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UNISEMINAR
Einführung in die Rechtswissenschaften
Zürich, September 2012
uniseminar.ch
HHeerrzzlliicchh WWiillllkkoommmmeenn bbeeii UUnniisseemmiinnaarr!!
Wir freuen uns, dass Du Dich für ein Karteikartenset von Uniseminar entschieden
hast. Diese Karteikarten decken den gesamten prüfungsrelevanten Stoff ab und helfen Dir Dein Wissen und Verständnis der wichtigsten Themen, Begriffe und Zusammenhänge in „Einführung in die Rechtswissenschaft“ prüfungsorientiert zu
unterstützen.
Wir wünschen Dir eine ef�iziente Prüfungsvorbereitung und viel Erfolg bei Deiner
Prüfung.
Dein Uniseminar-‐Team
Einführung in die Rechtswissenschaft Herzlich Willkommen!
Inhaltsverzeichnis
Einführung in die Rechtswissenschaft
I / XII
uniseminar.ch
Einführung in die Rechtswissenschaft
Einleitung……………………......................................................................... I – XII Kapitel 1: Juristisches Arbeiten.......…………………........................... 001 – 015 Kapitel 2: Rechtliche Grundbegriffe..………….................................. 016 – 063 Kapitel 3: Gesellschaftliche Ordnungsfunktion des Rechts..... 064 – 084 Kapitel 4: Recht als staatliche Ordnung ........………………………. 085 – 098 Kapitel 5: Recht und Sitte.............................................…………............ 099 – 115 Kapitel 6: Recht und Sittlichkeit.......................................................... 116 – 136 Kapitel 7: Gesetzesrecht..................………………………………............ 137 – 156 Kapitel 8: Gewohnheitsrecht und Richterrecht.........……............ 157 – 181 Kapitel 9: Rechtsauslegung, -‐anwendung, -‐durchsetzung........ 182 – 205 Kapitel 10: Das Recht im internationalen Zusammenhang...... 206 – 215 Notizkarten
Inhaltsverzeichnis
Wer ist Uniseminar?
Einführung in die Rechtswissenschaft
III / XII
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Einführung in die Rechtswissenschaft
Uniseminar bietet seit 2005 Seminare und Lernunterlagen zur ef�izienten Prüfungsvorbereitung an diversen schweizerischen Universitäten an. Unser Ziel ist es Deine Prüfungsvorbereitung einfacher, ef�izienter und verständlicher zu gestalten. Unser Team besteht aus zahlreichen Doktoranden, die allesamt grosse didaktische und fachspezi�ische Erfahrung mit sich bringen. Wir alle haben grosse Freude am Unterrichten und wollen Dir auf angenehme Weise die Unterrichtsinhalte näher bringen, sodass Lernen auf einmal Spass macht! Weitere Infos zu unserem Team und unseren Angeboten �indet Du unter: www.uniseminar.ch
Über Uniseminar
Einführung in die Rechtswissenschaft
VIII / XII
Karteikartentypen
-‐ Teil 2 -‐
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Einführung in die Rechtswissenschaft
Um die verschiedenen Konzepte für Dich so übersichtlich wie möglich zu gestalten, haben wir folgende optischen Erkennungsmuster verwendet:
Karteikartentypen
DDee��iinniittiioonneenn sind umrahmt und grau hinterlegt.
Formeln sind umrahmt.
Beispiele sind kursiv gedruckt.
AAuuffzzäähhlluunnggeenn sind durch Bullet-‐Points dargestellt. Weiterführende Gedanken sind mit einem à gekennzeichnet
Bei der BBeeuurrtteeiilluunngg vvoonn AAuussssaaggeenn ist in der Lösung immer auch eine Kurzbegründung in kursiver Schrift enthalten.
Musterkarte Vorderseite
Einführung in die Rechtswissenschaft
IX / XII
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Einführung in die Rechtswissenschaft
Auf der Vorderseite jeder Karteikarte �indest Du Folgendes: in der Kopfzeile den Haupttitel, das entsprechende Kapitel sowie das
entsprechende Thema bzw. den entsprechenden Abschnitt.
die Frage sowie einen Hinweis zum Karteikartentyp (d.h. De�inition, Aufzählung, etc.)
in der Fusszeile links der Schwierigkeitsgrad der Frage:
in der Fusszeile rechts die Nummer der Karte sowie die Gesamtzahl der Karten.
