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Theorie und Praxis erfolgreichen Managements privater...

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Theorie und Praxis erfolgreichen Managements privater Hochschulen in Deutschland Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Wirtschaftswissenschaften der Universität Mannheim vorgelegt der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim von Andrea Sperlich M.A. Mannheimer Straße 337 69123 Heidelberg Mannheim, im Juli 2007
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  • Theorie und Praxis erfolgreichen Managements

    privater Hochschulen in Deutschland

    Inauguraldissertation

    zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors

    der Wirtschaftswissenschaften der Universität Mannheim

    vorgelegt der

    Fakultät für Betriebswirtschaftslehre der Universität Mannheim

    von Andrea Sperlich M.A.

    Mannheimer Straße 337 69123 Heidelberg

    Mannheim, im Juli 2007

  • 2

    Abkürzungsverzeichnis 6 Symbolverzeichnis 14 Abbildungsverzeichnis 15 Tabellenverzeichnis 15 Anlagenverzeichnis 15 Einführung 16 Erstes Kapitel Private Hochschulen in Deutschland – eine Annäherung 25 A. Definition und Abgrenzung des Begriffs ,Private Hochschule’ 25

    I. Begriffsbestimmungen 25 1. Definition des Begriffs ‚Hochschule’ 25 2. Definition des ‚Privaten’ bei Hochschulen 30

    II. Ausprägungen privater Hochschulen in Deutschland 36 1. Trägerschaft 36 2. Finanzierung 37

    III. Private Hochschulen als Forschungsobjekt 41 1. Private Hochschulen im Kontrast zu staatlichen

    und kirchlichen Hochschulen 41 2. Private Hochschulen als Unternehmen 44

    B. Private Hochschulen als Teil des deutschen Hochschulsystems 47 I. Die Entwicklung der privaten Hochschulen 47

    1. Quantitative Veränderungen der privaten Hochschulen 47 2. Veränderungen im Hochschulsystem durch private Hochschulen 51

    II. Qualitätssicherung im deutschen Hochschulsystems 54 1. Verfahren: Evaluationen, Akkreditierung und staatliche Anerkennung 54 2. Einfluss ausgewählter Akteure des deutschen Hochschulsystems 58

    C. Positionierung privater Hochschulen in Deutschland 60 I. Gruppenwettbewerb im pluralen deutschen Hochschulsystem 60 II. Mögliche Strategien privater Hochschulen 62

    1. Kostenführerschaft 62 2. Differenzierung 64

    III. Strukturanalyse der deutschen Hochschulbranche 65

  • 3

    Zweites Kapitel Private Hochschulen aus theoretischer Sicht 70 A. Transaktionskostentheorie 70

    I. Die Transaktionskostentheorie als Erklärungsansatz für Privathochschulgründungen und -akquisitionen 70

    II. Gründungsmotive aus Transaktionskostensicht 71 1. Gründungsmotiv „Branchenbedarf an Absolventen und Forschung“ 71 2. Gründungsmotiv „Imagesteigerung und Einflussnahme“ 73 3. Gründungsmotiv „Wirtschaftliche Gründe“ 74 4. Gründungsmotiv „Verbesserung des Systems“ 75

    III. Erklärungskraft und Reichweite der Transaktionskostentheorie 76 B. Stakeholder-Ansatz 77

    I. Anspruchsgruppen privater Hochschulen 77 1. Identifikation der Anspruchsgruppen privater Hochschulen 77 2. Systematisierung der Anspruchsgruppen 79

    II. Erklärungskraft und Reichweite des Stakeholder-Ansatzes 83 C. Prinzipal-Agenten-Theorie 84

    I. Die Prinzipal-Agenten-Theorie als Erklärungsansatz für die Machtverteilung zwischen den Akteuren 84

    II. Prinzipal-Agenten-Beziehungen privater Hochschulen 85 1. Private Hochschulen in der Rolle des Prinzipals 85 2. Private Hochschulen in der Rolle des Agenten 86

    III. Erklärungskraft und Reichweite der Prinzipal-Agenten-Theorie 87 D. Theorie der Verfügungsrechte 88

    I. Die Theorie der Verfügungsrechte als Erklärungsansatz für die Handlungsspielräume privater Hochschulen 88

    II. Verfügungsbereiche der Privathochschulleitung 90 III. Erklärungskraft und Reichweite der Theorie der Verfügungsrechte 91

    E. Betriebswirtschaftliche Erfolgstheorien 91 I. Offene Erfolgsdefinitionen 91 II. Bestimmung einer Erfolgsdefinition für private Hochschulen 95

  • 4

    Drittes Kapitel Erfolgreiches Betreiben privater Hochschulen in Deutschland 99 A. Private Hochschulen im Spannungsfeld zwischen

    akademischem und unternehmerischem Erfolg 99 I. Die Anwendung des Erfolgsbegriffs bei privaten Hochschulen 99

    1. Formalziel- und Sachzielorientierung 99 2. Zielerreichung und Möglichkeiten der Erfolgsmessung 100

    II. Grundlagen der Erfolgsfaktorenanalyse privater Hochschulen 109 1. Stand der Erfolgsfaktorenforschung 109

    a) Systematisierung der bisherigen Erfolgsfaktorenstudien 109 b) Kritikpunkte an der Erfolgsfaktorenforschung 114

    2. Weiterentwicklung der Erfolgsfaktorenforschung für private Hochschulen 116 a) Indirekt-quantitativer Forschungsansatz 116 b) Theoriebasierte Ableitung der Erfolgsfaktoren privater Hochschulen 117

    B. Methodenwahl und Erfolgsfaktorenmodell für die empirische Untersuchung 120 I. Die Methode der Partiellen Kleinstquadrate (PLS) als geeignetes Instrument 120

    1. Besonderheiten der PLS-Methode 120 2. Validierungs- und Gütebeurteilungsmöglichkeiten 124 3. Grenzen der PLS-Methode 126

    II. Modell des Erfolgs privater Hochschulen 127 1. Aufbau und Operationalisierung des Modells 127 2. Empirische Untersuchung der Erfolgsfaktoren privater Hochschulen 131

    a) Forschungshypothesen 131 b) Pre-Tests und Datengrundlage 131

    C. Ergebnisse der Untersuchung „Erfolg und Erfolgsfaktoren privater Hochschulen“ 136 I. Erfolg privater Hochschulen 136

    1. Selbsteinschätzung des Erfolgs 136 2. Hochschul-Erfolgs-Index 137 3. Auslastungserfolg 139 4. Fremdeinschätzung des Erfolgs 140

    II. Erfolgsfaktoren privater Hochschulen 140 1. Schätzungen des Messmodells 140 2. Schätzungen des Strukturmodells 144

    III. Selbstverständnis und resultierende Unterschiede im Management 146 1. Stakeholder-Orientierung 146 2. Typologie privater Hochschulen 147 3. Operatives Management 155 4. Zusammenfassende Diskussion und Interpretation 157

  • 5

    Viertes Kapitel Marktadäquates Verhalten als zentraler Erfolgsfaktor privater Hochschulen in Deutschland 160 A. Handlungsempfehlungen für Gründungs- oder

    Akquisitionsvorhaben 160 I. Überlegungen zur Neugründung einer privaten Hochschule 160 II. Überlegungen im Vorfeld einer Privathochschulakquisition 163

    B. Handlungsempfehlungen für das Management bestehender Privathochschulen 165 I. Der Begriff ‚Marktadäquates Verhalten’ im Privathochschulkontext 165 II. Gestaltung der Produkte und Programme und deren Distribution 167 III. Sicherstellen der Anpassungsfähigkeit an den Markt 169

    1. Beurteilung des bestehenden Angebots 169 2. Weiterentwicklung des Angebots 172 3. Organisationsentwicklung 174

    IV. Wahl der passenden Preispolitik 175 V. Entscheidung für Kostenführerschaft oder Differenzierung 178

    C. Zusammenfassung der Hauptergebnisse in Thesenform 180 I. Erste These: Hochschulforschung und -statistik benötigen

    eine klare Definition 180 II. Zweite These: Die Privathochschulheterogenität manifestiert sich

    empirisch in vier Typen 180 III. Dritte These: Die Hochschulen sollten ihr Marktverhalten

    typgerecht optimieren 181 IV. Vierte These: Die multidimensionale Erfolgsdefinition sollte

    in das Hochschulmanagement einfließen 182 V. Fünfte These: Die Bildungspolitik ist einer kritischen Prüfung

    zu unterziehen 182

    Zusammenfassung und Ausblick 184 Anhang 185 Literaturverzeichnis 211 Internetquellenverzeichnis 234

  • 6

    Abkürzungsverzeichnis

    .com commercial

    .de Deutschland

    AACSB Association to Advance Collegiate Schools of Business, Tampa

    Abb. Abbildung

    Abs. Absatz

    ABUI abusus in Bezug auf die Inhalte (Indikator)

    ABUM abusus in Bezug auf die Mitglieder (Indikator)

    ACQUIN Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs Institut, Bayreuth

    AG Aktiengesellschaft

    AHPGS Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädago-gik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit, Freiburg

    AKAD AKAD Hochschulen Stuttgart, Pinneberg, Leipzig, Lahr

    AMD Akademie Mode & Design, Berlin

    AMOS Analysis of Moment Structures (Statistik-Software)

    ANP Anpassungsfähigkeit (Indikator)

    AQAS Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studien-gängen, Bonn

    Art. Artikel

    ASIIN Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissen-schaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathe-matik, Düsseldorf

    Aufl. Auflage

    AVE Average Variance Extracted

    B.A. Bachelor of Arts

    B.Sc. Bachelor of Science

    BA Berufsakademie

    BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz

    BayHSchG Bayerisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 23. Mai 2006 (GVBl. Nr. 10/2006 S. 245)

    BB Brandenburg

  • 7

    BbgHG Gesetz über Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgi-sches Hochschulgesetz) vom 20. Mai 1999 (GVBl. I/99 S. 130), zu-letzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 22. März 2004 (GVBl. I/04 S. 51)

    bbw Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e.V., München

    BCG Boston Consulting Group

    Bd. Band

    BE Berlin

    BerlHG Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin Berliner Hochschulgesetz, Neufassung vom 23. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel I des zehnten Gesetzes zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vom 21. April 2005 (GVBl. S. 254)

    BGBl. Bundesgesetzblatt

    BHG Bremisches Hochschulgesetz vom 23. Juli 2003, GBl. der Freien Hansestadt Bremen Nr. 36, S. 295

    BiTS Business and Information Technology School, Iserlohn

    BLS Bucerius Law School, Hamburg

    BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung, Berlin

    BRD Bundesrepublik Deutschland

    BSC Balanced Scorecard

    BW Baden-Württemberg

    BWL Betriebswirtschaftslehre

    BY Freistaat Bayern

    bzw. beziehungsweise

    ca. circa

    CHE Centrum für Hochschulentwicklung, Gütersloh

    csv substantive-validity coefficient

    d.h. das heißt

    DBW Die Betriebswirtschaft

    DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft, Bonn

    Dipl.-Kfm. Diplom-Kaufmann

    Dipl.-Kfr. Diplom-Kauffrau

    DIS Distributionspolitik (Indikator)

    Diss. Dissertation

    DIU Dresden International University, Dresden

    DM Deutsche Mark

  • 8

    Dr. Doktor

    duz Das unabhängige Hochschulmagazin

    e.V. eingetragener Verein

    EBS European Business School, Oestrich-Winkel

    EFH Evangelische Fachhochschule

    engl. englisch

    EQS Structural Equation Modeling Software (Statistik-Software)

    ESCP-EAP Ecole Supérieure de Commerce de Paris - Ecole des Affairs de Pa-ris/ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule Berlin

    ESMT European School of Management and Technology, Berlin

    etc. et cetera

    EU Europäische Union

    EUFH Europäische Fachhochschule, Brühl

    EUR Euro

    evtl. eventuell

    f(f). (fort)folgende

    FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung

    FH Fachhochschule

    FHDW Fachhochschule für die Wirtschaft (FHDW), Paderborn

    FhG Gesetz über die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saar-landes (Fachhochschulgesetz) (Art. 2 des Gesetzes Nr. 1433) vom 23. Juni 1999, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782)

    FHKT Fachhochschule für Kunsttherapie, Nürtingen

    FHL Fachhochschule Leipzig (Deutsche Telekom Fachhochschule Leip-

    zig)

    FHWT Fachhochschule für Wirtschaft und Technik, Vechta

    FIBAA Foundation for International Business Administration Accreditation, Bonn

    FIN Finanzen (Indikator)

    FME Feld-Manöver-Erfolg

    FMH Freie Medizinische Hochschule, Koblenz

    FOM Fachhochschule für Oekonomie & Management, Essen

    GBl. Gesetzblatt

    GbR Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

  • 9

    GEB Gebäude und Ausstattung (Indikator)

    GG Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1), zuletzt geändert durch zwei Gesetze zur Änderung des Grundgesetzes am 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2862/2863)

    ggf. gegebenenfalls

    gGmbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    GVBl., GVOBl., GV.

