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Tipps zur Erstellung des Jahresabschlusses - Haufe Shop · wenn es nur geringfügigeDie für die...

Date post: 06-Sep-2019
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Tipps zur Erstellung des Jahresabschlusses
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Tipps zur Erstellung des

Jahresabschlusses

2 Jahresabschluss| www.lexware.de

AlleJahrewieder:DieErstellungvonBilanzsowieGewinn-und

Verlustrechnung(GuV)beschäftigtdieRechnungswesenmitarbeiter

inUnternehmensehrintensiv.WeildiemeistenFirmendasKalenderjahr

alsWirtschaftsjahrhaben,herrschtdortindenletztenunderstenWochen

desJahresHochbetrieb–wegendenVorarbeitenfürdenJahresab-

schluss,derbeiKapitalgesellschaftenbiszum31.3.fertigseinmuss.

Sachverhaltekönnennochsogestaltetwerden,dassdamitgezielte

Bilanzpolitikbetriebenwerdenkann.WareseinerfolgreichesJahr,

dannkönnenBetriebsausgabenvorgezogenundEinnahmenverschoben

werden.IsteinVerlustzuerwarten,dannmüssenRücklagenaufgelöst

werden,gegebenenfallskönnenRückstellungenreduziertwerden.

SelbstwenneinSteuerberaterzurErstellungdesJahresabschlusses

beauftragtwird,sogibtesvieleVorarbeitenwieKontenabstimmungen

zuerledigen.WertvolleHinweiserundumdieJahresabschlusserstellung

erfahrenSieindieserkompaktenBroschüre.EinbesondererAugenmerk

wirdaufdieZusammenhängezwischenHandels-undSteuerbilanzgelegt.

3 Jahresabschluss| www.lexware.de

KleinereUnternehmensolltenzunächstklären,obsieüberhauptbilanzie-

rungspflichtigsind.WeralsKaufmannnachHandels-oderSteuerrecht

Bücherführenmuss,dermussseinenGewinndurchBestandsvergleich

ermitteln,dasheißteinenJahresabschlusserstellen.

NichtdavonbetroffensindbestimmteKleinunternehmen und Frei-

berufler. DiesekönnenfürdiesteuerlicheGewinnermittlungeine

Einnahmen-ÜberschussrechnunginFormdesStandardformulars

EÜRelektronischbeimFinanzamtabgeben.EssindnurAufzeichnungen

anzufertigen,dieetwafürumsatzsteuerlicheZwecke,fürdieAbschreibung

vonAnlagevermögenoderdieNutzungsentnahmebenötigtwerden.

Beispielsweise,weileinbetrieblichesAutoauchprivatgenutztwird.

ZudemmüssenbeschränktabziehbareBetriebsausgabenwieGeschenk-

undBewirtungsaufwendungendokumentiertwerden.Allerdingssindauch

hiersteuerlichrelevanteBelegemindestenszehnJahrelangaufzubewahren.

Müssen Sie überhaupt einen Jahresabschluss

erstellen?

PraxiS – TIpp

Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen we-niger als 500.000 Euro Umsatzerlöse oder 50.000 Euro Gewinn haben, gelten als Kleinunternehmen, die nicht buchführungspflichtig sind. Landwirte, deren Wirtschaftswert 25.000 Euro übersteigt, müssen jedoch bilanzieren.

4 Jahresabschluss| www.lexware.de

Die Konsequenzen für Kaufleute sind:

• Buchführungspflicht: DieGeschäftsvorfällesindvollständig

undtaggenauaufzuzeichnen.

• inventur: EinmalimJahrmüssenetwaVorräteundWarengezählt

werden.

• inventar:AusderkörperlichenBestandsaufnahmewirddasInventar

ermittelt,daswiederumdieGrundlagefürdieBilanzbildet.

• Bilanz: ZumJahresanfangmusseineEröffnungsbilanzerstelltwer-

den.UmdasJahresergebniszuermitteln,wirdzumJahresendedie

Schlussbilanzerstellt,diewiederumBasisderEröffnungsbilanzdes

Folgejahresist.DieBilanzgibtAufschlussüberdieVermögens-und

Schuldenstände.WährenddieAktivseiteaufzeigt,wiediefinanziel-

lenMittelverwendetwurden,zeigtdiepassivseitedieMittelherkunft

(Eigen-undFremdkapital).

• Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):ZweiterBestandteildes

JahresabschlussesistnebenderBilanzdieGuV,inderAufwand

undErlösdesJahresgegenübergestelltwird.Auchhierwirdder

GewinnoderVerlustermittelt.DasErgebnismussmitdemder

Bilanzidentischsein.Währendinternationalundauchhierzulande

beigrößerenUnternehmendasUmsatzkostenverfahrenüblichist,

bucheninDeutschlandweiterhindiemeistenUnternehmenim

Gesamtkostenverfahren.

FürEinzelunternehmen und PersonengesellschaftensindBilanzund

GuVdieausreichendenBestandteiledesJahresabschlusses.Große

personenunternehmenunterliegeninallerRegelBilanzierungspflichten

nachdempublizitätsgesetz.WenneinUnternehmenanzweiaufeinander

folgendenStichtagenzweivondreiGrößenmerkmalendes§1publG

überschreitet,dannhatesdieselbenpflichtenwieKapitalgesellschaften

hinsichtlichder

• Rechnungslegung

• Offenlegungund

• prüfungdesJahresabschlusses.

Buchführungs-pflicht und ihre

Folgen

5 Jahresabschluss| www.lexware.de

Bilanzsumme mehrals65Mio.EUR

Umsatzerlöse mehrals130Mio.EUR

AnzahlderArbeitnehmer mehrals5.000

Kapitalgesellschaften(z.B.GmbH,AG,KGaA)habengenausowie

haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften(z.B.GmbH&

Co.KG)weitergehendeRechnungslegungspflichten.Siemüssen

aucheinen

• anhangsowie

• einen Lagebericht erstellen.

ImAnhangalsdrittesElementdesJahresabschlussesmüssenInfor-

mationenzudenangewandtenBilanzierungs-,Bewertungs-und

Währungsumrechnungsmethodengenanntwerden.Zudemmüssen

dieHaftungsverhältnisseundBeziehungenzuverbundenenUnternehmen

dargestelltwerden.

MittelgroßeundgroßeKapital-sowiehaftungsbeschränktepersonen-

gesellschaftenmüssenzudemineinemLageberichtüberdenGeschäfts-

verlauf,aktuelleEntwicklungenundüberdasRisikomanagementder

Finanzanlagenaufklären.DerJahresabschlussistbeimittelgroßenund

großenKapitalgesellschaftenauchprüfungspflichtig.

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaftenbenötigenzudem

• einenEigenkapitalspiegel,

• eineKapitalflussrechnung,woderCashflow(Zahlungsstrom)

auslaufenderGeschäftstätigkeitberechnetwird

• undsogareineSegmentberichterstattung.Letzteresgiltjedoch

nurdann,wenndasbörsennotierteMutterunternehmenzueiner

RechnungslegungnachdeminternationalenStandardIFRS

verpflichtetist.

Größenkriterien nach § 1 PublG

6 Jahresabschluss| www.lexware.de

Ende2012istdasKleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungs-

gesetz(MicroBilG)inKraftgetreten.AlsKleinstkapitalgesellschaftgilt

eineGmbHoderGmbH&Co.KGdann,wennsieanzweiaufeinander

folgendenGeschäftsjahrenmindestenszweiderfolgendenKriteriennicht

überschreitet:

1. Bilanzsumme: maximal350.000Euro

2. Umsatzerlöse: maximal700.000Euro

3. AnzahlderArbeitnehmer: maximal10

DanngeltenfolgendeErleichterungenfürdieAufstellungundOffenlegung

desJahresabschlusses:

• Verkürzte Bilanz

• Verkürzte GuV

• Esmusskein anhangerstelltwerden.LediglichInformationenzuden

HaftungsverhältnissenmüssenunterderBilanzangegebenwerden.

• Offenlegung:EsgenügtdieÜbersendungandenBundesanzeiger

(www.bundesanzeiger.de).DieBilanz–nichtdieGuV-mussdortnur

hinterlegtwerden.FolglichstehtsieInteressentennurnachAnforde-

rungzurVerfügung.VeröffentlichteUnternehmensdatenfindetman

aufdieserHomepageimBereichRechnungslegung/Finanzberichte.

