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TIROLER WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMARKTBERICHT 2018 · 2015 (+0,7% p.a.) gewann das...

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TIROLER WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMARKTBERICHT 2018 KURZBERICHT Innsbruck, im Mai 2018 Vorlage an den Tiroler Landtag gemäß Entschließung vom 4. Juli 2001 Abteilung Wirtschaft AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG
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Page 1: TIROLER WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMARKTBERICHT 2018 · 2015 (+0,7% p.a.) gewann das Wirtschaftswachstum ab Mitte 2016 nachhaltig an Schwung. Für die Jahre 2017 und 2018 prognostiziert

TIROLER

WIRTSCHAFTS- UND

ARBEITSMARKTBERICHT

2018

KURZBERICHT

Innsbruck, im Mai 2018

Vorlage an den Tiroler Landtag

gemäß Entschließung vom 4. Juli 2001

Abteilung Wirtschaft

AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG

Page 2: TIROLER WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMARKTBERICHT 2018 · 2015 (+0,7% p.a.) gewann das Wirtschaftswachstum ab Mitte 2016 nachhaltig an Schwung. Für die Jahre 2017 und 2018 prognostiziert

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INHALTSVERZEICHNIS

Einleitung .................................................................................................................................................. 3

1 WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMARKTLAGE IN TIROL ................................................................ 4

1.1 WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................................ 4

1.2 KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG IN TIROL ........................................................................................... 5

1.3 ENTWICKLUNGEN AM TIROLER ARBEITSMARKT ...................................................................................... 7

1.4 STRUKTURDATEN ZUR TIROLER WIRTSCHAFT ....................................................................................... 10

1.5 TIROL IM REGIONENVERGLEICH ............................................................................................................ 12

2 WIRTSCHAFTSPOLITISCHE AKTIONSFELDER DES LANDES TIROL ..................................... 13

2.1 TIROLER FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSSTRATEGIE ......................................................................... 13

2.2 DIGITALISIERUNGSOFFENSIVE DES LANDES TIROL ................................................................................ 13

2.3 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG DES LANDES TIROL ..................................................................................... 14

2.4 TIROLER INNOVATIONSFÖRDERUNG ...................................................................................................... 18

2.5 BREITBANDOFFENSIVE TIROL ................................................................................................................ 21

2.6 AUSGABENSTATISTIK ............................................................................................................................. 23

2.7 AKTIVITÄTEN DER STANDORTAGENTUR TIROL ..................................................................................... 25

2.8 AUSWAHL WEITERER WIRTSCHAFTSPOLITISCHER MAßNAHMEN ............................................................ 32

2.9 WIRTSCHAFTSRECHTLICHE ENTWICKLUNGEN ....................................................................................... 33

3 ARBEITSMARKTPOLITISCHE AKTIONSFELDER DES LANDES TIROL .................................. 42

3.1 MAßNAHMEN DES LANDES TIROL ZUR SICHERUNG DER BESCHÄFTIGUNG ............................................ 42

3.1.1 Fachkräfteoffensive des Landes Tirol ........................................................................................... 42

3.1.2 Aktivitäten für beschäftigungslose Personen ................................................................................ 44

3.1.3 Aktivitäten im Bereich der Jugend-/Lehrlingsbeschäftigung ........................................................ 44

3.1.4 Aktivitäten im Bereich der Erwachsenenbeschäftigung ................................................................ 46

3.1.5 Nutzung des ESF (Europäischer Sozialfonds) .............................................................................. 46

3.1.6 Aktivitäten im Bereich Lebensbegleitendes Lernen (LLL) ........................................................... 48

3.1.7 Laufende Aktivitäten im Bereich der Arbeitsmarktförderung ....................................................... 48

3.1.8 Ausgabenstatistik 2017 des Bereichs Arbeitsmarktförderung ....................................................... 49

3.2 AKTIVITÄTEN DER TIROLER ARBEITSMARKTFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT MBH ................................... 49

3.2.1 Koordinationstätigkeiten ............................................................................................................... 49

3.2.2 bildungsinfo-tirol ........................................................................................................................... 53

3.2.3 Arbeitsstiftungen ........................................................................................................................... 53

3.2.4 Projekte ......................................................................................................................................... 54

4 DIE LAGE DER TIROLER TOURISMUSWIRTSCHAFT .................................................................. 56

4.1 ENTWICKLUNGEN IM TIROLER TOURISMUS ........................................................................................... 56

4.2 TOURISMUSPOLITISCHE AKTIVITÄTEN ................................................................................................... 58

5 DIE LAGE DER TIROLER ENERGIEWIRTSCHAFT ........................................................................ 62

5.1 DIE TIROLER ENERGIEWIRTSCHAFT IM LICHTE AKTUELLER RAHMENBEDINGUNGEN ............................ 62

5.2 ENTWICKLUNGEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION .................................................................................. 63

5.3 ENTWICKLUNGEN IN ÖSTERREICH ......................................................................................................... 63

5.4 ENTWICKLUNGEN IN TIROL .................................................................................................................... 64

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Einleitung

Der Tiroler Wirtschafts- und Arbeitsmarktbericht 2018 ist in Vollzug der Entschließung des Tiroler

Landtages vom 4. Juli 2001 als Kurzbericht vorzulegen, der sich auf die Darstellung der bedeutsams-

ten Veränderungen beschränkt.

Die Abteilung Wirtschaft des Amtes der Landesregierung hat wiederum die wichtigsten aktuellen sta-

tistischen Kennzahlen zum Wirtschafts- und Arbeitsstandort Tirol in der gebotenen Kürze zusammen-

gestellt sowie wesentliche Neuerungen im Rahmen der Tiroler Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik

dokumentiert.

Der Bericht ist in folgende Kapitel gegliedert:

Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage in Tirol

Wirtschaftspolitische Aktionsfelder des Landes Tirol

Arbeitsmarktpolitische Aktionsfelder des Landes Tirol

Die Lage der Tiroler Tourismuswirtschaft

Die Lage der Tiroler Energiewirtschaft

Gestützt wird der Bericht auf Daten- und Informationsmaterial des Amtes der Tiroler Landesregierung

einschließlich der externen Einrichtungen des Landes, wie der Standortagentur Tirol und der amg-tirol,

sowie auf Sekundärstatistiken insbesondere der Tiroler Sozialpartner, des AMS und verschiedener

Wirtschaftsforschungsinstitute.

An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass im Bericht aus Gründen der konzentrierten und

kurzen Berichterstattung die Darstellung der rechtlich bindenden Vorgaben der Europäischen Union

und des Bundes, die den Handlungsrahmen für die Tiroler Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Tourismus- und

Energiepolitik in Teilbereichen bestimmen, nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Wesentlichen Einfluss auf den Wirtschafts- und Arbeitsstandort Tirol wird auch mit der Umsetzung

verschiedener vom Tiroler Landtag beschlossener Strategiepapiere zur Tiroler Landesentwicklung wie

beispielsweise dem Wirtschaftsleitbild Tirol, der Tiroler Forschungs- und Innovationsstrategie, dem

Breitband-Masterplan für Tirol, dem Leitbild Zukunftsraum Tirol, der Tiroler Nachhaltigkeitsstrategie

und den Programmen der EU-Regionalpolitik für Tirol (2014-2020), genommen. Informationen über

den Stand der Umsetzung sind über die zuständige Stelle beim Amt der Landesregierung verfügbar.

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1 WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMARKTLAGE IN TIROL

1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Quelle: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung – WIFO, Monatsberichte 4/2018 und

Presseinformation des WIFO vom 16. März 2018

Das Wirtschaftswachstum beschleunigte sich 2017 in Österreich auf 2,9% und erreichte damit

den höchsten Wert seit sechs Jahren.

Vor dem Hintergrund des internationalen Aufschwunges stiegen die österreichischen Exporte, zu-

gleich erwies sich auch die Binnennachfrage als stabile Wachstumsstütze. 2017 verlief die Konjunktur

in weitgehend allen großen Volkswirtschaften außerordentlich gut. Die Belebung ging von den

Schwellenländern aus und setzte sich in den Industrieländern fort. Davon profitierte die exportgetra-

gene Sachgütererzeugung in Österreich – der Wertschöpfungszuwachs war der höchste seit dem

Jahr 2011. Auch die Bauwirtschaft verzeichnete eine sehr günstige Konjunktur. Positive Impulse ka-

men ebenso vom Handel, Tourismus und den weiteren Dienstleistungsbereichen. Der Preisauftrieb

verstärkte sich in Österreich, die Inflation stieg gemessen am VPI auf 2,1%. Mit der guten Konjunktur

entspannte sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung wurde ausgeweitet, und die Ar-

beitslosenquote sank auf 8,5%.

Prognose des WIFO vom März 2018:

Die robuste Entwicklung des internationalen Umfeldes schlägt sich in einer starken Ausweitung der

österreichischen Exporte nieder, von der die heimische Sachgüterindustrie profitiert. Produktion und

Beschäftigung nahmen in diesem Bereich 2017 deutlich zu und die Kapazitätsauslastung erreicht

Höchstwerte. In der Folge werden auch die Ausrüstungsinvestitionen kräftig ausgeweitet, weil Unter-

nehmen ihre Produktionskapazitäten ausbauen. Zudem unterstützt der private Konsum das Wachs-

tum der österreichischen Wirtschaft.

Diese Entwicklungen lassen in der ersten Jahreshälfte 2018 ein ähnlich hohes Expansionstempo er-

warten wie im Vorjahr. Danach dürfte das allmähliche Nachlassen der internationalen Konjunktur das

Wachstum der österreichischen Wirtschaft etwas verringern. Mit der Verlangsamung der Exportkon-

junktur wird auch die lebhafte Investitionsdynamik etwas gebremst; sie wird aufgrund der guten Kapa-

zitätsauslastung aber noch eine Zeit lang hoch bleiben. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte

entwickeln sich bis zum Ende des Prognosezeitraumes robust, verleihen der Konjunktur aber keinen

zusätzlichen kräftigen Aufwärtsschub.

Die gute Konjunktur schlägt sich in einer deutlichen Verbesserung der Situation auf dem österreichi-

schen Arbeitsmarkt nieder. Die hohe Beschäftigungsdynamik des Vorjahres verstärkte sich zu Jah-

resbeginn nochmals. Wenn das Expansionstempo der heimischen Wirtschaft verflacht, wird sich auch

der Beschäftigungsaufbau etwas verlangsamen. Mit der dynamischen Arbeitskräftenachfrage geht ein

kontinuierlicher Rückgang der Arbeitslosigkeit einher. Dazu trägt auch die Verlangsamung des Anstie-

ges der Zahl der Erwerbspersonen bei, sodass der Beschäftigungsaufbau wieder stärker auf die Ar-

beitslosigkeit durchschlägt als in den Vorjahren. Mit der günstigeren Beschäftigungssituation steigen

zwar auch die Einkommen rascher, die Inflation bleibt dennoch mäßig.

Aufgrund der hohen Dynamik im 1. Halbjahr wird die österreichische Wirtschaft 2018 insge-

samt um 3,2% wachsen. Die Expansion wird im 2. Halbjahr 2018 und 2019 etwas schwächer

sein, das Wirtschaftswachstum verringert sich 2019 auf +2,2%.

Mittelfristige Prognose der österreichischen Wirtschaft 2018-2022:

Nach der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/09 und der flauen Entwicklung zwischen 2012 und

2015 (+0,7% p.a.) gewann das Wirtschaftswachstum ab Mitte 2016 nachhaltig an Schwung. Für die

Jahre 2017 und 2018 prognostiziert das WIFO einen BIP-Zuwachs von 2,9% bzw. 3,2%. Im Durch-

schnitt der Prognoseperiode 2018/2022 wird eine Steigerung um 2,1% pro Jahr erwartet (2013/2017

+1,3% p.a.). Sie ist um rund ¼ Prozentpunkt höher als im Durchschnitt des Euro-Raumes. Die gute

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internationale Konjunktur wird die Exportwirtschaft (+4,1% p.a.) beleben, was sich auch positiv in den

Ausrüstungsinvestitionen niederschlagen wird. Der private Konsum wird dank des Anstieges der ver-

fügbaren Einkommen im Prognosezeitraum um 1,5% p.a. wachsen (2013/2017: +0,7% p.a.). Die Ex-

pansion wird bis einschließlich 2019 eine Ausweitung der Beschäftigung über jener des Arbeitskräfte-

angebotes und damit eine Verringerung der Arbeitslosigkeit ermöglichen. Ab 2020 dürfte das Arbeits-

kräfteangebot aber wieder stärker zunehmen als die Nachfrage und die Arbeitslosenquote in der Fol-

ge von 7,3% im Jahr 2019 auf 7,6% 2022 steigen.

Der Inflationsdruck bleibt mittelfristig mäßig, und das Inflationsdifferential zum Euro-Raum sollte sich

verringern. Die Inflationsrate gemäß Verbraucherpreisindex wird mit durchschnittlich 1,9% p.a. prog-

nostiziert. Ein ausgeglichener Staatshaushalt (sowohl nach Maastricht-Definition als auch strukturell)

wird aufgrund des prognostizierten Konjunkturverlaufes und der angenommenen wirtschaftspoliti-

schen Rahmenbedingungen ab der Mitte des Prognosezeitraumes erwartet. Daraus abgeleitet wird

die Staatsschuldenquote (Verschuldung des Gesamtstaates in Prozent des nominellen BIP) gegen-

über dem Jahr 2016 bis 2022 um gut 20 Prozentpunkte auf rund 63% zurückgehen.

Hauptergebnisse der WIFO – Prognose für Österreich:

2017 2018 2019

Veränderung gegenüber Vorjahr in %

BIP real +2,9 +3,2 +2,2

Sachgütererzeugung, real +6,7 +7,8 +3,4

privater Konsum, real +1,4 +1,8 +1,6

Bruttoanlageinvestitionen, real +4,8 +3,5 +2,5

Warenexporte, real +6,1 +6,0 +4,8

Warenimporte, real +5,0 +4,8 +4,0

Verbraucherpreise +2,1 +1,9 +1,9

Arbeitslosenquote

in % der Erwerbspersonen

in % der unselbst. Erwerbspers.

5,5

8,5

5,2

7,7

5,0

7,3

unselbstständige Beschäftigte +2,0 +1,9 +1,1

Weitere Prognosen für Österreich (reales Wachstum des BIP in %):

2018 2019

WIFO (März 2018) +3,2 +2,2

IHS (März 2018) +2,8 +1,9

EU-Kommission (Mai 2018) +2,8 +2,2

1.2 Konjunkturelle Entwicklung in Tirol

Die in den vergangenen Tiroler Wirtschafts- und Arbeitsmarktberichten an dieser Stelle dargestellte

Regionalwirtschaftliche Analyse durch das WIFO mit einer ersten vorläufigen Schätzung der Brut-

towertschöpfung der Bundesländer für das vergangene Jahr ist für diese Ausgabe nicht möglich, da

das WIFO die Analyse heuer erst im Juni publiziert und bis Redaktionsschluss des Berichts daher

noch nicht vorliegt!

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Wirtschaftsentwicklung in Tirol:

Quelle: Wirtschaftskammer Tirol, Tiroler Wirtschaft im Bundesländervergleich, September 2017

Regionales Wirtschaftswachstum (Veränderung der Bruttowertschöpfung, real), 2000 – 2016, Durch-

schnitt pro Jahr in Prozent:

Wirtschaftswachstum Tirol – Österreich (Veränderung der Bruttowertschöpfung, real), 2017 - 2018:

Jahr Österreich

(in %)

Tirol

(in %)

2017: Schätzung

WK-Tirol vom Mai 2018

Wifo vom März 2018

Bank Austria vom Mai 2018

OeNB vom Mai 2018

---

+2,9

+3,0

+3,0

+3,5

---

+3,5

---

2018: Prognose

WK-Tirol vom Mai 2018

Wifo vom März 2018

Bank Austria vom Mai 2018

---

+3,2

+2,8

+3,0 bis +3,5

---

+3,1

Hinweis: Auf regionaler Ebene wird die Bruttowertschöpfung als Maßstab der Wirtschaftsentwicklung verwendet.

Die Bruttowertschöpfung entspricht dem Bruttoproduktionswert abzüglich der Vorleistungen der einzelnen Wirt-

schaftssektoren. Sie unterscheidet sich durch die Differenz von Gütersteuern (+) und Gütersubventionen (-) und

den unterstellten Bankdienstleistungen (-) vom Bruttoinlandsprodukt (BIP). Dadurch ergeben sich Unterschiede in

den Veränderungsraten des BIP im Vergleich zu den Veränderungsraten der Bruttowertschöpfung.

+2,0 +1,9

+1,8 +1,8

+1,5 +1,4 +1,4

+1,1 +1,0

+1,4

0,0

0,5

1,0

1,5

2,0

2,5

Bgld Vbg Tirol OÖ Stmk Sbg NÖ Ktn Wien ÖSTER.

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Konjunkturausblick durch die Bank Austria:

Quelle: UniCredit Bank Austria AG – Economics & Market Analysis Austria,

Bundesländer Überblick 2018; Mai 2018

Nachdem 2016 vor allem die Dienstleistungssektoren mit dem Tourismus und dem Handel an der

Spitze für das Tiroler Wirtschaftswachstum von real 1,8% verantwortlich waren, gab es 2017 zusätz-

lich noch kräftige Impulse vom Produktionssektor.

Für 2017 dürfte das Wirtschaftswachstum in Tirol 3,5% betragen und damit deutlich über dem

erwarteten österreichweiten Anstieg von 3,0% liegen.

Der breite Branchenmix von der Industrie und der Bauwirtschaft im Produktionssektor bis zum Tou-

rismus und Handel im Dienstleistungssektor bleiben auch 2018 die große Stärke des Tiroler Wirt-

schaftsstandorts.

Im Jahr 2018 dürfte die Tiroler Wirtschaft mit real 3,1% ebenfalls ein überdurchschnittliches

Wachstum im Vergleich zu Gesamtösterreich (+2,8%) aufweisen.

1.3 Entwicklungen am Tiroler Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktentwicklung 2017:

Quelle: Arbeitsmarktservice Tirol – Jahresbericht 2017; AMS-Online Statistik – www.ams.at;

AMS Tirol News vom 23.1.2018

Arbeitsmarktkennziffern für Tirol, im Jahr 2017:

Kennziffer 2017 Veränderung zum Vorjahr

absolut in %

Unselbständig Beschäftigte

männlich

weiblich

330.763

174.830

155.933

+7.504

+3.968

+3.536

+2,3

+2,3

+2,3

Arbeitslosenquote

männlich

weiblich

5,8%

5,8%

5,8%

-0,6

-0,7

-0,6

Arbeitslose

darunter bis 24 Jahre

über 50 Jahre

Behinderte*)

Ausländer

20.343

2.480

6.267

5.164

5.455

-1.933

-475

-42

-114

-413

-8,7

-16,1

-0,7

-2,2

-7,0

Langzeitarbeitslose

über 6 Monate

über 1 Jahr

3.662

1.756

-523

-162

-12,5

-8,5

in Schulungen des AMS 2.517 +10 +0,4

offene Stellen (sofort verfügbar) 6.018 +1.819 +43

Lehrstellensuchende**) 302 -23 -7,0

offene Lehrstellen (sofort verfügbar) 860 +184 +27,1

*) mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen **) sofort verfügbar, ohne Einstellzusage

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Arbeitslosenquoten nach Bundesländern im Jahr 2017:

Arbeitslosenquote (%-Pkt.)

Gesamt Veränd. gg. Vj.

Burgenland 8,6 -0,7

Kärnten 10,2 -0,7

Niederösterreich 8,7 -0,4

Oberösterreich 5,8 -0,3

Salzburg 5,3 -0,3

Steiermark 7,3 -0,9

Tirol 5,8 -0,6

Vorarlberg 5,8 -0,1

Wien 13,0 -0,6

ÖSTERREICH 8,5 -0,6

Im vergangenen Jahr 2017 setzte sich der positive Trend am Tiroler Arbeitsmarkt, der gegen Ende

2015 einsetzte, fort. Die Stimmung am Arbeitsmarkt stellte sich als durchwegs positiv dar.

Die Arbeitslosigkeit ist 2017 um 8,7% zurückgegangen - durchschnittlich waren somit 20.343 Perso-

nen (um 1.933 Personen weniger als noch 2016) beim AMS Tirol als arbeitslos registriert. Gleichzeitig

wuchs auch die Beschäftigung mit +2,3% überdurchschnittlich auf 330.762 unselbständig Beschäftigte

(+7.504 Beschäftigungsverhältnisse). Sinkende Arbeitslosigkeit und steigende Beschäftigung führten

2017 zu einer deutlichen Reduktion der Arbeitslosenquote auf 5,8% (2016: 6,4%). Im Österreichver-

gleich weist Tirol mit diesem Wert die zweitniedrigste Arbeitslosenquote nach Salzburg auf.

Arbeitsmarktkennziffern für Tirol, Jänner bis April 2018:

Kennziffer 2018

Ø J-A

Veränderung zum Vorjahr

absolut in %

Unselbständig Beschäftigte

männlich

weiblich

339.590

177.868

161.722

+9.387

+4.752

+4.635

+2,8 %

+2,7 %

+3,0 %

Arbeitslosenquote

männlich

weiblich

5,4%

6,1%

4,6%

-1,0 %Punkte

-1,1 %Punkte

-0,9 %Punkte

Arbeitslose

darunter bis 24 Jahre

über 50 Jahre

Behinderte*)

Ausländer

19.348

2.368

5.901

4.710

5.285

-3.328

-445

-936

-771

-668

-14,7

-15,8

-13,7

-14,1

-11,2

Langzeitarbeitslose

über 6 Monate

über 1 Jahr

2.800

1.419

-1.097

-418

-28,2

-22,7

offene Stellen (sofort verfügbar) 5.487 -16 -0,3

Stellenandrangziffer 3,5 -0,6

Lehrstellensuchende**) 257 -32 -11,2

offene Lehrstellen (sofort verfügbar) 622 -120 -16,2

*) mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen

**) sofort verfügbar, ohne Einstellzusage

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Arbeitsmarktvorausschau 2018/19:

Quelle: AMS, Quartalsprognose 1/2018 zum österreichischen Arbeitsmarkt 2018/2019, März 2018

Forschungsinstitut Synthesis

Trotz eines geringeren Wachstums der demografischen Basis wird in Österreich das Angebot an Ar-

beitskräften innerhalb des Prognosezeitraumes kräftig wachsen (2018: +51.900; 2019: +41.300). Dies

ist zum einen auf die steigende Erwerbsbeteiligung von Frauen und den längeren Verbleib von Älteren

im Erwerbsleben zurückzuführen. Zum anderen werden der schrittweise Arbeitsmarktzugang von

Asylberechtigten und die steigende Zahl grenzüberschreitender Pendler das Arbeitskräfteangebot im

Prognosezeitraum erhöhen.

In beiden Prognosejahren wird der Personalbedarf der Unternehmen stärker wachsen als das Ange-

bot an Arbeitskräften. Vor diesem Hintergrund kann die Arbeitslosigkeit im laufenden Jahr deutlich

verringert werden (–23.000), im Jahr 2019 wird der Abbau der Arbeitslosigkeit nicht mehr so stark

ausfallen (-5.100). Damit wird sich laut Synthesis die Arbeitslosenquote – ausgehend von 8,5% im

Jahr 2016 – in den Jahren 2018 kräftig (auf 7,8%) und 2019 spürbar verringern (auf 7,6%).

Der Bestand an Registerarbeitslosigkeit wird im Jahr 2018 in allen Bundesländern zurückgehen. In

Tirol dürfte es 2018 zu einem Rückgang bei den vorgemerkten Arbeitslosen um ca. 2.300 (-

11,3%) und 2019 um ca. 1.300 (-7,2%), jeweils gegenüber dem Vorjahr, kommen.

Der Bestand der unselbstständigen Aktivbeschäftigten dürfte in Tirol im Jahresdurchschnitt

2018 um +7.300 (+2,3%) und 2019 um +5.400 (+1,6%) ansteigen. Die Steigerung dürfte in beiden

Jahren über dem Österreichwert von +2,1% bzw. +1,3% liegen.

Arbeitnehmereinkommen:

Quelle: AK-Tirol 2018, Einkommen in Tirol – Eine strukturelle Analyse der Einkommenssituation der

Beschäftigten in Tirol auf Basis der Lohnsteuerdaten 2016

Durchschnittlicher Jahresnettobezug 2016 nach Bundesländern, ganzjährig Vollzeit:

insgesamt Männer Frauen

Burgenland 32.181 34.112 28.316

Kärnten 31.650 33.594 27.864

Niederösterreich 33.634 35.740 29.433

Oberösterreich 31.858 33.973 26.805

Salzburg 31.446 33.674 27.043

Steiermark 31.639 33.653 27.364

Tirol 30.741 32.783 26.330

Vorarlberg 32.327 34.951 26.619

Wien 34.226 36.136 31.490

ÖSTERREICH 32.435 34.398 28.544

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1.4 Strukturdaten zur Tiroler Wirtschaft

Forschungsausgaben und –quote:

Quelle: Statistik Austria, Pressemitteilungen vom 19. April 2018

In Österreich dürften im Jahr 2018 nach einer Schätzung von Statistik Austria voraussichtlich

12,3 Mrd. Euro für Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E) ausgegeben werden, das sind

um geschätzte 5,6% mehr als 2017. Das entspricht einer Forschungsquote (Bruttoinlandsausgaben

für Forschung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) von 3,19% (2015: 3,05%). Die Forschungsquo-

te liegt damit im fünften Jahr hintereinander über dem europäischen Zielwert von 3% für 2020.

Im Jahr 2007 wurden in Tirol noch 2,4% des Tiroler Bruttoregionalprodukts in Forschung und

Entwicklung investiert, bis 2015 (letzter verfügbarer Wert) stieg dieser Wert auf 3,08%.

Im EU-Vergleich für das Jahr 2016 liegt Österreich an zweiter Stelle hinter Schweden (3,25%), vor

Deutschland (2,94%), Dänemark (2,87%) und Finnland (2,75%).

Insolvenzentwicklung:

Quelle: Kreditschutzverband 1870, Insolvenzstatistiken 2017 und 1. Quartal 2018, Insolvenzursachen 2017

Gesamtinsolvenzen 2017 im Bundesländervergleich:

Gesamtinsolvenzen (eröffnete Verfahren und mangels kostendeckenden Vermögen nicht eröffnete

Insolvenzverfahren) in Österreich gegliedert nach Bundesländern:

Bundesland Fälle 2017 Fälle 2016 Veränderung

zu 2016 in %

Passiva 2017

in Mio. EUR

Wien 1.730 1.839 -5,9 335

Niederösterreich 877 770 13,9 256

Burgenland 161 173 -6,9 73

Oberösterreich 614 601 2,2 576

Salzburg 360 392 -8,2 76

Vorarlberg 122 125 -2,4 49

Tirol 271 281 -3,6 59

Steiermark 624 703 -11,2 332

Kärnten 320 342 -6,4 118

ÖSTERREICH 5.079 5.226 -2,8 1.863

Die Insolvenzstatistik für Tirol zeigt, dass es im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr zu einem

Rückgang der Gesamtinsolvenzen von 281 auf 271, das sind -3,6%, gekommen ist.

Bei den geschätzten Insolvenzverbindlichkeiten (Passiva) muss beachtet werden, dass diese nicht mit

den tatsächlichen Verlusten gleichgesetzt werden dürfen. Quotenzahlungen im Rahmen von Aus-

gleich und Zwangsausgleichen, Ausschüttungen aus Verwertungen von Konkursmassen sowie Son-

derrechte aufgrund von Aus- und Absonderungsrechten sind zu berücksichtigen.

Gesamtinsolvenzen im 1. Quartal 2018:

Die Gesamtinsolvenzen der Unternehmen sind im 1. Quartal 2018 in Österreich gegenüber dem ver-

gleichbaren Vorjahresquartal um 3,9% auf 1.349 Fälle angestiegen. In Tirol ist im Vergleichszeitraum

die Zahl der Gesamtinsolvenzen von 74 auf 51 Fälle, das sind -31,1%, zurückgegangen.

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Unternehmensneugründungen nach Bundesländern:

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (online-Abfrage 6. Mai 2018)

Insgesamt wurden in Österreich im Jahr 2017 39.965 (vorläufige Werte) Unternehmen gegründet, das

sind 863 Unternehmen weniger als noch im Jahr 2016. In Tirol gab es im Jahr 2017 mit 2.841 neu-

en Unternehmen mehr Gründungen als im Jahr 2016 und zwar um 75 Unternehmen.

Unternehmensgründungen in Tirol von 2008 bis 2017:

Exportentwicklung:

Quelle: Wirtschaftskammer Tirol (Abteilung Wirtschaftspolitik und Strategie) und Statistik Austria

Nach vorläufigen Zahlen der Statistik Austria erwirtschaftete Tirol im ersten Halbjahr 2017 ein Export-

volumen von EUR 6,11 Mrd., was im Vergleich zur Vorjahresperiode einen Anstieg um 3,2% bedeutet.

Tiroler Warenexporte (insgesamt) in Mrd. EUR, vorläufige Werte:

Die Zahlen für das Exportjahr 2017 werden von der Statistik Austria voraussichtlich Ende Juni / An-

fang Juli veröffentlicht, stehen bis Redaktionsschluss für den Tiroler Wirtschafts- und Arbeitsmarktbe-

richt 2018 daher noch nicht zur Verfügung.