    Gesetz- und Verordnungsblatt

    HB Freie Hansestadt Bremen

    HE Hessen

    HE(I) Higher Education (Institution)

    HEInst nicht-standardisierter Hochschul-Erfolgs-Index

    HEIst standardisierter Hochschul-Erfolgs-Index

    HfB Hochschule für Bankwirtschaft, Frankfurt am Main (mittlerweile umbenannt in Frankfurt School of Finance & Management)

    HFH Fernfachhochschule Hamburg

    HH Freie und Hansestadt Hamburg

    HHG Hessisches Hochschulgesetz vom 20. Dezember 2004 (GVBl. I S. 466)

    HHL Handelshochschule Leipzig

    HmbGVbl. Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt

    HmbHG Hamburgisches Hochschulgesetz vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. 2001 S. 171), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. 2006 S. 614)

    HochSchG Hochschulgesetz vom 21. Juli 2003 (GVBl. Rheinland Pfalz 2003 Nr. 11 Seiten 167-209)

    HRG Hochschulrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch den Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3835) unter der Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2005 (2 BvF 1/03)

    HRK Hochschulrektorenkonferenz

    Hrsg. Herausgeber

    hrsg. herausgegeben

    HSBA Hamburg School of Business Administration

  • 10

    HSG Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schles-wig-Holstein vom 4. Mai 2000, (Gl.-Nr.: 221-7, GVOBl. Schl.-H- 2000 S. 416)

    HSG LSA Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Mai 2004 (GVBl. 2004 S. 255 ff.)

    HSF Hochschule der Sparkassen- Finanzgruppe, Bonn

    HSOG Hertie School of Governance, Berlin

    HSR Handlungsspielraum der Hochschulleitung (Erfolgsfaktor)

    http Hypertext Transfer Protocol

    i.d.R. in der Regel

    i.e.S. Im engeren Sinne

    IFH Internationale Fachhochschule (IFH Villa Elisabeth Eichwalde) Internationale Fachhochschule, Bad Honnef Internationale Fernhochschule (Merkur Internationale Fernhoch-schule, Karlsruhe)

    IHK Industrie- und Handelskammer

    INTIND Teil-Index „Interne Stakeholder”

    ISS International School of Service Management, Hamburg

    IUB International University Bremen (mittlerweile umbenannt in Jacobs University Bremen)

    International University in Germany, Bruchsal

    IUSI ius abutendi in Bezug auf die Inhalte (Indikator)

    IUSM ius abutendi in Bezug auf die Mitglieder (Indikator)

    JfB Journal für Betriebswirtschaft

    Jg. Jahrgang

    KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien

    KIMS Kassel International Management School, Kassel

    KMK Ständige Konferenz der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn

    KöR Körperschaft öffentlichen Rechts

    KOAU Kommunikation nach außen (Indikator)

    KOINT Kommunikation nach innen (Indikator)

    KoKo Kommunikations- und Kooperationseffizienz (Erfolgsfaktor)

    KOUNT Kooperation mit Unternehmen (Indikator)

    LHG Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg vom 5. Januar 2005 (BGBl. S.1)

  • 11

    LHG M-V Gesetz über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpom-mern vom 5. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 398), geändert durch Arti-kel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2003 (GVOBl. M-V S. 331), in Kraft am 21. Juni 2003

    LHO Landeshaushaltsordnung

    LISREL Linear Structural Relationships (Statistik-Software)

    M.A. Master of Arts

    MBA Master of Business Administration

    MIMIC Multiple Indicators Multiple Causes

    Mio. Millionen

    Mrd. Milliarden

    MV Mecklenburg-Vorpommern

    Marktadäquates Verhalten (Erfolgsfaktor)

    MW Mittelwert

    Nds. Niedersächsisch

    NHG Niedersächsisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntma-chung vom 24. Juni 2002 (Art. 1 des Gesetzes zur Hochschulreform in Niedersachsen, Nds. GVBl. S. 286 - VORIS 22210 -), zuletzt ge-ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2004 (Nds. GVBl. S.33)

    NI Niedersachsen

    NPO Nonprofit Organisation

    Nr. Nummer

    NRW HG Hochschulgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwick-lung der Hochschulreformen (Hochschulreformweiterentwicklungs-gesetz) vom 30. November 2004 (GV. NRW. S.752)

    NTA Naturwissenschaftlich-Technische Akademie, Isny

    NW, NRW Nordrhein-Westfalen

    o. J. ohne Jahresangabe

    o. O. ohne Ortsangabe

    o. V. ohne Verfasserangabe

    OECD Organisation for Economic Cooperation and Development, Paris

    OTA Otremba Tanyildiz (OTA Hochschule, Berlin)

    PaaV Performance als abhängige Variable

    PC Personal Computer

    PERS Personal (Indikator)

    PH Pädagogische Hochschule

  • 12

    Ph.D. Doctor of Philosophy

    PIMS Profit Impact of Market Strategies

    PLS Partial Least Squares (Partielle Kleinstquadrate)

    PPP Public Private Partnership

    PREI Preispolitik (Indikator)

    PRO Produkt- und Programmpolitik (Indikator)

    psa proportion of substantive agreement

    RgBl. Regierungsblatt

    RoI Return on Investment

    RP Rheinland-Pfalz

    RWTH Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule, Aachen

    S. Seite

    SächsHG Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 294), rechtsbereinigt mit Stand vom 23. Mai 2004

    SCP Structure-Conduct-Performance

    SDI Sprachen- und Dolmetscher-Institut, München

    SGLF Studiengangsleistungsfähigkeit

    SH, Schl.-H. Schleswig-Holstein

    SIMT Stuttgart Institute of Management and Technology, Stuttgart

    SL Saarland

    SN Freistaat Sachsen

    Sp. Spalte

    SPSS Statistical Package for the Social Sciences (Statistik-Software)

    SRH Stiftung Rehabilitation Heidelberg

    SS Sommersemester

    ST Sachsen-Anhalt

    St. Sankt

    SWOT Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats

    TH Freistaat Thüringen

    ThürHG Thüringer Hochschulgesetz in der Fassung des am 25. April 2003 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Thüringer Hochschul-gesetzes sowie zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Auf-hebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt (in der Fassung vom 24. Juni 2003); mit der am 1. Mai 2004 in Kraft getretenen Änderung (GVBl. Nr. 10 S. 463)

  • 13

    u. a. und andere

    u. U. unter Umständen

    UG Universitätsgesetz Saarland vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782)

    UMC University of Management and Communication, Potsdam

    US(A) United States (of America)

    USP Unique Selling Proposition

    vgl. vergleiche

    VIF Variance Inflation Factor

    VORIS Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem

    VPH Verband der Privaten Hochschulen e.V., Frankfurt am Main

    VR Verfügbare Ressourcen (Erfolgsfaktor)

    VW Volkswagen

    VZÄ Vollzeitäquivalente

    WHL Wissenschaftliche Hochschule Lahr

    WHU Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung, Koblenz-Vallendar

    WiST Wirtschaftswissenschaftliches Studium

    WRK Westdeutsche Rektorenkonferenz (Vorläuferorganisation der HRK), Bonn

    WRV Weimarer Reichsverfassung (RgBl. Nr. 152 vom 11. August 1919 S. 1383)

    WS Wintersemester

    www World Wide Web

    ZEvA Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur, Hannover

    z. B. zum Beispiel

    z. T. zum Teil

    ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft

    zfbf Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung

    ZFP Zeitschrift für Forschung und Praxis

    zfwu Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik

    ZögU Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen

    ZUMA Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen, Mannheim

  • 14

    Symbolverzeichnis

    α alpha

    @ at

    χ chi

    η eta

    € Euro

    = gleich

    > größer

    < kleiner

    § Paragraph

    % Prozent

    ** Signifikanz auf dem 1 %-Niveau

    * Signifikanz auf dem 5 %-Niveau

    ∑ Summe

    & und

    $ US-Dollar

  • 15

    Abbildungsverzeichnis

    Abb. 1: Aufbau der Arbeit 24 Abb. 2: Anzahl der privaten Hochschulen von 1945 bis 2006 50 Abb. 3: Die fünf Wettbewerbskräfte in der Branche „Hochschulstudium“ 68 Abb. 4: Sinnmodelle nach Werner Kirsch 93 Abb. 5: Einflüsse auf die Zieldefinition einer privaten Hochschule 96 Abb. 6: Erfolgsfaktorenmodell privater Hochschulen 130 Abb. 7: Modifiziertes Modell der Erfolgsfaktoren privater Hochschulen 141 Abb. 8: Signifikante Einflüsse auf den Erfolg privater Hochschulen 145 Abb. 9: Profile der vier Privathochschul-Cluster 153 Abb. 10: Positionierung der Privathochschulcluster 154 Abb. 11: Kriterien der Standortwahl einer Privathochschule 161 Abb. 12: Portfolio einer fiktiven Hochschule 171 Abb. 13: Preisbildungsprozess an Hochschulen 177

    Tabellenverzeichnis

    Tab. 1: Idealtypische Ausprägungen von Hochschulen 35 Tab. 2: Machtbasen der Stakeholder privater Hochschulen 81 Tab. 3: Bezugs-, Interessen- und strategische Anspruchsgruppen privater

    Hochschulen 82 Tab. 4: Modellierungen der Verfügungsrechtetheorie 90 Tab. 5: Mögliche Erfolgs- und Performance-Maße im Hochschulbereich 107 Tab. 6: Ansätze der Erfolgsfaktorenforschung 113 Tab. 7: Ergebnisse des Expertenvaliditätstests 132 Tab. 8: Repräsentativität der Stichprobe 135 Tab. 9: Repräsentativität der Stichprobe bezüglich der Mitgliedschaft im VPH 136 Tab. 10: HEIst-Werte der privaten Hochschulen 138 Tab. 11: Ergebnisse der PLS-Analyse 143 Tab. 12: Pearsonsche Korrelationsmatrix der Erfolgsfaktoren 144 Tab. 13: Pfadkoeffizienten der Erfolgsfaktoren 144 Tab. 14: Antworten auf Frage 1: „Selbstverständnis der Hochschule“ in

    absoluten Zahlen 148 Tab. 15: Frage 1: „Selbstverständnis der Hochschule“ in der Pearsonschen

    Korrelationsmatrix 150 Tab. 16: Abzuleitende Handlungsempfehlungen für private Hochschulen 166 Tab. 17: Idealtypische Positionierungen der Privathochschultypen 169

    Anlagenverzeichnis

    Anl. 1: Liste der privaten, staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland 185 Anl. 2: Liste der kirchlichen Hochschulen in Deutschland 188 Anl. 3: Fragebogen Befragung der Wissenschaftsministerien 190 Anl. 4: Fragebogen Expertenvalidität 195 Anl. 5: Liste der befragten Experten 198 Anl. 6: Fragebogen Rektorenbefragung 199

  • 16

    Einführung

    Problemstellung

    Private Hochschulen nehmen auf der geistigen Landkarte vieler Menschen in Deutsch-

    land nur einen geringen Raum ein. Das Wissen über sie in der Öffentlichkeit, bei Ver-

    tretern der Bildungspolitik oder der Wissenschaft ist begrenzt; auch der größte Teil der

    Spezialisten in der deutschsprachigen Bildungs- oder Hochschulforschung lässt sie un-

    berücksichtigt. Oftmals besteht kein Interesse daran, mehr über diese Institutionen zu

    erfahren. Die Einstellungen zu ihnen decken das komplette Spektrum von breiter Ab-

    lehnung über Gleichgültigkeit bis hin zu uneingeschränkter Befürwortung ab. Im Laufe

    ihrer vergleichsweise jungen Geschichte, so scheint es, hat sich jedoch die Ansicht

    durchgesetzt, dass private Hochschulen als sinnvolle Ergänzung des Bildungssystems

    fungieren und man sie zumindest gewähren lassen sollte.

