Fachartikel
Dipl.-lng. Jörg Ehgartner ist Universitätsassistent am
Institut für Interdisziplinäres
Bauprozessmanagement,
Forschungsbereich BauwirtÂ
schaft und Baumanagement,
der Fakultät fĂĽr BauingeniÂ
eurwesen der Technischen
Universität Wien.
Toteranzen im Hochbau
Toteranzen im Hochbau
Jörg Ehgartner
Als Toleranz wird die zulässige Abweichung von vorgeschriebenen MaĂźen definiert , da sich AbÂmessungen gerade im Bauproduktionsprozess nicht genau erzeugen lassen. HerstellungsbedingÂte Abweichungen gegenĂĽber NennmaĂźen aus der Planung sind unvermeidbar. Die im Hochbau in der Regelangewandte Norm ist die Ă–NORM DIN 18202 in der Fassung 2010. Darin sind GrenzabÂweichungen sowie Grenzwerte fĂĽr Winkel- und Ebenheitsabweichungen angegeben. Die jeweiligen technischen Werkvertragsnormen sehen vor, dass fĂĽr besondere Anforderungen an die Oberfläche zusätzliche Angaben zu machen sind.
1. Einleitung und Problemstellung Der Begriff" der "Toleranz" hat seine Wurzel im lateinischen Wort tolerare, in der Bedeutung von "erdulden" oder "ertragen". .. Toleranz ist nicht gleichbedeutend mit Nachgeben, Herablassung oder Nachsicht. Toleranz ist vor allem eine aktive Einstellung, die sich auf die Anerkennung der allÂgemeingĂĽltigen Menschenrechte und GrundfreiheiÂten anderer stĂĽtzt. "1 Toleranz kann auch DuldsamÂkeit bedeuten.2 Der Brackhaus beschreibt Toleranz als "zulässige Abweichung von vorgeschriebenen MaĂźen. Da sich Abmessungen nicht mathematisch genau erzeugen lassen, is t ihnen ein Spielraum (Toleranz) nach Lage zum NennmaĂź und von beÂstimmter Breite zuzuordnen (Toleranzfeld). "3 Das NennmaĂź legt die Nulllinie fest, auf die alle MaĂźe bezogen werden.
Bauteile können nicht exakt hergestellt werden, wobei der Genauigkeitsgrad von dem Baustoff, von der Sorgfalt der Arbeit, der Qualität des KönÂnens und äuĂźeren Umständen (zB Wetter, TempeÂratur) abhängt. Werkstoffe, Hitfsstoffe, ungĂĽnstige Zugänglichkeil bei der Ausfilhrung und das physiÂsche Befinden der Arbeiter können die Ausfilhrung auĂźerdem beeinträchtigen. Das Merkblatt ToterauÂzen im Hochbau 2000 (nach DIN 18201 und 18202 in der Fassung 1997 und 1998) besagt jedoch, dass die zulässigen herstellungsbedingten MaĂźabweiÂchungen bei einer normalen und sorgfältigen ArÂbeit eingehalten werden können.4
2. Regelwerke 2.1. Ă–NORM DJN 18202
Die DIN 18202 trägt den Titel .. Taleranzen im Hochbau - Bauwerke" und wurde 1998 als Ă–NORM ĂĽbernommen. Mit der Neuerung der DIN 18202 im Oktober 2005 wurde naturgemäß auch die Ă–NORM DIN 18202 angepasst und 2006 herÂausgegeben. Am 15. 2. 2010 wurde sie aufgrund der Ă„nderung des Vorwortes neu veröffentlicht, jedoch mit den gleichen Inhalten der DJN 18202.
Als MaĂźtoieranzen werden GrenzabweichunÂgen sowie Grenzwerte filr Winket- und EbenheilsÂabweichungen festgelegt, die jedoch baustoffÂunabhängig GĂĽltigkeit besitzen. Materialbedingte Unebenheiten, z.B bei Fliesen, sind durch die in der
V gl Erklärung von Prinzipien der Toleranz, 28. UNESCOÂGeneralkonfercuz Paris (25. l 0. bis 16. II. 1995).
2 Synonymie nach Mackensen, Deutsches Wörterbuch" (I 986). 3 Vgl Brackhaus Naturwissenschaften und Technik ( 1989) 132. 4 Vgl Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Merkblatt ToleranÂ
zen im Hochbaunach DIN 18202 (2000 ) 2.
Ă–NORM dargestellten Grenzwerte nicht erfasst.5
Zeit- und lastabhängige Verfonnungen (zB durch Temperaturschwankungen) sind dabei ebenfalls normativ nicht berücksichtigt.
In der DlN werden zudem Verfahren zur PrĂĽÂfung der Einhaltung der Grenzwerte und GrenzabÂweichungen beschrieben. Sichtbare Unebenheiten sind dabei nicht als Manget anzusehen, solange sie innerhalb der festgelegten Werte liegen.6
Die Ă–NORM DIN 18202 definiert vielfach verÂwendete Toleranzbegriffe wie folgt:
3.1 Nennmaß I Sollmaß Maß, das zur Kennzeichnung von Größe, Gestalt und Lage eines Bauteils oder Bauwerks angegeben und in Zeichnungen eingetragen wird.
