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Validierung der medizinischen Kodierung mit einer Auswertung der Variation des
Case Mix-Wertes
Kantonsspital Baden AG
Revision der Daten 2013
Schlussbericht
Revisorin
Frau Yvonne Zbinden
Herr Krimo Bouslami, Informatik Herr Gianmarco Arrigo, Verwaltung
Herr Patrick Weber, Geschäftsführer
2014
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 2
Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ................................................................................................................................................... 3
1.1 AUSGANGSLAGE .................................................................................................................................................... 3 1.2 QUALIFIKATION DER REVISORIN ............................................................................................................................... 3 1.3 UNABHÄNGIGKEIT DER REVISORIN ............................................................................................................................ 3
2 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................................................... 4
2.1 VORGEHENSWEISE ................................................................................................................................................. 4
3 LEISTUNGSÜBERSICHT DES SPITALS ............................................................................................................... 6
3.1 ANZAHL DER STATIONÄR BEHANDELTEN FÄLLE DER GESAMTEN INSTITUTION ..................................................................... 6 3.2 ANZAHL FÄLLE NACH HERKUNFTSKANTON UND VERSICHERUNGSART ............................................................................... 6 3.3 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER FÄLLE ...................................................................................................................... 7 3.4 CASE MIX INDEX (CMI) ......................................................................................................................................... 8
4 DURCHFÜHRUNG DER REVISION ................................................................................................................... 9
4.1 BERICHTSPERIODE UND GRUNDLAGE FÜR DIE BEURTEILUNG .......................................................................................... 9 4.2 ZIEHUNG DER STICHPROBE ...................................................................................................................................... 9 4.3 BEMERKUNGEN .................................................................................................................................................... 9
5 FESTSTELLUNGEN ........................................................................................................................................ 10
5.1 GENERELLE FESTSTELLUNGEN ................................................................................................................................ 10 5.2 PATIENTENDOSSIERS ............................................................................................................................................ 10 5.3 FESTGESTELLTE FEHLER......................................................................................................................................... 11 5.4 FALLZUSAMMENFÜHRUNG .................................................................................................................................... 11 5.5 KONGRUENZ DER RECHNUNGSSTELLUNG ................................................................................................................. 11 5.6 DIFFERENZEN MIT/OHNE VORLAGE AN DAS BFS ........................................................................................................ 12
6 STATISTIK .................................................................................................................................................... 13
6.1 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER KODIERFEHLER DER DIAGNOSEN UND BEHANDLUNGEN NACH FEHLERTYP .......................... 13 6.2 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER SWISSDRG-ÄNDERUNGEN ........................................................................................ 17 6.3 ANZAHL UND PROZENTSATZ DER ÄNDERUNGEN DER KOSTENGEWICHTE ......................................................................... 17 6.4 BERECHNUNG DES CMI VOR UND NACH DER REVISION ............................................................................................... 18 6.5 GRAFIKEN .......................................................................................................................................................... 20 6.6 VERGLEICH DER ANZAHL NEBENDIAGNOSEN UND DER ANZAHL BEHANDLUNGEN IN DER GRUNDGESAMTHEIT UND IN DER
STICHPROBE ................................................................................................................................................................ 21
7 EMPFEHLUNGEN ......................................................................................................................................... 22
7.1 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE VERBESSERUNG DER DOKUMENTATION UND DER KODIERQUALITÄT ............................................. 22 7.2 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG VON SWISSDRG ................................................................................ 22 7.3 WEITERE HINWEISE DER REVISORIN ........................................................................................................................ 22
8 ANMERKUNGEN DER SPITALDIREKTION ...................................................................................................... 23
9 ANHANG 1 ................................................................................................................................................... 24
10 ANHANG 2 ................................................................................................................................................... 25
11 ANHANG 3 ................................................................................................................................................... 26
11.1 ANALYSE DES CASE MIX ................................................................................................................................... 26 11.2 STATISTISCHE METHODEN ................................................................................................................................ 27 11.3 ABKÜRZUNGEN .............................................................................................................................................. 30
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 3
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Die tarifwirksame Anwendung von SwissDRG ab dem 01.01.2012 setzt die korrekte Umsetzung der Kodiergrundlagen durch die Spitäler zwingend voraus, da die Kodierung eines Behandlungsfalles einen unmittelbaren Einfluss auf die Rechnungsstellung hat.
Ziel der Kodierrevision unter SwissDRG ist es, die Qualität der Kodierung in den Spitä-lern zu beurteilen und die Resultate in einem Bericht je Spital festzuhalten. Die Kodier-revision basiert auf der verdachtsunabhängigen stichprobenbasierten Kontrolle zur Be-urteilung der Kodierung. Die Kodierrevision ist damit auch ein Mittel zur Sicherstellung der Kodierqualität. Nebst der Kontrollaufgabe dient die Revision der Weiterentwicklung des Kodiersystems.
Um die Vergleichbarkeit der Resultate zu gewährleisten, müssen die Durchführung der Kodierrevision und die Erstellung des Revisionsberichts schweizweit einheitlich sein.
Die Bestimmungen über die Durchführung der Kodierrevision werden von SwissDRG vorgegeben und im „Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG, Version 3.0, genehmigt am 30.05.2013“ festgehalten und haben nationale Gültigkeit.