    Im Zuge der Planung einer Freien Medizinischen Hochschule (FHM)1 in den 1970er

    Jahren wurde eine solche Einrichtung noch als Manifestation des Scheiterns staatlicher

    Reformpolitik gesehen: „Sollte es irgendwann weitere Universitäten in nichtstaatlicher

    Trägerschaft geben - auf Mediziner könnten die Gewerkschaften, die Industrie, die Par-

    teien folgen - dann nicht, weil sie unbedingt notwendig sind, sondern weil sie nicht

    rechtzeitig durch eine konstruktive Reformpolitik verhindert wurden.“2 Das Klima hat

    sich in den vergangenen Jahren insofern gewandelt, als solche negativen Grundsatz-

    äußerungen nur noch selten zu vernehmen sind. Durch die Internationalisierung der Bil-

    dungslandschaft und das Herausbilden von Wettbewerbsverhalten im Bildungssystem

    findet ein „Paradigmenwechsel“3 statt, der sich in einem „Pluralismus privater und

    öffentlicher Anbieter“4 niederschlägt. Die Vorbehalte beziehen sich nun nicht mehr auf

    die bloße Existenz privater Hochschulen, sondern eher auf die konkrete Ausgestaltung

    der Privathochschulidee, beispielsweise die Finanzierung einzelner privater

    Hochschulen durch den Staat und deren größere Freiräume bezüglich der

    1 Vgl. Hetzel, M./Schlünder, G. (1976), S. 51 ff. 2 Matthiesen, H. (1976), S. 31. 3 Eichhorn, P. (2005c), S. 1. An anderer Stelle spricht Peter Eichhorn auch von „Hochschulen im Um-

    bruch“ und meint damit sowohl die Reformen der staatlichen Hochschulen als auch die Konkurrenz durch neu in den Markt tretende private Hochschulen. Vgl. Eichhorn, P. (2005b), S. 1 und 4.

    4 Eichhorn, P. (2005c), S. 1.

  • 17

    Innensteuerung.5 Sie gelten daher „je nach bildungspolitischem Standpunkt mehr als

    richtungsweisende Vorbilder für die Reform des staatlichen Sektors oder mehr als von

    Sponsoren abhängige, nur für Geldeliten zugängliche Tendenzbetriebe.“6 Unabhängig

    davon werden private Hochschulen vielfach als Paradiesvögel gesehen.7

    Diskussionen über sie verlaufen oft nach der ‚Strohmann-Taktik’: Kritiker - gehören sie

    der breiten Öffentlichkeit an oder seien sie Politiker und Hochschullehrer an staatlichen

    Hochschulen - bauen verbal einen ‚Strohmann’ auf (das Bild einer in der Realität so

    nicht vorkommenden Privathochschule) und argumentieren dann gegen diesen. Das

    macht es nötig, dass diese gängige Meinung über private Hochschulen zumindest

    kurz nachgezeichnet wird.8 Viele Personen beziehen ihre Meinung über die deutschen

    privaten Hochschulen aus den Informationen, die sie über das amerikanische Hoch-

    schulsystem haben. Von Beginn an wurde zudem in Deutschland eine Diskussion über

    den Elitestatus solcher Hochschulen geführt9, wodurch die Begriffe ‚privat’ und ‚Elite’

    im Hochschulkontext verschmolzen10 und die (so nicht zu beantwortende, aber immer

    wieder auftauchende) Frage „Welche Hochschulen sind besser?“ aufkam. Die

    Niederschrift einiger Gesprächsauszüge mag die Klischees verdeutlichen. Die erste

    Person, ein Professor an einer großen staatlichen Universität, bemerkte am Rande einer

    Tagung: „Die wenigen privaten Hochschulen, die es in Deutschland gibt, sind in meinen

    Augen Rosinenpicker. Sie bieten nur Fächer an, die sich gut verkaufen lassen und ihren

    zahlenden Studierenden einen reibungslosen Einstieg in gut bezahlte Positionen

    ermöglichen.“ Die zweite Person, eine Mitarbeiterin eines Forschungsinstituts,

    pflichtete bei: „Meistens handelt es sich dabei doch um Betriebswirtschaftslehre, und

    Unternehmen diktieren den Lehrplan. Die privaten Hochschulen sind eine Art

    Kaderschmiede und machen aus den Studierenden in kürzester Zeit stromlinienförmige 5 „Private Hochschulen haben (…) - auch in Fragen der Organisation - deutlich größere Gestaltungs-

    spielräume als staatliche Hochschulen.“ Herberger, K. (2001), S. 43. Vgl. auch Kappler, E. (1994), S. 271 f.

    6 Konegen-Grenier, C. (1996), S. 132. 7 Ursula Steinkemper spricht von „Exotentum“: Steinkemper, U. (2002), S. 13. 8 Die Inhalte der folgenden Abschnitte speisen sich hauptsächlich aus ungezählten Gesprächen, die

    die Autorin im Laufe des Forschungsprojekts auf Tagungen sowie im Kollegen- und Freundeskreis führte, und aus der Lektüre der einschlägigen Presseveröffentlichungen. Vgl. zum Beispiel Weber, H. (2005). An wissenschaftliche Quellen zu diesem Themenkomplex mangelt es.

    9 Zum Aufkommen der „Ungleichung ‚Privat/Elite’“ siehe Spiegel, R. (1987), S. 11. Auch in der jüngeren Vergangenheit wird noch unterstellt, dass (alle) private(n) Hochschulen eigens für Eliten gegründet werden: „Die Gründung privater Hochschulen verfolgt das Ziel, für eine ausgewählte Gruppe von Studierenden besonders günstige Studienbedingungen zu schaffen, die Zahl der so Aus-gebildeten bewusst zu begrenzen und dieser Personengruppe damit die Chance zu eröffnen, sich als Elite zu profilieren.” Lüthje, J. (2002), S. 273. Dies tun angeblich Menschen, die „aufgrund ihres fi-nanziellen Potentials die Möglichkeit haben, für sich eine separierte Bildungseinrichtung zu schaf-fen.“ Ebenda, S. 275.

    10 Vgl. Pechar, H. (2001), S. 359, und Turner, G. (2001), S. 245 f.

  • 18

    Manager. Auf eine gewisse Weise gelten diese Hochschulen zwar als innovativ und

    flexibel, und sie passen sich gut den Erwartungen des Marktes an, aber Wissenschaft

    würde ich das nicht nennen.“ Aus der Sicht der Studierenden und ihrer Eltern zeigt sich

    eine weitere Facette. Die Mutter eines Studenten: „Private Hochschulen geben vielen

    Studierenden die Chance, überhaupt zum Abschluss zu gelangen - nämlich denjenigen,

    deren Abiturnote für ein Studium an einer staatlichen Hochschule nicht ausreicht, oder

    denjenigen, die dort nach einigen Semestern gescheitert sind. Da sind die

    Studiengebühren doch gut angelegt.“ Ihr Sohn ergänzt: „Wir müssen uns um nichts

    kümmern, weil alles vom Stundenplan über den Auslandsaufenthalt und Praktika für

    uns organisiert wird. Den Abschluss schafft auch jeder. Die Hochschule möchte

    schließlich weiterhin Gewinn machen.“

    In den Gedanken vieler Menschen herrscht implizit eine Dichotomie „staatliche versus

    private Hochschulen“11 vor - wobei Letztere wie beschrieben bestenfalls als Karriere-

    helfer oder Lückenfüller dienen. Gemeinsam ist diesen beiden Ansichten, dass die

    hohen Studiengebühren als gerechtfertigt für die spezifische Leistung der privaten

    Hochschule angesehen werden. Es scheint jedoch illegitim, vom Staat Subventionen

    dafür zu nehmen, wenn man nur im Sinne einer Kaderschmiede12 ein Studium nach dem

    Motto „get in, get out, get a job“13 offeriert oder wenig Begabten eine letzte Chance auf

    akademische Weihen14 gewährt. Für staatliche Unterstützung müssten die privaten

    Hochschulen „erst einmal“ die Standards erfüllen, die die staatlichen Hochschulen

    setzen, oder aber das leisten, was deren Vertreter als Idealfall ansehen.15 Dahinter steht

    im ersten Fall die Logik, dass gleiches Recht für alle zu gelten habe, im zweiten Fall

    hingegen für eine Art ‚Mehrwert-Gedanken’: Wenn es schon private Hochschulen

    geben muss, sollten diese doch wenigstens eine bessere Qualität aufweisen (müssen).16

    11 Vgl. Lüthje, J. (2002), S. 275. In die gleiche Richtung gehen auch die Eigenschaftsprofile von

    staatlichen Universitäten und Business Schools in der Wahrnehmung von Studenten, die Heribert Meffert und Manfred Kirchgeorg im Jahr 1997 erhoben haben. Vgl. Meffert, H./Kirchgeorg, M. (1999), S. 90.

    12 Vgl. Bargel, T. (2002), S. 5. 13 Palfreyman, D. (2004), S. 57. 14 Ähnlich beschreiben Dieter Herrmann und Angela Verse-Herrmann die Ansicht der Privathoch-

    schulgegner, dass diese Institutionen „es den geistig minderbemittelten Sprösslingen von betuchten Bundesbürgern ermöglichen sollen, einen Studienabschluss gegen entsprechende Geldzahlungen, sprich Studiengebühren, zu erlangen“, Herrmann, D./Verse-Herrmann, A. (2005b), S. 18.

    15 Zum Politikum der staatlichen Finanzierung privater Hochschulen vgl. Lynen, P. M. (2004), S. 536. 16 „Um private Hochschulen politisch durchzusetzen, war ihr ‚Mehrwert’ zu definieren, der sich aber

    wenig anders darstellt als ein Katalog der Reformdefizite des deutschen Universitätssystems.“, Trotha, K. v. (2003), S. 8. Die Befürworter privater Hochschulen sehen in diesen einen „Lichtblick in dem ansonsten tristen staatlich organisierten Hochschulsystem - modern, innovativ und die Zu-kunft schlechthin“, Herrmann, D./Verse-Herrmann, A. (2005b), S. 18.

  • 19

    Forschungsstand

    Um Zugang zum Forschungsgegenstand zu bekommen, empfiehlt sich als Basis eine

    Erfassung und Beschreibung der privaten Hochschulen in Deutschland. Die Daten-

    grundlage zu Beginn des vorliegenden Forschungsprojekts konnte nicht befriedigen und

    hat sich in der Zwischenzeit nur unmerklich gebessert. Für den ersten, groben Überblick

    über das Gebiet eignen sich kommentierte Auflistungen der Studienmöglichkeiten an

    privaten Hochschulen.17 Angesichts der rasanten Entwicklung müssen diese Werke je-

    doch als zumindest teilweise veraltet beschrieben werden. Die Veröffentlichung einer

    aktuellen amtlichen Liste der Privathochschulen wird durch das Fehlen einer allgemein-

    gültigen Definition erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.18 In der jüngsten

    Vergangenheit entstanden deskriptive Gutachten und Berichte,19 die Hochschulen und

    ausgewählte Zahlen nennen. Da sie jedoch bei der Erstellung auf den

    Mitwirkungswillen der Hochschulen angewiesen waren, sind sie als problematisch ein-

    zustufen.

