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Unsere Wirtschaft 5 2005 - IHK - Wirtschaft in Coburg · Initialen gezeichnete Artikel geben nicht...

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Unsere Wirtschaft Seite 4-5 Region IHK- Abschlussfeier Seite 27 Recht Durch gute Vorbereitung vom Rating profitieren Seite 14-20 Themenspecial Leasing Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Coburg 5|2005 Seite 25 International Messeplatz Deutschland
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Unsere

Wirtschaft

Seite 4-5

RegionIHK-Abschlussfeier

Seite 27

RechtDurch gute Vorbereitung vom Rating profitieren

Seite 14-20

ThemenspecialLeasing

Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Coburg 5|2005

Seite 25

InternationalMesseplatz Deutschland

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Seminar

Unsere Wirtschaft 5/20052

Digitale Bildbearbeitung im Unternehmensalltag mit Adobe Photoshop™ (Einsteiger)Ziel:Die Lehrgangsteilnehmer werden befähigt, digitale Bildinformationen (Bilder) für unterschiedlichste Einsatzzwecke aufzubereiten, zu optimieren und zu verwalten. Der fünftägige Lehrgang richtet sich an betrieblichen Anforderungen aus und widmet sich intensiv der praktischen Übung grundlegender Techniken.

Zielgruppe:Einsteiger in der digitalen Bildbearbeitung, die im Rahmen ihrer Aufgaben im Unternehmen häufig mit digitalen Bildern zu tun haben (wer-den).

Vorausgesetzte Kenntnisse:Anwendererfahrung im Betriebssystem Windows XP oder Windows NT, Windows 2000

Programm:1. Seminartag, Freitag, 17. Juni 2005 von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Grundlagen- Programmaufbau, Arbeitsumgebungen, Werkzeuge von Photoshop- Digitale Bilder (Grundlagen)- Bildquellen 1 (Dateimanagement, Drucken, Agenturbilder/korrekte Bilder)

2. Seminartag, Samstag, 18. Juni 2005 von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Bildoptimierung - vom Rohbild zum Master-Archivbild- Bildquellen 2 (Digitalkamera, Scanner, Importformate, Dienstleister)- Bildoptimierung (Farbe/Helligkeit/Kontrast, Geometrie, Retusche)- Bildarchivierung (Formate, Dateiinformationen)

3. Seminartag, Samstag, 25. Juni 2005 von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Komposing - Techniken der digitalen Bildbearbeitung- Freistellen- Arbeiten mit Ebenen und Masken- Arbeiten mit Text und Vektorformen

4. Seminartag, Montag, 27. Juni 2005 von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Erweiterte Bildbearbeitung- Farb- und Tonwertkorrektur- Mal- und Zeichentechniken (Farbe, Malwerkzeuge, Formen und Pfade)

5. Seminartag, Freitag, 1. Juli 2005 von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr: Erweiterte Programmfunktionen / Abschluss- Automatisierungstechniken- Effektfilter Plug-In- Zusammenspiel mit anderen Programmen (Illustrator, Corel Draw, etc.)- Abschlussprüfung

Dozenten:Burckhard Hanke, Diplom Industrie-Designer und Georg Weber, Wirtschaftsredakteur

IHK�Die Weiterbildung

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3

Standortpolitik

Metropolregion Nürnberg & Nordbayern . . . . . . . .12-13

Aus- und Weiterbildung

Tagesseminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Verabschiedung Industriefachwirte . . 21

Ergebnisse der Abschlussprüfung . .22-23

Recht

Steuerrechtsänderungen 2005 . . . . . . 27

Durch gute Vorbereitung vom Rating profitieren . . . . . . . . . . . 27

International

Der Messeplatz Deutschland . . . . . . . 25

Ein „Tiger“ auf dem Weg in die EU . . 25

Türkei-Sprechtag . . . . . . . . . . . . . . . 25

Innovation & Umwelt

Design-Extra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Interview mit Jürgen Popp . . . . . . . . 29

Betriebliche Praxis

Bekanntmachungen . . . . . . . . . . .30-38

Handelsregistereintragungen . . . . . . . 39

Unsere Wirtschaftlndustrie- und Handelskammer zu Coburg

Herausgeber:Industrie- und Handelskammer zu Coburg . 96450 Coburg Schloßplatz 5 . Telefon (09561) 7426-0 .

Fax (09561) 7426-50 (Zentrale Dienste, Recht, Aus-bildung) und (09561) 7426-15 (Weiterbildung, Starthilfe und Unternehmensförderung, Innovation und Umwelt, International) . E-mail: [email protected] . Postfach 2043 . 96409 Coburg,Internet: http://www.coburg.ihk.de

Leitung und Verantwortung für den Inhalt:Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers Siegmar SchnabelChefredaktion: Gerold GebhardRedaktion: Gerold Gebhard, Frank Jakobs

Erscheinungsweise:10 mal jährlich (Doppelausgaben Januar/Februar und August/September)

Bezugspreis:Kostenlos für IHK-Zugehörige, im übrigen 18,40 0 pro Jahr.

Öffnungszeiten:Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.30 UhrFreitag: von 7.30 bis 15.00 Uhr

und weitere Termine nach persönlicher Vereinbarung

Anzeigenmarketing:Rolf Peter Reichel Werbeagentur . Tannenweg 3 . 96271 Grub am Forst . Telefon (09560) 9229-0 . Fax (09560) 922931 E-Mail: [email protected], Inter-net: www.reichel-kommunikation.de; Bankverbindung

Sparkasse Grub a.F. (BLZ 783 500 00) Kto.-Nr. 670 299

Herstellung:DS MARKETING . Medienhaus Blumenstraße 15 . 96450 Coburg . Telefon (09561) 80 610 . Fax (09561) 80 61 61 . E-Mail: [email protected] . ISDN: Leonardo-Pro (09561) 80 61 38 & 39Mit Verfasser-Namen bzw. Initialen gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdruck von Beiträgen und Nachrichten nur mit vorheriger Zustimmung des Herausgebers. Beiträge unserer Zeitschrift, in denen Erzeugnisse von Firmen besprochen werden, dienen der Information der Leser, um sie über die Neuheiten auf diesem Gebiet aufzuklä-ren. Eine Garantieerklärung für Produkte und Firmen ist damit nicht verbunden. Für den Anzeigenteil wird keine Haftung übernommen.

Titelbild: Bildarchiv DS MARKETING

4

IHK-Abschlussfeier

Ingrid Ott betonte in Ihrer Begrüßung, dass mit den erreichten hervorragenden Leis-tungen der Absolventen bewiesen worden sei, dass Werte wie Fleiß, Durchhaltevermögen und Ordnungsliebe durchaus ihre Berechti-gung hätten.

Impressum

Inhalt

Unsere Wirtschaft 5/2005 3

Starthilfe & Unternehmenförderung

Studien zur Ich-AG . . . . . . . . . . . . . . 26

Region

IHK-Abschlussfeier . . . . . . . . . . . . . .4-5

Martin Metallverarbeitung . . . . . . . . . 6

Eichner Firmenjubiläum . . . . . . . . . . . 8

Regionaler Einkauf im Coburger Land 10

Wirtschaftsjunioren . . . . . . . . . . . . . . 11

Themenspecial

Leasing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14-20

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Region

4 Unsere Wirtschaft 5/20054

Mit ihrer traditionellen Abschlussfeier verabschiedete die Industrie- und Han-

delskammer zu Coburg am 11. April 2005 die Absolventen der Abschlussprüfungen Winter 2004/2005 für kaufmännische bzw. gewerbli-che Berufe. 344 von 351 Absolventen bestan-den die Prüfung und sorgten mit einer Beste-hensquote von 98 % für das beste Ergebnis in der Geschichte der IHK.

An diese hervor-ragenden Leistungen knüpfte IHK-Vize-präsidentin Ingrid Ott in ihrer Begrü-ßungsansprache an. Mit der bestandenen Abschlussprüfung hätten die Absolven-ten einen wichtigen Grundstein für ihr

weiteres Leben gelegt. Ingrid Ott betonte, dass mit den hervorragenden Leistungen bewiesen worden sei, dass Werte wie Fleiß, Durchhal-tevermögen und Ordnungsliebe durchaus ih-re Berechtigung hätten. Jugendliche müssten lernen, dass es z. B. in der Ausbildung neben Rechten auch Pflichten gebe. Diese Werte müssten von Eltern, Unternehmen, Berufs-schulen und der gesamten Gesellschaft deut-lich vermittelt werden. Klar sei aber auch, dass die Wirtschaft der Coburger Region ihre Ver-antwortung für die Zukunft der Jugendlichen wahrnehme. Jedem ausbildungswilligen und –fähigem Jugendlichen werde ein qualifizier-ter Berufsstart ermöglicht. Zudem versuche die Wirtschaft den Fachkräftemangel durch Ausbildung zu beheben. 80 % von 800 vor einem Jahr befragten deutschen Unterneh-men planten zudem Weiterbildungsmaßnah-men. Die Auszubildenden und Beschäftigten müssten sich durch lebenslanges Lernen dem ständig wachsenden Anpassungsdruck einer globalisierten Wirtschaft stellen.

Die hervorragenden Prüfungsergebnisse seien auch auf die gute Zusammenarbeit von Ausbildern und Berufsschullehrern zurückzu-führen. Dafür dankte die IHK-Vizepräsidentin ihnen ausdrücklich. Ebenfalls dankte sie den Prüfern, ohne deren engagierten Einsatz der Erfolg der Absolventen auch nicht möglich gewesen wäre.

IHK-Abschlussfeier

Absolventen erzielen das beste Ergebnis in der IHK-Geschichte

Für die Cobur-ger Berufsschulen gratulierte Oberstu-diendirektor Anton Staudigl, Leiter der Freiherr-von-Rast-Schule und der Regiomontanus - Fachoberschule den Absolventen. Anton Staudigl stellte fest,

dass die Absolventen manche harte Nuss im Laufe der Ausbildung zu knacken gehabt und dies mit Bravour geschafft hätten. Er führte die hervorragenden Ergebnisse auf die gute Zusammenarbeit zwischen IHK, Ausbildungs-betrieben und den Berufsschulen zurück. Für die Zukunft gelte, dass auch nach der Lehre weiter gelernt werden müsse. Für den Fall, dass noch kein Arbeitsplatz ge-funden worden sei, gelte es flexibel nach einer schulischen Zusatzqua-lifikation oder nach Arbeitsplatzangeboten in und außerhalb der Region oder im Ausland zu suchen. Auf keinen Fall sollten die Jugendli-chen auf „falsche braune Propheten“ herein-fallen. Dies ei gerade am Tag, an dem Coburg vor 60 Jahren von der NS-Herrschaft aus Not und Elend befreit worden sei, besonders wich-tig.

Der Festredner der Veranstaltung Polizeioberrat Joa-chim Mittelstädt, stv. Leiter der Poli-zeidirektion Coburg, wertete die Tatsache seiner Einladung zur Veranstaltung als Akzeptanz der Polizei als fester Bestandteil

des öffentlichen Lebens in Coburg. Joachim Mittelstädt beleuchtete das Spannungsfeld „Jugend und Polizei“, aber nicht mit erhobe-nem Zeigefinger, sondern durch die lebensna-he Schilderung eines Arbeitstages einer fikti-ven Streifenbesatzung der Coburger Polizei, um so die Anforderungen des Berufslebens an die Absolventen zu erläutern. Die Beamten

kümmern sich um Verkehrsunfälle, Prügeleien oder auch Alkohol- und Drogenkontrollen. Co-burg sei die Mittelstadt in Oberfranken mit der niedrigsten Kriminalitätsrate, aber es gebe na-türlich auch Straftaten. Für die Jugendlichen sei wichtig, dass es nicht auf den „schnellen Kick“, den nächsten Event oder auf Trugbil-der von Jugendlichkeit, Erfolg und Dynamik ankommen. Jeder Lebensbereich, ob beruflich oder privat halte genügend echte Herauzfor-derungen bereit, denen es sich zu stellen gel-te. Jeder müsse seine Stärken einsetzen und ausbauen und an seinen Schwächen arbeiten. Zur Erhaltung des Lebensstandards müsse mehr Leistung gezeigt werden. In beruflicher Hinsicht fordere die bayerische Polizei, mit 36.000 Beamten, die in Spitzenjahren 1200

- 1300 Bewerber e i n g e -stellt ha-be, auch ein wich-

tiger Arbeitgeber, von ihren Beamten landes-weite Mobilität und ein hohes Maß an fach-licher Flexibilität. Ähnlichen Anforderungen müssten sich auch die Absolventen stellen. Ein Zitat des Toyota-Chefs Fujiio Cho machte den Ansatz deutlich: „Es geht nicht, dass ein Mitarbeiter die Einstellung hat ‚Ich gehe zur Firma, damit ich ein Gehalt bekomme.’ Dann funktioniert nichts. Er muss denken: ’Ich will ein gutes Produkt erzeugen, damit ich Kunden Freude bereite.’“ Deshalb müssten die Absol-venten den Wert ihres persönlichen Beitrags zum Unternehmenserfolg erkennen. Das Un-ternehmen müsse seinen Teil dazu beitragen, indem es Mitarbeiter über Firmenziele und notwendige Abläufe informiere. Der Beitrag des Mitarbeiters sei aber auch wichtig im Hinblick auf Verantwortung für die Zukunft des Unternehmens und für Kolleginnen und Kollegen. Die Übernahme von Verantwortung werde immer wichtiger werden, aber Verant-wortung mache Spaß, wenn positive Rückmel-dungen kämen. Diese führten auch zu sozialer Anerkennung und Integration.

Für die Absolventen bedankte sich Tho-mas Kreissl, der bei der Lasco Umformtech-nik GmbH Coburg zum Industriemechaniker ausgebildet wurde, bei den Ausbildern in den

IHK-Vizepräsidentin Ingrid Ott

Oberstudiendirektor Anton Staudigl

Polizeioberrat Joachim Mittelstädt

Die Wirtschaft der Coburger Region wird ihre Verantwortung

für die Zukunft der Jugendlichen wahrnehmen.

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Region

Unsere Wirtschaft 5/2005 5

Unternehmen und den Lehrern der Be-rufsschule dafür, dass sie zusammen mit den Absolventen um eine möglichst gute Ausbildung ge-kämpft hätten. Es sei immer darum gegan-

gen möglichst viel zu lernen, für ihr Leben, ihre Zukunft und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der alte Spruch ‚Lehrjahre sind keine Herrenjahre’ habe sich bewahrheitet, aber die Mühe habe sich gelohnt. Die erfolg-reiche Abschlussprüfung bedeute einen ersten Schritt auf dem Arbeitsmarkt, auch für dieje-nigen Absolventen, die nach der Ausbildung nicht übernommen wurden.

Rainer Kissing, IHK-Bereichsleiter Ausbildung stellte die Ergebnisse der Abschlussprüfung Winter 2004/2005 vor. 344 Prüflinge, davon 194 in kauf-männischen und 150 in gewerblichen Berufen, bestanden die Prüfung. Nur 7

Prüfungsteilnehmer bestanden die Prüfung

nicht. Die Durchschnittsnote betrug im kauf-männischen Bereich 3,0 (befriedigend) und im gewerblichen Bereich 2, 6 (befriedigend). Mit sehr gut bestanden 23 Prüflinge (6,7 %). Die Durchschnittsnote liegt über dem bayerischen Durchschnitt. Bei der Durchführung der Prü-fungen wirkten 144 Prüfer in 40 Prüfungsaus-schüssen mit.

Siegmar Schna-bel, stv. Hauptge-schäftsführer der IHK überreichte die Prämien für die besten Absolventen in einem Ausbil-dungsberuf. Siegmar Schnabel stellte fest, dass ein gutes Ab-schneiden in der Ab-schlussprüfung ein

Garant für ein positives berufliches Fortkom-men sei. Die IHK würdige die Leistungen der Absolventen für die Coburger Wirtschaft. Gut ausgebildete Arbeitskräfte seien besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel und den beginnenden Wettbewerb der Unterneh-men um die besten Absolventen wichtig.

Musikalisch begleitet wurde die Veran-staltung von den Kabarettisten Björn Kuhn und Boris Leipold sowie der „Coburg College Combo“.

Rainer Kissing, IHK-Be-reichsleiter Ausbildung

Der neue Sprecher der Wirtschaftsjunioren Coburg, Holger-H. Bender, wurde in der Sit-zung der Vollversammlung am 8. April 2005 als neues Mitglied in die Vollversammlung kooptiert.

Holger-H. Bender neues Vollversammlungsmitglied

Thomas Kreissl

stv. Hauptgeschäfts-führer der IHK Siegmar Schnabel

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Region

Unsere Wirtschaft 5/20056

Neues Werk und neue ArbeitsplätzeMartin Metallverarbeitung expandiert im Landkreis

Die Frage des Standortes ist geklärt: Nicht Thüringen, Polen oder Rumänien ma-

chen das Rennen, sondern die Stadt Röden-tal kommt zu Zug, wenn die Ebersdorfer Fir-ma Martin Metallverarbeitung GmbH in den nächsten Monaten ihre Pläne für ein zweites Werk realisieren wird. Im Beisein von Bür-germeister Gerhard Preß unterzeichneten Ge-schäftsführender Gesellschafter Peter Martin und Insolvenzverwalter Thomas Linse nun die Übergabevereinbarung für das ehemalige Brockardt-Werk bei Blumenrod. Das Rödenta-ler Stadtoberhaupt hatte maßgeblichen Anteil am Zustandekommen dieser Lösung.

Nach kontinuierlichem und über dem Branchendurchschnitt liegenden Wachstum hatte das Unternehmen bereits vor zwei Jahren Überlegungen zu einer Expansion angestellt. Aufgrund neuer Aufträge und der Ausstattung von Großserienfahrzeugen wie VW Golf und Passat wurden umfangreiche Bewertungen über eine Erweiterung der Produktionskapazi-täten an einem neuen Standort durchgeführt. In die engere Wahl kamen dabei Standorte in den neuen Bundesländern sowie in mehreren Ländern Osteuropas.

Gegen eine Erweiterung am heutigen Fir-menstandort sprachen sowohl die Subven-tionen für Investitionen im Osten, als auch die vergleichsweise hohen Arbeitskosten und der Mangel an qualifiziertem Personal in der Region. Geschäftsführer Peter Martin sagt es offen: „Man muss es sich einmal vorstellen: Mit unseren Steuern werden anderswo Bei-hilfen für Investitionen finanziert, die den so begünstigten Firmen enorme Wettbewerbs-vorteile ermöglichen.“

Für Peter Martin ist es keine Frage: „In Deutschland hätten wir auf der grünen Wiese kein neues Werk gebaut.“ Für die – im wahrs-ten Sinne – „naheliegende“ Lösung sprachen besondere Gründe: Das 50.000 qm große Brockardt-Areal mit 10.000 qm Fertigungs- und Verwaltungsfläche liegt logistisch günstig nur wenige hundert Meter vom heutigen Werk entfernt. Mit dem Insolvenzverwalter und den beteiligten Gläubigerbanken wurden passen-de Konditionen ausgehandelt. Und aufgrund der Alleinlage ist ein Betrieb der Anlagen im Dreischichtbetrieb ohne Beeinträchtigung möglich.

Bürgermeister Gerhard Preß zeigte sich über den Schritt des Unternehmens erfreut, nachdem er sich für das Zustandekommen

dieser Lösung intensiv eingesetzt und sich in den letzten Monaten persönlich an den Ver-handlungen mit dem Insolvenzverwalter und den Gläubigerbanken beteiligt hatte. Zwar sei es für die Gemeinde Ebersdorf ein „Wermuts-tropfen“, dass die weitere Expansion nicht am bisherigen Standort stattfinde, erklärte Preß. „Aber insgesamt ist es ein Gewinn für uns alle, dass ein so innovativer Betrieb mit seinen Ar-beitsplätzen und seiner Steu-erkraft im Cobur-ger Land erhalten bleibt!“

Rechtsanwalt Thomas Linse ist mit dem erreichten Ergebnis „sehr zufrieden“. „Als In-solvenzverwalter freue ich mich, dass es hier – fünf Jahre nach der Insolvenz eines Unterneh-mens – jetzt mit produktiven Arbeitsplätzen weiter geht.“ Um diese Lösung zu finden, hät-ten die beteiligten Gläubigerbanken, die Stadt Rödental und der Insolvenzverwalter „sehr gut zusammengewirkt“. Insbesondere habe sich Bürgermeister Preß „stark engagiert“ und letztlich erreicht, „dass eine drohende Indus-triebrache verhindert werden konnte“. Diesen Einsatz und Erfolg könne er, Linse, anderen

Stadtoberhäuptern nur wünschen.Bereits im Juni wird eine neue Großpres-

se mit 630 Tonnen Presskraft in Blumenrod installiert. „Langfristig steuern wir auf Groß-pressen mit 1.000 Tonnen Presskraft zu“, er-wähnt der Geschäftsführer, der erst kürzlich als einer der „Top-Hundert-Zulieferer“ am VW-Kongress in Palma de Mallorca teilge-nommen hatte. Die persönliche Einladung des

VW-Vorstands hat-ten nur „die besten der besten Liefe-ranten“ erhalten, mit denen künftig

neue Geschäfte angebahnt werden sollen. Günstige Perspektiven also für die Firma,

die seit 1999 ihre Belegschaft auf 200 Mitar-beiter verdoppeln konnte. Zunächst sind jetzt erhebliche Investitionen erforderlich, um das einstige Betonwerk an die die eigenen Produk-tionszwecke anzupassen. „Wir haben nun das Potenzial für weiteres Wachstum und weitere Arbeitsplätze“, betont Martin. Wie weit dieses Potenzial ausgeschöpft wird, hängt nicht zu-letzt davon ab, ob es uns gelingt, qualifizierte und motivierte Kräfte aus dem gewerblichen und kaufmännischen Bereich zu finden.

