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Umweltbericht zum Ausgleichs- Bebauungsplan...

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101
Umweltbericht zum Ausgleichs- Bebauungsplan 'Panoramaweg Westabschnitt' in Ostfildern Stuttgart 2014 Anlage 5 zur Vorlage 2015/105
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Umweltbericht

zum Ausgleichs-

Bebauungsplan

'Panoramaweg Westabschnitt'

in Ostfildern

Stuttgart 2014

Anlage 5 zur Vorlage 2015/105

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Stuttgart, 28.10.2014. redaktionell geändert 25.06.2015

Auftraggeber: Stadt Ostfildern

Otto-Vatter-Straße 12

73760 Ostfildern

Auftragnehmer: Gruppe für ökologische Gutachten

Detzel & Matthäus

Dreifelderstraße 31

70599 Stuttgart

http://www.goeg.de

Projektleitung: Gunther Matthäus (Diplom Biologe)

Bearbeitung: Stefanie Rüdinger (Landschaftsarchitektin)

Kathrin Weiner (Landschaftsarchitektin)

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INHALT

1 EINLEITUNG .................................................................................................................. 1

1.1 Vorbemerkung ................................................................................................................ 1

1.2 Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes ......................................................................... 2

1.2.1 Angaben zum Standort ................................................................................................... 2

1.2.2 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes ......................................................................... 5

1.2.3 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden ........................ 9

1.2.4 Ver- und Entsorgung, Erschließung .............................................................................. 10

1.3 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten und für den Plan relevanten Ziele des Umweltschutzes ................................................................... 11

1.3.1 Fachgesetze ................................................................................................................. 11

1.3.2 Fachpläne ..................................................................................................................... 16

2 BESCHREIBUNG DER UMWELTBELANGE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ......................................................................................... 21

2.1 Mögliche Wirkfaktoren ................................................................................................... 21

2.1.1 Darstellung und Bewertung möglicher Wirkfaktoren ...................................................... 21

2.1.2 Baubedingte Wirkungen ................................................................................................ 21

2.1.3 Anlagebedingte Wirkungen ........................................................................................... 22

2.1.4 Betriebsbedingte Wirkungen ......................................................................................... 23

2.2 Grundlagen zum Bewertungsmodell ............................................................................. 23

2.2.1 Quellen zum Niedersächsischen Modell........................................................................ 23

2.2.2 Erläuterungen zum Niedersächsischen Modell ............................................................. 24

2.3 Darstellung des derzeitigen Umweltzustandes .............................................................. 28

2.3.1 Mensch ......................................................................................................................... 28

2.3.2 Pflanzen/Biotope und Tiere ........................................................................................... 29

2.3.3 Boden ........................................................................................................................... 40

2.3.4 Wasser ......................................................................................................................... 44

2.3.5 Klima/Luft ...................................................................................................................... 46

2.3.6 Landschaft .................................................................................................................... 47

2.3.7 Kultur- und Sachgüter ................................................................................................... 49

2.3.8 Wechselwirkung ............................................................................................................ 51

2.4 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung („Null-Variante“) ........................................................................................ 53

2.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung......................................................................................................................... 53

2.5.1 Beschreibung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich, Bilanzierung ......................................... 54

2.5.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ............................................................................ 69

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2.6 Zusammenfassung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ...................................................................... 70

2.6.1 Maßnahmen zum Artenschutz ....................................................................................... 70

2.6.2 Vermeidung, Minimierung und (interner) Ausgleich ....................................................... 71

2.6.3 (externer) Ausgleich ...................................................................................................... 72

2.6.4 Sicherung der Maßnahmen ........................................................................................... 72

2.7 Zusammenfassung Eingriffs-/Ausgleichsbilanz .............................................................. 73

2.7.1 Tabellarische Übersicht ................................................................................................. 73

2.7.2 Ausgleichsbilanz im Plangebiet ..................................................................................... 78

2.7.3 Ersatzbedarf .................................................................................................................. 78

2.7.4 Beschreibung und Zuordnung der B-Plan-Ausgleichsflächen ........................................ 79

2.8 Darstellung der in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten .................................................................................................. 84

2.8.1 Alternative Randweg ..................................................................................................... 84

2.8.2 Alternative Ausgleichsflächen ........................................................................................ 84

2.9 Beschreibung möglicher verbleibender erheblichen Beeinträchtigungen ....................... 85

3 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ............................................................................................ 86

3.1 Beschreibung der Datengrundlagen und Methodik ........................................................ 86

3.2 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ........................ 89

3.3 Beschreibung der geplanten Massnahmen zur Überwachung (Monitoring) der planbedingten erheblichen Umweltauswirkungen .................................................... 89

3.4 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................................. 91

4 QUELLEN UND LITERATUR ........................................................................................ 93

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ABBILDUNGEN

Abbildung 1: Übersicht zur Lage des B-Plangebietes ............................................................. 3

Abbildung 2: Übersicht zu den Schutzgebieten in der Umgebung der B-Planflächen ............. 4

Abbildung 3: B-Plan „Panoramaweg Westabschnitt“, Karte und Legende, Stadt

Ostfildern, Stand 07.05.2014 ............................................................................. 5

Abbildung 4: Lageplan Panoramaweg, westlicher Abschnitt. Stand 13.12.2013.

(Quelle: Frank Roser Landschaftsarchitektur) ................................................... 9

Abbildung 5: Regelquerschnitt Panoramaweg, westlicher Abschnitt. Stand

13.12.2013. (Quelle: Frank Roser Landschaftsarchitektur) ............................. 10

Abbildung 6: Raumnutzungskarte des Verbands Region Stuttgart zum

Satzungsbeschluss vom 22.07.2009, für den zu betrachtenden Bereich

unverändert rechtskräftig seit 12.11.2010 ........................................................ 18

Abbildung 7: Auszug FNP Stadt Ostfildern ........................................................................... 19

Abbildung 8: Bestand Biotoptypen ....................................................................................... 30

Abbildung 9: Naturschutzfachliche Bedeutung Biotoptypen ................................................. 35

Abbildung 10: Nachgewiesene Vogelarten in den Teilbereichen des Ausgleichs-B-

Plangebiets ..................................................................................................... 37

Abbildung 11: Bodengesellschaften im Planungsgebiet und den angrenzenden

Flächen (nach LGRB 2011, abgerufen am 21.05.2014) ................................... 41

Abbildung 12: Bodenbewertung Bestand nach Niedersächsischem Modell ........................... 43

Abbildung 13: Planung Biotoptypen ....................................................................................... 59

Abbildung 14: Bodenbewertung Planung nach Niedersächsischem Modell ........................... 63

Abbildung 15: Darstellung der Maßnahmenflächen mit Zuordnung Umweltbelang ................. 84

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TABELLEN

Tabelle 1: Geplante Nutzung im B-Plangebiet .................................................................... 9

Tabelle 2: Fachgesetze und untergesetzliche Regelungen sowie deren

Zielaussagen ................................................................................................... 11

Tabelle 3: Ergebnisse der Bestandserhebung 2013 ......................................................... 30

Tabelle 4: Liste der nachgewiesenen Arten im untersuchten Bereich ............................... 31

Tabelle 5: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des

Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 2012) ..................... 33

Tabelle 6: Regenerationsfähigkeit von Biotoptypen .......................................................... 33

Tabelle 7: Umweltbelang Pflanzen / Biotope – Bestandsbewertung ................................. 34

Tabelle 8: Baugrundschichten nach Geotechnischem Gutachten (PGG 2014) ................. 40

Tabelle 9: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des

Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1994) ...................... 42

Tabelle 10: Bewertung Bestand Boden .............................................................................. 43

Tabelle 11: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des

Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1994) ..................... 45

Tabelle 12: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des

Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1994) ..................... 47

Tabelle 13: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des

Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1994) ..................... 48

Tabelle 14: Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen im B-Plangebiet

„Panoramaweg Westabschnitt“ ........................................................................ 51

Tabelle 15: Geplante Flächennutzung „Panoramaweg Westabschnitt“ ............................... 58

Tabelle 16: Bewertung Schutzgut Arten & Biotop für Planungszustand

(Niedersächsisches Modell). ............................................................................ 59

Tabelle 17: Bewertung Planung Boden .............................................................................. 63

Tabelle 18: Berechnung des Ausgleichsbedarfs für die Umweltbelange B-Plan

„Panoramaweg Westabschnitt“ in Ostfildern .................................................... 73

Tabelle 19: Zu verwendende Arten der Gehölzpflanzung bei Ausgleichspflanzung

Halboffenen Gehölzstruktur Flst. 6241/3 Ostfildern .......................................... 79

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1. Einleitung 1

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

1 EINLEITUNG

1.1 VORBEMERKUNG

Die Stadt Ostfildern hat einen B-Plan “Parksiedlung Nord-Ost“ aufgestellt, bei dessen

Abarbeitung der Eingriffsregelung nach §1a BauGB sich ein Kompensationsbedarf

ergab, der extern ausgeglichen werden muss. Zur Sicherung dieser Flächen dient der

B-Plan „Panoramaweg Westabschnitt'. Daher wird er auch als Ausgleichsbebauungs-

plan bezeichnet.

Gleichzeitig wird mit diesem Bebauungsplan 'Panoramaweg Westabschnitt' der west-

liche Abschnitt des Fuß- und Randweges „Panoramaweg“ gesichert. Der östliche

Abschnitt dieses Panoramaweges ist im B-Plan „Parksiedlung Mitte“ bauleitplanerisch

verbindlich gesichert.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 2 Baugesetzbuches (BauGB).

Gemäß § 2a ist die Gemeinde verpflichtet hierzu einen Umweltbericht zu erarbeiten.

Darin werden die Auswirkungen der Planung auf die im Folgenden dargestellten rele-

vanten Umweltbelange erfasst und bewertet:

1. Mensch und menschliche Gesundheit, 2. Pflanzen / Biotope und Tiere, biologische Vielfalt, 3. Boden, 4. Wasser, 5. Klima und Luft, 6. Landschaft, 7. Kultur-und Sachgüter, 8. Wechselwirkungen zwischen den Punkten 1.- 7. 9. Schutzgebiete, 10. auswertbare Pläne, insbes. des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts 11. Emissionen, Abfällen und Abwässer, 12. (Erneuerbare) Energien, 13. Immissionsgrenzwerte

Die Darstellung erfolgt im Umweltbericht, der als Bestandteil der Begründung zum

Bebauungsplan in der Abwägung zu berücksichtigen ist.

Die Nummern 1. - 9. werden im Folgenden detailliert betrachtet und bewertet. Die

Schutzgebiete und ihre Betroffenheit werden in Kapitel 1.2.1 näher behandelt. Rele-

vante Fachpläne sind unter Kapitel 1.3 zu finden. Im Falle der Nummern 11. – 13.

erfolgt eine verbalargumentative Darstellung der vorhandenen Kenntnisse.

Im vorliegenden Fall wird der Umweltbericht durch eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz

sowie eine Maßnahmenkonzeption ergänzt.

Im Rahmen der Aufstellung des Ausgleichs-Bebauungsplanes sowie zur Panorama-

Wegeplanung wurden zusätzlich Untersuchungen durchgeführt. Folgende Unterlagen

speziell zum Vorhaben wurden für die Erarbeitung des Umweltberichtes zur Verfügung

gestellt bzw. lagen vor:

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2 1. Einleitung

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

FRANK ROSER LANDSCHAFTSARCHITEKTUR: Entwurfsplanung Panoramaweg

Parksiedlung. Lageplan Teil 3 westlicher Abschnitt M 1:500, 13.12.2013

PROJEKTIERUNGSGESELLSCHAFT FÜR GEOTECHNIK UND GRUNDBAU GMBH (PGG)

(2014): Geotechnischer Bericht zum Projekt Panoramaweg. Stand 12.März

2014. 40 Seiten inkl. Anhänge.

STADT OSTFILDERN (2014): B-Plan-Entwurf „Panoramaweg Westabschnitt“,

Stand 07.05.2014.

GRUPPE FÜR ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN (GÖG) (2014): Ergebnisbericht Grün-

land¬erfas-sung auf Teilstück des Flurstücks Nr. 6239/7. Feb.2014, 4 S.

GRUPPE FÜR ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN (GÖG) (2014): Bebauungsplan „Pano-

ramaweg Westabschnitt“, Artenschutzrechtliche Konflikteinschätzung und

Umweltschadensvorprüfung. September 2014, 36 S.

Weitere allgemein zugängliche Unterlagen und Datengrundlagen sind im Text bzw.

Quellenverzeichnis benannt. .

1.2 ZIELE UND INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES

1.2.1 ANGABEN ZUM STANDORT

Die Flächen des Ausgleichs-Bebauungsplans liegen in den Naturräumen 4. Ordnung

„Filder“ und „Stuttgarter Bucht“, als Teil der Großlandschaft Schwäbisches Keuper-

Lias-Land, und sind in die Untereinheiten „Innere Fildermulde“ und „Nürtinger-Esslinger

Neckartal“ (Filder) sowie „Stuttgart-Ostheimer Randhöhen“ (Stuttgarter Bucht) unter-

gliedert.

Es befindet sich im wärmebegünstigten Klimagebiet des Vorlandes der mittleren

Schwäbischen Alb.

Der Siedlungsbereich der Parksiedlung im Stadtteil Nellingen liegt auf ca. 380 bis

390 m NN. Nach Südwesten steigt das Siedlungsgebiet bis auf 390 m NN an, Richtung

Nordosten fällt es bis auf 300 m NN ab. Abgesehen von dem steil abfallenden Nordost-

Hang ist das Gelände als wellig anzusprechen.

Die potentiell natürliche Vegetation ist Reicher Hainsimsen-Buchenwald im Wechsel

mit Waldmeister- bzw. Perlgras-Buchenwald.

Der Untergrund in den betrachteten B-Plangebietsflächen wird in den höheren Lagen

von Schwarzjura mit oberen Lagen von Kalksandstein und Sandstein, teilweise mit

mächtigem Gehängeschutt, und in den nach Nordosten hin abfallenden Lagen von

Knollenmergel, ebenfalls teilweise mit mächtigem Gehängeschutt, gebildet. Dazwi-

schen verläuft ein schmaler Streifen Rätsandstein.

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1. Einleitung 3

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Die Bebauungsplanflächen befinden sich nördlich der Siedlungsgrenze der Parksied-

lung in südexponierter Hanglage und erstreckt sich über die Flurstücke Nr. 6239/1,

6239/2, 6239/7 und 6241/3.

Der B-Plan gliedert sich in zwei Teilflächen (siehe Abbildung 1). Der westliche

Abschnitt (Teilbereich1) umfasst den Panoramaweg und die Maßnahmenfläche Nr. 1.

Der östliche Abschnitt (Teilbereich 2) umfasst die Maßnahmenflächen Nr. 2 und 3

sowie den dazwischenliegenden Bereich des landwirtschaftlichen Weges (Verbindung

Breslauer Straße und Parkhof).

Teilbereich 1 wird südlich begrenzt durch private Gartengrundstücke, im Westen durch

den Klebwald, im Osten durch die Parkstraße. Im Norden wird die bestehende land-

wirtschaftliche Nutzfläche (Acker) die Grenze bilden.

Teilbereich 2 wird südlich begrenzt durch die Breslauer Straße, im Osten und Norden

durch private Gartengrundstücke mit Streuobstwiesencharakter, wobei auf ca. 85 m

Länge sich ein besonders geschütztes Biotop (Feldgehölz, Hecken im Osten der

Domäne Weil, Biotop-Nr. 172211161036) befindet. Die westliche Grenze wird vom

bestehenden Acker gebildet werden.

Die Flächen des Ausgleichs-Bebauungsplans werden von Ackernutzung, Intensiv-

grünland, Fettwiese, einem Grasweg, Gehölzstrukturen in Form eines Weißdorn-

strauches, einer Strauchhecke und einem kleinen Lagerplatz geprägt. Die Strauch-

hecke im Teilbereich 1 dient hierbei der Abgrenzung von Siedlung und Freiland.

Abbildung 1: Übersicht zur Lage des B-Plangebietes

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4 1. Einleitung

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Schutzgebiete und Schutzobjekte

Die geplanten Flächen des Ausgleichs-Bebauungsplans liegen innerhalb des Land-

schaftsschutzgebiets "Butzenwiesen-Klebwald-Kühhalde-Letten" vom 21.11.1994.

Entlang der östlichen Grenze des Teilbereiches 2 befindet sich ein besonders

geschütztes Biotop (Feldgehölz, Hecken im Osten der Domäne Weil, Biotop-Nr.

172211161036). Weitere Schutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht tangiert.

Einige flächenhafte sowie einzelne Naturdenkmale befinden sich in ca. 70 bis 250 m

Abstand zu den B-Planflächen und umfassen u.a. eine Klinge, eine Schlehenhecke

und ein Vogelschutzbiotop (flächenhaft) sowie Linden und Eichen (einzeln).

Weitere geschützte Biotope, hauptsächlich Feldhecken, Feldgehölze und Baum-

hecken, sowie Waldbiotope nach § 30a LWaldG, befinden sich in ca. 50 bis 400 m

Entfernung zu den B-Planflächen.

Die nahesten Natura 2000-Gebiete in der Umgebung der B-Planflächen befinden sich

mit dem FFH-Gebiet „7321-341 Filder“ in ca. 2,7 km sowie mit dem SPA-Gebiet „7322-

401 Grienwiesen und Wernauer Baggerseen“ in ca. 8,5 km Entfernung. Eine Beein-

trächtigung dieser Schutzgebiete kann ausgeschlossen werden.

Das naheste Überschwemmungsgebiet (ÜSG Gesamteinzugsgebiet Körsch) befindet

sich in südwestlicher Richtung in ca. 2,1 km, das naheste Wasserschutzgebiet (WSG

Schiesshaus - ES-Sirnau) in östlicher Richtung in ca. 1,1 km Entfernung.

Abbildung 2: Übersicht zu den Schutzgebieten in der Umgebung der B-Planflächen

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1. Einleitung 5

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Das Geotop „57. ND: Klinge W Esslingen-Weil“ befindet sich in ca. 650 m Entfernung

in nördlicher Richtung des Teilbereiches 1.

1.2.2 INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES

Die Stadt Ostfildern strebt die Sicherung von Ausgleichsflächen im Zuge der Umset-

zung des B-Plans „Parksiedlung Nord-Ost“ sowie teilweise der Wegeplanung

Panoramaweg Parksiedlung an. Hierfür wird der Ausgleichs-Bebauungsplan

„Panoramaweg Westabschnitt“ aufgestellt.

Abbildung 3: B-Plan „Panoramaweg Westabschnitt“, Karte und Legende, Stadt Ostfildern,

Stand 07.05.2014

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6 1. Einleitung

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Die Gesamtfläche des B-Plans umfasst ca. 1,63 ha, wovon etwa 0,68 ha auf den Teil-

bereich 1 und etwa 0,95 ha auf den Teilbereich 2 entfallen. Das B-Plangebiet soll

gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18a BauGB als Flächen für die Landwirtschaft realisiert werden.

Die geplanten Maßnahmen sehen eine Nutzung der Flächen als halboffene Gehölzflur

und Sonderstandorte (Maßnahme 1) und extensives Grünland (Maßnahme 2 und 3)

vor. Die nachfolgende Aufstellung gibt die Intention der Herstellung als Ausgleichs-

maßnahme wider, wenngleich nicht alle Punkte als Festsetzung im B-Plan gefasst

werden können.

Teilbereich 1

Ausweisung im B-Plan

(Kartendarstellung)

Beschreibende Hinweise zur Ausgestaltung der

Maßnahme

Die Fläche umfasst

- Leitungs- und Wegerecht für den Westabschnitt des Panoramaweges („Mit Gehrechten zu belastende Flächen zugunsten der Allgemeinheit, Geh- und Fahrrechte zugunsten der Stadt Ostfildern“) und

- Teilbereich des Flst. 6241/3

- Herstellung des Randweges mit wasserdurch-lässigen Belägen, Asphaltierung der Aussichtsplattformen (ca. 900 m²)

- seitliche Versickerung von Niederschlagswasser

- „Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ; Maßnahme 1

- Teilbereich des Flst. 6241/3

- Gestaltung von Halboffenland, Gebüschpflanzung, Teilbereiche mit Lesesteinhaufen (ca. 100 m²), Stauden- und Saumfluren.

- Im Übergang der südlich angrenzenden Wohnbebauung zur freien Landschaft (Landwirtschaft, Halboffenland, Wald) bietet sich die Gestaltung einer Mischung aus Wiese und Gehölzen, eben eine halboffene Gehölzflur, an. Diese bietet zahlreichen Arten Lebensraum und bindet den Ortsrand sehr gut in die Landschaft ein. Die Fläche wurde so gelegt, dass sie zwischen privaten Grundstücken und dem geplanten Randweg liegt.

- Die ausgewählten Gehölze sind Sträucher, Großsträucher oder kleine Bäume. Die Pflanzung der Gehölze erfolgt in Gruppen von 7 bis 15 Stück. Diese Gruppen haben untereinander einen Abstand von ca. 20 m, so dass auch nach Entwicklung der Pflanzung genügend Freiraum für den halboffenen Charakter verbleibt.

- Zwischen die in Gruppen zu pflanzenden Gehölze empfiehlt sich eine Ansaat von hauptsächlich Kräutern der Saumflur (Vorschlag „08 Schmetterlings- und Wildbienensaum“ von Rieger-Hofmann, Ansaatstärke 2 g/m²).

- Andere, vergleichbare Saatgutmischungen sind

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1. Einleitung 7

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

vorstellbar.

Pflege:

- Die empfohlene Wiesenmischung bedarf kaum einer Pflege. Alle drei Jahre sollten die offenen Bereiche zwischen den Gehölzen im Frühjahr (ca. März, je nach Witterung) gemäht und das Mahdgut entfernt werden. Alle drei bis fünf Jahre nach Fertigstellung der Pflanzung sollte eine Kontrolle bezüglich unerwünschtem Gehölzaufwuchs erfolgen, was aber zumeist durch die Mahd alle drei Jahre verhindert werden kann.

- Beweidung kommt als Nachnutzung nur bedingt in Frage, erst sollten die Gehölze etabliert sein (Vermeidung Ausfälle durch Fraßschäden).

Teilbereich 2

Ausweisung im B-Plan Beschreibende Hinweise zur Ausgestaltung der

Maßnahme

Die Fläche umfasst

- „Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ; Maßnahme 2

- Teilbereich des Flst. 6239/1

- Die Anordnung des Grünlandes (0,639 ha) angrenzend an ein besonders geschütztes Biotop (Feldhecke / Feldgehölz, Nr. 1722-1116-1036 „Hecken im Osten der Domäne Weil“) trägt zu dessen Pufferung gegenüber Stoffeinträgen bei und erweitert das dortige Habitat um den Lebensraum der artenreichen Wiese.

- Auch Grünland braucht Nutzung und Pflege. Daher kann sich die Einsaatmischung in gewissem Umfang nach der Nutzung richten. Es sollte eine extensive Nutzung sein (keine intensive Wirtschaftswiese); entweder Mähwiese (Heu, Silagegewinnung) oder Beweidung.

- Für eine Mähwiese wird die Einsaat einer artenreichen Kräuter-Gras-Mischung empfohlen, bspw. „01 Blumenwiese“ von Rieger-Hofmann, Ansaatstärke 4 g/m² (40 kg/ha).