    Nicht-wissenschaftliche Informationen finden sich sowohl in den Printmedien als auch

    im Internet, wissenschaftlich fundierte Aussagen sind jedoch rar. „Während das Thema

    Privathochschulen in Tagespresse und Zeitschriften recht präsent ist, gibt es dazu kaum

    neuere wissenschaftliche Literatur.“20 Eher zeitgeschichtlichen Wert haben mittlerweile

    die breit angelegten Publikationen von Werner Thieme und Rudolf Spiegel aus den

    1980er Jahren sowie Julius Baumanns Werk, das bereits zu Beginn des vergangenen

    Jahrhunderts entstand und sich mit der Idee freier Universitäten auseinandersetzte.21

    Derzeit umfasst die Literatur nur Publikationen zu Einzelaspekten. Vergleichsweise

    häufig behandelt werden hochschulrechtliche Belange.22 Zudem beleuchten zahlreiche

    Schriften volkswirtschaftliche und hochschulpolitische Fragestellungen, zum

    Beispiel die Marktfähigkeit von Bildung oder die Notwendigkeit und den Nutzen

    privater Hochschulen für das Gesamtsystem.23 Betriebswirtschaftliche Ansätze

    werden kaum gewählt. Betrachtungen des Hochschulmarketing24 sind zumeist aus der

    17 Vgl. Barthold, H. (2000) und Göpfarth, G./Zinkhahn, B. (2002). 18 Zu diesem Thema vgl. Erstes Kapitel, A I. 2 und B I. 1. 19 Vgl. Brauns, H. (2003) und Stannek, A./Ziegele, F. (2005). 20 Steinkemper, U. (2002), S. 14. Diese Aussage ist auch heute noch gültig. 21 Vgl. Thieme, W. (1988), Spiegel, R. (1987) und Baumann, J. (1907). 22 Die einschlägigen Werke sind Steinkemper, U. (2002) und der Sammelband Kämmerer,

    J. A./Rawert, P. (2003), zudem diverse Kommentare zum Hochschulrahmengesetz und zu den Landeshochschulgesetzen. Beispielhaft seien Reich, A. (2005), Thieme, W. (2004) und Haug, V. (2001) genannt.

    23 Als Exempel können Woll, A. (2001) und van Lith, U. (1985) dienen. 24 Zum Beispiel Trogele, U. (1997) oder Wangen-Goss, M. (1983) sowie Escher, H. (2001) oder Topf,

    C. (1986) für den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

  • 20

    Sicht staatlicher Hochschulen verfasst, ebenso Erfahrungsberichte oder Handlungs-

    empfehlungen zur Hochschulsteuerung unter den (für diese Gruppe von Hochschulen)

    neuen Rahmenbedingungen.25 Einer der wenigen Beiträge, die sich explizit mit dem

    Management privater Hochschulen beschäftigen, stammt von Klaus Brockhoff, dem

    ehemaligen Rektor der WHU in Koblenz-Vallendar.26 Der Aufsatz behandelt die

    Besonderheiten privater Universitäten und die daraus erwachsenden Unterschiede zu

    staatlichen Hochschulen in der Organisation, Steuerung und Finanzierung sowie die

    Bedeutung der Reputation. Er thematisiert nicht die Erfolgsdefinitionen, -maßstäbe oder

    -faktoren privater Hochschulen, sondern ruft dazu auf, die Erfolgsbedingungen

    empirisch zu untersuchen und somit die von ihm geäußerten Vermutungen über Effi-

    zienz- oder Effektivitätsvorteile zu Hypothesen zu verdichten und anschließend zu

    testen.27

    Es besteht folglich eine Lücke im Bereich der betriebswirtschaftlich orientierten Privat-

    hochschulforschung. Die Tatsache, dass private Hochschulen unter teilweise anderen

    Voraussetzungen agieren als nicht-private, verhindert die Integration in die Hochschul-

    forschung (verstanden im Sinne von „Forschung über Hochschulen“), die bei der Ent-

    wicklung der Hochschulen und des Hochschulwesens als Ganzem hilft.

    Für die Praxis fehlt eine übergreifende Darstellung, die in speziell auf diese Einrichtun-

    gen zugeschnittenen Managementempfehlungen zur Strategiefindung und Strategie-

    implementierung mündet.

    Die vorliegende Arbeit entwickelt daher einerseits einen theoretischen Bezugsrahmen

    für die wissenschaftliche Behandlung des Phänomens ‚Private Hochschule’ und schafft

    andererseits eine Basis für das Management dieser Einrichtungen. Zu diesem Zweck

    wendet sie sich dem Kernthema der Betriebswirtschaftslehre zu, der Frage nach dem Er-

    folg und dabei hauptsächlich der Erfolgsdefinition. Dies ist deshalb so bedeutsam, weil

    private Hochschulen bislang an (Fremd-) Erfolgsdefinitionen gemessen werden, die auf

    anderen oder auch falschen Annahmen beruhen. Davon rührt ein verzerrtes Bild her, das

    wiederum weit reichende Konsequenzen für die Bildungspolitik hat. Angesprochen ist

    hier speziell beispielsweise die Unterstellung einer Profitorientierung aller privaten

    Hochschulen, die bewirkte, dass diese lange Zeit systematisch bei Forschungsförder-

    programmen benachteiligt waren und zum Teil auch heute noch sind.28 Die Anwendung

    25 Dazu ausführlich Erstes Kapitel, A. III. 1. 26 Vgl. Brockhoff, K. (2003). 27 Vgl. Brockhoff, K. (2003), S. 19. Eine frühe, grundlegende Analyse des Effizienzbegriffs im

    Zusammenhang mit Hochschulen bietet Eichhorn. Vgl. Eichhorn. P. (1980), S. 33 ff. 28 Vgl. etwa Schlaffke, W./Weiß, R. (1996), S. 30.

  • 21

    der gleichen Maßstäbe, Instrumente und Kennzahlen für staatliche und private Hoch-

    schulen, die oftmals zu einem Vergleich führen, ist zumindest im gegenwärtigen Zu-

    stand des Hochschulsystems nicht angebracht, da die beiden Hochschultypen unter ver-

    schiedenen Voraussetzungen agieren.

    Vorgehensweise

    Die vorliegende Arbeit geht von folgenden forschungsleitenden Annahmen aus:

    - Heterogenität der Gründungsmotive: Die privaten Hochschulen in Deutsch-

    land unterscheiden sich hinsichtlich der Motive, die zu ihrer Gründung führen.

    - Heterogenität der Hochschulziele: Verschiedene Gründungsmotive bedingen

    verschiedene betriebliche Ziele der Hochschulen.

    - Stabilität der Hochschulziele: Aufgrund der bisher kurzen Lebensdauer der

    meisten privaten Hochschulen verfolgen diese auch heute noch die ursprüngli-

    chen Gründungsmotive und die daraus resultierenden Ziele.

    - Multidimensionalität der Erfolgsdefinition: Eine private Hochschule richtet

    ihre Aktivitäten an mehr als einem Ziel aus. Die Gewichtung der Ziele variiert

    von Hochschule zu Hochschule.

    Die Arbeit gliedert sich in vier Teile. Das nötige Hintergrundwissen über private Hoch-

    schulen liefert das Erste Kapitel. Es widmet sich zuerst der Definition und Abgrenzung

    der grundlegenden Begriffe, bevor eine Art Bestandsaufnahme die institutionelle

    Vielfalt verdeutlicht. Um eine bessere Vorstellung über die Größenordnungen zu

    vermitteln, wird die noch junge Geschichte der privaten Hochschulen mit Hilfe der

    relevanten Zahlen (wie etwa der Anzahl der Hochschulen, ihres Anteils an der Gesamt-

    heit oder der Studierendenzahlen) skizziert. Außerdem fließen aus einer eigenen Befra-

    gung der Wissenschaftsministerien im Frühjahr 2005 gewonnene Erkenntnisse ein. Der

    Abschnitt schließt mit einer Strukturanalyse des deutschen Hochschulsystems, die

    überleitet zu der Frage, weshalb trotz der scheinbar relativ geringen Attraktivität die

    Zahl der Gründungen steigt.

    Das Zweite Kapitel fragt nach den auf private Hochschulen anwendbaren Theorien und

    bietet dadurch gerade für den Praktiker interessante Einblicke in deren Wesen und Be-

    sonderheiten. Es dient als Scharnier zwischen dem deskriptiven Ersten Kapitel und dem

    von der empirischen Untersuchung geprägten Dritten Kapitel. Die Theorien der Neuen

  • 22

    Institutionenökonomik nehmen breiten Raum ein: Die Transaktionskostentheorie hilft,

    die Motive für Privathochschulgründungen und -akquisitionen zu verstehen, während

    die Prinzipal-Agenten-Theorie als Erklärungsansatz für die Machtverteilung im Be-

    ziehungsgeflecht der verschiedenen Akteure dient und die Theorie der Verfügungs-

    rechte die Grenzen der Handlungsspielräume von privaten Hochschulen illustriert. Der

    Stakeholder-Ansatz erweitert die genannten Analysen um die Aspekte der Nutzener-

    wartungen der diversen Anspruchsgruppen und deren Einfluss auf die Ziele der Hoch-

    schulen. Mit dem Fokus auf den Erfolg als Konzept der Betriebswirtschaftslehre befasst

    sich der letzte Abschnitt. Anhand des Ideals der forschrittsfähigen Organisation nach

    Werner Kirsch entwickelt es die Trennung zwischen Erfolg und Performance, um in ei-

    ner Definition des Begriffs ‚Erfolg’ für den Gegenstand der privaten Hochschulen zu

    münden.

    Diese theoretischen Überlegungen greift das Dritte Kapitel auf und wendet sich dem

    Erfolg der privaten Hochschulen in Deutschland zu. Die zentralen Forschungsfragen

    hierbei lauten:

    - Wie definiert sich Erfolg von privaten Hochschulen?

    Wie soll der Erfolg eines Unternehmens und speziell einer privaten Hochschule ge-

    nerell beurteilt werden? Wessen Erfolgsmaßstäbe werden angelegt? Bestimmen die

    Hochschulleitung, der Träger, die Studierenden oder Hochschul-Externe (wie bei-

    spielsweise der Staat, Akkreditierungs- und Evaluationsagenturen oder auch die

    potentiellen Arbeitgeber der Absolventen) die Erfolgsdefinition? Lässt sich Erfolg

    nur im Zusammenspiel all dieser Definitionen erfassen?

    - Wie kann der Erfolg von privaten Hochschulen gemessen werden?

    Wie kann der zuvor konzeptualisierte Erfolg tatsächlich gemessen und beurteilt

    werden? Kommen objektive oder subjektive Verfahren zum Einsatz? Erstere neh-

    men eine Außenperspektive ein und fragen nach (vor allem finanzwirtschaftlichen)

    Kennzahlen. Subjektive Verfahren hingegen nähern sich - zumeist über persönliche

    Einschätzungen - der Erfolgsmessung aus der Binnenperspektive.

    - Welches sind die Erfolgsfaktoren privater Hochschulen in Deutschland?

    Lassen sich theoretisch fundierte und empirisch nachvollziehbare Erfolgsfaktoren

    für das Management privater Hochschulen herleiten?

  • 23

    Ausgehend von diesen Forschungsfragen sucht das Dritte Kapitel nach einer Methode,

    die auch für die kleine Grundgesamtheit aussagekräftige und belastbare Ergebnisse zu

    Erfolgsfaktoren produziert, und findet sie in der Partial-Least-Squares-Analyse. Diese

    ermöglicht die empirische Überprüfung des theoretisch fundierten, ersten Modells des

    Privathochschulerfolgs.

    Eine Clusteranalyse erlaubt zudem, anhand des von der Hochschulleitung bekundeten

    Selbstverständnisses der Organisation vier Typen zu unterscheiden: wissenschafts-,

    gewinn- und portfoliobestimmte Hochschulen sowie die so genannten „Kombinierer“,

    die (noch) keiner Richtung eindeutig zuzuordnen sind.