2.573 2.337

2.548 2.462 2.363 2.442 2.413

2.601 2.766 2.841

-

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

10,1 8,6

9,9 11 11,1 10,9 11,2 11,5

12,3

6,1

0

2

4

6

8

10

12

14

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 1.Hj

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1.5 Tirol im Regionenvergleich

Regionales BIP pro Kopf in der EU:

Quelle: Eurostat-Pressemitteilung 33/2018 vom 28. Februar 2018; Eurostat online Recherchen

Das BIP pro Kopf reichte im Jahr 2016 ausgedrückt in Kaufkraftstandards (Kunstwährung, die die

Unterschiede zwischen den nationalen Preisniveaus berücksichtigt), in den 276 NUTS-2-Regionen der

EU28 von 29% des Durchschnitts der Europäischen Union (EU) in der Region Severozapaden in Bul-

garien bis 611% des Durchschnitts in der Region Inner London - West im Vereinigten Königreich.

In Bezug auf das regionale BIP pro Kopf führte im Jahr 2016 Inner London - West im Vereinigten Kö-

nigreich (611% des Durchschnitts) die Rangliste vor dem Großherzogtum Luxemburg (257%),

Southern & Eastern in Irland (217%), Bruxelles/Brüssel in Belgien und Hamburg in Deutschland (je-

weils 200%) an.

In Österreich lag die Wirtschaftsleistung bei 127% des EU-Schnitts. Überschritten wurde diese

Marke innerhalb Österreichs von Salzburg (154%), Wien (153%), Vorarlberg (141%), Tirol (138%)

und Oberösterreich (129%), darunter lagen Steiermark (113%), Kärnten (108%), Niederösterreich

(104%) und das Burgenland mit 88%.

Beim Regionenvergleich ist zu berücksichtigen, dass das BIP pro Kopf in einigen Regionen durch die

Pendlerströme erheblich beeinflusst werden kann. Die Nettozahl der Personen, die täglich in diese

Regionen pendeln, erhöht die Produktion auf ein Niveau, das von der dort ansässigen Erwerbsbevöl-

kerung alleine nicht erreicht werden könnte. Dies führt dazu, dass das BIP pro Kopf in diesen Regio-

nen überschätzt und in Regionen mit einem negativen Pendlersaldo unterschätzt wird. Im Ranking

sind daher Hauptstadtregionen bzw. städtische Regionen zumeist auf den vorderen Rängen zu finden.

Erwerbslosenquote:

Quelle: Eurostat-Pressemitteilung 73/2018 vom 26. April 2018; Eurostat online Recherchen

Erwerbslosenquoten im Vergleich der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino, Jahr 2017

Tirol Südtirol Trentino AT IT DE EU-28

3,3 3,1 5,7 5,5 11,2 3,8 7,6

Anmerkung: Ergebnisse der EU-weit durchgeführten Stichprobenerhebung der Arbeitskräfte

Tirol wies im Jahr 2017 laut Eurostat im Vergleich der 276 NUTS-2-Regionen der EU28-Länder

mit 3,3% eine sehr niedrige Erwerbslosenquote auf. Die Bandbreite der Werte der EU-Regionen

lag zwischen 1,7% und 29,1%.

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- 13 -

2 WIRTSCHAFTSPOLITISCHE AKTIONSFELDER DES

LANDES TIROL

2.1 Tiroler Forschungs- und Innovationsstrategie

Die Tiroler Forschungs- und Innovationsstrategie wurde von der Tiroler Landesregierung am 3. Sep-

tember 2013 beschlossen, der Tiroler Landtag nahm den Regierungsbeschluss am 2. Oktober 2013

zur Kenntnis. Die Strategieendfassung stellt einen allgemein gehaltenen Rahmen für die weiteren

Aktivitäten dar. Die einzelnen Strategischen Handlungsfelder werden im Arbeitsprogramm bis 2017,

das der Landesregierung am 6. Oktober 2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, näher spezifiziert.

Der Gesamtprozess der Tiroler Forschungs- und Innovationsstrategie ist damit nicht abgeschlossen.

Es werden regelmäßige Abstimmungen mit allen wichtigen Stakeholdern aus Wirtschaft, Industrie und

Wissenschaft durchgeführt. Dabei werden nicht nur die einzelnen Maßnahmen koordiniert, sondern

auch Modifizierungen und Anpassungen der Strategischen Ziele vorgenommen. Die globalen Verän-

derungen der Rahmenbedingungen spielen dabei ebenso eine Rolle, wie die Veränderungen durch

die „Grand Challenges von Europa 2020“ und die nationalen und regionalen Entwicklungen. Das Ar-

beitsprogramm ist lediglich eine Momentaufnahme, weil Innovation und Forschung einer schnellen

Veränderung unterliegen.

Das Arbeitsprogramm zur Tiroler Forschungs- und Innovationsstrategie wird im Laufe des Jahres

2018 fortgeschrieben.

2.2 Digitalisierungsoffensive des Landes Tirol

Mit Regierungsbeschluss vom 5. September 2017 beschloss die Tiroler Landesregierung, sämtliche

Initiativen und Maßnahmen betreffend Digitalisierung unter der Dachmarke digital.tirol zu koordinieren

und damit zusammenzuführen. Die Landesregierung beauftragte zudem die Lebensraum 4.0 GmbH

mit der Koordinierung. Darüber hinaus nahm die Landesregierung das Positionspapier digital.tirol zur

Kenntnis. In diesem Positionspapier wurden zunächst bereits laufende Initiativen des Landes Tirol

beispielhaft dargestellt. Darüber hinaus werden neue Maßnahmen von Seiten des Landes Tirol entwi-

ckelt und zur Umsetzung gebracht.

In Ergänzung dazu beschloss die Tiroler Landesregierung am 14. November 2017 für die Umsetzung

der Digitalisierungsoffensive in den Jahren 2018 bis 2022 Budgetmittel in Höhe von jährlich

EUR 10 Mio. somit insgesamt EUR 50 Mio. zur Verfügung zu stellen.

Diese Budgetmittel verteilen sich wie folgt auf untenstehende Maßnahmenpakete:

Bewusstseinsbildung: Für bewusstseinsbildende Maßnahmen werden Budgetmittel in Höhe von

jährlich EUR 700.000,00 vorgesehen.

Digitalisierungsförderungen: Für Projekte der Tiroler Wirtschaft und Hochschullandschaft im Be-

reich der Digitalisierung werden Budgetmittel in Höhe von jährlich EUR 6.500.000,00 reserviert.

Einrichtung einer zentralen Servicestelle: Um die wirtschaftlich effektive Nutzung der geschaffe-

nen Breitbandinfrastrukturen sicherzustellen, werden Budgetmittel in Höhe von jährlich

EUR 1.800.000,00 bereitgestellt.

Initiative Bildung 4.0 – Tirol lernt digital: Für die Digitalisierungsoffensive in den Schulen werden

Budgetmittel in Höhe von jährlich EUR 1.000.000,00 bis 2022 investiert.

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2.3 Wirtschaftsförderung des Landes Tirol

Die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol für die Periode 2014 bis 2020 umfasst derzeit folgende

Förderungsprogramme:

Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Programm

Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds

Konjunkturprogramm „Impulspaket Tirol“

Sonderförderungsprogramme für die regionale Wirtschaftsförderung

Infrastrukturförderungsprogramm

Innovations-/Technologieförderungsprogramm

Breitbandförderungsprogramm

Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Programm:

Die horizontalen Schwerpunkte des Wirtschaftsförderungs(WIFÖ)-Programms sind:

die Stärkung und Strukturverbesserung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU);

die Unternehmensgründung und –ansiedlung;

die Förderung von Jungunternehmern und Übernehmern;

die Qualitätsverbesserung im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

betriebliche Kooperationen;

die technologische und wirtschaftliche Beratung von Unternehmen;

erneuerbare Energieträger und die Energieeinsparung;

die Sicherung der Nahversorgung;

die Anschaffung emissionsarmer LKW bzw. die Stilllegung emissionsreicher LKW;

die Erschließung neuer Märkte im EU-Raum und auch darüber hinaus;

die Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld sowie die Vereinbarkeit von

Beruf und Familie.

Auf regionaler Ebene besteht seit 2014 neben dem Bezirk Lienz nun auch der Planungsraum „Oberes

und Oberstes Gericht“ als nationales Regionalförderungsgebiet lt. EU-Definition. Damit ist es möglich,

auch im Oberen und Obersten Gericht durch ein maßgeschneidertes Förderungsangebot die wirt-

schaftliche Lage der Region entsprechend zu verbessern.

Das Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes beinhaltet aktuell folgende Förderaktionen:

Impulspaket-Tirol

Tiroler Kleinunternehmensförderung

Förderung von Energiesparmaßnahmen und von erneuerbaren Energieträgern

Tiroler Nahversorgungsförderung

Tiroler Internationalisierungsförderung

EPU-Kooperationsförderung

Tiroler Beratungsförderung

Förderung von emissionsarmen LKW

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Förderung der Stilllegung emissionsreicher LKW

TOP-Tourismus-Impuls 2014-2020 – Landesanteil

Tiroler Privatvermieterförderung und Unterstützung für kleine gewerbliche Beherbergungsbetriebe

Einen besonderen Schwerpunkt des Wirtschaftsförderungsprogramms haben in den letzten Jahren

die beiden Förderungsaktionen „Förderung von emissionsarmen LKW“ und „Förderung der Stilllegung

emissionsreicher LKW“ gebildet. Diese Förderungsaktionen sind nun abgeschlossen worden. Insge-

samt wurden durch diese beiden Förderungsaktion 892 LKW der Euroklassen 0 bis IV aus dem Fuhr-

park der Tiroler Unternehmen ausgeschieden und durch neue LKW der Euroklasse VI ersetzt. Geht

man von durchschnittlichen Kosten von rd. EUR 100.000,00 pro neuem LKW aus, sind damit Investiti-

onen von rd. EUR 90 Mio. unterstützt und damit ganz wesentliche Einsparungen bei den Schadstof-

femissionen erreicht worden. Insgesamt sind Fördermittel von EUR 12,5 Mio. gewährt worden.

Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds (TWFF):

Der Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds vergibt seit vielen Jahren günstige Fixzinsdarlehen für Investi-

tionsvorhaben von Kleinstunternehmen lt. EU-Definition. Dieses Förderungsprogramm hat sich sehr

bewährt und wird zuletzt insbesondere auch in Kombination mit der im laufenden Konjunkturpro-

gramm „Impulspaket Tirol“ neu eingeführten Zuschussaktion „Wachstumsoffensive für Kleinstunter-

nehmen“ sehr rege in Anspruch genommen.

Konjunkturprogramm „Impulspaket Tirol“:

Das von der Tiroler Landesregierung am 16. Juni 2015 beschlossene und auf zwei Jahre befristete

Konjunkturprogramm „Impulspaket Tirol“ ist mit 30. September 2017 ausgelaufen. Dabei wurden die

Förderungsaktionen

Wachstumsoffensive für Kleinstunternehmen,

Winterbauförderung 2015/2016,

Großunternehmensförderung,

Förderung von barrierefreiem Tourismus und

Förderung von Personalunterkünften für Tourismusbetriebe

als wichtiger neuer Impuls für die Tiroler Wirtschaft abgewickelt und die Investitions- und die Arbeits-

platzförderung in der Tiroler Kleinunternehmensförderung und im Impulspaket-Tirol um jeweils 2,5%

der förderbaren Kosten bzw. von EUR 2.000,00 auf EUR 4.000,00 je neue geschaffenen Arbeitsplatz

deutlich erhöht.

Neben den fünf angeführten neuen Förderungsaktionen, die zum Bereich des Wirtschaftsförderungs-

programms des Landes Tirol gehören, hat die Landesregierung als Impuls für die rasche Umsetzung

von geplanten und nun vor der Realisierung stehenden Sport-, Freizeit- und Tourismus-

Infrastrukturprojekten auch die

Förderung für die Errichtung und Verbesserung von regionalen Bade- und Freizeitanlagen

im Bereich des Infrastrukturförderungsprogramms neu eingerichtet. Damit wurde die Finanzierung

derartiger Einrichtungen erleichtert und ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Sport- und

Freizeitangebotes in Tirol geleistet.

Insgesamt konnten mit diesen Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms „Impulspaket Tirol“

802 Ansuchen mit einem Förderungsvolumen von EUR 17,3 Mio. positiv erledigt werden. Damit wur-

den Investitionen in der Gesamthöhe von rd. EUR 460 Mio. unterstützt.

Wesentliche Zielsetzung des Konjunkturprogramms war im Bereich der Wirtschaftsförderung auch die

längerfristige Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Auch hier konnten sehr

positive Ergebnisse erreicht werden. Insgesamt sind mit den geförderten Projekten aktuell 8.406 Ar-

beitsplätze abgesichert und 1.104 neue Arbeitsplätze geschaffen worden.

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Sonderförderungsprogramme für die regionale Wirtschaftsförderung:

Der Tiroler Landtag hat in den Jahren 2015 bis 2017 vier Regionalwirtschaftliche Programme geneh-

migt, um in diesen drei Regionen einen besonderen Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung

zu setzen. Damit soll vor allem der jeweilige Wirtschaftsraum gestärkt werden, um der prognostizier-

ten Bevölkerungsabnahme und Abnahme der Erwerbsquoten entgegen zu wirken. Auf Basis dieser

Regionalwirtschaftlichen Programme sind von der Tiroler Landesregierung die nachstehenden vier

Sonderförderungsprogramme genehmigt worden.

Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“

Das Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“ ist mit

1. Jänner 2015 in Kraft getreten und auf 10 Jahre befristet. Das Gesamtfördervolumen für dieses

Sonderförderungsprogramm beträgt EUR 10 Mio.

Die 5 Leitmaßnahmen dieses Sonderförderungsprogramms sind:

Attraktivierung (Sommer-)Tourismus,

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im betrieblichen Bereich – Entwicklung von zukunftsfähi-

gen/innovativen Betrieben,

Energiebezogene Umweltvorhaben,

Lebendige Dörfer und Verhinderung der Abwanderung und

Innovationsimpuls für das Obere und Oberste Gericht.

Die Ergebnisse der ersten 3 ½ Jahre zeigen eine sehr erfreuliche Entwicklung. So konnten mit einem

Förderungsvolumen von rd. EUR 3,5 Mio. bisher 119 Projekte mit einem Projektvolumen von rund

EUR 46 Mio. gefördert werden (Stand 3. Mai 2018).

Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte

Das Sonderförderungsprogramm für die Naturparkregion Lechtal-Reutte ist seit 1. Juli 2015 in Kraft

und ebenfalls auf 10 Jahre befristet. Die Dotierung beträgt insgesamt EUR 7 Mio.

Die sehr positiven Ergebnisse des ersten Sonderförderungsprogramms für diese Region haben ge-

zeigt, dass es gelungen ist, die allfälligen Einschränkungen durch die Natura 2000 Ausweisung mehr

als zu kompensieren. Trotz dieser sehr positiven Entwicklung (insbesondere im Sommertourismus)

kämpft aber die Region nach wie vor mit Strukturdefiziten und Bevölkerungsrückgängen.

Die 5 Aktionsfelder dieses neuen Sonderförderungsprogramms sind:

Destinationsentwicklung

Wirtschaftsstandort und Innovation

Energie, Umwelt und Verkehr

Lebendige Gemeinden und Kampf der Abwanderung und

Programmkonforme Einzelmaßnahmen

Die Ergebnisse der nun laufenden Förderperiode zeigen, dass sich die durch das erste Sonderförde-

rungsprogramm ausgelöste Aufbruchsstimmung im Lechtal – insbesondere im Tourismus – weiterhin

fortsetzt. Das Sonderförderungsprogramm wurde und wird nach wie vor stark nachgefragt. In den

bisher knapp 3 Jahren des neuen Sonderförderungsprogramms konnten bereits für 61 Ansuchen För-

dermittel von insgesamt knapp EUR 2 Mio. bereitgestellt werden. Damit werden Projekte mit einem

Investitionsvolumen von rd. EUR 26,8 Mio. unterstützt (Stand 3. Mai 2018).

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Sonderförderungsprogramm für die Natura 2000 Region Isel

Das Sonderförderungsprogramm für die Natura 2000 Region Isel ist mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in

Kraft getreten. Auch dieses Sonderförderungsprogramm ist auf 10 Jahre ausgerichtet und mit einem

Fördervolumen von EUR 10 Mio. dotiert.

Die 4 Leitmaßnahmen dieses Sonderförderungsprogramms sind:

Destinationsentwicklung,

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft von Unternehmen der gewerblichen

Wirtschaft,

Sondermaßnahmen im Bereich der Daseinsvorsorge und

Programmkonforme Einzelmaßnahmen.

Die Ergebnisse des nun rd. 1 ½ Jahre laufenden Programms zeigen, dass dieses Sonderförderungs-

programm sehr gut angenommen worden ist. Bisher konnten 40 Förderungsansuchen positiv erledigt

werden. Dabei wurden Förderungsmittel von insgesamt EUR 1,3 Mio. zur Verfügung gestellt und da-

mit ein Projektvolumen von rd. EUR 12,2 Mio. unterstützt (Stand 3. Mai 2018).

Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 12 „Pitztal“

Das Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 12 „Pitztal“ ist mit Wirkung vom

1. Mai 2018 in Kraft getreten und ebenfalls mit 10 Jahren befristet und einem Förderungsvolumen von

EUR 10 Mio. dotiert.

Die 4 Leitmaßnahmen dieses Sonderförderungsprogramms sind:

Destinationsentwicklung,

Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Betriebe,

Orte guten Lebens und

Programmkonforme Einzelmaßnahmen.

Die ersten Informationsveranstaltungen und bereits konkret durchgeführten Beratungsgespräche zei-

gen, dass auch dieses Sonderförderungsprogramm von Beginn an stark in Anspruch genommen wird.

Bisher sind 19 konkrete Ansuchen bzw. Anfragen mit einem Projektvolumen von rd. EUR 15 Mio. be-

kannt. Die erste Sitzung des zuständigen Förderungsgremiums, bei der konkrete Förderungsbe-

schlüsse gefasst werden sollen, ist für Mitte Mai 2018 festgesetzt (Stand 3. Mai 2018).

Sonderförderungsprogramm für die Osttiroler Produktions- und Transportwirtschaft

Mit dieser Förderungsmaßnahme wird versucht, die insbesondere für die Osttiroler Transportwirtschaft

aufgrund der regionalen Nachteile ohnehin schon bestehende schwierige wirtschaftliche Ausgangsla-

ge zu mindern. Dabei werden zukunftsgestaltende Maßnahmen vor allem in den Förderungsschwer-

punkten „betriebliche Investitionen der Transportwirtschaft“, „Aus- und Weiterbildung von Unterneh-

mer/innen und Mitarbeiter/innen der Transportwirtschaft“, „Personen-Werksverkehr“ und Kooperatio-

nen von Produktions- und Transportunternehmen“ sowie „Touristische Werbemaßnahmen in Verbin-

dung mit der Transportwirtschaft“ besonders unterstützt.

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Infrastrukturförderungsprogramm:

Die aktuellen Förderungsschwerpunkte des Infrastrukturförderungsprogramms für die Förderperiode

2014 - 2020 sind:

Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Klein- und Kleinstschigebieten

Unter Beachtung der Seilbahngrundsätze des Landes Tirol werden weiterhin wesentliche Verbesse-

rungsmaßnahmen in Klein- und Kleinstschigebieten gefördert, die deren Angebot und damit auch

deren Wirtschaftlichkeit wesentlich verbessern.

Errichtung von regionalen und multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen

Gegenstand der Förderungsmaßnahme ist die Errichtung und Verbesserung von örtlichen und regio-

nalen sowie multifunktionalen Sportinfrastrukturanlagen. Im Rahmen der Förderungsaktion soll deren

Finanzierung erleichtert, der Breitensport und die regionale Freizeitwirtschaft gefördert und die Le-

bensqualität der einheimischen Bevölkerung verbessert werden.

Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger und auf Basis industrieller und ge-

werblicher Abwärmeprozesse

Hauptziel dieses Förderungsschwerpunktes ist die Forcierung von Energieversorgungsanlagen mit

erneuerbaren Energieträgern und die Nahversorgung auf Basis industriell-gewerblicher Abwärmepro-

zesse.

Die Förderungsabwicklung erfolgt in enger Kooperation mit der KPC.

Für die Errichtung/Verbesserung von kommunal und/oder regional besonders wichtigen, im öffentli-

chen Interesse gelegenen Infrastrukturmaßnahmen ist in besonders begründeten Ausnahmefällen die

Vergabe von Einzelförderungen auch außerhalb der vorgenannten Förderungsschwerpunkte möglich.

2.4 Tiroler Innovationsförderung

Ausgehend von der Tiroler Forschungs- und Innovationsstrategie 2014 – 2020 soll die Innovationsför-

derung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Tiroler Innovationslandschaft, zur Nutzung des

Potentials der „Grand Challenges“ von Europa 2020 sowie zur verstärkten Zusammenarbeit von Wirt-

schaft und Wissenschaft beitragen.

Das Ziel der mit 1. Juli 2014 in Kraft gesetzten neuen Tiroler Innovationsförderung liegt darin, eine

höhere Innovations- und Technologieentwicklungstätigkeit der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zu

erreichen. Die Zielsetzungen lauten im Einzelnen:

Steigerung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit und damit einhergehend nachhaltiges

Wachstum der Tiroler Wirtschaft,

Aufbau einer strategischen Innovationskultur in Unternehmen durch gezielte Steuerung von Inno-

vationsprozessen,

Verbesserung des Know-how- und Technologietransfers zwischen vorrangig kleinen und mittleren

Unternehmen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie sonstigen F&E-

Institutionen,

Initiierung vom Kooperationen zwischen Unternehmen und im Besonderen zwischen kleinen und

mittleren Unternehmen und der Wissenschaft,

Erhöhung der Beteiligung von Tiroler Unternehmen an nationalen und EU-weiten Förderungspro-

grammen sowie

Etablierung der (kooperativen) Innovationsförderung auch als regionales Entwicklungsinstrument,

um periphere Tiroler Wirtschaftsregionen mit dem Zentralraum zu vernetzen;

Page 19: TIROLER WIRTSCHAFTS- UND ARBEITSMARKTBERICHT 2018 · 2015 (+0,7% p.a.) gewann das Wirtschaftswachstum ab Mitte 2016 nachhaltig an Schwung. Für die Jahre 2017 und 2018 prognostiziert

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Die Tiroler Innovationsförderung gliedert sich in folgende Schwerpunkte:

Initiativprojekte:

Im Rahmen des Förderschwerpunktes Initiativprojekte werden Kosten gefördert, welche im Zusam-

menhang mit der Sondierung der technischen Machbarkeit sowie des wirtschaftlichen Potentials von

Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsentwicklungen stehen sowie die Entwicklung und Anbah-

nung von konkreten Innovations- und Technologieprojekten zum Ziel haben.

Beispielhaft können hierzu folgende Aktivitäten genannt werden

Analyse der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit/Sinnhaftigkeit von Projektideen auch im

Rahmen der Herstellung von Funktionsmustern

Anbahnung von Projektkooperationen

Bearbeitung von schutzrechtsrelevanten Fragestellungen (Patentrecherchen, Gutachten zur Be-

wertung des Patentpotentials in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht)

Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte:

Im Rahmen des Förderschwerpunktes Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte werden

Projekte gefördert, die

zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,

zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen,

zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer sowie

in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen im Zuge von Machbarkeitsstudien zum Aufzeigen

von Lösungsmöglichkeiten für Ideen in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht führen.

Über einzelbetriebliche Innovationsprojekte hinaus werden Kooperationen mit maximal drei Partnern,

zwischen Unternehmen und Kooperationen von Unternehmen mit max. einer wissenschaftlichen Ein-

richtungen, mit einem erhöhten Förderungssatz gefördert.

Innovationsassistent/in:

Gegenstand der Förderung im Rahmen des Programms Innovationsassistent/in sind Personal- und

Qualifizierungskosten eines neu einzustellenden Innovationsassistenten. Die Person muss nicht spe-

zifisch in einem Projekt tätig werden, für die Genehmigung der Förderung spielen vor allem folgende

Aspekte eine Rolle:

aktuelle Unternehmenssituation (Probleme, Herausforderungen, usw.)

Vorhabensbeschreibung (es können auch mehrere Projekte mit geringerem Ausmaß Aufgabe des

Innovationsassistenten sein)

Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung des Innovationsassistenten

wirtschaftliche Auswirkung auf das Unternehmen

Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen,

Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovatio-

nen und Tourismusmanagement angesiedelt sein.

Kooperationsvereinbarung mit FFG:

Das Land Tirol hat auf der Grundlage des Beschlusses der Landesregierung vom 26. November 2013

mit der FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH am 2. Dezember 2013 eine

Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame, verstärkte Forschungsförderung der Tiroler Unter-

nehmen abgeschlossen.

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- 20 -

Projekte aus Tirol haben damit die Möglichkeit auf ein Zusatzdarlehen des Landes Tirol, sodass die

Gesamtfinanzierung auf bis zu 70% der Projektkosten steigen kann. Damit kann Tiroler Unternehmen

ein wichtiger Standortvorteil geboten werden.

Durch die Vereinbarung mit der FFG haben innovative Tiroler Unternehmen die Chance, ihre For-

schungs- und Innovationsprojekte leichter zu finanzieren und dadurch rascher neue, wettbewerbsfähi-

ge Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Die Vereinbarung wurde wiederum ver-

längert und weist nunmehr eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 auf.

Digitalisierungsförderungen des Landes Tirol:

Ausgehend von der im Rahmen der Digitalisierungsoffensive beschlossenen Mittelbereitstellung für

Digitalisierungsförderungen wurden mit Anfang 2018 (1. Jänner bzw. 1. Februar) drei neue Förde-

rungsaktionen ins Leben gerufen:

Tiroler Beratungsförderung mit erweitertem Schwerpunkt „Digitalisierung“ (siehe auch

Wirtschaftsförderungsprogramm)

Ziel der Tiroler Beratungsförderung ist es, durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistun-

gen, die Tiroler Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Als zusätzlicher Schwerpunkt wird

nun die Digitalisierung in diese Förderungsaktion neu aufgenommen.

Da in diesem neuen Schwerpunkt allerdings das bisherige Ausmaß an förderbaren Beratungsleistun-

gen von 24 Beratungsstunden (in Ausnahmefällen bis 40 Beratungsstunden) nicht ausreicht, wurde für

die Beratung von Unternehmen zum Schwerpunkt Digitalisierung das max. förderbare Ausmaß auf 50

Beratungsstunden zum jeweils geltenden Beratersatz der Wirtschaftskammer Tirol ausgedehnt.

Die Förderung wird wie bisher vom Land Tirol und der Wirtschaftskammer Tirol gemeinsam getragen,

wobei bei diesem Schwerpunkt ein geänderter Aufteilungsschlüssel von 90 zu 10 festgelegt wird. Da-

zu ist festzuhalten, dass die Wirtschaftskammer Tirol die Kosten für die vollständige Abwicklung dieser

Förderungsaktion inkl. einer in vielen Fällen sicher notwendigen intensiven vorhergehenden Informati-

on zum Thema Digitalisierung übernimmt.

Analog der Laufzeit der Digitalisierungsoffensive des Landes Tirol wird auch die Laufzeit dieser Förde-

rungsaktion bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung

Das Ziel der vorliegenden Aktion liegt vor allem darin, ergänzend zu bestehenden Bundes- und Lan-

desförderungsprogrammen Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation zu unterstüt-

zen. Unter Leuchtturmprojekt wird in diesem Zusammenhang ein einmaliges Vorhaben im Kontext der

Digitalisierung verstanden, welches besondere Bedeutung für eine konkrete Region hat oder darüber

hinaus einen überregionalen Anspruch aufweist. Die gegenständliche Förderungsaktion soll u.a. dazu

dienen, Anschauungsprojekte zu ermöglichen, die einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des

Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraumes Tirol haben.

Förderungsnehmer im Rahmen der vorliegenden Förderungsaktion können grundsätzlich Privatperso-

nen, Einzelunternehmen, eingetragene Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften,

Vereine, Zweckverbände, Gemeinden, Gemeindeverbände, Tourismusverbände und Hochschulen mit

Sitz im Bundesland Tirol sein.

Die Förderung im Rahmen der Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung wird als nicht rückzahl-

barer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 100% der förderbaren Kosten. Für Unternehmen ist

der Förderungssatz mit 30% beschränkt. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit max.

EUR 500.000,-- begrenzt, die Maximalförderung pro Projekt liegt bei EUR 200.000,--.

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Tiroler Digitalisierungsförderung

Das Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der Einfüh-

rung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter zu unter-

stützen. Generelle Zielsetzung dabei ist es, die umfassende Umsetzung (nicht die F&E) von Digitali-

sierungsmaßnahmen zu forcieren und die notwendige, möglichst frühzeitige Integration der Mitarbeiter

zu fördern, damit die Tiroler Unternehmen mit den internationalen Entwicklungen Schritt halten kön-

nen.

Neben der Förderung von Konzept- und Investitionsphase ist auch den Aus- und Weiterbildungsmaß-

nahmen speziell niedrigqualifizierter Mitarbeiter/innen breiter Raum gewidmet, weswegen parallel zu

den technischen Maßnahmen auch dezidiert auf die Förderung von Qualifikations- und Kompe-

tenzaufbau Wert gelegt wird.

Die Tiroler Digitalisierungsförderung versteht sich dabei als branchenoffenes Förderinstrument, wel-

ches alle Stufen der Wertschöpfungskette begleiten und unterstützen soll.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insge-

samt EUR 500.000,00 für alle drei Module pro Projekt. Die komplementäre Finanzierung der Investiti-

onsphase durch einen ERP-KMU Kredit (ev. mit Bundesgarantie) erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit

des geförderten Projektes, in dem das Finanzierungsrisiko gesenkt wird. Für die Gewährung eines

Zuschusses aus der vorliegenden Aktion ist die Inanspruchnahme eines ERP-Kredites jedoch nicht

zwingend erforderlich.