Geschäftsführer Peter Martin (rechts) und Insolvenzverwalter Thomas Linse (links) im Rathaus von Rödental bei der Unterzeichnung des Vertrags, mit dem das ehemalige Brockardt-Werk an Firma Martin Metallverarbeitung übergeht. Bürgermeister Preß (Mitte) freut sich über diese Lösung, an der er maßgeblichen Anteil hatte.

In Deutschland hätten wir auf der grünen Wiese kein neues

Werk gebaut.

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Region

Unsere Wirtschaft 5/2005 7

Die XII. Gourmenia lockte viele Besucher aus Nordbayern und Südthüringen

Trotz Minus-Graden geschäftliches PlusSchon zu einer festen Institution geworden,

fand auch in diesem Jahr die Gourmenia statt. Hier erfuhren Gastronomie-Fachleu-te direkt von den Herstellern, was es Neues zum Verwöhnen von Gästen und Kunden gibt. Allerdings hatten nur Fachleute der entspre-chenden Branchen Zutritt.

Hohe Akzeptanz fand die „Gourmenia“ auch in diesem Jahr an den beiden letzten Februartagen. Viele der gut 1.500 Profis, die sich über die neuesten Trends informieren wollten, ließen selbst durch eisige Tempera-turen und starken Schneefall nicht abhalten. Fachleute aus Gastronomie, Großküchen, Kantinen, Fleischereien und dem Feinkost-handel kamen zum fränkisch-thüringischen „Mekka“ der Feinkost. Gut hundert Spezial-unternehmen aus der Nahrungsmittelbranche präsentieren nicht nur neue Produkte, son-dern demonstrierten auch deren Anwendung. So war „Front-cooking“ ebenso angesagt wie die Weitergabe wertvoller Tipps zur Verfeine-rung. Gepflegte Dekorationsvorschläge oder

Beispiele zur Eigenwerbung rundeten den Dienstleistungsrahmen ab.

Das Ausstellungskonzept, so Geschäftsfüh-rer Detlef Bauer hat sich bewährt. Zwanglos konnten die Kunden sich dort beraten lassen, wo das besondere Interesse liegt. Ein deutli-cher Trend war zu erkennen: Die Kunden ent-schieden sich in erster Line für Qualität. Ein wichtiges Kriterium ist, das wurde von Mes-sebesuchern bestätigt, dass Feinkost-Bauer als Vollsortimenter auftritt. So gibt es kein „Ver-zetteln“ mit unterschiedlichsten Lieferanten. Das breite Programm reichte von Frischfleisch bis zu Milchprodukten. Von Fisch über Salate bis zu Teigwaren war alles zu finden. Auch nichtalkoholische Getränke, Wein, Sekt und Spirituosen gehörten dazu. Feinkost-Bauer beschäftigt fast 60 Mitarbeiter. Darunter be-finden sich auch drei Auszubildende. Auf cir-ka 3.000 Quadratmetern werden um die 6.500 Artikel für die Gastronomie ständig gelagert. Die Lagerfäche des Kühlraumes hat alleine fast 1.000 Quadratmeter. Der Gesamtumfang

der Produktpalette ändert sich natürlich sai-sonal und umfasst insgesamt nahezu 13.000 Artikel. Etwa 1.400 Kunden werden durch ein eigenes Streckennetz stets frisch beliefert. Der Fuhrpark umfasst 26 Fahrzeuge. Die tägliche Auslieferungsmenge an Feinkost beträgt um die 25 Tonnen.

Den Schwan aus massiven Eis gibt es auch im Sommer, so Geschäftsführer Detlef Bauer.

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RegionEichner Organisation

75-jähriges FirmenjubiläumDie Eichner Organisation beging am 1.

April 2005 ihr 75-jähriges Firmenjubilä-um. Das Unternehmen wurde 1930 von En-gelbert Eichner in Kattowitz / Oberschlesien gegründet und erreichte in Ostdeutschland schon in den Jahren vor dem 2. Weltkrieg ei-ne bedeutende Marktstellung. Die Verlagerung des Betriebes Anfang 1945 fiel den alliierten Bombenangriffen auf Dresden zum Opfer. En-gelbert Eichner, Büromaschinenpionier und Selfmademan, ließ sich durch diesen Schick-salsschlag nicht entmutigen und baute sein Unternehmen in schwierigster Nachkriegszeit zunächst 1945 in Coburg und Bamberg sowie ab 1949 in Frankfurt am Main neu auf.

In der Folge zählte die Eichner Organisati-on in Deutschland und Europa zu den größten Büromaschinenhändlern. Ab 1958 wurde in zwei Fertigungsstätten im Frankfurter Raum die Produktion von Fakturier- und Textver-arbeitungsautomaten sowie Kaschier- und Trockenkopiergeräten aufgenommen, die es insgesamt zu Weltgeltung brachten.

Nach dem Verkauf der Büromaschinenfa-briken in der zweiten Hälfte der 60er Jahre konzentrierte sich Engelbert Eichner auf die Coburger Familiengesellschaft. Dieses Unter-nehmen wurde zu einem der führenden Orga-nisationsmittelhersteller in Deutschland und Europa entwickelt. 1975 wurde ein Schwester- unternehmen in den USA aufgebaut. Für den deutschen Markt wurden in der Folge auch wiederum EDV-gestützte Organisationslösun-gen für mittelständische Produktionsbetriebe entwickelt und vermarktet.

Im Jahr 1980 traten die Söhne des Fir-mengründers, Dr. Wolf Eichner und Dipl.-Kfm. Falk Eichner, die Nachfolge in der Un-ternehmensführung an. Ab 1990 erfolgte eine grundlegende Umstrukturierung der Eichner Organisation. Produktion und Vertrieb wurden gestrafft und teilweise ausgegliedert. Neben der Übernahme des Ozaphan-Geschäftes von der Hoechst-Kalle AG und der damit einher-gehenden Stärkung des Mikrofilmbereichs er-folgte eine maßgebliche Beteiligung an einem

slowenischen Herstellungsbetrieb der Kunst-stoffverarbeitung, der sich nunmehr komplett im Eigentum des Unternehmens befindet und die wichtigste Produktionsstätte der Eichner Organisation im Kunststoffbereich darstellt.

Ein Joint Venture mit einem maßgebli-chen Wettbewerber führte zu der Gründung der Bodensee-Eichner Vertriebs GmbH, die für Vermarktung und den Verkauf der Präsenta-tions- und Dokumentations-Systeme fungiert. Das weiterhin erfolgreiche Organisationsmit-telgeschäft konzentriert sich auf den Kfz-Be-reich, das Gesundheitswesen sowie das Perso-nalbüro.

Während der letzten Jahre wurde zudem die Führungsebene durch ein familienfremdes Management verstärkt. Damit wurde die Zu-kunftssicherung des Familienunternehmens ein maßgeblicher Schritt vollzogen, um Konti-nuität und weitere Erfolge auf den nationalen und internationalen Märkten zu gewährleis-ten.

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RegionGarni Hotel Am Markt, Neustadt bei Coburg

Auszeichnung mit drei SternenDas Hotel am Markt in Neustadt ist seit

kurzem mit drei Sternen ausgezeichnet. Damit gehört das Hotel, das über 20 Zimmer (16 Doppel- und 4 Einzelzimmer) mit 36 Bet-ten verfügt, in die Komfortklasse und ist eines von 1085 Hotels, die in Bayern über drei Ster-ne verfügen. Im Rahmen des Hotelklassifi zie-rungsverfahrens des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (BHG) und der Bayern Tourist GmbH wurde das Hotel mehrere Mo-nate überprüft und konnte sich Anfang 2005 über die bestandene Klassifi zierung freuen. Hotelchefi n Gerlinde Liebermann nahm die Urkunde aus den Händen von Wirtschaftsmi-nister Dr. Otto Wiesheu und BHG-Präsident Ludwig Hagn entgegen. Die Hotelklassifi zie-rung wird deutschlandweit durchgeführt und gilt als besonders anspruchsvoll. Zudem ist sie auch international anerkannt. Die Klassi-fi zierung wird für drei Jahre erteilt. Das Hotel am Markt ist bis zum September 2007 klassifi -ziert. Danach muss die Klassifi zierung erneut durchgeführt werden. Gerlinde Liebermann

sieht in der Auszeichnung die Bestätigung ih-res konsequenten Kurses von Freundlichkeit zu den Gästen und Servicequalität, den sie seit der Grünung des Hotels vor fünf Jahren eingeschlagen hat. Dass es den Gästen im Ho-

tel sehr gut gefällt, ist auch daran abzulesen, dass zufriedene Hotelgäste Gerlinde Lieber-mann auf die Hotelklassifi zierung aufmerk-sam machten.

Hotelchefi n Gerlinde Liebermann (Mitte) erhält aus den Händen von Staatsminister Dr. Otto Wies-heu (links) und dem Präsidenten des Bayrischen Hotel- und Gaststättenverbandes, Ludwig Hagn, die Klassifi kations-Urkunde.

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Region

Unsere Wirtschaft 5/200510

vermietet Arbeitsbühnen

Einfach Wagert mieten: Qualität undService rund um die Uhr – und das 24 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr

Mittlere Motschstr. 20 • 96515 Sonneberg

Tel.: 0 36 75/42 04 30Weitere Stützpunkte unter

www.wagert.com

Arbeitsjubiläen

40 JahreGeorg Nawroth, Leiter Controlling, bei Johan-nes R. Weichelt GmbH, CoburgLinda Dorst, kfm. Angestellte Korrespondenz, bei GAUDLITZ GmbH, CoburgKlaus Opitz, Elektriker, bei Bruno Dietze KG, Fabrik für Stromzuführungen, Coburg

25 Jahre

Ilona Stüllein, Raumpflegerin, bei Wohnde-sign Hirsch GmbH, Coburg

Ingrid Brückner, Manfred Heppner, Klaus Vogel, Reinhard Paul, bei Haftpflicht-Un-terstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G. in Coburg (HUK-COBURG)Manfred Parzella, bei Dietze & Schell Maschi-nenfabrik GmbH & Co. KG, CoburgUlrich Artschwager, Betriebsschlosser, Jürgen Präcklein, Elektromeister, bei SÜC Energie und H2o GmbH, CoburgWalter Thron, Musterbauer, bei Walter Knorr Schaumstoffe GmbH, Ebersdorf Rolf Eckstein, Redakteur, bei Coburger Ta-geblatt Verlag & Medien GmbH & Co. KG, CoburgMargot Mechtold, Sachbearbeiterin, bei Werk-zeugmaschinenfabrik Adolf Waldrich Coburg GmbH & Co. KG, Coburg

20 Jahre

Regina Funk, bei Kanzlei Hess Wirtschaftsprü-fung, Steuerberatung, Coburg

Wolfgang Schamberger 80 Jahre alt

Der Wirtschaftsprüfer und Steuerbera-ter Wolfgang Schamberger feierte am 10. April 2005 seinen 80. Geburtstag. Wolfgang Schamberger war über 40 Jahre in Coburg als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tä-

tig. 1990 bzw. 1993 übergab er seine Kanzlei an den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ottmar Heß. Ehemalige Mandanten und Mit-arbeiter wünschten dem Jubilar zum runden Geburtstag viel Gesundheit und Glück.

Regionaler Einkauf im Coburger LandRindfl eisch aus Spanien, Schweinefl eisch

aus Dänemark und Gefl ügel aus Ungarn? – So manches Lebensmittel hat eine weite Reise hinter sich, aber viele Bauerhöfe bieten hochwertige, regionale Produkt zu ebenfalls erschwinglichen Preisen und dabei fördert der Verbraucher noch die Region. Immer mehr Landwirte bieten Ihre Produkte als Direktver-markter an. Der Kunde hat die Möglichkeit die Herkunft der Waren vor Ort zu erleben, ganz anders als im Supermarkt. Auch die Gastrono-mie versucht mit vermehrt regionalem Einkauf die Qualität zu erhalten. Vor allem dem Trend, die Waren von überall aus der Welt einzukau-fen, wird entgegen gewirkt. Der persönliche Bezug zu den Landwirten und zur Produktion steht hier im Vordergrund.

Beispielsweise hat das Gasthaus „Zum Au-

erhahn“ in Rottenbach den Wareneinkauf so weit wie möglich auf fränkische Bauerhöfe umgestellt. Rindfl eisch kommt vom Direkt-vermarkterhof Winfried Bauer aus Frohnlach, Schweinefl eisch vom Hof Walter Flohrschütz Tremersdorf, die Nudeln werden in Drossen-hausen bei der Familie Ehrsam hergestellt und die edlen Brände von Ewald Bauersachs in Beuerfeld destilliert. Selbst das Eis wird von einem Bauernhof in der Nähe von Fürth ge-liefert. Die Vorteile liegen ganz klar in den kurzen Wegen, im direkten Kontakt vom Her-steller zum Kunden und letztendlich stärkt es die Region. Weitere Informationen bei: Jo-achim Schelbert, Rottenbach 26; 96486 Lautertal, Telefon: 09566/790, Fax: 09566/8086209, Mobil: 0179/1035375, E-Mail: [email protected]

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Wirtschaftsjunioren

Unsere Wirtschaft 5/2005 11

Holger-H. Bender einstimmig gewähltBei den turnusgemäßen Neuwahlen wur-

den an der Hauptversammlung der Wirt-schaftsjunioren Coburg im Hotel Goldenen Traube in Coburg Holger-H. Bender mit über-wältigender Mehrheit zum neuen Sprecher des Coburger Juniorenkreises gewählt.

Als weitere Vorstandsmitglieder wurden von den Mitgliedern auserkoren: Marc Bau-mann, Thomas Bittorf, Matthias Duffek, Ul-rich Hörnlein, Arndt Schmidt, Doris Schel-bert, Diana Tranziska und Heiko Wagner. Michael Böhm, der bisherige Erste Sprecher, trat ebensowenig erneut zur Wahl an wie die Vorstandsmitglieder Isabelle Schuster, Annika Schweinsberg, Hubertus Gumpert und Juer-gen Beninga.

Der scheidende Vorstandssprecher Michael Böhm fasste die Arbeit des vergangenen Jah-res zusammen und führte noch einmal kurz durch die im Jahr 2004 durchgeführten Ver-anstaltungen. So wurden neben mehreren Be-triebsbesichtigungen und Vorträgen auch ei-nige gesellige Veranstaltungen unternommen.

Mit der Anzahl und Qualität seiner Ver-anstaltungen liege der Juniorenkreis Coburg weiterhin bundesweit an der Spitze. Micha-el Böhm erklärte, dass es das Ziel des neuen Vorstands sein müsse, dieses Niveau zu halten oder zu steigern.

Michael Böhm dankte seinem Vorstands- team für die gute Zusammenarbeit und den Mitgliedern für die rege Teilnahme an den Veranstaltungen.

In seiner Ansprache überbrachte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK zu Coburg, Siegmar Schnabel, die Grü-ße des Präsidenten Theo Kiesewetter, und wünschte dem neu gewählten Vorstand viel Erfolg. Er erklärte ausdrücklich die weite-re volle Unterstützung durch die IHK. Zuvor ging Schnabel auf die selbstgesteckten Ziele und Motive der Wirtschaftsjunioren ein: So wollen diese durch ihren gemeinsamen Ein-satz die Akzeptanz für unternehmerisches Handeln in der Bundesrepublik Deutschland erhöhen. Sie wollen die künftige Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik der Bundesrepublik Deutschland im neuen vereinten Europa ak-tiv mitgestalten, um damit die Wettbewerbs-fähigkeit unseres Landes langfristig weltweit zu sichern. Ihre Organisation steht für den de-mokratischen Rechtsstaat als Voraussetzung für die Marktwirtschaft mit der Verpflichtung

zu sozialer und ökologischer Verantwortung. Sie setzen sich dafür ein, dass Deutschland auch weiterhin ein zuverlässiges Mitglied der Staatengemeinschaft der Erde bleibt. Deshalb nehmen sie kritisch zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen Stellung und zeigen Alternativen auf; fordern sie weniger Staatseinfluss und mehr private Initiative; stimmen sie dem Leistungsprinzip zu und leh-nen Gleichmacherei ab; stehen sie staatlichen Subventionen kritisch gegenüber, weil sie sie selbst mit finanzieren müssen; bekennen sie sich zu einer fortschrittlichen Umweltpolitik mit marktwirtschaftlichen Lösungen; sagen sie ihre Meinung zu aktuellen Problemen im Bereich der Stadt und des Landkreises Coburg, soweit sie die Wirtschaft und ihr weiteres Um-feld tangieren.

Schnabel merkte an, dass die Wirtschafts-junioren Coburg diese Ziele nur erreichen könnten, wenn sie ihre Kräfte bündelten, also als Gruppe junger engagierter Unternehmer aufträten und ihre Kenntnisse und Fähigkei-ten fortentwickelten.

Danach verabschiedete er zusammen mit Michael Böhm und dem neuen Sprecher Holger-H. Bender die ausscheidenden Vor-standsmitglieder Isabelle Schuster, Annika

Schweinsberg, Juergen Beninga und Hubertus Gumpert, die Ihr Amt mit viel Engagement ausgeübt haben. Dafür dankte er den ehemali-gen Vorstandsmitgliedern und überreichte ein kleines Präsent. Dem nicht mehr zur Wieder-wahl angetretenen Michael Böhm attestierte Schnabel eine hervorragende Vorstandsar-beit und drückte seinen Dank mit der Über-reichung eines Golfschlägers aus: „Dass Sie „putten“ können, haben Sie im übertragenen Sinn in den letzten sechs Jahren eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“

Den Schluss der Veranstaltung übernahm der neu gewählte Sprecher Holger-H. Ben-der. Er dankte den Mitgliedern für das Ihm entgegengebrachte Vertrauen, das er nicht enttäuschen wolle. Er versprach den Mitglie-dern weiterhin hochklassige und interessante Veranstaltungen und wies in diesem Zusam-menhang auf die nächsten geplanten Veran-staltungen hin. Er bat um rege Teilnahme und Anregungen.

In der konstituierenden Sitzung des Vor-stands wurde Maximilian Stoschek einstim-mig in den Vorstand kooptiert. Über die Zu-ständigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder können sich die Mitglieder unter www.wj-co-burg.de informieren.

nfoJuniorenkreis

Der neue Vorstand der Coburger Juniorenkreises der IHK e.V. (von links):Ulrich Hörnlein, Heiko Wagner, Geschäftsführer Gerold Gebhard, Diana Tranziska, Matthias Duffek, Marc Baumann, Doris Schelbert, Arndt Schmidt, Thomas Bittorf, stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK Siegmar Schnabel und Holger-H. Bender, 1. Sprecher des Juniorenkreises .

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Unsere Wirtschaft 5/2005

Ihr Ansprechpartner

Arne Linstädt, Leiter des Bereichs Standortpolitik, Tel.: 09561/7426-34, E-Mail: [email protected]

Metropolregion Nürnberg & NordbayernIHK-Impulsveranstaltung zu Chancen und Risiken für den Wirtschaftsraum Coburg

Rund hundert Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik konnten sich am 17. März 2005 bei der IHK-Impulsveranstaltung im Kongresshaus Rosengarten über das The-ma Metropolregion Nürnberg informieren und mit Fachleuten diskutieren.

