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UNTERWEGS IN EUROPA -...

Date post: 17-Sep-2018
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Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe und einigen der atemberaubendsten Landschaften der Welt. Viele Entdeckungen warten auf die Reisenden – und dank der Europäischen Union (EU) ist vieles deutlich leichter als früher. An den meisten Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr. Der Euro erleichtert Schnäppchenjägern das „grenzenlose“ Einkaufen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung bereitet keinerlei Probleme. Und auch Ihren Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf die Reise mitnehmen. Gut zu wissen für Autofahrerinnen und Autofahrer aus der EU: Ihr Führerschein und Ihre Kraftfahrzeugversicherung gelten in den anderen EU- Ländern ebenso wie im Inland. Mobil telefonieren im Ausland ist nicht nur möglich, sondern wird auch ständig günstiger. Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie in diesem Infoblatt. Sie können die Broschüre bestellen oder hier herunterladen: http://europa.eu/!Xv97ub NA-04-15-620-DE-C UNTERWEGS IN EUROPA Europäische Union 2016-2017 UNTERWEGS IN EUROPA 2016-2017
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Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe und einigen der atemberaubendsten Landschaften der Welt. Viele Entdeckungen warten auf die Reisenden – und dank der Europäischen Union (EU) ist vieles deutlich leichter als früher.

An den meisten Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr. Der Euro erleichtert Schnäppchenjägern das „grenzenlose“ Einkaufen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung bereitet keinerlei Probleme. Und auch Ihren Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf die Reise mitnehmen. Gut zu wissen für Autofahrerinnen und Autofahrer aus der EU: Ihr Führerschein und Ihre Kraftfahrzeugversicherung gelten in den anderen EU-Ländern ebenso wie im Inland. Mobil telefonieren im Ausland ist nicht nur möglich, sondern wird auch ständig günstiger.

Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie in diesem Infoblatt.

Sie können die Broschüre bestellen oder hier herunterladen:http://europa.eu/!Xv97ub

NA-

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UNTERWEGS IN EUROPA

Europäische Union

2016-2017

UNTERWEGS IN EUROPA2016-2017

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Die Europäische Union mit ihren 28 Ländern erstreckt sich über den europäischen Kontinent von Lappland im Norden bis zum Mittelmeer im Süden und von Irland im Westen bis Zypern im Osten. Die landschaftliche Vielfalt reicht von felsigen Küsten bis zu feinen Sandstränden, von fruchtbarem Weideland bis zu kargen Ebenen, von Seen und Wäldern bis zu arktischer Tundra.

Die Völker Europas mit ihren unterschiedlichen Traditionen, Kulturen und Sprachen machen rund 7 % der Weltbevölkerung aus. Von ihrem geschichtlichen Erbe zeugen prähistorische Höhlenmalereien, antike griechische und römische Bauten, die maurische Architektur, mittelalterliche Festungen, Renaissanceschlösser und Barockkirchen. Aber auch das moderne Europa mit seinen pulsierenden Städten, seinen bunten Kulturveranstaltungen, seinen vielfältigen Winter- und Sommersportmöglichkeiten sowie seiner abwechslungsreichen Küche ist ein attraktives Reiseziel.

Kein Wunder also, dass die Europäerinnen und Europäer gern reisen, nachdem die meisten Pass- und Gepäckformalitäten abgeschafft worden sind und in 19 EU-Ländern dieselbe Währung, der Euro, gilt. Der Binnenmarkt beschert über 500 Millionen Menschen eine größere Auswahl und günstigere Preise. Die meisten Europäer empfinden das Reisen in der EU als genauso problemlos wie das Reisen im eigenen Land.

Diese Papiere brauchen Sie

EU-Bürger/in

Reisepass oder PersonalausweisDank der Schengen-Bestimmungen, die Teil des EU-Rechts sind, gibt es an den Grenzen zwischen 22 Mitgliedstaaten keiner-lei Kontrollen mehr. Alle EU-Länder außer Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und Zypern sind Schengen-Vollmitglieder. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zwar nicht zur EU, sind aber ebenfalls Schen-gen-Mitglieder. Durch die Schengen-Bestimmungen wurden alle internen Grenzkontrollen aufgehoben, zugleich aber wirksame Kontrollen an den EU-Außengrenzen und eine gemeinsame Vi-sumpolitik eingeführt. Im Falle einer schwerwiegenden Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit eines Mitglied-staats können in Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen eingeführt werden.

Wenn Sie in eines der sechs EU-Länder reisen, die nicht Schen-gen-Mitglieder sind, oder aus einem dieser Länder zurückkehren, benötigen Sie ebenso einen gültigen Reisepass oder Personalaus-weis, wie wenn Sie die EU über ihre Außengrenzen verlassen oder von außerhalb wieder in die EU einreisen. Um sich nötigenfalls ausweisen zu können, sollten Sie Ihre Papiere allerdings auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen. Prüfen Sie vor Reisen in Länder außerhalb der EU, welche Ausweispapiere Sie benötigen. Gültig sind einzig die von nationalen Behörden ausgestellten Ausweispapiere.

Kinder müssen einen eigenen Pass oder Personalausweis besit-zen.

VisumFür Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum.

Nicht-EU-Bürger/in

ReisepassSie benötigen einen gültigen Reisepass.

VisumEs gibt über 50 Länder, deren Staatsangehörige sich bis zu 90 Tage ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Zu ihnen zählen Australi-en, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA. In der Mehrzahl der Fälle brauchen die meisten EU-Bürgerinnen und -Bürger auch umgekehrt kein Visum für die Einreise in diese Nicht-EU-Länder.

Die Liste der Länder, deren Staatsangehörige für die Einreise nach Irland und in das Vereinigte Königreich ein Visum benötigen, unterscheidet sich geringfügig von der Liste anderer EU-Länder. Beantragen können Sie ein Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des Landes, das Sie besuchen wollen.

Mit einem Schengen-Visum können Sie in sämtliche Schen-gen-Länder reisen. Wenn Sie einen gültigen, von einem Schen-gen-Land ausgestellten Aufenthaltstitel haben, können Sie sogar bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern bleiben. Für die Einreise in ein EU-Land, das nicht zum Schengen-Raum gehört, benötigen Sie eventuell ein Visum.

UNTERWEGS IN EUROPA

2016-2017

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Geld

Der EuroDer Euro ist derzeit das Zahlungsmittel von rund zwei Dritteln der EU-Bürger, d. h. mehr als 337 Millionen Menschen in 19 EU-Län-dern: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern (siehe Karte).

Das Euro-Symbol sieht so aus: €. Die Euro-Scheine sind in allen Ländern identisch. Die Münzen hingegen werden von den ein-zelnen Ländern herausgegeben; eine Seite ist überall gleich, die andere gestaltet jedes Land selbst. Alle Scheine und Münzen sind gültiges Zahlungsmittel in allen EU-Ländern (einschließlich vieler ihrer überseeischen Gebiete), die den Euro als Währung haben.

Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt den Euro als ihre Landeswäh-rung. Faktisch ist der Euro außerdem in einigen weiteren Ländern und Gebieten (wie Kosovo und Montenegro) Zahlungsmittel.

