupten,der Arbeitgeber dürfe seine Angestell-ten auf keinen Fall weiterbilden, weil siefür seine Konkurrenten interessant wer-den könnten...

Stellen wir nochmals einen Vergleich mitder Ehe an: Das Geheimnis ihrer Dauer-haftigkeit liegt unter anderem darin,dass beide einen Beitrag leisten unddass beide sich entwickeln. Im Berufsle-ben ist es nicht anders. Angestellte wieauch Arbeitgeber müssen sich interes-sant für den anderen halten, damit siezusammen bleiben. Beide müssen sichregelmässig die Frage stellen, ob sienoch «Verführungspotenzial» für denanderen haben. Ist die Antwort negativ,stellt man sich die Frage, was zu ändernist – wenn man denn etwas ändern will.

Wozu also die Weiterbildungsprogram-me in den Unternehmen, vor allem dengrossen? Hier ist der Vergleich mit derEhe noch eindrücklicher: Nichts tötet dieBeziehung schneller als die Routine.Unternehmen bieten Weiterbildung –oder Betriebsausflüge oder Incentivesund was der Süssigkeiten mehr sind –,um ihre Mitarbeiter zu motivieren. Dochschon nach kurzer Zeit wird das zurRoutine und damit zum «Recht». MeineDamen, denken Sie das nächste Maldaran, wenn Ihr Ehemann das Essenbereitet, und Sie, meine Herren, wennIhre Ehefrau den Kehricht nach draus-sen trägt… Also : Nichts gegen die Wei-terbildung. Nichts gegen die Motivati-on der Mitarbeiter. Nichts gegen gutesAnsinnen. Doch verliere man dabeinicht aus den Augen, dass jeder Ange-stellte selbst verantwortlich für sein Be-rufsschicksal ist. Er muss sich so weiter-bilden, wie er denkt, es sei ihm selbstnützlich. Er muss die Erfahrungen sam-meln, von denen er annimmt, sie seienfür seine Karriere gut. Er muss selbstaktiv werden und aufhören zu meinenoder, noch besser, gar nicht erst demGedanken verfallen, das sei Aufgabe

seines Kindermädchens namens Firma.Wenn der Arbeitgeber seine Bemühun-gen mittragen will, ist es, weil er darinauch sein eigenes Interesse sieht.

Man spricht zur Zeit häufig davon, dieAnstellung sei passée – in Zukunft seienalle, mit oder ohne Arbeitsvertrag,«selbstständige Unternehmer». BöseZungen nennen das Söldnertum, aberdas ist schon wieder eine andere Ge-schichte. Wir gehen also dort arbeiten,wo man uns grad nötig hat. Ich verfügenicht über die Kristallkugel, die mich indie Zukunft blicken lässt, aber ich weiss,dass wir auf eine solche Entwicklungschlecht vorbereitet sind.

Abschliessend zitiere ich Khalil Gibran1:«Steht beieinander, aber nicht zu nahe:Denn auch die Säulen des Tempels hal-ten Abstand, und die Eiche und dieZypresse gedeihen nicht im Schattendes anderen.» �

1 Khalil Gibran (geb. 6. Januar 1883 im Libanon, gest.10. April in New York) war Maronit – die Maronitenbilden eine christliche Kirche vor allem im Nahen

Osten –, Maler und Dichter. Schon im Alter von 15

Jahren erhielt er erste Bücheraufträge. Von seinerFamilie wurd er an eine Eliteschule nach Beirutgeschickt, weil er in den USA ein Verhältnis mit einer

30 Jahre älteren Frau eingegangen war. Zentral in

seinem Werk ist der Gedanke, dass Leben, Liebe undTod das Wesentliche für den Menschen sein sollen.

Sein Werk wird als Bindeglied der philosophischenRichtungen des Orients und der westlichen Philoso-

phien gesehen. Sein Hauptwerk: «Der Prophet».

Wer ist eigentlich für die Weiterbildung verantwortlich?

creo
Page 13: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 13

Schluss mit bösen Blicken.Sie haben Besseres verdient.

creo
Page 14: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

14 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Die Lösungen...

... finden Sie im Bereich «Downloads»unserer Webiste www.veb.ch.

In unserer Serie «Würden Sie nochbestehen?» stellen wir Ihnen eineAuswahl von Prüfungsfragen aus ver-

schiedenen Fächern der Berufs- und derhöheren Fachprüfung. Testen Sie, ob Sieheute noch Schritt halten könnten.

Finanzpraxis

Welche Aussage ist korrekt? a) Liegendie Renditen von Geldmarktpapierentiefer als die Renditen von langfristigenKapitalmarktpapieren, spricht man voneiner «inversen» Zinsstruktur. b) AmGeldmarkt treffen sich Angebot undNachfrage von und nach langfristigenGeldern. c) Eine innerhalb der nächstensechs Monate fällige Bundesanleihe istein Instrument des Geldmarktes. d) FürGeldmarktpapiere gelten aus Sicht derBank die Geldkurse.

Steuern

Das steuerpflichtige Werbebüro Cavie-zel mit Sitz in Chur erzielt die nachfol-genden Einnahmen (exkl. allfälligeMWST). Es hat nicht für die freiwilligeVersteuerung von ausgenommenenUmsätzen gemäss Art. 26 MWSTG op-tiert. Welche Steuerbeträge sind ge-schuldet, oder weshalb ist keine MWSTgeschuldet?

a) Beratung der Firma Thoma in Baselbezüglich Reorganisation ihres Marke-tingkonzeptes, 120 000. b) Rechnungan das Ufficio turistico in Asti (I) für dieAusarbeitung eines Werbekonzeptes.Für die Region Piemont (I) soll in derSchweiz Werbung gemacht werden,250 000. c) Rechnung an die Firma Arnoin Vevey für im Namen und für Rechnungder Firma Brusco in Bellinzona verkaufteWerbegeschenke, 30 000.

Recht

Welche der folgenden Aussagen treffenzu? a) Der Firma einer Gesellschaft mitbeschränkter Haftung muss zwingendder ausgeschriebene oder gekürzte Zu-satz «GmbH» beigefügt werden. b) DasStammkapital einer GmbH muss mindes-tens 20 000 betragen. Eine Obergren-ze sieht das Gesetz nicht vor. c) Ein Ge-sellschafter kann über mehrere Stamm-einlagen verfügen, deren Mindestwert1000 betragen muss. d) Eine Kontroll-stelle ist von Gesetzes wegen nicht zwin-

gend vorgeschrieben. e) Durch die Sta-tuten können den GesellschafternNachschusspflichten auferlegt werden.Dabei muss die Nachschusspflicht be-tragsmässig begrenzt sein und darf nurzur Deckung von Bilanzverlusten ver-wendet werden. f) Bei der Gründungmuss jeder Gesellschafter mindestens20 % seiner Stammeinlage einzahlenoder durch Sacheinlagen decken.

Direkte Steuern

Die Maschinenfabrik Müller AG über-nimmt ihre Konkurrentin MaschinenAG durch Absorbtion. a) Wie sieht dieBilanz nach der Fusion aus? ErgänzenSie in Tabelle 1 die dritte Spalte. b) Führtdie Fusion bei der Maschinen AG zueiner steuerrechtlichen Abrechnungüber die stillen Reserven? Welcher Ge-setzesartikel führt Sie zu Ihrer Antwort?c) Unter welchen Voraussetzungen er-folgt bei einer Fusion keine Abrechnungüber die stillen Reserven? d) Sind beiEinzelfirmen Fusionen zulässig? Wel-cher Gesetzesartikel führt Sie zu IhrerAntwort? e) Seit wann ist das Fusionsge-setz in Kraft?

InternationaleRechnungslegung

Die Mitarbeiter eines Unternehmensdürfen von ihren Ferienguthaben bis zuzehn Tage auf das nächste Jahr übertra-gen. Ende 2003 haben keine Gutha-ben bestanden, aber am 31.12.2004haben 560 Mitarbeiter Guthaben inder Höhe von durchschnittlich siebenTagen, die im Jahr 2005 als Ferien bezo-gen werden dürfen. Der Durchschnitts-lohn beträgt 280 pro Tag, die Sozial-kosten belaufen sich auf 20 %. Bis jetzt istbezüglich dieser Guthaben nichts ge-bucht worden. Nennen Sie den Bu-chungssatz und den entsprechenden

Müller AG Maschinen AG Nach Fusion

Umlaufvermögen 2 000 000 700 000 .....Beteiligungen 400 000 0 .....Anlagevermögen 1 600 000 1 300 000 .....

4 000 000 2 000 000 .....

Fremdkapital 1 100 000 750 000 .....AK 2 000 000 2 000 000 .....Reserven 900 000 250 000 .....

4 000 000 2 000 000 .....

Anzahl Aktien 20 000 10 000Nom. Wert je Aktie 100 100Verkauftswert je Aktie 500 250

Umtauschverhältnis 1 2

Tabelle 1

Gesamtbetrag, falls Sie der Meinungsind, es sollte noch etwas verbucht wer-den.

Personaladministration

1. In den letzten Jahren haben etlicheUnternehmen Massenentlassungendurchgeführt. Welche Bedingungenmüssen erfüllt sein, damit von einerMassenentlassung gesprochen wer-den kann – a) bei einem Betrieb mit 500Angestellten? b) bei einem Betrieb mit90 Angestellten? c) Welche Verfahrens-pflichten hat der Arbeitgeber bei einergerechtfertigten Massenentlassung?d) Wann endet ein Arbeitsverhältnis imRahmen einer Massenentlassung? e)Hans Müller hat ein befristetes Arbeits-verhältnis, das am 31. Dezember 2005aufgelöst wird. Infolge einer Massen-entlassung per Ende Juni 2005 verliert

auch er seine Anstellung.Gelten die Bestimmun-gen für Massenentlas-sungen auch für HerrnMüller? Wenn ja, welcherGesetzesartikel ist mass-gebend?

2. Sie erhalten den Auf-trag, für zukünftige Be-werbungsgespräche ei-nen Fragenkatalog zu er-stellen. Damit Sie keineProbleme erhalten, müs-sen gewisse rechtliche

Vorschriften eingehalten werden. Ent-scheiden Sie bitte, ob die unten folgen-den Fragen zulässig sind: a) Fragen nachder schulischen Ausbildung. b) Fragennach der Zugehörigkeit zu einer Ge-werkschaft. c) Fragen nach religiösenAnsichten. d) Fragen nach militärischenKarriereplänen. e) Fragen nach bisheri-gen Anstellungen und Qualifikationen.f) Fragen nach dem Bestehen eines Kon-kurrenzverbotes.

