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MEISTERBRIEF Jahrgang 24 / Ausgabe 8/ 2014 Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda INNOVATIONSPREIS HANDWERK 2015 IN DIESER AUSGABE: Mindestlohn - Was ist zu beachten Wärmedämmung von Gebäuden - Fakten Künstlersozialabgabe - Bürokratiewahnsinn geht weiter
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MEISTERBRIEFJahrgang 24 / Ausgabe 8/ 2014

Handwerk in Osthessen \\\ Das Magazin der Kreishandwerkerschaft Fulda

INNOVATIONSPREISHANDWERK 2015

IN DIESER AUSGABE:Mindestlohn - Was ist zu beachten

Wärmedämmung von Gebäuden - Fakten

Künstlersozialabgabe - Bürokratiewahnsinn geht weiter

Titel_8_2014_Final_X3_neu.pdf 1 1/7/2015 11:54:57 AM

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1. Februar

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Innovationspreis Handwerk 2015

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Impressum:Herausgeber: Kreishandwerkerschaft FuldaVerlag: Perspektive pro Handwerk GmbH,Rabanusstraße 33, 36037 FuldaTelefon: (06 61) 90 224 - 0,Fax: (06 61) 90 224 - 20E-Mail: [email protected]: www.kh-fulda.deSatz und Layout: 21 ritter, www.21ritter.de

Redaktion und Anzeigenverwaltung:Dr. Herbert BüttnerTel.: (06 61) 90 224 – 16Mail: [email protected]:Jürgen Fröhlich, Tel.: (0 66 56) 50 37 77Mail: juergen.froehlich @gmx.netDruck: DCM Druck Center Meckenheim

Der MEISTERBRIEF erscheint 8 mal jährlich. Er wird allen Betriebsinhabern der Handwerksbetriebe im Kreis Fulda im Rahmen der Zugehörigkeit zur Kreishand-werkerschaft ohne Gebühr zugestellt. Die Bezugsgebühr ist mit dem Jahresbeitrag abgegolten. Der MEISTERBRIEF ist im Abonnement für eine Jahresgebühr von

16 € einschließlich Versand zu beziehen. Für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt die Redaktion nur die allge-meine presserechtliche Verantwortung.

Bildquellen: Titel: Kochphoto- Fotolia

Editorial /// Inhaltsverzeichnis

InhaltsverzeichnisDer Kreishandwerksmeisterhat das Wort

Das Jahr hat kaum begon-nen und schon komm ich aus dem Staunen nicht heraus. Wie jedes Jahr liest man sich mehr oder weniger durch die Änderungen im Steuerrecht hindurch, beachtet neue Vor-schriften auf allen möglichen Gebieten und ist froh, wenn es einigermaßen zu verste-hen ist. Doch für unsere me-tallverarbeitenden Betriebe tritt 2015 eine neue Regelung über die Umsatzsteuerschuld

Editorial

Inhaltsverzeichnis

Kommentar

Betriebsberatung

Unternehmensbörse

Stellengesuche

Weiterbildungsangebote

Innovationspreis Handwerk

Trendmesse

Ehrungen

Nachrichten aus der Region

Recht & Steuern

Ausbildung

TOPAS

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bei Lieferung von Metallen in den verschiedensten Formen in Kraft. Auf über hundert Seiten wird erklärt was ein Rohr, ein Blech oder sonstige Form von Metallerzeugnissen ist. Die Umsatzsteuer schuldet nach diesem als „Reverse-Charge-Ver-fahren“ bezeichneten Vorgang der Empfänger der Metalllie-ferung. Wir brauchen uns über Abschaffung von Bürokratie nicht mehr zu unterhalten, solange z. B. in Finanzverwaltun-gen Entscheider sitzen, die grundsätzlich erstmal alle Betriebe als potenzielle Steuerbetrüger sehen und deswegen mit Über-prüfungs- und Nachweisverfahren überschütten. Auch wenn dies alles schon seit September 2014 bekannt ist und jetzt kurzfristig wegen Umsetzungsproblemen eine Übergangsfrist bis Mitte 2015 festgelegt wurde, ist es einfach unnötig und übertrieben.

Oft hören oder lesen wir in Nachrichten und Artikeln das all-gemeine Geschehnisse, mit „handwerklich gut“ oder „meister-haft ausgeführt“ beschrieben werden.

Damit ist dann eine ausgesprochen gute und richtige Ausfüh-rung gemeint und ohne groß darüber nachzudenken, wird mit diesen verwendeten Attributen dem Handwerk besondere Leistungsfähigkeit zugeordnet. Wenn dies so ist, dann frage ich, warum diese Erkenntnis im täglichen Handwerksleben nicht größere Anerkennnung findet. Jeder von uns hat doch schon die Fragen nach preisgünstigerer Ausführung oder, warum die in Rechnung gestellten Stundenlöhne so hoch sind, gehört. Manche tun sich dann schwer damit und suchen abenteuerliche Erklärungen anstatt schlicht und ergreifend auf Qualität, ausgeführt von einer Fachkraft in einem Hand-werksbetrieb, zu dessen Führung Fachwissen gebraucht wird, zu verweisen.

Genau dies ist aber eine der vielen Aufgaben einer Kreishand-werkerschaft, es der Bevölkerung in einer Region darzustellen und im wahrsten Sinne des Wortes „vor Augen zu führen“. Auch zu diesem Zweck organisieren wir unsere Trend-Messe. Ich bin fest davon überzeugt, dass eine optisch gute Darstel-lung und Gespräche mit interessierten Verbrauchern die beste Werbung für alle Handwerksbetriebe sind.

Auf ein gutes 2015 mit Ihnen allen freut sich

Ihr Kreishandwerksmeister Claus Gerhardt

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Innovation Handwerk

und erfinderisch?

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1. Februar

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Innovationspreis Handwerk 2015

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Kommentar

Verehrte Leserinnen und Leser, der Kreishandwerksmeister hat es auf der vorhergehenden Seite auf den Punkt gebracht: „Über die Abschaffung von Büro-kratie brauchen wir uns nicht mehr zu unterhalten“. Nicht nur Reverse-Charge-Verfahren, sondern auch Mindestlohngesetz und Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (das Wort sollte zum Unwort des Jahres 2015 vorgeschlagen werden) sind weitere Beispiele dafür, wie insbesondere die kleinen und mittleren Be-triebe ans Gängelband gelegt und schikaniert werden. Was muss eigentlich in den Köpfen von Politikern vorgehen, die sich so etwas einfallen lassen. Und auch das können Sie in dieser Ausgabe nach-lesen: Infolge politischer Fehlentscheidungen wird voraussichtlich die Schwarzarbeit in Deutschland wieder zunehmen.

Erfreulich ist, dass das Jobwunder auch in diesem Jahr wohl wei-tergehen wird. Die Beschäftigung befindet sich auf Rekordniveau, noch nie waren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland so viele Menschen in Arbeit wie heute. Man kann getrost sagen, nicht wegen, sondern trotz der aktuellen Politik. Der niedrige Eurokurs, der eigentlich den fußkranken Südeuropäern auf die Sprünge helfen sollte, wirkt in Verbindung mit sinkenden Energie-preisen in Deutschland wie ein zusätzliches Konjunkturprogramm und wird noch eine Weile die Fehlentscheidungen unserer Politiker kaschieren. Das lässt hoffen, dass 2015 auch für das Handwerk alles in allem ein gutes Jahr werden wird, vorausgesetzt natürlich man hat die Mitarbeiter dafür, um alle Aufträge abarbeiten zu können. Denn insbesondere in der Region Fulda sind und bleiben gute Bewerber, sei es auf dem Ausbildungsmarkt, sei es auf dem

Arbeitsmarkt, Mangelware. Wer immer noch meint, seine Mitarbeiter mit Niedriglöhnen abspeisen zu können, wird zu-künftig leer ausgehen und die Arbeit selbst erledigen müssen. Auch das ist ein Grund dafür, warum das Mindestlohngesetz vollkommen überflüssig ist und zum völlig falschen Zeitpunkt kommt.

Trotz aller notwendigen und berechtigten Kritik an der gegenwärtigen Politik, eine Alternative dazu ist leider weit und breit nicht in Sicht. Wer sich in die Hände der Linken oder der AfD begibt, spielt mit der Zukunft Europas und damit Deutsch-lands. Wenn man sich anschaut, über welche Wirtschaftspower die Amerikaner und der asiatische Raum verfügen, dann muss eigent-lich jedem klar sein, dass wir ohne Euro auf Dauer keine Chance und mit Euro zumindest eine kleine Chance haben. Frei nach dem Motto „Bangemachen gilt nicht“ wünsche ich allen Lesern ein frohes und erfolgreiches Jahr 2015. Ihr Herbert Büttner

Unser größtes Talent: Talente fördern.

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Als Personaldienstleister der Kreishandwerkerschaft Fulda arbeiten wir bevorzugt für unsere lnnungsbetriebe.

• Unsere Mitarbeiter sind unser Kapital. Deshalb zahlen wir nicht nur leistungsgerechte Löhne, sondern investieren auch in ihre Aus- und Weiterbildung.

• Wir sind Partner des Handwerks in allen Personalfragen. Wenn Sie möchten, übernehmen wir Ihre gesamte Personalarbeit von der Stellenanzeige über die Bewerbergespräche bis hin zur Formulierung des Arbeitsvertrages.

• Wir „schneidern“ Ihnen ein passgenaues Personalkonzept, das Sie dauerhaft entlastet. Denn personelle Fehlentscheidungen werden in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels immer teurer.

Sprechen Sie uns an. Wir lösen gemeinsam mit Ihnen Ihre Personalprobleme.

Perspektive pro Handwerk GmbH Dr. Herbert Büttner, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda, Tel. (06 61) 9 02 24-16, E-Mail: [email protected] www.perspektive-pro-handwerk.de

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Betriebsberatung

Expertenrat für Unternehmer und Existenzgründer im Handwerk

Auch im Jahr 2015 bietet die Wirtschafts- und Infrastruk-turbank Hessen gemeinsam mit Experten der Wirtschaft Beratungstermine für Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe sowie Existenzgründer an. Am Freitag, 30.01.2015, können in Einzelterminen im ITZ Tagungs- und Kongresszentrum, Am Alten Schlachthof 4 in Fulda, die jeweiligen Fragen formuliert werden. Experten der Handwerkskammer Kassel, der Industrie- und Handelskammer Fulda sowie dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Wirtschaft geben im Team die entsprechenden Auskünfte.

Die Beratungsthemen reichen von der Unternehmensfinanzie-rung mit öffentlichen Fördermitteln, über Existenzgründun-gen, die Förderung betriebswirtschaftlicher und technologi-scher Beratung, die Unternehmensübergabe, den Zugang zu Hochschul-Know-how bis hin zur Beratung zu einem geeigne-ten Standort und den behördlichen Genehmigungsverfahren. „Mit der Vielfalt der angebotenen Informationen bieten wir eine sehr effektive Beratung für die interessierten Unterneh-merinnen und Unternehmer“, sagt Gabriele Leipold, betriebs-wirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer Kassel.

Die Ratsuchenden können in einem Termin gleich die Ant-worten auf ein Bündel der verschiedensten Fragen mitneh-men. Die erforderlichen Anmeldungen für dieses kostenlose Angebot nehmen Sabrina Kümmel-Naderer, IHK Fulda, Telefon 0 661 / 284 – 15, E-Mail: [email protected] oder Thomas Peter, Telefon 069 / 91 32 – 52 58, E-Mail: [email protected], Förderberatung der Wirtschafts- und Infra-strukturbank Hessen, gerne entgegen.

Sprechtage der HWK-Betriebsberatung Die Abteilung Betriebsberatung und Unternehmensführung der Handwerkskammer Kassel bietet auch 2015 Betriebsin-habern und Existenzgründern im Handwerk die Möglichkeit zu kostenfreien Beratungsgesprächen.

In den Räumen der Kreishandwerkerschaft Fulda haben Interes-senten die Gelegenheit zu einem vertraulichen und objektiven Beratungsgespräch mit der betriebswirtschaftlichen Beraterin der Handwerkskammer Kassel, Frau Dipl. BW Gabriele Leipold.Das Beratungsangebot ist auf eine wirtschaftlich erfolgreiche Be-triebsführung ausgerichtet und soll auch Existenzgründer beim Schritt in die Selbständigkeit unterstützen.

So gehören zu den angebotenen Beratungsleistungen z.B. Themenbereiche wie:• Betriebsübergabe / Betriebsübernahme• marktorientierte Unternehmensführung• Investitionsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Fördermöglichkeiten• Auswertung betrieblicher Daten mit Betriebsanalyse• Ermittlung betrieblicher Schwachstellen/ Lösungsansätze• Wahl der richtigen Rechtsform.

Gabriele Leipold

Zu den Sprechtagsterminen der HWK Kassel ist eine rechtzeitige Anmeldung bei der Kreishand-werkerschaft Fulda, 36037 Fulda, Rabanusstraße 33, Telefon 0661 902240, erforderlich.

Die nächsten Sprechtage finden am 20.01.201528.01.201513.02.201524.02.201510.03.201424.03.2014statt.

Die betriebswirtschaftliche Beraterin der Handwerkskammer Kassel ist auch direkt unter der Telefonnummer 0561/7888156 oder per Email, [email protected], zu erreichen.

Neu im Team der KH In meiner Posi-tion als leitende Angestellte der Kreishandwerker-schaft freue ich mich sehr, Sie zukünftig in Ihrem Erfolg zu unterstützen, Sie in rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zu beraten und an der Lebens-perspektive für junge Menschen im Handwerk und im gesamten Landkreis Fulda mitzuwirken. Mit dem Beginn des Jahres 2015 ist einer meiner persönli-chen Wünsche in Erfüllung gegan-gen - ich habe eine Position eingenommen, die es mir ermöglicht Menschen, Sie, Ihre Arbeit und Ihre Mitarbeiter in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen.

Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Familien wünsche ich einen guten Start ins Neue Jahr und Auf gute Zusammenarbeit...Petra Boettcher-Fey

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Betriebsberatung

KMU-Banken-Barometer – Was zeichnet gute Betreuung durch Banken im Mittelstand aus?

„Unsere Bank berät uns in der Unternehmensfinanzie-rung fair und objektiv“. Bei der Umfrage „KMU-Banken-Baro-meter 2014“ stimmten knapp 75 Prozent der Unternehmen dieser Aussage voll oder über-wiegend zu. „Diese positive Grundaussage steht allerdings im Widerspruch zu Antworten auf detaillierte Fragen, zum Beispiel zum Angebot von För-derkrediten oder zur Informati-on über die Ratingergebnisse“ berichtet August Hohmann. Er ist Mitglied in der Fach-gruppe Finanzierung-Rating im Verband „Die KMU-Berater - Bundesverband freier Berater e.V.“, der die Umfrage erstmals durchgeführt hat. So würden vielen Unterneh-men öffentlich geförderte

Kredite von ihren Banken nicht aktiv angeboten. Hohmann empfiehlt deshalb, sich im Vorfeld von Finanzierungsan-fragen selber zu informieren und entsprechende Angebote der Kreditinstitute dann nach-drücklich einzufordern. Zudem würden mehr als die Hälfte der Unternehmen nicht über die Ergebnisse und Hintergründe ihrer Ratingnote informiert, geschweige denn, wie sie diese verbessern könnten. Die KMU-Berater sehen hier aber eine klare Informationspflicht der Kreditinstitute. Gegebe-nenfalls sollten die Betriebe in Gesprächen mit der Bank auf die Selbstverpflichtung der deutschen Kreditwirtschaft zur Ratingkommunikation hinwei-sen, so Hohmann.

Des Weiteren zeigt das KMU-Banken-Barometer, dass fast die Hälfte der kleinen und mitt-leren Unternehmen (KMU) sich in einem Abhängigkeitsver-hältnis zu ihrer finanzierenden Bank sieht. „Die Abhängigkeit von nur einer Hauptbank kann für ein Unternehmen aber bestandsgefährdend werden“ erläutert Hohmann, „wenn die Hausbank nämlich die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens kritischer beurteilt oder ihre Risikopolitik verändert und das Unterneh-men sich plötzlich mit einer restriktiveren Kreditvergabe konfrontiert sieht. Anlässe für solche Änderungen in der Risikopolitik seien zum Beispiel oftmals Bankfusionen, die Be-rufung neuer Vorstände oder

auch insgesamt zu hohe Risiken in der Bilanz einer Bank selbst. Hohmann empfiehlt deshalb Mittelständlern, eine zweite in etwa gleich starke Hauptbankbezie-hung zu einem anderen Kreditinsti-tut aufbauen. Aber auch Finanzierungs-alternativen sollten ins Kalkül einbezo-gen werden. Dies seien zum Beispiel Leasing, Factoring, Beteiligungskapital und auch die neuen Möglichkeiten im Internet in Form von seriösen Finanzpor-talen.

Erstaunt sind die KMU-Berater auch darüber, dass 55 Prozent der befrag-ten Unternehmen angegeben haben, dass sie von ihren Banken nicht bzw. nur unzureichend über die Bewertung

Leidenschaft ist das beste Werkzeug.

WWW.HANDWERK.DE

der Sicherheiten informiert werden. Mittelständler sollten deshalb einmal jährlich eine Bestandsaufnahme ihrer Kre-ditsicherheiten durchführen und die eigene Einschätzung mit den Wertansätzen der Bank abgleichen. Hilfreich sei dabei ein Sicherheitenspiegel, der alle gegebenen Sicherheiten, deren Zuordnung zu einzelnen Krediten sowie die Wertan-sätze aufführt. So erhielten Unternehmen die erforderliche Transparenz für ihre Kreditge-spräche. Unternehmer sollten außer-dem in ihren Verträgen klar vereinbaren, für welche Kredite die einzelne Sicherheit haftet. Dafür muss die Sicherheit genau bezeichnet sein sowie der zugeordnete Kredit mit Kontonummer und Abschluss-datum aufgeführt werden. Mit Tilgung des betreffenden Kredits wird die Sicherheit dann automatisch wieder frei. Banken aber versuchen oft eine sogenannte „weite Sicherungszweckerklärung“ zu vereinbaren. „Nach dieser haften die Sicherheiten für alle derzeitigen und zukünftigen Kredite des Unternehmens und damit praktisch ohne zeitliche Befristung“ betont Hohmann den wesentlichen und für die Unternehmen nachteiligen Unterschied.