3.3 MaĂźabweichung Differenz zwischen IstmaĂź und NennmaĂź
3.6 Maßtoleranz Differenz zwischen Höchstmaß und Mindestmaß
3.10 Grenzabweichung Differenz zwischen Höchstmaß und Nennmaß oder Mindestmaß und Nennmaß
Gemäß dem Merkblatt zu Toteranzen im Hochbau ist das Nennmaß .. das Maß, welches das Bauwerk oder Bauteil haben soll. "7
NennmaĂź
IstmaĂź MaĂźabweichung
Höchstmaß
Abbildung 1: Bild 1 der Ă–NORM DIN 18202, "Anwendung der Begriffe"
Durch die Festlegung von Grenzabweichungen sollen Begrenzungen festgelegt werden, die trotz unvermeidlicher Ungenauigkeiten bei der FertiÂgung und Montage das ZusammenfĂĽhren der BauÂteile ermöglichen, ohne Anpass- und Nacharbeiten durchfuhren zu mĂĽssen.
Vgl Zentrah wband Deutseires Buuge"·erbe, Merkblatt ToleranÂzcn im Hochbau nach DIN I 8202 (2007) 8.
6 Vgl Merkblau Taleranzen im Hochbau, 4 . 7 Vgl Mcrkblotl Taleranzen im Hochbau, 5.
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lOteranzen 1m Hocnoau
Spalte 1 2 3 4 5 6 7
Zeile Bezug Grenzabweichungen in mm bei NennmaĂźen in m
bis 1 ĂĽber1 ĂĽber3 ĂĽber 6 ĂĽber 15
ĂĽber 30') bis 3 bis 6 bis 15 bis 30
1 Maße im Grundriss, z. B. längen, Breiten, ± 10 ± 12 ± 16 ± 20 ± 24 ± 30 Achs- und Ras termaße (siehe 6.2.1)
5 Ă–ffnungen, z. B. fĂĽr Fenster, TĂĽren,
± 10 ± 12 ± 16 Einbauelemente (siehe 6.2.5)
' ) Diese Grenzabw~ichungen kön~.en bei Nennmaßen bis etwa 60 mangewendet werden. Bei größeren Abmessungen smd besondere Uberlegungen erforderlich .
.. Abbildung 2: Tabelle 1 der ONORM DIN 18202, Zeile 1 und 5 von 6 "Grenzabweichungen"
Spalte 1 2 3 4 5 6
Zeile Bezug Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Messpunktabständen in m bis
0 ,1 l'l 4') to•> 15•l bl
1 Nichtflächenfertige Oberseiten von
10 15 20 25 30 Decken, Unterbeton und Unterböden
2 [ ... ] Nichtflächenfertige Oberseiten von
5 8 12 15 20 Decken, Unterbeton und Unterböden
3 [ ... ) Bodenbeläge, Fliesenbeläge,
2 4 10 12 15 gespachtelte und geklebte Beläge
4 Wie Zeile 3, jedoch mit erhöhten
1 3 9 Anforderungen 12 15
5 Nichflächenfertige Wände und
5 10 15 25 30 Unterseiten von Rohdecken
Flächenfertige Wände und Unterseiten
6 von Decken, z. B. geputzte Wände,
3 5 10 20 25 Wandbekleidungen, untergehängte Decken
7 Wie Zeile 6, jedoch mit erhöhten 2 3 8 15 Anforderungen 20
') Zwischenwerte sind den Bildern 4 und 5 zu entnehmen und auf ganze mm zu runden. b) Die Grenzwerte für Ebenheilsabweichungen der Spalte 6 gelten auch für Messpunktabstände über 15 m.
Abbildung 3: Tabelle 3 der Ă–NORM DIN 18202, Zeile 1 bis 7 von 7 "Grenzwerte fĂĽr Ebenheitsabweichungen"
Die in Tabelle 3 der Ă–NORM DIN 18202 festgelegten Werte haben ftir Decken, Estriche, Bodenbeläge und Wände, abhängig von ihrer Lage, GĂĽltigkeit. Die Tabelle findet keine Anwendung fĂĽr Absätze und HöhensprĂĽnge zwischen benachÂbarten Bauteilen. Diese sind laut Ă–NORM DIN 18202, Punkt 5.4 gesondert zu regeln. Die Ă–NORM DIN 18202, Punkt 5.4 besagt zudem, dass bezĂĽgÂlich der Grenzwerte fĂĽr Ebenheilsabweichungen bei erhöhten Anforderungen gesonderte Grenzwerte zu vereinbaren sind.
Aufgrund möglicher zeit- und lastabhängiger Verformungen ist so fhih wie möglich die EinÂhaltung der Toteranzen zu ĂĽberprĂĽfen. Spätestens ist eine ĂśberprĂĽfung jedoch mit Ăśbernahme oder Fertigstellung des Bauwerks durchzufĂĽhren. Das Messverfahren hat der PrĂĽfer zu wählen und anzuÂgeben. In welcher Form die Messpunkte zu wählen sind, ist in der Ă–NORM DlN 18202 dargestellt.