3. Die Arbeitszeit muss durch Pausenvon einer bestimmten Mindestdauerunterbrochen worden. Wie lange mussdiese dauern, wenn die tägliche Arbeits-zeit zwischen sieben und neun Stundenbeträgt? �

Testen Sie sich: Würden Sie noch bestehen?

creo
Page 15: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 15

Machen Sie sich jetzt beliebt!

Mit PostFinance überweisen Sie Ihre Löhne pünktlich.Mehr Infos erhalten Sie unter 0848 888 900.

Alles rund ums Geld.

creo
Page 16: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

16 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Informationenaus der Controller Akademie

Rechnungswesen&Controlling

Sie kosten Geld, beanspruchen Zeitund lassen die Hoffnung keimen,man werde in absehbarer Zeit ir-

gend etwas besser wissen oder können:Lehrgänge und Kurse finden Zulauf wienoch nie. Doch wer keine bitteren Ent-täuschungen mag, tut gut daran, sichgut zu überlegen, auf welche Schulbanker sich setzt.

An erster Stelle einer Schul- und damitLehrgangswahl steht die Frage nachdem Ziel: Was möchte ich erreichen?Und möchte ich das wirklich erreichen?Denn nicht immer stimmt das eigeneBild eines Ziels – zum Beispiel einesBerufsbildes – mit der Wirklichkeit über-ein. Andere, die schon erreicht haben,wonach man selbst strebt, können be-richten, wie der Alltag wirklich ist.

Weiter geht’s zur nächsten Frage: Wostehe ich, und welche Voraussetzungenbringe ich mit? Nichts gegen weit ge-steckte Ziele, aber sind sie realistisch –erfüllt man zum Beispiel die formellenBedingungen für eine eidgenössischePrüfung am Ende der Ausbildung? DieAntwort zeigt, ob es weiser ist, ein Zwi-

Wie finde ich die beste Schule?

IFRS/IAS-Lehrgänge

Nach den zweiten Diplomprüfungenwird die Lehrgangsreihe zur Vorberei-tung auf das «Diploma as IFRS/IAS Ac-countant, Certified by Controller Aka-demie and Ernst & Young» fortgesetzt:Anfang September haben die beideninhaltlich identischen Parallel-Lehrgän-ge 6 und 7 begonnen. Sie dauern bis am31. Mai 2006; die Diplomprüfung fin-det am 14. Juni 2006 und die Diplomfei-er am 6. Juli 2006 statt.

5. Schweizer Controller-Tag

Der 5. Schweizer Controller-Tag findetam 7. September 2006 in Zürich statt. �

Erfolgsquote von 91 %

Der dritte Diplomlehrgang «Experte/Expertin in Rechnungslegung undControlling» ist an der Controller Aka-demie im Frühjahr 2005 mit der über-aus erfreulichen Erfolgsquote von91 % abgeschlossen worden. Mit 49erfolgreichen Absolventen hat dieController Akademie den grössten An-teil an Kandidaten an die eidgenössi-sche Prüfung gesandt.

Am 24. Oktober 2005 beginnt der 6.Diplomlehrgang «Diplomierter Exper-te/Diplomierte Expertin in Rechnungs-legung und Controlling» – ein Erfolgs-lehrgang für Spitzenleute.

Wie Controlling nützt

Sieben Praxisseminare mit Top-Referen-ten: 7. Oktober 2005: Schluss mit derAbhängigkeit: Business Intelligenceund Controlling; 3. November 2005:Leistungsspektrum und Nutzen vonRechnungswesen und Controlling; 10.November 2005: Fit werden für höhereKredite und tiefere Zinsen; 1. Dezember2005: Sparen mit Ziel und Köpfchen:Mehr Mut zum Kostenmanagement; 8.Dezember 2005: Value Controlling: Wieviel ist Ihr Geschäft wirklich wert?; 19.Januar 2006: Wie Controller erfolgreichentscheiden; 2. März 2006: Von wel-chen Kunden trennt man sich besser?Beachten Sie die Beilage zu diesem Heft.

schenziel anzupeilen oder man im Un-terricht unterfordert sein wird.

Wo und wie kann man das Gelernteeinsetzen – beruflich, privat oder gar inbeiden Bereichen? Macht sich die Aus-bildung bezahlt, was zukünftige Bezü-ge und Aufgaben sowie Arbeitsplatz-sicherheit betriff?

Ist man sich seiner Weiterbildungswün-sche sicher, geht es darum, Informatio-nen über Schulen einzuholen: Prospek-te, Websites und Recherchen im Inter-net geben einen ersten Aufschluss überdie Qualität der verschiedenen Institu-tionen. Von Bedeutung ist auch, ob dieSchule mit dem «Eduqua»-Qualitäts-zertifikat für schweizerische Weiterbil-dungsinstitutionen oder mit einem an-deren Qualitätssiegel ausgezeichnetist.

Seriöse Schulen empfangen auf Anfra-ge zu einem Gespräch mit einer versier-ten Person. In diesem Gespräch und mitden verfügbaren Unterlagen lässt sicheine ganze Reihe weiterer Fragen klären:Entspricht der Inhalt des Lehrgangs dem– vorgängig abgeklärten – Wunsch?Sind die Lernziele und die allfälligenZwischenziele sowie der Weg genau de-finiert? Hat man – wenn auch auf Seitendes Studenten alles gut läuft – Gewähr,das angestrebte Ziel zu erreichen, ent-spricht also zum Beispiel der Lehrstoffdem Prüfungsstoff? Kann die Schuleeine Liste mit Absolventen aushändi-gen, die eine anerkannte Prüfung abge-legt oder auf andere Weise erreicht ha-ben, was die Schule verspricht? Wasbietet die Schule für den Fall, dass man

eine eidgenössische Prüfung nicht be-steht oder die Weiterbildung abbre-chen muss?

Wesentlich ist der Aufwand: Wie vielkostet die Weiterbildung an Zeit undGeld? Sind Lehrmittel und andere Kos-ten darin enthalten? Wie viel Zeit benö-tigt man – kann man zum Beispiel weiterberufstätig sein? Wie sind Anreisewegund Schulzeiten sowie Heimstudiumund Seminare mit meiner Lebens- undArbeitsweise vereinbar?

Ein tieferer Blick zeigt, welche Unter-richtsmethoden angewandt werden,und welche Dozenten zum Einsatz kom-men, ob aktuelles Lehrmaterial verwen-det wird und ob die Schulräume effizi-entes Lernen erlauben. Eine Schule, dienichts zu verbergen hat, wird ernsthafteInteressenten zu einer Probelektion ein-laden.

Gute Schulen haben Erfolg. Man fragealso, wie viele Absolventen in den letz-ten Jahren eine allfällige Prüfung be-standen und wie viele Studierende denBildungsgang schon vor der Prüfungabgebrochen haben.

Unsicherheiten lassen sich oft im Bera-tungsgespräch und mit Tests bei öffent-lichen und privaten Berufs- und Studi-enberatern klären. Sie vermögen demMarkt eine gewisse Transparenz zu ver-leihen. Auch Personalberater verfügenin manchen Fällen über wertvolle Kennt-nisse. Wenn dann noch der gesundeMenschenverstand zu Rate gezogenwird, steht einer erfolgreichen Weiter-bildung nichts mehr im Wege. �

creo
Page 17: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 17

An einem der schönsten Plätze Zü-richs, auf der Terrasse des Dozen-tenfoyers der ETH mit ihrem herr-

lichen Blick über die Stadt ins Limmattalund den See in die Glarner Alpen, habensich die Absolventen des anspruchsvol-len Lehrganges zumIFRS-Spezial isteneingefunden – zurÜbergabe und zurFeier ihres wohl ver-dienten Diploms.

81 der insgesamt 103 Absolventen sindzur Prüfung angetreten. Sie hat aus dreiTeilen zu je 90 Minuten bestanden,unterteilt in Fallstudien sowie an-spruchsvolle Multiple-Choice-Aufga-ben. 68 Kandidaten haben die gewich-tige Prüfung bestanden, was einer Quo-te von 84 % entspricht. Das erfreulicheResultat zeigt, dass mit sehr viel Einsatzgelernt worden ist.

Wie immer an Diplomfeiern hat einegelöste Stimmung geherrscht: Mit vielBeifall sind die Ansprachen von Prof. Dr.

Dieter Pfaff, Direktor am Institut fürRechnungswesen und Controlling derUniversität Zürich und Präsident des Ad-visory and Examination Board des IFRS-Diplomlehrganges, sowie von Lukas J.MacDonald, Senior Manager bei Ernst

& Young, ver-dankt worden.Sie sind beson-ders auf dieWichtigkeit vonIFRS eingegan-

gen, und Dieter Pfaff hat hervorgeho-ben, dass IFRS-Spezialisten weltweit vor-zügliche Anstellungschancen haben.Die IFRS sind noch immer im Entwick-lungsstadium, und es wird in den näch-sten Jahren einiges an Änderungen inder Abschlussgestaltung nach demPrinzip «True and Fair Value» auf dieUnternehmen zukommen. Mit Follow-up-Seminaren wird die Controller Aka-demie zusammen mit ihrem PartnerErnst & Young diese Herausforderungannehmen und der Wirtschaft und wei-teren Anwendern als Wissenstankstelledienen.

Nach der Aushändigung der Diplomedurch Controller-Akademie-Geschäfts-leiter Ueli Aeschbacher und seine Assi-stentin Gabriele Baumann und viel Ap-plaus für die besten Leistungen ist dasgrosse Buffet des «SV» eröffnet wor-den. Es hat den passenden Rahmen fürGlückwünsche und Small Talk und guteStimmung beigesteuert. �

Die Besten

Die Besten aus den Lehrgängen 3, 4 und5 und ihre Schlussnoten:

Vögelin Daniel, 5,7Lenzlinger Marcel, 5,5Theus Nico, 5,3Beer Beatrice, 5,2Mäder Christian, 5,2Wechsler Georg, 5,0Müller Marianne, 5,0Prochinig Urs, 5,0Khan Iqbal, 5,0Wechsler Ivo, 5,0

Die neue Weltsprache heisst IFRS

Berich

t: P

ete

r W

ulls

chle

ger, O

lten

Eindrückliche Diplomfeier «Certified IFRSAccountant by Controller Akademie &Ernst & Young»

Unse

r Bild

zeig

t ein

en T

eil

der erf

olg

reic

hen IF

RS-D

iplo

min

haber.

Rosmarie Serrem feiert

Rosmarie Serrem, die langjährige Geschäftsführerin des veb.ch, hat am6. August 2005 ihren 60. Geburtstag gefeiert.

In den letzten Jahren hat der veb.ch, der grösste Schweizer Fachverbandfür Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen, eine rasanteEntwicklung erlebt. Auf diesem Weg hat uns Rosmarie Serrem mitgrossem Einsatz begleitet und unterstützt.