Alle Ergebnisse der Umfrage finden sich unter www.ban-ken-barometer-2014.kmu-be-rater.de. Die Umfrage wird im Jahr 2015 wiederholt.

Weitere Informationen:Die KMU-Berater - Bundesver-band freier Berater e. V.Fachgruppe Finanzierung / RatingAugust Hohmann Tel: 0661/2429305 E-Mail: [email protected]

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Unternehmensbörse

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Unternehmensbörse – Gewerbeflächen – ÜbernahmegesucheLager- und Gewerbeflächen (Kennziffer 022014)640qm Lager- oder Gewerbeflä-che sowie 100qm Nebenräume sind kurzfristig zu vermieten. Die Räume sind geeignet für Handwerk, Handel, als Lager-räume oder für ein Ausliefe-rungslager. Sie befinden sich in einer verkehrsgünstigen Lage in einem Stadtteil von Fulda.

Gewerbefläche (Kennziffer 062014)mit Toilette und Aufenthalts-raum, ca. 60qm, in Poppenhau-sen, günstige Miete

Laden-/Büro-Fläche Ortsmitte Flieden (Kennziffer 072014)in einem modernen Wohn- und Geschäftshaus in der Fuldaer Straße 1. Ebenerdiger Zugang, zentral und verkehrsgünstig gelegen. 125 qm Verkaufsfläche ohne Zwischenwände, 45qm Personalraum, WC, Lager, 45qm Freifläche vor der großzügigen Schaufensterfront mit Ein-gangstür, 6 Parkplätze im Hof, öffentlicher Parkstreifen direkt vor dem Eingangsbereich, Ener-gieverbrauchskennwert 100,8

KWh/qm und p.a., komplett mit Fußbodenheizung.

Gewerbegebäude mit Pro-duktion und Lagerfläche(Kennziffer 082014)Standort: Flieden-Schaflager, Industriegebiet Süd direkt an der A66, Baujahr 1999Grundstück: ca. 2.400qmErdgeschoss: Verkaufsfläche ca. 240qmProduktionsfläche ca. 295qmSozialräume ca. 36qmLagerfläche ca. 20qmBüro ca. 20qmObergeschoss: Bürofläche mitTeeküche und WC ca. 135qmParkplätze Betonfertiggaragen 5 StückPKW-Stellplätze 20 StückKaufpreis 490.000,- EuroAuch Miete ist möglich. Kauf oder Miete einzeln oderzusammen mit dem Objekt mit der Kennziffer 092014

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Installateur- und Heizungs-bauermeister (Kennziffer 112014)sucht Betrieb zur Übernahme in der Region Fulda-Schlüchtern

Friseursalon im Stadtgebiet mit kostenlosen Parklätzen (Kennziffer 122014)Friseursalon im Stadtgebiet mit kostenlosen Parklätzen ist aus Krankheitsgründen ab sofort zu übergeben. Kleiner freundlicher und heller Fri-seursalon (46qm) mit großem Schaufenster, 4 Bedienplätzen, 2 Rückwärtswaschsäulen, Aufenthaltsraumabtren-nung, Labor, WC, komplett mit Ware und vollständiger Geschäftseinrichtung incl. Waschmaschine, Trockner und vieles mehr an Nachfolger zu übergeben. Angemessener Mietpreis, fairer Verhand-lungspreis für Einrichtung/Geschäftsausstattung, fester Kundenstamm vorhanden.

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Save the Date! – TerminankündigungGrundschulung für Handwerker am 19. und 20. Februar 2015 im Bildungszentrum Kassel, Kassel-Waldau

Neben dem Erwerb des Zertifikats „Fachplaner/in für barrierefreies Bauen und Wohnen“ erhalten die Teilnehmer auch das Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb“ und können damit werben. Mit dem neuen Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ können sich deutschlandweit Handwerksbetriebe, insbesondere der Bau- und Ausbaugewerke, auszeichnen lassen. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Seminar erfolgreich absolvieren und entsprechende Beratungskompetenz nachweisen können.Ältere Menschen, die ihre Wohnung oder ihr Haus altersgerecht umbauen lassen wollen, erhalten damit eine konkrete Hilfestellung. Durch das Markenzeichen erkennen interessierte Kunden auf einen Blick, ob ein Handwerksbetrieb das auf speziellen Service und Komfort ausgerichtete Dienstleistungs- und Beratungsangebot vorhält.Das Markenzeichen „Generationenfreundlicher Betrieb – Service + Komfort“ ist damit für Handwerksunternehmen ein echtes Erfolgsplus im Wettbewerb, denn ältere Menschen sind ein großer Wachstumsmarkt in unserer Gesellschaft. Eine barrierefreie Gestaltung des Wohn-umfeldes ist aber nicht nur bei älteren Menschen gefragt; veränderte Lebensumstände können altersunabhängig eine Wohnraumanpas-sung erforderlich machen.Handwerksunternehmen erhalten das Markenzeichen nach dem Besuch dieses HWK-Lehrgangs und nach Abgabe einer betrieblichen Selbsterklärung, mit der sie sich zu generationenfreundlichem Service und Komfort für ihre Kunden verpflichten.Sichern Sie sich jetzt einen Marketingvorsprung der besonderen Art und gehören Sie zu den Unternehmen, denen dieses bundesweite Markenzeichen verliehen wird.

Kosten: 249,-- Euro* (Mitgliedsbetriebe); 299,-- Euro* (Nicht-Mitglieder) * Ab zwei Mitarbeitern eines Betriebes zahlt der Zweite nur 50 %.Anmeldungen: Bianca Lefert, Tel. 0561 7888-142, E-Mail: [email protected] Informationen erhalten Sie unter www.hwk-kassel.de

Bewerber/innen suchen Ausbildungsplatz oder neue Stelle Angehender Kraftfahrzeugtechnikermeister (Jahrgang 1971), verheiratet, 2 Kinder, Ausbildung zum Landmaschinen-mechaniker, 21 Jahre Berufserfahrung als Kfz-Mechaniker/Me-chatroniker, seit 2004 stellvertretender Werkstattleiter, möchte sich beruflich verändern. (Kennziffer 042014)

Kfz-Mechatroniker Nutzfahrzeuge/Baumaschinen (Jahrgang 1991)wird Ende Januar 2015 seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker abschließen. Erfahrungen in den Bereichen Instandsetzung Fahrwerk/Fahrgestelle, Motor/Getriebe, Aufbau, Aufbauhydraulik und Reparatur einzelner Komponenten. Erfahrungen mit verschiedenen Hersteller-marken. Hobby: Restauration alter Traktoren. (Kennziffer 162014)

Gleisbauer (Jahrgang 1970)mit umfangreicher Berufserfahrung auch im Tief- und Straßenbau, kann wegen eines Karpaltunnelsyndroms nicht mehr auf der Baustelle eingesetzt werden, ist aber im Büro oder als Verkäufer im Baustoffmarkt uneingeschränkt einsetzbar. Kosten für Umschu-lung z.B. zum Techniker würden von der Knappschaft übernom-men werden. (Kennziffer 142014)

Bürokauffrau (Jahrgang 1964)mit umfangreicher Berufserfahrung in verschiedenen Branchen, Buchhaltungskenntnisse, sehr gute MS-Office-Kenntnisse, kommu-nikationsstark, gewohnt selbständig zu arbeiten deshalb auch gut im Kleinbetrieb einsetzbar, mobil, zeitlich flexibel, sucht neue Stelle (min. 30 Wo. Stunden). (Kennziffer 112014)

Bürokauffrau (Jahrgang 1989)nach der Lehre Studium Wirtschaftsingenieurwesen o. Abschluss, sehr gute MS-Office-Kenntnisse, fließend Deutsch und Türkisch, gute Englischkenntnisse, mobil, zeitlich flexibel, möchte wieder in den erlernten Beruf einsteigen und sucht passende Stelle (Kennziffer 122014)

Groß- und Außenhandelskauffrau aus Ebersburg (Jahrgang 1961)mit langjähriger Berufserfahrung im Handwerk in den Bereichen Einkauf, Elektro und Sanitär sucht ab 01.01.2015 Teilzeitbeschäfti-gung im Büro (Kennziffer 102014)

Sozialpädagogin (Jahrgang 1986)sucht Teilzeitstelle (20 Stunden pro Woche). Hochschulabschluss Hochschule Fulda 2012 im Fach Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Gesundheit. 2jährige Tätigkeit als „Staatlich annerkannte Sozial-pädagogin“ in einem Versicherungsunternehmen im Bereich Er-wachsenenbildung (Organisation und Durchführung von konzep-tionierten Lernsystemen). Verfügt über eine Berufsausbildung zur Versicherungskauffrau, macht zurzeit die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Heilpraktikerin“ in Fulda (Kennziffer 172014)

Junge Dame (Jahrgang 1998) aus Hauswurz sucht einen Ausbildungsplatz ab 2015 im kaufmännischen Bereich. Zurzeit besucht sie die zweijährige Berufsfachschule auf der privaten Han-delsschule Hermann, die sie im Sommer 2015 voraussichtlich mit dem Notendurchschnitt 2,0 (Realschulabschluss) verlassen wird. Sie hat ihr vierwöchiges Schulpraktikum in der Kreishandwerker-schaft mit sehr guten Ergebnissen absolviert. (Kennziffer 072014)

Schreiner Azubi (Jahrgang 1995) aus dem Raum HünfeldSohn eines Innungsmitgliedes, FOS-Abschluss, Führerschein (PKW mit Anhänger), möchte aus persönlichen Gründen die Lehrstelle wechseln (Kennziffer 132014)

Wiedereinsteigerin (Jahrgang 1975)Hochschulstudium o. Abschluss, möchte nach längerer Krankheit, sich beruflich neu orientieren und sucht eine Ausbildungsstelle als Bürokauffrau oder Industriekauffrau (Kennziffer 152015)

Kontakt über Kreishandwerkerschaft, Hr. Büttner, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected]

Stellengesuche

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Weiterbildungsangebote

WEITERBILDUNGSANGEBOTE DER KREISHANDWERKERSCHAFT FULDASEMINAR 10:Pfiffige Kundenbriefe, Rech-nungen, Mahnungen & Co!Ob Kundenbrief, Email oder Fax, jede Korrespondenz ist eine Visitenkarte Ihres Unterneh-mens, die einen negativen oder einen positiven Eindruck beim Empfänger erzeugen kann. Mit Ihrer Korrespondenz sagen Sie eine Menge über sich und Ihr Unternehmen aus. Das, was Sie mit einem Brief oder einer E-Mail ausdrücken, wird der Kunde auf Ihr Unternehmen, Ihre Dienstleistung und Ihre Produkte übertragen.Heben Sie sich mit einem aussagekräftigen Brief oder einer E-Mail von den langwei-ligen Briefen ab, die Ihr Kunde oder Interessent tagtäglich bekommt. Begeistern Sie damit Ihre Kunden und Interessenten. Schreiben Sie Ihre Angebote künftig so, dass der Kunde auch bei Ihnen kauft. Und Ihre neue formulierten Rechnungen und Mahnungen werden künftig gerne bezahlt. Erfahren Sie,- Wie Sie durch Kundenbriefe positiv auffallen.- Wie Sie die klassischen Fehler in Kundenbriefen vermeiden.- Wie zeitgemäße und moderne – statt 08/15 – Korrespondenz aussieht.- Wie Sie Rechnungen und Mah- nungen so schreiben, dass sie gerne bezahlt werden.- Wie Sie die kundenorientierte Schreibweise künftig umsetzen.- Welche Werbebriefe gelesen werden und ihren Rücklauf steigern.- Wie die richtige Formulierung in Werbeflyern Ihren Umsatz steigert.- Wie Sie nutzenorientiert einen Termin absichern.- Wie Sie ab sofort nutzenori- entiert formulieren – der Köder muss schließlich dem Fisch schmecken und nicht dem Angler.- Wie sie kraftvolle und aus-

drucksstarke Formulierungen einsetzen statt leerer Floskeln.- Die besten Einstiegs- und Schlusssätze.- Individuelle Grußformeln.Seminarmethodik: Lehrge-spräch mit Praxisbeispielen, Einzel- und Gruppenarbeit, Praxis-Übungen

Termin: Freitag, 16. Januar 2015 Uhrzeit: 09:30 bis 16:30 UhrOrt: Seminarraum der KH, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda 3. Stock rechts Gebühr: 198,00 € für Innungsmitglieder, 396,00 € für Nichtmitglieder Referent: Heiko T. Ciesinski – Unterneh-mer-Coach, Fachbuchautor

Teilnehmerzahl: Max. 15 Teil-nehmer/innen, es entscheidet die Reihenfolge der Anmel-dungen. Dieser Fachvortrag ist besonders geeignet für Unternehmer/innen sowie für Führungskräfte, die gerne auf Ratschläge hören und ehrgeizig genug sind, sich permanent zu verbessern.

SEMINAR 11:Gekonnt telefonieren – pro-fessionell, sympathisch…Powertraining für alle am Telefon. Reden können wir, das beweisen wir Tag für Tag. Aber reden wir auch so, wie es unserem Gesprächspartner, dem Thema und dem Medium angemessen ist? Egal ob im direkten Gespräch oder am Telefon, privat oder beruflich. Gerade das Telefon ist häufig der erste Kontakt zwischen Kunde und Unternehmen. Da ist es besonders wichtig, Chan-cen nicht zu verspielen.Die Art und Weise unserer Kommunikation entscheidet mit, wie gut wir uns und unser Unternehmen präsentieren, wie gut wir beim Gesprächspartner ankommen. Setzen Sie das Te-

Anmeldung für alle Seminare über die Kreishandwerkerschaft Fulda, Tel. (0661) 90224-14, E-Mail: [email protected]

lefon und Ihre Stimme bewusst als Image- und Erfolgsfaktor ein.Diese Themen sind Kern unse-res Workshops:- Face-to-Face-versus Telefon- gespräche- Persönliche Kompetenz, fach- lich und emotional- Praxisrelevante Kommunikati- onsmodelle- Telefonate optimal organi- sieren- Gespräche vorbereiten und führen- Klarheit und Höflichkeit am Telefon- Aussagekräftige Telefonno- tizen- Typische Telefonsituationen- Praktische Übungen und viele Tipps

Zielgruppe: Alle, die sich tag-täglich der Herausforderung Telefon stellen; sei es z.B. in einer Telefonzentrale oder dem Kundenservice.Ihr Nutzen: Sie setzen Ihre Spra-che bewusst ein und telefonieren professionell, vom ersten Wort bis zum Ende des Telefonats.

Termin: Freitag, 30. Januar 2015, 10:00 bis 17:00 Uhr im Semi-narraum der Kreishandwerker-schaft Fulda, Rabanusstraße 33, 36037 FuldaGebühr: 149,00 € pro Teilneh-mer für Innungsmitglieder, 298,00 € pro Teilnehmer für NichtmitgliederTrainerin: Ilona Kaufmann, M.A., Fach-journalistin, Dozentin, Trainerin und Coach

SEMINAR 12:Dringend gesucht: Mitarbei-ter! 2.TeilArbeitergeber kennen diese Situation: Man sucht engagier-te Auszubildende, kompetente und erfahrene Fachkräfte, anpackende Hilfskräfte und noch mehr Mitarbeiter. Doch

wo und wie finden – vor allem, wenn Routine und Zeit fürs Formulieren einer erfolgreichen Stellenanzeige fehlen? Bei unserem Seminar Ende Novem-ber gab es schon viele Tipps, Anregungen, Beispiele – und die wollen wir jetzt in die Praxis überführen und gemeinsam als konkrete Stellenanzeigen für die direkte Mitarbeitersuche formulieren.Dies sind unsere Themen:• Erfolgreiche Stellenanzeigen in Zeitung und Internet: zwei Idealmuster zum Nachahmen.• Und so wird es gemacht: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung von der Stellenbeschreibung bis zur fertig formulierten Stel-lenanzeige.• Ihre „neue“ Stellenanzeige für Zeitung und Internet: Auf der Basis Ihrer konkreten Anfor-derungen erstellen wir fertige Anzeigen.• Sie fragen, wir antworten: Aktuelle Problemstellungen bei der Suche, Auswahl und Be-schäftigung neuer Mitarbeiter.Zielgruppe: Vorrangig Teilneh-mende des Basis-Workshops vom 21.11. und Führungskräfte, die konkret formulierte Stel-lenanzeigen „mit nach Hause nehmen möchten“.

Ihr Nutzen: Tiefe Einblicke ins systematische Erstellen von Stellenbeschreibungen und erfolgreichen Stellenanzeigen. Komplett fertige und sofort nutzbare Anzeigenmuster. Ihre individuelle Stellenanzeige zum Mitnehmen.

Termin: Freitag, 23. Januar 2015, 09:00 bis 15:00 Uhr im Semi-narraum der Kreishandwerker-schaft Fulda, Rabanusstraße 33, 36037 FuldaTrainer: Thomas Scheuerl, Dipl.-Betriebswirt, Wirtsch.-Mediator, Personalentwickler, Coach

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Innovationspreis Handwerk

Innovationspreis Handwerk – Drei starke Partner suchen die Besten aus der Region

Die Kreishandwerkerschaft Fulda lobt erstmalig 2015 den Innovationspreis Handwerk aus. Mit diesem Preis sollen ein-malige und besonders gelungene Unternehmenskonzepte im Handwerk, neue Entwicklungen oder einzigartige Produkte oder Dienstleistungen prämiert werden, die in besonderer Weise etwas typisch Handwerkliches repräsentieren und damit letztlich auch positiv zum Image des Handwerks insge-samt beitragen. Unsere exklusiven Partner bei der Vergabe des Innovationspreises sind die Fuldaer Zeitung sowie die Messegesellschaft Kinold.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung im Landkreis Fulda, die in die Handwerks-rolle eingetragen sind. Der Betrieb kann sich mit seinem ge-samten Unternehmenskonzept oder auch nur mit einzelnen, besonders innovativen oder einzigartigen Produkten oder Dienstleistungen bewerben. Auch Existenzgründer können teilnehmen, wenn sie bereits ein fertiges Geschäftskonzept vorlegen können und eine Eintragung in die Handwerksrolle vorgesehen ist.

