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Thema, Bereich, Autor, Version, Datum1 Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum...

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Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum
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Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1

Herzlich willkommen!

Der Weg in den BerufTipps zum BerufseinstiegAnlass, Ort und Datum

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Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung Arbeitsvertrag – Tarifvertrag – Gesetz Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute Eine Frage der Macht Ansprechpartner_innen

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Der Arbeitsvertrag Form Inhalt

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Der Arbeitsvertrag: Form Grundsätzlich sind schriftliche und mündliche Arbeitsverträge

möglich.– Spätestens einen Monat nach Beginn des Vertragsverhältnisses muss

das Unternehmen dem/der Beschäftigten die Vertragsbedingungen schriftlich übergeben (§2 NachwG = Nachweisgesetz).

Bei Auslandseinsätzen von mehr als einem Monat sollte schriftlich vereinbart werden:– Dauer des Auslandseinsatzes– Zusätzliches Arbeitsentgelt (in welcher Währung?)– Sachleistungen– Rückkehrbedingungen

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Der Arbeitsvertrag: InhaltMindestens müssen enthalten sein (§2 NachwG): der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer

des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsort oder – falls die Arbeitnehmerin oder der

Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll – ein Hinweis darauf, dass er/sie an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann

eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer bzw. von der Arbeitnehmerin zu leistenden Tätigkeit

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Der Arbeitsvertrag: InhaltMindestens müssen enthalten sein (§2 NachwG): die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts

einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts sowie dessen Fälligkeit

die vereinbarte Arbeitszeit die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge,

Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

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EntgeltMit Tarif geht´s besser! Auskünfte zu Tarifentgelten gibt es bei der zuständigen

Mitgliedsgewerkschaft des DGBs. Je mehr Mitglieder eine Gewerkschaft hat, desto bessere

Tarifverträge kann sie durchsetzen!

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Kündigung Form Gründe Wettbewerbsverbot Zeugnis

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Kündigung Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Kündigungsschutzgesetz:

– Voraussetzung:• Der/Die Arbeitnehmende ist länger als sechs Monate im Unternehmen

beschäftigt.• Das Unternehmen muss mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer_innen

beschäftigen.– Der/Die Arbeitgeber_in muss berechtigte Gründe anführen.– Arbeitnehmer_innen haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der

Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Kündigungsfrist:

– Nach §622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten.

– In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen.

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Kündigung: Form Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Kündigungsschutzgesetz:

– Voraussetzung:• Der/Die Arbeitnehmende ist länger als sechs Monate im Unternehmen

beschäftigt.• Das Unternehmen muss mehr als zehn Vollzeitarbeitnehmer_innen

beschäftigen.– Der/Die Arbeitgeber_in muss berechtigte Gründe anführen.– Arbeitnehmer_innen haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der

Kündigung beim Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Kündigungsfrist:

– Nach §622 BGB liegt die Kündigungsfrist zwischen vier Wochen und sieben Monaten.

– In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel zwei Wochen.

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Kündigung: GründeVerhaltensbedingte Kündigung: bei Fehlverhalten oder Verstoß gegen Arbeitspflichten i. d. R. vorherige Abmahnung notwendigKrankheitsbedingte Kündigung: wegen ständig wiederkehrender oder sehr lange andauernder

Krankheit In den drei Jahren vor der Kündigung müssen die Fehlzeiten

deutlich über sechs Wochen betragen haben.Betriebsbedingte Kündigung: bei Umsatzrückgang, Rationalisierung oder Auslagerung von

Arbeitsplätzen Sozialauswahl nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, Alter,

Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung

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Kündigung:Wettbewerbsverbot Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen

Arbeitgeber_in und Arbeitnehmer_in, die besagt, dass der/die Arbeitnehmer_in nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht als Konkurrent_in innerhalb der gleichen Branche auftritt.

Grundlage: §74 ff. HGB

Wichtig: Handle eine möglichst hohe Entschädigung und eine möglichst

kurze Frist aus! Lass dich vom Betriebsrat und/oder der betreffenden

Mitgliedsgewerkschaft informieren, bevor du eine Wettbewerbsklausel unterschreibst!

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Kündigung:Zeugnis Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben alle

Arbeitnehmer_innen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer der Beschäftigung.

Auf Verlangen des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin ist ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis mit Angaben über Führung und Leistung auszustellen.

Eine rechtzeitige Ausstellung zur Folge-Bewerbung muss geboten sein.

Ein Zwischenzeugnis muss ausgestellt werden, wenn der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin dies aus triftigem Grund einfordert, z. B. beim Wechsel des/der Vorgesetzten oder zur Bewerbung auf eine andere Stelle.

Lass das Zeugnis durch einen Experten oder eine Expertin deiner Gewerkschaft prüfen.

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Arbeitsvertrag – Tarifvertrag – Gesetz

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Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteBetriebs-/Personalrat (BR/PR): In Betrieben oder Dienststellen, in denen mindestens fünf

Personen beschäftigt sind, können Betriebsräte/Personalräte gewählt werden. Drei Personen sind dafür wählbar.

Grundlage hierfür sind:– Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)– Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)– Personalvertretungsgesetze der Länder

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Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und Vertrauensleute§2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz:„ Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.“

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Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteRechte: Beteiligungsrecht Informationsrecht Beratungsrecht Mitwirkungsrecht Mitbestimmungsrecht Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

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Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteKompetente Beratung und

Unterstützung hinsichtlich: Entgelt Arbeitszeit Zielvereinbarungen Prämien und Boni Dienstreisen Ein- und Umgruppierungen Versetzungen

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Veränderungen der Tätigkeit Teilzeit und Elternzeit Weiterbildung Persönliche Entwicklung Abmahnung Kündigung

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Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteDie Gewerkschaften sorgen für eine gute Arbeit der

Betriebs- und Personalräte durch: Beratung und Qualifizierung von BR/PR lokale, regionale, nationale und internationale Netzwerke die Aushandlung von Tarifverträgen, die viele Konflikte mit

Arbeitgeber_innen ersparen die Unterstützung von Mitgliedern und Vertrauensleuten

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Gewerkschaft, Betriebs-/Personalrat und VertrauensleuteGewerkschaftliche Vertrauensleute Vertrauensleute werden von den Mitgliedern der jeweiligen

Gewerkschaft im Betrieb/der Dienststelle gewählt. Sie organisieren den Dialog zwischen Mitgliedern und ihrer

Gewerkschaft. Sie informieren den BR/PR über Wünsche, Vorschläge und Sorgen

der Beschäftigten in deren Arbeitsbereich. Sie entscheiden bei Tarifforderungen mit und tragen zur

Meinungsbildung in ihrer Gewerkschaft bei.

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Eine Frage der Macht! Für gute Tarifverträge braucht es starke Gewerkschaften! Für starke Gewerkschaften braucht es viele Mitglieder! Macht mit und engagiert euch!

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Ansprechpartner_innen BITTE TRAGT HIER EURE KONTAKTDATEN EIN

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Neugierig geworden?

Dann sprecht uns an!Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

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