Viele Hotels, Geschäfte und Restaurants in europäischen Län-dern außerhalb des Euroraums, insbesondere in touristischen Gebieten, akzeptieren den Euro neben der Landeswährung, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.

Bargeldabhebungen und KartenzahlungenEU-Vorschriften haben dafür gesorgt, dass die Banken für grenz- überschreitende Euro-Zahlungen innerhalb der EU heute die gleichen Gebühren wie für inländische Zahlungen erheben. Geld-abheben an einem Automaten kostet Sie daher überall in der EU genau so viel, wie wenn Sie in Ihrem eigenen Land am Automaten einer Bank Geld abheben, die nicht Ihre Hausbank ist. Für sämt-liche Euro-Zahlungen mit einer Bank- oder Kreditkarte sowie für Überweisungen und Abbuchungen (in Euro) müssen die Gebühren EU-weit dieselben sein, egal ob die Transaktion innerhalb eines EU-Landes oder zwischen zwei EU-Ländern stattfindet. Die Höhe der Gebühren kann indes von Bank zu Bank stark schwanken.

Für internationale Zahlungen in anderen Währungen gelten diese Bestimmungen nicht.

Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort telefo-nisch sperren; notieren Sie sich die entsprechende Notfallnum-mer vor Ihrer Abreise.

Wenn Sie bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise aus der EU 10 000 EUR oder mehr (bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren.

Bei der Einreise in die EU

Bei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten.

Alkoholische Getränke � 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder 2 Liter

angereicherter Wein (Likörwein) oder Schaumwein � 4 Liter Wein � 16 Liter Bier

Einkaufen

In der EU

Auf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten; darüber hinaus dürfen in anderen EU-Ländern keine weiteren Steuern erhoben werden.

Tabak und AlkoholJedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den persönlichen Verbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, so wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die folgenden Werte dürfen von den Ländern allerdings nicht unterschritten werden:

� 800 Zigaretten, � 400 Zigarillos, � 200 Zigarren, � 1 kg Tabak, � 10 Liter Spirituosen, � 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Likörweine

wie Porto oder Sherry), � 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), � 110 Liter Bier.

LebensmittelFür Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb der EU keine Beschränkungen.

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TabakerzeugnisseJedes EU-Land legt selbst fest, ob für Reisende, die in die EU einreisen, die oberen oder die unteren Höchstmengen gelten. Die niedrigen Werte gelten in Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden, der Slowakei und Ungarn nur für Land- und Seereisende, in Estland und Rumänien für alle Reisenden.

Obere HöcHstmenge Untere HöcHstmenge

200 Zigaretten oder 40 Zigaretten oder100 Zigarillos oder 20 Zigarillos oder50 Zigarren oder 10 Zigarren oder250 g Tabak oder 50 g Tabak

Reisende unter 17 Jahren haben keinen Anspruch auf diese Alkohol- und Tabakfreimengen.

Sonstige Waren einschließlich ParfumFlug- und Seereisende: höchstens 430 EUR

Sonstige Reisende: höchstens 300 EUR

Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein niedrigerer Wert, der jedoch in keinem Fall unter 150 EUR liegen darf.

LebensmittelAus den meisten Ländern außerhalb der EU dürfen weder Fleisch- noch Milchprodukte in die EU mitgebracht werden, auch nicht in kleinen Mengen. Ausgenommen sind Andorra, die Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Hiermit sollen Nutztiere in der EU vor Krankheiten geschützt werden.

VerbraucherschutzAls Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie EU-weit Anspruch auf faire Behandlung, auf Produkte, die bestimmten Standards genügen, und auf Entschädigung, wenn etwas schiefgeht.

Bewusst genießen Strenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit. Verbesserte Etikettierungsvorschriften garantieren umfassendere und genauere Angaben zu den Lebensmittelinhaltsstoffen.

Achten Sie bei vorverpackten Öko-/Bio-Lebensmitteln auf das EU-Logo.

Bewusst einkaufenSowohl bei Online-Bestellungen als auch beim Einkauf in einem Ladengeschäft sind Sie vor zahlreichen unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Voreinstellungen auf Websites sind inzwischen verboten, sodass Sie beispielsweise beim Online-Kauf eines Flugtickets nicht versehentlich eine Reiseversicherung mitbezahlen, die Sie gar nicht abschließen wollten. Auch ungerechtfertigte Aufschläge für die Online-Bezahlung mit Kreditkarte sind heute untersagt.

Bei kosmetischen Erzeugnissen ist anzugeben, wie lange sie nach dem Öffnen noch verwendet werden dürfen. Achten Sie auf das entsprechende Symbol mit der Verwendungsdauer.

Sonnenschutzmittel müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein, einschließlich einer genormten Angabe zum UV-A-Schutz.

Dieses Zeichen auf z. B. Spielzeug, Elektrogeräten und Handys bedeutet, dass die Produkte laut Hersteller sämtlichen geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen der EU genügen.

Das EU-Umweltzeichen erhalten Produkte, die hohen Umweltstandards genügen. Das EU-Umweltzeichen hilft auch bei der Suche nach einer umweltfreundlichen Unterkunft (Hotel, Pension, Jugendherberge oder Campingplatz).

Preise vergleichen Bei allen zum Verkauf angebotenen Waren müssen der Gesamtpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilo oder Liter, angegeben sein. Bei der Online-Buchung eines Fluges muss der Gesamtpreis des Tickets (mit Steuern und Gebühren) von Anfang an sichtbar sein.

Probleme lösenDie Europäischen Verbraucherzentren erteilen praktische Aus-künfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und sie beraten und helfen kostenlos bei grenzüberschreitenden Beschwerden oder Streitigkeiten. Solche Zentren bestehen in allen 28 Mitgliedstaaten sowie in Island und Norwegen. Darüber hinaus gibt es eine ECC-Net Travel-App mit vielen nützlichen Tipps und Informationen.

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Anreise

Mit dem Auto oder Motorrad

FührerscheinEin in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt. Alle neu ausgestell-ten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkar-te gestaltet. In den meisten Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Fahrzeugzulas-sungspapiere mit sich führen.

Kfz-VersicherungÜberall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich

vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen. Wenn Sie im Inland umfassend versichert sind, gilt dieser Versicherungsschutz oft auch in anderen Ländern; dies sollten Sie vor der Abreise allerdings nochmals überprüfen.

Das europäische Unfallmeldeformular, das Sie bei Ihrer Versicherung oder online erhalten und das es in mehreren Sprachen gibt, erleichtert Ihnen im Ausland die Protokollie-rung eines Unfalls.

Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht Pflicht, doch sie ist international als Nachweis einer bestehenden Mindesthaftpflichtversicherung aner-kannt. Wenn Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf jeden Fall einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben.

Sicherheit im StraßenverkehrIn allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte vor-handen sind). Kinder müssen durch geeignete Kinderrück-haltesysteme gesichert sein.

Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in fast allen EU-Ländern verboten, sofern keine Freisprecheinrichtung verwendet wird.

Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt zwischen 0,0 und 0,8 mg/ml. Weitere wichtige Informationen zur Sicher-heit im Straßenverkehr (u. a. zu Geschwindigkeitsbeschrän-kungen, zur Sicherheitsausrüstung für Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer, zum Tagfahrlicht und zur Winterreifenpflicht) erhalten Sie für jedes EU-Land über die App Going Abroad (Im Ausland unterwegs). Im Ausland begangene Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften (z. B. Geschwindigkeits-übertretungen und Fahren unter Alkoholeinfluss) können dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informati-onsaustauschs geahndet werden.

Denken Sie daran, dass in Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern Linksverkehr herrscht und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlan-den und Portugal) in der Regel „rechts vor links“ gilt.

Mit dem Flugzeug

Der europäische Luftverkehrsbinnenmarkt hat zu niedrigeren Flugpreisen und zu einer deutlich größeren Auswahl an Flugge-sellschaften, Verbindungen und Dienstleistungen geführt. Dank der EU dürfen alle Fluggesellschaften, die die EU-Sicherheits-standards erfüllen, jede Route innerhalb der EU bedienen, auch inländische Routen in einem anderen Land.

Sicherheit Für sämtliche von EU-Flughäfen abgehende Flüge gelten ein-heitliche EU-Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitskontrollen von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck. EU-Vorschriften regeln, welche Gegenstände im Handgepäck und welche im aufgegebenen Gepäck untersagt sind. Vorläufig gelten auch noch Beschränkungen der im Handgepäck zulässi-gen Flüssigkeitsmenge. Ein erster Schritt zur Lockerung dieser Beschränkungen besteht darin, dass Passagiere auf Flughäfen in der EU zollfrei erworbene Flüssigkeiten im Handgepäck mit-führen dürfen, sofern die gekauften Artikel und der Kassenbon im versiegelten Sicherheitsbeutel bleiben.

Aufgrund der wirksamen Umsetzung strenger Standards gehört Europa zu den sichersten Luftverkehrsregionen der Welt. Zur Erhöhung der Sicherheit werden Luftfahrzeuge, die von Nicht-EU-Fluggesellschaften betrieben werden, in der EU inspiziert; sie dürfen den europäischen Luftraum nicht nutzen, wenn sie als unsicher eingestuft oder von ihren jeweiligen Luftfahrtbehörden nicht ausreichend beaufsichtigt werden. Ab November 2016 müssen alle Nicht-EU-Fluggesellschaften, die die EU anfliegen, im Besitz einer Genehmigung sein, in der ihnen bescheinigt wird, dass sie internationale Sicherheitsstan-dards erfüllen.

Mit dem Zug

Die EU verfügt über ein Eisenbahnnetz von über 215 000 km Länge. Es gibt in mehreren Ländern Hochgeschwindigkeits-strecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 7 300 km (unter anderem London–Paris, Paris–Brüssel–Amsterdam–Köln, Mailand–Rom sowie Barcelona–Madrid), auf denen die Züge bis zu 350 km/h erreichen. Zahlreiche weitere Strecken befinden sich in Bau oder Planung.

Mit dem Schiff

Die EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regel-mäßige und hochwertige Verbindungen angeboten werden. Außerdem gibt es über 41 500 km schiffbare Flüsse, Kanäle und Seen. Die EU nimmt bei der Ver-besserung der Sicherheit im Seeverkehr eine Vorrei-terrolle ein. So hat sie sich für hohe Qualitätsstandards und strenge Regeln zum Schutz von Passagieren und Besatzungsmitgliedern eingesetzt, die auf Fähren oder Seeschiffen von und nach europäischen Häfen oder auf sonstigen Passagierschiffen innerhalb der EU unterwegs sind.

Mit dem Fahrrad

Entdecken Sie Europas kleine und große Städte auf einem der vielen Selbstbedienungs-Mieträder, die zum Teil von der EU kofinanziert werden.

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PassagierrechteDie EU ist weltweit die einzige Region, in der Fahr- bzw. Fluggäs-ten bei allen Verkehrsträgern (Straße, Luft, Schiene und Wasser) umfassende Rechte zustehen. Passagiere, einschließlich solcher mit Mobilitätseinschränkungen, haben in der EU Anspruch auf präzise, zeitnahe und barrierefreie Informationen, auf Hilfe/Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Ent-schädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen. Auch Pauschalreisende haben bestimmte Rechte.

BusreisendeAlle Busreisenden haben ein Recht darauf, vor und während der Reise angemessen über die bestehenden Angebote und über ihre Rechte informiert zu werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ab einer Länge von 250 km kommt bei einer Verspätung oder Annullierung der Fahrt u. a. das Recht auf Hilfe/Betreuung, Rückerstattung oder Umbuchung hinzu.

FlugreisendeWenn Ihr Flug Verspätung hat oder annulliert wird oder wenn Ih-nen die Beförderung verweigert wird, haben Sie als Fluggast ein Recht auf Information, Erstattung, Umbuchung, Entschädigung (in bestimmten Fällen) und Hilfe/Betreuung. Diese Rechte gelten auf allen Flügen ab einem Flughafen in der EU und auf den Flü-gen in die EU, die von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden. Die Fluggesellschaften haften bei Unfällen sowie für verlorenes, fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck.

BahnreisendeAuf allen grenzüberschreitenden Verbindungen innerhalb der EU haben Sie bei großen Verspätungen oder Zugausfällen ein Recht auf zeitnahe Information sowie auf Erstattung, Umbuchung, Hil-fe/Betreuung und Entschädigung. Die Rechte auf Inlandsstrecken können von Land zu Land unterschiedlich sein.

SchiffsreisendeAuch die Passagiere im Binnenschiffs- und im Seeverkehr genie-ßen Rechte. Unter anderem haben sie Anspruch auf Erstattung, Umbuchung, Entschädigung und Hilfe/Betreuung, wenn ihr Schiff verspätet ist oder ausfällt, sowie auf leicht zugängliche Infor-mationen. Diese Rechte gelten – mit einigen Ausnahmen – für alle Reisenden, die mit einem Schiff von oder zu einem Hafen innerhalb der EU unterwegs sind oder die eine Kreuzfahrt unter-nehmen, welche in einem EU-Hafen beginnt.

Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter MobilitätReisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen. Das Beförde-rungsunternehmen oder der Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. sollte entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf, spätestens aber 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher) über besondere Erfordernisse informiert werden.

BeschwerdenFalls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem Recht gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des betreffenden Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zu-frieden, so können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträ-ger zuständige nationale Stelle wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort erfahren Sie auch, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist. Im Übrigen können Sie mithilfe der App Your Passenger Rights (Ihre Rechte als Fahrgast bzw. Passagier) prüfen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie geltend machen können.

GesundheitZugang zu medizinischer VersorgungAls EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie bei plötzlicher Erkran-kung oder bei einem Unfall während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems, und zwar unter denselben Voraussetzungen und zu denselben Kosten wie die Menschen, die in diesem Land versichert sind. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für die öffentliche Gesundheitsversorgung. In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos oder Sie müssen nur einen Teil der Kosten übernehmen. In anderen Ländern müs-sen Sie zunächst den Gesamtbetrag bezahlen und anschließend einen Antrag auf Erstattung stellen; bewahren Sie hierfür alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Er-stattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich

nach Ihrer Rückkehr.