- Eine Beweidung ist auf „01 Blumenwiese“ möglich, sollte jedoch von Anfang an Beweidung als Pflegemaßnahme / Nutzung feststehen, empfiehlt sich eher die Einsaat der Saatgutmischung „02 Fettwiese“, Ansaatstärke 3 g/m² (30 kg/ha).

- Einsaatmaterial muss standortgerecht und einheimisch sein. Bei Bezug ist unbedingt auf das Herkunftsgebiet 7 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) zu achten und als Nachweis zu fordern.

- Andere, vergleichbare Saatgutmischungen sind vorstellbar.

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8 1. Einleitung

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Pflege:

- Aufgrund des Ausgleichcharakters für Boden dieser Maßnahme ist von einer Düngung abzusehen. Um eine langjährige Nutzung aufrecht zu erhalten, wäre eine Aufdüngung mit mäßiger Stallmistgabe im Abstand von mindestens drei Jahren vorstellbar. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass das Mahdgut immer abgeräumt wird.

- Die „01 Blumenwiese“ wird mit einer zweimaligen Mahd (ca. Ende Juni und Ende September) mit Abräumen des Mahdgutes gepflegt. Ohne Beweidung ist bei „02 Fettwiese“ eine zwei- bis dreimalige Mahd mit Abräumen des Mahdgutes notwendig.

- Auch mit Beweidung sollte im Oktober eine Mahd erfolgen, um unerwünschten Gehölzaufwuchs zu vermeiden.

- Bei jeder Art der Grünlandeinsaat sind zur Ver-meidung des Aufkommens von unerwünschtem Samenpotenzial im ersten Jahr nach der Ansaat ggf. zusätzliche Pflegeschnitte („Schröpfschnitt“) mit Abräumen des Mahdgutes erforderlich.

- Die Mahd sollte bei ca. 10 cm Schnitthöhe liegen und mit Balkenmäher (kein Kreiselmäher) erfolgen.

- „Fläche oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ ; Maßnahme 3

- Teilbereich des Flst. 6239/7

- Entwicklung zu mesophilem Grünland (9.1.5 oder 9.1.1 nach Niedersächsischem Modell) durch eine entsprechende Pflege (zweischürig mit Abtransport des Mahdgutes) und initialer Nachsaat zur Erhöhung des Artenreichtums. Beimengung folgender Arten in der Nachsaatmischung: Cirsium oleraceum, Sanguisorba officinalis, Geum rivale, Lychnis flos-cuculi und Silaum silaus.

- Gestütweg mit Bankettstreifen - Teilbereich des Flst. 6239/7

- Erhalt der bestehenden Nutzung, Erhalt des Bestandes, keine Düngung

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1. Einleitung 9

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1.2.3 UMFANG DES VORHABENS UND ANGABEN ZUM BEDARF AN GRUND UND BODEN

Der Bebauungsplan "Panoramaweg Westabschnitt“ umfasst eine Fläche von ca.

1,63 ha. Davon entfallen ca. 0,68 ha auf den Teilbereich 1 und ca. 0,95 ha auf den

Teilbereich 2. Es ist vorgesehen, auf einer Fläche von ca. 1,403 ha Ausgleichs-

maßnahmen durchzuführen. Die verbleibende Fläche von ca. 0,227 ha entfällt zu ca.

0,109 ha auf den Westabschnitt des geplanten Panoramawegs und zu ca. 0,118 ha auf

einen Abschnitt des bestehenden Gestütwegs mit beidseitigem Bankettstreifen.

Tabelle 1: Geplante Nutzung im B-Plangebiet

Geplante Nutzung Kürzel Fläche in ha Flächenanteil

in %

Ausgleichsfläche Maßnahme 1: Halboffene Gehölzflur und Sonderstandorte auf Acker

M1 0,521 ~ 32

Ausgleichsfläche Maßnahme 2: Entwicklung extensives Grünland auf Acker

M2 0,639 ~ 39

Ausgleichsfläche Maßnahme 3: Aufwertung artenarmes Grünland

M3 0,243 ~ 15

Westabschnitt Panoramaweg 0,109 ~ 7

Gestütweg mit Bankettstreifen 0,118 ~ 7

Gesamtfläche B-Plangebiet 1,630 100

Das Gebiet ist derzeit von Ackernutzung geprägt. Es umfasst des Weiteren eine

Wiesenfläche. Als versiegelt ist der Abschnitt des Gestütweges innerhalb des

Teilbereichs 2 anzusprechen.

Die Entwurfsplanung mit Stand 13.12.2013 stellt sich für den Westabschnitt des

Panoramaweges wie folgt dar.

Abbildung 4: Lageplan Panoramaweg, westlicher Abschnitt. Stand 13.12.2013. (Quelle: Frank Roser Landschaftsarchitektur)

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10 1. Einleitung

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Abbildung 5: Regelquerschnitt Panoramaweg, westlicher Abschnitt. Stand 13.12.2013. (Quelle: Frank Roser Landschaftsarchitektur)

1.2.4 VER- UND ENTSORGUNG, ERSCHLIEßUNG

Bereits im Plangebiet vorhandene Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser,

Gas, Telekommunikation) im Zusammenhang mit der bestehenden Wohnbebauung

werden über Leitungsrechte gesichert.

Die Erschließung des Teilbereichs 1 wird vollständig über den westlichen Abschnitt des

geplanten Panoramawegs, die Erschließung des Teilbereichs 2 vollständig über den

bestehenden Gestütsweg erfolgen. Ein zusätzlicher Bau von Straßenflächen ist nicht

erforderlich. Eine Befahrbarkeit des Panoramawegs mit Kraftfahrzeugen soll nur zum

Zwecke der Wegeunterhaltung und –pflege möglich sein.

Für die Allgemeinheit wird die Zugänglichkeit über ein Gehrecht gesichert.

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1. Einleitung 11

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1.3 DARSTELLUNG DER IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN UND FÜR DEN PLAN RELEVANTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES

Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen ergibt sich die Art und Weise, wie diese hier dargelegten Ziele

berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher

Art darstellen, während die Zielvorgaben der Fachpläne über diesen inhaltlichen Aspekt hinaus auch konkrete räumlich zu

berücksichtigende Festsetzungen vorgeben.

1.3.1 FACHGESETZE

In Tabelle 2 sind die im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigten Fachgesetze und deren Zielaussagen aufgeführt. Darüber

hinaus wird nachfolgend auf Vorgaben der Fachplanungen differenziert eingegangen, da diese einer besonderen Berücksichtigung

bedürfen.

Tabelle 2: Fachgesetze und untergesetzliche Regelungen sowie deren Zielaussagen

Umwelt-belang

Fachgesetz/Richtlinie Zielaussage

Mensch Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind zu berücksichtigen:

die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse

die umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt

die Vermeidung von Emissionen

Bundesimmissionsschutz-gesetz inkl. Verordnungen

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).

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12 1. Einleitung

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Bundesnaturschutzgesetz

Landesnaturschutzgesetz

Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,

die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind.

TA Lärm Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge

DIN 18005 Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll.

Pflanzen und Tiere/

Biologische Vielfalt

Bundesnaturschutzgesetz,

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg

Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass

die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,

die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,

die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie

die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind.

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, insbesondere

die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land-schaft und die biologische Vielfalt sowie

die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen.

Umweltschadensgesetz Vermeidung bzw. Sanierung von Schädigungen von Arten und natürlichen Lebensräumen

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1. Einleitung 13

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FFH-RL (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen)

Vogelschutz-RL (Richtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. Nov. 2009)

VSG-VO (Vogelschutzgebiets-verordnung) vom 5. Februar 2010

- Schutz und Erhalt der Lebensstätten und Lebensraum von geschützten Tierarten und geschützten Lebensraumtypen

- Schaffung zusammenhängendes europaweites Netz an Lebensstätten

- dienen gemeinsam im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird

- Artenschutzregelungen für solche europaweit gefährdete Arten, die nicht durch Schutzgebiete geschützt werden können, da sie z.B. in bestimmten Lebensräumen großräumig vorkommen können

- In Artikel 8 der FFH-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln und bereit zu stellen, etwa für Landnutzer, die ggf. zur Erreichung der Schutzziele Bewirtschaftungsauflagen auf ihren Flächen umsetzen müssen. Dieser Verpflichtung kommen viele deutsche Bundesländer bis heute nicht nach und haben keine ausreichenden Mittel bereitgestellt, so dass gerade in Land- und Forstwirtschaft oft Verunsicherung bei der Ausweisung der Natura 2000-Gebiete entstand.

- Einschränkung und Kontrolle der Jagd ebenso wie Einrichtung von Vogelschutzgebieten als eine wesentliche Maßnahme zur Erhaltung, Wiederherstellung bzw. Neuschaffung der Lebensräume wildlebender Vogelarten.

- Die Vogelschutzgebietsverordnung legt Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie für Baden-Württemberg fest.

Boden Bundesbodenschutzgesetz inkl. Bundesbodenschutz-verordnung

Ziele des BBodSchG sind

der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als

Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tiere, Pflanzen,

Bestandteil des Naturhaushaltes mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,

Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz),

Archiv für Natur- und Kulturgeschichte,

Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forst-wirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen,

der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen,

die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten.

Baugesetzbuch Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.

Umweltschadensgesetz Vermeidung bzw. Sanierung von Schädigungen des Bodens durch eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen, die durch eine direkte oder indirekte Einbringung von Stoffen, Zubereitungen, Organismen oder Mikroorganismen auf, in oder unter den Boden hervorgerufen wurde und Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht

DIN 19731 Verwertung von im Zuge von Bautätigkeiten anfallenden Bodenmaterials zur Minimierung der Abfallproduktion

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14 1. Einleitung

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DIN 18315 Regelung zum Umgang mit Boden und Bodenmaterial bei Bodenarbeiten im Landschaftsbau

Wasser Wasserhaushaltsgesetz,

Wassergesetz Baden-Württemberg

Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit.

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, insbesondere

die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Land-schaft und die biologische Vielfalt sowie

die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen.

Umweltschadensgesetz Vermeidung bzw. Sanierung von Schädigungen der Gewässer (Oberflächen- und Grundwasser)

Wasserrahmenrichtlinie Ziel dieser Richtlinie ist […]

Vermeidung weiterer Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,

Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung

Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, u. a. durch spezifische Maßnahmen zur Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen

Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung weiterer Verschmutzung

womit u.a. beigetragen werden soll

zur ausreichenden Versorgung mit Oberflächen- und Grundwasser guter Qualität

zu einer wesentlichen Reduzierung der Grundwasserverschmutzung.

Klima/Luft Bundesnaturschutzgesetz,

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg

Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu. Auf den Schutz und die Verbesserung des Klimas, einschließlich des örtlichen Klimas, ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hinzuwirken. Wald und sonstige Gebiete mit günstiger klimatischer Wirkung sowie Luftaustauschbahnen sind zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen.

Bundesimmissionsschutz-gesetz inkl. Verordnungen

Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen)

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1. Einleitung 15

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TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen, insbesondere

die Vermeidung von Emissionen,

die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden

Landschaft Bundesnaturschutzgesetz,

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg

Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.

Kultur- und Sachgüter

Denkmalschutzgesetz Schutz und Pflege der Kulturdenkmale, insbesondere Überwachung des Zustandes der Kulturdenkmale sowie die Abwendung von Gefährdungen und die Bergung von Kulturdenkmalen.

Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu berücksichtigen.

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16 1. Einleitung

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1.3.2 FACHPLÄNE

Regionalplan

Im Hinblick auf die Verbindlichkeit des Regionalplans sind die Ziele der Raumordnung

und Landesplanung von den Behörden, den Gemeinden und sonstigen Planungs-

trägern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.

Nach dem Regionalplan der Verbandregion Stuttgart (Satzungsbeschluss vom

22.07.2009) liegt Ostfildern im Verdichtungsraum Stuttgart (2.1.1 (N)) und stellt eine

Gemeinde mit verstärkter Siedlungstätigkeit dar (2.4.1.4 (Z)). Letzteres bedeutet, dass

"die Siedlungstätigkeit vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwerpunkte des

Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungs-

einrichtungen zu konzentrieren ist.“ (VRS 2009).

Im Hinblick auf die Verbindlichkeit des Regionalplans sind die Ziele der Raumordnung

und Landesplanung von den Behörden, den Gemeinden und sonstigen Planungs-

trägern bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.

Plangebietsflächen

Die Flächen des Ausgleichs-Bebauungsplans liegen in der Raumnutzungskarte voll-

ständig innerhalb eines Gebiets für Landwirtschaft (3.2.2 (G)) und hier innerhalb der

Flurbilanz-Stufe I sowie eines Gebiets zur Sicherung von Wasservorkommen

(3.3.6 (G)). Des Weiteren liegen die Flächen innerhalb des Regionalen Grünzugs G35

(3.1.1(Z)).

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1. Einleitung 17

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Legende

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18 1. Einleitung

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Abbildung 6: Raumnutzungskarte des Verbands Region Stuttgart zum Satzungsbeschluss vom 22.07.2009, für den zu betrachtenden Bereich unverändert rechtskräftig seit 12.11.2010

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1. Einleitung 19

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Flächennutzungsplan

Das Plangebiet ist im FNP Ostfildern 2020 (Stand: 01.09.2008) als Fläche für die

Landwirtschaft mit Ergänzungsfunktion dargestellt. Somit wird der B-Plan aus dem

FNP entwickelt. Das Gebiet befindet sich des Weiteren in einem Landschaftsschutz-

gebiet.

Abbildung 7: Auszug FNP Stadt Ostfildern

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20 1. Einleitung

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Landschafts- und Umweltplan

Für den Bereich der Parksiedlung selbst wird im Landschafts- und Umweltplan der

Stadt Ostfildern (November 2005) lediglich die Grünflächen im Bereich des Spielplatz

als innerörtliche und siedlungsnahe Grünfläche mit besonderer Bedeutung für die

Erholung und das Landschaftsbild erwähnt.

Das nördlich und östlich angrenzende LSG wird als Vorrangfläche zur Sicherung von

Natur- und Landschaftsfunktionen mit dem Ziel des Vorrangs für die extensive Erho-

lung mit geringer / mittlerer Verlärmung und attraktivem Landschaftsbild eingestuft.

Entlang der Breslauer Straße wird die Ergänzung, Entwicklung einer Baumreihe, Allee

als Entwicklungsmaßnahme vorgeschlagen.

Weitere relevante Fachplanungen und Gutachten

Der Verband Region Stuttgart hat 2007 / 08 eine Biotopverbundplanung erarbeiten

lassen. Dieses Biotop-Informations- und Managementsystem (BIMS) ist in die Fort-

schreibung des Regionalplanes eingeflossen. Der Biotopverbundplanung liegt eine

Auswertung von Satellitendaten (2005) und eine Verifizierung durch Geländebegehung

zugrunde. Für den zu betrachtenden Bereich des B-Planes „Panoramaweg Westab-

schnitt“ wurden keine prioritären Entwicklungsflächen ausgewiesen.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 21

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2 BESCHREIBUNG DER UMWELTBELANGE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

Die Eingriffsdarstellung erfolgt zunächst für jeden Umweltbelang getrennt und wird

anschließend in Kapitel 2.7 in einer Tabelle zusammenfassend dargestellt.

Für die Bewertung des Bestandes der Schutzgüter und deren Zustand nach Umset-

zung der Planung wurde das Niedersächsische Modell (Quellen s. Kap. 2.2.1) ange-

wandt.

2.1 MÖGLICHE WIRKFAKTOREN

2.1.1 DARSTELLUNG UND BEWERTUNG MÖGLICHER WIRKFAKTOREN

Nachfolgend werden die möglichen Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange

zusammenfassend dargestellt. Es handelt sich hierbei um eine allgemeine, überschlä-

gige Darstellung. Die Intensität möglicher Einwirkungen auf die Schutzgüter wird in vier

Kategorien unterschieden:

Beeinträchtigung

hoch mittel gering Keine Relevanz

Aufwertung

hoch mittel gering Keine Relevanz

2.1.2 BAUBEDINGTE WIRKUNGEN

Baubedingte Wirkungen charakterisieren sich durch die entsprechenden

Baustellentätigkeiten und deren Flächeninanspruchnahme im Zuge der Herstellung der

baulichen Anlagen (Gebäude und Infrastrukturen). Sie wirken für eine begrenzte Zeit

(zeitlicher Umfang der Baumaßnahme).

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen auf die Umweltbelange

Mensch Tier/ Pflanze

Boden Wasser Klima/ Luft

Land-schaft

Kultur-/ Sachgüter

Temporäre Flächeninanspruch-nahme durch Baustelleneinrich-tung, Lagern von Baumaterial/-geräten, Baustraßen, Inanspruch-nahme bestehender Wegebezie-hungen

gering mittel mittel gering gering mittel

Abbau, Transport , Lagerung, und Durchmischung von Boden

gering mittel hoch mittel gering mittel

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22 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

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Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen auf die Umweltbelange

Mensch Tier/ Pflanze

Boden Wasser Klima/ Luft

Land-schaft

Kultur-/ Sachgüter

Bodenverdichtung durch Bauma-schinen (Erschütterungen, Vibratio-nen), Befahrung von Flächen

gering gering hoch mittel gering

Lärm- / Staub- und Schadstoff-emissionen

mittel mittel gering gering gering gering

Unfallgefahren gering gering gering gering gering

2.1.3 ANLAGEBEDINGTE WIRKUNGEN

Anlagenbedingte Wirkungen entstehen durch die baulichen Anlagen selbst (z.B. durch

Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung, Beschattung) und wirken dauerhaft.

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen auf die Umweltbelange

Mensch Tier/ Pflanze

Boden Wasser Klima/ Luft

Land-schaft

Kultur-/ Sachgüter

Flächeninanspruchnahme durch Wegeplanung, Verlust von Ackerstrukturen

gering mittel mittel gering gering gering

Trennwirkung auf Lebensräume, Verkleinerung von Landschafts-bildräumen, Frisch- und Kaltluftentstehungsflächen

gering gering gering mittel

Nutzungsumwandlung Acker zu Grünland und Gehölzflur, 1. gering positiv (Erholungsnutzung) und gering negativ (Verlust landwirtschaftl. Nutzfläche)

1. mittel gering gering mittel gering

Veränderung Wasserhaushalt (veränderter Oberflächenabfluss, veränderte Sickerwasserführung)

gering gering gering

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 23

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

2.1.4 BETRIEBSBEDINGTE WIRKUNGEN

Betriebsbedingte Wirkungen gehen von der Nutzung der baulichen Anlagen aus (z.B.

Lärm, Emissionen, erhöhter Nutzungsdruck) und wirken für die Dauer des Betriebes.

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen auf die Umweltbelange

Mensch Tier/ Pflanze

Boden Wasser Klima/ Luft

Land-schaft

Kultur-/Sachgüter

Zunahme Geräusche/ Lärm durch Naherholungssuchende, Störeffekte durch Naherholungssuchende und Hunde

gering mittel

Lichtimmissionen und visuelle Effekte durch Naherholungssuchende

gering gering gering

Erhöhter Nutzungsdruck auf Naherholungsflächen

gering gering gering

2.2 GRUNDLAGEN ZUM BEWERTUNGSMODELL

Die Stadt Ostfildern wendet zur Bearbeitung der durchzuführenden Eingriffs-Ausgleich-

Bilanzierung das Niedersächsische Modell an.

2.2.1 QUELLEN ZUM NIEDERSÄCHSISCHEN MODELL

Umweltbelang Biotope:

- Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 2/2002; "Leitlinie Naturschutz

und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz", S. 57-136

- Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/2012; "Einstufungen der

Biotoptypen in Niedersachsen", S. 1-60

Umweltbelang Boden:

- Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/2006; "Beiträge zur Ein-

griffsregelung V", Artikel 'Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Aus- und Neu-

bau von Straßen', S. 14-15

Umweltbelange Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild:

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/1994; "Naturschutzfachliche

Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung", S.1-60

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24 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

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2.2.2 ERLÄUTERUNGEN ZUM NIEDERSÄCHSISCHEN MODELL

Allgemein

Da das Niedersächsische Modell in Baden-Württemberg nicht sehr weit verbreitet ist

und es in den letzten Jahren, zuletzt 2012, einige Ergänzungen am Modell gab, an

dieser Stelle einige kurze Erläuterungen:

Der erforderliche Ausgleich ist erreicht, wenn alle erheblichen Beeinträchtigungen auf

ein unerhebliches Maß gesenkt werden können. Die Ausgleichbarkeit ist nur dann

gegeben, wenn

- die betroffenen Funktionen und Werte im vom Eingriff betroffenen Raum

wiederhergestellt werden können (standörtliche Wiederherstellbarkeit)

- die Wiederherstellung mittelfristig, d.h. in einem Zeitraum von höchstens 25 Jahren,

erreicht werden kann (zeitliche Wiederherstellbarkeit).

Führt ein Vorhaben zu mindestens einer nicht ausgleichbaren erheblichen Beeinträch-

tigung, ist abzuwägen, ob der Eingriff Vorrang gegenüber den Belangen des Natur-

schutzes und der Landschaftspflege erhalten soll. Werden Eingriffe trotz nicht aus-

gleichbarer erheblicher Beeinträchtigungen für zulässig erklärt, sind die betroffenen

Funktionen und Werte im vom Eingriff betroffenen Raum in möglichst ähnlicher Weise

wiederherzustellen (Ersatzmaßnahmen). (Quelle: Informationsdienst Naturschutz

Niedersachsen, Heft 2/2002: Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren

nach dem Flurbereinigungsgesetz.)

Schutzgut Arten und Biotope

Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn Biotoptypen der Wertstufen V-III oder

Vorkommen von Pflanzen- oder Tierarten von besonderer bis allgemeiner Bedeutung

beeinträchtigt werden.

Erhebliche Beeinträchtigungen sind nicht ausgleichbar, wenn

- eine Wiederherstellung bzw. Neuanschaffung der betroffenen Biotoptypen der

Wertstufen V und IV in gleicher Ausprägung und Größe mittelfristig (bis 25 Jahre)

nicht möglich ist

- Vorkommen gefährdeter Arten betroffen sind und die betreffenden Arten in der

jeweiligen Populationsgröße nicht erhalten werden können bzw. mit ihrer Wieder-

ansiedlung mittelfristig (bis 25 Jahre) nicht gerechnet werden kann.

Kompensationsgrundsatz:

- Für Biotoptypen der Wertstufen V und IV, die zerstört oder erheblich beeinträchtigt

werden, ist die Entwicklung möglichst der gleichen Biotoptypen in gleicher Aus-

prägung (Naturnähestufe) erforderlich. Hierfür sind möglichst Flächen mit Biotop-

typen der Wertstufen I und II zu verwenden.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 25

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- Sind Biotoptypen der Wertstufe V und IV im vom Eingriff betroffenen Raum in der

entsprechenden Ausprägung mittelfristig (bis 25 Jahre) nicht wiederherstellbar

(schwer regenerierbare Biotope [(**) 25 bis 150 Jahre Regenerationszeit] bzw.

kaum oder nicht regenerierbare Biotope [(***) mehr als 150 Jahre Regenerations-

zeit]), vergrößert sich der Flächenbedarf

im Verhältnis 1:2 bei schwer regenerierbaren Biotopen

im Verhältnis 1:3 bei kaum oder nicht regenerierbaren Biotopen.

- Werden Biotoptypen der Wertstufe III zerstört oder sonst erheblich beeinträchtigt,

genügt die Entwicklung des betroffenen Biotoptyps auf gleicher Flächengröße auf

Biotoptypen der Wertstufe I oder II.

(Quellen: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 2/2002: Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/2012: Einstufungen der Bio-toptypen in Niedersachsen.)

