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Umstellen auf ökologische Landwirtschaft€¦ · Nur wo Bio drin ist, darf auch Bio draufstehen!...

Date post: 14-Jun-2020
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Umstellen auf ökologische Landwirtschaft In Zukunft bio
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Inhaltsverzeichnis

Ökolandbau als Alternative zum konventionellen Wirtschaften ................................................ 4

Marktchancen und Absatzwege ökologischer Produkte .............................................................. 4

Entwicklung der Öko-Betriebe in Deutschland und Schleswig-Holstein .................................... 5

Umstellung – kurz und knapp ........................................................................................................ 5

Was ist vor einer Umstellung zu beachten? ................................................................................ 6

Nur wo Bio drin ist, darf auch Bio draufstehen! .......................................................................... 7

Kontrollvertrag und Kontrollstellen .............................................................................................. 8

Die Mitgliedschaft in einem Öko-Anbauverband ist sinnvoll ...................................................... 8

Fördermöglichkeiten ......................................................................................................................10

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung in Schleswig-Holstein? ............................10

Umstellung im Acker- und Gemüsebau ........................................................................................13

Umstellung in der Milchviehhaltung ............................................................................................14

Umstellung in der Schweinehaltung ............................................................................................15

Umstellung in der Geflügelhaltung ..............................................................................................16

Ansprechpartner für Umsteller und Umstellungsinteressierte ....................................................17

Netzwerk Ökolandbau Schleswig-Holstein ..................................................................................18

Einjährige Fachschule für Landwirtschaft – Schwerpunkt Ökologischer Landbau ....................19

Ansprechpartner für die Vermarktung von Bioprodukten ............................................................19

Weitere Ansprechpartner ..............................................................................................................20

Adressen der in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen ................................................21

Fachinformationsportale ..............................................................................................................22

Wir danken dem Fachbereich Ökolandbau der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen für die Grundlage zu dieser Umstellungsbroschüre.

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Ökolandbau als Alternative

Der Ökolandbau ist schon lange keine Nischemehr und ökologisch erzeugte Nahrungsmittelerfreuen sich zunehmender Beliebtheit. In fastallen Produktbereichen wächst der Bedarf anÖkoware stetig und kann oft gar nicht aus re-

gionaler Produktion gedeckt werden. Genaunach diesen Ökoerzeugnissen aus heimischerProduktion sucht der Handel und bevorzugt siein der Regel beim Einkauf, nicht selten auch zubesseren Konditionen.

Marktchancen und Absatzwege ökologischer Produkte

Betrachtet man das Absatzpozential ökologischerzeugter Produkte auf dem deutschen und europäischen Markt, so sind die Prognosengrundsätzlich positiv. Der Umsatz mit ökologischerzeugten Produkten im Lebensmittelhandellegte in den vergangenen Jahren zum Teil imzweistelligen Prozentbereich zu.

Eine besondere Bedeutung bei der Umsatzent-wicklung kommt dem Lebensmitteleinzelhandel

und den Discountern zu, auf die der größte An-teil des Bioumsatzes entfällt und deren Bedeu-tung für den Markt auch weiterhin wächst.Stetige und verlässliche Zunahmen weist aberauch der Naturkosthandel auf. Aus Sicht derheimischen Landwirtschaft bietet die steigendeNachfrage nach heimischer Ware sehr guteChancen, da stetig neue Erzeuger gesucht werden.

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Entwicklung in Deutschland und Schleswig-Holstein

Der positive Trend des Ökolandbaus spiegelt sichdeutlich in der wachsenden Zahl der Biobetriebeund der ökologisch bewirtschafteten Flächewider: Gab es 1980 gerade einmal 450 Bio-betriebe in Deutschland, so sind es im Jahr2017 ca. 25.000 Betriebe, die zusammen etwa

1,1 Mio ha landwirtschaftliche Fläche bewirt-schaften.

In Schleswig-Holstein bewirtschaften 600 Öko-Betriebe rund 50.000 ha. Das sind fünf Prozentder landwirtschaftlichen Fläche.

Trotz der starken Nachfrage nach heimischen Bioprodukten sind mögliche Absatzwege vor einer Umstellung unbedingt genauestens zu prüfen!

Zwar entwickeln sich Markt und Handelsstrukturen dynamisch, dennoch ist die Zahl der Abnehmer von Ökoerzeugnissen vergleichsweise überschaubar.

Ohne klare Lieferbeziehungen und -absprachen ist eine Umstellung der Produktion nichterfolgversprechend.

Umstellung – kurz und knapp

Nach den Regeln des Ökolandbaus zu arbeitenbedeutet, im Sinne eines nachhaltigen Wirt-schaftens ein umfangreiches Regelwerk bei derProduktion einzuhalten. Zu den Grundprinzipiengehören der Verzicht auf leicht lösliche Mineral-dünger und chemisch-synthetische Pflanzen-schutzmittel, sowie mehr Platz und Möglichkeitzu natürlichem Verhalten für die Nutztiere.Diese Regeln sind in den EU-Rechtsvorschriftenfür den ökologischen Landbau festgelegt.

Die Einhaltung dieser Regeln wird mit einemschriftlichen Vertrag mit einer Öko-Kontroll-stelle verbindlich festgelegt, die den Betriebjährlich überprüft. Die Richtlinien der Öko-Anbauverbände enthalten zusätzlich weiter-gehende Auflagen. Nach einer Umstellungszeitvon in der Regel zwei Jahren dürfen die produ-zierten Erzeugnisse das staatlich geschützteÖkosiegel tragen.

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Was ist vor einer Umstellung zu beachten?

Bevor man eine Umstellung beginnt, sollte maneinige Dinge beachten und in Erfahrung bringen.