Bereits in der Planung sind tedmisch notwendiÂge ausreichende Toteranzen zu berĂĽcksichtigen, da in der Regel in der AusfĂĽhrung MaĂźabweichungen auftreten. Bei Passungsberechnungen, zB fiir den Einbau von Fenstern, sind die Toteranzen einzubeÂziehen. Ein Augenmerk bei der Ausschreibung ist darauf zu legen, wenn Bauteile besondere AnfordeÂrungen zu erfiillen haben, zB hängende SchiebewänÂde oder TĂĽrzargen. Hierftir sind in der Ausschrei-
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bung diese Anforderungen genau zu beschreiben und maximale Abweichungen anzugeben.8
2.2. Technische Werkvertragsnormen ln der Ă–NORM B 221 I in der Fassung 2007, "Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonarbeiten", Punkt 4.2.2 "Angaben", wird festgelegt, dass insbesondere beÂzĂĽgl ich erhöhter Anforderungen an MaĂź-, Form- und Lagetoteranzen Angaben zu machen sind (vgl auch Ă–NORM B 2206 "Mauerungs- und Versetzarbeiten" in der Fassung 2008). Laut Punkt 5.3.4.1 können diese erhöhten Anforderungen gemäß Ă–NORM DIN 18202 in der Fassung 2006, Tabelle 3, auch als ToleranzÂklasse E2 bezeichnet werden. In der Ă–NORM B 2232 " Estricharbeiten" in der Fassung 2007 werden weiters PrĂĽfverfahren detailliert beschrieben.
Die Ă–NORM B 22 10 in der Fassung 2009, "Putzarbeiten", definiert in Punkt 3.3 die NennÂputzdicke als mittlere Putzdicke unter Beachtung der Toleranzen und schreibt vor, die Toteranzen der nachfolgenden Gewerke (Stahl- und Holzbau, GeÂbäudeabschlĂĽsse, Fliesen, Estriche) zu beachten.
2.3. Standard-Leistungsbeschreibung Hochbau
Die Leistungsgruppe 32 (LG 32) "Konstruktiver Stahlbau" der standardisierten Leistungsbeschrei-
X Vgl Merkhla lt Taleranzen tm Hochbau, 8.
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Toteranzen im Hochbau
bung, Version 18, 2009-11, sieht vor, dass erhöhte Anforderungen als Aufzahlungspositionen festzuÂlegen sind. In der LG 33 "Vorgehängte Fassaden" ist zB vorgesehen, dass der Ausgleich von etwaiÂgen Ungenauigkeiten, die im Rahmen der MaĂźtoÂIeranzen des Rohbaus gemäß Ă–NORM liegen, im Einheitspreis einzukalkulieren ist. FĂĽr die LG 34 "Verglaste Rohrrahmenelemente" ist geregelt, dass aufgrund der normgemäß zulässigen MaĂźtoieranÂzen vor der Ausfiihrung ein NaturmaĂź zu nehmen ist. Laut LG 38 "HolzfuĂźböden" sind Positionen flir den Ausgleich des Unterbodens vorgesehen, wenn Abweichungen die angegebenen Toteranzen ĂĽberschreiten.
2.4. Nulltoleranz Besonders problematisch kann aus baupraktischer Sicht die sogenannte "Nulltoleranz" sein. Dieser Ausdruck entspricht nicht der Realität, denn eine Nulltoleranz existiert nach obigen Definitionen nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist darunter meistens die Festlegung der unbedingten EinhalÂtung einer planlieh definierten Linie (Nulllinie), die unter keinen Umständen unterschritten werden darf, zu verstehen. In diesem Fall muss die ToleÂranzregelung im Sinne des Schachtelprinzips bzw der HĂĽllbedingungen derart eingehalten werden, dass planlieh die innere Begrenzung der MaĂźtoÂleranz auf die "Nulllinie" gesetzt und damit das NennmaĂź um den Betrag der festgelegten unteren Grenzabweichung nach auĂźen gerĂĽckt wird. Die aus der unteren und der oberen Grenzabweichung definierte MaĂźtoleranz "sitzt" dann auf der NullÂlinie.
Besonders auf die Nulltoleranz ist zu achten, wenn zB laut Bauordnung eine bestimmte RaumÂhöhe(§ 107 Wiener Bauordnung: 2,40 m bei EinÂund Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern) einzuhalten ist. Sowohl in der Planung als auch in der AusfĂĽhrung ist auf die Auswirkungen der Taleranzen bezĂĽglich unbedingt einzuhaltender Abmessungen besonders RĂĽcksicht zu nehmen.