Anlass der IHK-Impulsveranstaltung: Noch in diesem Jahr soll der Wirtschaftsraum Nürnberg das raumordnungspolitische Label „Metropolregion“ erhalten. Die Metropolre-gion Nürnberg soll zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungsmotor für Nordbayern werden, so wie es München für Südbayern bereits seit langem ist.

IHK-Präsident Theo Kiesewetter machte in seinem Eingangsstatement deutlich, worauf es der Coburger Wirtschaft bei der Metropol-region ankommt: „Die regionale Wirtschaft wird einer Kooperation mit der Metropolregi-on nur dann zustimmen, wenn es keine Fahrt ins Blaue wird! Wir brauchen ein Fahrtziel, d.h. Erkenntnisse, welche Vorteile uns eine Kooperation mit der Metropolregion bringen kann, und einen Routenplaner, der uns dort hinführt.“

Die IHK konnte hochkarätige Referenten für diese Veranstaltung gewinnen.

Die Metropolregion Nürnberg aus Sicht der Kommunalpolitik stellte Dr. Roland Fleck, Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg vor, der betonte, dass sich die künftige Regional-förderung sehr wahrscheinlich verstärkt auf Wachstumskerne, also Metropolen, konzent-rieren werde.

Aus Sicht der Wirtschaft erläuterte Hans-Peter Schmidt, Ehrenpräsident der IHK Nürn-berg für Mittelfranken, die zahlreichen Vortei-le, die aus seiner Sicht mit einer Metropolregi-on Nürnberg für ganz Nordbayern verbunden sind. Den größten Vorteil einer Metropolregi-on sieht er in der besseren Wahrnehmbarkeit im internationalen Standortwettbewerb.

Den Beitrag der Wissenschaft zur Metro-polregion Nürnberg erläuterte Prof. Dr.-Ing. Harald Meerkamm, Prorektor der Universi-tät Erlangen-Nürnberg, der vor allem bei der Clusterbildung in den Bereichen Automotive und Car-IT , Versicherungen und Finanz-

Resolution der Industrie- & Handelskammer zu Coburg

Die IHK-Vollversammlung hat sich in ihrer Sitzung am 08. April ebenfalls mit der sich in der Entstehung befindenden Metro-polregion auseinandergesetzt. Genau wie die anderen nordbayerischen Industrie- und Handelskammern Bayreuth, Nürnberg, Re-gensburg und Würzburg-Schweinfurt er-wartet auch die Coburger Wirtschaft von einer wirtschaftlich starken Metropolregion in Nordbayern Vorteile insbesondere durch eine bessere Wahrnehmung im internationa-len Standortwettbewerb. Dabei müsse aber auch im Namen der Metropolregion klar zum Ausdruck gebracht werden, dass diese nicht nur den Großraum Nürnberg umfas-sen sondern weite Teile von Nordbayern mit einbeziehen sollte. Einen Beitritt der Region Coburg kann die Vollversammlung aber nur dann empfehlen, wenn weitere Details über die Zusammenarbeit in der Metropolregion bekannt und offen gelegt werden.

In der Sitzung wurde nachfolgende Re-solution verabschiedet:

Am 13. Oktober 2003 wurde vom Freistaat Bayern bei der Ministerkonferenz für Raum-ordnung (MKRO) der Antrag gestellt, die Re-gion Nürnberg in den Kreis der Europäischen Metropolregionen in Deutschland aufzuneh-

men. Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg unterstützt nachdrücklich diesen An-trag und erwartet eine positive Entscheidung bei der nächsten Sitzung der MKRO am 28. April 2005. Die Industrie- und Han-delskammer zu Coburg ist der Auffassung, dass die räumliche Ausdehnung einer Me-tropolregion Nordbayern über die bisherige Region Nürnberg hinausgehen und weite Teile von Oberfranken und Unterfranken sowie der Oberpfalz mit einbeziehen sollte. Entscheidend für den räumlichen Zuschnitt sind die wirtschaftlichen Verflechtungen und die bestehenden Netzwerke in Nordbayern in wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und kul-tureller Hinsicht. Ausschlaggebend für Me-tropolregionen sind nicht Verwaltungsgren-zen, sondern der „Governance-Gedanke“ ge-wachsener Verflechtungen und Beziehungen. Die Industrie- und Handelskammer zu Co-burg wird sich nach Kräften für die Entste-hung einer großen und wirtschaftlich starken Metropolregion mit dem Namen „Nürnberg und Nordbayern“ in Nordbayern einsetzen. Ziel der Metropolregion soll sein, im glo-balen Wettbewerb nach außen geschlossen aufzutreten und im Inneren die Vielfalt zu bewahren.

Standortpolitik

Unsere Wirtschaft 5/200512

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Standortpolitik

Unsere Wirtschaft 5/2005 13

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03_12_18_54x46_Entwurf_P1 30.01.2004 10:00 Uhr

Zukunft des Firmenflug-verkehrs im Raum CoburgResolution der Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Die regionale Wirtschaft ist auf einen funktionstüchtigen und uneingeschränkt nutzbaren Verkehrslandeplatz im Raum Co-burg zwingend angewiesen. Der bislang von der Wirtschaft für Firmenflüge genutzte Ver-kehrslandeplatz Coburg-Brandensteinsebene mit einer Start- und Landebahn von insge-samt 860 m erfüllt bereits jetzt die Anfor-derungen für den gewerblichen Flugverkehr nicht mehr. Darüber hinaus ist mit zusätz-lichen Einschränkungen für Geschäftsflüge durch neue europäische Regelungen (JAR-OPS II / EASA) zu rechnen.

Möglichkeiten für einen Aus- beziehungs-weise Umbau des Verkehrslandeplatzes Bran-densteinsebene wurden in fundierten Gutach-ten geprüft. Demnach ist eine Verlängerung der Start- und Landebahn auf der Branden-steinsebene zur Erfüllung der neuen rechtli-chen Vorschriften ausgeschlossen. Auch die Anlage einer neuen Start- und Landebahn in Querrichtung auf dem Höhenrücken des be-stehenden Platzes ist nicht zielführend.

Um den Firmenflugverkehr in der Region Coburg zu sichern und gewerblichen Flugver-kehr zu ermöglichen, fordert die Vollversamm-lung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg den Bau eines neuen Verkehrslande-platzes im Landkreis Coburg. Als Mindestaus-bauziel ist eine Bahnlänge von 1.500 m, im optimalen Fall von 1.800 m anzustreben.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden nationalen und internationalen Wirtschafts-verflechtungen ist ein neuer leistungsfähiger Verkehrslandeplatz nicht nur für die beste-henden Betriebe im Wirtschaftsraum Coburg unverzichtbar, sondern stellt einen wichtigen Standortfaktor für potenzielle Investoren dar und trägt zur Sicherung der Wettbewerbsfä-higkeit der regionalen Wirtschaft und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in dieser Region in hohem Maße bei. Der Landkreis Coburg und die Stadt Coburg sind dazu aufgerufen, unver-züglich die notwendigen Schritte der für einen Neubau erforderlichen raumordnerischen Pla-nungen einzuleiten.

dienstleistungen, Design sowie Gesundheit und Wellness Anknüpfungspunkte für eine Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsraum Coburg sieht.

Bei der anschließenden Podiums- und Publikumsdiskussion, die von Wolfgang Braunschmidt von der Neuen Presse mode-riert wurde, machten Oberbürgermeister Nor-bert Kastner und Landrat Karl Zeitler deutlich, dass sie einen Beitritt der Region Coburg zur Metropolregion Nürnberg anstreben und die Vorteile einer Zusammenarbeit für sie klar im Vordergrund stehen. Aus dem Publikum wur-

de die Frage nach den Kosten einer Mitglied-schaft in der Metropolregion aufgeworfen, die allerdings von den Gästen aus Nürnberg der-zeit noch nicht beantwortet werden konnte. Aus der Diskussion wurde deutlich, dass für die Unternehmen im Wirtschaftsraum Coburg noch viele Fragen im Zusammenhang mit ei-nem Beitritt zur Metropolregion offen bleiben. Franz Brosch, Geschäftsführer der Geschäfts-stelle Oberfranken der Vereinigung der Baye-rischen Wirtschaft (vbw) brachte es auf den Punkt: „Heiraten tun wir gern in Coburg, aber die Mitgift muss stimmen“.

Coburg, 08.04.2005

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Präsident Stv. Hauptgeschäftsführer

Theo Kiesewetter Siegmar Schnabel

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E indeutiger Schwerpunkt der Branche ist inzwischen das Mobilien-Leasing.Dieser Sektor der Vermietung von Investitionsgütern vorwiegend an

gewerbliche Kunden hat im Jahre 2004 ein Volumen von über 41 Mrd. Euroerreicht. Die Leasing-Unternehmen konnten dabei ihr absolutes Neugeschäfts-volumen kontinuierlich steigern. Wesentliche Gründe dafür sind:� Liquiditätsschonung� Transparente Kostenentwicklung� Einfache und unbürokratische Anwendung.Bei einer Befragung von etwa 800 Unternehmern im Jahre 2002 nach der Prä-ferierung der verschiedenen Finanzierungsalternativen für eine Investition über25.000 Euro setzten 45% der Befragten Leasing auf Platz 1, während nur 29%der Befragten hier den traditionellen Kredit sahen. Die Fragestellung deutetebereits an, dass die Eignung von Leasing nicht auf hohe Anschaffungswertebeschränkt ist. Moderne Kommunikations- und Bearbeitungssysteme bei denLeasing-Unternehmen drücken die über Leasing wirtschaftlich sinnvoll darstell-baren Objektwerte ständig weiter nach unten. Der Kreis der Unternehmen, dieLeasing bisher noch nie in Betracht gezogen haben, beträgt nach einer vomBundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) in Auftrag gegebenenMarktuntersuchung nur noch 18%. Auch diese Unternehmen stellen für dieBranche ein Wachstumspotenzial dar. So geraten z. B. erst jetzt im boomendenKfz-Full-Service-Flotten-Leasing-Geschäft die kleineren Flotten in den Fokusder Auto-Leasing-Unternehmen. Die Ergänzung des Angebotes um zusätzlicheDienstleistungen auf der einen Seite sowie die immer komplexer werdendenAngebotsformen auf der anderen Seite, führen zu einer weiteren Spezialisierungder Leasing-Unternehmen auf bestimmte Objektgruppen und Branchen. Lea-sing-Unternehmen haben im Durchschnitt geringere Ausfälle als universell täti-ge Kreditinstitute. Dies ist Folge ihrer größeren Spezialisierung und ihrer des-halb besseren Kenntnis der Beschaffungs- und Verwertungsmärkte für ihregeleasten Objekte. In der Konsequenz besteht für Leasing-Unternehmen im Ver-gleich zu Kreditinstituten ein geringerer Eigenmittelbedarf mit daraus folgen-den Kostenvorteilen. Die Analyse der verschiedenen Leasing-Objektgruppenzeigt die große Bedeutung der Fahrzeuge. Jedes dritte neu zugelassene Fahr-zeug in Deutschland gehört inzwischen einer Leasing-Gesellschaft. Von einersolchen Marktdurchdringung ist die Leasing-Branche in den anderen bedeuten-den Marktsegmenten noch weit entfernt, aber das Wachstum im Segment derMaschinen als zweitwichtigste Objektgruppe ist mit 15% deutlich größer ge-wesen als das des gesamten Leasing-Marktes. Der dritte Rang wird von denGeräten des Computer- und Kommunikationsbereiches belegt.

Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft hat auch die Leasing-Industrie erfasst. Inzwischen betreiben fast alle größeren Leasingunternehmen eininternationales Geschäft. Im Vordergrund steht dabei der Ausbau des Geschäftesmit Kunden aus den Mittel- und Osteuropäischen Nachbarländern. Dabei beglei-ten die Leasing-Unternehmen ihre Kunden sowohl im Rahmen der Vertriebsunter-stützung als auch bei der Realisierung eigener Investitionen im Ausland. �

Themenspecial April 05 | Unternehmensfinanzierung – Leasing |

1

Leasing inzwischen beliebter als KreditLeasing hat sich in den letzten Jahren zur beliebtesten Investitionsform entwickelt. Jede vierte Investition in Deutschland erfolgt durch eine Leasing-Gesellschaft.

Themenspecial Mai 2005 - Verlagsveröffentlichung

Unternehmensfinanzierung – LeasingIHK-Zeitschriften eG · Mai 2005 · Themenspecial in über 1,5 Mio. Zeitschriften der Industrie- und Handelskammern · Nachdruck auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages

Anteil des Leasing an den gesamtwirtschaftlichen Investitionena) in %

Leasingquoten Bundesrepublik Deutschland

Mobilien-Leasing b)

Leasing gesamt

0

70 77 86 95 04

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

22

24

26

a) Ohne Wohnungsbau. Ab 1991 neues Statistikkonzept (ESVG).

b) Anteil des Mobilien-Leasing an den gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen.2004 vorläufig. Quelle: ifo Investitionstest; Statistisches Bundesamt.

TS_02_05_6S.qxd 07.04.2005 14:42 Uhr Seite 1

Unsere Wirtschaft 5/200514

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| Unternehmensfinanzierung – Leasing | Verlagsveröffentlichung

der Leasingnehmer international, sollte sich eineFinanzierung unter Berücksichtigung der lokalenSteuer- und Rechtsumgebung auf andere Länderausweiten lassen. Kommt es dann auch noch da-rauf an, dass ein Leasingvertrag nach internatio-nalen Bilanzierungsrichtlinien wie US-GAAP undIFRS bilanzneutral ist, muss der Leasinggeberauch die erforderliche Kompetenz in Sachen Ver-tragsgestaltung mitbringen.

Ende gut, alles gut?Ein für allemal trennt sich die Spreu vom Weizen,wenn die Vertragslaufzeit endet. Eine gute Finan-zierung lässt dem Kunden auch zu diesem Zeit-punkt die Wahl - zum Beispiel zwischen einemKauf der Systeme zu einem fairen Preis, einer Ver-längerung der Laufzeit oder einer Rückgabe ohneAbschlusszahlung.

men sich die Vertragslaufzeit und die Ratenge-staltung den jeweiligen Anforderungen anpassenlassen. Bei der Zahlung ist zu beachten, dass siemonatlich oder quartalsweise, im Vor- oder Nach-hinein erfolgen kann. Auch die Anzahlung und dieHöhe von Abschlusszahlungen sowie eine Anrech-nung von Verwertungserlösen entscheiden überdie Attraktivität eines Leasingangebotes mit.

Flexibilität gewährleistet?Bedeutsam ist darüber hinaus, welche Flexibilitätder Finanzierungsvertrag dem Investor währendder Laufzeit bietet. Eine gute Leasingfinanzierungin schnelllebigen Bereichen wie der Informations-technologie oder Telekommunikation zeichnetsich beispielsweise dadurch aus, dass der Vertrageine Aufrüstung oder einen Austausch des Equip-ments während der Laufzeit ermöglicht. Agiert

Bei Leasingangeboten konzentriert sich dieWahrnehmung meist auf den Prozentwert

des Leasingfaktors und die Höhe der einzelnenRaten. Dabei sagen diese Werte etwa so viel überdie Güte einer Finanzierung aus wie die Taktratedes Prozessors über die Qualität eines Computers- ein Vergleich, der bei aller Griffigkeit nicht ein-mal besonders hinkt. Denn selbstverständlichbrauchen eine gute Finanzierung und ein lei-stungsfähiger Rechner bei Zinssatz und Takt be-stimmte Werte. Doch erst andere Faktoren ent-scheiden in ihrem Zusammenspiel über die Qua-lität des Gesamtpakets.

Prozente sind nicht allesDaher sollte man speziell die Themen Vertrags-laufzeit und Zahlungsweise genauer betrachten.Interessant ist beispielsweise, in welchem Rah-

Leasingangebote richtig vergleichenDas Leasing von Investitionsgütern erfreut sich wachsender Beliebtheit - aus guten Gründen.Dies hat jedoch zur Folge, dass Interessenten mit höchst unterschiedlichen Leasing-Offertenkonfrontiert werden können. Beim Vergleich ist eine Leasing-Checkliste hilfreich.

Mehr Fahrt für Ihr Business? Dann setzen Sie aufSiemens Finance & Leasing: Individuelle Finanzierungs-und Leasingkonzepte für IT, Telekommunikation,Medizintechnik und Anlagen jeder Art sind unsereStärken. Know-how und Bankenunabhängigkeit auch.Herzlich willkommen!www.siemens.de/leasing [email protected]

Finanzierungslösungen,die Ihr Business ankurbeln Die Anschaffung von Firmenwagen bindet viel Kapital und fordert hohen

personellen Aufwand - insbesondere dann, wenn etwas nicht rund läuft.Die Lösung für viele Unternehmen heißt daher Full-Service-Leasing. Esschont die Liquidität und hilft bei der Konzentration auf das Kerngeschäft.

Ein guter Service beginnt bei der Analyse der bestehenden Flotte - etwaum Laufzeiten und Laufleistung zu definieren - sowie bei der Beschaffungund bei der Finanzierung neuer Fahrzeuge. Darüber hinaus nimmt der Full-Service-Leasing-Partner dem Unternehmer viel Arbeit ab: Beispielsweise mitder bargeldlosen Abwicklung von Inspektionen und Reparaturen, dem Rei-fenservice und einer 24-Stunden-Pannenhilfe. Full-Service-Leasing-Kundenerhalten im Rahmen eines Mietwagenservices kurzfristig Unfallersatzfahr-zeuge. Außerdem bieten die Unternehmen zumeist Tankkarten an und küm-mern sich um den optimalen Versicherungsschutz der Flotte. Mit diesemumfassenden Fuhrparkmanagement wird der Unternehmer entlastet undkann sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren.

Steffen Giebler, Geschäftsführer Master Lease Germany, Rüsselsheim

Damit DienstwagenFreude machenFull-Service-Leasing für Firmenwagen spart Zeit, Geld - und Sorgen.

TS_02_05_6S.qxd 07.04.2005 14:42 Uhr Seite 2

Unsere Wirtschaft 5/2005 15

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Themenspecial April 05 | Unternehmensfinanzierung – Leasing |

Dagegen sind Wertminderungen die der Laufleis-tung des Fahrzeugs entsprechen mit den Leasing-raten abgegolten.

Dazu gehören normale Gebrauchsspuren, diedem Alter und Kilometerstand entsprechen. KleineSteinschläge, Parkdellen oder kleine Kratzer an denTürgriffen sind ebenfalls durch die Leasingrate ab-gegolten. Eindeutige Schäden sind dagegen z.B.Beulen mit einem Durchmesser von über zwei Zen-timetern, Löcher oder Risse in den Polstern oderauch nicht funktionierende Ausstattungsteile wiedie Klimaanlage. Insgesamt werden in dem Standardneun Fahrzeugbereiche mit ihren Grenzwerten defi-niert, die detailliert in einem Handbuch beschriebensind. Zu den Bereichen gehören Bereifung, Felgen,Lackierung Karosserie, Verglasung, Innenraum, Ein- und Ausbau, Fahrzeugzubehör und Mechanik.

Bei Felgen beispielsweise gehören Kratzer undSchrammen, Rostansätze und eine beschädigteLackoberfläche zu den akzeptierten Laufleistungs-schäden. Deformierungen am Felgenhorn, starkeAbschürfungen, Absplitterung, Bruch, Verformungund Fehlteile führen dagegen zu einer Nachzah-lung. Bei Sommerreifen muss die Mindestprofiltiefebei 2 Millimeter liegen. Weniger Profil gefährdetdie Verkehrssicherheit und macht den Ersatz derReifen erforderlich. Das gilt auch für Beschädigun-gen wie Risse, Beulen und Auswaschungen.

Auch nicht durchgeführte Inspektionen könnenbei Leasingverträgen ohne Instandhaltungsverein-barungen zu Nachzahlungen in Höhe der Inspek-tionskosten führen.

Tero Tapala, Geschäftsführer ARVAL Deutschland GmbH

Die Klärung der Frage, ob eine Beule groß oderklein ist, ist in der Regel schwierig. Insbesondere

am Ende eines Leasingvertrages besteht dann Diskussionsbedarf. Schließlich droht dem Leasing-nehmer bei großen Beulen häufig eine Nachzahlungan den Dienstleister.

Um dieses heikle Thema zu entschärfen, hatteder Verband der markenunabhängigen Autoleasing-und Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V.(VMAF) im Jahr 2001 den Standard „faire Fahr-zeugbewertung“ festgelegt. Ziel des Standards istes, Kriterien festzulegen, bei denen die normale Ab-nutzung aufhört und Schäden an Fahrzeugen be-ginnen. Die Transparenz bei der Endabrechnung solldamit gewährleistet sein. Einige Fuhrparkdienst-leister, die den Rücknahmeprozess nach diesenRichtlinien durchführen, haben sich nun durch denTÜV nach der DIN EN ISO 9001 zertifizieren lassen.