Informationen beschaffenEs gibt mittlerweile eine breite Vielfalt an Informationen zum Thema Ökolandbau und Umstellung. Internetplattformen wiewww.oekolandbau.de bieten sich genauso an,wie die Broschüren und Unterlagen der ver-schiedenen Organisationen des Ökolandbaus(Kontaktdaten und Weblinks am Ende dieserBroschüre).

Umstellungsberatung in Anspruch nehmenEs ist empfehlenswert, das Gespräch mit zer-fahrenen Ökoberaterinnen und –beratern zusuchen. In Schleswig-Holstein stehen hierfürdas Öko-Team der Landwirtschaftskammer, derÖkoring im Norden e. V. und die Öko-Anbau-verbände hilfreich zur Seite.

Kostenlos: Betriebs-Check/BeratungsmodulEin Berater oder eine Beraterin kommt auf denBetrieb und klärt mit der Betriebsleiterfamilie,ob eine Umstellung für den Betrieb grundsätz-lich möglich ist, was dabei auf den Betrieb zu-kommt und wie sie sich für den Betriebauswirkt. Durch dieses ergebnisoffene Ge-spräch mit Fachleuten kann eine spätere Ent-scheidung bestmöglich vorbereitet werden. Es werden dadurch bereits viele Unklarheitenbeseitigt und man gewinnt ein Stück Sicherheitauf dem Weg zur möglichen Umstellung.

Absatz- bzw. Vermarktungswege klärenEin nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg im Öko-landbau kommt in der Regel dann zustande,wenn die Vermarktung der Öko-Erzeugnisse organisiert ist. Es ist notwendig, vor einer Um-stellung Absprachen mit den entsprechendenAbnehmern von Ökoprodukten zu treffen unddie Lieferbedingungen in Erfahrung zu bringen.

Sie wollen wissen, ob der Ökolandbau auch für Ihren Betrieb eine Alternative ist undwollen hierfür einen kostenlosen Betriebs-Check aus Mitteln der landwirtschaftlichenRentenbank (Bio-Offensive) oder im Rahmen der ELER-Förderung in Anspruch nehmen?

Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf:Björn Ortmanns, Landwirtschaftskammer Schleswig-HolsteinTel. 0 43 31/94 53-327 oder [email protected]

Ökoring im Norden e. V. Tel. 0 43 31/33 34 60 oder [email protected]

Verbände des ökologischen Landbaus Kontakte siehe Seite 9

Informationen zu den geförderten Beratungsangeboten unterwww.bio-offensive.de, www.oekoring-sh.de/beratungsfoerderung

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Nur wo Bio drin ist, darf auch Bio draufstehen!

Um dies zu gewährleisten, muss jeder ökolo-gisch wirtschaftende Betrieb die Vorgaben derEU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbaueinhalten. Diese europaweit einheitliche ge-setzliche Regelung umfasst die Erzeugungs-weise ökologisch erzeugter Nahrungsmittel,ihre Weiterverarbeitung, die Etikettierung, den

Import von Biolebensmitteln und auch diejährliche Kontrolle.

Verbraucher erkennen ökologisch erzeugte Lebensmittel sicher an der vorgeschriebenenAngabe der „Öko-Kontrollstelle“ auf dem Etikett und durch die verpflichtende Angabedes Biosiegels.

Zusätzlich zum EU-Bio-Logo tragen viele Pro-dukte auch das deutsche staatliche Bio-Siegel.

Die EU-Rechtsvorschriften für den Ökolandbau finden Sie hier:

www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/_Texte/EG-Oeko-VerordnungFolgerecht.html

Das Biosiegel der Europäischen Union wurdeam 01. Juli 2010 eingeführt.

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Die Mitgliedschaft in einem Öko-Anbauverband ist sinnvoll

Auch wenn für die Gewährung der Ökoförde-rung eine Mitgliedschaft in einem Öko-Anbau-verband nicht erforderlich ist, ist in Schleswig-Holstein ein großer Teil der ökologisch wirt-schaftenden Landwirte und Gärtner einem An-bauverband angeschlossen. Gründe hierfür sinddie gemeinsame Interessenverretung, weitereInformations- und Beratungsmöglichkeiten,sowie Marktzugänge und die Nutzung eineseingetragenen und bekannten Warenzeichens.In vielen Fällen macht sich das auch wirtschaft-lich bezahlt, da viele Handelspartner für Öko-erzeugnisse mit einem zusätzlichen Verbands-

label einen deutlichen Preisaufschlag zahlen.Manche Handelsunternehmer, die feste Verarbei-tungsverträge mit den Verbänden abgeschlossenhaben, erfassen ausschließlich Verbandsware. Die Vernetzung der Betriebe in einer Wertege-meinschaft, der Informationsaustausch unddas Voneinanderlernen können weitere Aspektesein, die Unterstützung und Sicherheit bieten.

Ob ein umstellender Betrieb ein „Verbands-betrieb” oder nur ein „EU-Biobetrieb” wird, istin Abhängigkeit von den Ansprüchen des Betriebes und seinen Vermarktungsabsichtenzu entscheiden.

Kontrollvertrag und Kontrollstellen

Die Umstellung des Betriebes auf Öko wird mit dem Abschluss eines Kontrollvertrags miteiner staatlich zugelassenen Öko-Kontrollstelleeingeleitet. In Schleswig-Holstein sind derzeit 15 Kontrollstellen zugelassen. Bei der Wahl der Kontrollstelle ist der Betrieb frei. Die meis-ten Kontrollstellen verfügen über ein bundes-weites Netz an Mitarbeitern. Nach Abschlussdes Kontrollvertrags meldet die Kontrollstelleden Vorgang an die zuständige Behörde imSinne der EU-Rechtsvorschriften, die in Schleswig-Holstein beim Justizministerium an-gesiedelt ist.