3. Stellungnahme zur Praxis Aus baupraktischer Erfahrung ist die MaĂźeinheit des Poliers "cm" oder "1/2 cm". 1m industrialisierÂten Bauen sind Daumen- und AugenmaĂź unzulängÂliche MaĂźstäbe, daher werden diese von mm oder bei Serienfertigungen in der Fabrik von l /1 0 mm MaĂźeinheiten abgelöst. Bei Verwendung vieler und kleiner Einzelteile wi rd die MaĂźabweichung gröÂĂźer sein. Umgekehrt kann bei groĂźen Bauteilen mit geringem manuellem Einsatz die MaĂźabweichung klein gehalten werden.'1
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass bei sorgfältiger AusfĂĽhrung die Einhaltung der in der Ă–NORM angegebenen Toteranzen von Fachfirmen gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund werÂden in vielen Fällen die Ausschreibungsunterlagen dahingehend geändert, dass die in der Ă–NORM DIN 18202 angegebenen Werte als 1/2-Werte festgeschrieben werden. Der im BVergG 2006 geÂforderten Voraussetzungen der eindeutigen, voll-
9 Vgl dazu Schmittllfcene, Hochkonstruktton (198~ ) 384.
ständigen und neutralen Leistungsbeschreibung ist Folge zu leisten, das heiĂźt, die Ă„nderungen zur Ă–NORM DIN 18202 sind klar und deutlich erÂkennbar darzustellen. Unklare Formul ierungen und Angaben bezĂĽglich der Toteranzen können zu monetären Streitigkeiten im Rahmen der BauausÂftihrung fĂĽhren, da eine höhere Genauigkeit auf der Sei te der AusfĂĽhrenden Mehrkosten bedeutet.
Durch eine unzureichende Kommunikation zwischen Bauherrn und Planer in der ProjektentÂwicklungs- und Vorentwurfsphase können in der Folge offene Fragen entstehen. Ă„uĂźert der BauÂherr seine Vorstellungen und WĂĽnsche bezĂĽgÂlich der Optik nicht unmissverständlich, kann der Planer diese Rahmenbedingungen in der Planung und Ausschre ibung nicht berĂĽcksichtigen. FĂĽr den Bauherrn werden die Auswirkungen erst mit Herstellung des Bauteils wahrnehmbar. NachträgÂliche Anpassungen s ind eventuell unmöglich und - sofern doch mögl ich - sehr kostenintensiv. Auch wenn sich der AusfĂĽhrende im Rahmen der GrenzÂabweichungen bewegt, können gewisse VorstellunÂgen des Bauhenn enttäuscht werden. Optische VorÂste llungen eines Architekten, die ein hohes MaĂź an Genauigkeit und geringe Grenzabweichungen erÂfordern, schlagen sich im Preis nieder. Eine höheÂre Genauigkeit ist nur durch größere Sorgfalt und daraus folgend dw·ch höhere Aufwandswerte sowie durch zusätzliche Vermessungskontrollen (zB eine Kontrolle durch einen Geometer statt durch den Pol ier) möglich.
Komplexe Detai llösungen mit hohen AnfordeÂrungen aufgrund ästhetischer Vorstellungen mĂĽsÂsen generell baupraktisch ausfĂĽhrbar sein, zudem mĂĽssen die Auswirkungen der Toteranzen bereits in der Planung berĂĽcksichtigt werden. Die Folgen sind häufig erst während der Ausfiihrung sichtbar und stellen die Projektbeteiligten vor die Tatsache, dass rasch Lösungen zu präsentieren und auszufĂĽhÂren sind. Nicht selten gelangen Blechabdeckungen und Sil ikonfugen, die optisch nicht den VorstellunÂgen des Bauherrn und des Plancrs entsprechen, zur Anwendung.
Werden Raumhöhen, die laut Bauordnung als MindestmaĂź einzuhalten sind, unterschritten , kann trotz Unverhältnismäßigkeil des RĂĽckbaus oder Neubaus eine Anpassung erforderlich werden. Der Koord inierung der unterschiedlichen Gewerke, Partien und Bautei le kommt dabe i eine groĂźe BeÂdeutung zu. Bei einer Generalunternehmervergabe werden dem Bauleiter des Generalunternehmers bzw bei einer getrennten Vergabe der örtlichen Bauaufsicht diese Aufgaben der Koordinierung zuteil. Wird durch die Aufsummierung von AbÂweichungen mehrerer Gewerke die Raumhöhe laut Bauordnung unterschritten, ste llt sich die Frage der Mitverantwortung. Durch die AusfĂĽhrung der verschiedenen Gewerke durch unterschiedliche Firmen und Beteiligte ist die Ursachenforschung im Nachhinein nicht immer einfach. Besondere Aufmerksamkeit ist jenen Bauteilen zu widmen. bei denen Gewerke mit sehr unterschiedlicher PräÂzision und nicht einheitlichen Toteranzen aufeinÂandertreffen. Als Beispiel sei hier die Schnittstelle zwischen der Fassade und dem Rohbau genannt.
