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Vat forderungskatalog2013

Date post: 20-Mar-2016
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http://www.vat.at/PP/VAT_Forderungskatalog2013.pdf
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Forderungen des VAT zur Schaffung eines nachhaltigen Wettbewerbs am österreichischen Telekommunikationsmarkt und zur Erreichung der Ziele der „Digitalen Agenda“
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Forderungen des VAT zur Schaffung eines nachhaltigen Wettbewerbs am österreichischen Telekommunikationsmarkt und zur Erreichung der Ziele der „Digitalen Agenda“

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Seit Jahren arbeiten Österreichs Telekomanbieter im Spannungsfeld von politischem Wunschdenken betref-fend Breitbandausbau und strikten Vorgaben hinsicht-lich des Konsumenten- und Datenschutzes. Alternative Netzbetreiber stehen zusätzlich vor der Herausforderung, den Kampf mit dem durch die bishe- rige Regulierung begünstigten ehemaligen Monopolisten aufnehmen zu müssen. Durch die ihr zugestandene Begünstigung schaffte es A1 Telekom Austria trotz der in den Medien viel propagierten Mobilsubstitution innerhalb der letzten Jahre, zahlreiche neue feste Breitbandanschlüsse zu realisieren, während die auf Vorleistungsprodukte der A1 Telekom beruhenden Breitbandanschlüsse der Alternativen Netzbetreiber rückläufig sind. Trotz der nicht idealen Rahmenbedingungen haben die Mitglieder des Verbandes Alternativer Telekom-Netz-betreiber in den letzten Jahren sehr viel in Infrastruktur investiert und sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass der österreichische Telekommunikationsmarkt seinen Kunden qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu europaweit einzigartigen Preisen bieten kann.

Bis jetzt konnten die Alternativen negative Effekte auf die angebotenen Dienste und Preise vermeiden, ohne positive Ausgestaltung der Rahmenbedingungen wird das in kurzer Zeit nicht mehr möglich sein.

Status quo

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03VAT – Forderungskatalog

Im Festnetzbereich ist Tele2 der einzige verbliebene große klassische Festnetzbetreiber, der mit seinen Privat-kundenprodukten österreichweit den Wettbewerb mit A1 Telekom Austria aufrechterhält. Der Geschäftskundenanbieter Colt ist durch seine Internationalität insbesondere für Großkunden von enormer Bedeutung und bietet seine hoch spezialisier-ten Produkte an. T-Mobile und Hutchison 3G sorgen am Mobilfunk-markt seit Jahren dafür, dass sich A1 Telekom Austria den Marktpreisen anpassen muss. Insbesondere durch ihre mobilen Breitbandangebote können sie einen we-sentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Digitalen Agenda leisten.

Unsere Mitgliedsunternehmen fördern durch ihre inno-vativen Produkte einen kompetitiven Markt und haben großen Anteil daran, dass den österreichischen Endkun-den eine breite Palette an Telekommunikationsdienst-leistungen zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung steht.

Es hat sich allerdings gezeigt, dass es Zeit für Weichen-stellungen ist, um einen gesunden Telekommunikations- markt auch in Zukunft aufrechtzuerhalten. Der VAT sieht die Politik am Zug und möchte mit den vorliegen-den Forderungen die wichtigsten „Baustellen“ am Weg zur bestmöglichen Entfaltung des sozialen und wirt-schaftlichen Potenzials des österreichischen Telekommu-nikationsmarktes aufzeigen, sanieren muss die Politik.

Die Mitglieder des VAT

Status quo

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Die Europäische Kommission hat im Sommer 2010 durch ihre Digitale Agenda den Weg für den österreichischen Telekommunikationsmarkt vorgezeichnet und ambitio-nierte Ziele gesetzt. So sollen bis 2020 i) alle Europäer Zugang zu Internetgeschwindigkeiten von über 30 Mbit/s und ii) mindestens 50 % aller europäischen Haushalte Internetzugänge mit über 100 Mbit/s haben. In der Agenda selbst wird festgestellt, dass diese ehrgeizigen Zielvorstellungen nur mit einer umfassen-den Politik verwirklicht werden können, die auf einem Technologiemix basiert. Frau Bundesministerin Bures hat diese europäischen Ziele für Österreich in die Breitbandstrategie 2020 einfließen lassen und das Ziel ausgegeben „bis 2020 die Nutzung von Zugängen mit 100 Mbit/s und mehr in 50 % aller Haushalte“ erreichen zu wollen.

