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unbehindert unterwegs...Checkliste Autokauf anbot Anbot über die Kosten des Autos einholen Wo:...

Date post: 11-Aug-2020
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sicher mobil integriert unbehindert unterwegs 2008 n ZUM INHALT
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Page 1: unbehindert unterwegs...Checkliste Autokauf anbot Anbot über die Kosten des Autos einholen Wo: Händler nach freier Wahl abgabe des Förderansuchens Antrag auf Förderung unter Vorlage

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Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden, so das Bekenntnis der EU-Staaten. Das sichert jedem Menschen den Zugang zu allen Lebensräumen, die für jeden anderen auch erreichbar sind.

Dabei geht es nicht nur um die Absenkung der Gehstei-ge oder den Einbau eines rollstuhlgängigen Lifts. Es geht auch darum, die Mobilität von Menschen mit Behinde-rungen in der Rehabilitation und in der kostengünstigen Nutzung aller Verkehrswege und Verkehrsmittel nutzen zu können.

Es war ein langer Weg zu diesem Selbstverständnis einer Gesellschaft. Als Sozialpolitikerin fühle ich mich verant-wortlich für die Sorgen der Menschen in unserem schö-nen Land Salzburg. In diesem Sinne freut es mich, Ihnen mit dieser Broschüre eine informative Handreichung zum gesamten Thema „Mobilität und Behinderung“ vorstel-len zu können. Die Broschüre „unbehindert unterwegs“ informiert über sämtliche Begünstigungen für Menschen mit Behinderungen, unabhängig davon, ob jemand mit dem eigenen PKW oder mit den öffentlichen Verkehrs-mitteln unterwegs ist.

Erika Scharer

Aus der RedaktionDiese Quick-Info enthält vor allem alle notwendigen Informationen über Vorteile betreffend die Mobilität mit dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.Alle Vergünstigungen verfolgen zwei Ziele. Sie sollen die Mobilität zur sozialen und gesellschaftlichen Integration sowie die Verkehrssicherheit von Menschen mit Behinde-rungen erhöhen. Die meisten Vergünstigungen gibt es nur, wenn jemand nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen oder die Benutzung eines solchen nicht zuge-mutet werden kann. Für den Nachweis der Behinderung und damit die ge-rechtfertigte Inanspruchnahme von Vergünstigungen wird vor allem durch zwei Ausweise erbracht:W Behindertenpass (siehe Seite 28)W Parkausweis (siehe Seite 30)In manchen Fällen sind eigene amtsärztliche Untersu-chungen vorgesehen.

In einigen Fällen werden die Begünstigungen nicht nur in Abhängigkeit von einer dauernden Beeinträchtigung ausgesprochen, sondern können durchaus für einen ge-wissen Zeitraum in Frage kommen.

Die Broschüre kann kostenlos unter (0662) 80 42 - 35 42 oder unter [email protected] angefordert werden.

Zeichenerklärung

Information Broschüren Antrag

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4 5INHaLT INHaLT

06 CHECKLISTE AUToKAUF08 AUToBAHNVIGNETTE09 AUToZUSCHUSS10 VERSICHERUNGSSTEUER11 MAUTGEBÜHR12 MoBILITÄTSZUSCHUSS13 NoVAVERGÜTUNG14 PENDLERPAUSCHALE15 STEUERVoRTEILE16 THERAPIEFAHRTEN

18 HEIMFAHRTBEIHILFE20 ÖBBVoRTEILSCARD21 SCHÜLERFREIFAHRT/LEHRLINGSFREIFAHRT24 STADTBUSSE25 TAXIGUTSCHEINE

28 BEHINDERTENPASS 29 ZUSATZEINTRAGUNGEN 30 PARKAUSWEIS32 FÜHRERSCHEIN

34 AUToFAHRERCLUBS35 LEIHAUTo37 LEIHRoLLSTUHL38 BEHINDERTENPARKPLATZ40 BEHINDERTENGERECHTES WC 41 EURoKEY42 GURTENPFLICHT

44 BRoSCHÜREN46 ADRESSEN

Mit eigenem Auto

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Ausweise

Diverses

Adressen & Broschüren

PER mauSKlICK zum GEWÜnSChtEn

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Mit dem eigenen Auto W autobahnvignette

W autozuschuss

W KFZVersicherung

W Mautgebühr

W Mobilitätszuschuss

W Novavergütung

W Pendlerpauschale

W Steuerfreibeträge

W Therapiefahrten

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Checkliste Autokauf anbot

Anbot über die Kosten des Autos einholenWo: Händler nach freier Wahl

abgabe des FörderansuchensAntrag auf Förderung unter Vorlage des AnbotsWo: Bundessozialamt, Land Salzburg, PVA

KaufKaufvertrag unterschreibenWo: Händler

ParkausweisParkausweis beantragenWo: Bezirkshauptmannschaft bzw Magistrat Salzburg

KFZ-VersicherungAntrag auf Befreiung von der VersicherungssteuerWo: Versicherungsunternehmen

NOVaNoVA-Rückvergütung veranlassenWo: Bundessozialamt

SteuerfreibetragAntrag auf Befreiung für die KFZ-SteuerWo: Finanzamt

autobahnvignetteGratisvignette beantragenWo: Bundessozialamt

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Gewisse Personen mit Behinderungen erhalten die Au-tobahnvignette gratis - auch bei einem Autowechsel. Im Jahr 2006 wurden in ganz Österreich rund 35.200 Jahresvignetten (ASFiNAG) an Menschen mit Behinde-rungen ausgegeben.

Autobahnvignette Gratis. AutofahrerInnen mit Behinderung erhalten unter folgenden Voraussetzungen die Autobahnvignette kos-tenlos:W Die behinderte Person lebt in Österreich.W Der PKW ist auf ihren Namen zugelassen. W Die behinderte Person besitzt einen Behindertenpass

mit entsprechendem Eintrag.Im Behindertenpass ist vermerkt: Dauernde starke Geh-behinderung oder Blindheit oder Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.