Die Durchführung der Kodierrevision nach diesem Reglement ist ein zwingender Be-standteil der Tarifverträge sowie der Leistungsaufträge der Kantone.
Das Spital übermittelt der Revisionsfirma den BFS-Datensatz des zu revidierenden Jah-res. Daraus wird die geschichtete Stichprobe gezogen. Auf Wunsch vom Kantonsspital Baden wurden 180 Fälle gezogen.
1.2 Qualifikation der Revisorin
Frau Zbinden ist Medizinische Kodiererin mit eidgenössischem Fachausweis und erfüllt die Anforderungen als Revisor gemäss Revisionsreglement von SwissDRG und ist auf der offiziellen Liste der Revisoren/Revisorinnen vom BFS aufgeführt.
1.3 Unabhängigkeit der Revisorin
Frau Zbinden steht in keinerlei Beziehung oder Abhängigkeit zum Kantonsspital Baden.
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
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2 Zusammenfassung
Die diesjährige Kodierrevision erfolgt im Auftrag der Kantonsspital Baden AG. Die Revi-sion wurde entsprechend dem „Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG Version 3.0, genehmigt am 30.05.2013“, durchgeführt und in vier Teilschritte gegliedert:
Bestimmung der Stichprobe: Ziehung einer Stichprobe mit Inklusionswahrschein-lichkeiten, proportional zu den Kostengewichten. Dabei wurden alle SwissDRG-Fälle der Monate Januar bis Dezember aus dem BFS-Datensatz 2013 berück-sichtigt.
Durchführung der Revision: Rekodierung der Hauptdiagnose und Kontrolle der Nebendiagnosen, der Behandlungen, der Zusatzvariablen (Datum, Seitigkeit, etc.), der Vollständigkeit der Patientendossiers, der Qualität der Dossierführung und der Kongruenz der fakturierten DRG und CW.
Bericht über alle Kodierabweichungen: Jede Differenz zur Originalkodierung wird mit Begründung schriftlich dem Spital zur Stellungnahme vorgelegt.
Schlussbericht: Zusammenfassung der Kodierabweichungen, statistische Aus-wertungen der Abweichungen.
2.1 Vorgehensweise
Vorbereitung 2.1.1
Die Koordinierung und Gestaltung der Revision wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Thorsten Mühlhauser, Leiter Medizinisches Controlling, organisiert. Der Termin für die Revision wurde gemeinsam festgelegt.
Durchführung 2.1.2
Die Revision wurde vom 02. - 04. Juni 2014 im Kantonsspital Baden durchgeführt. Nach Abschluss der Revision wurde den Verantwortlichen eine detaillierte Zusammenstellung aller Kodierabweichungen in schriftlicher Form zur Stellungnahme vorgelegt. Im gegen-seitigen Einverständnis wurden die Daten zur nun vorliegenden Schlussauswertung frei-gegeben.
Bewertungsgrundlagen 2.1.3
Die Auswertung erfolgte anhand der Kodes, die vom Spital übermittelt wurden und je-nen, die von der Revisorin erfasst wurden. Bei den Kodes handelt es sich um:
die Hauptdiagnose
den Zusatz zur Hauptdiagnose
maximal 49 Nebendiagnosen
maximal 100 Behandlungen
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 5
Schema für die Beurteilung der Kodierung (Fehlertypologie) 2.1.4
Die Kodierung wird beurteilt als:
"richtig", wenn die zwei Kodes identisch sind (d.h., wenn alle Stellen der Kodes identisch sind)
"falsch", wenn Unterschiede bei einer Stelle der ICD-10 oder CHOP vorliegen
"fehlend"
"ungerechtfertigt"
"unnötig"
Die Typologie der Fehler wird in der folgenden Tabelle rekapituliert:
Fehlertyp Diagnosekode
(ICD-10)
Behandlungskode
(CHOP)
richtig . .
falsch 1. Stelle . ..
falsch 2. Stelle . ..
falsch 3. Stelle . ..
falsch 4. Stelle . ..
falsch 5. Stelle . ..
falsch 6. Stelle - ..
fehlender Kode
Der Diagnosekode wird nicht
angegeben, obwohl die entspre-
chende Diagnose in den für die
Kodierung verwendeten Doku-
menten erwähnt ist und für die
Hospitalisierung von Belang ist.
Der Behandlungskode wird nicht
angegeben, obwohl die entspre-
chende Behandlung in den für die
Kodierung verwendeten Dokumen-
ten erwähnt ist und während der
Hospitalisierung vorgenommen
wurde.
ungerechtfertigter
Kode
Der Diagnosekode wird angege-
ben, obwohl die entsprechende
Diagnose in den für die Kodie-
rung verwendeten Dokumenten
nicht erwähnt ist oder für die
Hospitalisierung nicht von Belang
ist.
Der Behandlungskode wird ange-
geben, obwohl die entsprechende
Behandlung in den für die Kodie-
rung verwendeten Dokumenten
nicht erwähnt ist oder für die Hospi-
talisierung nicht von Belang ist.
unnötiger Kode
Der Diagnosekode wird angege-
ben, obwohl die Information be-
reits in einem anderen Kode ent-
halten ist oder der Kode gemäss
Kodierrichtlinien des BFS nicht
kodiert werden muss.