Die „Breitbandstrategie 2020“ stellt auf jeden Fall einen ersten Schritt zur Förderung des Telekommunikations-marktes dar, doch erst wenn die geeigneten Rahmen-bedingungen geschaffen sind, kann von einem echten Fortschritt gesprochen werden.

Ambitionierte Ziele oder gezielter Populismus?

Digitale Agenda 2020

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05VAT – Forderungskatalog

Einen großen Einfluss auf den Telekommunikations-markt hat die unabhängige Regulierungsbehörde, die durch ihre Entscheidungen wesentlichen Anteil daran hat, wie sich der Markt in Zukunft entwickeln wird. Losgelöst von der sektorspezifischen Regulierung kann allerdings die Politik maßgeblich den Telekommunika-tionsmarkt gestalten. Durch die Schaffung der passen-den Rahmenbedingungen kann sie garantieren, dass der Breitbandausbau zügig vorangetrieben wird und ein funktionierender Wettbewerb gewährleistet ist. Das zuständige Ministerium sollte sich wieder darauf besinnen, dass es Kompetenzträgerin in Sachen Telekom-Entwicklung ist. Durch einen klaren Fokus auf die Themen Infrastruktur und Wettbewerb kann es Anreize zum Ausbau der Netze schaffen und einheitliche und faire Wettbewerbsbedingungen garantieren.

Was kann die Politik tun?

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I. Höherer Stellenwert der Telekommunikation

II. Technologieneutralität

III. Ausgewogener Konsumentenschutz

IV. Strukturelle Änderungen der A1 Telekom Austria

V. Adaption/Modernisierung des Universaldienstes

Forderungen des VAT

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07VAT – Forderungskatalog

In der Politik wird die große Bedeutung der Telekom-munikation für den Wirtschaftsstandort Österreich und den sozialen Wohlstand zwar immer betont, aber Taten, die diesem Stellenwert gerecht werden, sind rar.

Es bedarf einfach mehr als ambitionierter Zielsetzungen und Ankündigungen.

Das für die Telekommunikation zuständige Ministerium für Verkehr, Innovation und Technik (BMVIT) konzent-riert sich in letzter Zeit viel zu sehr auf den (populären) Konsumentenschutz.

Durch die „Breitbandstrategie 2020“ hat das BMVIT gezeigt, dass es sich der Probleme und Herausforderun-gen sehr wohl bewusst ist. Doch müssen die dort ange-sprochenen Ziele und Maßnahmen nun umgesetzt und dadurch Akzente gesetzt werden sofern man nicht riskieren will, dass Österreich im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten noch weiter zurückfällt.

Die Politik muss die Richtung vorgeben, indem sie sich der Weiterentwicklung des Telekommunikationsmarktes als Schwerpunkt annimmt und die optimalen Rahmen-bedingungen schafft.

Profundes Handeln statt Aktionismus

Höherer Stellenwert der Telekommunikation

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08

Das Ziel der Digitalen Agenda ist es, allen Europäern den Zugang zu schnellem Internet zu ermöglichen. Da aus Sicht des Endkunden der Produktnutzen und nicht die Zugangstechnologie entscheidend ist, sollte allen Technologien ein „level playing field“ offen stehen.

Der Grundsatz der Technologieneutralität ist in allen Bereichen der Telekommunikation stärker zu verankern.

Nur wenn alle Technologien gleich behandelt werden, kann ein fairer und ausgeglichener intramodaler Wett-bewerb garantieren, dass die Ziele der Digitalen Agenda erreicht und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die Gleichbehandlung unterschiedlicher Technolo-gien sollte bei der Vergabe von Förderungen und bei der Versteigerung/Vergabe von Frequenzen gewährleis-tet sein.

Zur Erhöhung der Breitbanddurchdringung ist außer- dem eine Gleichbehandlung von Mobilfunk- und Festnetzinfrastruktur bei den Leitungs- und Mitbenut-zungsrechten längst geboten.

Gleiches Recht für alle

Technologieneutralität

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09VAT – Forderungskatalog

Der Konsumentenschutz ist den Mitgliedern des VAT ein besonderes Anliegen, da die Kundenzufriedenheit angesichts des starken Wettbewerbsdrucks und der nahezu hürdenlosen Wechselmöglichkeiten sehr wichtig ist. Trotzdem setzen sie sich für eine differenzierte Be-trachtung der Materie ein.

Der Gesetzgeber sollte sich wieder des Leitbildes des „durchschnittlich informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnitts-verbrauchers“ besinnen und den Endkunden in einer vernünftigen Art und Weise schützen, ohne dabei den Telekomnetzbetreibern unverhältnismäßige Aufwände aufzuerlegen.