Vorstand und Mitglieder des veb.ch gratulieren Rosmarie Serrem herzlichzum Geburtstag und wünschen Ihr alles Gute, vor allem natürlich besteGesundheit!

Der veb.ch-Vorstand

creo
Page 18: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

18 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Die Funktion der Konzernrech-nung ist es, ein Bild der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage

zu vermitteln, das den tatsächlichen Ver-hältnissen entspricht. Die Konsolidie-rung ist nach der Methode der Vollkon-solidierung zu erstellen. Hinsichtlich derBehandlung von Beteiligungen ge-langt im Falle der Konsolidierung dieangelsächsische Methode zur Anwen-dung: Die Kapitalkonsolidierung er-folgt im Zeitpunkt des Erwerbs einesUnternehmens oder der Erstkonsolidie-rung. Die Bewertung von nichtkonsoli-dierten Beteiligungen erfolgt nach der

Equity Methode, das heisst zum anteili-gen Eigenkapitalwert beziehungsweisemit dem anteiligen Periodenerfolg.Swiss GAAP FER 2/9 verlangt als eigen-ständiges Element der Konzernrech-nung eine detaillierte Analyse der Ver-änderungen des Eigenkapitals (ab1.1.2004 gemäss FER 24). Das Vorgehenbei der Erstkonsolidierung eines Unter-nehmens – vor allem hinsichtlich derNeubewertung – ist grundsätzlich of-fenzulegen, zum Beispiel nach derPurchase Methode. Für die Behandlungvon Joint Ventures ist die Wahl der Me-thode prinzipiell freigestellt, das heisst,die Quotenkonsolidierung ist nur alsmögliche Alternative zur Equity Metho-de erwähnt und gilt nicht als Vorgabe.Bevor die Konsolidierung in der Praxisumgesetzt werden kann, ist das Erstel-len von Buchführungsrichtlinien inForm eines Handbuches als Leitfadenfür die Anwender empfehlenswert. Ineinem solchen Handbuch sind die ge-sellschaftsspezifischen Bilanzierungs-und Bewertungsgrundsätze in Überein-stimmung mit Swiss GAAP FER detail-liert festzulegen, damit die einheitlicheund stetige Anwendung der Richtlinieninnerhalb einer Gesellschaftsgruppe si-chergestellt werden kann. Die Buchfüh-rungsrichtlinien sind der Grösse undBranche des jeweiligen Unternehmensanzupassen. Je nach Unternehmens-grösse ist eine detailliertere Darstellung

Konzernrechnung · Swiss GAAP FER 2

Swiss GAAP FERFachempfehlungen

Rechnungswesen

Rechnungswesen&Controlling

von Finanzinformationen wünschens-und empfehlenswert.

Das OR sieht gemäss Art. 663e einenKonzern vor, wenn durch Stimmenmehr-heit oder auf andere Weise eine odermehrere Gesellschaften unter einheitli-cher Leitung bei einer Aktiengesellschaftzusammengefasst werden. EntgegenIAS 27 sieht Swiss GAAP FER 2 nicht das«Control-Prinzip» vor, sondern es folgtdem «Prinzip der einheitlichen Leitung»wie es nach dem Aktienrecht vorgesehenist. Demnach darf nicht nur die Möglich-keit über die Einflussnahme bestehen,sondern sie muss auch tatsächlich ausge-übt werden. Gemäss Obligationenrechtsind Gesellschaften, welche zwei der dreinachfolgenden Kriterien zusammen mitihren Untergesellschaften in zwei auf-einanderfolgenden Geschäftsjahrennicht überschreiten, von der Konsolidie-rung ausgenommen:

� Bilanzsumme 10 Millionen CHF� Umsatzerlös 20 Millionen CHF� 200 Mitarbeiter

Für die Ermittlung der relevanten Grös-sen ist von den zusammengefasstenWerten der Einzelabschlüsse auszuge-hen. Aufgrund dieser Bestimmungenkann eine Konsolidierungspflicht frü-hestens am zweiten Bilanzstichtag nachdem erstmaligen Wegfall der Grössen-kriterien entfallen beziehungsweiseeine Konsolidierungspflicht erst nachzwei Jahren zwingend erfolgen. EineKonzernrechnung ist dennoch zu erstel-len, wenn:

1. die Gesellschaft Anleihensobliga-tionen ausstehend hat,

2. die Aktien der Gesellschaft an derBörse kotiert sind,

3. Aktionäre, die zusammen mindes-tens zehn Prozent des Aktienkapi-tals vertreten, es verlangen,

4. dies für eine möglichst zuverlässigeBeurteilung der Vermögens- undErtragslage der Gesellschaft not-wendig ist.

Nach Swiss GAAP FER sind Anteile amEigenkapital konsolidierter Gesell-schaften ausschliesslich nach der angel-sächsischen Methode zu erfassen; diedeutsche Methode ist nicht erlaubt.Swiss GAAP FER lässt jedoch die direkteVerrechnung eines allfälligen Differenz-betrages (Goodwill) mit dem Eigenkapi-tal zu. Im Anhang muss die Behandlung(Verrechnung mit dem Eigenkapital

oder Aktivierung als Goodwill) des Dif-ferenzbetrages in der Jahresrechnungoffengelegt werden.

Entgegen den International AccountingStandards (IAS)/International FinancialReporting Standards (IFRS) dürfen Ge-sellschaften, deren Tätigkeit von jenerder konsolidierten Gesellschaften derartabweicht, dass ihr Einbezug in die Kon-solidierung die Aussagekraft der Kon-zernrechnung beeinträchtigen würde,von der Konsolidierung nach SwissGAAP FER ausgeschlossen werden. DieKonzernrechnung erfasst diese Gesell-schaften nach der Equity-Methode.

Nach Swiss GAAP FER 2 müssen dieGrundsätze der Konsolidierung im An-hang zur Konzernrechnung dargelegtwerden. Dabei sind insbesondere diefolgenden Angaben zentral:

� Angaben zum Konsolidierungskreis� Methode der Kapitalkonsolidierung� Behandlung nichtkonsolidierterBeteiligungen� Behandlung von Gemeinschafts-unternehmen� Behandlung konzerninterner Ge-winne (Zwischengewinne)� Fremdwährungsumrechnung� Bewertungsgrundsätze

Bei den Konsolidierungsbuchungensind – wie auch bei einer Konsolidie-rung nach OR und IAS/IFRS – die kon-

Christian Feller (27), dipl. Wirtschaftsprüfer undFachmann im Finanz- und Rechnungswesen miteidg. Fachausweis, Inhaber des SchweizerischenInformatik-Zertifikats (SIZ) sowie des Diploma asIAS/IFRS Accountant, Certified by Controller Akade-mie and Ernst & Young, ist bei BDO Visura in Zürichin der Wirtschaftsprüfung tätig. «Rechnungswesen& Controlling» veröffentlicht regelmässig einenBeitrag von Christian Feller zu den Fachempfehlun-gen Rechnungswesen FER. Fragen zum vorliegen-den Thema beantwortet der Autor gerne per E-Post:[email protected]. �

creo
Page 19: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 19

zerninternen Transaktionen auszuson-dern. Dabei handelt es sich unter an-derem um:

� Forderungen und Schulden derkonsolidierten Gesellschaften unter-einander� Beteiligungswerte und das ent-sprechende Eigenkapital der konsoli-dierten Gesellschaften� konzerninterne Aufwendungenund Erträge� Dividenden von konsolidierten Ge-sellschaften� Zwischengewinne

Als Fazit lässt sich festhalten, dass sichSwiss-GAAP-FER-Anwender bei der Um-

stellung auf IAS/IFRS mit diversen «neu-en» Fragestellungen bei der Konsolidie-rung konfrontiert sehen: Einerseits kön-nen Gesellschaften aufgrund einer völliganderen Tätigkeit als derjenigen derkonsolidierten Gesellschaften nichtmehr von der Konsolidierung ausge-schlossen werden, andererseits sind beider Behandlung von Goodwill die Ausfüh-rungen zu IFRS 1, erstmalige Anwen-dung, zu berücksichtigen. Falls der erst-malige Anwender den Geschäfts- oderFirmenwert im Rahmen der vorherigenRechnungslegungsgrundsätze mit demEigenkapital verrechnet hat,

a) darf er diesen Geschäfts- oder Firmen-wert in seiner IFRS Eröffnungsbilanz

nicht verwenden. Des Weiteren darf erdiesen Geschäfts- oder Firmenwertnicht ergebniswirksam erfassen, falls erdas Tochterunternehmen veräussertoder eine Wertminderung der in dasTochterunternehmen vorgenommenenFinanzinvestitionen auftritt.

b) sind Anpassungen aus dem Eintreteneiner Bedingung, von welcher der Be-trag der Gegenleistung für einen Er-werb abhängt, in den Gewinnrücklagenzu erfassen.

Zudem kommt es zu einer Veränderung,da nicht mehr das Prinzip der einheitli-chen Leitung angewandt wird, sonderndas Control-Prinzip. �

Wer sich bereits mit der Mehr-wertsteuer befassen musste,weiss, wie komplex und viel-

schichtig dieses Gebiet ist. Sich imDschungel der gesetzlichen Bestim-mungen, der Rechtsprechung sowie derMerkblätter, Branchen-, Spezialbro-schüren und Praxismitteilungen der Eid-genössischen Steuerverwaltung zu-recht zu finden, bedeutet selbst für aus-gewiesene Steuerexperten eine echteHerausforderung.

Es ist daher nicht erstaunlich, dass dieWirtschaft Fachleute in Mehrwertsteu-erfragen fordert, die sich mit den Tückender schweizerischen und der europäi-schen Mehrwertsteuer auskennen. DasNachdiplomstudium «Nationales undinternationales Mehrwertsteuerrecht»deckt dieses Be-dürfnis ab undgarantiert einepraxisorientierte,fundierte Weiter-bildung. Die Stu-dierenden ent-scheiden selbst, wann, wo und wie siesich im Blended- Learning-System, einerMischung aus mediengestütztem undPräsenz-Lernen, persönlich auf den Prä-senzunterricht vorbereiten, der anSamstagen stattfindet. Bei den Dozie-renden handelt es sich um hochqualifi-zierte Fachleute mit mehrjähriger Praxis-oder Gesetzgebungserfahrung im na-tionalen und internationalen Mehr-wertsteuerbereich. Darunter befindensich zahlreiche Vertreter der Eidgenössi-schen Steuerverwaltung, Hauptabtei-lung Mehrwertsteuer, ein Vertreter derEuropäischen Kommission (Direktion

TAXUD), namhafte Berater und Lehrbe-auftragte aus der Schweiz und aus demeuropäischen Ausland (Belgien, Tsche-chische Republik, Deutschland, Eng-land, Frankreich, Italien, Österreich) so-wie ein Vertreter der deutschen Finanz-verwaltung. Die Unterrichtseinheitenbasieren auf mehrwertsteuerrelevantenSachverhalten aus der Praxis. Diese wer-den in Gruppenarbeiten oder im Ple-num eingehend analysiert, lösungsori-entiert bearbeitet und besprochen.