Der Behandlungskode wird ange-
geben, obwohl die Information be-
reits in einem anderen Kode enthal-
ten ist oder der Kode gemäss Ko-
dierrichtlinien des BFS nicht kodiert
werden muss.
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 6
3 Leistungsübersicht des Spitals
Folgende Zahlen wurden vom Kantonsspital Baden vorgegeben. Für die Gruppierung der Fälle wurde der SwissDRG-Grouper 2.0 angewendet.
3.1 Anzahl der stationär behandelten Fälle der gesamten Institution
Akutsomatik (SwissDRG-Fälle) 18'567
Wartepatienten / andere -
Psychiatrie -
Rehabilitation -
3.2 Anzahl Fälle nach Herkunftskanton und Versicherungsart
Kanton KV UV MV IV Andere Total
AG 16'919 605 14 82 25 17'645
AR 2 2
BE 21 2 23
BL 26 3 1 30
BS 12 12
FR 4 4
GL 4 4
GR 15 1 16
LU 36 2 1 1 1 41
NW 7 1 8
SG 13 5 2 20
SH 8 1 9
SO 36 2 1 39
SZ 14 14
TG 7 7
TI 8 8
UR 1 1
VD 3 3
VS 7 7
ZG 9 1 10
ZH 499 31 4 7 2 543
Andere 85 3 33 121
Total 17'736 655 22 91 63 18'567
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 7
3.3 Anzahl und Prozentsatz der Fälle
nach Ausreisserkategorie und Versicherungsart 3.3.1
nach Ausreisserkategorie und Herkunftskanton 3.3.2
Normalfälle ohne Verlegungs-
abschlag
Normalfälle mit Verlegungs-
abschlag
untere Ausreisser
obere Ausreisser Total
Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
KV 14'323 77.14% 410 2.21% 2'023 10.90% 980 5.28% 17736
UV 416 2.24% 34 0.18% 173 0.93% 32 0.17% 655
MV 14 0.08% 1 0.01% 7 0.04% 22
IV 75 0.40% 3 0.02% 7 0.04% 6 0.03% 91
Andere 46 0.25% 13 0.07% 4 0.02% 63
Total 14'874 80.11% 448 2.41% 2'223 11.97% 1'022 5.50% 18'567
Kanton
Normalfälle ohne Verlegungs-
abschlag
Normalfälle mit Verlegungs-
abschlag
untere Ausreisser
obere Ausreisser Total
Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
AG 14'204 76.50% 379 2.04% 2'072 11.16% 990 5.33% 17'645
AR 2 0.01% 2
BE 17 0.09% 3 0.02% 2 0.01% 1 0.01% 23
BL 15 0.08% 5 0.03% 10 0.05% 30
BS 12 0.06% 12
FR 3 0.02% 1 0.01% 4
GL 2 0.01% 2 0.01% 4
GR 11 0.06% 5 0.03% 16
LU 29 0.16% 5 0.03% 5 0.03% 2 0.01% 41
NW 6 0.03% 2 0.01% 8
SG 12 0.06% 2 0.01% 2 0.01% 4 0.02% 20
SH 6 0.03% 3 0.02% 9
SO 33 0.18% 4 0.02% 1 0.01% 1 0.01% 39
SZ 12 0.06% 2 0.01% 14
TG 7 0.04% 7
TI 6 0.03% 1 0.01% 1 0.01% 8
UR 1 0.01% 1
VD 2 0.01% 1 0.01% 3
VS 5 0.03% 2 0.01% 7
ZG 6 0.03% 3 0.02% 1 0.01% 10
ZH 393 2.12% 46 0.25% 88 0.47% 16 0.09% 543
Andere 92 0.50% 2 0.01% 22 0.12% 5 0.03% 121
Total 14'874 80.11% 448 2.41% 2'223 11.97% 1'022 5.50% 18'567
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 8
3.4 Case Mix Index (CMI)
nach Ausreisserkategorie und Versicherungsart 3.4.1
nach Ausreisserkategorie und Herkunftskanton 3.4.2
Kanton
Normalfälle ohne
Verlegungs-abschlag
Normalfälle mit
Verlegungs-abschlag
untere Ausreisser
obere Ausreisser
CMI
AG 0.9326 0.5483 0.4332 1.9104 0.9206
AR 0.4210 0.4210
BE 1.5224 0.1840 0.2235 1.3380 1.2269
BL 1.9247 0.2613 0.6632 1.2269
BS 0.9848 0.9848
FR 0.7070 1.1800 0.8253
GL 0.8900 0.3620 0.6260
GR 0.7940 0.4032 0.6719
LU 1.0250 0.3695 0.3254 0.9155 0.8544
NW 0.6530 0.3969 0.5890
SG 1.0768 0.1994 0.5865 1.0600 0.9366
SH 0.8850 0.3440 0.7047
SO 0.7523 0.2706 0.3060 0.8980 0.6952
SZ 1.0647 0.6670 1.0079
TG 0.9600 0.9600
TI 0.7358 0.2530 5.7120 1.2975
UR 0.8250 0.8250
VD 0.5740 0.2740 0.4740
VS 0.4956 0.3420 0.4517
ZG 0.6498 0.3727 0.8340 0.5851
ZH 0.9183 0.5385 0.4067 1.0746 0.8078
Andere 0.8066 0.1842 0.3168 1.2250 0.7246
Normalfälle ohne
Verlegungs-abschlag
Normalfälle mit
Verlegungs-abschlag
untere Ausreisser
obere Ausreisser
CMI
KV 0.9277 0.5459 0.4267 1.9066 0.9158
UV 0.9835 0.4075 0.4982 1.5641 0.8538
MV 0.6709 0.2457 0.3713 0.5562
IV 1.6538 0.3437 0.3251 1.1775 1.4770
Andere 0.8835 0.3507 1.2623 0.7976
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 9
4 Durchführung der Revision
4.1 Berichtsperiode und Grundlage für die Beurteilung
Berichtsjahr 4.1.1
Die Berichtsperiode umfasst den Zeitraum von Januar bis Dezember 2013.