PraxiS – TIpp

Die Erleichterungen nach dem MicroBilG dürfen bereits für Jahres-abschlüsse, deren Stichtage nach dem 30.12.2012 liegen, angewandt werden. Wenn also für das Jahr 2012 der 31.12.2012 Bilanzstichtag einer Kleinstkapitalgesellschaft war, dann kann diese bereits für den Jahresab-schluss 2012 davon profitieren.

Erleichterungen durch das MicroBilG

7 Jahresabschluss| www.lexware.de

FürKleinstkapitalgesellschaftengiltjedochgenausowiefüralleanderen

bilanzierungspflichtigenUnternehmen,dassdieSteuerbilanzdesJahres

2013erstmalsimJahr2014verpflichtendelektronischimXBRL-Format

beimFinanzamteingereichtwerdenmuss.DamitdieÜbertragungfunktio-

niert,mussdieSoftwareeineElster-Schnittstellehaben(ERiC).Nurwenn

eseineRückmeldunggibt,istsichergestellt,dassdieDatenimFinanzamt

angekommensind.AusschließlichinbegründetenHärtefällendürfendie

Bilanzdaten2013inpapierformeingereichtwerden.

DieEinführungderE-Bilanzistmehrfachverschobenworden.

NichtunterschätztwerdendarfderAufwand.

DasBundesfinanzministeriumhatzuletztdieTaxonomienVersion5.2

alsamtlichvorgeschriebenenDatensatznach§5bEStGveröffentlicht.

DieBilanzistnachvorgeschriebenenInhaltenzugliedern.Dabeisindfür

E-BilanzzweckeoftzusätzlicheKonteneinzuführenundzubuchen;die

Gliederungstiefenimmtzu.WerindividuelleKonteneingerichtethat,sollte

überprüfen,obdieseinsE-Bilanz-Schemapassen.Zuweilenmüssen

diesemitneuenKontenfunktionenbelegtwerden.

BereitsimJahr2013solltedaherdieGrundsatzentscheidungfürdie

Buchführungfallen:

• Entwedereine einheitliche handelsrechtliche Buchführung.Im

ErgebniswirddieHandelsbilanzerstellt.NachanschließendenUmbu-

chungenwirddieSteuerbilanzermitteltodereineÜberleitungsrech-

nungfürdasFinanzamterstellt.

• BeiderZweikreisbuchführungwerdendiejenigenGeschäftsvorfälle

dupliziert,dieimHandels-undimSteuerrechtanalogzuverbuchen

sindundwonurdieabweichendenBuchungenimjeweiligenhandels-

bzw.steuerrechtlichenBuchungskreissepariertwerden.

IdealerweisewurdebereitsinderBuchhaltungdeslaufendenJahres2013

derKontenrahmenandergefordertenGliederungstiefeangepasst.Erfolgt

dieserstmitdenJahresabschlussarbeitenkannderAufwandbeträchtlich

werden.SelbstverständlichkannmandamitauchdenSteuerberaterbeauf-

tragen,derdiesenMehraufwandabersicherlichinRechnungstellenwird.

FallsSiekeineeigeneSteuerbilanzerstellen,müssenSienebender

HandelsbilanzeineÜberleitungsrechnungvonderHandelsbilanzzurSteuer-

bilanzübermitteln.Spätestensseitdem2009dasBilanzrechtsmoderni-

sierungsgesetz(BilMoG)inKraftgetretenist,wodurchdieUnterschiede

zwischenHandels-undSteuerbilanzdeutlichvergrößertwurden,istgrund-

sätzlichzuempfehlen,separateHandels-undSteuerbilanzenzuerstellen.

E-Bilanz und Steuerbilanz

8 Jahresabschluss| www.lexware.de

FormalbetrachtetgibteskeinepflichteinereigenenSteuerbilanz,es

genügteinesteuerlicheÜberleitungsrechnung.DaskönnteSinnmachen,

wennesnurgeringfügigeAbweichungengibt.

DochdiebilanzpolitischenSpielräumesindimHGBweitausgrößerals

imSteuerrecht.Sogibtesfürnichtentgeltlicherworbeneimmaterielle

VermögensgegenständedesAnlagevermögenseinAktivierungswahl-

recht,steuerlichhingegendürfenetwaselbstgeschaffenepatentenicht

aktiviertwerden.EinentgeltlicherworbenerGeschäfts-oderFirmenwert

darfhandelsrechtlichaufdieindividuelleNutzungsdauer,maximalauffünf

Jahreabgeschriebenwerden.Steuerrechtlichistdieserlinearauf15Jahre

zuverteilen.