Kosten der Vignette – gratis für Behinderte

W 10-Tages-Vignette E 7,70 W 2-Monats-Vignette E 22,20 W Jahresvignette E 73,80

Dauer. Die Autobahnvignette kann für ein ganzes Jahr oder für 2 Monate oder nur für 10 Tage erworben wer-den.Lenker. Das Fahrzeug kann auch von einer Begleitperson gelenkt werden (zB für ein behindertes Kind).Nachweis. Für den Antrag ist der Behindertenpass not-wendig. Dieser wird vom Bundessozialamt ausgestellt und enthält die erforderliche Zusatzeintragung vor. antrag. Die Gratis-Vignette gibt das Bundessozialamt (mit Kopie des Zulassungsscheins) aus.

Bundessozialamt 05 99 88

MIT DEM EIGENEN aUTO MIT DEM EIGENEN aUTO

Menschen, die gehbehindert sind und für den Weg zur Arbeit, Ausbildung oder Therapie ein Auto brauchen, erhalten für den Kauf oder die Adaptierung eines Autos eine Förderung. Auch der Umbau eines Autos für ein be-hindertes Kind fällt unter diese Förderung.

AutozuschussEine Förderung (Zuschuss bzw Darlehen) wird zudem nur gewährt, wenn der/die AntragstellerIn W eine dauernde schwere Gehbehinderung hat (einge-

tragen im §-29b-Ausweis),W nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu

benützen (eingetragen im Behindertenpass),W das Auto selbst besitzt und auf seinen/ihren Namen

zugelassen ist,W ein gewisses Einkommen nicht überschreitet.

Förderstellen. Förderungen bieten folgende Stellen an:W Bundessozialamt (nur für Begünstigte Behinderte), W Land Salzburg, W Pensionsversicherung (für Personen, die das Auto für

die Erreichung des Arbeitsplatzes brauchen),W Unfallversicherung (nach einem Arbeitsunfall),W Arbeiterkammer (nur für AK-Mitglieder).

Förderlimits. Nähere Förderbedingungen (Kaufpreislimits und 5-Jahresfristen) sind direkt in den Förderstellen zu erfragen. antrag vor dem Kauf. Die Förderung ist vor dem Kauf des Autos unter Vorlage eines Kostenvoranschlags zu beantragen. Das heißt: Zuerst die Kostenzusage der Förderstelle einholen, dann erst den Kaufvertrag unter-schreiben.Anträge können bei jeder Stelle eingebracht werden. Sie werden zwischen den Förderstellen koordiniert.

Weiter Infos: Siehe Adressenteil Seite 44www.help.gv.at

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Menschen mit Behinderung, denen die Benützung öf-fentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann und die behinderungsbedingt ein Auto brauchen, wer-den von der motorbezogenen Versicherungssteuer be-freit. Allerdings nur für ein Auto.

VersicherungssteuerVoraussetzungen. Menschen mit einer dauernden star-ken Gehbehinderung und blinde Personen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreien lassen, wennW das KFZ auf ihren Namen zugelassen ist,W ihre Körperbehinderung nachgewiesen wird undW das KFZ vorwiegend für Fahrten, die ihren Fortbewe-

gungszwecken und ihrer Haushaltsführung dienen, verwendet wird.

Nachweis. Der Nachweis der Körperbehinderung kann erbracht werden durch:W §-29b-Ausweis oder W Behindertenpass (mit Zusatzeintrag der dauernden

starken Gehbehinderung, Blindheit oder Unzumutbar-keit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel).

antrag. Wer von der KFZ-Versicherungssteuer (Haft-pflichtversicherung) befreit werden will, beantragt die Befreiung beim Finanzamt über ein Versicherungsunter-nehmen. Der Antrag ist gebührenfrei.Hinweis. Die Steuerbefreiung gilt für ein Kraftfahrzeug. Überschneidungen bis zu einem Monat (zB bei Fahr-zeugwechsel) sind möglich. Bei Wechselkennzeichen sind bis zu drei Kraftfahrzeuge von der Versicherungs-pflicht befreit.

Versicherungsunternehmen (Formular KR 21)

MIT DEM EIGENEN aUTO MIT DEM EIGENEN aUTO

Jeder Autofahrer, der einen „§-29b-Ausweis“ und einen Führerschein mit Einschränkungsvermerk (zumeist Auto-matikfahrzeug) besitzt, erhält auf Antrag eine ermäßigte Jahreskarte, wenn das Fahrzeug auf den Fahrzeuglenker zugelassen ist.

MautgebührBezug. Die ermäßigte Jahreskarte kann direkt bei jeder Mautstelle beantragt werden. Der Antrag kann auch per Post (ASFiNAG, Salzburg, Alpenstraße 94) eingebracht werden. Bezahlt wird dann mittels Erlagschein.

W Jahresmautkarte ermäßigt E 7,00

Nicht übertragbar. Die Jahreskarte ist kennzeichenge-bunden, also nicht übertragbar. Sie wird auf den Namen der berechtigten Person ausgestellt. Die berechtigte Per-son muss sich selbst im Auto befinden.

Gültigkeit. Die Jahresmautkarte ist für alle Sondermaut-strecken - ausgenommen Karawankenautobahn - gültig.

Nachweis. Für die Antragstellung sind mitzubringen:W Ausweis nach § 29b StVo, W Zulassungsschein (zugelassen auf den/die

behinderte/n LenkerIn), W Kopie des Führerscheins mit der Eintragung einer Ein-

schränkung auf den Betrieb eines behindertengerecht umgebauten PKW (zumindest Automatikgetriebe)

www.asfinag.at; [email protected]

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Für Menschen mit Behinderung (Begünstigt Behinderte) wird für die Erreichung des Arbeitsplatzes ein Mobilitäts-zuschuss (pauschalierter Fahrtkostenzuschuss) für die behinderungsbedingten Mehrkosten bezahlt.