Die Europäische Krankenversicherungskarte beweist, dass Sie in einem EU-Land versichert sind. Sie verringert den Ver-waltungsaufwand und erleichtert die Kostenerstattung. Die Karte ist kostenfrei bei Ihrer Krankenversicherung erhält-lich. In einigen Ländern befindet sie sich auf der Rückseite der nationalen Karte, in anderen Ländern werden separate Karten ausgestellt. Die App European Health Insuran- ce Card (Europäische Krankenversicherungskarte) informiert über Notfallnummern und darüber, welche Leistungen versichert sind und wie Sie eine Erstattung

beantragen können.

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da damit nicht die Kosten für eine Pri-vatbehandlung oder etwa für eine Rückführung oder eine Berg- rettung in einem Skigebiet abgedeckt sind. Gegen diese Risiken sollten Sie nötigenfalls eine Reiseversicherung abschließen.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, können Sie mit dem europäischen Muster-Parkausweis für Personen mit Behinderung nicht nur in Ihrem eigenen Land die Behindertenparkplätze nutzen, sondern überall in der EU.

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MedikamenteEin Rezept Ihres Arztes gilt in allen EU-Ländern, doch sollten Sie sich vergewissern, ob das verschriebene Medikament auch in dem von Ihnen besuchten Land verkäuflich und verfügbar ist. Lassen Sie sich eine Auslandsverschreibung ausstellen. Sie macht es der Apotheke im Ausland leichter, weil in einem solchen Rezept übersichtlich angegeben ist, welches Medikament verschrieben wurde (u. a. der generi-sche Name, der Handelsname und die Dosierung) und wer es wem verschrieben hat.

ImpfungenFür Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfun-gen erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen beste-hen lediglich für bestimmte Überseegebiete der EU. Informie-ren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

BadegewässerStrenge Vorgaben für die EU-Badegewässer schützen die Gesundheit der Badenden und die Umwelt. Die Wasserquali-tät an den 21 000 Badeplätzen in der EU ist hoch: Über 95 % genügen den Mindestanforderungen an die Wasserqualität, und bei 83 % wird die Wasserqualität sogar als „aus-gezeichnet“ eingestuft. An diesen Badeplätzen infor-mieren amtliche Symbole über die Wasserqualität.

Zeitzonen

Sommerzeit

Am 27. März 2016 (Beginn der Sommerzeit) werden die Uhren in der gesamten EU um eine Stunde vor- und am 30. Oktober 2016 (Beginn der Winterzeit) um eine Stunde

zurückgestellt. Die entsprechenden Daten für 2017 sind der 26. März und der 29. Oktober.

GMT +3GMT +2GMT +1GMT GMT +4 GMT +5

KommunikationSprachenEuropa verfügt über eine besonders große Sprachenvielfalt. Die meisten Sprachen gehören zur germanischen, romanischen, slawischen, baltischen oder keltischen Sprachfamilie. Neben den 24 Amtssprachen der EU gibt es in Europa noch viele weitere Regional- und Minderheitensprachen.

Über 50 % der Europäerinnen und Europäer geben an, dass sie sich in mindestens einer weiteren Sprache als in ihrer Muttersprache unterhalten können; ein Viertel spricht sogar mindestens zwei weitere Sprachen. Machen Sie Gebrauch von Ihren Sprachkenntnissen, wenn Sie in Europa unterwegs sind. Oft freuen sich die Einheimischen schon, wenn Sie auch nur wenige Worte in der Landessprache beherrschen. Beispielsweise heißt „danke“ in den einzelnen Sprachen so:

Bulgarisch Blagodarya Litauisch AčiūDänisch Tak Maltesisch GrazziDeutsch Danke Niederländisch BedanktEnglisch Thank you Polnisch DziękujęEstnisch Aitäh Portugiesisch ObrigadoFinnisch Kiitos Rumänisch MulţumescFranzösisch Merci Schwedisch TackGriechisch Efkaristo Slowakisch ĎakujemIrisch Go raibh maith agat Slowenisch HvalaItalienisch Grazie Spanisch GraciasKroatisch Hvala Tschechisch DěkujiLettisch Paldies Ungarisch Köszönöm

TelefonierenIn der gesamten EU ist bei Auslandsgesprächen zunächst die 00 zu wählen.

Vorwahlen der einzelnen Länder (Die Kürzel entsprechen den Kfz-Länderkennzeichen):

HR Kroatien 385I Italien 39

IRL Irland 353L Luxemburg 352LT Litauen 370LV Lettland 371M Malta 356NL Niederlande 31P Portugal 351

PL Polen 48RO Rumänien 40S Schweden 46

SK Slowakei 421SLO Slowenien 386

A Österreich 43B Belgien 32

BG Bulgarien 359CY Zypern 357CZ Tschechische Republik 420D Deutschland 49

DK Dänemark 45E Spanien 34

EST Estland 372F Frankreich 33

FIN Finnland 358GB Vereinigtes Königreich 44GR Griechenland 30H Ungarn 36

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Die EU unterstützt und fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa, darunter die Nominierung der „Kulturhauptstädte Europas“. Sie stellt Mittel für Ausstellungen und Veranstaltungen bereit, die das Kulturerbe der ausgewählten Städte zur Geltung bringen und eine Vielzahl von Künstlern und Darstellern aus ganz Europa zusammenführen.

Kulturhauptstädte Europas im Jahr 2016 sind die baskische Stadt Donostia-San Sebastián an der Biskaya in Nordspanien und das multikulturelle Wrocław (Breslau) in Niederschlesien, Polen. Im Jahr 2017 werden sich Aarhus, Dänemarks dynamische Universitätsstadt in Jütland, und das an der Südwestküste Zyperns gelegene Pafos mit seinem archäologischen Reichtum den Titel teilen.

Österreich austria.info

Belgien visitflanders.com belgique-tourisme.beBulgarien bulgariatravel.org

Zypern visitcyprus.comTschechische Republik czechtourism.comDeutschland germany.travelDänemark visitdenmark.comSpanien spain.infoEstland visitestonia.comFrankreich int.rendezvousenfrance.comFinnland visitfinland.comVereinigtes Königreich visitbritain.comGriechenland visitgreece.grUngarn gotohungary.com

Kroatien croatia.hrItalien enit.it/enIrland discoverireland.ieLuxemburg visitluxembourg.comLitauen visitlithuania.netLettland latvia.travelMalta visitmalta.comNiederlande holland.comPortugalvisitportugal.comPolen poland.travelRumänien romaniatourism.comSchweden visitsweden.comSlowakei slovakia.travelSlowenien slovenia.info

ReisetippsIn Europa gibt es unglaublich viel zu sehen und zu unternehmen. Anregungen und Informationen finden Sie auf unserer Website zu den interessantesten europäischen Reisezielen (visiteurope.com) sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder.

Die Länderkürzel entsprechen den Kfz-Länderkennzeichen.

HaustiereDer bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden.

Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Finnland, Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgt und im Heimtierausweis vermerkt sein.

Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer Reise mitnehmen möchten (z. B. Kaninchen, Vögel oder Nager), sprechen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt.

