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Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

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Umgang mit erkrankten Mitarbeitern. Reinbek – 7. Juli 2010. Mitteilungs- und Nachweispflichten Fragen der Entgeltfortzahlung Handlungsoptionen während der Arbeitsunfähigkeit Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventivpflichten Krankheitsbedingte Kündigung. - PowerPoint PPT Presentation
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Olaf Olaf Möllenkamp Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Arbeitsgericht Lübeck Umgang mit erkrankten Umgang mit erkrankten Mitarbeitern Mitarbeitern Reinbek 7. Juli Reinbek 7. Juli 2010 2010
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Page 1: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Umgang mit erkrankten MitarbeiternUmgang mit erkrankten Mitarbeitern

Reinbek – 7. Juli 2010Reinbek – 7. Juli 2010

Page 2: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

I.I. Mitteilungs- und NachweispflichtenMitteilungs- und Nachweispflichten

II.II. Fragen der EntgeltfortzahlungFragen der Entgeltfortzahlung

III.III. Handlungsoptionen während der Handlungsoptionen während der ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit

IV.IV. Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventivpflichtenund Präventivpflichten

V.V. Krankheitsbedingte KündigungKrankheitsbedingte Kündigung

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

I. I. Mitteilungs- und NachweispflichtenMitteilungs- und Nachweispflichten

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Anzeige über AU und voraussichtliches BestehenAnzeige über AU und voraussichtliches Bestehen

unverzüglich (§ 5 Abs. 1 EfzG)unverzüglich (§ 5 Abs. 1 EfzG)

ohne schuldhaftes Zögernohne schuldhaftes Zögern

bei Verstoß: Abmahnungsmöglichkeitbei Verstoß: Abmahnungsmöglichkeit

Form:Form: nicht vorgegeben (telefonisch, Email, Kollegen)nicht vorgegeben (telefonisch, Email, Kollegen)

Übermittlungsrisiko:Übermittlungsrisiko: ArbeitnehmerArbeitnehmer

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Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:

wenn AU länger als 3 wenn AU länger als 3 KalenderKalendertage:tage:

Vorlage am Folgetag des 3. Tages Vorlage am Folgetag des 3. Tages (§ 3 Abs. 1 EfzG)(§ 3 Abs. 1 EfzG)

Frist durch abweichende Vereinbarung verkürzbarFrist durch abweichende Vereinbarung verkürzbar

ggf. bis Ende Erkrankungstag ggf. bis Ende Erkrankungstag (Arzt erreichbar?(Arzt erreichbar?

Regelung denkbar durch AV, BV, TVRegelung denkbar durch AV, BV, TV

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Prognoserisiko Prognoserisiko ArbeitgeberArbeitgeber

falls AU-Bescheinigung abgelaufen und nicht genesenfalls AU-Bescheinigung abgelaufen und nicht genesen

neue AU möglichneue AU möglich

Frist:Frist: keine gesetzlichekeine gesetzliche

h.M.:h.M.: wieder 3 Kalendertage nach Ende wieder 3 Kalendertage nach Ende der Vor-AUder Vor-AU

aber:aber: unverzügliche Mitteilung der Fortdauerunverzügliche Mitteilung der Fortdauer

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rückwirkende AU-Bescheinigung rückwirkende AU-Bescheinigung

• grundsätzlich möglichgrundsätzlich möglich

• grundsätzlich kein Anhalt für missbräuchliche grundsätzlich kein Anhalt für missbräuchliche Gestaltung/Gefälligkeit Gestaltung/Gefälligkeit

• nur ausnahmsweise Indiz für Missbrauchnur ausnahmsweise Indiz für Missbrauch

• selten ausreichende Grundlage für selten ausreichende Grundlage für Abmahnung/KündigungAbmahnung/Kündigung

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Zugangsrisiko für AUZugangsrisiko für AU ArbeitnehmerArbeitnehmer

wenn Hilfsperson/Übermittlungsmedium versagtwenn Hilfsperson/Übermittlungsmedium versagt

PflichtenverstoßPflichtenverstoß

AbmahnungsmöglichkeitAbmahnungsmöglichkeit

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Falls im Wiederholungsfall Kündigung nach Falls im Wiederholungsfall Kündigung nach Abmahnung(en):Abmahnung(en):

AbwägungsentscheidungAbwägungsentscheidung

Überlegungspunkte:Überlegungspunkte:

• Intensität der durch Unzuverlässigkeit Intensität der durch Unzuverlässigkeit verursachten Ablaufstörungenverursachten Ablaufstörungen

• u.U. Rückschluss auf generelle Unzuverlässigkeitu.U. Rückschluss auf generelle Unzuverlässigkeit

• Dauer des Arbeitsverhältnisses, SozialdatenDauer des Arbeitsverhältnisses, Sozialdaten

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Arbeitsunfähigkeit im Ausland (§ 5 Abs. 2 EfzG):Arbeitsunfähigkeit im Ausland (§ 5 Abs. 2 EfzG):

erhöht wieder den Urlaubsansprucherhöht wieder den Urlaubsanspruch

sichert Entgeltfortzahlungsichert Entgeltfortzahlung

Verfahren abhängig von AufenthaltsortVerfahren abhängig von Aufenthaltsort

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Arbeitsunfähigkeit im EWR-Ausland und bei Arbeitsunfähigkeit im EWR-Ausland und bei Sozialabkommen:Sozialabkommen:

AN informiert den örtlichen AN informiert den örtlichen SozialversicherungsträgerSozialversicherungsträger

Träger informiert heimische KrankenkasseTräger informiert heimische Krankenkasse

Krankenkasse informiert ArbeitgeberKrankenkasse informiert Arbeitgeber

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Arbeitsunfähigkeit im übrigen Ausland:Arbeitsunfähigkeit im übrigen Ausland:

wie Inlandwie Inland

deutsche KK ist an ärztliche Feststellungen deutsche KK ist an ärztliche Feststellungen gebunden, sofern nicht eigener gebunden, sofern nicht eigener Vertrauensarzt im Ausland untersucht hatVertrauensarzt im Ausland untersucht hat

identischer Beweiswert wie Inlands-AUidentischer Beweiswert wie Inlands-AU

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Zweifel am Bestehen der AU:Zweifel am Bestehen der AU:

Einschaltung des MDK über KKEinschaltung des MDK über KK

keine Angabe von Gründen erforderlichkeine Angabe von Gründen erforderlich

KK/MDK zur Gutachtenerstattung KK/MDK zur Gutachtenerstattung verpflichtetverpflichtet

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Zweifel an AU insbesondere bei:Zweifel an AU insbesondere bei:

häufiger Kurzzeit-AU, insbesondere häufiger Kurzzeit-AU, insbesondere montags und freitagsmontags und freitags

AU durch bekannte AU durch bekannte „Krankschreibungsärzte“„Krankschreibungsärzte“

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Untersuchung durch MDK:Untersuchung durch MDK:

„„unverzügliche“ Untersuchungunverzügliche“ Untersuchung

in der Praxis selten unter 2 Wochenin der Praxis selten unter 2 Wochen

bei Nichterscheinen Indizwirkung der AU bei Nichterscheinen Indizwirkung der AU erschütterterschüttert

Ergebnismitteilung an KK Ergebnismitteilung an KK AG AG

Zweitgutachten möglichZweitgutachten möglich

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Falls MDK-Ergebnis AU nicht stützt:Falls MDK-Ergebnis AU nicht stützt:

Rückforderung der Efz nach § 812 ff. BGBRückforderung der Efz nach § 812 ff. BGB

u.U. Schadensersatz ggü. Arbeitnehmeru.U. Schadensersatz ggü. Arbeitnehmer

u.U. Schadensersatz ggü. Arztu.U. Schadensersatz ggü. Arzt

ggf. Abmahnung/Kündigungggf. Abmahnung/Kündigung

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Sonderprobleme:Sonderprobleme:

• „„Gesundschreibung“Gesundschreibung“

• Meldung nach 6 Wochen AU?Meldung nach 6 Wochen AU?