Gültige Versionen 4.1.2
Offizielles Kodierungshandbuch für die Schweiz, Version 2013 (BFS)
BFS-Rundschreiben N°1 von 2013
FAQ (Hotline BFS-Kodierungssekretariat)
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesund-heitsprobleme – 10. Auflage (ICD-10-GM 2012)
Schweizerische Operationsklassifikation – CHOP Version 2013
Fehlertypologie (entsprechend Revisionsreglement SwissDRG, Version 3.0)
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG Version 5/2012.
SwissDRG-Grouper Abrechnungsversion 2.0/2013
SwissDRG-Fallpauschalenkatalog Abrechnungsversion 2.0/2013
4.2 Ziehung der Stichprobe
Die Methode der Stichprobenziehung wird im Anhang 3 beschrieben. Die in diesem Do-kument dargestellten Auswertungen wurden anhand der beschriebenen Methode evalu-iert.
Unter Berücksichtigung der Fehlerverteilung des Vorjahres wurde die Stichprobengrösse für das Kantonsspital Baden auf 100 Fälle für das zweite Revisionsjahr nach SwissDRG festgelegt. Auf ausdrücklichen Wunsch vom Kantonsspital Baden wurden in der Stich-probe 180 Fälle gezogen.
4.3 Bemerkungen
Die Revision konnte durch die gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen unter op-timalen Bedingungen durchgeführt werden.
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 10
5 Feststellungen
5.1 Generelle Feststellungen
Die Kodierung des Kantonsspitals Baden erfolgt vor Ort durch ein internes Kodierteam. Die Krankenakten stehen den Kodierern in elektronischer Form im KIS zur Verfügung. Für die Revisorin wurde ein Zugriff auf das KIS eingerichtet. Somit konnte die Revision mit identischer Datengrundlage durchgeführt werden.
Von 180 gezogenen Fällen konnten alle revidiert werden.
Die Kodierung erfolgt nach den offiziellen Kodierregeln, die im BFS-Kodierungshandbuch Version 2013 festgehalten sind. Die Richtlinien zu den Fallzu-sammenführungen werden korrekt angewendet.
Von 180 revidierten Fällen kam es in 3 Fällen zu einer DRG-Änderung mit Einfluss auf das CW: In 2 Fällen resultiert eine DRG-Änderung aufgrund von Kodierabweichungen: Eine DRG-Änderung mit einem tieferen CW nach der Revision und eine DRG-Änderung mit einem höheren CW nach der Revision. In einem Fall resultiert nach der Revision eine DRG-Änderung mit einem höheren CW, wobei hier von einem Softwareproblem im Zusammenhang mit der Fallfreigabe vom Ko-dierprogramm ins Abrechnungsprogramm ausgegangen werden muss. Im genannten Fall sind sämtliche, die Intensivmedizin beschreibende BFS-Parameter nicht vorhanden (Beatmungsstunden, NEMS, SAPS und Art des Scores). Der zugehörige, manuell zu erfassende CHOP-Kode ist hingegen korrekt kodiert worden.
5.2 Patientendossiers
Vollständigkeit der Dossiers 5.2.1
Auswertung der Berichte 2013 vorhanden ungenügend fehlt
Austrittsberichte 177 2
OP-Berichte 98
Histologieberichte 22
Endoskopieberichte 13
IPS-Berichte 21
Pflegedokumentation
sonstige Untersuchungsberichte
Qualität der Dossierführung 5.2.2
Im elektronischen System sind die Fälle nach Aufenthalt getrennt. Die Dokumente sind übersichtlich geordnet. Die Berichte sind grösstenteils standardisiert, Diagnosen und Behandlungen werden gelistet und im Verlauf beschrieben. Im Allgemeinen sind Berich-te die verständlich, gut lesbar und vollständig. Die Berichte der Medizin enthalten allerdings sehr viele Angaben (Text-Auszüge) von früheren Aufenthalten. Hier wird es für die Kodierer schwierig, die aktuellen Diagnosen und Therapien zusammenzutragen.
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 11
Die Dokumentation der Strahlenklinik wird nicht regelmässig nachgeführt und terminge-recht an die Kodierung weitergeleitet. Da die Strahlentherapien auch im Austrittsbericht ungenügend dokumentiert werden, kann keine korrekte Kodierung derselben erfolgen.
5.3 Festgestellte Fehler
Administrative Falldaten 5.3.1
Die administrativen Falldaten wurden vollständig in den BFS-Datensatz übertragen.
Medizinische Falldaten 5.3.2
Die medizinischen Falldaten wurden grundsätzlich vollständig in den BFS-Datensatz übertragen. In einem überprüften Fall sind die Daten der Intensivmedizin nicht übermit-telt worden.