MobilitätszuschussHöhe. Der Zuschuss (3-fache Ausgleichstaxe) wird im Nachhinein für das Antragsjahr ausbezahlt.

W Mobilitätszuschuss jährlich E 639

Voraussetzungen. Ein Zuschuss wird Begünstigten Be-hinderten für Fahrten zur Berufsausübung oder für die Suche eines Arbeitsplatzes gewährt, wennW wegen dauernder starker Gehbehinderung, Blindheit

oder die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist,

W sie berechtigt sind, einen Pkw selbst zu lenken, oderW wenn sie aufgrund der Behinderung oder des Alters

keinen Führerschein erhalten und der PKW von einem Angehörigen gelenkt wird,

W der Zulassungsschein auf ihren Namen lautet undW sie im Antragsjahr zumindest 3 Monate erwerbstätig

waren.

Nachweis im Behindertenpass. Die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die Blindheit oder die dauernde starke Gehbehinderung ist im Behinderten-pass eingetragen.

antrag. Ein Antrag ist nur einmal erforderlich. Für die Folgejahre erfolgt die Anweisung bei gleichbleibenden Voraussetzungen automatisch.

Bundessozialamt 05 99 88

MIT DEM EIGENEN aUTO MIT DEM EIGENEN aUTO

Wer ein Auto kauft, zahlt bei einer Erstzulassung die Normverbrauchsabgabe (NoVA). Eine Ausnahmerege-lung gibt es für Menschen mit Behinderung, sofern die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.

NovavergütungDie NoVA wird rückvergütet, wenn W das KFZ auf den Namen der behinderten Person zu-

gelassen ist,W die Körperbehinderung nachgewiesen wird,W über den Autokauf die originalrechnung vorgelegt

wird.Obergrenze. Die NoVA wird bis zu einem Kaufpreis von 20.000 E rückerstattet. Diese Grenze erhöht sich um behinderungsbedingte Mehrkosten (Automatik, Servo-lenkung,…).Nachweis. Der Nachweis der Körperbehinderung kann erbracht werden durch:W §-29b-Ausweis W Behindertenpass, in dem die Unzumutbarkeit der

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit eingetragen ist.

Führerschein. Ein eigener Führerschein des/der Behin-derten ist erforderlich. Ist dies nicht der Fall, wird auch ein/eine Haushaltsangehörige/r akzeptiert. Sonderrege-lung gibt es auch für Familien mit behinderten Kindern.Leasing. Bei Leasing-Autos erfolgt die Rückvergütung, wenn das Auto ins Eigentum des Leasingnehmers über-geht. Hinweis. Die Rückvergütung der NoVA ist nur alle 5 Jahre möglich.antrag. Die NoVA-Rückvergütung wird beim Bundes-sozialamt zu beantragen.

Bundessozialamt 05 99 88

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Grundsätzlich werden die Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz durch den Verkehrsabsetzbetrag (291 E) abgegolten. Dieser Absetzbetrag wird automa-tisch berücksichtigt. Es bedarf keiner gesonderten An-tragstellung.

PendlerpauschalePersonen, die es besonders schwer haben, ihren Arbeits-platz zu erreichen, erhalten auf Antrag eine Pendlerpau-schale. Höhe. Die Höhe der Pauschale ist von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz abhängig. Bei meh-reren Wohnsitzen wird nur der kürzere Arbeitsweg aner-kannt.

Kleine und große Pendlerpauschale - jährlich

klein großW über 2 km – E 297W über 20 km E 546 E 1.179 W über 40 km E 1.080 E 2.052W über 60 km E 1.614 E 2.931

Klein oder groß. Ist die Benützung des öffentlichen Ver-kehrsmittels W möglich und zumutbar, steht die kleine Pauschale zu,W weder möglich noch zumutbar (zB lange Anfahrts-

zeit), steht die große Pauschale zu.Die große Pendlerpauschale gibt es bereits ab 2 km. Für die kleine Pauschale muss der Arbeitsplatz von der Woh-nung mindestens 20 km entfernt sein. Gehbehinderung. Personen, die einen Ausweis nach § 29b StVo besitzen oder von der motorbezogenen Ver-sicherungssteuer oder KFZ-Steuer befreit sind, erhalten die „große“ Pendlerpauschale.

Wohnsitzfinanzamt

MIT DEM EIGENEN aUTO MIT DEM EIGENEN aUTO

Menschen mit Behinderungen erhalten (zusätzlich zur Befreiung von der KFZ-Versicherungssteuer) Steuer-vorteile zuerkannt, wenn sie infolge ihrer Behinderung ihr eigenes Kraftfahrzeug zur Fortbewegung für Privat-fahrten und zur Haushaltsführung benötigen.

SteuervorteileDiese Steuervorteile gewährt das Finanzamt zusätzlich zum allgemeinen Pauschalfreibetrag gewährt.

Höhe pro Monat

W Steuerfreibetrag für KFZ E 153 W absetzbarkeit von Taxikosten – max. E 153

autokosten. Als AutobesitzerIn kann man einen Steuer-freibetrag mit folgenden Unterlagen geltend machen:W §-29b-Ausweis oderW Behindertenpass (mit Zusatzeintrag dauernde schwere

Gehbehinderung oder Blindheit oder Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel).

Für die Befreiung muss man zwar keinen Führerschein besitzen, aber man muss EigentümerIn des Autos sein. Tipp. Fahrtkosten mit einem Familienauto zum Zweck der Heilbehandlung (zB Arzt-, Spitalsbesuch) sind bis zur Höhe des amtlichen Kilometergeldes absetzbar.Die Kosten für die behindertengerechte Adaptierung eines PKWs können nicht geltend gemacht werden.

Taxikosten. Gehbehinderte Personen (mit einer Erwerbs-minderung von mehr als 50%), die kein Auto besitzen, können Taxifahrten unter Vorlage der Rechnungen als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Wohnsitzfinanzamt

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Fahrtkostenersatz bei Therapie können Eltern für ihr Kin-de mit Behinderung im Rahmen der Arbeitnehmerveran-lagung geltend machen. Gleiches gilt für die Beschaffung von Hilfsmitteln sowie die Kosten für die Heilbehandlung und Krankendiätverpflegung.