Schutzgut Boden

Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn Böden mit besonderen Werten oder

Böden mit gefährdeter oder beeinträchtigter Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.

Die Versiegelung von Böden ist generell als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen.

Erhebliche Beeinträchtigungen durch Zerstörung oder Überbauung von Böden mit

besonderen Werten sind i.d.R. nicht ausgleichbar.

Kompensationsgrundsätze:

- Bei der Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind die Größe der ver-

siegelten Fläche, die betroffenen Bodeneigenschaften, Bodenqualitäten und die

Bodenfunktionen zu berücksichtigen.

- Bei Versiegelung von Bereichen mit besonderen Werten von Böden sind für versie-

gelnde Oberflächenbeläge im Verhältnis 1:1 Kompensationsmaßnahmen durchzu-

führen.

- Bei den übrigen Böden genügt ein Verhältnis 1:0,5 für versiegelnde Oberflächen-

beläge.

- Für die Kompensation ist vorrangig die Entsiegelung von Flächen erforderlich. Die

Flächen sind zu Biotoptypen der Wertstufen V und IV oder zu Ruderalfluren oder

Brachflächen zu entwickeln. Soweit keine entsprechenden Entsiegelungsmöglich-

keiten bestehen, sind die Flächen aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung

zu nehmen und entsprechend zu entwickeln. Hierdurch können erheblich beein-

trächtigte Funktionen und Werte des Bodens wiederhergestellt, d.h. ausgeglichen

werden.

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26 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

(Anmerkung des Gutachters hierzu: gerade im dicht besiedelten Großraum Stuttgart

wird das Heranziehen von Ackerflächen für die Umsetzung von Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen als nicht sinnvoll erachtet. Die Entwicklung im Umwelt- und

Naturschutz in den letzten Jahren nimmt generell immer mehr Abstand zur Inan-

spruchnahme land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen für Kompensations-

maßnahmen. Dies wurde seit 2006 auch in unterschiedliche Gesetzesgrundlagen

(BNatSchG, NatSchG BW, Entwurf zur Bundes-Kompensationsverordnung) auf-

genommen.

Für die Stadt Ostfildern kommt erschwerend hinzu, dass weite Teile der landwirt-

schaftlichen Nutzflächen im Regionalplan als Vorbehaltsgebiet für die Landwirt-

schaft (Vorrangflur I gemäß Flurbilanz) ausgewiesen sind, deren bei der Abwägung

mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen ist.)

- Die Kompensationsmaßnahmen für erhebliche Beeinträchtigungen durch Boden-

versiegelung sind auf den Kompensationsbedarf für das Schutzgut Arten und Bio-

tope nicht anrechenbar, da durch die Versiegelung die Beeinträchtigungen über die

bloße Zerstörung von Biotoptypen noch hinaus gehen und diese zusätzlichen

Beeinträchtigungen daher zusätzlich kompensiert werden müssen.

Schutzgüter Wasser, Klima und Landschaftsbild

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn eine Störung einzelner Bestandteile des Natur-

haushaltes oder des Landschaftsbildes gegeben ist. Der Eingriffstatbestand wird

jedoch nur erfüllt, wenn diese Beeinträchtigung erheblich ist. Auch können nur für die

erheblichen Beeinträchtigungen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nötig werden.

Bei der Bewertung der Erheblichkeit wird von folgenden Grundannahmen ausgegan-

gen:

- In Bereichen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz ist eine Beeinträch-

tigung in der Regel erheblich.

- In Bereichen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz ist eine Beeinträch-

tigung erheblich, wenn ein Schutzgut wesentlich verändert wird und die Beein-

trächtigung nicht nur kurzzeitig ist.

- In Bereichen mit geringer Bedeutung für den Naturschutz sind Beeinträchtigungen

in der Regel nicht erheblich.

- Die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung ist gegeben, wenn der Wert eines Schutz-

guts durch das Vorhaben um mindestens eine Wertstufe abnimmt.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 27

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Kompensationsgrundsätze:

- Verringert sich infolge eines Eingriffs die Bedeutung des Schutzguts, ist der Wert-

stufenverlust kompensationspflichtig. Dabei entspricht ein 'Bereich mit besonderer

Bedeutung' der Wertstufe 1, ein 'Bereich mit allgemeiner Bedeutung' der Wertstufe

2 und ein 'Bereich mit geringer Bedeutung' der Wertstufe 3.

- Anwendungsprinzip:

Verringert sich die Bedeutung auf einer Fläche von Wertstufe 1 auf 3, muss

auf gleichgroßer Fläche der Wertstufe 3 oder auf doppelter Fläche der Wert-

stufe 2 eine Verbesserung auf Wertstufe 1 erreicht werden.

Verringert sich die Bedeutung auf einer Fläche von Wertstufe 1 auf 2 oder von

Wertstufe 2 auf 3, muss auf gleichgroßer Fläche der Wertstufe 2 eine Verbes-

serung auf 1 (oder Wertstufe 3 auf 2) oder auf halber Fläche der Wertstufe 3

eine Verbesserung auf Wertstufe 1 erreicht werden.

(Quelle: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/94: Naturschutzfachliche Hin-

weise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.)

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28 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

2.3 DARSTELLUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES

2.3.1 MENSCH

Bedeutung

Unter dem Schutzgut Mensch sind die Bevölkerung im Allgemeinen und ihre

Gesundheit bzw. ihr Wohlbefinden zu subsumieren. Zur Wahrung dieser

Daseinsgrundfunktionen der ortsansässigen Bevölkerung sind insbesondere als

Schutzziele das Wohnen und die Regenerationsmöglichkeiten zu nennen. Im

Vordergrund der Betrachtungen stehen daher die Aspekte:

- Wohn-/(Arbeits-)funktion

- Gesundheit und Wohlbefinden

- Arbeitsumfeld-, Wohnumfeld- und Erholungsfunktionen.

Bestand

Die Flächen des Plangebiets dienen derzeit der landwirtschaftlichen Nutzung durch

Ackerbau und sind Teil eines größeren Verbunds von Ackerflächen. Im Westen grenzt

der Teilbereich 1 direkt an die Siedlung an, im Osten liegt der Teilbereich 2 ca. 100 m

entfernt zur aktuellen Siedlungsgrenze, dazwischen befinden sich die Breslauer Straße

und das B-Plangebiet „Parksiedlung Nord-Ost“. Optisch stellt es einen Übergang

zwischen dem Siedlungsbereich der Parksiedlung und dem nordöstlich gelegenen

Klebwald und einem Kleingartengebiet im unteren Bereich des Hangs dar. Derzeit wird

die Umgebung nur geringfügig für die Naherholung genutzt.

Vorbelastungen

Die Flächen des B-Plangebiets werden von einer intensiven Ackernutzung geprägt. Es

wird derzeit einzig von den Bewirtschaftern frequentiert. Die vorhandenen Feld- und

Graswege dienen zu einem geringen Teil der Naherholung (Anwohner der

Parksiedlung).

Bewertung

Den Flächen des B-Plangebiets kommt bislang eine sehr geringe Bedeutung als

Gebiet für die Naherholung zu, da die Flächen landwirtschaftlich genutzt werden.

Bedeutung hat das Gebiet bezüglich seiner lufthygienisch ausgleichenden Funktion

(Kaltluftentstehung auf Ackerflächen). Allerdings ist diese Kaltluft aufgrund der

Nordexposition des Hanges nicht siedlungsrelevant für die Parksiedlung, sondern fließt

Richtung Neckartal ab.

Das Gebiet hat aufgrund seiner Einstufung in Flurbilanz Stufe 1 eine sehr hohe

Bedeutung für die landwirtschaftliche Nutzung, d.h. einerseits für den Bewirtschafter

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 29

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

als Wirtschaftsgrundlage, andererseits für den Mensch allgemein als

Produktionsgrundlage für Nahrungsmittel.

Daher ist den Aspekten Gesundheit und Naherholung im betrachteten Gebiet eine

untergeordnete Bedeutung, dem Aspekt der Arbeitsfunktion eine sehr hohe Bedeutung

zuzuordnen.

Die Empfindlichkeit gegenüber der geplanten Umnutzung kann als gering eingestuft

werden, da das geplante Vorhaben nur eine geringe Überbauung der Fläche bedeutet

und sich an den Siedlungsrand anschließt.

Die öffentliche Naherholung wird aufgrund der Erweiterung des Wegenetzes und durch

eine Strukturanreicherung (Umwandlung in extensives Grünland oder halboffene

Gehölzflur) verbessert.

2.3.2 PFLANZEN/BIOTOPE UND TIERE

Bedeutung

Bei Pflanzen/Biotopen und Tieren steht der Schutz der Arten und ihrer Lebens-

gemeinschaften in ihrer natürlichen Artenvielfalt und der Schutz ihrer Lebensräume

und -bedingungen im Vordergrund.

Pflanzen/Biotope

Bestand

Das Untersuchungsgebiet ist im Osten stark und im Westen leicht hängig und in beiden

Teilbereichen nach Nordost exponiert. Es ist als wenig strukturreich anzusprechen. Die

zwei Teilbereiche des B-Planes sind derzeit überwiegend Ackerflächen, die mit knapp

70 % (ca. 11.346m²) über zwei Drittel der Gesamtfläche einnehmen. Daneben prägt

Grünland mit ca. 16 % der Fläche (ca. 2.521 m²) das Gebiet. Die verbleibende Fläche

(~ 14 %) wird im Wesentlichen von einem Grasweg, einem Feldweg, einem geringen

Anteil Gehölzen (Weißdornstrauch, Strauchhecke) sowie einem Lagerplatz

eingenommen. Eine kartographische Übersicht der erfassten Biotoptypen findet sich in

Abbildung 8.

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30 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

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Abbildung 8: Bestand Biotoptypen

Nachfolgend werden die erfassten Biotoptypen, ihre Ausprägung und Besonderheiten

beschrieben. Die Kategorien entsprechen denen der Kartenlegende.

Tabelle 3: Ergebnisse der Bestandserhebung 2013

Code Biotoptyp Fläche

[m²] Fläche

[%]

2.10.1 Strauchhecke 444 2,72

2.14 Einzelstrauch (Weißdorn) 3 0,02

9.1.5 Sonstiges mesophiles Grünland 89 0,55

9.6.1 Intensivgrünland trockener Mineralböden 2.432 14,92

11.1.2 Basenarmer Lehmacker 11.346 69,61

12.1.4 Trittrasen (Grasweg) 1.133 6,95

13.1.1 Straße 36 0,22

13.1.11 Weg 784 4,81

13.2.1 Lagerplatz 33 0,20

16.300 100

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 31

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Grünland

Der größte Grünlandanteil wird mit ca. 2.432 m² (~ 15 %) von Intensivgrünland

trockener Standorte im Teilbereich 2 eingenommen. Im Teilbereich 1 wird eine kleine

Fläche mit ca. 89 m² (~ 0,5 %) als sonstiges mesophiles Grünland genutzt.

Auf Basis einer Geländebegehung wurde am 30.01.2014 die Grünlandfläche im

Teilbereich 2 (im B-Plan Maßnahmenfläche 3) erfasst und anhand der vorkommenden

Arten der Biotoptyp eingestuft.

Tabelle 4: Liste der nachgewiesenen Arten im untersuchten Bereich

Botanischer Name Deutscher Name Zeigerart für

Agrostis spec. Straußgras -

Cerastium holosteoides

Gewöhnliches Hornkraut -

Dactylis glomerata Gewöhnliches Knäuelgras mäßig trocken bis frisch

Elymus repens ssp. repens

Kriech-Quecke trocken, warm, stickstoffliebend

Festuca pratensis Wiesen-Schwingel -

Festuca rubra Gewöhnlicher Rot-Schwingel -

Galium album Weißes Labkraut -

Holcus lanatus Wolliges Honiggras -

Phleum pratense Wiesen-Lieschgras frisch

Plantago lanceolata Spitzwegerich -

Poa pratensis Wiesen-Rispengras -

Ranunculus acris Scharfer Hahnenfuß -

Taraxacum officinale Gewöhnlicher Löwenzahn Nährstoffreichtum

Trifolium pratense Wiesen-Klee -

Trifolium repens Weiß-Klee frisch

Vicia sepium Zaun-Wicke -

Auf Grundlage der erfassten Arten kann der untersuchten Fläche nach

Niedersächsischem Modell der Biotoptyp Nr. 9.6.1 Intensivgrünland trockener

Mineralböden zugeordnet werden. Dieser Biotoptyp kommt auf mäßig trockenen bis

frischen, grundwasserfernen, sandigen, lehmigen und tonigen Böden vor, was der

untersuchten Grünlandfläche entspricht. Der Biotoptyp 9.6.1 weist nach dem Leitfaden

„Einstufungen der Biotoptypen in Niedersachsen“ vom Informationsdienst Naturschutz

Niedersachsen (Heft 1/2012, 2012) eine Wertstufe von II auf.

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32 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Gehölz/Gebüsch/Gestrüpp

Als Strauchhecke wurde eine Hecke überwiegend aus Liguster (Ligustrum vulgare)

mit Brombeer-Anteil entlang der südlichen Grenze des Teilbereichs 1 erfasst. Diese

Hecke dient der Abgrenzung der privaten Wohngrundstücke von der freien Landschaft.

Der im Gebiet enthaltene Teil nimmt eine Fläche von ca. 444 m³ (~ 2,7 %) ein.

Am östlichen Ende der Strauchhecke befindet sich ein einzeln stehender

Einzelstrauch (ca. 3 m²) aus Weißdorn (Crataegus spec.).

Acker

In beiden Teilbereichen des B-Plangebiets wird die Nutzung mit ca. 11.347 m² (~ 70 %)

hauptsächlich von Acker bestimmt. Der gesamte Bereich ist mit Flurbilanz Stufe 1 eine

ökonomisch sehr gut nutzbare landwirtschaftliche Nutzfläche.

Sonstiges

In Teilbereich 1 finden sich neben den genannten Strukturen ein asphaltierter Weg, der

als Zugang zwischen der Parkstraße und der Ackerfläche dient. Dieser asphaltierte

Weg geht auf Höhe des Ackers in einen Grasweg über, der südlich des Ackers verläuft

und im Westen an einen Waldweg anschließt. Im Übergang von Grasweg in Waldweg

befindet sich des Weiteren eine Lagerfläche.

In Teilbereich 2 verläuft zwischen der Ackerfläche im Norden und dem

Intensivgrünland trockener Standorte im Süden ein Feldweg mit beidseitigem

Bankettstreifen.

Vorbelastung

Die ursprünglichen Standortverhältnisse sind durch die intensive anthropogene

Nutzung des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche mit Anbau bestimmter

Nutzpflanzen und dem damit verbundenen Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden

verändert. In diesen Bereichen finden sich wenig biotoptypische Artengemeinschaften

bzw. Vorkommen heimischer Arten.

Bewertung / Empfindlichkeit

Die floristische Ausstattung des Gebietes ist unter Berücksichtigung der Nutzung (s.

Vorbelastung) erwartungsgemäß. Wertgebende Arten wurden nicht nachgewiesen. Die

Anbindung an den Naturraum außerhalb der Siedlung ist optimal, eine naturnähere

Entwicklung ist jedoch durch die Nutzung des Gebietes nicht möglich. Bei

entsprechenden Möglichkeiten zur Extensivierung, bietet das betrachtete Gebiet viel

Potenzial zur Aufwertung.

Der Bewertung des Umweltbelanges Pflanzen und Biotope basiert auf einer aktuellen

Bestandserhebung nach dem Bewertungsmodell „Einstufungen der Biotoptypen in

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 33

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Niedersachsen“ des Informationsdienstes Naturschutz Niedersachsen (2012). Dieses

weist jedem Biotoptyp eine Wertstufe und eine Regenerationsdauer zu.

Tabelle 5: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 2012)

Naturschutzfachliche Bedeutung

Wertstufen Definition

Besondere Bedeutung V Gute Ausprägung naturnaher und halbnatürlicher Biotoptypen, mehrheitlich FFH-LRT und/oder gesetzlich geschützte Biotope

Besondere bis allgemeine Bedeutung

IV Struktur- und artenärmere Ausprägung von Bio-toptypen der WS V, mäßig artenreiches Dauer-grünland oder standortgemäße Gehölzbiotope des Offenlandes

Allgemeine Bedeutung III Durch Land- und Forstwirtschaft geprägte Bio-tope, extensiv genutzte Biotope auf anthropogen veränderten Standorten, junge Sukzessions-stadien

Allgemeine bis geringe Bedeutung

II Stark anthropogen geprägte Biotope, vielfach noch mit gewisser Bedeutung als Lebensraum wild lebender Tier- und/oder Pflanzenarten

Geringe Bedeutung I Sehr intensiv genutzte, artenarme Biotope, die meisten Grünanlagen und bebaute Bereiche

Tabelle 6: Regenerationsfähigkeit von Biotoptypen

Sym-

bol

Regenerationszeit Definition

*** Kaum oder nicht regenerierbar

(> 150 Jahre Regenerationszeit)

z.B. Wälder auf alten Waldstandorten, Moore,

natürliche Felsen

** Schwer regenerierbar

(> 25 bis 150 Jahre Regenera-

tionszeit)

z.B. Magerrasen, Heiden, artenreiches Exten-

sivgrünland, naturnahe Gehölze.

Unter günstigen Bedingungen auch kürzere

Entwicklungszeiträume möglich.

* Bedingt regenerierbar

(bis zu 25 Jahre Regenerations-

zeit)

Typische Pionierbiotope, z.B. Silbergrasrasen,

Ruderalfluren, Tümpel.

Bestimmte Ausprägungen benötigen je nach

Standort- und Artenpotenzial ggf. auch länger.

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34 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Tabelle 7: Umweltbelang Pflanzen / Biotope – Bestandsbewertung

Code Biotoptyp Wertstufe Regenera-

tionszeit

Fläche

[m²]

2.10.1 Strauchhecke III * 444

2.14 Einzelstrauch (Weißdorn) E1 * 3

9.1.5 Sonstiges mesophiles Grünland IV * 89

9.6.1 Intensivgrünland trockener Mineralböden II (*) 2.432

11.1.2 Basenarmer Lehmacker I * 11.346

12.1.4 Trittrasen (Grasweg) I - 1.133

13.1.1 Straße I - 36

13.1.11 Weg I - 784

13.2.1 Lagerplatz I - 33

Summe: 16.300

Zusammenfassende Bestandsbewertung

Mit ca. 89 m² werden lediglich 0,5 % der Gesamtfläche des B-Plangebiets von

Biotoptypen mit besonderer bis allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz

eingenommen (mesophiles Grünland). Biotope mit allgemeiner Bedeutung sind

flächenmäßig mit ca. 447 m² und ~ 2,5 % vertreten (Strauchhecke, Einzelstrauch).

Biotoptypen mit allgemeiner bis geringer Bedeutung für den Naturschutz nehmen ca.

2.432 m² und damit ca. 15 % der Gesamtfläche ein (Intensivgrünland trockener

Standorte). Die verbleibende Fläche besitzt eine geringe naturschutzfachliche

Bedeutung (Acker, Grasweg, Wege, Straße, Lagerplatz – 13.328 m², 82 %)

Die Empfindlichkeit gegenüber Beseitigung und Überbauung ist bei den Biotoptypen

mit besonderer bis allgemeiner naturschutzfachlicher Bedeutung als hoch, bei

Biotoptypen mit allgemeiner Bedeutung als mittel und bei Biotoptypen mit allgemeiner

bis geringer bzw. geringer Bedeutung als gering einzustufen.

1 Ausgleich über gleichwertigen Ersatz

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 35

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Abbildung 9: Naturschutzfachliche Bedeutung Biotoptypen

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36 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

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Tiere

Im Zuge der Arterfassungen für die artenschutzrechtliche Prüfung des geplanten

Panoramawegs Ostabschnitt (GÖG 2014) wurden Primärdaten zu den Artengruppen

Vögel und Reptilien erhoben. Diese Ergebnisse wurden auch in der

artenschutzrechtlichen Einschätzung und Umweltschadensvorprüfung zum B-Plan

„Panoramaweg Westabschnitt“ (GÖG 2014) berücksichtigt.

Europäische Vogelarten nach Art. 1 EU-Vogelschutzrichtlinie

Im Zuge der Vogelerfassung zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung des Pano-

ramawegs Ostabschnitt im Jahr 2014 wurden in den Teilbereichen 1 und 2 des

Ausgleichs-B-Plans „Panoramaweg Westabschnitt“ in einem Umkreis von ca. 130 m

insgesamt 25 Brutvogelarten nachgewiesen, von denen mit dem Neuntöter eine Art als

naturschutzfachlich bedeutsam einzustufen ist. Es wurden hierbei Vertreter der Gilden

„Am Boden und in Bodennähe brütende Arten“, „Gebäudebrüter“, „Höhlenbrüter“,

„Halbhöhlen- und Nischenbrüter“ sowie „Zweigbrüter“ nachgewiesen. Aufgrund des

kleinflächigen Eingriffs durch die Anlage des westlichen Abschnitts des Panoramawegs

im Teilbereich 1 kommt es temporär über einen kurzen Zeitraum zu einer Störung der

in der dortigen Umgebung brütenden Vogelarten. Da diese Arten erkennbar an

anthropogene Störungen adaptiert sind und weil die Fläche derzeit für den Ackerbau

genutzt wird, ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Arten nicht zu erwarten.

Hinsichtlich des Neuntöters, der nach GASSNER & WINKELBRANDT (2005) eine

Fluchtdistanz von 30 m aufweist, können vorhabenbedingte Beeinträchtigungen

aufgrund der Entfernung zum Eingriffsbereich von ca. 120 m ebenfalls ausgeschlossen

werden.

Die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (Umwandlung von

Acker in Grünland und Gehölzbestände) in den Teilbereichen 1 und 2 lässt ebenfalls

keine erhebliche Beeinträchtigung relevanter Tierarten erwarten, da keine expliziten

Offenlandbrüter nachgewiesen wurden und durch die Maßnahmen für die

nachgewiesenen Arten auf lange Sicht neue Habitate geschaffen werden.

Ein Auslösen von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG kann für geschützte

Vogelarten nach Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie daher

mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 37

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Abbildung 10: Nachgewiesene Vogelarten in den Teilbereichen des Ausgleichs-B-Plangebiets

Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Säugetiere

Eine weitergehende Prüfung der Säugetierarten ist auf Grund ihrer Verbreitung oder

mangels geeigneter Habitatstrukturen im Plangebiet nicht erforderlich. Im an das B-

Plangebiet angrenzenden Wirkraum ist von einem Vorkommen von siedlungsange-

passten Fledermausarten sowie Arten des Waldes auszugehen. Verbotstatbestände

nach § 44 (1) BNatSchG sind jedoch für die Artengruppe Fledermäuse auf Grund der

projektspezifisch geringen Betroffenheit mit hinreichender Sicherheit auszuschließen.