Nachdem das erste und zweite Modulbereits zweimal erfolgreich durchge-führt wurde, werden seit Ende Augusterstmals die weiterführenden Module 3und 4 angeboten.

Die schriftliche Umfrage bei den Studie-renden hat ge-zeigt, dass die Teil-nehmenden mitden Kursinhalten,den Unterlagensowie den Dozie-renden sehr zu-

frieden sind. Der Gesamteindruck desbisherigen Lehrgangs wurde überauspositiv bewertet. Besonders hervorzu-heben ist der Transfer des Gelernten indie Praxis. Sämtliche befragten Studie-renden haben diesen Punkt mit gut bissehr gut bewertet. Dies beweist deneffektiven Mehrnutzen, den diesesNachdiplomstudium sowohl den Teil-nehmenden wie auch der Praxis bringt.

Die ersten beiden Module, die für er-folgreiche Absolventinnen und Absol-venten mit dem Zertifikat «Mehrwert-steuer- Experte/ -Expertin FH» enden,

Nachdiplomstudium Mehrwertsteuern

In der Schweiz und Europa einzigartigesMehrwertsteuer-Nachdiplomstudiummit Zertifikatsabschluss

befassen sich vertieft mit steuersyste-matischen Aspekten sowie der Mehr-wertsteuer in den verschiedenen Bran-chen, führen in das Verfahrens- undSteuerstrafrecht ein und zeigen dieGrundzüge des EU-Rechts auf.

Die darauf aufbauenden Module 3 und4 beleuchten interdisziplinäre Themenund das Zollrecht, machen mit demMWST-Recht verschiedener europäi-scher Mitgliedsstaaten vertraut undzeigen die Auswirkungen des übrigenRechts auf die MWST.

Die Kooperation zwischen dem veb.ch,dem grössten Schweizer Verband fürRechnungslegung, Controlling undRechnungswesen, und der Fernfach-hochschule Schweiz verhalf dieser Wei-terbildung zu ihrem heutigen Profil. �

www.fernfachhochschule.ch

Renate Gerritzen (54), Betriebswirtin und Steuer-bevollmächtigte, Studiengangsleiterin MWST ander Fernfachhochschule Schweiz FFHS mit Regio-nalzentren in Zürich, Bern, Basel und Brig. �

creo
Page 20: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

20 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Die Konkurrenz der Fachhoch-schulen, Höheren Fachschulenund Nachdiplomstudien belebt

den Markt und streicht die zahlreichenVorteile der eidgenössischen Fachaus-weis- und Diplomprüfungen deutlichhervor. Letztere sind bei Weiterbil-dungswilligen und Wirtschaft unge-brochen beliebt. Das zeigen nicht zu-letzt die Gehälter, die bezahlt werden:Besonders die Inhaber des Diploms inRechnungslegung und Controlling ge-hören zu den Spitzenverdienern, unddas schon in jungen Jahren.

Für die nächsten Berufsprüfungen imFrühjahr 2006 haben sich bis Ende Au-gust etwa 1000 Personen angemeldet.An den Diplomprüfungen erwartet dasPrüfungssekretariat 240 Teilnehmer.

Das Prüfungsjahr 2006 ist das erste, indem ausschliesslich nach dem Regle-ment 99 geprüft wird. Das gilt auch fürRepetenten, die sich in der letzten Prü-fung nach dem alten Reglement habenprüfen lassen und nicht bestanden ha-ben.

Wie viele Versuche?

Oft wird die Frage gestellt, wie mancheMale man zur Prüfung antreten dürfe.Insgesamt dreimal: Wer die erste Prü-fung nicht besteht, wird in der erstenWiederholung in den Fächern geprüft,in denen er die Note 5 nicht erreicht hat.Besteht er wiederum nicht, wird er in derzweiten Wiederholung in allen Fächernder ersten Wiederholung geprüft, also

auch in denen, die ihm eine genügendeoder gute Note eingetragen haben.

Neue Prüfungssoftware

Am 1. Januar 2006 wird – nach 13 JahrenPrüfungsadministrationssystem PAS –die neue Prüfungsverwaltungssoftware«Exam» in Betrieb genommen. Damittritt die Prüfungsadministration ins Inter-net-Zeitalter ein: «Exam» bietet Kandida-ten, Experten und Prüfungssekretariateine ganze Reihe von Aufgaben übersInternet an, etwa Anmeldungen der Kan-didaten und Eingabe, Speicherung undAbruf von Prüfungsinformationen derExperten. Weil die Prüfungen im Rech-nungswesen schon im Frühjahr stattfin-den, werden sie 2007 in das neue Systemeingeschlossen.

Die nächsten Daten

Die Prüfunen Jahr 2006 finden wie folgtstatt:

� Am 28., 29., und 30. April 2006schriftliche Prüfungen der Berufsprü-fung in Bern, Winterthur, Lausanne undLugano.

� In der Woche vom 6. bis 7. März 2006Fallstudien der höheren Fachprüfung.Schriftlichen Prüfungen vom 15. bis 17.März 2006. Alle Prüfungen finden inZürich, Lugano und Lausanne statt.

Schlussfeier 2006

Die Schlussfeier für Fachausweis- undDiplominhaber im Casino Bern findetam 9. Juni 2006 statt.

Alles über die Prüfungen

Wer das Informationsheft «Fachausweisund Diplom», herausgegeben vomveb.ch, hat, weiss wirklich alles über die

beiden Prüfungen. Es gibt einen vollstän-digen Einblick in die beiden Vorberei-tungslehrgänge für die Fachausweis-und die Diplomprüfung, in die Prüfun-gen selbst und in die Berufsbilder. DasHeft ist beim veb.ch kostenlos erhältlich.

Besonders für internationale Unterneh-men von Interesse sind die Informatio-nen über Fachausweis (Swiss CertifiedSpecialist for Finance and Accounting)und Diplom (Swiss Certified Expert forAccounting and Controlling) in engli-scher Sprache. Die Informationsblättergibt es beim veb.ch oder auf seiner Web-site im Kapitel Ausbildung.

veb.ch als Prüfungsträger

Der «Verein für höhere Prüfungen inRechnungswesen und Controlling» istTräger der Berufs- und höheren Fach-prüfung (Berufsprüfung für Fachfrau/Fachmann im Finanz- und Rechnungs-wesen und höhere Fachprüfung für Ex-pertin/Experte in Rechnungslegungund Controlling). Der Verein ist imHandelsregister eingetragen und hatzwei Mitglieder: den veb.ch und den KVSchweiz.

Wer tut was?

Im Bereich Rechnungswesen des Prü-fungssekretariates kümmern sich dreiMitarbeiterinnen um die Berufs- undhöheren Fachprüfungen:

� Sandra Gerschwiler, Leiterin, ist zu-ständig für die Belange des Trägerver-eins und der Prüfungskommission.

� Anetta Danuser und Daniela Stuckisind für die Sachbearbeitung, Organisa-tion und Administration der beiden Prü-fungen zuständig.

Das Prüfungssekretariat ist über die Te-lefonnummer 044 283 45 45 erreich-bar. �

Informationen aus demPrüfungssekretariat

Rechnungswesen&Controlling

Informationen aus dem Prüfungssekretariat

Leisten statt konsumieren: veb.college Qualifizierte Weiterbildung nach Feier-abend mit Zertifikatsprüfungen – ideal fürBerufstätige, die ihr Wissen erhalten undaufbauen wollen. Praxisnah und aktuell.

veb.collegeSihlhof · Lagerstrasse 5 · 8004 ZürichNeben dem Hauptbahnhof ZürichProgramm auf www.veb.ch

creo
Page 21: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 21

IFRS International Financial

Reporting Standards

Rechnungswesen&Controlling

Das Führungsorgan einer Vorsor-geeinrichtung (VE) mit Unterde-ckung hat seit 1.1.2005 die ge-

setzliche Pflicht, geeignete Sanierungs-massnahmen durchzuführen. Es kannunter restriktiven Umständen den Ar-beitgeber zu Sanierungsleistungen ver-pflichten. Somit ist jetzt unbestritten: Dieschweizerischen Pläne unter IAS 19 sindals «Defined Benefit Plans (IAS 19.24-28)» zu beurteilen!

Sanierungspflicht

Das revidierte Berufsvorsorgegesetz(BVG) regelt, welche Pflichten der Stif-tungsrat hat, um eine Unterdeckungfestzustellen und zu beseitigen. Im Zen-trum stehen Art. 65c, 65d und 65e BVGsowie Art. 17 FZG (Freizügigkeitsge-setz). Aus Sicht der Rechnungslegungsind «à fonds perdu-Beiträge», die vomArbeitgeber mindestens in gleicherHöhe gefordert werden können, vonBedeutung. Gemäss Art. 65d BVG kanndie VE von Arbeitgeber und von Arbeit-nehmern Beiträge zur Behebung einerUnterdeckung erheben.

Auszug aus Art. 65d, Abs. 3 BVG (neu):«Sofern andere Massnahmen nicht zumZiel führen, kann die Vorsorgeeinrich-tung während der Dauer einer Unter-deckung: a. von Arbeitgeber und Ar-beitnehmern Beiträge zur Behebungeiner Unterdeckung erheben. Der Bei-trag des Arbeitgebers muss mindestensgleich hoch sein wie die Summe derBeiträge der Arbeitnehmer. b. ...»

Im obligatorischen Bereich kann der Ar-beitgeber dazu verpflichtet werden (Le-gal Obligation). Die Einrede von Art. 66Abs. 1 kann nicht geltend gemacht wer-den, weil Sanierungsbeiträge als separa-te Beitragsform gelten. Gleich zu behan-deln sind Anschlüsse an Sammeleinrich-tungen. Angefügt sei, dass im An-schlussvertrag oft auch eine vertraglicheVerpflichtung zu Sanierungsleistungenenthalten ist. Falls Sammeleinrichtungennicht genügend Einblick gewähren, somuss dies im Anhang zur Jahresrech-nung begründet werden (IAS 19.30).

Voraussetzung

Zuständig für das Erheben der Sanie-rungsleistung ist das paritätische Füh-rungsorgan der VE. Sanierungsbeiträgesind gemäss offiziellen Erläuterungen

«gerecht», «ursachenadäquat» und«verhältnismässig» einzuholen. Sanie-rungsmassnahmen brauchen eine reg-lementarische Grundlage. Fehlt diese,muss der Stiftungsrat erst das Reglementauf ordentlichem Weg anpassen. Einerückwirkende Verpflichtung ist deshalbnicht denkbar; ferner bleiben auch ande-re wohlerworbene Rechte geschützt.