Therapiefahrtenanspruch. Eltern, die mit ihren behinderten Kindern regelmäßig zur Therapie oder zu einer Ärztin oder zu einem Arzt müssen, können bei ihrer Krankenkasse um Ersatz ihrer Fahrtkosten ansuchen.

Höhe. Die Höhe der Rückvergütung ist abhängig a) von der Entfernung zwischen Wohnort und ordinati-

on des/der behandelnden Arztes/Ärztin oder Thera-peuten/ Therapeutin und

b) der Art des Verkehrsmittels.

Es wird nur die Fahrt zum/zur nächstgelegenen Vertrags-arzt / Vertragsärztin vergütet.

Firmen. Auch die Kosten für Fahrten zu Hilfsmittelfirmen können ersetzt werden.

Tipp. Fahrtkosten mit dem Familienauto zum Zweck der Heilbehandlung (zB Arzt- oder Spitalbesuch) sind bis zur Höhe des amtlichen Kilometergeldes absetzbar.

Krankenkassenwww.help.gv.at

MIT DEM EIGENEN aUTO 17

Mit öffentlichen VerkehrsmittelnW Heimfahrtbeihilfe

W ÖBBVorteilsCard

W Schülerfreifahrt

W Stadtbusse

W Taxigutscheine

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Familien, die ihren Kindern (Lehrlinge) für Ausbildungs-zwecke eine Zweitunterkunft (Internat, Heim,...) finan-zieren müssen, erhalten aus dem Familienlastenausgleich eine Heimfahrtbeihilfe. Die Beihilfe ist beim Finanzamt zu beantragen.

HeimfahrtbeihilfeDie Heimfahrtbeihilfe wird an Lehrlinge/SchülerInnen ausbezahlt, wenn der Wohnort mehr als 2 km vom Aus-bildungswohnsitz entfernt liegt. Die 2-km-Grenze gilt nicht für SchülerInnen bzw. Lehr-linge mit Behinderung.

Für Wochenendheimfahrten gibt es gestaffelt nach der Entfernung zum Wohnort folgende pauschale Abgeltung pro Monat:

W 000 – 050 km E 19W 005 – 100 km E 32W 101 – 300 km E 42W 301 – 600 km E 50W über 600 km E 58

Die Beihilfe ist im Nachhinein am Ende des Schuljahres oder Lehrjahres zu beantragen und wird rückwirkend ausbezahlt.

Wohnsitzfinanzamtantrag: www.bmf.gv.at

MIT ÖFFENTLICHEN VErKEHrSMITTELN MIT ÖFFENTLICHEN VErKEHrSMITTELN

StadtplanBarrierefrei durch SalzburgBezug kostenfrei unter (0662) 80 72 - 32 32downloadbar unterwww.salzburg.info

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2120 MIT ÖFFENTLICHEN VErKEHrSMITTELNMIT ÖFFENTLICHEN VErKEHrSMITTELN

Die ÖBB bietet Menschen mit Behinderungen eine VoRTEILScards an. Diese gilt für viele Busse und Privat-bahnen. Damit verbinden sich viele Ermäßigungen. Auf Einzelfahrten gibt es keinen Preisnachlass.Die VoRTEILScard ist auf allen Bahnhöfen erhältlich.

ÖBBVORTEILScardErmäßigungen auf den Fahrpreis

W auf allen Strecken der ÖBB* 45%W Post- und Bahnbusse / Lokalbahn 50% W Schafbergbahn / Wolfgangsee-Schifffahrt 25% W Stadtbus 50% * 50% bei Fahrkartenkauf via Internet, Handy, Automat

VOrTEILScard pro Jahr

W Spezial (bei Mobilitätseinschränkung) E 19,90 W Sehschwache und Blinde E 18,90 W Schwer Kriegsbeschädigte (70 % MdE) E 0,00

Gültigkeit. Die Karten gelten ab Ausstellung. Kostenfrei. Ausgleichszulagen- und Dauersozialhilfe-empfänger erhalten die VoRTEILScard kostenlos.Begleitperson. Für Reisende im Rollstuhl sowie Per-sonen, deren Behindertenpass den Vermerk „Der In-haber des Passes bedarf einer Begleitperson“ aufweist, werden eine Begleitperson und/oder der Führhund un-entgeltlich befördert.Gepäck. Unverpackte Hilfsmittel (wie Rollstühle bis zu 90 kg pro Stück) werden innerhalb Österreichs (auch BRD) kostenlos mitbefördert.

ÖBB-Bahnhofsschalter / Postämterwww. oebb.at

Für Fahrten zwischen der Wohnung des Schülers / Lehr-lings und Ausbildungsstätte gibt es die Möglichkeit der Freifahrt oder der Fahrtenbeihilfe. Die Freifahrten sind einkommensunabhängig, die Fahrtenbeihilfen einkom-mensabhängig.

SchülerfreifahrtLehrlingsfreifahrtSchüler- und Lehrlingsfreifahrt. Die Freifahrten sind beim Verkehrsunternehmen zu beantragen.

W Eigenanteil/Schuljahr E 19,60

Schul- und Lehrlingsfahrtbeihilfe. Fahrtenbeihilfen gibt es, wenn der Weg zur Ausbildungsstätte mindestens 2 km lang ist und keine Schul- oder Lehrlingsfreifahrt in Anspruch genommen werden kann. Die Fahrtenbeihilfen sind beim Finanzamt zu beantragen. Sie betragen mtl.:

SchülerInnen Lehrlinge W bis 10 km E 13,10 E 5,10* W über 10 km E 19,70 E 7,30 * und innerhalb des ortsgebiets

Für Lehrlinge/SchülerInnen mit Behinderungen wird die Fahrtenbeihilfe auch dann gewährt, wenn der Weg kür-zer als 2 km ist und die Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.