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38 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

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Reptilien

In den bestehenden Gehölzstrukturen an der südlichen Grenze des Teilbereichs 1

sowie nordöstlich an der Böschung des Parkwegs wurde je ein subadultes Individuum

der Zauneidechse nachgewiesen. Diese Lebensstätten sind von der Umsetzung der

Ausgleichsmaßnahme M1 (Umwandlung von Ackerflächen in halboffene

Gehölzstruktur mit Sonderstrukturen wie z.B. Steinhaufen, Totholz – Umweltbericht

zum B-Plan „Panoramaweg Westabschnitt“, GÖG 2014) nicht betroffen. Durch die

Anlage von Sonderstrukturen werden im Gegenteil weitere Habitatstrukturen für die Art

geschaffen. Weitere Reptilienarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden nicht

nachgewiesen. Die Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 (1) BNatSchG kann

daher mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Schmetterlinge

Die Grünlandflächen im B-Plangebiet sind artenarm ausgeprägt. Im Zuge der Flächen-

begehung im Rahmen der Habitatpotenzialanalyse wurden auf der Grünfläche im

Süden des Teilbereichs 2 in der Vegetationsperiode 2014 vereinzelt oxalsäurefreie

Ampferarten nachgewiesen. Diese dienen als Futterpflanzen für einige geschützte

Falterarten. Eine Beeinträchtigung der Arten kann jedoch ausgeschlossen werden, da

die Grünfläche erhalten bleibt und aufgewertet wird. Durch die Umnutzung der Acker-

flächen im Norden des Teilbereichs 2 in Grünland werden zudem langfristig weitere

Strukturen geschaffen, die geschützten Falterarten auf lange Sicht neuen Lebensraum

bieten.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 39

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Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG sind in Bezug auf Schmetterlinge daher

auszuschließen.

Biologische Vielfalt

Bestand

Die vorgefundenen Arten und ihre Artenanzahl sind für diesen Landschaftsraum und

den Bestand an Habitatstrukturen erwartungsgemäß. Die intensive Nutzung der

Flächen führt – gemessen an der Größe des zu betrachtenden Gebiets und der

Randstrukturen der Umgebung – zu einem mittleren Artenreichtum.

Bezüglich der Flora wurden keine wertvollen oder seltenen (RL-Arten) Arten gefunden.

Hinsichtlich geschützter Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie kann ein

Vorkommen aufgrund deren Verbreitung in Baden-Württemberg, fehlender

Standorteignung oder aufgrund der intensiven Nutzung potenziell geeigneter Flächen

ausgeschlossen werden.

Das vorhandene Artenspektrum ist typisch für Acker- und intensiv genutzte Grünland-

flächen sowie deren gehölzreiche Randstrukturen. Diese Strukturen sind innerhalb des

Naturraums vergleichsweise häufig anzutreffen, sodass der Verlust dieser Acker- und

Grünflächen für die Biodiversität gering ist. Die Bedeutung des B-Plangebiets für die

Biodiversität ist gering, sodass auch mit der Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen

keine Beeinträchtigungen verbunden sind.

Vorbelastung

Die landwirtschaftliche Nutzung bedingt eine gewisse Strukturarmut an Gehölzen. Je

intensiver die Flächen genutzt werden, umso artenärmer sind auch Grünländer und

Ackerrandstreifen. Die Siedlungsnähe mit Straßen und Wegen bedingt einen

Geräuschpegel, den manche Arten jedoch langfristig tolerieren können.

Bewertung / Empfindlichkeit

Der Untersuchungsraum ist hinsichtlich seiner biologischen Vielfalt als gering bis mittel

zu bewerten. Es finden sich im Gebiet zwar einige nach der Roten Liste gefährdete

Arten, jedoch werden diese aufgrund der Kleinräumigkeit des Eingriffs oder der Entfer-

nung zum Gebiet nicht erheblich gestört. Die weiteren nachgewiesenen Arten sind als

siedlungstypisch und ubiquitär einzustufen und daher an anthropogene Störungen

adaptiert.

Die Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen ist daher als gering einzustufen.

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40 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

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2.3.3 BODEN

Bedeutung

Das Schutzgut Boden besitzt unterschiedlichste Funktionen für den Naturhaushalt. Zu

nennen sind hier die Lebensgrundlage und der Lebensraum für Menschen, Tiere,

Pflanzen und Bodenorganismen. Darüber hinaus sind seine Wasser- und Nährstoff-

kreisläufe, seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, seine Grund-

wasserschutzfunktion und seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte zu

schützen (vgl. § 2 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 BBodSchG).

Bestand

Datengrundlage sind die Bodendaten des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und

Bergbau Baden-Württemberg (LGRB) im Maßstab 1:50.000 mit Stand von April 2011.

In die Bodendaten des LGRB sind neben eigenen Geländeaufnahmen die BK25, BÜK

200, Ergebnisse der Bodenschätzung und der Forstlichen Standortskartierung sowie

des Digitalen Landschaftsmodells (DLM 25) des Amtlichen Topographisch-Karto-

graphischen Informationssystems (ATKIS) eingeflossen.

Die Flächen des B-Plangebiets sind in den Daten des LGRB als Pseudovergleyte

Parabraunerde und Pseudogley-Parabraunerde aus Lösslehm ausgewiesen (siehe

Abbildung 11).

Die Geotechnische Erkundung (PGG 2014, S.3) hat als Untergrundverhältnisse

folgende Schichten beschrieben:

Tabelle 8: Baugrundschichten nach Geotechnischem Gutachten (PGG 2014)

Schicht Mächtigkeit Merkmale

Oberboden 0,15-0,35 m Durchwurzelter Oberboden, dunkelbraun bis graubraun, schwach feinsandige, tonige Schluffe, steife Konsistenz

Fließerde 0,25 – 0,4 m Bereichsweise schwach steinige, schwach feinsandige, tonige Schluffe, graubraune bis braune Farbe, Konsistenz steif bis halbfest

Unterer Lias α (Hanglehm)

Wechsellagerung aus Verwitterungs- /Hanglehm und Kalk-steinbänken bzw. verwitterten Tonsteinen, hell- bis gelb-braune, tlw. auch rötlichbrane und graue, schwach fein-sandige, tonige Schluffe

Nach Aussage in der Begründung des B-Planes „Panoramaweg Westabschnitt“ (Kap.

3.2) sind im Geltungsbereich keine altlastenverdächtigen Flächen bekannt.

Das Relief ist als steile Hanglage anzusprechen, wobei sich die Fläche des Teil-

bereichs 1 auf der nur leicht geneigten Hangoberseite befindet. Teilbereich 1 befindet

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 41

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

sich hierbei auf ca. 390 m Höhe, Teilbereich 2 in einer Höhenlage von ca. 360 m im

Süden und ca. 330 m üNN im Norden innerhalb von etwa 220 m Luftlinie.

Die Exposition ist mit Nordwest anzugeben. Das Plangebiet gehört zum mittleren und

westlichen Albvorland. Der Untergrund wird von Schwarzjura, Knollenmergel und

Rätsandstein gebildet (Stubensandstein) gebildet.

Abbildung 11: Bodengesellschaften im Planungsgebiet und den angrenzenden Flächen (nach LGRB 2011, abgerufen am 21.05.2014)

Vorbelastung

Insgesamt wird von einer guten fachliche Praxis in der Landwirtschaft, dem Einhalten

der Vorsorgepflicht nach §17 BBodSchG und dem Nichtvorhandensein von

schädlichen Bodenveränderungen nach § 2 Abs. 3 BBodSchG ausgegangen. Es kann

aus Naturschutzsicht jedoch durch die jahrelange Nutzung des überwiegenden Anteils

der Flächen im Geltungsbereich als Acker ein Vorkommen von für diese Strukturen

typischen Düngemitteln und Pestiziden sowie eine Verdichtung auf den Zuwegungen

im Vergleich zu ungenutzten Böden nicht ausgeschlossen werden.

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42 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Im Rahmen des Geotechnischen Berichtes (PGG 2014) wurden bei der sensorischen

Überprüfung keinen Auffälligkeiten festgestellt, die einen Verdacht auf eine schädliche

Verunreinigung begründen. Auch die chemischen Laboruntersuchungen aus Bohr-

material weisen keinen Wert auf, der gegen eine Zuordnung des Bodenmaterials in die

Einbaukonfiguration Z0 spricht. Allerdings erfolgten Bohrungen nur im Ostteil des

Panoramaweges, jedoch nicht im Bereich des in dem B-Plan „Panoramaweg

Westabschnitt“ zu betrachtenden Bereich.

Bewertung

Die Bewertung des Schutzguts Boden erfolgt nach dem Niedersächsischen Modell

(NLÖ 1994, 2002, 2006). Für die Bewertung wird die Bedeutung des Bodens für den

Naturhaushalt herangezogen. Hierbei wird der Natürlichkeitsgrad bewertet, indem die

Bodennutzung in drei Wertstufen unterteilt wird. Eingriffe in Böden mit besonderer

Bedeutung für den Naturhaushalt (Extremstandorte, naturnahe Böden, Böden mit

kulturhistorischer oder naturhistorischer und geo-wissenschaftlicher Bedeutung, sons-

tige seltene Böden) müssen in einem Verhältnis 1:1, Eingriffe in alle übrigen Böden in

einem Verhältnis 1:0,5 ausgeglichen werden (vgl. Kapitel 2.2).

Tabelle 9: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1994)

Bedeutung Wert-

stufe

Definition

Von besonderer

Bedeutung

1 Naturboden: weitgehend unverändertes gewachsenes Bodenprofil oder

bodenphysikalische Eigenschaften (z.B. alte Waldstandorte)

Schwach überprägter Naturboden: seit langem extensiv bewirtschaftet,

brachliegend oder ungenutzt (z.B. Naßgrünland, Gebüsche, Acker- oder

Grünlandbrachen)

Überprägter Naturboden: durch frühere Landnutzung stärker veränderte

Böden mit von Menschen weitgehend unbeeinflusster Sekundärnutzung

(z.B. Plaggenentnahme, heute Wald, Heide)

Von allgemeiner

Bedeutung

2 Stark überprägter Naturboden: wasserbaulich, kulturtechnisch oder be-

wirtschaftungsbedingt bis in den Untergrund überprägt; Zerstörung des

Bodenprofils (z.B. intensive Grünlandnutzung in Niederungen nach Ent-

wässerung, Ackernutzung)

Anthropogen entwickelter Boden: durch Kulturverfahren vollkommen vom

natürlichen Bodenprofil abweichend (z.B. Deutsche Sandmischkultur,

Hortisole, Rigosole)

Junger, sich entwickelnder Boden: nach Abbau mineralischer Rohstoffe

(z.B. Bodenbildung auf Abraum- und Liegendgestein, Rekultivierungs-

rohboden)

Von geringer

Bedeutung

3 Befestigter Boden: zusammenhängend bebaute Bereiche mit höherem

Anteil versiegelter Siedlungsflächen (> 50 %)

Vollständig versiegelte Flächen (z.B. Verkehrsflächen)

Stark kontaminierte Flächen (z.B. Seitenstreifen von Straßen mit > 50.000

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 43

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

DTV Verkehrsbelastung, Deponien)

Die Flächen des Geltungsbereichs sind mit etwa 1,43 ha und ca. 87,7 % der Wertstufe

2 zuzuordnen und daher von allgemeiner Bedeutung (Acker, Grünland, Gehölze), die

verbleibenden Flächen entfallen mit ca. 0,6 ha und ca. 12,3 % auf die Wertstufe 3 und

ist daher von geringer Bedeutung für den Boden (Straße und Wege).

Abbildung 12: Bodenbewertung Bestand nach Niedersächsischem Modell

Tabelle 10: Bewertung Bestand Boden

Aktuelle Nutzung Einstufung Wertstufe Fläche

[m²]

Gehölzbestände (Strauchhecke, Einzelstrauch)

Stark überprägter Naturboden 2 447

Acker, Grünland Stark überprägter Naturboden 2 13.867

Feld- und Grasweg (Trittrasen), Lagerplatz

Befestigter Boden 3 1.950

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44 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Straße Vollständig versiegelte Fläche 3 36

∑ 16.300

Insgesamt kann durch die zum Teil wohl schon langjährige Ackernutzung ein Vorkom-

men von für diese Strukturen typischen Düngemitteln und Pestiziden nicht ausge-

schlossen werden. Die Bewirtschaftung der Ackerflächen kann damit organische als

auch anorganische Belastungen nach sich ziehen.

Bewertung / Empfindlichkeit

Insgesamt hat der Boden im B-Plangebiet überwiegend eine allgemeine Bedeutung in

Bezug auf den Natürlichkeitsgrad. Lediglich ein geringer Flächenanteil ist mit geringer

Bedeutung zu bewerten. Böden mit besonderer Bedeutung liegen im B-Plangebiet

nicht vor.

Seine Empfindlichkeit hinsichtlich Überbauung und Umnutzung der Flächen ist somit

als mittel anzusprechen, wobei hier die schon bestehende Vorbelastung mit berück-

sichtigt werden muss.

2.3.4 WASSER

Bedeutung

Das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt, da

zunächst die Teilbereiche Grundwasser und Oberflächengewässer zu unterscheiden

sind. Als Schutzziele sind die Sicherung der Quantität und der Qualität von Grundwas-

servorkommen sowie die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer zu nennen. Die

wesentlichen und bewertungsrelevanten Funktionen des Umweltbelangs Wasser im

Plangebiet sind:

- Bestandteil im Wasserkreislauf (durch Verdunstung, Versickerung und Abfluss von

Niederschlagswasser),

- die Grundwasserüberdeckung.

Prinzipiell ist als Bewertungskriterium für den Belang Grundwasser die Durchlässigkeit

der überdeckenden Schichten zu berücksichtigen, da hiervon im Wesentlichen die

Funktionen Grundwasserdargebot und Grundwasserneubildung abhängt.

Bestand / Bewertung

Im Geltungsbereich befinden sich keine Oberflächengewässer.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 45

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Das nächste Oberflächengewässer befindet sich in Form des Champagnerbaches in

östlicher Richtung des Teilbereichs 2 in ca. 350 m Entfernung. In ca. 1,3 km Entfer-

nung nördlich des Teilbereichs 2 fließt der Neckar durch die Stadt Esslingen.

Aufgrund des geringen Verdichtungs- und Versiegelungsgrads im B-Plangebiet kann

davon ausgegangen werden, dass der Oberboden insgesamt im Gebiet eine hohe

Funktionalität bezüglich der Aufnahme und Speicherung von Niederschlagswasser

(Retention) hat. Nach geotechnischem Gutachten (PGG 2014, S.4) zeichnen sich die

schichten im Untergrund durch eine geringe Wasserdurchlässigkeit aus. Der Durchläs-

sigkeitbeiwert für die bindigen Ablagerungen der Fließerden, der Verwiterungslehme

des Lias α und der zu Tonen verwitterten Tonsteinen liegt bei kf = 10-6 bis 10-10 m/s.

Bei der geotechnischen Untersuchung (PGG 2014) wurden Bohrungen im Ostteil des

Panoramaweges (ca. 500 m außerhalb B-Plangebiet „Panoramaweg Westabschnitt)

durchgeführt. Dort wurde kein Grundwasser bis in 2 m Tiefe erkundet. In den beiden

westlichen Bohrungen wurden Schicht- und Sickerwasserzutritte in Tiefen von 0,95 /

1,6 m und 1,2/ 1,4 m festgestellt.

Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen. Das nächstgelegene WSG „Schiesshaus

Esslingen Sirnau“ Zone IIIb liegt ca. 1,3 km in nordöstlicher Richtung.

Nach Aussage in der Begründung des B-Planes „Panoramaweg Westabschnitt“ (Kap.

3.2) sind im Geltungsbereich keine altlastenverdächtigen Flächen bekannt.

Für die Bewertung des Grundwassers wird nach Niedersächsischem Modell ebenfalls

der Natürlichkeitsgrad herangezogen, welcher mittels dreier Wertstufen definiert wird:

Tabelle 11: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1994)

Bedeutung Wert-

stufe

Definition

Von besonderer

Bedeutung

1 Sehr wenig beeinträchtigte Grundwassersituation (z.B. Wald- und Grün-

landgebiete)

- Sehr geringes bis geringes Stoffeintragsrisiko

- Sehr geringe bis geringe Beeinträchtigung des

Grundwasserstandes

Von allgemeiner

Bedeutung

2 Beeinträchtigte Grundwassersituation (z.B. Nadelholzforste mit starker

Bodenversauerung, Ackergebiete, Wohn- und Mischgebiete, Gewerbe-

und Industriegebiete)

- Mittleres Stoffeintragsrisiko, z.T. hohes bis sehr hohes Nitrat-

auswaschungsrisiko

- Verringerung der Grundwasserneubildung infolge Versiegelung,

Verdichtung, Aufschüttung

- Stärkere Beeinträchtigung des Grundwasserstandes

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46 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Bedeutung Wert-

stufe

Definition

Von geringer

Bedeutung

3 Stark beeinträchtigte Grundwassersituation (z.B. Siedlungsflächen mit

Versiegelungsgrad > 50 %, Betriebsflächen potenziell kontaminierender

Branchen, Altablagerungen, Altstandorte)

- Hohes Stoffeintragsrisiko, hohes Nitratauswaschungsrisiko

- Verminderung der Grundwasserneubildung durch Versiegelung,

Aufschüttung, Verdunstung

- Hohe Belastungswahrscheinlichkeit mit schwer abbaubaren oder

persistenten Schadstoffen

- Sehr starke Beeinträchtigung des Grundwasserstandes

Aufgrund der überwiegenden Nutzung des B-Plangebiets als Ackerfläche kann dem

Umweltbelang Wasser nach Niedersächsischem Modell insgesamt eine allgemeine

Bedeutung und somit die Wertstufe 2 zugeordnet werden.

2.3.5 KLIMA/LUFT

Bedeutung

Bei den Umweltbelangen Klima und Luft als Schutzziele die Vermeidung von Luft-

verunreinigungen und die Erhaltung von Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des

Bestandsklimas und der lokalklimatischen Regenerations- und Austauschfunktionen zu

nennen. Vor diesem Hintergrund sind zu berücksichtigen:

- die Durchlüftungsfunktion,

- die Luftreinigungsfunktion,

- die Wärmeregulationsfunktion.

Eine Rolle bei diesen Schutzgütern spielen weitere Belange aus dem Katalog des

Baugesetzbuches (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben e-i BauGB), die im Sinne des Umwelt-

schutzes zur Lufthygiene und zur Beibehaltung der klimatischen Verhältnisse beitra-

gen. So sind die Vermeidung von Emissionen (Buchstabe e, 11 BauGB.), die Nutzung

erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie (Buch-

stabe f, 12 BauGB) und Aspekte des Immissionsschutzes (Buchstaben g und h, 13

BauGB.) zu berücksichtigen.

Bestand und Vorbelastung

Der Klimaatlas Region Stuttgart (2008) kennzeichnet das B-Plangebiet als Freiland-

klimatop, welches einen ungestörten, stark ausgeprägten Tagesgang von Temperatur

und Feuchte, Windoffenheit und eine starke Frisch- und Kaltluftproduktion aufweist. Die

Bauernhöfe im östlichen Bereich hangabwärts in nordöstlicher Richtung sind als

Gartenstadt-Klimatope mit geringem Einfluss auf Temperatur, Feuchte und Wind

erfasst. Das B-Plangebiet wird zudem als Kaltluftproduktionsgebiet charakterisiert,

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 47

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

dessen Kaltluft durch Hangabwinde in das Neckartal abfließt. Das Gebiet ist nicht

inversionsgefährdet.

Bewertung

Auch die Bewertung von Klima und Luft erfolgt nach Niedersächsischem Modell

anhand des Natürlichkeitsgrads, welcher in diesem Fall mittels zweier Wertstufen defi-

niert wird:

Tabelle 12: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1994)

Bedeutung Wert-

stufe

Definition

Von Bedeutung 2 Wenig beeinträchtigte Bereiche

- Frischluftentstehungsgebiete (z.B. Waldgebiete)

- Bereiche mit luftreinigender Wirkung (z.B. Staubfilterung) oder

klimaschützender Wirkung

- Luftaustauschbahnen (z.B. zwischen unbelasteten und belaste-

ten Gebieten

- Bereiche mit Klimausgleichsfunktion innerhalb des besiedelten

Bereichs

Von geringer

Bedeutung

3 Stark beeinträchtigte Bereiche (z.B. Siedlungsbereiche, Straßenverkehr,

Betriebe in Branchen, in denen u.a. nach BImSchG genehmigungs-

pflichtige Anlagen eingesetzt werden)

- Bereiche mit hoher Schadstoffkonzentration der Luft

- Großflächig versiegelte Bereiche

- Bereiche mit hohem Anteil wärmeerzeugender Oberflächen

- Bereich mit künstlich behindertem Luftaustausch

Dem Eingriffsbereich kann nach Niedersächsischem Modell die Wertstufe 2 (von

Bedeutung) zugeordnet werden, da es sich hierbei um ein Kaltluftentstehungsgebiet

handelt. Es ist jedoch als nicht siedlungsrelevant anzusprechen, da der Siedlung

hangabwärts noch die Waldfläche am Weiler Hang (Champagne) vorgelagert ist und

somit innerhalb der Kaltluftabflussbahn liegt.

2.3.6 LANDSCHAFT

Bedeutung

Schutzziele des Schutzgutes Landschaft sind das Landschaftsbild, das es in seiner

Eigenart, Vielfalt und Schönheit zu erhalten gilt und die Erhaltung ausreichend großer,

unzerschnittener Landschaftsräume. Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Land-

schaftsteile mit besonderer Ausprägung hinsichtlich Struktur und Größe zu betrachten.

Daraus abgeleitet ist die landschaftsästhetische Funktion zu berücksichtigen.

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48 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Bestand

Die Flächen des Geltungsbereichs befinden sich auf Acker- und Grünlandflächen

innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Butzenwiesen-Klebwald-Kühhalde-Letten“.

Die umliegenden Flächen werden größtenteils ebenfalls als Acker und Grünland

genutzt. In ca. 20 m Entfernung südwestlich zur westlichen Wegetrasse verlaufen in

kurzer Distanz zur geplanten Wegetrasse Strauchhecken mit dahinter liegenden

Zäunen, die als Abtrennung zu den daran anschließenden Privatgrundstücken dienen.

Betrachtet man den gesamten Bereich des nördlichen Siedlungsrandes der Parksied-

lung, an welchem der Panoramaweg verlaufen soll, so finden sich Gehölzstrukturen im

Übergang der privaten Wohngärten zur landwirtschaftlich genutzten Landschaft. Teile

dieser Gehölzstrukturen sind als Naturdenkmal (Eichen, Linden, Elsbeere, Esche)

geschützt. Jüngst dazugekommen sind Sonderstrukturen (Steinhaufen, Sandlinsen),

resultierend aus einer artenschutzrechtlichen Maßnahme (CEF) für Zauneidechsen im

Rahmen des B-Planes „Parksiedlung Nord-Ost“. Diese Strukturen bereichern die

bestehende Ausprägung des Überganges Garten-Gehölz-Landwirtschaftsfläche.

Das B-Plangebiet ist bislang keine öffentliche Fläche und nicht durch Fuß- oder Rand-

wege erschlossen.

Vorbelastung

Das Landschaftsbild ist durch die anthropogene Nutzung überprägt.

Bewertung/Empfindlichkeit

Nach Niedersächsischem Modell wird als Bewertungskriterium für den Umweltbelang

Landschaft die naturraumtypische Vielfalt und Eigenart herangezogen und drei Wert-

stufen zugeordnet:

Tabelle 13: Naturschutzfachliche Bedeutung der Wertstufen des Bewertungsmodells (Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 1994)

Bedeutung Wert-

stufe

Definition

Von besonderer

Bedeutung

1 Sehr wenig beeinträchtigte Landschaftsbildbereiche (entsprechen weit-

gehend der naturraumtypischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit) z.B.