Bewertung durch unabhängige Qualitätssicherungsunternehmen

Entscheidend im Prozess der „fairen Fahrzeug-bewertung“ ist auch, dass die Begutachtung durchunabhängige Dienstleister, die in der Qualitäts-sicherung tätig sind, wie z.B. Dekra oder TÜV vorge-nommen wird. Ihre Aufgabe ist es, alle Abnutzungs-spuren und Schäden zu dokumentieren.

Bei der Endabrechnung werden schließlich nurSchäden zu einer Nachzahlung führen, die in demStandard als nicht akzeptabel definiert wurden. DieNachzahlung entspricht dabei der Wertminderung.Nur bei notwendigen Reparaturen zum Erhalt derBetriebs- und Verkehrssicherheit sowie Versiche-rungsschäden werden Reparaturkosten angesetzt.

Große und kleine Beulen bei der Fahrzeugbewertung Am Ende der Leasingzeit sorgt die Bewertung eines zurück-gegebenen Fahrzeugs mit etwaigen Schäden häufig fürKonflikte. Eine unabhängige Fahrzeugbewertung nach definierten Standards soll nun Transparenz in diesen Prozess bringen und eine vertrauenswürdige Endabrech-nung für die Kunden gewährleisten.

IKB Leasing GmbH Heidenkampsweg 7920097 Hamburg

Rainer Goldberg · Fon 040 23626-5129 Fax 040 23626-5279 · [email protected]

ARVAL Deutschland GmbH Ammerthalstraße 7 85551 Kirchheim bei München

Norbert Zumblick · Leiter VertriebFon 089 90477-130 · Fax 089 90477-33130www.arval.de · [email protected]

Master Lease Germany GmbHFerdinand-Stuttmann-Straße 1565428 Rüsselsheim

Steffen GerschFon 06142 751776 · Fax 06142 176597www.masterlease.net · [email protected]

CTB LEASING GmbHHuyssenallee 82-8445128 Essen

Fon 0201 8118-290 · Fax 0201 8118-280www.vonessenbank.de [email protected]

VR-LEASING AGHauptstr. 131-137 65760 Eschborn

Birgit Maria ClaussenFon 06196 993565 · Fax 06196 993390www.vr-leasing.de · [email protected]

Siemens Finance&Leasing GmbH Seidlstraße 22-24D-80335 München

Hotline: 0800 636 6360 · Info-Fax: 0800 636 3333E-Mail: [email protected]: www.siemens.de/leasing

Die Leasing-Checkliste - das sollten Sie prüfen:

Beim Vertragsabschluss:� Vertragsart� Laufzeit� Zahlungsweise� Vor-/Nachmieten� Ratengestaltung (Flexibilität)� Tech Refresh Option� Ergänzende Serviceleistungen� Anzahlungen erforderlich� seriöse Vertragsbedingungen/AGB� Bilanzneutralität US-GAAP/IFRSWährend der Laufzeit:� Erweiterungen/Aufrüstungen

mit einheitlichem Laufzeitende� Erreichbarkeit und Qualität

der kaufmännischen Abwicklung� Beratungsqualität� Vertriebliche BetreuungBei Vertragsende:� Wahlmöglichkeit: Kauf, Verlängerung oder

Rückgabe� Attraktive Anschlussangebote� Anrechnung von evtl. Abschlusszahlungen� klare Rückgabemodalitäten� Ergänzende Serviceleistungen

TS_02_05_6S.qxd 07.04.2005 14:42 Uhr Seite 3

Unsere Wirtschaft 5/200516

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Themenspecial

Unsere Wirtschaft 5/2005 17

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Autohaus Staffel

Opel unterstützt Handels- und IndustriebetriebeAttraktive Finanzierungs- und Leasingangebote für die gesamte Fahrzeugpalette

D e r Opel As-tra Cara-van bietet das größte K o f f e r -

raumvolumen seiner Klasse und fährt sei-nen Wett-bewerbern in Ver-g l e i c h s -tests da-von.

Unter dem Motto „Opel un-terstützt den Handel und die In-dustrie“ bietet der Automobilher-steller ab sofort Handelsbetrieben besonders attraktive Finanzie-rungs- und Leasingkonditionen für die gesamte Produktpalette an. Das teilte Opel-Vertriebs-chef Jean Marc Gales bei einem Pressegespräch in Augsburg mit. „Unsere Fahrzeuge sind flexibel im Innenraum, haben sparsame Motoren und bieten Komfort und Sicherheit - alles, was für Unter-nehmer wichtig ist. Indem wir Handels- und Industriebetrieben spezielle Konditionen bieten, un-terstützen wie aktive Menschen in ihrer Selbständigkeit“, sagte Jean Marc Gales.

Die Unternehmer können aus der breiten Produkt- und Moto-renpalette das für ihre Ansprüche geeignete Modell frei wählen. Bei den Nutzfahrzeugen stehen die Transporter Combo, Vivaro und Movano in vielfältigen Ausstat-tungsvarianten zur Verfügung. Den Combo gibt es bereits ab 151 Euro Leasingrate pro Monat und speziell beim Movano ste-

hen Fahrzeuge mit geringer Ki-lometerleistung zu Leasingraten ab 228 Euro im Monat oder zum Kauf zur Verfügung. Bei den Pkw ist etwa der Astra Caravan beson-ders geeignet. Er bietet das größte Kofferraumvolumen seiner Klasse und erhält zusätzliche Flexibilität durch eine verschiebbare Rück-bank. Den neuen Kombi gibt es ab einer Leasingrate ab 139 Euro

pro Monat (alle Lea-singraten sind ohne A n z a h -lung).

Der technisch und optisch modernisierte Opel Movano kann durch seine Motoren- und Aus-stattungs-v i e l f a l t genaues-tens auf die indi-viduellen A n s p r ü -che eines Handels- oder Industrie-betriebes abgestimmt werden.

Quelle: Adam Opel AG, Autohaus Staffel

Themenspecial

Unsere Wirtschaft 5/200518

Zitate

Die Hand eines Menschen könnte das

Universum erfassen, wenn er nur lernte sei-

ne Faust zu öffnen

Wenn wir nicht an uns glauben, kön-

nen wir nicht erwarten, dass es andere tun

Ute Lauterbach

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Themenspecial

Unsere Wirtschaft 5/2005 19

Investitionen rückläufig – Mobilienleasing wächst

2004, wieder ein schwieriges Jahr für die Leasingbranche: Die gesamtwirtschaftlichen Investiti-onen lagen auf dem Niveau von 1993/1994, die Ausrüstungsin-vestitionen (=Mobilien) auf dem von 1998. Dennoch konnte die Mobilienleasing-Quote gegen den Trend auf 24,2% ausgebaut wer-den. Hat die Kreditfinanzierung der Banken bei Investitionen ge-gen die strategischen Vorteile von Leasing verloren? Gutes Beispiel USA, wo die Leasing-Quote, trotz der Restriktionen von US-GAAP, bei 31% liegt.

Der Basel II-Effekt

Banken werden ihre Leasing-töchter und deren Objektexpertise nutzen, um Ausfallrisiken und Eigenkapitalunterlegung zu re-duzieren. Denn im Vergleich zu Investitionskrediten erhöht die Forfaitierung von Leasing die Rentabilität und verschiebt die Marktanteile zu Gunsten/Lasten bankenabhängiger/-unabhängi-ger Leasinggesellschaften.

Hin zu IFRS

Ganz klar wird auch der Mittelstand in Deutschland sich international akzeptierten Rech-nungslegungsvorschriften an-schließen müssen. Für das Lea-sing heißt das nach IFRS, dass ein Leasinggeber so viele Restwertri-siken übernehmen muss, bis eine effektive Risikoentlastung beim Leasingnehmer eintritt (Folge = Bilanzneutralität). Autoleasing als Vorreiter: Statt banküblicher Vollamortisation, leasingübliche Amortisation bis zum Restwert (= Mindestverkaufspreis). Und den bestimmt die Objektexpertise. Der Effekt: Liquiditäts- und Auf-wandsvorteile und ggf. auch ein besseres Bonitätsrating.

Herausforderungen

Erste Hürde: 2.000 Leasingan-bieter in Deutschland sind zuviel. Auch wenn der bankenabhängige Wettbewerb strategisch noch bes-sere Ausgangschancen hat: Der Basel II-Effekt wird nicht schnell genug den Markt bereinigen. Zweite Hürde: Auf Dauer kön-nen Leasingtöchter im Ausland aus dem Geschäft mit Deutsch-landbezug nicht leben. Denn die Rechtsvorschriften der Zielländer erschweren die Begleitung von Exporteuren und Auslandstöch-tern: Die Anker müssen verstärkt im Inlands-Bereich geworfen werden.

Fazit: Neue Rolle

Mobilienleasing wird den Ab-stand zum Investitionskredit in den nächsten Jahren weiter ver-größern, Banken werden vermehrt Leasinggesellschaften refinanzie-ren. Und die müssen ihre Interna-tionalität ausbauen.

Helmut Fries, Geschäftsführer,

CommerzLeasing Mobilien GmbH

Investitionen in DeutschlandMrd. Euro 1995 2000 2003 2004GesamtwirtschaftlicheInvestitionen 262,3 299,2 258,7 253,5GesamtwirtschaftlicheAusrüstungsinvestitionen 145,5 200,0 171,5 169,7Investitionen im Mobilienleasing 24,8 38,6 39,1 41,1Mobilienleasing-Quote in % 17,0 19,3 22,8 24,2

Quelle: Ifo Investitionstest Sat. Bundesamt

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Themenspecial

Unsere Wirtschaft 5/200520

Leasing als Finanzierungsalternative auf dem VormarschGemeinsame Studie von IfM Bonn und Uni Köln

Schwierige Finanzierungsbe-dingungen machen Leasing

bei kleinen und mitlleren Unter-nehmen immer beliebter. Das In-stitut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn hält jedoch die Poten-

ziale für noch nicht ausgeschöpft.Gemeinsam mit dem For-

schungsinstitut für Leasing an der Universität zu Köln untersuchte das IfM in einer empirischen Stu-die Nutzung, Motive, Auswirkun-

gen und Zufriedenheit mit dem Finanzierungsinstrument Leasing.

Zu den Ergebnissen zählt unter anderem, dass Investiti-onen umso eher durch Leasing finanziert werden, je größer das

Unternehmen ist. Und: Je mehr Güterartenarten geleast werden, desto selbstverständlicher wird der Vergleich von Finanzierungs-alternativen bei anstehenden In-vestitionen.

Der Studie zufolge beschrän-ken sich kleine Unternehmen bis-lang noch vornehmlich auf das Leasing von Fahrzeugen, während größere Mittelständler das Instru-ment schon viel häufiger für wei-tere Güterarten einsetzen, insbe-sondere für Büromaschinen/EDV und Produktionsmaschinen.

Doch das soll sich ändern: Zunehmend messen laut IfM auch kleiner Unternehmen dem Leasing als Alternative zu Bankkrediten eine steigende Bedeutung bei.

Vorteil des Mietkaufs ist nach Einschätzung des Instituts, dass mittelständische Unternehmen ihr Wachstum auf diesem Weg auch dann finanzieren können, wenn sie Bankkredite nur noch schwer oder zu schlechten Konditionen aufnehmen könnten.

Leasing helfe aber auch den weniger erfolgreichen Unterneh-men etwa bei der Durchführung von Restrukturierungsmaßnah-men oder der Anpassung an schrumpfende Märkte, so die Bonner Wirtschaftsforscher. Be-sonders positiv wirke sich die Verbesserung der Liquiditätslage durch Leasing aus.

Und: Der Mietkauf leiste �ei-nen substanziellen Beitrag zum volkswirtschaftlichen Wachstum�, resümiert das IfM. Denn ohne Leasing hätten die befragten Un-ternehmen viele wichtige Investi-tionen nicht durchgeführt.

Die Forschungsergebnisse sind in der Reihe �Leasing-Wis-senschaft & Praxis� veröffentlicht. Mehr Informationen zur Studie finden Sie auf der Website der Universität zu Köln.

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Aus- und Weiterbildung

Unsere Wirtschaft 5/2005 21

04.,09.,11.05.2005 ..................Word effektiv – Schnelleres und einfaches Arbeiten mit der Textverarbeitung von Microsoft09.05.2005 ...............................Kleines Controlling für „nichtkaufmännische“ Führungskräfte10.05.2005 ...............................Tue Gutes und rede darüber oder hat ihr Unternehmen nichts zu sagen?12.05.2005 ...............................PHP Sicherheit31.05.2005 ...............................Kundenorientierung der Erfolgsfaktor der Zukunft! Nutzen – Interessen – Ziele – Umsetzung31.05.2005 ...............................Personal- und Teamentwicklung in Zeiten des Change Managements 02.06.2005 ...............................Umgang mit Fehlzeiten06.06.2005 ...............................Die Sekretärin (Teil 3) – Chefassistentin und Repräsentantin des Unternehmens06.06.2005 ...............................Erfolgsstrategien für den Einkauf und für den Verkauf07.06.2005 ...............................Mehr Erfolg im Beruf durch zeitgemäße Umgangsformen – Der neue Knigge08.06.2005 ...............................Preisverhandlungen im Einkauf08. & 09.06.2005 ...................Tabellenkalkulation mit Excel 2002 für Einsteiger

Weitere Auskünfte und detailliertes Informationsmaterial erhalten Interessenten vom IHK-Zentrum für Weiterbildung, 96450 Coburg, Schloßplatz 5a, Telefon (09561)7426-23-24-25, Fax (09561)7426-15, e-mail [email protected].

Tagesseminare 2005

Ihre Ansprechpartner

Bettina Ettinger, Leiterin des Bereichs Weiterbildung, Tel.: 09561/7426-23, E-Mail: [email protected] Kissing, Leiter des Bereichs Ausbildung und Ausbildungsberater der IHK, Tel.: 09561/7426-29, E-Mail: [email protected]

25 erfolgreiche Industriefachwirte in der IHK zu Coburg verabschiedetDer stellvertretende Hauptge-

schäftsführer der IHK zu Co-burg, Siegmar Schnabel, begrüßte anlässlich der feierlichen Zeug-nisübergabe die Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs „Geprüfte/r Industriefachwirt/in“.

Schnabel unterstrich in seiner Rede die Wichtigkeit der Weiterbil-dung als wesentlichen Schlüssel zur Sicherung und Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Coburg. Der Qualifizierung und der Kompetenz von Arbeitnehmern komme gerade im Hinblick auf neue technologische Entwicklungen und im Rahmen der zunehmenden Globalisierung stetig wachsende Bedeutung zu. Von der beruflichen Qualifizierung der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter in den Unternehmen hingen Innovati-onskraft und Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft ab. Qualifikation sei der Schlüssel für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg. Dazu leis-teten die frischgebackenen „Indus-triefachwirte“ mit ihrer Weiterbil-

dung einen wichtigen Beitrag. In 2 ½ Jahren erhielten die

Teilnehmer nebenberuflich einen breiten Einblick in alle Funktions-bereiche eines modernen Industrie-betriebes. Sie sind nunmehr in der Lage, mit dieser Allround-Qualifika-tion den Anforderungen einer zu-kunftsorientierten Betriebsführung gerecht zu werden. Der stellvertre-tende Hauptgeschäftsführer lobte die engagierte Mitarbeit, den Fleiß und die konstruktive Unterrichtsbe-teiligung, die sich in den guten Er-gebnissen der Absolventen zeigten. Seinen besonderen Dank sprach er den beteiligten Dozenten, Prüfern und Korrektoren aus, ohne deren profunde Fach- und Sachkenntnis der Kurs so nicht möglich gewesen wäre. Folgende Damen und Herren haben die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Industriefach-wirt/Geprüfte Industriefachwirtin“ bestanden: Albert Bätz, Alexandra Beer, Christoph Dorscht, Nicole Ha-bedank, Simone Jäger, Andrea Jung-

kunst, Gesine Langguth, Anja Mann, Dirk Matthes, Susanne Michelbach, Patrick Müller, Siegbert Puder, Son-ja Rotter, Sabrina Schaumberger, Silvia Schmidt, Stephan Schoregge, Enrico Schott, André Schütz, Sus-an Stadter, Kristin Suffa, Sandra Truckenbrodt, Anja Tschöpel, Katja Vasil, Christina Wenzel und An-dreas Wich. Die Lehrgangsbeste, Frau Kristin Suffa, erhielt für ihre exzellenten Ergebnisse von der In-dustrie- und Handelskammer eine

kleine Anerkennungsprämie. Au-ßerdem freute sich Siegmar Schna-bel besonders, den Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung über-reichen zu dürfen. Der Meisterpreis wird den 20 % besten Absolventen eines Prüfungstermins zuerkannt.

Der Meisterpreis für diesen Lehrgang wurde an folgende Ab-solventen übergeben: Kristin Suffa, Nicole Habedank, Andrea Jung-kunst, Andreas Wich und Sabrina Schaumberger.

Die neuen IndustriefachwirteFoto: Frank Schulz

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Aus- und Weiterbildung

Unsere Wirtschaft 5/200522

Ergebnisse der Abschlussprüfung Winter 2004/05An der Abschlussprüfung

Winter 2004/05 nahmen ins-gesamt 351 Prüflinge teil.197 Prüflinge in 20 kaufmännisch u. kaufm. verwandten Ausbil-dungsberufen und 154 Prüflinge in 20 gewerblichen Ausbildungs-berufen.7 Teilnehmer ( 2 % ) erreichten das Ausbildungsziel nicht.344 Prüfungsteilnehmer erreich-ten das Prüfungsziel.

- 194 kaufmännische u. kaufmän-nisch verwandte Teilnehmer

- davon 118 Damen - 150 gewerbliche Teilnehmer – davon 14 DamenVon 21 Wiederholern schafften es 14 im zweiten Anlauf.Die Leistungen der Prüfungsteil-nehmer im Gesamtdurchschnitt:kaufmännischDurchschnittsnote 3,0 (befriedigend)gewerblichDurchschnittsnote 2,6 (befriedigend)Mit der Gesamtnote „sehr gut“ (1,0 - 1,5) bestanden insgesamt

23 Prüflinge (6,7 %)Zur Durchführung der Prüfungen war die Mitwirkung von 144 Prü-fern in 40 Prüfungsausschüssen erforderlich.Die nachfolgend aufgeführten Ausgebildeten haben das jeweils beste Ergebnis ihres Ausbildungs-berufes erzielt. Ihnen wurde ein Präsent überreicht:

Gewerblich-technischer Bereich:

Energieelektroniker (Betriebstechnik)Lars Luther Note 1,2Kapp GmbH 96 Punkte

Industriemechaniker (Maschi-nen- und Systemtechnik)Thomas Kreissl Note 1,1Lasco Umformtechnik GmbH 97 PunkteMechatronikerMatthias F i s c h e r Note 1,1Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG 97 Punke

Mediengestalter (Medienopera-ting)Marcel Hasse Note 1,5Isycon e.K. 92 PunkteWerkzeugmechaniker (Stanz –und Umformtechnik)Sascha Wolf Note 1,5Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG 92 PunkteWerkzeugmechaniker (Formentechnik)Johannes Schwab Note 1,4Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG 94 PunkteChristoph Otto Note 1,4Ros GmbH & Co. KG 94 Punkte

Kaufmännischer Bereich:

Fachinformatiker (Anwendungs-entwicklung)Jan Mende Note 1,5HUK-COBURG 92 Punkte

Kauffrau im EinzelhandelElisabeth Kalbe Note 1,5BVA 92 Punkte

Kauffrau im Groß- und Außen-handel (Großhandel)Janina Leicht Note 1,5Jako-o Möbel u. Spielmittel 92 Punkte

VerkäuferinKathleen Ruck Note 1,5§ 9 (externe) 93 Punkte

Folgende Ausgebildeten haben sehr gute Prüfungsleistungen er-zielt.

Kaufmännischer Bereich

Keine

Gewerblicher Bereich

Energieelektroniker (Betriebstechnik)

Christian Karl Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG Christian Füger Kapp GmbH

Industriemechaniker (Maschi-nen- und Systemtechnik)Alexander Schunk Kapp GmbHThomas Ebert Werkzeugmaschinenfabrik A. WaldrichThomas MaierWerkzeugmaschinenfabrik A. Waldrich

MechatronikerSebastian Kujus Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KGSteffen SchirrmacherBrose Fahrzeugteile GmbH & Co. KGDaniell WagnerBrose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG

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Aus- und Weiterbildung

Unsere Wirtschaft 5/2005 23

Die erfolgreichen Absolventen mit IHK-Vizepräsidentin Ingrid Ott (1. Reihe; 1. v.l.); stv. Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel (2. Reihe, 2 v. l.) und Bereichsleiter Ausbildung Rainer Kissing (2. Reihe, 1. v. l.).