HandynutzungDank der EU-Vorschriften und der Festsetzung von Höchst-preisen sind die Kosten für die Nutzung von Smartphones und ähnlichen Geräten im Ausland deutlich gesunken. Bei mobilen Roamingdiensten – Anrufen, SMS und Daten-Downloads – spa-ren Sie heute 80-91 % gegenüber den Preisen von 2007.

Wenn Sie innerhalb der EU eine Grenze überqueren, erhalten Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter eine Nachricht mit den Prei-sen (für ab- und eingehende Anrufe, SMS und Internetnutzung) in dem Land, in das Sie gerade gekommen sind. Um Sie vor übermäßigen Roamingkosten zu bewahren, wird das Herunter-laden von Daten auf Ihr mobiles Gerät weltweit gestoppt, sobald Sie einen Rechnungsbetrag von 50 EUR oder eine andere vorab von Ihnen festgelegte Schwelle erreichen. Wenn 80 % dieses Betrags verbraucht sind, erhalten Sie eine Warnmeldung.

Das Roaming wird ab April 2016 noch günstiger, weil die An-bieter ab dann nur noch einen geringen Aufschlag gegenüber den nationalen Preisen berechnen dürfen: höchstens 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent für eine abgehende SMS und 5 Cent für eine Datenmenge von 1 MB (ohne MwSt.).

Und ab 15. Juni 2017 entfallen die Roaminggebühren bei Reisen innerhalb der EU dann vollständig. Für Anrufe, SMS und Da-ten-Downloads zahlen Sie dann denselben Preis wie im eigenen Land.

BriefmarkenBriefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden. Dies gilt auch für auf Euro lautende Briefmarken.

ElektrizitätDie Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit 220-240 V Wechselstrom. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern werden dreipolige Stecker verwendet, in allen anderen EU-Ländern zweipolige, die jedoch nicht völlig identisch sind. Dennoch dürften Sie Ihre Geräte mit zweipoligen Steckern überall benutzen können. Adapter erhalten Sie üblicherweise an Flughäfen und in Ferienorten.

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Im Notfall

Einheitliche Europäische Notrufnummer:  112 Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und Handy).

Bei Verlust oder DiebstahlMelden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort sperren. Wurde Ihnen der Reisepass gestohlen, so verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes sowie die Polizei. Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort nicht vertreten ist, können Sie sich an ein Konsulat oder die Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden.

Weitere Informationen über die EU

Die EU im InternetInformationen über die Europäische Union sind in allen Amtssprachen abrufbar unter: europa.eu

Besuchen Sie uns!In ganz Europa gibt es Hunderte von örtlichen EU-Informationszentren. Die Anschrift des nächstgelegenen Zentrums finden Sie unter: europedirect.europa.eu

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische Union. Sie erreichen diesen Dienst über die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 (einige Mobilfunkbetreiber gewähren keinen Zugang zu „00800“-Nummern oder berechnen möglicherweise eine Gebühr) oder gebührenpflichtig von außerhalb der EU: +32 22999696 bzw. per E-Mail über europa.eu/contact

LesenswertesVeröffentlichungen über die EU sind nur einen Mausklick entfernt auf der Website des EU Bookshop: bookshop.europa.eu

Für Auskünfte und Veröffentlichungen über die Europäische Union in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an:

Vertretungen der Europäischen Kommission

Auf der Website „Ihr Europa“ können Sie sich umfassender darüber informieren, welche Rechte Ihnen zustehen, wenn Sie in der EU leben, arbeiten oder reisen: ec.europa.eu/youreurope

Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikation Referat Bürgerinformation 1049 Brüssel BELGIEN

Manuskript abgeschlossen im November 2015

© Europäische Union, 2016

Nachdruck gestattet. Für die Verwendung oder den Nachdruck einzelner Illustratio-nen muss die Genehmigung des Urheber-rechtsinhabers eingeholt werden.

Illustrationen: © iStockphoto.com/akindo; © iStockphoto.com/dutchicon; © thenounproject.com/Rémy Médard

Büros des Europäischen Parlaments

Vertretung in DeutschlandUnter den Linden 7810117 BerlinDEUTSCHLANDTel. +49 302280-2000Internet: ec.europa.eu/deutschland/E-Mail: [email protected]

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Vertretung in BelgienRue de la Loi 1701040 BrüsselBELGIENTel. +32 22953844Internet: ec.europa.eu/belgium/E-Mail: [email protected]

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Informationsbüro für ÖsterreichHaus der Europäischen UnionWipplingerstraße 35 1010 WienÖSTERREICHTel. +43 151617-0Internet: europarl.atE-Mail: [email protected]

30°W 20° 20°

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30°

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40° 50°E70°N

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Palma deMallorca

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YORKSHIRE AND THE HUMBERNORTH

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MECKLENBURG-VORPOMMERN

SARDEGNA

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CYMRU

ISLAS BALEARES

COMUNITATVALENCIANA

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CÚIGE LAIGHEAN

CÚIGE CHONNACHT

CÚIGE MUMHAN

CÚIGE ULADH

HOVEDSTADEN

SJÆLLANDSYDDANMARK

MIDTJYLLAND

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MARIJAMPOLĖ

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VILNIUS

UTENA

PANEVĖŽYS

KUJAWSKO--POMORSKIE

ZACHODNIOPOMORSKIE

POMORSKIEWARMIŃSKO-MAZURSKIE

PODLASKIE

MAZOWIECKIE

LUBUSKIE

WIELKOPOLSKIE

DOLNOŚLĄSKIE

OPOLSKIEŚLĄSKIE

MAŁOPOLSKIEPODKARPACKIE

ŚWIĘTOKRZYSKIE

ŁÓDZKIE

LUBELSKIE

BERLIN

VÄSTRA OCH INRE FINLAND

LOUNAIS-SUOMISYDVÄSTRA FINLAND

LÄNSI- JA SISÄ-SUOMI

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NIEDERÖSTERREICH

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EAST OF ENGLAND

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VALLE D'AOSTA

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NORTH EAST

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ALSACE-CHAMPAGNE-ARDENNE-

LORRAINE

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SOUTH EAST

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TRENTINO ALTO ADIGE -

SÜDTIROL

LEINSTER

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LA RIOJA

COMUNIDAD FORAL DE NAVARRA

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VIDZEME

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KURZEME

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PELOPONNISOS

NOTIOAIGAIO

THESSALIA

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IPEIROS

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РОССИЯ

БЕЛАРУСЬ

РОССИЯ

УКРАЇНА

(AZƏR.)