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II. II. Fragen der EntgeltfortzahlungFragen der Entgeltfortzahlung

Page 19: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

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Entgeltfortzahlungspflicht:Entgeltfortzahlungspflicht:

DauerDauer 6 Wochen nach Erkrankung6 Wochen nach Erkrankung

danachdanach KrankengeldanspruchKrankengeldanspruch

Ausnahme:Ausnahme: erste vier Wochen des Arbeitsverhältnisseserste vier Wochen des Arbeitsverhältnisses

(§ 3 Abs. 3 EfzG)(§ 3 Abs. 3 EfzG)

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Entgeltfortzahlungspflicht bei Folgeerkrankung:Entgeltfortzahlungspflicht bei Folgeerkrankung:

wenn zusammenhangslos mit Ersterkrankungwenn zusammenhangslos mit Ersterkrankung neue 6 Wochen Efz-Pflichtneue 6 Wochen Efz-Pflicht

Beweislast:Beweislast: ArbeitnehmerArbeitnehmer

wenn im Zusammenhang mit Ersterkrankungwenn im Zusammenhang mit Ersterkrankung keine Efz-Pflicht keine Efz-Pflicht

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Berechnung des Entgelts:Berechnung des Entgelts:

• regelmäßige Vergütung ohne Überstundenregelmäßige Vergütung ohne Überstunden

• bei ergebnisorientierter Arbeit Vergütung nach bei ergebnisorientierter Arbeit Vergütung nach regelmäßigem Durchschnittregelmäßigem Durchschnitt

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III. III. Handlungsoptionen während/nach der AUHandlungsoptionen während/nach der AU

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

• eigene Nachforschungeneigene Nachforschungen

• KontaktaufnahmeKontaktaufnahme

• KrankenrückkehrgesprächeKrankenrückkehrgespräche

• zulässige Fragenzulässige Fragen

• Aufdecken von SimulationAufdecken von Simulation

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

IV. IV. Betriebliches EingliederungsmanagementBetriebliches Eingliederungsmanagement

Page 25: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

• Rechtsgrundlage § 84 Abs. 2 SGB IXRechtsgrundlage § 84 Abs. 2 SGB IX

• in Kraft seit 01.05.2004in Kraft seit 01.05.2004

• standardisiertes Verfahren zur Überwindung der standardisiertes Verfahren zur Überwindung der ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit

• ohne AN-Zustimmung nicht möglichohne AN-Zustimmung nicht möglich

• Rechtsprechung hierzu mittlerweile gefestigtRechtsprechung hierzu mittlerweile gefestigt

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

länger als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähiglänger als 6 Wochen im Jahr arbeitsunfähig

Verpflichtung zur Durchführung des BEMVerpflichtung zur Durchführung des BEM

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AU länger als 6 WochenAU länger als 6 Wochen

im Einvernehmen mit im Einvernehmen mit AN BEM durchführenAN BEM durchführen

falls AN nicht falls AN nicht einverstandeneinverstanden

Ablehnung dokumentierenAblehnung dokumentieren kein BEM !!!kein BEM !!!

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

AN einverstandenAN einverstanden

Abstimmung von Abstimmung von Maßnahmen mit BR Maßnahmen mit BR

und SBVund SBV

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

• keine Festlegung auf Maßnahmen durch Gesetzkeine Festlegung auf Maßnahmen durch Gesetz

• „„freie Hand“ für Akteurefreie Hand“ für Akteure

• ergebnisoffener Suchprozess ergebnisoffener Suchprozess

• EffektivitätskontrolleEffektivitätskontrolle

• Umsetzungsverpflichtung bei positivem ErgebnisUmsetzungsverpflichtung bei positivem Ergebnis

• kein Ausschluss vernünftiger Optionenkein Ausschluss vernünftiger Optionen

• AufforderungsverpflichtungAufforderungsverpflichtung

• InitiativpflichtInitiativpflicht

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Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Mögliche Maßnahmen:Mögliche Maßnahmen:

• BeeinträchtigungsanalyseBeeinträchtigungsanalyse

• Perspektivgespräch / EinsatzwünschePerspektivgespräch / Einsatzwünsche

• medizinische Begleitung / Vertrauensarztmedizinische Begleitung / Vertrauensarzt

• ArbeitsplatzumgestaltungArbeitsplatzumgestaltung

• technische Analysentechnische Analysen

• arbeitstechnische Hilfsmittelarbeitstechnische Hilfsmittel

• Mitarbeiterschulung („Rückenschule“)Mitarbeiterschulung („Rückenschule“)

• u.v.a.m.u.v.a.m.