    Auf der Grundlage der ersten drei Teile, besonders aber der erwähnten

    Privathochschultypologie und des zentralen Erfolgsfaktors ‚Marktadäquates Verhalten’,

    entwickelt das Vierte Kapitel Handlungsempfehlungen für das Hochschulmanagement.

    Sie betreffen sowohl die Neugründung und die Akquisition einer privaten Hochschule

    als auch das Management einer bestehenden Hochschule. Die Zusammenfassung der

    Hauptergebnisse in Thesenform rundet die Arbeit ab. Abbildung 1 veranschaulicht

    Aufbau und Inhalte.

  • 24

    Forschungsleitende Annahmen • Heterogenität der Gründungsmotive

    • Heterogenität der Hochschulziele• Stabilität der Hochschulziele

    • Multidimensionalität der Erfolgsdefinition

    Erstes Kapitel: Private Hochschulen im

    deutschen Hochschulsystem•Begriffsdefinition •Bestandsaufnahme

    Zweites Kapitel: Theoretische Fundierung

    •Neue Institutionenökonomik•Stakeholder-Ansatz

    •Erfolgstheorien

    Viertes Kapitel: Handlungsempfehlungen

    Drittes Kapitel, C: Empirische Ergebnisse•Erfolgsfaktoren privater Hochschulen•Typologie der privaten Hochschulen

    Drittes Kapitel, A und B: Grundlagen der Untersuchung

    •Erfolgsfaktorenforschung•Methode der Partiellen Kleinstquadrate

    Abb. 1: Aufbau der Arbeit Quelle: Eigene Darstellung

  • 25

    Erstes Kapitel

    Private Hochschulen in Deutschland – eine Annäherung

    A. Definition und Abgrenzung des Begriffs ,Private Hochschule’

    I. Begriffsbestimmungen

    1. Definition des Begriffs ‚Hochschule’

    Hochschulen sind bemerkenswert überdauernde Institutionen, wie das folgende Zitat

    von Clark Kerr gut zu illustrieren vermag: „About eighty-five institutions in the

    Western world established by 1520 still exist in recognisable forms, with similar

    functions and unbroken histories, including the Catholic church, the parliament of the

    Isle of Man, of Iceland and of Great Britain, several Swiss cantons, and seventy

    universities. Kings that rule, feudal lords with vassals, guilds with monopolies are gone.

    These seventy universities, however, are still in the same locations with some of the

    same buildings, with professors and students doing much the same things, and with

    governance carried on in much the same ways.”29

    Welche Eigenschaften sind konstituierend für eine Hochschule und machen sie zu einer

    solch langlebigen Einrichtung? Ihr Wesen lässt sich nur schwer fassen. Innerhalb des

    Bildungssystems stellen die Hochschulen die am höchsten angesiedelte institutionelle

    Form dar. Auf die unterschiedlichen Einrichtungen des Elementar-, Primar- und

    Sekundarbereichs wie Kindergärten und Schulen folgt der tertiäre Bereich, der neben

    der Lehre auch die Forschung zur Aufgabe hat. Im Hochschulrahmengesetz findet sich

    keine explizite Definition des Begriffs ‚Hochschule’30, vielmehr nähert es sich diesem

    über die Auflistung der verschiedenen Hochschularten31 (§ 1 HRG) sowie die

    Benennung der Aufgaben der Hochschulen (§ 2 HRG) und der Ziele des Studiums (§ 7

    HRG) an. Die Konkretisierung und Ausgestaltung obliegt den Bundesländern,32 die es

    aber ihrerseits vermeiden, materiellrechtliche und inhaltliche Kriterien zu nennen.33

    29 Kerr, C. (1982), S. 152. 30 Vgl. Reich, A. (2005), S. 43. Im Zuge der Föderalismusreform steht das Hochschulrahmengesetz zur

    Disposition. 31 Es ist zu differenzieren zwischen den Begriffen ‚Hochschulart’ und ‚Hochschultyp’. Während

    Erstere die unterschiedlichen Ausprägungen der inhaltlichen Zielsetzungen, Ansprüche und damit Aufgaben meint (Universitäten, Fachhochschulen etc.), bezeichnet Letztere die verschiedenen Arten der Trägerschaft (also staatlich, kirchlich und privat).

    32 Vgl. Reich, A. (2005), S. 43. 33 Vgl. Lynen, P. M. (2004), S. 514, Thieme, W. (2004), S. 50 f., oder Steinkemper, U. (2002), S. 20.

  • 26

    Die Aufgaben der Hochschulen können in Primär- und Sekundäraufgaben

    unterschieden werden.34 Primäraufgaben sind die in Art. 5 Abs. 3 GG genannten

    Aufgaben der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, alle anderen sind

    Sekundäraufgaben. Zu Ersteren zählen die „Pflege und Entwicklung der Wissenschaften

    und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung“ und die

    „Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses“ (§ 2 Abs. 1

    HRG). Unter Sekundäraufgaben versteht man die Förderung der Weiterbildung des

    Personals, die Mitwirkung an der sozialen Förderung der Studierenden, die Förderung

    der internationalen Zusammenarbeit; die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse

    ausländischer Studierender, das Zusammenwirken mit anderen Hochschulen und

    anderen staatlichen und staatlich geförderten Forschungs- und Bildungseinrichtungen,

    die Förderung des Wissens- und Technologietransfers und die Unterrichtung der

    Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben (vgl. § 2 Abs. 2 bis 8 HRG). Da nicht

    jede Hochschule alle der genannten Aufgaben erfüllen muss35, sind in der Realität

    verschiedene Ausprägungen und Schwerpunktsetzungen festzustellen. Das

    grundsätzliche Ziel der Hochschulen ist, davon unbenommen, die Vorbereitung der

    Studierenden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld durch die Vermittlung der dazu

    notwendigen Fachkenntnisse, -fähigkeiten und -methoden (§ 7 HRG).

    Das Hochschulrahmengesetz unterscheidet bei der Festlegung des Anwendungsbereichs

    in § 1 zwischen den Hochschularten36 Universitäten, Pädagogischen Hochschulen,

    Kunsthochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Einrichtungen, die nach

    Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Die staatlich anerkannten Hochschulen

    werden in § 70 behandelt. Prinzipiell können sie jeder der genannten Hochschularten

    angehören, wenngleich derzeit die Fachhochschulen dominieren.37

    Ursprünglich diente der Begriff ‚Hochschule’ problemlos als Überbegriff für alle

    Hochschularten.38 In der jüngeren Vergangenheit sind jedoch sprachliche

    Ungenauigkeiten zu vermerken, wenn Hochschulfunktionäre und -politiker

    Begriffspaare wie ‚Hochschulen und Fachhochschulen’ verwenden.39 Der Bologna-

    34 Vgl. Lynen, P. M. (2004), S. 527. Werner Thieme verwendet das Wortpaar „Kern- und Annexauf-

    gaben“. Thieme, W. (2004), S. 232 ff. 35 Vgl., Reich, A. (2005), S. 55 und 67. 36 Vgl. Thieme, W. (2004), S. 36-46. Darin enthalten ist auch ein Abschnitt über die Gesamthochschu-

    len und ihr Scheitern. 37 Vgl. hierzu Kapitel B.I.1. 38 In diesem Sinn soll er auch in der vorliegenden Arbeit verwendet werden. 39 Vgl. Lynen, P. M. (2004), S. 515.

  • 27

    Prozess und das damit verbundene gestufte Studiensystem40 begünstigt zudem einen

    „Homogenisierungsdrang“41 oder auch academic drift, „die Annäherung eines

    statusniedrigeren Hochschultyps an die statushöheren Universitäten“42, was die

    Verwirrung um die korrekten Bezeichnungen noch verstärkt.

    Es drängt sich - gerade wegen der fehlenden substantiellen Definition des Begriffs

    ‚Hochschule’ - die Frage nach der Abgrenzung hochschulähnlicher Anbieter auf.

    Unter welchen Umständen ist eine Bildungseinrichtung nicht als Hochschule zu

    bezeichnen? Sind zum Beispiel Berufsakademien und Corporate Universities als

    Hochschulen einzustufen? Das Hochschulrahmengesetz unterscheidet staatliche und

    staatlich anerkannte Hochschulen43, wobei die erstgenannte Gruppe als die Regel

    angesehen wird.44 Dies bedeutet, dass hochschulähnliche Anbieter keine staatliche

    Anerkennung anstreben oder sie ihnen verweigert wird. In Ermangelung konsti-

    tuierender Merkmale von Hochschulen, bleibt demnach nur der Rückgriff auf einige der

    in § 70 HRG genannten Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von

    Einrichtungen.45 Von einer Hochschule kann man also nicht sprechen, wenn die

    Einrichtung beispielsweise keine eigenen Hochschulabschlüsse vergibt (sondern dies

    kooperierenden Hochschulen im In- oder Ausland überlässt) oder wenn ihre

    hauptamtlichen Lehrenden keinen Professorenstatus haben. So finden sich einige

    inländische Institutionen, die ihren Unterricht ‚Studium’, ihre Teilnehmer ‚Studenten’

    und ihre Unterrichtsräume ‚Campus’ nennen und damit den Anschein erwecken, eine

    Hochschule zu sein (zum Beispiel das Private Institut für Marketing und

    Kommunikation in Berlin46). Tatsächlich vergeben sie jedoch nur Abschlüsse auf

    Kammerebene oder eigene Zertifikate. Des Weiteren agieren ausländische Anbieter mit

    Niederlassungen in Deutschland oder mit inländischen privaten Partnerunternehmen (so

    40 Vgl. etwa Kultusministerkonferenz (Hrsg.) (2003a). Einen Überblick zur Schaffung des

    europäischen Hochschul- und Forschungsraums geben Küster, E. C./Schnitzer, K. (2005), S. 19 ff. 41 Eichhorn, P. (2005c), S. 3. 42 Meier, F./Schimank, U. (2002), S. 85, und Wolter, A. (1999), S. 49 f., der von „Entdifferenzierung“

    spricht. Auch Peter Dietz konstatiert eine „Abkehr von der institutionellen Differenzierung nach dem Hochschultyp“, die durch die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben vom 10. Oktober 2003 der Kultusministerkonferenz verursacht wurde. Vgl. Dietz, P. (2005), S. 268, und Kultusministerkonferenz (Hrsg.) (2003b).

    43 Zu Details des Prozesses der staatlichen Anerkennung vgl. Kap. III.1. 44 Vgl. Reich, A. (2005), S. 47. 45 Dies ist insofern problematisch, als es sich nur um Mindestforderungen handelt. Vgl. Reich, A.

    (2005), S. 44, und Steinkemper, U. (2002), S. 27 und 47. Einzelne Aspekte der Kriterienliste sollen hier jedoch als Hilfsmittel dienen.

    46 Vgl. Privates Institut für Marketing und Kommunikation IMK Berlin (1. Dezember 2006), http://www.imk.de.

  • 28

    genanntes Franchising47) und verleihen akademische Grade des Sitzlandes ihrer

    Zentrale. Als Beispiel kann die Schiller International University in Heidelberg dienen.48

    Berufsakademien bieten seit der Mitte der 1970er Jahre ein fachwissenschaftliches

    Studium in Verbindung mit dem Erwerb berufspraktischer Kenntnisse in einem

    kooperierenden Unternehmen an und übertragen somit das klassische

    Berufsausbildungskonzept in den tertiären Sektor (sog. Duales System).49 Die

    hauptsächlichen Motive für ihre Gründung lagen in der Entlastung der Hochschulen und

    dem Wunsch nach einer bedarfsgerechteren, berufs- und arbeitsweltbezogenen

    Ausbildung.50 Die Berufsakademien sollten somit die wahrgenommene Lücke zwischen

    Abitur und Hochschulstudium schließen und Abiturienten „eine geschlossene

    Alternative zur bisherigen Einbahnstraße über das Abitur zur Hochschule“ bieten.51 Das

    bedeutet im Umkehrschluss, dass sich die Berufsakademien tatsächlich nur auf

    „hochschulähnlichem Niveau“52 betätigen, sie sind „Einrichtungen des tertiären Bil-

    dungsbereiches neben den Hochschulen“53 mit Ergänzungsfunktion.54 Auch im Sinne

    des Gesetzes gehören sie nicht zur Gruppe der Hochschulen.55 Unter bestimmten

    Voraussetzungen sind sie jedoch den Fachhochschulen gleichgestellt.