Stephan Pahlahs Kaeser Kompressoren GmbHBenjamin RegKaeser Kompressoren GmbHToni RichterKaeser Kompressoren GmbH

Michael SchleicherKaeser Kompressoren GmbH

Neuer AbendkursDie IHK zu Coburg führt

vom 8. Juni bis 4. Juli 2005 ei-nen Kurs „Die erfolgreiche Um-stellung der Rechnungslegung von HGB auf internationale Bilanzierungsstandards laut IAS/IFRS“ durch. Dieser Kurs er-streckt sich über 8 Abende und findet berufsbegleitend jeweils montags und mittwochs von 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr statt.

ZielgruppeMitarbeiter aus dem Rech-

nungswesen, Finanzbuchhalter.SeminarzielDie Teilnehmer erhalten

einen Überblick über alle we-sentlichen Eckpfeiler der Rech-nungslegung nach IAS, welche grundlegenden Unterschiede

zwischen HGB- und IAS Vor-schriften zu beachten sind und wie die Überleitung von HGB- zur IAS-Bilanzierung praktisch bewältigt werden kann. Zudem erfahren sie, wie durch die Um-stellung die Kapitalaufnahme erleichtert wird.

Anmeldungen zu diesem Kurs richten Sie bitte bis 20. Mai 2005 an die IHK zu Coburg,

Weitere Auskünfte und de-tailliertes Informationsmateri-al erhalten Interessenten vom IHK-Zentrum für Weiterbildung, 96450 Coburg, Schloßplatz 5 a, Telefon (09561) 7426-23-24-25, Fax (09561) 7426-15, e-mail [email protected].

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Aus- und Weiterbildung

Unsere Wirtschaft 5/200524 Unsere Wirtschaft 5/200524

SPEZIAL – KURS:

SPA & Wellness Trainer inkl. Wellness – Berater (IHK)Wellness kann jetzt auch bei

der IHK in Coburg gelernt werden. Die neuen Ausbildungen zum Wellness-Berater (IHK) in Kombination mit SPA&Wellness-Trainer (staatl. geprüft) bieten die zweifache Wellness-Kompetenz an.

Ab Mitte Mai bietet das Bil-dungswerk für Wellness & Ge-sundheit den neuen Lehrgang „SPA & Wellness Trainer incl. Wellness-Berater (IHK)“ in Koo-peration mit der Coburger Medau-Schule für Physiotherapie und der Industrie und Handelskammer zu Coburg an. Der berufsbegleitende Lehrgang dauert 16 Monate und besteht aus Fernlernphasen und Präsenzunterricht. Die Exklusivi-tät des Angebotes basiert darauf, dass Sie nach erfolgreich bestan-denen Prüfungen sowohl als Be-rater, als auch als Anwender mit umfangreicher Wellness-Kompe-tenz in dem vielseitigen Wellness-Markt tätig sein können. Jeder der beiden Lehrgänge kann auch separat belegt werden.

Informieren Sie sich im In-

ternet unter www.wellness-bil-dungswerk.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 06172-495470 an.

Wellness-Berater (IHK)

Die Weiterbildung zum Well-ness - Berater (IHK) gibt Ihnen eine optimale Möglichkeit, aktu-elles Basiswissen aus dem Well-nessbereich zu erhalten.

Zielgruppe

Alle wellnessinteressierten und -orientierten Personen, die einen Einstieg in den Wellness-markt suchen

Die Module im Überblick

Modul 1: Einführung in das The- ma Wellness

Modul 2: Medizinische Grundla- gen

Modul 3: Grundlagen der Bewe- gung

Modul 4: Grundlagen der Ernäh- rung

Modul 5: Beauty&Kosmetik / Thalasso / Bäder / MassageModul 6:Sauna & SolariumModul 7: Wellness professionell

verkaufenModul 8: Customer Care

SPA & Wellness – Trainer (staatlich geprüft)

Der SPA & Wellness – Trainer steht den Kunden aufgrund seiner breit gefächerten Kompetenz in den unterschiedlichen Teilberei-chen der Wellness-, Fitness- oder Hotelanlage als Ansprechpartner und Betreuer zur Verfügung. Sei-ne Aufgabe besteht in der Bera-tung und Anleitung der Kunden bei der individuell spezifischen Auswahl und in der praktischen Durchführung von Wellnessan-wendungen.

Teilnahmevoraussetzungen

Schulabschluss plus abge-schlossene Berufsausbildung oder Wellness – Berater (IHK)

Die Themengebiete im ÜberblickModul 1: Wellness – Welt: Ein-

führung in das Fach / Reise durch den menschlichen Körper

Modul 2: Anatomisch- physio-logische Grundlagen

Modul 3: Stressmanagement, Persönlichkeitsent-wicklung und Grund-lagen der Kommuni-kation

Modul 4: Fitness & Outdoor Training

Modul 5: Personal TrainerModul 6: WohlfühlmassageModul 7: Ernährung und Well-

ness – KücheModul 8: Ayurvedische Anwen-

dungenModul 9: EntspannungstrainingModul 10: Beauty- und Thalasso-

anwendungenModul 11: Fernöstliche Anwen-

dungenModul 12: Sauna & SolariumModul 13: Bewegung im Wasser: Modul 14: Anti Aging

Weiterbildungsprüfungen 2005Marketingfachkaufmann/-frau 10./11.05.2005

Handelsfachwirt/in 12./13.07.2005

Geprüfter Versicherungsfachwirt/in 05.10.2005

Betriebswirt/in IHK 06./07.06.2005 04.11.2005

Wirtschaftsfachwirt/in 29.11.2005

Anmeldeschluss ist jeweils 3 Monate vor Prüfungsbeginn.Ansprechpartnerin ist Bettina Ettinger, Tel.: 09561/7426-23

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International

Unsere Wirtschaft 5/2005 25

Der Messeplatz Deutschland im Juni 200501.06.-03.06. Berlin SHOWTECH – Internationale Fachmesse und Kongress für Veranstaltungs- und Medientechnik06.06.-11.06. Hannover INTERSCHUTZ – DER ROTE HAHN – Internationale Messe für Rettung, Brand-/ Katastrophenschutz und Sicherheit07.06.-09.06. Frankfurt/Main Techtextil – Internationale Fachmesse für Technische Textilien und Vliesstoffe mit avantex – Int. Forum für innovative Bekleidungstextilien13.06.-16.06. München LASER World of Photonics – Internationale Fachmesse und Internationaler Kongress (12.- 17.06.2005)21.06.-23.06. Leipzig Z – Die Zulieferermesse – Internationale Fachmesse für Teile, Komponenten, Module und Technologien23.06.-25.06. Freiburg Intersolar – Internationale Fachmesse und Kongress für Solartechnik

Messekarten VorverkaufAb sofort sind folgende Messe-karten im Vorverkauf für Fach-besucher erhältlich:LIGNA, Hannovervom 02. - 06.05.2005Tageskarte: 0 16,50Dauerkarte: 0 27,50

Hinweis:Die Rückgabe von Eintrittskar-ten kann nur bis zum Vortag des Messebeginns erfolgen. Die Karten können direkt im Info-Center der IHK abgeholt oder bestellt werden. Tele-fon: 09561/7426-45/-0, Tele-fax: 09561/7426-15, E-Mail [email protected]

Ihr Ansprechpartner

Peter Seidenspinner, Leiter des Bereichs International, Tel.: 09561/7426-14, E-Mail: [email protected]

Türkei

Ein „Tiger“ auf dem Weg in die EUBei der Diskussion um die

EU-Mitgliedschaft der Tür-kei wurde der Wirtschaftskraft des Landes bisher wenig Beach-tung geschenkt. Dabei hat sich die Wirtschaft der Türkei in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt, sehr zum Nutzen auch deutscher Exporteure.

Dynamisches Wachstum

Während sich die türkische Wirtschaft in den neunziger Jah-ren im Stop-and-go-Verfahren entwickelt hat – nach dynami-schem Wachstum folgte unwei-gerlich eine heftige Rezession – kann jetzt auf eine deutlich stetigere Entwicklung gehofft und gebaut werden. Begünstigt durch sinkende Inflationsraten – mit unter zehn Prozent hat die Infla-tion ihr niedrigstes Niveau seit 30 Jahren erreicht – ist die türkische Wirtschaft in den Jahren 2002 und 2003 um jeweils sechs und im Jahr 2004 um fast zehn Prozent gewachsen. Für 2005 werden fünf Prozent vorhergesagt, so dass sich

die türkische Wirtschaftsleistung zwischen 2001 und 2006 um etwa ein Drittel vergrößern dürfte.

Vor allem die verarbeiten-de Industrie boomt derzeit und strahlt auch positiv auf andere Wirtschaftszweige aus. Der er-hoffte EU-Beitritt sorgt zusätzlich für gute Stimmung in der Wirt-schaft und bei den Verbrauchern. Entsprechend hat sich in den letz-ten Jahren auch der Außenhandel des Landes entwickelt. Zwischen 2001 und 2004 haben sich die Einfuhren mehr als verdoppelt. Aus Deutschland wurden Waren im Wert von etwa zehn Milliarden Euro importiert.

Chancen in vielen Sektoren

Neben der Textilindustrie ha-ben sich in den letzten Jahren be-deutende weitere Industriezweige etabliert, die den Wirtschaftsauf-schwung und den Exportboom der Türkei maßgeblich mittragen. So hat der Kfz-Sektor im letzten Jahr Exporte im Volumen von sechs Milliarden Dollar erwirtschaftet

und ist damit zur zweitwichtigsten türkischen Exportbranche gewor-den. Haushaltsgeräte und Sanitär-keramik haben ebenfalls erheblich zum Wachstum beigetragen.

Maschinenbau, die KfZ-In-dustrie und chemische Produk-te zählen zu den Spitzenreitern unter den deutschen Exporten in die Türkei. Für die Zukunft ver-spricht neben diesen Sektoren

auch der Möbelmarkt, der Markt für Kommunikations- und Infor-mationstechnologien, Elektronik, Logistik und Umwelttechnik Er-folg, wie die Bundesagentur für Außenwirtschaftsinformationen (bfai) berichtet.

Reiner PerauDie Langfassung des Artikels

liegt dem Bereich International vor!

Türkei-Sprechtag Dienstag, 21.06.05

Der Bereich International der IHK zu Coburg führt - zu-sammen mit Frau Dr. Ümmühan Dericioglu, stv. Geschäftsfüh-rerin der Deutsch-Türkischen Industrie- und Handelskammer, Istanbul – am Dienstag, dem 21. Juni 2005 einen TÜRKEI-SPRECHTAG durch.

In ca. 30-minütigen Ein-

zelgesprächen besitzen unsere Mitgliedsunternehmen die Mög-lichkeit sich in einem Erstkon-takt über ihre Marktchancen in der Türkei zu informieren.

Interessenten erhalten die Anmeldeunterlagen direkt vom Bereich International. Anmelde-schluss ist Dienstag, der 7. Juni 2005.

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Starthilfe & Unternehmensförderung

Unsere Wirtschaft 5/200526

Ihr Ansprechpartner

Susanne Stammberger, Referentin im Bereich Starthilfe & Unternehmensförderung, Tel.: 09561/7426-11, E-Mail: [email protected]

Studien zur Ich-AGVor kurzem hat das Institut für

Arbeitsmarkt- und Berufs-forschung (IAB) in seinem aktu-ellen Kurzbericht eine Studie zur Ich-AG veröffentlicht. Ein Kerner-gebnis: Mangelhafte Vorbereitung und Informationsdefizite führen häufig zur Aufgabe einer Ich-AG. Die Ergebnisse bestätigen Schluss-folgerungen aus dem DIHK-Grün-derreport 2004 sowie Studien zur Ich-AG der IHK Hannover und der Gesellschaft für innovative Be-schäftigungsförderung NRW.

Die IAB-Untersuchung um-fasst insgesamt 924 Ich-AGs, die zwischen 01.01.2003 und 31.12.2003 gegründet und spätes-tens am 31.12.2003 wieder aufge-geben wurden. Weitere Ergebnisse des IAB-Kurzberichtes:● Bis Ende 2004 hat die Bun-

desagentur für Arbeit rund 268.000 Ich-AGs mit dem Existenzgründungszuschuss gefördert. Bislang wurden 48.000 Abgänge aus der För-derung gezählt.

● Über die Hälfte der Ich-AG-Abbrecher ist wieder arbeits-los. Zwei Fünftel sind wieder erwerbstätig.

● Bei einem Drittel der Fälle war

die Aufgabe der Ich-AG mit (zusätzlichen) Schulden ver-bunden.

● Als Hauptmotive zur Grün-dung einer Ich-AG nennt der IAB-Kurzbericht die finanzi-elle Attraktivität des Förder-instrumentes (von 80,9 % der befragten Personen genannt), den unbürokratischen För-derzugang (34,6 %) sowie die Empfehlung des Arbeitsver-mittlers (34,2 %). Auch der IHK-Telefonsprechtag vom 27.10.2004 für arbeitslose Gründungsinteressierte ergab, dass für die überwiegende Mehrheit (90 % beim Telefon-sprechtag) Fördermotive den Ausschlag für eine Unterneh-mensgründung geben.

Die IHK Hannover hat im De-zember 2004 Eigenschaften von Ich-AGs in einer Befragung von 2.000 Gründern untersucht und mit Gründungen verglichen, die mit Überbrückungsgeld gefördert wurden. Die zentralen Ergebnis-se:● Nahezu alle Ich-AGs sind

Kleinstgründungen.● Stärker noch als Überbrü-

ckungsgeld-Gründungen wer-den Ich-AGs als Ausweg aus der Arbeitslosigkeit gegrün-det.

● Ich-AG-Gründer sind schlech-ter qualifiziert und bereiten sich nicht so gut vor wie an-dere Gründer.

● Die durchschnittliche Ich-AG benötigt weniger als 5.000 Euro Startkapital.

aus IAB-Kurzbericht Nr. 2/2005

Institut für Arbeitsmarkt- und BerufsforschungIAB

Motive für die Fördervariante "Ich-AG"

Anteile in %, n = 643 Fälle; Mehrfachnennungen möglich

© IAB

Finanziell günstigere Förderalternative

Unbürokratischer Förderzugang

Empfehlung des Arbeitsvermittlers

Keine anderen Förderprogramme bekannt

Wollte keinen Business Plan erstellen

Lohnersatzleistung (fast) aufgebraucht

Empfehlung einer Gründerberatungsstelle

60,9

34,6

34,2

31,5

24,4

10,2

6,6

aus IAB-Kurzbericht Nr. 2/2005

Institut für Arbeitsmarkt- und BerufsforschungIAB

Gründe für die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit

Anteile in %, n = 614 Fälle; Mehrfachnennungen möglich

© IAB

Auftragsmangel

Finanzierungsengpässe

Kosten für soziale Absicherung unterschätzt

Sonstige wirtschaftliche Gründe

Familiäre Gründe

Persönliche Gründe

Andere Gründe

57,3

48,1

20,5

16,5

11,3

3,9

8,2

46,3

Unternehmensidee unrealistisch/Gründungskonzept nicht tragfähig

Weitere Anhaltspunkte zu Eigenschaften von Ich-AG- und Überbrückungsgeldgründungen liefert eine Studie der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsför-derung (G.I.B.) vom August 2004, die auf Befragungen von G.I.B.-Seminarteilnehmern beruht.● Ich-AG-Gründungen erfolgen

überwiegend im Dienstleis-tungsbereich. Bei der Ich-AG dominieren die personenbezo-genen, beim Überbrückungs-geld die unternehmensbezo-genen Dienstleistungen.

● Ich-AGler betrachten sich et-was seltener als “vollwertige“ Unternehmer.

● Die größere Distanz der Ich-AGler vom beruflichen und marktlichen Umfeld und der geringe Beitrag der Existenz-gründung zur Deckung des Lebensunterhalts lässt auf ein höheres Gründungsrisiko als bei Überbrückungsgeldemp-fängern schließen.

Im Agenturbezirk Coburg gab es im Jahr 2004 (bis Ende Novem-ber 2004) insgesamt 540 Eintritte in die Förderung mit Existenz-gründungszuschuss für Ich-AGs (2003: 283). Dies ist eine Steige-rung zum Vorjahreszeitraum in Höhe von 90,8 %. Davon entfie-len 288 Eintritte auf Männer und 252 auf Frauen. Die Anzahl der Austritte aus der Förderung für Ich-AGs lag in der Jahressumme bei insgesamt 196.

Eintritte in die Förderung mit Überbrückungsgeld waren im Jahr 2004 (Januar bis November 2004) insgesamt 581 (2003: 511). Die Veränderungsrate zum Vor-jahr beträgt somit 13,7 %. Eine Förderung mit Überbrückungs-geld erhielten 430 Männer und 151 Frauen. Die Anzahl der Aus-tritte lag bei insgesamt 551.

Gründer- und Nachfolgebörse

Bekanntes Telekommunika-tionsgeschäft (seit 1999), gute und günstige Lage am Rande der Fußgängerzone in Coburg, zu ver-kaufen: 6-stelliger Jahresumsatz, Zusammenarbeit mit allen Netz-betreibern, Nokia- und Siemens-Reparaturen, neu renoviert (ca. 80 qm), komplett ausgestattet und im laufenden Betrieb, inkl. Waren- und Ersatzteillager.

Chiffre-Nr. CO –070305 – A

Börsen

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Recht

Unsere Wirtschaft 5/2005 27

Ihr Ansprechpartner

Gerold Gebhard, Leiter des Bereichs Recht, Tel.: 09561/7426-27, E-Mail: [email protected]

Steuerrechtsänderungen 2005Das ABC für jeden Unternehmer

Mit seinem „Steuer-ABC“ bietet der Deutsche In-

dustrie- und Handelskammertag (DIHK) einen guten Überblick über alle für Unternehmen wich-tigen Steuerrechtsänderungen.

Auch ohne steuergesetzliche Jahresschluss-Rallye gibt es eine Vielzahl wichtiger Änderungen. Hierbei ist die Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes von ganz besonderem Gewicht. Ihm

ist deshalb ein eigenes Kapitel ge-widmet. Im Übrigen folgt die Bro-schüre der bewährten Form, die verschiedenen Steuerrechtsände-rungen den einzelnen Steuerarten zuzuweisen. Damit wird dem inte-ressierten Unternehmer ein leicht verständlicher Überblick über die wesentlichen ihn betreffenden Änderungen vermittelt.

Die Broschüre stellt den Rechtsstand zum 1. Januar

2005 dar. Behandelt werden un-ter anderem folgende Themen: Neuregelungen der doppelten Haushaltsführung, Fälligkeit der Kapitalertragsteuer bei Gewinn-ausschüttungen, die neuen Rech-nungspflichtangaben, die Ände-rungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzuges und das Inves-titionszulagengesetzt 2005. Als besonderer Service sind alle wich-tigen Verwaltungserlasse in den

Bereichen Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer am Schluss der Broschüre aufgelistet.