Page 31: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Auswirkung unzureichenden/unterlassenen BEMs:Auswirkung unzureichenden/unterlassenen BEMs:

1.1. negative gesundheitliche Prognosenegative gesundheitliche Prognose

2.2. erhebliche Beeinträchtigungerhebliche Beeinträchtigungbetrieblicher Interessenbetrieblicher Interessen

3.3. InteressenabwägungInteressenabwägung

Page 32: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Taktische Erwägungen:Taktische Erwägungen:

• Erstellen einer BEM-Richtlinie (ggf. mit BR)Erstellen einer BEM-Richtlinie (ggf. mit BR)

• nominale Bestellung eines Betriebsarztesnominale Bestellung eines Betriebsarztes

• MitarbeiterinformationMitarbeiterinformation

Page 33: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Sonderproblematik:Sonderproblematik:

AN verweigert BEM AN verweigert BEM

• keine Teilnahmepflichtkeine Teilnahmepflicht

• keine Pflicht zur Offenbarung von Krankheitenkeine Pflicht zur Offenbarung von Krankheiten

• aber: aber: auch Berücksichtigung in der auch Berücksichtigung in der InteressenabwägungInteressenabwägung

Page 34: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

ArbeitnehmerArbeitnehmer ArbeitgeberArbeitgeber

• soziale Gesichtspunktesoziale Gesichtspunkte

• (Mit-)Verursachung(Mit-)Verursachung

• BetriebsgrößeBetriebsgröße

• finanzielle Belastbarkeit AGfinanzielle Belastbarkeit AG

• Wille zum BEMWille zum BEM

• Verweigerung AN zur Verweigerung AN zur Teilnahme am BEM Teilnahme am BEM

Page 35: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

V. V. Krankheitsbedingte KündigungKrankheitsbedingte Kündigung

Page 36: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Krankheitsbedingte Kündigung:Krankheitsbedingte Kündigung:

Drei HauptfälleDrei Hauptfälle

DauererkrankungDauererkrankunghäufige Kurzerkrankunghäufige Kurzerkrankung

(Leistungsmin-(Leistungsmin-derung)derung)

Page 37: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Grundprüfungsschema immer gleich:Grundprüfungsschema immer gleich:

1.1. negative gesundheitliche Prognosenegative gesundheitliche Prognose

2.2. erhebliche Beeinträchtigungerhebliche Beeinträchtigungbetrieblicher Interessenbetrieblicher Interessen

3.3. InteressenabwägungInteressenabwägung

Page 38: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Dauererkrankung:Dauererkrankung:

• ursächlich i.d.R. eine einzige Erkrankungursächlich i.d.R. eine einzige Erkrankung

• Entscheidung häufig durch ein ärztliches Entscheidung häufig durch ein ärztliches GutachtenGutachten

• Problem bei der Prüfung der Beeinträchtigung Problem bei der Prüfung der Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:betrieblicher Interessen:

Entfall der EntgeltfortzahlungspflichtEntfall der Entgeltfortzahlungspflichtnach 6 Wochennach 6 Wochen

geminderte Kostenbelastunggeminderte Kostenbelastung

Page 39: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Häufige Kurzerkrankungen:Häufige Kurzerkrankungen:

• häufigste Variante der krankheitsbedingten häufigste Variante der krankheitsbedingten KündigungKündigung

• viele Detailproblemeviele Detailprobleme

• dadurch oft ungewisser Verfahrensausgangdadurch oft ungewisser Verfahrensausgang

Page 40: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Prüfungsschema erweitert:Prüfungsschema erweitert:

1.1. negative gesundheitliche Prognosenegative gesundheitliche Prognose

(1) (1) indizielle Prognoseindizielle Prognose

(2) (2) Widerlegung möglichWiderlegung möglich

(3) (3) ggf. Gegenbeweisggf. Gegenbeweis

2.2. erhebliche Beeinträchtigungerhebliche Beeinträchtigungbetrieblicher Interessenbetrieblicher Interessen

3.3. InteressenabwägungInteressenabwägung

Page 41: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Indizielle Prognose:Indizielle Prognose:

• offiziell keine typisierte Festlegungoffiziell keine typisierte Festlegung

• Praxis:Praxis:

mehr als mehr als 30 Tage 30 Tage ArbeitsunfähigkeitArbeitsunfähigkeit(durchgehend oder in der Summe)(durchgehend oder in der Summe)

in den vergangenen in den vergangenen 3 Jahren3 Jahren

• aber: aber: EinzelfallbetrachtungEinzelfallbetrachtung

Page 42: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Widerlegung der Negativprognose:Widerlegung der Negativprognose:

• AN legt Erkrankungen dar (Krankenkassenauszug)AN legt Erkrankungen dar (Krankenkassenauszug)