WeiterhingiltdieMaßgeblichkeitderHandels-fürdieSteuerbilanz,doch

dieumgekehrteMaßgeblichkeitwurdeabgeschafft.SteuerlicheWahl-

rechtekönnenunabhängigvonderHandelsbilanzausgeübtwerden.

Sowohlhandels-alsauchsteuerrechtlichzulässigeWahlrechtekönnen

unterschiedlichangewandtwerden.FürdiesteuerlicheAnerkennung

solltenjedochdieMaßnahmenentsprechenddokumentiertwerden,

zumBeispieldurchAngabenvonTeilwertabschreibungenimAnlage-

verzeichnis.Diesesindmöglich,wenneinevoraussichtlichdauerhafte

Wertminderungeingetretenist.

BilanzierungspflichtigeUnternehmenmüssensowohldieHandels-

alsauchdieSteuerbilanzelektronischübermitteln.Wersichweigert,

dieBilanzenüberdasInternetabzugeben,riskierteinZwangsgeld

undeineBetriebsprüfung.

DengrößtenAnpassungsaufwandhabenSiebeidererstmaligen

UmstellungaufdieE-Bilanz.IndenFolgejahrenwirdeseinfacher.Die

FinanzverwaltungversprichtsichvonderE-Bilanz,dasssierationeller

Unternehmensdatenkontrollierenkann–insbesondereimVorfeldvon

anstehendenBetriebsprüfungen.

AlsAbgabedatumfürSteuererklärungendesJahres2013giltgrund-

sätzlichder31.5.2014,wobeidiejenigenUnternehmen,dieden

JahresabschlussvomSteuerberatererstellenlassen,inderRegeleine

FristverlängerungbisEnde2014bekommen.Einzelunternehmenund

personengesellschaftenhabennachderBFH-Rechtsprechungbis

spätestenszum31.12.2014auchihreHandelsbilanzzuerstellen.

PraxiS – TIpp

Die für die E-Bilanz relevanten aktualisierten Kern- und Branchen- taxonomien können unter www.esteuer.de abgerufen werden. Voraussichtlich ab November 2013 können E-Bilanzdaten mit der neuen Taxonomie 5.2 übermittelt werden.

PraxiS – TIpp

Falls Sie ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, beispielsweise 1.4.2013 bis 31.3.2014, dann gilt die E-Bilanz-Pflicht erstmals für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2014.

LESEr – SERVICE

Mehr Details zur E-Bilanz finden Sie in einem weiteren kostenlosen E-Paper von Lexware, das sie unter folgender Internet-Adresse herunter-laden können: http://shop.lexware.de/e-bilanz

9 Jahresabschluss| www.lexware.de

DasBilanzrechtsmodernisierungsgesetz(BilMoG)brachtezahlreiche

ÄnderungenundvergrößertedieDifferenzenzwischenHandels-und

Steuerbilanz.UmsichdarübereinenÜberblickzuverschaffen,können

SiefolgendeArbeitshilfebenutzen.ZudemerkennenSiesofort,obeine

steuerlicheKorrekturerforderlichist.

abweichungen zwischen Handels-

und Steuerbilanz

HGB- regelung im BilMoG

inhalt der Neuregelung Behandlung in der Steuerbilanz Steuerliche Korrektur erforderlich?

§246Abs.1

Satz2HGB

Vermögensgegenständesinddemwirt-

schaftlichenEigentümerzuzurechnen.

Ebensowiebereitsbisherschonin

§39Abs.2

Nr.1AOgeregelt

Nein

§246Abs.2

Satz2HGB

SaldierungvonbestimmtenVermögens-

gegenständen,z.B.Rückdeckungsversi-

cherungenmitpensionsrückstellungen

Saldierungsverbot(§5Abs.1aEStG)

führtzurDurchbrechungderMaßgeb-

lichkeit

Ja,

keine

Saldierung

§248Abs.2

Satz1HGB

Aktivierungswahlrechtfürnichtentgeltlich

erworbeneimmaterielle Vermögens-

gegenstände desAnlagevermögens,

z.B.selbstgeschaffenepatente

SteuerlichesAktivierungsverbot

(§5Abs.2EStG)führtwiebisherzur

DurchbrechungderMaßgeblichkeit

Ja,bei

Aktivierungin

derHandels-

bilanz

§246Abs.1

Satz4HGB

Aktivierungspflichtfürdenentgeltlicher-

worbenenGeschäfts- oder Firmenwert;