Ausgelobt werden ein erster, zweiter und dritter Platz, die durch eine unabhängige Jury vergeben werden. Die Preise sind jeweils dotiert mit einem Weiterbildungsgutschein im Wert von 3.000,- Euro, 2.000,- Euro, und 1.000,-. Die Jury wird unter allen Teilnehmern eine Vorauswahl treffen und jene Top-Ten bestimmen, deren Innovation im Journal Wirtschaft & Karriere in der Fuldaer Zeitung vorgestellt wird. Der Sieger des Innovationspreises hat die Möglichkeit, sich auf der kommen-den Trendmesse kostenlos zu präsentieren.

Für die Teilnahme an dem Innovationspreis des Handwerks fal-len keine Kosten an. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.kh-fulda.de, www.fuldaerzeitung.de oder www.trend-messe-fulda.de zum Download bereit. Weitere Informationen und Auskünfte können bei der Kreishandwerkerschaft einge-holt werden, Tel. (0661) 90224-16, E-Mail: [email protected]. Bewerbungsschluss ist der 01. Februar 2015.

Bewerber sollten ihre Innovation anhand der folgenden sechs Kriterien vorstellen. Die Erläuterungen zu diesen Kriterien sind lediglich als Hilfestellung und nicht als abschließende und Vollständige Aufzählung zu verstehen. Gerne können Sie uns jederzeit wegen weiterer Informationen zu den Bewerbungs-kriterien kontaktieren.

1. Genaue Beschreibung der InnovationErläuterungen: Es kann sich um ein vollständiges Unter-nehmenskonzept handeln, das schon länger erfolgreich am Markt etabliert ist. Es kann sich aber auch um ein neues und innovatives Produkt oder um eine besondere und neuartige Dienstleistung handeln. Ihr Angebot ist einzigartig, Wettbe-werber bieten so etwas nicht an. Ihre Innovation wird bereits angeboten oder soll in Kürze am Markt eingeführt werden. Bei der Innovation kann es sich auch um eine geplante Existenz-gründung handeln, für die bereits ein fertiges Geschäftskon-zept vorliegt.

2. Was ist das Einzigartige an Ihrer Innovation und wodurch hebt sich diese im Wettbewerb ab?Erläuterungen: Soweit diese Frage nicht schon unter Punkt 1 beantwortet wurde, geht es darum, nochmal genauer darzu-legen, was das Einzigartige an der Innovation ist. Das, was Sie als Handwerksbetrieb anbieten, gibt es bisher noch nicht. Sie haben quasi eine Art Monopolstellung mit Ihrem Angebot. Vielleicht haben Sie sich Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung patentieren lassen. Vielleicht ist Ihre Innovation als Marke bekannt und Sie haben sich die Markenrechte schützen lassen. Vielleicht sind Sie mit Ihrer Innovation auch schon an anderer Stelle ausgezeichnet und prämiert worden. Einzigartig kann auch das Handwerk selber sein, das Sie ausüben. Vielleicht ist es ein seltenes und vom Aussterben bedrohtes Hand-werk. Denkbar ist auch, dass Sie deshalb eine Sonderstellung einnehmen, weil Sie der einzige Betrieb in der Region und im größeren Umkreis sind, der dieses Handwerk ausübt.

3. Gibt es mit Ihrer Innovation einen bestimmten Bezug zu unserer Region?Erläuterungen: Verwenden Sie einen Rohstoff, den es nur hier in der Region gibt? Sie kennen den Lieferant Ihrer Rohstof-fe persönlich. Trägt Ihre Innovation eine Bezeichnung oder ein Markenzeichen, das auf die heimische Region verweist? Vielleicht zeichnet sich Ihre Innovation durch eine besonde-re Qualität aus, die nur hier in der Region möglich ist. Ihre Innovation wird zum größten Teil durch Sie selbst herstellt, Sie verwenden keine Fremdleistungen oder ihr Anteil ist zumin-dest sehr gering. Vielleicht trägt Ihre Innovation auch dazu bei, die Attraktivität der Region zu verbessern und sie für den Fremdenverkehr attraktiver zu machen. Vielleicht prägen Sie mit Ihrer Innovation in besonderer Weise die wirtschaftliche Entwicklung im eher ländlichen Raum.

4. Wie beurteilen Sie die Umwelt- und Sozialverträglichkeit Ihrer Innovation?Erläuterungen: Denkbar ist, dass Ihre Innovation einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leistet. Sie verwenden nachwach-sende Rohstoffe oder Rohstoffe aus nachhaltiger Wirtschaft. Vielleicht stellen Sie Ihre Innovation mit regenerativer Energie her. Ihr Produkt lässt sich am Ende der Lebensdauer leicht recyceln und schafft keine Abfallprobleme. Ihre Innovati-on schafft zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze. Ihre Innovation erfordert viel Handarbeit und/oder in besonderem

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Innovationspreis Handwerk

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Maße handwerkliches Geschick. Ihre Innovation ermöglicht in besonderer Weise die Beschäftigung von benachteiligten Menschen (Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende etc.). Ihre Innovation fördert die Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

5. Wie beurteilen Sie die Marktchancen und die Nachhaltig-keit Ihrer Innovation?Erläuterungen: Für Ihre Innovation ist mit einem wachsenden Marktpotential zu rechnen. Ihre Innovation verspricht wach-sende Umsätze und hohe Erträge, da es kaum Wettbewerber gibt. Mit Ihrer Innovation verfügen Sie vielleicht über eine ge-wisse Monopolstellung, die es Ihnen sogar ermöglicht, Ihr An-gebot überregional (deutschlandweit, weltweit) zu vermark-ten. Möglicherweise sind Sie mit Ihrer Innovation in der Lage, sich in besonderer Weise auf den demografischen Wandel der Gesellschaft einzustellen. Sie sichern sich damit dauerhaftes und nachhaltiges Marktwachstum für Ihre Innovation.

6. Beschreiben Sie das Marketingkonzept für Ihre InnovationErläuterungen: Gibt es ein besonderes Logo für Ihre Innovati-on? Wird dieses Logo konsequent auf ihren Briefbögen, ihren Firmenfahrzeugen, auf der Arbeitskleidung ihrer Mitarbeiter gezeigt? Welche Werbemittel setzten Sie ein (Online, Print oder andere)? Wie machen Sie Ihre Innovation bei Ihren Kun-den bekannt? Gibt es eine zentrale Werbebotschaft für Ihre Innovation? Wie wichtig sind für Sie bzw. für Ihre Innovation Kundenempfehlungen? Gibt es ein Unternehmensleitbild und ein sichtbar gelebtes Wertesystem?

Alle Teilnehmer, die sich um den Innovationspreis bewerben, müssen folgende Teilnahmebedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen anerkennen:

Teilnahmebedingungen1. Teilnahmeberechtig sind Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung im Landkreis Fulda, die in die Handwerksrolle eingetragen sind.2. Teilnahmeberechtig sind außerdem Existenzgründer, die ein fertiges Geschäftskonzept vorlegen können, das zur Eintra-gung in die Handwerksrolle vorgesehen ist. Die Existenzgrün-dung muss im Landkreis Fulda erfolgen. 3. Die vorgestellten Innovationen müssen überwiegend selbst entwickelt worden sein. 4. Die Teilnehmer sichern zu, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, und dass durch die eingereichten Innovationen Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, nicht verletzt werden. 5. Die Bewerbung hat unter Verwendung des Bewerbungsfor-mulars zu erfolgen. 6. Es werden nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterla-gen berücksichtigt. 7. Die Bewerbungen werden von der Jury geprüft und bei nicht Erfüllung der Teilnahmebedingungen von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. 8. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Entstandene Aufwendungen können nicht übernommen werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Haftung1. Die Sieger des Innovationspreises dürfen das Signet des Innovationspreises Handwerk auf ihrer Webseite führen sowie

in allen unternehmenseigenen Unterlagen und Dokumenten.2. Die Sieger werden auf der Webseite der Kreishandwerker-schaft Fulda veröffentlicht und im Rahmen einer Preisverlei-hung prämiert. Im Rahmen der Preisverleihung und begleiten-der Berichterstattung können die Namen der Teilnehmer/Unternehmen und Projekt-kurzbeschreibungen ihrer Einreichung bekannt gegeben werden. 3. Die Entscheidung über die Preisvergabe liegt allein bei der Jury. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämie-rung. Sollte eine Prämierung erfolgen, obgleich ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingun-gen vorliegt, behält sich der Veranstalter vor, die Prämie-rung zurückzunehmen, die Auszeichnung einzuziehen und den Teilnehmer nachträg-lich auszuschließen. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme mit einer Innovation, mit der Rechte Dritter verletzt werden.4. Der Veranstalter haftet nicht für die von den teilnehmenden Unternehmen eingereich-ten Innovationen. An den eingereichten Innovationen stehen dem Veranstalter keine Rechte zu, er macht sich die Innovationen nicht zu eigen. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung bei möglichen Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten durch die eingereichten oder prämierten Innovationen. Eine Prüfung, ob die eingereichten Teilnehmerbeiträge Rechte Dritter verletzen, erfolgt nicht. 5. Gerichtsstand ist Fulda. Es gilt deutsches Recht.

Die Bewerbungsunterlagen, die Teilnahmebedingungen sowie die rechtlichen Rah-menbedingungen stehen im Internet auf folgenden Seiten zum Download bereit: www.kh-fulda.de, www.fuldaerzeitung.de sowie www.trendmesse-fulda.de. Bewerbungsschluss ist der 01. Februar 2015.

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Trendmesse

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Das offizielle Ausbildungsmagazin zur

Bauen - Wohnen - Handwerk - Beruf Speed Dating auf der Trendmesse Triff deinen Traumchef

Die aktuellen Ausbildungshits Welche Musik bewegt zum Arbeiten Exklusiv: Aktuelle Studie zur Zufriedenheit der Azubis Wie glücklich sind die jungen Leute

Außerdem: Kreishandwerkerschaft präsentiert die Lebendigen Werkstätten

10 Tipps für die beste Bewerbung Alle Handwerksbetriebe auf einen Blick

# 38Januar 2015

2,40 Eurowww.move36.de

Sonderausgabe move36 anlässlich der Trendmesse Anlässlich der Trendmes-se wird Ende Februar eine Sonderausgabe des Magazins move36 erscheinen. Dieses Magazin wird normalerweise in einer Auflage von 7.000 Exemplaren über kooperie-rende Schulen, an die Inhaber der Move-Card sowie über die Kooperationspartner (Firmen, Institutionen, die den Movecard-Inhabern Vergüns-tigungen bieten) verteilt. Die Zielgruppe von move36 deckt sich mit jener, die wir als Nachwuchs für das Handwerk ansprechen.

Der Schwerpunkt dieser Ausgabe wird auf dem Thema Ausbildung liegen. Speziell zur Messe wird die Auflage einma-lig auf 10.000 Exemplare erhöht werden. Die Mehrauflage wird auf der Trendmesse an jene Jugendliche kostenfrei verteilt, die die Messe zum Zweck der Berufsorientierung besuchen und in einer der zahlreichen Übungswerkstätten mitmachen wollen. Die Mehrkosten für die Zusatzexemplare werden von der Kreishandwerkerschaft übernommen.

In der Sonderausgabe zur Trendmesse wird das Ausbil-dungsangebot der teilneh-menden Innungen redakti-onell dargestellt. Die Texte hierfür werden durch die Kreis-handwerkerschaft geliefert. Es wird über Ausbildungs- und Berufsorientierungsangebote auf der Trendmesse und im Handwerk berichtet, allerdings nicht nur – es ist kein reines Exklusivheft. Wie sonst auch befasst sich natürlich auch diese Ausgabe mit ande-ren zielgruppengerechten Themen. Das ist ja auch gut so und sorgt dafür, dass auch die Sonderausgabe in ge-wohnter Weise für die Leser interessant ist.

Unsere Innungsbetriebe haben die Möglichkeit,

in dieser Sonderausgabe von move36 ihre individuelle Wer-bung für ihr betriebliches Ausbildungsangebot zu plat-zieren. Als Kreishandwerker-schaft empfehlen wir, dieses Angebot zu nutzen. Außer-dem möchten wir in diesem Zusammenhang nochmal daran erinnern, dass wir auf der Messe nicht nur eine Hal-le für die Nachwuchswerbung der Innungen anbeiten (Halle 7), sondern auch eine Halle für die Nachwuchsarbeit der Betriebe vorhalten (Halle 8). Die von uns eingeladenen Schulklassen werden durch unsere Schullotsen nicht nur

durch die Halle 7 begleitet (so wie im letzten Jahr), sondern werden mit dem gesamten Ausbildungsangebot, das sich auf der Messe präsentiert, vertraut gemacht.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch noch der Hinweis, dass wir die Mehrdrucke von move36, die auf der Trendmesse verteilt werden, in einem begrenzten Umfang zusätzlich individua-lisieren können (z.B. mit dem Hinweis, dass es sich um eine Sonderausgabe des Hand-werks handelt oder ähnliches mehr). Wichtig ist auch zu wissen, dass move36 auch als

Online-Magazin erscheint. Hier können die werbenden Betriebe z.B. Links auf ihre eigene Website setzen.

Fazit: Die Kreishandwerker-schaft zieht in diesem Jahr alle Register, um junge Leute für das Handwerk zu begeis-tern. Auch die Trendmesse wird hierfür immer wichtiger. Machen Sie mit, nutzen Sie dieses Wahnsinnsangebot, wenn Sie gute Bewerber für Ihren Betrieb suchen.

Weitere Infos unter www.move36.de, www.kh-fulda.de und www.trendmesse-fulda.de

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Ehrungen

Firma Schad aus Hosenfeld ehrt langjährige Mitarbeiter „50 Jahre bei ein und demselben Arbeitgeber – Ein solches Jubiläum hat Selten-heitswert und wird es in Zukunft noch weniger geben“, so die Worte von Christoph Schad, technischer Geschäfts-führer der Firma Rudolf Schad Maschinenbau in Hosenfeld. Geehrt für dieses seltene Jubiläum wurde Hans Josef Link (64) aus Hosenfeld im Rahmen einer Weihnachtsfeier, zu der die Firma eingeladen hatte. Am 1. April 1964 hatte Link seine Lehre als Maschi-nenschlosser bei der Firma Schad begonnen. Aufgrund seines umfangreichen Wissens und seines großen Erfahrungs-

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schatzes hatte er in den letzten Jahrzehnten sich vor allem um einen langjährigen Stammkunden der Firma Schad gekümmert und ihn persönlich betreut.

Ebenfalls zum Jahresende in den Ruhestand verabschiedet wurde die kaufmännische Angestellte Mechthild Rützel (64), die 44 Jahre lang bei Schad beschäftigt war. Sie war dort verantwort-lich für die Personalabrechnung sowie für die Telefonzentrale. Sowohl Christoph Schad als auch sein Bruder Hans Dieter Schad, kaufmännischer Geschäftsführer des Betriebes, dankten den Pensionären für die jahrzehntelange Treue. Man würde sie mit einem weinenden und einem lachenden Auge ziehen lassen. Weinend, weil das Unternehmen zukünftig auf ihr Wissen und

ihre Erfahrung verzichten müsse, lachend, weil sie nach einem so langen und erfüllten Berufsleben den Ruhestand mehr als verdient hätten.Auf der Betriebsfeier wurden noch zwei weitere Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit geehrt, Klaus Atzert (55) aus Hosenfeld für 40 Jahre und Manfred Neidert (47) aus Giesel für 25 Jahre. Atzert trat am 01. August 1974 als Lehrling zum Dreher in das Unternehmen ein und ist seitdem als Feinwerk-mechaniker und Schweißer dort beschäftigt. Neidert begann am 01. Juli 1989 im Unternehmen als Maschinenschlosser und arbeitet heute als Feinwerkmechaniker in der Blechschlosserei. Als Zeichen des Dankes und der Verbundenheit überreichten die beiden Geschäftsführer an alle Jubilare Urkunden und Präsente.

von l.: Klaus Atzert, Christoph Schad, Josef Link, Hans Dieter Schad, Manfred Neidert (es fehlt: Mechthild Rützel)

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Ehrungen

DAMIAN WERNER ehrt langjährige Mitarbeiter für ihr andauernd großes Engagement

145 Jahre bei DAMIAN WERNER – Das ist die Zahl, auf die sich die acht Mitarbeiter mit ihrer Arbeitskraft bei DAMIAN WERNER einbrin-gen, die während einer Feier im Betrieb ausgezeichnet wurden.Geehrt wurde für 30 Jahre Betriebszugehörigkeit der Kaufmann Michael Hüfner aus Schlüchtern, der als Kalkulator im Unterneh-men arbeitet. Erhard Will aus Mittelkalbach wurde ebenfalls für 30 Jahre bei DAMIAN WERNER ausgezeichnet. Herr Will leitet das Lager der Trockenbauabteilung. Volker Haaf aus Sandberg arbei-tet seit 25 Jahren bei den Trockenbauern von DAMIAN WERNER. Rainer Prang aus Herbstein ist seit 20 Jahren bei den Malern. Für 10 Jahre wurden ausgezeichnet Mario Fischer aus Büchenberg (Parkettleger), Sven Fabeck aus Dipperz (Maler und Lackierer), Sven Bamberg aus Neuhof (Maler und Lackierer) und Inka-Marina Heil aus Veitsteinbach (Bürokauffrau). Christoph Werner, der Geschäftsführer der DAMIAN WERNER GmbH, einem Familienbetrieb mit einer über 100-jährigen Geschichte, bedankte sich bei den Mitarbeitern für die Treue zum Unternehmen. Sie haben mit ihrem Einsatz zum Erfolg des Unter-

Christoph Werner (l.) mit den geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

nehmens beigetragen und im Laufe ihrer Arbeitszeit eine Vielzahl von Baustellen zur Zufriedenheit der Kunden abgeschlossen. Vie-le haben bereits in ihrer Lehrzeit bei DAMIAN WERNER begonnen, andere haben erst andere Stationen in ihrem Lebenslauf. Von den gesammelten Erfahrungen in allen Bereichen können nun die neuen Auszubildenden im Unternehmen profitieren.