HAЇASTAN

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ANDORRA

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ROSSIJA

LIECHTENSTEIN

CITTÀ DEL VATICANO

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ROSSIJA

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UKRAЇNA

QAZAQSTAN

TOUNISEL MAGHREBEL DJAZÂIR

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ΚΥΠΡΟΣKÝPROS

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ČESKÁ REPUBLIKA

SLOVENSKO

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LIETUVA

SLOVENIJA

BULGARIA

ROMÂNIA

TÜRKİYE

MALTA

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БЪЛГАРИЯ

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ÖSTERREICH

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SUOMI

IRELAND

ΕΛΛΑΔΑELLÁDA

FRANCE

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ESPAÑA

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PORANEŠNA JUGOSLOVENSKAREPUBLIKA MAKEDONIJA

BOSNA I HERCEGOVINA

CRNA GORAKOSOVO

SHQIPËRIA

SRBIJA

* UNSCR 1244 / ICJ 22.07.2010

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NORDSEE

EUROPÄISCHESNORDMEER

IONISCHESMEER

TYRRHENISCHESMEER

SCHWARZESMEER

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GOLF VONBISKAYA

WEISSESMEER

BARENTSSEE

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TUNESIENMAROKKO

SYRIEN

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ALBANIEN

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BOSNIEN UND HERZEGOWINA

ASERBAIDSCHAN

GEORGIEN

MOLDAU

UKRAINE

WEISSRUSSLAND

RUSSISCHE FÖDERATION

MONTENEGRO

KASACHSTAN

TÜRKEI

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHEREPUBLIK MAZEDONIEN

Vertretungen der Europäischen Kommission und Büros des Europäischen Parlaments bestehen auch in den übrigen Ländern der Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Union bestehen in anderen Teilen der Welt.

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Print ISBN 978-92-79-50874-5 doi:10.2775/579064 NA-04-15-620-DE-CPDF ISBN 978-92-79-50915-5 doi:10.2775/285814 NA-04-15-620-DE-N

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Die EU unterstützt und fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa, darunter die Nominierung der „Kulturhauptstädte Europas“. Sie stellt Mittel für Ausstellungen und Veranstaltungen bereit, die das Kulturerbe der ausgewählten Städte zur Geltung bringen und eine Vielzahl von Künstlern und Darstellern aus ganz Europa zusammenführen.

Kulturhauptstädte Europas im Jahr 2016 sind die baskische Stadt Donostia-San Sebastián an der Biskaya in Nordspanien und das multikulturelle Wrocław (Breslau) in Niederschlesien, Polen. Im Jahr 2017 werden sich Aarhus, Dänemarks dynamische Universitätsstadt in Jütland, und das an der Südwestküste Zyperns gelegene Pafos mit seinem archäologischen Reichtum den Titel teilen.

Österreich austria.info

Belgien visitflanders.com belgique-tourisme.beBulgarien bulgariatravel.org

Zypern visitcyprus.comTschechische Republik czechtourism.comDeutschland germany.travelDänemark visitdenmark.comSpanien spain.infoEstland visitestonia.comFrankreich int.rendezvousenfrance.comFinnland visitfinland.comVereinigtes Königreich visitbritain.comGriechenland visitgreece.grUngarn gotohungary.com

Kroatien croatia.hrItalien enit.it/enIrland discoverireland.ieLuxemburg visitluxembourg.comLitauen visitlithuania.netLettland latvia.travelMalta visitmalta.comNiederlande holland.comPortugalvisitportugal.comPolen poland.travelRumänien romaniatourism.comSchweden visitsweden.comSlowakei slovakia.travelSlowenien slovenia.info

Im Notfall

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ReisetippsIn Europa gibt es unglaublich viel zu sehen und zu unternehmen. Anregungen und Informationen finden Sie auf unserer Website zu den interessantesten europäischen Reisezielen (visiteurope.com) sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder.

Die Länderkürzel entsprechen den Kfz-Länderkennzeichen.

HaustiereDer bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden.

Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Finnland, Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgt und im Heimtierausweis vermerkt sein.

Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer Reise mitnehmen möchten (z. B. Kaninchen, Vögel oder Nager), sprechen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt.

Weitere Informationen über die EU

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LesenswertesVeröffentlichungen über die EU sind nur einen Mausklick entfernt auf der Website des EU Bookshop: bookshop.europa.eu

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Illustrationen: © iStockphoto.com/akindo; © iStockphoto.com/dutchicon; © thenounproject.com/Rémy Médard

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Informationsbüro für DeutschlandEuropäisches HausUnter den Linden 7810117 BerlinDEUTSCHLANDTel. +49 302280-1000Internet: europarl.de E-Mail: [email protected]

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Wenn Sie innerhalb der EU eine Grenze überqueren, erhalten Sie von Ihrem Mobilfunkanbieter eine Nachricht mit den Prei-sen (für ab- und eingehende Anrufe, SMS und Internetnutzung) in dem Land, in das Sie gerade gekommen sind. Um Sie vor übermäßigen Roamingkosten zu bewahren, wird das Herunter-laden von Daten auf Ihr mobiles Gerät weltweit gestoppt, sobald Sie einen Rechnungsbetrag von 50 EUR oder eine andere vorab von Ihnen festgelegte Schwelle erreichen. Wenn 80 % dieses Betrags verbraucht sind, erhalten Sie eine Warnmeldung.

Das Roaming wird ab April 2016 noch günstiger, weil die An-bieter ab dann nur noch einen geringen Aufschlag gegenüber den nationalen Preisen berechnen dürfen: höchstens 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent für eine abgehende SMS und 5 Cent für eine Datenmenge von 1 MB (ohne MwSt.).

Und ab 15. Juni 2017 entfallen die Roaminggebühren bei Reisen innerhalb der EU dann vollständig. Für Anrufe, SMS und Da-ten-Downloads zahlen Sie dann denselben Preis wie im eigenen Land.

BriefmarkenBriefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden. Dies gilt auch für auf Euro lautende Briefmarken.

ElektrizitätDie Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit 220-240 V Wechselstrom. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern werden dreipolige Stecker verwendet, in allen anderen EU-Ländern zweipolige, die jedoch nicht völlig identisch sind. Dennoch dürften Sie Ihre Geräte mit zweipoligen Steckern überall benutzen können. Adapter erhalten Sie üblicherweise an Flughäfen und in Ferienorten.

30°W 20° 20°

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Hallingdalselva

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ValènciaValencia

Mérida

Sevilla

MainzWiesbaden

Kiel

Hannover

SchwerinHamburg

Magdeburg

Düsseldorf

Potsdam

München

Stuttgart

Dresden

Saarbrücken

Erfurt

Toulouse

Marseille

Bremen

Faro

Edinburgh

Ajaccio

Hillerød

Sorø

Vejle

Viborg

Aalborg

Tauragė

Klaipėda

Telšiai

Šiauliai

Utena

Panevėžys

Marijampolė Alytus

Kaunas

GorzówWielkopolski

Rzeszów

Kielce

Katowice

Opole

Wrocław

Poznań

Łódź

Gdańsk

Bydgoszcz

Lublin

Szczecin

Olsztyn

Białystok

MariehamnMaarianhamina

TurkuÅbo

Hämeenlinna

MikkeliS:t Michel

VaasaVasa

Tavastehus

OuluUleåborg

Rovaniemi

Namur

SanktPölten

Rennes

Orléans

Dijon

Lille

Rouen

Nantes

LyonBordeaux

Vitoria-Gasteiz

Évora

Milano

Campobasso

Aosta-Aoste

Cagliari

Venezia

Potenza

Catanzaro

Trieste

Kraków

Daugavpils

Valmiera

LiepājaJelgava

Irakleion

LarisaKerkyra

Ermoupolis

Patrai

Mytilini

Lamia

Ioannina

Kozani

Komotini

Thessaloniki

Tripolis

Chișinău

Oslo

Yerevan

Tunis

DimashqBeyrouth

Kyïv

Alger

Rabat

Bern

Moskva

Minsk

Tbilisi

Reykjavík

Skopje

Zagreb

Berlin

Ankara

ΛευκωσίαLefkosíaLefkosa

HelsinkiHelsingfors

Stockholm

Baile Átha CliathDublin

London

Roma

ΑθήναAthína

București

Bratislava

Valletta

København

Amsterdam

Rīga

Ljubljana

СофияSofia

Vilnius

Budapest

Tallinn

Praha

Wien

Paris

MadridLisboa

Warszawa

Strasbourg

Frankfurta. M.