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Werden zB durch die Addition von MaĂźabÂweichungen Grenzwerte nicht mehr eingehalÂten, ist eine Fehleranalyse durchzufĂĽhren und die Mitverantwortung der Beteiligten zu klären. Ein Ausgleichen von Unebenheiten, nachträgliche AnÂpassungen oder Ausbesserungsarbeiten sind nur mit monetärem Mehraufwand zu bewerkstelligen. GroĂźe Bedeutung kommt in diesen Fällen der KonÂtrolle der einzelnen Vorleistung zu. Summieren s ich MaĂźabweichungen mehrerer Gewerke ausgeÂhend von Vermessungsungenauigkeiten, folgt späÂtestens bei der Kontrolle der Oberfläche oder der Montage von Einbauteilen ErnĂĽchterung. Eine KoÂordinierung und detaillierte Planungsabstimmung machen gemeinsame Kontrollen und DokumentaÂtionen unumgänglich.
Weiters können Ăśberhöhungen, die in der BeÂrechnung der Statik und in der Planung angesetzt werden und die sich durch die Belastung ausgleiÂchen sollen, zu Problemen fĂĽhren. Wird diese Ăśberhöhung durch fehlende Belastung nicht ausÂgeglichen und werden in der Planung eine mögÂliche raue Oberfläche sowie sonstige mögliche Verformungen nicht berĂĽcksichtigt, werden UnÂebenheiten noch weiter verstärkt.
4. Verantwortungsbereiche Jedem Projektbeteiligten werden VerantwortungsÂbereiche und Aufgaben zutei l, deren Erledigung fiir den Erfolg des Projektes von Bedeutung ist. So hat bezĂĽglich der Taleranzen zB der Bauherr den Verwendungszweck vorzugeben, der Planer unumÂgängliche Taleranzen bereits in der Planung zu beÂrĂĽcksichtigen und die ausfĂĽhrende Firma die vorgeÂgebenen Taleranzen einzuhalten. In der Folge sind die Verantwortungsbereiche den Projektbeteiligten zugeordnet und in einer Ăśbersicht dargestellt.
4.1 . Bauherr • Definition der Anforderungen bezüglich Ver-
wendungszweck und Ă„sthetik. Vorgegeben werden die Grenzabweichungen und Grenzwerte in der Ă–NORM DIN 18202. Diese sind erfahrungsgemäß mit sorgfältiger Arbeit einÂzuhalten, können jedoch durchaus optisch sichtbar sein. Der Bauherr hat seine Anforderungen in BeÂzug auf Ă„sthetik und den Verwendungszweck zu definieren. Der Planer, der fiir die Ausschreibung der Bauleistung und die Planung verantwortlich ist, hat den Bauherrn bezĂĽglich der AuswirkunÂgen der Taleranzen zu beraten. Entscheidend ist, dass der Bauherr dem Planer seine Vorstellungen mitteilt, denn nur dann können diese Umstände der Leistungserbringung auch in der AusschreiÂbung definiert werden. Somit sind gegebenenfalls Gre~~abweichungen und Grenzwerte gegenĂĽber der ONORM DIN 18202 zu verringern, die bauÂpraktische Durchfiihrbarkeit ist jedoch zu gewährÂleisten. Jeder dem Vertrag gegenĂĽber abweichende Wunsch des Bauherrn zieht Mehrkosten nach sich. Der Planer wiederum muss seinerseits mögliche Abweichungen zur Ă–NORM, speziell bei Details und nicht einheitlichen Taleranzen und GenauigÂkeiten bei nachfolgenden Gewerken, in der PlaÂnung bereits berĂĽcksichtigen.
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loteranzen tm Hochbau
4.2. Planer10
• Beratung des Bauherrn bezĂĽglich der AuswirÂkungen der Toleranzen;
• Einhaltung von Mindestabmessungen (zB laut Bauordnung: Abmessungen von Treppen, lichÂte Höhe von Aufenthaltsräumen);
• ĂśberprĂĽfung der Anforderungen (zB AbmesÂsungen eines nutzungsgerechten Sportbeckens mit einer Ăśberlaufkante, Venneidung von PfĂĽtÂzenbildung, Ebenheit und gleichmäßiges GeÂfalle bei Balkonen);
• Kontrolle einer möglichen Beeinträchtigung der Funktionalität des Bauwerks nach den Bestimmungen laut ÖNORM DIN 18202 (zB Entwässerung, Montage von Einbauteilen);
• Kontrolle einer möglichen BeeinträchtiÂgung der Ă„sthetik nach den Bestimmungen laut Ă–NORM DIN 18202 (zB Struktur, AnÂschlussfugen);
• Verwendung der Baustoffe (zB Fertigteile oder Ort beton, Standardmontageteile );
• Berücksichtigung von Kriechen, Schwinden, Wind- und Schneelast;
• Kontrolle der Taleranzen bei Ăśbergängen und Schnittstellen, speziell bei Nachfolgegewerken mit unterschiedlichen Toleranzanforderungen, zB Stahlbeton - Glas, Sichtbeton - MalerarÂbeiten, Rohbau - Schlosserarbeiten, Rohbau - Fassade (Anmerkung: Bei der Abfolge der Arbeiten Rohbau - Putzarbeiten - MalerarbeiÂten kann ein Toleranzausgleich durch den Putz erfolgen; kann dieser Ausgleich nicht erreicht werden, zB ohne Putz, mĂĽssen die Taleranzen des Endzustandes bereits im Zwischenstadium (Stahlbeton] eingehalten werden);
• AusfĂĽhrbarkeit der Planung; • eindeutige und klare Beschreibung der abÂ
weichenden Bestimmungen zur Ă–NORM DrN 18202.