Michael Weisbeck gewinnt „Gute Form 2014“ HessenSchlichte Eleganz und Kombination von Materialien überzeugen die Jury

Mit seinem Schreibtisch in Eiche Altholz und Mineralwerkstoff hat Michael Weisbeck den Wettbewerb „Die Gute Form – Tischler gestalten ihr Gesellenstück“ 2014 auf hessischer Landesebene gewonnen. Die Siegerehrung fand in diesem Jahr im Mathema-tikum in Gießen statt, die Schirmherrschaft hatte erneut Norbert Kartmann, Präsident des Hessischen Landtags, übernommen. Zusammen mit dem Zweitplatzierten Max Witkop vertritt Micha-el Weisbeck, Ausbildungsbetrieb Schreinerei Martin Weisbeck, Großenlüder-Bimbach, beim Bundesentscheid im Mai 2015 im Rahmen der Fachmesse LIGNA in Hannover das Land Hessen.Die Fachjury setzte sich in diesem Jahr zusammen aus Manfred Lehmann-Most, ehem. Leiter der Werkakademie Kassel, Lutz Schell-Peters, jetziger Leiter der Werkakademie Kassel, Johannes Niestradt, Redakteur der Fachzeitschrift dds sowie Michael Stoe-ckel, Werkstattmeister des Mathematikums Gießen.In ihrer Begründung für den ersten Platz von Michael Weisbeck heißt es: „Wie ein Flechtband bildet ein Sandwich aus Eiche Altholz und Mineralwerkstoff den Korpus des im Grunde wand-gebundenen Schreibtisches. Eine hohe Funktionalität zeigen die von innen beleuchteten Schubkästen mit ihrer spezifischen

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Einteilung. Dass Michael Weisbeck auch einen Sinn für Details hat, zeigt die liebevoll gefertigte Schiebelade im obersten Schub-kasten.“Der zweite Platz ging an Max Witkop, Ausbildungsbetrieb Adam Innenausbau, Biebertal, den dritten Platz errang Felix Cromm, Ausbildungsbetrieb Henche Möbelwerkstätte, Löhnberg. Außerdem wurden noch zwei Belobigungen ausgesprochen. Landesinnungsmeister Reinhard Nau würdigte vor allem das En-gagement der Teilnehmer: „Ich ziehe meinen Hut vor jedem, der sich freiwillig an so einem Wettbewerb beteiligt und dafür viel Zeit, Energie und Nerven investiert. Jeder von Ihnen ist Sieger auf Innungsebene und angetreten, um Landessieger zu werden. Sie

Michael Weisbeck (r.), Hessensieger „Die Gute Form 2014“ bei der Präsentation seines Gesellenstückes im Kundenzentrum der Rhönergie. Links: Masin Idriss (l.), Tischler und Mö-beldisigner aus Kassel, der für die Auszubildenden der Schreiner-Innung Fulda regelmäßig einen Gestaltungskurs durchführt.

alle haben bewie-sen, dass Sie nicht nur Talent, sondern auch Phantasie und Gestaltungskraft haben!“ Nau hob auch die Bedeutung des Wettbewerbs für die Nachwuchswer-bung hervor: Hier zeige sich die Vielfalt und die Leistungsfä-higkeit des Tischler-handwerks ebenso wie das hohe Maß an Kreativität, das der Beruf ermög-liche. Insgesamt hatten sich 21 junge Tischlerinnen und Tischler mit ihren Gesellenstücken beworben.

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Ehrungen

Konstantin Blum (21) ist bundesbester Parkettleger Beim diesjährigen Bundesleistungswettbewerb des Deutschen Handwerks konnte Konstantin Blum im Beruf der Parkettleger die Jury des Zentralverbands Parkett- und Fußbodentechnik (ZVPF) überzeugen und wurde 1. Bundessieger.

Er brillierte mit Kreativität und technischem Know-how beim erst-mals öffentlich ausgetragenen Wettbewerb der Handwerksjugend.

Die Sieger des 63. Leistungswettbewerbs des Deutschen Handwerks wurden am 29. November 2014 vom Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) Hans Peter Wollseifer in Mannheim ausgezeichnet. „Qualität und Vielfalt der Leistungen belegen eindrucksvoll das hohe Niveau der betrieb-lichen Ausbildung im Handwerk. Diese jungen Menschen sind Vorbilder“, lobt Wollseifer.

Konstantin Blum, die Nummer 1 bei den Parkettlegern

Der 21-Jährige aus Mittelkalbach, der seine Ausbildung bei MW Parkett-Fußbodentechnik in Zierenberg (Kassel) absolvierte und seine Gesellenprüfung im Sommer 2014 als hessischer Landessie-ger abgeschlossen hat, erhielt außerdem auf sein Gesellenstück den Design-Preis der Jury im Hinblick auf Originalität, Gestaltung und Design, sowie den Publikumspreis.

Konstantin Blum freut sich über seinen erfolgreichen Abschluss und die Preisverleihung in Mannheim: „Für mich war dieser Wettbewerb eine tolle Erfahrung. In 2016 werde ich bei dem europäischen Wettbewerb in Bozen teilnehmen. Ich bin stolz, die Familientradition in der 3. Generation fortzusetzen. Das Handwerk des Parkettlegers ist ein kreativer und abwechslungsreicher Beruf und macht mir viel Freude.“

Nach dem Abitur an der Richard-Müller-Schule in Fulda entschied sich Konstantin Blum noch neben seiner Ausbildung für den Tria-len Studiengang Handwerksmanagement an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Köln. www.triales-studium.de. „Das Triale Studium bietet leistungsstarken Jugendlichen mit Abitur in ein-zigartiger Weise die Möglichkeit, sich auf zukünftige Führungsauf-gaben im Handwerk vorzubereiten,“ so der Originalton von Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Seit dem 01. August 2014 arbeitet der 21-Jährige im elterlichen Familienbetrieb Fußboden Blum in Kalbach und besucht zurzeit die Meisterschule in Weiterstadt. Außerdem studiert er gleichzeitig, wie auch bereits schon während seiner Ausbildung, am Wochen-ende in Köln für seinen Studienabschluss Bachelor of Arts (BA) im Handwerksmanagement.

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von l.: Hans Peter Wollseifer, Konstantin Blum, Alois Jöst (Vizepräsident der Handwerkskam-mer Mannheim)

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Urkunde, Krone und Geldpreis für das Ausbildungkonzept der R+S-Gruppe Im Hessischen Landtag in Wiesbaden wurde am Dienstag die Verleihung des „Nähe ist gut“-Preises feierlich begangen. Die große Nachhaltigkeitsinitiative „Nähe ist gut“ von Schwälbchen, Hassia, Rewe und Licher hat diesen Preis ins Leben gerufen, um Privatpersonen, Gruppen, Organisationen, Initiativen und Firmen-Engagement zu ehren.Als Gastgeber eröffnete Norbert Kartmann, Präsident des Hes-sischen Landtages, die feierliche Ehrung im „Kleinen Saal“. Als Kooperationspartner begleitete Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan von der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ die Preisverleihung. Als Schirmherr der Initiative „Nähe ist gut“ konnte in diesem Jahr Volker Bouffier, Ministerpräsident des Landes Hessen, gewonnen werden.

Die R+S-Gruppe wurde für ihr kreatives Ausbildungskonzept in der Kategorie „Wir sind Ausbildung in der Region“ mit einem 1.000 € dotierten Preis ausgezeichnet und so für die kreative Idee, Konzeption und „pfiffige“ Ansprache an junge Menschen bestätigt. Überzeugt hatte die Jury die charmante und jugend-liche Darstellung, die das Team von R+S eingeschickt hatte. In der Präsentation kommen die beiden Auszubildenden Jana und Mahsum mittels Sprechblasen zu Wort. Die 19-jährige ange-hende Bürokauffrau und der 22-jährige zukünftige Anlagen-mechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik erzählen anschaulich, wie sich für sie persönlich der Ausbildungsweg dargestellt hat. Sie schildern die sechs R+S-Unternehmens- und Personalsäulen und stellen die unterschiedlichen Ausbildungs-berufe und ihre jungen Kollegen vor. Die Auszubildenden werden in den unterschiedlichen Ausbildungsberufen als „Powerworker“, „Chaosverwalter“, „Allrounder“ oder „Netzwer-

Habelbergstraße 1036043 FuldaTelefon: (0661) 94 72-0Telefax: (0661) 4 68 30e-mail: [email protected]

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GmbH & Co.KGGegründet 1781

Müller + Bug ehrt langjährige Mitarbeiter Im Rahmen der diesjährigen Weihnachtsfeier in der Q-Alm hat die Firma Müller + Bug vier Mitarbeiter für ihre langjährige Be-triebszugehörigkeit geehrt. Wolfgang Büttner, Willibald Kirchner und Hubert Perleth sind seit 25-Jahren in der Firma als Spengler und Dachdecker tätig. Für 40jährige Betriebszugehörigkeit wurde Hugo Breuer geehrt. Geschäftsführer Jürgen Bug bedankte sich für die langjährige Treue und Einsatzbereitschaft und übergab die Jubiläumsurkunden, sowie jedem ein Künstlerbild aus der schönen Rhön.

ker“ bezeichnet und mit ihren Tätigkeiten beschrieben. Erleb-nisse aus Veranstaltungen wie beispielsweise ein gemeinsamer Grillabend oder Schulungen und Weiterbildungsmöglichkei-ten werden aufgezeigt und insbesondere betont, dass jeder Auszubildende einen „Paten“ als persönlichen Ansprechpartner nutzen kann. Nicht zuletzt unterhalten sich beide über die vielfältigen Karrierechancen im Unternehmen, denn immerhin werden durchschnittlich rund 95 Prozent der Auszubildenden übernommen und können im Unternehmen ihre persönliche berufliche Zukunft gestalten. Das Ausbildungskonzept ist on-line unter: www.ichbinerster.net zu finden.

Firmen-Engagement „Nähe ist gut“ ist eine Initiative der vier hessischen Unternehmen Hassia Mineralquellen GmbH & Co. KG in Bad Vilbel, der Licher Privatbrauerei Jhring-Melchior GmbH in

von l.: Hugo Breuer, Willibald Kirchner, Monika Bug, Jürgen Bug, Wolfang Büttner, Hubert Perleth

Lich, der Rewe Markt GmbH/Region Mitte in Rosbach v. d. Höhe und der Schwälb-chen Molkerei AG in Bad Schwalbach. Seit der Gründung der Initiative im Herbst 2010 wurden bereits 16 Aktionen in den Bereichen Natur und Soziales mit wech-selnden Schwerpunkten wie „100 helfende Helden gesucht“ oder „Schätze der Natur schützen“ durchgeführt. Immer mit dem Ziel, Menschen und Natur in der Region zu unterstützen. Bei allen Projekten werden Menschen oder Institutionen für besonde-re Leistungen ausgezeichnet und finanziell unterstützt. Weitere Informationen zur Initi-ative und den bisherigen Projekten gibt es im Internet unter www.naehe-ist-gut.de

Ehrungen

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Nachrichten aus der Region

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„Verdämmt und zugeklebt“ – Bericht in der FZ löste heftige Diskussionen aus!Wir haben mal die Fakten zusammengestellt. Jeder hat selbst zu entscheiden, welche Schlussfolgerungen er daraus zieht.

Der Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen für die energetische GebäudesanierungFakten:Die energetische Gebäudesanierung in Deutschland ist unum-stritten und gehört zu den zentralen Stellschrauben zur Umset-zung der Energiewende. Der Gebäudebereich ist in Deutschland verantwortlich für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und für etwa ein Drittel der CO2-Emissionen. Die privaten Haushal-te sind am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland mit etwa 25% beteiligt (Verkehr knapp 30%, Industrie 30%, Gewerbe und Handel ca. 15%).

Der mit Abstand größte Anteil des Energieverbrauchs von Gebäuden entfällt auf die Wärmeversorgung (Raumwärme und Warmwasserbereitung). Bei den privaten Haushalten verteilt sich der Energiebedarf wie folgt: 66% für die Heizung, 16% für das Warmwasser, 7% für das Kochen, 5% für Kühl- und Kälteanwen-dungen, 4% für Information- und Kommunikationstechnologien, 2% für die Beleuchtung sowie weniger als 1% für sonstige Elektro-geräte (Quelle: Umwelt Bundesamt)

Damit sind die Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung im Wärmebereich so groß wie fast nirgendwo sonst. Das Argument, dass das größte Einsparpotential dabei im Neubaubereich läge, zieht nicht. Derzeit werden nach den Erhebungen des statis-tischen Bundesamtes weniger als 130.000 Gebäude jährlich in Deutschland neu errichtet. Dem stehen etwa 20 Millionen Bestandsgebäude gegenüber. Drei Viertel dieser Bestandsgebäu-de wurden bereits vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1979 erbaut und sind oft gar nicht oder nur sehr unzureichend energe-tisch saniert. Deshalb sind die Energieeinsparpotenziale gerade hier enorm. Häuser, die mit heute marktüblichen Techniken modernisiert werden, können ihren Energiebedarf um bis zu 85% senken. Damit ist klar: Selbstverständlich müssen Neubauten von vornherein energieeffizient errichtet werden. Aber ohne dass die Einsparpotenziale im Gebäudebestand gehoben werden, kann Deutschland seine Klimaschutzziele nicht erreichen und kann die Energiewende nicht gelingen.

Lohnen sich Sanierungsmaßnahmen?Für eine ehrliche Debatte über die Wirtschaftlichkeit energeti-scher Gebäudesanierungen ist eine differenzierte Kostenbetrach-tung unerlässlich. Zu unterscheiden ist nämlich zwischen den Kosten, die in den kommenden Jahren auch ohne energetische Sanierungsmaßnahmen auf jeden Fall für Instandhaltung und Instandsetzung anfallen („Ohnehinkosten“) und den durch die eigentlichen Energieeinsparmaßnahmen verursachten Mehrkos-ten (energiebedingte Mehrkosten). Häufig werden beide Kosten zusammengesehen und führen dann sehr schnell zu dem Ergeb-nis, dass energetische Sanierungsmaßnahmen meistens unwirt-schaftlich sind. Hält man diese Kosten dagegen sauber ausein-ander und stellt lediglich den energiebedingten Mehrkosten die langfristigen Einsparungen gegenüber, zeigt sich die Wirtschaft-lichkeit der meisten Sanierungsmaßnahmen. Eine Prognosstudie im Auftrag der KfW kommt sogar zu dem Ergebnis, dass die durch die energetische Sanierung vermiedenen Energiekosten

nicht nur die energiebedingten Mehrkosten, sondern darüber hinaus sogar auch noch die Hälfte der „Ohnehinkosten“ abdeckt.

Gerade mit Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) lassen sich Alt- und Neubauten mit einem guten Wärmeschutz zu bezahl-baren Preisen ausstatten. Da die Außendämmung rund 50% des Einsparpotentials an der Gebäudehülle von Altbauten erschließt, lässt sich insbesondere hier die Wirtschaftlichkeit der energeti-schen Sanierungsmaßnahme sehr schnell nachweisen.

Geht von der Wärmedämmung eine Brandgefahr aus?In Deutschland gibt es pro Jahr etwa 180.000 Brände. Zum großen Teil entsteht der Brand im Gebäude von Privathaushal-ten. Häufigste Ursache sind dabei elektrische Geräte, Rauchen, Unachtsamkeit im Umgang mit Feuer (gerade vor Weihnachten ein besonderes Thema) sowie Brandstiftung. WDVS aus schwer entflammbaren Polystyrol waren bisher in keinem Fall brand-verursachend und waren überhaupt nur in 0,025% (absolut = 45 Fälle) aller Brandfälle pro Jahr beteiligt. Denn von alleine brennt Polystyrol nicht. Allerdings gibt es keinen absoluten Brandschutz, auch Kosten- und Nutzenabwägung spielen eine Rolle. Andern-falls dürften wir auch hölzerne Dachstühle und Holzhäuser, die immer wieder an Bränden mit Toten und Verletzten beteiligt sind, nicht mehr zulassen. Das größte Brandrisiko in Deutschland geht allerdings von der Möblierung und Inneneinrichtung aus. Deshalb aber nicht brennbare Möbel zu fordern ist genauso absurd wie zu behaupten, von der Wärmedämmung würde eine Brandgefahr ausgehen. Und dennoch hat jeder Hausbesitzer die Möglichkeit, sich für freiwilligen Mehraufwand zu entscheiden und nicht brennbare Dämmstoffe (z.B. Mineralwolle) einzusetzen. Bei Zweckbauten wie Kindergärten, Büros, Krankenhäuser etc. gelten ohnehin besondere Brandschutzanforderungen. Meist werden hier aus Sicherheitsgründen von vornherein nicht brenn-bare Dämmstoffe erforderlich.