Musterkarte Vorderseite
einfach mittel schwierig
Musterkarte Rückseite
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X / XII
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Einführung in die Rechtswissenschaft
Auf der Rückseite jeder Karteikarte �indest Du Folgendes:
in der Kopfzeile das Thema sowie die Frage in Kurzform
in der Kopfzeile rechts den Seitenverweis auf die entsprechende Seite des Themas im BBuucchh FFoorrssttmmoosseerr//VVooggtt ((BB)) oder im SSkkrriipptt vvoonn MMaahhllmmaannnn ((SS)) des Semesters HS 2012
die richtige Antwort auf die Frage der Vorderseite (siehe Karte VII für die verschiedenen Karteikartentypen)
in der Fusszeile links die entsprechende(n) Quelle(n)verweis(e) zur Literatur
Musterkarte Rückseite
Einführung in die Rechtswissenschaft
XI / XII
Kontakt & Feedback
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Einführung in die Rechtswissenschaft
Bei Fragen und Feedback zu unseren Lernunterlagen, Seminaren und anderen Dienstleistungen kannst Du uns jederzeit gerne kontaktieren. Dabei stehen Dir die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schreibe uns eine E-‐Mail an: [email protected] 2. Füge uns bei Skype hinzu und schreibe uns dort (Kontakt: Uniseminar) 3. Schreibe uns eine SMS oder eine Nachricht bei Whatsapp/Viber an 079 296 01 99 4. Rufe uns an unter 044 586 39 94 (Festnetz) oder 079 296 01 99 (Handy) 5. Werde Mitglied unserer Facebook Gruppe und nutze die Wall oder schreibe einem
der Koordinatoren (Du erkennst Sie am “Uniseminar“ im Namen)
Feedback
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 1 – Juristisches Arbeiten
2 / 215
Was sind die Merkmale juristischer Logik?
-‐ 3 Punkte -‐
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Mehrheitlich deduktives Vorgehen Induktives Vorgehen nur in Teilbereichen Grundsätzlich keine Experimente, Rechtssicherheit steht im Vordergrund
Juristisches Arbeiten Juristische Logik
S. 2ff (B)
Forstmoser/Vogt – Einführung in die Rechtswissenschaft, N5/6/9/11/16 zu §1
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 1 – Juristisches Arbeiten
3 / 215
Was ist Deduktion?
-‐ De�inition-‐
uniseminar.ch
Deduktion ist eine wissenschaftliche Methode, bei der von einem Allgemeinen auf ein Besonderes geschlossen wird.
Juristisches Arbeiten De�inition Deduktion
S. 2 �(B)
Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N6 zu §1
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 1 – Juristisches Arbeiten
4 / 215
Wo im Recht arbeitet man auf deduktive Weise?
-‐ Erläuterung -‐
uniseminar.ch
Juristisches Arbeiten Deduktion im Recht
Jede Norm regelt auf generelle und abstrakte Weise eine Vielzahl von Fällen. In der Rechtsanwendung �inden diese Regeln ihre konkrete und spezielle Anwendung. Die allgemeine Regel wird so auf den speziellen Fall angewandt und ist grundlegend für sämtliches juristisches Arbeiten.
S. 2f�(B)
Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N6f zu §1
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 2 – Rechtliche Grundbegriffe
17 / 215
Was bezeichnet der Begriff Legalität?
-‐ De�inition -‐
uniseminar.ch
Legalität bezeichnet die Übereinstimmung des Handelns der Bürger und der Staatsgewalt mit dem geltenden Recht.
Rechtliche Grundbegriffe De�inition Legalität
S. 20 (S)
Skript Mahlmann S. 20
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 2 – Rechtliche Grundbegriffe
19 / 215
Was ist das Gesetz im materiellen Sinn?
-‐ De�inition -‐
uniseminar.ch
Das Gesetz im materiellen Sinn sind generell-‐abstrakte Normen, die durch einen staatlichen Hoheitsakt erlassen worden sind.
Rechtliche Grundbegriffe Gesetz im materiellen Sinn
S. 38 (B)
Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N54/64/65 zu §2;
à Für das „Gesetz im materiellen Sinn“ spielt es daher keine Rolle, auf welcher hierarchischen Stufe es steht, auch eine Verordnung ist ein Gesetz im materiellen Sinn.
Was bedeutet „lex specialis derogat legi generali“?
-‐ Erläuterung -‐
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 2 – Rechtliche Grundbegriffe
31 / 215
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Rechtliche Grundbegriffe lex specialis derogat legi generali
„Lex specialis derogat legi generali“ ist ebenfalls eine Vorrangregel, die zur Anwendung kommt, wenn der Geltungsrang die Normenkollision nicht bereits geklärt hat. Sie bezeichnet den Vorrang des spezielleren Rechts vor dem Allgemeinen.
S. 26 (S)
Skript Mahlmann S. 26
Mittels welcher Theorien wird die Einteilung des Rechts in „öffentliches“ und
„privates“ Recht vorgenommen?
-‐ 5 Punkte -‐
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 2 – Rechtliche Grundbegriffe
38 / 215
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Funktionstheorie Interessentheorie Subjektstheorie Modale Theorie Subordinationstheorie
Es gilt zu beachten, dass man heute grundsätzlich davon ausgeht, keine Theorie vermöge umfassende Geltung zu beanspruchen. Man greift daher häu�ig auf eine Kombination verschiedener Theorien zurück, häu�ig Subjekts-‐ und Subordinationstheorie.
Rechtliche Grundbegriffe Theorien zur Einteilung öffentliches/privates Recht
S. 139 (B)
Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N44ff zu §4
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 2 – Rechtliche Grundbegriffe
42 / 215
Welches Prinzip steht der Privatautonomie im Gesellschaftsrecht
entgegen?