    Ein immer häufiger auftretendes Phänomen in der deutschen Bildungslandschaft bilden

    die so genannten Corporate Universities. Die Ursprünge dieses Konzepts der

    betrieblichen Bildungsarbeit kommen aus den USA. In Deutschland gelten Daimler-

    Chrysler und Lufthansa, die jeweils im Jahre 1998 ihre Firmenuniversität gründeten, als

    die Pioniere.56 Unter einer Corporate University wird im umfassendsten Sinne eine

    Bildungseinrichtung verstanden, die von einem Unternehmen gegründet und betrieben

    wird und dabei als strategisches Dach für alle Weiterbildungsbedarfe des Unternehmens

    47 Vgl. Richter, T./Pierling, T. (2003), S. 224. Vgl. auch HHG § 106 und NRW HG § 118. Zum

    Tätigwerden ausländischer Anbieter allgemein: Kultusministerkonferenz (Hrsg.) (1997). Brockhoff unterscheidet zwischen Export-Modell, Franchise-Modell, Kooperationsmodell und dem Modell der Niederlassung. Vgl. Brockhoff, K. (2004), S. 324 ff.

    48 Vgl. International University Heidelberg (1. Dezember 2006), http://www.schiller.edu/siuheidel-berg/front_content.php.

    49 Vgl. Münch, J. (2000), S. 98, und Osswald, R. (1988), S. 9, 23 und 113. 50 Vgl. Osswald, R. (1988), S. 9. Für das Erreichen dieser Zielsetzung spricht eine Befragung der

    Vorgesetzten, die den Absolventen u.a. unter den Aspekten Einarbeitungszeit und Prozess der sozialen Eingliederung bessere Noten geben als Hochschulabsolventen. Vgl. Osswald, R. (1988), S. 93.

    51 Osswald, R. (1988), S. 24. 52 Münch, J. (2000), S. 99. 53 Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung/Bundesagentur für Arbeit

    (2004), S. 490. 54 Vgl. Osswald, R. (1988), S. 113. 55 Vgl. Lynen, P. M. (2004), S. 529. 56 Vgl. Stauss, B. (1999), S. 122, und Münch, J. (2003), S. 81.

  • 29

    fungiert.57 Sie zielt dabei primär auf die eigenen Mitarbeiter, aber auch auf Kunden und

    Zulieferer und fördert folglich nicht das allgemeine, sondern das unternehmens-

    spezifische Humankapital.58 Somit sind Personal- und Organisationsentwicklung die

    vorrangigen Ziele von Corporate Universities, was sich auch in den stark praxis-

    bezogenen, an der Firmenphilosophie und dem Unternehmenszweck ausgerichteten

    Inhalten zeigt. Diese werden zumeist von Dozenten ohne Professorenstatus unterrichtet.

    Die Zulassung der Studierenden knüpft sich nicht an formale Voraussetzungen wie

    beispielsweise die Hochschulzugangsberechtigung, sondern an den Status innerhalb des

    Unternehmens (oftmals beziehen sich die Aktivitäten auf Führungskräfte) und ihre

    persönliche Eignung. Auch dauert das „Studium“ oft nur wenige Tage oder Wochen

    und endet nicht mit einer Prüfung. Daher können Corporate Universities letztlich auch

    keine staatlich anerkannten Abschlüsse, sondern nur Firmenzertifikate vergeben. Es

    findet keine breit angelegte Forschung statt. Diese Institutionen, die oftmals einen

    virtuellen Charakter aufweisen, haben also „entgegen ihrer Bezeichnung sehr wenig

    damit zu tun, was man bei sowohl historischer als auch systematischer Betrachtung

    unter Universitäten, bzw. allgemeiner formuliert, unter Hochschulen versteht.“59 Der

    formale Hochschulstatus bleibt ihnen also - zurecht - verwehrt.60 Nichtsdestoweniger ist

    die Zusammenarbeit zwischen Corporate Universities und Hochschulen möglich. Eine

    vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragte Studie kommt

    zu dem Ergebnis, dass Corporate Universities keine Wettbewerber von klassischen

    Hochschulen sind und diese ihr Kooperationspotential noch nicht ausgeschöpft haben.61

    57 Vgl. Meister, J. C. (1998), S. 267: „A corporate university is the strategic umbrella for developing

    and educating employees, customers, and suppliers in order to meet an organization’s business strategies.” Einen Überblick über die verschiedenen Typisierungsmodelle gibt Maike Andresen, be-vor sie diese zu ihrer eigenen Typologie, den vier Lernstrategien, zusammenfasst. Vgl. Andresen, M. (2002), S. 235 ff. und 278 ff.

    58 Vgl. Andresen, M. (2002), S. 22. 59 Münch, J. (2003), S. 64. In der Grundbedeutung des lateinischen Wortes ‚universitas’, der Gemein-

    schaft der Lehrenden und Lernenden, ist die Bezeichnung stimmig, da der Zusatz ‚corporate’ die Zugehörigen der Gemeinschaft auf Akteure des Unternehmens oder dessen engen Umfelds einschränkt. Vgl. Andresen, M. (2002), S. 21). Die deutschsprachige Bezeichnung ‚Universität’ darf aus hochschulrechtlichen Gründen jedoch nicht verwendet werden (vgl. Kap. B.III.1).

    60 Eine Ausnahme stellt die Volkswagen AutoUni in Wolfsburg dar, die die staatliche Anerkennung anstrebt und ab 2007 auch Nicht-Mitarbeiter zulassen will. Vgl. Volkswagen Aktiengesellschaft (1. Dezember 2006), http://www.autouni.de. Thieme trennt zwischen „staatlich anerkannten Hochschulen“ und „hochschulähnlichen Einrichtungen“, worunter er als „unechte Privathochschulen“ auch die Firmenuniversitäten zählt. Thieme, W. (2004), S. 120. Diese Bezeichnung ist unglücklich gewählt, da sie eben keine Hochschulen sind.

    61 Vgl. Wimmer, R./Emmerich, A./Nicolai, A. T. (2002), S. 7.

  • 30

    2. Definition des ‚Privaten’ bei Hochschulen

    Vielfach wird nur zwischen staatlichen62 und nicht-staatlichen Hochschulen getrennt,

    was bedeutet, dass ‚nicht-staatlich’ und ‚privat’ gleichgesetzt werden.63 Dabei handelt

    es sich um eine Negativdefinition: Ausgehend von dem „Normaltypus“ der staatlichen

    Hochschule scheint das Nicht-Staatliche oder Private erklärungsbedürftig oder

    zumindest erwähnenswert.64 Aus wissenschaftlicher Sicht kann dieser Zustand

    bestenfalls als Verlegenheitslösung gelten. Angezeigt ist zum einen mit dem Ziel einer

    besseren Verständigung eine einheitliche Begriffsverwendung, zum anderen eine

    differenziertere Terminologie. Denn die beträchtlichen Unterschiede zwischen den

    Vertretern der jeweiligen Hochschultypen ziehen Konsequenzen in Managementfragen

    nach sich. Angesprochen sind damit insbesondere die Divergenzen zwischen privat und

    kirchlich getragenen Hochschulen.65 Der Begriff ‚nicht-staatlich’ empfiehlt sich als

    Überbegriff für kirchliche Hochschulen, Bundeshochschulen und private

    Hochschulen.66

    Da das Grundgesetz an keiner Stelle ausdrückliche inhaltliche Regelungen bezüglich

    der Hochschulen67 trifft, überrascht es nicht, dass es auch private Hochschulen nicht

    erwähnt.68 Viele Autoren interpretieren jedoch die „Freiheit von Kunst und

    Wissenschaft, Forschung und Lehre“ (Art. 5, Abs. 3 GG) derart, dass sie einen gegen

    Eingriffe des Staats geschützten Freiheitsraum gewährleistet und das Grundrecht

    beinhaltet, sie auch außerhalb staatlicher Organisationen zu verwirklichen.69

    62 Vereinzelt findet sich auch der Begriff ‚öffentliche Hochschule’. Vgl. Göring, M. (1998), S. 589,

    und Thieme, W. (2004), S. 122. Letzterer bevorzugt sonst den Begriff ‚staatliche Hochschule’ und benutzt den Begriff ‚öffentlich’, um den Kreis der potentiellen Studierenden einer Hochschule abzugrenzen. So seien zum Beispiel die Hochschulen des Bundes keine öffentlichen Hochschulen, da sie nur dem Bundespersonal offen stehen. Vgl. Thieme, W. (2004), S. 116.

    63 Dies könnte von den Veröffentlichungen des BMBF herrühren. Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) (2005), S. 254 ff. Vgl. auch Münch, J. (2000), S. 84.

    64 Es ist als bezeichnend anzusehen, dass einschlägige Lexika nur einen Eintrag für private Hochschulen, nicht jedoch für staatliche aufweisen. Vgl. Hanft, A. (2001) und Bretschneider, F./Pasternack, P. (2005). Spezielle Studienführer für das Studium an privaten Hochschulen (z.B. Barthold, H. (2000) und Göpfarth, G./Zinkhahn, B. (2002)) untermauert diese Sonderstellung. Als Gegenbeispiele sind neuere Schriften Herrmann, D./Verse-Herrmann, A. (2005a) beziehungsweise Herrmann, D./Verse-Herrmann, A. (2005b) zu nennen.

    65 Die Besonderheiten der kirchlichen Hochschulen werden in Kap. III.1 dargestellt. 66 So zum Beispiel Thieme, W. (2004), S. 47, und Steinkemper, U. (2002), S. 18 f., während Peter

    Michael Lynen nur private und kirchliche Hochschulen unter dem Begriff ‚nicht-staatlich’ subsumiert. Vgl. Lynen, P. M. (2004), S. 528.

    67 Vgl. Thieme, W. (2004), S. 55. 68 Susanne Wellmann schreibt, dass die vorkonstitutionellen Länderverfassungen von Bayern, Hessen

    und Rheinland-Pfalz die Privathochschulfreiheit vorgesehen hatten und die Nichtaufnahme ins Grundgesetz damit auf einer bewussten Entscheidung und nicht auf unbeabsichtigtem Unterlassen beruht haben muss. Vgl. Wellmann, S. (1996), S. 49.

    69 Vgl. stellvertretend für viele Reich, A. (2005), S. 513, und Wiedmann, T. (2001), S. 42.

  • 31

    Die Kriterien für den privaten Charakter einer Hochschule sind zunächst in deren

    Trägerschaft70 und Finanzierung beziehungsweise in einer Kombination derselben zu

    suchen.71

    Träger der meisten Hochschulen ist in Deutschland das Sitzland der Hochschule.72

    Ausnahmen bilden die von anderen Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR)

    getragenen Hochschulen wie beispielsweise die Universitäten der Bundeswehr in

    Hamburg und Neubiberg bei München73, die vom Bund und den Ländern gemeinsam

    getragene Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer74 oder die

    Hochschulen der Kommunen (etwa die Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg75

    oder die Städelhochschule Frankfurt) sowie die kirchlichen und die privaten

    Hochschulen.

    In der jüngeren Vergangenheit kam es zu Privatisierungen. Der Begriff wird von

    manchen Autoren76 auf das Gesamtsystem bezogen und meint dann den wachsenden

    Anteil privater Einrichtungen. Dieser Auslegung soll nicht gefolgt werden. Unter

    ‚Privatisierung’ soll vielmehr die Übertragung öffentlichen Eigentums auf private

    Personen oder Unternehmen verstanden werden.77 Ein Beispiel für eine materielle,

    „echte“78 Privatisierung, auch Eigentumsprivatisierung79 genannt, verkörpert die

    Hochschule 21 in Buxtehude.80 Es finden sich auch Beispiele für nur formelle

    Privatisierungen (Organisationsprivatisierungen)81. Damit ist einzig die

    70 Falk Bretschneider und Peer Pasternack definieren private Hochschulen als „Hochschulen in

    privater Trägerschaft.“ Vgl. Bretschneider, F./Pasternack, P. (2005), S. 159. Dies reicht nicht zur Abgrenzung aus, wie zu zeigen sein wird.