Fördert Wärmedämmung die Schimmelpilzbildung?Richtig ist, dass in allen Nutzgebäuden, egal ob gedämmt oder nicht gedämmt, Feuchtigkeit entsteht, die auf irgendeine Weise nach draußen gelangen muss. Schimmelpilzbildung hängt eng mit den Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnissen zusam-men. Erst in einer Umgebung, in der konzentriert Feuchtigkeit auftritt, finden Schimmelpilzsporen gute Bedingungen an kühlen Oberflächen. Dort schlägt sich der in der Luft enthaltene Wasserdampf als Tauwasser nieder. Deshalb neigen insbeson-dere ungedämmte Flächen zur Schimmelbildung, die Wärme schnell nach außen transportieren. Als solche so genannten Wärmebrücken wirken z.B. Deckenanschlüsse oder Ecken. Eine äußere Wärmedämmung verringert die Wärmeverluste nach au-ßen sehr stark und erhöht so die Oberflächentemperaturen der inneren Wände. Das wiederum reduziert das Risiko der Schim-melpilzbildung erheblich. Für Gebäude mit hocheffizienten Fenstern besteht nur bei lang anhaltender und hoher relativer Luftfeuchtigkeit beispielsweise infolge von Bauschäden oder groben Planungsfehlern die Gefahr einer Schimmelpilzbildung. Planungsfehler liegen vor, wenn etwa mit der Isolierung der Ge-bäudehülle nicht zugleich ein durchdachtes Lüftungskonzept

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Nachrichten aus der Region

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einhergeht. Darüber hinaus können auch Ausführungsfehler bei der Montage spätere Schimmelbildung begünstigen. Neural-gische Punkte für nicht fachgerechtes Arbeiten sind vor allem sämtliche Abschlüsse von Anbauten und Bauelementen mit der Fassade. Wenn hier nicht fachgerecht gearbeitet wird, tritt später zum Beispiel im Bereich der Balkontür oder des Fensters ein Schimmelproblem auf.

Bewohner können aber auch selbst viel dazu beitragen, dass Schimmel erst gar nicht entsteht, indem sie den Feuchtigkeits-gehalt der Innenraumluft regulieren und ausreichend lüften. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, ist dabei hilf-reich. Ab 60 Prozent Luftfeuchtigkeit droht Schimmel. In vielen sanierten Häusern und Wohnungen braucht man sich aber ums richtige Lüften gar nicht mehr selbst zu kümmern. Dort sorgt dann eine zentrale Lüftungsanlage dafür, dass die Innenraum-luft regelmäßig ausgetauscht und feuchte Luft nach draußen abtransportiert wird. In allen anderen Fällen empfiehlt sich tägliches Stoßlüften. Dabei werden zwei gegenüberliegende Fenster weit geöffnet. Der entstehende Luftzug sorgt für einen besonders schnellen Austausch der Innenraumluft.

Wie lange halten WDVS?Jede Fassadenverkleidung unterliegt durch Wind und Wetter einem natürlichen Substanzverlust. Immobilienbesitzer sollten deshalb die (WDVS-)Fassaden ihres Gebäudes regelmäßig von ei-nem Fachmann kontrollieren lassen und dabei insbesondere die Anschlussfugen auf Dichtigkeit überprüfen. Bei der Auswahl der Renovierungsanstriche ist auf einen geringen Diffusionswert und Wasseraufnahmewert zu achten.

Schon seit Mitte der 1970er Jahre werden vom Fraunhofer Institut für Bauphysik in Holzkir-chen in regelmäßigen Abständen Untersu-chungen zur Dauerhaftigkeit von WDVS-Fassa-den durchgeführt. Das Langzeitverhalten von WDVS-gedämmten Außenwänden erforschte auch das Institut für Bauforschung aus Hanno-ver in den 90er Jahren. Die beiden renommier-ten Institute kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass sich Außenwände mit Wärme-dämmverbundsystemen hinsichtlich ihrer Schadensanfälligkeit auch über einen langen Zeitraum nicht von herkömmlichen Putzfassa-den ohne WDVS unterscheiden. So ist es kein Wunder, wenn heute Gebäude mit in den 60er Jahren aufgebrachter Dämmung auch noch nach mehr als 40 Jahren schadensfrei sind. Die bei den Untersuchungen festgestellten Schä-den an WDVS-Fassaden beruhten in der Regel auf Planungs- bzw. Ausführungsfehlern und nicht auf bauphysikalischen System-Proble-men. Eher im Gegenteil: Die Schadensanfällig-keit von WDVS-Fassaden liegt nach Angaben des Fachverbandes Wärmedämmverbund-systeme bei weniger als ein Prozent und fällt damit sogar besonders niedrig aus. Ein Grund ist laut Fraunhofer Institut die Entkopplungs-wirkung der Dämmschicht.

In den Fällen, wo eine gedämmte Oberfläche vielleicht schon aus den 70er Jahren nicht mehr ganz jugendlich daherkomme wird in aller Regel die alte dünne Dämmung, die auch nach über 40 Jahren in der Regel noch tadellos in Ordnung ist, einfach dicker gemacht. Deshalb stellt sich das Problem der Entsorgung eines WDVS so gut wie nie.

Fazit:Das Thema „Energetische Sanierung“ wird in Deutschland sehr kontrovers und nicht selten auf der Basis einer falschen oder unzureichenden Faktenlage diskutiert. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit werden nicht selten Erhaltungskosten mit einbezogen, die auch ohne energetische Sanierung anfallen würden, wodurch die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ver-fälscht wird. Ganz unberücksichtigt bleiben dabei auch die po-sitiven gesamtwirtschaftlichen Impulse, die von Investitionen in die energetische Sanierung ausgehen. Das Brandrisiko, das von WDVS ausgeht, ist vernachlässigbar. In den Medien wird hier in unzumutbarer Weise mit den Ängsten von Menschen populistischer Journalismus betrieben. Bei der Bekämpfung von Schimmelpilzbildung überwiegen die Vorteile der WDVS. Sie entlassen aber die Bewohner nicht aus der Verantwortung, regelmäßig selber mal das Fenster zu öffnen und zu lüften. Ein Entsorgungsproblem entsteht bei WDVS in der Regel nicht, da man von einer langen Lebensdauer ausgehen kann und weil ältere dünnere WDVS sich problemlos in neue, dickere WDVS integrieren lassen. Überdies ist ein Recycling von Dämmplat-ten möglich.

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Nachrichten aus der Region

Schwarzarbeit wird wieder zunehmen – Dank politischer Fehlentscheidungen der großen Koalition

Herbert Büttner Der Linzer Volkswirt Fried-rich Schneider, anerkannter Experte zum Thema Schwarz-arbeit, schätzt das Volumen der Schattenwirtschaft in Deutschland aktuell auf rund 339 Milliarden Euro, das sind 12 Prozent des Bruttoinland-sproduktes. In Spitzenzeiten (2003) lag das Volumen der Schwarzarbeit in Deutschland auch schon mal bei rund 370 Milliarden Euro. In den letzten Jahren ist es konti-nuierlich zurückgegangen. Das im letzten Jahr durch die Finanzkontrolle Schwarzar-beit aufgedeckte Volumen in Höhe von 780 Millionen Euro vermittelt dabei aber auf jeden Fall eher das bekannte Bild des Tropfens auf den heißen Stein. Und es zeigt, dass stärkere Kontrollen und härtere Sanktionen nur wenig Erfolg haben, solange die tatsächlichen Ursachen bestehen bleiben.

Die wesentlichen Gründe für das weiterhin hohe Niveau der Schattenwirtschaft liegen – wie auch in renommierten Studien immer wieder hervor-gehoben wird – in der hohen Steuer- und Abgabenbelas-tung, der Verunsicherung der Bürger durch die Steuer- und Sozialgesetzgebung, der Verkürzung der Arbeitszeiten und der nach wie vor starken Regulierung des Arbeits-marktes. Schwarzarbeit ist demnach vor allem auch Folge falsch gesetzter gesamt-wirtschaftlicher Rahmenbe-dingungen. Korrekturen an diesen Punkten würden nicht nur allgemein das Klima für wirtschaftliche Dynamik und die Schaffung von regulären Arbeitsplätzen verbessern, sondern auch dazu beitragen, zumindest einen nicht unwe-sentlichen Teil der illegalen wirtschaftlichen Betätigung in eine legale umzuwandeln.

Der Rückgang der Schat-tenwirtschaft in den letzten Jahren ist lediglich der guten Konjunktur zu verdanken. Dank einer Reihe aktueller po-litischer Fehlentscheidungen der großen Koalition prog-nostiziert Ökonom Schneider aus Linz jetzt aber wieder eine Zunahme der Schwarzarbeit, schon in 2015 um 5 bis 8 Milliarden Euro. Er sieht in der Rente mit 63 eine regelrechte Einladung, sich etwas schwarz hinzuzuverdienen. Da hätten demnächst mehrere Hundert-tausend gut ausgebildete Facharbeiter plötzlich den ganzen Tag frei. Und die wür-den sich sicherlich nicht den ganzen Tag mit heimischer Gartenarbeit beschäftigen. Auch der Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro würde viele in das Reich der Schattenwirt-schaft treiben, so die Meinung Schneiders.

Allgemeine gesetzliche Mindestlöhne sind kein Mittel zur Bekämpfung von Schwarz-arbeit. Vielmehr erschwe-ren oder verhindern sie für Jobeinsteiger oder Gering-qualifizierte den Einstieg in Arbeit und sind daher sozial ungerecht. Sie gefährden Arbeitsplätze und unterdrü-cken vor allem die Entstehung neuer Arbeitsplätze. Allge-meine gesetzliche Mindest-löhne ignorieren Preise und Bedingungen des Markts und lassen losgelöst von den wirt-schaftlichen Möglichkeiten die Arbeitskosten steigen. Das wiederum erzwingt Reak-tionen auf die veränderten Rahmenbedingungen für die Betriebe und die Arbeitneh-mer. Für viele Arbeitnehmer ist die Schwarzarbeit der Aus-weg aus dieser Situation.

Eine weitere politische Fehlentscheidung bahnt sich

beim Handwerkerbonus an. ZDH und DGB fordern die Bundesregierung auf, den Steuerbonus für Handwerker-leistungen nicht anzutasten. Dieser Bonus hat die Schwarz-arbeit nach Berechnungen von Ökonom Schneider immerhin um fünf bis sechs Milliarden Euro eingedämmt. Jetzt plant die große Koalition, die Vergünstigung einzu-schränken und in Zukunft erst ab Rechnungen von über 600 Euro pro Jahr und Haushalt anzuerkennen. Da sich der größte Teil der Schwarzarbeit in Privathaushalten aber in Summen unter 600,- Euro abspielt, sieht Schneider diese Pläne nahezu als Aufforde-rung an die Bürger, wieder mehr Arbeiten ohne Rech-nung in Auftrag zu geben.

Positiv stimulierend für Schwarzarbeit wirkt auch die Diffamierung von flexiblen Beschäftigungsformen. Zeit-arbeit, befristete Arbeitsver-hältnisse, Teilzeit und Minijobs haben entscheidend zum kräftigen Beschäftigungsauf-bau der letzten Jahre beige-tragen. Sie haben vielfach den Einstieg in Arbeit erleichtert und neue Beschäftigungs-perspektiven gerade auch für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose eröffnet. Eine Verdrängung flexibler Beschäftigungsverhältnisse wird somit ebenfalls zu einem Anwachsen der Schwarzarbeit führen.

Fazit: Fakt ist, dass Deutsch-lands Schattenwirtschaft die größte Europas ist. Ca. 8 Mil-lionen Menschen arbeiten in Deutschland (auch) schwarz. Es baut sich der Eindruck auf, dass dies politisch gewollt ist und die Bundesregierung alles daran setzt, diesen Zustand zu zementieren.

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Nachrichten aus der Region

Fachkräfte für HandwerkerPerspektive pro Handwerk GmbH

Die Perspektive pro Handwerk GmbH unterstützt das heimische Handwerk in allen personalwirtschaftlichen Fragen. Neben der klassischen Zeitarbeit gehört zu den zentralen Aufgaben von pro Handwerk auch die auftragsbezogene Weiterbildung und Qua-lifizierung von Mitarbeitern sowie deren Weitervermittlung. So wird beispielsweise zurzeit ein Mitarbeiter von pro Handwerk in der Schreinerei Jehn in Weyhers auf die externe Gesellenprüfung im Schreinerhandwerk vorbereitet. Zu einer externen Gesellen-prüfung kann zugelassen werden, wer einige Jahre praktische Berufserfahrung nachweisen kann. Die zweijährige Ausbildung im Bereich Holz, die dieser junge Mann bereits in Rumänien absolviert hat, wird ihm dabei anerkannt. Durch die anschließende Über-nahme des Mitarbeiters von pro Handwerk durch die Schreinerei Jehn erhalten damit auch Bewerber eine Chance, die ohne einen anerkannten Abschluss nur schwer in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren wären.

Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VHU) hat gewählt FEHR Präsident Christoph Hansen stv. AusschussvorsitzenderDie Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) verstärkt ihre energiepolitische Interessenvertretung. Der VHU - Energieausschuss, unter dem Vorsitzenden Peter Bartholomäus (Industriepark Kalle Albert), wählte vier stellvertretende Vorsit-zende aus den Branchen Eisengießerei (Norbert Gerling), Kunst-stoffindustrie (Werner Stubenrauch) Gebäudetechnik (Dr. Sven Herbert) und Elektrohandwerk (Christoph Hansen).

Christoph Hansen ist Präsident des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz (FEHR) mit Sitz in Wiesbaden und Inhaber der Elektro Hansen GmbH & Co. KG in Koblenz. Als Präsident des FEHR vertritt er alleine in Hessen 1.750 Fachbetriebe der elektro- und informationstechnischen Handwerke, die in über 24 hessischen Elektroinnungen im FEHR organisiert sind.

Als Steuerberater sind für Sie da: Dipl.-Kfm. Dr. Christian Gebhardt

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Learning by doing – Wer die 1,5fache Zeit der regulären Lehrzeit mit praktischer Tätigkeit in einem Beruf nachweisen kann, kann zur externen Gesellenprüfung zugelassen werden, ohne dass er jemals einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hätte.

Zum Thema Energieeffizienz sagt Christoph Hansen: „Energie-effizienz – das ist der „schlafende Riese“ in Privathaushalten und Betrieben. Wenn wir ihn wecken und endlich mehr auf modernen Techniken in der Energienut-zung setzen, können Bürger und Betriebe ihre Energierechnung senken. In der VhU werden wir uns in 2015 verstärkt dafür einsetzen, dass die Chancen

Perspektive pro Handwerk GmbH, Rabanusstraße 33, 36037 FuldaTel. (0661) 9022416, www.perspektive-pro-handwerk.de

durch höhere Energieeffizienz, energetische Selbstversorgung und intelligente Vernetzung von Gebäudetechniken mehr ins Blickfeld rücken. Die elektro- und informationstechnischen Meisterbetriebe in Hessen bieten sich als Partner dieser Effizienz-Revolution an!“

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Nachrichten aus der Region

Gesunde Unternehmen haben gesunde Mitarbeiter – Resilienz und ihre Bedeutung für Unternehmen

Eine schwere Krankheit, der Verlust eines Partners oder eines Kindes, lang anhaltender Stress – viele Menschen werden von solchen Ereignissen aus der Bahn geworfen. Andere Menschen scheinen mit Problemen viel besser umgehen zu können. Was macht diese Menschen unter solchen Umständen so stark? „Re-silienz“, antworten Expertinnen und Experten. Gemeint ist damit die psychische Widerstandsfähigkeit. Doch was hat das mit Ihrem Unternehmen zu tun, fragen Sie sich jetzt vielleicht.

Der Begriff Resilienz stammt eigentlich aus der Physik. Er be-schreibt dort die Eigenschaft eines Materials, das, wenn es durch Kräfte verformt wird, anschließend wieder in seine Ursprungs-form zurückkehrt. Eigenschaften wie Elastizität, Widerstands-kraft oder Belastbarkeit, die der Begriff Resilienz in sich ver-eint, haben Psychologinnen und Psychologen auf Menschen übertragen, die die Fähigkeit besitzen, sich trotz schwieriger Lebensumstände nicht unterkriegen zu lassen sondern sogar noch daran wachsen. Hier sprechen wir von Resilienz als einer überdauernden und früh erworbenen Persönlichkeitseigen-schaft. Resilienz meint auch die erlernte Fähigkeit eines Men-schen sowie von Gruppen, mit besonderen Herausforderungen zurechtzukommen. Deshalb ist Resilienz im übertragenen Sinn auch ein gutes Werkzeug, um die Mitarbeitenden individuell und letztendlich das gesamte Unternehmen zu stärken.

Resilienz fand in den vergangenen Jahren seinen Weg in das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Viele kritisie-ren jedoch: Nicht Mitarbeitende sollten psychisch robuster gemacht werden. Vielmehr müssten die Ursachen des Drucks auf die Mitarbeitenden beseitigt werden. Zweifelsohne sollte

dies Priorität haben. Doch es gibt auch Problemlagen in einem Betrieb oder in einzelnen Teams, die trotz guter Arbeitsorgani-sation und Unternehmensführung besondere Herausforderun-gen für die Mitarbeitenden und Teams mit sich bringen, zum Beispiel Veränderungen in den Märkten infolge von Innovati-onen konkurrierender Unternehmen. Solche Veränderungen gehen meistens mit Sorgen um den Arbeitsplatz und mit Zukunftsängsten einher. In der Folge ziehen sich Mitarbeitende oft in sich zurück, sie sind vor Angst gelähmt oder verlieren ihre Motivation. Nicht selten ist daraufhin auch ein deutlicher Produktivitätsverlust zu spüren.