Die Förderungsabwicklung dieser Förderungsaktion erfolgt in enger Abstimmung und Kooperation mit

der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH – aws.

2.5 Breitbandoffensive Tirol

Die Tiroler Landesregierung hat am 6. Februar 2013 den Breitband-Masterplan für Tirol sowie das

Tiroler Breitbandförderungsprogramm beschlossen.

Im Rahmen des Breitband-Masterplanes für Tirol wird die Breitbandversorgung von Haushalten und

Betrieben mit hochwertiger, nachhaltiger und kostengünstiger Breitband-Infrastruktur bis zum Jahr

2018 zum Ziel gesetzt. Dabei werden u.a. 3 Zielrichtungen verfolgt:

Ziel 1: Bis 2013 - Herstellung einer Grundversorgung im Dauersiedlungsraum mit Breitband-

Internet mit mindestens 2 MBit/s.

Ziel 2: Bis 2018 - Versorgung aller Haushalte und Betriebe mit schnellem (mindestens 30 MBit/s)

und davon 50% mit ultraschnellem (mindestens 100 MBit/s) Internet.

Ziel 3: Bis 2018 - Alle Gemeinden verfügen über einen erschwinglichen Internet-Übergabepunkt

für ihre Ortsnetze.

Das Ziel 1, die flächendeckende Grundversorgung des Dauersiedlungsraumes mit 2 MBit/s sicherzu-

stellen, wurde bereits erreicht.

Bereits 170 Gemeinden und Planungsverbände realisieren derzeit mit Unterstützung des Landes ihr

eigenes Glasfasernetz. Es werden die Glasfaserkabel bis ins Haus verlegt und damit wird die mo-

dernste Technologie für Tirol eingesetzt. Mit dieser Offensive befindet sich Tirol auf der Breitband-

Überholspur.

Die Tiroler Landesregierung stellt für den Breitbandausbau bis in die entlegensten Täler bis 2018 ein

Volumen von EUR 50 Millionen für Breitbandvorhaben von Gemeinden und Betrieben zur Verfügung.

Weitere Mittel für Gemeinden sind durch das Breitbandförderungsprogramm des Bundes ansprech-

bar. Eine ultraschnelle Breitbandversorgung ist heute eine Basisinfrastruktur für den modernen Le-

bensraum und stellt einen wichtigen Impuls für die Erhaltung und Ansiedlung von Betrieben und die

Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Regionen dar.

Mit Regierungsbeschluss vom 21. März .2017 wurde die Breitbandoffensive des Landes über das Jahr

2018 hinaus um weitere fünf Jahre verlängert und weist damit eine Laufzeit bis zum Jahr 2023 auf.

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Die Breitbandoffensive wird weiterhin mit jährlich EUR 10 Mio. dotiert, das sind von 2019 bis 2023

insgesamt EUR 50 Mio.

Durch die geplanten Ausbauvorhaben werden bis zum Jahr 2023 im ländlichen Raum mindestens

260.000 Tirolerinnen und Tiroler vom neuen Glasfasernetz profitieren, das ultraschnelles Internet mit

100 Mbit/s und mehr erlaubt. Diese Gemeinden nutzen z.B. Synergien aus geplanten Bauvorhaben

und legen geeignete Glasfaserinfrastruktur gleich mit. Gleichzeitig können bereits vorhandene TI-

WAG-Leerrohre im Breitband-Konzept berücksichtigt werden. Dadurch kann der Weg zum eigenen

passiven Glasfasernetz der Gemeinde kostengünstig erfolgen.

Breitbandförderungen des Landes Tirol:

Der Breitband-Masterplan des Landes Tirol sieht zur Zielerreichung die Umsetzung bestimmter Maß-

nahmen unter anderem die Einführung von Förderungsmaßnahmen vor. Durch die Förderungsmaß-

nahmen sollen, insbesondere in Gebieten wo Marktkräfte nicht ausreichen, Anreize zur Herstellung

hochwertiger Breitband-Infrastrukturen geschaffen werden.

Die Förderung von Gemeinden und Förderung von Betrieben stellt sich wie folgt dar:

Förderung von Gemeinden zur Errichtung passiver Breitband-Infrastrukturen

Als Antragsteller können Tiroler Gemeinden, Kooperationen von Tiroler Gemeinden und Tiroler Ge-

meindeverbände auftreten.

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung von Gemeinden bei der Errichtung von passiven

Breitband-Infrastrukturen für LWL-/Glasfasernetze, sofern im entsprechenden Gebiet oder in den ent-

sprechenden Gebieten noch keine ausreichenden ultraschnellen Breitband-Infrastrukturen vorhanden

sind. Zusätzlich werden Gemeinden bei der Nutzung und bei dem Kauf bestehender passiver Breit-

band-Infrastrukturen unterstützt.

Die dadurch geschaffene neutrale Breitband-Infrastruktur wird künftigen Betreibern und Diensteanbie-

tern offen und diskriminierungsfrei gegen ein angemessenes Entgelt zugänglich gemacht.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 50% der

förderbaren Kosten. Bei Erstantragstellung kann das Land Tirol auch eine Förderung von max. 60%

zuerkennen. Dies entspricht einem Startbonus von 10%. Als Mindestbemessungsgrundlage gelten

EUR 10.000,00, als Höchstbemessungsgrundlage EUR 250.000,00. Die Inanspruchnahme der Förde-

rung kann nur einmal jährlich erfolgen.

Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen

Förderungsnehmer können alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die im Besitz einer

aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind bzw. in der Förderrichtlinie separat

angeführt sind.

Im Rahmen dieser Förderungsaktion unterstützt das Land Tirol gewerbliche Unternehmen bei Investi-

tionen in Breitbandinfrastrukturen, die den Bereich vom letzten Standort mit Lichtwellenleiter-

Anbindung bis zum jeweiligen Betrieb beinhalten. Gefördert werden dabei nur Glasfaserverbindungen

mit mindestens 12 Fasern. In Sonderfällen können alternative Breitband-Technologien (z.B. Richtfunk,

Kabelnetze) gefördert werden.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt max. 50% der för-

derbaren Kosten. Als Mindestbemessungsgrundlage gelten EUR 5.000,00, als Höchstbemessungs-

grundlage EUR 100.000,00.

Mit Einführung des Bundesprogrammes BBA 2020 Connect im Mai 2017, das im Wesentlichen die-

selben Fördertatbestände unterstützt, wird die Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen des

Landes Tirol nur mehr subsidiär gewährt, z.B. im Falle von Großunternehmen.

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BREITBAND AUSTRIA 2020, Programm Leerrohr und Landeskofinanzierung

Neben dem eigenen Landesprogramm für die Breitbandförderung gibt es auch eine zweite Fördersäu-

le durch das Infrastrukturministerium, welches von den Tiroler Gemeinden ansprechbar ist, nämlich

das sog. Leerrohrprogramm.

Ziel des Leerverrohrungsprogramms ist es, im Zuge der Erneuerung von Energie-, Wasser- oder

Fernwärmeleitungen (oder anderen Tiefbauarbeiten) gleich die Voraussetzungen für Breitbandnetze

zu schaffen und dadurch den finanziellen Aufwand zu reduzieren. Dadurch sollen die Versorgungssi-

tuation durch die Förderung der Verlegung von Hochleistungs-Breitbandinfrastrukturen nachhaltig

verbessert und Hochleistungs-Breitbandinfrastrukturen durch koordiniertes und kooperatives Vorge-

hen bei kommunalen Tiefbauarbeiten (teilweise Mitverlegung) kostengünstig ausgebaut werden. Die

Förderquote beträgt maximal 50% der förderfähigen Projektkosten.

Ergänzend dazu erhöht das Land Tirol im Rahmen der Richtlinie „Breitband Austria 2020 - Leerverroh-

rungsprogramm, Anschlussförderung“ die Förderquote aus eigenen Mitteln um weitere 25%.

2.6 Ausgabenstatistik

Förderungsausgaben im Wirtschaftsförderungsprogramm (in 1.000 EUR), 2017:

Programm Anzahl Förderbetrag Investitionskosten

Impulspaket Tirol 22 4.115 90.022

Kleinunternehmensförderung 134 3.354 60.824

Förderung von Energiesparmaßnahmen 293 651 14.549

Beratungsförderung 436 181 853

Nahversorgungsförderung 32 349 757

Förderung von emissionsarmen LKW 104 2.252 11.999

Förderung für die Stilllegung emissionsrei-

cher LKW 95 1.403 0

Sonstige Kleinförderungen1)

70 677 35.865

Gemeinsame Aktionen mit dem Bund2)

34 833 17.696

Summe 1.220 13.815 232.565

zu 1) Internationalisierungsförderung, Tiroler Privatzimmerförderung,

EPU Kooperationsförderung, Einzelfallentscheidungen

zu 2) TOP-Tourismusförderung (ÖHT)

Förderungsausgaben im Technologieförderungsprogramm (in 1.000 EUR), 2017:

Programm Anzahl Förderbetrag Investitionskosten

Innovationsförderung 137 4.861 14.431

K-Regio 4 533 2.924

COMET Kompetenzzentrenprogramm 12 1.630 116.308

Summe 153 7.024 133.663

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Programm Anzahl Darl.summe Investitionskosten

Zusatzdarlehen FFG aufgrund Förderko-

operation Land Tirol - FFG 23 3.672 19.325

Summe 23 3.672 19.325

TWFF-Direktdarlehen (in 1.000 EUR), 2017:

Programm Anzahl Darl.summe Investitionskosten

TWFF-Direktdarlehen 110 4.668 5.323

Summe 110 4.668 5.323

Infrastrukturförderungsprogramm (genehmigte Förderungen) (in 1.000 EUR), 2017:

Schwerpunkt Förderbetrag Investitionskosten

Errichtung von regionalen u. multifunktionalen

Sportinfrastrukturanlagen

876 10.578

Verbesserung von Infrastrukturangeboten in

Kleinstschigebieten

2.946 14.612

Biomasse-Nahwärme-Anlagen 0 0

Einzelfallentscheidungen 0 0

Summe 3.822 25.190

Konjunkturpaket 2015/2016 (genehmigte Förderungen) (in 1.000 EUR), 2017:

Programm Anzahl Förderbetrag Investitionskosten

Wachstumsoffensive für Kleinstbetriebe 206 966 12.445

Winterbauförderung 2015/2016 0 0 0

Großunternehmensförderung 2 375 63.828

Förderung von Personalunterkünfte im

Tourismus

20 2.068 27.953

Förderung von barrierefreiem Tourismus 23 284 14.972

Errichtung und Verbesserung von regiona-

len Bade- und Freizeiteinrichtungen

3 1.472 35.156

Aufstockung Kleinunternehmensförderung 619 60.824

Aufstockung Impulspaket 1.390 90.022

Summe 254 7.174 305.200

Sonderförderprogramme (genehmigte Förderungen) (in 1.000 EUR), 2017:

Programm Anzahl Förderbetrag Investitionskosten

SFP Oberes und Oberstes Gericht 28 995 11.598

SFP Lechtal-Reutte 23 696 14.672

SFP Osttirol-Transportwirtschaft 13 161 530

SFP Natura 2000 Isel 26 900 9.471

Summe 90 2.752 36.271

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Breitbandförderungsprogramm (genehmigte Förderungen) (in 1.000 EUR), 2017:

Programm Anzahl Förderbetrag Investitionskosten

Förderung von Gemeinden zur Errichtung

passiver Breitbandinfrastrukturen 41 4.334 8.073

Förderung von betrieblichen Breitbandan-

schlüssen 13 63 143

Einzelfallentscheidungen 5 83 317

Anschlussförderung Bund BBA2020

Leerverrohrungsprogramm

33 5.787 23.352

Summe 92 10.267 31.885

Damit konnten 2017 durch die Tiroler Wirtschaftsförderung 5.787 Arbeitsplätze gesichert und

845 Arbeitsplätze neu geschaffen werden.

2.7 Aktivitäten der Standortagentur Tirol

Die Standortagentur Tirol (öffentlich-rechtlicher Fonds Tiroler Zukunftsstiftung) ist per Tiroler Landes-

gesetz eingesetzt worden, im Einklang mit ökologischen Interessen die Attraktivität des Wirtschafts-

standortes Tirol zu erhöhen und die regionalen und sektoralen Strukturen zu verstärken, nachhaltig

bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Ihre zentralen Ziele sind die Sicherung

von Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum am Standort Tirol über die Kernthemen Forschung, Techno-

logie, Innovation und Vernetzung. Zu diesen Kernthemen stellt die Standortagentur Tirol den heimi-

schen Betrieben und Forschungseinrichtungen Infrastruktur und Plattformen sowie umfassende bera-

tende und begleitende Dienstleistungen von der Ideenphase über die Abwicklung und Finanzierung

zukunftsfähiger Projekte bis zur Umsetzung von Innovationen am Markt zur Verfügung.

Seit November 2017 bündelt die Standortagentur Tirol im Rahmen der Digitalisierungsoffensive des

Landes Tirol – digital.tirol - zudem das Wissen über alle Aspekte, Initiativen und Unternehmensvor-

haben im Bereich Digitalisierung. Unter Koordination der Lebensraum 4.0 GmbH in enger Zusam-

menarbeit mit der Fachgruppe UBIT, der Industriellenvereinigung Tirol, der Wirtschaftskammer Tirol

und unter Rückmeldung der eigenen Clustermanagements zum Bedarf der Mitgliedsbetriebe stimmt

sie Initiativen ab und koordiniert gemeinsame Projekte. Seit Jänner 2017 bietet die Website

www.digital.tirol einen kompakten Überblick, wie Unternehmen Digitalisierung für sich optimal um-

setzen und auf welche Hilfestellung sie dabei zurückgreifen können. Alle Dienstleistungen und Bera-

tungen der Standortagentur Tirol für Betriebe berücksichtigen insbesondere immer auch Fragen der

erfolgreichen Einbindung digitaler Technologien und Kultur.

Nachhaltiges Unternehmenswachstum:

Förderberatung Forschung, Technologie und Innovation:

Die Förderberatung der Standortagentur Tirol berät und unterstützt zu Forschungs-, Technologie- und

Innovationsvorhaben z.B. bei der Identifizierung der zum Projekt passenden Programme, bei der

Partnersuche für kooperative Förderungen oder beim Stellen der Anträge. Zu Programmen des Lan-

des Tirol (Tiroler Innovationsförderung), des Bundes (z.B. COMET) und der EU konnte die Einrichtung

im Jahr 2017 insgesamt 514 Beratungen erbringen.

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Technologie- und Forschungsförderung von Land und Bund

Zu regionalen und nationalen Förderprogrammen im Bereich Forschung, Technologie und Innovation

(FTI) konnte die Standortagentur Tirol im Jahr 2017 insgesamt 365 Beratungen durchführen. Zu den

beratenen Programmen gehören die Innovationsförderung des Landes Tirol sowie Programme der

aws (z.B. ERP-Kredite und Garantien, aws PreSeed, aws Seed Financing), der FFG (z.B. Kompe-

tenzzentrenprogramm COMET), der ÖHT oder der CDG (CD-Labors). Die Beteiligung an der Innova-

tionsförderung des Landes Tirol ist unter Bewerbung und Beratung durch die Standortagentur Tirol

erneut gestiegen. In vier Programmen lag die Zahl der Einreichungen im Jahr 2017 bei 167

(2016: 128).

Zum regionalen Kompetenzzentrenprogramm EFRE K-Regio (mehrjährige, gemeinsame For-

schungsprojekte der Wirtschaft und Wissenschaft) bewilligte das Land Tirol im Oktober 2017 die vier

neuen Projekte K-Regio eVita, FAENOMENAL, Optimierte Keramik und SolarHydrogen. Im Rahmen

der von der Standortagentur Tirol im Dezember 2017 gestarteten, neuen Ausschreibung sind bis zum

Jänner 2018 insgesamt 11 neue Anträge eingegangen. Diese werden zurzeit durch externe Experten

begutachtet.

Im Kompetenzzentrenprogramm COMET des Bundes haben sich bei der 7. Ausschreibung für CO-

MET-Projekte bis 8. November 2017 insgesamt sechs Projekte aus Tirol oder mit Tiroler Beteiligung

um Förderung beworben. Die Gesamtzahl der österreichweiten Einreichungen liegt bei 21. Das Panel

zur Projektauswahl bei der FFG ist im Juni 2018 und damit nach Redaktionsschluss des vorliegenden

Berichtes angesetzt.

Forschungsförderung der Europäischen Union:

Die wichtigste Säule der Europäischen Union zur Förderung von Forschung, Technologie und Innova-

tion ist das Programm "Horizon 2020". Im Jahr 2017 hat die Kontaktstelle für Technologietransfer

und Innovationsmanagement des Enterprise Europe Networks in der Standortagentur Tirol für Tiroler

Unternehmen und Forschungseinrichtungen insgesamt 149 Beratungen zu Projekten in Horizon 2020

durchgeführt. Die Unternehmen stellen unter den beratenen Organisationen mit 82% den größten

Anteil. Dabei entfallen 71% der betrieblichen Beratungen auf Klein- und Mittelunternehmen sowie

weitere 11% auf Großunternehmen. Mit Stand März 2018 (Quelle: EU-Performance Monitor der FFG)

wurden Förderungen in der Höhe von EUR 40 Mio. aus Horizon 2020 für Tiroler Projekte bewilligt.

Dies entspricht einem Anteil von 4,6% der Förderungen Österreichs in Höhe von rund EUR 871 Mio..

Im Ranking der österreichischen Bundesländer liegt Tirol mit diesem Ergebnis auf Platz fünf.

Europäische Kooperationen:

Als Kontaktstelle für Technologietransfer im Enterprise Europe Network unterstützt, vermittelt und

begleitet die Standortagentur Tirol internationale Unternehmenskooperationen in den Bereichen

Technologie, Forschung und Entwicklung. Die Vermittlung internationaler Technologie- und Projekt-

partner – zum Beispiel als Grundlage für Projekte in der europäischen Forschungsförderung - erfolgt

mittels der EEN-Kooperationsdatenbank. Im Jahr 2017 konnten 68 Tiroler Kunden individuell betreut,

41 internationale Kontakte vermittelt, 5 Technologieprofile von Tiroler Unternehmen veröffentlicht,

5 internationale Kooperationen initiiert und 75 nationale bzw. internationale Kooperationsgespräche

während ausgewählter Partnering-Events vermittelt werden.

Europäisches Innovationsbenchmarking:

Tiroler Unternehmen haben die Möglichkeit, mit der Kontaktstelle des Enterprise Europe Networks in

der Standortagentur Tirol ein Innovation Management Assessment über das Online Benchmarking-

Instrument IMP³rove durchzuführen. So kann die Leistungsfähigkeit des eigenen betrieblichen Inno-

vationsmanagements mit über 5.000 europäischen Unternehmen verglichen werden. Das Assessment

wird neu insbesondere mit Fördernehmern im Landesprogramm Innovationsassistent/in durchgeführt.

Bis dato haben neun Tiroler Unternehmen das Service genutzt.

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EU-Projekt Sinfonia:

Die Standortagentur Tirol ist regionaler Projektkoordinator für das mit über 30 europäischen Partnern

umgesetzte EU-Projekt Sinfonia, über welches der Osten der Stadt Innsbruck zu einem „Smart Dis-

trict“ entwickelt wird. Tiroler Schlüsselpartner sind die Stadt Innsbruck, die NHT, die IIG, die IKB, die

TIGAS und die Universität Innsbruck. Der Besuch des zuständigen Vertreters der Europäischen

Kommission im November 2017 führte diesen zu allen bereits erfolgreich umgesetzten Teilprojekten

und bescheinigte den positiven Verlauf von Sinfonia.

Im Bereich der Gebäudesanierungen konnte die NHT gemeinsam mit der IKB die tirolweit erste ge-

meinschaftlich genutzte Photovoltaikanlage in einem Mehrparteienhaus in Betrieb nehmen. 133 So-

larmodule mit einer Fläche von 223 m² erzeugen dort rund 38.000 kWh Strom. Damit kann etwa ein

Fünftel des Durchschnittsverbrauchs der teilnehmenden Haushalte gedeckt werden. Die Mieter wur-

den mit „Smart Metern“, also intelligenten Stromzählern, ausgestattet, der Strom vom Dach wird direkt

in ihre Wohnungen eingespeist und genutzt. Eine Novellierung des Ökostromgesetzes ELWOG mach-

te dieses Modell erst möglich.

Die Kläranlage Innsbruck in der Rossau wurde von der IKB im Rahmen von Sinfonia seit dem

Sommer 2015 mit Investments in Höhe von EUR 10 Mio. zu einem Energieproduzenten umgebaut.

Als jüngster Meilenstein wurde im Oktober 2017 die projektierte Klärschlammtrocknungsanlage in

Betrieb genommen. Mit ihrer Hilfe können bis zu 400 Tonnen CO2 pro Jahr bzw. rund 450 Lkw-

Fahrten pro Jahr eingespart werden. Durch den zum Jahreswechsel erfolgten Lückenschluss mit dem

Fernwärmenetz der TIGAS werden neben dem Hallenbad O-Dorf und dem Restaurant Deck 47 am

Baggersee Rossau weitere 400 Haushalte im O-Dorf mit umweltfreundlicher Wärme aus der Kläranla-

ge versorgt.

Europäische Mobilitätsförderung:

Über das Programm Erasmus+ forciert und unterstützt die Europäische Union die Mobilität junger

Europäer über geförderte Berufspraktika im europäischen Ausland. Für die Europäische Union und

die AK Tirol wickelt die Standortagentur Tirol die betreffenden Praktika für Tiroler Lehrlinge, junge

Arbeitnehmer/innen und Schüler/innen berufsbildender mittlerer und höherer Schulen ab. Bis Ende

des Jahres 2017 konnte die Standortagentur Tirol über 1.600 geförderte Auslandspraktika abwickeln,

143 dieser sogenannten Mobilitäten betreffen das Jahr 2017. Auch im Jahr 2018 steht neben den

Auslandspraktika von Schüler/innen (z.B. im Rahmen von Pflichtpraktika an Höheren Technischen

Lehranstalten) die Forcierung der Auslandspraktika von Lehrlingen und jungen Arbeitnehmern im Fo-

kus.

Aktuell hat die Standortagentur Tirol gemeinsam mit der AK Tirol über den zuständigen Österreichi-

schen Austauschdienst den Antrag auf frische Geldmittel aus dem Erasmus-Programm für den Zeit-

raum Juni 2018 bis Mai 2020 an die EU gestellt. Fällt der für Mai 2018 erwartete Bescheid positiv aus,

werden diese EU-Mittel Schülern und Lehrlingen als Zuschuss für Unterkunft, Reise und Versiche-

rungskosten ausbezahlt. Tiroler Ausbildungsbetriebe, die ihrem Lehrling ein Praktikum im Ausland

ermöglichen, erhalten zudem eine nationale Förderung in Höhe der Lehrlingsentschädigung.

Clustermanagement:

Die Arbeit von 5 Tiroler Clustern organisiert die Standortagentur Tirol als wichtigen Hebel für mehr

Innovation, Spezialisierung sowie Sichtbarkeit besonderer Tiroler Kompetenzen mit Unterstützung aus

dem europäischen EFRE-Fonds. Insgesamt vernetzen die Cluster Erneuerbare Energien, IT, Life

Sciences, Mechatronik und Wellness Tirol per Ende des Jahres 2017 416 Mitglieder aus Wirtschaft

und Wissenschaft mit einem kumulierten Jahresumsatz von rund EUR 11 Mrd. und über 48.000 Ar-

beitsplätzen.

Mitglieder der Tiroler Cluster sind überdurchschnittlich innovations- und kooperationsaktiv. Erneut kam

im Jahr 2017 mehr als ein Drittel der Anträge zur Tiroler Innovationsförderung aus den Clustern und

konnten die Clustermanagements 88 laufende oder geplante Kooperationen ihrer Mitglieder beraten.

Alle Mitglieder der Tiroler Cluster listet inklusive ihrer besonderen Spezialisierungen der Kompe-

tenzatlas Tirol (www.standort-tirol.at/kompetenzatlas). Die Bündelung des Managements von fünf

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Clustern in der Standortagentur Tirol erleichtert Clustermitgliedern die branchenübergreifende Zu-

sammenarbeit und damit die Bewältigung der Digitalisierung.

Qualifizierung zur Digitalisierung

Digitalisierung betrifft das ganze Unternehmen und verlangt eine entsprechende Qualifizierung der

Mitarbeiter/innen. Den konkreten Bedarf der Mitgliedsbetriebe konnten die Cluster Erneuerbare Ener-

gien, IT, Mechatronik und Wellness Tirol für insgesamt drei in Tirol eingerichtete, sogenannte FFG-

Qualifizierungsnetzwerke erheben und in deren Lehrpläne einbinden. Die Cluster vermittelten paral-

lel zahlreiche Teilnehmer/innen:

Das im Juli 2017 als Zweijahresprojekt gestartete Qualifizierungsnetz Q-West an der Universität

Innsbruck bzw. Fachhochschulen in Vorarlberg und Salzburg widmet sich mit knapp 20 teilnehmenden

Unternehmen der betrieblichen Industrie 4.0-Qualifzierung und konnte kürzlich eine erste, sehr positi-

ve Bilanz ziehen. Unternehmen aus dem Cluster Mechatronik Tirol melden zurück, dass sie über die

Teilnahme nicht nur wertvolles Know-how generieren sondern parallel ihre Kontakte in die Universität

vertiefen bzw. sich intensiv mit Mitbewerbern austauschen können.

In Zusammenarbeit mit dem Cluster Erneuerbare Energien Tirol und dem Institut für Facility Manage-

ment und Immobilienwirtschaft an der FH Kufstein ist das Qualifizierungsseminar „Datenmanage-

ment in der Energie-, Bau- und Immobilienwirtschaft“ zustande gekommen, das im Februar 2018

mit sieben teilnehmenden Tiroler Betrieben starten konnte. Teilnehmer/innen lernen, wie über eine

strategische Herangehensweise aus einer Vielzahl gesammelter Daten konkreter Nutzen gezogen

werden kann.

Die Cluster IT und Cluster Wellness Tirol haben mittels ihrer laufenden Abstimmung zwischen zum

Thema engagierten IT-Dienstleistern, Touristikern und Tourismusverbänden die Etablierung des In-

novationslehrgangs „Digital Tourism Experts“ an der Universität Innsbruck unterstützt. Er ist für

46 teilnehmende Unternehmen im April 2018 gestartet. Bis Ende 2020 sind 15 Unterrichtsmodule und

Praxisprojekte zu Bereichen wie „Digitales Tourismusmarketing“, „Digitale Unternehmensstruktur“ und

„Semantische Technologien im Web“ geplant.

Ausgewählte, weitere Schwerpunkte nach Clustern

Cluster Erneuerbare Energien Tirol:

Die Schwerpunktthemen des Clusters Erneuerbare Energien Tirol umfassen weiterhin die Themen-

komplexe "Smart City" sowie "Energieeffizienz & Smart Building". Die im Vorjahr von den Clustern

Erneuerbare Energien und Wellness Tirol initiierte und begleitete Gruppe an Unternehmen zum The-

ma Energieeffizienz in der Hotellerie wird ihre Kooperation fortsetzen und will gemeinsam mit der

Fachhochschule Kufstein ein Innovationsprojekt aufsetzen. Im Rahmen der Trendreise „Cleantech &

Smart Mobility“ in die Niederlande im Juni 2018 können Clustermitglieder auch Best Practice-Projekte

der Smart City Amsterdam besuchen. Um die Nutzung digitaler Technologien bei der Planung, der

Ausführung und beim Betrieb von Gebäuden zu forcieren, arbeitet der Cluster Erneuerbare Energien

gemeinsam mit dem Cluster IT Tirol an der Entwicklung eines BIM (Building Information Modeling)-

Demoprojektes. Derzeit werden die ersten Gespräche mit potenziellen Projektpartnern geführt.

Cluster IT Tirol:

Einen Schwerpunkt setzt der Cluster IT Tirol auf das Thema „Business Transformation und Digita-

lisierung“. Besonders für die Bereiche digitales Bauen, das Gesundheitswesen und telemedizinische

Services sowie moderne Kommunikationslösungen sowie eCommerce und Smart Contracts motiviert

und unterstützt das Clustermanagement seine Mitglieder bei der Entwicklung neuer Ertragslogiken

und Geschäftsmodelle, die durch die Nutzung von Daten entstehen. Die Digitalisierung im Tourismus

unterstützt der Cluster IT Tirol weiterhin über Agenda Setting und den Support für Formate wie den

zweiten eTourismHackathon Ende April 2018 in Seefeld bzw. den Kongress Tourism Fast For-

ward am 13. Juni 2018 in Mayrhofen.

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Cluster Life Sciences Tirol:

Auch 2018 unterstützt der Cluster Life Sciences Tirol die Medizintechnik-Unternehmen wieder dabei,

die regulatorischen Hürden des Markteintritts gut zu bewältigen. Awareness-Veranstaltungen zur Me-

dizinprodukte- bzw. In-vitro-Diagnostika-Verordnung, ein Medtech-Expertensprechtag und ein

Qualifizierungsseminar zur „ISO 13485:2016“ stehen auf dem Programm. Forschungspartner und

Unternehmen werden in Zusammenarbeit mit dem Wissenstransferzentrum West in sogenannten

„Medtech Science Days“ vernetzt. Mit der erstmaligen Unterstützung des eHealth Summit 2018

(8.-9. Mai, Wien) widmet sich der Cluster Life Sciences Tirol der „Digitalisierung in den Life Sciences

und der Gesundheitswirtschaft“. Unter anderem organisiert der Cluster beim Summit eine Anwender-

session unter dem Titel „Telemedizin als Teil des öffentlichen Gesundheitswesens“.