4.3. AusfĂĽhrung11
• Angebotsphase (Kalkulant): BerĂĽcksichtiÂgung von abweichenden Bestimmungen zur Ă–NORM DIN 18202 (zB 1/2 DIN-Werte) in der Kalkulation (zB Mehraufwendungen durch höhere Genauigkeit und zusätzliche VeJmesÂsung);
• Arbeitsvorbereitung (Bauleiter, Polier): FestÂstellen der zulässigen Grenzabweichungen und Grenzwerte;
• Planfreigabe: sorgfaltige PrĂĽfung der VorabÂzugspläne spezie ll auf DurchfĂĽhrbarkeit von Details;
• Vermessung: Vermessungstechnische UngeÂnauigkeiten gehen bei messtechnisch unkonÂtrollierter Baudurchftihrung als systematische MaĂźabweichung durch alle Folgearbeiten bis zur Fertigstellung in das Bauwerk ein;
• Ausfiihrung (Bauleiter, Polier): Einhaltung der zulässigen Grenzabweichungen und GrenzwerÂte durch Kontrollen bzw Anwendung höherer Sorgfalt und zusätzlicher Vermessung (Geome-
10 Vgl dazu Bludou!Erii!Weber, MaĂźgerechtes Bauen' (1998) 97. 11 Vgl dazu Bludau!Erii/Weber, MaĂźgerechtes Bauen'. 14 0 IT.
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Teleranzen im Hochba u
ter statt Kontrolle durch den Polier) bei erhöhÂten Anforderungen;
• ĂśberprĂĽfung der Machbarkeil (gegebenenfalls Umstellung des Arbeitsablaufs oder des BauÂverfahrens);
• PrĂĽfung von vorhandenen Waagrissen (in Ă–NORM festgelegte Nebenleistung, zB in Ă–NORM B 2206 in der Fassung 2008, .. MaueÂrungs- und Versetzarbeiten");
• Vorleistungen: Feststellung der Toleranzwerte, Prüfung der Abweichungen und Vergleich der Bauwerksmaße, Wink ligkeilen und Ebenheilen mit den Planvorgaben;
• Montage von Fertigteilen. Überprüfung der Vorleistung vor der Herstellung der Fertigtei le;
• Prüf- und Wampft icht; • Ausftihrung Generaluntemehmer: Prüfung der
Abweichungen der einzelnen Baustoffe bzw Bauwerke und der gesamten BetrachtungsÂfläche;
• AusfĂĽhrung Generalunternehmer: AbstimÂmung mit den Vor- und Folgeleistungen sowie Koordinierung und Sphärenzuteilung der GeÂwerke bei der Notwendigkeit von Ausgleichen bei Unebenheiten (zB Ausgleich einer unebeÂnen Stahlbetondecke mit dem Einbringen des Estr ichs);
• bei fehlerhafter Vorleistung: Mitteilung von Mängeln oder berechtigter Bedenken bezĂĽgÂlich beigestellter Vorleistung an den Bauhen11 (siehe Ă–NORM B 2110 in der Fassung 2009, Punkt 6.2.4.1 "Allgemeine VertragsbestimÂmungen fĂĽr Bau1eistungen" ) und Anmeldung der Forderung (siehe Ă–NORM B 2 110, Punkt 7.4);
• Abstimmung der MaĂźnahmen mit dem BauÂherrn zum Ausgleich mangelhafter Leistung;
• Maßkontrolle vor Anmeldung zur Übernahme und gegebenenfalls Korrektur.
Die Toleranz T, auch Fertigungstoleranz genannt, beschreibt die DitTerenz zwischen dem größten und dem kleinsten zulässigen MaĂź, wobei sich die Gesamttoleranz Ts" aus den Toteranzen der BauÂteil Fertigung, der Montage und der Vermessung zusammensetzt. 12 Als Faustformel wird die VerÂmessungsto leranzwie folgt angesetzt: SollmaĂź x = 10,00 m, größtes MaĂź = 10,0 I m, kleinstes MaĂź = 9,99 m, Toleranz T = 0,02 m, Standardabweichung = 0,2 X T = 0,2 X 0,02 = 0,004 m.13
FĂĽr durchzufĂĽhrende PrĂĽfungen sind BezugsÂpunkte festzu legen. Da in der Normung zeit- und lastabhängige Verformungen von Bauteilen (zB Durchbiegungen) nicht berĂĽcksichtigt sind, sollten PrĂĽfungen so frĂĽh als möglich durchgefĂĽhrt werÂden.14
In der AusfĂĽhrung is t das Zusammenspiel zwiÂschen den Beteil igten (Baumeister, Nach- und NeÂbenunternehmer, örtl iche Bauaufsich t und Bauherr) von groĂźer Bedeutung. Gemeinsame fortlaufende Kontrollen und Abstimmungen gewährleisten die Einhaltung der Grenzwerte und Grenzabweichun-
12 Vgl Sdmeider, Bautabellen flir lngCI11eure" (20 10) 14.2. 13 Vgl Schneider. Baulabellen flir Ingenieure' ' (2002 ) 14 .2. 14 Vgl Frick/Knö/1. Baukonslrukl ionslehre In (2002) 22.