WohnsitzfinanzamtSchülerbeihilfen-Info: www.bmukk.gv.at

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Richtig kommunizieren mit blinden oder sehbeeinträchtigten Personen

W Geben Sie ganz genaue Auskünfte über das Umfeld und nennen Sie möglichst konkrete Anhaltspunkte. Ein Beispiel: „Der Bahnsteig Nr. 14 ist am Beginn der Halle ganz rechts direkt beim Eingang“. Und nicht: „Der Bahnsteig ist da vorne!“

W Bieten Sie Ihren Arm als Unterstützung an, wenn das gewünscht wird. Kündigen Sie Stufen rechtzeitig an, vor allem die erste und letzte Stufe.

W Stehen Sie vor einer Stiege oder einer Rolltreppe, dann fragen Sie, welcher Weg genommen werden soll. Kündigen Sie die Rolltreppe rechtzeitig an.

Quelle (Auszug): www.hilfsgemeinschaft.at

Falsch: Ohne zu fragen die Straßenseite wechseln.richtig: Stufen auch rechtzeitig ankündigen.

Falsch: „Dort steht der Sessel!“richtig: „Der Sessel ist rechts von Ihnen.“

Grafiken: Herman van DyckCopyright: Hilfsgemeinschaft

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W Sprechen Sie Ihr Gegenüber direkt an (nicht die Be-gleitperson). Stellen Sie sich mit Namen und Funktion vor.

W Bieten Sie Ihre Hilfe an und fragen Sie im Zweifelsfalle nach, ob Unterstützung gewünscht ist.

W Informieren Sie Ihr Gegenüber über alles, was als Nächstes passiert und halten Sie ihn auf dem Lau-fenden.

W Sagen Sie Ihrem Gegenüber, wenn Sie weggehen, auch wenn es nur kurz ist und sagen Sie ihm, wenn Sie wieder zurück sind.

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24 25MIT ÖFFENTLICHEN VErKEHrSMITTELN MIT ÖFFENTLICHEN VErKEHrSMITTELN

Die Stadt Salzburg gewährt Menschen mit Behinde-rungen auf den obus-Linien der Salzburg AG (StadtBus und Verkehrsverbundlinien) eine vergünstigte Monats-karte. Diese Karte gilt auch für Fahrten nach Freilassing und auf der der Lokalbahn nach Bergheim.

StadtbusseSalzburgVoraussetzung. Die begünstigte Monatsnetzkarte wird nur an folgende Personen ausgegeben, sofern sie in der Stadt Salzburg wohnhaft sind:W Blinde und stark Sehbehinderte (ab Pflegestufe 3),W Zivilinvalide ab 18 (ab 70% MdE),W Kriegsopfer (ab 50% MdE).

Monatsnetzkarte (Sozialtarifkarte)

W Für Menschen ohne Behinderung E 43,20W Für Menschen mit Behinderung E 8,90

ausgabe. Die Ausgabe des Berechtigungsausweises erfolgt beim Magistrat Salzburg im Kieselgebäude (4. Stock, Zi 426). Der Ausweis ist gebührenfrei.

Unterlagen. Für die Ausstellung des Berechtigungsaus-weises sind mitzubringen:W Nachweis der Behinderung (Pflegegeldbescheid oder

Behindertenpass)W Einkommensnachweis/PensionsbescheidW Passfoto

Tipp. Wer nicht in der Stadt Salzburg wohnt, kann nur mit der ÖBB-VorteilsCard die Stadtbusse zum Halbtarif nutzen.

Stadt Salzburg (0662) 8072 - 3202

Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ein öffent-liches Verkehrsmittel zu benutzen, erhalten von der Stadt Salzburg oder den Umlandgemeinden für Freizeitfahrten Taxigutscheine. Diese werden nicht für Arzt- und Thera-piefahrten ausgegeben.

TaxigutscheineBerechtigungsausweis. Für die Ausgabe ist ein Berech-tigungsausweis erforderlich. Diese erhalten Personen ab der Pflegegeldstufe 3, deren monatliches Nettoein-kommen folgende Richtsätze (ohne Pflegegeld) nicht übersteigt.

W alleinlebende E 1.045W Ehepaare E 1.320

Personen, die kein Pflegegeld oder Pflegegeld der Stufe 1 und 2 beziehen oder keinen Nachweis über die Unzu-mutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel erbringen, werden amtsärztlich untersucht.

Gutscheinmenge. Pro Quartal wird je nach Wohnsitz der Betroffenen folgende Stückzahl von Taxigutscheinen (im Wert von je E 2,50) ausgegeben:42 Stadt Salzburg, Wals-Siezenheim und Bergheim54 Anif, Elsbethen, Grödig, Hallwang63 Anthering, Elixhausen, Koppl

antrag. Taxigutscheine sind im Magistrat Salzburg, St.-Julien-Straße 20 (Kieselgebäude, Zi 426) erhältlich.

Stadt Salzburg (0662) 8072 - 3202

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Ausweise W Behindertenpass

W Zusatzeintragungen

W Parkausweis

W Führerschein

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28 29aUSWEISE aUSWEISE

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Menschen mit Behinderungen, der mit vielen Vortei-len, Ermäßigungen und Preisvorteilen verbunden ist. Er wird 3-sprachig ausgestellt und gilt auch im Ausland.

BehindertenpassEntscheidend für die Ausstellung des Behindertenpasses ist der Grad der Behinderung. Eine leichte Behinderung führt nicht zum Anspruch auf einen Behindertenpass.