AbschreibungaufindividuelleNutzungs-

dauer(i.d.R.max.fünfJahre)

Aktivierungspflichtundlineare

Abschreibungauf15Jahre

(§7Abs.1Satz3EStG)giltweiter

Ja,AfAauf

15Jahrelinear

§250Abs.1

Satz2HGB

gestrichen

keinaktiver rechnungsabgrenzungs-

posten füralsAufwandabgezogene

ZölleundVerbrauchsteuernaufVorrats-

vermögensowiefüralsAufwandabgezo-

geneUmsatzsteueraufAnzahlungen

WeiterhinAktivierungspflichtnach

§5Abs.5Satz2EStG

Ja,Aufwand

nichtsofort

abzugsfähig

§249Abs.1

Satz3HGB

gestrichen

§249Abs.2

HGB

keineallgemeineaufwandsrückstel-

lungensowiefürunterlasseneInstand-

haltungen,diemehralsdreiMonatenach

AblaufdesWirtschaftsjahresnachgeholt

werden

Ebenso.Dasbisherigepassivierungs-

verbotbeihandelsrechtlichenpassi-

vierungswahlrechtengiltweiterhin.

Nein

§255Abs.2

Satz2HGB

zwingendeEinbeziehungderMaterial-

undFertigungsgemeinkostensowiedes

WertverzehrsdesAnlagevermögensin

dieHerstellungskosten

Ebenso.Bereitsbisherwaren

Materialeinzel-undMaterialgemein-

kostensowiederWertverzehr

desAnlagevermögensindie

Herstellungskosteneinzubeziehen

(R6.3Abs.1EStR2008).

Nein

Gegenüberstellung der wesentlichen Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nach BilMoGSteuerbilanz nach BilMoG

10 Jahresabschluss| www.lexware.de

HGB- regelung im BilMoG

inhalt der Neuregelung Behandlung in der Steuerbilanz Steuerliche Korrektur erforderlich?

§255Abs.2

Satz3HGB

Wahlrecht(unverändert),Kostender

VerwaltungsowieAufwendungenfür

sozialeEinrichtungen,freiwilligesoziale

LeistungenundfürdiebetrieblicheAlters-

versorgungindieHerstellungskosten

einzubeziehen

BiszurVeröffentlichungderEStR

2012keineAbweichung,d.h.das

Wahlrechtgiltfürdiesteuerlichen

Herstellungskosten(R6.3Abs.4

EStR2008).Grundsätzlichsinddiese

AufwendungenindiesteuerlichenHK

einzubeziehen,fallsnicht,wirddies

jedochvorerstnichtbeanstandet.

Nein

§253Abs.3

Satz3und

Satz4HGB

anlagevermögen:keineaußerplan-

mäßigeAbschreibungbeinur

vorübergehenderWertminderung.

AußerplanmäßigeAbschreibung

(wiebisher)beivoraussichtlich

dauernderWertminderungzwingend.

ausnahme: beiFinanzanlagevermögen

schonbeivorübergehenderWertminde-

rung

Teilwertabschreibungenwaren

bereitsbishernurbeivoraussichtlich

dauerhafterWertminderungzulässig

(Kann-Regelung,§6Abs.1Nr.1

Satz2,Nr.2Satz2EStG).Dieses

Wahlrechtkannjetztunabhängigvon

derHandelsbilanzausgeübtwerden,

d.h.insoweitkeineMaßgeblichkeit

derHandelsbilanzmehr.

grundsätzlich

Nein

§253Abs.4

HGB

Umlaufvermögen:strengesNiederst-

wertprinzipbeijederWertminderung

grundsätzlichebenso,wenn

WertminderungbiszumBilanz-

erstellungstaganhält

grundsätzlich

Nein

§253Abs.5

Satz1HGB

Wertaufholungsgebot,wenndieGründe

füreineaußerplanmäßigeAbschreibung

nichtmehrbestehen.

Wertaufholungsgebotbestandbereits

bisher(§6Abs.1Nr.1Satz4undNr.