gen. Wird die Einhaltung der MaĂźgenauigkei ten der ei nzelnen Einzelgewerke nacheinander ĂĽberÂprĂĽft, können Abweichungen dem Verursacher zuÂgeordnet werden.
4.4. Örtliche Bauaufsicht • Feststellung der Toleranzwerte, Prüfung der
Abweichungen und Vergleich der BauwerksÂmaĂźe, Winkligkeilen und Ebenheilen mi t den Planvorgaben;
• PrĂĽfung der Abweichungen der einzelnen BauÂstofte bzw Bauwerke und der gesamten BeÂtrachtungsfläehe ;
• Abstimmung mi t den Vor- und Folgeleistungen sowie Koordinierung und Sphärenzuteilung der Gewerke bei der Notwendigke it von AusÂgleichen bei Unebenheiten (zB Ausgleich einer unebenen Stahlbetondecke mit dem Einbringen des Estrichs);
• Abstimmung der MaĂźnahmen mit dem BauÂherrn und den AusfĂĽhrenden zum Ausgleich mangelhafter Leistung;
• DurchfĂĽhrung der Ăśbernahme und DokumenÂtation der Mängel.
5. Baupraktische Beispiele 5.1. Montage einer TĂĽrzarge
in einer Trockenbauwand Bei einem Trockenbauausbau in einem BĂĽrogeÂbäude sollten TĂĽrzargen nicht als U-Profile, sonÂdern aus optischen GrĂĽnden flach ausgefĂĽhlt werÂden. Laut Ă–NORM B 22 12 in der Fassung 200R. "Trockenbauarbeiten" haben bezĂĽglich Kanten und Ichsen die Grenzwerte der Tabelle 3, Zei le 7 der Ă–NORM DIN 18202 GĂĽl tigkeit. FĂĽr MessÂpunktabstände zwischen I und 3 m betragen die Grenzwerte zwischen 3 und 5 mm. Die Ă–NORM B 5330-10 in der Fassung 2006, ,.Stahlzargen !Ur Ständerwandsysteme mit Gipsplatten" sieht AbÂwe ichungen von zirka ± 0,5 mm vor. Da in der Ausschreibung keine besonderen Anforderungen fĂĽr die Herstellung der Trockenbauwände gestellt wurden, waren unweigerlich mit freiem Auge sichtbare Fugen die Folge. Abhi lfe leisteten optisch unvorteilhafte Sil ikonfugen.
5.2. Bodenbelag auf Estrich und Stahlbetondecke
Ein Baumeister s tellte die Stahlbetondecke, ein Subunternehmer des Baumeisters den Estrich und ein Nebenunternehmer im Auftrag des Bauherrn den Bodenbelag her. Es waren die Toteranzen lau t Ă–NORM DrN 18202 einzuhalten. Vor der Herste lÂlung des Estrichs wurden mögliche Unebenhei ten nicht dokumentiert oder kontroll iert. Der SubunterÂnehmer beklagte Mehrstärken bei der Herstellung des Estrichs. Vor dem Verlegen des Bodenbelags äuĂźert der Bauherr den Wunsch, Unebenheiten auf 4,00 m gemessen von maximal 0,5 mm zu erreiÂchen. FĂĽr die Herstellung der Stahlbetondecke beträgt der Grenzwert flir Ebenheitsabweichung, bei einem Messpunktabstand von 4,00 m, 12 mm (siehe Tabelle 3, Zeile 2, Spalte 4). FĂĽr die HerÂstellung des Estrichs und des Bodenbelags ist die Zeile 3 der Tabelle 3 heranzuziehen, die einen
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Grenzwert fĂĽr Ebenheilsabweichung von l 0 mm vorsieht. Der Bauherr hat zwei Vertragspartner: den Baumeister, der bis zur Oberkante des Estrichs verantwortlich ist, und den Bodenleger. Der BauÂmeister muss sich daher eine mögliche VergĂĽtung von Mehrkosten aufgrund der Notwendigkeit des Ausgleichens von Unebenheiten der StahlbetondeÂcke mit dem Subunternehmer ausdiskutieren. Da dieser die Vorleistung, die Stahlbetondecke, nicht dokumentiert hat und dem Baumeister keine MitÂteilung bezĂĽglich Mehrkosten machte, stritt der Baumeister jede Mitverantwortung ab. Mit dem Vorweisen von Estrichstärken einigte man sich auf eine VergĂĽtung von Mehrkosten. Da der SubunÂternehmer jedoch auch Bereiche mit MinderstärÂken ausfĂĽhrte und eine gewisse Unebenheit ausÂzugleichen hat (unterschiedliche Grenzwerte fĂĽr Stahlbeton und Estrich), werden die Mehrkosten pauschal um 70 % verringert. Die Abweichungen des Estrichs sind im Rahmen der zulässigen WerÂte. Demnach mĂĽssen zusätzliche Anforderungen, die erst im Zuge der BauausfĂĽhrung kundgetan wurden, vom Bauherrn als Mehrkostenforderung gesondert vergĂĽtet werden.