BrusselBruxelles

Luxembourg

Den Haag

Tiranë

Sarajevo

Priština

Podgorica

Beograd

ÖREBRO LÄN

SKÅNE LÄN

GIBRALTAR

KALMAR LÄN

MELILLA

CEUTA

SÖDERMANLANDSLÄN

VÄSTRA GÖTALANDS LAN

VÄSTERNORRLANDS LÄN

VÄSTMANLANDSLÄN

VÄSTERBOTTENS LÄN

ÖSTERGÖTLANDS LÄN

NORRBOTTENS LÄN

STOCKHOLMS LÄN

GÄVLEBORGS LÄN

JÖNKÖPINGS LÄN

KRONOBERGS LÄN

VÄRMLANDS LÄN

JÄMTLANDS LÄN

GOTLANDS LÄN

DALARNAS LÄN

BLEKINGE LÄN

HALLANDS LÄN

UPPSALA LÄN

VORARL-BERG

LIGURIA

KÄRNTEN

ALGARVE

SACHSEN

HAMBURG

NORTHERN IRELAND

WALES E N G L A N D

ULSTER

MARCHE

VENETO

MOLISE

UMBRIA

BAYERN

BREMEN

LONDON

TIROL BURGEN-LAND

WIEN

COMUNIDAD DE MADRID

CASTILLA Y LEÓN

NORDRHEIN-WESTFALEN

CASTILLA-LA MANCHA

ANDALUCÍA

GALICIA

ILLES BALEARS

PIEMONTE

CONNAUGHT

SCOTLAND

SOUTH WEST

SICILIA

CALABRIA

BASILICATA

PUGLIA

ABRUZZO

LAZIO

TOSCANA

EMILIA-ROMAGNA

PROVENCE-ALPES-CÔTE D'AZUR

LANGUEDOC-ROUSSILLON-MIDI-PYRÉNÉES

CATALUÑAARAGÓN

NORTE

CENTRO

ALENTEJO

COMUNIDAD VALENCIANA

AQUITAINE-LIMOUSIN-POITOU-CHARENTES

AUVERGNE-RHÔNE-ALPES

BRETAGNE

PAYS DE LA LOIRE

CENTRE-VAL DE LOIRE

BOURGOGNE-FRANCHE-COMTÉ

NORD-PAS-DE-CALAIS-PICARDIE

NIEDERSACHSEN

HESSEN

BADEN-WÜRTTEMBERG

YORKSHIRE AND THE HUMBERNORTH

WEST

BRANDENBURG

MECKLENBURG-VORPOMMERN

SARDEGNA

CORSE

FRIULI-VENEZIA

GIULIA

OBERÖSTERREICH

SCHLESWIG-HOLSTEIN

SAARLAND

WALLONIE

MUNSTER

CYMRU

ISLAS BALEARES

COMUNITATVALENCIANA

CATALUNYA

EUSKADI

CÚIGE LAIGHEAN

CÚIGE CHONNACHT

CÚIGE MUMHAN

CÚIGE ULADH

HOVEDSTADEN

SJÆLLANDSYDDANMARK

MIDTJYLLAND

NORDJYLLAND

KLAIPĖDA

TELŠIAIŠIAULIAI

TAURAGĖKAUNAS

MARIJAMPOLĖ

ALYTUS

VILNIUS

UTENA

PANEVĖŽYS

KUJAWSKO--POMORSKIE

ZACHODNIOPOMORSKIE

POMORSKIEWARMIŃSKO-MAZURSKIE

PODLASKIE

MAZOWIECKIE

LUBUSKIE

WIELKOPOLSKIE

DOLNOŚLĄSKIE

OPOLSKIEŚLĄSKIE

MAŁOPOLSKIEPODKARPACKIE

ŚWIĘTOKRZYSKIE

ŁÓDZKIE

LUBELSKIE

BERLIN

VÄSTRA OCH INRE FINLAND

LOUNAIS-SUOMISYDVÄSTRA FINLAND

LÄNSI- JA SISÄ-SUOMI

ETELÄ-SUOMI

ÖSTRA FINLAND

SÖDRA FINLAND

AHVENANMAA

NIEDERÖSTERREICH

ITÄ-SUOMI

RHEINLAND-PFALZNORMANDIE

EAST OF ENGLAND

SACHSEN-ANHALT

VALLÉE D'AOSTE

EAST MIDLANDS

WESTMIDLANDS

ÎLE-DE-FRANCE

VALLE D'AOSTA

LAPPLAND

NORRA FINLAND

EXTREMADURA

PRINCIPADO DE ASTURIAS

LAPPI

POHJOIS-SUOMI

NORTH EAST

STEIERMARK

PAÍS VASCO

ALSACE-CHAMPAGNE-ARDENNE-

LORRAINE

VLAANDEREN

ÅLAND

SOUTH EAST

CANTABRIA

LOMBARDIA

REGIÓN DE MURCIA

THÜRINGEN

TRENTINO ALTO ADIGE -

SÜDTIROL

LEINSTER

SALZBURG

CAMPANIA

LA RIOJA

COMUNIDAD FORAL DE NAVARRA

RĪGA

VIDZEME

LATGALEZEMGALE

KURZEME

LISBOA E VALE DO TEJO

DYTIKIELLADA

ATTIKI

KRITI

VOREIOAIGAIO

STEREAELLADA

KENTRIKIMAKEDONIA

PELOPONNISOS

NOTIOAIGAIO

THESSALIA

ANATOLIKIMAKEDONIA KAI THRAKI

IPEIROS

IONIOINISOI

DYTIKIMAKEDONIA

РОССИЯ

БЕЛАРУСЬ

РОССИЯ

УКРАЇНА

(AZƏR.)