Grundsätzlich ist der Beginn der Umstellung(Abschluss eines Kontrollvertrags) zu jedemZeitpunkt im Jahresverlauf möglich. Allerdings

bietet sich für einen optimalen Umstellungs-verlauf eher der Sommer (vor der Druschfrucht-Ernte) oder das Frühjahr (zum Vegetations-beginn) an. Nimmt der Betrieb die Ökoförderungin Anspruch, so ist ein Kontrollvertrag spätestenszum Beginn des Förderzeitraums (1. Januar desauf die Antragstellung folgenden Jahres) ab-zuschließen. Der optimale Zeitpunkt für den je-weiligen Einzelfall kann mit Hilfe der Beratunggeklärt werden.

Mindestens einmal jährlich findet eine ange-meldete, kostenpflichtige Betriebskontrollestatt, bei der die Flächen, Ställe und Gebäudebegutachtet und alle erforderlichen Dokumentekontrolliert werden. Darüber hinaus sind unan-gekündigte Kontrollen möglich.

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Das sind die Öko-Anbauverbände in Schleswig-Holstein:

Bioland e. V.Geschäftsstelle RendsburgGrüner Kamp 15-1724768 RendsburgTelefon: 0 43 31/94 38-170E-Mail: [email protected]

Biopark e. V.Rövertannen 1318273 GüstrowTelefon: 0 38 43/24 50 30E-Mail: [email protected]

Demeter im Norden Bäuerliche Gesellschaft e. V.Viskulenhof 721335 Lüneburg Telefon: 0 41 31/8 30 88-0E-Mail: [email protected]

Naturland – Verband für ökologischen Landbau e. V.Kleinhaderner Weg 182166 Gräfelfing Telefon: 0 89/89 80 82-0E-Mail: [email protected]

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Flächenförderung

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Um-stellung auf den ökologischen Landbau und dieBeibehaltung dieser Wirtschaftsweise: Zusätz-lich zur üblichen Betriebsprämie wird ein flä-chenbezogener Betrag für die Bewirtschaftungnach den EU-Rechtsvorschriften für den Öko-

landbau gezahlt. Die Höhe der Förderung hängtdavon ab, ob es sich um Dauergrünland, Acker-land, Flächen für den Gemüsebau oder umDauerkulturen handelt. In den ersten beidenJahren – also in der Umstellungszeit – wird einerhöhter Betrag bezahlt.

Gut zu wissen: Die Fördermittel werden immer erst nach Abschluss aller Kontrollen im jeweiligen Förderjahr Ende Dezember ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung in Schleswig-Holstein?

Gefördert werden Landwirtinnen und Landwirtemit Flächen in Schleswig-Holstein. Bewilligungs-behörde ist die für den Betrieb zuständige Außenstelle des Landesamts für Landwirt-schaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).

Um die Förderung zu erhalten, muss der Be-trieb über einen Zeitraum von fünf Jahren dieEU-Rechtsvorschriften für den ökologischenLandbau im Gesamtbetrieb einhalten. Dies wirddurch den Abschluss eines Kontrollvertragesmit einer in Schleswig-Holstein anerkannten

Kontrollstelle belegt. Zudem muss der Betriebin jedem Jahr bis zum 15. November eine Öko-Kontroll-Bescheinigung, die die Kontrollstellenach der Jahresprüfung ausstellt, bei der zu-ständigen Außenstelle des LLUR einreichen.

Dauergrünland wird in Schleswig-Holstein nurin dem Umfang gefördert, wie ein Mindest-viehbesatz von 0,3 raufutterfressenden Groß-vieheinheiten (RGV ohne Equiden) je HektarDauergrünland gehalten wird.

Fördersätze

Förderung Einführung Beibehaltung

Ökologische (Euro je ha und Jahr)

Produktionsverfahren 1. und 2. Jahr 2. bis 5. Jahr ab 6. Jahr

Ackerfläche 364 234 234

Dauergrünland 364 234 234

Gemüsefläche 935 360 360

Dauerkulturen 1.125 750 750

Kontrollkostenzuschuss 50 Euro je ha (max. 600 € pro Betrieb)

Bagatellgrenze: 500€/Jahr Quelle: MELUND

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Den erhöhten Fördersatz für die Einführung erhalten Betriebe,

Wann und wo ist ein Antrag auf Förderung zu stellen?

Der Antrag auf Förderung ist spätestens biszum 15. Mai eines Jahres im Rahmen des elek-tronischen Sammelantragsverfahrens bei derzuständigen Außenstelle des LLUR zu stellen.In dem Antrag verpflichtet sich der Bewirt-schafter, für einen Zeitraum von fünf Jahren ab

Beginn des Förderzeitraums nach den Anfor-derungen der EU-Rechtsvorschriften für denökologischen Landbau zu wirtschaften und denBetrieb der Öko-Kontrolle zu unterstellen. Injedem der fünf Zahlungsjahre ist zum 15. Maiein Zahlungsantrag einzureichen.

Es ist wichtig, neben den Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften zum Ökolandbau auchdie Auflagen des Bewilligungsbescheides undder Förderrichtlinie zu beachten. Ansonstendroht eine Kürzung der Fördermittel.

Die aktuelle Förderrichtlinie können Sie auf denInternetseiten des Ministeriums für Energie-

wende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein(MELUND) einsehen: www.schleswig-holstein.de/zDE/Fachinhalte/O/oekologischerlandbau/foerderung.html

Die Inanspruchnahme der Förderung ist ein wichtiger Baustein für eine wirtschaftlich er-folgreiche Umstellung und eine langfriste Sicherung der Einkünfte im Betrieb.

Eine erfolgreiche Betriebsführung und die Organisation der Vermarktung sind jedoch die bedeutendsten Faktoren für den Betriebserfolg!

• deren erste Anmeldung bei der zuständigenBehörde im Sinne der EU-Rechtsvorschriftenfür den Ökolandbau nicht länger als 12 Monatevor Antragstellung erfolgt ist und

• für die noch keine Bewilligung für den gesamten Betrieb oder einen Teil des Betriebszur Förderung ökologischer Anbauverfahrenerteilt worden ist.