• AN erklärt (laienhaft), warum deshalb keine AN erklärt (laienhaft), warum deshalb keine Erkrankung mehr zu erwartenErkrankung mehr zu erwarten(„ausgeheilt“)(„ausgeheilt“)

• sofern Laiensachverstand hierzu nicht ausreicht, sofern Laiensachverstand hierzu nicht ausreicht, Verweis auf behandelnde ÄrzteVerweis auf behandelnde Ärzte

Page 43: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Gegenbeweis:Gegenbeweis:

ArbeitgeberArbeitgeber

durch:durch:

arbeitsmedizinisches Sachverständigengutachtenarbeitsmedizinisches Sachverständigengutachten

Page 44: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:

• (meist) finanzieller oder(meist) finanzieller oder

• tatsächlicher Arttatsächlicher Art

Page 45: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Finanzielle Beeinträchtigungen:Finanzielle Beeinträchtigungen:

• EntgeltfortzahlungskostenEntgeltfortzahlungskosten

• Kosten von ArbeitsersatzKosten von Arbeitsersatz(Subunternehmer, Leiharbeitnehmer)(Subunternehmer, Leiharbeitnehmer)

• Schäden (Konventionalstrafen)Schäden (Konventionalstrafen)

• MaschinenstillstandMaschinenstillstand

• MehrarbeitsbelastungMehrarbeitsbelastung

Page 46: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Häufigste Variante:Häufigste Variante:

• hohe Entgeltfortzahlungskostenhohe Entgeltfortzahlungskosten

• Faustformel: Faustformel: 20 % den Entgeltgesamtkosten20 % den Entgeltgesamtkosten

Page 47: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Nach Vorstellung des BAG soll an dieser Stelle Nach Vorstellung des BAG soll an dieser Stelle berücksichtigt werden, ob der AG auf einem berücksichtigt werden, ob der AG auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz beschäftigen kann.leidensgerechten Arbeitsplatz beschäftigen kann.

• milderes Mittel gegenüber Beendigungskündigungmilderes Mittel gegenüber Beendigungskündigung

• keine Verpflichtung zum Freikündigenkeine Verpflichtung zum Freikündigen

• ggf. aber Verpflichtung zum Schaffen eines ggf. aber Verpflichtung zum Schaffen eines leidensgerechten Arbeitsplatzesleidensgerechten Arbeitsplatzes

• BEMBEM

Page 48: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Interessenabwägung:Interessenabwägung:

ArbeitnehmerArbeitnehmer ArbeitgeberArbeitgeber

Page 49: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

ArbeitnehmerArbeitnehmer ArbeitgeberArbeitgeber

• soziale Gesichtspunktesoziale Gesichtspunkte

• (Mit-)Verursachung(Mit-)Verursachung

• BetriebsgrößeBetriebsgröße

• finanzielle Belastbarkeit AGfinanzielle Belastbarkeit AG

??

Page 50: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Krankheitsbedingte Kündigung vor den Arbeitsgerichten:Krankheitsbedingte Kündigung vor den Arbeitsgerichten:

• eher geringe Verfahrenszahleher geringe Verfahrenszahl

• hohe Vergleichsquotehohe Vergleichsquote

• schon erstinstanzlich geringe Erfolgsquoteschon erstinstanzlich geringe Erfolgsquoteaus AG-Sichtaus AG-Sicht

• vor LAG häufig „Zwangsvergleich“vor LAG häufig „Zwangsvergleich“

• Tendenz auch abhängig von BetriebsgrößeTendenz auch abhängig von Betriebsgröße

• Bewegung durch EuGH-Rechtsprechung zur Bewegung durch EuGH-Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung bei DauererkrankungUrlaubsabgeltung bei Dauererkrankung

Page 51: Umgang mit erkrankten Mitarbeitern

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckArbeitsgericht Lübeck

Olaf MöllenkampOlaf MöllenkampRichter am ArbeitsgerichtRichter am Arbeitsgericht

Arbeitsgericht LübeckArbeitsgericht LübeckNeustraße 2aNeustraße 2a23568 Lübeck23568 Lübeck

Tel. (0451) 389 78 45Tel. (0451) 389 78 45Fax (0451) 389 78 50Fax (0451) 389 78 50

[email protected]@arbgsh.landsh.dewww.olaf-moellenkamp.dewww.olaf-moellenkamp.de


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