Auch die in letzter Zeit beobachtete Tendenz Privat- und Geschäftskunden undifferenziert zu behandeln ist zu kritisieren, da sie das Schutzbedürfnis beider Gruppen ungerechtfertigterweise nivelliert.

Dem Verbraucherschutz sind bereits eine Vielzahl von wichtigen Institutionen gewidmet, darunter ein eigenes EU-Kommissariat, das BMASK sowie zahlreiche Vereine und Interessenvertretungen. Es gibt aus Sicht des VAT daher keinen Grund, dass sich in letzter Zeit vermehrt die RTR GmbH und das BMVIT mit dieser Materie be-schäftigen, während Handlungsfelder von strategischer Bedeutung brach liegen.

Speziell vor der rasanten Entwicklung von Over The Top Playern wie Amazon, Google und Skype kann es nicht das Ziel sein, heimische Netzbetreiber in Sachen Konsu-mentenschutz zu benachteiligen.

Überregulierung der Branche führt zu Nachteilen für Nutzer

Ausgewogener Konsumentenschutz

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Betrachtet man die Entwicklung des Festnetzmarktes, zeigt sich, dass der Infrastrukturwettbewerb versagt hat. A1 Telekom Austria hat eine beeindruckende marktmächtige Stellung inne und schafft es, diese Jahr für Jahr weiter auszubauen.

Um den Wettbewerb am Festnetzmarkt wieder zu bele-ben, sieht der VAT eine strukturelle Trennung von A1 Telekom Austria in eine Infrastrukturgesellschaft und eine Dienstegesellschaft, als die erfolgverspre-chendste Möglichkeit.

Die Infrastrukturgesellschaft wäre für den Betrieb und die Wartung des Netzes verantwortlich und müsste allen Betreibern den Zugang zu diesem zu gleichen Konditionen gewähren.

A1 Telekom Austria ist zwar aufgrund der bestehen-den Regulierung dazu verpflichtet, den Alternativen Netzbetreibern den Zugang zu gleichen Konditionen zu gewähren wie ihrem eigenen Retailarm, doch bietet der Rechtsrahmen genügend Schlupflöcher, diese Regulie-rung zu umgehen.

Ein weiterer Weg zur Schaffung eines „level playing field“ für alle Betreiber wäre der Verkauf sämtlicher Anteile der Republik an A1 Telekom Austria. Vom „urtypischen österreichischen Telekommunikations-unternehmen“ ist spätestens seit dem Einkauf von ausländischen Investoren nichts mehr übrig. Dies würde auch das Missverhältnis bereinigen, dass die Republik einen Markt reguliert und überwacht, auf dem sie am Marktbeherrscher beteiligt ist.

Eine Infrastrukturgesellschaft für alle

Strukturelle Änderungen der A1 Telekom Austria

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11VAT – Forderungskatalog

Die Verpflichtung von A1 Telekom Austria, unrentable Telefonzellen betreiben zu müssen, wirkt sich zum Nachteil aller Telekommunikationsnetzbetreiber aus und sollte deshalb aufgehoben werden.

Jahr für Jahr zahlen Alternative Netzbetreiber hohe Beträge an A1 Telekom Austria, damit diese weiterhin ein flächendeckendes Netz an unrentablen öffentlichen Sprechstellen bereitstellt.

Durch das Recht auf einen Anschluss zum öffentlichen Telefondienst in Verbindung mit dem Fernsprechentgelt-zuschussgesetz, einer Mobilpenetration von über 135 % und einer Netzabdeckung von mehr als 98 % ist sichergestellt, dass alle ÖsterreicherInnen einen leistba-ren Zugang zum öffentlichen Telefondienst haben.

Mit der TKG-Novelle 2011 wurde die Möglichkeit ge-schaffen, dieser nicht mehr zeitgemäßen Verpflichtung ein Ende zu setzen. Der VAT fordert daher das BMVIT auf, A1 Telekom Austria aus ihrer Verpflichtung zu entlassen, damit Netzbetreiber diese nun gebundenen Mittel zukünftig in den Netzausbau investieren können.

Netzausbau statt anachronistischer Sprechstellen

Adaption/Modernisierung des Universaldienstes

Page 12: Vat forderungskatalog2013

VAT – Verband Alternativer Telekom-NetzbetreiberMariahilfer Straße 37–39 | 1060 WienT +43/1/588 39-84 | F +43/1/586 69 71E [email protected] | www.vat.at


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