Die DIHK-Broschüre �Steu-errechtsänderungen 2005� (A5, 72 Seiten) ist zum Preis von 8,00 Euro zu beziehen beim DIHK Pu-blikationen Service, Pützchens Chaussee 60, 53227 Bonn; In-ternet-Bestellshop: http://ver-lag.dihk.de

Durch gute Vorbereitung vom Rating profitieren

Schlagworte wie „Basler Ak-kord“, „Rating“, und „Basel II“ be-schäftigen zur Zeit nicht nur die Kreditinstitute, sondern zuneh-mend auch den Mittelstand. No-tenbanken und Aufsichtsbehörden der zehn führenden Industrielän-der (G 10) haben im Sommer 2004 in Basel die neuen Eigenkapital-regeln für Banken verabschiedet. Der Mittelstand ist alarmiert: Ein-zelnen Unternehmen wurde be-reits mit Hinweis auf das Rating der Kreditwunsch abgelehnt, an-dere befürchten eine Verteuerung ihrer Kredite. Generell zeigen sich die Banken zurückhaltender und prüfen die kreditsuchenden Fir-men sehr viel strenger als bisher: das langjährige Vertrauensver-hältnis zum Kreditsachbearbeiter allein hilft nicht mehr. Wer sich mit Fragen der Finanzierung aktiv auseinandersetzt, schneidet bei den Kreditverhandlungen besser ab. Und wer zusätzlich bei allen Entscheidungen über Investitio-nen und Finanzierung auch die

Rückwirkungen auf die Bonität seines Unternehmens beachtet, sichert sich zugleich günstige Finanzierungskonditionen. Die meisten Kreditinstitute werden, sofern sie es nicht bereits getan haben, mit dem bankinternen Rating bald beginnen und zwar weit vor dem verbindlichen In-krafttreten. Bereiten Sie daher Ihr Unternehmen schon heute auf die neuen Beurteilungsmaßstäbe vor. Der DIHK-Leitfaden �Rating für den Mittelstand� informiert über die bevorstehen Änderungen im Bereich der Unternehmensfinan-zierung, die auf die Unternehmen zukommen und gibt Hilfestellung, die Unternehmen entsprechend auszurichten. Die DIHK-Broschü-re �Rating für den Mittelstand� (A5, 80 Seiten) ist zum Preis von 8,00 Euro zu beziehen beim DIHK Publikationen Service, Pützchen Chaussee 60, 53227 Bonn;

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Design-Extra

Unsere Wirtschaft 5/200528

Durchbruch mit eigener DesignspracheNici - Von der Heimwerkstatt zum Global Player

Sie heißen Jolly Mäh, Wild Friends oder NICI

Bears und haben von Oberfranken aus die Welt erobert. Das Unter-nehmen NICI aus Altenkunstadt steht für eine beispielslose Er-folgsgeschichte durch Design: von der privaten Heimfertigung von Plüschtieren für die eigene Tochter zur weltweit agierenden Aktiengesellschaft mit mehreren Tochterfirmen. „Durch die Entwicklung einer eigenen Designspra-che, die sich deutlich vom Design anderer Anbieter unterschei-det, haben wir es ge-schafft, uns einen fes-ten Platz in den Her-zen von Plüschtierfans weltweit zu erobern“, heißt es selbstbewusst in dem Unterneh-men, das im Jahr 2004 mit rund 450 Mitarbeitern einen Umsatz von 125 Millionen Euro machte. Dabei fing alles ganz anders an, als Marina Pfaff (Bild) - heute Vorstand Design und Entwicklung der NICI AG - 1970 auf Anregung ihrer Schwester begann, Plüsch-tiere für ihre kleine Tochter Nicole anzufertigen. „Ich hatte kein kon-

ven t i one l l e s Designstudi-

um absol-viert. Aus der Not h e r a u s war die F o r m -gebung der Tie-re sehr schlicht

gehalten. Ein Kör-

per hatte nur zwei bis drei

Teile. Heute weiß ich, dass gerade

diese einfachen, naiven Formen den

Erfolg ausmachten“, be-richtet Marina Pfaff rückblickend.

Diese überaus erfolgreiche Design-Sprache wird im Unter-nehmen seit der Gründung der GmbH 1986 über die Umwand-lung in eine AG (1999) bis heute fortgeführt. Allerdings stammen nun alle Designs von Profis aus dem Design-Atelier des Unter-nehmens in Altenkunstadt. Die-

ser „think-tank“ gilt als die Geburtsstätte aller NICI-Produkte. Hier ar-beiten Designer und Produktentwickler an neuen Produkten, ent-stehen die Ideen, Skiz-zen und Konzepte, die später zu verkaufsferti-gen Produkten führen.

Ein Styleguide in Form eines vi-suellen Leitfadens definiert das NICI-Design. Ein Charakterprofil stellt die Eigenschaften einer Fi-gur fest. Farbwelten, Materia-lien, Texturen, Verzierungen und Typografien sind Bestandteil dieses Styleguides, der auch die verschiedenen Produktforma-te bestimmt. So beinhaltet jede NICI-Kollektion ein umfangrei-ches Programm an funktionalen

zung. Zum anderen trägt sie zur Steigerung der Effizienz und Qua-lität bei.

Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Produktmanagement. Die Produktmanager betreuen den Entstehungsprozess von der Idee bis hin zum fertigen Produkt. Ideen werden hier systematisch struktu-riert, verfeinert und schließlich in Projektgruppen konkretisiert und durch eine Konzept-Formulierung realisiert. Dies geschieht in engster Zusammenarbeit mit der Design-Abteilung. Diese Kon-zepte bilden die Ausgangsbasis für die Produk-tionslogistik, und die tatsächliche Umsetzung in ein Produkt. Auf diese Weise wird jedes einzelne Produkt bis zum Verkauf beglei-tet. „Durch rege Kommunikation mit dem Bereich Vertrieb und Marketing fließen Verbesserungs-vorschläge aus der Praxis in den Erfahrungspool des Produktman-agements zurück und können so für zukünftige Produkte sofort verwertet und umgesetzt werden“, beschreibt das Unternehmen in seinem Internet-Auftritt diesen Prozess. Und bei allem modernen Management und Marketing heißt es in Altenkunstadt stolz: „Die Bereiche Design und Entwicklung sind das Herz und die Seele der NICI AG“.

Hans Kurz

Accessoires.Mit „NICI home“ hat das Un-

ternehmen nun auch in einem neuen Geschäftsfeld Fuß gefasst. In der Sparte „Junges Wohnen“ erweitern Möbel - passend zu den Themen der Geschenkarti-kelwelt von NICI - den Marktauf-tritt: Sofas und Sitzsäcke, Hocker und Liegen, Kissen und Teppiche - zumeist in plüschiger Optik. Die Möbel wurden vom Design-studio Kurt Beier entwickelt (am Geburtsort von NICI, in Michelau, ansässig) entwickelt und werden von KE-HA Pfaff (ebenfalls Mi-chelau) vertrieben.

Auch beim Offiziellen Mas-kottchen für die Fussball-WM 2006 hat die NICI-Kreativabtei-lung mit viel Fingerspitzengefühl die FIFA-Originale Goleo VI und seinen Freund Pille ganz im Stil des Unternehmens umgesetzt - von der 10-cm-„Mini Version“ bis zum 120 cm großen „Stürmer“. Bei NICI, als exklusivem europä-ischen Lizenznehmer, sind hohe Erwartungen an das Projekt ge-knüpft.

Seit den ersten Tagen der NICI AG hat sich im Bereich De-sign also viel verändert. Während in den Anfängen kaum technische Hilfsmittel zur Verfügung stan-den, wird heute in moderne Aus-rüstung investiert. Diese bietet zum einen den kreativen Köpfen im Hause noch mehr Möglichkei ten bei der Umset-

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Innovation & Umwelt

Unsere Wirtschaft 5/2005 29

Ihr Ansprechpartner

Susanne Wolfrum-Horn, Referentin im Bereich Innovation & Umwelt, Tel.: 09561/7426-46, E-Mail: [email protected]

Interview mit Jürgen PoppBilanz ein Jahr Vorsitz des Coburger Designforum Oberfranken e.V.

Frage: Herr Popp, seit einem Jahr haben Sie den Vorsitz des Coburger Designforums Oberfran-ken inne. War Ihnen in dieser Zeit Ihr Amt eher eine Lust oder viel-leicht gar eine Last?

Jürgen Popp: Dieses Amt fülle ich mit viel Freude aus, denn es versetzt mich in die Lage, etwas für diese Region tun zu können, denn über die Strukturprobleme bei uns in Oberfranken und die Problematik der hohen Arbeitslo-sigkeit, brauche ich Ihnen nichts zu erzählen. Ich sehe eine große Chance, über den Standortfaktor Design hier bei uns Arbeitsplätze zu schaffen.

Frage: Ihre Vorgängerin, Frau Krainz-Leupoldt hatte ja in den Jahren zuvor eine Reihe von Ak-tivitäten vorgelegt, vor allem auch was die Internationalität ihrer Vi-sionen betraf. Wie sehen Sie Ihr Wirken im Vergleich dazu?

Jürgen Popp: Für mich steht im Vordergrund, unsere Region zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen der FH Coburg und den hiesigen Firmen zu intensivieren.

Frage: In den Zeitraum ihres Ägide fallen mehrere öffentlich-keitswirksame Aktionen. Zum ei-nen die Mitgestaltung der letzten

Designtage, das Unternehmerfo-rum Design in Zusammenarbeit mit der IHK Coburg und die neue Konzeption der Öffentlichkeitsar-beit im Rahmen der Polstermöbel-Hausmessen. Dazu kommt noch die Ausstellung zu den prämierten Arbeiten des Bayerischen Staats-preises „Design“. Sind Sie damit zufrieden, wie diese Aktivitäten hier bei uns „gegriffen“ haben?

Jürgen Popp: Ich will mich da nicht mit fremden Federn schmü-cken, denn die Ausgestaltung der letzten Designtage und der ande-ren Aktivitäten lag schwerpunkt-mäßig bei den Professoren Auwi Stübbe, Werner Kintzinger und Peter Raab, die sich hier wieder große Verdienste erworben ha-ben.

Frage: Sie sind aber doch in diesem Jahr so etwas wie eine Identifikationsfigur für das Co-burger Designforum Oberfranken geworden.

Jürgen Popp: Ich bin sehr zu-frieden mit dem Medienecho, dass diese Veranstaltungen bekommen haben. Auch überregional waren wir in letzter Zeit stark vertreten, wie zum Beispiel in der Süddeut-schen Zeitung. Dadurch wird nach meiner Ansicht die Hauptaufgabe erfüllt, die Designaktivitäten in Oberfranken bekannter zu ma-chen.

Frage: Sie sind der Geschäfts-führer eines Unternehmens, in dem Design eine bestimmende Funktion in der Firmenphiloso-phie spielt. Sie haben persönlich große Erfahrung mit der Rolle, die Design als Standortfaktor und als Garant für wirtschaftlichen Erfolg spielen kann.

Jürgen Popp: Ich habe beim Unternehmerforum Design darü-ber gesprochen, wie man innova-

tives Design in den Produktions-ablauf eines Betriebes eingliedern kann. Ich nutze aber auch gerne meine privaten und geschäftli-chen Kontakte, um mit Rat und Tat Unternehmerkollegen zur Sei-te zu stehen und für das Potenzial zu werben, das in gutem Design steckt.

Frage: Wie beurteilen Sie die Rolle des Wissenstransfers, der von Fachhochschule Coburg in diesem Bereich zu Unternehmen hier in der Region in Gang gekom-men ist? Haben Sie selbst damit gute Erfahrungen gemacht?

Jürgen Popp: Ich bin sehr froh, dass zwischen diesen Polen ein fruchtbares Geben und Nehmen entstanden ist. Ich habe mit selbst mit meinem Unternehmen bereits in einer Reihe von Projekten mit der Fachhochschule Coburg mit sehr gutem Erfolg kooperiert.

Frage: Was sind denn Ihre Vi-sionen für die weitere Arbeit? Wo würden Sie gerne hinkommen mit dem Coburger Designforum Ober-franken?

Jürgen Popp: Ich würde mich freuen, wenn wir noch breiteres öffentliches Interesse wecken kön-nen. Vor allem auch außerhalb des fachspezifischen Personenkreises. Die Oberfranken sollen sehen, dass hier viel Gutes passiert und für

die Region wichtige Entwicklun-gen angestoßen werden. Es geht auch darum, das Netzwerk zwi-schen Hochschule und heimischer Industrie noch enger zu knüpfen. Wir besitzen mit dem Fachbereich Innenarchitektur und Integriertes Produktdesign zusammen mit der Neugestaltung und Einbeziehung anderer Fachbereiche unter dem Dach der Fakultät Design hervor-ragende Ausgangsbedingungen, vor allem auch mit dem sehr gu-ten Ruf, den sich die Coburger in den letzten Jahren national und international erworben haben. Nicht zuletzt auch durch die ho-he Motivation der Studenten und deren gute Stimmung, mit der sie ihre Projekte zum Erfolg bringen, davon könnte die Region im Hin-blick auf den psychologischen Faktor sehr profitieren. Mit dem Workshopkonzept „Erfolg durch Design“ wurde dies unter Förde-rung durch das Bayerische Wirt-schaftsministerium in eine prag-matische Form gegossen.

Das Interview führte der Co-burger freie Journalist Christian Göller (Email [email protected]).

Die 17. Coburger Designtage finden vom 24. bis zum 29. Mai 2005 in und um das Hofbrauhaus statt (Info: www.coburger-design-tage.de).

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Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 3/200530

Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation

Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 16.12.2004 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Coburg als zuständige Stelle nach § 58 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Verordnung des Bun-desministeriums für Bildung und Forschung (Ausbilder-Eignungs-verordnung) vom 16. Februar 1999 (BGBI. I S. 157), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Ände-rung der Ausbilder-Eignungsver-ordnung vom 28. Mai 2003 (BGBI. I, S. 783) die folgende Prüfungs-ordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation:I. Abschnitt Prüfungsausschüsse§ 1 ERRICHTUNG(1) Für die Abnahme von Prü-

fungen errichtet die Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg Prüfungsausschüsse.

(2) Prüfungsausschüsse können auch als gemeinsame Prü-fungsausschüsse mehrerer Kammern bei einer von ih-nen errichtet werden (vgl. § 36 Satz 2 BBiG).

§ 2 ZUSAMMENSETZUNG UND BERUFUNG

(1) Der Prüfungsausschuss be-steht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsge-biete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswe-sen geeignet sein. Die Prüfer sollen insbesondere in der beruflichen Erwachsenen-bildung erfahren sein (§ 37 Abs. 1 BBiG).

(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauf-tragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören1.Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Ar-

1Der Lehrer einer berufsbildenden Schule im Prüfungsausschuss braucht nicht Berufsschullehrer im engeren Sinne zu sein; vielmehr kommen alle Personen in Betracht, die als Lehrkräfte im beruflichen Schulwesen - insbesondere auch in Fachschulen, Fachoberschulen, Fachhochschulen, Hochschulen u. ä. - tätig sind. Auch Lehrkräfte an eigens für die Ausbildung der Ausbilder eingerichteten Seminaren können berücksichtigt werden.

beitgeber und der Arbeit-nehmer sein. Mindestens ein Mitglied soll als Lehrkraft in Maßnahmen zur Ausbildung der Ausbilder erfahren sein. Die Mitglieder haben Stell-vertreter (§ 37 Abs. 2 BBiG).

(3) Die Mitglieder und stellver-tretenden Mitglieder wer-den von der Industrie- und Handelskammer zu Coburg längstens für fünf Jahre berufen (§ 37 Abs. 3 Satz 1 BBiG).

(4) Die Arbeitnehmermitglieder werden auf Vorschlag der im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Coburg bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereini-gungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspo-litischer Zwecksetzung be-rufen. Der Lehrer einer be-rufsbildenden Schule wird im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stel-le berufen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 und 3 BBiG).

(5) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der Industrie- und Han-delskammer zu Coburg ge-setzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die Industrie- und Handelskam-mer zu Coburg insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 37 Abs. 3 Satz 4 BBiG).

(6) Die Mitglieder und stell-vertretenden Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden (§ 37 Abs. 3 Satz 5 BBiG).

(7) Die Tätigkeit im Prüfungs-ausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht

von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird (§ 37 Abs. 4 BBiG).

(8) Von Absatz 2 darf nur ab-gewichen werden, wenn an-derenfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann (§ 37 Abs. 5 BBiG).

§ 3 AUSGESCHLOSSENE PERSONEN UND BESORG-NIS DER BEFANGENHEIT

(1) Bei der Zulassung und Prü-fung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger eines Prü-fungsbewerbers ist. Angehö-rige im Sinne des Satzes 1 sind:

1. der Verlobte, 2. der Ehegatte, 3. Verwandte und Ver-

schwägerte gerader Li- nie,

4. Geschwister, 5. Kinder der Geschwister, 6. Ehegatten der Ge- schwister und Ge- schwister der Ehegatten, 7. Geschwister der Eltern, 8. Personen, die durch ein

auf längere Dauer an- gelegtes Pflegeverhält- nis mit häuslicher Ge- meinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflege- eltern und Pflegekin- der).

Angehörige sind die in Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn

1. in den Fällen der Num- mern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe nicht mehr besteht;

2. in den Fällen der Num- mern 3 bis 7 die Ver- wandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erlo- schen ist;

3. im Falle der Nummer 8 die häusliche Gemein- schaft nicht mehr be- steht, sofern die Perso- nen weiterhin wie

Eltern und Kind verbunden sind.(2) Hält sich ein Prüfungsaus-

schussmitglied nach Abs. 1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben sind, ist dies der Industrie- und Handelskam-mer zu Coburg mitzutei-len, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwir-kung trifft die Industrie- und Handelskammer zu Coburg, während der Prüfung der Prüfungsausschuss.

(3) Liegt ein Grund vor, der ge-eignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Ausü-bung des Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von einem Prüfungsteilnehmer das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat der Betroffene dies der In-dustrie- und Handelskam-

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mer zu Coburg mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Wenn infolge von Ausschluss oder Besorgnis der Befan-genheit eine ordnungsgemä-ße Besetzung des Prüfungs-ausschusses nicht möglich ist, kann die Industrie- und Handelskammer zu Coburg die Durchführung der Prü-fung einem anderen Prü-fungsausschuss übertragen; erforderlichenfalls kann sie eine andere Kammer um die Durchführung der Prüfung ersuchen. Das gleiche gilt, wenn eine objektive Durch-führung der Prüfung nicht gewährleistet erscheint.

§ 4 VORSITZ, BESCHLUSSFÄ-HIGKEIT, ABSTIMMUNG

(1) Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsit-zende und sein Stellvertreter sollen nicht derselben Mit-gliedergruppe angehören.

(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, min-destens drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 5 GESCHÄFTSFÜHRUNG(1) Die Industrie- und Handels-

kammer zu Coburg regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbeson-dere Einladungen, Protokoll-führung und Durchführung der Beschlüsse.

(2) Die Sitzungsprotokolle sind vom Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unter-zeichnen. § 22 Abs. 4 bleibt unberührt.

§ 6 VERSCHWIEGENHEITDie Mitglieder des Prüfungs-ausschusses haben über alle Prüfungsvorgänge gegenü-ber Dritten Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt nicht

gegenüber dem Berufsbil-dungsausschuss. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung der Industrie- und Handels-kammer zu Coburg.

II. Abschnitt Vorbereitung der Prüfung§ 7 PRÜFUNGSTERMINE(1) Prüfungen werden nach Be-

darf, in der Regel mindes-tens zweimal im Jahr, an-gesetzt. Die Termine sollen nach Möglichkeit auf das Ende von Maßnahmen zur Ausbildung der Ausbilder abgestimmt sein.

(2) Die Industrie- und Han-delskammer zu Coburg gibt Anmeldetermin, Ort und Zeitpunkt der Prüfungen in ihrem Mitteilungsblatt oder in anderer geeigneter Weise rechtzeitig vorher bekannt.

(3) Wird die Prüfung mit ein-heitlichen überregionalen Prüfungsaufgaben durchge-führt, werden einheitliche Prüfungstage angesetzt, so-weit die Durchführbarkeit sichergestellt werden kann.

§ 8 ZULASSUNGSVORAUS- SETZUNGEN

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 76 BBIG nachweist, ohne dass das 24. Lebensjahr voll-endet zu sein braucht. Zuzu-lassen ist auch, wer die üb-rigen Zulassungsvorausset-zungen zu einer anerkannten Fortbildungsprüfung nach § 46 BBIG, erfüllt, für die die Zulassung das Bestehen der AEVO Prüfung voraussetzt.

(2) Die Industrie- und Handels-kammer zu Coburg braucht nur Prüfungsbewerber zuzu-lassen, die ihre Anmeldung fristgerecht (§ 7 Abs. 2) ein-gereicht haben.

§ 9 ÖRTLICHE ZUSTÄNDIG-KEITÖrtlich zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber

a) seinen Beschäftigungs- ort oder

b) seinen Wohnsitz hat

oder c) an einer Maßnahme zur

Ausbildung von Ausbil- dern im Direktunter-

richt teilgenommen hat.§ 10 ANMELDUNG

ZUR PRÜFUNG(1) Die Anmeldung zur Prüfung

hat schriftlich auf den von der Industrie- und Handels-kammer zu Coburg vorge-sehenen Formularen unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen.

(2) Der Anmeldung sind beizu-fügen,

a) Angaben über die in den §§ 8 und 9 ge- nannten Voraussetzun-

gen, b) ein Erklärung und ggfs.

einen Nachweis darü- ber, ob und mit wel- chem Erfolg der Prü-

fungsbewerber bereits an der Prüfung teilge- nommen hat.

(3) Die Industrie- und Handels-kammer zu Coburg bestätigt die Anmeldung.

§ 11 ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ZULASSUNG

(1) Über die Zulassung ent-scheidet die Industrie- und Handelskammer zu Coburg. Hält sie die Zulassungsvor-aussetzungen nicht für ge-geben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

(2) Die Entscheidung über die Zulassung ist dem Prüfungs-bewerber rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mitzuteilen.