Zugang. Einen Behindertenpass bekommen:W Begünstigte BehinderteW Personen mit erhöhter FamilienbeihilfeW PflegegeldbezieherInnenW BerufsunfähigkeitspensionistInnen W Personen mit einem Grad der Behinderung oder Min-

derung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%Vorteile. Der Behindertenpass ist auch ein Vorteilspass. Die Vorteile sind:W Preisvorteile auf freiwilliger Basis bei Freizeiteinrich-

tungen (Kino, Theater, Museum, Bäder,...)W Steuervorteile (pauschal und gegen Beleg)W Mobilitätsvorteile (Bus und Bahn)W Nachweisdokument (für NoVA, Autobahnpickerl,...)Begleitperson. Auch für eine Begleitperson gibt es ge-wisse Vorteile, sofern diese im Behindertenpass eingetra-gen ist. ausstellung. Der Behindertenpass wird vom Bundessozi-alamt ausgestellt. antragsformular. Downloadbar unter www.help.gv.atBeachte. Der Behindertenpass ist nicht als Parkausweis geeignet.

Bundessozialamt 05 99 88www.bundessozialamt.gv.at

Mögliche Zusatzeintragungen im Behindertenpass

Beim Inhaber des Passes ist die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dau-ernder Gesundheitsschädigung gegeben. Die/der InhaberIn des Behindertenpasses:W ist ein Begünstigt Behinderter (iSd BEinstG)W ist gehbehindertW ist überwiegend auf einen Rollstuhl angewiesenW ist blind oder stark sehbehindertW ist sehbehindertW ist auf einen Blindenführhund angewiesenW ist gehörlos oder stark hörbehindertW ist DiabetikerInW hat AnfallsleidenW bedarf einer BegleitpersonW kann Fahrpreisermäßigungen nach dem Bundesbe-

hindertenG in Anspruch nehmen W besitzt einen Ausweis nach § 29b StVoW ist Träger einer MetallendoprotheseW besitzt einen ausgebildeten Partnerhund

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Der Parkausweis ist europaweit einheitlich (hellblau und mit Rollstuhl-Symbol) gestaltet und ist somit in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Achtung: Der Behindertenpass ist nicht als Parkausweis geeignet.

ParkausweisDer Ausweis (§-29b-Ausweis nach der StVo) wird nur für Personen mit einer dauernd starken Gehbehinderung ausgestellt.

W Parkausweis einmalig E 48,80

Berechtigung. Der Ausweis berechtigt zum:W Parken im Parkverbot, W Dauerparken in Kurzparkzonen, W kostenloses Parken in gebührenpflichtigen Parkzonen*W Einfahren in Fußgängerzonen, wenn Ausweisbesitzer-

Innen mit Zusatztafel ausgenommen sind,W Parken in Fußgängerzonen während der Ladetätigkeit,W Errichtung eines Parkplatzes, W Parken auf Behindertenparkplätzen,W Halten in zweiter Spur und Halten im Halteverbot

(zum Ein- und Aussteigen sowie zum Ein- bzw. Aus-laden der für die gehbehinderte Person nötigen Behel-fe) – sofern nicht andere VerkehrsteilnehmerInnen am Vorbei- oder Wegfahren gehindert werden.

ausstellung. Der Parkausweis wird von der Bezirks-hauptmannschaft oder in der Stadt Salzburg vom Ver-kehrsamt (Markus-Sittikus-Straße 4) ausgestellt. Unterlagen. Es werden ärztliche Atteste/Befunde und bei Abholung ein Passfoto und Lichtbildausweis benötigt. Parkgebühr. In der Stadt Salzburg kann der/die Inhabe-rIn des Parkausweises kostenlos in gebührenpflichtigen Parkzonen als FahrerIn und als BeifahrerIn parken.

Verkehrsamt Stadt Salzburg (0662) 8072 - 3199Bezirkshauptmannschaften

aUSWEISE aUSWEISE

Ohne ausweis geht Vieles nicht:

Behindertenpass Parkausweis (Bundessozialamt) (§-29b-Ausweis)

autobahnvignette W autofahrerclub W W

autozuschuss W W

Behindertenparkplatz W

EUrO-Key W W

Führerschein W W

Mautbefreiung W

Mobilitätszuschuss W NOVa-rückvergütung W W

ÖBB-VorteilsCard W Parkausweis W

Pendlerpauschale W W

Steuerfreibeträge W W

Versicherungssteuer W W

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Diverses W autofahrerclubs

W Behindertenparkplatz

W Eurokey

W Behindertengerechtes WC

W Gurtenpflicht

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Menschen mit einer körperlichen Behinderung können für die Erlangung eines Führerscheins (Lenkerberechti-gung) und für Perfektionsfahrstunden einen Zuschuss erhalten, wenn eine amtsärztliche Zustimmung vorliegt.

FührerscheinVoraussetzung. Der Zuschuss wird nur den Personen be-zahlt, die für die Erreichung des Arbeitsplatzes auf einen PKW angewiesen sind und die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist. Dies gilt für Beschäftigte und Arbeit Suchende.

Förderstellen. Einen Zuschuss zu den Kosten eines Füh-rerscheins zahlen folgende Stellen:W Unfallversicherung: nach einem ArbeitsunfallW PensionsversicherungW Bundessozialamt: für Begünstigte Behinderte

Höhe. Die Höhe des Zuschusses ist vom Förderungsge-ber abhängig - meist aber unabhängig vom Einkommen.Nachweise. Einem Antrag ist anzuschließen: Rech-nungsbelege über den Führerschein und die Kopie des §-29b-StVo-Ausweises oder des Behindertenpasses mit entsprechendem Zusatzeintrag. Zulassung. Zur Fahrprüfung wird man nur zugelassen, wenn man dazu auch gesundheitlich geeignet ist.Gehörlose. Gehörlose Menschen haben die Möglichkeit, mit Hilfe einer Gehörlosendolmetscherin den Führer-schein zu machen. Nähere Auskünfte beim Gehörlosen-verband unter der Nr. (0662) 45 51 50.

aUVa, BSB, PVa

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Mit einem Leihauto können können Menschen mit Handicap vor Kaufentscheidungen Probefahrten machen und den Führerschein an jeder Fahrschule in Österreich absolvieren.

LeihautoAlle Umbauten werden individuell an die Behinderung des Fahrers/Fahrerin angepasst.