Basisdaten Intensivmedizin 5.3.3
Die Daten des MDSi werden automatisch per Schnittstelle ins Kodiertool übertragen. Die Revisorin hatte Zugriff auf den MDSi. Die Daten wurden, ausgenommen in einem der zu prüfenden Fälle, korrekt übertragen.
Zusatzentgelte 5.3.4
Bei der Überprüfung der verrechneten Zusatzentgelte wurden keine Fehler festgestellt.
Hochteure Medikamente 5.3.5
Die hochteuren Medikamente werden von den Kodierern erfasst und sind im BFS-Datensatz ersichtlich.
5.4 Fallzusammenführung
Festgestellte Fehler 5.4.1
Fallzusammenführungen sind korrekt erfolgt. Es wurden keine Fehler festgestellt.
Abweichung CMI 5.4.2
In den revidierten Fallzusammenführungen gab es keine CMI-Abweichungen.
5.5 Kongruenz der Rechnungsstellung
Für jeden Revisionsfall lag eine Kopie der Rechnung vor. Die Abrechnungs-DRG und das CW der Fakturierung stimmen in jedem Fall mit der DRG und dem CW der Kodie-rung überein.
Festgestellte Fehler 5.5.1
Es wurden keine Fehler festgestellt.
Abweichung CMI 5.5.2
Es wurden keine CMI-Abweichungen festgestellt.
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 12
5.6 Differenzen mit/ohne Vorlage an das BFS
Sämtliche Differenzen wurden von der Revisorin direkt mit der zuständigen Kodiererin besprochen. Dem BFS wurde kein Fall zur Beurteilung vorgelegt.
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 13
6 Statistik
6.1 Anzahl und Prozentsatz der Kodierfehler der Diagnosen und Behandlungen nach Fehlertyp
Beurteilungen der Kodes 6.1.1
2013 richtig falsch fehlend ungerecht-
fertigt unnötig Total
Hauptdiagnose 174 6 - - - 180
Zusatz zur HD 22 1 23
Nebendiagnosen 888 8 17 5 2 920
Behandlungen 825 5 1 5 836
2012 richtig falsch fehlend ungerecht-
fertigt unnötig Total
Hauptdiagnose 175 5 - - - 180
Zusatz zur HD 23 23
Nebendiagnosen 765 7 32 5 2 811
Behandlungen 698 3 13 9 1 724
2013 richtig falsch fehlend ungerecht-
fertigt unnötig
Hauptdiagnose 96.67% 3.33% - - -
Zusatz zur HD 95.65% 4.35%
Nebendiagnosen 96.52% 0.87% 1.85% 0.54% 0.22%
Behandlungen 98.68% 0.60% 0.12% 0.60%
2012 richtig falsch fehlend ungerecht-
fertigt unnötig
Hauptdiagnose 97.22% 2.78% - - -
Zusatz zur HD 100%
Nebendiagnosen 94.33% 0.86% 3.95% 0.62% 0.25%
Behandlungen 96.41% 0.41% 1.80% 1.24% 0.14%
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 14
Beurteilungen der falsch kodierten Kodes 6.1.2
2013 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total
Hauptdiagnose 2 3 1 6
Zusatz zur HD 0
Nebendiagnosen 5 1 1 1 8
Behandlungen 3 1 1 5
2012 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total
Hauptdiagnose 1 2 2 5
Zusatz zur HD 0
Nebendiagnosen 3 2 2 7
Behandlungen 2 1 3
2013 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total
Hauptdiagnose 1.11% 1.67% 0.56% 3.33%
Zusatz zur HD -
Nebendiagnosen 0.54% 0.11% 0.11% 0.11% 0.87%
Behandlungen 0.36% 0.12% 0.12% 0.60%
2012 falsch 1 falsch 2 falsch 3 falsch 4 falsch 5 falsch 6 Total
Hauptdiagnose 0.56% 1.11% 1.11% 2.78%
Zusatz zur HD -
Nebendiagnosen 0.37% 0.25% 0.25% 0.86%
Behandlungen 0.28% 0.14% 0.41%
Kodierrevision 2013 Kantonsspital Baden
YZ, GA, KB, PW 17
6.2 Anzahl und Prozentsatz der SwissDRG-Änderungen
2013 Höheres
Kostengewicht nach Revision
Tieferes Kostengewicht nach Revision
Kein Einfluss auf Kostengewicht
Aufgrund Änderung Hauptdiagnose
1 0.56% 1 0.56%
Aufgrund Änderung Nebendiagnosen
Aufgrund Änderung Behandlungen
Aufgrund Änderung Variablen
1 0.56%
Keine SwissDRG-Änderung
177 98.33%
2012 Höheres
Kostengewicht nach Revision
Tieferes Kostengewicht nach Revision
Kein Einfluss auf Kostengewicht
Aufgrund Änderung Hauptdiagnose
Aufgrund Änderung Nebendiagnosen
2 1.11%
Aufgrund Änderung Behandlungen
Aufgrund Änderung Variablen
Keine SwissDRG-Änderung
178 98.89%
6.3 Anzahl und Prozentsatz der Änderungen der Kostengewichte
KS Baden 2013 2012
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Kein Einfluss auf das Kostengewicht 177 98.33% 178 98.89%
Tieferes Kostengewicht nach Revision 1 0.56% 2 1.11%
Höheres Kostengewicht nach Revision 2 1.11% 0 -
Total 180 100% 180 100%
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6.4 Berechnung des CMI vor und nach der Revision
Die angewendeten statistischen Methoden sind im Anhang 3 beschrieben.