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Geförderte Beratungsangebote

Neben der Flächenförderung für die ökologische Wirtschaftsweise können Bio-Betriebe an weiteren Fördermaßnahmen teilnehmen:

Investitionsförderung

• Das Land Schleswig-Holstein fördert Investi-tionen im Bereich der Verarbeitung und Ver-marktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.Das Förderinstrument des MELUND kann vonkonventionell und von ökologisch wirtschaf-tenden Verarbeitungs- und Vermarktungsbe-trieben genutzt werden.

www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landwirtschaft/zuwendungenLandwErzeugnisse.html).

• Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderpro-gramms des Landes Schleswig-Holstein werdenInvestitionen zur Unterstützung einer nach-haltigen, umweltschonenden, tiergerechtenLandwirtschaft bezuschusst. Da insbesondereStallbauten mit besonders tiergerechten Hal-tungssystemen gefördert werden, bietet sichdas Programm für Bio-Betriebe an. (www.schleswigholstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierproduktion/agrarinvestitionsfoerderung.html)

Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für die Umstellung?

Die Voraussetzungen für eine Umstellung sindje nach Betriebstyp unterschiedlich. Die per-sönliche Einstellung und Neigung des Betriebs-leiters und seiner Familie spielen die Hauptrollebei der Entscheidung für die Betriebsumstellung

auf ökologischen Landbau. Die Vermarktungs-möglichkeiten und die Preisgestaltung für Bio-Produkte eröffnen den Weg zur langfristigenExistenzsicherung, sie dürfen aber nicht alleinentscheidungsbestimmend sein.

Die Bereitschaft, sich auf die Prinzipien des ökologischen Landbaus einzulassen, ist diewichtigste Grundlage für den nachhaltigen Betriebserfolg!

• Im Rahmen der „Bio-Offensive“, einer Initia-tive der Stiftung Ökologie und Landbau unddes Verbands der Landwirtschaftskammernkönnen Landwirte einen kostenlosen Be-triebs-Check zur Umstellung anfordern. Dielandwirtschaftliche Rentenbank fördert dasBeratungssystem, das in Schleswig-Holsteinvon der Landwirtschaftskammer, vom Ökoringund von den Anbauverbänden umgesetztwird. (www.bio-offensive.de/)

• Im Rahmen der ELER-Förderung können Bio-Betriebe vom Land geförderte Beratungsmodulezur Umstellung, zu produktionstechnischenund betriebswirtschaftlichen Fragen, aber auchzur Vermarktung von Bio-Produkten in An-spruch nehmen. Träger der Maßnahme ist derÖkoring im Norden e. V. Die Beratung wird vomÖkoring und den Kooperationspartnern Land-wirtschaftskammer Schleswig-Holstein und denAnbauverbänden durchgeführt.(www.oekoring-sh.de/beratungsfoerderung).

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Gespräche mit bereits praktizierenden Öko-Be-triebsleiter/-innen und der Besuch eines Öko-betriebs unterstützen die Entscheidungsfin-dung zur Umstellung. Das Netzwerk Ökoland-bau Schleswig-Holstein hat 15 Leitbetriebeausgewählt, die einen Einblick in die Praxis desÖkolandbaus gewähren. Es werden regelmäßig

Betriebsbesichtigungen angeboten, bei denendie Betriebe zeigen, wie sie relevante Frage-stellungen des Ökolandbaus vorbildlich umge-setzt haben. Aktuelle Termine sind auf der Seitedes Netzwerks Ökolandbau Schleswig-Holsteinzu finden: www.oekolandbau-sh.net/aktuelles/terminkalender

Umstellung im Acker- und Gemüsebau

Der ökologische Pflanzenbau findet immer ineiner individuell auf den Betrieb abgestimmtenFruchtfolge statt. Leguminosenanbau und einkontinuierlicher Fruchtwechsel mit Bracheanteilsind dabei wesentliche Bestandteile. Die mitder Umstellung verbundenen Einschränkungenim Bereich Düngung und Pflanzenschutz sindin der Regel mit niedrigeren Erträgen und höheren Aufwändungen verbunden. Dem-gegenüber stehen aber höhere und stabilereErlöse und ein besserer Marktzugang, wenndieser entsprechend vorbereitet wurde.

Folgende Aspekte sind zu beachten:

• Es dürfen nur Düngemittel, Komposte undPflanzenschutzmittel eingesetzt werden, diefür den ökologischen Landbau in Deutschlandzugelassen sind. Diese werden jährlich aktua-lisiert und sind im Internet zu finden unter:www.betriebsmittelliste.de bzw. unterwww.bvl.bund.de/infopsm

• Saat- und Pflanzgut müssen aus ökologischerVermehrung stammen. Ausnahmen sind nurmit Einzelgenehmigung möglich, die bei derÖko-Kontrollstelle beantragt werden muss, z. B. wenn keine geeigneten Sorten aus derÖkovermehrung zur Verfügung stehen. Dies kann über die Internetdatenbankwww.organicxseeds.de geprüft werden.

• Saat- und Pflanzgut dürfen nur mit ökolo-gisch zugelassenen Beizmitteln gemäß Be-triebsmittelliste behandelt sein.

• Die Höhe der Stickstoffdüngung mit Dünge-mitteln tierischer Herkunft (Wirtschafts-dünger) ist nach den EU-Rechtsvorschriftenfür den Ökolandbau auf maximal 170 kg Npro ha begrenzt. Bei den meisten Anbauver-bänden sind maximal 112 kg N pro ha imDurchschnitt der Flächen erlaubt. Auch derZukauf von Düngemitteln und der Einsatz vonWirtschaftsdüngern konventioneller Herkunftunterliegen Restriktionen. Ebenso sind dieVorgaben der Düngeverordnung einzuhalten.