Leihautotarife

1 - 6 Tage ab 7 TagenW Standardtarif E 100 E 90 W Club-Mobil-Mitglieder E 095 E 85 W Fahrschulen E 100 E 90

Im Preis sind enthalten:W 300 km pro Tag (für jeden weiteren km 0,26 E

inkl. Mwst), W Autobahnvignette,W Vollkaskoversicherung (Selbstbehalt: 5% des

Schadens/maximal 250 E und 150 E Aufwands- entschädigung).

Das Auto wird auf Kundenwunsch gegen Kostenersatz zugestellt und wieder abgeholt.

Club Mobil 0664 21 330 42www.clubmobil.at

DIVErSES DIVErSES

Die österreichischen Autofahrerclubs bieten Menschen mit körperlichen Behinderungen eine ermäßigte Club-mitgliedschaft an. Personen, die einen ermäßigten Mit-gliedsbeitrag bezahlen, erhalten auch bei der jährlichen §-57a-Überprüfung des Fahrzeugs eine Ermäßigung.

AutofahrerclubsEine ermäßigte Clubmitgliedschaft erhält, wer einen der folgenden Nachweise vorlegen kann:W Eingeschränkter FührerscheinW Ausweis nach § 29b StVoW Behindertenpass des BundessozialamtesW Nachweis der Befreiung von der Versicherungssteuer

II bzw KFZ-Steuer

Jahresmitgliedsbeiträge – auto

Normal ermäßigt*W arBÖ E 67,50 E 25,90 W ÖaMTC E 67,60 E 26,70 * für Menschen mit Behinderung

RollstuhfahrerInnen sind auf Grund der Mitgliedschaft automatisch haftpflichtversichert.

arBÖ Salzburg, Münchner Bundesstraße 9(0662) 433 601 [email protected]

ÖaMTC Salzburg, Alpenstraße 102(0662) 63 999 - 44 [email protected]

Direkt bei den anbietern

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Zur Zeit bieten zwei Sanitätshäuser Touristen und denen, der Transport ihres Rollstuhls zu mühsam ist, Rollstühle zum Verleih an. ortsansässige erhalten den Rollstuhl oh-nehin von der Krankenkasse. Zur Zeit gibt es zwei Verleih-Anbieter.

LeihrollstühleDer Verleih erfolgt gegen entsprechende Gebühr und ist nach Verleihdauer gestaffelt.

Leihtarife

Lambert TappeW 1 Tag E 3 E 15W 2 Tage E 6 E 20 W 3 Tage E 9 E 25 W 4 Tage E 12 * W pro Woche E 15 * W pro Monat E 60 E 52* ab dem 4. Tag zusätzlich E 1,- pro Tag

Kaution. Für den Verleih eines Rollstuhls verlangen die Verleihstellen eine Kaution. Zustellung. Die Zustellung des Rollstuhls (zB Flughafen) ist eine Extra-Leistung und wird gesondert verrechnet.

Fa. LambertSalzburg, Ignaz-Rieder-Kai 21(0662) 62 2002 [email protected]

Fa. TappeSalzburg, Schallmooser Hauptstr. 51(0662) 88 14 95 - 60 [email protected]

Direkt bei den anbietern

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Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.

Richard von Weizäcker

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Behindertenparkplätze werden im Nahbereich von öf-fentlichen Einrichtungen (Behörden, Krankenhäuser,…), Kaufhäusern und in der Nähe von Fußgängerzonen ein-gerichtet. Sie sind durch eine Zusatztafel (beim Verkehrs-zeichen „Halten und Parken verboten“) erkennbar.

Behinderten-parkplatzZusätzlich kann die Behörde auf Ersuchen für ein be-stimmtes Kraftfahrzeug einen Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz der körperbehinder-ten Person einrichten.

W Verwaltungsabgabe E 13 W Verhandlungsgebühren – zirka E 43

Vorausgesetzt. Ein solcher Parkplatz wird nur für Per-sonen eingerichtet, die einen Parkausweis nach § 29b StVo besitzen - unabhängig davon, ob sie selbst fahren oder chauffiert werden. Verhandlung. Über die Errichtung eines solches Park-platzes wird in Anwesenheit des Antragstellers/der Antragstellerin vor ort entschieden.Entscheidung. In der Stadt Salzburg entscheidet der Magistrat (Verkehrsamt, Markus-Sittikus-Straße 4), auf Landesstraßen die Bezirkshauptmannschaften und auf Gemeindestraßen die Gemeinden über die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes. Es genügt ein formloser Antrag. Einschränkung. Die zusätzliche Einschränkung des Park-platzes auf ein bestimmtes Autokennzeichen ist möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.Service. ParkausweisbesitzerInnen der Stadt Salzburg erhalten automatisch einen Behindertenparkplatzplan (siehe Seite 19) zugeschickt.

Verkehrsamt Stadt Salzburg (0 662) 80 72 - 31 99Bezirkshauptmannschaften

Parkplatzvarianten

abgesenkter Gehsteig/längsseitiger Parkplatz

Einzelstellplatz Doppelstellplatz

rampe/Gehsteigabsenkung

Gehsteigbreite: Grundsatz: >150 cm, Ausnahme: >120 cm auf eine Länge von 100 cmBei Masten, Hydranten,... mindestens 90 cm Breite

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Der „euro-key“ öffnet/sperrt Anlagen wie WC‘s, Hebebühnen oder Einfahrtschranken, Schrägaufzüge für Menschen, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und zusätzlicher Hilfsmittel bedürfen.

EurokeyEinen solchen Schlüssel bekommt nicht, wer eine her-kömmliche WC-Anlage benutzen kann.

W Euro-key (Wert E 20) E 0

Bezug. Der euro-key kann beim Dachverband ÖAR kos-tenlos bestellt werden. Verwenden Sie die Bestellkarte oder gehen Sie ins Internet (www.oear.or.at):

Öar - Österr. Dachverband für rehabilitation1010 Wien, Stubenring 2(01) 51 31 [email protected]

Nachweis der Behinderung. Für die Bestellung und Aus-gabe des Euroschlüssel ist der Nachweis zu erbringen, dass der Antragsteller einen solchen Schlüssel braucht (Kopie des §-29b-StVo-Ausweises oder des Behinder-tenpasses).