Die nachstehenden aufgeführten Ergebnisse umfassen:
• den CMI vor der Revision ( ), die Schätzung des CMI ( ) nach der Revision, die
Differenz und den 95%-Vertrauensbereich für die Differenz der Grundgesamtheit des Spitals
• den CM vor der Revision ( ), die Schätzung des CM ( ) nach der Revision, die
Differenz und den 95%-Vertrauensbereich für die Differenz der Grundgesamtheit des Spitals
• eine graphische Darstellung des CMI vor der Revision, des (geschätzten) CMI nach der Revision und seines Vertrauensbereichs
• eine graphische Darstellung der Differenzen und ihre Vertrauensbereiche
• die Prozentsätze der geänderten SwissDRG Ein Vertrauensbereich von 95%, der den Wert „0“ einschliesst bedeutet, dass keine sta-tistisch signifikante Abweichung zwischen den Werten vor und nach der Revision vor-liegt. Die Statistiken des Kantonsspitals Baden zeigen keine Verzerrung der Kodierung.
Die Abwesenheit einer Verzerrung kann bei einer nächsten Revision bestätigt oder wi-derlegt werden.
Prozentuale Veränderung des CMI vor und nach der Revision 6.4.1
KS Baden 2013 2012
CMI vor der Revision 0.9191 0.8901
CMI nach der Revision 0.9301 0.8892
Prozentuale Veränderung des CMI 1.18% -0.10%
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Schätzung des Case Mix Index und seines Vertrauensbereichs 6.4.2
KS Baden
2013 0.9191 0.9301 -0.0104 0.0110 0.0324 0.0109
2012 0.8901 0.8892 -0.0035 -0.0009 0.0016 0.0013
: CMI vor der Revision
: geschätzter CMI nach der Revision
: CMI-Variation infolge der Revision
: Untergrenze des 95%-Vertrauensbereichs
: Obergrenze des 95%-Vertrauensbereichs
: Standardabweichung der CMI-Variation
Schätzung des Case Mix und seines Vertrauensbereichs 6.4.3
KS Baden
2013 17'015 17'219 -192.72 203.69 600.09 18'513 180
2012 16'335 16'318 -63.56 -16.85 29.87 18'351 180
: CM vor der Revision
: geschätzter CM nach der Revision
: CM-Variation infolge der Revision
: Untergrenze des 95%-Vertrauensbereichs
: Obergrenze des 95%-Vertrauensbereichs
: Anzahl der Aufenthalte
: Anzahl der revidierten Aufenthalte
Die CMI Änderung nach der Revision ist nicht signifikant, die wenigen Fälle mit einer DRG-Änderung bewegen sich im Rahmen des statistisch zu erwartenden Zufalles.
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6.5 Grafiken
CMI vor der Revision (blau), geschätzter CMI nach der Revision (rot) und Ver-trauensbereich für den CMI nach der Revision
Differenzen mit den entsprechenden Vertrauensbereichen
Prozentsätze der geänderten Kostengewichte
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6.6 Vergleich der Anzahl Nebendiagnosen und der Anzahl Behand-lungen in der Grundgesamtheit und in der Stichprobe
Anzahl Nebendiagnosen pro Patient 6.6.1
KS Baden 2013 2012
Anzahl ND / Patient, ungewichtet, Stichprobe 5.12 4.44
Anzahl ND / Patient, gewichtet, Stichprobe 3.35 2.86
Anzahl ND / Patient, ungewichtet, Grundgesamtheit 3.21 2.80
Anzahl Behandlungen pro Patient 6.6.2
KS Baden 2013 2012
Anzahl Behandlungen / Patient, ungewichtet, Stichprobe 4.64 3.95
Anzahl Behandlungen / Patient, gewichtet, Stichprobe 2.54 2.01
Anzahl Behandlungen / Patient, ungewichtet, Grundgesamtheit 2.34 1.95
Bemerkung
Gemäss Stichprobenplan wurde in der Stichprobe eine höhere Proportion von komple-xen Fällen als in der Grundgesamtheit des Spitals gezogen. Dies erklärt die im Allge-meinen höheren Zahlen (einfache Mittelwerte) der ersten Zeile. Die gewichteten Mittel-werte (zweite Zeile) liegen ziemlich nahe bei den Zahlen der Grundgesamtheit (dritte Zeile).
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7 Empfehlungen
7.1 Empfehlungen für die Verbesserung der Dokumentation und der Kodierqualität
Dokumentation: Wir empfehlen, dass in den Austrittsberichten der Medizin die aktuellen Erkrankungen und Behandlungen klar von früheren (Status nach..) Diagnosen und Behandlungen zu unterscheiden sind. Die Dokumentation der Strahlenklinik, Anzahl Bestrahlungseinheiten mit Datum, sollte regelmässig nachgeführt und in den Austrittsbericht übernommen werden.
Kodierung: Da keine systematischen Kodierabweichungen vorliegen, kann hier keine Empfehlung abgegeben werden.