    71 Die tatsächliche Ausgestaltung an privaten Hochschulen in Deutschland wird in Kapitel II.1, Träger-schaft, bzw. I.2, Finanzierung, behandelt, während hier die theoretisch denkbaren Kategorien aufgezeigt werden sollen.

    72 Reich, A. (2005), S. 512. Daten zur Verteilung der verschiedenen Trägerrechtsformen bei Hochschulen finden sich in Kap. II.1.

    73 Vgl. Thieme, W. (2004), S. 47. 74 Vgl. Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (1. Dezember 2006),

    http://www.hfv-speyer.de/Ueberuns/Ueberuns.htm. 75 Die Hochschule wird getragen von vier kommunalen Gebietskörperschaften (den Städten Nürnberg

    und Augsburg sowie den Bezirken Mittelfranken und Schwaben), die sich zum Mittelfränkisch-schwäbischen Zweckverband Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg KöR zusammenge-schlossen haben: Finanziell wird die Hochschule auch vom Freistaat Bayern getragen, der 60 % der Lehrpersonalkosten übernimmt. Vgl. Hochschule für Musik Nürnberg-Augsburg (1. März 2006), http://hfm-n-a.de/hochschule/zweckverband.htm.

    76 Vgl. Lüthje, J. (2002), S. 273, Reuter, L. R. (2002), S. 91, und Brockhoff, K. (2003), S. 1. 77 Vgl. Eichhorn, P./Loesch, A. v. (1989), Sp. 1303. 78 Eichhorn, P./Loesch, A. v. (1989), Sp. 1308. 79 Vgl. Eichhorn, P. (2001), S. 34, und Kämmerer, J. A. (2001), S. 45 f., der den Begriff ‚Popular-

    privatisierung’ vorschlägt. 80 Vgl. Hochschule 21 (1. Dezember 2006), http://www.hs21.de. 81 Vgl. Eichhorn, P. (2001), S. 34, und Kämmerer, J. A. (2001), S. 41 ff.

  • 32

    Umwandlung in private Rechtsformen gemeint,82 in materieller Hinsicht bleibt die

    Hochschule staatlich. Im Jahre 2002 trat das novellierte Niedersächsische

    Hochschulgesetz in Kraft, in dem Niedersachsen als erstes Bundesland von § 58 HRG

    Gebrauch macht („Die Hochschulen sind in der Regel Körperschaften öffentlichen

    Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen. Sie können auch in anderen Rechts-

    formen errichtet werden.“) und alternative Rechtsformen für Hochschulen zulässt.83 So

    wurden nach §§ 55-63 NHG Stiftungshochschulen ermöglicht, die zu der Gruppe der

    nicht-staatlichen Hochschulen gezählt werden,84 nicht aber zu der der privaten. Sie sind

    prinzipiell als Stiftungen öffentlichen oder bürgerlichen Rechts denkbar.85 Durch den

    Kapitalstock der Stiftung, der vor dem schnellen Verbrauch geschützt sein soll,

    erschließt sich der Hochschule eine neue Finanzquelle, die auch ohne die üblichen

    Restriktionen verwendet werden kann (Budgeteffekt und Flexibilitätseffekt86). Sie öff-

    net sich damit auch für private Geldgeber.87 Eichhorn nennt in diesem Zusammenhang

    auf drei potentielle (Zu-) Stiftergruppen: Absolventen, Bürger sowie kooperierende

    Unternehmen, Verbände und Wissenschaftsorganisationen.88 In den USA ist die

    Hochschulfinanzierung durch Stiftungen schon wesentlich häufiger als in Deutschland

    zu finden.89 Diese Stiftungen dürfen nicht mit privaten Hochschulen, deren Träger in

    der Rechtsform einer Stiftung verfasst ist, verwechselt werden, und auch nicht mit

    schon tätigen Stiftungen, die im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die

    Zusammenarbeit mit einer Hochschule suchen.90

    Aber auch der umgekehrte Fall, die Umwandlung ehemals privat getragener in

    staatliche Hochschulen, kann verzeichnet werden. Die Universität zu Köln, die

    Universität Frankfurt und die RWTH Aachen gingen auf private Initiativen zurück und

    82 Eichhorn, P./Loesch, A. v. (1989), Sp. 1305. 83 Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1300, und Oppermann, T. (2003), S. 167. 84 Vgl. Reich, A. (2005), S. 498. 85 Zu den jeweiligen Vor- und Nachteilen vgl. Eichhorn, P. (2002), S. 33. Zur konkreten Ausgestaltung

    vgl. auch Helberger, C. (2000), S. 232 ff. 86 Vgl. Helberger, C. (2000), S. 222 f. Thieme bezeichnet diese Stiftungen als „Pseudo-Stiftung“ oder

    „Nenn-Stiftung“, da sie außer ihren Gebäuden kein Stiftungsvermögen aufweisen und diese sie Unterhalt kosten, anstatt Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu liefern. Vgl. Thieme, W. (2004), S. 132. Er zweifelt auch den Gewinn an Selbständigkeit an und sieht in der „Zwischenschal-tung“ einer Stiftung eine Verkomplizierung der Organisation, die zudem zum „Rückzug aus der politischen und finanziellen Verantwortung führt.“ Vgl. Thieme, W. (2004), S. 131 f.

    87 Vgl. Oppermann, T. (2003), S. 168. 88 Vgl. Eichhorn, P. (2002), S. 38. 89 Vgl. Helberger, C. (2000), S. 222 und 230. 90 Zu Public Private Partnership zwischen Stiftungen und Universitäten vgl. Göring, M. (1998),

    S. 589 ff.

  • 33

    wurden in den 1960er Jahren zu staatlichen Hochschulen.91 Auch Brockhoff und

    Spiegel verweisen auf die Handelshochschulen und ihre privaten Vorläuferinstitutionen

    als erste Ansätze des Privaten im Hochschulbereich.92

    Vermehrt treten in den vergangenen Jahren Public Private Partnerships auf. Diese

    sehen eine auf Dauer angelegte, (gesellschafts-) vertraglich fixierte Zusammenarbeit

    zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zur Erreichung gemeinsamer Ziele vor,

    wobei sich beide das unternehmerische Risiko teilen.93 Beispiele sind die Hamburg

    Media School und die Popakademie Mannheim.94

    Ausgliederungen staatlicher Hochschulen sind ebenfalls zu beobachten. Dabei

    dominieren Business Schools,95 die mit privatwirtschaftlicher Rechtsnatur das

    Weiterbildungssegment oder einen Teil davon abdecken. Beispielhaft ist die Mannheim

    Business School zu nennen, die mit diversen MBA-Angeboten auf den Markt getreten

    ist. Gesellschafter sind zu 25 % die Universität Mannheim und zu 75 % die Prechel-

    Stiftung, der die Professoren der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre angehören. Die

    Mannheim Business School gGmbH ist damit ein wirtschaftlich eigenständig agierendes

    Unternehmen für die MBA-Programme, ist aber keine selbständige Hochschule mit

    eigener staatlicher Anerkennung.96

    Festzuhalten bleibt, dass eine Vielfalt von Institutionen - auch solche, die von Rechts

    wegen privater Natur sind - im deutschen Bildungssystem existiert. Da es sich aber in

    den genannten Fällen nicht um Hochschulen handelt, werden diese aus der weiteren

    Untersuchung ausgeschlossen.

    91 Vgl. Konegen-Grenier, C. (1996), S. 134. Die Universität zu Köln wurde im Jahre 1960, die

    Universität Frankfurt 1967 zur staatlichen Hochschule. Für die RWTH Aachen wird kein Jahr angegeben. Vgl. auch Eichhorn, P. (2002), S. 37, und Helberger, C. (2000), S. 225. Laut Steinkemper, U. (2002), S. 40, führte zu den Umwandlungen „vor allem der steigende Finanzbedarf.“

    92 Vgl. Brockhoff, K. (2003), S. 2, und Spiegel, R. (1987), S. 11. Die Universität Mannheim ging ebenfalls aus einer Handelshochschule hervor. Vgl. Brockhoff, K. (2003), S. 2.

    93 Vgl. Eichhorn, P. (1995), S. 174, Greiling, D. (2002), S. 339, Sack, D. (2003), S. 357, und Becker, R. (2003), S. 12 ff. Budäus charakterisiert PPP als einen „recht unstrukturierten Sammelbegriff.” Vgl. Budäus, D. (2004), S. 12.

    94 Vgl. Hamburg Media School (1. Dezember 2006), http://www.hamburgmediaschool.com und Popakademie Mannheim (1. Dezember 2006), http://www.popakademie.de.

    95 Selbstverständlich schließt der Begriff ‚Business School’ auch und gerade solche Organisationen ein, die ohne den Hintergrund einer staatlichen Hochschule aktiv sind. Meffert und Kirchgeorg fassen beispielsweise die WHU Koblenz, die EBS Oestrich-Winkel, die HHL in Leipzig und die EAP Berlin darunter und stellen zugleich fest, dass „in Deutschland keine formale Einordnung der sogenannten Business Schools auszumachen“ ist. Meffert, H./Kirchgeorg, M. (1999), S. 83.

    96 Vgl. Mannheim Business School (1. Dezember 2006), http://www.mba.uni-mannheim.de/-mbsprofile.html.

  • 34

    Das zweite Abgrenzungskriterium neben der Trägerschaft, die Finanzierung, fragt nach

    der Art der Einnahmenquellen einer Hochschule und nach deren Anteilen. Ungeklärt ist

    hierbei der Schwellenwert, ab dem eine Hochschule als ‚privat’ gelten soll. Walther Ch.

    Zimmerli schlägt vor: „Als ‚staatliche Universitäten’ bezeichnen wir solche, bei denen

    das Verhältnis von staatlicher und privater Finanzierung bis zu 70:30 geht, während wir

    ‚Privatuniversitäten solche Hochschulen nennen, die durch das umgekehrte Verhältnis

    gekennzeichnet sind.“97 Er nennt jedoch keine Quelle oder Begründung für diese

    Zahlen. Im Rückgriff auf die amtlichen Erhebungen soll im Folgenden die 50 %-Marke

    als Definitionskriterium dienen.98 Je nach Kapitalmehrheit, ist eine Hochschule

    demnach privat oder staatlich.99

    Staatliche Hochschulen finanzieren sich oftmals zu einem großen Teil aus privaten

    beziehungsweise nicht-staatlichen Quellen, wie Zuschüssen von Stiftungen, der DFG

    oder des BMBF. Zudem wächst der Anteil der privaten Finanzierung, da sich die

    Hochschulen zunehmend um private Mittel bemühen.100 „Die durchschnittliche

    jährliche Wachstumsrate der Drittmittel übersteigt mit 4,2 % (real) (…) die der

    Grundmittel um mehr als das Dreifache. An den Hochschulen insgesamt machen die

    Grundmittel durchschnittlich 61 % der Finanzeinnahmen aus, die Drittmittel 9 % und

    die Verwaltungseinahmen 30 %.“101

    Stiftungsprofessuren tragen ihren Namen in Deutschland in fast allen Fällen zu Unrecht

    und sind eher als Spenden einzuordnen, da nur die Kosten für eine Professur nur

    befristet übernommen werden, nicht aber Stiftungskapital errichtet wird.102

    Führt man nun die Ausprägungen beider Kriterien zusammen, ergeben sich vier

    idealtypische Kombinationsmöglichkeiten: (1) staatlich getragene Hochschulen mit

    überwiegend staatlicher Finanzierung beziehungsweise (2) mit überwiegend privater

    Finanzierung, (3) privat getragene Hochschulen mit überwiegend staatlicher

    97 Zimmerli, W. C. (1998), S. 565. 98 Vgl. Eichhorn, P. (1995), S. 178. 99 Führte man eine Kategorie ‚gemischtwirtschaftlich’ ein, sollte man die Grenze bei 25 % der

    stimmberechtigten Kapitalanteile ziehen oder die Regelung einer Sperrminorität berücksichtigen. Vgl. Eichhorn, P. (1995), S. 177 f.