§ 12 PRÜFUNGSGEBÜHRDer Prüfungsteilnehmer hat die Prüfungsgebühr nach Aufforderung an die Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg zu entrichten. Ihre Höhe bestimmt sich nach der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskam-mer zu Coburg.

III. Abschnitt Durchführung der Prüfung§ 13 PRÜFUNGSGEGENSTAND

In der Prüfung hat der Prü-fungsteilnehmer die Fä-higkeit zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in den in § 2 der Ausbilder-Eignungsver-ordnung aufgeführten Hand-lungsfeldern nachzuweisen.

§ 14 GLIEDERUNG DER PRÜFUNG

(1) Die Prüfung besteht aus ei-nem schriftlichen und einem praktischen Teil.

(2) Im schriftlichen Teil soll der Prüfungsteilnehmer in höchstens 3 Stunden aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben un-ter Aufsicht bearbeiten.

(3) Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung einer Ausbildungseinheit und einem Prüfungsge-spräch. Der Prüfungsteil-nehmer wählt dazu eine Ausbildungseinheit aus. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit hat der Prüfungsteilnehmer in dem Prüfungsgespräch zu begründen. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchs-tens 30 Minuten dauern.

§ 15 PRÜFUNGSAUFGABEN(1) Der Prüfungsausschuss wählt

aus mehreren Handlungsfel-dern nach § 2 der Ausbil-der-Eignungsverordnung fallbezogene Aufgaben zur Planung, Durchführung und Kontrolle der beruflichen Bildung aus.

(2) Der Prüfungsausschuss ist gehalten, überregional er-stellte Prüfungsaufgaben zu übernehmen, soweit diese von Gremien erstellt oder ausgewählt worden sind, die im Einvernehmen der betei-ligten Stellen entsprechend § 37 Abs. 2 BBiG zusam-mengesetzt worden sind.

§ 16 NICHTÖFFENTLICHKEITDie Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der obersten Landesbehörden und der Industrie- und Han-delskammer zu Coburg so-

Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 5/2005 31

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wie die Mitglieder und stell-vertretenden Mitglieder des Berufsbildungsausschusses können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der In-dustrie- und Handelskammer zu Coburg andere Personen als Gäste zulassen, sofern keiner der Prüfungsteilneh-mer dem widerspricht. Bei der Beratung über das Prü-fungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsaus-schusses anwesend sein.

§ 17 LEITUNG UND AUFSICHT(1) Die Prüfung wird unter Lei-

tung des Vorsitzenden vom gesamten Prüfungsausschuss abgenommen.

(2) Bei schriftlichen Prüfungen regelt die Industrie- und Handelskammer zu Coburg im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Auf-sichtsführung, die sicher-stellen soll, dass der Prü-fungsteilnehmer selbständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ar-beitet.

(3) Über den Verlauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu ferti-gen.

§ 18 AUSWEISPFLICHT UND BELEHRUNGDie Prüfungsteilnehmer ha-ben sich auf Verlangen des Vorsitzenden oder des Auf-sichtsführenden über ih-re Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungs-verstößen zu belehren.

§ 19 TÄUSCHUNGSHANDLUN-GEN UND ORDNUNGSVER-STÖßE

(1) Prüfungsteilnehmer, die sich einer Täuschungshandlung oder einer erheblichen Stö-rung des Prüfungsablaufs schuldig machen, kann der Aufsichtsführende von der Prüfung vorläufig ausschlie-

ßen.(2) Über den endgültigen Aus-

schluss und die Folgen ent-scheidet der Prüfungsaus-schuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereite-ten Täuschungshandlungen kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Prüfung nachträglich festgestellten Täuschungen.

§ 20 RÜCKTRITT, NICHTTEIL-NAHME

(1) Der Prüfungsbewerber kann nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen Bekanntgabe der Prüfungsaufgabe) durch schriftliche Erklärung zu-rücktreten. In diesem Falle gilt die Prüfung als nicht abgelegt; das gleiche gilt, wenn der Prüfungsbewerber zur Prüfung nicht erscheint.

(2) Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung zu-rück, so können bereits er-brachte, in sich abgeschlos-sene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt (z. B. im Krankheitsfalle durch Vorla-ge eines ärztlichen Attestes).

(3) Erfolgt der Rücktritt nach Be-ginn der Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

(4) Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entschei-det der Prüfungsausschuss.

(5) Bei Prüfungen an mehreren Terminen gelten die Absätze 1, 3 und 4 sinngemäß für jeden Termin.

IV. AbschnittBewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungser-gebnisses

§ 21 BEWERTUNGDie Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:

– eine den Anforderungen in besonderem Maße

entsprechende Leistung = 100 - 92 Punkte = Note 1 = sehr gut

– eine den Anforderungen voll entsprechende

Leistung = unter 92 - 81 Punkte =

Note 2 = gut

– eine den Anforderungen im allgemeinen entspre- chende Leistung

= unter 81 - 67 Punkte = Note 3 = befriedigend

– eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber

im ganzen den Anfor- derungen noch ent-

spricht = unter 67 - 50 Punkte =

Note 4 = ausreichend

– eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch er-

kennen lässt, dass ge- wisse Grundkenntnisse

noch vorhanden sind = unter 50 - 30 Punkte =

Note 5 = mangelhaft

– eine Leistung, die den Anforderungen

nicht entspricht und bei der selbst Grundkennt- nisse fehlen

= unter 30 - 0 Punkte = Note 6 = ungenügend

§ 22 FESTSTELLUNG UND BE-KANNTGABE DES PRÜ-FUNGSERGEBNISSESDer Prüfungsausschuss stellt nach der Bewertung der Prü-fungsleistungen im schrift-lichen und im praktischen Teil der Prüfung gemeinsam die Einzelergebnisse und das Gesamtergebnis fest.

(2) Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

(3) Die Entscheidung über das Bestehen der Prüfung ist dem Prüfungsteilnehmer unmit-telbar nach Abschluss der Prüfung mitzuteilen.

(4) Über den Verlauf der Prü-fung einschließlich der Be-ratung und Feststellung der Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Prü-fungsausschusses zu unter-zeichnen ist.

§ 23 PRÜFUNGSZEUGNIS(1) Dem Prüfungsteilnehmer ist

ein Zeugnis auszustellen, aus dem hervorgeht, dass er die berufs- und arbeitspädago-gische Qualifikation nach der Ausbilder-Eignungsver-ordnung durch eine Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 nachgewie-sen hat.

(2) Das Prüfungszeugnis enthält außerdem

a) die Personalien des Prüfungsteilnehmers, b) das Datum des Beste- hens der Prüfung und c) die Unterschrift des Vor-

sitzenden des Prüfungs- ausschusses und des Be- auftragten der Industrie- und Handelskammer zu Coburg mit Siegel.

§ 24 NICHT BESTANDENE PRÜ-FUNG

(1) Bei nicht bestandener Prü-fung erhält der Prüfungs-teilnehmer von der Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg einen schriftlichen Bescheid. Darin sind die Prüfungsteile anzugeben, in denen er nicht mindestens ausreichende Leistungen er-bracht hat.

(2) Auf die besonderen Bedin-gungen der Wiederholungs-prüfung gemäß § 25 ist hin-zuweisen.

V. Abschnitt Wiederholungsprüfung§ 25 WIEDERHOLUNGSPRÜ-

FUNG(1) Eine nicht bestandene Prü-

fung kann zweimal wieder-holt werden.

(2) In der Wiederholungsprüfung

Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 5/200532

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ist der Teilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile zu befreien, wenn er darin in einer vorangegangenen Prü-fung mindestens ausreichen-de Leistungen erbracht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Ta-ge der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.

(3) § 10 findet entsprechende Anwendung.

VI. Abschnitt Schlussbestimmungen§ 26 RECHTSBEHELFE

Maßnahmen oder Entschei-dungen der Prüfungsaus-schüsse sowie der Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsbewerber oder -teilnehmer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im einzelnen nach der Ver-waltungsgerichtsordnung und dem bayerischen Gesetz zur Ausführung der Verwal-tungsgerichtsordnung.

§ 27 PRÜFUNGSUNTERLAGENAuf Antrag ist dem Prü-fungsteilnehmer Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldung und die Niederschrift gemäß § 22 Abs. 4 sind 10 Jahre nach Abschluss der Prüfung auf-zubewahren.

§ 28 INKRAFTTRETEN, GENEHMIGUNGDiese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkün-dung im Mitteilungsblatt der Industrie- und Handelskam-mer zu Coburg in Kraft.Die Prüfungsordnung der In-

dustrie- und Handelskammer zu Coburg vom 15.10.1973 tritt vorbehaltlich ihrer An-wendung auf Fälle des § 8 der Verordnung außer Kraft.Die Prüfungsordnung wur-de am 21.03.2005 gem. § 41 Satz 5 BBiG vom Baye-rischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ge-nehmigt.

Coburg, 07.04.2005

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Präsident Stv. Hauptgeschäftsführer

Theo Kiesewetter Siegmar Schnabel

Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen

Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungs-ausschusses vom 16.12.2004 als zuständige Stelle nach § 46 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBI. I, S. 1112), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBI. I, S. 2954), die fol-gende geänderte Prüfungsord-nung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen:I. Abschnitt Prüfungsausschüsse§ 1 ERRICHTUNG VON

PRÜFUNGS-AUSSCHÜS-SEN

(1) Die Industrie- und Handels-

kammer zu Coburg kann zum Nachweis von Kennt-nissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch be-rufliche Fortbildung erwor-ben worden sind, Prüfungen durchführen (Fortbildungs-prüfungen).

(2) Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die be-ruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder beruflich aufzusteigen.

(3) Für die Abnahme von Fort-bildungsprüfungen errichtet die Industrie- und Handels-kammer zu Coburg Prü-

fungsausschüsse. Für die Prüfung von Prüfungsteilen im Sinne des § 14 Abs. 2 können eigene Prüfungsaus-schüsse gebildet werden.

(4) Die Industrie- und Handels-kammer zu Coburg kann mit einer anderen zuständigen Stelle oder mit mehreren anderen zuständigen Stellen bei einer von ihnen einen gemeinsamen Prüfungsaus-schuss errichten.

§ 2 ZUSAMMENSETZUNG UND BERUFUNG

(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Die Mitglieder

Bekanntmachungen

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müssen für die Prüfungsge-biete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswe-sen geeignet sein. Die Prüfer sollen insbesondere in der beruflichen Erwachsenenbil-dung erfahren sein.

(2) Dem Prüfungsausschuss müs-sen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Ar-beitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören1. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftrag-te der Arbeitgeber und der Ar-beitnehmer sein. Die Mitglie-der haben Stellvertreter.

(3) Die Mitglieder und stellvertre-tenden Mitglieder werden von der Industrie- und Handels-kammer zu Coburg längstens für fünf Jahre berufen (vgl. § 37 Abs. 3 Satz 1 BBiG).

(4) Die Arbeitnehmermitglieder werden auf Vorschlag der im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Coburg bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereini-gungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspoli-tischer Zwecksetzung beru-fen.

(5) Lehrer einer berufsbildenden Schule werden im Einver-nehmen mit der Schulauf-sichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle beru-fen.

(6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der Industrie- und Han-delskammer zu Coburg ge-setzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die Industrie- und Handelskam-

mer zu Coburg insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen.

(7) Die Mitglieder und stellver-tretenden Mitglieder können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden.

(8) Die Tätigkeit im Prüfungs-ausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und Zeit-versäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschä-digung zu zahlen, deren Höhe von der Industrie- und Handelskammer zu Coburg mit Genehmigung der obers-ten Landesbehörde festge-setzt wird.

(9) Von Absatz 2 darf nur ab-gewichen werden, wenn an-dernfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann.

§ 3 AUSGESCHLOSSENE PER-SONEN UND BESORGNIS DER BEFANGENHEIT

(1) Bei der Zulassung und Prü-fung darf nicht mitwirken, wer Angehöriger eines Prü-fungsbewerbers ist. Angehö-rige im Sinne des Satzes 1 sind:

1. der Verlobte, 2. der Ehegatte, 3. Verwandte und Ver-

schwägerte gerader Linie, 4. Geschwister, 5. Kinder der Geschwister, 6. Ehegatten der Geschwis-

ter und Geschwister der Ehegatten,

7. Geschwister der Eltern, 8. Personen, die durch ein

auf längere Dauer ange- legtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemein- schaft wie Eltern und Kind miteinander ver- bunden sind (Pflegeel- tern und Pflegekinder).

1. in den Fällen der Num- mern 2, 3 und 6 die

die Beziehung begrün- dende Ehe nicht mehr

besteht; 2. in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder

Schwägerschaft durch Annahme als Kind erlo- schen ist;

3. im Falle der Nummer 8 die häusliche Gemein- schaft nicht mehr be- steht, sofern die Perso- nen weiterhin wie Eltern und Kind verbunden sind.

(2) Hält sich ein Prüfungsaus-schussmitglied nach Abs. 1 für ausgeschlossen oder be-stehen Zweifel, ob die Vor-aussetzungen des Abs. 1 ge-geben sind, ist dies der Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungs-ausschuss. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg, während der Prü-fung der Prüfungsausschuss.

(3) Liegt ein Grund vor, der ge-eignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Ausü-bung des Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von einem Prüfungsteilnehmer das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat der Betroffene dies der In-dustrie- und Handelskammer zu Coburg mitzuteilen, wäh-rend der Prüfung dem Prü-fungsausschuss. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Wenn infolge von Aus-schluss oder Besorgnis der Befangenheit eine ord-nungsgemäße Besetzung des

Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg die Durchführung der Prüfung einem anderen Prüfungsausschuss, erfor-derlichenfalls einer andere zuständigen Stelle übertra-gen. Das gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung nicht gewähr-leitstet erscheint.

§ 4 VORSITZ; BESCHLUSSFÄ-HIGKEIT; ABSTIMMUNG

(1) Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vor-sitzenden und dessen Stell-vertreter. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sollen nicht derselben Mitglieder-gruppe angehören.

(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, min-destens drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

§ 5 GESCHÄFTSFÜHRUNG(1) Die Industrie- und Handels-

kammer zu Coburg regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss dessen Geschäftsführung, insbeson-dere Einladungen, Protokoll-führung und Durchführung der Beschlüsse.

(2) Die Sitzungsprotokolle sind vom Protokollführer und vom Vorsitzenden zu unter-zeichnen; § 23 Abs. 4 bleibt unberührt.

§ 6 VERSCHWIEGENHEITDie Mitglieder des Prüfungs-ausschusses haben über alle Prüfungsvorgänge gegenü-ber Dritten Verschwiegenheit zu wah-ren. Dies gilt nicht gegenü-ber dem Berufsbildungsaus-schuss. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung der Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg.

II. Abschnitt Vorbereitung der Fortbildungsprüfung

1 Der Lehrer einer berufsbildenden Schule im Prüfungsausschuss braucht nicht Berufsschullehrer im engeren Sinne zu sein; vielmehr kommen alle Personen in Betracht, die als Lehrkräfte im berufli-chen Schulwesen insbesondere auch in Fachschulen, Fachoberschulen, Fachhochschulen, Hochschulen u. ä. tätig sind. Auch Lehrkräfte an eigens für die berufliche Fortbildung eingerichteten Bildungsgängen können berücksichtigt werden. Angehörige sind die in Satz 2 aufge-führten Personen auch dann, wenn

Bekanntmachungen

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§ 7 PRÜFUNGSTERMINE(1) Die Fortbildungsprüfungen

finden nach Bedarf statt. Die Termine sollen nach Mög-lichkeit mit den beruflichen Bildungsmaßnahmen der im Bezirk der Industrie- und Handelskammer zu Coburg vorhandenen Fortbildungs-einrichtungen abgestimmt sein.

(2) Die Industrie- und Handels-kammer zu Coburg setzt Prü-fungstermine fest und gibt Anmeldefrist, Ort und Zeit der Prüfung in geeigneter Weise rechtzeitig bekannt.

(3) Wird die Fortbildungsprü-fung mit einheitlichen über-regionalen Prüfungsaufga-ben durchgeführt, werden einheitliche Prüfungstage angesetzt, soweit die Durch-führbarkeit sichergestellt werden kann.

§ 8 ZULASSUNG ZUR FORT-BILDUNGSPRÜFUNG

(1) Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen,

1. wer an beruflichen Bil- dungsmaßnahmen teil- genommen hat, die der Fortbildung dienen, oder

2. wer glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und

Fertigkeiten, die die Zulassung zur Prüfung

rechtfertigen, in anderer Weise erworben hat.

(2) Zulassungsvoraussetzungen, die aufgrund von Fortbil-dungsregelungen gemäß § 46 BBiG festgelegt sind, bleiben unberührt.

§ 9 ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEITÖrtlich zuständig für die An-meldung zur Fortbildungs-prüfung ist die zuständige Stelle, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber

a) an einer Maßnahme der Fortbildung im Direkt-

unterricht teilgenommen hat oder

b) seinen Beschäftigungs- ort oder c) seinen Wohnsitz hat.

§ 10 ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG

(1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich auf den von der Industrie- und Handels-kammer zu Coburg vorge-sehenen Vordrucken unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen.

(2) Der Anmeldung sind beizu-fügen:

a) Angaben zur Person, b) Angaben über die in den §§ 8 und 9 genann-

ten Voraussetzungen, c) eine Erklärung und ggf.

ein Nachweis darüber, ob und mit welchem Er-

folg der Prüfungsbewer- ber bereits an der Prü- fung teilgenommen hat.

§ 11 ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ZULASSUNG

(1) Über die Zulassung entschei-det die Industrie- und Han-delskammer zu Coburg. Hält sie die Zulassungsvorausset-zungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsaus-schuss.

(2) Die Entscheidung über die Zulassung ist dem Prüfungs-bewerber rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und –ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mitzuteilen. Auf Anfrage sind ihm die Mit-glieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsaus-schusses bekannt zugeben sowie die Prüfungsordnung und die Prüfungsanforde-rungen auszuhändigen.

(3) Nicht zugelassene Prüfungs-bewerber werden unverzüg-lich über die Entscheidung mit Angabe der Ablehnungs-gründe schriftlich unterrich-tet.

(4) Wurde die Zulassung auf-grund gefälschter Unterla-gen oder falscher Angaben ausgesprochen, kann sie vom Prüfungsausschuss widerru-fen werden.

§ 12 PRÜFUNGSGEBÜHRDer Prüfungsteilnehmer hat die Prüfungsgebühr nach

Aufforderung an die Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg zu entrichten. Ihre Höhe bestimmt sich nach der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskam-mer zu Coburg.

III. Abschnitt Durchführung der Fortbildungsprüfung§ 13 PRÜFUNGSGEGENSTAND

Soweit keine entsprechende Rechtsverordnung nach § 46 Abs. 2 BBiG erlassen ist, re-gelt die Industrie- und Han-delskammer zu Coburg Ziel, Inhalt und Anforderungen der Prüfung durch besondere Rechtsvorschriften nach § 46 Abs. 1 BBiG.

§ 14 GLIEDERUNG DER PRÜFUNG

(1) Die Gliederung der Prüfung ergibt sich aus den besonde-ren Rechtsvorschriften oder Rechtsverordnungen gemäß § 46 BBiG (Prüfungsanfor-derungen).

(1) Die Prüfungsanforderungen können bei in sich geschlos-senen Sachgebieten Prü-fungsteile vorsehen.

§ 15 PRÜFUNGSAUFGABEN(1) Der Prüfungsausschuss be-

schließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen die Prüfungsaufgaben.

(2) Der Prüfungsausschuss ist gehalten, überregional er-stellte Prüfungsaufgaben zu übernehmen, soweit diese von Gremien erstellt oder ausgewählt worden sind, die entsprechend § 2 zusammen-gesetzt worden sind.

§ 16 PRÜFUNG BEHINDERTERSoweit Behinderte an der Prüfung teilnehmen, sind deren besonderen Bedürf-nisse und Belange bei der Durchführung der Prüfung in gebührender Weise zu be-rücksichtigen.

§ 17 AUSSCHLUSS DER ÖFFENTLICHKEIT

(1) Die Prüfungen sind nicht öf-fentlich.

(2) Vertreter der zuständigen obersten Bundes- und Lan-

desbehörde, der Industrie- und Handelskammer zu Coburg, die Mitglieder und stellvertretenden Mitglie-der des Berufsbildungsaus-schusses sowie Vertreter der Bundesagentur für Arbeit können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg andere Personen als Gäste zulassen, sofern keiner der Prüfungsteilnehmer dem widerspricht.

(3) Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungs-ausschusses anwesend sein.