- Natürliche, landschaftsbildprägende Oberflächenformen ins-

besondere mit Silhouettenwirkung (z.B. Höhenrücken, Kuppen

Hänge, Talsohlenausformungen)

- Hoher Anteil natürlicher und naturnaher Biotope und Vegetation

(z.B. Waldflächen, Baumgruppen, Alleen, Heckensysteme, Bio-

tope an Fließgewässern)

- Traditionelle Kulturlandschaften bzw. historische Landnutzungs-

formen (z.B. Wallheckengebiete, Obstbaumflächen um Ort-

schaften, Eschlagen, Grünland in Niederungen)

- Kulturhistorische Siedlungs- und Bauformen (z.B. Ansichten mit

Ensembleschutzwert, Kirchen, Schloß-, Kloster- und Hofanla-

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 49

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Bedeutung Wert-

stufe

Definition

gen, Bodendenkmale, Kulturdenkmale)

Von allgemeiner

Bedeutung

2 Beeinträchtigte Landschaftsbildbereiche (naturraumtypische Vielfalt,

Eigenart und Schönheit zwar vermindert oder überformt, im Wesentlichen

aber noch erkennbar)

Von geringer

Bedeutung

3 Stark beeinträchtigte Landschaftsbildbereiche (naturraumtypische Vielfalt,

Eigenart und Schönheit weitgehend zerstört, nivelliert oder überformt)

z.B.

- Keine oder sehr geringer Anteil naturbetonter Biotoptypen (z.B.

ausgeräumte Ackerlandschaften mit Intensivnutzung)

- Dörfliche und Städtische Siedlungsbereiche ohne regional- oder

ortstypische Bauformen

- Unbegrünte Ortsränder je nach Baukörpergestalt

- Industrie und Gewerbegebiete ohne Eingrünung und ohne regio-

naltypisches Erscheinungsbild oder charakteristische Silhouette

Aufgrund der überwiegenden Nutzung der Flächen im B-Plangebiet als Acker wäre

dem Umweltbelang Landschaftsbild die Wertstufe 3 zuzuordnen. Durch die leichte

(Teilbereich 1) bis starke (Teilbereich 2) Hanglage, in der sich die Flächen befinden,

wird ihnen eine geringe Aufwertung zugedacht.

Aus diesen Gründen wird dem Umweltbelang Landschaft nach Niedersächsischem

Modell die Wertstufe 2-3 zugeordnet.

2.3.7 KULTUR- UND SACHGÜTER

Bedeutung

Unter Kulturgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige -

auch im Boden verborgene - Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere

vom Menschen gestaltete Landschaftsteile zu verstehen, die von geschichtlichem,

wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischem, städtebaulichem oder die

Kulturlandschaft prägendem Wert sind.

Bestand

Im B-Plangebiet sind keine Gebäude oder weitere Sachgüter vorhanden. Freileitungen

verlaufen ebenfalls nicht über den Flächen.

Ein Hinweis auf Kulturdenkmale geht aus der Topographischen Karte und dem FNP

nicht hervor. Trotzdem wurde beim LRA und beim Regierungspräsidium Stuttgart -

Landesamt für Denkmalpflege nach bekannten und verzeichneten Kulturdenkmalen

nachgefragt. Mit Datum 05.06.2014 wurde von Herrn Dr.-Ing. Martin Hahn (Tel. 0711

904-45183) folgender Hinweis gegeben: „Im Untersuchungsgebiet sind uns bisher

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50 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

keine Kulturdenkmale bekannt. Da das Plangebiet sich im Bereich der alten Grenzen

der Reichsstadt Esslingen befindet, sind jedoch möglicherweise historische

Grenzsteine anzutreffen, die dann ggf. Kulturdenkmal wären.“

Bewertung

Nach derzeitigem Erkenntnisstand hat das B-Plangebiet keine Bedeutung für

Sachgüter. Die Bedeutung für nachweislich vorhandene Kulturgüter ist ebenfalls sehr

gering; es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des zufälligen Denkmalfundes

aufgrund des ehemaligen Grenzverlaufes der Reichsstadt Esslingen in Form von

Grenzsteinen.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 51

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

2.3.8 WECHSELWIRKUNG

Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei

sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe

Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern des Naturhaushaltes, der Landschaft und auch des Menschen zu betrachten.

Nachfolgend sind in Tabelle 14 die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen zusammengefasst dargestellt.

Tabelle 14: Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen im B-Plangebiet „Panoramaweg Westabschnitt“

Wirkfaktor

Wirkt auf

Mensch Pflanzen/Tiere Boden Wasser Klima/Luft Landschaft Kultur- und Sachgüter

Mensch Vielfalt in Struktur und Ausstattung der Um-welt; Erholungswirkung

Grundlage für alle Nutzungsformen

Lebensgrundlage Frisch- und Kaltluftver-sorgung der Siedlungs-flächen (Bioklima)

Raum für Erholung, Heimat

Sachgüter als Lebens-raum (Gebäude, Infrastrukturen), Kulturgüter als Zeugen historischer Besiedlung

Pflanzen/ Tiere Veränderung der Standortbedingungen, Störung

Pflanzen als Lebens-grundlage für Tiere sowie Ausgestaltung des Lebensraums

Lebensraum; Speicher lebenswichtiger Stoffe (Wasser, Mineralien)

Lebensgrundlage Faktor der Standort- und Lebensraum-bedingungen von Pflanzen und Tieren

bildet Lebensraum;

Vernetzung von verschiedenartigen Lebensräumen

Beschattung, (Teil-) Lebensraum (z.B. für Fledermäuse, Vögel), Veränderung der Ha-bitatqualität

Boden Veränderung durch Versiegelung, Verdich-tung, Abtragung, Umla-gerung, Schadstoffein-trag (Unfallgefahr), Bearbeitung

Vegetationsdecke als Erosionsschutz, Was-ser- und Mineralien-entzug durch Pflanzen, Bioturbation, Beitrag zur Bodenbildung, Humuseintrag

Faktor für die Boden-entstehung und -zusammenset-zung, Eintrag von Schadstoffen aus Luft und von Oberflächen durch Niederschlag

Faktor für die Boden-entstehung und -zu-

sammensetzung;

Erosion durch Wind & Niederschläge, Trans-port von Schadstoffen, die auf Boden ausge-waschen oder abge-lagert werden

Topographie als Faktor zur Bodengenese und Erosion, Exposition

Versiegelung, Verän-derung natürliche Bodenbildung

Wasser Veränderung der Grundwasserneubil-dung durch Versiege-lung, Reduzierung Grundwasserschutz durch Bodenabtrag

Vegetation verbessert Wasserspeicher- und Filterfähigkeit des Bo-dens, durch Transpira-tion Verdunstung von Wasser, Wasserentzug

Schadstofffilter und -puffer; Speicher und Regler (Grund-wasserneubildung), Ausgleichskörper im Wasserkreislauf

Beeinflussung der Verdunstung und der Grundwasserneubil-dung durch Nieder-schlag und Verduns-tung, Stoffeintrag aus der Luft

Topographie als bestimmendes Element für Einzugsgebiete der Fließgewässer

Leichte Veränderung des Ortes der Versickerung von Regenwasser, kein Einfluss auf Oberflächengewässer

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52 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Wirkfaktor

Wirkt auf

Mensch Pflanzen/Tiere Boden Wasser Klima/Luft Landschaft Kultur- und Sachgüter

Klima/ Luft Veränderung Mikroklima durch Nutzungsänderung und Versiegelung

Vegetation (v.a. Ge-hölze) wirken wind-hemmend und klima-tisch ausgleichend , Transpiration kühlt Um-gebungsluft (Nutzung Transpirationswärme),

Schadstofffilter

Wärmespeicher Durch Verdunstung Beitrag zum Tempe-raturausgleich, Nieder-schlag verbessert Luft-qualität

Topographie und Bewuchs als Faktor für (Mikro)Klima und Luftreinigung.

Beeinflussung von Kaltluftentstehung und Windströmungen

Landschaft Neuanlage befestigter Weg, Neugestaltung des Gebiets

Vegetation als Gestal-tungselement

Boden als Grundlage von landschaftsbild-prägender Vegetation und Topographie

Wasser als gestaltendes Element

Einfluss auf Erho-lungswert der Land-schaft (Gerüche, Schadstoffe, Reiz-klima)

Gebäude prägen Orts-/ Landschaftsbild

Kultur- und Sachgüter

Funktionserfüllung der Sachgüter für den Menschen; werden vom Menschen ge-schaffen

Besiedlung von Kultur- und Sachgütern

Beschleunigung von Korrosion und Fäulnis

Beschleunigung Ver-witterung

Rahmengebend

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 53

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

2.4 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDS BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG („NULL-VARIANTE“)

Rahmenbedingungen planungsrechtliche Nullvariante

Die Flächen des B-Planes „Panoramaweg Westabschnitt“ liegen außerhalb von

geltendem verbindlichem Planungsrecht (B-Plan).

Die zu überplanende Fläche liegt im Außenbereich.

Der Bebauungsplan „Westabschnitt der Parksiedlung Nellingen a.F.“ (in Kraft getreten

03.10.1962) grenzt jedoch unmittelbar an den Teilbereich 1 des geplanten B-Planes

„Panoramaweg Westabschnitt“ an. Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um eine

Erweiterung der Parksiedlung mit Wohnnutzung. Eintragungen, die darüber hinaus-

gehen, finden sich im geltenden FNP (01.09.2008) nicht.

Rahmenbedingungen der Nullvariante vom realen Ist-Zustand ausgehend

Würde der B-Plan „Panoramaweg Westabschnitt“ nicht entwickelt und umgesetzt, soso

bliebe wie bisher. Inwiefern sich die Intensität oder die Kulturen ändern ist nicht prog-

nostizierbar bzw. abhängig von Vorgaben zur Beantragung von EU-Mitteln/Hilfen.

Dies würde auch einen Fortbestand des derzeitigen Bestandes und Wirkungsgefüges

der Umweltgüter bedeuten.

2.5 PROGNOSE ÜBER DIE ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG

Zur Beurteilung der Auswirkungen liegen die in Kapitel 1.2.2 und 1.2.3 genannten Ziele

und Inhalte des B-Planes zugrunde. Für die Nutzung als Panoramaweg (geschottert)

mit Aussichtsplattform (asphaltiert) werden ca. 877 qm (~ 0,087 ha) Fläche bean-

sprucht. Bei einer Gesamtfläche von ca. 16.298 qm (~ 1,63 ha) entspricht dies einer

Überbauung von ca. 5,4 %. Die übrige Fläche wird für die Sicherung von Ausgleichs-

maßnahmen verwendet und daher nicht überbaut.

Betroffen sind durch ackerbauliche Nutzung vorbelastete Böden.

Von Verdichtung/Versiegelung sind insbesondere die Umweltbelange Boden, Pflan-

zen/Biotope und Tiere sowie Wasser betroffen. Eine Verdichtung/Versiegelung führt

zum Verlust von Bodenfunktionen und damit auch zur Beeinträchtigung des Umwelt-

belangs Wasser, durch Verlust wichtiger Filter- und Pufferschichten auf dieser Fläche,

Erhöhung des Oberflächenabflusses sowie räumliche , ggf. auch zeitliche Verschie-

bung der Versickerung von Regenwasser.

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54 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Für Pflanzen und Biotope führt die Überbauung zum Verlust von Lebensraum. Die

Folge wiederum ist aufgrund der Ackernutzung ein geringer Verlust von Lebensraum

für Tiere. Durch die Umnutzung weiterer Ackerflächen in extensives Grünland und

einer halboffenen Gehölzflur entsteht jedoch neuer Lebensraum für zahlreiche Tier-

arten, was zu einer Aufwertung des Gebiets führt.

Durch Anlage des Westabschnitts des Panoramawegs und der Flächenumnutzung von

bisher durch Ackernutzung geprägten Strukturen kommt es zu einer Veränderung des

Landschaftsbildes, welche zu einer veränderten Wahrnehmung des Gebietes durch

den Menschen führen kann. Hiermit geht eine positive Wirkung auf die Erholungs-

funktion der Landschaft einher. Negativ ist der Verlust landwirtschaftlich sehr gut nutz-

bareren Böden.

Da im Plangebiet voraussichtlich alle Umweltbelange von den Auswirkungen des

Vorhabens unterschiedlich stark betroffen sein werden, sind sie alle untersuchungs-

relevant.

Diese vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen erzeugen wiederum unterschiedliche

Auswirkungen bau-, anlagen- und betriebsbedingter Art und verursachen darüber hin-

aus Folgewirkungen mit variabler Reichweite und Intensität auf die o.g. Schutzgüter

und die weiteren Belange im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB.

2.5.1 BESCHREIBUNG DER VORAUSSICHTLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN, MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINIMIERUNG UND ZUM AUSGLEICH, BILANZIERUNG

Im Umweltbericht sind nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 die Umweltbelange zu betrachten. Dazu

gehören:

1. Mensch und menschliche Gesundheit,

2. Pflanzen / Biotope und Tiere, biologische Vielfalt,

3. Boden,

4. Wasser,

5. Klima und Luft,

6. Landschaft,

7. Kultur-und Sachgüter.

Zu diesen Umweltbelangen werden die möglichen Auswirkungen prognostiziert,

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie Möglichkeiten der Kompensation

vorgeschlagen.

Nach § 14 ff. BNatSchG bzw. § 21 NatSchG in Verbindung mit den §§ 1 und 1a des

BauGB sind unvermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 55

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch entsprechende Maßnahmen des

Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.

Bei der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz sind die fünf Umweltbelange Arten / Biotope,

Boden, Wasser, Klima / Luft und Landschaftsbild zu betrachten.

Im Folgenden werden je Umweltbelang voraussichtliche Auswirkungen und Maß-

nahmen zur Vermeidung und Minimierung dargestellt. Bei Schutzgütern die der EAB

unterliegen, erfolgt eine Ermittlung eines möglichen Kompensationsbedarfs und Vor-

schläge zu deren Ausgleich.

Der Umweltbelang Mensch als Mittelpunkt der Vorsorge im Umweltbericht sowie die

Betroffenheit Kultur- und Sachgüter werden verbal-argumentativ behandelt.

Zur Bewertung des Eingriffs werden die Flächen vor und nach dem geplanten Eingriff

bewertet. Als Ausgangssituation wird vom realen Ist-Zustand ausgegangen, da für die-

ses Gebiet noch kein rechtskräftiger B-Plan existiert. Bewertet wird nach dem Nieder-

sächsischen Modell2.

2 DRACHENFELS, O. V. (2012): Einstufungen der Biotoptypen in Niedersachsen. - Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 32, Nr. 1 (1/2012), S. 1-60

NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDE FÜR STRAßENBAU UND VERKEHR & NIEDERSÄCHSISCHER

LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ – GESCHÄFTSBEREICH

NATURSCHUTZ (2006): Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Aus- und Neubau von Straßen. - Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 26, Nr. 1, (1/2006), S. 14-15

NLÖ (NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE) (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zu Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. - Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 14, Nr. 1 (1/1994), S. 1-60

ML (NIEDERSÄCHSISCHER MINISTER FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN) (2002): Leitlinie Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. - Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 22, Nr. 2 (2/2002), S. 57-136

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56 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Mensch

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen

baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt

Flächeninanspruchnahme, Verlust von Ackerflächen

gering mittel gering

Lärm-/Schadstoff-/Lichtimmissionen mittel gering gering

Unfallgefahren gering - gering

Nutzungsänderung, Förderung der bisherigen Freizeitnutzung

gering - mittel

Beeinflussung der Wohnqualität der Anwohner durch Bautätigkeit und veränderte Naherholungsmöglichkeit (Frequentierung durch Spaziergänger und Radfahrer)

mittel gering gering

Erhöhung Erholungseignung (Anreicherung Arten- und Strukturvielfalt, Erhöhung Luftfeuchte durch höhere Verdunstung bei Dauergrünland und Gehölzen im Bereich der Ausgleichsmaßnahmen)

- mittel mittel

Mit Beginn der Baufeldberäumung wird die bestehende Ackernutzung im Gebiet nicht

mehr möglich sein.

Teilbereich 1:

Die baubedingte Flächeninanspruchnahme ist temporärer Art und ergibt sich durch

Baustelleneinrichtung und das Lagern von Baumaterial/-geräten. Als Vorbereitung für

den Bau muss zudem die Baufeldfreimachung stattfinden. Im vorliegenden Fall werden

keine zusätzlichen Flächen außerhalb des B-Plangebietes baubedingt in Anspruch

genommen. Nach derzeitigem Planungsstand erfolgt die Lagerung von Material inner-

halb des Gebietes. Es kann allerdings zu einer temporären Mitnutzung der Parkstraße

zum Abstellen von Baufahrzeugen während der Bauarbeiten kommen, da eine Andie-

nung des Geländes nur über diese Zufahrt möglich ist. Zusätzliche Baustraßen wird es

nach derzeitigem Planungsstand nicht geben.

Es wird baubedingt Emissionen (Lärm, Licht ggf. bei Bauarbeiten in Wintermonaten,

Staub und Schadstoffe durch Baufahrzeuge und –geräte) geben. Der Wirkradius für

eine Staubimmission wird sich eng auf die angrenzenden Bereich beschränken. Lärm

und ggf. Licht wirken weiter. Die Bauzeit wird verhältnismäßig kurz sein, da keinerlei

Medien in den Untergrund mit eingebettet werden müssen und keine Gabionen verbaut

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 57

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

werden müssen, allerdings wird der Wegebau auch nur über diesen Weg selbst ange-

dient („über Kopf-Baustelle“), ohne weitere Baustellenzufahrten. Wetterabhängig sollte

für den Westabschnitt mit ca. 4-8 Wochen Bauzeit gerechnet werden.

Die anlagenbedingte Flächeninanspruchnahme beinhaltet den entstehenden Westteil

des Panoramawegs sowie Grünland- und Gehölzstrukturen und wirkt dauerhaft. Einer-

seits wird in einem Landschaftsschutzgebiet zusätzlich Fläche versiegelt, andererseits

dessen Naherholungsnutzungsmöglichkeit aufgewertet (Randweg, Bereicherung Land-

schaftsbild durch Grün- und halboffene Gehölzstrukturen).

Teilbereich 2:

Die Umnutzung von Ackerflächen in extensiv gepflegtes Grünland vermindert ggf. die

landwirtschaftlichen Erträge, ausgleichend sind entsprechende EU-Mittel beantragbar

bzw. sind Absprachen mit dem bewirtschaftenden Landwirt zu treffen. Übertragbares

gilt für die Grünfläche, die aufgrund Ihres Wasserhaushaltes (oft zu feucht) derzeit

nicht landwirtschaftlich genutzt wird. Durch die Grünlandeinsaat und extensive Pflege

wird das Landschaftsbild andererseits strukturreicher mit entsprechend positiven

Auswirkungen auf die Erholungseignung.

Dauergrünland und Gehölz verdunsten mehr als Acker (was der Grundwasser-

neubildung „entzogen“ wird), jedoch verändert dieser Anteil das Mikroklima hin zu mehr

Luftfeuchte und einem mehr ausgeglichenem Temperaturverlauf. Dies wird vom

Menschen als angenehmer empfunden und entspricht der Intention eines Landschafts-

schutzgebietes.

Vermeidung / Minimierung / Ausgleich

Wirksame und effiziente Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor den zu erwarten-

den baubedingten Emissionen sind nicht vorstellbar. Bauzäune etc. wirken weder hin-

reichend lärm- und staubabschottend, noch kann man die Baustelle dahinter „verste-

cken“. Bei langanhaltenden trockenwarmen Bedingungen können Befeuchtung von

Wegen und zu schüttendem Material Staubentwicklungen wirksam reduzieren.

Die Ausgleichsmaßnahmen der Anlage von extensivem Grünland und halboffener

Gehölzstruktur auf Ackerflächen wirken positiv auf den Menschen.

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58 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Pflanzen/Biotope und Tiere

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen

baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt

Flächeninanspruchnahme mittel mittel mittel

Störwirkung durch Bau (Lärm/Licht/Staub) und Nutzung (Naherholungssuchende/Hunde etc.)

mittel - mittel

Verkleinerung / Zerschneidung funktionaler Gefüge

gering gering gering

Extensivierung der Nutzung, Arten- und Strukturanreicherung

mittel mittel

Pflanzen und Biotope

Mit der Flächeninanspruchnahme sind geringe Auswirkungen hinsichtlich der dort

heimischen Flora. Einerseits geht Lebensraum verloren (Versiegelung Randweg-

bereich). Andererseits wird im Bereich der Ausgleichsmaßnahmen Nr. 1-3 des B-

Plangebiets Lebensraum verschiedener heimischer Arten aufgewertet, dessen Arten-

und Strukturvielfalt erhöht.

In Auswertung des B-Planes können folgende Biotoptypen (nach Niedersächsischem

Modell) mit Flächenanteilen für die zukünftige Nutzung beschrieben werden:

Tabelle 15: Geplante Flächennutzung „Panoramaweg Westabschnitt“

Code Biotoptyp Fläche

[m²] Fläche

[%]

2.11 Naturnahes Feldgehölz (halboffene Gehölzflur) 5.380 33,01

4.13.7 Sonstiger vegetationsarmer Graben 154 0,95

9.1.5 Sonstiges mesophiles Grünland 8.915 54,69

11.1.2 Basenarmer Lehmacker 112 0,69

12.1.4 Trittrasen (Grasweg) 55 0,34

13.1.1 Straße 38 0,22

13.1.11 Panoramaweg Westabschnitt 757 4,64

13.1.11 Wege, tw. asphaltiert, tw. geschottert 769 4,72

13.1.4 Platz asphaltiert 110 0,68

13.16.1 Natursteinmauer 10 0,06

16.300 100

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 59

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Abbildung 13: Planung Biotoptypen

Bei einer Bilanzierung der Biotoptypen nach dem Niedersächsischen Modell lässt sich

hierbei folgender Planungswert ermitteln:

Tabelle 16: Bewertung Schutzgut Arten & Biotop für Planungszustand (Niedersächsisches Modell).

Code Biotoptyp Planung Wertstufe Regenera-

tionszeit

Fläche

[m²]

2.11 Naturnahes Feldgehölz (halboffene Gehölzflur) IV **/* 5.380

4.13.7 Sonstiger vegetationsarmer Graben II (*) 154

9.1.5 Sonstiges mesophiles Grünland IV **/* 8.915

11.1.2 Basenarmer Lehmacker I - 112

12.1.4 Trittrasen (Grasweg) I - 55

13.1.1 Straße I - 38

13.1.11 Panoramaweg Westabschnitt I - 757

13.1.11 Wege, tw. asphaltiert, tw. geschottert I - 769

13.1.4 Platz asphaltiert I - 110

13.16.1 Natursteinmauer I - 10

Summe: 16.300

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60 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

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Tiere

Es kann davon ausgegangen werden, dass die nachgewiesenen Tierarten im B-

Plangebiet und im räumlichen Umfeld auch nach Realisierung des Vorhabens

geeignete Habitatstrukturen finden. Gerade durch die Umnutzung von Acker- in

Gehölz- und Grünlandflächen wird das Habitatpotenzial für die nachgewiesenen

Vogelarten und die Zauneidechse gefördert. Hinsichtlich der Herstellung des Weges

muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es während der Bauzeit zu einer

Störung der nachgewiesenen Vogelarten kommen kann. Diese stellen sich jedoch

unter Berücksichtigung der geringen Störungsempfindlichkeiten der nachgewiesenen

Arten bzw. der Lage der Brutstätten außerhalb der Effektdistanzen (GASSNER &

WINKELBRANDT 2005) als nicht erheblich dar. Vorkommen geschützter Arten auf den

Ackerflächen wurden nicht nachgewiesen.