Cluster Mechatronik Tirol:

Der Cluster Mechatronik Tirol widmet sich in 2018 weiterhin dem Themenbereich „Digitalisie-

rung/Industrie 4.0“ und den damit verbundenen innovativen Geschäftsmodellen sowie den wissen-

schaftlichen Aufgaben rund um künstliche Intelligenz. Mit Hilfe von Formaten und Plattformen wie der

Workshopreihe „Technisches Projektmanagement“ forciert der Cluster neben der professionellen

Projektentwicklung in Tirols Betrieben parallel überregionale Kooperationen. Das Internationale Fo-

rum Mechatronik 2018 (19.-20.09.2018) wird mit Unterstützung des Cluster Mechatronik Tirol und

seinen Partnern aus der Schweiz, Bayern und Oberösterreich dieses Jahr durch das IDM in Bozen

ausgetragen. Die Jahreskonferenz „Industrie 4.0 Summit“, die im Dezember 2018 in Bregenz statt-

findet, organisiert der Cluster Mechatronik Tirol gemeinsam mit der WISTO Vorarlberg und der Platt-

form Industrie 4.0.

Das vom Cluster Mechatronik Tirol initiierte und mittels Anschubfinanzierung der Standortagentur Tirol

eingerichtete Schneezentrum Tirol setzt seine Arbeit seit dem Jahr 2017 unter gemeinsamer Träger-

schaft des MCI Management Center Innsbruck und der Universität Innsbruck fort.

Cluster Wellness Tirol:

Im Interreg-Projekt „WinHealth“ arbeitet der Cluster Wellness Tirol mit weiteren sieben Projektpart-

nern und fünf assoziierten Partnern in vier Regionen daran, Innovationsimpulse für den Gesundheits-

tourismus zu liefern und wissenschaftlich fundierte gesundheitstouristische Angebote und Produkte zu

generieren. Im Rahmen der Themenschwerpunkte 2018 arbeiten das Clustermanagement und Mit-

glieder unter anderem auch daran, Fluktuation und Mangel bei Fachkräften durch Verbesserungen

beim betrieblichen Gesundheits- und Talentemanagement unter Einsatz neuer digitaler Werkzeu-

ge entgegenzuwirken, unter anderem durch eLearning und eRecruiting Tools. Im Projekt „Diätetische

Landkarte Tirol“ entsteht ein neues Leistungsangebot für gesunde Kost in der Tiroler Gastronomie in

Kooperation mit der FH Kufstein und FH Gesundheit.

Clusterübergreifende Elektromobilität:

Die Standortagentur Tirol ist gemeinsam mit dem Verein Energie Tirol betraut, den Einsatz von Elekt-

rofahrzeugen sowie alternativen Mobilitätsformen über das Projekt „So fährt Tirol 2050“ und Maß-

nahmen aus dem Aktionsprogramm E-Mobilität zu forcieren. Im September 2017 ist Tirol dazu eine

überregionale Kooperation mit dem niederländischen Cluster des Partners for International Busi-

ness-Programms „Erfolgsformeln verbinden – nachhaltige Mobilität und Energie in Österreich

und in den Niederlanden“ eingegangen. Diese setzt auf den Aufbau und Austausch von Wissen mit

dem Ziel wirtschaftliches Wachstum durch Elektromobilität. Schwerpunkte liegen beim intelligentem

Laden und nachhaltiger Tourismus-Mobilität. Ein diesjähriger Meilenstein ist die Trendreise "Clean-

tech und Smart Mobility" im Juni 2018. Diese führt interessierte Tiroler Unternehmen, Hochschulen,

EVUs, Gemeindevertreter/innen und Interessierte aus Behörden, Institutionen und Regionalentwick-

lung nach Amsterdam und Groningen. Gezeigt wird, welche Aktivitäten von niederländischen Behör-

den, Hochschulen und Unternehmen für das Energie- und Mobilitätssystem der Zukunft gesetzt wer-

den.

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Neue Unternehmen:

Innovative Gründungen und Investorennetzwerk Tirol:

Verein Startup.Tirol

Die Standortagentur Tirol hat im Jahr 2017 mit Partnern aus dem Verein Startup.Tirol insgesamt zwölf

Veranstaltungen umgesetzt, in deren Rahmen insgesamt 150 Gründungsinteressierte oder Grün-

derteams in verschiedenen Ideen- und Entwicklungsphasen unterstützt werden konnten. Zu den Ver-

anstaltungsformaten zählten Termine wie die StartUp-Clubs Tirol (4x), die Innovation Days 2017, der

Startup Live Innsbruck #4 oder das Camp Zwei. Camp Zwei ist ein Intensivprogramm für Teams mit

skalierbaren Ideen in der Frühphase und Early-Stage Start-ups, das von November 2017 bis Februar

2018 in der Werkstätte Wattens über die Bühne gegangen ist. Zu den Services für die Start-ups zähl-

ten unter anderem Coachings, Präsentationsmöglichkeiten vor Investoren und Öffentlichkeit sowie

und begleitete Kontakte zu Investoren oder Gleichgesinnten.

Startup.Euregio

Coaching- und Serviceformate für den Aufbau einer Gründerkultur und die frühe Phase innovativer

Gründungen bietet die Standortagentur Tirol mit Mitteln aus dem Interreg-Projekt Startup.Euregio ge-

meinsam mit Südtiroler und Trentiner Partnern euregioweit an. Im Jahr 2017 wurde bereits der Ge-

schäftsideenwettbewerb 120 Sekunden Chance im Rahmen von Startup.Euregio angeboten.

36 Teams aus Tirol und insgesamt 70 Euregio-Teams nutzten die Chance auf das Feedback der

120 Sekunden Chance-Jury zu ihrer Geschäftsidee. Das Tiroler Team „Swarm Analytics“ holte sich

den euregioweiten Sieg. Aktuell findet der Geschäftsmodellwettbewerb adventure X 2018 in allen

drei Landesteilen statt. Die Gewinner werden im Mai 2018 (Tirol) bzw. Juni 2018 (Euregio) prämiert.

Gründungszentrum Start Up Tirol GmbH

Im Herbst 2017 hat die Gründungszentrum Start Up Tirol GmbH ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie

begleitet technologieorientierte Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial bei der Geschäftsfeldent-

wicklung und setzt die Aktivitäten des von 2002 bis 2017 in Tirol tätigen AplusB-Zentrums CAST fort,

das seit dessen Start u.a. 85 Unternehmensgründungen mit Hochschulhintergrund begleiten konnte.

Aus Mitteln des Bundes und des Landes stehen der neuen Gesellschaft in fünf Jahren rund

EUR 2,8 Mio. an Finanzmitteln zur Verfügung. Bis zu zehn Top-Ausgründungen jährlich sollen auf

dem Weg zur Markt- und Investmentreife begleitet und beim internationalen Markteintritt unterstützt

werden. Zum Zeitpunkt der Berichtslegung werden vier ausgründende Hochschul-Teams im soge-

nannten Startup Booster gecoacht. Der Startup Booster ist die finale Station eines eigens entwickel-

ten Scale-Up-Programms. Dort können Teams ihr Start-up mit Hilfe individueller Coachings im Zeit-

raum von 18 Monaten reif für den Markt und Investments machen.

Investorennetzwerk Tirol

Im Investorennetzwerk Tirol bringt die Standortagentur Tirol Ideenträger mit passenden Beteiligungs-

kapitalgebern zusammen und umgekehrt. Aktuell sind im Investorennetzwerk Tirol 103 Investoren auf

der Suche nach Beteiligungsmöglichkeiten an innovativen Unternehmen. Die Standortagentur Tirol

sucht laufend weitere Privatpersonen mit Kapital und Management-Know-how sowie institutionelle

oder strategische Investoren mit Interesse an nachhaltigem Wachstum in der Region für Investitions-

summen zwischen 25.000 bis 500.000 Euro. Im Jahr 2017 waren insgesamt 54 Ideenträger und Un-

ternehmen über das Investorennetzwerk Tirol auf der Suche nach privatem Beteiligungskapital. Die

Top 3 der vertretenen Branchen bzw. Bereiche waren die IT, gefolgt von Medtech/Life Sciences und

dem Handel.

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Gründungen aus dem Ausland (Betriebsansiedlung):

Die Standortagentur Tirol unterstützt in- und ausländische Unternehmen bei ihren Investitions-, Erwei-

terungs- oder Ansiedlungsprojekten in Tirol. Im Jahr 2017 haben sich 34 Unternehmen aus dem Aus-

land oder österreichischen Bundesländern mit Unterstützung durch die Standortagentur Tirol in Tirol

angesiedelt. Das sind um acht Betriebe mehr als im vorangegangenen Berichtsjahr. Die Erstinvestitio-

nen der Projektbetreiber belaufen sich in 2017 auf insgesamt sechs Millionen Euro. Im ersten Pla-

nungszeitraum von bis zu zwei Jahren wollen diese am Standort Tirol 215 Arbeitsplätze im innovati-

ven Umfeld schaffen. Das stärkste Herkunftsland ist Deutschland mit 12 Betriebsansiedlungen. Italien

liegt mit acht Projekten an zweiter Stelle, gefolgt von Österreich mit sieben und der Schweiz mit fünf

Ansiedlungen. Die Zahl der betreuten Ansiedlungsinteressenten lag im Jahr 2017 bei 144. Zu den

Ansiedlern 2017 zählt unter anderem das neuseeländische Bekleidungslabel Mons Royale. Dieses

hat – wie vor ihm bereits Black Diamond und Armada Skis – seine Europazentrale in Innsbruck etab-

liert. Von Innsbruck aus sollen in Zukunft die europäischen Märkte, darunter auch Frankreich, direkt

und intensiver bearbeitet werden.

Standortvermarktung:

Auslandsauftritte:

Im Jahr 2017 hat die Standortagentur Tirol die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Leistungen

Tirols zur Akquise von Betriebsansiedlungen bei sechs Dialogterminen im europäischen Ausland vor

knapp 600 Fachkontakten präsentiert. Bei weiteren Auftritten auf acht internationalen Fachmessen

(Bereiche Biotech, Medizintechnik, Alpintechnologien und Wellness) mit insgesamt rund 234.000

Fachbesuchern beteiligten sich 15 Unternehmen aus den Tiroler Clustern.

Incoming:

Im Rahmen des im Vorjahr etablierten Go Tirol-Programms werden Unternehmen aus dem Ausland

zu spezifischen Anlässen nach Tirol eingeladen. Branchenbezogene Standort-Vorteile Tirols werden

einer selektierten Zielgruppe in einem mehrtägigen Programm vorgestellt. Im Jahr 2018 nützt die

Standortagentur Tirol die beiden Großevents Kletter-WM und Straßenrad-WM als Plattform für Go

Tirol-Termine vom 13. – 16. September 2018 bzw. vom 28. – 30. September 2018, um Unternehmen

aus dem Bereich der Sporttechnologie für den Standort Tirol zu sensibilisieren.

Über das Investorennetzwerk Tirol positioniert die Standortagentur Tirol den Standort Tirol über die

Landesgrenzen hinaus als attraktiven Standort für innovative Unternehmensgründungen. Wirksames

Instrument ist der Business Angel Summit Kitzbühel 2018, den aws i2 Business Angels und die

Standortagentur Tirol am 22. Juni 2018 bereits zum vierten Mal austragen. Beim exklusiven Event

werben zwölf Top-Start-ups aus Österreich um das Kapital nationaler und internationaler Investoren.

Via Vorjahres-Termin, den Business Angel Summit 2017, konnten bis dato für insgesamt drei österrei-

chische Start-ups erfolgreiche Finanzierungsrunden angebahnt werden, eines davon kommt aus Tirol

und gibt den Deal in Kürze bekannt.

Vom 4. – 6. Juli 2018 ist Tirol Host der WIRE - Week of Innovative Regions in Europe Conference

2018 unter dem Thema „Smart choices for innovative regional ecosystems. The Power of Connectivi-

ty, Entrepreneurship and Science & Research”. Die WIRE bietet Expertise und Erfahrungsaustausch

zwischen regionalen und überregionalen Institutionen bzw. Netzwerken, Fördereinrichtungen, politi-

schen und sozialen Institutionen sowie Unternehmen und hochrangigen Vertretern aus allen Berei-

chen der Europäischen Kommission. Sie wird von der Standortagentur Tirol in Abstimmung mit dem

BMBWF (Abt. Standortpolitik) organisiert und von der Europäischen Kommission, DG Research and

Innovation unterstützt und cofinanziert.

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2.8 Auswahl weiterer wirtschaftspolitischer Maßnahmen

Ehrung von Tiroler Traditionsbetrieben:

Zur Anerkennung und Wertschätzung des Tiroler Unternehmertums ehrt das Land Tirol seit 2014 sei-

ne Traditionsbetriebe für deren langjährigen Einsatz zum Wohle der Tiroler Wirtschaft. Es werden

Betriebe geehrt, die ein rundes Betriebsjubiläum (z.B. 30, 40, 50, 60, usw. Jahre) begehen. 2014 wur-

den 34 Unternehmen geehrt, 2015 57 Unternehmen, 2016 62 Unternehmen, 2017 67 Unternehmen

und 2018 hat eine Ehrung für 29 Unternehmen bereits stattgefunden, eine weitere ist für den Herbst

vorgesehen.

Tiroler Innovationspreis:

Das Land Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol haben auch 2017 wieder den Tiroler Innovationspreis

verliehen.

Gesucht wurden neue Ideen aus allen Branchen. Der Preis wurde in drei Kategorien ausgelobt:

2 Preise (zu je 7.500 EUR) für Technische Innovation (Produkt und Verfahren) bzw. Dienstleis-

tungsinnovation (inkl. Tourismus).

Zusätzlich ein Sonderpreis (3.000 EUR) für die beste Konzeption eines noch nicht umgesetzten

Projektes.

Die Preisverleihung fand am 10. Oktober 2017 statt. Im Rahmen des Tiroler Wettbewerbes werden

auch die Entsendungen zum Staatspreis Innovation bestimmt.

Der Tiroler Innovationspreis ist eine Initiative der Tiroler Technologieoffensive und wird auch 2018

wieder verliehen. Die Abwicklung erfolgt durch das Innovations- und Technologieservice der Wirt-

schaftskammer Tirol in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wirtschaft des Amtes der Tiroler Landesre-

gierung.

Initiativen „Qualitätshandwerk Tirol“ und "Tirol Q-Gesundheitswirtschaft":

Das Land Tirol hat auch 2017 wieder die von der Wirtschaftskammer Tirol zur Stärkung der Qualität

der Tiroler Betriebe ins Leben gerufenen und getragenen Initiativen "Qualitäts-Handwerk Tirol" und

"Tirol Q-Gesundheitswirtschaft" unterstützt.

Die Qualitätsinitiative "Qualitäts-Handwerk Tirol" wurde 2003 ins Leben gerufen und wird vom

Verein zur Förderung des Tiroler Gewerbes und Handwerks, c/o Sparte Gewerbe und Handwerk der

Wirtschaftskammer Tirol, abgewickelt. Ziel der Initiative ist es, die Tiroler Handwerksbetriebe bei der

laufenden Verbesserung ihrer Leistungen zu unterstützen. Die Betriebe erhalten ein Angebot für indi-

viduelle, professionelle Beratung vor Ort, für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie gemeinsa-

mer Werbeauftritte nach außen. Ausgezeichnete Betriebe erfüllen hohe Standards in der Kundenori-

entierung, Mitarbeiterführung, internen Kommunikation, Organisation, Prozessabwicklung und im Con-

trolling. Es sind derzeit 250 Betriebe mit „Qualitäts-Handwerk Tirol“ ausgezeichnet.

Im Rahmen der Qualitätsinitiative "Tirol Q-Gesundheitswirtschaft" sind derzeit 60 Betriebe der

Tiroler Gesundheitswirtschaft in der Einhaltung von konkreten Qualitätskriterien zertifiziert und mit

dem Güte-siegel „Tirol Q“ ausgezeichnet. Neben der Qualitätssicherung der gewerblichen Gesund-

heitsberufe soll damit vor allem ein aktiver Beitrag zur Etablierung Tirols als Gesundheitsland geleistet

werden.

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2.9 Wirtschaftsrechtliche Entwicklungen

Gewerbeordnung - Berufsrecht:

In der vergangenen Wirtschaftsperiode kam es zu vielfältigen Gesetzes- und Verordnungsnovellen.

Die Tätigkeit im Berufsrecht erstreckte sich daher auch auf intensive Gesetzes- und Verordnungsbe-

gutachtungen. Zur Gewerbeordnung 1994 sind vom Bund seit dem letztjährigen Bericht einige um-

fangreiche Gesetzesnovellen erlassen worden. Weiters wurden auf Bundesebene einige für die Ge-

werbeverwaltung bedeutsame neue Gesetze erlassen.

Die Gewerberechtsnovelle 2017 war geprägt von wesentlichen Reformschritten, welche eine weitrei-

chende Liberalisierung im Gewerberecht bewirken sollten. Hervorzuheben ist dabei die Neueinführung

einer umfassenden Gebührenbefreiung. Damit werden alle Unternehmer von sämtlichen Stempelge-

bühren und Bundesverwaltungsabgaben in Verfahren nach der Gewerbeordnung 1994 befreit. Ein

weiterer Schwerpunkt der Novelle lag darin den Zugang zu gewerblichen Berufen zu vereinfachen.

Dabei wurden zwei reglementierte Gewerbe und neunzehn Teilgewerbe den sogenannten freien Ge-

werben zugeordnet, welche nunmehr ohne Befähigungsnachweis angemeldet werden können. Auch

für Inhaber bestehender Gewerbeberechtigungen wurden wesentliche Erleichterungen durch Auswei-

tung der Nebenrechte geschaffen. Die Neueinführung einer Gewerbelizenz brachte grundlegende

Vereinfachungen für Inhaber von mehreren Gewerbeberechtigungen.

Zusätzlich wurden im Berichtszeitraum für die Gewerbeverwaltung bedeutsame neue Gesetze des

Bundes erlassen wie z.B. das Wirtschaftliche-Eigentümer-Registergesetz, das Anerkennungs- und

Bewertungsgesetz sowie das Pauschalreisegesetz.

Geldwäschebestimmungen der Gewerbeordnung:

Parallel zu der sehr umfangreichen Gewerberechtsnovelle 2017 erfolgte Mitte letzten Jahres im Rah-

men einer gesonderten Novellierung die Umsetzung der vierten Geldwäsche-Richtlinie der EU. Im

Zuge dieser Umsetzung erhalten die Gewerbebehörden weitreichende neue Zuständigkeiten zur Ver-

hinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Diese beinhalten die Durchführung von

Aufsichtsmaßnahmen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes. Dazu werden umfangreiche Ko-

ordinierungs- und Schulungstätigkeiten in der Gewerbeverwaltung erforderlich sein um diese komple-

xe und für die Gewerbeverwaltung untypische Materie effizient zu vollziehen.

in einem kürzlich ergangenen Erlass des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschafts-

standort wurde der Vollzug der Geldwäschebestimmungen zur Priorität erklärt und verstärkte Maß-

nahmen durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden seitens des Bundesministeriums ver-

langt. Um die Thematik gemeinsam vorwärts zu bringen wurde dazu im Jahr 2017 unter der koordinie-

renden Leitung des Sachgebietes Gewerberecht eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bezirksverwal-

tungsbehörden eingerichtet. Dabei werden verschiedene Arbeitsbehelfe erstellt und die weitere Vor-

gangsweise festgelegt. Auch auf Bundesebene tagt eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundesmi-

nisteriums, der Wirtschaftskammer Österreich und den Ländern. Dabei werden laufend konstruktive

Ergebnisse erzielt, indem zum einen die Gewerbeverwaltung beim Vollzug dieser Regelungen unter-

stützt wird und zum anderen der Aufwand für die betroffenen Unternehmen auf ein erträgliches Min-

destmaß reduziert wird.

Gewerbeinformationssystem Austria – GISA:

Seit einiger Zeit läuft ein gemeinsames Bund-Länder E-Government-Projekt zur Erstellung eines neu-

en Zentralen Gewerberegisters „GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)“. Die Tiroler Gewerbebe-

hörden sind in der diesbezüglichen Arbeitsgruppe vertreten. Der Bund, die Länder und Städte setzen

damit gemeinsam einen wichtigen Schritt um die Gewerbeverwaltung zu reformieren. Durch GISA

wird die Gewerbeverwaltung vereinfacht und vereinheitlicht. Die zentralisierte Verwaltung des Gewer-

beregisters verringert den Verwaltungsaufwand und bringt Vorteile für Bürger/innen und Unterneh-

men. Langfristig wird das Projekt dadurch den Wirtschaftsstandort Tirol stärken. Zusätzlich wird ein

einheitlicher Gewerbeprozess die Verfahrensführung in der Verwaltung vereinfachen.

Mit GISA ist es Österreich als erstem europäischem Land gelungen, dass im Bereich der Gewerbe-

und Wirtschaftsverwaltung landesweit einheitlich Gewerbeanmeldungen und andere Verfahren im

Gewerbebereich durchgängig elektronisch und online nach zentralen Standards geführt werden kön-

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nen. Im Sinne moderner und zielgruppenorientierter e-Government Lösungen ist künftig die elektroni-

sche Gewerbeanmeldung für alle Unternehmerinnen und Unternehmer möglich. Die Daten werden

von den Gewerbebehörden effizient und medienbruchfrei bearbeitet und Gewerbeverfahren beschleu-

nigt. Änderungen bei Personendaten müssen in Zukunft nicht mehr gesondert der Gewerbebehörde

gemeldet werden. Diese Informationen werden von GISA automatisch aus anderen Registern (z.B.

Zentrales Melderegister, Firmenbuch, etc.) bezogen. Dadurch reduziert sich der Zeit- und Kostenauf-

wand für Unternehmen und Gewerbebehörden. Gleichzeitig wird die Qualität der vorhandenen Daten

deutlich gesteigert und vereinheitlicht.

Der Erfolg von GISA basiert auf einer engen Abstimmung mit dem Bund und der Kooperation der

Länder. GISA ist damit auch ein gutes Beispiel dafür, wie unter Nutzung des Wertschöpfungspotenti-

als moderner Informationstechnologie die Gebietskörperschaften gemeinsam agieren, Handlungsfel-

der definieren und ein mit dem Bund abgestimmtes Vorgehen „der Länder für die Länder“ erfolgreich

abschließen können.

Kürzlich wurde eine Tiroler Arbeitsgruppe gebildet um Textbausteine im GISA zu erstellen. Dabei

nehmen Vertreter der Bezirksverwaltungsbehörden und des Sg. Gewerberecht teil. Diese Arbeits-

gruppe konzentriert sich auf die Erstellung von Textbausteinen für die häufigsten Anwendungsfälle.

Damit wird auch ein wertvoller Beitrag in Richtung Qualitätsmanagement in der Tiroler Gewerbever-

waltung gesetzt, da mit der Verwendung einheitlich erstellter Textbausteine eine gemeinsame Linie

und die bessere Erhaltung der hohen Qualität der Bescheide der Tiroler Gewerbeverwaltung erzielt

wird.

Alkoholmissbrauch Jugendliche:

Im Rahmen einer der letzten großen Gewerberechtsnovellen zum Berufsrecht kam es zu einer Erwei-

terung und Verschärfung der Bestimmungen zum Schutz der Jugendlichen gegen Alkoholmissbrauch

(aktueller Anlass: „Komatrinken“). Daher wurden von den Gewerbebehörden in diesem Bereich ver-

stärkt Kontrollen durchgeführt und halbjährlich über die Ergebnisse Berichte erstellt. Im Zuge ver-

schiedener Schwerpunktaktionen wurden im vergangenen Jahr in ganz Tirol weit über 1.000 Kontrol-

len durchgeführt.

Anerkennungs- und Bewertungsgesetz:

Mit dem Anerkennungs- und Bewertungsgesetz wurde seitens des Bundes eine neue Regelung erlas-

sen, welche auch für die Gewerbeverwaltung wesentliche Bedeutung erlangt. Ziel des genannten

Gesetzes ist die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

oder Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen. Darin sind auch Regelungen enthalten welche

die Anwendung des § 19 Gewerbeordnung 1994 für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

betreffen. Dabei normiert der Bundesgesetzgeber verschiedenste Verfahrensvereinfachungen und

Sonderregelungen welche von den Gewerbebehörden bei der Feststellung der individuellen Befähi-

gung Anwendung finden müssen.

Tiroler Buchmacher und Totalisateure Gesetz:

Mit dem Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz hat der Landesgesetzgeber im Jahre 2002 die

den Ländern gemäß Artikel 15 Bundesverfassungsgesetz 1929 zustehende Kompetenz zur Erlassung

von Regelungen im Bereich der Sportwetten in Anspruch genommen.

Am 10. September 2015 ist eine umfangreiche Novelle zum Tiroler Buchmacher- und Totalisateurge-

setz in Kraft getreten. Die Änderungen des Buchmacher und Totalisateurgesetzes im LGBl. Nr.

89/2015 dienen in erster Linie dem Jugend- und Wettkundenschutz sowie dem Schutz der Nachbarn

von Wettlokalen. Ein verbesserter Schutz (wie insbesondere die verpflichtende Durchführung von

Alterskontrollen, das Verbot von Livewetten, die Möglichkeit der Selbstsperre, eingeschränkte Be-

triebszeiten für Wettterminals und Wettbüros) ist zur Sicherstellung der vorgenannten Ziele jedenfalls

geboten.

Die Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU hat einige weitere Änderungen erfordert. Hierzu ist am

4. Juli 2017 eine Novelle zum Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz in Kraft getreten. Insge-

samt wurde mit der Novelle der Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie Rechnung getragen und

auch die dafür notwendigen Sanktions- und Regelungsmaßnahmen geschaffen Hierzu wurde die Neu-

fassung und Erweiterung der Bestimmungen betreffend Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terro-

rismusfinanzierung, insbesondere die Ausdehnung der Bestimmungen betreffend die fachlichen Befä-

higung und die Zuverlässigkeit auch auf wirtschaftliche Eigentümer umgesetzt. Die Informations- und

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Dokumentationspflichten wurden dahingehend erweitert, dass diese auch verpflichtend ist, wenn die

Summe mehrerer Wetteinsätze oder der auszuzahlenden Gewinnsumme für mehrere Wettabschlüs-

se, zwischen denen jeweils eine Verbindung zu bestehen scheint, 2.000,- Euro übersteigt.

Durch die nunmehr um den wirtschaftlichen Eigentümer erweiterten Bestimmungen des Abs. 3 und

Abs. 9 lit. c wird Art. 47 Abs. 2 der Richtlinie 2015/849/EU umgesetzt, wonach Personen, die eine

leitende Funktion bei Anbietern von Glücksspieldiensten innehaben oder deren wirtschaftliche Eigen-

tümer sind, über die notwendige Zuverlässigkeit und fachliche Eignung verfügen müssen. Je nach der

tatsächlichen Betätigungsmöglichkeit im Betrieb werden unterschiedliche Anforderungen an die fachli-

che Befähigung von vertretungsbefugten Personen und wirtschaftlichen Eigentümern gestellt. So

müssen wirtschaftliche Eigentümer generell keine Berufspraxis nachweisen. Bei mehreren vertre-

tungsbefugten Personen ist dieser Nachweis lediglich von einer dieser Personen nachzuweisen.

Ausblick Schwerpunkte 2018/2019:

Auswirkungen des Pauschalreisegesetzes:

Die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015

über Pauschalreisen und verbundene Reisedienstleistungen wurde am 11. Dezember 2015 im Amts-

blatt der Europäischen Union, L326/1, veröffentlicht. Diese Richtlinie ist bis zum 1. Jänner 2018 inner-

staatlich umzusetzen, die Maßnahmen sind ab 1. Juli 2018 anzuwenden. Es ist davon auszugehen,

dass die Richtlinienumsetzung insbesondere Änderungen der Ausübungsvorschriften für das Reisebü-

rogewerbe, der Reisebürosicherungs-Verordnung, des Konsumentenschutzgesetzes und der Gewer-

beordnung 1994 zur Folge haben wird. Eine Umsetzung im Bereich des Konsumentenschutzrechtes

ist mit dem Pauschalreisegesetz, BGBl. I Nr. 50/2017, kürzlich erfolgt.

Hervorzuheben für den gewerblichen Bereich ist die Festlegung, dass Kombinationen bestehend aus

Unterbringung und anderen touristischen Leistungen unter den Geltungsbereich der Richtlinie fallen,

wenn diese touristischen Leistungen 25% oder mehr des Gesamtpreises der Kombination betragen. In

einem Tourismusland wie Tirol ist es üblich, dass Zusatzleistungen wie Skipässe, Wellnessbehand-

lungen, Ausflüge, etc. in Kombination mit Beherbergungsleistungen angeboten werden, wodurch der

Schwellenwert von 25% oftmals überschritten werden dürfte. Es wurde daher seitens des Landes Tirol

an den Bund herangetreten die für die Tiroler Tourismusbetriebe zu erwartende zusätzliche Belastung

möglichst abzufedern und bei der innerstaatlichen Umsetzung zu berücksichtigen, dass Tourismusbe-

triebe keine zusätzlichen bürokratischen Erschwernisse tragen müssen. Im Zuge der Gewerberechts-

novelle 2017 wurde dies vom Bund dahingehend berücksichtigt, dass Hotelgewerbetreibende diese

Zusatzleistungen im Nebenrecht erbringen dürfen ohne eine zusätzliche Gewerbeberechtigung für das

Reisebürogewerbe innehaben zu müssen.