    100 Vgl. stellvertretend für viele Lüthje, J. (2002), S. 273. 101 Wissenschaftsrat (2000a), S. 11. Wolfgang Frühwald gibt (unbelegte) höhere Werte an: „Real

    stiegen die von den Hochschulen eingeworbenen Drittmittel zwischen 1975 und 1990 um zwei Drittel, dadurch nahm der Anteil der Drittmittel an den gesamten Hochschulausgaben von 12 % auf 18 % zu.“ Siehe Frühwald, W. (1997), S. 43.

    102 Vgl. Helberger, C. (2000), S. 225 und 234 ff.

  • 35

    Finanzierung beziehungsweise (4) mit überwiegend privater Finanzierung.103 Für die

    vorliegende Arbeit ist nur Fall (4) von Interesse und soll näher betrachtet werden.

    (4) private Hochschule i.e.S.

    (3) Stiftungshochschulen nach nieder-sächsischem Vorbild

    privater Träger

    (2) irrelevanter Fall

    (1) staatliche Hochschule

    staatlicher Träger

    überwiegend privat finanziert

    überwiegend staatlich finanziert

    Tab. 1: Idealtypische Ausprägungen von Hochschulen Quelle: Eigene Darstellung

    Die diversen Ausprägungen privater Hochschulen lassen sich auf einen gemeinsamen

    Nenner bringen. Die Arbeitsdefinition des Begriffs ‚Private Hochschule’ lautet

    demnach:

    Eine private Hochschule i.e.S. ist eine als Hochschule anerkannte Institution, die

    von einer oder mehreren privaten natürlichen oder juristischen Person(en)

    getragen wird und sich überwiegend aus privaten Mitteln finanziert.

    Wird von deutschen privaten Hochschulen gesprochen, bedingt dies, dass ihr Sitz in

    Deutschland liegt und die Hochschule nach deutschem Recht, also dem Recht des

    Sitzbundeslandes, anerkannt wurde.104 Eine Übersicht der gemäß dieser Definition

    deutschen privaten Hochschulen findet sich im Anhang.

    103 Brockhoff trennt noch strenger „gemischt private“ von „rein privaten“ Hochschulen. Beide weisen

    eine privatrechtliche Rechtsform auf, aber nur Erstere nimmt eine institutionelle Förderung aus öffentlichen Haushalten in Anspruch. „Rein private“ Hochschulen finanzieren sich demnach zu 100 % aus privaten Mitteln. Vgl. Brockhoff, K. (2003), S. 4.

    104 Der Wissenschaftsrat unterscheidet unter anderem anhand des Sitzlandes zwischen fünf möglichen Strukturen privater Gründungsinitiativen. Vgl. Wissenschaftsrat (2000b), S. 6. Nur die erste der fünf Strukturen ist eine private Hochschule im Sinn der vorliegenden Arbeit. Zum Verfahren der staatlichen Anerkennung vgl. Kap. B.III.1.

  • 36

    II. Ausprägungen privater Hochschulen in Deutschland

    1. Trägerschaft

    Grundsätzlich haben private Hochschulen in Fragen der Governance105 die Wahl

    zwischen verschiedenen privatrechtlichen Rechtsformen, wobei sich eingetragener

    Verein, Stiftung bürgerlichen Rechts, Aktiengesellschaft und (gemeinnützige) GmbH

    anbieten und in der Praxis oft gewählt werden.106 Eichhorn schreibt jedoch in Bezug auf

    Stiftungsuniversitäten, dass nicht die Rechtsform wesentlich ist, „sondern die Art und

    Weise ihrer Ausgestaltung, mithin der Geist der Regelung und ihrer Anwendung.“107

    Dies lässt sich auf die privaten Hochschulen übertragen. Die Kernfrage besteht demnach

    nicht in der Wahl der Rechtsform, sondern in der Frage nach dem Verhältnis zwischen

    der Verfassung des Hochschulträgers und der Satzung oder Grundordnung der

    Hochschule selbst. Karsten Schmidt unterscheidet diese so genannten

    Trägerschaftsmodelle in Einheitsmodell und Trennungsmodell oder monistische und

    dualistische Verfassung.108 Die erste Lösung versucht, die „aus Hochschule und

    Trägerschaft bestehende korporative Hochschulverfassung nach Kräften als Einheit zu

    konzipieren“109, während der zweite Ansatz den Träger „weit davon entfernt‚ die

    Hochschule’ zu sein - nur in den Dienst der Hochschulorganisation“110 stellt. Im Fall

    einer monistischen Verfassung „ist“ der Träger also die Hochschule und der

    Geschäftsführer gleichzeitig Präsident, bei der dualistischen „hat“ der Träger eine

    Hochschule,111 die als abhängiges Unternehmen zwar Selbstverwaltung im

    Binnenrechtsverkehr mit dem Träger genießt, aber einer eigenen Rechtspersönlichkeit

    entbehrt.112

    105 Der Begriff ‚Governance’ bezeichnet die „Gesamtheit von Leitung, Regime und Kontrollgewalt

    bzw. die entsprechenden Instanzen, Personen und Organe, d.h. das Steuerungs- und Regelungssystem einer gesellschaftlichen Einheit.“, Bretschneider, F./Pasternack, P. (2005), S. 84. Ausführlicher Budäus, D. (2005), S. 2 ff.

    106 Zu deren jeweiligen Vor- und Nachteilen beim Gründen und Betreiben einer privaten Hochschule vgl. Schmidt, K. (2003), S. 107 ff. Hans-Uwe Erichsen hält auch die eingetragene Genossenschaft für möglich. Vgl. Erichsen, H. (2000), S. 156.

    107 Eichhorn, P. (2002), S. 34. 108 Schmidt, K. (2003), S. 111 ff., und Schmidt, K. (2005), S. 1304 ff. In Kämmerers Terminologie

    heißen sie Dispositions- und Trägermodell. Vgl. Kämmerer, J. A. (2003), S. 126 ff. Diese „Doppelnatur“ weisen auch die staatlichen Hochschulen auf. Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1309. Zur Diskussion um die Frage „Körperschaft und Anstalt“ vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1296 ff.

    109 Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1306. 110 Schmidt, K. (2005), S. 1306. 111 Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1305 beziehungsweise S. 1306 und 1308. 112 Vgl. Kämmerer, J. A. (2003), S. 126 f.

  • 37

    Ein Leistungsvergleich ergibt, dass im Einheitsmodell die GmbH-Struktur „verbogen“

    werden muss, damit eine korporative Hochschulstruktur überhaupt möglich wird, so

    dass von dem scheinbaren Vorteil der Natürlichkeit nicht mehr viel übrig bleibt.113 Das

    Trennungsmodell hingegen will entgegen seinem Namen eher vereinbaren als

    trennen.114 Es betont die eigentliche Hochschule, was sich auch in der Satzungslänge

    manifestiert,115 und gestattet es ihr, „nach ihrer eigenen, ihr wesensgemäßen

    körperschaftlichen Verfassung unter dem Präsidenten“116 zu leben.

    Die Zuordnung der einzelnen Hochschulen zu einem der Modelle gestaltet sich

    schwierig, da die Satzungen und Grundordnungen nicht immer öffentlich zugänglich

    gemacht werden. Zudem haben nicht alle Hochschulen eine Grundordnung verfasst.117

    Zusätzlich firmieren häufig Hochschulen und deren Träger um oder die Träger

    wechseln und damit die Eigentumsverhältnisse beziehungsweise Gesellschafter.

    Wesentlich ist die Personalunion zwischen Träger und Hochschulleitung. Diese

    entscheidet in hohem Maße über die Abhängigkeit der Hochschule vom Träger, wenn

    auch nicht als einziges Kriterium. Während im Einheitsmodell die Personalunion

    gewollt ist, ist sie im Trennungsmodell zwar möglich, aber zugleich eine potentielle

    Ursache für Probleme.

    2. Finanzierung

    Kritisch beäugt von vielen Vertretern staatlicher Hochschulen, erhalten manche private

    Hochschulen staatliche Mittel. Es wird gefragt, ob die privaten Hochschulen in solchen

    Fällen überhaupt als privat oder eher ‚Mogelpackungen’ zu bezeichnen sind, auf

    welchen rechtlichen Grundlagen diese Förderung basiert und ob sie zu rechtfertigen ist.

    So warnte Theodor Berchem, Präsident der WRK, vor der staatlichen Finanzierung von

    Privatinitiativen. Es sei angesichts der Finanzknappheit absurd, die geringen Mittel

    derart zu „verzetteln.“118 In der jüngeren Vergangenheit können Uwe Erichsens

    Aussagen als Beispiel dienen: die staatliche Unterstützung von Privathochschulen gehe

    in der Regel zu Lasten der staatlichen Hochschulen. Dies sei angesichts des Gebots der

    113 Schmidt, K. (2005), S. 1308. So entzieht zum Beispiel die GmbH-Satzung der International

    University Bremen den Gesellschaftern ihre Allzuständigkeit fast komplett und verlagert diese auf andere Gremien.

    114 Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1308. 115 Schmidt gibt diese mit 3:1 im Verhältnis zur Stiftungssatzung an. Vgl. Schmidt, K. (2005), S. 1307. 116 Schmidt, K. (2005), S. 1309. 117 Vgl. Thieme, W. (2004), S. 66. Im persönlichen Kontakt mit Hochschulleitern hat sich diese

    Tatsache bestätigt. 118 Vgl. Spiegel, R. (1987), S. 16.

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    effizienten Mittelverwendung kein Problem, solange die Privaten besser und billiger

    seien.119 Auch in den „Überlegungen zur Zusatzfinanzierung privater Hochschulen aus

    öffentlichen Mitteln“ der HRK aus den Jahren 1998 und 2002 kommt diese Haltung klar

    zum Ausdruck, wenn gesagt wird, dass private Hochschulen nicht nur gleichwertig sein

    sollen, sondern einen zusätzlichen Nutzen für die öffentliche Hand generieren oder bei

    einem geringeren Kostenbeitrag des Staates pro Kopf ausbilden müssen, um

    Subventionen zu erhalten.120

    Allerdings gibt es auch andere Stimmen: „Was auf den ersten Blick plausibel erscheint

    (die vollständige private Finanzierung, Anm. der Verf.), ist bei näherer Betrachtung aus

    ökonomischer Sicht nicht ganz so eindeutig.“121 Es verwundert nicht, dass der VPH als

    Vertreter eines großen Teils der deutschen privaten Hochschulen in seinem

    Grundsatzprogramm fordert: „Soweit der Staat finanzielle Subventionen an

    Hochschulen vergibt, haben alle zugelassenen Hochschulen unabhängig von der

    Trägerschaft in gleicher Weise Anspruch auf diese Subventionen.“122

    So bleibt einerseits die Frage, ob private Hochschulen überhaupt einen Anspruch auf

    staatliche Förderung haben. Andererseits könnte diese vielleicht sogar politisch

    erwünscht und/oder volkswirtschaftlich sinnvoll sein. In der Diskussion sind demnach

    der juristische, der politische und der ökonomische Aspekt zu berücksichtigen.

    Weder im Grundgesetz noch in den Landesverfassungen finden sich ausdrückliche

    Regelungen zur staatlichen Förderung privater Hochschulen; auch aus den

    einfachgesetzlichen Vorschriften kann man dies nicht entnehmen.123 Aus Art. 5 Abs. 3

    GG folgt zwar eine allgemeine Förderpflicht, nicht aber eine Finanzierungspflicht.124

    Wie der Staat seiner Förderpflicht nachkommt, liegt in seinem Ermessen. Dabei hat er

    die begrenzten Haushaltsmittel zu beachten und sie im Sinne der Grundsätze der

    Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, die Bestandteil aller entsprechenden Landesgesetze

    sind, zu verwenden. 125 Das macht eine direkt bei der Gründung beginnende Förderung

    einer privaten Hochschule problematisch,


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