-‐ Erläuterung -‐
uniseminar.ch
Rechtliche Grundbegriffe Gegenteiliges Prinzip zur Privatautonomie
Das Prinzip des Numerus Clausus.
Im Gesellschaftsrecht ist die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform eben gerade nicht möglich. Bei der Gründung einer Gesellschaft ist man an die vom Gesetzgeber vorde�inierten Gesellschaftsformen gebunden. Das ändert jedoch nichts daran, dass die einzelnen Gesellschaftsformen teilweise auf beträchtliche Weise angepasst werden können.
S. 146 (B)
Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N89 zu §4
Gibt es heute noch Nachwirkungen der Religion im Schweizerischen Recht?
-‐ mind. 1 Punkt -‐
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 4 -‐ Recht als staatliche Ordnung
87 / 215
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Präambel in der Bundesverfassung: „Im Namen Gottes des Allmächtigen...“�Damit verbunden ist allerdings auch ein grösseres Problem: In einer Normenhierarchie bedarf es immer einer übergeordneten Norm, auf welche sich eine untergeordnete Norm stützen kann. Das mündet jedoch spätestens mit der BV in einem Problem, denn worauf soll sich die Bundesverfassung stützen. Es bedarf also einer Fiktion ausserhalb des Rechts, die deren Gültigkeit untermauert. Es muss sich dabei allerdings nicht zwingend um „Gott den Allmächtigen“ handeln.
Amtsschwur, z.B. bei der Wahl zum Bundesrat Diverse Rechtsgebiete sind noch religiös geprägt, wie das Scheidungsrecht
Recht als staatliche Ordnung Nachwirkungen der Religion im Recht
S. 213 (B)
Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N8ff zu §7
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 4 -‐ Recht als staatliche Ordnung
88 / 215
Was bedeutet „Staat“?
-‐ De�inition (jeweils Buch und Skript) -‐
uniseminar.ch
Recht als staatliche Ordnung De�inition Staat
Der Staat ist der Träger der Souveränität (Forstmoser/Vogt). Ein Staat ist ein Hoheitsgewalt ausübender, auf Dauer angelegter, territorial beschränkter Verband eines Volkes (Mahlmann).
S. 23 (S)
Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N22ff zu §7; Skript Mahlmann S. 23
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 4 -‐ Recht als staatliche Ordnung
89 / 215
Welche Elemente machen den Staat aus?
-‐ 3 Punkte -‐
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Staatsvolk
Staatsgebiet
Staatsgewalt à Eine gewisse Relativierung dieser 3 Elemente erfolgt durch
internationale Beziehungen.
Recht als staatliche Ordnung Elemente des Staates
S. 23f (S)
Skript Mahlmann S. 23f
Kennst Du Beispiele für Kon�likte zwischen Recht und Moral?
-‐ mind. 2 Punkte -‐
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 6 -‐ Recht und Sittlichkeit
125 / 215
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Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen
Preisgabe einer journalistischen Quelle durch den betreffenden Journalisten
Beispiel eines Arztes, der auf Grund eines freundschaftlichen Verhältnisses zu einem Drogensüchtigen und einer Geldschenkung zwecks Drogenbeschaffung gebüsst worden ist
Widerstandsrecht
Recht und Sittlichkeit Kon�liktpotential von Recht und Moral
S. 248f (B)
Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N44ff zu §9
Einschränkung der Delegation von Gesetzgebungskompetenzen auf
kantonaler Ebene
-‐ Erläuterung -‐
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 7 – Gesetzesrecht
155 / 215
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Gesetzesrecht Einschränkung von Gesetzesdelegation im Kanton
BGE 112 Ia 251, E. 2a auf S. 254: „... Delegation rechtsetzender Befugnisse an die Verwaltungsbehörde zulässig, wenn sie nicht durch das kantonale Recht ausgeschlossen ist, wenn sie auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt wird und das Gesetz die Grundzüge der Regelung selbst enthält – soweit sie die Rechtsstellung der Bürger schwerwiegend berührt – und wenn sie in einem der Volksabstimmung unterliegenden Gesetz enthalten ist...“
S. 387 (B)
Weitergehend dazu: Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N80f zu §13
Welche Kriterien sollten bei der Bildung von Rechtsregeln beachtet werden, vom Gesetzgeber, wie auch vom Gericht?
-‐ mind. 2 Punkte -‐
Einführung in die Rechtswissenschaft Kapitel 8 -‐ Gewohnheitsrecht und Richterrecht
177 / 215
uniseminar.ch
Die Norm muss praktikabel sein, also sowohl durchsetzbar, wie auch ausgleichend zwischen divergierenden Interessen.
Die Norm muss ethisch begründet und angemessen sein.
Die Norm muss logisch-‐systematisch in die bestehende Regelung passen, die Ordnung sollte nämlich frei von Widersprüchen bleiben.
Gewohnheitsrecht und Richterrecht 3 Elemente bei der Regelbildung
S. 426f (B)
Forstmoser/Vogt, Einführung in das Recht, N106ff zu §15