Tipp. Auf der Internetseite www.oear.or.at findet man eine Datenbank über alle Anlagen in Österreich, die mit dem euro-key nutzbar sind.

Der euro-key wird nicht zeitlich begrenzt ausgegeben.

Öar (01) 51 31 533

BarrierefreiesWC40

WC Montage Waschtisch Montage

Vom rollstuhl aufs WC – Transferverhalten

Quelle: Land Salzburg, Umfrage 2005

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Adressen undBroschüren

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Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss den Sicherheits-gurt verwenden.Für Menschen mit Behinderungen kann eine Ausnahme zum Tragen kommen.

Gurtenpflichtausnahme. Eine Ausnahme von der Gurtenpflicht be-steht, wenn der Sicherheitsgurt wegen der Körpergröße oder einer schwersten körperlichen Behinderung (auch nach Brustoperation, Herzkrankheit) nicht bestimmungs-gemäß verwendet werden kann.Die Befreiung kann befristet erfolgen.

amtsarzt. Die Entscheidung über die Befreiung erfolgt auf der Grundlage einer amtsärztlichen Untersuchung. Die Vorlage eines Behindertenpasses oder Parkausweises genügt nicht.

antrag. Die Entbindung von der Gurtenpflicht ist bei der Bezirkshauptmannschaft und in der Stadt Salzburg von der Polizeidirektion (Verkehrsamt, Alpenstraße 90) zu beantragen. Die Telefonnummern sind für:W Stadt Salzburg: (0662) 63 83W Flachgau: (0662) 81 800 W Tennengau: (062 45) 79 60 W Lungau: (064 74) 65 410 W Pinzgau: (065 42) 76 00 W Pongau: (064 12) 610 10

achtung. Bei der amtsärztlichen Untersuchung kann sich die Frage der generellen Fahrtauglichkeit stellen.

Bezirkhauptmannschaften / Polizeidirektion

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Quelle:

Wenn Sie jemanden sehen, der an den rollstuhl „gefesselt“ ist,verständigen Sie bitte die Polizei!

Oder binden Sie ihn los.

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Pflegegeld Zuhause pflegen

Kurzzeitpflege Unternehmen sozial

Harninkontinenz gut.beraten – Ein Servicehandbuch

Salzburg – barrierefrei barrierefreierleben bauen

Bestellung unter (0 662) 80 72 - 0

aDrESSEN UND BrOSCHÜrEN

BroschürenSämtliche Broschüren können telefonisch unter (0662) 80 42 - 35 42 angefordert werden.

Nicht sehen und doch ankommenSalzburg führt Sehbehinderte und blinde Personen sicher durch die Stadt – an Kreuzungen, Bushaltestellen,... Ge-führt wird mit einem taktilen Bodeninformationsstystem wie Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfelder, Auffanglinien in Stocksteinpflasterausführung und akustische Einrich-tungen. Mehr Infos bietet die ÖNoRM V2102.

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46 47aDrESSEN UND BrOSCHÜrEN

AdressenFörderer

W aUVa – UnfallversicherungSalzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5(0662) 21 20 - 0 www.auva.at

W Behindertenhilfe des LandesSalzburg, Fanny-v-Lehnert-Straße 1(0662) 80 42 - 35 54 [email protected]

W Bundessozialamt – Landesstelle SalzburgSalzburg, Auerspergstraße 67a05 99 88www.bundessozialamt.gv.at

W FinanzämterSalzburg, Aignerstraße 10(0662) 63 80 - 3000St. Johann, Hans-Kappacher-Straße 14(064 14) 701 56Zell am See, Brucker Bundesstraße 3 (065 42) 780Tamsweg, Gartenstraße 3(064 74) 74 11www.bmf.gv.at

W PVa – arbeiter und angestellteSalzburg, Schallmooser Hauptstraße 1105 03 03 (zum ortstarif) www.pensionsversicherung.at

W Verkehrsamt der Stadt Salzburg Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 4(0662) 80 72 - 31 99 [email protected]

aDrESSEN UND BrOSCHÜrEN

Behindertenanwalt/ -beauftragte

W Behindertenanwaltombudsmann für GleichbehandlungsfragenWien, Babenbergerstraße 50 800 80 80 [email protected] unter: www.bmsk.gv.at

W Behindertenbeauftragte der Stadt SalzburgSalzburg, St.-Julien-Straße 20 (Kiesel, 4. Stock)(0662) 80 72 - 32 [email protected]

Behindertenorganisationen

W Gehörlosenverband Salzburg, Schopperstraße 21(0662) 45 51 50; Fax [email protected]

Salzburger Blinden- und SehbehindertenverbandSalzburg, Schmiedingerstraße 62(0662) 43 16 63 - [email protected]

W Zivilinvalidenverband (ÖZIV)Salzburg, Haunsbergstraße 39(0662) 45 10 44Hallein, Sikorastraße 12(062 45) 81 83 9Zell am See, Ebenbergerstraße 70664 422 1 422Tamsweg, Hatheyergasse 20664 42 10 [email protected]

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Weitere Exemplare zu bestellen unter:Tel. (0662) [email protected]

Diese Broschüre liegt zur kostenfreien Entnahme auf W Bürgerservice Salzburg – KaigasseW Bürgerservice Salzburg – Schloss MirabellW Bürgerzentrum Bahnhof

Impressum: Herausgeber: Land Salzburg, Abteilung Soziales (vertreten durch Dr. Herbert Prucher) 5010 Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1Text/Redaktion: Mag. F. Erwin EiersebnerLektorat: Andrea Huber, Alexandra Piringer,Harald VidmerGrafik: Werbeagentur Huber-GürtlerHerstellung: offset 5020, Salzburg Aktualisiert: April 2008

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