Genehmigungsfreistellungsverordnung, Auswirkungen auf das Berufsrecht:

Auf Grund der restriktiven Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und der Landesverwaltungsgerich-

te musste bei der Abgrenzung zwischen gewerblicher und nichtgewerblicher Beherbergung seit eini-

ger Zeit ein strengerer Maßstab angelegt werden. Es ergab sich daher in letzter Zeit immer häufiger

die Notwendigkeit für die betroffenen Vermieter ein Gewerbe anzumelden. Oft sind dies Privatzimmer-

vermieter, die mit einigen Betten über der 10-Bettengrenze liegen. Die zwei wesentlichsten Hürden für

einen Umstieg auf eine legale (gewerbliche) Lösung sind zum einen das Betriebsanlagenrecht und

zum anderen der Befähigungsnachweis für die reglementierten Gastgewerbe (ab 10 Betten).

Mit verschiedenen Begleitmaßnahmen soll nunmehr ein Umstieg für die Betroffenen erleichtert wer-

den. Insbesondere sollen Härtefälle möglichst vermieden werden. Zum ersten wird auf Anregung Ti-

rols beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in Kürze die Genehmigungs-

freistellungsverordnung ergänzt und Gastgewerbebetriebe bis 30 Betten betriebsanlagenrechtlich

genehmigungsfrei gestellt. Zum Zweiten soll im Vollzug durch die Tiroler Gewerbeverwaltung ein er-

leichterter Zugang zu den kleineren Betriebsarten im reglementierten Gastgewerbe im Rahmen der

Feststellung der individuellen Befähigung gemäß § 19 Gewerbeordnung ermöglich werden.

EU – Dienstleistungskarte:

Es gibt derzeit einen Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Einführung einer elektro-

nischen, europäischen Dienstleistungskarte. Damit beabsichtigt die EU-Kommission weitreichende

Regelungen für die Erleichterung grenzüberschreitender Niederlassungen einzuführen. Dazu soll eine

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elektronische, europäische Dienstleistungskarte eingeführt werden, die es EU-Unternehmen ermög-

licht unter vereinfachten Bedingungen grenzüberschreitend Dienstleistungen zu erbringen oder in

anderen EU-Staaten Niederlassungen zu gründen. Die Ausstellung der Dienstleistungskarte soll über

das IMI-System erfolgen, welches bereits für die Ausstellung des Europäischen Berufsausweises ge-

nutzt wird. Diese europäische Dienstleistungskarte wird von den Heimatstaatbehörden ausgestellt und

soll EU-weit Geltung erlangen. Der Vorschlag der EU-Kommission geht soweit, dass diese Dienstleis-

tungskarte nationale Berufszugangsverfahren ersetzen soll also z.B. wäre in Österreich die Anmel-

dung eines Gewerbes bei den österreichischen Gewerbebehörden durch den ausländischen EU-

Unternehmer nicht mehr erforderlich. Die ist als erheblicher Eingriff in nationalstaatliche Kompetenzen

anzusehen und erscheint es auch zweifelhaft ob der Nutzen der Dienstleistungskarte den Verwal-

tungsaufwand für die Mitgliedsstaaten rechtfertigt. Insbesondere bestehen Zweifel, ob nicht durch die

„Gewerbeerteilung“ im Rahmen eines vollelektronischen Systems mit außerordentlich kurzen Fristen

eine EU-weite Nivellierung auf das unterste Zugangsniveau der Mitgliedsstaaten erfolgt. Aus diesem

Grund ist diesbezüglich eine einheitliche kritische Stellungnahme der Länder an den Bund erfolgt,

welche bei den Verhandlungen mit der Europäischen Union und der etwaigen darauffolgenden natio-

nalen Umsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen sein wird. In weiterer Folge wurde der gegenständ-

liche Vorschlag der EU-Kommission vom Binnenmarktausschuss nunmehr abgelehnt.

Verkehrsgewerbe:

Fahrerqualifizierungsnachweis:

Da mit 10. September 2014 die Übergangsfrist endete müssen seither alle Lenker von Fahrzeugen

der Führerscheinklasse C und D den Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen

haben. Ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre wurde in Zusammenarbeit mit dem Bun-

desland Oberösterreich und Kärnten eine Novelle des Güterbeförderungsgesetzes, des Gelegenheits-

verkehrsgesetzes sowie des Kraftfahrliniengesetzes als auch der Grundqualifikation und Weiterbil-

dungsverordnung beim Bundesgesetzgeber angeregt.

In der Ratsarbeitsgruppe „Landverkehr“ ist derzeit ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtli-

nie zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer

bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EK

über den Führerschein, COM (2017) 47 in Bearbeitung.

Verkehrsunternehmerregister:

Die europäische Kommission hat zum Zwecke der Verwirklichung des Kraftverkehrsbinnenmarkts

unter lauteren Wettbewerbsbedingungen eine einheitliche Anwendung gemeinsamer Regeln für die

Zulassung zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers („Beruf des Kraftverkehrs-

unternehmers“) festgelegt. Das Gesamtvorhaben gemäß EU-Verordnung 1071/2009 besteht aus der

Erstellung der einzelstaatlichen Register und der EU-weiten Vernetzung. Gemäß der genannten EU-

Verordnung hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ein Ver-

kehrsunternehmensregister (VUR) aufzubauen und zu führen. Die Schaffung der innerstaatlichen

gesetzlichen Grundlagen ist 2013 erfolgt und mit Februar 2014 wurde das Verkehrsunternehmensre-

gister produktiv gestellt. Der Vollzug der gesetzlichen Vorgaben betreffend das Verkehrsunternehmer-

register ist für die Tiroler Landesverwaltung mit einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand ver-

bunden. Seit März 2014 wird im Rahmen der Kontrolldatenbank eine Risikoeinstufung hinsichtlich der

relevanten Arbeitnehmerschutzbestimmungen durchgeführt, die im Laufe der Zeit hinsichtlich der

schwerwiegenden Verstöße, welche sich auf die Zuverlässigkeit von Verkehrsleitern auswirkt, ausge-

dehnt werden soll. Weiters wurde beim Sachgebiet Gewerberecht eine Clearingstelle zur Korrektur

und Überprüfung der Verkehrsunternehmensregisterdaten eingerichtet. Da die Quelldaten aus dem

zentralen Gewerberegister bezogen wurden und dieses mit der Einführung vom Gewerbeinformati-

onssystem Austria abgeschaltet wurde, ist eine neue Schnittstelle zur Datenmigration vorzusehen.

Zudem wurde ein Wartungsteam für die Weiterentwicklung des Verkehrsunternehmensregisters durch

das BMVIT ins Leben gerufen, indem auch Vertreter des Landes Tirol mitwirken.

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Gesetzliche Neuerungen im Umwelt- und Anlagenrecht:

Gewerbeordnung 1994:

Die Jahre 2017 und 2018 waren wie schon die Vorjahre von vielen Gesetzesänderungen geprägt,

daher erstreckte sich die Tätigkeit im Betriebsanlagenbereich auch auf Gesetzes- und Verordnungs-

begutachtungen (z.B. Änderung der GewO 1994 – GewO-Novelle 2017, Arbeinehmer/innenschutz-

Deregulierungsgesetz, Änderung der Grenzwerteverordnung 2011, Änderung der Arbeitsstättenver-

ordnung, Änderung der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung, Entwurf eines Bundesgesetzes zur

Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, Regierungsvor-

lage zum Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, Änderung der Verordnung über verantwort-

liche Personen im Bergbau, etc.).

Die Begutachtungen des Entwurfes eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geän-

dert wird, und der entsprechenden Regierungsvorlage (Gewerberechtsnovelle 2017) waren ein be-

sonderer Schwerpunkt im Berichtsjahr.

Luftreinhaltung:

Da auch das Thema Luftreinhaltung ganz besonders Gewerbe- und Industriebetriebe in Tirol betrifft,

waren und sind diesbezügliche Auswirkungen auf Gewerbe- und Industriebetriebe zu überprüfen und

Stellungnahmen zu Entwürfen abzugeben.

So z.B. zur Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Novem-

ber 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanla-

gen in die Luft. Zu dieser Richtlinie erfolgten im Entwurfsstadium eine Subsidiaritäts- und Verhältnis-

mäßigkeitsprüfung sowie eine Koordination der Bundesländer. Derzeit erfolgen Abstimmungsgesprä-

che hinsichtlich dieser Umsetzungserfordernisse.

Im Berichtszeitraum war auch der Entwurf der Novellen der IG-Luft-Messkonzeptverordnung 2012 und

der Ozonmesskonzeptverordnung zu begutachten.

Emissionshandel:

Zur Umsetzung von Unionsrecht wurde das Emissionszertifikategesetz 2011 – EZG 2011, BGBl. I Nr.

118/2011, idF BGBl I Nr. 128/2015, sowie die Verordnung über die Zuteilungsregeln für die Handels-

perioden ab 2013 (Zuteilungsregelverordnung – ZuRV) erlassen.

Die Verordnung Nr. 601/2012 der Kommission vom 21. Juni 2012 über die Überwachung von und die

Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen

Parlaments und des Rates (kurz: Monitoring-Verordnung) ist am 1. August 2012 in Kraft getreten.

Die Überwachung und Berichterstattung der dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen wird fort-

geführt.

Änderungen in anderen Rechtsbereichen:

Für das Betriebsanlagenverfahren sind nicht nur die GewO 1994 und die darauf aufbauenden Verord-

nungen relevant, sondern einerseits auch jene Rechtsbereiche, welche im Rahmen des Betriebsanla-

genverfahrens mitzuvollziehen sind, und andererseits jene, welche bisherige Betriebsanlagen einem

anderen Regelungsregime unterwerfen (z.B. Wasserrechtsgesetz 1959, Arbeitneh-

mer/innenschutzgesetz, Immissionsschutzgesetz-Luft, Forstgesetz, Mineralrohstoffgesetz, Rohrlei-

tungsgesetz, Abfallwirtschaftsgesetz und die jeweils auf diese Gesetze gestützten Verordnungen). Es

sind und waren daher auch Änderungen in diesen Regelungsbereichen mitzuverfolgen, auf ihre Aus-

wirkungen auf den Standort Tirol zu beurteilen und komplexe Abgrenzungsfragen zu beantworten.

Betriebsanlagenverfahren:

Das Betriebsanlagenverfahren ist ein zentrales Genehmigungsverfahren im Anlagenrecht. Dies des-

halb, da einerseits die Gewerbeordnung 1994 umfangreiche Bestimmungen betreffend gewerbliche

Betriebsanlagen beinhaltet und andererseits im Rahmen dieses Verfahrens auch andere bundesge-

setzliche Vorschriften automatisch mitvollzogen werden.

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Allgemeine Verfahrensentwicklung:

Die Anzahl der Anträge auf Durchführung eines Betriebsanlagenverfahrens als Indikator für die Be-

reitschaft der Betriebe zu Investitionen hat in den Jahren 1998 bis 2016 tirolweit – mit bezirksweisen

Schwankungen – insgesamt um mehr als 44% zugenommen. Nach einem spürbaren Rückgang der

Anzahl der Anträge im Jahr 2009 war ab 2010 wiederum eine laufende Steigerung der erforderlichen

Erledigungen zu verzeichnen. Im Jahr 2015 wurde mit 1911 Anträgen der bislang absolut höchste

Stand erreicht, in den Jahren 2016 und 2017 waren leichte Rückgänge zu beobachten.

Berichtspflichten:

Vom SG Gewerberecht sind umfangreiche Berichtspflichten an das BMDW und das BMNT zu erfüllen

sowie parlamentarische Anfragen zu beantworten.

Schwerpunkte 2017/2018:

Im Jahr 2017 war insbesondere die Umsetzung der umfangreichen Gewerberechtsnovelle 2017 samt

der Beurteilung ihrer Auswirkungen ein Schwerpunkt.

Mit dieser Gewerberechtsnovelle 2017, BGBl I Nr. 96/2017, in Kraft getreten am 18.7.2017, erfolgten

im Bereich des Betriebsanlagenrechts wesentliche Änderungen: Reform des vereinfachten Genehmi-

gungsverfahrens, Erweiterung der Verfahrenskonzentration (Ausbau des One-Stop-Shop), Streichung

von unverhältnismäßigen Veröffentlichungspflichten, bloß vorübergehende Tätigkeiten sollen nicht

mehr unter das gewerbliche Betriebsanlagenrecht fallen, Entfall mehrerer Tatbestände im Anzeigever-

fahren, Wahlmöglichkeit für Antragsteller, die Bestellung nichtamtlicher Sachverständiger zu beantra-

gen, Reduktion der Einreichunterlagen, Senkung der behördlichen Erledigungsfrist und Gebührenbe-

freiung.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU in nationales

Recht – GewO 1994, EG-K 2013, AWG 2002 – wurde seitens des BMLFUW nach Anhörung der Lan-

deshauptleute und in Abstimmung mit dem BMWFW ein Umweltinspektionsplan erstellt und im Febru-

ar 2014 veröffentlicht.

Auf Grundlage dieses Umweltinspektionsplanes des Bundes war vom Landeshauptmann unter Feder-

führung des SG Gewerberecht und der Abteilung Emissionen Sicherheitstechnik Anlagen für Tirol ein

Umweltinspektionsprogramm für die Dauer von drei Jahren zu erarbeiten, welches sämtliche unter

diese Richtlinie fallenden IPPC-Anlagen umfasst. Dieses wurde laufend umgesetzt.

Im Herbst 2016 wurde für Tirol das Umweltinspektionsprogramm für die Jahre 2017 – 2019 festgelegt.

Wirtschaftsaufsichtsrecht:

Allgemeine Produktsicherheit:

Markterhebungen im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit werden größtenteils auf Grund von

RAPEX-Meldungen nach den Vorgaben des BMASGK durchgeführt. 2017 wurden von den Produktsi-

cherheits-Aufsichtsorganen Markterhebungen zu 33 RAPEX-Meldungen mit 160 Betriebsbesuchen

(reaktive Inspektionen) durchgeführt. 2018 erfolgten bislang Markterhebungen zu 6 RAPEX-

Meldungen.

Im Auftrag des BMASGK wurde 2017 eine Schwerpunktaktion zu Feuerzeugen mit Unterhaltungsef-

fekt ("Novelty Lighter") durchgeführt. Im Rahmen der Aktion erfolgten Markterhebungen mit 21 Be-

triebsbesuchen (proaktive Inspektionen). Zusätzlich erfolgten 2017 im Rahmen des Projektes „Kinder-

bekleidung & Schuhwerk – ablösbare Kleinteile“ proaktive Inspektionen in 2 Betrieben. Dabei wurden

10 Proben gezogen.

Als Arbeitsschwerpunkt wurde 2017 und 2018 mit Unterstützung des BMASK ein bundesländerüber-

greifendes Marktüberwachungsprojekt der Produktsicherheitsbehörden von Tirol, Vorarlberg und der

Steiermark zum Thema „Kinderwägen“ durchgeführt. Die Module 1-3 fanden in Tirol statt, Modul 4 in

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Vorarlberg und Modul 5 in der Steiermark. Das Projekt wird am 28. Juni 2018 mit einer Besprechung

in Salzburg abgeschlossen.

In der europäischen Produktdatenbank ICSMS wurden im Bereich der allgemeinen Produktsicherheit

im Jahr 2017 1.867 Meldungen bearbeitet. Im Jahr 2018 wurden bisher 262 Meldungen durchgesehen

und bearbeitet.

Produktsicherheit – Gewerbliche Marktüberwachung:

2017 wurden bei Eigenrecherchen auf Grund von ICSMS- und RAPEX-Meldungen, Erhebungen infol-

ge von RAPEX-Meldungen sowie Markterhebungen nach den Vorgaben des BMDW 79 Erhebungen

mit 213 Inspektionen (reaktive Marktüberwachung) zu 82 verschiedenen Produktmodellen durchge-

führt; 2018 erfolgten bislang 25 Erhebungen. In der europäischen Produktdatenbank ICSMS wurden

im Jahr 2017 2.355 Meldungen durchgesehen und bearbeitet; 2018 wurden bereits 450 Meldungen

bearbeitet.

Am 1. Dezember 2017 fand in Salzburg eine Sitzung der Länderkoordinatoren für die Gewerbliche

Marktüberwachung statt. Nach den Vorgaben des BMDW haben 2018 alle Bundesländer Marktüber-

wachungsprojekte im Rahmen einer Kooperation der Zollbehörden (BMF-Zoll) mit den Marktüberwa-

chungsbehörden (d.h. Bezirksverwaltungsbehörden) bei Einfuhrkontrollen aus dem EU-Ausland (Dritt-

staaten) durchzuführen. In den Bundesländern Vorarlberg und Tirol soll dazu im Rahmen der proakti-

ven Marktüberwachung eine Überprüfung von Sicherheitskopfbedeckungen (z.B. Fahrrad-, Kletter-,

Reiter-, Schi- und Snowboardhelme) erfolgen. Es wurde vereinbart, dass der Zoll eine entsprechende

Checkliste samt Informationsblättern ausarbeitet, welche rechtzeitig vor Durchführung des Projektes

zur Verfügung gestellt wird. Der ursprünglich vorgesehene Durchführungszeitraum vom 19. Februar

bis 11. März 2018 konnte wegen kurzfristig eingelangter dringender Tätigkeiten beim BMF-Zoll nicht

eingehalten werden. Aus diesem Grund wurde das Projekt auf unbestimmte Zeit verschoben.

Im Jänner 2018 wurde der Tiroler Bericht mit Daten zur Überprüfung und Bewertung der Funktions-

weise der Marktüberwachungstätigkeiten 2014 - 2017 an das BMDW übermittelt. Diese Daten werden

in den österreichischen Bericht an die EU aufgenommen.

Vermarktungsnormenrecht:

In Vollziehung der Inlandskontrollverpflichtung nach den vermarktungsnormenrechtlichen Bestimmun-

gen erfolgten 2017 1.339 Betriebskontrollen mit 6.200 Produkt/Partiekontrollen. Im 1. Quartal 2018

erfolgten 368 Betriebskontrollen mit 2.047 kontrollierten Produkten/Partien. Darüber hinaus wurden im

Auftrag des BMNT entsprechend dem jährlichen Probenplan Proben bei Speisekartoffeln und Olivenöl

genommen. Auch 2018 werden die Kontrollen und Probenahmen im erforderlichen Ausmaß durchge-

führt.

Badegewässerüberwachung:

Die in der Badesaison 2017 durchgeführte Überwachung der 35 Tiroler Badegewässer ergab im We-

sentlichen einwandfreie Werte. An keinem Tiroler Badegewässer besteht eine Gefahr der Massen-

vermehrung von Cyanobakterien und Phytoplankton, sodass für die Badesaison 2018 keine spezifi-

schen Maßnahmen erforderlich sind. Alle Daten und Informationen zur Badegewässerüberwachung

wurden auf der Homepage des Landes eingestellt. Nach Abschluss der Badesaison wurde der Bade-

gewässerbericht erstellt und dem BMASGK übermittelt.

Der Überwachungszeitplan für 2018 wurde Anfang Februar erstellt und an das BMASGK übermittelt.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Badegewässerüberwachung in der Badesaison 2018 mit der

Aktualisierung der Badegewässerkurzprofile zum Aushang vor Ort, der Information der Betreiber so-

wie der Veröffentlichung der Einstufung der Badegewässer für die Badesaison 2017 auf der Homepa-

ge. Die Untersuchungen werden am 4. Juni 2018 beginnen.

Bäderhygienerecht:

Der zusammenfassende Bericht des Landeshauptmannes über die behördliche Kontrolle von Einrich-

tungen, die den Bewilligungsbestimmungen des Bäderhygienegesetzes unterliegen, ist für jedes Ka-

lenderjahr bis spätestens 15. April des Folgejahres an das BMASGK in elektronischer Form zu über-

mitteln. Die Berichte für 2016 und 2017 wurden 2017 und 2018 erstellt und an das BMASGK übermit-

telt. Die Daten der Berichte der Kalenderjahre 2009 – 2017 werden 2018 in einer aktualisierten Über-

sicht zusammengefasst und an das BMASGK übermittelt.

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Preisrecht:

Die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Preisauszeichnungspflicht (einschließlich der Verpflich-

tung zur Grundpreisauszeichnung) sowie der für bestimmte Produkte bestehenden Kennzeichnungs-

vorschriften wurde und wird in Tirol von den Preisbehörden nach den Vorgaben des BMDW über-

wacht.

Im Jahr 2017 erfolgten im Auftrag des BMDW Kontrollen in 1.490 Betrieben. Zusätzlich wurden 667

Nachkontrollen durchgeführt. Im Jahr 2018 erfolgten bisher auftragsgemäß Kontrollen in ca. 300 Be-

trieben. Die Kontrollen zeigen, dass der Großteil der Betriebe seinen Verpflichtungen nachkommt. Die

Kontrollen werden auch 2018 im erforderlichen Ausmaß entsprechend dem Jahreskontrollprogramm

des BMDW durchgeführt.

Tarifrecht – Rauchfangkehrertarif 2017:

Im Jahr 2015 wurden die Rauchfangkehrerregelungen in der Gewerbeordnung 1994 geändert und

zwischen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten der Rauchfangkehrer differen-

ziert. Aus diesem Grund war eine Anpassung der Formulierungen an die neuen gesetzlichen Bestim-

mungen und eine Änderung der Tarifstruktur erforderlich. Weiters wurde eine Tarifanpassung vorge-

nommen. Die Verordnung des Landeshauptmannes von Tirol, mit der Höchsttarife für das Rauchfang-

kehrergewerbe festgelegt werden (Rauchfangkehrertarif 2017), LGBl. Nr. 23/2017, ist am 3. März

2017 in Kraft getreten.

Derzeit liegt ein Antrag der Wirtschaftskammer Tirol, Innung der Rauchfangkehrer, auf Anpassung des

in Geltung stehenden Rauchfangkehrertarifes 2017 mit 1. Juli 2018 vor. Die Verhandlungen dazu

wurden bereits aufgenommen.

Tarifrecht – Innsbrucker Taxitarif 2018:

Auf Anregung der Wirtschaftskammer Tirol, Sparte Transport und Verkehr, erfolgte nach entspre-

chenden Verhandlungen eine Änderung des Innsbrucker Taxitarifes 2013. Der Innsbrucker Taxitarif

2018 wurde am 13 Dezember 2017 im Bote für Tirol, Stück 50, Nr. 1082, kundgemacht und ist mit

1. Februar 2018 in Kraft getreten.

Begutachtungsverfahren:

Im Übrigen wurden 2017 und 2018 in den unterschiedlichsten Rechtsmaterien des Wirtschaftsauf-

sichtsrechtes Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen bzw. Vorhaben der Europäi-

schen Union abgegeben.

EU-Dienstleistungsrichtlinie und Berufsanerkennungsrichtlinie - Einheitlicher An-sprechpartner EAP und Verwaltungszusammenarbeit:

Zur Förderung des Binnenmarktes für Dienstleistungen wurden mit der Dienstleistungsrichtlinie (Richt-

linie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, im Folgenden kurz: DL-RL) und der Berufs-

anerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, im

Folgenden kurz: BA-RL) einerseits die „Einheitlichen Ansprechpartner“ (kurz: EAP) als zentrale An-

lauf- und Informationsstellen vorgesehen und andererseits Maßnahmen zur Verbesserung der Verwal-

tungszusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten getroffen. Zum Zweck der Verwal-

tungszusammenarbeit wurde das elektronische Binnenmarkt-Informationssystem (Internal Market

Information System, kurz: IMI) entwickelt.

Einheitlicher Ansprechpartner – EAP:

Die EAP wurden als Anlauf- und Informationsstellen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungs-

verkehr in der EU eingerichtet. Die EAP informieren über die Voraussetzungen für die Aufnahme und

Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten und über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (z.B.

über Verfahren und Formalitäten, zuständige Behörden etc.). Dabei werden individuelle Anfragen vom

EAP beantwortet und im Internet Informationen auf einem eigenen EAP-Portal veröffentlicht.

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In Österreich ist in jedem Bundesland ein EAP beim Amt der Landesregierung eingerichtet. In Tirol ist

der EAP in der Abteilung Wirtschaft des Amtes der Tiroler Landesregierung angesiedelt.

Verwaltungszusammenarbeit und Binnenmarkt-Informationssystem – IMI:

Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit bzw. Kommunikation zwischen den Behörden der verschie-

denen Mitgliedstaaten können eine Hürde für den Binnenmarkt darstellen. In verschiedenen Richtli-

nien (z.B. DL-RL, BA-RL) ist daher ausdrücklich eine Verpflichtung zur Verwaltungszusammenarbeit

zwischen den Mitgliedstaaten vorgesehen.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bzw. Kommunikation der Behörden hat die Europäische

Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das Binnenmarkt-Informationssystem IMI, ein

elektronisches System für den Austausch von Informationen, entwickelt. Dabei können die Behörden

Informationen mittels Standardformularen und Standardfragen in der jeweiligen Landessprache aus-

tauschen. Sollten dabei Schwierigkeiten auftreten, etwa falls keine zuständige Stelle auffindbar ist,

gibt es in jedem Mitgliedstaat eigene Kontaktstellen zur Problemlösung.

Zuletzt wurden die Anwendungsfelder des IMI auch um den Bereich Bekämpfung des Lohn- und So-

zialdumpings erweitert.

Die IMI-Koordination und IMI-Verbindungsstelle für das Bundesland Tirol ist in der Abteilung Wirt-

schaft des Amtes der Tiroler Landesregierung angesiedelt.

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3 ARBEITSMARKTPOLITISCHE AKTIONSFELDER DES

LANDES TIROL

Die Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol setzt entweder eigenständig oder im Zusammenwirken

mit anderen Stellen arbeitsmarktrelevante Maßnahmen. Tirol bekennt sich seit Jahren zu einer aktiven

Arbeitsmarktpolitik unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgedankens. Die Arbeitsmarktförderung

des Landes Tirol ist in erster Linie als Ergänzung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums des

Bundes zu sehen. Maßnahmen des Landes beinhalten einerseits Regelinstrumentarien wie die lau-

fenden Individual- und Objektförderungen, andererseits zielgruppenspezifische Aktivitäten, für welche

auch ESF-Mittel, so weit wie möglich, genutzt werden.

Arbeitsmarktpolitische Akzente des Landes erfolgen immer in Abstimmung mit anderen Tiroler Ar-

beitsmarktakteuren. Die Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH (amg-tirol) ist eine wichtige

Schaltstelle für die Umsetzung diesbezüglicher Strategien. Die Bereitschaft zum gemeinsamen Han-

deln aller Akteure am Tiroler Arbeitsmarkt manifestiert sich insbesondere in der Umsetzung des Be-

schäftigungspaktes Tirol.

3.1 Maßnahmen des Landes Tirol zur Sicherung der Beschäftigung

3.1.1 Fachkräfteoffensive des Landes Tirol

Das Land Tirol hat auch 2017 und 2018 zur Sicherung der Attraktivität des Standortes Tirol wieder

einen besonderen Schwerpunkt in der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik auf Maßnahmen zur Aus-

bildung und Bereitstellung von Fachkräften gesetzt. Beispiele dafür sind:

Fachkräfteplattform:

Die Tiroler Landesregierung hat als eine Maßnahme der Anfang 2015 beschlossenen Fachkräfteof-

fensive neben der Etablierung eines Lehrlingskoordinators eine eigene Fachkräfteplattform eingerich-

tet. Neben dem Land Tirol sind die Arbeiterkammer Tirol, die Wirtschaftskammer Tirol, die Industriel-

lenvereinigung Tirol sowie das AMS Tirol vertreten. Ein Ziel ist dabei, einen Beitrag zur Sicherung der

Berufschancen der Jugend und den Fachkräftebedarf der Wirtschaft auch in Zukunft leisten. Die duale

Ausbildung wird als wirksamste Waffe gegen Jugendarbeitslosigkeit gesehen. Die Fachkräfteplattform

hat bereits mehrmals getagt. Zur Vorbereitung der Sitzungen wurde eine eigene Task Force installiert,

eine Grundlagenerhebung durchgeführt sowie strategische Zielsetzungen erarbeitet.

Die Fachkräfteplattform hat am 6. Juni 2017 folgende strategische Ziele bis 2025 beschlossen:

Kurzfristige Bündelung der in Tirol laufenden Überlegungen und Initiativen zum Thema Digitalisie-

rung

Optimierung der derzeitigen Berufsorientierung: flächendeckend, intensiv und praxisnah in allen

Schultypen

Erhöhung der berufsbegleitenden Weiterbildungsaktivitäten der Tiroler Erwerbstätigen auf zumin-

dest 15%: +3.600 weiterbildungsaktive Erwerbstätige

Steigerung der Lehrlingszahlen um 500 Personen: Halten des 4%-Anteils der Lehrlinge an den

unselbständig Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft, sowie Steigerung des Anteils der Be-

triebe mit Lehrlingsausbildung um 5% (+200 Lehrbetriebe)

Steigerung des Anteils der unselbstständig Beschäftigten („usB-Quote“) an der Tiroler Bevölke-

rung im Erwerbsalter von 15 bis unter 65 Jahren von 64% im Jahr 2016 auf über 70% bis zum

Jahr 2025

Steigerung der Anzahl der Dienstgeberbetriebe von 2016 auf 2025 von 19.728 Unternehmen auf

rund 23.500 Betriebe. D.h. Stabilisierung des Anteils der Dienstgeberbetriebe an den aktiven Un-

ternehmen bei rund 45%

In einem nächsten Schritt werden dazu Handlungsempfehlungen und Maßnahmen entwickelt.