Resilienz, also die Fähigkeit, besonders schwierige Situationen zu bewältigen, kann man lernen – auch wenn die Grundla-gen für die persönliche Widerstandsfähigkeit bereits in frühen Lebensjahren gelegt werden. Menschen, die mit einem posi-tiven Selbstwert ausgestattet sind, haben es deutlich leichter, schwierige Phasen in ihrem Leben zu meistern. Aber auch im Erwachsenenalter lernen wir weiter und können etwas für unsere Widerstandskräfte tun. Dazu gehören verschiedene Verfahren der Stressbewältigung einschließlich körperlicher Entspannungs-techniken, Coachingangebote, aber auch Qualifizierungen im Selbstmanagement. Manche Betriebe nutzen solche Angebote, um gezielt Führungskräften und Mitarbeitenden für Verände-rungsprozesse Unterstützung anzubieten. So lernen diese, mit Veränderungen aktiver umzugehen, nach Ressourcen zu suchen, das Selbstwertgefühl nicht zu verlieren, die „Ärmel hochzukr-empeln“ statt zu resignieren und bei alledem nicht die reale Ein-schätzung der Situation zu verlieren. Denn: Wer hohen Arbeits-druck, Fehlschläge oder Niederlagen besser bewältigen kann, denkt optimistisch, ist flexibel, kreativ und lösungsorientiert und zur Selbstreflexion in der Lage.

Besonders wirkungsvoll ist es, den „Hebel“ Resilienz bei Füh-rungskräften anzusetzen. Führungskräfte machen am besten den ersten Schritt und übertragen positive Resilienzerfahrungen spürbar auf den Betrieb. Das kann zum Beispiel gelingen, indem sich das Thema in der Führungs-, Kommunikations- oder Wert-schätzungskultur widerspiegelt. Diese Veränderungen können die Neugierde und den Wunsch bei den Beschäftigten wecken, sich ebenfalls mit dem Thema zu beschäftigen. Die Abnahme psychischer Belastungen und psychisch bedingter Ausfallzei-ten von Mitarbeitenden bringt deshalb immense Vorteile. Eine resiliente Unternehmenskultur bindet die Mitarbeitenden nicht wegen Wasserspendern oder Fitnesskursen an ihren Betrieb, son-dern weil sie – am besten präventiv – dafür sorgt, dass möglichst wenig Reibungsverluste in der Firma entstehen. Dies funktioniert vor allem auf der sozialen Ebene: Ressourcen gewähren und Zeiträume für Gespräche zulassen. Eine ausgeprägte Wertschät-zungskultur hilft dabei, schlechte Stimmungen zu vermeiden. Klare Ansagen fördern das Vertrauen und verhindern lähmende Ungewissheiten. Probleme können jederzeit angesprochen wer-den und es wird nach gemeinsamen Lösungen gesucht.

Ilona Vogel, MPA, Spezialisten für Soziale Kompetenzen und Burnout-Beraterin, Trainerin, Coach und Supervisorin (DGSV-zer-tifiziert), www.ilona-vogel.de

Ilona Vogel, MPA

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Nachrichten aus der Region

NachrufDie Nachricht vom Tode unseres langjährigen Obermeisters,

stellvertretenden Kreishandwerksmeisters und Ehrenmeisters

Julius KöhlerBäckermeister

hat uns tief bewegt. Über viele Jahre war der Verstorbene ehrenamtlich in der

Handwerksorganisation tätig. Von 1976 bis 1993 als stellvertretender Kreishandwerksmeister

und Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft Fulda sowie von 1978 bis 1993

als Obermeister, stellvertretender Obermeister und Lehrlingswart der Bäcker-Innung Fulda

setzte er seine Persönlichkeit und seine reichhaltige berufliche Erfahrung zum Wohle

seines geliebten Handwerks ein.

Die Entwicklung des gesamten Fuldaer H andwerks hat er in diesen Jahren maßgeblich mitgestal-

tet. Seine Aufgabenwahrnehmung war durch hohes Verantwortungsbewusstsein geprägt.

In großer Dankbarkeit und Wertschätzung werden wir uns stets ehrenvoll an ihn erinnern.

Kreishandwerkerschaft FuldaBäcker-Innung Fulda

Dipl.-Ing. Claus GerhardtKreishandwerksmeister

Joachim MichelObermeister

Manfred SchülerGeschäftsführer

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Zuständig für die Meisterausbildung Meistervorbereitungslehrgang Fliesenleger Teil 1 und 2 Berufsbegleitender Kurs: Unterrichtszeiten donnerstags bis samstags Beginn: in Kürze

Meistervorbereitungslehrgang Teil 3 für alle Gewerke Vollzeitkurs: Frühjahr 2014 oder Sommerferien 2014

Berufsbegleitender Kurs: Unterrichtszeiten abends und samstags Beginn: in Kürze

Ansprechpartner: Herr Weidenbörner Rabanusstraße 33, 36037 Fulda E-Mail [email protected], Telefon (06 61) 90 22 40

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Meistervorbereitungslehrgang Teil IIIBetriebswirtschaft und Recht

Fachkauffrau/mann für HandwerkswirtschaftAbendkurs:

bereits gestartet, Einstieg noch möglich.

Der nächste Vollzeitkurs fi ndet statt:31. Juli bis 6. September 2014

Alle Lehrgänge sind förderfähig durch Meister-Bafög.

Anmeldung und weitere Informationen über die Kreishandwerkerschaft Fulda

Telefon (06 61) 90 22 40, Herr Weidenbörner

Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk Teil 1 (TZ) Start 9. 9. 2014

Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk Teil 2 (TZ) Start 6. 10. 2014

Kfz-Servicetechniker (wird als Teil 1 anerkannt) (VZ) Start 4. 5. 2015 / 19. 10. 2015

Kfz-Technikermeister Teil 2 (VZ) Start 6. 1. 2015 / 5. 1. 2016

Meistervorbereitungslehrgang im Tischler-Handwerk Teil 1+2 (VZ) Beginn 8. 9. 2014

Meistervorbereitungslehrgang im Friseur-Handwerk Teil 1+2 (TZ) Start 6. 10. 2014

Prüfungsvorbereitung für Azubis im Metall- und Elektrohandwerk Termine auf Anfrage

KFZ Meister – Teil I (VZ) 6. 1. 2015 und 5. 1. 2016

KFZ Servicetechniker (VZ) 4. 5. 2015 und 19. 10. 2015

Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk – Teil I (TZ) 15. 1. 2015

Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk – Teil II (TZ) 27. 1. 2015

Meistervorbereitungslehrgang im Friseur-Handwerk – Teil I + II (TZ) 6. 10. 2014

Meistervorbereitungslehrgang im Tischler-Handwerk + Objektplaner – Teil I und II (VZ)

23. 2. 2015 Weitere Informationen zu den Kursen und Fördermöglichkeiten

finden Sie auf www.BBZ-Mitte.de.

Meistervorbereitungslehrgang Teil IIIBetriebswirtschaft und Recht

Fachkauffrau/mann für Handwerkswirtschaft

Der nächste Vollzeitkurs findet statt: 30. Juli bis 5. September 2015

Alle Lehrgänge sind förderfähig durch Meister-Bafög.

Anmeldung und weitere Informationen über die Kreishandwerkerschaft Fulda

Telefon (06 61) 90 22 40, Herr Weidenbörner

Meistervorbereitungslehrgang Teil IIIBetriebswirtschaft und Recht

Fachkauffrau/mann für Handwerkswirtschaft

Der nächste Vollzeitkurs findet statt: 30. Juli bis 5. September 2015

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Anmeldung und weitere Informationen über die Kreishandwerkerschaft Fulda

Telefon (06 61) 90 22 40, Herr Weidenbörner

Meistervorbereitungslehrgang im Friseur-Handwerk – Teil I + II (TZ)

23. 2. – 1. 10. 2015

Meistervorbereitungslehrgang im Elektro-Handwerk – Teil I (TZ)

12. 3. – 3. 9. 2015

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Recht & Steuern

Mindestlohn: Besonderheiten der Berechnung, Haftung und Sanktionen Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde, und zwar grundsätzlich für alle Bran-chen. Es gibt Ausnahmen, für die es wiederum unterschiedliche Übergangsfristen gibt, die sich teilweise bis Ende 2017 hinzie-hen können. Betroffen sind insbesondere jene Branchen, für die ein Tarifvertrag mit Entgelt unterhalb des Mindestlohns gilt wie z.B. für das Friseurhandwerk oder die Gebäudereiniger. BerechnungsgrundlageMit dem Mindestlohn ist der steuerpflichtige Bruttolohn pro Stunde gemeint. Er kann auf zwei Arten ermittelt werden: Unmittelbar durch Festlegung eines Stundenlohns im Arbeitsvertrag oder mittel-bar durch Umrechnung eines Monatsgehalts. Bei einer 40 Stunden-woche wird dabei angenommen, dass die monatliche Arbeitszeit durchschnittlich 174 Stunden beträgt. Nach jetzigem Erkenntnis-stand dürfen nicht in die Berechnung des Mindestlohns einfließen:

Zahlungen für ein auf Verlangen geleistetes Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Schichtarbeit oder Überstundenzuschläge, solange diese Bedingungen nicht die „Normalleistung“ des Arbeitnehmers darstellen.Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn es in größeren Abständen, beispielsweise jährlich, gezahlt wird. Aber: Werden diese Zah-lungen anteilig mit dem für den Mindestlohn maßgeblichen Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt, sollen sie als Bestandteil des Mindestlohn gewertet werden. Wegegeld, wenn es als Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Aber: Etwas anderes kann sich ergeben, wenn das We-gegeld als Entgeltbestandteil (für die zur Zurücklegung des Weges erforderliche Zeit) geleistet wird. Trinkgelder, weil auf sie kein Anspruch besteht und sie sich auch nicht im Voraus kalkulieren lassen. Vermögenswirksame Leistungen, da sie dem Arbeitnehmer erst in weiterer Zukunft zur Verfügung stehen. Aufwandsentschädigungen, weil mit ihnen ein besonderer

Aufwand abgegolten wird (z.B. Mehraufwendungen bei doppelter Haushalts-führung, Berufsbekleidung).

Konsequenzen bei Nichtbe-achtungWird der Mindestlohn nicht gezahlt, hat das lohnsteuer-rechtlich keine Konsequenzen, da die Lohnsteuer gemäß dem Zuflussprinzip nur aus dem tatsächlich gezahlten Entgelt berechnet wird. Bei den Sozi-alversicherungsbeiträgen gilt dagegen das Anspruchsprin-zip. Der Sozialversicherungs-prüfer bewertet die Betrags-grundlage nicht danach, was der Arbeitsnehmer tatsächlich bekommt, sondern nach seinem Lohnanspruch. Und dieser beträgt nun mindestens 8,50 Euro brutto.

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Beispiel:Ein Helfer wird seit Jahren für 7,50 Euro brutto pro Stunde be-schäftigt. Er traut sich nicht, bei seinem Arbeitgeber den neuen Mindestlohn einzufordern. Die Beiträge werden unverändert aus dem Bruttolohn (174 Stunden x 7,50 Euro) = 1.305 Euro berechnet. Spätestens bei der Rentenversicherungsprüfung (alle vier Jahre) wird der nun geltende Mindestlohn von 8,50 Euro für die Beitrags-berechnung mit Rückwirkung zugrunde gelegt werden. Tatsächlicher Bruttolohn 1.305 EuroMindestlohn (174 x 8,50) 1.479 EuroDifferenz pro Monat 174 Euro174 Euro x 48 Monate (max.) 8.352 EuroNachzahlung (20% AG- + 20% AN-Anteil) 3.340 Euro für den Arbeitgeber!

Beispiel MinijobEin geringfügig beschäftigter Mitarbeiter wird mit einem Brut-tostundenlohn von 7,50 Euro auf der Basis von 60 Stunden pro Monat beschäftigt. Die Beiträge werden aus dem Bruttolohn von (60 Stunden x 7,50) = 450 Euro berechnet. Ausgehen von 60 Mo-natsstunden berechnet der Rentenversicherungsprüfer wie folgt:Tatsächlicher Bruttolohn 450 EuroMindestlohn (60 x 8,50) 510 EuroDifferenz pro Monat 60 EuroDer Mitarbeiter wird rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Je nach Lohnsteuerklasse kommen Nachzahlungen von 4.000 Euro pro Mitarbeiter zustande.

Stundennachweis bei MinijobbernEs ist davon auszugehen, dass zukünftig im Rahmen von Sozialver-sicherungsprüfungen insbesondere die Einhaltung des Mindest-lohns im Bereich der Mini-Jobs verstärkt geprüft wird. Kritisch dürfte hier in vielen Fällen die Fehleinschätzung der tatsächlichen Arbeitszeit sein. Denn auch der Minijobber hat z. B. Anspruch auf anteiligen (bezahlten) Urlaub und Gleichbehandlung mit Voll-zeitarbeitnehmern z. B. bei Sonderzahlungen. Seit dem 1. Januar 2015 muss der Arbeitgeber bei Minijobbern die tägliche Arbeits-zeit aufzeichnen. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit dokumentieren und muss dies bis spätestens zum Ablauf des siebten Kalendertages, der auf den Tag der Ar-beitsleistung folgt, erledigt haben. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.

Haftungsfalle für alle Unternehmer ab 01.01.2015Unternehmen sind mit dem Inkrafttreten des Mindestlohnge-setzes vom 1. Januar einer weiteren scharfen Haftung ausge-setzt: Sie sind auch dafür verantwortlich, dass die von ihnen eingesetzten Subunternehmer/ Dienstleister ihren Mitarbeitern den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zahlen - und können dafür haftbar gemacht werden. Alle von dem Unternehmen eingesetzten Subunternehmer/Dienstleister sollten aufgefordert werden, eine Freistellungs-vereinbarung für den Unternehmer zu unterzeichnen. Damit sichert der Subunternehmer/Dienstleister die eigenverant-wortliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Mindestlohngesetztes schriftlich zu. Darüber hinaus stellt der Subunternehmer/Dienstleister den Unternehmer für jeden Fall eines Gesetzesverstoßes im Innverhältnis von Ersatzansprüchen Dritter rechtsverbindlich frei.

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Recht & Steuern

Auch zukünftig keine bessere Gesamtbewertung im Arbeitszeugnis Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ in Arbeitszeug-nissen beschreibt weiterhin eine durchschnittliche Leistung. Das hat der 9. Senat in Erfurt entschieden. Wolle ein Mitarbeiter eine bessere Bewertung, müsse er genaue Gründe dafür darlegen, Das gelte auch, wenn in einer Branche gute und sehr gute Beur-teilungen gang und gäbe seien.

Geklagt hatte eine Empfangsmitarbeiterin einer Zahnarztpraxis. Ihr Chef hatte ihr im Arbeitszeugnis bescheinigt, sie habe ihre Aufgaben „zu unserer vollen Zufriedenheit“ erledigt. Die Frau sah

sich dadurch benachteiligt und forderte eine Änderung in „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. In der Zeugnissprache macht dies den Unterschied zwischen der Note 3 und 2 aus.

In den Vorinstanzen hatte sie mit ihrem Anliegen Erfolg. Doch die obersten deutschen Arbeitsrichter blieben bei der strengeren Linie. Damit liegt bei Streitfällen weiterhin das höhere Risiko bei den Beschäftigten. Sie müssen im Zweifelsfall die genauen Grün-de für eine bessere Beurteilung darlegen, wenn sie eine gute oder sehr gute Gesamtbewertung erkämpfen wollen.

Volle Haftung für Nachbarschaftshilfe Das macht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz deutlich. Einem erfah-renen Elektriker wurde vorge-worfen, für schwere Verletzun-gen eines anderen Handwerkers verantwortlich zu sein. Durch eine Arbeit, die der Elektriker in seiner Freizeit aus Gefälligkeit für eine Nachbarin erledigt hatte.

Der Fall: Die Nachbarin hatte den Handwerker gebeten, eine Außenbeleuchtung zu installie-ren. Dabei unterlief dem Elek-triker ein Fehler: Das Gehäuse

der Lampe stand unter Strom. Das fiel ihm auch bei seinen Messungen nach der Montage nicht auf. Als kurze Zeit später ein anderer Handwerker bei Fassadenarbeiten die Lampe be-rührte, erlitt er einen schweren Stromschlag und dadurch einen Hirnschaden. Die Folge: Der Fas-sadenarbeiter ist seitdem zu 100 Prozent behindert und regelmä-ßig pflegebedürftig. Daraufhin forderte der Geschädigte unter anderem vom Elektriker 600 000 Euro Schmerzensgeld und eine lebenslange monatliche Rente.

Ob der Geschädigte letztlich wirklich so viel Geld zugespro-chen bekommt, ließ das OLG in seinem Urteil offen. Zur Er-mittlung des genauen Betrags überwies es den Fall zurück an das Landgericht.

Doch eines machten die Richter deutlich: Aufgrund der erheblichen Gefahr einer unter Strom stehenden Lampe dürfe der Elektriker nicht von einem stillschweigenden Haf-tungsverzicht ausgehen. Dass er die Arbeit unentgeltlich

erledigte, spiele dabei keine Rolle. Vielmehr hätte er erken-nen können, dass ihn seine Nachbarin gerade aus Sicher-heitsgründen wegen seiner Berufserfahrung um Hilfe ge-beten hatte. Weitere Gründe, warum ein stillschweigender Haftungsverzicht nicht infrage komme: Es ging um eine gefahrenträchtige Arbeit, und der Elektriker war für diesen Fall haftpflichtversichert.

OLG Koblenz, Urteil vom 02. April 2014, Az. 5 U 311/12

Vertrauen in die Belege – Für was haftet der Steuerberater? Ein Steuerberater kann grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm gegebenen Auskünfte und Belege vertrau-en. Er ist nicht verpflichtet, nach eventuellen Unterschlagungen von Angestellten des Mandanten zu suchen. Im vorliegenden Fall hatte die angestellte Kassiererin des Mandanten in einem Zeitraum von fünf Jahren 170.000 Euro unterschlagen. Unter Berücksich-tigung eines hälftigen Mitverschuldens verlangte der Mandant Schadensersatz vom Steuerberater. Er hätte das Barkassenkonto überprüfen müssen, welches einen offenbaren Hinweis auf Unre-gelmäßigkeiten beinhaltet hätte. Die Klage des Mandanten hatte allerdings in keiner Instanz Erfolg.