Vermeidung / Minimierung / Ausgleich

Beeinträchtigend wirkt an der Vorhabenplanung die Versiegelung des Randweges.

Durch die Ausführung der Wegetrasse mit wasserdurchlässigen Belägen wird der

Eingriff minimiert.

Für Biotope wird anhand des Niedersächsischen Modells der Eingriff bilanziert sowie

der Kompensationsbedarf ermittelt. Die rechnerische Aufstellung gibt einen Hinweis auf

den Umfang eines möglichen Ausgleichsbedarfs, die Art des Ausgleiches sollte sich an

der Art des verlorengehenden Lebensraumes orientieren. Für die Ausgleichsmaßnah-

men ergibt sich ein Kompensationsüberschuss, der teilweise dem B-Plan

„Parksiedlung Nord-Ost“ zugeordnet wird.

Aufgrund der geringen Betroffenheit der nachgewiesenen Arten und der

Kleinräumigkeit des temporären Eingriffs durch die Wegeherstellung ist die

Durchführung von Vermeidungs-, Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen nicht

erforderlich.

Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt

Durch das Vorhaben wird es einen Flächenverlust für anthropogen vorbelastete

Biotope geben. Tierarten wurden auf den Ackerflächen nicht nachgewiesen. Die

angrenzend daran erfassten Arten weisen eine geringe Störungsempfindlichkeit auf

oder liegen außerhalb deren Effektdistanzen.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 61

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Die Entwicklung von extensiv bewirtschaftetem Grünland sowie halboffener

Gehölzstrukturen hat das Potenzial und das Ziel, die floristische Vielfalt zu erhöhen

und Lebensraum auch für weitere Tierarten zu schaffen. Damit würde sich im Bereich

der Ausgleichsflächen die Biologische Vielfalt erhöhen. Günstig wirken die

angrenzenden Nutzungen (Streuobst, Wohngärten, Waldrand).

Für den Bereich des Randwegeneubaues erhöht sich die floristische Artenvielfalt

möglicherweise in den Bankettbereichen, jedoch wirken die Versiegelung von Flächen

als Lebensraumverlust und lebensraumtrennend. Bezieht man die Störwirkung durch

die angestrebte Benutzung des Weges mit ein, so ist anzunehmen, dass dieser

Lebensraum – je nach Intensität der Nutzung - nur von angepassten, ubiquitär

vorkommenden Tierarten angenommen wird.

Boden

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen

baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt

Flächeninanspruchnahme Westabschnitt Panoramaweg

mittel mittel -

Abbau, Lagerung und Transport von Boden

mittel - -

Bodenverdichtung mittel mittel -

Schadstoffimmissionen, Gefahr der Havarie

gering - gering

Verringerung des Dünge- und Pestizideinsatzes durch Umwandlung von Acker in Grünlandflächen

mittel mittel mittel

Flächeninanspruchnahme und Bodenverdichtung führen zum Verlust von

Bodenfunktionen (Filter- und Pufferfunktion, Retentionsfunktion). Das anfallende

Bodenmaterial wird vorrangig zum Ausgleich der Hanggradiente genutzt bzw.

vermutlich auf der angrenzenden Ackerfläche verteilt. Hinweise zum Schichtenaufbau

unter dem Panoramaweg und der Austauschschichtstärke finden sich in der

Entwurfsplanung seitens Frank Roser Landschaftsarchitektur (2013) und im

Geotechnischen Bericht (PGG 2014).

Eine Einschränkung aller Bodenfunktionen ist auf ca. 757 m² Fläche (Westabschnitt

Panoramaweg als Schotterweg) zu erwarten, ein Verlust aller Bodenfunktionen auf ca.

110 m² (asphaltierter Aussichtsplatz).

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62 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Die Umwandlung von Ackerflächen und Intensivgrünland in extensiv bewirtschaftetes

Grünland im Teilbereich 2 bedeuten eine Aufwertung von Bodenfunktionen (Erhöhung

Pufferleistung durch erhöhten Humusgehalt bei Dauergrünland im Vergleich zu Acker).

Abbildung 14 zeigt eine Übersicht über die Bewertung der Bodenfunktionen im B-

Plangebiet nach Umsetzung der Planung.

Vermeidung / Minimierung / Ausgleich

Der geplante Westabschnitt des Panoramawegs im Teilbereich 1 wird als Schotterweg

wasserdurchlässig hergestellt und kann so noch eingeschränkt Niederschlagswasser

versickern. Überschüssiges Niederschlagswasser wird über einen Entwässerungs-

graben an der Wegetrasse gesammelt und über Unterführungsleitungen in den

Hangbereich abgeleitet..

Besondere Bedeutung kommt einem Bodenmanagement zu. Verwiesen sei in diesem

Zusammenhang auf § 4 BBodSchG welcher die allgemeinen Pflichten zur

Gefahrenabwehr beim Umgang mit Boden regelt. Die DIN-Normen 19371 und 18315

sollten im Zusammenhang mit Bodenabtrag und -wiedereinbau sowie dem allgemeinen

Umgang mit Bodenmaterialien beachtet werden. Zu empfehlen ist, dass Ober- und

Unterboden getrennt voneinander abgetragen, vorgehalten und an geeigneter Stelle

wieder eingebracht werden. Sollte der Oberboden mengenmäßig nicht wieder

eingebaut werden können, so ist er an anderer Stelle wiederzuverwenden bzw.

entsprechend zu entsorgen. Der Grundsatz einer Vermeidung eines unnötigen Verlust

von Bodenmaterialien ist in diesem Zusammenhang zu beachten. Der Vermeidung von

Verunreinigung mit bodenfremden Bestandteilen und Stoffen ist besondere

Aufmerksamkeit zu schenken.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 63

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Abbildung 14: Bodenbewertung Planung nach Niedersächsischem Modell

Tabelle 17: Bewertung Planung Boden

Aktuelle Nutzung Einstufung Wertstufe Fläche

[m²]

Feldgehölz (halboffene Gehölzflur) Stark überprägter Naturboden 2 5.380

Acker, Grünland Stark überprägter Naturboden 2 9.026

Panoramaweg, Feld- und Grasweg (Trittrasen), Graben

Befestigter Boden 3 1.680

Asphaltierter Platz, Natursteinmauer, Straße

Vollständig versiegelte Fläche 3 214

∑ 16.300

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64 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

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Wasser

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen

baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt

Beeinträchtigung Grundwasserschutz durch Abtrag von Boden und damit Ver-lust der Filter und Pufferfunktion (Gefahr durch Verunreinigung durch Unfälle während Bauphase bis Versiegelung oder Wiedereinbau Oberboden)

gering - -

Verbesserung Pufferfunktion durch Umwandlung Acker in Dauergrünland

- mittel mittel

Veränderung Grundwasserneubildung durch Verdichtung/Versiegelung (räumlich versetzt, ggf. zeitlich verzögert)

gering gering gering

Verringerung des Pestizideinsatzes durch Umwandlung von Acker in Grün-landflächen

hoch hoch hoch

Eine Beeinträchtigung von Oberflächengewässern ist nicht zu besorgen.

Der Neubau des Westabschnitts des Panoramawegs im Teilbereich 1 bedingt eine

Teilversiegelung für den Trassenbereich sowie eine Verfestigung des angrenzenden

Bodens. Daraus resultiert für den Trassenbereich eine Erhöhung des

Oberflächenabflusses. Dieser Oberflächenabfluss wird in angrenzende unversiegelte

Flächen geleitet und dort räumlich und zeitlich versetzt versickert, stünde damit

vollumfänglich der Grundwasserneubildung weiterhin zur Verfügung.

Die Umwandlung von Acker in Flächen mit Dauerbegrünung / Dauerbestockung

bedingt eine höhere Verdunstung von Wasser aus dem Boden (Transpirationsleistung

der Pflanzen; Evapotranspiration von dauerbegrünten Flächen ist höher als

Evapotranspiration von freiem Boden/Acker). Damit wird real weniger Wasser bis ins

Grundwasser versickert. Aus klimatischer Sicht, insbesondere aus Sicht der

Erholungseignung für den Menschen wird diese Verringerung aufgewogen durch die

bioklimatische Verbesserung (Erhöhung Luftfeuchte, ausgeglichenerem

Temperaturverlauf).

Hinsichtlich der Umnutzung der Ackerflächen in Gehölz- und Grünlandflächen in

beiden Teilbereichen ist festzuhalten, dass durch die Nutzungsumstellung die

Flächendüngung und der Pestizideinsatz eingestellt wird, was auch positiv auf den

Umweltbelang Wasser wirkt. Des weiteren puffern Dauergrünlandflächen aufgrund

ihres erhöhten Humusgehaltes besser als Ackerflächen, was die Schutzwirkung für das

Grundwasser erhöht.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 65

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Insgesamt ist davon auszugehen, dass der Wasserkreislauf nur leicht verändert wird,

weshalb im vorliegenden Fall insgesamt von keiner erheblichen Beeinträchtigung des

Umweltbelangs auszugehen ist.

Die Grundwassersituation ist in ihrem Zustand nach Umsetzung der Planung mit der

Wertstufe 2 (Beeinträchtigte Grundwassersituation – aufgrund der überwiegend

landwirtschaftlichen Nutzung mit Flächendüngung im Bestand und dem verdichteten

Boden in der Planung) zu bewerten.

Vermeidung / Minimierung / Ausgleich

Die Wegetrasse wird mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Das

Niederschlagswasser, welches nicht auf dem Weg versickern kann, wird über einen

Entwässerungsgraben gesammelt und über Rohre, die durch den Weg führen, in das

hangseitige Gelände abgegeben. Durch Umnutzung von Acker- in extensive

Grünlandfläche wird des Weiteren der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden

eingestellt.

Klima/Luft

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen

baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt

Wandlung des Lokalklimas durch teilversiegelte Wegedecke

gering gering gering

Schadstoffemissionen / Wärmestrahlung

mittel - -

Zerschneidung mikro- und lokalklimatischer Gefüge

- gering -

Umnutzung Acker in Grünland und Gehölzstrukturen mit ganzjähriger Vegetationsdecke

- gering gering

Durch die Umsetzung des geplanten Weges werden kleinflächig derzeit als Acker

genutzte Flächen durch Geländeformung und Wegedecke aus wasserdurchlässigem

Belag teilversiegelt. Dies bewirkt eine geringfügig negative lokalklimatische

Veränderung. Aufgrund der Kleinflächigkeit des Eingriffs sowie der Lage im oberen

Bereich des Hangs kann jedoch eine erhebliche bzw. weit wirkende Beeinträchtigung

des Umweltbelangs durch das Vorhaben ausgeschlossen werden.

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66 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Mit der Umnutzung von Acker- in Grünland- und Gehölzflächen ergeben sich keine

negativen Wirkungen auf das lokale Klima. Vielmehr kann eine Verbesserung prog-

nostiziert werden aufgrund der höheren Transpirationsleistung von Dauergrünland und

Gehölzen ergibt sich eine höhere Luftfeuchte mit einer ausgleichenden Wirkung auf

Temperaturverlauf. Dies ist insbesondere in Bereichen, die der Naherholung dienen, zu

begrüßen.

Bautätigkeit und Bodenbewegungen während der Bauphase führen zur Produktion von

Luftschadstoff- und Staubimmissionen, die die Luftqualität temporär belasten. Negative

Auswirkungen auf die Funktion des Gebiets als Kaltluftentstehungsgebiet sind

aufgrund der Kleinflächigkeit des Vorhabens und der kurzen Bauzeit nicht zu erwarten.

Der Eingriffsbereich wird auch nach Umsetzung des Weges und der

Ausgleichsmaßnahmen die Kriterien der Wertstufe 2 erfüllen.

Vermeidung / Minimierung / Ausgleich

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich sind nicht notwendig, da mit

dem Vorhaben im Hinblick auf den Umweltbelang Klima/Luft keine erheblichen

Auswirkungen verbunden sind.

Landschaft

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen

baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt

Flächeninanspruchnahme von bisher unverbauter Landschaft für Randweg

gering gering gering

Lärm-/Schadstoff-/Lichtimmissionen mittel - gering

Veränderung von Sichtachsen und Blickbeziehungen

mittel gering gering

Bereicherung der Landschaft durch halboffene Gehölzstruktur und artenreiches Grünland, Erlebbarkeit durch öffentlich Weg

- mittel mittel

Der geplante Weg ist ausschließlich für die Benutzung durch Fußgänger oder

Radfahrer vorgesehen. Eine Befahrung mit motorisierten Fahrzeugen erfolgt u.U. zu

Wartungszwecken. Auch aus finanziellen Gründen wird er weitestgehend der

Geländemorphologie angepasst.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 67

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Durch das Vorhaben nimmt der Grad der Verbauung in der freien Landschaft zwar

geringfügig zu, jedoch sind die Beeinträchtigungen durch das Vorhaben aufgrund des

geringen Ausmaßes und der an die Umgebung angepassten Gestaltung des geplanten

Weges sowie der Umnutzung von Ackerflächen und einer Intensivwiese in

blütenreiche, extensive Wiesen als sehr gering einzustufen.

Beeinträchtigungen der Landschaft / des Landschaftsbildes und der Naherholungs-

eignung (optisch und durch Emissionen von Lärm, Schadstoffen, Staub) ergeben sich

nur während der Bauphase des Randweges und wirken nur zeitlich begrenzt.

Bestehende Sichtachsen und Blickbeziehungen werden durch die Neuanlage des

Panoramawegs gefördert, dadurch ist auch eine Erhöhung der Frequentierung durch

Naherholungssuchende zu erwarten.

Aus diesen Gründen kann dem Umweltbelang für die Planung nach

Niedersächsischem Modell die Wertstufe 2 zugeordnet und die Eingriffe durch das

Vorhaben in das Landschaftsbild als nicht erheblich beurteilt werden.

Vermeidung / Minimierung / Ausgleich

Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich sind nicht notwendig, da mit

dem Vorhaben im Hinblick auf den Umweltbelang Landschaftsbild keine erheblichen

Auswirkungen verbunden sind.

Kultur- und Sachgüter

Wirkfaktoren Intensität der Wirkungen

baubedingt anlagebedingt betriebsbedingt

Verlust bestehender Sachgüter im Gebiet (Leitungen, Wege, Gartenhütten etc.)

Nach derzeitigem Wissen nicht

gegeben

- -

Auswirkungen auf angrenzende Sachgüter (Erschütterungen, Staub, Inanspruchnahme Straße)

mittel - -

Auswirkung auf Kulturgüter / Auffinden unbekannter Kulturdenkmäler

gering

Sachgüter sind von dem Bau des Randweges nicht betroffen. Kulturdenkmäler sind

derzeit im betroffenen Bericht nicht bekannt. Da das Plangebiet sich im Bereich der

alten Grenzen der Reichsstadt Esslingen befindet, sind jedoch möglicherweise

historische Grenzsteine anzutreffen, die dann ggf. Kulturdenkmal wären. (mail

05.06.2014 vom RP Stuttgart – Landesamt für Denkmalpflege, Herr Hahn).

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68 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Vermeidung / Minimierung / Ausgleich

Beim Auffinden von historischen Grenzsteinen oder weiteren Kultur- oder

archäologischen Denkmalen ist die Denkmalschutzbehörde zu informieren.

Es ist auf Zufallsfunde im Sinne der archäologischen Denkmalpflege im Boden zu

achten. Dies könnten bereits auffällige Farbänderungen im Boden, Mauerreste etc.

sein. Wer dies im Boden entdeckt, ist verpflichtet, dies der Denkmalschutzbehörde

umgehend mitzuteilen (RP Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, Herr Dr.-Ing.

Martin Hahn 0711/ 904-45183, Stadt Ostfildern mit eigener denkmalschutz-rechtlicher

Zuständigkeit oder die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Esslingen 0711

3902-2048). Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages

nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 69

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

2.5.2 BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

Umweltbelang Auswirkungen Erheblich Unerheblich

Mensch - Verlust von Ackerfläche für den Nahrungsanbau - Flächeninanspruchnahme (ca. 1,63 ha) - Evtl. temporäre Inanspruchnahme der Parkstraße - Unfallgefahren - Zeitl. begrenzte Beeinträchtigung der

Erholungsfunktion durch Bautätigkeit - Beeinträchtigung vorhandener Wohnumfeld-

funktionen durch bau- und betriebsbedingte Immissionen (Lärm, Licht und Schadstoffe)

- Schaffung einer neuen Naherholungsmöglichkeit - Erhöhung Struktur- und Artenvielfalt innerhalb

Landschaftsschutzgebiet

x

Pflanzen/ Biotope und Tiere

- Störwirkung durch Bau und Nutzung Randweg (Lärm-/Schadstoff-/Lichtimmissionen, ggf. erhöhte Naherholungsnutzung)

- Schaffung neuer Lebensräume durch Extensivierung Acker, Umwandlung zu Grünland und halboffene Gehölzstrukturen

- Ziel der Erhöhung von Struktur- und Artenvielfalt auf den Ausgleichsflächen

x

Boden - Verlust von Boden inkl. Bodenfunktionen durch die Wegetrasse (0,09 ha)

- Bodenverdichtungen durch Bautätigkeiten auf der Fläche

- Extensivierung auf Ausgleichsflächen

x

Wasser - Beeinträchtigung Grundwasserschutz durch Abtrag von Boden (Gefahr durch Verunreinigung durch Unfälle während Bauphase bis Versiegelung oder Wiedereinbau Oberboden) auf der Trasse

- Veränderung der Versickerung von Niederschlagswasser im Bereich der Randwegetrasse

- Veränderung Versickerung, Verdunstung und Grundwasserneubildung auf den Ausgleichsflächen aufgrund der Dauerbegrünung

x

Klima/Luft - Wandlung des Lokalklimas durch teilversiegelte Wegedecke

- Temporäre Schadstoffemissionen / Wärmestrahlung während der Bauausführung

- Zerschneidung mikro- und lokalklimatischer Gefüge

- Umnutzung Acker in Grünland mit ganzjähriger Vegetationsdecke

x

Landschaft / Erholungs-funktion

- Wandlung des rein agrarisch geprägten Raumes zu Naherholungsnutzung (Spazier- und Randweg) und Zunahme Vielfalt im Landschaftsbild ( halb-offene Gehölze mit Sonderstrukturen, extensives Grünland)

- Bauzeitliche Lärm-/Schadstoff-/Lichtimmissionen - Förderung von Sichtachsen und Blickbeziehungen

x

Kultur- und Sachgüter

- Keine Auswirkungen erkennbar - Möglichkeit des Zufallsfundes von Denkmalen

x

Wechsel-wirkungen

- Die Wechselwirkungen zwischen Boden, Wasser, Mikroklima, Vegetation und Fauna gehen im

x

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70 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Umweltbelang Auswirkungen Erheblich Unerheblich

Bereich des Randwegeneubaues verloren bzw. verändern sich negativ

- Die Wechselwirkungen im Bereich der Ausgleichsflächen verändern sich positiv

- Die Wechselwirkungen zwischen Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgütern sowie Mensch werden sich sowohl durch den Randweg als auch die Ausgleichsflächen verändern

Erhebliche Beeinträchtigungen sind für die Umweltbelange nicht zu erwarten.

Es werden Maßnahmen vorgesehen, um den Eingriff zu vermindern. Viele

Maßnahmen wirken sich positiv auf mehrere Umweltbelange aus, so dass durch

Maßnahmen für einen betroffenen Umweltbelang auch Beeinträchtigungen anderer

betroffener Umweltbelange ausgeglichen werden können ('Huckepack-Verfahren').

2.6 ZUSAMMENFASSUNG DER MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH DER NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Maßnahmenplan (siehe Anhang)

dargestellt. Sie können bei Aufstellung des Bebauungsplans als Festsetzungen in

diesen übernommen werden und im Rahmen des Monitorings hinsichtlich ihrer

korrekten Umsetzung und Wirksamkeit überprüft werden.

2.6.1 MAßNAHMEN ZUM ARTENSCHUTZ

Aufgrund der geringen Betroffenheit der nachgewiesenen Tierarten im B-Plangebiet

und der angrenzenden Strukturen ist eine Durchführung von Maßnahmen nicht

erforderlich.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 71

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2.6.2 Vermeidung, Minimierung und (interner) Ausgleich

Pflanzen und Tiere:

Maßnahme 1: Umwandlung von Ackerflächen in halboffene Gehölzstruktur mit

Sonderstrukturen (Steinhaufen, Totholz)

Maßnahme 2: Umnutzung von Ackerflächen in extensives, artenreiches Grünland

Maßnahme 3: Umwandlung von Intensivgrünland / zeitweise brachliegendem

Grünland in artenreicheres Extensivgrünland, Sicherung der Pflege

Keine Beeinträchtigung des besonders geschützten Biotops am östlichen Rand des

Teilbereiches 2

Herstellung der Wegetrasse mit wasserdurchlässigen Belägen, Beschränkung der

Versiegelung auf ein unbedingt notwendiges Maß (keine zusätzliche Baustraße, der

Randweg selbst dient als Baustellenzufahrt während der Bauzeit)

Boden:

Hinweise auf die Beachtung der Vorgaben einschlägiger Gesetze und Normen (§ 4

BBodSchG, DIN 19371, DIN 18315) auf der Baustelle zur Gewährleistung eines

sachgerechten Umgangs mit dem anfallenden Bodenmaterial

Herstellung der Wegetrasse mit wasserdurchlässigen Belägen, Beschränkung

Versiegelung (siehe Pflanzen und Tiere)

Wasser:

Herstellung der Wegetrasse mit wasserdurchlässigen Belägen, Beschränkung

Versiegelung (siehe Pflanzen und Tiere)

Seitliche Versickerung bzw. Sammeln des Niederschlagswassers in

Entwässerungsgraben mit Ableitung in angrenzenden Hangbereich, Versickerung

allen anfallenden Niederschlagswasser, keine Ableitung von Niederschlagswasser in

die Kanalisation

Die positive Wirkung der Erhöhung der Luftfeuchte bedingt, dass weniger Wasser

versickert und zur Grundwasserneubildung zur Verfügung steht

Klima/Luft:

Neuanlage von Grünlandflächen und halboffener Gehölzflur wirkt positiv auf das

lokale Kleinklima (Erhöhung Luftfeuchte durch höhere Transpirationsleistung von

Dauergrünland, trägt zu wenig stärkeren Temperaturschwankungen bei, was von

Mensch angenehmer/ erholsamer empfunden wird)

Landschaftsbild:

Veränderung des rein agrarisch geprägten Siedlungsrandes durch Neuanlage

Randweg, Umwandlung Acker in Gehölzstrukturen (Teilbereich 1) und Erhöhung

Grünlandanteil (Teilbereich 2)

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72 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Schaffung eines öffentlich begehbaren Wegs, von dem man Blickbeziehungen

Richtung Neckartal erleben kann.

2.6.3 (EXTERNER) AUSGLEICH

Ein externer Ausgleich für das geplante Vorhaben ist nicht notwendig.

Alle geplanten Maßnahmen innerhalb des B-Plangebietes ergeben in der Summe

einen vollständigen Ausgleich.

Die Maßnahmen M1 und M2 (Kapitel 1.2.2 und 1.2.3 und Tabelle 1, Seite 9 ff) werden

als externe Ausgleichsmaßnahmen dem Bebauungsplan „Parksiedlung Nord-Ost“

zugeordnet.

Die Maßnahme M3 kompensiert die Eingriffe des Westabschnittes des Panoramawegs

(siehe Kapitel 2.7).