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Fachkräftemonitor Tirol:

Ziel dieses vom Land Tirol beauftragten und gemeinsam mit dem AMS-Tirol finanzierten Projekts ist

es, auf Basis verfügbarer Datenquellen (einschließlich Konjunktur- und Beschäftigungsprognosen)

valide Aussagen über die Entwicklung des Fachkräfteangebots und der Fachkräftenachfrage in Tirol

zu treffen. Der Fachkräftemonitor (FKM) ist ein ergänzendes Tool für die Planung von Ausbildungsan-

geboten und für die Berufsinformation.

Der Webapplikation „Fachkräftemonitor“ listet das Angebot vom Lehrabschluss bis zum Universitäts-

abschluss auf und ermöglicht Auswertungen je nach individueller Anforderung. Es können Branche,

Region, Qualifikation, Tätigkeit und Zeitpunkt bei der Suche variiert werden. Die Szenarien des „Fach-

kräftemonitors“ reichen bis ins Jahr 2030.

Die Tiroler Industriellenvereinigung sowie die Wirtschaftskammer Tirol unterstützen das Projekt durch

die Bereitstellung von Datenmaterial.

Die Webseite www.fkm-tirol.at wurde Anfang August 2016 freigeschaltet und ist frei zugänglich.

Im Jahr 2017 wurden neue Module entwickelt:

Ergänzung des FKM durch soziodemografische Merkmale und zwar dem Durchschnittsalter der

Beschäftigten und der Frauenquote in den dargestellten beruflichen Tätigkeitsfeldern.

Mobilversion für Smartphones und Tablets.

Verbesserter Grafikexport für den Nutzer. Die Daten können einfacher und in höherer Qualität als

Grafik heruntergeladen werden sowie das Datenformat der Grafiken variiert werden. Zur Weiter-

verarbeitung der Daten können diese nun im Excel-Format heruntergeladen werden

Eine erste Datenaktualisierung wurde im Juli 2017 freigeschaltet, die zweite erfolgt im Juli 2018.

Gemeinsam mit den Bundesländern Ober- und Niederösterreich, die beide ebenfalls einen Fachkräf-

temonitor installiert haben, wird an der Weiterentwicklung des Instruments gearbeitet.

Lehrlingsoffensive des Landes Tirol:

Das Land Tirol hat das Lehrstellenangebot im Amt der Landesregierung und bei den Tirol Kliniken

weiter ausgebaut. Das Land leistet damit als Ausbildungsstätte einen aktiven Beitrag in der Lehrlings-

ausbildung.

Das Land bietet eine breite Palette an Lehrberufen an: Von Chemielaborant/in bis Zahntechniker/in,

von Vermessungstechnik bis Verwaltungsassistenz reichen die Lehrberufe. Ausbildungsbetriebe sind

neben der Landesverwaltung und den Bezirkshauptmannschaften auch die Tirol Kliniken.

Das Land Tirol fördert darüber hinaus Lehrlinge in Form der Ausbildungsbeihilfe, der Begabtenförde-

rung oder dem Bildungsgeld-update. Es werden auch gezielt die Leistungen von Lehrlingen, Unter-

nehmen und Ausbilder/innen durch Auszeichnungen oder Prädikate sichtbar gemacht.

Tag der Lehre:

Der Tag der Lehre hat 2018 am 25. Jänner stattgefunden. Rund 4.500 Jugendliche folgten der Einla-

dung zum dritten Tiroler „Tag der Lehre“ in der Messe Innsbruck. Im Mittelpunkt der Veranstaltung, die

vom Land Tirol, der Wirtschaftskammer Tirol, der Arbeiterkammer Tirol sowie der Industriellenvereini-

gung Tirol, dem Landesschulrat für Tirol und den Tiroler Fachberufsschulen organisiert wurde, stan-

den die Lehrlinge und ihre Leistungen. Anschaulich präsentierten die jungen Fachkräfte von morgen

34 Lehrberufe auf 5.500 Quadratmetern und deckten damit alle wesentlichen Berufsbereiche (tech-

nisch-gewerblich, Handwerk, Industrie, Kaufmännisch-administrative Berufe, Gesundheitsberufe,

Dienstleistungsberufe, etc.) ab. Der „Tag der Lehre“ ist die größte Lehrlingsveranstaltung Österreichs.

Lehrlingskoordinator:

Mit der Etablierung eines eigenen Lehrlingskoordinators wurde ein weiterer Schritt gesetzt, um die

Potenziale der Lehrberufe als attraktive Alternative für junge Menschen verstärkt aufzuzeigen, ver-

schiedenen Lehrlingsinitiativen abzustimmen und alle Systempartner zu vernetzen, um gemeinsam

die duale Ausbildung zu forcieren.

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Besonders hervorzuheben sind auch die bereits bewährten laufenden Aktionen des Landes Tirol im

Rahmen der Arbeitsmarktförderung und der amg-tirol zur Sicherung der Beschäftigung, die in den

nächsten Kapiteln ausführlich beschrieben werden.

3.1.2 Aktivitäten für beschäftigungslose Personen

2017 wurden nachstehende Maßnahmen für beschäftigungslose Personen unterstützt:

Stiftungen

Stiftungen sind ein wichtiges und erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Wiedereinglie-

derung arbeitslos gewordener Personen in den Arbeitsmarkt. Die 2009 gestartete „Arbeitsstiftung Ti-

rol“ (Offene Arbeitsstiftung, Insolvenzstiftung) ist eine etablierte Maßnahme und wurde auch 2017

weiter fortgesetzt. Mittlerweile wurden unter ihrem Dach die laufenden Implacementstiftungen „Qualif i-

zierung nach Maß“ und die „Qualifizierungsoffensive für Alten- und Pflegehilfe für Tirol“ zusammenge-

führt.

Die amg-tirol ist sowohl Stiftungsträgerin der Arbeitsstiftungen, als auch in vielen Fällen Kooperations-

partner von Unternehmens- und Branchenstiftungen (siehe 3.2.3.).

Das Land Tirol leistet jeweils Finanzierungsbeiträge pro Stiftungsteilnehmer/in, 2017 war dies insge-

samt ein genehmigter Förderbetrag von EUR 537.914,00.

Sonderprogramm Gemeindenahes Beschäftigungsprogramm

Diese Beschäftigungsinitiative wurde 2009 von AMS und Land Tirol gemeinsam gestartet, um das

Beschäftigungspotenzial bei gemeindenahen Tätigkeiten verstärkt zu nutzen und Langzeitbeschäfti-

gungslose oder von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Arbeitslose in Beschäftigung zu brin-

gen. Das Programm lief im Jahr 2017 mit einem Volumen von EUR 2,144 Mio. für 190 kalkulierte An-

stellungen, das Land leistet dazu einen Beitrag von EUR 341.145,00.

Sozialökonomische Betriebe (SÖB) und Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP)

Sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte sind bewährte Maßnahmen

am 2. Arbeitsmarkt zur (Re-)Integration von langzeitbeschäftigungslosen Personen.

Für sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte wurden 2017 Förderun-

gen von insgesamt ca. EUR 1,27 Mio. ausbezahlt.

Gemeinsam mit dem AMS Tirol wird hier für eine besonders benachteiligte Gruppe von Arbeitssu-

chenden ein Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt bereitet.

Zu den 2017 geförderten SÖB gehörten der Verein WAMS, das HO & RUCK und die Wäscherei Libel-

le der StartUp Volkshilfe GmbH in Innsbruck, das s’Gwandtl des Vereins SOFA und der Verein OSPA,

mit dem Betrieb Schindel & Holz, in Osttirol, die Werkbank der StartUp Volkshilfe GmbH in Wörgl, die

Betriebe des Vereins ISSBA in Imst und Reutte sowie die Naturwerkstatt Tirol, unter dem Projektträ-

ger itworks Personalservice und Beratungs gem. GmbH, mit Projekten im Oberland. Außerdem wur-

den 2017 mit dem Caritas Laden in St. Johann i. T. dem Verein Emmaus, den Betrieben Umweltwerk-

statt und Schindel & Holz mobil des Vereins OSPA und ISSBA mobil, 5 GBP unterstützt.

3.1.3 Aktivitäten im Bereich der Jugend-/Lehrlingsbeschäftigung

Beim Übergang von der Ausbildung in das Berufsleben bedarf es vermehrt der Unterstützung der

Jugendlichen durch die öffentliche Hand. In diesem von vielen Seiten geschnürten Paket von Begleit-

maßnahmen spielen die Aktivitäten des Landes Tirol zur Verbesserung der Lehrlingssituation, zur

Integration ausgrenzungsgefährdeter Jugendlicher und zur Fachkräfteentwicklung eine gewichtige

Rolle.

Insgesamt hat das Land Tirol im Jahr 2017 im Arbeitsmarktbereich inkl. Individualförderung

EUR 4,976 Mio. in Jugendbeschäftigungsmaßnahmen investiert.

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Das Paket an Maßnahmen im Jugendsektor umfasste 2017 neben den Individualförderungen im

Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

Unterstützung für ausgrenzungsgefährdete Jugendliche

o VIA Produktionsschule Innsbruck und LEA-Produktionsschule Wörgl und Kufstein: Die Produk-

tionsschulen wurden als ESF-Projekte initiiert und seit 2012 von AMS Tirol und Land Tirol bzw.

Innsbruck und Kufstein als Maßnahmen zur Integration arbeitsmarktferner Jugendlicher in den

Arbeitsmarkt finanziert.

Seit 2016 wird die VIA Produktionsschule zum überwiegenden Teil vom Sozialministeriumser-

vice Tirol, vom Land Tirol und der Stadt Innsbruck finanziert und in eine Produktionsschule

nach dem Modell des Sozialministeriumservice Tirol übergeführt. Die LEA Produktionsschule

wird seit 2016 zum einem großen Teil vom Land Tirol unter Beteiligung der Städte Kufstein

und Wörgl finanziert und bleibt eine Produktionsschule nach dänischem Modell.

Die Zielgruppe sozial benachteiligter junger Menschen zwischen 15 und 19 Jahren, insb. mit

Migrationshintergrund, wird so mit vielfältigen Vorbereitungsmaßnahmen an eine weitere Aus-

bildung bzw. einen Lehrplatz im ersten oder zweiten Arbeitsmarkt herangeführt.

Die 2017 dafür zugesagten Landesmittel lagen bei insgesamt EUR 605.193. Landeskoordina-

tion Übergang Schule – Beruf: Die Aktivitäten im Rahmen des Beschäftigungspaktes Tirol zum

Thema Übergang Schule-Beruf und die bei der amg-tirol angesiedelte und von Land Tirol und

Sozialministeriumsservice Tirol finanzierte Landeskoordinationsstelle Übergang Schule/Beruf

trugen auch 2017 wesentlich zur Integration ausgrenzungsgefährdeter Jugendlicher bei. Im

Jahr 2015 hat das SMS die operative Verantwortung und Finanzierung der Umsetzung der

Ausbildungspflicht bis 18 übernommen und die amg-tirol mit den Aufgaben der KOST Tirol be-

traut.

Unterstützung für Lehrlinge

o Auffangnetz für Jugendliche: Förderung der vom AMS nach dem BAG umzusetzenden Ausbil-

dungsgarantie für Jugendliche. Die genehmigte Landesbeteiligung an den Kosten lag im Jahr

2017 bei EUR 1.855.015,26.

o Ausbildungsmodell „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“: Abwicklung der Bundesförderung

und Übernahme der Ausfallshaftung zur Sicherstellung eines flächendeckenden Angebotes.

Die Kurse werden von den Bildungsträgern Wifi und BFI angeboten. Seit 2008 haben

827 Lehrlinge (514 Männer und 313 Frauen) die 8-semestrige Ausbildung erfolgreich abge-

schlossen.

Unterstützung für Unternehmen

o Ausbildungsverbund Tirol (AVT): Förderung verpflichtender Ausbildungsverbünde zur umfas-

senden Lehrlingsausbildung

o Lehrstellen- und Berufsberater: Förderung der gezielten Betreuung von Unternehmen zum

Thema Lehre

o Auswahlverfahren für Lehrlinge (Potentialanalyse): Förderung der Unterstützung für Unter-

nehmen in der Lehrlingsauswahl

Unterstützung für Ausbilder/innen

o Ausbilderforum: Initiative des Landes Tirol und der Sozialpartner zur Stärkung und Vernetzung

der Lehrlingsausbilder/innen (siehe 3.2.4)

Aktive Akzente zur Nutzung der Potenziale der Lehre

o Ausgezeichneter Tiroler Lehrbetrieb: Landesauszeichnung in Zusammenarbeit mit WK und AK

zur Prämierung und Hebung der Ausbilderqualität in Betrieben

o Lehrling des Monats/Lehrling des Jahres (Galanacht der Lehrlinge): Auszeichnung für beson-

ders engagierte Lehrlinge

o Lehrlingscard: Ausweis für Lehrlinge

o Begabtenförderungsfeiern: für Lehrlinge mit besonderen schulischen Leistungen

o Weiterbildungspass für Lehrlingsausbilder/innen im Rahmen des Ausbilderforums

Weitere arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Projekte

o Berufsinformationsmessen, Lehrlingswettbewerbe, Girls´ Day, talentescout tirol usw.

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3.1.4 Aktivitäten im Bereich der Erwachsenenbeschäftigung

Neben vielfältigen Aktivitäten im Bereich der Jugendbeschäftigung ist auch die berufliche Erwachse-

nenbildung ein zentrales Thema. Das Paket umfasste neben den unter 3.1.2 bereits erwähnten Maß-

nahmen, den Individualförderungen (siehe 3.1.7) und Aktivitäten im Bereich LLL (Lebensbegleitendes

Lernen, siehe 3.1.6) noch folgende Schwerpunkte:

Das Paket an Maßnahmen im Erwachsenensektor umfasste 2017:

Verein Arbeitskräfteinitiative – AKIfair

Mit diesem Angebot werden arbeitsmarktferne beschäftigungssuchende Personen beraten und be-

treut. 2017 wurden EUR 50.000,00 seitens des Landes Tirol geleistet.

Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe

Es werden die mit der Lebenshaltung verbundenen Kosten für die Dauer von bestimmten beruflichen

Bildungsmaßnahmen gefördert, deren Kurskosten vom AMS Tirol finanziert werden. Die genehmigte

Fördersumme 2017 betrug EUR 125.900,00.

Sonderprogramm Schulkostenförderung für Werkmeisterschulen

Es werden Kosten für Schulausbildungen gefördert, die von anerkannten Bildungsträgern angeboten

werden. Förderbar ist der Besuch von Werkmeisterschulen gemäß dem Schulorganisationsgesetz.

Die genehmigte Fördersumme 2017 betrug EUR 45.530,00.

Sonderprogramm Fahrtkostenbeihilfe

Es werden Zuschüsse zu Fahrtkosten für Fahrten mit Privatfahrzeugen von und zur Arbeit bei er-

schwerten Verhältnissen gewährt. Die genehmigte Fördersumme 2017 betrug EUR 46.570,00.

Sonderprogramm Fachkräfteförderung

Mit der Fachkräfteförderung übernimmt das Land Ausbildungskosten von Personen, die eine Ausbil-

dung in Mangelberufen absolvieren. Voraussetzung ist die Gewährung des Fachkräftestipendiums

durch das AMS, mit dem ein Beitrag zu den Kosten des Lebensunterhalts finanziert wird. Die geneh-

migte Fördersumme 2017 betrug EUR 4.600,00.

Beschäftigungspakt Tirol

Im bewährten Beschäftigungspakt Tirol sind die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Akteure Tirols

vernetzt und arbeiten gemeinsam an arbeitsmarktrelevanten Themen, um durch Verknüpfung mit an-

deren Politikbereichen zu einer Verbesserung der Arbeitsmarktlage in Tirol beizutragen. Diese Arbeit

wird von der amg-tirol koordiniert und wurde 2017 mit Landesmitteln finanziert (siehe 3.2.1).

Zu folgenden Themen bestanden 2017 Arbeitsgruppen, in denen das Land aktiv mitarbeitete:

o Maßnahmen am Übergang Schule/Beruf (seit 2016: Landeskoordinationsstelle KOST Tirol in

der operativen Verantwortung des Sozialministeriumservice Tirol)

o Bildungs- und Berufsberatung Tirol

3.1.5 Nutzung des ESF (Europäischer Sozialfonds)

Das Jahr 2017 war von der Umsetzung der ESF-Strategie Tirol auf Basis des Operationellen Pro-

gramms Beschäftigung Österreich für die ESF Strukturfondsperiode 2014 - 2020 geprägt (siehe

3.2.1).

Auf Basis des Operationellen Programms Beschäftigung Österreich, das im Oktober 2015 von der

Europäischen Kommission genehmigt wurde, sind die Länder in der Prioritätsachse 2 „soziale Einglie-

derung und Armutsbekämpfung“ als umsetzende Stellen für die ESF-Strukturfondsperiode 2014-2020

genannt. In Tirol werden EUR 8,7 Mio. an ESF-Mitteln zur Verfügung stehen, ein ebenso hoher Betrag

ist im Bundesland an nationalen Kofinanzierungsmitteln aufzubringen. Unter Beachtung des sog.

Partnerschaftsprinzips wurde in Tirol im Jahr 2015 konsequent an den Inhalten gearbeitet und die

„ESF-Landesstrategie Tirol 2020“ im Oktober 2015 im Landtag beschlossen. Der Prozess wurde von

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der amg-tirol als Koordinationsstelle des Beschäftigungspaktes Tirol federführend betreut. Inhaltlich

wurden in 3 Säulen mit 6 Maßnahmenbereichen 10 Handlungsfelder definiert. Nach einer Priorisie-

rung der Handlungsfelder in Anlehnung an die aktuelle arbeitsmarkpolitische Lage wurden 2016 die

Calls „Heranführung an die Lehrlingsausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“, „Nie-

derschwelliges Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekt für Jugendliche“ und „BBE für Asylberech-

tigte und subsidiär Schutzberechtigte“ veröffentlicht.

In Umsetzung der ESF-Strategie Tirol wurden 2017 folgende Projekte umgesetzt bzw. erarbeitet:

MyKey – Leben und Arbeiten in Tirol: ibis acam BildungsgmbH (Juni 2016 – Juli 2018)

Kosten: EUR 716.602,00 (50% Kofinanzierung Land Tirol)

Ziel: Heranführung von minderjährigen Flüchtlingen an die Lehrausbildung und Vorbereitung im

sprachlichen und schulischen Bereich, sodass eine positive Absolvierung der Lehrausbildung, insbe-

sondere der Berufsschule, möglich wird.

Volumen: 45 Teilnehmer/innenplätze, Verweildauer 1 Jahr, damit Betreuung von 90 Personen

VERA – Vorbeikommen Erleben Arbeiten: KAOS Bildungsservice gGmbH

(September 2016 – August 2018)

Kosten: EUR 860.546,00 (50% Kofinanzierung Land Tirol)

Ziel: Erreichen von ausgegrenzten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 24 Jah-

ren durch stundenweise Qualifizierung in unterschiedlichen Trainingsbereichen und Integration in be-

rufsvorbereitende Folgemaßnahmen am Übergang Schule/Beruf, in den ersten Arbeitsmarkt oder in

das (duale) Ausbildungssystem.

Volumen: 24 Teilnehmer/innenplätze in 3 Arbeitsbereichen, Ziel 250 Teilnehmer/innen in 2 Jahren

Jobservice Tirol – Beratungs- und Betreuungseinrichtung für Asylberechtigte und

subsidiär Schutzberechtigte, Itworks gGesmbH (Dezember 2016 – Dezember 2018)

Kosten: EUR 3.490.346,00 (Kofinanzierung AMS)

Ziel: Arbeitsmarktintegration von beim AMS Tirol vorgemerkten Asylberechtigten/subsidiär Schutzbe-

rechtigten durch intensive und ggf. mehrsprachige Betreuung und Beratung.

Volumen: zwischen 1500 und 3000 Personen auf 2 Jahre

Studie Working Poor in Tirol

Weiteres wurde im Jahr 2017 die Studie „Working Poor in Tirol“ veröffentlicht. Die Daten und Schluss-

folgerungen der Studie stellen die Grundlage für die Erarbeitung weiterer Maßnahmen zur Prävention

von Working Poor bzw. zur Verbesserung der Erwerbssituation von Working Poor in Tirol dar. Die

Kosten betrugen EUR 79.650,00 (Kofinanzierung Land Tirol).

Weiterbildungsbonus Tirol und Sensibilisierungskampagne

Basierend auf den Ergebnissen der Studie „Working Poor in Tirol“ wurde im Jahr 2017 der Weiterbil-

dungsbonus Tirol als Eigenprojekt von der Zwist Tirol erarbeitet. Die Bildungsförderung richtet sich an

Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss und der Fördersatz liegt bei 90%. Die entsprechende

Förderrichtlinie für das „Sonderprogramm Weiterbildungsbonus Tirol“ wurde mit Beschluss der Tiroler

Landesregierung vom 6. Februar 2018 erlassen und ist am 1. April 2018 in Kraft getreten.

Kosten: EUR 900.000,00 (Kofinanzierung Land Tirol)

Ziel: Berufliche Höherqualifizierung

Volumen: 300 Personen auf ca. 3 Jahre

Mit einer begleitenden Sensibilisierungskampagne zum Start des Weiterbildungsbonus Tirol (Kosten:

EUR 100.000,00, Kofinanzierung Land Tirol) werden die Personen der Zielgruppe über diese erhöhte

Qualifizierungsförderungsmöglichkeit breit informiert werden.

Parallel zur inhaltlichen Arbeit setzt das Land Tirol - in Abstimmung mit den anderen Bundesländern –

weiterhin auf Bundesebene Initiativen, um den Prozess der Klärung der technischen Strukturen und

Verpflichtungen voranzutreiben, die für den Erhalt von ESF-Mitteln unabdingbar sind.

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Weitere EU-Programme:

Das Land Tirol unterstützt auch weitere, mit EU-Mitteln (z.B. Leonardo, Sokrates) finanzierte Projekte

wie z.B. „Tiroler/innen auf der Walz“, ein Projekt, das jungen Arbeitskräften ermöglicht, nach Ende

ihrer Ausbildung ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Ein gleich gelagertes Projekt steht zwi-

schenzeitig auch Lehrlingen offen („Lehrlinge auf der Walz“) und wird vom Land Tirol ebenso finanziell

unterstützt.

3.1.6 Aktivitäten im Bereich Lebensbegleitendes Lernen (LLL)

Die LLL-Strategie des Bundes hat in ihren Leitlinien nicht nur bildungs- sondern auch arbeitsmarktpoli-

tische Ziele formuliert, die es gilt umzusetzen. Ein wichtiges Feld im Aufgabenbereich der Arbeits-

marktförderung stellen daher alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Schwerpunkt „Lebensbeglei-

tendes Lernen“ in der beruflichen Erwachsenenbildung, insbesondere unter dem Aspekt der Beschäf-

tigungsfähigkeit (zum Erhalt und/oder zur Sicherung des Arbeitsplatzes), dar.

Themen wie

Erhöhung der Treffsicherheit der Förderungen einschließlich ihrer Ausrichtung am aktuellen Be-

darf am Arbeitsmarkt,

Entwicklung neuer und Adaptierung bestehender Förderinstrumente sowie die Rationalisierung

der Förderabwicklung,

zielgruppenorientierte Ausrichtung der Maßnahmen auf bildungsbenachteiligte und bildungsferne

Personen, Wiedereinsteigerinnen, Frauen, Migrantinnen und Migranten

wurden und werden auch unter diesem Gesichtspunkt betrachtet. Eine wichtige Maßnahme – in Ver-

wirklichung des LLG (Life-Long-Guidance) Ansatzes - stellt dazu das seit vielen Jahren von der amg-

tirol und über ESF-Mittel sowie Landesmittel finanzierte Projekt „Bildungsberatung- Netzwerk Tirol“ dar

(siehe 3.2.1.).

3.1.7 Laufende Aktivitäten im Bereich der Arbeitsmarktförderung

Neben den oben beschriebenen zielgruppenspezifischen und innovativen Maßnahmenfeldern sind an

laufenden Aktivitäten der Arbeitsmarktförderung die Abwicklung von Individual- und Objektförderun-

gen als Förderstelle zu nennen.

Das Programm AMF 2015+ ist auf 5 Jahre befristet (2015 - 2019).

2017 wurden 5 Standardprogramme (Ausbildungsbeihilfe, Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge, Begab-

tenförderung, Bildungsgeld update; Objektförderungen) sowie aktuell 4 Sonderprogramme angeboten

(Fachkräfteförderung, Fachabschlussbeihilfe, Fahrtkostenbeihilfe, Schulkostenförderung).

2018 startete als 5. Sonderprogramm der „Weiterbildungsbonus Tirol“ (siehe 3.1.5).

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3.1.8 Ausgabenstatistik 2017 des Bereichs Arbeitsmarktförderung

- Ausbildungsbeihilfe ..................................................................................... EUR 0,175 Mio. - Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge ................................................................ EUR 1,698 Mio. - Begabtenförderung für Lehrlinge ................................................................ EUR 0,209 Mio. - Bildungsgeld „update“ ................................................................................. EUR 3,518 Mio. - Sonderprogramme:

o Fachabschlussbeihilfe .......................................................................... EUR 0,119 Mio. o Fachkräfteförderung ............................................................................. EUR 0,004 Mio. o Fahrtkostenbeihilfe ............................................................................... EUR 0,046 Mio. o Schulkostenförderung ............................................................................ EUR 0,045 Mio.

Individualförderungen: .................................................................................. EUR 5,814 Mio.

- Arbeitsstiftungen ........................................................................................... EUR 0,537 Mio. - SÖB, GBP, Gemeindenahes Beschäftigungsprogramm ............................ EUR 1,963 Mio. - ESF-Projekte ............................................................................................... EUR 0,335 Mio. - Auffangnetz der Jugend (Ausbildungsgarantie) .......................................... EUR 1,827 Mio. - Lehrlingsmaßnahmen und -projekte ........................................................... EUR 0,102 Mio. - Arbeitsmarktprojekte ................................................................................... EUR 0,930 Mio.

Objektförderungen .......................................................................................... EUR 5,694 Mio. Insgesamt ........................................................................................................... EUR 11,508 Mio.

3.2 Aktivitäten der Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH

Die Tiroler Arbeitsmarktförderungsgesellschaft mbH (amg-tirol) ist Koordinationsstelle, Trägerin von

Arbeitsstiftungen und Projekten und ist Geschäftsstelle des Ausbilderforums.

Die amg-tirol ist in folgenden Arbeitsfeldern tätig:

3.2.1 Koordinationstätigkeiten

Im Bereich der Koordination arbeitet die amg-tirol in unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen The-

menfeldern und unter jeweils verschiedenen komplexen Rahmenbedingungen an der systemischen

Abstimmung, Vernetzung und Steuerung von arbeitsmarktpolitischen, sozialen und technischen Pro-

zessen. Die amg-tirol bildet in ihrer Funktion als Koordinationsstelle eine neutrale Schnittstelle zwi-

schen den wesentlichen Akteuren der Tiroler Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik und den in der

aktiven Arbeitsmarktpolitik operativ tätigen Trägereinrichtungen.

Im Jahr 2017 unterstützte die amg-tirol das Land Tirol bei der Umsetzung des Europäischen Sozial-

fonds, führte die Agenden der Koordinationsstelle Übergang Schule/Beruf fort, war Koordinationsstelle

des Beschäftigungspaktes Tirol und koordinierte die Bildungs- und Berufsberatung Tirol.

Unterstützung des Landes Tirol bei der ESF-Umsetzung:

Im Rahmen des operationellen ESF-Programms „Beschäftigung Österreich 2014 -2020“ wird die Prio-

ritätsachse 2 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminie-

rung“ durch die Bundesländer umgesetzt. In Tirol obliegt dieser Aufgabenbereich der Abteilung Ge-

sellschaft und Arbeit des Landes Tirol.

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Die amg-tirol wurde vom Land Tirol beauftragt, als sogenannte „technische Hilfe“, diese Umsetzung

auf inhaltlicher und technischer Ebene zu unterstützen.

Neben der Unterstützung des Landes Tirol bei der technischen Implementierung des ESF waren die

Haupttätigkeiten der amg-tirol die inhaltliche Entwicklung von Projekten (auf Basis der ESF-Strategie

Tirol 2020) sowie die Gesamtabwicklung von Projektcalls/-ausschreibungen und die Umsetzungsbe-

gleitung der initiierten Maßnahmen. Im Jahr 2017 unterstützte die amg-tirol bei der Entwicklung und

Umsetzung folgender ESF finanzierter Projekte:

MyKey – Heranführung an die Lehrausbildung von minderjährigen Flüchtlingen

MyKey bereitet minderjährige Asylwerber/innen / Asylberechtigte vor allem im sprachlichen und schu-

lischen Bereich vor, um die positive Absolvierung der Lehrausbildung, insbesondere der Berufsschule

zu ermöglichen. Sozialpädagogische Betreuung, Bildungsinformation, Berufsorientierung und Lehr-

stellensuche runden das modulare schulische Angebot von MyKey ab.

MyKey bietet den Teilnehmer/innen das Erlernen der deutschen Sprache, den Erwerb von schuli-

schen Grundbildungskompetenzen, die Vorbereitung auf den Einstieg in eine Lehrausbildung und die

Vermittlung grundlegender oder verbesserter Befähigungen für den Zugang zum Lehrstellenmarkt.

MyKey wird durch die ibis acam Bildungs GmbH umgesetzt und bietet kontinuierlich 45 Teilneh-

mer/innenplätze aufgeteilt auf 3 Gruppen.