7.2 Empfehlungen für die Weiterentwicklung von SwissDRG
Die SwissDRG-Richtlinien werden im Kantonsspital Baden umgesetzt. Das IT-Problem betreffend nicht übermittelter IPS-Daten (Beatmungsstunden, SAPS, NEMS) sollte gelöst werden. Es kann hier keine weitere Empfehlung abgegeben werden.
7.3 Weitere Hinweise der Revisorin
Es liegen keine weiteren Hinweise der Revisorin vor.
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9 Anhang 1
Verpflichtungserklärung und Unabhängigkeitsbestätigung der Revisorin bezüglich Ko-dierrevision der Daten 2013 im Kantonsspital Baden.
1. Die Revisorin verpflichtet sich, die Kodierrevision auf der Grundlage des Regle-ments für die Durchführung der Kodierrevision unter SwissDRG, Version 3.0, sach- und fachgerecht durchzuführen.
2. Die Revisorin verpflichtet sich, die während der Prüfungstätigkeit in Erfahrung gebrachten Inhalte gegenüber Dritten dauerhaft vertraulich zu behandeln und die Ergebnisse nicht weiterzuverwenden.
3. Die Revisorin verpflichtet sich, die Anonymität der Patientendaten im Rahmen der Übermittlung der Revisionsdatensätze jederzeit sicherzustellen, so dass kein Rückschluss auf die Patientenidentität möglich ist.
4. Die Revisorin bestätigt ihre Unabhängigkeit vom revidierten Spital. Sie bestätigt insbesondere, dass sie während der Revisionsperiode und während der Dauer der Revision nicht als Kodiererin im revidierten Spital tätig war und auch in kei-nem anderen Anstellungs- oder Mandatsverhältnis oder in anderweitig finanziel-len Abhängigkeiten mit dem revidierten Spital steht. Allfällige Abhängigkeiten von einem Kostenträger sind im Revisionsbericht vollständig offengelegt.
Für den Schlussbericht: Le Mont, 14. Juli 2014 Patrick Weber (Geschäftsführer) Yvonne Zbinden (Revisorin) Verteiler:
- Thorsten Mühlhauser, Leiter Medizinisches Controlling, Kantonsspital Baden AG
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10 Anhang 2
Vollständigkeitserklärung des Kantonsspitals Baden betreffend der Daten 2013, die für die Kodierrevision geliefert wurden. Wir bestätigen, dass der Revisorin für die Stichprobenziehung alle im Kantonsspital Ba-den nach SwissDRG fakturierten Fälle mit Austritt zwischen 1. Januar und 31. Dezem-ber 2013 übermittelt wurden. Ort und Datum
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11 Anhang 3
11.1 Analyse des Case Mix
Einleitung 11.1.1
Jeder Spitalaufenthalt kann in eine SwissDRG eingeteilt werden. Die Einteilung in eine SwissDRG-Fallgruppe wird vom SwissDRG-Grouper vorgenommen. Jeder SwissDRG wird ein Kostengewicht zugeteilt, d.h. ein relativer Wert (ein „relatives Gewicht“), der die Kosten der darin eingruppierten Hospitalisierungen widerspiegelt.
Je nach Aufenthaltsdauer kann ein Fall als Normallieger, Kurzlieger oder Langlieger Typ gelten. Die Grenzwerte, welche die Unterscheidung zwischen diesen drei Typen ermöglichen, variieren von einer SwissDRG zur anderen. Diese Grenzwerte werden als untere (Grenz-)Verweildauer (UVWD) und obere (Grenz-)Verweildauer (OVWD) be-zeichnet.
Jeder Hospitalisierung wird eine Anzahl von Vergütungspunkten zugeordnet, abhängig einerseits vom Kostengewicht der SwissDRG, in der sie eingeteilt wurde und anderer-seits von der Art dieser Hospitalisierung. Die Anzahl der Vergütungspunkte für ein Nor-mallieger ist gleich dem Kostengewicht der SwissDRG, in die sie eingeteilt wird; für Hospitalisierungen, die nicht Normallieger sind, wird die Anzahl ihrer Vergütungspunkte mit Hilfe von Vergütungsformeln berechnet, die von der SwissDRG AG erstellt wur-den. Diese Vergütungspunkte werden danach mit der Baserate (Referenzwert) multipli-ziert.
Der Case Mix ist gleich der Summe aller betrachteten Vergütungspunkte (z.B. Summe aller Vergütungspunkte aller stationären Fälle eines Spitals). Der Case Mix Index (CMI) ist gleich dem Case Mix einer bestimmten Menge von Fällen, geteilt durch ihre Anzahl.
Auswertungsgrundlagen 11.1.2
Für die Kodierrevision, deren Auswertungen in diesem Bericht beschrieben sind, wur-den folgende Elemente berücksichtigt:
die Spitalaufenthalte wurden eingeordnet in SwissDRG unter Berücksichtigung der Hauptdiagnose, dem Zusatz zur Hauptdiagnose, maximal 49 Nebendiagno-sen, der Hauptbehandlung und maximal 99 Nebenbehandlungen sowie anderen BFS-Daten wie z.B. Aufenthaltsort vor Eintritt, Eintrittsart, Entscheid für Austritt, Aufenthalt und Behandlung nach Austritt sowie Geburtsgewicht
die Kostengewichte werden nach den Richtlinien des "Fallpauschalen-Katalogs" von SwissDRG berechnet
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11.2 Statistische Methoden
Zielgrössen 11.2.1
Wir betrachten Aufenthalte eines bestimmten Krankenhauses. Es seien: u1,…,uN: die Kostengewichte vor Revision,
v1,…,vN: die Kostengewichte nach Revision.