2Satz3EStG)

Nein

§256

Satz1HGB

nurnochLifo-undFifo-Methodebei

derBewertungdesVorratsvermögens

zulässig

SteuerlichistweiterhinnurdasLifo-

Verfahrenzulässig(§6Abs.1Nr.2a

EStG).

Ja,sofern

Bewertung

nachFifo-

Methodeinder

Handelsbilanz

§256aHGB BewertungvonVermögensgegenstän-

denundSchuldeninfremderWährung

mitdemDevisenmittelkursamBilanz-

stichtag.BeieinerRestlaufzeitvon

biszueinemJahrgeltenwederdas

Anschaffungskostenprinzipnochdas

Realisationsprinzip.Dadurchkannes

zumAusweisnichtrealisierterGewinne

kommen.

DasAnschaffungskostenprinzip

giltweiterhin,d.h.nichtrealisierte

Gewinnedürfennichtausgewiesen

werden.

Ja

11 Jahresabschluss| www.lexware.de

HGB- regelung im BilMoG

inhalt der Neuregelung Behandlung in der Steuerbilanz Steuerliche Korrektur erforderlich?

Rückstellungensindinder

SteuerbilanzderHöhenachaufden

WertinderHandelsbilanzbegrenzt

(§6Abs.1Nr.3aEStG).

§253Abs.1

Satz2HGB

BeiderBewertungvonrückstellungen

sindzuerwartendepreis-undKosten-

steigerungeneinzubeziehen.

keineEinbeziehungvonpreis-und

Kostensteigerungen,Verhältnisseam

Bilanzstichtagsindmaßgebend(§6

Abs.1Nr.3aBuchst.fEStG)

Ja,maximal

Ansatzwie

inderHandels-

bilanz

§253Abs.2

Satz1HGB

Abzinsungvonrückstellungenmitdem

durchschnittlichenMarktzinsderletzten

siebenJahre

InderSteuerbilanzsindRückstellun-

genwiebishermiteinemZinssatz

von5,5%abzuzinsen(§6Abs.1Nr.

3aBuchst.eEStG).

Ja,maximal

Ansatzwie

inderHandels-

bilanz

§253Abs.2

Satz2HGB

Abzinsungvon Pensionsrückstellun-

gen mitdemdurchschnittlichenMarkt-

zinsfüreineRestlaufzeitvon15Jahren.

KünftigeGehalts-undRentensteigerun-

gensindeinzubeziehen.

DerAbzinsungssatzvon6%(§

6aAbs.3Satz3EStG)giltweiter-

hin.Zudemsind-wiebisher-die

WertverhältnisseamBilanzstichtag

maßgebend(§6aAbs.3Nr.1Satz2

HS2EStG)

Ja,maximal

Ansatzwiein

derHandels-

bilanz

§254Abs.1

HGB

BildungvonBewertungseinheitenfür

Grund-undSicherungsgeschäfte,z.B.

durchZusammenfassungeinerFor-

derunginausländischerWährungmit

einemAbsicherungsgeschäftgegen

Wechselkursänderungen.

ÜbernahmederBewertungseinhei-

tenindieSteuerbilanz(§5Abs.1a

Satz2EStG).Zudemmussbeieinem

VerpflichtungsüberhangeineDroh-

verlustrückstellunggebildetwerden

(AusnahmevomVerbotderBildung

vonDrohverlustrückstellungenin§5

Abs.4aSatz2EStG).

Nein

Quelle: OFD Münster, Verfügung vom 14.9.2012, Kurzinfo ESt 17/2012. Hinweis: Zwischenzeitlich wurden die Einkommensteuer-Richtlinien 2012 veröffentlicht, die die EStR 2008 ersetzen.

12 Jahresabschluss| www.lexware.de

KleinereUnternehmenmiteigenenBuchhaltungsfachkräftenkönnen

mithilfevonprofessionellerFinanzbuchhaltungssoftwareihrenJahresab-

schlussselbsterstellen.BeikomplexerenVorgängenistjedochanzuraten,

sichvoneinemSteuerberaterunterstützenzulassen.MöglichstvieleVor-

arbeitenkönnenundsolltenjedochimRechnungswesenerledigtwerden.