Rechtlich und faktisch

Für die Planbeurteilung ist die Möglich-keit der Sanierungspflicht des Unterneh-mens ausschlaggebend; auch ohne Un-terdeckung der VE. Die faktische Ver-pflichtung (Constructive Obligation) desArbeitgebers, Sanierungsleistungen zuerbringen, ist durch die neuen Vorschrif-ten verstärkt worden. Diese faktische Ver-pflichtung sowie die neu explizit vorlie-gende rechtliche Verpflichtung zur Er-bringung von Sanierungsleistungen be-kräftigt die bisherige Praxis, schweizeri-sche Pläne im Sinne von IAS 19 als leis-tungsorientiert (Defined Benefit Plans)zu behandeln. Die rechtliche Unabhän-gigkeit einer VE, die Risiken trägt, kanndefinitiv nicht für eine beitragsorientier-te Umsetzung ins Feld geführt werden.

IAS 19

Angenommen, die VE hat nach gelten-der Rechnungslegung (Swiss GAAP FER26) eine Unterdeckung von 35 Mio CHF,wird sie ihr Sanierungskonzept daraufplus die Wiederherstellung einer ange-messenen Risikofähigkeit ausrichtenmüssen. Es wäre denkbar, dass sie imRahmen der Sanierung vom Unterneh-men einmalig 10 Mio CHF erhält. ImAbschluss des Unternehmens nach ORwäre in diesem Fall der Barwert desSanierungsbeitrags als Rückstellungoder Verbindlichkeit zu erfassen, jenachdem, zu welchem Zeitpunkt die VEihren Entscheid trifft. Nach IAS spielendiese Überlegungen keine wesentlicheRolle, da hier das Konzept der wirt-schaftlichen Einheit von Unternehmenund VE verfolgt wird. Die Bilanzierungs-folgen richten sich deshalb auf die nachIAS 19 berechnete Unterdeckung alsGanzes, abzüglich jener Teile, die demUnternehmen nicht zugeordnet wer-den müssen. Die nach OR ermittelteRückstellung beziehungsweise Ver-bindlichkeit wird im Abschluss nachIFRS ersetzt durch die Ergebnisse derNeuberechnung. Weil für die Erfassung

der aktuariellen Gewinne/Verluste un-ter IAS 19 verschiedene Konzepte mitund ohne Glättungseffekte zugelassensind, lassen sich die Bilanzierungsfol-gen im Unternehmen nicht mit dem

Ausweis bei der VE und auch nicht mitder handelsrechtlichen Bilanz des Un-ternehmens genau abstimmen. In die-sem Sinne können Gewinne allenfallsaktiviert, Verluste alternativ mit dem vol-len Betrag der Erfolgsrechnung oderdem Eigenkapital belastet werden. Wei-ter ist auch eine Verteilung der Verlusteals Aufwand in der Erfolgsrechnungüber die durchschnittliche Arbeitsdauerder aktiven Versicherten möglich.

Neue Swiss GAAP FER 16

Aufgrund der neuen BVG-Vorschriftenwurde Swiss GAAP FER 16 überarbeitet.Ein Vernehmlassungsentwurf ist unterwww.fer.ch erhältlich. Es ist ein neuesKonzept vorgesehen, welches statt aufZusatzberechnungen direkt auf die Jah-resrechnung der VE abstützt. Die Ver-nehmlassungsfrist läuft bis zum 14. Ok-tober 2005. Es ist geplant, die neue FER16 schon für die laufenden Jahresrech-nungen 2005 anwendbar zu erklären. �

Markus Renfer (38), dipl. Wirtschaftsprüfer, Vize-direktor, AABS Professional Practice Accounting,Ernst & Young, und Bruno Christen (52, ohne Bild),dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner bei Ernst & Young,Wirtschaftsprüfer bei Vorsorgeeinrichtungen undKrankenversicherungen.. �

Neue BVG-Vorschriften und die Umsetzung von IAS 19

creo
Page 22: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

22 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Der Grund, weshalb ein Controllernoch spät am Abend am PC han-tiert, ist schnell eruiert: Es sind

Emotionen. Denn um Emotionen han-delt es sich, wenn man am Swiss Con-troller Ride teilgenommen hat. Schöns-ter Sonnenschein, Gegensätzlichkeitenin der Tessiner- und Bündner-Land-schaft, typische Grottokost sowie auch

ein wenig Abenteuer auf den Bergstras-sen haben auch dieses Jahr den Control-ler Ride als einen erinnerungsträchtigenTag qualifiziert. Über 40 Mitglieder ausder ganzen Schweiz haben bei einemexzellenten Glas Wein – und viele auchvor einem nicht weniger gesunden GlasWasser – gemütliche Gespräche geführtund somit bewiesen, dass die Buchhal-ter den Stereotyp des «Bürogummi» seitlängstem verworfen haben und in Wahr-heit moderne Experten für Rechnungs-wesen und Controlling geworden sind.Das Ruder geht nun an die französischeSchweiz über, denn die Swissco wirdnächstes Jahr die Organisation des An-lasses übernehmen. Ich freue mich jetztschon auf dieses Ereignis, welches tradi-tionsgemäss am 2. September 2006stattfinden wird. Freuen auch Sie sichdarauf? �

I motivi per i quali un Controller si trovaancora alle prese del suo PC in tardaserata sono presto spiegate: sono

emozioni. Perché di emozioni si tratta sesi ha partecipato al Swiss ControllerRide. Sole splendente, contrapposizionipaesaggistiche del Ticino e dei Grigioni,pietanze tipiche dei nostri grotti ed an-che un po‘di avventura sulle strade dimontagna hanno permesso di riportarea casa un vivo ricordo del ControllerRide. Più di 40 membri provenienti datutta la Svizzera hanno potuto discuteredavanti ad un eccellente bicchiere di vino( e tanti anche davanti ad un non menosalubre bicchiere di acqua) del più e delmeno, confermando che lo stereotipodel contabile «güzzalapis» si è evolutodiventando l’ormai conosciuto Esperto

in finanza e controlling. Il testimoneviene quindi passato alla Svizzera fran-cese, la SWISSCO, che si occuperàdell’organizzazione di questo eventol’anno prossimo. Mi rallegro sin d’oraper questa manifestazione che avrà luo-go il 2 settembre 2006. Vi rallegrateanche voi ? �

Les motifs pour lesquels un Control-ler est encore devant le PC tard ensoirée sont vite expliqués: ce sont

ses émotions. Parce que l’on peut parlerd’émotions si on a participé au SwissController Ride. Conditions météorolo-giques et soleil merveilleux, défilementde paysages du Tessin au Grison, pro-duits typiques des grottos et aussi unpetit peu d’aventures sur les routes demontagnes ont fait du Controller Rideune journée mémorable. Plus de 40membres provenant de toute la Suisseont eu l’occasion de se connaître et dediscuter devant un excellent verre de vin(et plusieurs aussi devant un pas moinssalutaire verre d’eau), confirmant que lestéréotype du comptable est désormaisdéplacé par le plus moderne et renom-mé Expert en finance et controlling. Letémoin vient d’être repris par la Suisseromande, la « Chambre des Experts enFinance et Controlling » (ex. SWISCO),qui s’occupera de l’organisation de lamanifestation l’année prochaine. Je sa-live déjà de notre prochaine rencontrequi aura lieu le 2 septembre 2006. Vousen réjouissez-vous aussi ? �

3. Swiss Controller Ride:2. September 2006

Swiss Controller Ride 2005

Ivan Progin, Vertreter der Suisse Ro-mande im Vorstand des veb.ch, am 2.Swiss Controller Ride

Controllern und Leitern des Rech-nungswesens steht jetzt eineOnline-Datenbank zur Verfü-

gung, die nicht nur zu sämtlichen The-men des Controllings aktuelle undanwendungsorientierte Fachartikel mitanschaulichen Beispielen und Erläu-terungen bereit hält, sondern auch zahl-reiche praktische Excel-Controlling-Tools zum sofortigen Download anbie-tet.

Die Nutzer profitieren von mehr als 1500Seiten aktueller und fachlich zuverlässi-

ger Beiträge praxiserfahrener Spezialis-ten und schauen so in die «Trickkiste derProfis». Zeitsparend sind zu Beginn je-den Beitrags die Kurzresumées, die kurzund knapp beschreiben, wie man vondem jeweiligen Beitrag profitieren kann.Interessant hierbei: diese Kurzbeschrie-be kann jeder lesen, auch wenn er nichtAbonnent dieser Plattform ist. Thema-tisch wird alles abgedeckt, was Control-ler in der Praxis benötigen, zum Beispieloperatives und strategisches Con-trolling, Finanz-Controlling, Kalkulationund Pricing, internationales Controlling,

Die neue Online-Datenbank für Controlling

Planung und Budgetierung, aber auchandere wichtige Aspekte der Controller-Tätigkeit wie Präsentationstechnikenund Konfliktmanagement. Ein weitererNutzen ist der kostenlose direkte fachli-che Dialog mit dem jeweiligen Autor desBeitrags. �

Online-Datenbank für ControllingWEKA Verlag AG, 8010 ZürichTelefon 044 434 88 34www.weka.ch/controlling

creo
Page 23: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 23

Am 22. November 2005 wird im Rahmeneines VEDIBA-Seminars unter anderemdas vorliegende Thema vorgetragen.Unser Autor, Sikander von Bhicknapaha-ri, eidg. dipl. Experte in Rechnungsle-gung und Controlling et lic. iur., ist unteranderem Dozent bei AKAD Business.

VEDIBA, der Verein der AbsolventenAKAD Business, ist die 1972 gegründeteAbsolventenvereinigung. Sie bietet ih-ren Mitgliedern Seminare – zu denenauch Nichtmitglieder eingeladen sind –zu aktuellen Wirtschafts-Themen an.«Rechnungswesen & Controlling» infor-miert regelmässig über VEDIBA.

Informationen und Anmeldungen zuSeminaren: VEDIBA Sekretariat,Yvonne Casas, Postfach, 8050 Zü[email protected], www.akad.ch

22. Oktober 2005: Fallstudienseminar,speziell für Experten Rechnungsle-gung und Controlling; Hugo Frey26. Oktober 2005: Organisationsent-wicklung; Heinz Weber, Intorga AG22. November 2005: Klar, wahr, voll-ständig soll die Buchhaltung sein;Sikander von BhicknapahariDezember 2005: Marketing-Thema

Informationen aus der

Rechnungswesen&Controlling

Die OECD, die Organisation fürwirtschaftliche Zusammenar-beit und Entwicklung, erlässt

Empfehlungen zur Buchführung – unddie Schweiz ist Mitglied der OECD.