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• Die Produkte können erstmals als zertifizierteBioware vermarktet werden, wenn die Aus-saat oder Pflanzung frühestens 24 Monatenach Beginn der Umstellung vorgenommenwurde. Werden auf den Anbauflächen die Re-geln des ökologischen Landbaus mindestensfür die Dauer von 12 Monaten vor der Ernteeingehalten, kann bereits eine sogenannteUmstellungsware geerntet werden, die als Bio-Futterware oder als Saatgut für Bio-Betriebevermarktet werden kann.

• Aufgrund der geografischen und klimatischenBedingungen kommt der Nährstoffdynamik imBio-Betrieb in Schleswig-Holstein eine be-sondere Bedeutung zu. Ein viehloser Drusch-fruchtbetrieb ohne Verwertung der Aufwüchseseiner Kleegrasflächen (Bracheanteil) wird nichtdenselben ackerbaulichen Erfolg verzeichnenkönnen wie ein Vieh haltender Betrieb, derseinen Kulturpflanzen durch den Einsatz vonWirtschaftsdünger die Nährstoffe bedarfsge-recht zur Verfügung stellen kann. Betriebs-kooperationen oder gegebenenfalls auch dieZusammenarbeit mit einer Biogasanlage können hier sinnvolle Lösungsansätze sein.

Umstellung in der Milchviehhaltung

Um den Weg in die Biomilcherzeugung sicherbeschreiten zu können, muss sichergestelltsein, dass die Milch nach dem Durchlaufen derUmstellungszeit von der Molkerei als Biomilcherfasst und bezahlt wird.

Weiterhin ist sicherzustellen, dass unter Bio-Bedingungen eine ausreichende Menge anGrundfutter für die im Betrieb geplante Milch-menge erzeugt werden kann.

Folgende Aspekte sind zu beachten:

• Grundsätzlich ist der Weidegang für Rinderin ökologischen Haltungsverfahren eine ver-pflichtende Vorgabe. Tiergruppen (z. B. Kälber),die nicht in der Vegetationsperiode auf dieWeide gelassen werden, müssen ganzjährigeinen Freigeländezugang (Auslauf) haben.

• In ökologischen Anbauverfahren können dieFuttererträge je nach Witterungseinfluss starkschwanken. Dies gilt sowohl für die Erträge vonMais- und GPS-Flächen sowie auch für dieErträge von Kleegras- und Dauergrünland-flächen. Bei der Umstellungsplanung muss

daher unbedingt über eine Futterbilanz dieVerfügbarkeit von ausreichend eigenem Grund-futter geprüft werden. Ein Zukauf von ökolo-gisch erzeugtem Grundfutter ist nicht immermöglich und birgt zudem Risiken bei der Futterqualität. Gegebenenfalls muss eine An-passung des Viehbesatzes an die Futterflächeerfolgen.

• Trotz eines höheren Kleeanteils in den Auf-wüchsen von Grünland- und Ackerfutter-flächen besteht häufig ein Bedarf an zusätz-lichen Proteinquellen. Wenn ein Anbau vonKörnerleguminosen im eigenen Betrieb auf-grund von Flächenmangel oder widrigen Bodenverhältnissen nicht in Frage kommt,sollte versucht werden, über den Bezug vonregionaler Ware (Körnerleguminosen) den Ei-weißbedarf im Betrieb zu decken. Bei weiter-gehendem Bedarf kann auch auf Eiweiß-ergänzer aus dem Bio-Futtermittelhandel zu-rückgegriffen werden. Durch den hohen Preisdieser Erzeugnisse ist der Einsatz jedoch nichtimmer wirtschaftlich sinnvoll.

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• Je nach Intensität der bisherigen Milchpro-duktion sinkt bei der Umstellung die Milch-leistung mehr oder weniger stark. Allerdingssinkt auch der Kraftfuttereinsatz erfahrungs-gemäß deutlich. Im ökologischen Betrieb wirddaher ein höherer Anteil der Gesamtmilch-leistung aus dem Grundfutter ermolken alsim konventionell wirtschaftenden Betrieb.

• Das Enthornen von Kälbern kann im Bio-Betrieb von der Kontrollbehörde als Einzelfallgenehmigt werden. Hierfür muss ein Maß-nahmeplan vorgelegt werden, aus dem hervor-geht, wie zukünftig auf das Enthornen ver-zichtet werden kann. Das Enthornen erfolgtgrundsätzlich bis zu einem Alter von sechsWochen unter Sedierung, Schmerzausschal-tung und unter lokaler Anästhesie durch denTierarzt.

Umstellung in der Schweinehaltung

Schweinehalter müssen sich bei einer Umstel-lung auf vergleichsweise große Veränderungenbeim Haltungssystem, im Betriebsablauf und inder Arbeitsweise auf dem Betrieb einstellen.Teilweise ist die Umstellung auch mit hohenBaukosten verbunden. Hier ist der obliga-torische Außen-Auslauf zu nennen sowie dieplanbefestigten Flächen, die im Stallbereichzwingend vorgeschrieben sind. Die verpflich-tende Einstreu der Liegebereiche ist nichtimmer mit vorhandenen Güllesystemen verein-bar. Das erhöhte Platzangebot je Tier führt invorhandenen Gebäuden meist zu einer deutlichverringerten Tierzahl.

Folgende Aspekte sind zu beachten:

• Die verlängerte Säugezeit von mindestens 40 Tagen erfordert andere Raumkonzepteund Produktionszyklen. Hier gilt es, die größe-ren Buchten (Stallinnenfläche mindestens 7,5 m²) und Herausforderungen beim freienAbferkeln und Säugen zu bedenken.

• Die Tierzahlen je ha sind bei ökologischer Bewirtschaftung beschränkt. Die maximalmögliche Entfernung zwischen den Betriebenbei einer Futter-Mist-Kooperation wird dabeivon den Verbänden vorgegeben.