HAЇASTAN

LIBNAN

IRAN

AZƏRBAYCANSAKARTVELO

SUISSE

MOLDOVASCHWEIZ

SVIZZERA

ANDORRA

MONACO SAN MARINO

ROSSIJA

LIECHTENSTEIN

CITTÀ DEL VATICANO

NORGE

IRAQSOURIYA

ROSSIJA

BELARUS'

UKRAЇNA

QAZAQSTAN

TOUNISEL MAGHREBEL DJAZÂIR

ÍSLAND

LUXEMBOURG

ΚΥΠΡΟΣKÝPROS

KIBRIS

BELGIQUE

BELGIË

PORTUGAL

DEUTSCHLAND

LATVIJA

EESTI

ČESKÁ REPUBLIKA

SLOVENSKO

MAGYARORSZÁG

POLSKA

LIETUVA

SLOVENIJA

BULGARIA

ROMÂNIA

TÜRKİYE

MALTA

HRVATSKA

БЪЛГАРИЯ

UNITED KINGDOM

FINLAND

ITALIA

ÖSTERREICH

NEDERLAND

SVERIGE

SUOMI

IRELAND

ΕΛΛΑΔΑELLÁDA

FRANCE

DANMARK

ESPAÑA

ÉIRE

PORANEŠNA JUGOSLOVENSKAREPUBLIKA MAKEDONIJA

BOSNA I HERCEGOVINA

CRNA GORAKOSOVO

SHQIPËRIA

SRBIJA

* UNSCR 1244 / ICJ 22.07.2010

ЦРНА ГОРА

СРБИЈА

NORDSEE

EUROPÄISCHESNORDMEER

IONISCHESMEER

TYRRHENISCHESMEER

SCHWARZESMEER

ÄGÄISCHESMEER

KELTISCHESEE

GOLF VONLION

GOLF VONBISKAYA

WEISSESMEER

BARENTSSEE

AT

LA

NT

IS

CH

E

R

O

Z

E

A

N

D E R K A N A L

M IT

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L

M

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ER

S K A G E R R A K

OS

TS

EE

BO

TT

NIS

CH

ER

ME

ER

BUSE

N

LIBANON

ALGERIEN

TUNESIENMAROKKO

SYRIEN

IRAK

ALBANIEN

IRAN

ARMENIENSERBIEN

BOSNIEN UND HERZEGOWINA

ASERBAIDSCHAN

GEORGIEN

MOLDAU

UKRAINE

WEISSRUSSLAND

RUSSISCHE FÖDERATION

MONTENEGRO

KASACHSTAN

TÜRKEI

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHEREPUBLIK MAZEDONIEN

Vertretungen der Europäischen Kommission und Büros des Europäischen Parlaments bestehen auch in den übrigen Ländern der Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Union bestehen in anderen Teilen der Welt.

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(1) Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist der Gesamtwert aller in einem Jahr in einem Land produzierten Güter und Dienstleistungen und wird oft verwendet, um den Wohlstand eines Landes auszudrücken. Der Kaufkraftstandard (KKS) ist eine Maßeinheit, die unabhängig vom Preisniveau einem für jedes Land identischen Volumen an Gütern und Dienstleistungen entspricht. Der Wert eines KKS entspricht ungefähr einem Euro. Die BIP-Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2014.(*) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung Kosovos.

Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2015. Quelle: Eurostat (ec.europa.eu/eurostat)

In Vielfalt geeint: Die Europäische Union umfasst 28 europäische Länder, die die gleichen demokratischen Werte teilen und sich mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, Frieden und Wohlstand zu sichern. Sie haben bestimmte Befugnisse an gemeinsam eingerichtete europäische Organe abgegeben, sodass auf europäischer Ebene demokratische Beschlüsse über Fragen von europäischer Bedeutung getro�en werden können. Die EU hat sich der Wahrung der Vielfalt der europäischen Kulturen und Lebensarten verschrieben. Einige andere Länder haben einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Mehr über die Europäische Union erfahren Sie hier: europa.eu

Herausgegeben im Januar 2016 von:Europäische KommissionGeneraldirektion KommunikationReferat Bürgerinformation1049 BrüsselBELGIEN

Amt für Verö�entlichungen der Europäischen Unionbookshop.europa.eu

Karte ursprünglich von Lovell Johns,lovelljohns.com

© Europäische Union, 2016

Kandidatenland oder potenzielles Kandidatenland

Sitz der EU-Organe

Staatsgrenze

Hauptstadt

Regierungssitz

Regionalgrenze

Regionalhauptstadt

Wichtige Wasserstraße

LEGENDE

EU-Mitgliedstaat

ATLANTISCHER OZEAN

ATLANTISCHER OZEAN

ATLANTISCHER OZEAN

ATLANTISCHER OZEAN

INDISCHER OZEAN

INDISCHER OZEAN

ATLANTISCHER OZEAN

NICHTKONTINENTALE UND ÜBERSEEISCHE GEBIETE DER MITGLIEDSTAATEN

Europa in der WeltKandidatenländer und potenzielle KandidatenländerFläche

(1 000 km²)Bevölkerung

(Mio.)

Bruttoinlandsproduktje Einwohner

(KKS) (1)

Die 28 EU-Länder zusammen

China

Japan

Russland

USA

Fläche(1 000 km²)

Bevölkerung(Mio.)

Bruttoinlandsproduktje Einwohner

(KKS) (1)

Bosnien und Herzegowina

Montenegro

Kosovo (*)

Albanien

Serbien

Türkei

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien

Indien

EUROPÄISCHE UNIONSTATISTISCHE GRUNDDATEN EUROPÄISCHER LÄNDER

Mitgliedstaaten der Europäischen UnionFläche

(1 000 km²)Bevölkerung

(Mio.)

Bruttoinlandsproduktje Einwohner

(KKS) (1)

Fläche(1 000 km²)

Bevölkerung(Mio.)

Bruttoinlandsproduktje Einwohner

(KKS) (1)

HrvatskaKroatien

België/BelgiqueBelgien

БългарияBulgarien

Česká republikaTschechische Republik

DanmarkDänemark

Deutschland

EestiEstland

Éire/IrelandIrland

ΕλλάδαGriechenland

EspañaSpanienFrance

Frankreich

ItaliaItalien

Κύπρος/KıbrısZypernLatvija

Lettland

LietuvaLitauen

LuxembourgLuxemburg

MagyarországUngarnMaltaMalta

NederlandNiederlande

Österreich

PolskaPolen

PortugalPortugalRomânia

RumänienSlovenija

SlowenienSlovenskoSlowakei

Suomi/FinlandFinnlandSverige

SchwedenUnited Kingdom

Vereinigtes Königreich

65 2,9 20 200

0,5

9,9

0,4

16,9

8,6

38,0

10,4

19,8

2,1

5,4

5,4

9,7

64,7

72 000

18 500

23 300

35 600

34 900

18 600

21 400

14 700

22 600

20 900

30 100

34 100

29 700

3

93

0,3

34

84

313

92

230

20

49

305

411

244

31

111

79

43

357

43

132

505

544

70

301

9

65

11,2

7,2

10,5

5,6

81,1

1,3

10,8

46,4

66,3

4,6

60,8

0,8

1,9

32 500

12 300

23 000

33 900

33 900

19 900

19 700

25 500

29 400

36 200

26 500

23 300

17 600

56 4,2 16 100

7 800

10 600

10 000

7 800

51

13 0,6

11

25

27

3,8

1,8

2,1

2,9

9 60077 7,1

14 400770 77,7

27 400

18 200

27 300

40 700

4 234

365

16 889

9 159

508,2

126,9

142,4

321,4

9 8009 327 1 367,5

4 3003 287 1 251,7

EU-Länder, in denen der Euro gilt

EU-Länder, in denen der Euro nicht gilt

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