Die allgemeine Buchführungspflicht,Art. 957 OR, verlangt, dass Bücher ord-nungsgemäss zu führen seien, und zwarabhängig von Art und Umfang des Ge-schäftes. Art. 959 OR spricht von allge-mein anerkannten kaufmännischenGrundsätzen, denen eine Bilanz ent-sprechen muss. Im Aktienrecht werdeneinige Grundsätze über die ordnungs-gemässe Rechnungslegung in Art.662a OR formuliert.

Die Konferenz staatlicher Steuerbeamterhat ihre RoR (Richtlinien für die Ord-nungsmässigkeit des Rechnungswe-sens unter steuerlichen Gesichtspunk-ten) zuletzt vor 26 Jahren überarbeitet.Jüngere Buchhalter werden sich beimDurchblättern dieses leicht angestaub-ten Werkes wundern, welche Art von«Rasuren» wohl die Beweiskraft derBuchhaltung beeinträchtigten könnte...

Mit Inkrafttreten der GeBüV (Geschäfts-bücherverordnung) ist in Art. 1 die

Buchführung etwas detaillierter gere-gelt worden, zum Beispiel wird die fort-laufende Führung der Warenbeständeund der nicht fakturierten Dienstleis-tungen verlangt.

Artikel 2 der GeBüV weist darauf hin,dass sich alles, was nicht geregelt ist,nach allgemein anerkannten Regelwer-ken und Fachempfehlungen zu richtenhabe. Für die meisten dürfte damit Swiss-GAAP-FER gemeint sein. Mit Blick auf dieOECD-Empfehlungen, die in letzter Zeitin der Schweiz zur gesetzlichen Pflichtgeworden sind, stellt sich die Frage, obnicht auch Inhalte aus OECD-Leitsätzen –allenfalls sogar ganz ohne explizite ge-setzliche Umsetzung – für eine ord-nungsgemässe Buchführung als not-wendig betrachtet werden könnten.

Im Zusammenhang mit der Besteue-rung von konzerninternen Umsätzenhielt Kapitel X der OECD-Leitsätze fürmultinationale Unternehmen fest, dassdiese «at arms length» verrechnet wer-den sollten, das heisst, die konzerninter-nen Verrechnungspreise müssten ei-nem Fremdvergleich standhalten.

Aufgrund dieses Artikels ist in derSchweiz eine Anwendung des «at armslength»- statt des «at cost»-Prinzipsverlangt worden, zuletzt mittels einesKreisschreibens im März 2004 . Aus ei-ner OECD-Empfehlung ist somit fürSchweizer Unternehmen eine Pflichtgeworden.

Ähnliches zeigt sich auch beim Schlag-wort Corporate Governance. Die OECDhat dazu 1998 ihre Corporate-Gover-nance-Grundsätze publiziert und dazugeschrieben: «... Obwohl diese Grund-sätze nicht verbindlich sind, liegt esletztlich im Interesse der Länder undUnternehmen selbst, ihre Praktiken derUnternehmenssteuerung und -kontrol-le zu evaluieren und sich von diesenGrundsätzen leiten zu lassen.»

In der Schweiz hat die economiesuisseim Sommer 2002 den «Swiss Code ofBest Practice» publiziert. Die SWX-Richt-linie mit der Corporate-Governance-Pflicht für börsenkotierte Unternehmenist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten.

Mit Bezug auf die Buchführung haltendie OECD-Leitsätze im Kapitel III (Offen-legung von Informationen) fest: «... DieUnternehmen sollten sicherstellen,dass rechtzeitig und in regelmäßigenAbständen verlässliche und sachdienli-

che Informationen über ihre Geschäfts-tätigkeit, Struktur, Finanzlage und Ge-schäftsergebnisse veröffentlicht wer-den. Diese Informationen sollten dasGesamtunternehmen betreffen undgegebenenfalls nach Geschäftsberei-chen oder geographischen Gebietenaufgeschlüsselt sein. ... Die Unterneh-

men sollten im Bezug auf Offenlegung,Rechnungslegung und Buchprüfunghohe Qualitätsstandards zu Grunde le-gen. Sie werden dazu angehalten, auchbei Informationen nicht finanzieller Art,gegebenenfalls einschließlich Umwelt-und Sozialinformationen, hohe Quali-tätsstandards anzuwenden. ...»

Beim Thema Korruptionsbekämpfungin Kapitel IV wird zum Beispiel ausge-führt, die Unternehmen sollten Kon-trollsysteme einführen, die verhindern,dass Transaktionen nicht den tatsächli-chen Verhältnissen entsprechend wie-dergegeben würden.

Die Formulierung, wonach Informatio-nen gegebenenfalls nach Geschäftsbe-reichen oder -gebieten aufgeschlüsseltwerden sollten, erinnert an die bereits inden FER geregelte Segmentsberichter-stattung. Könnte diese Art von verfei-nerter Berichterstattung ganz ohne Hin-weis auf FER somit gelegentlich auchOR-mässig als «ordnungsgemäss» unddamit für alle gültig betrachtet werden?

Ab welcher Firmengrösse könnte einePflicht bestehen, Umweltinformatio-nen zu publizieren? Die generell offeneFormulierung im OR wie auch die Öff-nung hin zu nichtstaatlichen Regelwer-ken in der GeBüV lassen vermuten, dassauch OECD-Leitsätze sukzessive als Be-standteil einer ordnungsgemäss ge-führten Buchhaltung gelten werden.Vorausschauende Unternehmer tun gutdaran, sich bereits heute zu überlegen,wie zum Beispiel eine Umwelt- oderSozialbilanz aussieht, damit die zukünf-tigen Vorjahreswerte keine negativePublicity nach sich ziehen. �

Der OECD-Einfluss auf die Buchführung

creo
Page 24: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

24 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Endlich liegt ein Fachbuch vor, dasfundiert, übersichtlich und mitzahlreichen Grafiken ergänzt das

Verständnis von komplexen Zusam-menhängen im Bereich der Finanzmärk-te erleichtert. Auf 478 Seiten vermitteltdas Werk einen umfassenden Überblicküber wichtige Anlageinstrumente undüber die Merkma-le bedeutender Fi-nanzmärkte. Dererste Teil berichtetüber die Anlagein-strumente, geglie-dert nach Zinsanlagen, Beteiligungspa-pieren, Anlagefonds und Derivaten. Imzweiten Teil werden die Devisen-, Geld-und Edelmetallmärkte, sowie das Emis-sionsgeschäft und der Effektenhandeldargestellt.

Das Buch ist im Rahmen einer mehrjäh-rigen intensiven Ausbildungstätigkeitdes Autors entstanden und spezifischauf die Vorbereitung auf das Prüfungs-modul «Finanzgeschäfte I» ausgerich-tet. Dieses Branchenmodul ist von allenStudierenden der Fachrichtungen Bank,

Der Autor, Reto A. Lyk, Dr. iur., ist selbst-ständigerwerbend und unter anderemals Dozent an der Fachhochschule Aar-gau sowie in der Ausbildung von Finanz-planern und Fondsberatern tätig. �

Anlageinstrumente und Finanzmärkte

Versicherung und Finanzplanung aufder Stufe «Eidg. anerkannter Fachaus-weis» zu absolvieren.

Das Lernen der Theorie wird durch zahl-reiche Kontrollfragen, Bearbeitungs-und Berechnungsaufgaben unter-stützt, wodurch der Kenntnisstand lau-

fend überprüftund vertieft wer-den kann. DerStoff kann damitweitgehend imSelbstunterricht

erlernt werden. Ein ausführliches Fach-wortverzeichnis stellt sicher, dass sichauch Branchenfremde rasch in diesefaszinierende Materie einarbeiten kön-nen.

Das Buch ist nicht nur eine ideale Grund-lage für die gezielte Prüfungsvorberei-tung, sondern ist auch für die innerbe-triebliche Ausbildung sehr gut geeignetund bietet allen Lesern, die mehr überAnlageinstrumente und Finanzmärkteerfahren wollen, kompaktes Fachwis-sen an.

Für Ausbildung und Praxis gibt es jetzt einfundiertes, aktuelles Fachbuch über Anla-geinstrumente und Finanzmärkte.

Anlageinstrumente und Finanzmärkte,Reto A. Lyk, 1. Auflage, 478 Seiten,broschiert, CHF 128.–, ISBN 3-286-33411-1. Zu beziehen im Buchhandeloder direkt bei www.verlagskv.ch.

Berner FachhochschuleWirtschaft und Verwaltung

Neu bietet die Berner Fachhochschule Fach- undFührungskräften der finanziellen Führung ein Nach-diplomstudium im Controlling an. Basierend auf einemganzheitlichen Controlling-Verständnis werden die in den letzten Jahren stark gestiegenen Anforderungenaufgenommen und die Lerninhalte in drei aufeinanderaufgebauten Modulen vermittelt. Begleitend zum Fachunterricht werden die Studierenden systematisch in ihrer Selbst- und Sozialkompetenz gefördert und durchlaufen dabei auch zwei Assessment Center.

Studiendauer 11⁄2 Jahre plus DiplomarbeitUnterrichtszeit 14-täglich Freitag und Samstag;

teilweise zusätzlich DonnerstagStudienort BernBeginn März 2006Informationen www.wirtschaft.bfh.ch/controllingKontakt Telefon 031 336 85 85

E-Mail [email protected]

Master of Advanced Studies in ControllingNachdiplomstudium FH

InformationsveranstaltungMontag, 24. Oktober 2005,18.30 bis ca. 20.00 UhrMorgartenstrasse 2c, 3014 Bern Vorgängige Anmeldung erwünscht unter Telefon 031 336 85 85 oder [email protected]

creo
Page 25: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 25

La Federazione Ticinese delle Asso-ciazioni di Fiduciari (F.T.A.F.) con lapresente «lettera aperta» rivolta

alle autorità cantonali, esprime un tota-le dissenso rispetto alla ventilata propo-sta di abrogare la Legge Cantonalesull’esercizio dell’attività fiduciaria, ap-provata il 18 giugno 1984 ed entrata invigore l’anno successivo.

Considerato che il Consiglio di Stato trale argomentazioni a sostegno di questacontroversa proposta, cita la suppostainutilità della legge medesima, giovainvece ricordare la genesi della norma elo sviluppo del contesto di riferimentosul quale interviene. I promotori deldisegno possono essere fieri della visio-ne di lungo periodo allora dimostrata, inquanto molti dei contenuti della leggecantonale sono stati ripresi da poterilegislativi ben più importanti dei nostri.Numerosi stati europei, a differenza diquanto avvenuto in Svizzera, si sono giàda tempo dotato di un dispositivo dinorme e leggi che regolamentano inmaniera esaustiva tutta l’attività ricon-ducibile ai servizi finanziari in senso lato.