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• Für die Fütterung von Bioschweinen sindgrundsätzlich ökologische Futtermittel vor-geschrieben, Getreide und Körnerleguminosenbilden die Hauptkomponenten in den Rationen.

• Besonders die Eiweißversorgung der Ferkel isteine Herausforderung. Hier können bei nach-gewiesenem Bedarf auch konventionelle Futtermittelkomponenten (z. B. Kartoffeleiweiß)in geringem Umfang eingesetzt werden, umeine Mangelernährung auszuschließen.

• Bei Bioschweinen sind Impfungen sowie Ent-wurmungen bei nachgewiesenem Parasiten-befall erlaubt. Ein Mastschwein, welcheshäufiger als einmal in seinem Leben allopa-thisch, d. h. nicht mit Mitteln der Naturheil-verfahren, behandelt wurde, darf jedoch nichtmehr ökologisch vermarktet werden. Weiter-hin ist das Kupieren der Ferkelschwänze nichterlaubt und die Kastration der Eber ist nur unterSchmerzausschaltung, bei einigen Verbändennur mit zusätzlicher Betäubung zulässig.

Umstellung in der Geflügelhaltung

In der ökologischen Geflügelhaltung stellenneben der Haltung und dem Auslaufmanage-ment die Fütterung und die Tiergesundheit diegrößten Herausforderungen dar. Folgende Aspekte sind zu beachten:• Die Tierbesatzdichten im Stall, aber auch die

Vorgaben zu den Auslaufflächen und Wechsel-ausläufen sind in den Vorgaben der EU-Rechtsvorschriften, sowie in den Richtliniender Anbauverbände detailliert vorgegeben.

• Die Anforderungen an die Eiweißversorgungund hierbei insbesondere an die Eiweißquali-tät sind in der Bio-Geflügelhaltung besondershoch. Ebenso wie bei der Fütterung von Bio-Schweinen ist für eine Übergangszeit ein ge-ringer Anteil an konventionellen Futtermittel-komponenten zulässig.

• Eine konsequente Überwachung des Bestands(Herdenmonitoring) spielt im Ökolandbaueine wichtige Rolle. Nur so können rechtzeitigprophylaktische Maßnahmen wie z. B. An-passen der Fütterung oder therapeutischeBehandlungen (Naturheilverfahren, Medika-tion) eingeleitet werden.

• Bislang kommen in der Bio-Geflügelhaltungüberwiegend Rassen und Linien zum Einsatz,die für die Bedingungen in konventionellenHaltungssystemen gezüchtet wurden, die je-doch unter Öko-Bedingungen nur schwer zuhalten sind. Neue Wege gehen hier die Anbau-verbände Bioland und Demeter mit der Grün-dung der „Ökologische Tierzucht gGmbH“, diedas Ziel hat, speziell für den Ökolandbau an-gepasste Zuchtlinien zu entwickeln.

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Ansprechpartner für Umsteller und Umstellungsinteressierte

Eine fundierte Fach- und Umstellungsberatungbieten die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, der Ökoring im Norden e. V. und die

Öko-Anbauverbände an. (Kontaktdaten der Anbauverbände siehe Seite 9)

Öko-Beratungsteam der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Einen Schwerpunkt der Öko-Beratung durchdie Berater der Landwirtschaftskammer ist dieUmstellungsberatung. Sie umfasst darüber hi-naus alle Bereiche von der Produktionstechniküber Betriebswirtschaft bis hin zur strategi-schen Unternehmensentwicklung:

• Umstellungsberatung

• Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften undVerbandsrichtlinien

• Produktionstechnische Beratung in Ackerbau,Tierhaltung und Gemüsebau

• Betriebswirtschaft, Betriebsentwicklung• Beratung zur Förderung (Betriebsprämie,

Ökoprämie, AFP)• Beratung zur Vermarktung von Bioprodukten

KontaktLandwirtschaftskammer Schleswig-HolsteinReferat Ökologischer LandbauBjörn Ortmanns | Gerd-Ullrich KrugGrüner Kamp 15-17, 24768 RendsburgTel.: 04331-9453-327, E-Mail: [email protected].: 04331-9453-324, E-Mail: [email protected]/landwirtschaft/pflanze/oekologischer-landbau/

KontaktÖkoring – Versuchs- und Beratungsring Ökologischer Landbau im Norden e. V.Grüner Kamp 15-17, 24768 RendsburgTel.: 04331-333460E-Mail: [email protected], www.oekoring-sh.de

Ökoring im Norden e. V.

Der Ökoring – Versuchs- und BeratungsringÖkologischer Landbau im Norden e. V. bietetseinen Mitgliedern und allen weiteren Bera-tungsinteressenten eine fachkompetente undneutrale Rundumberatung zu allen Fragen desökologischen Landbaus an, sowie eine Bera-tung zu allen Fragen des Natur- und Umwelt-schutzes, unabhängig von der betrieblichen

Ausrichtung. Zudem ist er Ansprechpartner fürumstellungsinteressierte Landwirte und bündeltdie Angebote der ELER-geförderten Beratungfür Bio-Betriebe, die in Kooperation mit denAnbauverbänden Bioland, Demeter und Natur-land, sowie der Landwirtschaftskammer durch-geführt wird.

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Netzwerk Ökolandbau Schleswig-Holstein

Das Netzwerk Ökolandbau Schleswig-Holsteinwurde von der Landesvereinigung ÖkologischerLandbau Schleswig-Holstein und Hamburg(LVÖ) initiiert.

Aufgabe des Netzwerkes ist es, Informations- undVernetzungsstrukturen aufzubauen, die allenAkteuren des Ökolandbaus in Schleswig-Holsteinzu Gute kommen. Zudem soll es einen Überblicküber die Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Ver-marktungsstrukturen ermöglichen, Potenzialezur Entwicklung regionaler Wertschöpfungs-ketten aufzeigen und neue Absatzwege fürBio-Produkte aus Schleswig-Holstein erschließen.