Wir interessieren uns in erster Linie für folgende Grössen:
ist der Case Mix Index (CMI) vor Revision; ist der CMI nach Revision; ist der Case
Mix (Summe der Kostengewichte) vor Revision; ist der Case Mix nach Revision.
Eine weitere Zielgrösse ist der Mittelwert der Unterschiede zwischen den Kostengewich-ten vor und nach Revision:
Manchmal interessieren wir uns auch für eine Menge von Spitälern mit den Aufent-haltsanzahlen N1,…,NK. In diesem Fall verwenden wir die Bezeichnungen und für
die Kostengewichte des Spitals und die Bezeichnungen für die CMI (vor/nach) und die Case Mixe (vor/nach) des Spitals . Es sei:
∑
die Gesamtzahl der Aufenthalte aller Spitäler. Wir interessieren uns für die CMI und und für die Case Mixe und aller Spitäler: ∑ ∑ ∑ ∑
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Stichprobenplan 11.2.2
Der CMI und der Case Mix nach Revision sind unbekannt, und um sie genau be-rechnen zu können, müssten alle Aufenthalte geprüft werden. Wir schätzen sie anhand einer aus den geprüften Fällen gezogenen Stichprobe und verwenden hierzu einen „Stichprobenplan mit Inklusionswahrscheinlichkeiten, die proportional zu den Kostenge-wichten u1,…,uN sind“. Die Inklusionswahrscheinlichkeit für den Fall in einer Stichprobe
mit Umfang beträgt:
Ausserdem ist unsere Stichprobe in Bezug auf die Aufenthaltsdauer „ausgewogen“ (ba-lanced) und nach Standorten „geschichtet“. Die Techniken zum Erhalt dieser Art von Stichproben werden in Tillé (2006) und Nedyalkova und Tillé (2008) beschrieben. Sie stehen im „Sampling“ Software (Tillé und Matei, 2012) zur Verfügung.
Schätzungen 11.2.3
Wir bezeichnen mit die Gesamtheit der Aufenthalte und mit die Gesamtheit der in der Stichprobe enthaltenen Fälle. Dann bezeichnet eine Summe, die alle Aufenthalte umfasst und eine Summe, die sich nur auf die in der Stichprobe enthaltenen Aufent-halte bezieht. Wenn die Inklusionswahrscheinlichkeiten gewichtet sind, entspricht der
unverzerrte Schätzer von dem Horvitz-Thompson-Schätzer (HT-Schätzer):
∑
und der entsprechende Schätzer des CMI lautet
⁄
Der Schätzer von lautet
,
wobei nicht von der Stichprobe abhängig ist (siehe Bemerkung).
Bemerkung: Anhand der Definition von erhält man
∑
In anderen Worten sind die HT-Schätzer des Case Mix und des CMI vor Revision gleich
dem Case Mix und CMI vor Revision. Wenn ausserdem ,…, die Aufenthaltsdauern
in sind, erhält man ∑ ∑ ,
(weil die Stichprobe auf die Aufenthaltsdauer ausgewogen ist). Das bedeutet, dass der HT-Schätzer der Gesamtaufenthaltsdauer näherungsweise der Summe der Aufent-haltsdauer aller Fälle im Spital entspricht.
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Um die Standardabweichung ( ) von zu schätzen, verwenden wir das in Deville und
Tillé (2005) beschriebene Verfahren. Die Standardabweichung von ist gegeben durch
( ) ( )
und die von durch
( ) [∑ ]
Die Standardabweichung von entspricht der von . Mit Hilfe dieser Standardabwei-chungen ist es möglich, die Vertrauensbereiche für , und zu berechnen. Zum Bei-spiel: der approximative 95%-Vertrauensbereich für ist
( ( ) ( ))
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Bibliographische Angaben 11.2.4
Deville J.-C., Tillé Y. (2005). Variance approximation under balanced sampling. Journal of Statistical Planning and Inference, 128, 569--591.
Nedyalkova D., Tillé Y. (2008). Optimal sampling and estimation strategies under the linear model. Biometrika, 95, 3, 521--537.
Tillé Y. (2006). Sampling algorithms. Springer, New York.
Tillé Y., Matei A. (2012). Package Sampling. http://cran.r-project.org.
11.3 Abkürzungen
SwissDRG Swiss Diagnosis Related Groups
BFS Bundesamt für Statistik
CHOP Schweizerische Operationsklassifikation
CM Case Mix
CMI Case Mix Index
CW Cost-weight (Kostengewicht)
FAQ Frequently Asked Questions (häufig gestellte Fragen)
ICD-10 International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision
HD Hauptdiagnose
ZHD Zusatz zur Hauptdiagnose
HB Hauptbehandlung
NB Nebenbehandlung
KIS Krankenhausinformationssystem
KV Krankenversicherung
MDSi Minimaler Datensatz der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin
UV Unfallversicherung
MV Militärversicherung
IV Invalidenversicherung