Il concetto che gli operatori che si occupa-no a vario titolo dei risparmi dei cittadini,debbano offrire chiare e specifiche ga-ranzie in termini d’onorabilità personalee deontologia e capacita’ professionale,si trova alla base di tutti questi ordina-menti. Il nostro Cantone in tempi nonsospetti si e’ dotato di un ordinamento inmateria finanziaria che ancora oggi rima-ne di grande attualità senza che a livellonazionale vi sia nulla di paragonabile,forse neanche a livello di progetto. Orasenza alcun segnale di preavviso si vedela nostra dirigenza politica proporrel’abolizione della stessa.

Per la categoria professionale dei fidu-ciari attivi nel cantone, si tratta di unavera e propria doccia fredda, anche per-ché quest’inversione di rotta disattendeil contenuto di tutti i discorsi preceden-temente intercorsi con le autorità de-qualificando gli interventi che gli stessihanno effettuato a più riprese negliscorsi anni, a sostegno del disegno dimodifica della legge che giace comelettera morta nei meandri dei corridoigovernativi dal lontano 1998, quando siiniziò ad elaborarla.

Tale modifica viene fortemente caldeg-giata dalla FTAF, in quanto permettereb-be di adeguare la struttura organizzativapreposta all’implementazione della leg-

ge, alle mutate esigenze del settore fidu-ciario cantonale. A questo propositosconcerta la presa di posizione del Go-verno che invece di scegliere la stradaindicata dalle associazioni di categoria,che prevede anche l’autofinanziamentodi costi aggiuntivi, propone invecel’abrogazione della legge, senza curarsidei negativi effetti sulla nostra piazzafinanziaria.

Sembrerebbe quasi che i dati quantita-tivi contenuti nel questionario 2002 sulsettore fiduciario cantonale,a suo tem-po presentati ai dipartimenti interessati,siano rimasti in un cassetto, con buonapace dei 1112 fiduciari iscritti all’albo afine 2004 e dei quasi 4000 addetti alsettore finanziario non bancario.

Entrando nel merito delle argomenta-zioni presentate dal Governo per giusti-ficare la proposta di abrogazione, sipossono fare i seguenti rilievi di sintesi:

� Scartare a priori la modifica dellalegge, il cui testo definitivo è pronto perl’esame della Commissione della Legis-lazione, che permetterebbe sia di ade-guarne i contenuti alla crescita interve-nuta nel settore sia di rendere più effica-ci e frequenti i controlli e gli interventicontro gli abusi, non trova giustificazio-ne in ordine ai costi in quanto un ade-guamento della tassa cantonale e dellespese amministrative sostenute dai fi-duciari, ad ampia copertura degli stessi.

� Nell’ottica del risparmio della spesapubblica, l’abrogazione della Leggeporterebbe a significative minori entra-te per il Cantone, in quanto il costoindicato dal Governo di CHF 250 000l’anno per finanziare l’organo ispettivorisulta ampiamente coperto dal gettitodella tassa annuale pagata dai fiduciari,pari ad un importo di CHF 420 000.

� Mal si comprende la presa di posizio-ne governativa che dopo anni di appa-rentemente proficui contatti con i rap-presentanti della categoria dei fiduciariin ordine all’adeguamento della leggein essere, culminati nell’audizione pres-so il Consiglio di Stato lo scorso mese disettembre, ora propone una revoca conmotivazioni palesemente inadeguate,vanificando tutto il lavoro svolto di con-certo a beneficio della nostra piazzafinanziaria.

� Il mantenimento della legge risultafondamentale ed imprescindibile per

garantire la professionalità delle presta-zioni offerte ai clienti in ordine alla for-mazione del fiduciario, della praticasvolta e delle coperture assicurative perdanni professionali detenute.

Inoltre viene garantita la sicurezza deiservizi offerti con l’identificazione certadel fiduciario, la pubblicazione di unAlbo e il requisito di un domicilio nelCantone.

Queste procedure garantiscono la qua-lità della piazza finanziaria ticinese intermini di competenze degli operatori,della loro esperienza nel settore, ad evi-tare problemi legati all’improvvisazionecon l’auspicata approvazione della mo-difica delle leggi si garantirebbero i con-trolli in merito alla verifica dei requisiti,

dell’ottenimento dell’autorizzazione everrebbero aggiornate le sanzioni perviolazioni.

La magistratura cantonale ha più voltesottolineato l’importanza che la leggerappresenta per garantire un correttofunzionamento della nostra piazza fi-nanziaria, testimoniato dalla costantediminuzione di casi legati a reati com-messi nel settore finanziario non banca-rio. Si ricorda inoltre che è del 2004 laprima importante condanna di un co-siddetto «fiduciario ombra», ad ulterio-re conferma dell’efficiente collaborazio-ne tra l’organo ispettivo dei fiduciari e lamagistratura competente.

F.T.A.F.Il Presidente

I fiduciari si mobilitano

Informationen aus dem Tessin

Rechnungswesen&Controlling

ACFAssociazione dei Contabili-Controller

diplomati federaliGruppo della Svizzera Italiana

creo
Page 26: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

26 Rechnungswesen&Controlling

3·05

Les salaires actuels

Commandez «Salaires actuels, l’en-quête représentative réalisée sur le plansuisse auprès des titulaires du diplômefédéral d’expert en finance et con-trolling et du brevet fédéral de spéciali-ste en finance et comptabilité», auprèsdu secrétariat de la Chambre des Expertsen Finance et en Controlling.

Le prix est favorable: CHF 95.–; pour lesmembres swisco.ch: CHF 60.–.

Informationen

aus der Suisse Romande

Rechnungswesen&Controlling

swisco.chChambre des experts en finance et en Controlling

La fenêtre francophone: la page swisco

Afin d’intensifier les relationsentre nos différentes associa-tions, le «Rechnungswesen

& Controlling» contient désormais unepage «swisco» et une page «acf ».Dans un premier temps il nous sembleen tout premier lieu important de nousprésenter à nos collègues et amisd’outre-Rhin et d’outre-Gothard.

En termes succincts, nous vous présen-tons dès lors notre association romandeainsi que les deux membres dont vouspourriez être amené à rencontrer, à sa-voir notre président, Joseph Catalano,ainsi qu’Ivan Progin, représentant swis-co au sein du comité de veb.ch.

Bref historique

La naissance de la section romande eutlieu, sous les plus heureux auspices, le14 novembre 1936 à Neuchâtel.

Une assemblée animée d’un excellentesprit, résolue à travailler méthodique-ment au perfectionnement professi-

Les premières activités

En 1938, la Chambre des Experts enFinance et en Controlling effectue uneenquête auprès de ses membres surl’utilité d’une nouvelle méthode appe-lée le contrôle budgétaire.

En 1940, la Chambre des Experts enFinance et en Controlling, qui re-groupait 50 membres, publie des nor-mes de salaire minimum: «Le salairemensuel de début pour un comptableporteur du diplôme fédéral âgé de 25 à30 ans, doit atteindre de CHF 500.– à600.– au minimum».Déjà à cette époque, elle se préoccupaitde la défense des intérêts de ses mem-bres et envisageait une interventionauprès des administrations afin de mi-eux faire connaître le titre de comptablediplômé.En 1985, la Chambre des Experts enFinance et en Controlling, section ro-mande, réunit 705 membres dont lesprincipales préoccupations sontl’harmonisation de la formation et lapromotion du nouveau titre de compta-ble/contrôleur de gestion.

Elle édite les mémentos d’analyse et degestion, publie des descriptifs tant pourla formation au niveau du brevet que decelui du diplôme.

Elle organise également son séminaireannuel et encourage les activités descentres d’études économiques et comp-tables à Neuchâtel, La Chaux-de-Fonds,Lausanne, Genève, Sion, Delémont etFribourg.

Missions et objectifs en cours

� Harmonisation romande du brevetet du diplôme� Plus grande collaboration avec laveb.ch� Défense du titre� Meilleure représentation de laChambre auprès de tous les acteurséconomiques� Publication régulière et mise à jour(site internet et news letter)� Collaboration plus étroite avec lescentres économiques �

onnel des porteurs du diplôme decomptable et à la sauvegarde de leursintérêts légitimes, a adopté les statuts.On fut unanime à considérer qu’à cetteépoque, caractérisée par la concurrenceacharnée que se livrent les entreprises, ilétait de plus en plus nécessaire que cesdernières puissent compter sur un per-sonnel de choix.

Vingt-huit comptables diplômés sous-crivirent à cette association.

Pour la période initiale, les collèguesdont les noms suivent présideront auxdestinées de la Section romande:

MM. W. Faes, Neuchâtel, président; P.Vuillemin, Lausanne, secrétaire; S. Eng-dahl, Neuchâtel, trésorier; R. Landry,Genève, et H. Messerli, La Chaux-de-Fonds, assesseurs; G. Perret, Les Bre-nets, et W. Rüsch, St-Blaise, vérificateursde comptes.

La première assemblée générale avait eulieu au cours du premier trimestre de1937.

Mission et vocation

Conformément à ses statuts, la Cham-bre des Experts en Finance et en Con-trolling, section romande:

� Encourage le développement desconnaissances professionnelles de sesmembres, en particulier par l’organi-sation de journées d’études, de coursspécialisés, de conférences, ainsi quepar l’échange d’expériences.� Informe le public, plus particulière-ment les milieux économiques et l’ad-ministration, des qualifications profes-sionnelles des porteurs au brevet et dudiplôme fédéral.� Intervient auprès des milieux écono-miques et de l’administration afin que lasituation de ses membres correspondeà leur formation.� Encourage le regroupement de sesmembres en sections locales ou régio-nales.� Facilite la préparation des candidatsà l’examen du brevet de Comptable etdu diplôme de Comptable Contrôleurde gestion.� Intervient pour l’étude, le dévelop-pement et l’introduction de nouvellesméthodes de gestion et veille à ce que lesexamens soient constamment adaptésaux exigences de la pratique.

Visitez régulièrement notre site internetsous www.swisco.ch et faîtes nous fairepart de vos remarques sur notre forum.

creo
Page 27: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

Rechnungswesen&Controlling

3·05 27

Le représentant swisco

Rejoignant les rangs du comité de swis-co en avril 2002, j’ai succédé à GabrielDénervaud. Depuis cette date, j’ail’honneur et le plaisir de siéger au seindu comité de la veb.ch en tant quereprésentant de la Suisse romande.Outre le degré de compétence et desavoir, j’y ai trouvé un esprit d’ouvertureet de collaboration.