VERA – Qualifizierungsprojekt für Jugendliche und junge Erwachsene

Durch VERA werden ausgegrenzte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis 24 Jahren

(sogenannte NEET-Jugendliche) angesprochen, stabilisiert und sukzessive wieder an arbeitsmarktpo-

litische und berufsvorbereitende Folgemaßnahmen am Übergang Schule/Beruf, an den ersten Ar-

beitsmarkt, an das duale Ausbildungssystem oder an das (Aus-)Bildungssystem herangeführt.

Die Teilnehmer/innen erkennen durch praktische Erfahrung in den Trainingsbereichen den sinnstiften-

den Wert von Arbeit und werden durch gestärktes Selbstwertgefühl sowie die vermittelte Fach- und

Sozialkompetenz zur nachhaltigen gesellschaftlichen und beruflichen Integration befähigt und aktiviert.

VERA wird durch die KAOS Bildungsservice gGmbH umgesetzt und bietet kontinuierlich 24 Teilneh-

mer/innenplätze aufgeteilt auf 3 Trainingsbereiche.

Jobservice Tirol – Beratungs-/Betreuungseinrichtung für Asylberechtigte und subsidiär

Schutzberechtigte

Jobservice Tirol übernimmt die Arbeitsmarktintegration von beim AMS Tirol vorgemerkten Asylberech-

tigten und subsidiär Schutzberechtigten ab 18 Jahren. Teilnehmer/innen erhalten eine intensive und

ggf. mehrsprachige Betreuung und Beratung, unter Anwendung des Case-Management-Ansatzes, mit

dem Ziel der bestmöglichen Integration am Tiroler Arbeitsmarkt.

Von Jobservice Tirol wird den Teilnehmer/innen das Clearing der Ist-Situation, die berufliche Perspek-

tivenentwicklung und Aktivitätenplanung, die Vorbereitung, Durchführung und Begleitung bei Maß-

nahmen zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit und die Sicherung der Nachhaltigkeit durch

Nachbetreuung bei Arbeitsaufnahme zur Verfügung gestellt.

Jobservice Tirol wird durch die itworks Personalservice und Beratung gGmbH umgesetzt und bietet

über die Projektlaufzeit 3.000 Teilnehmer/innen-Plätze.

Studie – Working Poor in Tirol

Hauptziel der Studie „Working Poor in Tirol“ war die Schaffung einer Grundlage für die Umsetzung von

Unterstützungsangeboten für selbständige und unselbständig Beschäftigte mit existenziellen oder

multiplen Problemlagen in Tirol.

Weiters zeichnete die Studie ein differenziertes Bild der Working Poor in Tirol, erhob den Unterstüt-

zungsbedarf der betroffenen Personengruppen und trug damit zur Sensibilisierung und einem ge-

meinsamen Verständnis auf politischer, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene für dieses soziale

Problem bei.

Der Studienbericht beinhaltet eine Zielgruppen- und Bedarfsanalyse sowie basierend auf den Ergeb-

nissen dieser Analysen, konkrete Handlungsempfehlungen für Unterstützungsangebote, unter Be-

rücksichtigung der Spezifika des Tiroler Arbeitsmarktes und wurde am 28. Juni 2017 im Rahmen des

7. Arbeitstreffen der ESF-Strategiegruppe präsentiert.

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Weiterbildungsbonus Tirol

Ausgehend von den Ergebnissen der o.g. Studie wurde vom Land Tirol der „Weiterbildungsbonus

Tirol“ entwickelt bei dem die amg-tirol inhaltlich und technisch unterstützte.

Beim „Weiterbildungsbonus Tirol“ handelt es sich um eine Bildungsförderung für Arbeitnehmer/innen

bzw. Ein-Personen-Unternehmen mit maximal Pflichtschulabschluss. In einem kompetenzorientieren

Bildungs- und Berufsberatungsprozess werden mit den Förderwerber/innen berufliche Qualifizie-

rungsziele sowie die zur Zielerreichung notwendigen Bildungsschritte gemeinsam ausgearbeitet und

in weiterer Folge maßgeblich finanziell unterstützt.

Der „Weiterbildungsbonus Tirol“ wird mit 1. April 2018 umgesetzt.

Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Tirol (KOST Tirol):

Die bei der amg-tirol angesiedelte Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 Tirol (KOST Tirol) unter-

stützte im Jahr 2017 als intermediäre Einrichtung einerseits den Fördergeber Sozialministeriumservice

Tirol bei der Umsetzung und Prozessbegleitung der AusBildung bis 18 andererseits auch die unter-

schiedlichen Kooperations- und Netzwerkpartner/innen am Übergang Schule-Beruf.

Darüber hinaus fungiert die KOST Tirol innerhalb von Tirol als Informationsdrehscheibe auch für Be-

triebe, Jugendliche und Erziehungsberechtige. Unterstützt wird dieses Informationsmanagement

durch die bundesweit installierte Serviceline AusBildung bis 18, die im Jänner 2017 eingerichtet wur-

de. Dieses Angebot wird seit Februar 2017 regional von der KOST Tirol bedient.

Im Zuge der Umsetzung des Ausbildungspflichtgesetzes ist die KOST Tirol seit Herbst 2017 zuständig

für das Matching und die administrative Fallbegleitung bei der AusBildung bis 18. Dazu zählen Ein-

meldungen von ausbildungspflichtigen Jugendlichen, die laufende Fallbegleitung und Dokumentation

bis zum Abschluss der Fallbegleitung innerhalb der österreichweiten Datenbank (Monitoring AusBil-

dung bis 18: MAB). Seit März 2018 werden nun auch die Daten der ausbildungspflichtigen Jugendli-

chen von der KOST Tirol bearbeitet, die über die automatisierten Datenlieferungen der meldepflichti-

gen Stellen über die BundesKOST zu den regionalen Koordinierungsstellen weitergeleitet werden.

Weitere Aufgabenschwerpunkte im Zuge der AusBildung bis 18 zeigen sich in Form von Koordination,

Vernetzung und Steuerung. Neben zahlreichen Vernetzungstreffen, Workshops, Seminaren und Vor-

tragstätigkeiten wurde eine Fachtagung „AusBildung bis 18“ am Tiroler Bildungsinstitut Grillhof veran-

staltet.

Zusätzlich zu den Teilnahmen an regionalen, einschlägigen Veranstaltungen, Arbeitskreisen und Ver-

netzungstreffen war die KOST Tirol bei regelmäßigen BundesKOST Treffen und Begleitgruppentreffen

AusBildung bis 18 in Wien eingebunden.

Im Bereich Übergang Schule-Beruf legte die KOST Tirol 2017 den Schwerpunkt auf die Weiterent-

wicklung der Angebotslandschaft und deren barrierefreien, transparenten Zugang, die Koordination

Jugendcoaching/Produktionsschulen, Ausbau der Vernetzungsstrukturen und Gewährleistung eines

guten Informationsflusses. Sie unterstützte den effizienten Ausbau bedarfsgerechter Unterstützungs-

angebote zur beruflichen Integration für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren durch Erhöhung der

Transparenz der Angebotslandschaft und durch das Sichtbarmachen von Schnittstellen und Hand-

lungsfeldern in Tirol.

Im Zuge der Erstellung der KOST Tirol Homepage www.kost-tirol.at wurde die überinstitutionelle An-

gebotslandschaft (www.jugendchancen-tirol.at) im Herbst 2017 inhaltlich sowie technisch weiterentwi-

ckelt und auf der Homepage der KOST Tirol integriert. Seit Ende März 2018 bietet die Homepage in

Form einer Parallelstruktur auch die Möglichkeit, Inhalte barrierefrei und in leichter Sprache zu erhal-

ten. Dargestellt werden auf der Angebotslandschaft fünf Kategorien, die aktuell 60 regionale Projekte

umfassen und, verteilt auf alle Tiroler Bezirke, 209 Mal angeboten werden.

Die KOST Tirol organisiert seit 2018 regelmäßige Vor-Ort-Besuche für das Netzwerk Jugendchancen.

Das Netzwerk Jugendchancen besteht neben sämtlichen Trägereinrichtungen, die Projekte am Über-

gang Schule-Beruf in Tirol anbieten, aus zahlreichen weiteren Fachexpertinnen und Fachexperten.

Zudem wird regelmäßig ein InfoMail zu Schwerpunktthemen versendet.

Weiters koordiniert die KOST Tirol am Übergang Schule-Beruf zwei NEBA (Netzwerk berufliche Assis-

tenz) Angebote: das Jugendcoaching und die Produktionsschulen. Im Zuge dieser Koordination wird

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auch die Website www.jugendcoaching-tirol.at laufend von der KOST Tirol aktualisiert und gewartet.

Die Website präsentiert aktuelle Berichte der Jugendcoaches und deren Zuständigkeitsbereiche sowie

weiterführende Links und Informationen für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf. Im Auftrag des

Sozialministeriumservice Tirol werden auch laufende Auswertungen der NEBA Angebote durchge-

führt, welche die Prozessentwicklung und Qualitätssicherung in diesem Bereich unterstützen.

Beschäftigungspakt Tirol:

Ziel des Beschäftigungspaktes Tirol ist es, vorausschauend auf die regionalen Herausforderungen am

Tiroler Arbeitsmarkt zu reagieren. Der Beschäftigungspakt Tirol versteht sich als vertraglich vereinbar-

te regionale Vernetzungspartnerschaft von 13 Akteuren der Tiroler Arbeitsmarkt- und Beschäftigungs-

politik. Mit einer von allen Paktpartner/innen unterzeichneten Kooperationsvereinbarung wurde die

Zusammenarbeit im Rahmen des Beschäftigungspaktes Tirol bis zum Jahr 2020 fixiert.

Die strategische Planung erfolgt in der Pakt-Steuerungsgruppe, welche sich aus allen Partner/innen

zusammensetzt und deren Vorsitz zwischen Land Tirol, Arbeitsmarktservice Tirol und Bundessozial-

amt Tirol jährlich wechselt. Die Pakt-Steuerungsgruppe ist das Entscheidungsgremium des Beschäfti-

gungspaktes Tirol.

Die amg-tirol betreute als Koordinationsstelle die Paktpartner/innen, koordinierte die Steuerungsgrup-

pe und Pakt-Arbeitsgruppen, übernahm operative Aufgaben und war für alle Kommunikations- und

Kooperationsabläufe zwischen den Paktpartner/innen verantwortlich. Die Abstimmung sowie die Zu-

sammenführung der verschiedenen Sichtweisen und darauf aufbauend die Entwicklung von gemein-

samen Ansätzen zur Problemlösung, zu Umsetzungsstrategien und Schwerpunktsetzungen stellten

die Hauptaufgaben dar.

Auf inhaltlicher Ebene hat sich die Pakt-Steuerungsgruppe im Jahr 2017 schwerpunktmäßig mit dem

Thema „Fachkräfte“ beschäftigt. Im Mittelpunkt standen dabei die folgenden zentralen Fragen: Welche

Maßnahmen und Initiativen zur Deckung des Fachkräftebedarfs sind in Tirol vorhanden? Status Quo

und Entwicklung des „Fachkräftebedarfs“ in Tirol? Die Diskussion in der Pakt-Steuerungsgruppe soll

auf informeller Ebene zu einer stärkeren Bündelung und Abstimmung der unterschiedlichen Fachkräf-

teinitiativen in Tirol beitragen. Weiters wurden die Empfehlungen des Landesrechnungshofberichtes in

das Arbeitsprogramm 2018 eingearbeitet.

Zudem wurde von der Pakt-Arbeitsgruppe „Bildungs- und Berufsberatung“ der „Bildungsberatungs-

Radar“ als Pilotprojekt umgesetzt. Dabei handelt es sich um ein Wissenstransfersystem an der

Schnittstelle zwischen Bildungs- und Berufsberatung und den regionalen arbeitsmarktpolitischen Akt-

euren.

Bildungs- und Berufsberatung:

Im Bereich der „Bildungs- und Berufsberatung“ wurde die Koordinierung und Vernetzung der in Tirol

vorhandenen Angebote fortgesetzt. Auf der überinstitutionellen Online-Plattform des Netzwerks wird

das umfangreiche und vielfältige Bildungs- und Berufsberatungsangebot in Tirol für alle Tiroler „Rat-

suchenden“ transparent gemacht. Zudem wurde auch 2017 wieder ein bedarfsorientiertes Work-

shopprogramm ausgearbeitet. Die Bildungs- und Berufsberater/innen der 20 Netzwerkeinrichtungen

hatten im Laufe des Jahres 2017 in zehn inhaltlichen Workshops und Informationsveranstaltungen die

Möglichkeit, sich untereinander fachlich auszutauschen und sich gezielt weiterzubilden. 114 Bildungs-

und Berufsberater/innen aus 17 Netzwerkeinrichtungen nahmen die Workshops in Anspruch.

Weiters koordiniert die amg-tirol das Projekt „Bildungsberatung Österreich – Netzwerk Tirol“ und fun-

giert dabei als Projektträgerin. Das Projekt „Bildungsberatung Österreich – Netzwerk Tirol“ startete im

Jänner 2015 und wird gemeinsam mit den Projektpartner/innen Arbeitsmarktservice Tirol, Sozialminis-

teriumsservice Tirol, Land Tirol, Tiroler Bildungsinstitut Grillhof, Wirtschaftskammer Tirol, Frauen aus

allen Ländern, innovia, Landwirtschaftskammer Tirol sowie Tiroler Bildungsservice bis Juni 2018 um-

gesetzt. Das primäre Ziel des Netzwerkprojektes ist es, im Sinne des „lifelong-guidance-Ansatzes“ ein

tirolweit in sich abgestimmtes, sich ergänzendes, auf vergleichbaren Qualitätsstandards beruhendes

und alle sogenannten arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen abdeckendes Bildungs- und Berufsbera-

tungsangebot umzusetzen.

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3.2.2 bildungsinfo-tirol

Die bildungsinfo-tirol ist die Anlaufstelle für Fragen rund um Bildung und Beruf und schafft Klarheit bei

Bildungs- und Berufsthemen. Sie bietet an neun Standorten in allen Tiroler Bezirken regelmäßig In-

formations- und Beratungsangebote an. Berufswege sind immer mehr geprägt von Phasen der Neu-

orientierung, der Veränderung oder der Weiterbildung. Hier setzt die bildungsinfo-tirol mit der anbie-

terneutralen Beratung an und bietet Unterstützung beim Planen, Treffen und Umsetzen von Bildungs-

und Berufsentscheidungen.

Im Jahr 2017 nutzten 4.835 Personen das kostenlose Angebot der bildungsinfo-tirol. Die Auslastung

war seit dem Bestehen der bildungsinfo-tirol noch nie so stark. Im ersten Quartal 2018 wurden ca.

1.200 Beratungs- und Informationskontakte verzeichnet. Dabei standen die Themen Neuorientierung,

Unterstützung bei der Entscheidungsfindung, Planung der Aus- und Weiterbildung sowie die Erarbei-

tung und Bewusstmachung der Kompetenzen im Mittelpunkt. Das Format „Kompetenz+Beratung“ in

Gruppenform hat sich seit Umsetzungsstart im Herbst 2012 insbesondere am Standort Innsbruck gut

etabliert. 2017 fanden 11 Workshops mit 53 Teilnehmer/innen statt. Im ersten Quartal 2018 wurden

bereits 2 Durchgänge der Kompetenz+Beratung mit 12 Teilnehmer/innen umgesetzt.

Die bildungsinfo-tirol ist Teil des o.g. ESF-Projektes „Bildungsberatung Österreich – Netzwerk Tirol“,

das vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, dem Europäischen Sozial-

fonds, dem Land Tirol, dem AMS Tirol und der amg-tirol finanziert wird.

Neben den laufenden Beratungs- und Informationsleistungen der bildungsinfo-tirol wurde auch weiter-

hin das Beratungsformat der Online-Bildungsberatung sowie das Netzwerktelefon Infoline 0800 500

820 gemeinsam mit anderen Partnereinrichtungen umgesetzt. Mit diesen Angeboten wurden zusätzli-

che niederschwellige Zugänge zur Bildungs- und Berufsberatung in Tirol geschaffen. Als besonderer

Schwerpunkt wurde im Jahr 2017 die Umsetzung von Infopoints im öffentlichen Raum konzipiert und

an insgesamt 6 Terminen umgesetzt. Mit den Infopoints werden die prioritären Zielgruppen der Bil-

dungsberatung Österreich gezielt an öffentlichen Orten, wie bspw. in Einkaufszentren oder an Stadt-

plätzen, angesprochen und auf das kostenlose Angebot der bildungsinfo-tirol aufmerksam gemacht.

Die bildungsinfo-tirol verfolgt mit den Infopoints das Ziel, bei der Tiroler Bevölkerung Impulse zum

Nachdenken über die eigene berufliche Situation sowie über die eigene (Erwachsenen-)Bildung zu

setzen.

Das Angebot der bildungsinfo-tirol hat sich seit seinem Bestehen stetig weiterentwickelt und die Nach-

frage nach Bildungs- und Berufsberatung nimmt stetig zu. Mit ihrem qualitativ hochwertigen und neut-

ralen Angebot wird die bildungsinfo-tirol als verlässliche und kompetente Anlaufstelle und als fixer

Bestandteil der Bildungs- und Berufsberatungslandschaft wahrgenommen.

3.2.3 Arbeitsstiftungen

Outplacementstiftungen:

Outplacementstiftungen zielen darauf ab, einen beruflichen und sozialen Abstieg vom Verlust ihres

Arbeitsplatzes betroffener Arbeitnehmer/innen zu verhindern und die betroffenen Frauen und Männer

bei der Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes zu unterstützen. Die rasche und nahtlose Integration in

den Arbeitsprozess wird durch maßgeschneiderte, am Arbeitsmarkt orientierte Schulungsmaßnahmen

gewährleistet. Die Betreuungs- und Beratungsleistungen reichen dabei von der Laufbahnpla-

nung/Berufsorientierung über individuelle Aus- und Weiterbildungen bis hin zur Aufnahme einer neuen

Beschäftigung bzw. Selbständigkeit. Im Rahmen der Outplacementstiftungen wurden im Jahr 2017

insgesamt 185 Personen begleitet und unterstützt. 2018 waren es mit 31. März 89 betreute Teilneh-

mer/innen. Die Betreuung erfolgte im überwiegenden Ausmaß im Rahmen der Unternehmensstiftun-

gen D. Swarovski KG (keine Eintritte mehr möglich), Plansee Group Arbeitsstiftung (keine Eintritte

mehr möglich) und Offenen Arbeitsstiftung Tirol, des Weiteren innerhalb der Offenen Insolvenzstiftung

sowie der Unternehmensstiftung Hypo Tirol Bank AG. Die amg-tirol übernahm die Betreuung von Stif-

tungsteilnehmer/innen aus Tirol als Kooperationspartnerin von einem österreichischen Stiftungsträger.

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Ab April 2018 sind Eintritte in die Unternehmensstiftung Swarovski Crystal Business (max. 100 Plätze,

Eintritte bis 31. Dezember 2020) sowie Plansee Group Arbeitsstiftung II (max. 25 Plätze, Eintritte bis

31. Dezember 2020) möglich.

Implacementstiftungen:

Von 1. Jänner 2017 bis einschließlich 31. März 2018 wurden in den Implacementstiftungen insgesamt

641 Personen begleitet und unterstützt.

Die Implacementstiftung „Qualifizierung nach Maß – QnM Tirol“ fördert die Abdeckung des Personal-

bedarfes bei Unternehmen durch eine bedarfsgerechte, arbeitsplatzorientierte Qualifizierung arbeits-

los gemeldeter Personen. Sie bietet arbeitsuchenden Personen die Chance, über eine Qualifizierung

wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Im genannten Zeitraum von Jahresbeginn 2017 bis

31. März 2018 wurden bislang 204 Personen, vor allem in klein– und mittelständischen Unternehmen,

in allen Tiroler Bezirken über die Stiftung betreut. Ein Großteil der Qualifizierungen liegt im Bereich

von Lehrabschlüssen im 2. Bildungsweg.

Am 2. März 2017 feierte die Implacementstiftung „Qualifizierungsoffensive Altenpflege und Pflegehilfe

für Tirol“ ihr 15-jähriges Bestehen. Seit ihrem Beginn im Jahr 2002 konnten mehr als 1200 dringend

benötigte zusätzliche Kräfte für den Pflege- oder Sozialbetreuungsbereich ausgebildet werden.

Am 2. Juni 2017 wurde das neue Konzept für die „Pflegestiftung Tirol“ vom AMS Tirol genehmigt. Hin-

tergrund war eine Anpassung an die mit der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegeset-

zes 2016 einhergehenden Änderungen, sowie die Einarbeitung der Rahmenbedingungen der neuen

Bundesrichtlinie für Arbeitsstiftungen. Der Bescheid ist für die nächsten fünf Jahre bindend und gültig.

Neu hinzugekommen sind die Ausbildung für Pflegefachassistenz und Heimhilfe. Die Ausbildung zur

Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege wird im nächsten Jahr (letzte Starttermine 2019) durch

eine Fachhochschulausbildung ersetzt, die derzeit nicht im Rahmen der Stiftung absolviert werden

kann.

Das Land Tirol hat für 2017/18 eine Förderung der Ausbildungskosten für die Heimhilfeausbildung und

eine Förderung für die Schulkosten der Sozialbetreuungsberufe für Stiftungsteilnehmer/innen geneh-

migt. Die weitere Finanzierung bis 2022 ist geplant.

Die Implacementstiftung „Pflegestiftung Tirol“ zielt darauf ab, die Abstimmung zwischen Angebot und

Nachfrage an Arbeitskräften im Pflegebereich zu optimieren und die Integration arbeitsloser Men-

schen in den Arbeitsmarkt zu verstärken. Die Teilnehmer/innen können Ausbildungen in Gesundheits-

berufen oder Sozialbetreuungsberufen absolvieren. Die Ausbildungen werden bedarfsorientiert - ab-

gestimmt auf den Bedarf der Pflegeeinrichtungen - organisiert. Sie werden von anerkannten Ausbil-

dungsträgern in ganz Tirol durchgeführt und finden über Einzelförderungen der regulären Ausbildun-

gen statt. Von 1. Jänner 2017 bis 31. März 2018 wurden 429 Personen in der Pflegestiftung betreut.

Die Implacementstiftung JUST Integration ist eine Zielgruppenstiftung des Stiftungsträgers AUFLEB

Wien. Die amg-tirol ist für Tirol als Kooperationspartner der AUFLEB seit 2016 mit der Umsetzung der

Stiftung beauftragt. Die JUST Integration verfolgt das Ziel, junge Erwachsene v.a. Asylberechtigte

sowie subsidiär Schutzberechtigte durch arbeitsplatznahe Qualifizierungsmaßnahmen, Case-

Management und Coaching bis zur Ablegung der Lehrabschlussprüfung (LAP) zu unterstützen.

Von 1. Jänner 2017 bis 31. März 2018 wurden 8 Personen in der JUST Integration betreut.

3.2.4 Projekte

Girls‘ Day:

Unternehmen und Bildungseinrichtungen in allen Tiroler Bezirken öffnen am Girls‘ Day ihre Türen und

geben Mädchen im Alter von 13-17 Jahren einen Einblick in zukunftsorientierte technische, handwerk-

liche und naturwissenschaftliche Berufsfelder. Schülerinnen aus ganz Tirol haben die Möglichkeit,

durch den Besuch eines Unternehmens oder einer Ausbildungsstätte Berufsfelder der Technik, Infor-

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mationstechnik, Naturwissenschaft und des Handwerks für sich zu entdecken, einen praktischen Ein-

druck vom Arbeitsleben zu erhalten und erste Kontakte zu Arbeitgeber/innen zu knüpfen.

Neben diesem Aktionstag ist der Girls‘ Day mittlerweile zu einem ganzjährigen Projekt geworden. Es

werden Fortbildungen für Lehrpersonen angeboten und alle Girls‘ Day-Schülerinnen nehmen an ei-

nem Vorbereitungsworkshop teil. Darüber hinaus werden Roboter-Workshops angeboten.

Erstmals sind auch Schülerinnen einer 3. Klasse Volksschule am Girls‘ Day Tirol 2018 mit dabei.

Am Girls‘ Day 2017 beteiligten sich 559 Mädchen, 35 Schulen und 59 Unternehmen, am Girls‘ Day am

26. April 2018 nahmen 605 Schülerinnen, 39 Schulen und 58 Unternehmen teil.

Das Ausbilderforum:

Das Ausbilderforum der amg-tirol, eine Kooperation von Land Tirol, Arbeiterkammer, Wirtschaftskam-

mer und ÖGB, steht seit über 20 Jahren im Dienste der Weiterbildung und Vernetzung von Lehrlings-

ausbilder/innen und ist die Servicestelle für alle in der Ausbildung Tätigen.

Im Zeitraum 1. Jänner 2017 bis 31. März 2018 wurden im Rahmen der Ausbilder/innen Akademie

2017/18 für Lehrlingsausbilder/innen folgende Weiterbildungsmaßnahmen organisiert: 28 Abend- und

Nachmittagsseminare, 2 zweiteilige Seminare, 3 Tagesseminare und die Supervisionsrunde mit ins-

gesamt 328 Teilnehmer/innen sowie 19 Firmenschulungen, bei denen 181 Teilnehmer/innen qualifi-

ziert wurden. Einige Kurse wurden auch regional in Lienz, in Kufstein und in Imst angeboten.

An den 8 Stammtischen des Ausbilderforums (BMW Group Alpenhotel Ammerwald in Reutte, Malerei

Josef Achleitner in Kundl, ÖBB Lehrwerkstätte in Innsbruck, Viking GmbH in Langkampfen, Botani-

scher Garten der Universität Innsbruck, ORF Landesstudio Tirol, Rathaus Innsbruck und Tiroler Rohre

in Hall in Tirol) nahmen in diesem Zeitraum 331 Personen teil.

Das Projekt „Patensystem“ wurde vom Ausbilderforum in Zusammenarbeit mit dem Institut für Berufs-

pädagogik der Pädagogischen Hochschule initiiert und bereits zum zweiten Mal durchgeführt.

Bei den Dialogveranstaltungen, die gemeinsam mit der Bildungsabteilung der WK organisiert werden,

tauschen sich Ausbilder/innen und Berufsorientierungslehrer/innen aus. Bei den 4 Terminen in ausge-

zeichneten Tiroler Lehrbetrieben bzw. in Neuen Mittelschulen haben 2017 insgesamt 38 Ausbil-

der/innen und fast ebenso viele Lehrer/innen teilgenommen.

Im Rahmen der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino wurde das Ausbilderforum als best-practice bei

der Fachtagung für betriebliche Lehrlingsausbilder/innen am 18. Mai 2017 im Palais Widmann in Bo-

zen und bei der Euregio Konferenz am 9. Oktober 2017 in der Fondazione Edmund Mach in San Mi-

chele vorgestellt.

Zum 21.Tiroler Lehrlingsausbilder/innen - Kongress am 10. November 2017 bei der Firma EMPL

Fahrzeugwerk GmbH im Kaltenbach konnten 200 Teilnehmer/innen begrüßt werden. Nach der Be-

triebsführung und den Vorträgen wurden traditionsgemäß die Zertifikate des Weiterbildungspasses

sowie die Diplome zur/m Diplomierten Lehrlingsausbilder/in des Landes Tirol in einem Festakt an die

Ausbilder/innen überreicht.

Arbeitsschwerpunkte 2018:

Im Jahr 2018 verstärkt die amg-tirol die Weiterentwicklung ihrer Kernbereiche, ist mit der regionalen

Umsetzung der AusBildung bis 18 beschäftigt und erarbeitet mit ihren Gesellschaftern insbesondere

ein Tiroler Modell der bildungsinfo-tirol.

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4 DIE LAGE DER TIROLER TOURISMUSWIRTSCHAFT

4.1 Entwicklungen im Tiroler Tourismus

Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie

Sommersaison 2017:

ÜBERNACHTUNGEN: 21.192.072

Veränderung gegenüber 2016: +1,9%

GÄSTE: 5.866.413

Veränderung gegenüber 2016 +3,5%

BETTEN SOMMER: 328.414

Veränderung gegenüber 2016: -1,0%

BETRIEBE SOMMER: 21.526

Veränderung gegenüber 2016 -1,0%

AUSLASTUNG: 34,8%

UMSÄTZE:

für Übernachtung/Frühstück (in Mio. EUR) 1.085,37

Veränderung gegenüber 2016: +4,0%

In der abgelaufenen Sommersaison 2017 wurden in Tirol insgesamt 5,9 Mio. Gäste und 21,2 Mio.

Übernachtungen registriert. Die Zahl der Gäste erhöhte sich gegenüber der Vorsaison um 3,5% und

übertrifft damit neuerlich den aus dem Vorsommer stammenden, bisherigen Rekordwert. Die Nächti-

gungen liegen mit einer Zunahme von 1,9% im Aufwärtstrend und es konnte erstmals die 21 Millionen-

Marke durchbrochen werden. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ist mit 3,6 Tagen leicht gesunken

und liegt unter dem Winterwert. In den 70er Jahren lag die Aufenthaltsdauer vergleichsweise noch bei

sieben Tagen.

Ankünfte und Übernachtungen:

Ausschlaggebend für die positive Entwicklung der Sommersaison 2017 ist die Zunahme von Gästen

(+110.000 bzw. +4,0%) und Nächtigungen (+290.000 bzw. +2,6%) aus dem Kernmarkt Deutschland.

Dazu kommen starke Nächtigungszuwächse aus Italien (+49.000 bzw. +7,2%), Polen (+26.000 bzw.

+19,2%) und Indien (+22.000 bzw. +35,9%). Einen deutlichen Rückgang gab es aus Belgien (-5,5%),

Australien (-4,6%) und Luxemburg (-3,9%), weniger aus der Schweiz (-3,1%), Frankreich (-3,0%) und

den Niederlanden (-2,4%).