§ 18 LEITUNG UND AUFSICHT(1) Die Prüfung wird unter Lei-

tung des Vorsitzenden vom gesamten Prüfungsausschuss abgenommen.

(2) Die Industrie- und Handels-kammer zu Coburg regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Auf-sichtsführung, die sicher-stellen soll, dass der Prü-fungsteilnehmer selbständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ar-beitet.

§ 19 AUSWEISPFLICHT UND BELEHRUNGDie Prüfungsteilnehmer ha-ben sich auf Verlangen des Vorsitzenden oder des Auf-sichtsführenden über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel und die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.

§ 20 TÄUSCHUNGSHANDLUN-GEN UND ORDNUNGSVER-STÖßE

(1) Prüfungsteilnehmern, die sich einer Täuschungshand-lung schuldig machen, kann der Aufsichtsführende die weitere Teilnahme an der Prüfung unter Vorbehalt ge-statten. Bei einer erheblichen

Bekanntmachungen

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Störung des Prüfungsablaufs kann der Aufsichtsführende den Prüfungsteilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen.

(2) Über den endgültigen Aus-schluss und die Folgen ent-scheidet der Prüfungsaus-schuss nach Anhören des Prüfungsteilnehmers. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei vorbereite-ten Täuschungshandlungen, kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden. Das gleiche gilt bei innerhalb eines Jahres nachträglich festgestellten Täuschungen.

§ 21 RÜCKTRITT, NICHTTEILNAHME

(1) Der Prüfungsbewerber kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungs-aufgaben) durch schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt; das glei-che gilt, wenn der Prüfungs-bewerber zur Prüfung nicht erscheint.

(2) Tritt der Prüfungsteilnehmer nach Beginn der Prüfung aus einem wichtigen Grund zu-rück, so können bereits er-brachte, in sich abgeschlos-sene Prüfungsleistungen an-erkannt werden. In diesem Falle gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Für die Wiederauf-nahme der Prüfung gilt § 26 Abs. 2 entsprechend.

(3) Erfolgt der Rücktritt nach Be-ginn der Prüfung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden; darüber entschei-det der Prüfungsausschuss.

IV. Abschnitt Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses§ 22 BEWERTUNG

Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:

Eine den Anforderungen in besonderem Maße entspre-chende Leistung

= 100-92 Punkte = Note 1 = sehr gut;

eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung

= unter 92-81 Punkte = Note 2 = gut;

eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung

= unter 81-67 Punkte = Note 3 = befriedigend;

eine Leistung, die zwar Män-gel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht

= unter 67-50 Punkte = Note 4 = ausreichend;

eine Leistung, die den Anfor-derungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind

= unter 50-30 Punkte = Note 5 = mangelhaft;

eine Leistung, die den An-forderungen nicht entspricht und bei der selbst Grund-kenntnisse fehlen

= unter 30-0 Punkte = Note 6 = ungenügend.

§ 23 FESTSTELLUNG UND BEKANNTGABE DES PRÜFUNGSERGEBNISSES

(1) Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleis-tungen sowie das Gesamter-gebnis fest. Ergebnisse von Prüfungen in Prüfungsteilen werden übernommen.

(2) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn im Durch-schnitt mindestens ausrei-chende Leistungen erbracht worden sind. Die Prüfungs-anforderungen können für jeden Prüfungsteil und für jedes Prüfungsfach ausrei-chende Leistungen verlan-gen.

(3) Die Entscheidung über das Bestehen der Prüfung und ei-nes Prüfungsteils ist dem Prü-fungsteilnehmer unmittelbar

nach Abschluss der Prüfung mitzuteilen. Über das Beste-hen eines Prüfungsteils er-hält der Prüfungsteilnehmer einen Bescheid, wenn für den Prüfungsteil ein eigener Prüfungsausschuss gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 gebildet worden ist. § 24 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Über den Verlauf der Prü-fung einschließlich der Be-ratung und Feststellung der Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Prü-fungsausschusses zu unter-zeichen ist.

§ 24 PRÜFUNGSZEUGNISDem Prüfungsteilnehmer ist ein Zeugnis über das Beste-hen der Prüfung auszustel-len. Es muss enthalten:

1. Bezeichnung der Fort- bildungsprüfung 2. Personalien des Prü-

fungsteilnehmers 3. Inhalt und Ergebnisse der Fortbildungsprüfung

nach Maßgabe der je- weiligen Fortbildungs- regelung gemäß § 46

BBiG 4. Datum des Bestehens der Fortbildungsprüfung 5. Unterschrift des Vorsit-

zenden des Prüfungs- ausschusses und des Be-

auftragten der Industrie- und Handelskammer zu Coburg mit Siegel.

§ 25 NICHT BESTANDENE PRÜFUNGBei nicht bestandener Prü-fung erhält der Prüfungs-teilnehmer eine schriftliche Mitteilung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg. Darin ist anzugeben, welche Prüfungsleistungen bei einer Wiederholung der Prüfung nicht wiederholt zu werden brauchen. Auf die Bedingun-gen der Wiederholungsprü-fung gemäß § 26 ist hinzu-weisen.

§ 26 WIEDERHOLUNGSPRÜ-FUNG

(1) Eine Fortbildungsprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Ebenso können Prüfungstei-le, die nicht bestanden sind, zweimal wiederholt werden, wenn ihr Bestehen Voraus-setzung für die Zulassung zu einem weiteren Prüfungsteil ist.

(2) In der Wiederholungsprüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungstei-len und Prüfungsfächern be-freit, wenn er darin in einer vorausgegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prü-fung an, zur Wiederholungs-prüfung angemeldet hat. Der Prüfungsteilnehmer kann beantragen, auch bestande-ne Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

(3) Für die Anmeldung zur Wie-derholungsprüfung finden §§ 9 und 10 Anwendung.

V. Abschnitt Schlussbestimmungen§ 27 RECHTSMITTEL

Entscheidungen des Prü-fungsausschusses sowie der Industrie- und Handelskam-mer zu Coburg sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsbewerber bzw. Teilnehmer mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Diese richtet sich im einzelnen nach der Ver-waltungsgerichtsordnung und dem bayerischen Gesetz zur Ausführung der Verwal-tungsgerichtsordnung.

§ 28 PRÜFUNGSUNTERLAGENAuf Antrag ist dem Prü-fungsteilnehmer nach Ab-schluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftli-chen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldung und die Niederschriften sind 10 Jahre nach Abschluss der

Bekanntmachungen

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Prüfung aufzubewahren.§ 29 INKRAFTTRETEN,

GENEHMIGUNGDiese Fortbildungsprüfungs-ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Mittei-lungsblatt der Industrie- und Handelskammer zu Coburg in Kraft.Gleichzeitig tritt die Prü-fungsordnung der Indus-trie- und Handelskammer zu

Coburg für die Durchführung von Fortbildungsprüfun-gen vom 15.02.1974 außer Kraft.Die Prüfungsordnung wur-de am 21.03.2005 gem. § 41 Satz 5 BBiG vom Baye-rischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ge-nehmigt.

Coburg, 24.03.2005Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Präsident Stv. Hauptgeschäftsführer

Theo Kiesewetter Siegmar Schnabel

Anhang 13 zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer zu CoburgPrüfungsrichtlinien zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für die Prüfung zum/zur „Wirtschaftsfachwirt/Wirtschaftsfachwirtin“ der Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungs-ausschusses vom 16.12.2004 als zuständige Stelle nach § 46 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Be-rufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBI I, Seite 1112), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBI I, Seite 2954) folgende besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/ zur Wirtschaftsfachwirt/ Wirtschafts-fachwirtin.§ 1 Ziel der Prüfung und

Bezeichnung des Abschlusses

(1) Zum Nachweis von Kennt-nissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) erworben worden sind, kann die Industrie- und Handelskammer zu Coburg Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen.

(2) Durch die Prüfung ist festzu-stellen, ob der/die Prüfungs-teilnehmer/in die notwendi-gen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen hat, um folgende Aufgaben eines/ei-ner Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) wahrzunehmen:

1. Betriebsabläufe in Ihrem Gesamtzusam-

menhang sowie Zusam- menhänge betriebswirt-

schaftlicher und rechtlicher Fragen er-

kennen und umsetzen.

2. Betriebliche Entschei- dungen auf Grund

einer erhöhten Fachkompetenz und Er-

fahrung mit ver- antwortlich treffen und

umsetzen.§ 2 ZULASSUNGSVORAUS-

SETZUNGEN(1) Zur Prüfung wird zugelas-

sen, wer 1. eine mit Erfolg abge-

schlossene Berufsausbil- dung in einem aner- kannten kaufmänni- schen oder verwalten- den Beruf und eine

weitere kaufmänni- sche Berufspraxis von

mindestens zwei Jahren 2. oder eine mindestens

sechsjährige Tätigkeit im kaufmännischem Be-

reich nachweist.(2) Abweichend von Absatz 1

kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf an-

dere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkei-ten und Erfahrungen erwor-ben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

§ 3 PRÜFUNGSFÄCHER UND GLIEDERUNG DER PRÜFUNGDie Prüfung gliedert sich in die Prüfungsfächer:

1. Volkswirtschaftslehre 2. Datenverarbeitung, Informations- und

Kommunikationstechni- ken

3. Unternehmensführung 4. Rechnungswesen 5. Recht/Steuern 6. Betriebswirtschaftslehre§ 4 PRÜFUNGSANFORDERUN-

GEN(1) Im Prüfungsfach Volkswirt-

schaftslehre kann geprüft werden:

● Grundlagen ● Wirtschaftskreislauf ● Markt und Preisbildung

(z. B. Güter- und Dienst leistungsmärkte)

● Geld, Kredit und Wäh- rung (EU, International)

● Sozialprodukt/Volksein- kommen

● Wirtschaftspolitik

● Internationale Wirt- schaftsräume (EU, Nafta, Efta, u. ä.)

(2) Im Prüfungsfach Datenver-arbeitung, Informations- und Kommunikationstechniken kann geprüft werden:

● Grundlagen der Daten- verarbeitung

- Ziele und Einsatzmög- lichkeiten

- Aufbau und Organisa- tion ● Betriebssysteme ● Anwendersoftware ● Datenbankorganisation ● Kommunikationsnetze

(intern, extern) ● Präsentationstechniken ● Datensicherung, Daten-

schutz(3) Im Prüfungsfach Unterneh-

mensführung kann geprüft werden:Betriebliche Organisation

● Grundlagen der Unter- nehmensführung

- Aufgaben und Unter nehmenskonzepte

● Organisation - Aufbau- und Ablauf- organisation ● Controlling/Unterneh-

menskennzahlen - Planung, Steuerungs-

Bekanntmachungen

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Page 38: Unsere Wirtschaft 5 2005 - IHK - Wirtschaft in Coburg · Initialen gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Nachdruck von Beiträgen und Nachrichten

techniken und Kontrolle ● Wertanalyse, Wertge- staltung, Wertverbesse-

rung ● Motivation und Kom- munikation ● Betrieblicher Umwelt-

schutz und Verbraucher- schutzPersonalwesen

● Personalpolitik ● Personalführung ● Personalplanung ● Personalbedarf/ -be-

schaffung ● Personalbeurteilung und

–entwicklung ● Entgeltformen(4) Im Prüfungsfach Rechnungs-

wesen kann geprüft werden:Geschäftsbuchführung

● Grundlagen der Rechnungslegung in Industrie, Handel und

Dienstleistung ● Bilanzierung und Be- wertungsgrundsätze ● Erfolgsrechnung und Bilanz ● Bilanzanalyse

Kosten- und Leistungsrech-nung

● Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung

- Kostenartenrechnung - Kostenstellenrechnung - Kostenträgerrechnung ● Plankostenrechnung/ -

Prozesskostenrechnung ● Deckungsbeitrags- rechnung(5) Im Prüfungsfach Recht und

Steuern kann geprüft wer-den:Recht

● Grundbegriffe BGB ● Schuldrecht ● Grundzüge Sachenrecht ● Handels-, Gesellschafts-

und Wertpapierrecht ● Umwelt- und Produkt-

haftungsrecht ● Grundzüge Mahn-, Voll

streckungs- und In- solvenzverfahren

● Arbeits- und Sozialrecht ● Unternehmensbezogene

Versicherungen

Steuerrecht ● Abgabenordnung ● Einkommensteuer ● Gewerbesteuer ● Grundsteuer ● Umsatzsteuer ● Körperschaftssteuer(6) Im Prüfungsfach Betriebs-

wirtschaftslehre kann ge-prüft werden:

● Grundlagen der Be- triebswirtschaftslehre ● Betriebliche Funktions-

bereiche - Beschaffung - Produktion - Absatz / Marketing ● Investition ● Finanzierung ● Qualitätsmanagement ● Grundfragen der Statistik§ 5 SCHRIFTLICHE PRÜFUNG(1) In der schriftlichen Prüfung

ist in den in § 3 Nr. 1 bis 6 genannten Prüfungsfächern je eine Aufsichtsarbeit an-zufertigen. Die Bearbei-tungszeit je Prüfungsfach soll mindestens 90 Minuten betragen. Die Gesamtbear-beitungszeit aller Prüfungs-fächer soll nicht mehr als 12 Stunden betragen.

(2) Einzelne Prüfungsfächer können zeitlich vorgezogen und bewertet werden.

§ 6 MÜNDLICHE PRÜFUNG(1) Die schriftliche Prüfung ist

auf Antrag des Prüfungsteil-nehmers oder nach Ermes-sen des Prüfungsausschus-ses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prü-fung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungs-leistung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Zulas-sung zur Ergänzungsprü-fung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in mehr als einem Prüfungs-fach mangelhafte oder in einem Prüfungsfach unge-nügende Leistungen erzielt wurden.

(2) Die mündliche Prüfung soll je Prüfungsfach nicht länger

als 20 Minuten dauern.§ 7 ANRECHNUNG ANDERER

PRÜFUNGSLEISTUNGENVon der Ablegung der Prü-fung in den einzelnen Prü-fungsfächern gemäß § 3 kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Indus-trie- und Handelskammer zu Coburg freigestellt werden, wenn er von einer zuständi-gen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prü-fungsausschuss eine Prüfung in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung bestan-den hat, deren Inhalt den Anforderungen dieser Prü-fungsfächer entspricht. Eine vollständige Freistellung ist nicht zulässig.

§ 8 BESTEHEN DER PRÜFUNG(1) Die Prüfung ist bestanden,

wenn in allen Prüfungsfä-chern ausreichende Leistun-gen erzielt wurden.

(2) Die einzelnen Fächer der Prüfung gemäß § 3 sind ge-sondert zu bewerten. Im Fall einer Ergänzungsprüfung werden die schriftlichen und mündlichen Prüfungs-leistungen je Prüfungsfach im Verhältnis 2:1 gewichtet und sind je Prüfungsfach zu einer Note zusammenzufas-sen.

(3) Der Durchschnitt aus der Bewertung der einzelnen Prüfungsfächer ergibt die Gesamtnote.

(4) Über das Bestehen der Prü-fung ist ein Zeugnis auszu-stellen, aus dem die in den einzelnen Fächern erzielten Noten hervorgehen müssen. Im Falle der Freistellung ge-mäß § 7 sind Ort und Datum sowie Bezeichnung des Prü-fungsgremiums der ander-weitig abgelegten Prüfung anzugeben.

§ 9 WIEDERHOLUNG DER PRÜFUNG

(1) Eine Prüfung, die nicht be-standen ist, kann zweimal wiederholt werden.

(2) In der Wiederholungsprü-fung ist der Prüfungsteil-nehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Prüfungsfächern zu befrei-en, wenn seine Leistungen darin in einer vorangegan-genen Prüfung ausgereicht haben und er sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprü-fung anmeldet.

§ 10 ÜBERGANGSVORSCHRIF-TEN

(1) Die bei Inkrafttreten die-ser Prüfungsordnung lau-fenden Prüfungsverfahren können nach den bisheri-gen Prüfungsrichtlinien zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbil-dungsprüfungen zum/zur „Wirtschaftsassistent/ -in“ vom 04. Juni 1975 bis zum 31. Dezember 2004 zu Ende geführt werden.

(2) Die Industrie- und Handels-kammer zu Coburg kann auf Antrag des Prüfungsteilneh-mers die Wiederholungsprü-fung gemäß diesen Richtli-nien durchführen. § 9 Abs. 2 Satz 1 findet in diesem Fall keine Anwendung.

§ 11 INKRAFTTRETENDiese Prüfungsordnung tritt nach rechtsaufsichtlicher Genehmigung und Bekannt-machung am Tage nach ihrer Verkündung im Mitteilungs-blatt der Industrie- und Han-delskammer zu Coburg in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Prüfungsrichtlini-en für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/zur „Wirtschaftsassistent/ -in“ vom 04. Juni 1975 außer Kraft. Die Prüfungsordnung wurde am 21.03.2005 gem. § 41 Satz 5 BBiG vom Baye-rischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ge-nehmigt.

Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 5/200538

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HandelsregisterEintragungen Ende März/Anfang April 2005

Neueintragungen:Institut für strategische Invest-mentberatung (ISI) Geschäftsfüh-rungs GmbH, Am Reckenberg 10, 96145 SeßlachE.U.T. GmbH, Untere Klinge 14, 96450 CoburgMEDCOP GmbH, Hahnweg 9 a, 96450 CoburgGBG Bestattungen, Zweignieder-lassung der AHORN-Grieneisen Bestattungen GmbH, Casimirstr. 6, 96450 CoburgGAG GmbH, Vorderer Floßanger 6a, 96450 Coburg

Sitzverlegungen:

sfu Unternehmensberatung und Beteiligungsverwaltung GmbH von Ahorn nach Leipzig

Löschungen:

Gottfried Klinkerwerk GmbH, Ton-werkstr. 3, 96269 GroßheirathLeffer KG Möbelmontagen, Wie-senstr. 11, 96253 UntersiemauRolf Löffler Schreibwareneinzel-handel KG, Steinweg 2, 96465 NeustadtJordan GmbH, Melanchthonstr. 12, 96450 CoburgErnst Schubart, Vorderer Floßan-ger 2, 96450 CoburgWeingroßhandlung Ernst Büchner, Judengasse 8, 96450 CoburgAdolf Mönch, Klempnerei u. In-stallation, Hinterm Marstall 2, 96450 CoburgHeinz Gohlisch Lebensmittel – Kohlenhandlung, Ringstr. 1, 96487 Dörfles-EsbachWilhelm Mönch Inh. Willy Mönch, Sportplatzstr. 8, 96279 Weidhau-sen

B-to-B Standardwerk von Hoppenstedt neu erschienen: Großunternehmen 2005

Wer sich über die Anteilseigner der größten deutschen Unternehmen informie-ren möchten, kommt an der Neuausgabe der Hoppenstedt „Großunternehmen“ nicht vorbei: Hier können sich Vertriebs- und Marketing-Abteilungen, Dienstleister, Zu-lieferer, Unternehmensberater usw. detail-liert über 26.000 Firmen informieren, die mindestens 20 Mio. Euro Jahres-Umsatz er-wirtschaften und/oder über 200 Mitarbeiter beschäftigen.

Die 52. Ausgabe enthält neben den Angaben zu Anteilseignern natürlich alle Daten zu Anschrift, Telefon- und Fax-Nr., E-Mail- und Internetadresse, nennt die Ent-scheider im Top- und Middlemanagement und informiert unter anderem über Be-schäftigungszahl, Umsatz, Kapital, Nieder-lassungen und Zweigstellen, Produkt- und

Dienstleistungsangebot, Gründungsjahr, Außendienst sowie über die Beteiligungen.

Das Handbuch ist in die drei Ord-nungs-Systeme - Firmen-, Orts- und Bran-chen-Register - aufgeteilt. Eine übersicht-liche und schnelle Orientierung ist somit gewährleistet.

Die ebenfalls neu erschienene CD-Version bietet mit 12 frei kombinierbaren Suchkriterien umfassende Möglichkeiten, gezielt die Informationen herauszufiltern, die benötigt werden. Neu aufgenommene Firmen sind separat selektierbar.

Großunternehmen 2005, Buch: 2 Bände, 3.838 Seiten, 570 Euro, ISBN 3-87362-111-8; CD-ROM: 510 Euro; ISBN 3-87362-112-6; Online-Premium: 505 Euro pro Jahr; Online-Basis: 450 Euro pro Jahr; Jeweils zuzügliche Mehrwertsteuer.

Betriebliche Praxis

Unsere Wirtschaft 5/2005 39

Bücher

Coburg, 24.03.2005

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Präsident Stv. Hauptgeschäftsführer

Theo Kiesewetter Siegmar Schnabel

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