5.3. Wandkonstruktion aus Fertigteilplatten15
Ein Hochhaus wurde an ein bestehendes I 0-stöÂckiges Gebäude angebaut und beide Gebäude wurÂden durch Querdurchgänge miteinander verbunÂden. Bei der Herstellung der Durchgänge musste festgestellt werden, dass das Deckenniveau der einzelnen GeschoĂźe nicht mit jenen des NachbarÂgebäudes ĂĽbereinstimmte. Das Deckenniveau im letzten Stock lag um 60 mm ĂĽber dem NennmaĂź. Die zulässige Grenzabweichung laut Ă–NORM DIN I 8202, Tabelle I , Zeile 2, Spalte 6 beträgt bei einer GeschoĂźhöhe von 2,85 m ± 30 mm. das heiĂźt, die Grenzabweichung laut Ă–NORM DIN
15 Vgl dazu 8/udau!Er//!Weber. MaĂźgerechtes Bauen'. 145 (f.
Toteranzen im Hochbau
wurde nicht ĂĽberschritten. Die Fertigteilwände, die jeweils ĂĽber ein GeschoĂź reichten, wiesen eine Ăśberlänge von + 6 mm auf. Laut DIN 18203-1 wurde das zulässige GrenzabmaĂź nicht ĂĽberschritÂten. Bei der Montage wurde diese Abweichung nicht ausgeglichen. Die MaĂźabweichung betrug im ersten GeschoĂź+ 10 mm (zulässig± 16 mm laut Ă–NORM DIN 18202. Tabelle I, Zeile 2, Spalte 3). Durch die Addition der MaĂźabweichungen in den folgenden GeschoBen resultierte eine Abweichung von 60 mm. Abhilfe kann durch ständige NachÂkontrollen bei jedem einzelnen GeschoĂź geleistet werden. Dadurch kann ein Ausgleich stattfinden und einer Aufsummierung der MaĂźabweichungen entgegengesteuert werden. Gebäudeverformungen und Gebäudebewegungen können den ungĂĽnstigen Fallnoch weiter verstärken.
Zusammenfassung Als Toleranz wird die zulässige AbweiÂchung von vorgeschriebenen MaĂźen deÂfiniert, da sich Abmessungen nicht genau erzeugen lassen.
Der Bauherr muss die Anforderungen bezĂĽglich des Verwendungszwecks und der Ă„sthetik definieren. Der Planer hat mögliche Abweichungen bereits planlieh zu berĂĽcksichtigen, der Ersteller der AusÂschreibung hat die Grenzabweichungen und -werte gegebenenfalls an die ErforderÂnisse anzupassen. Die Bauaufsicht hat die Einhaltung dieser vereinbarten Werte zu kontrollieren und die ausfĂĽhrende Firma darauf zu achten, mit normaler und sorgÂfältiger Arbeit die vereinbarten Werte nicht zu ĂĽberschreiten. Dabei kommt der KoordiÂnierung der unterschiedlichen Gewerke und Bauteile eine groĂźe Bedeutung zu.
Leitfaden zum Grundbuchsrecht
Fachartikel
Mit Fragen des Grundbuchs befassten Juristen und interessierten Laien bietet dieser Titel einen brauchbaren Arbeitsbehelf. in dem u. a. AnÂleitungen zur Lösung von Rechtsfragen zu finden sind. Darober hinaus werden dem Benutzer auch zahlreiche Vertragsmuster und Muster fĂĽr Grundbuchseingaben sowie Muster von Urkunden, wie sie im GrundÂbuchsalltag immerwieder vorkommen, geboten, um das Verstandnis und die Anwendung des Grundbuchsrechts zu erleichtern. Letztlich fehlt es auch nicht an instruktiven Hinweisen. wie etwa der "Checkliste", die helÂfen soll, Abweisungen von Grundbuchsgesuchen zu vermeiden.
Feii/Marent/Preisl 2.Aufl. 2010
Mag. Erich Feil und Dr. Kari-Heinz Marent, beide Richter 1. R.. Fachbuchautor zahlreicher im Ltnde Verlag
erschienener Monografien und Kommentare.
März 2011 baUaktuell
1.672 Setten. Leinen ISBN 978 -3 -70 73-1304-8 EUR 295,-
Dr. Gerhard Preisl, seit 1993 Rechtsanwalt. spezialtsiert auf Liegenschaftsrecht und Vertragssachen, Fachbuchautor.
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