Hat der Steuerberater nämlich nur den Jahresabschluss (ohne Beurteilung) zu erstellen, braucht er die Ordnungsmäßigkeit der Plausibilität der vorgelegten Unterlagen nicht zu beurteilen. Der Auftrag erstreckt sich nicht auf die Beurteilung der Angemessen-heit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsgemäß-heit der Buchführung.

Allerdings kann mit dem Steuerberater vereinbart werden, eine sogenannte Plausibilitätsprüfung durchzuführen, weil dies z.B. die Bank verlangt. Die Prüfung der Plausibilität erfordert die Analyse der erteilten Auskünfte und der vorgelegten Unterlagen durch den Steuerberater auf deren Schlüssigkeit. Je nach Intensität wird zwi-schen Plausibilitätsprüfung ohne und mit umfassenden Prüfungs-handlungen unterschieden. Die bestehenden Haftungsrisiken zwingen Steuerberater hier zu besonderer Sorgfalt und Erfüllung

entsprechender Dokumentationspflichten. Bei der einfachen Plausibilitätsprüfung sind bis zu 64 Prüfungsmaßnahmen vorgese-hen. Beispielsweise sind die Methoden festzustellen, nach denen die Inventur durchgeführt wurde. Selbstverständlich werden nur die Prüfungsmaßnahmen durchgeführt, die von Interesse sind. Die Plausibilitätsprüfung mit umfassenden Prüfungshandlungen kommt in Art und Umfang einer handelsrechtlichen Pflichtprüfung gleich.

Entscheidend für die Auftragsabgrenzung und damit für die Qualität des zu erstellenden Jahresabschlusses sind mangels einer gesetzlichen Konkretisierung ausschließlich Art und Umfang der Beauftragung durch den Mandanten auf der Grundlage eindeu-tiger, jederzeit nachprüfbarer und schriftlicher Vereinbarungen. In die Auftragsbestätigung sollte aufgenommen werden, unter welchen Voraussetzungen die notwendige Bescheinigung bei Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen erteilt wird.

Dies soll dem Steuerberater mit einer gewissen Sicherheit die Feststellung ermöglichen, dass ihm keine Umstände bekannt ge-worden sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen sprechen. Weitergehende Beurteilungen sind nur er-forderlich, wenn dem Steuerberater Hinweise auf die Fehlerhaftig-keit vorliegen. Eine Pflicht zur Hinterfragung des hohen Bestandes auf dem Barkassenkonto im vorliegenden Fall hätte sich auch aus der Vereinbarung einer Plausibilitätsprüfung nicht ergeben.

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Recht & Steuern

Am 01. Januar 2015 ist das neue Künstlersozialabgabe-stabilisierungsgesetz (Was für ein Unwort) in Kraft getreten

BetriebsprüfungenDie Prüfungen bei den Arbeitgebern werden erheblich ausge-weitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen zukünftig die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Ge-samtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozial-abgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien:

Arbeitgeber, die schon mal in der Vergangenheit künstler-sozialabgabepflichtig waren, werden mindestens alle vier Jahre geprüft.Arbeitgeber mit mehr als 19 Beschäftigten werden ebenfalls mindestens alle vier Jahre geprüft.Bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten, die bis-her noch nicht künstlersozialabgabepflichtig waren (hierzu dürfte die Mehrheit der Handwerksbetriebe zählen), wird ein jährliches Prüfkontingent festgelegt. Dieses Prüfkon-tingent beträgt 40%, so dass- statistisch betrachtet – jeder Betrieb alle 10 Jahre überprüft werden könnte. Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten, die nicht Teil des Prüfkontingents sind, werden von den Trägern der Rentenversicherung im Rahmen der Prüfung des Gesamtso-zialversicherungsbeitrags zur Künstlersozialabgabepflicht beraten. Anschließend bestätigen die Arbeitgeber schrift-lich, dass relevante Sachverhalte der Künstlersozialkasse gemeldet werden. Soweit die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers unterbleibt, erfolgt eine unverzügliche Prüfung.Die jeweilige Prüfung der Arbeitgeber umfasst immer alle Haupt- und Unterbetriebe.Zusätzlich zum Prüfrecht für die Träger der Rentenversiche-rung erhält die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht bei den Arbeitgebern zur Durchführung von branchenspe-zifischen Schwerpunktprüfungen und anlassbezogenen Prüfungen.

BußgelderZum 01.01.2015 erfolgt eine Anpassung des Bußgeldrahmens. Für Verstöße gegen die Melde-, Auskunfts- oder Vorlagepflicht sowie für Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht beträgt der Bußgeldrahmen nunmehr einheitlich 50.000 Euro.

Wann entsteht die Abgabepflicht für den Handwerksbetrieb?Hierzu hat der ZDH ein Merkblatt herausgegeben, das dort angefordert werden kann. Alle Informationen hierzu gibt es auch auf der Internetseite der Künstlersozialkasse (www.ku-enstlersozialkasse.de). In der Regel entsteht die Abgabepflicht in Handwerksbetrieben bei Aufträgen im Bereich Eigenwer-bung und Öffentlichkeitsarbeit. Das kann die Erstellung einer neuen Internetseite, die Konzipierung einer Werbebroschüre oder die Gestaltung eines neuen Firmenlogos oder einer neuen Anzeige sein. Aber auch die Beauftragung einer Musikband oder eines Alleinunterhalters auf einem Firmenfest kann zu einer Abgabepflicht führen.

Die Abgabe ist nur für selbständig tätige Künstler/Publizisten zu entrichten. Die beauftragten Künstler/Publizisten müssen weder gewerb-lich tätig sein noch müssen sie selber in der Künstlersozialversi-

cherung versichert sein. Selbständig im Sinne des Künstlersozi-alversicherungsgesetzes können demnach z.B. auch Studenten, Rentner, Schüler oder Hausfrauen sein, die „nebenher“ künst-lerisch/publizistisch gegen Entgelt tätig werden. Beispiele: Ein selbständiger Grafiker entwirft ein neues Firmenlogo. Ein selbständiger (Portrait-)Fotograf macht Aufnahmen von Werk-stücken für eine Broschüre. Ein Student gestaltet (nebenher) die Internetseite für Ihr Unternehmen. Eine Rentner-Band tritt bei einem Firmenfest auf.

Nicht abgabepflichtig sind:Zahlungen an juristische Personen (GmbH, AG)Zahlungen an KGs und OHGsZahlungen an eine GmbH & Co. KG

Die Abgabepflicht entfällt auch, wenn kein Entgelt gezahlt wird, weil z.B. ein Freund die Internetseite als Freundschaftsdienst erstellt.

Die Bemessungsgrundlage für die AbgabeNicht die gesamte Auftragssumme für die künstlerische/publizisti-sche Leistung fällt unter die Abgabepflicht, in der Regel aber mehr als das reine Leistungshonorar. Umsatzsteuer, Bewirtungs- oder Reisekosten oder auch reine Druckkosten zählen nicht zur Bemes-sungsgrundlage. Werden sie allerdings nicht explizit in der Rech-nung ausgewiesen, werden sie gegebenenfalls von der Künstlersozi-alkasse zur Bemessungsgrundlage hinzugezählt.

Geringfügigkeitsgrenze von 450 EuroDie Künstlersozialabgabe ist ab 2015 nur zu entrichten, wenn die Aufträge im Kalenderjahr einen Gesamtumfang von mehr als 450 Euro (Bagatellgrenze) haben. Für die so genannten typi-schen Verwerter, also die abgabepflichtigen Unternehmen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG (Verlage, Theater, Rundfunk, Fernsehen etc.), gilt die Geringfügigkeitsgrenze nicht. Für die Jahre vor 2015 gilt die Bagatellgrenze noch nicht. Für die Meldung der Abgabe 2014, die bis 31. März 2015 abzugeben ist, kann die Ba-gatellgrenze also noch nicht in Anspruch genommen werden.

MeldepflichtDie abgabepflichtigen Unternehmen müssen von sich aus bis zum 31. März des Folgejahres einen ausgefüllten Meldebogen über die Höhe der abgabepflichtigen Entgelte des Vorjahres an die Künst-lersozialkasse senden. Den Meldebogen gibt es auf der Internetsei-te der Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de).

AufzeichnungspflichtAbgabepflichtige Unternehmen müssen Aufzeichnungen über die an selbständige Künster und Publizisten gezahlten Entgelte führen. Aus den Unterlagen muss das Zustandekommen der Meldung an die Künstlersozialkasse hervorgehen. Wie in anderen Bereichen der Sozialversicherung gilt auch für die Künstlersozialabgabe eine Verjährungsfrist von vier Jahren (bei vorsätzlich zurückbehaltenen Beiträgen 30 Jahre). Da die Abgabe aber erst zum 31. März des Folgejahres fällig wird, verlängert sich die effektive Frist auf fünf Jahre. Entsprechend müssen auch die Aufzeichnungen über abgabepflichtige Ent-gelte fünf Jahre aufbewahrt werden

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Recht & Steuern

Arztbesuch während der Arbeitszeit – Entgeltfortzahlung oder nicht? Krankheit ist nicht kalkulierbar. In akuten Fällen muss der Ar-beitnehmer seine Arbeit unmittelbar niederlegen und einen Arzt aufsuchen. Anders liegt dies bei Routineuntersuchungen, die plan-bar und zeitlich abgestimmt werden können. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Bekanntermaßen gibt es hiervon Ausnahmen und es stellt sich die Frage, in welchen Fällen der Arbeitgeber auch für einen Arztbesuch des Arbeitnehmers die Arbeitsvergütung weiter bezahlen muss.

Der Gesetzgeber hat sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch wie auch im Entgeltfortzahlungsgesetz zwei maßgebliche Regelun-gen getroffen. Gemäß § 3 Absatz 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) gilt: „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzah-lung im Krankheitsfall (…) bis zur Dauer von sechs Wochen“. Und der § 616 S. 1 BGB bestimmt Folgendes: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschul-den an der Dienstleistung verhindert wird.“ Beim EntgFG geht es also um Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, bei § 616 BGB geht es um eine „bloße“ Arbeitsverhinderung. Die Unterscheidung ist in der Praxis in der Regel recht einfach zu treffen: Der Arbeitnehmer meldet sich krank oder nicht. Immer geht es jedoch in Fällen dieser Art um ein lediglich kurzzeitiges Fernbleiben von der Arbeit.

Erfolgt der Arztbesuch während der Arbeitszeit aufgrund einer durch den Arbeitnehmer mitgeteilten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit, behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf seine Vergütung nach dem EntgFG. Meistens schließt sich ohne-

hin nachfolgend ein längerer Krankheitszeitraum an. Meldet sich ein Arbeitnehmer allerdings für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht krank, ist eine differente Sichtweise angezeigt. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat in diesem Fall der Arbeitnehmer nur dann, wenn im rechtlichen Sinne des § 616 BGB eine „kurzfristige Verhinderung ohne Verschulden“ vorliegt. Hier-von ist zunächst auszugehen, wenn eine „Dringlichkeit“ gegeben ist, z. B. bei einer akuten Schmerzbehandlung. Entgeltfortzahlung ist ebenfalls zu leisten, wenn ein Arztbesuch zu einer festgelegten Zeit „medizinisch unvermeidbar“ ist. Liegt keine Dringlichkeit vor, muss der Arbeitnehmer versuchen, einen Termin außerhalb der Ar-beitszeit zu vereinbaren. Nur wenn das durch den behandelnden Arzt nicht möglich ist, behält der Arbeitnehmer auch hier seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

In der Unterscheidung zwischen § 3 Lohnfortzahlungsgesetz und § 616 BGB geht es für Arztbesuche während der Arbeitszeit im ersten Fall um eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit, im zweiten Fall um eine kurzfristige Verhinderung an der Erbringung der Arbeitsleistung ohne Krankmeldung. Beide Paragraphen dienen zur Begründung der Pflicht des Arbeitgebers zur Entgelt-fortzahlung. In formeller Hinsicht gibt es jedoch einen wichtigen Unterschied. Während die Bestimmung des Lohnfortzahlungsge-setzes unabdingbar ist, kann die Vergütungspflicht für kurzzeitige Verhinderungen gemäß § 616 BGB arbeitsvertraglich ausgeschlos-sen werden. In den allermeisten Arbeitsverträgen fehlt jedoch eine solche Ausschlussklausel. Jeder Arbeitgeber mag selbst entschei-den, ob eine derartige Klausel für seinen Betrieb sinnvoll ist. Ein entsprechender Ausschluss würde im Übrigen nicht lediglich Arztbesuche betreffen, sondern auch andere kurzfristige Verhinde-rungen wie Hochzeit, Sterbefall, besonderes Jubiläum etc.

Einbetten von Videos stellt keine Urheberrechtsverletzung dar Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 21. Oktober entschieden, dass das Einbetten auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglicher geschützter Inhalte in die eigene Website mittels des sogenannten Framing keinen Urhe-berrechtsverstoß darstellt (Az. C-348/13). Unter Framing versteht man das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite, indem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungs-ort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben werden. Bekanntestes Beispiel dafür sind Youtube-Videos. Die Inhalte können direkt angesehen werden. Der eigentliche Inhalt stammt aber weiterhin von jener Websei-te, auf der die Inhalte hochgeladen wurden, also z.B. YouTube.

Dem EuGH zufolge ist das Einbinden von Inhalten legal, wenn dadurch kein neues Publikum erschlossen und keine neue Technik verwendet wird. Diese Voraussetzungen sind beim Einbetten öffentlich zugänglicher Youtube-Videos erfüllt. Ein neues Publikum werde dadurch nicht erreicht, weil laut EuGH davon ausgegangen werden könne, “dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wie-dergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht habe.”

Die EuGH-Entscheidung gilt im übrigen nicht nur für YouTube-Vi-deos, sondern für alle mittels Framing eingebundenen urhe-berrechtlich geschützten Inhalte, die einmal im Netz öffentlich zugänglich gemacht worden sind – egal ob sie mit oder ohne

Zustimmung des Urhebers im Netz veröffentlicht wurden. Das könnte zur Folge haben, dass in Zukunft auch die Fotos kom-merzieller Anbieter ohne den Erwerb einer Lizenz im Wege des Framing genutzt werden dürfen.

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Ausbildung

Schreinerhandwerk und Abitur – wie passt das zusammen? Von Till Wettig (Klasse 10F1, Winfriedschule) Mit dieser Frage begann Herr Norbert Jehn, Tischlermeister und Geschäftsführer der Firma Jehn Schreinerei GmbH & Co. KG (Ebersburg –Weyhers), seinen Vortrag zur Berufsorientierung der Jahrgangsstufe 10 in der Winfriedschule. Tatsächlich hatten sich einige von uns mit Blick auf die Veranstaltung gefragt, wozu Abiturienten über Handwerksberufe informiert werden sollten.

Herr Jehn verwies zur Beantwortung dieser Frage auf den Wandel seines Berufes: Als er 1964 als Schreinerlehrling in die Fußstapfen seines Vater getreten sei, habe er sich für den eingeschlagenen Berufsweg gegenüber seinen Altersgenossen ein wenig ge-schämt, da das Schreinerhandwerk damals als nicht zukunftssi-cher gegolten habe. Der wesentliche Grund dafür sei die aufkom-mende Konkurrenz der industriellen Fertigung, besonders im Möbelbau, gewesen.Obwohl dieses Konkurrenzverhältnis zwischen Handwerk und Industrie bis heute fortbestehe, habe sich das holzverarbeitende Handwerk mit einer Qualitäts- statt Preisoffensive eine gesicherte Nischenexistenz geschaffen. Mithilfe moderner CNC-Maschinen, die auch komplex geformte Werkstücke mit hoher Präzision fertigen können, sei man in der Lage, auf individuelle Kunden-wünsche einzugehen und sich dadurch von der industriellen Massenfertigung abzuheben. Auch seine Firma habe sich vielfach spezialisiert. So fertige keine andere Schreinerei in Hessen Brand-schutztüren aus Holz in derart vielfältigen Maßen. Auch die Tür unserer Gymnastikhalle, in der die Veranstaltung stattfand, sei Handwerkskunst aus Jehns Produktion.

Infolge dieser Branchenentwicklung hätten sich neue Aufgaben-profile ergeben. Neben handwerklichem Geschick müsse man heute als Schreiner in der Lage sein, die modernen CNC-Ma-

schinen zu bedienen sowie anspruchsvolle Projektplanungen durchzuführen. Dies bedinge eine solide schulische Grundbil-dung. Außerdem spreche das Handwerk durch diese technischen Anforderungen immer mehr Jugendliche an. Schließlich wachse unsere Generation mit Computern auf und könne sich daher schnell in die Bediensoftware der Maschinen einarbeiten.