In Zusammenarbeit mit 15 Leitbetrieben, diepraxisrelevante Fragestellungen des Ökoland-baus vorbildlich umgesetzt haben, kann Inte-ressierten ein vielfältiger Einblick in die aktuelleBio-Praxis gewährt werden.

Veranstaltungen, Exkursionen und runde Tischesollen Erzeuger, Verarbeiter, Handel, Beratung,Forschung und Lehre zusammenbringen, umdas Know-how im Ökolandbau zu verbessernund neue Möglichkeiten der Rohstoffbeschaf-fung und der Erschließung langfristiger Ab-satzmöglichkeiten zu schaffen.

KontaktLandesvereinigung ökologischer Landbau Schleswig-Holstein und HamburgNetzwerk Ökolandbau Schleswig-HolsteinGrüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg,Tel.: 0 43 31/94 38-172, E-Mail: [email protected]

Öko-Obstbau Norddeutschland – Versuchs- und Beratungsring e. V.

Der ÖON hat die Aufgaben, im norddeutschenRaum gemeinsam mit den regionalen Bera-tungsringen vor Ort die flächendeckende Beratung im ökologischen Obstbau sicherzu-

stellen, den weiteren Forschungsbedarf zu ermitteln und in Versuchsanstellungen umzu-setzen. Interessierten Obstbauern wird eineUmstellungsberatung angeboten.

KontaktÖko-Obstbau Norddeutschland - Versuchs- und Beratungsring e.V. (ÖON)Esteburg Obstbauzentrum JorkMoorende 53, 21635 JorkTel.: 0 41 62/60 16-0 E-Mail: [email protected], www.oeon.de

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Einjährige Fachschule für Landwirtschaft – Schwerpunkt Ökologischer Landbau

In der einjährigen Fachschule für Landwirt-schaft im Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg können die Schülerseit 2017 den Schwerpunkt „ÖkologischerLandbau“ wählen.Der für den ökologischen Landbau differen-zierte Unterricht findet überwiegend im fach-richtungsbezogenen Lernbereich statt (pflanz-

liche und tierische Erzeugung, Betriebswirt-schaft, Technik/Bauwesen). Der fachrichtungs-übergreifende Lernbereich (Agrarpolitik/Markt-lehre, Natur/Umwelt, Englisch, Betriebs-leitungstraining) wird gemeinsam mit denSchülern der konventionellen Klassen unter-richtet, um den Austausch über die beidenWirtschaftsweisen zu fördern.

KontaktBerufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, Abteilung AgrarwirtschaftGrüner Kamp 9, 24783 OsterrönfeldTel.: 0 43 31/84 14-0E-Mail: [email protected], www.landwirtschaftsschule.com

Ansprechpartner für die Vermarktung von Bioprodukten

Vermarktungsgesellschaft BiolandSchleswig-Holstein Naturprodukte GmbH & Co. KGKrokamp 2924539 NeumünsterTel.: 0 43 21/95 27-0Tax: 0 43 21/95 27-45 / -50E-Mail: [email protected]

Handelsgesellschaft für Naturprodukte mbHGut RosenkrantzOderstraße 4524539 NeumünsterTel.: 0 43 21/9 90-0Fax: 0 43 21/9 90 20E-Mail: [email protected]

C.F. Grell Nachf. Naturkost GmbH & Co. KGBoschstraße 324568 KaltenkirchenTel.: 0 41 91/95 03-0Fax: 0 41 91/95 03 90E-Mail: [email protected]

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Weitere Ansprechpartner

Stiftung Ökologie & Landbau(SÖL)Weinstraße Süd 5167089 Bad DürkheimTel.: 0 63 22/98 97 00Fax: 0 63 22/98 97 01E-Mail: [email protected]

Bundesanstalt für Landwirtschaftund Ernährung (BLE)Geschäftsstelle BundesprogrammÖkologischer Landbau und andereFormen nachhaltiger Landwirt-schaft (BÖLN)Deichmanns Aue 29, 53179 BonnTel.: 02 28/68 45-32 80Fax: 02 28/68 45-29 07E-Mail: [email protected]

Bundesanstalt für Landwirtschaftund Ernährung (BLE)Informationsstelle Bio-SiegelReferat 512Deichmanns Aue 2953179 BonnTel.: 02 28/68 45-33 55Fax: 02 28/68 45-29 07E-Mail: [email protected]

MinisteriumMinisterium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND)Mercatorstraße 5, 24106 KielPostadresse: Postfach 7151, 24171 Kielwww.melund.schleswig-holstein.de

Referatsleiter Ökologischer Landbau, Cross ComplianceMichael KruseTel.: 04 31/9 88-50 57Fax: 04 31/9 88-50 10E-Mail: [email protected]

Referentin für Ökologischen LandbauDoris NeuschäferTel.: 04 31/9 88-50 54Fax: 0431/988-5172E-Mail: [email protected]

Zuständige Behörde EG-Öko-VerordnungBernhard WaxDienstadresse: Mercatorstraße 3, 24105 KielPostadresse: Lorentzendamm 35, 24103 KielTel.: 04 31/9 88-5137Fax: 04 31/9 88-615-51 37E-Mail: [email protected]

Forschung und LehreChristian-Albrechts-Universität zu KielInstitut für Pflanzenbau und PflanzenzüchtungLehrstuhl Grünland und Futterbau/Ökologischer LandbauHermann-Rodewald-Straße 9, 24118 KielTel.: 04 31/8 80-21 33Fax: 04 31/8 80-45 68E-Mail: [email protected]

Christian-Albrechts-Universität zu KielAgrar- und Ernährungswissenschaftliche FakultätVersuchsgut Lindhof für Ökologischen LandbauBäderstraße 31 (Lindhöft), 24214 NoerTel.: 0 43 46/4326Fax: 04346/4099E-Mail: [email protected]