Les objectifs de la veb.ch, de l’acf et deswisco sont absolument identiques. Il esten effet primordial d’unir nos buts et nosefforts afin d’affronter les nombreuxdéfis que nous lance le monde moderne.

swisco est dès lors reconnaissant àveb.ch de lui offrir la possibilité d’unetelle collaboration; je ne citerai qu’undicton cher à notre président, HerbertMattle: «il n’y a pas de problème, il n’ya que des solutions».

J’exerce mon activitéprofessionnelle ausein de la Mobilièreauprès du controllingdu markt-manage-ment, à savoir la dis-tribution des dif-férents produits d’as-surances. Un secteurqui fait beaucoupparler de lui ces der-niers temps où la na-ture semble ne pasvouloir nous éparg-ner.

Comme dans tous lessecteurs, le métier del’assurance est deve-nu très complexe et très spécifique. Il n’endemeure pas moins très attractif et exi-geant pour notre profession également.

Père de deux filles de 15 et 13 ans,j’habite la région de Fribourg dans unendroit retiré, ce qui me permet de meconsacrer à ma passion: les chevaux etl’équitation.

J’espère trouver à l’avenir le même espritau sein du comité de veb.ch dans lequelj’ai le sentiment de refléter la «penséewelche».

Grâce au parfait fonctionnement de cecomité, les divergences inhérentes auxdiverses régions linguistiques qui y sontreprésentées sont vite aplanies au béné-fice de solutions soulignant plutôt not-re complémentarité.

Cordialement, Ivan Progin

Permettez-moi de me présenter briève-ment ! Je suis né le 1er avril 1968 à Fri-bourg où j’y ai fait toutes mes classes.Après le Collège St-Michel, j’ai travaillédans diverses sociétés actives dans la con-struction, le commerce de détail,l’industrie chimique internationale,l’industrie mécanique, le développementde solution informatique, services fiduci-aires et enfin dans une société de TradeFinance en tant que CFO. Depuis moinsd’une année, je fournis des services finan-ciers aux entreprises suisses et internatio-nales pour mon propre compte.

Mes domaines de compétences vont del’implémentation et création de socié-tés, restructuration et assainissement,optimisation fiscale, intermédiation fi-nancière, sécurisation de transactionsinternationales, «trade finance», gesti-on financière et enfin révision. Voustrouverez plus d’information en visitantle site www.exfina.com.

Parallèlement j’enseigne aux cours dubrevet sur l’arc jurassien et œuvre en tantqu’expert aux même examens tant pouroral que l’écrit.

Du côté personnel, j’ai deux enfants ,une fille de 14 ans et un garçon de 11ans pour lesquels j’investis le plus detemps possible. J’habite Le Landeron,petite ville sise au bord du lac de Bien-ne, à mi-chemin entre Neuchâtel etBienne. Je m’occupe aussi de la promo-tion économique de la zone industriel-le dans ma commune. J’ai pour hobby,le fitness, le ski, la natation, la plongéesous-marine, le tir, la cuisine, les bonsvins, les cigares cubains et enfin lamoto. Bref, je me résumerais en tantque passionné et j’aime prendre la vieà bras le corps.

Joseph CatalanoPrésident de la Chambre des Experts

en Finance et en Controlling

Mitglieder des veb.ch profitie-ren von der guten Zusam-menarbeit ihres schweizeri-

schen Verbandes mit bedeutenden eu-ropäischen Fachverbänden: Die veb.ch-Partnerverbände sind gerne behilflich,wenn es darum geht, Kontakte zu Fach-leuten herzustellen oder Know-how-Quellen im jeweiligen Lande zu er-schliessen. Zudem bieten sie denveb.ch-Mitgliedern die Teilnahme anihrer Fachveranstaltungen zu Mitglie-derkonditionen an.

� Europa: EMAA-Geschäftsstelle,Bonn, www.emaa.de

� Bundesverband der Bilanzbuchhal-ter und Controller, Bonnwww.bvbc.de

� Bundesverband der Österreichi-schen Bilanzbuchhalter, Wienwww.boeb.at

� Tschechien: The Union of Ac-countants, Pragwww.svaz-ucetnich.cz

Controlling europaweit

Chers collègues et chères collègues,

creo
Page 28: VEB RC 3 05 · 2013. 1. 28. · Wie man Kosten managt statt verwal-tet, haben interessierte Teilnehmer von veb.ch-Vorstandsmitgliedof. Dieter Pr Pfaff erfahren. Der Bericht ab Seite

28 Rechnungswesen&Controlling

3·05

veb.chHans-Huber-Strasse 4Postfach 1853, 8027 ZürichTelefon 044 283 45 37Fax 044 283 45 50www.veb.ch, [email protected]

SWISCOChambre des experts en financeet en controllingRue de Neuchâtel 11400 Yverdon-les-BainsTéléphone 024 425 21 72Fax 024 425 21 71www.swisco.ch, [email protected]

VEBITVereinigung eidg. dipl. Buchhalter/Con-troller im Treuhandfach, Industriestrasse10, 6010 Kriens, [email protected]

ACFAss. dei contabili-controller diplomati feder-ali – Gruppo della svizzera italianaThomas Ernst, PresidenteLambertini, Ernst & Partners S.A.via S. Balestra 18, 6900 LuganoTelefono 091 910 40 40Fax 091 923 23 23www.acf.ch, [email protected]

Bern Espace MittellandThomas Zbinden, PräsidentKirchweg 6a3076 WorbTelefon 031 720 92 [email protected]

� Fondueplausch im Thorackerhaus inMuri: 12. November 2005

NordwestschweizRoland Vannoni, PräsidentMischelistrasse 374153 ReinachTelefon 061 267 92 68Fax 061 267 93 [email protected]

Ostschweiz-Fürstentum Liechtenstein

Franz J. Rupf, PräsidentQuaderstrasse 5, 7000 ChurTelefon 081 252 07 22Fax 081 253 33 73, [email protected]

Zentralschweiz

Karl Gasser, PräsidentTürlacherstr. 18, 6060 SarnenTelefon 041 767 24 [email protected]

�GV: 19. November 2005

ZürichMichael Lang, PräsidentLunkhoferstrasse 58, 8966 Oberwil-LieliTelefon 056 641 30 50Fax 056 641 30 51, [email protected]

Controller Akademie� «Diploma as IFRS/IAS Accountant, Certi-fied by Controller Akademie and Ernst &Young»: noch bis 31. Mai 2006; Diplom-prüfung 14. Juni 2006� Schluss mit der Abhängigkeit: BusinessIntelligence und Controlling: 7. Oktober2005� Leistungsspektrum und Nutzen vonRechnungswesen und Controlling: 3. No-vember 2005� Fit werden für höhere Kredite und tie-fere Zinsen: 10. November 2005� Sparen mit Ziel und Köpfchen: MehrMut zum Kostenmanagement: 1. Dezem-ber 2005� Value Controlling: Wie viel ist Ihr Ge-schäft wirklich wert?: 8. Dezember 2005� Wie Controller erfolgreich entscheiden:19. Januar 2006� Von welchen Kunden trennt man sichbesser?: 2. März 2006

Veranstaltungen und Adressen

veb.ch – demnächst

veb.college, Sihlhof, Zürich

Lehrgänge mit Zertifikatsprüfungen� Mehrwertsteuer: 3. November 2005

bis 30. März 2006

� Swiss GAAP FER: 28. Februar bis 13.

Juni 2006 (Parallellehrgang 1)

� Swiss GAAP FER: 1. März bis 14. Juni

2006 (Parallellehrgang 2)

� IFRS/US GAAP: 1. März 2006 bis 14.

Juni 2006

� 2.3.2006: Unternehmensbewertung

� Anfang 2006: Fraud, Forensic, Risk-

management, Interne Kontrolle

� Frühjahr 2006: Eherecht, Erbrecht,Nachfolgeregelung, u.ä.

� Frühjahr 2006: Sozialversicherungen

und Personal

veb.tax

� Steuern 2006 – Das ist neu!: 12. Janu-

ar 2006, Zürich

veb.freizeit� 3. Swiss Controller Ride: Samstag, 2.

September 2006

Weitere Veranstaltungen aus veb.top,

veb.pro, veb.tax, veb.pre dem

veb.college und dem netzwerk veb.ch

finden Sie auf unserer Website

www.veb.ch.

� IFRS-Update 2005: 27. und 28. Okto-ber 2005� 5. Schweizer Controller-Tag: 7. Sep-tember 2006

Fernfachhochschule Schweiz

� Nachdiplomstudium NDS «Mehrwert-steuer» in vier Modulen mit Zertifikatsab-schluss «Mehrwertsteuer-Experte FH» be-ziehungsweise Nachdiplomabschluss FH«Nationales und Internationales Mehr-wertsteuerrecht» (Executive Master ofVAT). Kooperation mit dem veb.ch.Informationen von der Fernfachhochschu-le Schweiz, 027 922 39 00 undwww.fernfachhochschule.ch.

Impressum

«Rechnungswesen und Controlling», Fachinformationen

des Schweizerischen Verbandes der dipl. Experten in Rech-nungslegung und Controlling und der Inhaber des eidg.

Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen veb.ch

ISSN 1660-7899

14. Jahrgang. Erscheint vierteljährlich in einer Auflage von 6500

Exemplaren.

Die nächste Ausgabe erscheint im Dezember 2005.

Herausgeber: «Rechnungswesen und Controlling», Postfach

1853, 8027 Zürich, Telefon 044 283 45 37

Fax 044 283 45 50, [email protected]

Redaktion und Inserate:

HURTER · Kommunikation · Publikationen

Schützenhausstrasse 1, 8267 Berlingen

Telefon 052 770 20 40, Fax 052 770 20 41

[email protected], www.hurter.com

Redaktionsleitung: Herbert Mattle, Obfelden; Koordinati-

on: Jürg Hurter, Berlingen

Der veb.ch-Vorstand: Herbert Mattle, Obfelden, Präsident,

PR und Sonderaufgaben · Peter Jakob, Kirchberg, Vizeprä-

sident, Finanzen · Thomas Widmer, Rotkreuz, Vizepräsi-

dent, Treuhand, Sonderaufgaben · George Babounakis,

Wetzikon, Fortbildung · Melitta Bischofberger, Richterswil,

Marketing und Internet · Prof. Dr. Dieter Pfaff, Wettswil,

Weiterentwicklung Rechnungslegung, Controlling, Rechnungs-wesen · Roland Vannoni, Reinach BL, Regionalgruppen · Thomas

Ernst, Pregassona, Vertreter Svizzera Italiana · Ivan Progin,Vertreter Suisse Romande

Contaplus AG, die Spezialistin fürStellen im Finanz- und Rechnungs-wesen, ist Partnerin des veb.ch

Der veb.ch ist Partner des

Offizelles Organ der

veb.ch www.veb.ch

Immer aktuell:

creo

Recommended