Beschäftigte:

In der Sommersaison 2017 waren durchschnittlich 35.120 Personen in Fremdenverkehrsberufen un-

selbständig beschäftigt. Das entspricht einer Zunahme von 1.062 Personen bzw. +3,1% gegenüber

dem Vorsommer. 18.407 bzw. 52,4% davon waren ausländische Arbeitskräfte. Bei ihnen wurde eine

Zunahme von 996 Personen bzw. +5,7% registriert. Der Beschäftigtenhöchststand wurde im Juli mit

42.132 Unselbständigen erreicht. Die höchste Zahl ausländischer Arbeitskräfte wurde ebenfalls im Juli

mit 21.848 Personen gemeldet.

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Unterkunftsarten:

Die Gewinner der Saison 2017 sind die Ferienwohnungen. Die gewerblichen Ferienwohnungen mel-

deten um 14,7% mehr Ankünfte und um 11,1% mehr Übernachtungen. Die privaten Ferienwohnungen

verbuchten ein Gästeplus von 8,1%, die Übernachtungen stiegen um 5,9%. Die 5/4-Stern-Hotels (An-

künfte +1,7%, Übernachtungen +0,4%) kommen an diese Steigerungsraten nicht ganz heran, zu be-

achten ist hier allerdings das hohe Ausgangsniveau. In absoluten Zahlen verzeichnet die gehobene

Hotellerie allerdings die größten Steigerungen. Die 3-Stern-Unterkünfte verzeichneten bei den Gäste-

zahlen +6,6%, bei den Übernachtungen +1,5% zum Vorjahr. Leider verzeichneten die 2/1-Stern –

Betriebe einen Rückgang mit -0,3% weniger Ankünften bzw. -1,2% weniger Übernachtungen. Eben-

falls zu erkennen ist der Abwärtstrend bei den Privatquartieren mit -4,4% bei den Ankünften und -2,9%

bei den Nächtigungen. Bei den Sonstigen Unterkünften erreichten die Campingplätze ein Plus von

7,5% an Ankünften und 3,7% mehr Übernachtungen.

71,5% der Übernachtungen entfielen auf die gewerblichen Unterkünfte, darunter 35,9% auf 5/4-Stern-

Hotels. 14,9% der Nächtigungen wurden in privaten Ferienwohnungen, 3,9% in Privatquartieren und

9,6% in Sonstigen Unterkünften getätigt.

Tourismusbarometer:

Das Tiroler Tourismusbarometer weist für die Sommersaison 2017 Umsätze für Übernachtung und

Frühstück in der Höhe von 1,085 Mrd. Euro auf. Während die Preise gegenüber dem Sommer 2016

um durchschnittlich +3,0% angehoben wurden, stiegen die Nächtigungen wie erwähnt um +1,9%.

Damit ergibt sich eine nominelle Umsatzsteigerung von +4,0%.

Innsbruck bleibt die nächtigungsstärkste Tourismusgemeinde im Sommer.

Innsbruck ist mit 925.877 Übernachtungen (+3,9%) die aufkommensstärkste Sommertourismusge-

meinde Tirols, wieder gefolgt von Eben a. A. (674.932 bzw. +1,4%), Mayrhofen (636.549 bzw. +3,0%),

Seefeld i. T. (596.222 bzw. +2,2%), und Neustift i. Stubai (523.180 bzw. +4,1%). In 172 Gemeinden

(62%) wurden die Nächtigungen des Vorsommers übertroffen. In 107 Gemeinden (38%) gingen die

Übernachtungen zurück, darunter am stärksten in Fieberbrunn (-43.000 bzw.-17,7%), Tux (-24.000

bzw. -7,1%), Ellmau (-16.000 bzw. – 4,0%), Holzgau (-15.000 bzw. -17,6%) und Walchsee (-13.000

bzw. -6,1%). Rund 65% der gesamten Nächtigungen des Sommers 2016 entfallen auf die 50 nächti-

gungsstärksten Gemeinden. Die 25 aufkommensstärksten Gemeinden halten einen Anteil von 46%.

Wintersaison 2017/2018 (vorläufige Ergebnisse, Stand: 18. Mai 2018):

ÜBERNACHTUNGEN: 27.575.710

Veränderung gegenüber 2016/2017 +4,2%

GÄSTE: 6.163.757

Veränderung gegenüber 2016/2017: +4,8%

Die abgelaufene Wintersaison 2017/18 erzielte mit einem Plus von 4,8% bei den Ankünften und 4,2%

bei den Nächtigungen ein Top-Ergebnis. Knapp 6,2 Mio. Ankünfte bzw. 27,6 Mio. Nächtigungen wur-

den von 1. November 2017 bis 30. April 2017 in Tirol verzeichnet. Sowohl bei der Zahl der Gäste als

auch bei den Nächtigungszahlen brachte die vergangene Wintersaison ein Rekordergebnis.

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Ankünfte und Übernachtungen der 10 wichtigsten Herkunftsländer:

Herkunftsland Ankünfte Veränd. geg.

Vorjahr in %

Übernach-

tungen

Veränd. geg.

Vorjahr in %

Übern.-

Anteil in %

Deutschland 3.042.822 +5,6 13.942.997 +5,4 50,6

Niederlande 615.636 +6,1 3.407.643 +4,9 12,4

Österreich 629.413 +4,6 1.859.158 +3,7 6,7

Schweiz, Liechtenstein 305.724 -2,2 1.295.132 -2,2 4,7

Vereinigtes Königreich 215.911 +0,8 1.224.763 -1,5 4,4

Belgien 182.642 +4,7 1.005.300 +2,5 3,6

Polen 97.383 -2,8 564.060 -0,6 2,0

Tschechische Republik 132.051 4,6 538.373 +2,7 2,0

Dänemark 75.138 -2,5 386.889 -4,3 1,4

Russland 57.320 +11,4 353.138 +8,2 1,3

Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Landesentwicklung und Zukunftsstrategie - SG Statistik und tiris

4.2 Tourismuspolitische Aktivitäten

Tourismusförderungsbeiträge:

Im Jahr 2017 wurden den Pflichtmitgliedern nach dem Tiroler Tourismusgesetz 2006 i.d.g.F. an Bei-

trägen für die Tiroler Tourismusverbände und den Tiroler Tourismusförderungsfonds insgesamt ca.

EUR 111,4 Mio. vorgeschrieben (inklusive Vorschreibungen für Vorjahre). Bis zum Ende des Jahres

wurden EUR 109,3 Mio. abgestattet (inklusive Rückständen aus Vorjahren). Davon wurden

EUR 94,6 Mio. an die 34 Tourismusverbände und EUR 10,3 Mio. an den Tiroler Tourismusförderungs-

fonds zur Anweisung gebracht, dem Land Tirol flossen als 4%ige Einhebekostenvergütung

EUR 4,4 Mio. sowie EUR 163.000,00 an Nebengebühren zu.

Der administrative Aufwand hierfür ist - wie bereits bisher - beträchtlich, wird jedoch ohne nennens-

werte Mängel abgewickelt. So hat die Tourismusabteilung im Jahr 2017 ca. 146.000 bescheidmäßige

Erledigungen – etwa 72.000 davon als Bescheide für das laufende Kalenderjahr und ca. 63.000 als

endgültige Bescheide für Vorjahre – abgefertigt. Um den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten

des Jahres 2017 Rechnung zu tragen, wurden aufgrund telefonischer oder schriftlicher Anträge von

Beitragspflichtigen wiederum etwa 11.000 „berichtigte“ Bescheide erstellt. Für säumige Beitragszahler

mussten ca. 13.500 Mahnschreiben erstellt und ca. 5.800 Erinnerungsschreiben zugestellt werden.

Mit rund 3.700 Exekutionen erreichten die diesbezüglichen Veranlassungen das Ausmaß des Vorjah-

res erfreulicherweise nicht. Nach Bezahlung der offenen Pflichtbeiträge waren ca. 3.300 Exekutionen

einzustellen bzw. einzuschränken. Im Jahr 2017 wurden ca. 9.000 Einsprüche erledigt.

Aufenthaltsabgaben:

Von der Abteilung Tourismus als Abgabenbehörde in Aufenthaltsabgabesachen wurden ca. 1.800

Vorschreibungen versendet.

Auf diese Weise konnten neben den direkt von den Beherbergungsbetrieben an die Tourismusver-

bände abgeführten Aufenthaltsabgaben in der Höhe von rund EUR 79,8 Mio. weitere ca.

EUR 1,47 Mio. und zudem Abgabennachzahlungen in Höhe von rund EUR 546.000,00 einbringlich

gemacht werden.

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Geschäftsstelle des Tiroler Tourismusförderungsfonds, des Koordinationsausschus-ses Tourismus, des Tyrol Tourism Board sowie der Loipen- und der Pistenschieds-kommission:

Der Tiroler Tourismusförderungsfonds, der Koordinationsausschuss Tourismus (KAT), das Tyrol Tou-

rism Board (TTB) sowie die Pisten- und die Loipenschiedskommission bedienen sich der Abteilung

Tourismus als Geschäftsstelle.

Als Geschäftsstelle des Tiroler Tourismusförderungsfonds nimmt die Abteilung Tourismus Förde-

rungsansuchen entgegen, unterzieht diese einer Vorprüfung einschließlich der Durchführung notwen-

diger Erhebungen und legt diese schließlich dem Kuratorium zur Entscheidung vor. Weiters erfolgen

die Vorbereitung und die Einladung zu den Sitzungen des Kuratoriums, die Vollziehung der Beschlüs-

se des Kuratoriums, die Besorgung der Kanzleigeschäfte, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die

Buchhaltung und die Jahresrechnung des Tourismusförderungsfonds, die Vorlage des Voranschlags-

entwurfes an das Kuratorium sowie die Erstellung des Tätigkeitsberichtes samt Vorlage an die Lan-

desregierung.

Für die Sitzungen des Koordinationsausschusses Tourismus (KAT), des Tyrol Tourism Board (TTB)

sowie der Pisten- und die Loipenschiedskommission erfolgen die Einladungen und die Erstellung und

Versendung der Sitzungsprotokolle durch die Abteilung Tourismus.

Vermieterakademie:

„Bildung muss zu den Menschen und den Betrieben kommen“ – unter diesem Leitsatz hat die Touris-

musabteilung des Landes Tirol mit weiteren Projektpartnern die Vermieterakademie Tirol ins Leben

gerufen.

Die Bilanz dieses Projekts spricht für sich: Alle 34 Tourismusverbände sind Teil der Vermieterakade-

mie Tirol. Über 150 Seminare und Workshops fanden 2017 statt – exakt 1.247 Vermieterinnen und

Vermieter besuchten die wohnortnahen, kostengünstigen, speziell auf ihren Bedarf zugeschnittenen

Weiterbildungsangebote. Besonders wichtig war den Teilnehmern im abgelaufenen Jahr das Thema

Preisgestaltung – bestgebucht waren u.a. die Seminare „Best Preis Garantie adé“ und „Mehr Erlös mit

regionalen Gästekarten“. Dass die Teilnehmer konkreten Nutzen aus den Seminaren ziehen, bestätigt

auch eine Umfrage der Tourismusabteilung: 95% der Teilnehmer gaben an, dass sie das Erlernte in

der Praxis bereits konkret umsetzen konnten.

Für viele kleine und mittlere Vermietungsbetriebe ist das Thema Investition besonders herausfor-

dernd. Um am Ball zu bleiben, ist es notwendig, sich mit den Wünschen der Gäste auseinanderzuset-

zen, es müssen aber auch Investitionen finanziert werden. Welche Möglichkeiten es gibt bzw. welche

Förderungen angeboten werden, wird in Seminaren mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt abge-

deckt. Seit dem Herbst ist die Raiffeisen-Bankengruppe Tirol Partner der Vermieterakademie Tirol. In

den Seminaren geben 45 Fachreferenten ihr betriebswirtschaftliches Knowhow weiter.

Die Vermieterakademie hat auch einen wichtigen Schritt in die Zukunft gesetzt. Mit der Online-

Plattform „eVermieterakademie Tirol“ wurde das Angebot nicht nur mit digitalen Inhalten ergänzt bzw.

erweitert, sondern auch ein Vorzeigebeispiel präsentiert, welche Möglichkeiten die Digitalisierung des

Lernens gerade für kleine und mittlere Unternehmen birgt. Mit der eVermieterakademie Tirol wurden

im Prinzip jene Vorzüge, die die Teilnehmer der Vermieterakademie in den letzten Jahren schätzen

gelernt haben, nochmals verstärkt. Jetzt können die Teilnehmer ihr Bildungsprogramm daheim fort-

setzen und zwar ganz auf die eigenen Möglichkeiten und Ressourcen abgestimmt. Mit dem persönli-

chen Login, das Teilnehmer anlässlich eines Kursbesuchs erhalten, können sie sich auf der Plattform

einloggen und in ihrer ganz persönlichen Bildungsumgebung navigieren. Alle Seminare, Zertifikate,

News und Videos bzw. Tutorials sind genauso zu finden wie als „Herzstück“ zusätzliche Inhalte zu den

Themen der Seminare und weiterführende Handlungsanleitungen für die Umsetzung.

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Vermietercoach-Ausbildung:

Mit der Installation der Vermietercoach-Ausbildung wurde ein weiterer „Meilenstein“ gesetzt. Per Jah-

resende haben 20 Mitarbeiterinnen der Tiroler Tourismusverbände die gesamte Ausbildung absolviert

und können so künftig noch kompetenter Wissen an die Vermieter weitergeben und sie in der tägli-

chen Arbeit unterstützen. Die Übergabe der Zertifikate an die neuen Vermietercoaches erfolgte im

Dezember 2017 durch Herrn Landeshauptmann Günther Platter.

Genehmigungsfreistellungsverordnung:

Die besondere Stärke des Tiroler Tourismusangebotes liegt im Umstand begründet, dass den Gästen

Urlaub in einem familiären Ambiente geboten werden kann. Neben diesem familiären Ambiente erwar-

ten sich die Urlaubsgäste auch Services, die über den engen Bereich dessen, was gegenwärtig als

Privatzimmervermietung gilt (konkret: durch die gewöhnlichen Mitglieder des eigenen Hausstandes als

häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübte Vermietung von nicht mehr als zehn Fremdenbetten) hin-

ausgehen.

Sofern aber typische Familienbetriebe im Tourismusbereich, die bisher im Rahmen der engen Gren-

zen der sog. Privatzimmervermietung betrieben wurden, den familieneigenen Beherbergungsbetrieb

adäquat weiter entwickeln, können sie damit in einen Bereich gelangen, der dem Gewerberecht und

damit auch dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht unterliegt. Die Genehmigungsfreistellungsverord-

nung, welche sich derzeit in Begutachtung befindet, soll beitragen, dass den Familienbetrieben im

Beherbergungsbereich dieser Schritt erleichtert wird.

Bei den begleitend vorgesehenen Maßgaben, die zur Inanspruchnahme der Genehmigungsfreistel-

lung dienen, ist zu erwarten, dass solche Betriebe keine Eignung zur Gefährdung der gemäß

§ 74 Abs. 2 GewO 1994 geschützten Interessen bewirken können. Auch bei den vorgesehenen Be-

gleitmaßnahmen hat die Tourismusabteilung auf jene Umstände hingewiesen, welche in der Praxis

die Inanspruchnahme der Genehmigungsfreistellung erschweren.

Airbnb:

In Abstimmung mit der Buchungsplattform airbnb wurde ein Leitfaden für die Wohnungsvermietung

erstellt und vom Plattformbetreiber den Tiroler Gastgebern zur Kenntnis gebracht, um die Wohnungs-

vermieter für die zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen sensibilisieren zu können.

Der Leitfaden steht auf der Website des Plattformbetreibers zur Verfügung

https://www.airbnb.at/help/article/1444/tirol.

Weitergehende gesetzliche Maßnahmen wurden zwar amtsintern diskutiert und sogar weitgehend

aufbereitet. Da eine Umfrage unter den heimischen Tourismusregionen weder einen legistischen

Handlungsbedarf noch eine geschlossene befürwortende Haltung erkennen ließ, wurde der im Auf-

enthaltsabgabegesetz vorgesehene abgabenrechtliche Modus nicht verändert.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Mit 25. Mai 2018 tritt für das Datenschutzrecht die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu-

sammen mit dem Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbe-

zogener Daten (kurz DSG) in Kraft. Die DSGVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verar-

beitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener

Daten, die in einer Datei gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Personenbezogene Daten

sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen.

Unter Verarbeitung fällt das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung,

die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Weitergabe

durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Ver-

knüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener Daten mit oder

ohne Hilfe automatisierter Verfahren. Räumlich gilt die DSGVO in der Europäischen Union, unabhän-

gig davon, ob die Verarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU stattfindet.

Da die Tiroler Tourismusverbände in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeiten, sind sie

massiv von dieser neuen DSGVO betroffen. In enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Tiroler

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Tourismusverbände wurden Informations- und Schulungsveranstaltungen für die Tourismusverbände

organisiert und die Tätigkeiten der Verbände in Bezug auf den Datenschutz analysiert. Ein Rechtsex-

perte wurde darüber hinaus beauftragt, Vorlagen für eine Datenschutzerklärung, für Auftragsverarbei-

tungsverträge etc. zu erarbeiten. Den Tourismusverbänden wurden Muster für die Erstellung eines

Verarbeitungsverzeichnisses, für eine Anfragenbeantwortung usw. zur Verfügung gestellt.

EU-Pauschalreiserichtlinie:

Mit 1. Juli 2018 tritt das Pauschalreisegesetz (PRG), die nationale Umsetzung der EU-

Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 in Kraft. Das Pauschalreisegesetz gilt für Pauschalreiseverträge

und für Verträge über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen, die zwischen einem Unter-

nehmer und einem Reisenden geschlossen werden. Mit diesem Gesetz werden sowohl die vorvertrag-

lichen, als auch die nachvertraglichen Informationspflichten weiter verschärft. Darüber hinaus haftet

ein Pauschalreiseveranstalter nun auch für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreise-

vertrag vereinbarten Reiseleistungen, auch wenn diese von Drittanbietern erbracht werden.

Für die Tiroler Tourismusverbände ist das neue Pauschalreisegesetz von großer Relevanz. Ein weit

überwiegender Teil der Tourismusverbände ist entweder in der Rolle eines Reiseveranstalters oder

eines Reisevermittlers tätig. Die Tourismusverbände sind nach dem Tiroler Tourismusgesetz für die

Bewerbung des touristischen Angebotes ebenso zuständig wie für den Vertrieb. Die Tourismusver-

bände sind derzeit intensiv damit beschäftigt, sich mit Unterstützung des Verbandes der Tiroler Tou-

rismusverbände und der Tourismusabteilung auf die neuen und zusätzlichen Herausforderungen

durch das Pauschalreisegesetz vorzubereiten.

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5 DIE LAGE DER TIROLER ENERGIEWIRTSCHAFT

Die folgenden Passagen bilden einen Auszug aus dem Tiroler Energiemonitoring 2016.

https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/umwelt/wasser_wasserrecht/Tiroler_Energiemonitoring_2016

_Statusbericht.pdf

5.1 Die Tiroler Energiewirtschaft im Lichte aktueller Rahmenbedingungen

Im Dezember 2015 hat die Weltgemeinschaft einen historischen Vertrag zum Schutz des Klimas ab-

geschlossen und damit das Ende von Kohle, Gas und Öl eingeläutet. 195 Staaten der Welt haben sich

in Paris darauf geeinigt, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad, eher in der Nähe von

1,5 Grad zu begrenzen. Das Abkommen von Paris macht das Klimaziel für alle Länder verbindlich,

allerdings entscheidet jede Nation über ihren Beitrag. Der Kohlendioxid-Ausstoß soll nach dem jüngs-

ten Anstieg wieder verringert werden – langfristig sollen nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen wer-

den als gleichzeitig an anderer Stelle z.B. durch Wälder wieder aufgenommen werden können.

Tirol begrüßt die Pariser Ergebnisse sehr und sieht sich in seiner Arbeit der vergangenen Jahre bestä-

tigt. Auch Österreich hat sich klar zu den Pariser Ergebnissen bekannt. Es braucht nun aber konkrete

Umsetzungsmaßnahmen. Der Energiebedarf muss tatsächlich und langfristig gesenkt werden und im

gleichen Zuge der Anteil Erneuerbarer Energien bis hin zum Erreichen einer Energieautonomie erhöht

werden. Nach wie vor gibt das Land Tirol noch rund 2 Mrd. Euro jährlich für importierte fossile Ener-

gien aus – Geld, welches besser im eigenen Land verbleiben sollte.

Ressourceneinsatzszenario zur Erreichung der Energie- und Klimaziele des Landes Tirol (Der Anteil

Erneuerbarer Energieträger gemäß EU-Richtlinie 2009/28/EG betrug 41,1% im Jahre 2014 - Statistik

Austria 2015):

Quelle: Tiroler Energiemonitoring 2016 (2017)

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Die Ergebnisse und Zahlen zeigen, dass sich der Umbau des Tiroler Energiesystems insgesamt auf

einem guten Wege befindet.

Gerade auf Basis der Ergebnisse der Strombedarfsentwicklung seit 2005 darf aber nun nicht der

Schluss zugelassen werden, Tirol bräuchte nun immer weniger Strom und es bräuchte keine Anstren-

gungen mehr in Richtung Neubau und Revitalisierungen von Wasserkraftwerken sowie Ausbau der

Photovoltaik, da der Bedarf in den vergangenen Jahren geringfügig nachgelassen hat. Vor allem für

die Mobilität, wo ein forcierter Umstieg auf die Elektromobilität und dem weiteren Ausbau der Wasser-

stoffmobilität, die derzeit noch in den Kinderschuhen steckt, verfolgt wird, sowie für die Nutzung der

Umweltwärme mittels Wärmepumpentechnologie – für den Antrieb von Grundwasserwärmepumpen,

Erdwärmepumpen und Luftwärmepumpen – wird zukünftig wesentlich mehr Strom benötigt werden als

in Tirol derzeit produziert werden kann.

Die bereits im Jahre 2010 erstellte Studie „Energieautarkie für Österreich“, in der ein möglicher Weg in

die Energieautonomie durch den Umbau des Energiesystems aufgezeigt wird, deutet darauf hin, dass

der Anteil des Stroms, der zur Deckung unseres Energiebedarfs eingesetzt werden muss, im Jahre

2050 bei etwa 50 bis 70% des gesamten Endenergiebedarfs liegen wird. Derzeit liegt er bei rund 20%.

Das bedeutet, dem Strom kommt eine zunehmend wichtigere, ja die entscheidende Rolle zu und ein

forcierter Ausbau von Stromerzeugungsanlagen wird dringend benötigt.

5.2 Entwicklungen in der Europäischen Union

Die langfristigen politischen Pläne der EU hinsichtlich Klimaschutz und Energieversorgung wurden im

Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft 2050 (KOM 2011) und

im Energiefahrplan 2050 (KOM 2011) festgelegt.

Zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen wurde ein EU-weites Emissionshandelssystem einge-

führt (RL 2009/29/EG). Als Ziel für 2030 wurde eine EU-weite, verbindliche Reduktion der Treibhaus-

gas-Emissionen im nicht-EH Bereich um 40% vereinbart (EUCO 169/14).

Ziele der Energie-Union:

Vision für die Zukunft

Integrierte Sichtweise der verschiedenen Politikbereiche

Sicherstellung der 2030-Ziele (auf dem Weg nach 2050), aber auch darüber hinausgehende Ziel-

setzungen

Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit, aber Wahrung der Subsidiarität

Gleichgewicht zwischen den Zielen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit.

Für die Ausgestaltung des energie- und klimarelevanten Rahmens verfolgt die EU fünf Dimensionen:

Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Ein vollständig integrierter europäischer Energiemarkt

Energieeffizienz

Dekarbonisierung der Wirtschaft

Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

5.3 Entwicklungen in Österreich

Am 3. April 2018 wurde der Entwurf einer Integrierten Klima- und Energiestrategie (IKES) durch die

Minister Elisabeth Köstinger (BMNT) und Norbert Hofer (BMVIT) der Öffentlichkeit präsentiert

(https://mission2030.info/). Damit startet ein breiter 5-wöchiger Diskussionsprozess. Dabei sollen Sta-

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keholder aus Wirtschaft, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft die Möglichkeit haben, sich einzubrin-

gen. Ziel der IKES ist, dass sowohl die Vorhaben des Regierungsprogramms 2017-2022 in den Berei-

chen Energie und Umwelt als auch die Vorgaben der EU erfüllt werden. Dies betrifft Anforderungen,

Ziele und Richtwerte, die in den Richtlinien der EU zu erneuerbarer Energie, zur Energieeffizienz und

Gebäudeenergieeffizienz sowie in den Verordnungen zum „Effort-Sharing”, zur Landnutzung und zur

Governance der Energieunion festgelegt sind. Im Rahmen von konkretisierenden Maßnahmenkatalo-

gen sowie bei der Erstellung des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans sind diese Vorga-

ben zu berücksichtigen.

Bei der Erreichung der 2020 Energie- und Klima-Ziele befindet sich Österreich auf einem guten Weg.

Im Fokus der Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union, die die Strategie abbilden soll, ste-

hen die deutlich angehobenen Ziele für 2030:

verbindliches Ziel für EU-interne Minderungen von Treibhausgasemissionen von mindestens 40%

gegenüber 1990,

ein verbindliches EU-Ziel für einen Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch von min-

destens 27% und

ein indikatives Energieeffizienzziel gegenüber dem auf der Basis der derzeitigen Kriterien prog-

nostizierten künftigen Energieverbrauch in Höhe von mindestens 27% Einsparungen bis 2030 vor.

Auch die Beschlüsse des G7-Gipfels vom Frühjahr 2015 und der Klimakonferenz COP21 in Paris En-

de 2015 haben die langfristige Perspektive zu einer sehr weitgehenden Dekarbonisierung der indust-

rialisierten Volkswirtschaften in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts festgesetzt.

Eckpunkte der neuen integrierten Klima- und Energiestrategie:

Klare Rahmenbedingungen – vermeiden von Fehlinvestitionen und Strukturbrüchen Als front runner Schlüsseltechnologien in den Bereichen Umwelt- und Energie vorantreiben Verstärkte Akzente in den Bereichen Verkehr und Raumwärme Ausbau leistungsstarker öffentlicher Verkehrsmittel Industriestandort sichern und Wettbewerbsfähigkeit ausbauen

Bis 2030 100% Strom (bilanziell) aus EE – Ausbau aller erneuerbaren Energieträger, der Infra-

struktur, Speicher und Investitionen in Energieeffizienz

Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene durch verbesserte Services und

Anreize – Stärkung des kombinierten Verkehrs

Übergang zu Niedrigst- und Nullemissionsfahrzeugen – alternative Antriebssysteme und Kraftstof-

fe auf Basis EE.

5.4 Entwicklungen in Tirol

Ressourceneinsatz- und Technologie-Szenarien Tirol 2050:

Das Land Tirol hat sich in Übereinstimmung mit europäischen und österreichischen Vorgaben zum

Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2050 energieautonom zu werden und somit im Jahressaldo die im Lande

benötigte Energie durch heimische Energieträger selbst zu decken.

Um das Ziel erreichen zu können, werden konkrete Szenarien abgeleitet, welche heimischen Energie-

ressourcen in welcher Größenordnung mit welchen technischen Lösungen inklusive Speichertechno-

logien in die Bedarfsdeckung bis zum Jahre 2050 eingebaut werden müssen. Bisherige Überlegungen

berücksichtigen meist lediglich eine oder wenige Energieressourcen, lassen jedoch eine gesamthafte

Betrachtung vermissen. Auch werden oftmals nur Teilbereiche betrachtet, kaum jedoch mehrere Sek-

toren, gegebene Wechselwirkungen und Synergien (Sektorkoppelung). Dieser Betrachtung sind Nach-

frageszenarien gegenüberzustellen, mit denen auf Basis aktueller Bedarfswerte bzw. -muster auch

das Einsparungspotenzial ermittelt werden sollte.

Das Land Tirol hat als Basis für zukünftige energiestrategische Entscheidungen die Ausarbeitung von

Ressourceneinsatzszenarien für Tirol bis zum Jahr 2050 in Anlehnung an die Österreich-Studie des

Jahres 2010 ‚Energieautarkie für Österreich 2050‘ beauftragt. Aufgrund der Tiroler Spezifika (v.a. kli-

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matische und geomorphologische Besonderheiten) wird erwartet, dass sich die Ergebnisse bedeutend

von denen der österreichweiten Studie unterscheiden werden. Im Rahmen der Studie sollen die zur

Verfügung stehenden heimischen Ressourcen quantifiziert werden und den zukünftigen Bedarfssze-

narien für 2050 gegenübergestellt werden. Auf diese Art kann quantifiziert werden, wie mit heutigen

sowie absehbaren zukünftigen technologischen Möglichkeiten eine Bedarfsdeckung in Übereinstim-

mung mit den vorgegebenen Rahmenbedingungen Europas, Österreichs und sonstigen Tiroler Rah-

menbedingungen erfolgen kann.

Als Ergebnis der Studie wird eine grobe ‚Marschrichtung‘ erwartet, welche Ressourcen auf welche Art

und Weise und in welchem Umfang am Umbau des Energiesystems beteiligt werden unter Berück-

sichtigung der – gesellschaftlich akzeptierten – Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Ressourcen.

.

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Impressum: Herausgeber und Medieninhaber: Amt der Tiroler Landesregierung, 6020 Innsbruck Für den Inhalt verantwortlich: Abteilung Wirtschaft Internet: http://www.tirol.gv.at Druck: Eigendruck


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