2.6.4 SICHERUNG DER MAßNAHMEN

Die Maßnahmen innerhalb des B-Plangebietes werden durch die Festsetzungen des

B-Planes rechtlich gesichert.

Externe Maßnahmen sind nicht notwendig.

Maßnahmen zum Artenschutz sind ebenfalls nicht erforderlich.

Ein Teil der Maßnahmen dient als Ausgleichsmaßnahmen für den B-Plan

„Parksiedlung Nord-Ost“ und wird in diesem zugeordnet.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 73

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

2.7 ZUSAMMENFASSUNG EINGRIFFS-/AUSGLEICHSBILANZ

2.7.1 TABELLARISCHE ÜBERSICHT

Unter Annahme der in Kapitel 2.6 ausgeführten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung und den ausführlichen

Eingriffsermittlungen in Kapitel 2.5.1 ergibt sich folgende Eingriffsbilanz:

Tabelle 18: Berechnung des Ausgleichsbedarfs für die Umweltbelange B-Plan „Panoramaweg Westabschnitt“ in Ostfildern

Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen und Vorkehrungen zur Vermeidung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Vorhabenebene und Planung: - Entwurfsplan

- Panoramaweg Westabschnitt

- 1,63 ha Größe

Betroffene Schutzgüter/ Funktionen und Werte

Voraussichtliche Beeinträchtigungen/

Aufwertungen

Vorkehrungen zur Vermeidung/

Minderung von Be-einträchtigungen

Ausgleichs-maßnahmen

(intern)

Ersatzmaßnahmen (extern)

Verbleibende Beeinträchti-

gungen/ Defizit unter Berück-sichtigung v. V/A/E-Maßn.

Schutzgut Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche vor

Umsetzung

Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Berei-

che nach Umsetzung

Biotope (nur Wertstufen III - V berück-sichtigt) Bedeutung Wertstufen: I = sehr gering II = gering III = mittel IV = hoch V = sehr hoch

2.10.1 0,044 ha Strauchhecke (Wertstufe III*)

Beseitigung und Um-bau von Vegetation/ Zunahme der Versie-gelung von Flächen:

vorher: 0,009 ha Wertstufe IV * 0,045 ha Wertstufe III * (1,576 ha Wertstufe I / II)

nachher: 1,430 ha Wertstufe IV (0,2 ha Wertstufe I / II) und

- 0,044 ha

2.14 0,001 ha Einzelstrauch (Gleichwertiger Ersatz, entspricht Wertstufe III*)

- 0,001 ha

9.1.5 0,009 ha Sonstiges mesophiles Grünland (Wertstufe IV*)

9.1.5 0,892 ha Sonstiges mesophiles Grünland (Wertstufe IV)

+ 0,883 ha

2.11 0,538 ha Naturnahes Feldgehölz (halboffene Gehölzflur) Wertstufe IV)

+ 0,538 ha

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74 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Betroffene Schutzgüter/ Funktionen und Werte

Voraussichtliche Beeinträchtigungen/

Aufwertungen

Vorkehrungen zur Vermeidung/

Minderung von Be-einträchtigungen

Ausgleichs-maßnahmen

(intern)

Ersatzmaßnahmen (extern)

Verbleibende Beeinträchti-

gungen/ Defizit unter Berück-sichtigung v. V/A/E-Maßn.

Schutzgut Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche vor

Umsetzung

Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Berei-

che nach Umsetzung

Arten Vorkommen geschützter Arten: Vögel: Neuntöter und 24 weitere Brutvogelarten Reptilien: Zauneidechse

Geringe Auswirkungen ohne erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen

Arten und Biotope

Gesamtbiotopwert Bestand: IV * : 0,009 ha x 1 = 0,009 ha III * : 0,045 ha x 1 = 0,045 ha

= 0,054 ha

Gesamtbiotopwert Planung: IV= 1,430 ha

_______ = 1,430 ha

Kompensations-überschuss:

= 0,054 ha – 1,430 ha = -1,376 ha

Gesamt-Kom-pensations-überschuss:

+ 1,376 ha

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 75

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Betroffene Schutzgüter/ Funktionen und Werte

Voraussichtliche Beeinträchtigungen/

Aufwertungen

Vorkehrungen zur Vermeidung/

Minderung von Be-einträchtigungen

Ausgleichs-maßnahmen

(intern)

Ersatzmaßnahmen (extern)

Verbleibende Beeinträchti-

gungen/ Defizit unter Berück-sichtigung v. V/A/E-Maßn.

Schutzgut Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche vor

Umsetzung

Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche

nach Umsetzung

Boden Bedeutung Wertstufen: 1 = besondere Bedeutung 2 = allgemeine Bedeutung 3 = geringe Bedeutung

1,431 ha stark überprägter Naturboden (Wertstufe 2)

1,345 ha stark überprägter Naturboden (Wertstufe 2)

Teilversiegelung und Verdichtung unversie-gelter Fläche:

0,086 ha vorher: Wertstufe 2 nachher: Wertstufe 3 Faktor: 0,5 erhebliche Beeinträchti-gung

0,095 vorher: Wertstufe 3 nachher: Wertstufe 2

Faktor: 1,0 erhebliche Aufwertung

- Ausführung des Weges mit wasser-durchlässigen Belä-gen

- Beschränkung der Versiegelung auf ein unvermeidbares Maß (asphaltierterPlatz)

-

0,081 ha befestigter Boden (Wertstufe 3)

- 0,041 ha

0,005 ha vollständig versiegelte Fläche (Wertstufe 3)

- 0,002 ha

0,195 ha Befestigter Boden

(Wertstufe 3)

0,095 ha stark überprägter Naturboden (Wertstufe 2)

+ 0,095 ha

0,087 ha Befestigter Boden (Wertstufe 3)

-

0,013 ha völlig versiegelte Fläche (Wertstufe 3)

-

0,004 ha vollständig versiegelte Fläche (Wertstufe 3)

0,004 ha vollständig versiegelte Fläche (Wertstufe 3)

-

Gesamtbilanz Boden Bestand: Wertstufe 2 = 1,431 ha Wertstufe 3 = 0,199 ha

Gesamtbilanz Boden Planung: Wertstufe 2 = 1,440 ha Wertstufe 3 = 0,190 ha

Kompensations-überschuss:

-0,086 ha x 0,5=-0,043 ha 0,486 ha x 1,0=+0,095 ha

_________ +0,052 ha

Gesamt-Kom-pensations-überschuss:

+ 0,052 ha

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76 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Betroffene Schutzgüter/ Funktionen und Werte

Voraussichtliche Beeinträchtigungen/

Aufwertungen

Vorkehrungen zur Vermeidung/

Minderung von Be-einträchtigungen

Ausgleichs-maßnahmen

(intern)

Ersatzmaßnahmen (extern)

Verbleibende Beeinträchti-

gungen/ Defizit unter Berück-sichtigung v. V/A/E-Maßn.

Schutzgut Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche vor

Umsetzung

Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche

nach Umsetzung

Wasser Bedeutung Wertstufen: 1 = besondere Bedeutung 2 = allgemeine Bedeutung 3 = geringe Bedeutung

1,630 ha beeinträchtigte Grundwassersituation (Wertstufe 2)

1,630 ha beeinträchtigte Grundwassersituation (Wertstufe 2)

Höhere Verdunstung durch Dauergrünland / Gehölzbestockung

keine erhebliche Beeinträchtigung

Minderung auf das Schutzgut Wasser im Zuge der Wege-planung:

- Ausführung des Weges mit wasser-durchlässigen Belä-gen

- Beschränkung der Versiegelung auf ein unvermeidbares Maß (Platz)

- Sammlung des Nie-derschlagwassers in Entwässerungsgrä-ben mit Abgabe in das hangseitige Ge-lände

- Extensivierung der Nutzung (außerhalb Randweg), Minderung des Stoffeintrages der landwirtschaftlichen Produktion

Gesamtbilanz Wasser Bestand: Wertstufe 2 = 1,630 ha

Gesamtbilanz Wasser Planung: Wertstufe 2 = 1,630 ha

Erhebliche Be-einträchtigungen verbleiben nicht.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 77

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Betroffene Schutzgüter/ Funktionen und Werte

Voraussichtliche Beeinträchtigungen/

Aufwertungen

Vorkehrungen zur Vermeidung/

Minderung von Be-einträchtigungen

Ausgleichs-maßnahmen

(intern)

Ersatzmaßnahmen (extern)

Verbleibende Beeinträchti-

gungen/ Defizit unter Berück-sichtigung v. V/A/E-Maßn.

Schutzgut Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche vor

Umsetzung

Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche

nach Umsetzung

Klima/Luft Bedeutung Wertstufen: 1 = besondere Bedeutung 2 = allgemeine Bedeutung 3 = geringe Bedeutung

1,630 ha wenig beeinträchtigter Bereich (Frischluftentstehungs-gebiet) (Wertstufe 2)

1,630 ha wenig beeinträchtigter Bereich (Frischluftentstehungs-gebiet) (Wertstufe 2)

keine Beeinträchtigung

Versiegelung wirkt negativ auf Kleinklima

- Umnutzung von Acker- in Grünland-/ Gehölzflächen wirkt positiv auf Kleinklima

Gesamtbilanz Klima/Luft Bestand: Wertstufe 2 = 1,630 ha

Gesamtbilanz Klima/Luft Planung: Wertstufe 2 = 1,630 ha

Erhebliche Be-einträchtigungen entstehen nicht.

Betroffene Schutzgüter/ Funktionen und Werte

Voraussichtliche Beeinträchtigungen/

Aufwertungen

Vorkehrungen zur Vermeidung/

Minderung von Be-einträchtigungen

Ausgleichs-maßnahmen

(intern)

Ersatzmaßnahmen (extern)

Verbleibende Beeinträchti-

gungen/ Defizit unter Berück-sichtigung v. V/A/E-Maßn.

Schutzgut Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche vor

Umsetzung

Ausprägung, Größe und Wert der betroffenen Bereiche

nach Umsetzung

Land-schaftsbild Bedeutung Wertstufen: 1 = besondere Bedeutung 2 = allgemeine Bedeutung 3 = geringe Bedeutung

1,630 ha beeinträchtigter Land-schaftsbildbereich (Wertstufe 2)

1,630 ha beeinträchtigter Land-schaftsbildbereich (Wertstufe 2)

Aufwertung Landschaftsbild durch Strukturanreicherung

Erhöhung Erlebbarkeit durch öffentlichen Weg

Erhöhte Zugänglichkeit bedeutet Versiegelung und anthropogene Überprägung

- Förderung von Sichtachsen und Blickbeziehungen

Gesamtbilanz Landschafts-bild Bestand: Wertstufe 2 = 1,630 ha

Gesamtbilanz Landschafts-bild Planung: Wertstufe 2 = 1,630 ha

Erhebliche Be-einträchtigungen entstehen nicht.

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78 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

2.7.2 AUSGLEICHSBILANZ IM PLANGEBIET

Eine ausgeglichene Bilanz bzw. eine Eingriffsminderung auf ein unerhebliches Maß

nach Niedersächsischem Modell stellt sich für die Schutzgüter

- Landschaftsbild

- Wasser und

- Klima / Luft dar.

Überkompensiert ist die Eingriffs-Ausgleichsbilanz für die Umweltbelange

- Arten und Biotope und

- Boden.

2.7.3 ERSATZBEDARF

Der Ersatzbedarf wird aus dem Wertverlust des Umweltbelangs vor dem Eingriff

(Bestand) und nach dem Eingriff (Planung) ermittelt. Die Kompensationsgrundsätze zu

den einzelnen Umweltbelangen werden in Kapitel 2.2 ab Seite 23 erläutert. Auf

Grundlage der Gegenüberstellung von Bestandswert und Planungswert wurde für die

o.g. Schutzgüter Arten / Biotope und Boden ein Kompensationsüberschuss ermittelt.

Überschuss Arten / Biotope

Unter Beachtung von Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Ausgleich

entsteht für das Schutzgut Arten / Biotope folgender Kompensationsüberschuss:

- ca. 0,538 ha naturnahes Feldgehölz (halboffene Gehölzflur) und

- ca. 0,883 ha mesophiles Grünland

Überschuss Boden

Unter Beachtung von Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung und Ausgleich

entsteht für das Schutzgut Boden folgender Kompensationsüberschuss:

- ca. 0,052 ha Aufwertung von Biotoptypen mit Wertstufe I oder II auf Wertstufe IV

oder V (Acker zu mesophilem Grünland).

Überschuss Gesamt

Arten und Biotope 1,376 ha

Boden 0,052 ha

Gesamt 1,428 ha

Es entsteht mit der Umsetzung des Ausgleichs-Bebauungsplans ein Überschuss an

1,428 ha Kompensationsfläche.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 79

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

2.7.4 BESCHREIBUNG UND ZUORDNUNG DER B-PLAN-AUSGLEICHSFLÄCHEN

Wie bereits in Kapitel 1.1 erwähnt, dient der Bebauungsplan „Panoramaweg Westab-

schnitt“ der rechtlichen Sicherung von Ausgleichsflächen für Eingriffe im Zuge der

Umsetzung des Bebauungsplans „Parksiedlung Nord-Ost“ und des Westabschnitts des

geplanten Panoramawegs.

Im Folgenden werden die Maßnahmen kurz beschrieben und die Zuordnung zum dem

entsprechenden Vorhaben deutlich gemacht.

Die Maßnahmenkarte im Anschluss stellt die Maßnahmen mit ihrer Nummerierung

konkret dar.

Maßnahme 1: Halboffene Gehölzflur und Sonderstandorte (Flst. 6241/3),

Teilbereich 1

Im Übergang der südlich angrenzenden Wohnbebauung zur freien Landschaft

(Landwirtschaft, Halboffenland, Wald) bietet sich die Gestaltung einer Mischung aus

Wiese und Gehölzen, eine halboffene Gehölzflur, an. Diese bietet zahlreichen Arten

Lebensraum und bindet den Ortsrand sehr gut in die Landschaft ein. Die Fläche liegt

zwischen privaten Grundstücken und dem geplanten Panoramaweg.

Die ausgewählten Gehölze sind Sträucher, Großsträucher oder kleine Bäume. Zu

verwenden sind gebietsheimische Gehölze. Es sind nur Gehölze aus dem Herkunfts-

gebiet 07 (Süddeutsches Hügel- und Bergland) zu verwenden; der Nachweis hierzu ist

zu erbringen. Die Pflanzung der Gehölze erfolgt in Gruppen von 7 bis 15 Stück. Diese

Gruppen haben untereinander einen Abstand von ca. 20 m, so dass auch nach

Entwicklung der Pflanzung genügend Freiraum für den halboffenen Charakter

verbleibt. Folgende Arten sind in gemischten Anteilen zu verwenden:

Tabelle 19: Zu verwendende Arten der Gehölzpflanzung bei Ausgleichspflanzung

Halboffenen Gehölzstruktur Flst. 6241/3 Ostfildern3

Wiss. Name Dt. Name Anmerkung

Acer campestre Feld-Ahorn in geringem Anteil verwenden, Busch oder mehrstämmig, kein Hochstamm

Carpinus betulus Hainbuche in geringem Anteil verwenden, Busch, kein Hochstamm

Cornus sanguinea Roter Hartriegel

Corylus avellana Gewöhnliche Hasel

Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn in mittlerem bis hohem Anteil verwenden

Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn in mittlerem bis hohem Anteil verwenden

3 Entspricht den Vorgaben der LfU „Gebietsheimische Gehölze in Baden-Württemberg.“ , Karlsruhe 2002.

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80 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Wiss. Name Dt. Name Anmerkung

Euonymus europaeus Pfaffenhütchen abseits vom Panoramaweg pflanzen, da giftig

Ligustrum vulgare Gewöhnlicher Liguster

Lonicera xylosteum Rote Heckenkirsche

Prunus avium Vogel-Kirsche in sehr geringem Anteil verwenden

Prunus padus Gewöhnliche Traubenkirsche

in sehr geringem Anteil verwenden

Prunus spinosa Schlehe in mittlerem bis hohem Anteil verwenden

Rhamnus cathartica Echter Kreuzdorn

Rosa canina Hunds-Rose

Sambucus nigra Schwarzer Holunder in geringem Anteil verwenden

Sambucus racemosa Trauben-Holunder

Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball

Zwischen die in Gruppen zu pflanzenden Gehölze empfiehlt sich eine Ansaat von

hauptsächlich Kräutern der Saumflur (Vorschlag „08 Schmetterlings- und

Wildbienensaum“ von Rieger-Hofmann, Ansaatstärke 2 g/m²). Bei Saatgutkauf ist

unbedingt auf Herkunftsregion 11 (Südwestdeutsches Bergland) zu achten und als

Nachweis zu fordern.

Die empfohlene Wiesenmischung bedarf wenig Pflege. Alle drei Jahre sollten die

offenen Bereiche zwischen den Gehölzen im Frühjahr (ca. März, je nach Witterung, vor

dem Austrieb) gemäht und das Mahdgut entfernt werden. Alle drei bis fünf Jahre nach

Fertigstellung der Einsaat und Pflanzung sollte eine Kontrolle bezüglich

unerwünschtem Gehölzaufwuchs erfolgen. Unerwünschte Gehölze müssen manuell

mit Wurzel gerodet werden. Beweidung kommt als Nachnutzung nur bedingt in Frage,

erst sollten die Gehölze etabliert sein (Vermeidung Ausfälle durch Fraßschäden).

Zur Strukturanreicherung und als Ausgleich für gleichartige Biotopverluste im Bereich

der Parksiedlung Nord-Ost sollten auf ca. 10 m² Lesesteinhaufen angelegt werden.

Hierbei sind im Bereich der Maßnahmenfläche M 1 oder während der Bauphase des

Panoramaweges vorgefundene Steine zu verwenden. Von einer Anfuhr „fremder“

Steine ist abzusehen.

Diese Maßnahme umfasst eine Fläche von ca. 0,521 ha und wird dem

Bebauungsplan „Parksiedlung Nord-Ost“ zugeordnet. Sie dient dem Ausgleich

der dort entfallenden Gehölz- und Sonderstrukturen (Umweltbelang Arten und

Biotope).

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 81

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Maßnahme 2: Entwicklung extensives Grünland auf Ackerfläche (Flst. 6239/1),

Teilbereich 2

Die Anordnung des Grünlandes (0,639 ha) angrenzend an ein besonders geschütztes

Biotop (Feldhecke / Feldgehölz, Nr. 1722-1116-1036 „Hecken im Osten der Domäne

Weil“) trägt zu dessen Pufferung gegenüber Stoffeinträgen bei und erweitert das

dortige Habitat um den Lebensraum der artenreichen Wiese.

Auch Grünland braucht Nutzung und Pflege. Daher kann sich die Einsaatmischung in

gewissem Umfang nach der Nutzung richten. Es sollte eine extensive Nutzung sein

(keine intensive Wirtschaftswiese); entweder Mähwiese (Heu, Silagegewinnung) oder

Beweidung. Aufgrund des Ausgleichcharakters für Boden dieser Maßnahme ist von

einer Düngung abzusehen. Um eine langjährige Nutzung aufrecht zu erhalten, wäre

eine Aufdüngung mit mäßiger Stallmistgabe im Abstand von mindestens drei Jahren

vorstellbar. Dies jedoch nur unter der Bedingung, dass das Mahdgut immer abgeräumt

wird.

Für eine Mähwiese wird die Einsaat einer artenreichen Kräuter-Gras-Mischung

empfohlen, bspw. „01 Blumenwiese“ von Rieger-Hofmann, Ansaatstärke 4 g/m²

(40 kg/ha). Die Blumenwiese wird mit einer zweimaligen Mahd (ca. Ende Juni und

Ende September) mit Abräumen des Mahdgutes gepflegt.

Eine Beweidung ist auf „01 Blumenwiese“ möglich, sollte jedoch von Anfang an

Beweidung als Pflegemaßnahme / Nutzung feststehen, empfiehlt sich eher die Einsaat

der Saatgutmischung „02 Fettwiese“, Ansaatstärke 3 g/m² (30 kg/ha). Auch mit

Beweidung sollte im Oktober eine Mahd erfolgen, um unerwünschten Gehölzaufwuchs

zu vermeiden. Ohne Beweidung ist bei „02 Fettwiese“ eine zwei- bis dreimalige Mahd

mit Abräumen des Mahdgutes notwendig.

Einsaatmaterial muss standortgerecht und einheimisch sein. Bei Saatgutkauf ist

unbedingt auf Herkunftsregion 11 (Südwestdeutsches Bergland) zu achten und als

Nachweis zu fordern. Bei jeder Art der Grünlandeinsaat sind zur Vermeidung des

Aufkommens von unerwünschtem Samenpotenzial im ersten Jahr nach der Ansaat ggf.

zusätzliche Pflegeschnitte („Schröpfschnitt“) mit Abräumen des Mahdgutes erforderlich.

Die Mahd sollte bei ca. 10 cm Schnitthöhe liegen und mit Balkenmäher erfolgen (kein

Kreiselmäher).

Diese Maßnahme umfasst eine Fläche von ca. 0,639 ha und wird dem

Bebauungsplan „Parksiedlung Nord-Ost“ zugeordnet. Sie dient dem Ausgleich

des dort entfallenden extensiven Grünlands (ca. 0,115 ha, Umweltbelang Arten

und Biotope) sowie Eingriffen in den Boden (ca. 0,524 ha, Umweltbelang Boden).

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82 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Maßnahme 3: Aufwertung artenarmes Grünland (Flst. 6239/7)

Aufgrund des Ausgangszustandes und der Standortfaktoren ist das Entwicklungsziel

mesophiles Grünland (9.1.5 oder 9.1.1 nach Niedersächsischem Modell) durch eine

entsprechende Pflege (zweischürig mit Abtransport des Mahdgutes) und initialen

Nachsaat zur Erhöhung des Artenreichtums herstellbar. Die Nachsaat sollte nach einer

initialen Mahd mit Abtransport des Mahdgutes erfolgen. Positiv wirkt eine

Zwischenbearbeitung der Wiese mit dem Striegel. Dieser „reißt“ den Oberboden leicht

auf und lässt die Nachsaat besser keimen und wachsen. Die Nachsaat muss folgende

Arten mit umfassen: Cirsium oleraceum (Kohldistel), Sanguisorba officinalis (Großer

Wiesenknopf), Geum rivale (Bach-Nelkenwurz), Lychnis flos-cuculi / Silene flos-cuculi

(Kuckucks-Lichtnelke) und Silaum silaus (Gewöhnliche Wiesensilge).

Als Mischung bietet sich hierbei eine Feuchtwiesenmischung an (z.B. „06

Feuchtwiese“, Ansaatstärke 2 g/m² (20 kg/ha) von Rieger-Hofmann). Die Feuchtwiese

ist je nach Befahrbarkeit und Wüchsigkeit ein- bis dreimähdig. Sie eignet sich zur

Futternutzung und ist als Heumahd, Öhmd (Heu aus dem 2.Schnitt) oder Silage

verwendbar.

Einsaatmaterial muss standortgerecht und einheimisch sein. Bei Bezug ist unbedingt

auf Herkunftsregion 11 (Südwestdeutsches Bergland) zu achten und als Nachweis zu

fordern. Die Mahd sollte bei ca. 10 cm Schnitthöhe liegen und mit Balkenmäher

erfolgen (kein Kreiselmäher!).