Mit Ida Sichau stellte sich uns dann auch eine junge Handwer-kerin vor. Die Auszubildende habe vor einem Jahr ein Schnup-perpraktikum bei der Firma Jehn absolviert und werde aufgrund der beiderseitigen positiven Erfahrungen nun als Technische Produktdesignerin (Fachrichtung Produktionsgestaltung und -konstruktion) ausgebildet. Nach der dreieinhalbjährigen Ausbil-dung könne sie sich vielfältig fort- und weiterbilden, zum Beispiel durch eine Meisterschulung oder Studien für Maschinenbau, Architektur, Design und Ingenieurswesen.So staunten nicht wenige von uns, die der Veranstaltung ein-gangs skeptisch gegenüberstanden, über die berufliche Relevanz des Handwerks – auch und gerade für uns künftige Abiturienten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will Studienabbrechern den Wechsel in den Beruf ebnen

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die berufliche Bildung in Deutschland genießt international hohes Ansehen. Zunehmend wird deutlich, dass das ausgewogene Verhältnis von arbeitsmarktnah qualifizierten Fachkräften einerseits und von akademisch gebildeten Mitarbeitern andererseits eine tragen-de Säule für die wirtschaftliche Entwicklung und die niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland ist. Leider droht dieses ausgewogene Verhältnis aus den Fugen zu geraten. Sicher ist, dass es schon in naher Zukunft zu Engpässen bei den arbeitsmarktnah qualifizierten Fachkräften kommen wird. Diese Lücke gilt es zu schließen, indem neue Zielgruppen für die berufliche Bildung gewonnen werden. Dazu gehören auch Studienabbrecher, wobei der Begriff „Abbrecher“ sehr stig-matisierend ist und an dieser Stelle möglichst vermieten werden sollte. Es geht um Jugendliche, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht in ausreichendem Maße mit ihrer beruflichen Zukunft auseinandergesetzt haben. Vielleicht wurde ihnen auch infolge „guter“ Abiturnoten suggeriert, dass sie zu Höherem berufen seien, was sich aber in der Realität dann als Trugschluss erwiesen hat.Fakt ist, dass Jugendlichen, die vorzeitig ihr Studium ohne Abschluss beenden, schnell und unbürokratisch berufliche

Alternativen aufgezeigt werden müssen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will mit einer neuen Initiative die Situation dieser Jugendlichen verbessern. Sie sollen in relativ kurzer Zeit einen berufsqualifizierenden Abschluss erwerben können. Bereits jetzt können bei einem Wechsel die im Studium erbrachten Leistungen berücksichtigt und die Ausbildungsdauer aufgrund der Vorbildung verkürzt werden. Die zuständigen Kam-mern verfügen hier über einen großen rechtlichen Spielraum. Bundesweit etablierte Strukturen und Mechanismen für die Inte-gration von „Studienabbrechern“ in die berufliche Bildung gibt es jedoch nicht. Dies zu erreichen ist Ziel des BMBF. Im Rahmen des Jobstarter-Programms wird das BMBF deshalb die Entwicklung und Erprobung von innovativen Pilotprojekten unterstützen. Gefördert werden sollen Projekte zur Beratung, Rekrutierung, Begleitung und Unterstützung von kleinen und mittleren Betrieben (KMU) bei der Integration von Studienabbrechern in die berufliche Erstausbildung. Ziel des BMBF ist es, Informations- und Beratungsangebote zu optimieren - insbesondere durch bessere Kooperation zwischen den etablierten Angeboten der Arbeitsagenturen, Hochschulen und Kammern. Außerdem soll die Anerkennung und Anrechnung von im Studium erworbenen Kenntnissen auf die berufliche Bildung verbessert werden.

Auszubildende und Firmenchef: Voller Einsatz in Sachen Berufsorientierung in der Winfriedschule

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Wenn Angebot und Nachfrage immer seltener zusammenfinden – Eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

In einer Studie kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zu dem Ergebnis, dass das zentrale Problem auf dem Aus-bildungsmarkt Passungsprobleme sind. Das Ausbildungsangebot der Betriebe und die Ausbildungswünsche der Jugendlichen triften immer weiter auseinander, und das nicht nur in beruflicher Hinsicht (Stellenanforderung und Bewerberprofil passen nicht), sondern auch in regionaler Hinsicht. Für Letzteres nennt das BIBB bundesweit Beispiele. (Anmerkung der Redaktion: Für Hessen könnten Fulda und Limburg genannt werden. Während in Fulda jeder Bewerber statistisch gesehen aus knapp 1,4 Ausbildungsstellen auswählen kann, müssen sich in Limburg zwei Bewerber um eine Lehrstelle „prügeln“.)Nach der BIBB-Untersuchung sind besonders stark betroffene Berufe mit vielen unbesetzten Lehrstellen die Berufe des Nahrungsmittel-handwerks, die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie die Reinigungsbranche (Gebäudereiniger). Ein Lehrstellenmangel herrscht laut BIBB dagegen u.a. bei den Fotografen, bei den Medien-gestaltern sowie bei den Büro- und den Veranstaltungskaufleuten.

Besonders schwierig wird es, wenn berufliche und regionale Ungleichgewichte zusammenkommen. Als Beispiel hierfür nennt das BIBB die Tourismushochburg Stralsund. Dort gibt es insge-samt zu wenige Jugendliche. Gleichzeitig werden besonders viele Ausbildungsplätze im Hotel- und Gaststättengewerbe angeboten. Die Folge: Über ¼ aller (gemeldeten) Ausbildungsplätze können in Stralsund nicht besetzt werden.

Wie die Untersuchung des BIBB zeigt, liegen die Ursachen für die zunehmenden Passungsprobleme zum Teil in der demografischen Entwicklung, zum Teil aber auch in der unterschiedlichen wirt-schaftlichen Leistungsfähigkeit der Regionen. Je nach Region sind deshalb unterschiedliche Lösungsansätze gefragt. Dort wo es an Bewerbern mangelt, müssen mehr Jugendliche für eine Ausbil-dung gewonnen werden wie z.B. Abiturienten, Studienabbrecher, sozial benachteiligte Jugendliche oder Migranten. (Anmerkung der Redaktion: Das ist der Lösungsweg, der in Fulda zu beschreiten ist – und auch schon wird.). In Regionen mit Lehrstellenmangel müssen dagegen mehr Betriebe für eine Ausbildung gewonnen werden, und zwar gerade auch in den von den Jugendlichen präferierten Branchen. (Anmerkung der Redaktion: Das wär aus heutiger Sicht der Lösungsweg für Limburg.)

Des Weiteren schlägt das BIBB vor, die Anstrengungen zu vergrö-ßern, um Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt zusammenzuführen. Zum Teil würde es schon helfen, Betriebe und Jugendliche dabei zu unterstützen, eine bessere Marktübersicht zu bekommen. Außerdem empfiehlt das BIBB, die Mobilitätsbe-reitschaft und –fähigkeit der Jugendlichen zu fördern. Wichtig sein auch, den Jugendlichen ein nüchterneres Bild über ihre tatsäch-lichen Marktchancen zu vermitteln. Denn wenn Jugendliche ihre beruflichen Chancen überschätzen, besteht die Gefahr, dass sie sich nur noch auf vermeintlich attraktivere Berufe (chancenlos) bewerben, während Lehrstellen in jenen Berufen, in denen sie eine reale Chance gehabt hätten, unbesetzt bleiben.

Die BIBB-Analyse „Wenn Angebot und Nachfrage immer seltener zusammenfinden. Wachsende Passungsprobleme auf dem Ausbil-dungsmarkt: Analysen und Lösungsansätze“ mit einer Systematik der möglichen Lösungsansätze für die Passungsprobleme steht im Internetangebot des BIBB unter http://www.bibb.de/veroeffentli-chungen/de/publication/show/id/7333 zur Verfügung.

Weitere Daten und Hintergründe finden Sie in Kapitel A1 des BIBB-Datenreports 2014, www.bibb.de/datenreport

Ausbildung

Fatima SchneiderBuchenweg 736100 Petersbergmit dem Friseurhandwerkam 01.09.2014

Neueintragungen

Akyapi GmbHMax-Reger-Straße 836043 Fuldamit dem Gewerbe Einbau von genormten Baufertigteilen, dem Fliesen-, Platten-und Mosaiklegerhandwerk und dem Maurer- und Betonbauer-handwerk am 12.09.2014

Marcin WeglarzKolpingstraße 18, 36041 Fuldamit dem Raumausstatterhandwerk, dem Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk und dem Gewerbe Einbau von genormten Baufertigteilen am 04.12.2014

Ein Pick-Up. Viele Möglichkei-ten. Der ISUZU D-MAX.

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TOPAS-Outdoorveranstaltung 2014 mit Rekordbeteiligung Im vergangenen Jahr jetzt schon zum dritten Mal sind die neuen Auszubildenden aus den TOPAS-Betrieben (www.voll-diezukunft.de) zu einem gemeinsamen Outdoor-Erlebnisevent

…sondern auch die Freude darüber, wenn es funktioniert, ist Teamsache.

gestartet. Angemeldet waren 17 Teilnehmer, krankheits-bedingt gestartet sind 14, dennoch so viele wie noch nie zuvor.

Nur im Team lassen sich große Distanzen überbrücken

Nicht nur das Zusammenbauen eines Floßes…

Ausgangspunkt war Hessens höchster Berg, die Wasserkuppe. Wieder einmal galt es, anhand von vorgegebenen GPS-Zahlen das Ziel zu finden, den Guckai-See am Fuße des Pferdskopfes, das den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorher aber nicht bekannt war. Dort hatten sie dann die Aufgabe, ein seetüchtiges Floß zu bauen, dass in der Lage war, alle Teilnehmer über den See zu transportie-ren. Vorsichtshalber hatte deshalb jeder auch Ersatzkleidung dabei, die jedoch nicht zum Einsatz kommen musste.

Die TOPAS-Azubis auf Hessens höchstem Berg

Gemeinsam den richtigen Weg finden – Ein gutes Fundament für eine solide Ausbildung

Auch im Jahr 2014 wurde die Veranstaltung wieder durch die Agentur PROIMPULS (www.pro-impuls.com) durchgeführt. Unter der Federführung der Kreishandwerkerschaft haben sich Betriebe unter der Bezeichnung TOPAS (Top-Ausbildungsstelle) zusam-mengeschlossen, um ihren Nachwuchs in besonderem Maße zu fördern und während der Ausbildung zu unterstützen. Gegensei-tiges Vertrauen und der Zusammenhalt in der Gruppe stehen bei einem solchen Event an erster Stelle. Damit sollen Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen bei den Jugendlichen trainiert werden, Eigenschaften, die für ein erfolgreiches Berufsleben von funda-mentaler Bedeutung sind.

TOPAS

Page 31: Titel 8 2014 Final X3 neu.pdf 1 1/7/2015 11:54:57 AM ... · rung fair und objektiv“. Bei der Umfrage „KMU-Banken-Baro - meter 2014“ stimmten knapp 75 Prozent der Unternehmen

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TOPAS – Top Ausbildungsstelle Folgende Betriebe haben sich der Arbeitsgemeinschaft TOPAS angeschlossen:• Biosthetique Coiffeur Odile Wind, Fulda• Böhm Karosserie- und Fahrzeugbau, Eichenzell• Hahner Eco Technics, Petersberg-Böckels• Hahner Verwaltungs GmbH, Petersberg-Böckels• Josef Leibold Karosserie- und Fahrzeugbau, Künzell• Leo Jahn Heizungs- und Sanitärtechnik, Hünfeld – Michelsrombach• Metallbau Wolf, Neuhof-Tiefengruben• Müller + Bug Dach und Fassade, Künzell• Noll Nutzfahrzeug Spezialbetrieb, Künzell-Bachrain• Schiebelhut-Kümmel Elektro- und sanitäre Installationen, Poppenhausen• Stahlbau Hahner, Petersberg-Böckels• Wehner Metallbau, Kalbach – Uttrichshausen

TOPAS-Betriebe stellen Ihre Auszubildende und ihre Ausbilder frei für zusätzliche Weiterbildungsmaßnamen. Dazu gehören regel-mäßig z.B. Lehrgänge für die optimale Prüfungsvorbereitung, Outdoor-Teamveranstaltungen, EDV-Weiterbildungsmaßnahmen, die Ersthelfer-Ausbildung, gemeinsamer Besuch von Messen, der Azubi-Knigge und vieles anderes mehr. TOPAS-Ansprechpartner in der Kreishandwerkerschaft Fulda ist Her-bert Büttner, Tel. (0661) 90224-16, Email: [email protected]. Weitere Informationen auch unter: www.volldiezukunft.de

TOPAS ist eine branchenübergreifende Arbeitsgemeinschaft von Betrieben unter der Leitung der Kreishandwerkerschaft Fulda, die in der Ausbildung zusammenarbeiten und sich freiwillig dazu verpflichtet haben, für ihren Fachkräftenachwuchs mehr zu tun als üblich und notwendig ist. TOPAS-Betriebe wissen, dass nur über eine gute Ausbildung der Fachkräftebedarf von morgen zu sichern ist. Sie investieren deshalb zusätzlich sowohl in die Ausbildung ihrer Azubis als auch in die Fort- und Weiterbildung ihrer Ausbilder. Denn TOPAS-Betriebe haben sich mit ihrem Beitritt zu dieser Arbeitsgemeinschaft verpflichtet, in der Ausbil-dung bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten mit dem Ziel, dass ihre Auszubildenden überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse erreichen.

TOPAS

VW T5 2.0 TDI Pritsche 4MOTION, Neufahrzeug,Schlechtwegefahrwerk, Klima, AHK, Sitzheizung, lan-ger Radstand 3.400mm

MB Axor 1833 KK Kipper mit Kran, Neufahrzeug,Meiller-Dreiseitenkipper, Fassi F120 + Funk + Greifer-steuerung, AHK

MB Atego 1224 KK Kipper mit Kran, Neufahrzeug,Meiller-Dreiseitenkipper, Fassi F80 mit 2 hydraulischenStützen, Klima, AHK. Tempomat

MB Vito 110 CDI Kombi, EZ 12/2011, 63.000km, Kli-maanlage, Komfort-Fahrwerk, 9 Sitze, CD-Radio, Innen-verkleidung gehobene Ausführung, 1. Hand,scheckheftgepflegt

MB Sprinter 213 CDI Hochdach Hubbühne, EZ 05/2012, 9.300km, Hubladebühne (500kg)m Anhängerkupp-lung, Heckflügeltüren (270 Grad), 1. Hand, Inspektion neu

MB Actros 2541 L Fahrschule, EZ 01/2011, nur40.000 km, EURO 5, Retarder, 2 x verfügbar

MB Sprinter 313 CDI Kombi, EZ 07/2012, nur 6.600 km,Hochdach, 9-Sitzer, Audio 50 APS Navigationssystem, PARKTRO-NIC-System, Sitzheizung, Klimaautomatik THERMOTRONIC, Luxus-Ausführung, LM-Felgen, Vollverglast, 1. Hand (Daimler), unfallfrei

MB Vito 109 CDI Mixto, EZ 03/2009, 96.000km, Anhän-gerkupplung, Fahrer- u- Beifahrersitz in Komfortausführung,3er Sitzbank 1. Reihe, Hecktür zweiflügelig, Inspektion neu

MB 816 K Kipper, EZ 04/2011, nur 29.000km, 3 Sitze,Anhängerkupplung, Müller-Kipper

MB Axor 1833 L Pritsche mit Kran, EZ 12/2011,19.000km, HMF 1113 mit 2 hydraulischen Stützen,Funkfernbedienung, 4 hydraulische Ausschübe, An-schlüsse für Rotator und Greifer

MB Actros 1851 LS, EZ 11/2011, 100.000km, EURO 5,Vollausstattung

MB Sprinter 316 CDI Maxi, EZ 04/2011, 54.800km,Automatikgetriebe, PARKTRONIC-System, Trennwandmit Schiebetür, Heckflügeltüren (270 Grad), 1. Hand,Inspektion + HU neu

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MB Actros 1851 LS, EZ 11/2011, 100.000km, EURO 5,Vollausstattung

MB Sprinter 316 CDI Maxi, EZ 04/2011, 54.800km,Automatikgetriebe, PARKTRONIC-System, Trennwandmit Schiebetür, Heckflügeltüren (270 Grad), 1. Hand,Inspektion + HU neu

MB Sprinter 513 CDI Pritsche/Plane, EZ 02/2012, 20.000 km, Radstand: 4.325 mm, 5.0 Tonnen ZGG, 2.4 Tonnen Nutzlast, 3.0 Tonnen AHK, 2x verfügbar

Sprinter 313 CDI Maxi, EZ 08/2012, 79.900 km, Schiebetür links und rechts, Rückfahrkamera, Klima, Heckdrehtüren mit Öffnung bis zur Seitenwand, Komfort-Sitz

MB Atego 1224 KK Kipper mit Kran, Neufahrzeug, Meiller-Dreiseitenkipper, Fassi F80 mit 2 hydraulischen Stützen, Klima, AHK, Tempomat

MB Sprinter 313 CDI Kombi, EZ 07/2012, nur 14.300 km, Hochdach, 9-Sitzer, Audio 50 APS Navigationssystem, PARKTRO-NIC-System, Sitzheizung, Klimaautomatik THERMOTRONIC, Luxus-Ausführung, LM-Felgen, vollverglast, 1. Hand (Daimler), unfallfrei

VW T5 2.0 TDI Pritsche 4MOTION, Neufahrzeug, Schlechtwegefahrwerk, Klima, AHK, Sitzheizung, langer Radstand 3.400 mm

MB 1833 K Absetzkipper, EZ 08/2012, 49.000 km, Euro 5, Klima, Meiller-Absetzkipper

MB Sprinter 216 CDI Hoch autom.,EZ 09/2011, 106.900 km, Automatikgetriebe, Standheizung, Einbruch- und Diebstahlwarnanlage, Hecktüren mit Öffnung bis zur Seitenwand, Fenster rechts und links

Mitsubishi Canter 7C 15 Kipper + Kran, EZ 07/12, 18.000 km, Euro 5 EEV, Klimaanlage, Palfinger PKG 7001 + Greifer

MB 2032 AK Abrollkipper, EZ 07/2012, 84.000 km, Allrad, Euro 5

MB Sprinter 513 CDI Mixto SORTIMO, EZ 05/2010, 87.950 km, 5-Sitzer, SORTIMO-Regalausbau mit Werkbank, Stand-heizung, Klimaanlage, Anhängerkupplung, Colorverglasung, Tachograph digital, 1. Hand

MB Sprinter 516 CDI 3-Seitenkipper, EZ 08/2013, 7.400 km, 3-Seiten-Kipper, Laderaumabdeckung (Plane), Laderaumtrennwand

MB Arocs 4151 8x8 AK Kipper, EZ 05/2013, 5.000 km, 6 x verfügbar, EURO 6, Retarder, Meiller-Kipper

Page 32: Titel 8 2014 Final X3 neu.pdf 1 1/7/2015 11:54:57 AM ... · rung fair und objektiv“. Bei der Umfrage „KMU-Banken-Baro - meter 2014“ stimmten knapp 75 Prozent der Unternehmen

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