DortwurdebereitsdielaufendeBuchhaltungerstellt.DieseistaufVoll-

ständigkeitallerGeschäftsvorfällezuüberprüfenundnunmehrabzustim-

men.Unterlagensindzusammenzustellen,zumBeispielGesellschafts-,

Leasing-undpachtverträge.Nutzungsentnahmenwiedieprivatnutzung

einesbetrieblichenAutosunddieEntnahmevonWarenfürprivateZwecke

sindbuchungsmäßigzuerfassen–auchdiedarauffälligeUmsatzsteuer.

VongroßerBedeutungsindBelegeausfolgendenBereichen:

• InventurlistenmitderErfassungvonfertigenundunfertigenVorräten

sowieWaren

• Reisekosten

• Bewirtungsaufwendungen

• Fahrtenbücher

• Überprüfung,oballeBarquittungengebuchtwurden

• geringwertigeWirtschaftsgüter(GWG)undSammelposten

• Kontostände

• ÜberprüfungderLohnkontenundderabgeführtenSozial-

versicherungsbeiträge

• AmJahresendeausstehendeBetriebseinnahmenund-ausgaben

• Forderungen:DrohteinAusfall,dannsinddiesezuberichtigen

(einzelnoderpauschal).

• RückstellungsfähigeSachverhalte(z.B.fürGarantienfürKunden,

KulanzoderResturlaubvonArbeitnehmern)

Von der Buchhaltung zum Jahresabschluss

13 Jahresabschluss| www.lexware.de

NachdemdieKontenüberprüftundDokumentezusammengestelltwur-

den,istdasAnlagevermögenabzustimmen.Abschreibungenmüssen

überprüftwerden,beiNeuanschaffungendiejeweiligenAbschreibungen

berechnetwerden,dasAnlagenverzeichnisistzuaktualisieren.Insbeson-

deresindauchSonderabschreibungenundInvestitionsabzugsbeträge

zuberücksichtigen.GegebenenfallsgibtesbeimWegfalleinesAbschrei-

bungsgrundsdiepflichteinerZuschreibung.

ImUmlaufvermögensindVorräteundWarenzubewerten,dieInventurer-

gebnisseauszuwerten,ForderungenundsonstigeVermögensgegenstän-

dezudurchforsten.Zukontrollierenist,wiesichWertpapiereentwickelt

haben,wiesichderKassenstandundandereGeldguthabenzumBilanz-

stichtagentwickelthaben.FüreinerichtigeJahresergebnisermittlungsind

RechnungsabgrenzungspostensowohlfürdieAktivaalsauchdiepassiva

zubilden. rechnungsabgrenzungspostenentstehenzumBeispielbei

MietvorauszahlungenoderbeiNutzungeinesDisagios(Unterschiedsbe-

tragszwischenAuszahlungs-undRückzahlungsbetragseinesKredits).

Eigenkapital,Rücklagen,RückstellungenundVerbindlichkeitensindzu

ermitteln.InsbesonderedieBildungvonRückstellungen(z.B.pensions-,

Garantie-,Kulanz-,Steuer-,Jubiläums-oderUrlaubsrückstellungen)

gehörtzudenaufwändigenVorgängen.

FürdieGewinn- und Verlustrechnungsindwichtigepositionen:

• Lohnkosten

• Abschreibungen

• BestandsveränderungenundWertberichtigungen

• Bewirtungskosten

• Steuerzahlungen

• Spenden

• Dividenden-undZinserträge

aktiva

PraxiS – TIpp

Wird beispielsweise ein Jahres-versicherungsbeitrag am 1.10.2013 in Höhe von 1.200 Euro für zwölf Monate im Voraus gezahlt, dann sind 9/12 des Betrags für das Jahr 2014 abzugrenzen. Denn dieser stellt Auf-wand des Folgejahres dar. Folglich ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungs-posten über 900 Euro zu bilden.

Passiva

14 Jahresabschluss| www.lexware.de

KapitalgesellschaftenmüssenbinnendreiMonatenachdemBilanz-

stichtagdenJahresabschlusserstellen.FürdenhäufigenFall,dassdas

WirtschaftsjahrdemKalenderjahr2013entspricht,alsobiszum31.3.2014.

KleineGmbHsundhaftungsbeschränkteUnternehmergesellschaften

habendreiMonatelängerZeit.

Einzelunternehmenundpersonengesellschaftenmüssenspätestensbis

zumJahresende2014fertigwerden.

Termine

15 Jahresabschluss| www.lexware.de

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

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