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Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der Denkmalmalpflege ... · • Analyse der Datenqualität und...

Date post: 20-May-2020
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Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der Denkmalmalpflege in Nordrhein- Westfalen 1
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Page 1: Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der Denkmalmalpflege ... · • Analyse der Datenqualität und Kompatibilität (Bodendenkmale) in 2012 • Eventuell: Umfrage zu Daten und Geoinformationssystemen

Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der Denkmalmalpflege in Nordrhein-Westfalen

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Warum ist der Denkmalschutz betroffen?

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Betroffenheit Denkmalschutz

Gesetzzum Schutz und zur Pflege der Denkmälerim Lande Nordrhein-Westfalen(Denkmalschutzgesetz - DSchG)

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Betroffenheit Denkmalschutz

§ 3 Denkmalliste(1) Denkmäler sind getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern

und beweglichen Denkmälern in die Denkmalliste einzutragen; bewegliche

Denkmäler sind nur einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen

Bedeutung, die auch in einem historisch begründeten Ortsbezug liegen kann,

angebracht erscheint. Mit der Eintragung oder der vorläufigen

Unterschutzstellung unterliegen sie den Vorschriften dieses Gesetzes.

Werden bewegliche Denkmäler von einer öffentlichen Einrichtung betreut, so

bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste; sie unterliegen

gleichwohl den Vorschriften dieses Gesetzes. Die Vorschriften der §§ 13 bis

19 gelten unabhängig von der Eintragung der Bodendenkmäler in die

Denkmalliste.

(2) Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Die

Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband von Amts

wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.

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Oberste

Denkmalbehörde

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr

Obere

Denkmalbehörden:

5 Bezirksregierungen

bzw. 31 Landräte

Untere

Denkmalbehörden:

395 Städte und

Gemeinden

Beratend: 5 Fachämter für Denkmalpflege (Bau- und Bodendenkmal) bei den Landschaftsverbänden und der Stadt Köln

Betroffenheit Denkmalschutz

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Betroffenheit Denkmalschutz

Verordnung über die Führung der Denkmalliste (Denkmallisten-Verordnung )

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§ 1 Form der Denkmalliste

(2) Die Denkmalliste wird in Form einer Kartei mit in jedem Teil der Liste fortlaufender Numerierung geführt. Für jedes Denkmal ist eine Karteikarte zu verwenden. Historische Ausstattungsstücke eines Denkmals sind in die für das Denkmal angelegte Karteikarte einzutragen.

Betroffenheit Denkmalschutz

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Betroffenheit Denkmalschutz

Anhang I

•Koordinatenreferenzsysteme

•Geographische Gitternetze

•Geographische Bezeichnungen

•Verwaltungseinheiten

•Adressen

•Flurstücke, Grundstücke

•Verkehrsnetze

•Gewässernetz

•Schutzgebiete (protected sites)

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Betroffenheit Denkmalschutz

Anhang III

Statistische Einheiten GebäudeBodenBodennutzungGesundheit und SicherheitVersorgungswirtschaft und staatliche DiensteUmweltüberwachungProduktions- und IndustrieanlagenLandwirtschaftliche Anlagen und AquakulturanlagenVerteilung der Bevölkerung - DemografieBewirtschaftungsgebiete, SchutzgebieteGebiete mit natürlichen RisikenAtmosphärische BedingungenMetrologisch-geografische KennwerteOzeanografische-geografische KennwerteMeeresregionenBiogeografische RegionenLebensräume und BiotopeVerteilung der ArtenEnergiequellenMineralische Bodenschätze

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Was ist zu tun?

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Handlungsbedarf

• Vorhandene, digitale Geodaten zu Denkmälern müssen nach den Regeln von INSPIRE veröffentlicht werden

• Hierzu

– Downloaddienste

– Darstellungsdienste

– Suchdienste

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Download-/ Suchdienste

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Darstellungsdienste

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Was ist nicht zu tun?

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• Es gibt keinen Zwang zur Digitalisierung

• Nicht alle Daten müssen frei zugänglich gemacht werden

• Datenschutzbestimmungen greifen

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Wie geht es weiter?

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Weiteres Vorgehen

• Kommunen sind und bleiben datenführende Stellen

• Daten werden (soweit vorhanden) in Zusammenarbeit

mit den Katasterämtern der Kreis veröffentlicht

• Wo dies nicht möglich ist, wird ein alternativer Weg

erarbeitet

• Fachämter beraten und arbeiten bei der Sicherung der

Datenqualität mit

• Fachämter beurteilen die Veröffentlichungsfähigkeit und Datenqualität

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Weiteres Vorgehen

• Erstanalyse des Datenbestandes zu

Denkmalbereichen ist abgeschlossen

• Analyse der Datenqualität und Kompatibilität

(Bodendenkmale) in 2012

• Eventuell: Umfrage zu Daten und

Geoinformationssystemen in der Denkmalpflege

• Arbeitsgruppe erarbeitet detaillierte

Anforderungen an Datenprofil und

Datenanforderungen


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