Diese Maßnahme umfasst eine Fläche von ca. 0,243 ha und wird zu 0,109 ha dem

Westabschnitt des geplanten Panoramawegs, zu 0,05 ha dem B-Plan

„Parksiedlung Nord-Ost“ und mit den verbleibenden 0,084 ha dem

Panoramaweg-Ostabschnitt zugeordnet. Beim Panoramaweg Westabschnitt

dient sie dem Ausgleich der dort anfallenden Eingriffe in den Boden (ca. 0,109

ha, Umweltbelang Boden).

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 83

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Übersicht über die Zuordnung der Maßnahmen

Schutzgut Arten & Biotope Boden

B-Plan „Parksiedlung Nord-Ost“

Defizit B-Plan „Parksiedlung Nord-Ost“ unter Einbeziehung Vermeidung /

Minimierung und externe CEF-Maßnahme für Zauneidechse

- 1,082 ha

(davon 0,885 ha Gehölzstrukturen 0,187 ha Grünflächen 0,010 ha Sonderbiotopen)

- 0,524 ha

Anrechnung Ökokontomaßnahme „Körsch-Renaturierung“ (siehe Umweltbericht zum B-Plan „Parksiedlung Nord-Ost“)

+ 0,396 ha

Maßnahme M 1: Gehölzpflanzung (Flst. 6241/3, halboffener Charakter mit tlw. Stauden und Saumfluren

+ 0,521 ha

Maßnahme M 2: Extensives Grünland, Extensivierung ackerbaulicher Nutzung (Flst. 6239/1)

+ 0,115 ha + 0,524 ha

Maßnahme M 3: Aufwertung artenarmes Grünland

Teilanrechnung 0,05 ha von 0,243 ha – verbleibend 0,193 ha

+ 0,050 ha

BILANZ ausgeglichen ausgeglichen

B-Plan „Panoramaweg Westabschnitt“

Defizit Westabschnitt Panoramaweg unter Einbeziehung Vermeidung und Minimierung

- 0,109 ha

Maßnahme M 3: Aufwertung artenarmes Grünland

(nur Teilanrechnung 0,109 ha von 0,193 ha nötig)

+ 0,238 ha

BILANZ + 0,084 ha

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84 2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Abbildung 15: Darstellung der Maßnahmenflächen mit Zuordnung Umweltbelang

2.8 DARSTELLUNG DER IN BETRACHT KOMMENDEN ANDER-WEITIGEN PLANUNGSMÖGLICHKEITEN

2.8.1 ALTERNATIVE RANDWEG

Der Randweg zur Verbesserung der Naherholung ist seit langem auch im Verlauf

nördlich der Ortslage geplant. Zudem ist der östliche Abschnitt bereits durch den B-

Plan „Parksiedlung Mitte“ in seinem Verlauf bauleitplanerisch fixiert. Daher erübrigt sich

die Variantendiskussion an dieser Stelle.

2.8.2 ALTERNATIVE AUSGLEICHSFLÄCHEN

Maßnahme M 1 und M 2 wurden im Rahmen des B-Planes „Parksiedlung Nord-Ost“

entwickelt und sollen durch vorliegenden B-Plan „Panoramaweg Westabschnitt“

lediglich planungsrechtlich gesichert werden. Maßnahme M 2 liegt in engem

räumlichen Zusammenhang, auch bei M 1 kann man von einem räumlichen und

funktionalen Zusammenhang zur B-Planfläche „Parksiedlung Nord-Ost“ ausgehen.

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2. Beschreibung der Umweltbelange und Bewertung der Umweltauswirkungen 85

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

M 1 stellt eine naturschutzfachlich wertvolle Gestaltung des Bereiches zwischen

privaten Wohngärten als bisheriger Siedlungsrand und dem entstehenden Fuß- und

Randweg (Panoramaweg) als zukünftiger Siedlungsrand dar.

Für Ausgleichsmaßnahmen geeignete und verfügbare Flächen sind in Ostfildern rar, da

nahezu alle landwirtschaftlichen Böden eine sehr gute Flurbilanz aufweisen. Da die

Fläche für M 2 verfügbar ist, war keine weitere Alternativsuche notwendig. Zur

Kompensation des Eingriffes des zugeordneten B-Planes „Parksiedlung Nord-Ost“

wurde zur Verringerung des Zugriffes auf landwirtschaftliche Flächen seitens der Stadt

Ostfildern bereits die Ökokonto-Maßnahme der Renaturierung der Körsch eingesetzt

(siehe Umweltbericht zum B-Plan „Parksiedlung Nord-Ost“).

Die Fläche M 3 bot sich als Ausgleichsfläche an, da deren häufige Vernässung zu

einer Nichtnutzbarkeit als landwirtschaftliche Nutzfläche führte. Solche Extremstand-

orte sind geeignete Bereiche, um naturschutzfachliche wertvolle Bestände entwickeln

zu können. Der Hinweis hierzu kam Ende 2013 von Seiten des bewirtschaftenden

Landwirtes.

2.9 BESCHREIBUNG MÖGLICHER VERBLEIBENDER ERHEBLICHEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der oben skizzierten

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung erhebliche Beeinträchtigungen für die

Umweltbelange Boden und Arten / Biotope verbleiben. Begründet liegt dies in der

Versiegelung von Fläche (Schotter, Asphalt) mit entsprechendem Unterbau. Durch die

beschriebenen Ausgleichsmaßnahmen können diese Eingriffe ausgeglichen werden,

so dass unter Voraussetzung deren Realisierung keine erheblichen und damit

ausgleichspflichtigen Beeinträchtigungen für die Umweltbelange verbleiben.

Es ist festzustellen, dass ein Kompensationsüberschuss verbleibt.

Über die artenschutzrechtlichen Belange kann erst nach Fertigstellung der

artenschutzrechlichen Konflikteinschätzung (Maßnahmenbereich M 2 und M 3) bzw.

artenschutzrechtlichen Prüfung (Bereich Panoramaweg) entschieden werden.

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86 3. Zusätzliche Angaben

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

3 ZUSÄTZLICHE ANGABEN

3.1 BESCHREIBUNG DER DATENGRUNDLAGEN UND METHODIK

Mensch und Gesundheit

Verwendete Datengrundlagen:

Geotechnischer Bericht zum Projekt Panoramaweg. Stand 12. März 2014,

Entwurfsplanung Panoramaweg Parksiedlung. Lageplan Teil 3 westlicher Abschnitt M

1:500, 13.12.2013, Regionalplan Verband Region Stuttgart, Klimaatlas Region

Stuttgart

Methodisches Vorgehen und Inhalte:

Ermittlung vorhandener Belastungen im Gebiet (z.B. Lärm) aus vorhandenen Unter-

lagen, Einschätzung der Erholungsfunktionen im Gebiet und im angrenzenden Raum,

Rückfragen zu Bauumfang und Bauzeit. Verbal-argumentative Darstellung und

Bewertung.

Fauna

Verwendete Datengrundlagen:

Landschaftsplan, Ortsbegehung und eigene Primärdatenerhebung 2014

Methodisches Vorgehen und Inhalte:

Vögel

Die Erfassungen zu den Vogelbeständen erfolgten anhand der Lautäußerungen und

durch Sichtbeobachtungen, die durch den Einsatz von Ferngläsern unterstützt wurden.

Das Untersuchungsgebiet wurde systematisch in so engen räumlichen Abständen

begangen, dass das gesamte Gebiet optisch und akustisch abgedeckt wurde. Dabei

erfolgte die Aufnahme aller relevanten Verhaltensmuster der beobachteten Vogelarten.

Die Einstufung als Brutvogel sowie die Quantifizierung ergaben sich aus der

(mehrfachen) Beobachtung revieranzeigenden Verhaltens, z.B. der Gesangsaktivität

von männlichen Tieren, Futterzutrag und Führen von Jungvögeln (BIBBY ET AL.

1995). Auf Grund des rationalisierten Ansatzes wurde bei zwei- oder mehrmaliger

Beobachtung von Revierverhalten bei zwei verschiedenen Beobachtungsdurchgängen

auf ein Brut-vorkommen geschlossen. Bei nur einmaliger Dokumentation solchen

Verhaltens erfolgte eine Einstufung als Brutverdacht. Die Einstufung als Durchzügler

oder Nahrungsgast ergab sich entsprechend bei nur einmaliger Beobachtung oder

fehlendem Revierverhalten bzw. Registrierung von Individuen während der

arttypischen Zugzeiten ohne nochmalige spätere Nachweise.

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3. Zusätzliche Angaben 87

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Diese Einstufungen basieren auf insgesamt acht Erfassungsdurchgängen in der Zeit

von April bis Juli 2014.

Reptilien

Zur Erfassung der Reptilienfauna wurde/wird das Untersuchungsgebiet in der Zeit von

Mitte April bis Mitte Juli 2014 vier Mal begangen (werden). Es wurden/ werden alle als

Sonnen- und Versteckplätze geeigneten Strukturen (Wegränder, Steinmauern,

Heckensäume) gezielt kontrolliert sowie regelmäßig Holzreste und größeren Steine

gewendet. Die Begehungen erfolgten/ erfolgen tagsüber bei für Reptilien geeigneter,

feucht warmer und sonniger Witterung. Die Bestimmung der Reptilien wurde/wird dabei

direkt im Gelände vorgenommen.

Biotoptypen

Verwendete Datengrundlagen:

Landschaftsplan, Ortsbegehung und Erhebung der Biotoptypen mit gezielter Suche

nach biotopspezifischen Kennarten

Methodisches Vorgehen und Inhalte:

In einer Kartierbegehung wurde im Herbst 2013 sowie im Januar 2014 der Bestand

aufgenommen. Die Einstufung der Biotoptypen erfolgt anhand des Kartierschlüssels für

Biotoptypen in Niedersachsten (NLWKN 2011).

Es erfolgt eine Bewertung des Bestandes hinsichtlich der Bedeutung für den Natur-

haushalt sowie der Empfindlichkeit gegenüber Einwirkungen. Die Bilanzierung erfolgte

gemäß des Leitfadens „Einstufungen der Biotoptypen in Niedersachsen“ (NLWKN

2012)

Die vollständige Berücksichtigung streng geschützter und/oder hochgradig gefährdeter

Arten erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Januarbegehung 2014.

Boden

Verwendete Datengrundlagen:

Geologische Karte mit Begleittext, Landschaftsplan, Bodendaten des LGRB Baden-

Württemberg, welche die Bodenschätzung berücksichtigt, Wasser und Bodenatlas

Baden-Württemberg, Geotechnischer Bericht zum Projekt Panoramaweg. Stand

12. März 2014.

Methodisches Vorgehen und Inhalte:

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/2006; "Beiträge zur Ein-

griffsregelung V", Artikel 'Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beim Aus- und Neubau

von Straßen', S. 14-15

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88 3. Zusätzliche Angaben

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Wasser

Verwendete Datengrundlagen:

Geologische Karte mit Begleittext, Landschaftsplan, Bodendaten des LGRB Baden-

Württemberg und Verband Region Stuttgart, Geotechnischer Bericht zum Projekt

Panoramaweg. Stand 12. März 2014, Biotoptypenkartierung, ggf. Auffälligkeiten beim

Kartieren

Methodisches Vorgehen und Inhalte:

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/1994; "Naturschutzfachliche

Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung", S.1-60

Luft und Klima

Verwendete Datengrundlagen:

Klimaatlas Verband Region Stuttgart, Ortsbegehung, Landschaftsplan.

Methodisches Vorgehen und Inhalte:

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/1994; "Naturschutzfachliche

Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung", S.1-60

Landschaft

Verwendete Datengrundlagen:

Ortsbegehung, Landschaftsplan.

Methodisches Vorgehen und Inhalte:

Darstellung der vorhandenen Landschaftsstruktur sowie deren Vorbelastungen,

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/1994; "Naturschutzfachliche

Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung", S.1-60

Kultur- und Sachgüter

Verwendete Datengrundlagen:

Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Schutzgebiete, Nachfragen beim RP Stuttgart

Landesdenkmalamt

Methodisches Vorgehen und Inhalte:

Abprüfen Vorhandensein und ggf. Beeinträchtigungsgefahr. Bewertung ihrer

Bedeutung und Empfindlichkeit.

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3. Zusätzliche Angaben 89

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Sonstige Belange

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde im Rahmen der Umweltprüfung in

Form einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanz gemäß des Niedersächsischen Modells

durchgeführt.

Der Artenschutz wird in einer Speziellen artenschutzrechtliche Prüfung untersucht.

3.2 HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN

Bei der Zusammenstellung der Grundlage sind insgesamt keine Schwierigkeiten auf-

getreten.

Hinsichtlich der Hydrogeologie ist anzumerken, dass – mangels grundwasser-

spezifischer Grundlagendaten - die Grundlage die Geologische Karte, grundsätzliche

Annahmen und Funktionen des Umweltbelanges Boden sowie Aussagen im

Geotechnischen Bericht (PGG 2014) sind.

Auch für den Umweltbelang Klima lagen nur bedingt flächenkonkrete Aussagen vor,

hier stellen Annahmen und Erfahrungswerte sowie der Klimaatlas des Verbands

Region Stuttgart die Grundlage für die Ausführungen dar.

Die Faunaerfassung ist zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Aufstellung des B-

Planes noch nicht abgeschlossen, eine artenschutzrechtliche Prüfung konnte somit

noch nicht durchgeführt werden.

3.3 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN MASSNAHMEN ZUR ÜBER-WACHUNG (MONITORING) DER PLANBEDINGTEN ERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN

Werden die im Bebauungsplan festgelegten Vermeidung- und Minimierungsmaßnah-

men nicht oder nur unzureichend durchgeführt, wäre der Bebauungsplan mit erhebli-

chen Umweltwirkungen verbunden.

Die artenschutzrechtliche Prüfung wird – so notwendig - standardmäßig ein

Risikomanagement vorschlagen, was gewährleistet, dass die artenschutzrechtlichen

Maßnahmen in angemessener und sachgerechter Art und Weise ausgeführt werden

und ihre Wirksamkeit über mehrere Jahre beobachtet wird. Hierzu gehören eine

ökologische Baubegleitung, ein Monitoring sowie ggf. Korrektur- und

Ersatzmaßnahmen.

Die Stadt Ostfildern wird als Bauherr des Panoramaweges und als Beschlussfasser

des B-Planes „Parksiedlung Nord-Ost“ selbst auf die Ausführung der zugeordneten

Ausgleichsmaßnahmen achten. Entsprechende Verträge mit den Bewirtschaftern und

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90 3. Zusätzliche Angaben

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Eigentümern sind rechtzeitig zu schließen. Es ist im Sinne der Kommune, die Lebens-

und Wirtschaftsbedingungen im bestmögliche Zustand zu erhalten oder zu verbessern,

wozu Ausgleichsmaßnahmen beitragen.

Die Initialisierung der ökologische Baubegleitung kann für die den Bau des

Panoramaweges im Ganzen u.U. vorgeschlagen werden, um unnötige Beein-

trächtigungen und Beschädigungen zu vermeiden und auf die Erhaltung der

ökologische Funktionalität zu achten. Auf diese Weise soll eine hohe

Maßnahmeneffizienz erreicht werden.

Inwiefern ein 3- bis 5-jähriges Monitoring notwendig wird, um ggf. die Maßnahmen-

effizienz artenschutzrechtlicher Maßnahmen zu erfassen und zu bewerten, wird sich

erst nach Vorliegen der Artenschutzrechtlichen Prüfung entscheiden.

Empfehlung zur Überwachung:

Die Ausführung der Maßnahmen sollte von der Stadt Ostfildern oder UNB erstmalig ein

Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bzw. nach Umsetzung der Bebauung /

Maßnahme durch eine Ortsbegehung überprüft werden. Eine erneute Kontrolle sollte

spätestens nach 5 Jahren erfolgen.

Dabei ist auch zu überprüfen, ob nach Realisierung des Vorhabens unvorhergesehene

nachteilige Umweltauswirkungen aufgetreten sind bzw. sich abzeichnen. Im konkreten

Fall sind in Absprache mit der UNB geeignete Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen.

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3. Zusätzliche Angaben 91

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3.4 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG

Die Stadt Ostfildern hat einen B-Plan “Parksiedlung Nord-Ost“ aufgestellt, bei dessen

Abarbeitung der Eingriffsregelung nach §1a BauGB sich ein Kompensationsbedarf

ergab, der extern ausgeglichen werden muss. Zur Sicherung dieser Flächen dient der

B-Plan „Panoramaweg Westabschnitt'. Daher wird er auch als Ausgleichsbebauungs-

plan bezeichnet.

Gleichzeitig wird mit diesem Bebauungsplan „Panoramaweg Westabschnitt“ der

westliche Abschnitt des Fuß- und Randweges „Panoramaweg“ gesichert. Der östliche

Abschnitt dieses Panoramaweges ist im B-Plan „Parksiedlung Mitte“ bauleitplanerisch

verbindlich gesichert.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 2 Baugesetzbuches (BauGB).

Gemäß § 2a ist die Gemeinde verpflichtet hierzu einen Umweltbericht zu erarbeiten.

Dieser ist als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan in der Abwägung zu

berücksichtigen. Im vorliegenden Fall wird der Umweltbericht durch eine Eingriffs-Aus-

gleichs-Bilanz ergänzt.

Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurden zusätzlich Untersuchungen zum

Baugrund sowie zum besonderen Artenschutz durchgeführt. Die Primärdatenerhebung

zu Vögeln, Fledermäusen, Reptilien und zur Haselmaus erfolgen 2014 (Frühjahr bis

August). Zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlussfassung kann die artenschutz-

rechtliche Prüfung demnach noch nicht erfolgen.

Schutzgebiete sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht direkt betroffen. Aufgrund der

Lage im Grenzbereiche zur alten Reichsstadt Esslingen besteht die Möglichkeit ggf.

alte Grenzsteine bei Erdarbeiten zu finden. Angrenzend zu einer Ausgleichsmaßnahme

liegt ein besonders geschütztes Biotop, welches auch von der Ausgleichsmaßnahme

profitiert.

Ergebnisse zu den Schutzgütern

Für die Umweltbelange Mensch, Wasser, Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und

Sachgüter ergeben sich vorhabenbedingt nur unerhebliche oder keine

Beeinträchtigungen.

Die im Umweltbericht aufbereiteten Ergebnisse der Umweltprüfung prognostizieren für

die Umweltbelange Tiere und Pflanzen erhebliche Beeinträchtigungen durch den

Panoramawegbau. Verursacht wird dies durch die Versiegelung des Panoramaweges

(Schotterdecke bzw. Asphalt) und dem daraus resultierenden Vegetationsverlust bzw.

Verlust offenen Ackerlandes.

Für den Umweltbelang Boden ergeben sich vorhabenbedingt erhebliche

Beeinträchtigungen ebenfalls durch die genannte Versiegelung.

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92 3. Zusätzliche Angaben

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

Vermeidend und minimierend wirken neben dem fachgerechten Umgang mit Boden

(Vorgaben DIN) und dem Vermeiden von Havarien:

- Keine zusätzliche Baustraßen („über-Kopf-Baustelle“) für den Panoramaweg,

- Keine Ableitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation, sondern

Versickerung vor Ort,

- Verwendung auch teilweise versickerungsfähiger Deckschickten (wassergebunden

Decke),

- Geländeangepasster Wegeverlauf.

Im B-Plan werden Flächen und Maßnahmen (M 3) zum Ausgleich für diese erheblichen

Beeinträchtigungen festgesetzt. Eine landwirtschaftliche Fläche, die nach Angaben des

Bewirtschafters zeitweise unbewirtschaftbar feucht ist, soll zu artenreichem extensiv

gepflegtem/ genutztem Grünland entwickelt werden.

Hierbei verbleibt ein Kompensationsüberschuss.

Im Falle der Ausgleichsmaßnahmen (M 1, M 2, M 3) ergeben sich positive

Auswirkungen für alle Umweltbelange. Lediglich beim Schutzgut Mensch ist der Verlust

von Ackerland gegen den Zugewinn an Erholungseignung abzuwägen.

Die Maßnahmen M 1 und M 2 werden zum naturschutzfachlichen Ausgleich

vollumfänglich dem B-Plan „Parksiedlung Nord-Ost“ zugeordnet.

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4. Quellen und Literatur 93

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4 QUELLEN UND LITERATUR

Literatur

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DRACHENFELS, O. V. (2012): Einstufungen der Biotoptypen in Niedersachsen. - Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 32, Nr. 1 (1/2012), S. 1-60.

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KAULE, G. (1991): Arten und Biotopschutz, 2. Auflage. Stuttgart. 519 S.

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LANDESAMT FÜR GEOLOGIE, ROHSTOFFE UND BERGBAU BADEN-WÜRTTEMBERG

(ANGEFORDERT 2014): Auszug aus GeoLa – Integrierte Geowissenschaftliche Landesaufnahme, Bodenkarte von Baden-Württemberg 1:50.000.

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LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) BADEN-WÜRTTEMBERG (1992): Potentielle Natürliche Vegetation und Naturräumliche Einheiten. Karlsruhe. 26 S.

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NIEDERSÄCHSISCHE LANDESBEHÖRDE FÜR STRAßENBAU UND VERKEHR &

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND

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94 4. Quellen und Literatur

GÖG Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart

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Planungen, Gutachten

FRANK ROSER LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2013): Entwurfsplanung Panoramaweg Parksiedlung. Lageplan Teil 3 westlicher Abschnitt M 1:500, 13.12.2013

GRUPPE FÜR ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN (GÖG) (2014): Ergebnisbericht Grünlanderfas-sung auf Teilstück des Flurstücks Nr. 6239/7. Feb.2014, 4 S..

GRUPPE FÜR ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN (GÖG) (2014): Spezielle artenschutzrechtliche Einschätzung zum Panoramaweg Westabschnitt und Ausgleichsflächen Parksiedlung Nord-Ost, Stadt Ostfildern.

GRUPPE FÜR ÖKOLOGISCHE GUTACHTEN (GÖG) (2014): Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Panoramaweg Ostabschnitt, Stadt Ostfildern.

PROJEKTIERUNGSGESELLSCHAFT FÜR GEOTECHNIK UND GRUNDBAU GMBH (PGG) (2014): Geotechnischer Bericht zum Projekt Panoramaweg. Stand 12.März 2014. 40 Seiten inkl. Anhänge.

STADT OSTFILDERN: Flächennutzungsplan.

STADT OSTFILDERN: B-Plan-Entwurf „Panoramaweg Westabschnitt“, Stand 07.05.2014.

VERBAND REGION STUTTGART (2008): Regionalplan, Satzungsbeschluss vom 22.07.2009, Genehmigung 2011.

VERBAND REGION STUTTGART (2008): Klimaatlas Region Stuttgart.. Text (168 S.) und Karten. Mai 2008.

Rechtsgrundlagen

So nichts anderes angegeben, in der jeweils aktuellen Fassung.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18. September 1995 (GMBl. S.671)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, des Wirtschaftsministeriums und des Ministeriums für Umwelt und Verkehr zur Durchführung der §§ 19a bis 19f des Bundesnaturschutzgesetzes (VwV Natura 2000) vom 16. Juli 2001, GABl. S. 891– Az.: 63-8850.20 FFH –

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

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4. Quellen und Literatur 95

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG).

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz- BImSchG).

Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchAG)

Landesplanungsgesetz (LplG)

Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Baden-Württemberg (LUVPG).

RICHTLINIE DES RATES 2009/147/EG vom 30. November 2009 über die Erhaltung wildlebenden Vogelarten. - Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L 20: 7-25.

RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABI.EG Nr. L 206/7 vom 22.7.1992) zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20.11.2006 (ABI: EG Nr. L 363, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).

Verordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zur Festlegung von europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) vom 5. Februar 2010

Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz - LWaldG)


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