Fachhochschule Kiel/Fachbereich AgrarwirtschaftProf. Dr. Rainer WulfesGrüner Kamp 11, 24783 OsterrönfeldTel.: 0 43 31/8 45-112Fax: 0 43 31/8 45-141E-Mail: [email protected]

Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI)Thünen-Institut für ökologischen LandbauProf. Dr. Gerold RahmannTrenthorst 32, 23847 Westerau (Trenthorst)Tel.: 0 45 39/88 80-0Fax: 04539/8880-120E-Mail: [email protected]/ol

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Für den ökologischen Landbau in Schleswig-Holstein zugelassene Kontrollstellen

ABCERT AGMartinstraße 42-4473728 EsslingenTel.: 07 11/35 17 92-0Fax: 07 11/35 17 92-200E-Mail: [email protected]

AGRECO R. F. Göderz GmbHMündener Straße 1937218 Witzenhausen-GertenbachTel.: 0 55 42/40 44Fax: 0 55 42/65 40E-Mail: [email protected]

ARS PROBATA GmbHZertifizierungsstelle fürLebensmittelsicherheitssystemeMöllendorffstraße 4710367 BerlinTel.: 0 30/47 00 46 32Fax: 0 30/47 00 46 33E-Mail: [email protected]

Ecocert – IMO GmbHMax-Stromeyer-Straße 5778467 KonstanzTel.: 0 75 31/8 13 01-0Fax: 0 75 31/8 13 01-29E-Mail: [email protected]

Fachgesellschaft ÖKO-Kontrolle mbHPlauerhäger Weg 16 19395 Plau am See OT KarowTel.: 03 87 38/7 07 55Fax: 03 87 38/7 07 56E-Mail: [email protected]

Grünstempel® - Ökoprüfstelle e. V.EU-Kontrollstelle für ökologischeErzeugung und Verarbeitung land-wirtschaftlicher ProdukteWindmühlenbreite 25 d39164 WanzlebenTel.: 03 92 09/69 68-0Fax: 03 92 09/69 68-11E-Mail: [email protected]

Kiwa BCS Öko-Garantie GmbHMarientorgraben 3-590402 NürnbergTel.: 09 11/4 24 39-0Fax: 09 11/4 24 39-71E-Mail: [email protected]

Kontrollstelle Gesellschaft für Ressourcenschutz mbHPrinzenstraße 437073 GöttingenTel.: 05 51/37 07 53 47 (Erzeuger)Tel.: 05 51/4 88 77 31 (Verarbeiter)Fax: 05 51/5 87 74E-Mail: [email protected]

Kontrollverein ökologischerLandbau e.V.Vorholzstraße 3676137 KarlsruheTel.: 07 21/3 52 39 10Fax: 07 21/3 52 39 09E-Mail: [email protected]

Lacon Privatinstitut fürQualitätssicherung und Zertifizierung ökologisch erzeugter Lebensmittel GmbHMoltkestraße 477654 OffenburgTel.: 07 81/9 66 79-200Fax: 07 81/9 66 79-300E-Mail: [email protected]

LC Landwirtschafts-ConsultingGmbHGrüner Kamp 15-1724768 RendsburgTel.: 0 43 31/3 36 30-0Fax: 0 43 31/3 36 30-12E-Mail: [email protected]

ÖkoP Zertifizierungs GmbHEuroparing 494315 StraubingTel.: 0 94 21/9 61 09-0Fax: 0 94 21/9 61 09-29E-Mail:[email protected]

Peterson CU Deutschland GmbHDorotheastraße 3010318 BerlinTel.: 0 30/5 09 69 88-0Fax: 0 30/5 09 69 88-88E-Mail: berlin@controlunion.comwww.controlunion.comwww.pcu-deutschland.de

Prüfverein Verarbeitung öko-logische Landbauprodukte e. V.Bahnhofstraße 976137 KarlsruheTel.: 07 21/62 68 40-0Fax: 07 21/62 68 40-22E-Mail: [email protected]

QC&I Gesellschaft für Kontrolleund Zertifizierung von Qualitäts-sicherungssystemen mbHGleueler Straße 28650935 KölnGeschäftsstelle:Tiergartenstraße 2054595 PrümTel.: 0 65 51/1 47 64-1Fax: 0 65 51/1 47 64-5E-Mail: [email protected]

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Fachinformationsportale für den Ökolandbau

Informationsportal des Bundeswww.oekolandbau.de

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holsteinwww.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/O/oekologischerlandbau/foerderung.html

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftwww.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachhaltige-Landnutzung/Oekolandbau/oekolandbau_node.html

Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e.V. (BVK)www.oeko-kontrollstellen.de

bioC GmbHwww.bioc.info

Stiftung Ökologie und Landbauwww.soel.de

Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaftwww.boelw.de

Forschungsinstitut für den Biologischen Landbauwww.fibl.org

Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller e. V.www.aoel.org

Bundesweite Warenbörse für Ökobetriebsmittel und -produktewww.biowarenboerse.de

Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI)www.ami-informiert.de

Bio mit Gesicht GmbHwww.bio-mit-gesicht.de

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Impressum

Landwirtschaftskammer Schleswig-HolsteinGrüner Kamp 15–1724768 RendsburgTel.: 0 43 31/94 53-0Fax: 0 43 31/94 53-199www.lksh.de

Fotos: Landwirtschaftskammer, BLE, Bonn/Dominic Menzler, ideefixThomas Stephan, ec.europa.euLayout: www.idee-fix.de Stand: September 2017

Ansprechpartner

Landwirtschaftskammer Schleswig-HolsteinReferat Ökologischer LandbauBjörn Ortmanns | Gerd-Ullrich KrugGrüner Kamp 15-1724768 RendsburgTel.: 04331-9453-327Email: [email protected]


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